Im Zeitspiegel (1)

(In der "Freiburger Zeitung" gelesen)

Online-Bestand der Universitätsbibliothek Freiburg

siehe dazu: http://az.ub.uni-freiburg.de/show/fz.cgi?pKuerzel=FZ

Einige Stichworte in diesem Jahrgang (in Auswahl)

Prohibition, Pacelli, Pilus XI. (Ratti), Fronleichnam, Bischof Sproll, Beerdigungen, Christian Häusser, Hassprediger, Konfessionsstatistik, Staatskirche in Russland, „Hochwacht", Ludendorff, Freimaurer, Toedtli, de Pottere, „Weltdienst", „Volksbund", Alexander Stein, Bibelforscher - Kommunisten, Ulrike Puvogel, Hans Dollinger, Eratzdienstverweigerung, Kanton Zug, Sorgerechtsentzug, Josef Weißenberg, Schrittmacher Moskaus, Hope Slipachuk,

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Gelesen in der „Freiburger Zeitung" 12. 4. 1927 1. Morgenausgabe (also heute vor achtzig Jahren).
Die „Freiburger Zeitung" (neben auch der „Coburger Zeitung") ist eines der derzeit noch raren Zeitungsprojekte die von einer besitzenden Bibliothek (in diesem Falle der Universitätsbibliothek Freiburg) per Internet für all und jeden zugänglich sind.

Besagte Pressemeldung führte aus:
Die Opfer der Prohibition
Washington, 11. April (WTB)
Das Schatzamt gibt bekannt, daß seit dem Inkraftteten des Prohibitionsgesetzes bisher 49 Beamte getötet, 24108 Automobile und 839 Schiffe mit einem Gesamtwert von über 62 Millionen Dollars sowie 5,5 Millionen Gallonen Alkohol beschlagnahmt worden sind. Die Zahl der verhafteten Personen beträgt mehr als 300.000.

Das Thema Prohibition war ein solches, welches insbesondere die religiöse Konkurrenz in den USA mit auf ihre Fahnen geschrieben hatte, was wiederum von Rutherford scharf attackiert wurde.
So auch beispielsweise in einer Karikatur des "Golden Age" vom 2. 4. 1930.

Parsimony.20062

Prohibition

Freiburger Zeitung

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Gelesen in der "Freiburger Zeitung" vom 26. 4. 1927 (also heute vor 80 Jahren)

In derselben Ausgabe auch die penetrante Reklame für einen Kriegsfilm

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Gelesen in der "Freiburger Zeitung" vom 29. 4. 1927 (also heute vor 80 Jahren)

Geschrieben von Maximus am 29. April 2007 10:25:45:

Als Antwort auf: Re: Im Zeitspiegel geschrieben von Drahbeck am 29. April 2007 08:07:09:

Es macht sich immer gut, sich aus der Rückschau über die "überkommenen und verstaubten" Moralvorstellungen vergangener Generationen lustig zu machen, vor allem wenn diese sich mit religiösen Interessen verlinkt hatten. Aber wie schnell verliert man dabei doch den Blick für die Gegenwart. Wie ist es denn heute? Libertäre Verhaltensweisen haben sich derart durchgesetzt, daß man nicht wenige Teenagerinnen nicht mehr von einer Prostituierten unterscheiden kann! Und dann wundert sich die autochthone Gesellschaft, daß vor allem traditionell orientierte Zuwanderer angesichts solcher Vorbilder ihre Mädchen unter Verschluß halten.

Ich will ja nun kein "Roll-Back" zu den Zotties, wo - wie ich mich noch sehr gut erinnern kann - der Standard geprdigt wird: "Wir werden niemals - NIEMALS - Frauen in Hosen in der Versammlung dulden." Aber mehr Achtsamkeit über die Wirksamkeit des eigenen Outfits sollte schon Allgemeingültigkeit erlangen.

 

Geschrieben von Drahbeck am 29. April 2007 10:55:22:

Als Antwort auf: Re: Im Zeitspiegel geschrieben von Maximus am 29. April 2007 10:25:45:

Ich denke mal es ist eine Fehlinterpretation, wenn tages"aktuelle" Meldungen, deren konkretes Datum und konkrete Quelle genannt wird; im Sinne von "lustig machen" interpretiert werden.

Religion gleich welcher Art und Ausformung, hat immer einen Hang zum Konservatismus. Eben wie gesehen, offenbar nicht nur bei den Zeugen. Jedenfalls verstehe ich persönlich diese Meldung, die vorangegangene über die Mennoniten oder über einen Kriegsverherrlichenden Film, allenfalls im Sinne des "zeigen - was gewesen ist".

Anders wäre es, es würde ein Kommentar meinerseits hinzugefügt gewesen sein, welcher den eingangs genannten Kriterien entspräche. Das wiederum ist nicht der Fall und auch nicht beabsichtigt

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Gelesen in der "Freiburger Zeitung" vom 10. 5. 1927.
Also heute vor achtzig Jahren.

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Der spätere "Schweige"-Papst in einer früheren Phase seiner Biographie.

"Freiburger Zeitung" 16. 5. 1927

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Unter der Überschrift "Das teuflische Radio" konnte man in der "Freiburger Zeitung" vom 21. 5. 1927 lesen

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Wie Biedermann in den 1920er Jahren das sich Gruseln lernte.

(Entnommen der "Freiburger Zeitung" vom 2. 6. 1927)

Jener Herr (ebenfalls der "Freiburger Zeitung" entnommen), mit bürgerlichen Namen Ratti, der Welt eher als "Pius XI." bekannt geworden, sorgte mit spektakulären Aktionen, gegen vorbeschriebenes "Reich des Bösen", dass Biedermann sich auch garantiert gruselte.

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Eine Katholische Gegend (zumindest zu damaliger Zeit) wie das auch eine redaktionelle Notiz in der "Freiburger Zeitung" vom 13. 6. 1927 verdeutlicht.

Man vergleiche zum Thema auch:
Parsimony.13945

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Zwei Meldungen aus der "Freiburger Zeitung" vom 15. 6. 1927.
Die eine schließt sich an die schon gebrachte Notiz in Sachen katholisches Fronleichnamsfest an und besagt:

Die zweite berichtet über eine Bischofsernennung.

Letzterer Bischof Sproll ist dann noch in der Nazizeit dergestalt in die Geschichte eingegangen. Zitat:

"Der katholische Bischof Sproll aus Rottenburg hatte sich nicht an den Wahlen vom 10. 4. 1938, unmittelbar nach der Annexion Österreichs beteiligt. Es ist ihm nicht gut bekommen. Er wurde vom aufgehetzten Mob gezwungen, seine Heimatstadt zu verlassen. Als er schließlich nach reichlich zwei Monaten zurückkehren wollte, wurde das bischöfliche Palais erneut vom Mob gestürmt und alles durchwühlt.
„Der Bischof weigerte sich, wieder fortzugehen, wurde aber schließlich von der Gestapo aus seiner Diözese verbannt. Sproll war anscheinend der einzige höhere Würdenträger der Kirche, der am 10. April keine Ja-Stimme abgegeben hatte." [62] "

Diese seltene Ausnahme (zumindest im Bereich katholische Kirche) verdient deshalb notiert zu werden, weil sie veranschaulicht, dass Wahlverweigerungen keineswegs "nur" den Zeugen Jehovas zu damaliger Zeit, schlecht bekommen sind.

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Nachstehendes Inserat wurde der "Freiburger Zeitung" vom 19. 6. 1927 entnommen.


Offenbar glaubte man da zeitgenössisch eine "Marktlücke" entdeckt zu haben, die auszunutzen man gewillt war. Das es sich dabei um eine von oben initiierte Aktion handelte (und keineswegs nur um eine solche der Freiburger Bibelforscher), macht auch die nachfolgende Notiz in der Magdeburger Ausgabe des „Goldenen Zeitalters" vom 1. 1. 1927 deutlich:
Zitat:

Eine bemerkenswerte Anzeige
In einer Magdeburger Zeitung findet sich folgender Anzeige.
Kostenloser Beistand in Todesfällen
Vielfach uns übermittelten Wünschen entsprechend erklären wir:
Wir sind bereit jederzeit auf Wunsch der Hinterbliebenen in Todesfällen die Begräbnisansprache und Handlung übernehmen, wenn der Verstorbene vielleicht keine Kirche mehr angehörte und aus sonstigen Gründen kirchlichen Beistand nicht hat. Völlig unentgeltlich zu tun. Wir übernehmen diesen Dienst bei jedermann ob arm oder reich Katholik oder Protestant, Gottesgläubiger oder Atheist - vollständig kostenlos. Auch sind wir in allen Fällen bereit, die Ansprache bei der Bestattung solcher zu übernehmen, die in Lebensmüdigkeit Hand an sich selbst legten.
Meldungen bei Sterbefällen an
Internationale Bibelforschervereinigung Magdeburg Leipziger Straße 11 - 12, Eingang Fuchsberg 4 - 5
Es wäre zu wünschen, dass in allen Städten wo Bibelforschergruppen vorhanden sind, die befähigte Kräfte haben, in derselben Weise solchen, der Bedrängnis und Not sich befinden Hilfe geleistet würde.

Nun waren die Bibelforscher nicht die "einzigsten" die in diesen "Markt" vorzustoßen suchten. Namentlich sind da noch die sogenannten proletarischen Freidenkerorganisationen zu nennen (in den zwanziger Jahren waren die relativ stark). Zunehmend kristallisierte sich bei denen die Feuerbestattung als eigentliches "Hauptgeschäftsfeld" heraus. Die waren zwar mal als Religionskritiker angetreten. Indes befand ihre Funktionärsschicht alsbald, davon können sie nicht dauerhaft leben (sprich deren Funktionäre). Ein "wirtschaftliches Standbein" müsse her.

Da die Kirchen für ihre "Dienstleistungen" auf vorgenanntem Gebiete, saftige Gebühren zu kassieren pflegten, boten die Freidenker selbiges als Feuerbestattung, zu vergleichsweise "Dumpingpreisen" an. Wer Mitglied in einem Freidenkerverband wurde, erwarb damit zugleich (im Fall der Fälle) auch Anspruch auf die entsprechende Dienstleistung.

Das mussten sogar die Nazis respektieren. Aus politischen Gründen (wegen seiner politischen Linksorientiertheit), verfiel auch das Freidenkertum der Verfemung und dem Verbot. Aber die mit ihnen eng verflochtenen Feuerbestattungskassen, durften, wenn nunmehr auch ohne politische Ambitionen, weiter als Wirtschaftsunternehmen bestehen bleiben.

Das war sozusagen die gesellschaftliche "Gemengelage". Und in ihr suchten offenbar auch die Bibelforscher nach ihrem Anteil am zu "verteilenden Kuchen". Wobei der Hauptzweck dabei (angesichts solcher Bibelforscherthesen, wie von den "Millionen", die da angeblich nicht mehr zu sterben brauchten), in der "Missionierung" zu sehen ist. In Krisensituationen befindliche Menschen, sind da von jeher das bevorzugte Reservoir für solche Ansinnen.

 

Geschrieben von + am 20. Juni 2007 22:21:15:

Re: Hassprediger über den Tod hinaus

Als Antwort auf: Re: Im Zeitspiegel geschrieben von Drahbeck am 19. Juni 2007 01:24:30:

Wachtturm vom 1. November 1961

Seite 672

Diese Leserfrage ist nicht länger.
Der Artikel ist ungekürzt.

Wachtturm 15.10.1975

Seite 640

Andererseits mögen Glieder der Versammlung und Älteste nichts mit einer Beerdigung zu tun haben wollen, wenn es sich um einen eindeutig erwiesenen Selbstmord handelt…
Ferner mögen einige der Beerdigung einer Person, von der man annimmt, sie habe Selbstmord begangen, nicht beiwohnen wollen, wenn die Beerdigungsansprache auf Bitten der Familie von jemand anders als einem Glied der Versammlung gehalten wird, vielleicht vom Bestattungsunternehmer selbst.

Wachtturm 1.9.1977

Seite 538

Eine Christenversammlung sollte ihren guten Namen nicht dadurch beschmutzen lassen, daß sie mit jemand in Verbindung gebracht wird, auf den selbst bis zu seinem Tod 2. Johannes 9, 10 zutraf.

Wachtturm 15.6.2002

Seite 31

…Das ist besonders für die Ältesten von Interesse, denn ihnen ist am guten Ruf der Versammlung der Zeugen Jehovas am Ort gelegen. Je nachdem, wie die Leute in der Umgebung generell über Selbstmord denken und auch ganz speziell über den betreffenden Fall, werden die Ältesten es vielleicht vorziehen, eine solche Trauerfeier nicht öffentlich zu unterstützen oder sie nicht im Königreichssaal stattfinden zu lassen.
Wenn jemand gebeten wird, in einem solchen Fall eine Grabrede zu halten, könnte er sich jedoch gegebenenfalls als Privatperson dazu bereit erklären…

Erwachet 22.12.1984

Seite 28

Erwachet 8.11.2000

Seite 32

Erweisen Jehovas Zeugen allen Liebe?
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Die "Freiburger Zeitung" vom 23. 6. 1927 meldet:

Nun ist dieser Herr sicherlich kein reguläres "Zeugen Jehovas-Thema". Mit einer Einschränkung vielleicht noch. Ein ebenfalls nicht "unbekannter" Herr namens Hitler, pflegte eine Zeitlang "Abendgespräche" im Kreise seiner ihm (faktisch) Anbetenden durchzuführen. Deren Motto kann man durchaus mit dem Slogan "über Gott und die Welt" zusammenfassen. Da wurden querbeet allerlei Themen abgehandelt. Und wie das bei "Anbetenden" nicht selten der Fall ist, gelangten diese "Reflexionen", dann auch noch in Buchausgaben, noch in für die Nachwelt lesbare Form. Selbiges zwar erst nach 1945. Immerhin kann man so noch heute an diesen "Reflexionen" teilnehmen. Und da dort vielerlei Themen abgehandelt wurden, braucht man sich eigentlich auch nicht darüber zu wundern, dass eben auch das Thema Zeugen Jehovas sich darunter befand. Und in diesem Kontext nahm der Herr Hitler auch den Namen des Herrn Hauesser mit in den Mund.

In den entsprechenden Buchausgaben kann man unter dem Datum vom 1. 8. 1942 dann lesen:

Das Tischgespräch geht um das Unglaubliche der kulturellen und politischen Zustände in Amerika, wie es ein Buch schildert, das R(eichsleiter) B(ormann) dem Chef vor einigen Tagen gegeben hat. (Eric Linklater, Juan in Amerika. Stuttgart 1942). Der Gesandte H(ewel) unterstreicht, daß nicht nur in Amerika, sondern auch in England alles gläubig hingenommen wird, was man dem Volk vorsagt, und sei es noch so blöde.

Der Chef erinnert sich der Haeuser-Versammlung, die er in Stuttgart erlebt hat. Genauso sei das da gewesen! Der Kerl, ein Idiot, der geisteskrank war oder ein Schwindler erster Klasse, habe die Hörer als Ochsen, Säue, Rindviecher beschimpft, und da seien doch Leute dringesessen, die sehr ernst waren! In München habe Haeuser bei einem Wahlgang 29 000 Stimmen bekommen, weil man sich unter Haeuser-Partei eine Vertretung von Wünschen der Hausbesitzer vorgestellt habe; der Reichskanzler Stresemann hatte 27 000 Stimmen.

Der Generalfeldmarschall (Göring) wirft ein, ähnlich sei es bei uns auch mit den Bibelforschern gewesen. Der Chef: Das muß man ausrotten! Wenn die Gesellschaft vor derartigen asozialen Tendenzen kapituliert, dann löst sie sich einfach auf. Das darf man nicht dulden. Bei allen Tierstaaten ist es bereits der Fall, daß asoziale Elemente ausgemerzt werden! Sonst kann man erleben, wie wir es 1918 erleben mußten, daß im Augenblick der Schwäche diese Elemente zur Macht kommen! …

Für weiteres siehe auch:
www.boennigheim.de/website/de/stadt_boennigheim/geschichte_und_wappen/louis_haeusser

www.gruenbacherbote.de/neu/haeusser/index.html

Hitlers kirchenpolitische Monologe
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Gelesen in der "Freiburger Zeitung" vom 4. Juli 1927.


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"Freiburger Zeitung" 5. Juli 1927
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Nun denn, liest man solche Meldungen wie die nachfolgende

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"Freiburger Zeitung" 2. 8. 1927

Dann kommt man wohl nicht umhin, Herrn Rutherford zu bescheinigen, aktiv in der amerikanischen Innenpolitik mitgemischt zu haben.

Siehe auch:
Parsimony.22179

Prohibition
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Gelesen in der "Freiburger Zeitung" vom 5. 8. 1927:

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Die Repro gestaltet sich etwas schwierig, diweil der Text zerklüftet die ganze Zeitungsseite von oben bis unten füllt (eine Spalte). Die beiden anderen zugehörigen Spalten sind allerdings kürzer.
Siehe nochmal nachstehend die obere Hälfte der Zeitungsseite.
http://www.manfred-gebhard.de Okkult.jpg/

Bei Bedarf sei auf die im Internet selbst zugängliche Ausgabe dieser Zeitung verwiesen.
Zumindest bringen die Auszüge die wesentliche Tendenz "rüber"

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In der „Freiburger Zeitung" vom 28. 7. 1927 gelesen:

http://www.manfred-gebhard.de/FZ.28827.jpg

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Gelesen in der „Freiburger Zeitung" vom 5. 9. 1927.

Artikel „Religiöse Sekten und Reichsschulgesetz" (auszugsweise zitiert)

„Für religiöse Schwarmgeister war nach dem Krieg gute Zeit. Die Menschen, an allem verzweifelnd, was ihnen bisher unantastbar gewesen war, folgten zu Hundertausenden neuen Propheten, die neue Bahnen weisen wollten. ...
Trotzdem aber würde man es allgemein kaum für möglich halten, eine wie starke Verbreitung auch heute noch mehrere religiöse Sekten haben. Eine dieser Gemeinden gibt beispielsweise eine Monatsschrift heraus, die in 125000 Exemplaren verlegt wird - eine Auflage, wie sie noch nicht 20 deutsche Zeitungen erreichen. Das will schon etwas sagen, und wer jetzt mit angesehen hat, welch unabsehbare Massen in Berlin in die Versammlungen des amerikanischen Richters Rutherford geströmt sind ... All die Mitglieder dieser Sekten wittern nämlich seit der Veröffentlichung des Reichsschulgesetzes Morgenluft. .... Alle denen daran liegt unserem Volk sein heutiges Bildungsniveau zu erhalten, müssen verhindern, daß durch eine falsche Auslegung die Errichtung von „Zweigschulen" ermöglicht wird. ...
http://www.manfred-gebhard.de/FZ.5927.1.jpg
http://www.manfred-gebhard.de/FZ.5927.2.jpg

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Gelesen in der „Freiburger Zeitung" vom 18. 9. 1927


http://www.manfred-gebhard.de/FZ18907.jpg

Als Kontrast dazu mal ein anderes, neueres Bild.
Letzteres entnommen der „Berliner Zeitung" vom 15. 9. 2007.
Differieren die Daten auch, so sind doch beide Bilder (respektive Texte) auf dieselbe Kirche bezüglich.
http://www.manfred-gebhard.de/B.Ztg.15.9.07.jpg

Was lehrt dieser Vergleich? Das es letztendlich um knallharte Machtansprüche geht. Oder noch anders formuliert. In geringfügiger Abwandlung eines Ausspruches von Karl Marx:
„Die Kirche (und das keineswegs „nur" die Kirche von England), verzichtet eher auf 39 ihrer 40 Glaubensartikel, als den auf auf den 39ten Teil ihrer Einkünfte.
Und man darf hinzufügen, auch für die Zeugen Jehovas anwendbar!
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Im Rahmen der Serie „Im Zeitspiegel", welche im wesentlichen auf Online-Ausgaben der „Freiburger Zeitung" basiert, sei vielleicht mal (mit einem Tag Verspätung) auch ein anderes Presseorgan zitiert. Diesmal die in der Schweiz erscheinende, katholisch orientierte Zeitung „Hochwacht". Unter der Überschrift:
Entschiedene Abwehr Gegen die "Ernsten Bibelforscher"
konnte man in selbiger, in der Ausgabe vom 18. 9. 1937 den nachfolgenden Bericht lesen:

In der Stadt Zürich luden in der Bruderklausen-Pfarrei die beiden rührigen Pfarrvereine der Männer und der Frauen auf Mittwochabend ihre Mitglieder zu einer gemeinsames Versammlung in die "Krone" Unterstraße ein. Gegen 170 Personen, worunter etwa 70 Männer, hörten einen Vortrag über die „Ernsten Bibelforscher" an.

(Danach gab es noch eine Diskussion) die sehr aufklärend wirkte. Bekanntlich werben die ernsten Bibelforscher auch in unserem Lande und insbesondere im Kanton Zürich neue Mitglieder und suchen nach möglichster Verbreitung ihrer Lehre durch Wort und insbesondere durch ihre sehr zahlreichen Schriften. Die katholische Kirche wird dabei in schnödester und abscheulichster Art bekämpft. Jedem glaubenstreuen Katholiken muß es in der Seele schmerzen, wenn er hört und im "Goldenen Zeitalter", der Zeitung der ernsten Bibelforscher, liest, daß die katholische Kirche fortwährend als die alte Hure und die Priester als die verkommensten Riches bezeichnet werden."

Ich frage (so der Berichterstatter jener Zeitung weiter) „haben die Katholiken und ihre Priester solche Schande verdient? Wir rufen nein und abermals nein! Daher wurde aus dem Kreise der Versammlung nach einer Resolution gerufen, die allseitig begrüßt wurde. Sie lautet wie folgt:

Resolution:
"Eine gegen 170 Anwesende zählende Versammlung von Mitgliedern der Bruderklausenpfarrei erhebt nach Anhören eines Vortages über die "Ernsten Bibelforscher" energischen Protest gegen die beleidigende Herabwürdigung der Wahrheiten der katholischen Religion und ihrer Priester, sowie gegen die Verbreitung kommunistischen Gedankengutes unter unserem Volkes."

(Das war so eine plakative zeitgenössische These. Sachlich nicht begründet. Darüber kann kein Zweifel bestehen. Aber den Umstand ausnutzend, dass Russell den Kommunismus in den „Schriftstudien" als Methode bezeichnet hat, die der „Christus im 1000jährigen Reich", womöglich verwenden werde. Gleichzeitig aber mit der ausdrücklichen Aussage gekoppelt, in der Gegenwart undurchführbar. Letztere Aussage wiederum wurde von den katholischen (und faschistischen) Apologeten, „dezent" unterschlagen.
Weiter in dieser Protest-Resolution:


„Sie fordert alle Angehörigen der Bruderklauseapfarrei, sowie die Katholiken von Zürich auf, die Agitation der ernsten Bibelforscher nicht zu dulden! Wo aber deren Schmähschriften in den Briefkästen von Katholiken gefunden werden, sollen diese Schriften bei den zuständiges Pfarrämtern abgegeben werden!"

Und dann driftet der Text wieder in die bereits genannte Halbwahrheit ab, wenn er unterstellt:
„Es ist auffallend, daß die Ernsten Bibelforscher gleichzeitig mit dem häßlichen Kampfe gegen die katholische Kirche die kommunistischem Ideen in das Volk hineintragen. Es ist aber bekannt, daß diese neue Religionsgemeinschaft in Rußland unter dem stalinistischen Regimente geschützt und gepflegt wird."

Letztere Behauptung ist ja nun ganz starker Tobak! Von der Wirklichkeit Lichtjahre entfernt, aber zugleich auch offenbarend, wie ein „Bauchgefühl" dieser Katholiken sie glaubt dazu zu berechtigen, das Blaue vom Himmel herabzulügen.

Der „Hochwacht"-Artikel meint weiter:
„Die ernsten Bibelforscher prophezeien denn auch den kommenden Weltsieg des Kommunismus. Wer aber christlich gesinnt ist, denkt nur mit tiefem Abscheu an die entsetzliche Vernichtungswelle gegen die christliche Kultur, die vom russischen Kommunismus ausgeht. Setzen wir daher rechtzeitig die entschiedenste Abwehr gegen den Kommunismus und aller ihm affilierten Organisationen! Eine solche Organisation scheint auch die der Ernsten Bibelforscher zu sein."

Hier wiederum ist zu sagen, dass dabei die „Harmagedon"-Theorien der Zeugen, missdeutet werden. Vielleicht sogar absichtlich missdeutet werden.

Die Catholica, erweist sich in ihrem zeitgenössischen Abwehrkampf, wieder einmal als gewogen und für zu leicht befunden!
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Die „Freiburger Zeitung" vom 28. 9. 1927 vermeldet:


http://www.manfred-gebhard.de/FZ28907.jpg

Nun muss man keineswegs dem (auch) kruden Gedankengängen der „Freimaurer" zugetan sein, um diesen „Kronzeugen" Ludendorff abzulehnen, und zwar entschieden abzulehnen.

Der erste Weltkrieg, soweit seine Alltagspolitik bestimmt wurde (bezogen auf Deutschland), wurde je länger, je mehr, maßgeblich von besagtem Ludendorff wesentlich mitbestimmt. Seine Maxime: Es könne für Deutschland nur einen „Siegfrieden" gaben. Genau den aber gab es eben nicht. Zur Erreichung dieses Zieles war ihm all und jedes Mittel recht, um aus der „Heimatfront" das letzte, dass allerletzte herauszupressen („Böse Zungen" sehen sich bei selbigem auch unwillkürlich an die WTG-Funktionäre erinnert).

Der Kieler Matrosenaufstand, als ein äußeres Fanal, setzte auch diesen Ludendorff`'schen Plänen, ein einstweiliges Ende. Die von ihm alles andere denn als „geliebt" zu bezeichnende Demokratie (Weimarer Republik) begann sich auf deutschem Boden zu etablieren.

Ludendorff wäre nicht Ludendorff, würde er sich damit „abfinden". Er fand sich damit in der Tat nicht ab; und alsbald fand er sogar einen Compagnon (der später noch weitaus mehr von sich reden machen würde), der in der Ablehnung der Weimarer Republik mit ihm eines Sinnes war. Besagter „Gefreite" inszenierte dann in München einen Putsch, und auch der General Ludendorff war sich nicht zu Schade, bei diesem Putsch von dem „Trommler" Hitler gebrauchen zu lassen.

Allerdings einen Denkfehler beging der General wohl schon. Er wähnte, der Hitler würde ja für ihn „trommeln", und er konnte dann quasi noch der deutsche „Ersatz-Kaiser" werden. Diese Rechnung indes ging nicht auf. Hitler gedachte durchaus eigene Geschäfte zu machen. Und da der Münchner Putsch für die Putschisten eben nicht „siegreich" endete, kamen anschließend, die vordem weitgehend unter den Teppich gekehrten Gegensätze, zwischen beiden Herrschaften, sehr wohl noch deutlich zum Vorschein.

Hitler und Ludendorffs Wege trennten sich je länger, je mehr. Quasi erst auf dem dem Ludendorff'schen Totenbett gab es dann noch eine formelle „Aussöhnung" zwischen den inzwischen zum Reichskanzler aufgestiegenen „Trommler" Hitler, und der verkrachten „Exzellenz Ludendorff". Soweit war es im Jahre 1927 in der Tat noch nicht. Da trieb die „Exzellenz Ludendorff", wie ihn Hitler in frühen Tagen devot anzureden pflegte, noch eine andere Frage um. Die Frage, warum es denn absolut nicht mit dem „einzig allein nur möglichen Siegfrieden" geklappt habe.

Es verstand sich für „Exzellenz Ludendorff", das dafür wohl ein Buhmann, dem man die Schuld in die Schuhe schieben könne, unabdingbar sei. Seine eigene „Spatzengehirn-Kapazität" dürfte bei der „Exzellenz Ludendorff" allerdings wohl nicht ausgereicht haben, selbigen Buhmann, kraft eigener Machtvollkommenheit, zu kreieren. Da mussten schon Anleihen getätigt werden. Und siehe da: Die katholische Kirche erwies sich da als ein potenter Ideengeber. Hatte selbige doch schon lange vor dem ersten Weltkrieg, die Freimaurer zu „den" Buhmann hochstilisiert.

Aha, befanden neben einigen anderen, auch „Exzellenz Ludendorff". Da brauchen wir uns ja nicht weiter die Köpfe zu zerbrechen (wozu sie denn auch kaum fähig gewesen sein dürften). Wir übernehmen einfach die These der Catholica, säkularisieren sie, und haben den eine „plausible" Dolchstoßtheorie bei der Hand.

Die Karriere des „Trommler" Hitler, war nach dem gescheiterten Müchener Putsch, in der Tat noch nicht beendet. Allenfalls hatte er eine zeitweilige „Delle" hinzunehmen. Da erwischte es aber die „Exzellenz Ludendorff" weit härter. Dem drohte tatsächlich das Schicksal, das kein „Hund von ihm noch eine Scheibe Brot nehmen würde".

Das wiederum könne nicht sein, befand „Exzellenz Ludendorff". Und so stürzte er sich denn wie kein zweiter (zeitgenössisch) in das Milieu abstruser Verschwörungstheorien. Selbige sollen - mit Variationen - bekanntlich bis heute weiterleben.

Wer das Ludendorf'sche Elaborat die Freimaurer betreffend einmal gelesen hat (ich habe es mir mal angetan), kann dazu eigentlich nur ein Urteil sprechen:

Außerhalb jeglicher wissenschaftlicher Diskursfähigkeit!
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Die „Neue Zürcher Zeitung", nebst anderen Presseorganen der Schweiz, berichtete beispielsweise in ihrer Ausgabe vom 23. 11. 1937 unter den Überschriften: „Neues aus der frontistischen „Geheimgesellschaft". Dokumente der Schande" unter anderem folgendes:

„Am 11. September 1935 läuft folgendes Schreiben de Potteres bei Tödtli ein:"

Hier muß die Zitierung schon unterbrochen werden, und beide genannte Namen knapp erläutert werden. Bei „de Pottere" handelt es sich um den maßgeblichen Mitarbeiter einer antisemitischen Organisation in Hitlerdeutschland, mit damaligen Sitz in Erfurt.
Der zweite Name Tödtli ist auch mit Zeugen Jehovas-Bezug bekannt, und wurde schon früher referiert.
Weiter im Text der NZZ:

„Ich (de Pottere) habe zur Kenntnis genommen, daß die von Ihnen (Tödtli) einberufene private Versammlung, Sonntag, den 22. September, um ½ 3 Uhr nachmittags, im Hotel Ratskeller stattfinden wird. Ich bitte, für alle Leute zur Kenntnis zu nehmen, daß das ungarische Ehrenmitglied des Schweizer Volksdienstes, Herr Alexander Le Clerque auf seiner Reise von Paris nach Budapest in der Schweiz einen Tag seine Reise unterbrechen wird, um in Bern wahrscheinlich die Versammlung zu präsidieren ...
Da ich wahrscheinlich erst am Sonntag, mittags, in Bern eintreffe, wiederhole ich meine Frage, wo ich absteigen soll, ohne Aufsehen zu erregen."

Herr Alexander Le Clercq, „ungarisches Ehrenmitglied des schweizerischen Volksdienstes", ist niemand anders als der Briefschreiber selber, nämlich de Pottere, ein Meister der Tarnung! Die Reise von Paris nach Budapest wird offenbar nur vorgetäuscht, um die Erfurter Spur zu verwischen. Begreiflicherweise ist auch dieer Agent des Dritten Reiches sehr um sein Absteigequartier in Bern besorgt. Er hat in der Tat allen Grund kein „Aufsehen zu erregen"!

Reichsdeutsche und schweizerische Agenten im Solde des Dritten Reiches dirigieren in unserem Land den haßerfüllten Kampf der Frontisten gegen die Freimaurer, die unter dem heuchlerischen Ruf der „Säuberung der Schweiz" nach dem Vorbild fascistischer Diktaturstaaten in unserer freiheitlichen und toleranten Demokratie unterdrückt werden sollen. So wird durch die Propaganda des Auslandes Haß und Zwietracht in unser Land getragen und das Volk aufgespalten. Auch wer kein Freund der Freimaurerei ist, muß nach der Aufdeckung dieser dunkeln Machenschaften erkennen, daß es am 28. November 1937 um ein vom Ausland bedrohtes Stück Schweizer Freiheit geht."

Also so ergibt dieser Text, eine mit maßgeblichen Wurzeln in Hitlerdeutschland (dann letztlich gescheiterte) Initiative, mit dem Ziel, die Freimaurer in der Schweiz zu verbieten, wurde noch rechtzeitig, durch Aufdeckung der Hintergründe selbiger in der Schweizer Presse, verhindert. Zu sagen ist ferner, dass besagter Agent Tödtli, auch schon ähnliche Anstrengungen in Sachen Zeugen Jehovas getätigt hatte. Zu nennen ist da insbesondere auch der Berner Prozeß um die „Protokolle der Weisen" von Zion, worin der „Chef" besagter Hitlerdeutschen Antisemiten, der Herr Ulrich Fleischhauer, höchstpersönlich, ein nicht endend wollendes „Gutachten" vor den Schranken des Schweizer Gerichtes, bezüglich vorgenannter Hetzschrift, vortrug.

Verfolgt man die einschlägige Berichterstattung dazu in der Schweizer Presse, findet man auch die Angabe. Um dieses „Gutachten" haben in Erfurt wahre Gladiatorenkämpfe stattgefunden. Drei Entwürfe von Fleischhauer, der als hochgradig eitel beschrieben wird, landeten im Papierkorb. Der, welche die Fäden in der Hand dabei hatte, sei ein gewisser „Dr. Richter" gewesen. Die Schweizer Presse notiert zwar, dass diese antisemitische Organisation „Weltdienst" mit Decknamen arbeitete. Allein dass es sich bei dem „Dr. Richter" auch um einen Decknamen handelt, ist von ihr nicht erkannt worden.

Besagter „Dr. Richter", wie einem Artikel der gleichfalls antisemitischen Zeitschrift „Hammer" entnehmbar, war maßgeblich dafür verantwortlich, dass die Hetzschrift „Protokolle der Weisen von Zion", in einer Neubearbeitung in Hitlerdeutschland, nunmehr unter dem Titel „Die Zionistischen Protokolle" erschienen. Derart „ausgewiesen" hat er dann auch bei den „Gladiatorenkämpfen" in Erfurt, das letztendliche Sagen. Folgerichtig, ist das von der Marionette Fleischhauer vor dem Berner Gericht vorgetragene „Gutachten" zu wesentlichen Teilen seiner Feder, respektive Redaktion, zuzuschreiben.

In besagtem „Gutachten" zieht man sich denn auch auf die Linie zurück. Das Hauptargument weshalb man die Hetzschrift, oder wie Alexander Stein, als Buchtitel auch formulierte. „Adolf Hitler - Schüler der Weisen von Zion". Das Hauptargument dieser Kreise war eben die vermeintlichen „Anzeichenbeweise". In denen spielen in dieser Lesart, die Bibelforscher/Zeugen Jehovas eine besondere Rolle als angebliche Mit-„Erfüller" dieser „Protokolle". Es ist nach intensiver Beschätigung mit der Materie, für mich eindeutig bewiesen, dass der Deckname „Dr. Richter" dahingehend aufgelöst werden kann. Klarname: Dr. Hans Jonak v. Freyenwald. Besagter Jonak spielt bekanntlich in der ZJ-Geschichte, ebenfalls einen nicht zu unterschätzenden Part.

Jene Erfurter Organisation (später in Frankfurt/M). mit Namen „Weltdienst" sei, wie die zeitgenössische Schweizer Presse wiederholt notierte, zu wesentlichen Teilen vom faschistischen Propagandaministerium ausgehalten. Fleischhauer war zwar schon zu Weimarer Republik-Zeiten antisemitisch tätig. Etwa als Herausgeber eines einschlägigen (nie vollendeten) antisemitischen Lexikon's mit Namen „Sigilla veri". Allein sein „Stern" stieg erst mit dem Machtantritt der Nazis auf. Den erst ab dieser Zeit, konnte er eine eigene Zeitschrift namens „Weltdienst" herausgeben, und die erschien zugleich in mehreren Sprachen, war also weitgehend als „Missionarsobjekt für andere Länder" konzipiert. Seinen persönlichen Höhepunkt erreichte er dann mit dem Verlesen des vorgeblichen „Gutachtens" vor einem Schweizer Gericht, was auch vielfältigen Presseniederschlag fand.

Übermäßig viel zum hier besonders interessierenden Thema Zeugen Jehovas, findet man im „Weltdienst" allerdings nicht vor. Eine Ausnahme von dieser Regel ist aber wohl die Ausgabe vom 1. 10. 1937 des Weltdienstes", weshalb denn innerhalb diese Serie „Im Zeitspiegel", auch auf sie eingegangen sei.

Unter der Überschrift „Wieder eine Niederlage der Ernsten Bibelforscher", liest man in dieser Ausgabe:
„Der „Volksbund" Zürich"
Hier schon muss unterbrochen werden. „Volksbund" war der Titel einer Zeitung, welche von der bedeutendsten „Fronisten"-Organisation der Schweiz zu damaliger Zeit herausgegeben wurde. „Frontisten" („Nationale Front") war das Mäntelchen, der „Firmenschild" jener Kreise in der Schweiz (die es auch gab), welche faschistische Verhältnisse in der Schweiz einführen, faktisch Hitlerdeutschland kopieren wollten. Im Bewusstsein, dass dies, so krass ausgesprochen, bei der überwältigender Mehrheit der Schweizer nicht konsensfähig war, übte man sich im „Kreidefressen" und firmierte eben als „Nationale Front".
Weiter zurück zur „Weltdienst"-Zitierung.
Der „Volksbund" Zürich vom 15. 6. 1937 hatte unter Berufung auf die Nachricht im „Welt-Dienst" vom 1. Mai 1937, Nr. IV/9 erklärt, daß der von Hope-Slipachuk geschriebene Brief beweise, daß die Internationale Vereinigung der Ernsten Bibelforscher eine getarnte Kommunistische Bewegung sei."
(Dabei handelt es sich um die ominöse Aussage vom „Heiligen Vater Stalin" auf die schon früher eingegangen wurde).
Weiter im Zitat:
„Daraufhin klagte die Berner Direktion der Ernsten Bibelforscher den Redakteur des „Volksbund" beim Bezirks-Gericht in Zürich wegen Ehrenbeleidigung an. Die Verhandlung fand am 24. 8. 37 statt. Die Kläger führten insbesondere an, daß der Brief zwar tatsächlich geschrieben worden sei, daß die Briefschreiberin aber keine Zeugin Jehovas, sondern eine Kommunistin sei.
Demgegenüber erklärte der Richter:
Die Tatsache, daß die Hope-Slipachuk den Brief wirklich geschrieben habe und daß dieser Brief vor dem Sondergericht in Düsseldorf Verwendung fand, berechtigte den Angeklagten, es für wahr zu halten, daß die Ernsten Bibelforscher kommunistische Ziele verfolgen. Der Angeklagte wurde vom Richter freigesprochen und die Ernsten Bibelforscher zur Bezahlung der Gerichtskosten verurteilt."

Wenn wir schon bei der Zitierung des „Weltdienstes" sind, dann sei ergänzend auch noch dessen Ausgabe vom 1. 6. 1937 zitiert. Dort war zu lesen:
„Noch einmal die 'Ernsten Bibelforscher'.
In der Nummer IV/9 vom 1. Mai 1937 brachte der „Welt-Dienst" die Abschrift des Briefes einer Slipachuk aus Winnipeg in Kanada an die Wachtturm- Bibel- und Traktat-Gesellschaft in Magdeburg, in dem vom Heiligen Vater Stalin die Rede war. Es ist eine dem „Welt-Dienst" durchaus vertraute Handlungsweise der „Ernsten Bibelforscher", daß sie alles ihnen unangenehme sofort ableugnen. Auch von diesem Brief hat man in den Zeitungen der „Ernsten Bibelforscher" behauptet, daß er in allen seinen Teilen gefälscht sei, ja, daß es einen Absender dieses Namens überhaupt nicht gäbe.

Die 'L'Illustration Novuelle' aus Montreal in Kanada vom 3. Mai 1937 bringt jetzt auf Seite 5 die Erklärung des kanadischen Postministeriums, daß es tatsächlich einen Slipachuk mit der angegebenen Adresse gibt. Damit dürfte der Presse-Polemik über die Echtheit oder die Unechtheit dieses Briefes endgültig ein Ende gesetzt sein."

Es ist durchaus nachvollziehbar, dass die zeitgenössische WTG über diese Kontroverse alles andere, denn als „angenehm" berührt war. Insofern kann man auch verstehen, dass sie suchte (wie man las erfolglos), dagegen anzugehen. Das alles wird hier nicht zitiert als „unhinterfragbare Wahrheit", sondern bewusst eingeordnet, in die Rubrik „Im Zeitspiegel". Es geht nicht um das „Befürworten" einer bestimmten These, sondern lediglich in Chronistenform, um den Bericht darüber „was gewesen" ist.

Ein bemerkenswertes Dokument, wie den besagter „Weltdienst", der das ganze publizistisch ins Rollen brachte, einzuschätzen sei, kann man auch aus dessen Ausgabe vom 15. 1. 1938 entnehmen. Und mit der kommentarlosen Zitierung dessen, mag der Bericht seinen Abschluss finden. Dort war zu lesen:

„Jawohl, es entspricht den Tatsachen, daß Oberstlt. Fleischhauer auf dem Erfurter Internationalen „Welt-Dienst"-Kongreß im Septemer 1937 von der „Allrussischen Fascistischen Partei", die ihren Hauptsitz in Charbin Moncha-Dikao hat, zum Ehrenmitglied ernannt worden ist. Das Diplom hängt im Arbeitszimmer von Oberstlt. Fleischhauer. Es enthält Worte höchster Anerkennung für die Tätigkeit des „Welt-Dienst"-Leiters im Kampf gegen das Judentum. Den Wortlaut dieser seltenen Auszeichnung zu bringen, verbietet uns die Bescheidenheit. Auf dem Weltkongreß in Erfurt erschien eigens eine russische Delegation dieser antijüdischen „Allrussischen Fascistischen Partei" aus dem Fernen Osten, um Oberstl. Fleischhauer die Ernennungsurkunde und das Parteiabzeichen zu überreichen. Diese wohlverdiente Ehrung löste natürlich bei allen Kongreßteilnehmern stürmischen Beifall aus. Wir haben selbstverständlich keinen Grund, dies irgendwie geheimzuhalten."

Als Nachwort noch dieses. Der Antisemitismus sei der „Sozialismus des dummen Kerls", pflegte einmal August Bebel prophetisch - muss man wohl sagen - zu prognostizieren. Denn zu Bebel's Zeiten konnte man ein Hitlerdeutschland, dem solcher Worte in der Tat auf den Leib geschrieben waren, noch nicht erahnen. In seinem 1936 in Karlsbad erschienenen Buch mit dem programmatischen Titel „Adolf Hitler Schüler der „Weisen von Zion" hatte Alexander Stein unter anderem recherchiert

„In seinem Buche „Mein Kampf" spricht Hitler offen aus, dass der Erfolg der nationalsozialistischen Bewegung nur dadurch gesichert sein würde, und wenn der politisch durch den organisierten Marxismus geführten internationalen Weltanschauung eine ebenso einheitlich organisierte völkische gegenübertrete." (S. 6)

„Und nützlich der alte Justizrat Heinrich Claas, der Führer, der im Jahre 1890 gegründeten „Alldeutschen Verbandes", der schon immer für eine Machtstellung Deutschlands gekämpft, völkische Rasseforderungen vertreten und großen Einfluss auf alle deutschen Rechtsparteien ausgeübt hat.
Ludendorff und Class verkörpern beide den preußischen Machtgedanken, der in Verbindung mit dem Alldeutschen Gedanken in Österreicher Hitler zu einem fanatischen Preußen gemacht hat.
Die Welteroberungspläne der alldeutschen Propagandisten aus der Kriegs- und Vorkriegszeit bilden die Grundlage für sein außenpolitisches Programm.
Für Hitler ist die Rassentheorie nur Mittel zum Zweck eine agitarische, gut verwertbare, scheinwissenschaftliche Begründung seiner alldeutschen militäristischen Propaganda." (S. 9)

„Die „Protokolle der Weisen von Zion" als Bibel des Antisemitismus
Konrad Heiden „Das Leben eines Diktators, Europa Verlag Zürich 1936.
Laut einer Verfügung des Reichserziehungsministers Rust von Anfang November 1934, müssen die „Protokolle der Weisen von Zion" in der Ausgabe von Alfred Rosenberg zusammen mit Günthers „Rassenkunde des deutschen Volkes" und dem „Handbuch der Judenfrage" des Antisemiten Theodor Fritsch, als Grundlage für den Schulunterricht über die Judenfrage verwendet werden.
General Ludendorff setzte sich in seinem Buche „Kriegsführung und Politik" mit seiner ganzen Autorität für diese Protokolle ein." (S. 13)

„Schließlich kommt Prof. Nilus in der russischen Ausgabe seines Buches „Das Grosse im Kleinen und der Antichrist als naheliegende Staatsrechtliche Möglichkeit", indem die Protokolle enthalten sind, mit einer dritten Behauptung: „Diese Protokolle wurden insgeheim aus einem ganzen Buch vom Protokollen herausgeholt. Alles dies wurde von meinen Korrespondenten aus dem gleichen Verlies der zionistischen Hauptkanzlei herausgeholt, die sich auf französischem Territorium befindet." (S. 19)
„Und gerade diese Leute sind es rief Loosli [Gegengutachter zu Fleischhauer im Berner Protokolle-Prozeß] aus, welche die Juden als Autoren der „Protokolle" hinstellen. Die Protokolle entsprechen nicht in dem Geist der Juden, sondern den Geist des heutigen Deutschland.

Die nationalistische Presse reagierte auf das Urteil nach der Richtlinien, die Alfred Rosenberg vorsorglich schon nach den ersten Verhandlungen der Prozesses am 29. November 1934 im „Völkischen Beobachter" erteilt hatte.
Es handle sich bei dem Prozess „weniger um die sogenannte Echtheit der Protokolle" als um die innere Wahrheit dessen, was in den Protokollen erklärt wurde." (S. 27)

„Das erinnert an den Ausspruch eines schweizerischen Frontisten der da meinte, es komme nicht darauf an, ob die „Protokolle" echt sein, sondern als echt empfunden worden.
Neue Zürcher Zeitung 19. Mai 1935 Nummer 872." (S. 28)

„Der zur Macht drängende Nationalsozialismus vermochte auf der Suche nach einem Lehrbuch des Staatsstreiches und des Diktaturstaates keinen besseren Leitfaden zu finden als die „Protokolle." (S. 94)

„Der Vertreter der klägerischen Partei im Berner Prozess Brunschwig, hat am Schluss der Verhandlung zutreffend erklärt:
„Die 'Weisen von Zion' existieren nicht, aber dafür gibt es die antisemitischen Weisen von Erfurt". An der Spitze dieser 'Weisen' steht kein anderer als der antisemitische Gutachter dieses Prozesses Ulrich Fleischhauer. Dieser führt wie er selbst schreibt, planmäßig einen übernationalen, interkonfessionellen Zusammenschluss in der ganzen Welt herbei. Das ist die wahre Weltverschwörung und die eigentliche Weltgefahr."(S. 107)

„Das Hitlertum, das vorgibt, Deutschland und die übrigen Länder von der Weltverschwörung des Judentums befreien zu wollen, organisiert selbst eine Verschwörung des kriegerischen Alldeutschtums zur Erringung einer Vormachtstellung in Europa und in der ganzen Welt." (S. 115)

Um das Bonmot von August Bebel noch einmal aufzunehmen. Die „dummen Kerls" leben auch in der Gegenwart fort. Sie sind besonders in jenen Kreisen lokalisierbar, welche Verschwörungstheorien im besonderen „kultivieren". Ein gewichtiges „historisches" Kapitel auf diesem Felde, stellt unzweifelhaft auch der Komplex um die sogenannten „Protokolle der Weisen von Zion" dar.

Zum Weiterlesen unter anderem:
Kapitel 18 in der „Geschichte der Zeugen Jehovas. Mit Schwerpunkt der deutschen Geschichte" (Anti-Bibelforscher"koryphäen" in Aktion)

Toedtli

Hope

Jonak

Parsimony.23036
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Auf den Fall der Protest-Resolution der „Bruderklausen-Pfarrei" wurde schon via eines Berichtes über die Zeitung „Hochwacht" eingegangen
Parsimony.23916

Nicht nur die „Hochwacht", auch noch etliche andere, katholisch orientierte Blätter in der Schweiz hatten den Fall publizistisch aufgegriffen. Unter anderem die „Neuen Zürcher Nachrichten", gleichfalls in der Ausgabe vom 18. 9. 1937.
Letztere brachten unter der Überschrift „Wie 'Jehovas Zeugen' sich wehren", in ihrer Ausgabe vom 2. 10. 1937, dazu noch einen „Nachschlag" In selbigem liest man:

„Auf die Protestresolution der Bruder-Klausen-Pfarrei Zürich vom 18. September 1937 hat der Zentralvorstand der Zeugen Jehovas in Bern um nachstehende "Berichtigung" gebeten."

Und, was liest man nun in dieser „Berichtigung"? Unter anderem dieses:
Man würde ja nur „biblisch begründete und daher berechtigte Kritik" üben, und selbige könne nicht als Beschimpfung bezeichnet werden."

Weiter erklärt man:
„bedeutet es eine bewußte, böswillige Unterschiebung, wenn erklärt wird, Jehovas Zeugen würden kommunistisches Gedankengut durch Verbreitung ihrer Schriften unter das Volk bringen.
3. ist es eine bewußte Unwahrheit und daher eine böswillige Verleumdung, zu behaupten, die Glaubensgemeinschaft "Jehovas Zeugen" sei in Rußland, zugelassen und werde von dem Stalinschen Regime geschützt und gepflegt.
Wahr dagegen ist, das die Verkündigung des Evangeliums vom Reiche Gottes durch Jehovas Zeugen noch zu keiner Zeit in Rußland durch dessen Machthaber zugelassen worden ist und daß daher in diesem Lande auch keine solche Zeugnistätigkeit je ausgeübt werden konnte."

Eine solche Reaktion hätten diese katholischen Blätter eigentlich voraussehen können. Sie wollten es aber offenbar trotzdem „wissen".
Und so hängen denn die „Neuen Zürcher Nachrichten" ein eigenes redaktionelles Votum zu dieser „Berichtigung" mit an. In ihm liest man:

„Wir bringen diese "Berichtigung", weil sie uns zeigt, mit welcher Unverfrorenheit hier vorgegangen wird, Wir sollen die "Berichtigung" mit einigen Stellen "belegen"

Zu Punkt 1: In Buche "Licht"' II, Seite 108, lesen wir zu Offenbarung 17f16, wo von den Strafen gegen die von Gott abgefallene Menschheit die Rede ist, "eben dieses hat bereits in Rußland begonnen ... In jenem Lande wurde die sogenannte christliche Kirche immer reicher, während das Volk Armut und Hunger litt. Nun aber ist das Volk Rußlands zusammen mit seinen Herrschern aufgestanden, sie Verbrennen die alte Hure in jenem Lande, vernichten ihr Eigentum und werfen sie beiseite. Das ist genau das, was über die ganze "Christenheit" kommen wird."

Ebenso heißt es im Buche "Licht" II, Seite 79:
"Wer ist nun die große Hure, die gerichtet und verurteilt wird? ... Die große Hure stellt die Teufelsreligion dar, die fälschlicherweise "organisiertes Christentum" oder "Christenheit" genannt wird und einen Teil ihrer satanischen Organisation ausmacht ... Es ist eine Mischung vieler Arten von Religionen, die alle unter der christlichen Flagge segeln, worin Heidentum, Papismus, Protestantismus, Christliche Wissenschaft und andere Teufelsreligionen mit einbegriffen sind."

Solche Stellen lassen sich massenhaft in den Schriften der ernsten Bibelforscher finden. Man lese das Berner Urteil vom 28 Mai 1937. Darin heißt es:
"Rutherford bezeichnet die christlichen Kirchen als Huren, als Organisationen des Teufels und die Geistlichen als Teufelsanbeter."

Wenn die Berichtigung der "Zeugen Jehovas" sich auf die hl. Schrift und auf die sogenannte Vorschattungstüeorie beruft, so verweisen wir sie wieder auf das Berner Urteil:
"Die Behauptung, daß die Ausführungen in den von den Angeschuldigten verbreiteten Traktaten sich aus der Bibel selbst ableiten ließen, gibt keinen Freibrief . .. mit der Sprache eines Landsknechtes über die Bernische Landeskirche herzufallen."
So urteilt ein Berner Gericht.

Zu Punkt 2: Hier ist es nicht mit einzelnen, aus dem Zusammenhang, gerissenen Stellen getan. Wir zitieren darum das Urteil von Kennern der Bibelforscherliteratur:
Lic. theol. Pastor Dr. Ulrich Bunzel (prot.): "Echter Kommunismus mit christlichen Phrasen verbrämt."
Dr. Johannes Busch (kath. ) (Otto Karrer nennt ihn den gründlichsten Kenner):
"Noch charakteristischer ist die Freundschaft der Sekte mit den Spartakisten in den letzten Jahren. Die Bibelforscherversammlungen wurden zu regelrechten Verbrüderungskundgebungen zwischen den ernsten Bibelforschern und den Bolscnewisten."
(Das Sektenvieaen unter besonderer Berücksichtigung der ernsten Bibelforscher Seite 93):
Pfr. Julius Kuptsch (prot.): "Immer echt kommunistisch das Geschrei über den Kapitalismus."
Dr. Konrad Algermisren: "In Riesenversammlungen der ernsten Bibelforscher wurden die revolutionären und kommunistischen Instinkte der Massen aufgepeitscht durch antikapitalistische Reden und Flugblätter. An manchen Orten schienen die ernsten Bibelforscher geradezu gemeinsame Sache mit den Kommunisten machen zu sollen."
Pfr. Bräunlich (Bad Sulza, Thüringen) schreibt:
"Nur in Sovietrußland erfreuen sie (die Zeugen Jehovas) sich, wie es heißt, der als Bundesgenossen wohlverdienten Vorzugsstellung vor sämtlichen Religionen."
Um genauere Angaben gebeten, berichtet er: "Aus Rußland Kommende erklärten "Das Goldene
Zeitalter" sei die weitverbreiteste "christliche 'Zeitschrift Rußlands!"
Ueber Rußland schreibt ein Bibelforscher (Mr. F. J. Francis) einen Brief , datiert vom 11. November 1935 aus Moskau, in dem er ein "rosenrotes Bild von Moskau" in zwölf Punkten entwirft,
Punkt 7 lautet: "Religionsverkünder werden nicht verhaftet wie in der Presse gesagt wird, aber sie müssen arbeiten und dann können sie im übrigen in ihrer Freizeit predigen, wenn sie Lust haben."
In Punkt 12 heißt es:
„Ich wurde eingeladen einen Vortrag zu halten über das selbstgewählte Thema: „Wohin gehen wir?" (Gemeint ist die Schlacht von Harmagedon).
Sie sagten daß ich voraussehend sei usw."
Zu Punkt 4 erübrigt sich nach dem Gesagten jede Bemerkung, zumal die Erklärung im Vortrag bereits behandelt wurde."
Nun mag der Leser urteilen, wie es um das Zeugnis der "Zeugen Jehovas" bestellt ist."

Was ist zu dieser Entgegnung zu sagen? Wohl auch dieses. Wenn sich darin auch der Vorwurf wieder findet, in den Schriften Rutherford's begegne man der „Sprache des Landsknechts", dann ist das wohl ein Vorwurf, den sich die zeitgenössische WTG in der Tat „hinter dem Spiegel klemmen kann". Allenfalls ist strittig, ob da die Ebene der Schmähkritik nur fast erreicht oder überschritten wurde.

Zu den zitierten Gewährsleuten, welche allesamt die Bibelforscher in die kommunistische Ecke stellten, ist zu sagen.
Beide; Kommunisten und Bibelforscher, sprachen (Anfang der 1920er Jahren) eine ähnliche Klientel an. Alle zitierten Gewährsleute waren Vertreter der „Großkirchen". Letztere standen und stehen nicht selten heute noch. (Wenn auch nicht so scharf ausgeprägt, wie in den 1920er Jahren) auf der anderen „Seite der Barrikade". Heute hat sich dieser Konflikt vielleicht dahingehend entschärft, dass die Zeugen-Führung, und auch nicht zu unterschätzende soziologische Mittelstands-Anteile bei den Zeugen, auf derselben Seite der (nicht mehr vorhandenen) „Barrikade" stehen. Aber wir reden jetzt hier nicht von der Gegenwart, sondern von der Zeit vor 1945.

Die Bibelforscher, wie auch die Kommunisten, sprachen eben beide dieselbe Klientel an, welche die Großkirchen nicht mehr zu erreichen vermochten. Dennoch beinhaltet die soziologische Ähnlichkeit, noch kein praktisches „Hand in Hand gehen". Da bestanden in der Tat Abgrundtiefe Klüfte, welche die bürgerlich orientierten Kirchen, namentlich in der „Hochbürgerlichen Schweiz" nicht sehen wollten.

Was nun Herrn Bräunlich betrifft, so war der schon von jeher - nie objektiv - sondern (extrem) parteilich. Stellvertretend dafür auch seine Schrift:"Die ernsten Bibelforscher als Opfer bolschewistischer Religionsspötter" Die Bräunlich'sche Behauptung über einen Vertrieb des GZ in der Sowjetunion, basiert allenfalls auf seinen Halluzinationen, nicht aber auf Fakten.

Die Entgegnung arbeitet weiter heraus, dass die Zeugen Jehovas - verschiedentlich - Versuche unternahmen, auch in der Sowjetunion Fuß fassen zu können. Diese Versuche (es gab noch ein paar mehr davon) sind belegt. Entscheidend ist jedoch, und das verschweigt diese katholische Entgegnung. Keiner dieser Versuche war je für die Zeugen Jehovas erfolgreich. Auch das gehört mit dazu erwähnt zu werden.

Offenbar zeitgleich, druckten noch andere Schweizer Presseorgane katholischer Ausrichtung, ähnliche Texte ab. Belegt unter anderem ein solcher, gleichfalls in der Ausgabe vom 2. 10. 1937 des „Glarner Volksblatt". Die weite Verbreitung dieser Thesen, ändert nichts an dem Gesamturteil über die Catholica:
Erneut gewogen, und für zu leicht befunden!

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 http://www.manfred-gebhard.de/FZ.61027.jpg

„Freiburger Zeitung" 6. 10. 1927
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Was haben die „Bundeszentrale für politische Bildung" und die Führungs-Crew der Zeugen Jehovas (jetzt auf Deutschland beschränkt) gemeinsam? Auf den ersten Blick, nicht sonderlich viel. Politische Bildung - ist und wahr für die Wahlverweigerer-Organisation noch nie ein erstrebenswertes Ziel gewesen. Sollte zudem ein Zeuge Jehovas damit liebäugeln, sich für eine bestimmte politische Partei näher zu interessieren, oder ihr gar beizutreten, muss er sich wohl entscheiden. Bleibt er bei dieser Absicht, sind seine Tage bei den Zeugen Jehovas gezählt. Sei es, dass er von selber geht, oder sollte dieses absolut nicht der Fall sein, wird man ihm in aller Form bescheinigen, er sei nun kein anerkannter Zeuge Jehovas mehr, inklusive fallweise eintretende Folgewirkungen.
Aber auch das „zuführen" von Bürgern zu politischen Parteien, gehört im weiteren Sinne, wohl auch zu den Intentionen, die einer Einrichtung, wie der „Bundeszentrale für politische Bildung" obliegen.

Auch diese Sachlage verdeutlicht, da bestehen zwischen beiden Genannten, wohl nicht zu unterschätzende Gräben. Gibt es mal eine fallweise Zusammenarbeit zwischen beiden, ist das doch wohl eher dem Bereich „exotischer Ausnahmefall" zuzuordnen. Im Jahre 1997 gab es offenbar solch einen Fall, worüber die Zeitung „Neue Westfälische" in ihrer Ausgabe vom 7. 10. 1997 berichtete. Natürlich interessiert und thematisiert, genannte Bundeszentrale fallweise auch die Nazizeit. Und so ergab es sich wohl, dass seitens der Zeugen Jehovas, für ihre „Standhaft"-Veranstaltung, 1997 in der Wewelsburg, auch eine Vertreterin jener Bundeszentrale mit eingeladen wurde. Und wer dominierte jene Veranstaltung? Auch darüber kann es wohl keinen Zweifel geben, die Zeugen Jehovas.

Es ist ja eine menschlich verständliche Eigenschaft, einen Hang zur Selbstbeweihräucherung zu haben. Nur wenige sind wohl stark genug, dieser Versuchung zu widerstehen. Besonders ausgeprägt ist das auch bei den Zeugen Jehovas. Und wehe dem, der es wagt, auf ihren Veranstaltungen, etwas Salz in die vermeintlich süße Suppe zu streuen. Das musste dann wohl auch Frau Ukrike Puvogel, von genannter Bundeszentrale erfahren. In dem diesbezüglichen Zeitungsbericht las man:

„ Auf einen schmalen Grat begab sich am Samstag die Bundeszentrale für politische Bildung als Mitveranstalter einer Tagung zum Schicksal der Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus. Bereits im Vorfeld war Kritik an der Veranstaltung im Burgsaal der Wewelsburg laut geworden.
Der mit Historikern, Religionswissenschaftlern, Kritikern und Mitgliedern der Zeugen Jehovas besetzte Teilnehmerkreis könne der Religionsgemeinschaft als Plattform zur Werbung für ihren Glauben zur Verbesserung ihres Ansehens in der Gesellschaft dienen, hieß es.

Andererseits setzte sich die Vertreterin der Bundeszentrale, Ulrike Puvogel, mit ihrer These, die Verweigerungshaltung der Zeugen Jehovas gegenüber Naziorganisationen und dem Kriegsdienst sei kein Widerstand im politischen Sinne gewesen, der Kritik von Zeitzeugen aus, die ihr vorwarfen, sie schränke den Respekt vor den Opfern ein.
Wie heikel das Thema ist, zeigt die Forschungslage, die im Mittelpunkt der abschließenden Podiumsdiskussion stand. Bis in die 80er Jahre wurde die Diskriminierung und Verfolgung der damals noch als "Bibelforscher" auftretenden Zeugen Jehovas weitgehend tabuisiert.
In der 1993 erschienenen Studie "Zwischen Widerstand und Martyrium: Die Zeugen Jehovas im 'Dritten Reich" führt Autor Detlef G. diese Vernachlässigung auch auf das Verhalten der Wachtturmgesellschaft zurück. Den heutigen offenen Umgang der Zeugen Jehovas mit ihrer Vergangenheit betrachtet G. vor dem Hintergrund des Strebens der Religionsgemeinschaft nach der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und nach einer Imageverbesserung.

G., der in einem schriftlichen Beitrag zum Tagesthema Stellung bezog, betonte jedoch, daß Forschungsberichte nicht durch die Öffentlichkeitsarbeit der Wachtturm-Gesellschaft falsch würden.
25.000 Bibelforscher lebten 1933 in Deutschland, 2.000 mußten ins Konzentrationslager, 1.200 kamen zu Tode. Für einige der 10.000 während der Naziherrschaft verhafteten Zeugen Jehovas begann der Leidensweg im Lager Niederhagen bei Wewelsburg. Daher wollte Landrat Reinhold Stücke die Tagung auch als einen Beitrag verstanden wissen, deren Schicksal bewußt zu machen. Beispiele für solche Einzelschicksale fanden Besucher in der Ausstellung "Standhaft trotz Verfolgung", die im Burgsaal gezeigt wurden.

James Pellechia von der Watchtower Society in New York warnte, die Auslöser des Hasses lägen auch heute in vielen Teilen der Welt in der Luft. Von der Tagung erwartete Pellechia, auf der Basis der historischen Analyse festzustellen, ob die Zeugen Jehovas an den von ihnen propagierten moralischen Grundsätzen festgehalten hätten.
Verstärkt kamen Zeugen Jehovas jedoch erst am Sonntag bei einer zweiten Tagung unter dem Titel "Geschichte und Gegenwart - Zeugen Jehovas in Deutschland" zu Wort, die vom Regionalen Informationsdienst der Zeugen Jehovas in Kooperation mit dem Kreismuseum Wewelsburg ausgerichtet wurde. Den unbedingten Pazifismus der Bibelforscher, der ihnen unter den NS-Opfern eine besondere Rolle zuweise, hob Daniel Strauß vom Fritz-Bauer- Institut hervor. Das Frankfurter Institut trat neben dem Kreismuseum und der Bundeszentrale für politische Bildung als dritter Veranstalter der Samstagstagung, die unter dem Titel "Widerstand aus christlicher Überzeugung" stand, auf.

Ulrike Puvogel verteidigte die Teilnahme der Bundeszentrale für politische Bildung mit dem
Argument, die Warnung vor einer Instrumentalisierung der Bundeszentrale rechtfertige nicht, auf eine Auseinandersetzung mit dem Thema zu verzichten. Die Standhaftigkeit aller Zeugen Jehovas während der Naziherrschaft verdiene höchsten Respekt und eine Würdigung, unabhängig davon, wie man die Motive beurteile.

Allerdings müsse man berücksichtigen, daß die "Bibelforscher" nicht für die Freiheit aller gestritten hätten, sondern nur für die eigene uneingeschränkte Religionsausübung eingetreten seien, erklärte Ulrike Puvogel. Dies brachte ihr in der Diskussion den Vorwurf ein, die Zeugen Jehovas zu "Opfern zweiter Klasse" zu machen."

Hatte Frau Puvogel nun was Falsches gesagt, wenn sie auch rekapitulierte
„daß die "Bibelforscher" nicht für die Freiheit aller gestritten hätten, sondern nur für die eigene uneingeschränkte Religionsausübung eingetreten seien?"
Wohl kaum. Aber es entsprach eben nicht dem Bedürfnis nach einer „weihevollen Stimmung", dass da vorherrschte.
Die Opfersituation der Zeugen Jehovas im Naziregime zu beschreiben, ist das eine. Das andere indes ist sehr wohl, auch ihren ideologischen Hintergrund auszuleuchten, und kritische Rückfragen an diesen Hintergrund, nicht schon von vornherein zu tabuisieren, so wie es den Pellechia und Co offenbar vorschwebt.

Die Zeugen mögen denn in ihren eigenen vier Wänden, in „ihrem eigenen Saft schmoren". Daran kann sie niemand hindern. Indem Moment wo sie auch Außenstehenden aktiven Zutritt zu ihrer „Käseglocke" gewähren, ist ein frischer Luftzug, und nicht nur das konservieren des eigenen Miefs, das Gebot der Stunde. Aufgrund aktiver Lobbyarbeit der Zeugen hat man da allerdings nicht selten den Eindruck. Es findet da das Rezept statt. „Wessen Brot gegessen, dessen Lied wird gesungen".
Y., B. und noch einige mehr von der „Güte", würde ich so charakterisieren. Gibt es mal eine Ausnahme von dieser traurigen Regel, ist das in der Tat bemerkenswert.

Geschrieben von X am 07. Oktober 2007 21:25:

Als Antwort auf: Re: Im Zeitspiegel geschrieben von Drahbeck am 07. Oktober 2007 06:58:08:

Hallo Manfred,

folgendes stand in deinem Beitrag:

"Den unbedingten Pazifismus der Bibelforscher, der ihnen unter den NS-Opfern eine besondere Rolle zuweise hob Daniel Strauß vom Fritz-Bauer- Institut hervor"
Parsimony.24228

INDEX DER WACHTTURM-PUBLIKATIONEN 1945-1985

S.609 PAZIFISMUS

... Jehova ist kein Pazifist ...
... Buch der Kriege Jehovas ...
... ,Krieg des großen Tages Gottes, des Allmächtigen' ...
... Jehovas Zeugen sind keine Pazifisten ...
... Jesus Christus ist kein Pazifist ...

LG

Geschrieben von Drahbeck am 08. Oktober 2007 05:10:49:

Als Antwort auf: Re: Jehovas Zeugen sind keine Pazifisten geschrieben von X am 07. Oktober 2007 21:25:

...INDEX DER WACHTTURM-PUBLIKATIONEN 1945-1985


S.609 PAZIFISMUS


... Jehova ist kein Pazifist ...

... Buch der Kriege Jehovas ...

... ,Krieg des großen Tages Gottes, des Allmächtigen' ...

... Jehovas Zeugen sind keine Pazifisten ...

... Jesus Christus ist kein Pazifist ...

...

Dann empfiehlt es sich auch auf einen diesbezüglichen WT-Grundsatz-Artikel noch besonders hinzuweisen.

Wachtturm 15. 3. 1951
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Zur Erinnerung:
Der Fall Adolf Zierath über den die Zeitung „Westfälische Rundschau" in ihrer Ausgabe vom 11. 10. 1967 berichtete, wurde schon früher hier dokumentiert

Der Fall Zierath
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Ein makabres Wiehern des faschistischen Amtsschimmels, welches sich schon das „Zürcher" (Harbeck)-Buch „Kreuzzug gegen das Christentum" nicht entgehen lies, sei auch hier dokumentiert .

"In der Nr. 236 des „Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers" vom Mittwoch, den 13. Oktober 1937, findet sich unter der Rubrik ,Amtliches' folgende ,Bekanntmachung':
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juni 1933 - Reichsgesetzbl. I. S. 479 - in Verbindung mit § l des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 293) sowie dem Erlaß des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 5. April 1937 wird das in der Wohnung des Bibelforschers Heinrich Schmidt VI in Steinperf, Kreis Biederkopf, beschlagnahmte Harmonium zugunsten des Preußischen Staates eingezogen.
Dies wird an Stelle einer Zustellung amtlich bekanntgemacht.
Wiesbaden, den 7. Oktober 1937.
Der Regierungspräsident"

Auch die „National-Zeitung" in Basel übernahm in ihrer Ausgabe vom 23. 10. 1937 diese Notiz als ein Selbstdemaskierendes Dokument des Naziregimes.

Aus heutiger Sicht ist man geneigt, diese Meldung der Rubrik: „Lächerlich" zuzuordnen. Indes ist das nur die halbe Wahrheit. Diese Meldung belegt lediglich den Umstand, wie der Volksmund zu berichten weiss; daß man die Kleinen hängt, die Großen indes laufen lässt.
Nicht erwähnen tut jene zitierte Meldung, dass - auch mittels Intervention der USA-Regierung - das Vermögen der WTG als solches wieder freigegeben wurde.
Druckmaschinen konnten ins Ausland abtransportiert werden, eingefrorene Bankkonten wurden wieder greifbar. Immobilien konnten unter Einschaltung von Treuhändern, veräussert werden.

Dies veranlaßte den massgeblich diesbezüglich involvierten Hans Dollinger, nach 1945 zu dem bitteren Ausruf:
„Das Vermögen wurde auf Grund meiner Tätigkeit damit zum 4. Male freigegeben und blieb bis zum 8. Mai 1945 trotzdem durch den Kriegseintritt der USA dieses Vermögen inzwischen auch „Vermögen eines Feindstaates" geworden war, von Beschlagnahme frei, es wurde lediglich in devisenrechtlicher Hinsicht durch einen Treuhänder verwaltet, der zuletzt Herr Dr. Wendt in Magdeburg war."

Und weiter Dollinger:
„Dass die (WT) Gesellschaft um das Vermögen zu retten, die Glaubensfreunde der Willkür der Nazi preisgab.
Nur so konnte es aufgefaßt werden, daß meine gegen den Staat Preussen gerichtete Klage im Verwaltungsstreitverfahren gegen die Herausgabe des Vermögens zurückgezogen wurde.... Und die Gesellschaft liess die Glaubensfreunde fallen, um Geldwerte zu retten.
Dies ging mir nicht in den Sinn ..."

Was die Dollinger'sche Aussage anbelangt, sei auch auf das gegenüber der Schweizer „National-Zeitung" vom 19. 1. 1937 abgegebene Votum des WTG-Funktionärs Harbeck verwiesen, indem er auch erklärte:

„Der Reichsjustizminister und andere maßgebende Vertreter deutscher Behörden haben dem amerikanischen Vertreter der Bibelforscher im Jahre 1935 in Anwesenheit amerikanischer Regierungs-Vertreter in Berlin, auch den Schreiber dieser Zeilen, ohne weiteres zugestanden, daß die Bibelforscher nichts mit den Kommunisten zu tun haben.
Daraufhin haben die Bibelforscher ihre Schadensersatzklage gegen die deutsche Regierung zurückgezogen, woraufhin die Beschlagnahme der Vermögenswerte der Bibelforscher aufgehoben wurde. ... Als Beauftragter der Bibelforscher mußte der Schreiber des öftern in Berlin im Innenministerium mit maßgebenden deutschen Personen verhandeln, nachdem er durch den amerikanischen Konsul eingeführt worden war und nachgewiesen hatte, daß er kein Jude war."

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Die in Bern (Schweiz) erscheinende Zeitung „Der Bund" notierte in ihrer Rubrik „Aus dem Bundesgericht" in ihrer Ausgabe vom 24. 10. 1927 unter der Überschrift:
„Propaganda der ernsten Bibelforscher:

„Vor einigen Monaten Vertrug in Laufenberg (Aargau) ein Mitglied der Ernsten Bibelforscher, Ad. Huber, eine Flugschrift von Haus zu Haus. Die Broschüre trägt den Titel „Aufruf an die Weltmächte", ist unterzeichnet von dem amerikanischen Richter Rutherford und enthält die Wiedergabe eines in dem 'Daily News' erschienenen Berichts über eine in London abgehaltene Versammlung.
Huber wurde vorübergehend festgenommen, seine Schriften beschlagnahmt und vernichtet.
Seine gegen diese Maßnahmen gerichteten Beschwerden wies sowohl das Bezirksamt Laufenberg als der aargauische Regierungsrat ab ...
Die Propaganda der „Ernsten Bibelforscher" hat den Behörden schon mehrmals Anlaß zum Einschreiten gegeben.
Vor einigen Jahren verbot der Kanton St. Gallen das Hausieren mit ihren Broschüren und das Bundesgericht hat diese Maßnahme als statthaft erklärt, weil das Hausieren mit religiösen Schriften eine oft mit zudringlichen Zureden verbundene Belästigung bedeute.

Das bloße Verteilen der Schriften, also die weniger zudringliche Form der Propaganda, ist 1925 durch einen Beschluß des Luzerner Regierungsrates verboten worden, da eine Störung des religiösen Friedens durch eine insbesondere gegen die katholische Kirche gerichtete Broschüre „Offene Anklage gegen Geistlichkeit" befürchtet wurde."

Mit einiger zeitlicher Verzögerung, erst in ihrer Ausgabe vom 20. 11. 1927 (Nr. 1966) kam auch
die „Neue Zürcher Zeitung" auf offenbar dengleichen Sachverhalt zu sprechen. In letzterer las man unter der Überschrift: „Ein staatsrechtlicher Rekurs der 'Ernsten Bibelforscher' vor dem Bundesgericht das nachfolgende:

„Das Bundesgericht hatte sich bereits vor einigen Jahren mit der Frage zu befassen, und ein Einschreiten kantonaler Behörden gegen die Propaganda der „Ernsten Bibelforscher" mit der Verfassungsgarantie der Glaubens und Gewissensfreiheit (Art. 49 Abs.1 der Bundesverfassung) vereinbar sei.

Im Kanton St. Gallen war das Hausieren mit Schriften dieser Bewegung nicht gestattet worden und das Bundesgericht schützte diese Maßregel gegenüber einem auf die Glaubensfreiheit gestützten staatsrechtlichen Rekurse, weil das Hausieren mit religösen Schriften eine besonders zudringliche und lästige Form der Propaganda sei, welche von den kantonalen Behörden nicht geduldet zu werden braucht. Damit war die Frage offen gelassen, ob auch gegen eine wenige aufdringlicher Propaganda, gegen das bloße unentgeltliches Verteilen der Flugschriften, vorgegangen werden dürfe. Einige Kantone sahen sich dann seither zu Maßnahmen gegen die Verteilung von Schriften der ernsten Bibelforscher veranlasst.

Als im Kanton Luzern eine gegen die Lehren und Einrichtungen der katholischen Kirche gerichtete Broschüre „Offene Anklage gegen die Geistlichkeit" verteilt wurde, beschloss 1925 der Luzerner Regierungsrat, deren Vertrieb im Hinblick auf die Wahrung des konfessionellen Frieden zu untersagen. Im gleichen Jahr verbot der Zuger Regierungsrat allgemein die Verteilung von Propagandaschriften der Bewegung; als jedoch vor einigen Monaten mehrere Personen wegen Verteilung eines Aufrufes angezeigt wurden, gelangte das Zuger Kantonsgericht zu einer Freisprechung, da die betroffene Schrift keine Störung des religiösen Friedens befürchten lasse.

Im Kanton Aargau sahen die Bezirksamtmänner-Konferenz und die Gesetzgebungskonferenz vom Erlass eines allgemeinen Verbotes ab, wobei aber ein Einschreiten für den Einzelfall vorbehalten blieb. Zu einer solchen Maßnahme kam es nun in Laufenberg, wo ein gewisser Ad. Huber die Broschüre „Aufruf an die Weltmächte" verteilte, welche ihm beschlagnahmt und vernichtet wurde. Nachdem sich Huber ohne Erfolg mit Beschwerden an das Bezirksamt und an den Aargauer Regierungsrat gewandt hatte, reichte er gegen die Beschlagnahme einen staatsrechtlichen Rekurs beim Bundesgericht ein, welche sich auf die Garantie der Glaubens und Gewissensfreiheit berief.

Die staatsrechtliche Abteilung des Bundesgerichts anerkannte zunächst,dass der beschlagnahmte Aufruf seinem Inhalt nach als eine Art Glaubensbekenntnis aufzufassen sei. Die Schrift handelt nämlich von dem zu erwartenden letzten großen Kampfe zwischen der Macht Gottes und den bösen Mächten, der mit der Errichtung des ewigen Reiches Gottes endigen werde. Sieben bisherige Weltreiche, vom ägyptischen bis zum englischen, denn als Werk Satans gekennzeichnet und zu den Werkzeugen des Bösen, welche den bisherigen Zustand verteidigen und sich dem Reiche Gottes widersetzen, gehören, außer dem Völkerbunde die politischen, kommerziellen und namentlich auch die geistlich führenden Männer, so dass die herrschenden Kirchen besonders schlecht wegkommen. Das Ganze ist die Wiedergabe eines Berichts über einen London abgehaltene Versammlung, die seinerzeit in der „Daily News" erschienen ist.

Erblickt man in der Broschüre ein Glaubensbekenntnis, so steht sie zweifellos unter dem Schutze der verfassungsmäßigen Glaubens- und Gewissensfreiheit, denn dieser Schutz erstreckt sich nicht nur auf die religiöse Überzeugung, sondern auf die religiöse Meinungsäußerung. Dabei gelten aber für den Schutz der religiöse Meinungsäußerung die gleichen Schranken, welche in Art. 50 der Verfassung für die Kultustfreiheit gezogen sind. Die religiöse Meinungsfreiheit darf nicht gegen Sitte oder öffentliche Ordnung verstoßen und sie darf nicht den religiösen Frieden gefährden. Von einem Verstoß gegen die Sitte kann nach dem Inhalt des Aufrufs keine Rede sein, und ebenso wenig verletzt die Schrift eine Rechtsnorm, weil im Aargau kein allgemeines Verbot der Verteilung solcher Propaganda besteht und sie auch etwa für eine Klage wegen Beleidigung keine Handhabe böte. Das Vorgehen der Aargauer Behörden kann daher nur insofern mit der Garantie der Glaubens- und Gewissensfreiheit vereinbar sein, als es sich im Hinblick auf die Wahrung des religiösen Friedens rechtfertigt.

Unter dem Begriff des religiösen Friedens fällt zunächst der Friede unter den verschiedenen Konfessionen, wie schon aus dem Wortlaut des Art. 50 der Verfassung hervorgeht (Handhabung ... des öffentlichen Friedens unter den Angehörigen der verschiedenen Religionsgemeinschaften). Wäre der Begriff des religiösen Friedens nun in diesem engeren Sinne aufzufassen, so erschiene dessen Gefährdung durch die beschlagnahmte Broschüre von vornherein ausgeschlossen, denn ihr Inhalt spielt nicht die eine Konfession gegen die andere aus, sondern richtet sich gegen die Geistlichkeit und die Kirchen im allgemeinen. Indessen hat die Rechtsprechung den Begriff des religiösen Friedens weiter gefasst. Sie will nicht nur eine Vergiftung des Verhältnisses zwischen verschiedenen Konfessionen verhüten, sondern darüberhinaus im allgemeinen vorbeugen, was einem religiösen Fanatismus aufstacheln, einen Hass gegen Andersgläubige entfachen, und so das friedliche Zusammenleben stören könnte, welches auf gegenseitiger Duldung in religiösen Dingen beruht

Freilich ist in allen Fällen eine Maßnahme zur Wahrung des religiösen Friedens nur dann von dem Grundsatz der Glaubensfreiheit zu verantworten, wenn dieser Friede im Einzelfall unmittelbar bedroht wird, es genügt nicht etwa das bloße Aufrollen einer Diskussion über religiöse Fragen, sondern es muss eine Gefahr bestehen, daß eine feindselige, gereizte Stimmung gegen Andersgläubige geweckt wird.

Von dem „Aufruf an die Weltmächte" kann nun keine solche unmittelbare Gefahr für den religösen Frieden drohen. Die darin enthaltenen Voraussagungen stützen sich auf Bibelstellen und die dort vertretenen Ansichten haben schon vielfach ihren Ausdruck in der Öffentlichkeit gefunden. Wenn auch die Angriffe auf die Geistlichkeit da und dort einiges Aufsehen erregt haben mögen, so ist doch gerade wegen der offenbaren Übertreibung und der allgemeinen Fassung dieser Vorwürfe nicht anzunehmen, dass sich geeignet seien, eine wirkliche Beunruhigung zu verursachen.
Liegt aber keine Gefährdung des religiösen Friedens vor, so bedeutet die Beschlagnahme der Schrift eine Verletzung der Glaubensfreiheit.

Auf den Teil des Rekurses, welcher die beteiligten Beamten disziplinarisch bestrafen und für den Schaden haftbar erklären lassen wollte, konnte nicht eingetreten werden; ein Schadersatzbegehren müsste auf zivilrechtlichen Wege gestellt werden. Soweit auf die Rekurse eingetreten werden konnte, wurde er einstimmig in dem Sinne gutgeheißen, dass die Beschlagnahme der Schrift als verfassungswidrig erklärt wurde.
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In der Tageszeitung „Die Welt" konnte man am in der Ausgabe vom 3. 11. 1967 den nachfolgenden (relativ umfänglichen) Bericht lesen:

Reportage
Wer den Ersatzdienst verweigert ...
Ins Gefängnis auf Raten
Im Falle der Zeugen Jehovas war schon lange ein Grundsatzurteil völlig
Von Hans S ...

Das Maß der Toleranz, dass ein Staat gewährt, zeigt sich am deutlichsten in der Behandlung seiner Minderheiten. Die Bundesrepublik wird seit Jahren von einer Sekte, den „Zeugen Jehovas" auf die Probe ihrer Duldsamkeit gestellt. Die „Zeugen" verweigern sowohl den Wehrdienst wie den für Wehrdienstverweigerer gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzdienst. Sie nehmen für ihre Gehorsam jede Strafe auf sich, weil sie glauben, von ihrem Gewissen dazu verpflichtet zu sein. Soll, darf die Justiz dieses Gewissen gleichsam auf Raten brechen? indem sie die Sektenanhänger fortwährend ins Gefängnis schickt?
Mit dieser Frage beschäftigt sich unser Redaktionsmitglied in seinem Bericht.

Ulrich Selbach (Der Name geändert d. Red.) 26 Jahre alt, Handelsvertreter in W., ist ein ordentlicher und strebsamer junger Mann. Bis zum April 1964 war er als Verwaltungsangestellter beim Arbeitsamt seiner Heimatstadt tätig. Er gab die Stelle nicht ganz freiwillig auf. Denn damals im April begann für ihn der Konflikt mit der Ordnung des Staates, in dessen Diensten er stand Ulrich Selbach wurde straffällig.

Inzwischen verunzieren die Eintragungen diverser Gefängnisstrafe, drei Monate, sechs Monate, ein Monat = seinen Strafregisterauszug. Und es lässt sich jetzt schon absehen, dass die Strecke der Delikte mit den Jahren immerfort wachsen wird. Denn Ulrich ist ein notorischer Rückfalltäter.
Sein Vergehen heiß in der Sprache des Gesetzes „Dienstflucht". Die Bezeichnung ist jedoch unkorrekt Ulrich Selbach ist niemals geflohen. Er hat sich nur geweigert den für anerkannte Wehrdienstverweigerer gesetzlich vorgeschriebenen „Ersatzdienst" zu leisten - einmal, zweimal, dreimal.

Er ist ein „Ersatzdienstverweiger" und zwar einer von knapp dreihundert in der Bundesrepublik. Mit sämtlichen seiner Mittäter teilt er ein Merkmal: Die Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der „Zeugen Jehovas", einer Sekte, die jedermann dank dem Brauch ihrer Mitglieder kennt, an den Haustieren zu missionieren.

Im Hinblick auf die staatliche Inpflichtnahme wohnt den „Zeugen Jehovas" darüber hinaus etwas Tätertypisches an. Sie alle verweigern sowohl den Dienst mit der Waffe, als auch jede karitatives Surregut als zivile Krankenpfleger oder Heilgehilfen in psychiatrischen Anstalten. Denn der Staat, welcher Art auch immer, ist für sie ein Werkzeug des Bösen. Ihm Wehrdienst „im weitesten Sinne" also auch Zivildienst zu leisten würde einem „Zeugen Jehovas" nach seiner festen Glaubensüberzeugung um die Gewissheit des ewigen Lebens bringen.

Die Bundesrepublik hat als einziger Staat der Welt das Recht auf Wehrdienstverweigerung im engeren Sinne in der Verfassung verankert:
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden".
Die Entscheidung darüber, ob für die Weigerung eines Wehrdienstpflichtigen wirklich Gewissensgründe maßgebend sind, treffen in jedem Einzelfall nach Vorschrift des Wehrpflichtgesetzes eingerichtete „Prüfungsausschüsse für Kriegsdienstverweigerer".

Die „Zeugen Jehovas" bestehen ihre Prüfung vor den Ausschüssen ausnahmslos und überzeugend. Sie sind dogmatische Pazifisten, sie geben es nicht nur vor. Ihre Leidensbereitschaft für das woran sie glauben, ist tausendfach belegt, auf die überzeugendste und schrecklichster Weise in den Konzentrationslagern des Nationalsozialismus, und eben diese Bereitschaft für ihren Glauben zu leiden, droht der Sekte auch im Rechtsstaat Bundesrepublik wieder einmal zu einer Kongregation von Märtyrern werden zu lassen. Das Wehrpflichtgesetz knüpft - mit der Verfassungpflichtigen - Ermächtigung für jeden Wehrpflichtigen an die Anerkennung als Wehrdienstverweiger die automatische Folge, dass er anstatt des Wehrdienstes einen zivilen Ersatzdienst zu leisten hat.

Ohne Bewährung
Von diesem Ersatzdienst gibt es keine Befreiung aus Gewissensgründen. Er ist nach dem Gesetz und in der Wirklichkeit so zivil gestaltet, dass auch der couragierte Pazifist daran keine paramilitärische Beschäftigung zu fürchten braucht.

Seit 1956 in der Bundesrepublik die allgemeine Wehrpflicht wiedereingeführt wurde, hat denn auch kein wegen anerkannter Wehrdienstverweigerung zum Ersatzdienst einberufener Bundesbürger die Dienstleistung verweigert. Ausnahme: alle ersatzdienstpflichtigen „Zeugen Jehovas" bis auf zwei, die sich damit selbst aus der Gemeinschaft ihrer Glaubensbrüder ausschlossen. [Hervorhebung, nicht im Original]

Die Verweigerung des Ersatzdienstes wird nach Paragraph 53 das Ersatzdienst-Gesetzes „mit Gefängnis nicht unter einem Monat" bestraft. Dementsprechend wurde aller Ersatzdienstpflichtigen „Zeugen Jehovas", auch die beiden Dissidenten je einmal, bestraft.

Die Gerichte versagten in ihren Urteilen regelmäßig die bei Gefängnisstrafen bis zu neun Monaten mögliche Strafaussetzung zur Bewährung, weil die Täter ebenso regelmäßig zu erkennen gegeben hatten, das sie überhaupt nicht daran dachten, sich zu bewähren, und das heißt in unserem Fall: sich der Ersatzdienstpflicht geneigter zu erweisen. Denn diese Pflicht war durch die Strafe - im allgemeinen zwischen drei und sechs Monaten - und ihrer Verbüßung keineswegs abgegolten, wie etwa ein Diebstahl vor der irdischen Gerechtigkeit durch Verbüßung der dafür verhängten Gefängnisstrafe gesühnt zu werden pflegt.

Häufiger erhielten die „Zeugen Jehovas" den zweiten Einberufungsbefehl zum Ersatzdienst im Gefängnis, während sie noch die Restzeit wegen ihres Ungehorsams gegenüber dem ersten absitzen.

Ulrich Selbach war im August 1961 als tauglich gemustert und der Ersatzreserve I zugewiesen worden. Im Juli 1962 erhielt er die Anerkennung als Kriegsdienstverweiger, im Mai 1964 die Einberufung zum Ersatzdienst in einem evangelischen Krankenhaus. Er folgte ihr nicht. Im gleichen Monat noch wurde er vom Schöffengericht in W. wegen Dienstflucht zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Er verbüßte die Strafe vom 31.8. bis zum 29. 11. 1964. Am 5.11. 1964, kurz vor der Haftentlassung, erhielt er eine neue Einberufung zum Ersatzdienst, diesmal nach Bethel. Er folgte ihr wiederum nicht.

Das zweite Verfahren dauert etwas länger. Das Schöffengericht in W. sprach sein Urteil am 5.10. 1965: sechs Monate Gefängnis. Ulrich Selbach verbüßte die Strafe vom 11.6. bis zum 10. 12. 1965.
Und zum zweiten Mal kam - der dritte - Einberufungsbefehl während der Haft. Dienstantritt Anfangs 1966 bei demselben evangelischen Krankenhaus, das in der ersten Einberufung angegeben war.
Diesmal dauerte das Verfahren noch etwas länger. Aber im April 1967 wurde Ulrich Selbach schließlich zum drittenmal verurteilt: ein Monat Gefängnis.

Der Fall Selbach war, wie sich in der Hauptverhandlung herausstellte, der erste Fall einer Drittverurteilung wegen Ersatzdienstverweigerung in der Bundesrepublik. Inzwischen gibt es ein zweiten und es gibt 153 Fälle von Doppelverurteilungen. 137 weitere Zweit und Drittverfahren sind bei den Amtsgerichten zwischen Flensburg und Rosenheim anhängig. Bei den Delquenten handelte es sich ausnahmslos um „Zeugen Jehovas".

Das Schöffengericht in W. faßte seine Urteilsbegründung bemerkenswert knapp:
„Die Tatsache, dass der Angeklagte bereits zweimal wegen Dienstflucht bestraft, berührt seine Pflicht zur Ableistung des zivilen Ersatzdienstes nicht, so dass er sich erneut strafbar macht, wenn er einer neuen Einberufung zum Ersatzdienst keine Folge leistet...."

Dann stellt der Richter fest, dass Ulrich Selbach, wie man wisse, auch künftig immer wieder straffällig werde, und erklärte bündig: Aus diesem Grunde hielt das Gericht zur Ahndung der erneuten Erfüllung des Angeklagten die gesetzliche Mindeststrafe von einem Monat für ausreichend.

So ist das und nicht nur beim Schöffengericht in W. Immer mehr Richter und immer mehr Staatsanwälte, die mit der Anklageerhebung in Zweit und Drittverfahren betraut sind, geraten bei ihrem Vorgehen gegen die „Zeugen Jehovas" in eben dem Maße selbst in Gewissenskonflikte in dem sie sich vom Gesetz gezwungen sehen, das Gewissen der Täter auf Raten zu brechen.

Denkfehler im Urteil
Zugleich gibt es freilich noch immer mehr Gerichte, die auf die Strafanzeigen Einberufungsbehörde von Mal zu Mal mit härteren Sanktionen reagieren. Der Ersatzdienstzeit dauert wie die Wehrdienstzeit - achtzehn Monate. Nicht selten aber kosten bereits die Erst und die Zweitverurteilung den Angeklagten volle drei Jahre seiner bürgerlichen Freiheit. Die Begründung sind, in solchen Fällen lapidar, wie etwa in einem Urteil des Schöffengericht Freiburg:

„Bei der Strafzumessung (achtzehn Monate im Zweitfall) war zu berücksichtigen, daß der Angeklagte wohl sonst ein anständiges geordnetes Leben führt, jedoch andererseits mit einer besonderen Hartnäckigkeit die Leistung Ersatzdienstes verweigert. Die (erste) Strafe von einem Jahr Gefängnis hat bisher bei dem Angeklagten keine Einsicht gezeitigt, dass die Ableistung des Ersatzdienstes ... bei vernünftiger Abwägung der Argumente auch zu keinem Gewissenskonflikt führen kann. Des weiteren war strafverschärfend im Betracht zu ziehen, dass sich die Fälle der Ersatzdienstverweigerung häufen, und damit eine erhebliche Gefahr für das öffentliche Leben gegeben ist."

Hier wird ein für die bisherige justitielle Behandlung des Problems charakteristischer Denkfehler offenbar. Das Gericht leugnet das Vorhandensein eines Gewissenskonfliktes beim Angeklagten, weil es diesen Konflikt nicht selbst rational nachvollziehen kann. Es glaubt, der Angeklagte brauche nur die Urteilsgründe zu lesen um zu erkennen, dass es sich lediglich in der irrtümlichen Annahme eines Konfliktfall befinde.
Natürlich setzen solche Denkfehler ein bestimmtes Menschenbild dessen voraus, der sie begeht. Man kann es zugespitzt auf die Fälle der Ersatzdienstverweigerung etwa so bezeichnen:
„Was Gewissen ist bestimmen wir".

Das Gesetz nimmt jeden als Wehrdienstverweigerer anerkannten Staatsbürger, notfalls auch gegen sein Gewissen, zum Ersatzdienst in Anspruch. Die Gerichte aber verurteilen den Ersatzdienstverweiger mit der Behauptung, er handle in Wahrheit garnicht aus Gewissensgründen und das müsse - und könne - ihm durch fortwährend wiederholte immer härtere Strafen klargemacht werden.

Für Ulrich Selbach und seine Glaubensgenossen eröffnen sich derweil traurige Perspektiven: Sie bleiben bis zum fünfundzwanzigsten Lebensjahr ersatzdienstpflichtig. Bis dahin ist Zeit genug für weitere zwanzig Gefängnisstrafen, die je nach der Gesinnung ihrer Richter zusammen weitere zwanzig Jahre, zehn Jahre oder - bei fortlaufender Verhängung der Mindeststrafe - 20 Monate Freiheitsentzug ausmachen.

Hoffnung dürfen die Erst- Zweit- und Drittbestraften samt ihren Richtern neuerdings in das Bundesverfassungsgericht setzen. Es hat auf die Verfassungsbeschwerde dreier „Zeugen" gegen ihre Zweitbestrafung unlängst - die Strafvollstreckung einstweilen bis zur Sachentscheidung über die Beschwerde - ausgesetzt. Die Frage der Zulässigkeit einer Mehrfachbestrafung erklären die Verwaltungsrichter, müsse eingehend geprüft werden.

Bis zu einer Antwort darauf aber sei die Aussetzung der Strafvollstreckung „zum gemeinen Wohl dringend geboten". Der Bundesjustizminister versucht derweil, einem Verdikt aus Karlsruhe durch Gesetzesänderung zuvorzukommen. Ob er mit seinem Vorhaben im Kabinett Erfolg haben wird, ist jedoch zweifelhaft."

Zum weiterlesen (unter anderem)
Parsimony.2597

Das Thema Zivildienst

Ein neueres Zitat noch. Entnommen dem Aufsatz von Stanislav Pribyl „Tschechisches Staatskirchenrecht und die Zeugen Jehovas"; in:
„Religion - Staat - Gesellschaft" 8. Jg. 2007 H. 1 S. 98f.

„Das nach dem Einmarsch sowjetischer Truppen in der Tschechoslowakei installierte Regime kennzeichnete sich nicht mehr sosehr wie in den 50er Jahren durch eine direkte und brutale Unterdrückung, sondern versuchte vielmehr diejenigen, die die „Spielregeln" des Regimes akzeptierten, zu korrumpieren. Bereits Ende der 50er Jahre wurde für die Kriegsdienstverweigerer unter den Zeugen Jehovas die Möglichkeit geschaffen, anstelle des Militärdienstes einige Jahre in den Bergwerken zu arbeiten.

Noch typischer für die Verhältnisse nach 1968 ist die Tatsache, dass die Zeugen Jehovas die gesetzliche Wehrpflicht umgingen, indem sie in den Besitz des sogenannten „blauen Büchleins" (modrä knizka) gelangten, welches die Wehrpflichtigen aus gesundheitlichen Gründen von der Ausübung des Wehrdienstes befreite. Dem Archiv des Innenministeriums zufolge waren in den 80er Jahren 83,3 % der jungen Männer im Besitz dieses Beleges, offensichtlich aufgrund verfälschter medizinischer Diagnosen - Ausdruck der allgegenwärtigen Korruption."

Das ist dann wohl ein ähnliches Beispiel, wie die bereits von Raymond Franz geschilderte Bestechungspraxis in Mexiko.

Oder auch dass ebenfalls von Franz geschilderte Beispiel, dass eine Liberalisierung in der Wehrersatzdienstfrage, zu seiner Zeit in der „Leitenden Korperschaft" daran scheiterte, dass nicht genügend Stimmen des Stimmberechtigten „Alt-Herren-Klubs" zusammen kamen.

Später jedoch, wo die Fleischtöpfe Babylons zu locken begannen (etwa als KdöR in der BRD), früher unmögliches, möglich wurde.

Wie in solchem Kontext Beispiele, wie die Schweizer Wehrdienst-Erklärung von 1943, einzuordnen sind, mag denn jeder für sich noch selbst beantworten.

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Die „Zuger Nachrichten" (in der Schweiz) meldeten in ihrer Ausgabe vom 15. 11. 1937 in der Rubrik:

„Allerlei aus Zug
Die Bibelforscher stänkern gegenwärtig in Zug herum und hatten am letzten Freitag eine allerdings schwach besuchte Versammlung in Gasthaus "Eisenbahn" wo bekanntlich allerhand Leute ihre manchmal recht bedenklichen Versammlungen halten können. In dieser Versammlung der Bibelforscher wurde in unflätiger Weise auf Kirche und Papst losgezogen, so daß der Tatbestand der Störung des konfessionellen Friedens und der gemeinsten Beleidigung feststeht Es wird wohl dafür gesorgt werden von zuständiger Seite, daß eine weitere Versammlung, die am 22. November vorgesehen ist, nicht mehr stattfinden kann."

Im „Amtsblatt des Kantons Zug" gab es dazu in der Ausgabe vom 20. 11. 1937, die nachfolgende Verlautbarung:
„Regierungsratbeschluß betr. die Tätigkeit der sog. Ernsten Bibelforscher,
Der Regierungsrat,
In Anbetracht der den Religionsfrieden störenden Tätigkeit der sog. Ernsten Bibelforscher, gestützt auf Art. 50 der Bundesverfassung und § 47 Lit b. der Kantonsverfassung, verfügt:
1. Den sog. Ernsten Bibelforschern („Jehovas Zeugen" und ähnlichen Vereinigungen) wird die Propagandatätigkeit im Kanton Zug, insbesondere der Vertrieb von Drucksachen und die Veranstaltung von Vorträgen, verboten.
2. Widerhandlungen werden nach Maßgabe des §§ 44 des Strafgesetzes durch den Strafrichter geahndet. Die Polizeiorgane sind angewiesen, die Drucksachen zu beschlagnahmen.
3. Die weitergehenden Strafandrohungen des Strafgesetzes hinsichtlich Hausfriedensbruch, Störung des Religionsfriedens etc. werden vorbehalten.
4. Dieser Beschluss tritt an Stelle des Regierungsratsbeschluses vom 14. Februar 1925 und ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Zug, den 17. November 1937
Namens des Regierungsrates:
Der Landmann: C. Staub
Der Landschreiber: Dr. Zumbach."

Die schon zitierten „Zuger Nachrichten" sahen sich allerdings veranlasst in ihrer Ausgabe vom 14. 2. 1938 erneut auf das „Bibelforscherthema" zu sprechen zu kommen. Jener zweite Bericht las sich in seiner Tendenz dann etwas anders:

„Das Bundesgericht schützt die hetzerischen "Bibelforscher"
Aufhebung eines Zugerischen Verbotes.
Der Regierungsrat des Kantons Zug hatte am 17. November 1937 jede gottesdienstliche Tätigkeit der Zeugen Jehovas (früher Bibelforscher genannt) und ähnlicher Vereinigungen, insbesondere den Vertrieb von Drucksachen biblischen Inhaltes und die Veranstaltung von Vortragen verboten und dieses Verbot im Amtsblatt des Kantons Zug veröffentlichen lassen. Am 30 April 1937 hatte das Bundesgericht ein gleiches Verbot des Regierungsrates des Kantons Luzern vom 10. September 1936, weil verfassungswidrig, einstimmig aufgehoben. Das Bundesgericht hatte sich nun auch mit einer Beschwerde der Zeugen Jehovas gegen das Verbot im Kanton Zug zu befassen. Ein Polizeirapport vom 13. November 1937, auf den der Regierungsrat des Kantons Zug sein am 17. November 1937 erlassenes Verbot stützte, bezog sich auf einen öffentlichen Vortrag, der von den Zeugen Jehovas Freitag, den 12. November 1937 in der "Eisenbahn" in Zug veranstaltet worden war. Der Vortragsabend verlief ruhig, aber unter hetzerischer Angriffen auf die kathol. Religion. Es sei durchwegs denkbar, daß auch im vorliegenden Falle der Regierungsrat des Kantons Zug über die Zeugen Jehovas falsch informiert worden sei.
(Anhand verschiedener, die anerkannten Konfessionen
s c h w e r beleidigender Flugblätter der Bibelforscher ist jedoch die absolute Gefährlichkeit und die Gesetzwidrigkeit der Bibelforscher klar ersichtlich, Red.)
Die Staatsrechtliche Abteilung des Bundesgerichtes hieß nun am 4. Februar 1938 die Beschwerde der Zeugen Jehovas gegen den Regierungsrat des Kantons Zug auf, und hob dessen eingangs genannten Beschluß auf"

Anmerkung: Voraussichtlich am 14. 2. 2008 wird ihm Rahmen der Serie „Im Zeitspiegel" über die Fortsetzung zum Vorberichteten, weiteres noch dazu ausgeführt

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In seiner Ausgabe vom 7. 12. 1967 meldet der „SPD-Pressedienst"
Eine praktikable Lösung
Zeugen Jehovas müssen nur noch einmal "brummen"
Bundesjustizminister Gustav Heinemann hat endlich erreicht: Die Zeugen Jehovas die den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigern und ebenfalls keinen Wehrersatzdienst leisten wollen, werden nur noch einmal bestraft.

Wenig Verstandnis fand die bisherige Behandlung der Jehova-Jünger. Nach Artikel 4. Absatz 5 des Grundgesetzes kann man den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigern. Im Gesetz über den zivilen Ersatzdienst wird bestimmt, daß über die Berechtigung den Wehrdienst zu verweigern auf Antrag, der beim Kreiswehrersatzamt einzureichen ist, entschieden wird.. Die Anerkennung kann nur ein Prüfungsauschuß für Kriegsdienstverweigrerer aussprechen. Ist das der Fall so bekommt der Wehrdienstverweigerer einen Einberufungsbescheid zu einen 19-monatigen Dienst in Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten. Dieser Ersatzdienst untersteht dem Bundesarbeitsministerium.
Wer jedoch Dienstflucht begeht; also sich dem Ersatzdienst entzieht, wird mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft.

Die Zeugen Jehovas lehnen sowohl den Wehrdienst als auch den Ersatzdienst ab, weil sie der Überzeugung sind, daß ein Staat niemand dazu zwingen kann, seine religiöse Tätigkeit 18 Monate lang zu unterbrechen. Die Folge war stets: Die Zeugen Jehovas bekamen ihren Einberufungsbescheid, gingen ins Gefängnis, wurden entlassen, bekamen einen neuen Bescheid und konnten wieder „sitzen". Es kam auch vor, daß sie den neuen Einberufungsbescheid erhielten, als sie noch die Strafe für die vorangegangene Verweigerung verbüßten. Das bedeutete: Die Gefängnisstrafen dauerten oft länger als der Ersatzdienst.

Da die Zeugen Jehovas demnach ihr ganzes Leben im Gefängnis verbringen mußten, vereinbarten Bundesjustizminister Heinemann mit seinem CDU-Kollegen Arbeitsminister Katzer: Die Zeugen Jehovas dürfen nicht mehr ununterbrochen verurteilt werden, obwohl es sich immer wieder um dasselbe Delikt handelt. Sie müssen jetzt nur noch einmal ins Gefängnis. Heinemann: „Das war die einzige Möglichkeit die ohne Gesetzesänderung praktikabel erreichbar ist."

Zum Thema auch:
Parsimony.24625
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„Eltern, welche den erzieherischen Einfluss ihren Kindern gegenüber in der Richtung verüben, dass die Kinder in scharfen Gegensatz zur Volksgemeinschaft geraten, mißbrauchen das ihnen zustehende Sorgerecht.
AG Waldenburg (Schles.) vom 2.9.1937 - VIII 195 -
Die Eltern der Kinder gehören der Sekte der internationalen Bibelforscher an. Wie bei allen Bibelforschern, handelt es sich auch bei ihnen nicht nur darum, dass Sie einen besonderen religiösen Überzeugung huldigen. Sie glauben vielmehr, aus ihrer religiösen Überzeugung die Verneinung der einfachsten und selbstverständlichsten Pflichten dem Staate und dem deutschen Volke gegenüber herleiten zu müssen. Sie verweigern hartnäckig auch bei feierlichen Anlässen den deutschen Gruß, um dadurch ihre Ablehnung der heutigen Verhältnisse auszudrücken. Sie stellen sich bewusst außerhalb der Volksgemeinschaft.

Der Vater erklärt, dass er auch im Falle eines Krieges der Wehrpflicht nicht nachkommen würde. Die Ansicht der die Eltern huldigen, läuft also auf eine völlige Untergrabung jedes Wehrwillens hinaus, ist also allein schon dadurch geeignet, die Grundlagen des Staates zu erschüttern.
Diese Ansicht der Eltern überträgt sich auch auf ihre Kinder. Die Eltern haben es zwar bei ihrer Anhörung bestritten. Sie haben erklärt, dass sie ihre Kinder in weltanschauliche Hinsicht überhaupt nicht beeinflussen. Eine Geisteshaltung wie diejenige der Bibelforscher beherrscht aber das gesamte Leben. Die allgemeine Lebenserfahrung spricht dafür, dass sich eine solche Anschauung auch ohne viel Worte im Schoße der Familie täglich äußert und die Kinder durch das Beispiel beeinflusst. Hinzu kommt, dass hier zweifellos Anzeichen für eine solche aktive Beeinflussung nachgewiesen sind.

Der Vater mußte auf Vorhalt vorzugeben, dass er bereits bestraft worden ist, weil er seine Kinder zu nationalsozialistischen Feiern nicht in die Schule geschickt hat. Der Vater hat auch insoweit glaubhaft erklärt, das seinen Kindern an solchen Veranstaltungen nichts liege, und dass sie selbst den Wunsch hätten, nicht an ihnen teilzunehmen. Das beweist nur, wie stark der Einfluss ist, der tatsächlich von den Eltern ausgeht, und wieweit die Kinder diesem Einfluss schon erlegen sind.

Dieser Sachverhalt zwingt zufolge rechtlicher Würdigung:
Wenn Eltern ihren Kindern durch ihr Beispiel einer Anschauung beibringen, die sie in unerlässlichen Gegensätz zu derjenigen Überzeugung bringen muss, zu der sich die weitaus überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes bekennt, so bedeutet das einen Mißbrauch des Sorgerechts im Sinne des § 1666 BGB.
Dieser Missbrauch gefährdet die Kinder aufs höchste, weil er dazu führt, dass auch sie einmal außerhalb der Volksgemeinschaft zu stehen kommen.

Zur Abwendung dieser Gefahr hat das Vormundschaftsgericht nach § 1666 BGB. die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Erfolg verspricht hier nur die völlige Entziehung des Personensorgerechts; sie allein bietet die Gewähr dafür, dass ungünstige erzieherische Einfluss der Eltern ausgeschaltet und gebrochen wird.

Im übrigen hat nach der Auffassung des Vormundschaftsgerichts folgendes zu gelten. Das Recht als völkische Ordnung vertraut deutschen Eltern das Recht der Erziehung nur unter der - wenn auch nicht ausdrücklich ausgesprochenen so doch selbstverständlichen - Voraussetzung an, dass die Eltern dieses Erziehungsrecht so ausüben, wie Volk und Staat es erwarten dürfen. Dazu gehört vor allem, dass die Erziehung als erstrebenswertes Ziel ansieht, in den Kindern den Glauben an die Überzeugung zu wecken, dass sie Angehörige einer großen Nation sind und mit den übrigen Volksgenossen durch die Gleichheit der wesentlichen Anschauung zu der Einheit des deutschen Volkes zusammengeschlossen sind. Wer dagegen in Ausübung einer formell ihm zustehenden Erziehungsrecht in Kindern Ansichten weckt, die sie unlöslichen Widerspruch zur Volksgemeinschaft bringen müssen, erfüllt diese selbstverständliche Voraussetzungen nicht, so dass ihn schon aus Erwägung allgemeiner Art das Einziehungsrecht abgesprochen werden muss, ohne dass es auf den Nachweis der Voraussetzungen des § 1666 BGB. im einzelnen ankommen kann."

Offenbar hat die in Kattowitz damals erscheinende Zeitschrift „Der Deutsche in Polen", welche sich laut Untertitel als Christlich orientiert verstand, diesen Bericht auch registriert und in ihrer Ausgabe vom 12. 12. 1937 unter der Überschrift „Entziehung des Sorgerechtes für Kinder" wie folgt berichtet:

„Die Zeitschrift „Deutsches Recht" zollt einer Entscheidung des Vormundschaftsgerichts in Frankfurt Höchst-Beifall, dass einer geschiedenen Mutter das Sorgerecht über ihre beiden Kinder abgesprochen hat, weil sie den Sohn in einem Alumonat angemeldet und die Tochter in die klösterliche Erziehung geben wollte.

Von noch größer exemplarischer Wichtigkeit ist eine kürzlich gefällte Entscheidung des Vormundschaftsgericht Waldenburg in Schlesien (abgedruckt in der Zeitschrift „Deutsche Justiz"), dass nicht wie in dem zitierten Fall, einem geschiedenen Ehepartner das im Scheidungsprozess zuerkannte Sorgerecht absprach, sondern Eltern das natürliche Sorgerecht für ihre Kinder entzog. Es handelte sich um ein Ehepaar, das der Sekte der Bibelforscher angehört. Diese Zugehörigkeit urteilte das Gericht, beeinflusse die Erziehung der Kinder, wenn aber Eltern ihren Kindern durch ihr Beispiel eine Anschauung beibrachten, die sie in unlöslichen Gegensatz zu der Überzeugung bringen müsse, zu der sich die weitaus überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes bekenne, so bedeute das einen Missbrauch des Sorgerechts und eine Gefährdung der Kinder.

Zur Abwehr dieser Gefahr habe das Vormundschaftsgericht die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Erfolg verspreche hier nur die volle Entziehung des Personensorgerechts.

Dass die Bedeutung dieser Entscheidung über den individuellen Fall der Bibelforscher hinausgeht, drückte das Vormundschaftsgericht selber in folgenden grundsätzlichen Feststellungen aus:
„Das Recht als völkische Ordnung vertraut deutschen Eltern das Recht Erziehung nur unter der (wenn auch nicht ausdrücklich ausgesprochenen), so doch selbstverständlichen Voraussetzung an, dass die Eltern dieses Erziehungsrecht so ausüben, wie Volk und Staat es erwarten dürfen. Wer dagegen in Ausübung eines formell ihm zustehenden Erziehungsrechtes in Kindern Ansichten weckt, die sie in unlöslichen Widerspruch zur Volksgemeinschaft bringen müssen, erfüllt diese selbstverständliche Voraussetzung nicht, so dass ihm schon aus Erwägungen allgemeiner Art das Erziehungsrecht abgesprochen werden muss."

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Ein Bild nur, mit ziemlich knappen Text dazu in der „Freiburger Zeitung" vom 18. 12. 1927

http://www.manfred-gebhard.de/Weissenberg.jpg

Links zum Thema
www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,1949067

www.confessio.de/cms/website.php?id=/religionheute/jk.html

www.religio.de/sekten/johkirch.html

www.bautz.de/bbkl/w/weissenberg.shtml
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Gleich zwei in Magdeburg erscheinende Tageszeitungen, kamen in Form eines Gerichtsberichtes, in ihrer Ausgabe vom 19. 12. 1937, auf die Zeugen Jehovas zu sprechen.

Der „Magdeburger Generalanzeiger" titelte tendenziös (und über letzteren Sachverhalt kann es keinen Zweifel geben): „Bibelforscher - Schrittmacher Moskaus". Im einzelnen meinte man zu wissen:

„Nach einer längeren Ruhepause, die auf die ersten, durchweg sehr milden Verurteilungen von Bibelforschern wegen ihrer illegalen Betätigung folgte, beginnt diese kleine, in irregeleiteten religiösen Fanatismus verrannte Gruppe anscheinend von neuem sich zu betätigen. Und mag es ihnen selbst noch nicht einmal so sehr klar geworden sein im Dämmerlicht ihres Fanatismus, so ergab doch eine Reihe von Prozessen vor dem Sondergericht Halle, das in Magdeburg verhandelte, in aller Klarheit, wohin den jetzt die Fahrt dieser Leute geht: nämlich in einen absoluten staats- und volksverneinenden Widerstand gegen das von der nationalsozialistischen Bewegung aufgebaute Dritte Reich.
Daß sie vielmehr entgegen ihren eigenen so oft verkündeten Satz: „Als Anhänger Christi beteiligen wir uns nicht an der Politik" gar zu leicht sich als Vaterlandslose Hetzer mißbrauchen lassen, die Emigranten und Bolschewisten gemeinsam gegen Deutschland bestreiten. Und hier liegt das Tun solcher Menschen, in gefährlicher Nähe an der Grenze des Hochverrats, fordern sie doch die Verweigerung der grundlegenden nationalen Pflichten, wie den Einsatz für den Luftschutz, die Erfüllung der Wehrdienstpflicht, die Bejahung des Staates, gegen den sie die übelsten Verleumdungen verbreiten.

Ebenso unbelehrbar zeigen sich diese Menschen sich darin, daß sie trotz des Verbotes der Internationalen Bibelforscher-Vereinigung immer von neuem daran gehen, in Deutschland heimlich diese überstaatlichen Ziele zu verfolgen, indem sie versuchen, die Organisation der internationalen Bibelforscher neu aufzubauen.

Ihre Frechheit ging sogar soweit, daß sie Gelder für die Errichtung eines Schwarzsenders der Bibelforscher zu sammeln begannen.
Nach den Verwarnungen der ersten milden Urteile kann jetzt nicht mehr die Rede davon sein, sie milde anzufassen:

Da ist als erster ein 34 Jahre alter Ludwig Göbel mit seiner 14 Jahre älteren Frau. Er hat sich im Herbst 1936 von dem "Bezirksdiener" Friese, der demnächst abgeurteilt werden wird, verleiten lassen, für Magdeburg das Amt eines „Gruppendieners" zu übernehmen, hat sich an die 4000 hetzerische Schriften geben lassen, ihre Verbreitung durchgeführt, hat Gelder für die Internationale Bibelforscher-Vereinigung gesammelt und abgeführt, ebenso für die Errichtung des Schwarzsenders. Er ist es, der den Satz in die Verhandlung wirft, daß die Bibelforscher als Anhänger Christi, sich an der Politik nicht beteiligen, und er ist es, der sich von dem sehr tüchtigen und auf solche Fragen geeichten Vorsitzenden des Sondergerichts, Landgerichtsdirekter Grunigk, sagen lassen muß, daß gerade die Verbreitung solcher Schriften mit den gröblichsten Beschimpfungen des Führers, des deutschen Volkes und vor allem seines Wehrwillens, übelste verlogenste Politik ist, so daß er sie mit zwei Jahren drei Monaten Gefängnis, und seine Frau, die ihm geholfen hat, mit einem Jahr Gefängnis büßen muß, wozu der Vorsitzende grundsätzlich erklärt, daß nun die Zeit der milden Strafen vorbei sei, da sich gezeigt habe daß milde Behandlung die Leute vom Schlage der Bibelforscher nicht belehrt habe.

Dann geht in die Anklagebank ein 38 Jahre alter August Herfurth aus Schönebeck, der seit 1924 den Bibelforschern anhängt, daß er bereite im Herbst 1936, als er von neuem seine Tätigkeit aufnahm, hinreichend gewarnt war dadurch, daß im Zusammanenhang mit der Untersuchung gegen einen anderen Bibelforscher auch bei ihm eine Haussuchung abgehalten worden war. So muß er diesmal ein Jahr und drei Monate Gefängnis auf sich nehmen.

Als dritte verantwortet sich eine 62 Jahre alte Minna Zippel aas Magdeburg. Auch sie ist hinreichend gewarnt worden, nämlich durch eine Strafe von drei Monaten Gefängnis, die ihr das Sondergericht im Jahre 1935 auferlegte.

Und gerade in einem Flugblatt, das bei ihr gefunden wurde, offenbaren sich ein deutlichsten die kommunistischen Untergründe der Bestrebungen der Bibelforscher, denn hier wird von dem "Heiligen Vater Stalin" gesprochen.

[Redaktionelle Einfügung. Ein Flugblatt vorgenannter Art gab es seitens der Zeugen Jehovas nie. Allenfalls käme die Berichterstattung im „Goldenen Zeitalter" dafür in Betracht, welche aber lediglich zu von faschistischer Seite diesbezüglich erhobenen, verzerrten Unterstellungen, Stellung nahm.
Zweite redaktionelle Anmerkung. Eine etwa bei Margarete Buber-Neumann oder auch bei Farkas genannte Ella Hempel, hieß mit Mädchennamen Zippel. Möglicherweise sind verwandschaftliche Beziehungen da gegeben. Siehe auch:Parsimony.9180; Parsimony.17768 Ende der redaktionellen Einfügung ]

Beachtenswert aber ist, daß keiner der Angeklagten oder Zeugen aus den Kreise der Bibelforscher bereit war, über diese Wendung einen Aufschluß zu geben. Allerdings ist er nicht gerade nötig, denn diese Wendung spricht eindringlich genug für sich selbst, und der Staatsanwalt erklärte mit Recht, daß sich hier zeige, wie die ganze Arbeit der Bibelforscher entweder selbst schon Arbeit sei oder Schrittmacher des Kommunismus, solche Arbeit gefährlich an Hochverrat herangehe, Immerhin hält das Sondergericht der alten Frau zugute, daß sie geistig offenbar nicht mehr besonders auf der Höhe ist, und laßt es deshalb bei anderthalb Jahren Gefängnis.

Glimpflich kommt such angesichts der heute zu erwartenden strengen Strafen gegen unbelehrbare Bibelforscher der 39 Jahre alte Wilhelm Koppen aus Stendal davon.
Köppen erklärte noch zum Schluß, daß er fortan sich an das Verbot der Bibelforscher-Vereinigung halten wolle, daß er aber an seinem "Glauben" festhalten werde, und er muß sich nun vom Vorsitzenden neben einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr 3 Monaten die für alle diese Fragen bedeutsame Belehrung gefallen lassen, daß das nationalsozialistische Deutschland gar nicht daran denkt, irgendeinen religiösen Glauben zu verfolgen, daß es aber ebenso energisch gegen alle hetzerischen internationalen Vereinigungen vorgehen wird, die unter dem Deckmantel der religiösen Betätigung das Dritte selbst glauben angreifen zu können."

Soweit der „Magdeburger Generalanzeiger"

Die gleichfalls in Magdeburg (damals) erscheinende Zeitung „Der Mitteldeutsche", titelt ihren namentlich gezeichneten Bericht: „Bibelforscher, die Schrittmacher Moskaus!" Darin war zu lesen:

„Am Freitag und Sonnabend tagte das Sondergericht Halle in Magdeburg.
Außerdem aber hatte sich daß Sondergericht in einer auffallend hohen Anzahl von Einzelfällen mit staatsfeindlichen Umtrieben von Bibelforschern zu befassen, von denen es sich erneut ergab, daß hier unter dem Deckmantel einer frommen Sekte versucht wird dem Bolschewismus Vorspanndienste zu leisten.
Strafverfahren gegen eine Reihe Magdeburger, Schönebecker und Stendaler Bibelforscher, denen diesmal im wesentlichen der Besuch des Hallenser Sondergerichts galt.
Bisher waren sämtliche Urteile gegen Bibelforscher im Reich versöhnlich und Milde gehalten, und immer wieder wurde hervorgehoben, daß man die Bibelforscher nicht etwa wegen ihrer religiösen Einstellung, wegen ihres Glaubens, sondern lediglich auf Grund der nun schon so oft nachgewiesenen Tatsache bestrafen mußte, daß sie kommunistisch-bolschewistischen Drahtziehern willfährige Vorspanndienste leisteten.
Um des Glaubens will hat man - das sei ausdrücklich festgestellt - im Dritten Reich noch niemals jemand verfolgt oder bestraft

Stalin für Jehova
[Siehe dazu auch vorhergehende redaktionelle Einfügung]

So spricht man bereits nicht etwa - wie das bisher der Fall war vom heiligen "Jehova", dessen Zeugen die Bibelforscher angeblich sein sollen, sondern vom "heiligen Vater Stalin".
Daß die IBV Schrittmacher des Bolschewismus ist - Nicht ein einziger der vom Sondergericht verurteilten Bibelforscher hat der IBV diese Gleichstellung Stalins mit ihren Jehova vorgeworfen.
Glauben wir also nur nicht, daß die Bibelforscher eine harmlose und niemand, gefährdende Vereinigung wären! Trotz des Verbotes, trotz zahlreicher Urteile steht es heute fest, da0 die IBV im Herbst 1936 einen Neuaufbau der zunächst 1934 in Deutschland zerschlagenen Bibelforscher-Vereinigung begann. Uebrigens im Aufbau nach dem Muster der Partei gegliedert. Man kannte
„Reichsdiener", „Gruppendiener", "Bezirksdiener" , "Zellendiener" usw.
während sie tatsächlich dazu angeleitet und angehalten wurden, Dinge zu tun, die sich in ihrer Wirkung in nichts vorn Hochverrat unterscheiden!
Das Gericht war noch milde genug und erkannte gegen den Ehemann Göbel auf eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, gegen die Frau auf ein Jahr. Weiter August Herfurth aus Stendal
Ein Jahr und drei Monate mag er über diese Dinge nachdenken. Zum Schluß Minna Zippel, Magdeburg, und Wilhelm Kippen, Stendal.
Beide erhielten, da sie bereits durch frühere Zugriffe gewarnt waren, diesmal eine empfindliche Freiheitsstrafe. Ob die Angeklagten, wie das auch schon festgestellt wurde, mit jenem raffinierten Trick arbeiteten, der darin besteht, der darin, daß man auf harmlosen Schallplatten mit Operettenmusik plötzlich irgend jemand die gemeinsten Verleumdungen gegen Deutschland aussprechen läßt, war diesmal nicht festzustellen.
Bleibt abschließend nur zu betonen, daß die Sondergerichte den Bibelforschern für die Zukunft besonderes Augenmerk schenken und nun erst recht jeden Angriff gegen Staat und Volk mit aller gesetzlichen Schärfe abwehren werden!
Wilhelm Lindau"

Fragen nicht erwünscht!

Es war unfraglich einer der größten zeitgenössischen Propagandacoups in Sachen Zeugen Jehovas. Der ominöse aus Kanada stammende Brief eines „Hope Slipachuk", an das deutsche (inwischen geschlossene) WTG-Zweigbüro, in welchem den Zeugen Jehovas eine Affinität zum „Heiligen Vater Josef Stalin" unterstellt wurde. Immerhin ist auch zu registrieren, dass im 1937er ZJ-Jahrbuch noch, die Anschrift des Magdeburger WTG-Büros, neben den Anschriften selbiger für andere Länder, aufgeführt wurde. Ein zumindest merkwürdig anmutender Umstand. Wenn da also jemand aus einem anderen Lande an just dieses Büro schrieb, muss sich die WTG schon vorhalten lassen.
Und warum habt ihr diese Anschrift immer noch nicht gelöscht?

Der Brief gelangte auch in Teile der Schweizer Presse (namentlich der nazistisch orientierten). Und auch die WTG nahm zu ihm Stellung. Zu weiterem dazu siehe auch

Der Fall Hope Slipachuk

Parsimony.22349

Nun sollte man nicht verwundert sein, diesem Propagandadokument auch in der nazistischen Tagespresse zu begegnen. Allerdings, dass muss schon vorab gesagt werden. Es gab doch noch einen Grund zum wundern, wenn vielleicht auch aus einem anderem Grunde.

Da hatte offenbar ein Zeitungsredakteur der Zeitung „Der Mittag", mit an jener ominösen Gerichtsverhandlung in Düsseldorf teilgenommen, wo der fragliche Brief der staunenden Nachwelt, wohl zum ersten Male präsentiert wurde. Und anschließend dann in seiner Zeitung einen geradezu von Oberflächlichkeit triefenden Bericht präsentiert.

Das fängt schon mir dem Umstand an, dass er darin den „Wachtturm" in „Der Wartturm" umtauft. Solch einen Fehler mag man ja einem Außenstehenden Journalisten noch nahsehen.
Es kommt aber noch „schlimm-besser". Das es sich um einen aus Kanada versandten Brief handelte, erfährt der Leser jener Zeitung nicht mit einer Silbe. Dafür wiederum in seiner bekannten „Umtaufungsqualität", qualifiziert er dieses Schreiben zu einer „Schriftstudie". Das er sich mit Quellenbelege nicht aufhält, verwundert nun schon überhaupt nicht mehr.
Nachstehend also erst mal das, was da im „Der Mittag" zeitgenössisch zu lesen war:

"Der Mittag" 5. 2. 1937
"Unser Messias, der Heilige Vater Josef Stalin"
Der "harmlosen" Sekte der Bibelforscher wird die Maske heruntergerissen
Eigenbericht des Mittag
Düsseldorf. Verhandlungen gegen Angehörige der seit 1933 verbotenen Sekte der Internationalen Bibelforscher finden noch immer statt. Auch die Verhandlung vor dem Sondergericht gegen sechs Männer und eine Frau aus der Gegend von Dinslaken, Sterkrade und Walsum wäre an sich nicht besonders erwähnenswert, hätte sie nicht dieser "harmlosen" Sekte gründlich die Maske vom Gesicht gerissen und sie als das enttarnt, was sie wirklich ist - eine Schwesterorganisation der Komintern! Die Angeklagten gaben zu, einer verbotenen Organisation angehört zu haben; sie gestanden, in den geheimen "Gebetsstunden der Zeugen Jehovahs" durch aus dem Ausland eingeschmuggelte Propagandaschriften für ihren Bund geworben, Geld gesammelt und für die verbotene Zeitschrift "Der Wartturm" Bezieher geworben zu haben.
Die Angeklagten wurden zu Gefängnisstrafen von fünf bis zu zehn Monaten verurteilt.

Viel wesentlicher als die Einzelschicksale der Angeklagten, die bis auf einzelne Hauptschuldige mehr oder weniger Mitläufer waren, war das, was sich in der Verhandlung ergab über die wirklichen Ziele der Internationalen Bibelforschervereinigung. Man erfuhr nun, wie berechtigt und notwendig das im Juni 1933 ergangene Verbot dieser Geheimgesellschaft war. Sowohl aus den Entschlüssen der Hauptversammlungen des Bundes wie aus den Hetzartikeln in seinen Zeitschriften ergab sich eindeutig, daß die äußerliche religiöse Betätigung der Gesellschaft nur eine kümmerliche Tarnung war für ihre politischen Ziele, die vollkommen zusammenfallen mit denen der Komintern des Weltbolschewismus. Ein Beispiel in seiner Entschließung des "Weltkongresses der Zeugen Jehovahs", der im Herbst 1936 im Auslande stattfand, heißt es zwar sehr schön und tugendhaft! "Als Nachfolger Christi beteiligen wir uns nicht an den politischen Angelegenheiten dieser Welt". Wie erlogen diese Behauptung ist, beweist eine "Schriftstudie" der Internationalen Bibelforscher, in der es wörtlich heißt:
"Bald wird eine ehrliche rechtmäßige Regierung errichtet werden zugunsten der Menschheit unter der Oberaufsicht des Großen Messias, unseres Heiligen Vaters Josef Stalin vom Neu-Rußland der Sowjetrepubliken."

Nur zum Zweck der Tarnung und des Fanges gutgläubiger Fanatiker werden diese rein kommunistischen Bestrebungen des Geheimbundes mit wirren, uferlosen Phantastereien und unverstandenen Spintistereien über Bibelstellen verbrämt .

Offenbar gab es noch ein „Nachspiel" zu diesem Artikel. Ein Leser jener Zeitung, der sich als Verlagsdirektor vorstellt, schrieb daraufhin - einen durchaus sachlich gehaltenen - Brief an jene Zeitungsredaktion. Unter Beifügung eines frankierten Rückumschlages für eine Antwort, bemängelte er die mehr als ungenaue, durch keinerlei Quellenbelege ausgewiesene Aussage jenes Artikels.

Und, hat er eine Antwort darauf bekommen? Schwer zu beantworten. Ich tippe mal: Eher nicht. Aber aktenkundig ist der Fall trotzdem geworden! Dergestalt, dass jene Zeitungsredaktion den Vorgang an die Gestapo weiter leitete. Selbige, wie in jenem „Hause üblich", legte postwendend ein Akt darüber an. Zielstellung zu ergründen, ob der Briefschreiber nicht etwa selbst Zeuge Jehovas sei. Ich vermute mal, diese Unterstellung wird auch die Gestapo nicht haben untermauern können.

Immerhin ist der Fall ein erschreckendes Beispiel dafür, welche Folgewirkungen Leserbriefe zu haben vermögen. Böse Zungen wollen dazu ergänzend sogar wissen:
Und das nicht nur in der Vergangenheit!

Nachstehend dann noch in Repro die Anfrage, welche jener Zeitungsleser dieser Redaktion zukommen ließ!
http://www.manfred-gebhard.de/Haupt.jpg

Im Kontrast dazu noch zwei ähnlich thematisierende Zeitungsartikel.
1) "Magdeburger Generalanzeiger", 19. 12. 1937
http://www.manfred-gebhard.de/Generalanzeiger191237.jpg

 

2) "Volksbund" (Schweiz) 15. 6. 1937
http://www.manfred-gebhard.de/Volksbund15637.jpg

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Im Zeitspiegel (2)

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