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Geschrieben von Drahbeck am 29. Juni 2007 05:38:06: Als Antwort auf: Re: Zeitgeschichte vor 70 Jahren ("Goldenes Zeitalter" 1. 6. 1937) geschrieben von Drahbeck am 28. Juni 2007 07:24:40: Ein relatives Novum ist in der Ausgabe des Goldenen Zeitalters" vom 15.
Juni 1936 zu registrieren. Und zwar der dortige Artikel Die Bibelforscher vor dem
Berner Obergerichte". Neben Jonak, man vergleiche Wer sich mit der WTG kritisch auseinandersetzen will (das tue ich bekanntermaßen
auch), kann es auf der sachbezogenen Ebene durchaus tun. Einer Kreatur indes wie eines
Boris Toedtli bedarf es dazu in keiner Weise. Auch dann nicht, wenn man zu registrieren
hat, diesem Toedtli gelang es ja, führende Schweizer WTG-Funktionäre gerichtlich
belangen zu lassen. Da es im Falle Toedtli noch eine Fortsetzung der Gerichtsexkapaden gab, sei auf den
diesbezüglich schon früher abgegebenen Kommentar dazu verwiesen. In der heutigen GZ-Referierung, sei deshalb der genannte GZ-Artikel lediglich im weiteren kommentarlos, im nachfolgenden (etwas gekürzt), vorgestellt und dokumentiert. Die Kürzungen betreffen jene Aspekte, die nicht zwingend zum Hauptthema gehören. Die Bibelforscher vor dem Berner Obergericht Die Beklagten, die der Herabwürdigung der Religion und des Vergehens gegen das Gesetz über Schmutz- und Schundliteratur und das .Lichtspielwesen angeklagt waren, M. C. Harbeck und F. Zürcher, sind die beiden verantwortlichen Funktionäre der amerikanischen Bibel- und Verlagsgesellschaft für Jehovas Zeugen (früher Bibelforscher geheißen), die Watch Tower Bible and Tract Society. Diese Körperschaft, die seit vielen Jahren in der Schweiz tätig ... Mit Urteil vom 26. August hatte der Gerichtspräsident IV von Bern die beiden
Angeschuldigten freigesprochen, gegen welches Erkenntnis der Privatkläger die Appellation
einlegte. Eingeklagt sind verschiedene Stellen der Buchreihen "Schriftstudien",
"Rechtfertigung", "Licht", "Das Königreich, die Hoffnung der
Welt" und eine Anzahl bildlicher Darstellungen, die in den Büchern und Broschüren
der Zeugen Jehovas enthalten sind. Wir überlassen es dem Leser, über die Richtigkeit dieser Äußerung zu urteilen,
fragen uns aber, ob nicht gerade hier die Entstehungsgeschichte des Prozesses von großer
Wichtigkeit sei. Bekanntlich ist in Bern noch immer der Prozeß über die "Protokolle
der Weisen von Zion" hängig. Der in diesem Prozeß auf Veranlassung des Beklagten,
eines Mitgliedes der nationalen Front, zugezogene Experte Fleischhauer ist der bekannte
Leiter der antijüdisch-nationalsozialistischen Propagandazentrale in Erfurt (Deutschland)
und steht zugleich dem sattsam bekannten U-Bodung-Verlag vor. In seinem umfangreichen
Expertengutachten hat nun Fleischhauer die Behauptung aufgestellt, die Zeugen Jehovas
seien die Wegbereiter der jüdischen Weltherrschaft, die verantwortlichen Leiter der
Bibelforscher glaubten selbst nicht an "diesen Zauber" und benützten die
Gläubigen lediglich als Werkzeuge. Auf diese Angriffe hin gaben die Vertreter der Zeugen
Jehovas eine Erklärung ab: "Antwort auf die Lügentirade von Fleischhauer". Diese hatte zur Folge, daß einerseits der Experte die Verfasser dieser Erklärung wegen Verleumdung einklagte, anderseits die Leiter der Vereinigung der Zeugen Jehovas Fleischhauer einklagten wegen bewußt falscher Abgabe einer Expertise. Fleischhauer gab hierauf eine sog. "Vernehmlassung" zu den Akten, und plötzlich reicht nun ein Dritter, der heutige Kläger Tödtli, Strafanzeige ein gegen die Zeugen Jehovas wegen Herabwürdigung der Religion. Wer ist nun dieser Tödtli, der sich in seinen heiligsten Gefühlen verletzt glaubt
durch die Schriften und Bilder der Zeugen Jehovas? Dem Eingeweihten gibt schon sein Die Beschuldigung, daß die Bibelforscher getarnte Kommunisten seien, daß sie mit den
Freimaurern und Juden den gewaltsamen Umsturz der christlichen Regierungen anstrebten und
auf den Trümmern der Christenheit ein jüdisches Reich errichten wollten, wurde zuerst im
katholischen Bayern von deutsch-völkischen Pfarrern und katholischen Priestern erhoben. Auch in diesem Prozeß liegt wiederum ein mysteriöser Brief bei den Akten, aus dem die
politische und kommunistische Einstellung der Zeugen Jehovas bewiesen werden soll. Der
Brief soll von Winnipeg (Kanada) an das Bureau der Wachtturm-Gesellschaft in Magdeburg
(Deutschland) im September 1936 gesandt worden sein, obschon das Bureau seit der
Machtergreifung durch Hitler im Jahre 1933 von der Gestapo besetzt und geschlossen war,
eine Tatsache, die jedem Zeugen Jehovas bekannt ist und sogar in den Jahresberichten aller
Sprachen der Zeugen Jehovas besprochen wurde. Und trotzdem sollte ein solch wichtiges
Schriftstück in dem zum ersten Mal, nach sechzig Jahren unpolitischer Tätigkeit, die
Zeugen Jehovas aufgefordert werden, den "Heiligen Vater Stalin" zu unterstützen
und den sozialistischen und kommunistischen Arbeiterorganisationen beizutreten,
ausgerechnet an das geschlossene, von der Gestapo bewachte Bureau in Deutschland gesandt
worden sein, während sich in der gesamten, in siebzig Sprachen verbreiteten Literatur von
230 Millionen Exemplaren auch gar nichts oder auch nur ein einigermaßen ähnlich
tönendes, politisches Wort findet. Ist es nun Ironie des Schicksals, daß die Vertreter der Weltanschauung, die in
Deutschland die Zeugen Jehovas aufs schärfste bekämpft, gerade weil sie Gott über
alles, auch über den Staat stellen, nun hier in der Schweiz die Vertreter derselben
Bewegung wegen Herabwürdigung der "Religion" anklagen? Was einmal die Legitimation des Klägers betrifft, so ist zuzugeben, daß Tödtli,
ehemals Mitglied der griech.-katholischen Kirche, allerdings nicht Mitglied der
römisch-katholischen Kirche geworden ist, aber er ist, wie er uns versichert hat,
Anhänger dieses Glaubens, eines Glaubens, der durch das bern. Strafgesetz geschützt
wird; Tödtli ist also als "Verletzter" zu betrachten. So die Ansicht des
Gerichts betr. Aktivlegitimation des Klägers. Wir überlassen es dem vorurteilslosen
Leser, sich über diesen "juristischen Scharfsinn" einen Reim zu machen. Es war erstaunlich, was man nun zu hören bekam: Es sei allerdings zuzugeben, das die Schriften biblische Ausdrücke wie das Wort "Hure" im biblischen Sinne gebrauchten, dieser Ausdruck werde aber immer und immer wieder verwendet, so daß ein damit verbundener Zweck leicht zu erkennen sei. Es gehe im übrigen nicht an (der Leser staune), daß biblische Wendungen, die vor 2000 Jahren ein Prophet Hesekiel zur Geißelung der damaligen verdammungswürdigen jüdischen Zustande gebraucht habe, einfach zur Kritik der Mißstände der katholischen Kirche und des Klerus heute benützt würden! Äußerungen, wie "das Christentum sei hochgezüchtete Heuchelei" seien dazu angetan, sowohl bei den Katholiken wie bei den Protestanten schweres Ärgernis zu erregen. Diese Kostproben aus der Urteilsbegründung mögen dem Leser zur Genüge zeigen, von
welch "hoher geistiger" Warte aus dieser Prozeß beurteilt wurde. Wir möchten
uns hier noch einige Bemerkungen erlauben. Für denjenigen, der sich die Mühe genommen, die Bewegung der Zeugen Jehovas näher kennenzulernen, ist es ohne weiteres klar, daß die Zeugen aus lauteren Motiven handeln. Sind das Kommunisten, die monatelang in Konzentrationslagern schmachten, nur weil sie Gott über Hitler stellen und von ihm allein das "Heil" erwarten? Die Zeugen Jehovas stehen, wie ein Bundesrichter in der Verhandlung vom 30. April ausgeführt hat, auf dem Boden des Urchristentums, und sie gebrauchen deshalb in ihren Schriften die Sprache der Bibel. Seit Jahrzehnten verbreiten die Bibelforscher ihre Schriften, niemand hat sich verletzt gefühlt, und heute kommt ein griechisch-orthodoxer national-sozialistischer Agent und behauptet in seinen heiligsten, religiösen Gefühlen verletzt zu sein durch die Schriften Rutherfords! Und ein notabene bernisches Obergericht schützt eine solche Kreatur, die, nachdem sie bereits die Strafanzeige eingereicht hat, Hrn. Jonak in Wien bitten, muß, ihm Stellen aus den Schriften Rutherfords, des Präsidenten der Zeugen Jehovas, zur Verfügung zu stellen, um seine Strafanzeige zu begründen! Wo bleiben unsere verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechte; wird demnächst in Bern die Bibel verboten,- weil sie die "Religion" herabwürdigt, oder als Schundliteratur bezeichnet werden muß?" Exkurs:
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