Im Zeitspiegel (2)

Einige Stichworte in diesem Jahrgang (in Auswahl)

Viktor Erdmenges, August Seck, Konfessionsstatistik, Bibelforscherprozesse (NS-Zeit), Hans Meiser, David Friedrich Strauß, liberale Theologie, Aluminium, Kanton Zug, Sorgerechtsentzug, „Westdeutscher Beobachter", Albrecht Dürer, Ersatzdienstverweigerung, Albert Wandres, Cheopspyramide, Rousseau, Mathilde v. Leinburg, Wolfgang Langhoff, Karl Barth, „Öffentliche Dienst", Ewald Vorsteher, „Protest"-Resolution (1928), Bismarck, „National-Zeitung" (Essen), Indische Witwenverbrennungen, Hoover, „Deutsche Weg" (Lodz), Rudolf Steiner, Emanuel Kant, Swedenborg,

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Was so alles passierte ...
In der Tageszeitung „Volksecho" (Detmold) vom 10. 1. 1948 gelesen:

„Um die Formen des Meinungskampfes
Die katholische Kirche klagt gegen ernste Bibelforscher
Detmold, 7. Januar (Eigener Bericht)
Vor dem Amtsgericht Detmold wurde am Mittwoch gegen die Prediger der ernsten Bibelforscher Viktor Erdmenges und Oskar Hamann verhandelte.
Erdmenges hatte in einer öffentlichen Versammlung der Bibelforscher in Detmold im Februar vorigen Jahres einen Ausspruch Luthers zitierend - in Bezug auf gewisse Lehren der katholischen Kirche erklärt, sie gehörten auf den „Misthaufen der Dekretalien".
Hamann verglich eine Woche später, im Anschluss an ein Bibelwort, die katholische Kirche mit der größten Hure, und machte dem Papst für den Regierungsantritt Hitlers mitverantwortlich und beantwortete eine Frage aus der Versammlung dahingehend, dass, nach seiner Erfahrung aus acht Jahren Konzentrationslagerhaft, 80% der Geistlichen evangelischen und katholischer Konfession, wegen krimineller Delikte inhaftiert gewesen sei.

Der Staatsanwalt vertrat in seinem Plädoyer den Standpunkt, dass der Staat, das Zusammenleben seiner Bewohner regeln müsse, Glaubens-, Rede- und Kritikfreiheit gestatten müsse. Zugleich aber müsse er die Formen des Meinungskampfes regeln, damit nicht der eine dem andern durch Worte, oder wir es zu unserem Schaden erlebten, durch Taten niederknüppele.

Das sei hier nach § 166 StGB geschehen, das öffentliche beschimpfende Äußerungen über eine Religionsgemeinschaft oder ihre Gebräuche unter Strafe stellt. Sein Antrag lautete gegen Erdmenges auf eine Geldstrafe von RM. 300,- gegen Hamann auf RM 600,- oder 6 Wochen bzw. 3 Monate Gefängnis.
Das Gericht erkannte auf je 250,- RM an Stelle von an sich verwirkten 25 Tagen Gefängnis. Es schloss sich der Urteilsbegründung in rechtlicher Hinsicht den Ausführungen des Staatsanwaltes an. Auch wenn die inkriminierten derben Äußerungen von Luther oder in der Bibel gebraucht sind, hindere das nicht, dass wir sie heute als Beschimpfungen empfänden, die das Gefühl des Gegners über die sachliche Kritik hinaus verletzten.

Wegen der Äußerung über den Papst und die Geistlichen wurde Anklagte Hamann freigesprochen. Er habe damit nicht die Institutionen der Kirche oder des Priesterstandes an sich angegriffen, sondern Einzelpersonen, und das ist im Rahmen des § 166 StGB. nicht strafbar. Die Angeklagte und der Staatsanwalt haben Berufung eingelegt.

Das war dann wohl schon der zweite Fall der Art, welcher vor die Schranken des Kadi gelangte.
Der erste war wohl der des August Seck.

Siehe dazu auch:
Parsimony.12533
Auch der WTG-Funktionär Wolfram Slupina erwähnt in einem seiner Texte den Fall Seck mit. Allerdings in einer Form, die doch wohl eher geeignet ist darauf zu antworten. Es wird bagatellisiert, heruntergespielt. Bei Slupina liest man den Satz:
„Auch sind mindestens zwei Fälle dokumentiert, in denen in nicht-sowjetischen Besatzungszonen Zeugen Jehovas wegen ihrer christlichen Tätigkeit zu Geld- oder Haftstrafen verurteilt wurden (Alma Dickmann in der Französischen Besatzungszone am 13. August 1947; siehe Anklageschrift des Militärgerichts Mainz vom 9. August 1947; und August Seck in der Britischen Besatzungszone am 3. September 1947)."

Herr Slupina muss sich schon zum einem erst mal sagen lassen. Seine Wendung: „Siehe Anklageschrift ..." ist dergestalt unvollständig, dass er dem Leser selbige weder mitteilt noch einen Quellenbeleg für sie nennt. Er geht also davon aus, dass der gewöhnliche Leser den Aktenbestand der WTG, der ihm ja zugänglich ist, kennen könnte: oder was eher wahrscheinlich ist, garnicht es so genau wissen will. Damit entspricht Herr Slupina zwar den gängigen Gepflogenheiten unter Seinesgleichen. Wer sich zu diesen „Seinesgleichen" eben nicht zählt, dürfte das wohl etwas anders sehen. Noch makabrer hingegen wirkt die Wendung „wegen ihrer christlichen Tätigkeit ... verurteilt." Worin denn diese zur Verurteilung führende „christliche" Tätigkeit bestanden haben soll, dass, man ahnt es schon, hält Herr Slupina wiederum nicht für mitteilenswert.

Die „Krone" der Verirrungen-Verwirrungen aber liefert aber Frau Y.... In ihrem „Visier"-Buch (S. 85f. Dok. 9), zitiert sie wortwörtlich eine, wie die WTG-Apparatschicks grundsätzlich zu formulieren belieben „zersetzende Schrift" des Willy Müller vom 22. 5. 1959. Und selbige soll dessen erste „zersetzende Schrift" gewesen sein.
Das mit der ersten mag ja so stimmen, denn die gedruckte Ausgabe der „Christlichen Verantwortung" begann ja erst ab Oktober 1965 zu erscheinen. Es handelt sich somit um einer der diesbezüglichen Vorläufertexte.
Nun denn, im Gegensatz zu Herrn Slupina, mag denn besagte „zersetzende Schrift" im nachfolgenden, aus genanntem Y.-Buch, einmal dokumentiert werden.

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Deren Tenor ist klar. Der vermeintliche politische Antikommunismus der WTG, den man im Osten eben nicht hinzunehmen bereit war. Das der Müller da von den Stasi-Funktionären „inspiriert" wurde, bei Thematik und Diktion seiner Ausführungen, kann nicht strittig sein.

Festzustellen ist aber auch. In diesem Text erwähnt Müller mit den August Seck, in der falschen Schreibweise „Sekt" Und er unterstellt, dessen Verhaftung habe etwas mit dem WTG-Antikommunismus zu tun. Da liegt er in der Tat grundlegend schief. Das makabre an der ganzen Sache ist jedoch dass. Einerseits wird zwar von Y. dieser Text dokumentiert; aber andererseits, gibt es keinerlei richtigstellende Detailhinweise. Y. verbreitet somit selbst Falschmeldungen, ohne diese in Detail richtig zu stellen.

Und im Fall Seck gibt es sogar eine interne Stellungnahme der WTG dazu, welche im nachfolgendem als Repro vorgestellt sei.
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Bei einer Volkszählung in Baden am 16. Juni 1926, wurden laut „Freiburger Zeitung" vom 11. 1. 1928, erstmals (im Vergleich zu früheren Statistikerhebungen), in der Rubrik „Freikirchen" auch die Bibelforscher mit registriert.
Auf 100 Einwohner des Landes, würden 9,52 auf die „Freikirchen" entfallen.
Hauptverbreitungsgebiet seien die an Württemberg „das Sektierland" (damals noch nicht mit Baden Verwaltungstechnisch zusammengeschlossen), angrenzenden Bezirke

.
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In der einschlägigen Literatur geistert dazu die Zahl herum, es seien damals etwa 600 Bibelforscher in Baden vorhanden gewesen. Eine spätere Statistikerhebung will für 1933 die Detailzahl für Karlsruhe auf 60 für Freiburg auf 82 und Lörrach etwa 44 beziffern. Hinzuzufügen wäre, diese Zahlen sind in etwa mit dem Begriff der heutigen Gedächtnismahl-Besucher vergleichbar. Nicht jedoch mit der weitaus geringer zu veranschlagenden Zahl der „Verkündiger". Die Strukturen letzterer waren in den zwanziger Jahren keinesfalls so ausgefeilt, wie heutzutage.

Schaefer-Stahl etwa zitierte in einem seiner Texte:
„Die letzten vom WTS-Bibelhaus Magdeburg im deutschen "Bulletin fuer Jehovas Zeugen", Ausgabe Maerz 1933, publizierten Werte betrafen den Dezember 1932 und betrugen lediglich etwas ueber insgesamt 10.000 Aktivisten (Arbeiter im Felde)."

Auch diese Zahl macht deutlich, dass die weitere für 1933 genannte Zahl von etwa 25.000 deutschen ZJ ebenfalls als Zahl der Gedächtnismahl-Besucher zu klassifizieren ist, was aber von interessierter Seite, ziemlich oft unterschlagen wird.
Als die Rutherford-Adminstration, nach einer Phase des relativen „Stillhaltens", ihre „Predigtdienst"-Option wieder durchsetzte, beziffern diesbezüglich sehr wohl überlieferte Berichtsstatistiken, etwa in den Vernehmungsprotokollen des Fritz Winkler, die Zahl der sich daran Beteiligenden, auf unter 6.000 (5930 „Arbeiter" (Verkündiger)).
Auch diese Zahl verdeutlicht, wie die Zahl der „25.000" von 1933 tatsächlich einzuschätzen ist.

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In der „Magdeburgischen Zeitung" vom 16. 1. 1938 war nachfolgendes zu lesen:

Und nochmals: Bibelforscherprozesse
Das grenzt an Landesverrat - Parteigänger des Kommunismus
Wieder einmal hatte das Sondergericht Halle im Gerichtsgebäude eine Reihe von Prozessen gegen Anhänger der "Internationalen Bibelforscher-Vereinigung" durchzuführen.
Und wieder ergab sich das gleiche Bild: all diese "Bibelforscher", ihrer über zwanzig, die einzeln oder gruppenweise sich zu verantworten hatten, haben trotz des strengen Verbotes der Regierung und trotz all der Warnungen durch die bisher durchgeführten Prozesses gegen "Bibelforscher" die Verbindung mit der "Internationalen Bibelforscher-Vereinigung" aufrecht gehalten und haben die aus dem Auslande nach Deutschland geschmuggelten Hetzschriften dieser Vereinigung verteilt.
So ist bedeutsam, daß nicht weniger als vier der Angeklagten schon einmal mit Gefängnis bestraft worden sind, eben weil sie sich als "Bibelforscher" betätigt haben: einer von ihnen steht bereits zum dritten Male wegen solcher Betätigung vor dem Sondergericht. Schon daraus, aber auch aus ihren Äußerungen vor Gericht ergibt sich, daß bei ihnen nur wenig Hoffnung besteht, sie zu bekehren.

Bei so straffem Aufbau, den die Angeklagten immer wieder mit in Gang zu bringen halfen, wird verständlich, daß der Nachrichtendienst, den sie untereinander hatten, recht gut klappte, so daß sie stets genau über die Verurteilungen von „Bibelforschern" irgendwo im Reiche Bescheid wußten.
Übrigens ergab sich an dieser Stelle auch verblüffender Einblick in die Verrantheit dieser Menschen. Als nämlich in ihren Kreisen bekannt wurde, daß hier und da gegen "Bibelforscher" auf eine Gefängnisstrafe von einem Jahre und darüber erkannt worden sei, erkannten sie darin nicht die Langmut des nationalsozialistischen Staates, der immer noch bemüht ist, diese irrenden Menschen mit milden Strafen zur Umkehr und zur Rückkehr in die Volksgemeinschaft zu ermahnen, sondern sahen darin den "Schutz Jehovas" - weil sie nämlich mit Strafen von mehreren Jahren gerechnet hatten!

Wohin aber schließlich die Fahrt dieser „Bibelforscher" geht, ergab sich aus einem Satze aus einem in Magdeburg gedruckten Buche der "Bibelforscher", das zwar zum alten Schrifttum dieser gefährlichen Sekte zählt, das aber heute noch von ihren Anhängern verbreitet wird. In diesen Buche heißt es nämlich wörtlich:

„Wenn das Ewige Reich kommt, dann kann dies nur im Zeichen des Kommunismus geschehen, und auf den warten wir ja!"
Damit sind die „Bibelforscher" unzweideutig als Parteigänger des Kommunismus festgestellt worden.

So liegen denn in diesen Fällen die Strafen zwischen fünf und zehn Monaten Gefängnis.
Bei den Angeklagten aber, die sich besonders eifrig betätigt haben, zum Teil sogar trotz der früheren Strafen, mußte das Urteil schwerer ausfallen und bis zu drei Jahren Gefängnis gehen. So sind diese jüngsten Prozesse bedeutsam, weil sie einmal wieder mit aller Klarheit gezeigt haben, daß hier nicht eine religiöse Betätigung verfolgt und bestraft wird, sondern eine höchst gefährliche politische, zum andern deshalb, weil sie zeigen, daß die Zeit der milden Strafen nunmehr endgültig vorbei ist.

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Nachwort. Wie bereits früher dokumentiert, lässt sich die Zerrbild-Unterstellung, welche die Bibelforscher/Zeugen Jehovas in die kommunistische Ecke stellt, keineswegs „nur" in Hitlerdeutschland nachweisen. Wenn sich schon (unter anderem) katholische Kreise in der Schweiz, denen man nun wirklich nicht echte „Sympathien" für das Naziregime unterstellen kann, sich bläuaugig dieses Zerrbildes auch bedienten. Wieso soll dann eigentlich das Naziregime diesbezüglich „besser" sein. Die Reduzierung dieses Zerrbildes (und um ein solches handelt es sich unfraglich) auf „nur" nazistische Kreise, ist somit zurückzuweisen.

Weiter zeigt die Argumentation in diesem Pressebericht auch, dass sowohl den Katholiken in der Schweiz, als auch den Nazis, jegliches Verständnis für die „Neu-Kultivierung" von eschatologischen Grundaussagen der Bibel abgeht.

Die einen wähnen ihre Kirche sei eben das „Reich Gottes", und was denn in ferner Zukunft irgendwann sein könnte oder auch nicht, rangiert für sie auf Platz 999a. Und die anderen setzen ihr vermeintliches „Drittes Reich" mit einem ebenso vermeintlichen „Paradies" gleich. Dieweil die Realität indes alles andere als „paradiesisch" ist, sind die Konflikte damit vorprogrammiert. Gefangen in der WTG-Illusionswelt, erweisen sich somit die Zeugen Jehovas, in konkreten politischen Umweltbedingungen, als nicht assimiliationsfähig. Sie müssen für ihre Weltfremdheit, einen hohen, sehr hohen Preis bezahlen.
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Während seiner „Karrierezeit" bei RTL, wurden von dem Talkmaster Hans Meiser auch einige Sendungen über Religionsthemen gestaltet. Auch die Zeugen Jehovas kamen darin mit vor. Berühmt-berüchtigt solche eine Sendung aus dem Jahre 1997. bei der die WTG im Vorfeld versuchte, selbige zu verhindern, was ihr allerdings - in dieser Rigorosität nicht gelang. Allenfalls mussten eine vorankündigende Texte für diese Sendung auf der RTL-Webseite abgeändert werden. Die eigentliche Sendung indes wurde ausgestrahlt.

Immerhin versuchte, laut einem Bericht der Tageszeitung „Rheinische Post", im Nachfeld, die WTG, die dort wohl mit auftretende Frau Birlenberg juristisch zu belangen. Soweit es um Meinungsäußerungen dabei ging (welche Grundgesetzlich abgesichert) war der WTG auch dabei kein echter Erfolg beschieden. Sie kann sich allenfalls auf vermeintlich nicht korrekte Tatsachenbehauptungen zurückziehen. Und dann stellt sich immer noch der alte Justizia-Spruch zur Diskussion: „Vor Gericht und auf hoher See sind vielerlei Überraschungen möglich".

In weiteren Jahren, davor und danach, kam Meiser in seinen Sendungen auch auf die Zeugen Jehovas mit zu sprechen.- In einem frühen Kommentar im alten Infolink vom 4. 7. 1999 hatte ich beispielsweise dazu notiert:

„Die WTG hat durchaus schon ihre ihre Kinderschuhe verlassen. Sie ist gewieft genug, um es mit anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften im Konkurrenzkampf auf Dauer aufnehmen zu können. Sie hat den Kirchen gegenüber noch den Vorteil, dass sie es geschafft hat, ökonomisch ein extrem hartes Management durchzusetzen.
Ich meine als Beispiel dazu nur, ab wo bei der WTG die hauptamtliche Basis beginnt und die entsprechenden Hunger"löhne" der dortigen Hauptamtlichen. Das ist ein "Vorteil", der langfristig noch seine weiteren Auswirkungen haben wird.

Man vergleiche dazu die Infrastruktur vieler anderer Religionsgemeinschaften. Das auch ... genannte Beispiel der "Siebenten-Tags-Adventisten" ist ein gutes Veranschaulichungsbeispiel. Dort hat sich faktisch, eine besoldete Funktionärsschicht herausgebildet.
Damit die leben kann, werden der Mitgliedschaft extrem hohe ökonomische Opfer aufgebürdet. Verständlich, das die STA (zumindest in den Kernländern Europas) auf dem absteigenden Ast sind.

Ich konzediere auch, dass es bei den Evangelikalen nicht den vergleichbaren Psychodruck und die totalitären Strukturen wie bei den ZJ gibt. Letzteres ist allerdings kein "Verdienst" der Evangelikalen, sondern durch den historisch gewachsenen Pluralismus bedingt, der dort die Durchsetzung solcher Strukturen nicht ermöglicht. Jedenfalls nicht im generalisierenden Sinne.
Übrigens war das bei den Bibelforschern zur Zeit Russells ähnlich. Es ist das fragwürdige "Verdienst" von Rutherford, dass es heute bei den ZJ diesbezüglich anders aussieht.

Last not least. Ich bin kein Fernsehkonsument, erst recht nicht von dortigen seichten Sendungen. Dennoch hatte ich mal eine Phase (inzwischen der Vergangenheit angehörend), wo ich mir auch einige der dortigen seichten Sendungen angesehen habe. Da war eine sogenannte Talkshow des Hans Meiser.
Unter den eingeladenen Gästen eine ehemalige Zeugin Jehovas, und auch ein Vertreter einer freikirchlichen Gruppierung (der konkrete Name letzterer ist mir jetzt entfallen). Die Ex-ZJ gab auf Befragen die totalitären Strukturen der ZJ zur Kenntnis, und aus dem bestellten Publikum bestätigte ein von der WTG bestgehasster Pfarrer (aufgrund seines Buches über die Erziehungsmethoden der WTG - Sektenkinder) die entsprechenden Aussagen.

Im zweiten Teil kam dann die Freikirche an die Reihe. Der entsprechende Aussteiger berichtete über Teufelsaustreibungen und ähnliches. Im Publikum dazu auch Hauptamtliche der fraglichen Freikirche. Auf befragen, mussten sie in geschraubt-gewundenen Redewendungen, letztendlich die Aussagen des Aussteigers bestätigen.

Summa summarum: Der Gesamteindruck, der von dieser Sendung bei mir hängen blieb, und höchstwahrscheinlich auch bei vielen anderen "Konsumenten" dieser Sendung war, dass die wirklich "gefährlichen Spinner" heute Freikirchen heißen!

Via der bei WT-Cleanpup eingestellten Videos kann man sich ja heute selbst noch solchen einen Zeugen Jehovas bezüglichen Ausschnitt einer Meiser-Sendung ansehen.

Auf die Meiser-Sendung vom 19. 1. 1998 nimmt auch der nachfolgende Link berzug

Gabriele N ...

Man vergleiche auch noch
Parsimony.17484

Parsimony.17506

Parsimony.17507

Wenderoth

Hans Meiser

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Eine zwar knappe, dennoch bemerkenswerte Meldung aus der „Freiburger Zeitung" vom 26. 1. 1928, die ich ehrlich gesagt, dort zu allerletzt erwartet hätte.
Warum zu „allerletzt"? Nun, die Gegend um Freiburg darf man doch wohl als eine Gegend einschätzen, wo die katholische Kirche sicherlich nicht schwach ist. Andere Kirchen wohl auch nicht.
Und just einem der bedeutenden geschichtlichen Kirchenkritiker, ein „rotes Tuch" sowohl für die katholische als auch die protestantische Kirche, erweist besagte „Freiburger Zeitung" ihre Reverenz.

Nun ja. Vor 120 Jahren geboren. Da kann er wohl nicht mehr viel „Schaden" anrichten für die Kirchen. Es reicht ja auch so, dass seine Werke nicht mehr neu gedruckt, und vor allem Auge und Ohr des Volkes nicht mehr erreichen.
So gesehen, kann man dann ja bequem, noch einem vor 120 Jahren geborenen, vormaligen Kirchenkritiker „taufen".


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Man vergleiche zum Thema auch:
Auch Albert Schweitzer hat sich mit ihm auseinandergesetzt

Eine inhaltliche Referierung zu David Friedrich Strauss gibt es in der „Freiburger Zeitung" nicht. Heutzutage kann man sich ja in Sachen Religionskritik, vielfältig sachkundig machen, so man den „will". Dabei ist dann in der Tat das Wörtchen „will" das entscheidende, weil eben jenes viele, denen man das empfehlen möchte, just jenes eben
n i c h t wollen.
Gesetzt den Fall, es gäbe tatsächlich solche, die vorgenannte Hürde überwinden. Und die beschäftigen sich auch mit vorgenanntem Strauss. Da sie ja nun schon einige Kenntnisse in Sachen Religionskritik besitzen (wie gesagt als hypothetischer Fall), wird sich bei ihnen doch eher der Eindruck einstellen.
Und weshalb diese ganze Aufregung? Was ist denn das, was da so „vom Hocker reißen soll?"

Auf der Suche nach einem Vergleich, würde ich versuchen das wie folgt zu umschreiben. Wiederum mittels eines „hypothetischen Falles". Gesetzt der Fall, ein „strammer Zeuge Jehovas", hat noch nie in seinem Leben etwas davon gehört und gelesen, dass etwa die WTG-Endzeitdaten 1914, 1925, 1975 usw. kritisch, sehr kritisch, bewertet werden können. Und dann tritt der „Quantensprung" ein. Vielleicht zum ersten Male in seinem Leben, lernt er konzentriert einschlägige Argumente und Belege kennen. Das muss er dann wohl halt erst mal „verdauen".
Sieht derselbe sich dann vorgenannte Argumente zum zweiten und dritten mal, nochmals umfänglich an, ist ja für ihn der „Neuigkeitswert" bereits weg. Er kennt das ja bereits ...

Meines Erachtens muss Strauss ähnlich eingeschätzt werden. Für sich allein sind seine einzelnen Thesen wohl nicht so „umwerfend". Da haben andere wohl tiefgründigeres schon formuliert. Die „Wirkung" die Strauss im besonderen erzielte lag wohl in der Befindlichkeit seiner Zeitgenossen. Die nämlich befanden sich auf demselben „Level" wie der als Vergleiche bemühte Zeuge Jehovas, der zum ersten Male in seinem Leben erfährt, die WTG-Endzeitdaten können auch kritisch bewertet werden. Es war also insbesondere, das „zum ersten Male aussprechen", was die besondere zeitgenössische Wirkung von Strauss ausmachte.

Da blieb in der Tat einigen kirchlichen Dogmatikern, „die Luft weg" (zumindest damals).
Allerdings, auch die kirchlichen Dogmatiker „passten sich an". Die Theologie-Geschichte lief von nun an, zunehmend in die Richtung „liberale Theologie". „Gott einen guten Mann sein lassen", so der Haupttenor der „liberalen Theologie". Ach, da gab es früher Dogmen, und um die wurden gar schon Kriege geführt?!
Für die „liberale Theologie" nun auf einmal „völlig unwichtig", „nebensächlich". Der „liberalen Theologie" ging und geht es ja nur um eines, um das „weiterlaufen lassen ihres Ladens". Da verleugnet man halt auch die eigene Geschichte und das allerkräftigst.

Nun gab und gibt es aber auch wiederum zur „liberalen Theologie" Gegenströmungen. Eine dieser Gegenströmungen etwa der Neuzeit, firmierte auch mit dem Schlagwort „kein anderes Evangelium". Wer sich denn für einen bornierten Vertreter solcher Gegenströmungen näher interessieren will, der intereressiere sich mal für den Herrn Lothar Gassmann und seine Jünger näher. Dann begegnet er einem besonders „prächtigem" Exemplar dieser Gegenströmung.

Letztendlich muss auch die frühe Russell-Bewegung diesem Bereich der Gegenströmung zugeordnet werden. Die Religionskritik, auch die eines D. F. Strauss ist an ihr als „nicht existent" vorbeigerauscht. Insofern bestehen da erhebliche Wissensdefizite. In Vergangenhert und Gegenwart.

Ein zeitgenössisch Epochemachendes Strauss-Buch mit den vorgenannten Einschränkungen sein „Der alte und der neue Glaube"


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Was da besonders „wirkte" waren vielleicht schon die Kapitel-Überschriften in ihm:
„Sind wir noch Christen?
„Haben wir noch Religion"
„Wie begreifen wir die Welt"
„Wie ordnen wir unser Leben?"


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Dann vielleicht noch seine Schlussworte (S. 116) aus selbigem. Die Kunst der Formulierung, „dass in der Kürze die Würze" liegt, ist ihm meines Erachtens nicht gegeben. Er argumentiert weitschweifig, einen mageren Inhaltskern, mit vielen Worten darlegend.


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Epochemachend, zumindest für seine Zeitgenossen, war ohne Zweifel auch sein „Das Leben Jesu für das deutsche Volk bearbeitet".


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Wer sich aber für Strauss näher „interessieren" sollte, ist meines Erachtens weitaus besser mit den theologischen Werken Albert Schweitzers, insbesondere dessen „Geschichte der Leben Jesu Forschung" bedient.

Man vergleiche auch:
Presseartikel anlässlich seines 200. Geburtstages.
www.nzz.ch/nachrichten/kultur/literatur_und_kunst/die_demokratisierung_der_heilsgeschichte_1.659686.html

www.ez-online.de/lokal/kultur/schaufenster/Artikel1457062.cfm

www.gea.de/detail/908575

tagblatt.de/2221754

hpd-online.de/node/3673

www.welt.de/welt_print/article1597190/Der_Mann_der_die_Bibel_entzauberte.html
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„Ein Kind musste sterben" so eine Überschrift der Tageszeitung „Telegraf" in ihrer Ausgabe vom 29. 1. 1958 ...
Siehe dazu
Parsimony.14201
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Datum: 09. Februar 2008 19:29

Das Thema Aluminiumgeschirr wird in der „Freiburger Zeitung" vom 9. 2. 1928 aufgegriffen. Die dort abgedruckte Stellungnahme vermerkt, dass eine „vielgelesene" Zeitschrift, einen aus den USA übergeschwappten Anti-Alumniumgeschirr-Artikel verbreitet hätte. Und gegen dessen Aussagen nimmt nun der Artikel der „Freiburger Zeitung" bezug.


Um was für eine „vielgelesene" Zeitschrift es sich denn handelt, wird allerdings nicht gesagt.
Erinnert sei jedoch daran.
In der Magdeburger Ausgabe des „Goldenen Zeitalters" vom 15. 3. 1928 (S. 86), sah sich selbiges genötigt, eine von der Aluminium-Industrie durchgedrückte Presserechtliche Berichtigung abzudrucken. Nicht ganz freiwillig, darf man wohl hinzufügen. Um größere Ausweitungen des Konfliktes zu vermeiden, schluckte das „Goldene Zeitalter", diese „Kröte", diese „Berichtigung" abdrucken zu müssen.
In selbiger wird seitens der Aluminium-Industrie bestritten, dass Aluminiumgeschirr gesundheitsschädigend sein könne.
Bibelforscherkreise, auch ansonsten der Heilpraktiker-Szene sich sehr zugetan wissend, hatten diese These mit ventiliert. Auch wenn ihre Ursprünge im englischen „Golden Age" zu orten sind, ist allein ausschlaggebend. Diese Abneigungen gegen das Alumniumgeschirr wurden auch in deutschen Bibelforscherkreisen verbreitet.
Auch der zeitliche Rahmen spricht dafür, bei der nicht namentlich genannten „vielgelesenen" Zeitschrift handelt es sich um das „Goldene Zeitalter".

Allerdings, dass muss man auch sagen. „Überzeugt" wurde durch dieses Vorgehen die GZ-Redaktion mit Sicherheit nicht. Dafür steht beispielsweise auch der in der Berner Ausgabe des GZ vom 1. 12. 1928 abgedruckte Leserbrief-Satz:

„Nachdem wir die Artikel in der englischen Ausgabe ihrer Zeitschrift gelesen ... Räumten wir mit unserem Aluminium-Geschirr auf. ... Seit wir das Aluminium-Geschirr nicht mehr benutzen, haben die Kopfweh-Anfälle, unter denen ich litt, aufgehört ..."
Und redaktionell merkt das GZ noch an:
„Wir hoffen, fragliche Artikel demnächst auch in unserer deutschen Ausgabe des „Gold. Zeitalters" wiedergeben zu können."
Täuscht mich nicht alles, gab es umfassende Anti-Aluminium-Artikel in der deutschen Ausgabe des GZ, eigentlich erst, nach der vorbeschriebenen Intervention. Offenbar aber schon früher im englischen „Golden Age" und selbige fanden offenbar über die Schiene der Flüsterpropaganda, auch massive Verbreitung in deutschen Bibelforscherkreisen. So massiv, dass es zu vorgenannter Intervention kam.

Man vergleiche zum Thema auch
Aluminiumstreit
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Datum: 14. Februar 2008 04:54

Fortsetzung des Berichtes in
Parsimony.24772

In der Tageszeitung „Zugerisches Volksblatt" (Schweiz) war in der Ausgabe vom 16. 2. 1938, unter der Überschrift „Das verfassungswidrige Verbot gegen die Bibelforscher" nachfolgendes zu lesen:

"Nachdem der Bericht des Bundesgerichtskorrespondenten der N(euen)Z(ürcher)Z(eitung) über den staatsrechtlichen Rekurs der Sekte der Ernsten Bibelforscher gegen das Versammlungsverbot des zugerischen Regierungsrates vom 17. November 1937 vorliegt, wird dieses Verbot noch unverständlicher. Der Regierungsrat mußte Kenntnis haben von einem ähnlichen Verbot der Luzerner Regierung, das vom Bundesgericht im Frühjahr 1937 aufgehoben wurde. Der Berichterstatter der "Neuen Zürcher Zeitung" schreibt darüber was folgt:

"Die Sektion Zürich der Vereinigung Jehovahs Zeugen der Schweiz hielt am 12. November 1937 in Zug eine öffentliche Versammlung ab, wobei ein Redner über das Thema "Hoffnung für die Nationen" sprach. Nach dem Rapport des der Veranstaltung beiwohnenden Polizeikorporals wurde im Vortrag ausgeführt, die Welt werde bis zum Ende der Tage von Satan Luzifer beherrscht und die Zeugen Jehovas hätten den Mut, dies anzuerkennen, wahrend die katholische Kirche und der Faschismus die "absolute Lüge" verbreiteten, die Nöte der Menschen seien die Strafe Gottes für die Sünde; noch zu Lebzeiten der gegenwärtigen Generation würden sich aber Christus und Satan in der Schlacht Harmagedon bekämpfen, die zugunsten des Gottessohnes entschieden werde. Die römisch-katholische Hierarchie und der Faschismus wurden dabei als die Werkzeuge des Teufels und als die größten Verleumder Gottes bezeichnet.

Ein zugerischer Regierungsratsbeschluß vom 17. November 1937 untersagte darauf den Zeugen Jehovahs die Propagandatätigkeit Im Kantonsgebiet, insbesondere den Vertrieb von Drucksachen und die Veranstaltung von Vorträgen, unter Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle der Widerhandlung. Die Polizeiorgane wurden zur Beschlagnahme von Drucksachen angewiesen, Gegen diese Verfügung wurde von der Vereinigung Jehovahs Zeugen der Schweiz beim Bundesgericht staatsrechtlicher Rekurs wegen Verletzung der Glaubens- und Gewissensfreiheit eingereicht.

Das Auftreten der ernsten Bibelforscher oder Zeugen Jehovahs hat in den letzten Jahren wiederholt Verbote kantonaler Behörden veranlaßt, und das Bundesgericht hatte in mehreren Rekursfällen zu untersuchen, ob solche Maßnahmen mit der in Art. 49 der Bundesverfassung gewährleisteten Glaubens- und Gewissensfreiheit vereinbar gewesen seien. Nach der einschlägigen Rechtsprechung wird mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit in Art. 49 BV nicht nur die Freiheit des Denkens und Fühlens in religiösen Dingen geschützt, sondern auch des Recht, seine religiöse Überzeugung kundzugeben und dafür zu werben. Mit dem Rechte religiöser Meinungsäußerung ist aber auch dasjenige der Kritik abweichender Glaubensbekenntnisse verbunden, soweit bei dieser Kritik die Schranken der öffentlichen Ordnung und Sitte eingehalten und der religiöse Friede nicht gestört wird.

Wie schon in einem (nicht veröffentlichten) Entscheide Huber gegen Aargau vom 11. November 1927 erklärt wurde, steht derjenige noch unter dem Schutze der Glaubensfreiheit, welcher die Auffassung von der Not der Menschheit als einer göttlichen Strafe als Irrlehre hinstellt. Auf alle Fälle hat das Bundesgericht sodann in einem neueren Entscheid (Zeugen Jehovas gegen Luzern vom 30. April 1937) ausgeführt, daß vereinzelte Verstöße gegen den religiösen Frieden noch nicht ein allgemeines Propagandaverbot gegen eine religiöse Gemeinschaft zu rechtfertigen vermögen.

Dies trifft auch auf den vorliegenden Fall zu. Mögen einige Äußerungen des Zuger Vortrages als zu weitgehend zu beanstanden sein, so darf dies noch nicht ein allgemeines kantonales Propagandaverbot gegen die Vereinigung veranlassen. Bei solchen vereinzelten Verstößen ist die Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Schuldigen angezeigt, nicht aber eine allgemeine Vergeltungsmaßnahme gegen die betreffende Organisation. Auch der umstand, daß Störung einer Veranstaltung durch Dritte zu befürchten ist, berechtigt die Regierung nicht zu einem Verbot, denn es ist ja ihre Pflicht als oberste Polizeibehörde gegen die Störer vorzugehen.

Hat aber eine Kantonsregierung begründeten Anlaß zu der Vermutung, daß sich eine Veranstaltung gegen den religiösen Frieden richten könne, so kann sie von den Veranstaltern die notwendigen Zusicherungen oder auch die Einsicht in das Manuskript des vorgesehenen Vortrages verlangen."


Zum gleichen Sachverhalt kommentierte die Tageszeitung „Zuger Nachrichten" bereits am 14. 2. 1938:

„Das Bundesgericht schützt die hetzerischen "Bibelforscher".
Aufhebung eines zugerischen Verbotes.
Der Regierungsrat des Kantons Zug hatte am 17. November 1937 jede gottesdienstliche Tätigkeit der Zeugen Jehovas (früher Bibelforscher genannt) und ähnlicher Vereinigungen, insbesondere den Vertrieb von Drucksachen biblischen Inhaltes und die Veranstaltung von Vorträgen verboten und dieses Verbot im Amtsblatt des Kantons Zug veröffentlichen lassen. Am 30. April 1937 hatte das Bundesgericht ein gleiches Verbot des Regierungsrates des Kantons Luzern vom 10. September 1936, weil verfassungswidrig, einstimmig aufgehoben.
Das Bundesgericht hatte sich nun auch mit einer Beschwerde der Zeugen Jehovas gegen das Verbot im Kanton Zug zu befassen.

Ein Polizeirapport vom 13. November 1937, auf den der Regierungsrat des Kantons Zug sein am 17. November 1937 erlassenes Verbot stützte, bezog sich auf einen öffentlichen Vortrag, der von den Zeugen Jehovas Freitag, den 12. November 1937 in der "Eisenbahn" in Zug veranstaltet worden war. Der Vortragsabend verlief ruhig, aber unter hetzerischer Angriffen auf die kathol. Religion. Es sei durchwegs denkbar, daß auch im vorliegenden Falle der Regierungsrat des Kantons Zug über die Zeugen Jehovas falsch informiert worden sei.

Anhand verschiedener, die anerkannten Konfessionen
s c h w er beleidigender Flugblätter der Bibelforscher ist jedoch die absolute Gefährlichkeit und die Gesetzwidrigkeit der Bibelforscher klar ersichtlich, Red.)

Die Staatsrechtliche Abteilung des Bundesgerichtes hieß nun am 4. Februar 1938 die Beschwerde der Zeugen Jehovas gegen den Regierungsrat des Kantons Zug auf, und hob dessen eingangs genannten Beschluß auf."


Als konträr zu dem zitierten Votum der „Zuger Nachrichten" kann man den Kommentar der Zeitung „Freie Innerschweiz", bereits in deren Ausgabe vom 8. 2. 1938 ansehen. Letztere schrieb:

„Schlappe der Zuger Reaktionäre.
Das Bibelforscherverbot der Zuger Regierung durch das Bundesgericht aufgehoben.
Am 17. November 1937 wurde vorn zugerischen Regierungsrat im Amtsblatt ein Versammlungsverbot der Bibelforscher erlassen. Gegen diesen Beschluß reichte die Zentralstelle der Bibelforscher in Bern eine staatsrechtlichen Rekurs an das Bundesgericht ein. Dieser Tage wurde dieser Rekurs vom Bundesgericht gutgeheißen und das erlassene Verbot der Zuger Regierung aufgehoben unter Kostenfolge an die Gerichtskasse. Die Zuger Regierung ist nun wieder um eine Schlappe reicher geworden und es durften ihre Dlktaturgelüste wieder für einige Zeit eingedämmt werden. Dieser Entscheid zeigt doch, daß das Bundesgericht noch etwas demokratischer gesinnt ist als unsere reaktionären Herren in der Zuger Regierung. Wenn man auch über das Prinzip der Bibelforscher geteilter Meinung sein kann, so zeigt dieser Fall doch, daß sie sich ihre Freiheit nicht so ohne weiteres nehmen fassen und wir gratulieren ihnen zu ihrem Erfolg, den sie im Kampfe um ein demokratisches Prinzip, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, erfochten."


Ähnlich äußerte sich auch, die gleichfalls Sozialdemokratisch orientierte Tageszeitung „Berner Tagwacht" in ihrer Ausgabe vom 12. 2. 1938. Letztere schrieb:

„Bekanntlich hat der Regierungsrat des Kantons Zug, beeinflußt von der römisch-katholischen Hierarchie, am 17. November 1937 jede gottesdienstliche Tätigkeit der Zeugen Jehovas (früher Bibelforscher genannt) und ähnlicher Vereinigungen, insbesondere der Vertrieb von Drucksachen biblischen Inhaltes und die Veranstaltung von Vortragen kurzerhand verboten und dieses Verbot in Amtsblatt des Kantons Zug veröffentlicht.

Dieses generelle Verbot erregte besonders in Anwalts- und Gerichtskreisen großes Aufsehen angesichts der Tatsache, daß das Bundesgericht kurz zuvor, d. h. am 30. April 1937, das gleichsam unter dem Drucke der römisch-katholischen Hierarchie entstandene Verbot jeder öffentlichen Tätigkeit der Zeugen Jehovas des Regierungsrates des Kantons Luzern vom 10. September 1936, weil verfassungswidrig, einstimmig aufgehoben hat.

Die "Zeugen Jehovas" rekurrierten auch gegen das Verbot von Zug beim Bundesgericht und das Bundesgericht hat wie recht und billig die Zuger Regierung ins Unrecht versetzt. Auch katholische Kantone müssen sich daran gewöhnen, daß in der Schweiz noch die Glaubens- und Gewissensfreiheit besteht und auch in den schwärzesten Winkeln zu respektieren ist."


Ähnlich äußerte sich „Die Arbeit. Sozialdemokratisches Tagblatt fürs Zürcher Oberland" in ihrer Ausgabe vom 14. 2. 1938, aus dem der nachfolgende Passus zitiert sei:

„ ...Die Zeugen Jehovas betonten in ihrer staatsrechtlichen Beschwerde unter anderem, daß sie das Gefühl nicht los würden, daß nach all den Verfolgungen, besonders in Deutschland, aber auch in anderen Staaten wie in Sowjetrußland, Japan usw. nun auch in der Schweiz Tendenzen eindrängen, die darauf gerichtet seien, die Zeugen Jehovas mit allen Mitteln zu unterdrücken. Das jüngst der Oeffentlichkeit anläßlich der Affären Tödtli und Fleischhauer bekanntgewordene Material enthalte auch bezeichnende Dokumente in bezug auf die Hintergründe der Unterdrückungsmaßnahnen. Es sei durchaus denkbar, daß auch in vorliegenden Falle der Regierungsrat des Kantons Zug über die Zeugen Jehovas falsch informiert worden sei.

Die staatsrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hieß nun am 4. Februar 1938 die Beschwerde der Zeugen Jehovas gegen den Regierungsrat des Kantons Zug gut, und hob dessen eingangs benannten Beschluß auf."


Analog äußerte sich auch die Zeitung „Volksrecht" vom 14. 2. 1938.

„Insbesondere der Hinweis auf die Situation in Hitlerdeutschland, dürfte bei dem für die Zeugen Jehovas letztendlich günstigen Urteil, als ausschlaggebend zu bewerten sein. Wenn denn katholische Kreise und ihre Marionetten in der Zuger Regierung, sich zu Recht oder Unrecht (das sei jetzt nicht bewertet), in ihren Gefühlen durch die Zeugen verletzt sahen. So werden sie sich doch fragen lassen müssen. Was wollen Sie? Mit Kanonen auf Spatzen schießen? Oder gar mehr. Innenpolitische Verhältnisse ähnlich dem im Nachbarland schaffen?!"

Unter der Überschrift „Keine Störung des religiösen Friedens" kommentierte die „Neue Bündner Zeitung" dazu am 14. 2. 1938:

„ ... Der Inhalt des beanstandeten Vortrages konnte nicht mehr genau festgestellt werden, aber auch nach dem Polizeirapport kann es sich höchstens um einige unzulässige Ausdrucke gehandelt haben, denn ein früherer bundesgerichtlicher Entscheid hat bereits erklärt, daß angesichts des Art. 49 der Bundesverfassung eine Kritik an der katholischen Lehre, wonach die Nöte der Menschheit eine göttliche Strafe darstellen, noch zulässig sei. Durch ein Urteil vom 30. April 1937 (Zeugen Jehovas gegen den Kanton Luzern) ist sodann die Auffassung kundgegeben worden, vereinzelte Verstöße gegen den religiösen Frieden berechtigten die Kantonsbehörden noch nicht zu einem allgemeinen Verbot gegen jede Veranstaltung der betreffenden religiösen Gemeinschaft. Danach ist auch hier der Kanton Zug über das durch die Verhältnisse Gebotene hinausgegangen und sein Verbot aufzuheben."

Zu nennen ist als relativ neutrale Berichterstattung zum Thema auch die aus der Berner Zeitung „Der Bund" vom 13. 2. 1938.

Relativ umfänglich, ging auch der „Tagesanzeiger für Stadt und Kanton Zürich" (14. 2. 1938) auf dem Vorgang mit ein. Aus letzterem sei der nachfolgende Passus zitiert:


„ ... Die Vereinigung Jehovas Zeugen der Schweiz und die Ortsgruppe Zug reichten daraufhin beim Bundesgericht staatsrechtliche Beschwerde ein ...
Der Polizeirapport sei falsch. Der Referent habe in Vortrag nur die Verfolgung der Bibelforscher geschildert und ihre Feinde, nämlich die Katholiken und Faschisten. Der gefaßte Beschluß des Regierunsrates führe viel zu weit, sei ein Willkürakt, ein Ausnahmegesetz. Es gehe nicht an, religiösen Minderheiten ihre Glaubensäußerungen zu untersagen.
...
Der Sachverhalt lag in Zug, wie die Beratung zeigte, wesentlich anders als seinerzeit in Luzern. Damals war durch eine stark entfaltete Propaganda und Polemik unter der katholischen Bevölkerung in einer Weise agitiert worden, die geeignet war, den religiösen Frieden zu stören. Das lag in Zug nicht vor; es kam nicht zu Zusammenstößen. Hegte der Regierungsrat ernsthafte Befürchtungen, es könnte im Einzelfall zu Ruhestörungen kommen, so konnte er immer noch einschreiten. Der Vortrag in Zug war im ganzen ein viel gemäßigterer als der seinerzeitige in Luzern. Die Lehre der Zeugen Jehovas im Grunde genommen aber beruht lediglich auf einer besonderen Art der Bibelauslegung, ist an sich eine Glaubensauffassung, wie sie jede Religions- oder Konfessionsgenossenschaft vertreten kann. Tatsächlich kamen bei den Ernsten Bibelforschern Auswüchse vor, die sich nicht mehr mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit rechtfertigen lassen.

Aber deswegen geht es doch nicht an, ihnen jede Propaganda ein für allemal und für alle Zukunft zu verbieten, wie es Zug tat. Ebensowenig kann einfach behauptet werden, daß die Lehre der Bibelforscher staatsgefährlich sei. Jede Glaubensauffassung ist vertretbar und gestattet, allein unter Einschränkungen, denen eine jede Kritik unterstellt ist, nämlich, daß sie objektiv und ernsthaft sei. Erlaubt ist diese objektive Auseinandersetzung mit anderslautenden Glaubens- und Religionsaufassungen, verboten ist aber alles, was injuriösen, beleidigenden Inhaltes ist, was zur Unwahrheit, zu Verleumdungen Zuflucht nimmt. Dann können die Behörden dagegen einschreiten, wenn Straftatbestände injuriösen Charakters vorliegen oder Vergehen anderer Art, die Strafsanktionen erfordern, weisen Umstände und Verhältnisse bei weiteren Vorträgen auf eine Gefahr oder Störung des religiösen Friedens hin, so kann wieder eingeschritten werden im Einzelfalle, nicht aber durch ein generelles Verbot. Das gilt für - alle Kantone als Anweisung. Ein Kontrollrecht steht ihnen zu, auch bezüglich der Propagandabroschüren, und in dieser Beziehung hat das Bundesgericht eine scharfe Warnung erlassen bezüglich der Kampfschriften "Schutz" und "Aufgedeckt" der Zeugen Jehovas, die aus den Jahren 1936/37 stammen und Angriffe gegen die katholische Kirche enthalten, die über das erlaubte hinausgehen."


Nach Durchsicht der einschlägigen Presseberichterstattung zum Thema, ist zu konstatieren, dass der letztgenannte Hinweis:

„In dieser Beziehung hat das Bundesgericht eine scharfe Warnung erlassen bezüglich der Kampfschriften "Schutz" und "Aufgedeckt" der Zeugen Jehovas, die aus den Jahren 1936/37 stammen und Angriffe gegen die katholische Kirche enthalten, die über das erlaubte hinausgehen", auch als beachtlich einzuschätzen ist.
Siehe dazu:
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,627,715#msg-715
Es kann kein Zweifel darüber bestehen: Die Rutherford'sche WTG reizte ihr „Skatblatt" (um im Bilde zu reden), bis zum letzten, bis zum allerletzten, aus. Dennoch muss der nüchterne Beobachter auch die Frage stellen. Und wurde nun „überreizt"?

Zu einer Provokation gehören immer zwei. Der Provokant, und der sich provozieren Lassende. Wie dieser Fall ausging, wurde vorstehend berichtet.

Exkurs „Schutz" und „Aufgedeckt"

AUFGEDECKT
Der Betrug wird offenbar"

liest man schon als schreiende erste Überschrift in dieser Broschüre.

Betrug in den Augen Rutherford's ist es auch, dass seine das Radio (als Propagandamittel) bezüglichen Ambitionen, auf zunehmendem Widerstand stießen. Was also seinen Interessen schadet ist „Betrug". So einfach ist die Welt in der Gedankenwelt des „Milchmädchen Rutherford" und der in seinem Sog befindlichen.

Und Rutherford meint auch den Widerstand gegen seine Radio-Ambitionen, ganz genau lokalisieren zu können:
„Die Hierarchie widersetzt sich ganz energisch dem Gebrauch des Radios zur Verkündigung der biblischen Wahrheiten, welche sie und ihre falschen Lehren bloßstellen."

Im folgenden ergießt Rutherford dann seine Kritik, namentlich über katholische „Speziallehren". Wenn er die nicht zu teilen vermag, so leitet sich daraus keineswegs die von ihm gepflegte Zwangsläufigkeit ab, sich selbst als das Maß aller Dinge zu sehen, ist dazu zu sagen. Zumindest können für einen Religionsneutralen Staat, welcher ja die USA, laut ihrer Verfassung, in der Theorie (nicht aber in der Praxis) sein wollen, diesbezügliche Erörterungen; wer denn da Recht hätte, keinerlei Relevanz beanspruchen.

Auch in solchen Voten von Rutherford kann man nur eines erkennen, nämlich Neid, dass es ihm offenbar noch nicht möglich ist, das da fließende Geld, in die eigenen Taschen zu lenken. Etwa wenn er tönt:

„Millionen aufrichtige Menschen haben auf derartige Anfragen reagiert und viel Geld eingezahlt, um ihren Lieben im Fegefeuer zu helfen, was aber niemandem irgend etwas genützt hat."

Man mag der katholischen Kirche vorhalten, noch immer nicht so recht in der Demokratie „angekommen" zu sein. Auch in dieser Broschüre werden dafür Beispiele genannt. Dennoch gilt wohl, dass dieser Vorwurf um ein vielfaches mehr, auf die Rutherford-Organisation, nebst Nachfolger, zutrifft.

Einleitend lässt Rutherford wissen:
„Die Menschheit wird zu ihrem größten Schaden deshalb so leicht von Satan getäuscht und betrogen, weil er für Menschenaugen unsichtbar ist. Um die Menschen zu schädigen, verwendet der Teufel gottlose Elemente, ruchlose Organisationen und falsche Worte. Er ist als Fürst der Finsternis bekannt und bemüht sich jederzeit, die Menschen über die Wahrheit in Unwissenheit zu halten."

Um daran die Frage zu hängen:
„Wie verhält es sich nun mit den Kirchen und der Religion, die diese ausüben? Und schützt uns Religion wirklich gegen unsere Feinde?"

Um als Antwort darauf die These zu verkünden:
„Das, was oberflächlich gesehen hilfreich und gut erscheint, ist oftmals in Wahrheit böse und deshalb schädlich. Satan und seine weltlichen Werkzeuge, die Religionsdiener sind, stellen sich dar als Prediger des Evangeliums und geben vor. Freunde zu sein, während sie aber todbringende Feinde sind."

Er versteigt sich dann noch in „Definitionen" der Art, wie „eine 'christliche' Religion habe es nie gegeben."

Unter Hinweis auf die Schriftgelehrten und Pharisäer zur Zeit Jesu, wird dann der Bogen zur Neuzeit gespannt mit der Aussage;

„Sie übten einen Einfluß auf das Volk aus, der dem ganz ähnlich ist, den heute die römisch-katholische Hierarchie ausübt. Die römisch-katholische Hierarchie besteht aus einigen Männern, die über eine große Anzahl von Menschen, die sie die "katholische Bevölkerung" nennen, herrschen. Dieser Bevölkerung ist geboten, sich dem Einfluß und den Lehren der Hierarchie, das heißt der Geistlichkeit der Jetztzeit, hinzugeben. Die Männer, aus denen die Hierarchie besteht, verfolgen genau denselben Kurs wie die Pharisäer und Schriftgelehrten."

Er fühlt sich dann auch zu der Stigmatisierung der von ihm nicht Geschätzten berufen mit der Aussage:

„Aber diese Religion ist in Wahrheit nur ein frömmlerisches Formenwesen, das sie zu Unrecht "christlich" nennen."

Nicht nur die katholische, auch andere Kirchen finden in Rutherford's Augen keine Gnade. Etwa mit der Aussage:
„Die römisch-katholische Organisation war die erste, die die von Menschen erdachten Lehren und ein Formenwesen einführte, das "christliche Religion" genannt wurde. Diese wurde bis auf den heutigen Tag ausgeübt. Dann kam die sogenannte "protestantische Organisation", die nach einiger Zeit ebenfalls ein Formenwesen annahm, das sie als "Gottesdienst" bezeichnete; und auch sie nannte ihr Formenwesen "christliche Religion". Später entstanden Hunderte verschiedener Sekten und Denominationen, die auch heute noch bestehen."

Was nun die eigene Anhängerschaft betrifft, erhebt Rutherford totalitär zu nennende Forderungen, indem er ohne wenn und aber postuliert:
„Zu diesen Nachfolgern Christi Jesu, die Jehovas Zeugen sind, sagt der Herr: "Es wird aber geschehen, jede Seele, die auf jenen Propheten nicht hören wird, wird aus dem Volke ausgerottet werden" ...
Jehovas Zeugen haben keine Wahl. Sie müssen Gottes Geboten, wie sie Jesus kundgetan hat, gehorchen. Ein Verfehlen, dieses zu tun, hat ihre Vernichtung zur Folge. Wenn das Gesetz der Menschen, das durch die gesetzgebenden Körperschaften der Welt gegeben wurde, im Widerspruch zu dem Gesetz Gottes steht, dann muß ein Christ dem Gesetz Gottes gehorchen, auch wenn er dadurch in Konflikt mit den Gesetzen des Landes gerät."


Als verbindlichen Interpret dieses „Gesetzes Gottes", sieht er sich selbstredend selbst.

Gespickt wird dann das ganze noch mit solch destruktiven Thesen wie:

„Alle irdischen Herrscher sind unvollkommene Menschen, von welchen du keinerlei Schutz erhalten kannst. Gott warnt dich durch sein Wort: "Vertrauet nicht auf Fürsten [Herrscher], auf einen Menschensohn, bei welchem keine Rettung ist" (Psalm 146: 3)."

Wenn zeitgenössische Gegner der Zeugen Jehovas, selbige in die kommunistische Ecke stellten, und sie als „Bolschewisten" verschrieen, dann lagen sie sicherlich dergestalt „schief", das organisatorische Verbindungen der Art nicht gegeben sind. Variiert man genannten Vorwurf etwas, indem man nur als vom „Bolschwewismus der Religion" spricht, dann ist da wohl ein entscheidender Nerv getroffen. Plakativ auch die in dieser Broschüre enthaltene Verlagsreklame mit der ins Auge springenden Überschrift
"Religion ist Humbug"

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Datum: 04. März 2008 06:11

Die Tageszeitung „Germania", in der Vor-Nazizeit der Zentrumspartei nahestehend, in der Nazizeit dann ebenfalls „gleichgeschaltet", berichtet in ihrer Ausgabe vom 4. 3. 1938 unter der Überschrift: „'Ernste Bibelforscher' dürfen keine Kinder erziehen. (Ein inhaltlich ähnlicher Bericht auch im „Berliner Tageblatt" vom 2. 3. 1938):

„Der Reichsminister des Innern teilt im Auszug eines grundsätzlich bedeutungsvollen Beschlusses des Oberlandesgerichts München vom 3. Dezember 1937 mit, worin die Anordnung der Fürsorgeerziehung bei Minderjährigen, die von den Eltern in der Lehre der ernsten Bibelforscher erzogen werden, für begründet erklärt wird. Der Beschwerdeführende Vater war früher Mitglied der Vereinigung der ernsten Bibelforscher und bekennt sich auch jetzt noch zu ihrer Lehre. Die Anhänger dieser Lehre stehen aber der völkischen Lebensauffassung des heutigen Staates feindlich gegenüber. Ihre Anschauungen sind in hohem Grade Volkszersetzend und Staatsgefährlich. Die Vereinigung der ernsten Bibelforscher ist dann auch wegen ihrer Staatsgefährlichkeit in allen deutschen Ländern aufgelöst und verboten worden.

Bei dieser Sachlage steht außer Zweifel, dass ein deutsches Kind in seinem geistigen und sittlichen Wohl schwer gefährdet wird, wenn es in den Anschauungen der ernsten Bibelforscher erzogen und damit seinem Vaterlande und seinem Volke entfremdet wird. Ein deutscher Vater, der sein Kind in der Lehre der ernsten Bibelforscher erzieht, verletzt seine Erziehungspflichten gröblich und missbraucht damit das Recht, für die Person des Kindes zu sorgen. Ein Kind, bei dem die Folgen einer derartigen Erziehung eintreten, sinkt damit in Zustand hinab, wo es in erheblichen Grade der sittlichen Eigenschaften ermangelt, die bei einem Kind unter sonst gleichen Verhältnissen als Ergebnis einer ordnungsgemäßen Erziehung vorausgesetzt werden müssen. Ein solches Kind ist als sittlich verwahrlost zu erachten. Wenn sich ergibt, dass eine geeignete anderweitige Unterbringung nur mit Hilfe öffentlicher Mittel stattfinden kann, ist die vorhandene Fürsorgeerziehung statthaft und dann allerdings auch geboten."


Es lassen sich in der juristischen Zeitschriftenliteratur während der Nazizeit, noch einige analoge Fälle nachweisen. Aber nicht alle von denen, erreichten auch eine nähere Beschreibung, als Präzendenzfälle, auch in der Tagespresse. Der Fall, auf den der zitierte Bericht der „Germania" abstellt, basiert offenbar auf jenem Fall, über den die für Juristen gedachte Zeitschrift „Deutsche Justiz" in ihrer Ausgabe vom 17. 1. 1938 bereits berichtet hatte. Der Bericht der „Deutschen Justiz" sei im nachfolgenden, ergänzend noch mit vorgestellt (Juristische Abkürzungen bleiben bei dieser Zitierung unergänzt):

㤠63 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 JWG.; 1666 Abs. 1 GGB.
Kinder, die im Elternhaus in den staatsfeindlichen Anschauungen der ernsten Bibelforscher erzogen werden, sind durch diese Art der Erziehung der Gefahr der sittlichen Verwahrlosung ausgesetzt. Ob zur Abwendung dieser Gefahr Maßnahmen des Vormundschaftsgericht nach § 1666 Abs. 1 BGB genügen oder ob zur Anordnung der vorbeugenden Fürsorgeerziehung nach § 63 Absatz 1, JWG gegriffen werden muss, ist nach den Umständen das einzelnen Falles zu entscheiden
OLG München v. 3.12. 37 - 8 Wx 478/37 -

Die Landwirteheleute Karl und Christine U. in M. aus deren Ehe die beiden Kinder Ida (geboren am 30. Dezember 1924) und Elise (geboren am 24. April 1929) vorhanden sind, gehörten früher der evangelischen Religionsgemeinschaft an. Im Jahre 1932 tragen sie mit den Kindern aus der evangelischen Kirche aus und schlossen sich der Vereinigung der ernsten Bibelforscher an. Seitdem waren sie Mitglieder dieser Vereinigung bis zu ihrer Auflösung. Sie hängen den Lehren der ernsten Bibelforscher auch jetzt noch an. Die beiden Kinder besuchen die Volksschule in A.

Am 22/24. April 1937 beantragte das Jugendamt W. bei dem AG Sch., für Ida und Elise U. die endgültige und gleichzeitig die eilige vorläufige Fürsorgeerziehung anzuordnen. Das AG lehnte den Antrag ab. Auf die sofortige Beschwerde des Jugendamtes hob das LG die amtsgerichtliche Entscheidung auf und überwies die beiden Kinder der vorbeugenden Fürsorgeerziehung. Der Vater legte sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des LG ein.

Die vom LG angeordnete vorbeugende Fürsorgeerziehung ist nach § 63 Abs. 1, Nr. 1 JWG dann zulässig, wenn bei bestehender Ehe in der Person des Sorgeberechtigten Elternteils die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 BGB gegeben sind und zur Verhütung der hieraus drohenden geistigen oder sittlichen Verwahrlosung des Minderjährigen seine anderweitige Unterbringung erforderlich ist, eine nach dem Ermessen des Vormundschaftsgerichts geeignete Unterbringung ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel aber nicht erfolgen kann.

Es ist also zunächst zu prüfen, ob bei dem Beschwerdeführer dem die Sorge für die Person der beiden Kinder zusteht, ein schuldhaftes Verhalten im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB vorliegt und ob infolgedessen die Kinder in ihrer Umgebung der Gefahr geistiger oder sittlicher Verwahrlosung ausgesetzt sind. Das Landgericht hat die Frage mit der Begründung bejaht, dass der Beschwerdeführer die beiden Kinder in der Anschauungen der ernsten Bibelforscher erziehe. Diese Auffassung läßt keinen Rechtsirrtum ersehen.

Der Beschwerdeführer war früher Mitglied der Vereinigung der ernsten Bibelforscher und bekennt sich auch jetzt noch zu ihrer Lehre. Die Anhänger dieser Lehre stehen dem heutigen Staat und der von ihm vertretenen völkischen Lebensauffassung feindlich gegenüber. Sie lehnen die völkischen und nationalen Ziele der Staatsführung ab, versagen den der Erreichung dieser Ziele dienenden Gesetzen und Anordnungen den Gehorsam, leugnen jedes nationale Zusammengehörigkeitsgefühl und stellen sich in ihrem ganzen Denken und Handeln bewusst außerhalb der Volksgemeinschaft. Ihre Anschauungen sind sonach im hohen Grade Volkszersetzend und Staatsgefährlich. Die Vereinigung der ernsten Bibelforscher ist denn auch wegen ihrer Staatsgefährlichkeit in allen deutschen Ländern aufgelöst und verboten worden. Bei dieser Sachlage steht es außer Zweifel, dass ein deutsches Kind in seinen geistigen (sittlichen) Wohl schwer gefährdet wird, wenn es in den Anschauungen der ernsten Bibelforscher erzogen wird. Eine Erziehung in diesen Grundsätzen führt dazu, dass das Kind seinem Vaterland und seinem Volke entfremdet wird, dass es zur Missachtung und Unbotmäßigkeit gegenüber den staatlichen Anordnungen und Maßnahmen geneigt gemacht wird, und dass es die Fähigkeit verliert, dereinst ein brauchbares Mitglied der Volksgemeinschaft werden und seine Pflichten gegenüber Staat und Gemeinschaft zu erfüllen. Besucht das Kind bereits die Schule, so kommt noch weiter hinzu, das ist dadurch das ihm einerseits in der Schule und andererseits im Elternhaus in allen Punkten völlig entgegengesetzte Lebensanschauungen als allein richtig und maßgebend hingestellt werden, in einen inneren Zwiespalt gebracht wird und so in seiner seelischen Entwicklung beeinträchtigt wird. Aus alledem ergibt sich, dass ein deutscher Vater, der sein Kind in der Lehre ernsten Bibelforscher erzieht, seine Erziehungspflichten gröblich verletzt und damit das Recht der Sorge für die Person des Kindes missbraucht. Eine solche Erziehung in die ein noch unreifes, urteilsloses Kind durch Einprägung staatsfeindlicher Lehren für sein späteres Leben in seinen Wohlergehen und Fortkommen aufs schwerste gefährdenden Gegensatz zu Staat und Volksgemeinschaft zu bringen vermag, verstößt offensichtlich gegen Vernunft und staatliche Ordnung. Dass der Erziehungsberechtigte trotz religiöser Bedenken, bei pflichtgemäßer Überlegung dies unmöglich übersehen kann, und das besonders dann, wenn er trotz Vorhalts und Belehrung über das verkehrte seine Handlungsweise auf ihr beharrt, ohne weiteres angenommen werden muss, er handle wider besseres Einsicht, sein Sorgerechtsmissbrauch sei also schuldhaft.
(§§ 1666 Abs. 1, 1627, 1631 Abs. 1 BGB).

Mit der Berufung auf seine religiöse Überzeugung vermag der sorgerechtliche Elternteil sein Verschulden nicht auszuräumen. Es geht hier nicht darum, ob die Eltern für ihre Person irgendwelchen als religiös bezeichneten Lehren anhängen dürfen, sondern nur darum, welche Erziehungspflichten ihnen gegenüber ihren minderjährigen Kind obliegen und ob die Art ihrer Erziehung mit den Interessen des Kindes vereinbar ist.

Wenn die Gefahren, die einem Kind aus der Erziehung in der Bibelforscherlehre erwachsen, nicht ausgeschaltet werden, führen sie notwendig dazu, dass das Kind der sittlichen Verwahrlosung anheimfällt. Ein Kind bei dem die eben geschilderten Folgen einer derartigen Erziehung eintreten, sinkt damit in einem Zustand herab, indem es in erheblichen Grad derjenigen sittlichen Eigenschaften ermangelt, die bei einem Kind unter sonst gleichen Verhältnisses als Ergebnis einer ordnungsgemäßen Erziehung vorausgesetzt werden müssen und ist sonach als sittlich verwahrlost zu erachten.

Bei Anwendung dieser Grundsätze ist nach dem LG für erwiesen erachteten Sachverhalt die Folgerung gerechtfertigt, dass der Beschwerdeführer sein Personensorgerecht in einer das Kindeswohl gefährdenden Weise missbraucht, und dass die beiden Kinder infolgedessen im Elternhaus der Gefahr der sittlichen Verwahrlosung ausgesetzt sind. Dass der Beschwerdeführer die Kinder in den Anschauungen der ernsten Bibelforscher erzieht, ist in dem angefochtenen Beschluss ausreichend dargetan.

Hiernach haben die zwei Kinder bei der Feier des Tages der nationalen Arbeit unentschuldigt gefehlt obwohl sie als Schülerinnen zur Teilnahme an der Feier verpflichtet waren. Sie haben ferner schon seit längerer Zeit die Erweisung des deutschen Grußes in der Schule mit den bei den Bibelforscher üblichen Hinweis auf eine Bibel Stellen verweigert. Ida hat die Frage eines Lehrers ob sie sich hinter den Führer stelle, ausdrücklich verneint. Elise hat es ständig abgelehnt, dass Horst-Wessel-Lied zu singen und im Zeichenunterricht ein Hakenkreuz zu zeichnen. Ermahnungen und Schulstrafen waren bei beiden Kindern ohne Erfolg.
Der Beschwerdeführer selbst hat sich ungeachtet wiederholter Aufforderungen und Verwarnungen von Seiten des Klassenlehrers, des Schulleiters und des Bürgermeisters hartnäckig geweigert, die Kinder zu seiner Änderung ihres Verhaltens zu bewegen, und hat durch sein Vorbringen im gegenwärtigen Verfahren zu erkennen geben, dass er das Gebaren der Kinder billigt.

Aus diesen Tatsachen ergibt sich, dass die Kinder von dem Beschwerdeführer im Sinne der Lehre der ernsten Bibelforscher erzogen und beeinflusst sind, denn es ist klar, dass Kinder im Alter der beiden Minderjährigen nicht von sich aus zu einer derartigen Einstellung kommen. Unter den gegebenen Umständen konnte das LG auch unbedenklich annehmen, dass der dem Beschwerdeführer zur Last fallende Sorgerechtsmißbrauch schuldhaft ist.

Die sittliche Verwahrlosung droht den zwei Kindern deshalb, weil sie von dem Beschwerdeführer in der Lehre der ernsten Bibelforscher erzogen werden.
Das Landgericht konnte sonach ohne Rechtsverstoß annehmen, dass die beiden Kinder zur Hintanhaltung der drohenden Verwahrlosung aus dem Elternhaus entfernt und anderweitig untergebracht werden müssen. Die Notwendigkeit der anderweitigen Unterbringung eines Minderjährigen zum Zwecke der Verhütung seiner Verwahrlosung macht aber für sich allein die Anordnung der vorbeugenden Fürsorgeerziehung noch nicht zulässig. Die vorbeugende Fürsorgeerziehung darf ebenso wie die heilende (§ 63 Abs. 1 Nr. 2 JWG) nur dann angeordnet werden, wenn andere Mittel zur Abhilfe nicht zu Gebote stehen. Dies macht im vorliegenden Fall eine Prüfung dahin erforderlich, ob die Entfernung der Kinder aus der bisherigen Umgehung und ihre anderweitigen Unterbringung nicht durch eine Maßregel nach § 166 Abs. 1 BGB zu erreichen ist.
Erst wenn sich ergebt, dass eine geeignete anderweitige Unterbringung nur unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel erfolgen kann, ist die vorbeugende Fürsorgeerziehung statthaft und dann allerdings auch geboten (vgl. In JFG 10, 35 ZBI JR 25, 57 und in JFG 12, 163 = ZBI JR 27, 70).

Nach dieser Richtung erhält das angefochtene Beschluss keine Ausführungen. Der Sachverhalt muss daher insoweit noch geprüft und erörtert werden.
Kommt das Landgericht bei der neuerlichen Prüfung dazu die Notwendigkeit der Fürsorgeerziehung zu bejahen, so wird es sich auch darüber aussprechen müssen, denn nach § 63 Abs. 2 JWG, darf die Fürsorgeerziehung - sowohl die vorbeugende wie die heilende - nicht angeordnet werden, wenn sie offenbar keine Aussicht auf Erfolg bietet."


Detlef Garbe kommt in seinem einschlägigen Buch auf den Fall auch mit zu sprechen. Nach Garbe handelte es sich um die Landwirtseheleute Karl und Christine Uhlmann.

„In Gang gesetzt wurde das Verfahren vom Rektor der Volksschule in Alfdorf, der es anscheinend nicht verwinden konnte, daß die beiden Mädchen beharrlich den "Hitler-Gruß" verweigerten und auch durch Schläge nicht zu einer Änderung ihrer Haltung zu bewegen waren. Über das Jugendamt wurde am 22. April 1937 beim Amtsgericht in Schwäbisch-Gmünd wegen "Gefahr im Verzuge" gemäß § 67 JWG ein Eilantrag auf Anordnung der vorläufigen "Fürsorgeerziehung" gestellt".

Weiter nach Garbe.
„Zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung befanden sich beide Elternteile wegen Betätigung für die IBV in Haft. Die Mutter kam am 5.5.38 wieder frei; der Vater starb am 24.2.1940 im KZ Sachsenhausen."

Die Tragik-Geschichte nahm ihren Fortgang, dass die Kinder zu strammen Nazis gebracht wurden. Nach einiger Zeit seien sie dort entflohen. Wiederum Zitat Garbe:

„Nach einiger Zeit wurden die Kinder erneut abgeholt. Dieses Mal erfolgte die Einweisung in ein bei Crailsheim gelegenes Kinderheim, in dem hauptsächlich "schwererziehbare Kinder" untergebracht waren."

Es bleibt eine Hypothese. Dennoch meine ich mit selbiger nicht grundlegend „schief" zu liegen, wenn ich unterstelle, der im „Trost" vom 15. 1. 1940 geschilderte Fall, ist mit dem vorstehendem sehr ähnlich, wenn nicht gar identisch. Sollte er nicht identisch sein, ist er zumindest ähnlich. „Trost" verfremdete in seinem zeitgenössischen Bericht, die Namen der handelnden Personen, und weist auch auf diesen Umstand hin. Diese Namensverfremdung ist aus der konkreten zeitgenössischen Situation heraus, sehr wohl nachvollziehbar.

Im nachfolgenden sei noch zitiert, was denn „Trost" in seiner genannten Ausgabe, als „seinen Fall" so berichtete. Eingeleitet wird mit der Aussage:


„Namen und sonstige Angaben, die den Häschern dienlich sein könnten, haben wir verändert. Das Schreiben handelt von einem amtlich durchgeführten. Kindesraub und lautet:"

Und dann folgt der Bericht:
"Die Bemühungen des nationalsozialistischen Staates, die beiden Kinder Hilde und Rudi Geißler von ihren Eltern wegzunehmen, gehen mehrere Jahre - bis etwa auf 1936 - zurück. Damals forderte Direktor Knurrig von Hüllen die Hilde G., die eine der obersten Klassen der Volksschule besuchte, auf, sich gegen ihre Eltern aufzulehnen. Er gebrauchte die bezeichnenden Worte: "Sag zu deinen Eltern: 'Steigt mir den Buckel ,rauf; ich mache jetzt was ich will.'
Hilde sollte damals dem BDM [Bund Deutscher Mädchen] beitreten. ... Auf Vorhaltungen von seiten des Vaters leugnete er alles ab.
Frau G. erzählt: "Als wir diesem Lehrer einen Zeitungsbericht brachten, wonach Kerrl [Reichskirchenminister] die Glaubens- und Gewissensfreiheit forderte, sagte er: 'Was geht mich das Zeitungsgeschreibe an! Geht mir bloß fort mit euren alten Judengeschichten' Damit meinte er die Bibel. Er gab uns dann den Rat, mit unseren Ansichten sollten wir ins Ausland gehen. Dann teilte er uns mit, er müsse unsere Glaubenseinstellung dem Kultusministerium melden, weil die nationalsozialistische Erziehung unserer Kinder durch diese Einstellung in Frage gestellt sei.

Rektor Knurrig steht übrigens auf dem Standpunkt, daß, wenn man sich auf Gott verläßt, man verlassen sei. Nur die eigene Kraft könne uns retten. Diese Meinung brachte er bei einer Sammlung mir gegenüber zum Ausdruck.

Nach ihrer Schulentlassung machte unsere Hilde das vorgeschriebene Haushaltjahr bei einer nationalsozialistisch eingestellten Frau im Alter von 71 Jahren. Nach einem halben Jahr sollte sie jedoch die Stelle aufgeben, angeblich, weil die Frau zu alt sei, obwohl ihr sogar von den Herren des Jugendamtes ein tadelloses Zeugnis ausgestellt werden mußte. Doch nur eine jüngere Volksgenossin wäre imstande, Hilde im nationalsozialistischen Sinne zu erziehen und zu beeinflussen.

Ende Juli 1939 wurde uns vom Amtsgericht Hüllen ein Schreiben zugestellt, worin es u. a. hieß:
Der Gerichtsentscheid
"Auf Antrag- des Bezirksjugendamtes wird angeordnet, daß die Kinder des Mechanikers E. Geißler und seiner Ehefrau Ida zum Zwecke der Erziehung in geeigneten Familien, deren Bestimmung vorenthalten bleibt, untergebracht werden. Die durch Beschluß vom 3. November 1938 für die beiden Kinder angeordnete Schutzaufsicht wird aufgehoben.
Gründe:
Die beiden Eltern haben der sogenannten Internationalen Vereinigung Ernster Bibelforscher angehört Der Vater ist 1937 wegen illegaler Weiterbetätigung für diese Organisation mit Gefängnis bestraft worden. Wie insbesondere die Äußerungen des Vaters klar ergeben, hängen die Eltern heute noch der Lehre der IVEB an. Nun kann vielleicht nicht ohne weiteres gesagt werden, daß sie ihre beiden Kinder in dieser Lehre erziehen; aber es wird steh mindestens nicht vermeiden lassen, daß bei der fanatischen Einstellung der Eltern die Kinder davon berührt werden. Durch Eintritt der Kinder in die Hitlerjugend hätte in gewissem Sinne ein Gegengewicht geschaffen werden können. Die Eltern lehnen es aber ab, auf ihre Kinder In diesem Sinne einzuwirken.

Unterm 13. 9. 38 hat das Gericht Schutzaufsicht angeordnet, weil es in Übereinstimmung mit den gehörten Stellen der Ansicht war, daß die Kinder durch eine richtige Belehrung seitens eines Helfers den nationalsozialistischen Jugendorganisationen zugeführt werden könnten. Die Bemühungen des Helfers hatten keinen Erfolg.

Die Kinder selbst lehnen es ab, sich zum BDM bzw. Jungvolk anmelden zu lassen. Die Eltern haben angeblich nichts gegen den Eintritt, sehen es aber nicht gern. Einen Zwang wollen sie nicht ausüben, weil dies den Gesetzen Jehovas widerspreche...
Es ist in vorliegendem Falle offenkundig, daß die Eltern jegliche nationalsozialistische Erziehung Ihrer Kinder unterlassen, zumal sie die Weltanschauung des Dritten Reiches ablehnen.

Es genügt keineswegs, wenn sie die Kinder sauber halten und in einem allgemeinen guten Sinne erziehen. Eine Erziehung, die, von der Nation losgelöst, einem wirklichkeitsfremden Fatalismus huldigt. - 'Alle Menschen sind ein Geschöpf Jehovas, und der Töpfer kann mit dem Ton machen, was er will', wie es in einem Schreiben des Vaters an den Helfer heißt -, fehlt nicht nur die Hauptsache, eine solche Erziehung ist mit der Grundhaltung des deutschen Menschen schlechthin unvereinbar.

Sie vernichtet insbesondere das. Gefühl der schicksalhaften Zusammengehörigkeit aller Deutschen zur Erkämpfung der Lebensrechte der Nation, untergräbt den Wehrwillen und macht den einzelnen Volksgenossen, statt zu einem Kämpfer, zu einem energielosen, für die Volksgemeinschaft unbrauchbaren Träumer. Eine solche Erziehung stellt einen eindeutigen Mißbrauch der väterlichen Sorgerechte und eine Vernachlässigung dar. Das geistige und leibliche Wohl der Kinder wird dadurch in unverantwortlicher Weise gefährdet. Daß der Vater sich einbildet, er handele in gutem Glauben, ändert nichts daran, daß er schuldhaft handelt. Er muß wissen, daß er zu den Grundanschauungen der ganzen Nation im Gegensatz steht. Das Gericht hat daher die zur Abwehr der Gefahr erforderlichen Maßregeln zu treffen. Der Vater selbst ist nicht einmal damit einverstanden, daß die schulentlassene Tochter Hilde ihre derzeitige Stellung wechselt, um in einer Familie zu arbeiten, wo sie nationalsozialistischem Einfluß unterworfen ist. So bleibt nur übrig, daß das Gericht die Unterbringung der Kinder zum Zwecke der Erziehung in geeigneten Familien hiermit anordnet

Eine vorherige weitere Anhörung der Eltern war zwecklos ... Zugleich war die Schutzaufsicht aufzuheben, da die Erreichung des zunächst mit ihr verfolgten Zweckes jetzt anderweitig sichergestellt ist."

In einem andern Schreiben hieß es u. a., die Erhebungen hätten ergeben, "daß die Familie Geißler ein gutes Familienleben führt. Die Wohnung ist in Ordnung, und die Kinder sind zu Anstand erzogen und gut gepflegt".
Trotzdem wird nachher von einem "ungünstigen Einfluß" dieser Eltern auf ihre Kinder gesprochen, und es heißt dann wörtlich:

"Um die Kinder vor diesen Gefahren zu schützen, erscheint es erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, die eine Erziehung im nationalsozialistischen Sinne gewährleisten und so einer geistigen Einstellung der Kinder vorbeugen, die einer Verwahrlosung gleichzustellen ist..." So weit die Schreiben des Amtsgerichts Hüllen.

Frau Geißler fährt fort zu erzählen:
"Im Sommer 1939 kam ein BDM-Mädel von etwa 18 Jahren hierher, meldete Hilde kurzerhand von der Krankenkasse ab und beschlagnahmte das Arbeitsbuch, mit der Begründung, Hilde müsse nach Celle in eine Jugendherberge gebracht werden, als Hilfe der dortigen Herbergsmutter. Hilde selbst weigerte sich, Folge zu leisten. Das wurde gemeldet, und darauf erfolgten neue Belästigungen von der Kreisleitung selbst. Nach vielem Hin und Her durfte Hilde ihr Haushaltjahr beenden, und schließlich wurde beschlossen, beide Kinder bei Verwandten unterzubringen, deren weltanschauliche Einstellung jedoch zuvor geprüft und bei denen festgestellt worden war, daß sie "nicht zu uns gehören", das heißt keine Bibelforscher sind. Hilde ist seit Anfang September bei ihrer Großmutter in einem Dienstverhältnis, konnte aber ihr Arbeitsbuch trotz wiederholter Anforderung nicht erhalten. Sie soll von dieser Stelle weggeholt werden, was durch einen Beamten der NSV [National-Sozialistische Volkswohlfahrt] bereits angedroht wurde. ..."

Über das Schicksal des zweiten Kindes, „Rudi" in dem Bericht genannt, wird unter anderem ausgeführt:

„(Kaum) daß die beiden (Beamten) das Haus betreten hatten. So öffnete ich, und die beiden Beamten durchsuchten Speicher und Keller und sämtliche Schränke in der Wohnung, bückten sich sogar unter die Betten, fanden aber natürlich niemand.

Der Polizeibeamte bedeutete dann dem NSV.-Beamten, er möge mich in Gewahrsam nehmen lassen, bis ich Auskunft über mein Kind erteilen würde. Das wurde abgelehnt. Sie gingen dann weg mit der Bemerkung: „Wir kriegen ihn doch!" Bei der Nachbarschaft, wo sie weitere Erkundigungen einzogen, wurde ihnen nur Bestes berichtet über den Charakter des Kindes.

Nach einer Woche - am 8. November - wurde dann der Kindesraub endgültig durchgeführt. Rudi ging, wie üblich, um 8 Uhr zur Schule. Gleich nach Beginn holte ihn der Schuldiener aus der Klasse und führte ihn auf Umwegen zur Bahn. Natürlich wollte Rudi ausreißen - und nun mißhandelte der Schuldiener das Kind. Da der Beamte, der Rudi in Empfang nehmen und wegbringen sollte, nicht gekommen war, wurde das Kind wieder in die Schule zurückgebracht.

Während der Pause stellte Rudi fest, daß die Lehrer an der Tür Posten standen - ein Entrinnen war also unmöglich.
Um 11 Uhr sagte der Lehrer: "Geißler kann heimgehen!"
Hinter der Klassentür nahm dann der Gendarm das ahnungslose Kind in Empfang und brachte es zur Polizeiwache. Nach Schulschluß erwartete ich mein Kind vergeblich, und nichts Gutes ahnend, ging ich zu einem Schulkameraden, der mir versicherte, Rudi müsse doch heimgekommen sein, der Lehrer habe ihn heimgeschickt. Dann ging ich zum Rektor und bat um Aufschluß über den Verbleib meines
Kindes.

Er zögerte. Ich sagte, als Mutter hätte ich doch ein Recht, zu wissen, wo mein Kind bleibt. Dann rückte er widerwillig heraus: "Er wird auf der Wache sein. Sie wissen ja, daß er fortkommt." Ich machte ihn aufmerksam auf das Verbrechen, das hier an einem Kinde begangen werde.

"Das ist Beschluß", war die kurze Antwort.
Auf der Wache fand ich mein Kind bitterlich weinend. Ich durfte ihm noch das Essen bringen. Der Rektor kam auf das Wachtzimmer, um nach dem Jungen zu sehen. Bei dieser Gelegenheit hielt mein Mann ihm seine "Heldentat" vor Augen und sagte, daß dies auf ihn selbst und seine Kinder zurückkommen würde. Dasselbe sagte ich auch zum Schuldiener.

Um halb 5 Uhr endlich kam der NSV.-Beamte, um Rudi wegzubringen. Er versicherte uns, daß das Kind gut untergebracht würde, worauf mein Mann entgegnete: "Und wenn sie ein goldenes Schloß für ihn bauen wurden, wäre es doch nur ein goldenes Gefängnis für ihn."

Wir begleiteten Rudi noch an die Bahn - er hielt sich tapfer bis zuletzt, und wir dürfen wohl hoffen, daß die Bemühungen, einen tüchtigen Nazi aus ihm zu machen, gründlich fehlschlagen werden; denn unser Kind hofft, wie wir selbst, auf Gottes Königreich, und weiß, daß dies die einzige Hoffnung für die Welt ist.

Wie dieser Kindesraub auf die ältere Schwester Rudis wirkte, zeigt ein Brief, den sie am 11. November an uns schickte. Hilde schreibt:
"Mein lieber Rudi ist nicht mehr daheim... Es hat allen einen Schlag gegeben, als wir vernehmen mußten, daß Rudi hinter Eurem Rücken gestohlen wurde. Von den gemeinsten ... der Welt. Liebe Mutter schreibe mir doch alles ausführlich, wo Rudi ist. Ich muß Tag und Nacht an ihn denken, wo er auch sein wird, ob er auch standhaft und treu bleibt und nicht wankelmütig wird dort draußen, in der verführerischen und heuchlerischen Welt.
Habt Ihr nicht gleich alle Hebel in Bewegung gesetzt, Euer Kind wiederzubekommen? Wegen mir braucht Ihr keine Angst zu haben. Ich bin noch bei der Großmutter und werde bei ihr bleiben, solange sie Arbeit und Brot hat. Wenn jemand kommen sollte und mich wegnehmen will, dem werde ich in das Gesicht schreien, daß sie ... und noch schlimmer als Barbaren sind."


Um das Bild voll zu machen, sei noch ein weiterer Fakt bezüglich der (von Garbe) genannten Familie Uhlmann (nach Garbe) genannt. Letzterer schreibt auch noch:

„Ein oder zwei Tage nach der Novemberwahl (1933) wurde das abseits gelegene Gehöft der in der Nähe von Schwäbisch-Gmünd wohnhaften Landwirtseheleute Uhlmann, die der mehrfachen Aufforderung zur Teilnahme an den Wahlen nicht nachgekommen waren, "von unbekannter Hand" angezündet. Stall, Scheune und Wohnhaus brannten vollständig aus; die wirtschaftliche Existenz der Familie war damit weitgehend zerstört. Im Verlauf des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurde aber der Geschädigte selbst der Brandstiftung beschuldigt und in Untersuchungshaft genommen; erst als sich herausstellte, daß der Hof nicht versichert war, wurde der Vorwurf des Versicherungsbetruges fallengelassen. Weitere Ermittlungen erfolgten nicht; das Verfahren wurde ergebnislos eingestellt."

Diese Familie war also, schon seit Anfang der Nazizeit - wie man so zu sagen pflegt, und das sogar im buchstäblichem Sinne - ein „gebranntes Kind". Sie vererbten diese Eigenschaft auch sehr bewusst auf ihre Kinder, denen damit ähnliche Leiden beschert wurden. Der Vater kam, wie ausgeführt im KZ ums Leben. Solche Fälle sind dann in der heutigen WTG-Lesart, Fälle von „Standhaft trotz Verfolgung".

Wer das bejubelt mag es meinetwegen tun. Allerdings, sind diese Bejubler dann noch Leute, denen man es nicht absprechen kann, sich in einem gewissen Umfange mit der Zeugen Jehovas-Thematik beschäftigt zu haben. Namentlich in dem Umfange, mit ihnen ein Geschäftchen zu machen. Beispielsweise als Lobbyist. Die aber bei alledem dennoch eine Grenze einhalten. Persönlich, als Privatperson, nie Zeugen Jehovas zu werden, dann kommt da noch ein zweites Gefühl hinzu.

Mir ist bei solchen Berichten, alles andere als nach Jubel zumute.
Ich stelle da beispielsweise die Frage: Was haben die Bibelforscher (etwa an Wahltagen) vor 1933 zur Verhinderung von Hitler getan? Kurze Antwort mit einem Wort - Nichts!

Dieses nichts kann man sicherlich auch anderen Bevölkerungskreisen anlasten. Keine Frage. Wenn sie nun aufgrund ihrer politischen Naivität auch die bitteren Früchte dieser Naivität mit auskosten müssen. Ist das wirklich ein als „Vorbild" hinzustellendes Faktum?

Das Kaninchen, dass von der Schlange hypnotisiert, auf sein Ende wartet, erinnert mich fatal an vorstehend beschriebene Sachlage.

Nachdem der Rattenfänger Hitler nun mal in Amt und Würden saß, wäre ein Umdenken vonnöten gewesen. Zum Beispiel (damit fängt die Missere ja schon an), anläßlich der Volkszählungstage im Naziregime, welche sich wohl auch „Wahlen" zu nennen pflegten.

Wie hielt es eigentlich ein Dietrich Bonhoeffer (eingegangen in die Geschichte als Widerstandskämpfer (echter Art) gegen das Naziregime). Wie hielt es eigentlich ein Bonhoeffer an solchen Volkszählungstagen? Verweigerte er auch die Teilnahme daran? Ein Bericht der Art ist mir jedenfalls bis heute nicht zu Gesicht gekommen. Und ich unterstelle mal. Auch Bonhoeffer nahm an den „Volkszählungen" teil. Mit dem Kopf gegen die Wand zu rennen bringt nämlich überhaupt nichts! Die Wahlverweigerungen (mit Folgewirkungen), reduzieren sich ja auf einen Aspekt. Den Aspekt: Demonstration!

Alles hat seine Zeit, weis schon die Bibel zu berichten. Das die Zeit der Weimarer Republik, wo solches gefahrlos zu tun, möglich war, nicht mit der Zeit im Hitlerregime mehr identisch war, konnte doch selbst der allernaivste Zeuge Jehovas. Der mit den Pellkartoffeln vor den Augen durch die Weltgeschichte herumrennt, erkennen.

Die Zeit war jetzt (nach 1933) eine andere. Sie hätte erfordert, auf ostentativ erkennbare Demonstrationshandlungen (im eigenen Interesse) zu verzichten. Selbst wenn man unterstellt, dies käme einer Gewissensvergewaltigung gleich, so ist die zweite Frage: Und, wurde nun durch solches Demonstrieren das Naziregime aus den Angeln gehoben? Mit Sicherheit nicht. Es fand allenfalls dadurch willfährige Objekte, auf den es seinen Frust, in der bekannten, keineswegs „feinen englischen Art", ablassen konnte.

Wie hielten es eigentlich die führenden deutschen WTG-Funktionäre zu der Zeit? Ich nenne da insbesondere den Hans Dollinger. Der erinnert mich fatal an den WTG-Funktionär zu DDR-Zeiten, Werner Liebig. Die CV unterstellte diesem Liebig, er habe aus taktischen Gründen, um nicht auffällig zu werden, sehr wohl gewählt.

In den Vorhalten des Naziregimes, und auch in Dollinger's eigenen Ausführungen, habe ich bis heute keinerlei Anhaltspunkte gefunden, dass auch er als Privatperson, an den „Volkszählungstagen" Nichtwähler gewesen wäre. Wäre es anders, hatte Dollinger hochstwahrscheinlich seine ihm zurückgegebene Verfügungsgewalt über das WTG-Vermögen, nicht behalten. Da hätte wohl das Naziregime weitaus früher, mit ihm „kurzen Prozess" gemacht.

Die Führungsclique der WTG muss sich sehr wohl vorhalten lassen, ihre deutsche Anhängerschaft „verheizt" zu haben. Jedenfalls wären damals andere Entscheidungen notwendig gewesen, als sie tatsächlich getroffen wurden.

Ich kann daher ein Gefühl dabei keineswegs unterdrücken. Und selbiges ist der Buchstabenzahl sogar verhältnismäßig kurz. Ein Wort nur:
Hass
Keineswegs „nur" auf die Nazis, auch auf die Rutherford'sche WTG. Denn zur Eskalation eines Konfliktes, gehören immer noch zwei!

Und was das zweite Gefühl anbelangt, dass die vorbeschriebenen Bejubler betrifft. So ist es das Gefühl „kotzen" zu müssen, wegen dieser Personen, und das nahezu ohne Ende! Jene da jenseits des großen Teiches auf Zeugen Jehovas-Seite sitzenden Figuren (austauschbar mit einem Bin Ladin). Befehle von existenzieller Qualität gebend. Aber den Vorteil habend, nicht auch persönlich dessen Konsequenzen auskosten zu müssen. Und jenen, denen da das Wort Kritik an der WTG-Religion ein Fremdwort ist. Und ist es nicht ganz so, dann allenfalls in unscheinbaren Fußnoten Kritik an diesem Totalitarismus übend.

Da muss man sich wirklich fragen: Was für ein Unterschied besteht eigentlich zwischen beiden Gruppen? Die „Geschäfte" der Vorgänger eines Bin Ladin (eben nur auf christlicher nicht aber islamistischer Seite stehend) betreiben sie jedenfalls beide gleichermaßen.

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In der Nazi-Zeitung „Westdeutscher Beobachter" (Köln), Ausgabe vom 5. 4. 1938 gelesen.
(Ergänzende Anmerkung. In einer Köln bezüglichen ZJ-Broschüre gibt es diesen Artikel auch als Faksimilie und magerer Detail-Zitierung. (S. 16). Insbesondere wird dort der Herr Wandres als Heroe herausgestellt. Etwas makaber wirkt in diesem Kontext allerdings der Satz des „Westdeutschen Beobachters"


„Dieser „Märtyrer" jener Gesinnung, der zur Zeit eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren absitzt, hatte nämlich seinerzeit, wie er selbst zugibt, aus freien Stücken die heutige Angeklagte verraten und belastet."

Das dortige Faksimilie ist aber so undeutlich, dass es kaum lesbar ist. Ein Volltext in Abschriftform wird gleichfalls nicht geboten.
Daher an dieser Stelle, zum geeigneten Termin, seine Zitierung (kommentarlos), (Abschrift, soweit entzifferbar).


Zwei sonderbare Heilige vor dem Sondergericht
„Ernste" Bibelforscher verbohrt und verlogen

Krankheitsträger hat man von jeher abgesondert und von der Umwelt ferngehalten, damit das Gift nicht weiter verbreitet werde, das sie im Blute haben und die Allgemeinheit nicht verseucht werde. Epidemien gibt es aber nicht nur im Sinne der Medizin, es gibt auch geistige und seelische Erkrankungen, die weite Kreise erfassen können. Der Schaden den sie verbreiten, ist nicht geringer als der, den im Mittelalter etwa die Pest oder der Aussatz.

Eine dieser modernen Geisteskrankheiten hat uns das geschäftstüchtige Amerika in einer Hochflut von Schriften und Traktaten nach Deutschland gebracht, indem es die Werber dieser Bibelforscher entsandte, die sich mit Vorbehalt 'ernste' nennen, weil sie wohl wissen, daß man sonst von vornherein an ihrem Verstande zweifeln würde. Sie bilden eine Gefahr für jeden Staat, den sie maßen sich an mit ihrem albernen Gewäsch, das sie als ihren Glauben ausgeben, die Staatsgesetze zu messen. Da aber der kulturbolschewistische Krimskram den ein verkrustestest Hirn aus der Bibel und angeblichen Offenbarungen zusammenstoppeln ganz uneinheitllich ist, so vermag jeder dieser sonderbaren Zeugen Jehovas eine andere Meinung über die Grundgesetze des Staates auszuhecken und sie abzulehnen. Es war darum, vor allem anderen oft erläuterten Gründen abgesehen, nicht mehr als eine Vorsichtsmaßregel, daß der nationalsozialistische Staat dieser Sekte jede Betätigung verbot, zumal auch die Fäden zum Bolschewismus deutlich zutage traten.

Trotzdem gibt es immer noch Fanatiker, die von der göttlichen Sendung ihrer „Meister" überzeugt sind, daß sie auch heute noch den Irrsinn verbreiten wollen den man ihnen verzapft hat. Und so hatte sich denn das Kölner Sondergericht gestern morgen wieder mit einer „Zeugin Jehovas" zu befassen, in im Jahre 1931 im Deutzer Strandbad getauft wurde, und seitdem immer tiefer in die Verstrickungen ihres Wahnes hineingeraten war. Es wäre wenig über diese Verhandlung zu sagen, hätte nicht der Reichsleiter dieser amerikanischen ... Sekte als Zeuge eine Figur dargeboten, die die ganze Hohlheit seines Glaubens offenbarte.

Dieser „Märtyrer" jener Gesinnung, der zur Zeit eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren absitzt, hatte nämlich seinerzeit, wie er selbst zugibt, aus freien Stücken die heutige Angeklagte verraten und belastet.

Man hätte ihr sonst vielleicht ihren Irrglauben, niemals aber ihre illegale Tätigkeit für die verbotene Bewegung auch beweisen können. Diese bestand darin, daß die Frau sozusagen die Nachfolgerin eines bereits abgeurteilten Bezirksleiter wurde, daß sie verbotene Schriften in empfang nahm und verteilte, dem Herrn Reichsleiter Gelder ablieferte usw. Heute, wo er Gelegenheit gehabt hätte, seiner Glaubensschwester zu helfen, verweigerte dieser hartnäckig jede Aussage. Die Angeklagte selbst aber, die sich als „Zeugin Jehovas" doch zu besonderer Wahrheitsliebe verpflichtet fühlen müßte, leugnete ebenfalls hartnäckig etwas Verbotenes getan zu haben. Den Deutschen Gruß bezeichnet sie als eine verbotene Verehrung eines Menschen, sie bete nur Jehova an. Auch an einer Wahl teilzunehmen, verstoße gegen ihren Glauben. Früher allerdings hat sie stets gewählt, nur schweigt sie darüber, wem sie ihre Stimme gab.

Das Sondergericht zog aus dem hartnäckigen leugnen der Angeklagten und dem Zeugen den einzig möglichen Schluss, dass seine damalige Darstellung richtig gewesen sei.

Sonst hätte er wohl jetzt gesprochen. Es verurteilte die Beschuldigte zu zwei Jahren Gefängnis unter Anrechnung der Schutz- und Untersuchungshaft.

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Dem 400. Todestag Albrecht Dürers, widmete die „Freiburger Zeitung" am 5. April 1928, eigens eine Sonderbeilage.
http://www.manfred-gebhard.de/FreiburgDuerer.jpg

Lexikalische Angabe nennen allerdings den 6. April als Todestag. Bedingt durch die Osterfeiertage erschien die „Freiburger Zeitung" aber nicht am 6. 4. 1928. Ergo wurde das ganze einen Tag vorgezogen.
Man vergleiche dazu etwa die Angaben in der Wikipedia
Die Wikipedia über Dürer

Religiöse Thematik lässt sich in seinem künstlerischen Schaffen auch vielfach nachweisen.
Man vergleiche etwa die Ausführungen von Alois Payer
„Die Johannesapokalypse in klassischen Comics"


http://www.payer.de/christentum/apok06.gif
Das Martyrium des Hl. Johannes.


Johannes erblickt die sieben Leuchter.

http://www.payer.de/christentum/apok08.gif
Johannes vor Gott und den Ältesten.

http://www.payer.de/christentum/apok09.gif
Die vier apokalyptischen Reiter.


Die Eröffnung des sechsten Siegels.

http://www.payer.de/christentum/apok11.gif
Die vier Windengel und die Versiegelung der Auserwählten.

http://www.payer.de/christentum/apok12.gif
Die sieben Posaunenengel.

http://www.payer.de/christentum/apok13.gif
Die vier Euphratengel.

http://www.payer.de/christentum/apok14.gif
Johannes verschlingt das Buch.

http://www.payer.de/christentum/apok15.gif
Das Sonnenweib und der siebenköpfige Drache.

http://www.payer.de/christentum/apok16.gif
Michaels Kampf mit dem Drachen.

http://www.payer.de/christentum/apok17.gif
Der siebenköpfige Drache und das Tier mit den Lammshörnern.

http://www.payer.de/christentum/apok18.gif
Der Lobgesang der Auserwählten.

http://www.payer.de/christentum/apok19.gif
Die babylonische Hure.

http://www.payer.de/christentum/apok20.gif
Der Engel mit dem Schlüssel zum Abgrund.

Seine interessanten Ausführungen schließt Payer mit dem Link zu einem Tondokument, dass man sich vielleicht auch mal anhören sollte.
Payer Tondokument

Übrigens wird man, wenn man sich die Ausführungen von Payer im Detail ansieht, wird man auch einige WTG-Bilder darin mit vorfinden. Bei letzteren scheint mir aber, dass Payer da vielfach mit Fotomontagen arbeitet, etwa bei diesem, nicht unbekanntem Bild.

 
http://www.payer.de/christentum/apok91.gif

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Datum: 10. April 2008 07:05


Am 10. April 1938 veranstaltete das Naziregime wieder einmal eine "Volkszählung". Offiziell hatte die aber wohl einen anderen Namen. Da wurde diese Veranstaltung "Wahlen" genannt.
Wie es so der lauf der Dinge war findet sich besagte "Volkszählung" auch in einem Passus des "Jahreslagebericht 1938 des Sicherheitshauptamtes" wieder (Bundesarchiv R 58/1094).

Bezüglich des hier besonders interessierenden Aspektes, sei der mal nachstehend (kommentarlos) zitiert:

"Von der verbotene Sekten trat lediglich wieder die internationale Bibelforscher Vereinigung IBV merklich in Erscheinung. Der jedoch durch das energische Vorgehen des Staates ihre Organisation vollkommen zerschlagen wurde, blieben auch die neuerlichen Aktionen der IBV ohne größere Wirkung. Die illegale Einfuhr von illegalen Schriften über die schweizerische und französische Grenze wurde fast völlig unterbunden. Im ganzen Reich wurden im Jahre 1938 und 700 Bibelforscher in Schutzhaft genommen. Hierunter befanden sich zahlreiche Personen, die am 10.4. 1938 in aller Öffentlichkeit die Teilnahme an der Wahl verweigert gegen den Führer gehetzt hatten. Weiterhin wurden zahlreiche Bibelforscher festgesetzt, die sich geweigert hatten dem Mobilmachungsbefehl Folge zu leisten und ihrer Wehrpflicht zu genügen."

.................................................

Datum: 03. Mai 2008 08:08
(überarbeitet 9/2012)
Die Quintessenz der Ausführungen von Dolph:

Ein Zeuge Jehovas mit dem Status bei diesen als „Sonderpionier", wird von den zuständigen Behörden zur Ableistung des Ersatzdienstes aufgefordert, welcher für anerkannte Wehrdienstverweigerer vorgesehen ist.

„Seinen Lebensunterhalt bestritt der Zweiundzwanzigjährige von einem Unterhaltsbeitrag der Gemeinschaft und von der Gastfreundschaft seiner Glaubensbrüder."

Selbiger sollte in einer Heil- und Pflegeanstalt absolviert werden; es erfolgte jedoch kein Dienstantritt zum vorgesehenen Termin.

„ Er glaubte, seine Arbeit für die Glaubensgemeinschaft nicht unterbrechen zu können."

Unter Berufung auf einen früheren Fall, welcher vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgetragen wurde, wird in der anschließenden gerichtlichen Bewertung erneut festgestellt..

Die geschilderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, entsprächen keinesfalls denen, welche etwa ein evangelischer oder katholischer Geistlicher hat. Insoweit seien letzteren gewährte Sonderrechte, so auf die Zeugen Jehovas nicht übertragbar. Auch nicht im Falle eines Sonderpioniers.

„Fehlt es der Gemeinschaft nach Ansicht der Richter, an einem von den „Geistlichen" sauber getrennten „Laienstand". Ohne Laienstand aber, so folgert das Gericht, könne es - sozusagen per definitionem - auch keine „Geistlichen" geben." Damit ist ein Anspruchsdenken der Zeugen Jehovas, in der Sache erneut zurückgewiesen worden.

Das fange schon damit an, dass den Zeugen Jehovas „eine fundierte wissenschaftliche Ausbildung" fehle.

Dolph kann es sich allerdings nicht versagen, diese und ähnliche Gerichtsentscheidungen mit dem Satz zu kommentieren:

„Unter allen vom Gesetz verwendeten Worten, das zeigt sich, hat das Wort „Amt" bei Gericht den tiefsten Eindruck hinterlassen."

Über mehrere Gerichtsnstanzen bestätigt, erfolgt eine Verurteilung zu drei Monaten Gefängnis ohne Bewährung.

Zur weiter von Dolph geübten Kritik gehört auch der Satz:

„Ersatzdienst als billiges Arbeitskräftebeschaffungsprogramm zur Erledigung von Tätigkeiten, die wegen des geringen hierfür am Arbeitsmarkt gebotenen Bezahlung, keine Abnehmer mehr finden."

Allerdings - es gab noch mehr ähnlich gelagerte Fälle -, war nun im Jahre 1968 der Umstand eingetreten, dass in der gerichtlichen Bewertung, die mehrfache Bestrafung für den gleichen Tatbestand, nunmehr als Verfassungswidrig anerkannt wurde. Dies war als die Zeugen Jehovas Prozesse etwa im Jahre 1962 begannen, so noch nicht der Fall. Damals war Credo. Sollte es mehrfache Strafaussprüche in derselben Sache geben, wäre man erst dann zum Stoppen jener Spirale bereit, würde die Gesamtheit der verhängten Strafen, sich an die magische Zahl von 18 Monaten annähern. Bis es allerdings soweit war, konnten schon mal mehrere Verurteilungen derselben Personen absolviert werden, was denn ja auch die verhängte Erststrafe von drei Monaten, in diesem Fall belegt.

Werner Dolph in der Wochenzeitung "Die Zeit" Ausgabe vom 3. 5. 1968.

http://www.zeit.de/1968/18/die-verfolgung-der-zeugen-jehovas

http://www.zeit.de/1968/18/die-verfolgung-der-zeugen-jehovas/seite-2

http://www.zeit.de/1968/18/die-verfolgung-der-zeugen-jehovas/seite-3

Detail aus einer Radiosendung, Anfang 1967, zum Thema Ersatzdienst
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Datum: 04. Mai 2008 07:51

In der Nazi-Zeitung „Westdeutscher Beobachter" (Köln), Ausgabe vom 5. 4. 1938 gelesen. (Ergänzende Anmerkung. In einer Köln bezüglichen ZJ-Broschüre gibt es diesen Artikel auch als Faksimilie und magerer Detail-Zitierung. (S. 16). Insbesondere wird dort der Herr Wandres als Heroe herausgestellt. Etwas makaber wirkt in diesem Kontext allerdings der Satz des „Westdeutschen Beobachters"

„Dieser „Märtyrer" jener Gesinnung, der zur Zeit eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren absitzt, hatte nämlich seinerzeit, wie er selbst zugibt, aus freien Stücken die heutige Angeklagte verraten und belastet."

Das dortige Faksimilie ist aber so undeutlich, dass es kaum lesbar ist. Ein Volltext in Abschriftform wird gleichfalls nicht geboten.
Daher an dieser Stelle, zum geeigneten Termin, seine Zitierung (kommentarlos), (Abschrift, soweit entzifferbar).


Zwei sonderbare Heilige vor dem Sondergericht
„Ernste" Bibelforscher verbohrt und verlogen

Krankheitsträger hat man von jeher abgesondert und von der Umwelt ferngehalten, damit das Gift nicht weiter verbreitet werde, das sie im Blute haben und die Allgemeinheit nicht verseucht werde. Epidemien gibt es aber nicht nur im Sinne der Medizin, es gibt auch geistige und seelische Erkrankungen, die weite Kreise erfassen können. Der Schaden den sie verbreiten, ist nicht geringer als der, den im Mittelalter etwa die Pest oder der Aussatz.

Eine dieser modernen Geisteskrankheiten hat uns das geschäftstüchtige Amerika in einer Hochflut von Schriften und Traktaten nach Deutschland gebracht, indem es die Werber dieser Bibelforscher entsandte, die sich mit Vorbehalt 'ernste' nennen, weil sie wohl wissen, daß man sonst von vornherein an ihrem Verstande zweifeln würde. Sie bilden eine Gefahr für jeden Staat, den sie maßen sich an mit ihrem albernen Gewäsch, das sie als ihren Glauben ausgeben, die Staatsgesetze zu messen. Da aber der kulturbolschewistische Krimskram den ein verkrustestest Hirn aus der Bibel und angeblichen Offenbarungen zusammenstoppeln ganz uneinheitllich ist, so vermag jeder dieser sonderbaren Zeugen Jehovas eine andere Meinung über die Grundgesetze des Staates auszuhecken und sie abzulehnen. Es war darum, vor allem anderen oft erläuterten Gründen abgesehen, nicht mehr als eine Vorsichtsmaßregel, daß der nationalsozialistische Staat dieser Sekte jede Betätigung verbot, zumal auch die Fäden zum Bolschewismus deutlich zutage traten.

Trotzdem gibt es immer noch Fanatiker, die von der göttlichen Sendung ihrer „Meister" überzeugt sind, daß sie auch heute noch den Irrsinn verbreiten wollen den man ihnen verzapft hat. Und so hatte sich denn das Kölner Sondergericht gestern morgen wieder mit einer „Zeugin Jehovas" zu befassen, in im Jahre 1931 im Deutzer Strandbad getauft wurde, und seitdem immer tiefer in die Verstrickungen ihres Wahnes hineingeraten war. Es wäre wenig über diese Verhandlung zu sagen, hätte nicht der Reichsleiter dieser amerikanischen ... Sekte als Zeuge eine Figur dargeboten, die die ganze Hohlheit seines Glaubens offenbarte.

Dieser „Märtyrer" jener Gesinnung, der zur Zeit eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren absitzt, hatte nämlich seinerzeit, wie er selbst zugibt, aus freien Stücken die heutige Angeklagte verraten und belastet.

Man hätte ihr sonst vielleicht ihren Irrglauben, niemals aber ihre illegale Tätigkeit für die verbotene Bewegung auch beweisen können. Diese bestand darin, daß die Frau sozusagen die Nachfolgerin eines bereits abgeurteilten Bezirksleiter wurde, daß sie verbotene Schriften in empfang nahm und verteilte, dem Herrn Reichsleiter Gelder ablieferte usw. Heute, wo er Gelegenheit gehabt hätte, seiner Glaubensschwester zu helfen, verweigerte dieser hartnäckig jede Aussage. Die Angeklagte selbst aber, die sich als „Zeugin Jehovas" doch zu besonderer Wahrheitsliebe verpflichtet fühlen müßte, leugnete ebenfalls hartnäckig etwas Verbotenes getan zu haben. Den Deutschen Gruß bezeichnet sie als eine verbotene Verehrung eines Menschen, sie bete nur Jehova an. Auch an einer Wahl teilzunehmen, verstoße gegen ihren Glauben. Früher allerdings hat sie stets gewählt, nur schweigt sie darüber, wem sie ihre Stimme gab.

Das Sondergericht zog aus dem hartnäckigen leugnen der Angeklagten und dem Zeugen den einzig möglichen Schluss, dass seine damalige Darstellung richtig gewesen sei.

Sonst hätte er wohl jetzt gesprochen. Es verurteilte die Beschuldigte zu zwei Jahren Gefängnis unter Anrechnung der Schutz- und Untersuchungshaft.

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Re: Im Zeitspiegel
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 14. Mai 2008 06:17
Bereits in ihrer Ausgabe vom 2. 3. 1938 hatte die „Frankfurter Zeitung" unter der Überschrift:
„Fürsorgeerziehung für Kinder Ernster Bibelforscher
Ein Beschluß des Oberlandesgerichts München" notiert


„Berlin 1. März
Das Oberlandesgericht München hat in einem Beschluß vom 3. Dezember 1937 festgestellt, bei Minderjährigen, die von Eltern in der Lehre der Ernsten Bibelforscher erzogen würden, sei die Fürsorgeerziehung möglich. Es stehe außer Zweifel, daß ein deutsches Kind in seinem geistigen und sittlichen Wohl schwer gefährdet werde, wenn es in den Anschauungen der Ernsten Bibelforscher erzogen werde, deren Vereinigung wegen ihrer Staatsgefährlichkeit in allen deutschen Ländern aufgelöst und verboten worden sei. Eine Erziehung in diesen Grundsätzen führe dazu, daß das Kind seinem Vaterland und seinem Volk entfremdet, daß es zur Nichtachtung und zur Unbotmäßigkeit gegenüber staatlichen Anordnungen und Maßnahmen geneigt gemacht werde, und daß es die Fähigkeit verliere, dereinst ein brauchbares Mitglied der Volksgemeinschaft zu werden und seine Pflichten gegenüber Staat und Gemeinschaft zu erfüllen. Ein deutscher Vater, der sein Kind in der Lehre der Ernsten Bibelforscher erziehe, verletze seine Erziehungspflichten gröblich und mißbrauche das Recht der Sorge für die Person der Kinder. Wenn die Entfernung aus der bisherigen Umgebung und die anderweitige Unterbringung der Kinder nicht zu erreichen sei, müsse die vorbeugende Fürsorgeerziehung angewandt werden.".


Dem Vernehmen nach, wird im Konzert der gleichgeschalteten Nazipresse, der „Frankfurter Zeitung", welche ja schon vor dem Naziregime bestand, namentlich im Hinblick auf das Ausland, eine gewisse - begrenzte - Sonderrolle zugebilligt. Legten sich ausgesprochene Nazizeitungen, in ihrer Wortwahl auch keinerlei Zurückhaltung auf. Exemplarisch am Beispiel „Westdeutscher Beobachter" (Köln) veranschaulichbar, so war es offenbar Aufgabe der „Frankfurter Zeitung", selbige Sachverhalte, etwas „zurückhaltender" zu formulieren (so denn „möglich"). Wie immer man auch die Rolle dieses Blattes einstuft. Fakt ist jedenfalls, dass es in ihrer Ausgabe vom 14. 5. 1938, erneut, eine ähnlich thematische Meldung gab. In letzterer war zu lesen:

Berlin, 13. Mai.
Eltern, die sich nach dem Verbot der „Ernsten Bibelforscher" für diese Organisation betätigt und die ihren drei Kindern den Eintritt in die Hitlerjugend verwehrt hatten, ist vom Amtsgericht Wilster das Sorgerecht für ihre Kinder zum Teil entzogen worden. In dem Beschluß, der am 26. Februar ergangen ist, heißt es, die Eltern hätten ihr Sorgerecht für ihre Kinder mißbraucht und ihr geistiges Wohl gefährdet. Es sei ihnen deshalb für die drei älteren Kinder das Sorgerecht so weit entzogen worden, wie es sich um den Eintritt dieser Kinder in die NSDAP und ihre Gliederungen, insbesondere die Hitlerjugend, handle. In diesem Umfang hat das Amtsgericht die Bestellung eines Pflegers angeordnet.

In der Begründung erörtert das Gericht, wie die „Juristische Wochenschrift" mitteilte, daß die Jugend früher nur im Elternhaus und in der Schule erzogen worden sei, während sie jetzt außerdem noch in der Hitlerjugend erzogen werde; es fährt dann fort:

„Das Ziel dieser nationalsozialistischen Erziehung kann nur erreicht werden, wenn alle drei Erziehungsstätten planmäßig zusammen arbeiten. Versagt das Elternhaus in der Arbeit für dieses Erziehungsziel oder versucht es die Arbeit der beiden anderen Erziehungsstätten zu verhindern oder zu stören, so bedarf es einer verstärkten Einflußnahme dieser Stellen auf die Jugendlichen. Durch ihr staatsfeindliches Verhalten haben die Eheleute den Eintritt ihrer Kinder in die HJ verhindert. Die nationalsozialistische Erziehungsarbeit ruht damit allein in den Händen der Schule. Diese allein kann bei dem starken natürlichen Einfluß des Elternhauses das Erziehungsziel nicht erreichen da die drei älteren Kinder von Ostern 1938 an die Schule verlassen haben. Sie sind dann allein dem Einfluß der Eltern unterworfen, wenn sie nicht gleichzeitig von den Organisationen der Partei, insbesondere aber von der Hitlerjugend betreut und weiter erzogen werden.

Es muß dabei berücksichtigt werden, daß die Jugendlichen gerade in dem Alter von vierzehn bis zwanzig Jahren einem richtungsgebenden geistigen Einfluß zugänglich sind. Wenn dieser Einfluß beim Fortfall des Schulbesuchs allein durch das Elternhaus ausgeübt wird, so besteht die große Gefahr, daß die Kinder dem Staat verloren gehen. Darin liegt die erhebliche geistige Gefährdung der Kinder. Indem im vorliegenden Fall der Vater die Kinder von der HJ fernhält, mißbraucht er sein Personensorgerecht."


Was den im Text enthaltenen Verweis auf die „Juristische Wochenschrift" anbelangt, so handelt es sich offensichtlich um deren Ausgabe Nr. 20/1938 (S. 1264f).
Nachstehend dann noch, was die eben genannte „Juristische Wochenschrift" dazu schrieb


„Einem Vater, der sich beharrlich als „Ernster Bibelforscher" betätigt und seinen Kindern den Eintritt in die Hitlerjugend verwehrt, ist das Sorgerecht zu entziehen.
Die Eheleute B. in W. haben fünf Kinder im Alter von 4 - 17 Jahre.
B. und seine Ehefrau interessieren sich seit dem Jahre 1927 für die Bestrebungen der „Ernsten Bibelforscher". Sie haben zu jener Zeit regelmäßig an Versammlungen teilgenommen und sich auch zu Hause mit der „Bibelforschung" beschäftigt. Auch nach der Machtübernahme und nach dem Verbot der IBV in Deutschland setzten sie ihr Treiben fort. 1935 wurden beide Eheleute vom Sondergericht in A. bestraft und verbüßten die Strafe. Da sie ihre Tätigkeit auch jetzt nicht einstellten und B. selbst besonders aktiv für die IBV tätig war, wurden sie im Dezember 1937 erneut festgenommen.

Aus ihrer Einstellung heraus haben sie den drei älteren Kindern den Eintritt in die Hitlerjugend verwehrt. Zu Hause haben sie mit den Kindern gelegentlich - namentlich im Anschluß an den Religionsunterricht in der Schule - über religiöse Fragen i. S. der „Bibelforscher" gesprochen. Nach den Aussagen der Lehrer haben die Kinder in der Schule keinen Widerstand gezeigt, sondern sich am Singen nationalsozialistischer Lieder beteiligt und immer mit dem deutschen Gruß gegrüßt. Der eine der Jungen hat ausdrücklich den Wunsch geäußert, in die HJ einzutreten. Wegen der Eltern durfte er es aber nicht.

Es ist ihm deshalb für die drei älteren Kinder das Sorgerecht insoweit entzogen worden, als es sich um den Eintritt dieser Kinder in die NSDAP und deren Gliederungen, insbes. der Hitlerjugend handelt. In diesem Umfange ist die Bestellung eines Pflegers angeordnet worden.
AG Wilster, Beschl. V. 26. Febr. 1938, VIII B 239/38."


Unter Bezugnahme auf den Bericht der „Frankfurter Zeitung" und der „Juristischen Wochenschrift", griff die im Holländischen Exil erscheinende Katholische Wochenzeitung „Der Deutsche Weg" in ihrer Ausgabe vom 29. 5. 1938, diesen Fall auch mit auf. Letztere notierte dazu:

„Wiederholt haben wir darüber berichtet, dass Eltern, die den Ideen der verbotenen „Ernsten Bibelforscher" anhingen, von deutschen Gerichten das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wurde. Wir teilen auch einen Fall mit, indem einer Mutter, die ihre Kinder in katholischen Erziehungsanstalten angemeldet hatte, eben deshalb das ihr zivilrechtlich zustehende Personensorgerecht abgesprochen wurde. War in den zitierten Entscheidungen die Entziehung des Personensorgerechts mit dem Primat des nationalsozialistischen Staates vor dem natürlichen oder juristischen Sorgerecht der Eltern begründet worden, so hat das Amtsgericht Wilster am 26. Februar einen Beschluss gefasst ... in dem einem Ehepaar, das der Anschauung der „Ernsten Bibelforscher" nach dem Verbot dieser Organisation treugeblieben war, zum Teil das Sorgerecht für ihre Kinder ZU GUNSTEN DER HITLERJUGEND entzogen wurde.

Die Begründung des Beschlusses ist um so bemerkenswerter, als das Gericht den „Missbrauch des Sorgerechts" nicht darin erblickte, dass die Eltern sich weiterhin für die Sekte der „Ernsten Bibelforscher" betätigt haben, sondern darin, dass sie ihren Kindern den Eintritt in die HJ verwehrten. Das Sorgerecht sei ihren deshalb soweit abzusprechen, wie es sich um den Eintritt der Kinder in die NSDAP und ihre Gliederungen, insbesondere die HJ handele.

Mit Berufung auf den Präzedenzfall kann morgen jedes deutsche Gericht katholische Eltern, die es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, ihre Kinder der HJ zu übergeben, das Personensorgerecht entziehen."


Zum Thema der Sorgerechtsentzüge im Naziregime auch:


Sorgerecht

Parsimony.25099
Re: Im Zeitspiegel
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 29. Mai 2008 05:33
Auf eines des „Lieblingszitate" der Zeugen Jehovas, eine Zeitschrift „Der Deutsche Weg" betitelt, in deren Ausgabe vom 29. 5. 1938 enthalten, wurde schon früher kommentierend eingegangen. Und so sei nochmals darauf hingewiesen:

Der Deutsche Weg
Re: Im Zeitspiegel
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 24. Juni 2008 04:53
Im Innern der Cheopspyramide
Von Dr. Ludwig Franck (Kairo)
So der Titel einer Reportage welche am 24. 6. 1928 die „Freiburger Zeitung" publizierte.
Letztere ist ja einige der wenigen aus diesem Zeitraum dieses Genres, welche auch Online einsehbar ist.

Da das Thema Cheopspyramide auch eines ist, welches die damaligen Bibelforscher (und noch einige andere, etwa im „Pfingstkirchen"bereich) mit umtrieb, sei als quasi neutrale Quelle zu diesem Thema auch darauf hingewiesen.

http://az.ub.uni-freiburg.de/show/fz.cgi?cmd=showpic&ausgabe=02&day=24r1&year=1928&month=06&project=3&anzahl=4

Durch zusätzliches Klicken auf den Text, nach dem aufrufen der Seite, müsste sich der Text in eine lesbare Größe umwandeln lassen

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Re: Im Zeitspiegel
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 29. Juni 2008 02:10
In den "Neue Zürcher Nachrichten" vom 29. 6. 1938 unter der Überschrift: "Die Bibelforscher gegen die Religionsgemeinschaften" gelesen:

New York, 28. Juni (Kp)
Auf der Konvention der "Zeugen Jehovah's im Seattle griff "Richter“ Rutherford alle organisierten Religionsgemeinschaften aufs schärfste an und erklärte, die Bibelforscher seien gegen alle Arten von Religion. Er behauptete, alle Religionen arbeiteten für den Teufei; er beschuldigte die kath. Hierarchie, mit den Faschisten, Nationalsozialisten und Kommunisten gemeinsame Sache zur Beherrschung der Welt zu machen. Schließlich verstieg er sich noch zur Behauptung, die Hierarchie habe Jesuiten an die Spitze protestantischer Organisationen gestellt und außerhalb der Zeugen Jehovah’s sei kein Heil.

Die pathologischen Angriffe Rutherford’s fanden in der Bürgerschaft und in der Presse schärfste Ablehnung; alle Rundfunkstationen mit einer Ausnahme hatten die Übertragung der Konvention abgelehnt. Der Bischof von Seattle, Msgr. Shaughnessy erhob in einem Schreiben an 1000 Geistliche der verschiedenen Bekenntnisse und hervorragende Bürger Protest. Führende Geistliche aller Bekenntnisse verurteilten Rutherford’s Wutausbrüche als unamerikanisch und unchristlich und ein Großteil las den Gläubigen das Schreiben des katholischen Bischofs vor.

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Re: Im Zeitspiegel
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 29. Juni 2008 14:38
„Buddha will Europa erlösen"
So der Titel einer Reportage in der „Freiburger Zeitung" vom 29. 6. 1928 von Richard Nieburg.

Man erfährt, zeitgenössisch sei die Entsendung buddhistischer Missionare nach England angedacht, was dort schon mal im Vorfeld für hitzige Diskussionen sorgte. Geht doch jede Missionarstätigkeit zu lasten der angestammten Anbieter auf diesem Felde.
Aber letzteres kennt man ja auch andernorts zur Genüge ...

Nicht so sehr die genannten England-Pläne sind da der Beachtung wert. Mehr vielleicht der darin auch mit enthaltene Bericht, über eine buddhistische Kolonie in Berlin.

Rund 200 Seelen soll jene Berliner Kolonie damals umfasst haben.
Man sagt wohl nicht zuviel stellt man fest. Auch achtzig Jahre später dürften es kaum mehr als 200 Seelen buddhistischer Prägung in Berlin sein.

Oder vielleicht muss letzteres Urteil doch wohl revidiert werden. Dann aber auch nur unter dem Aspekt. Ein etwaiges Mehr an Zuwachs, setzt sich im wesentlichen aus jenen Kreisen zusammen, deren Geburtsland, eben nicht Deutschland hiess. Die es aber aus was auch immer für Gründen, nun nach Deutschland verschlagen hat.

Meines Erachtens bietet dieser Zeitungsartikel auch einige Einblicke in die buddhistische Alltags-Lebensphilosophie.

Kennt man ja von den Zeugen Jehovas (jetzt mal milde formuliert), etwa ihr Nicht-Essen von Blutwurst. So hat man eben auch zu registrieren.

Zwar nicht die selben, dafür eben andere Einschränkungen menschlicher Freiheit, kann man auch in anderen Religionsformen begegnen. Auch dieser Artikel, kündet davon.

http://az.ub.uni-freiburg.de/show/fz.cgi?cmd=showpic&ausgabe=01&day=29b2&year=1928&month=06&project=3&anzahl=4

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Im Zeitspiegel
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 02. Juli 2008 07:27

Einer Gedenk-Notiz, Rousseau betreffend, von der man wohl mit Sicherheit sagen kann.
Die WTG jedenfalls, würde von diesem Datum keine Notiz nehmen, konnte man in der „Freiburger Zeitung" vom 2. 7. 1928 begegnen.




Der Grund erschließt sich in einem Internettext auch dergestalt.
Zitat:
„Eine übermenschliche Offenbarung ist für uns nicht notwendig. Das wahre Christentum besteht in dem uns von Gott selbst unmittelbar eingepflanzten religiösen Gefühl; nicht auf geschriebenen Blättern, sondern in unserem Herzen müssen wir das Gesetz Gottes suchen. Rousseau verteidigte seine Lehre gegen die orthodoxen Angriffe"

Damit ist letztendlich auch für die WTG das „Eingemachte" tangiert.
Sie meinte selbigen gelegentlich nur dahingehend zitieren zu können, dass er ja die Existenz eines Jesus anerkenne (sie also nicht bestreite).
Das Rousseuau insbesondere die Erbsündenlehre, wenn nicht direkt, so doch indirekt, bekämpfte, ist für die WTG kein Thema. Wie gehabt. Was nicht ins eigene Konzept passt, wird totgeschwiegen.
www.textlog.de/6464.html

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Re: Im Zeitspiegel
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 13. Juli 2008 06:31
„... Manches Unheil stiftete der Franzose Linguet mit seinem Fehdezug gegen das - Brot, von dem er behauptete, daß es dem menschlichen Körper nur den ärgsten Schaden bringe. Da wagten sich nach dieser Behauptung tatsächlich viele Leser nicht mehr an dieses unentbehrlichste unserer Nahrungsmittel heran".

Diese und noch ein paar mehr solcher Anekdötchen, kann man in einem Zeitungsaufsatz mit dem Titel „Über was man schon Bücher geschrieben hat" begegnen, welche denn die „Freiburger Zeitung" in ihrer Ausgabe vom 13. 7. 1928 publizierte.

Merkwürdig. Lese ich da also solcherlei, wie Abraten von Brot essen, dann ergibt sich für mich eine Gedankenassoziation, zu einem Fernsehbeitrag des Zdf aus dem Jahre 2005, innerhalb der Sendereihe "Frontal 21".
Der genauen Text (ohne Bildmaterial) jenes "Frontal 21"-Beitrages, kann man ja noch heute auf der Webseite des ZdF nachlesen, unter der URL:
frontal21.zdf.de/ZDF/download/0,5587,2002436,00.pdf

Ergänzend dort auch die URL
frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/9/0,1872,2349481,00.html?dr=1
Mein damaliger, zeitgenössischer Kommentar unter
Parsimony.23077

Ach ja wen es noch „interessiert". In dem da aufgeführten Sammelsurium begegnet man auch einem solchen von der „Güte":
„Beweis, daß unsere Ureltern Adam und Eva keinen Nabel gehabt" haben sollen.

Da ist es dann wohl nicht mehr weit zu der auch Buchform erreicht habenden Abhandlung „Über den Glauben des Kindes im Mutterleib".

Noch ein Zitat gefällig??

Bevor ich selbst dafür gesteinigt werde, aber der Hinweis. Es handelt sich um ein Zitat aus dem in Rede stehenden Artikel, der auch darüber zu berichten weis:
„Den trefflichen Gelehrten Anton Schlösser in Frankfurt quälte nämlich die bange Frage: Ob die Frauen auch zu den Menschen zu rechnen seien?"

Bevor der Verdacht aufkommt, den zitierten Artikel hätte ein Mann geschrieben, noch den genannten Verfassernamen.
Eine Mathilde v. Leinburg.
Nachlesbar in der genannten Ausgabe der „Freiburger Zeitung".

http://az.ub.uni-freiburg.de/show/fz.cgi?cmd=showpic&ausgabe=02&day=13b1&year=1928&month=07&project=3&anzahl=4

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Re: Im Zeitspiegel
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 25. Juli 2008 07:03
Anläßlich eines Zeugen Jehovas-Kongresses in München, berichtete Gabriele Schmidt-Zesewitz über ihre diesbezüglichen Eindrücke im "Münchner Merkur" vom 25. 7. 1978 ("Vor-Online-Zeit";)

Wer sind eigentlich Zeugen Jehovas? Sie rauchen nicht, weil das Nikotin ihr Denkvermögen beeinträchtigt; sie lehnen vorehelichen Geschlechtsverkehr und „wilde Ehen" rigoros ab; sie gelten als die ehrlichsten und pünktlichsten Steuerzahler der Bundesrepublik, ihre Gesetzestreue fällt im Straßenverkehr und in der Verbrechensstatistik auf; sie sprechen sich gegen jede Art der Bluttransfusion aus, auch wenn sie dadurch das Leben ihrer Kinder oder Verwandten aufs Spiel setzen. Sie gehen niemals zur Wahl, weil sie sich der absoluten Neutralität verschrieben haben. Sie feiern weder Ostern noch Weihnachten, leisten keinen Wehrdienst, bekleiden niemals öffentliche Ämter (Politiker, Schöffen), meiden Diskotheken, Betriebsausflüge, Vereine; sie zollen der Obrigkeit (Eltern, Lehrer, dem Staat) Gehorsam.

Über allem gelten sie als arrogant, weil sie sich nicht beirren lassen, weil sie allein - und einige wenige Gleichgesinnte - das tausendjährige Gottesreich auf Erden (nach der Schlacht von Harmagedon) erleben werden.

Der internationale Kongreß der Zeugen Jehovas (vom 26. bis 30. Juli) macht München für fünf Tage zum Sammelbecken dieser kirchlichen Organisation, über 55.000 Zeugen im Olympiastadion.
In München leben etwa 5.000 Zeugen Jehovas.

Fragt man sie selbst, was einen Zeugen Jehovas von seinen Mitmenschen unterscheidet, heißt es lapidar:
„Wir verabscheuen im Gegensatz zu anderen Lippenbekenntnisse; wir leben unseren Glauben jede Sekunde."

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Re: Im Zeitspiegel
geschrieben von: Frau von x
Datum: 25. Juli 2008 10:06
Zitat:
Drahbeck
... sie sprechen sich gegen jede Art der Bluttransfusion aus, auch wenn sie dadurch das Leben ihrer Kinder oder Verwandten aufs Spiel setzen.


Deshalb wird auch regelmäßig darauf hingewiesen, wie gefährlich und schädlich Bluttransfusionen sein können.

So auch im Erwachet für JULI 2008 auf S.30 unter der Rubrik:



WIR BEOBACHTEN DIE WELT

Mehr Schaden als Nutzen?
Laut einem Bericht der medizinischen Fakultät der Duke-Universität (Durham, North Carolina, USA) "schaden Transfusionen von gelagertem Blut den meisten Patienten möglicherweise mehr, als sie ihnen nützen". Gemäß verschiedenen Studien kommt es bei Patienten, die Transfusionen erhalten haben, "häufiger zu einem Herzanfall, zu Herzversagen, Schlaganfall und sogar zum Tod" als bei Patienten, die nicht transfundiert wurden. Woran liegt das? "Fast unmittelbar nach dem Verlassen des Körpers beginnt in den roten Blutkörperchen das Stickoxid zu zerfallen." Das Stickoxid ist unerlässlich, damit die Blutgefäße offen bleiben und die Erythrozyten das Körpergewebe mit Sauerstoff versorgen können. "Millionen von Patienten wird demnach Blut transfundiert, dessen Fähigkeit, Sauerstoff zu transportieren, beeinträchtigt ist", so der Bericht.

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Re: Im Zeitspiegel

geschrieben von: Drahbeck
Datum: 29. Juli 2008 05:46
In der Ausgabe vom 29. 7. 1938 der in der Schweiz erscheinenden Zeitschrift „Der öffentliche Dienst", gibt es bezüglich des „Zürcher"-(Harbeck)-Buches „Kreuzzug gegen das Christentum" einen Bericht, auf welchen die WTG auch später noch, diverse male hinweisen sollte.

Wie schon der Name dieser Zeitschrift es verkündet, sind Beamte, die ein ruhiges Leben zu führen wünschen, besonders unangenehm tangiert von jenen Vorgängen, die sich da zeitgleich in Hitlerdeutschland abspielten. Muss man doch registrieren, dass Angehörige der eigenen Kaste, eben Beamte, da in Hitlerdeutschland mit betroffen waren, und das macht selbst die ihren Mittagsschlaf gewohnten Schweizer Beamte, mehr als unruhig. Insofern kann man die Motivation dieses Blattes durchaus nachvollziehen.

Einleitend wird auf Wolfgang Langhoffs Erlebnisbericht „Die Moorsoldaten" verwiesen und auf die darin enthaltene Szene, der standhaften Verweigerung eines „Art Ingenieurs" wie Langhoff es formuliert, des Hitlergrußes, selbst unter den rabiaten Umweltbedingungen des KZ Lichtenburg.

Auch da kann man nachvollziehen, dass solcherart Berichte den „Öffentlichen Dienst" hochschreckt. Und das noch um so mehr, bekommt er das ganze zusammerngefasst und komprimiert, dann noch in der Form des „Zürcher"(Harbeck)-Buches zu Gesicht. Insofern ist eine Vokabel wie etwa Gefälligkeits-Rezension, sicherlich zu weitgehend. Das sei nicht bestritten.

Allerdings fragt unsereins sich schon, was er denn so von solchen Sätzen halten soll wie den nachfolgenden, auch in diesem Bericht lesbaren:

„Der Zweck der Bibelforscher ist die Ergründung der Weisheiten der Bibel durch gemeinschaftliches Lesen."

A ja so einfach sieht das also in der Beamtenwelt aus! Eine weitere Frage kann ich mir dann doch nicht verkneifen. Noch in den 30er Jahren dümpelten die Schweizer Zeugen Jehovas zahlenmäßig so vor sich hin. Nichts da mit berauschenden Neuzugängen. Nun frage ich mich nur, warum nicht gerade die Schweizer Beamtenschaft, auch als Folge dieses Artikels, in hellen Scharen zu den Zeugen Jehovas überlief? Offenbar war das doch wohl auch nicht der Fall!

Zu den Pro-Zeugen Jehovas-Aussagen in diesem Bericht gehört dann sicherlich auch die Zitierung:

„Die Basler Theologen Prof. Dr. Barth und Dr. Staehelin bezeichnen sie in einem Gutachten vom 2. Februar 1937 als besonders an den biblischen Weissagungen interessierte Richtung, die der Botschaft vom Reiche Gottes dienen will und durchaus unpolitisch ist. Die Beschuldigung, als ob sie mit den Kommunisten etwas zu tun hätten, könne nur auf einem unfreiwilligen oder auch absichtlichen Mißverständnis beruhen.
Dagegen hatte der bayrische, inzwischen mit seinem Sportflugzeug abgestürzte, Nazivolksschullehrer und spätere Kultusminister Schemm den Zeugen Jehovas in einer ihrer Versammlungen in München angedroht: „Wenn wir an der Macht sind, wird mit euch kurzer Prozeß gemacht!" Bekanntlich sind solche Ehrenwörter die einzigen, die von den Nationalsozialisten gehalten wurden."


Tja, da kommt es dann doch wohl wieder auf die Sichtweise an. Der mit genannte Karl Barth sollte in späteren Jahren noch mal wie der Pamphletschreiber B... es sicherlich formulieren würde. Besagter Barth machte in späteren Jahren auch noch mit einem Pamphlet von sich reden mit dem Titel „Brief an einen Pfarrer in der Deutschen Demokratischen Republik". Barth legte sich sogar öffentlich mit dem seinerzeitigen DDR-Staatssicherheitsminister Zaisser an. Hat man diese Barth'schen Voten mit im Blick, kommt man allerdings nicht umhin zu konstatieren. Die Persilscheine der Herren Barth und Staehelin für die Zeugen Jehovas, fielen doch merkwürdig unterkühlt aus. Namentlich der genannte Barth, konnte noch ein ganz anderes Temperament entwickeln, wenn er denn wollte. Offenbar wollte er es aber 1937 noch nicht.

Diese Einschätzung indes ist dann wohl für eine „einem ruhigen Leben nachjapsende" Beamtenzeitschrift wohl nicht erkennbar.

Noch so ein kommentierenswerter Satz:

Das Buch wendet sich an alle Menschen, die guten Willens sind. Der Verfasser meint wohl, das gebe es noch. Aber, müßten nicht sonst die Steine schreien? Menschen guten Willens! In der Innerschweiz hat man den „Zeugen Jehovas" mit dem aus Hitler-Deutschland bezogenen Ammenmärchen, sie seien Kommunisten, ihre Aufklärungsversammlungen über den Hakenkreuzzug gegen das Christentum verboten. Beneidet der Katholizismus die Bibelforscher etwa um ihre Blutzeugen oder ist es der alte Ketzerhaß, daß Laien sich erdreisten, die Bibel ohne päpstliche Autorität auszulegen? Ueberflüssigerweise distanziert sich auch der Verlag von den biblischen Auseinandersetzungen in diesem Buch."

Soweit es die Kritik den Katholizismus betreffend anbelangt stimme ich da ohne Wenn und aber, mit dem „Öffentlichen Dienst" überein, aber er kombiniert das ja zugleich mit der Aussage, dass der Verlag sich „Überflüssigerweise" auch von der vermeintlich biblischen Argumentation der Zeugen Jehovas distanziere. Hier aber widerspreche ich diesen saturierten Beamten, und das grundsätzlich.

Eine nähere Beschreibung lieferte der „Öffentliche Dienst" ja nicht. Das dereinst die in Rede stehende Zeugen Jehovas-Lehre in den Jahren 1962/63 wieder gekippt wurde, können saturierte Beamte, denen nur die eigene Saturiertheit wichtig ist, und sonst nichts, auch noch nicht erahnen.

Aber wir schreiben Jahr das Jahr 1938 und da galt eben in vollem Umfange die Rutherford'sche Obrigkeitslehre von 1929. Dass die Nazipolitik (auch) den Schweizer Beamten, die allergrößten Schrecken einjagte, und sie diesen Schrecken exemplarisch am Falle der Zeugen Jehovas bestätigt sahen, ist voll nachvollziehbar. Da habe ich keinen Dissenz.

Der Dissenz liegt eher auf einer anderen Ebene. Diese Ebene möchte ich mal so beschreiben. Saturierten Beamten geht auch eine Eigenschaft ab, nämlich mal vorausschauend in die Zukunft sehen zu können. Wäre es anders (es war aber nicht „anders"), hätten sie prophezeien können.

Dereinst wird mal ein Historiker sich dieses uns beruhigenden Zeugen Jehovas-Thema annehmen, und es in allen seinen Facetten ausloten. Und diesem Historiker wird es dann gegeben sein, mal den Nagel auf den Kopf zu treffen, wozu wir als saturierte „Fachidioten" ohnehin nie in der Lage sein werden. Und dieser Historiker wird einen Satz aussprechen, der auch unseren Schrott dahin befördert, wo er hingehört, nämlich auf den Müllhaufen der Geschichte. Und dieser Satz wird lauten:

„Der tiefere Grund für die Todfeindschaft zwischen Nationalsozialismus und Bibelforschertum lag in der strukturellen Ähnlichkeit der beiden Ideologien. Wie die Weltanschauung des Nationalsozialismus, so war auch die Doktrin der Zeugen Jehovas nicht demokratisch, sondern autoritär geprägt. Beide Systeme waren totalitär insofern, als sie Volksgenossen wie Glaubensbrüder streng in die jeweilige Herrschaftshierarchie eingliederten und sie in jeder Situation aufforderten, sich für die Zwecke des Systems von ihrer Eigenpersönlichkeit zu lösen. Während Nationalsozialisten sich zum "Führerstaat" bekannten, beriefen Ernste Bibelforscher sich auf die "Theokratie", in der nicht der Führer, sondern Jehova Gott diktatorisch regiere. Da beide Richtungen also den Anspruch auf Ausschließlichkeit vertraten, mußte es unweigerlich zum Konflikt kommen."

Vielleicht noch ein charakteristischer WTG-Text.
Die Herren Beamten des öffentlichen Dienstes in der Schweiz, denen Kritik an der Zeugen Jehovas-Führung um Rutherford ein Fremdbegriff ist, dürften ja wohl auch nicht geringen Wert, auf ihr alljährliches - möglichst nicht geringes - Weihnachtsgeld legen. Wenn sie denn an den Weihnachtstagen vielleicht mal etwas mehr Muße haben sollten als sonst, dann wäre es doch mal ratsam, sie würden angesichts der von ihnen verteidigten Klientel, auch über diesen WTG-Text einmal etwas tiefer nachdenken.
Entnommen dem Jahrbuch der Zeugen Jehovas für 1935.

Tagestext für 19. Mai (1935):

„Der Herr Jesus Christus im Tempel [in der Form seines vermeintlichen Statthalters Rutherford] hat Gottlosigkeiten beseitigt, wie "Charakterentwicklung", Formenwesen, Anbetung von Geschöpfen, - dass ist die "Sünde von Samaria" - das "Pyramiden-Steckenpferd", Untertänigkeit gegen die politischen und kommerziellen Mächte als wären sie die "obrigkeitlichen Gewalten".

Dann noch ein Zitat:
„Wir möchten keine Meinung über die Wirkung, die diese Aktion (Protestaktion vom 7. 10. 1934) bei der deutschen Regierung auslösen wird, äußern" tönt das 1935er ZJ-Jahrbuch auf Seite 85. Das war wohl auch besser so, denn eine objektive Einschätzung kann sich des Eindruckes nicht erwehren. Da wurden die deutschen Zeugen dem Hitlerregime als Kanonenfutter hingeworfen.

Noch eine „Tagestext"-Empfehlung als Kommentarstoff für die Herren Beamten. Deren Kommentar dazu würde mich in der Tat noch heute interessieren. Und zwar der dem 1938er ZJ-Jahrbuch entnommene Tagestext für den 6. Januar 1938:


„Eines der feinsten vom Widersacher angewendeten Mittel, das den Menschen am meisten geschadet hat, ist die Religion. Wären die Menschen darüber unterrichtet worden, dass Religion vom Teufel kommt, so hätte es ohne Zweifel eine weit geringere Anzahl von Religionisten auf der Erde gegeben. Nun ist aber die Zeit zur Aufklärung der Menschen gekommen. Jahrhundertelang hat der Teufel die Religion zum Kampf gegen Gott benutzt. Es scheint jetzt unbedingt nötig zu sein, zum Nutzen derer, die guten Willens gegen Gott sind und daher aufrichtigen Frieden, Zufriedenheit, Glück und Leben begehren, den Menschen die Verderbtheit der Religion deutlich vor Augen zu führen, damit sie eine hinreichende Gelegenheit erhalten, sich zu schützen. Die Veröffentlichung dieser Wahrheit wird große Verfolgung nach sich ziehen."

196 hauptamtliche Mitarbeiter hatte man zu der Zeit, laut gleichem Jahrbuch in Brooklyn.
Und 180 hatte man Anfangs 1933 in Magdeburg, dessen Betrieb zu der Zeit dreischichtig gefahren wurde. Schon diese beiden nüchternen Zahlen offenbaren einiges, was warum und wie geschah!

Es ist wohl für die Herren Beamten (auch wohl die in der Schweiz) generell zu viel verlangt, sich hinausgehend über das, was man ihnen denn auf dem „silbernen Tablett" serviert wird (in diesem Falle eben das „Zürcher"-Harbeck-Buch), sich mal eigenständig etwas tiefer in die Materie hinein zu versetzen. Gerade die Beamtenschaft in der Schweiz hatte eine gute Gelegenheit dazu. Wenn sie denn nicht den Vorwurf auf sich sitzen lassen wollen, nur ein Papagei der WTG in konkretem zu sein, dann würde ich diesen Herren Beamten doch mal anraten.

Begeben sie sich doch mal in die Schweizerische Landesbibliothek zu Bern. Als Schweizern ist Ihnen ja das durchaus möglich. Und dort leihen Sie sich mal das „Jahrbuch 1936 der Zeugen Jehovas" aus. Können sie selbiges sich anderweitig beschaffen - auch gut.
Und dann kommentieren Sie doch bitte mal, den auch in diesem „Jahrbuch" (und in anderen WTG-Publikationen mehrfach) enthaltenen Satz:


„In Deutschland hatte die römisch-katholische Hierarchie die Kommunisten organisiert und diese Organisation als ein Schreckmittel verwendet, um den Leuten Angst zu machen. Später hat die römisch-katholische Hierarchie die Nazi-Partei ins Leben gerufen und mittels dieser Organisation die Herrschaft über Deutschland ergriffen, indem sie einen gewissen Hitler als absoluten Diktator einsetzte. Die einzige Macht die hinter Hitler steckt, ist die Institution der Jesuiten dieser Hierarchie."

Dieser Satz stammt nicht von „irgendwer", sondern von dem Höchsten der damaligen Zeugen Jehovas, dem Herrn Rutherford selbst.
„Wie der Herr - so das Geschirr", wäre dazu noch hinzuzufügen.

Sollten sie wieder erwarten zu diesem „kernigen" zitierten Satz einen sinnvollen und nachvollziehbaren Kommentar zustande bringen. Dann, aber erst dann, bin ich bereit mit ihnen über weiteres zu disputieren. Erfüllen sie dieses Anliegen nicht, gilt auch für Sie:

Gewogen und für zu leicht befunden!

Man fasst sich an den Kopf, wenn das 1937 ZJ-Jahrbuch, welches den Bericht über das Jahr 1936 wiedergibt (jenes Jahr, wo in Hitlerdeutschland die relevantesten Aktionen gegen die Zeugen Jehovas durchgeführt wurden). Und schon die Jahre davor waren keine Jahre des „Zuckerschleckens".
Wenn man also in genannten Jahrbuch (S. 168f.) liest, die Zeugen Jehovas in Hitlerdeutschland hätten in diesem Jahre insgesamt 452.840 Bücher und Broschüren verbreitet.

Dabei muss man noch die Relationen sehen. 1933 wollte man in Deutschland eine Höchstzahl von 25.000 erreicht haben. Durch die Verbotsmaßnahmen sackte die Zahl der tatsächlich Aktiven dann auf rund 6.000 ab. Und dieses kleine Häuflein will vorgenannte Stückzahl an WTG-Schriften im Jahre 1936 verbreitet haben, und dazu noch, akribisch darüber Buch geführt haben. Wenn sie denn für den Eigenbedarf sich um neuere WTG-Publikationen bemühten, ist das ja noch nachvollziehbar. Genannte Verbreitungszahl dürfte mit höchster Wahrscheinlichkeit aber aus gehorteten - vor 1933 gedruckten - Schriften bestanden haben.

Da fragt man sich. Hatten die damals wirklich keine anderen Sorgen, als sich solch fragwürdigen Verbreitungsruhm zuzulegen?

Man kann natürlich auch in ein offenes Messer hineinrennen. In Japan nennt man das wohl Harakiri. Was da seitens der Zeugen Jehovas veranstaltet wurde, unterschied sich wohl kaum von dem!

Es ist sicherlich ein zweischneidiges Schwert, jene Pro „Zürcher"(Harbeck)-Buch existierenden Buchbesprechungen in der Presse, zu kritisieren. Man kann die Relationen dabei keineswegs außer Betracht lassen. Und diese Relationen sind eindeutig. Die unvergleichlich höhere Schuld liegt beim Naziregime. Da gibt es in der Tat nichts daran zu deuteln. Aber man erlebt es ja heute noch, wie die damaligen Geschehnisse, für heutige WTG-Interessen instrumentalisiert werden. Und wenn da eben jener „Öffentliche Dienst", die vorsichtige Distanzierung des herausgebenden Verlages, von der Theologie der Zeugen Jehovas, als „überflüssig" bezeichnet, dann hat er eben genau den Tropfen hinzugefügt, welcher das „Fass zum überlaufen bringt".

Es sei durchaus an den Fall Ewald Vorsteher erinnert, welcher schon 1933 den Nazi-Rattenfängern Vokabeln anhängte, welche Jahre später auch die ganze Welt (einschließlich der WTG) selbigen anhängte. Nur war dieses den WTG-Anbiedern im Jahre 1933 noch nicht recht. Als WTG-Funktionär Balzereit 1935 auch verhaftet wurde, wurde der in der Schweiz stationierte WTG-Funktionär (mit USA-Pass) Harbeck, nach Hitlerdeutschland beordert. Der Bericht im ZJ-Jahrbuch dazu bemerkt ausdrücklich. Sein Auftrag betraf nicht das ZJ-Predigtwerk, sondern nur die materiellen WTG-Vermögensansprüche.

Als skandalös indes ist es zu bezeichnen, dass noch im Jahre 1936 in einem in diesem Jahre veröffentlichten WTG-Text, Vorsteher mit der Vokabel bedacht wurde: „Lies sich einiges zuschulden kommen". Was indes genau, wird nicht hinzugefügt. Vorsteher musste schon 1933 in die Nazi-Gefängnisse wandern, dieweil er eben dem Naziregime gegenüber deutliche Worte fand. Deutliche Worte gegenüber dem Naziregime fand auch die WTG ab 1934. Insofern waren sie und Vorsteher wieder quitt. Aber wenn die WTG noch im Jahre 1936 eine ausgesprochene Rufmordthese über Vorsteher verbreitete, und sich bis heute nicht dafür entschuldigt hat (Die Enkeltochter des dann auch noch im KZ umgekommenen Ewald Vorsteher, wartet immer noch auf solch eine Entschuldigung - vergebens). Dann zeigt das im besonderen Maße auch die Skrupellosigkeit der WTG. Wer diese Faktenlage unter den Tisch kehrt und bagatellisiert, wie der genannte „Öffentliche Dienst" macht sich in hohem Grade selbst unglaubwürdig.

Nachstehend dann noch zwei weitere zeitgenössische Presse-Rezensionen zum „Zürcher"(Harbeck)-Buch. Selbige sind auch (zu Recht) auf das Naziregime nicht gut zu sprechen. Ihnen aber unterläuft eben nicht, der vorstehend beschriebene Lapsus des „Öffentlichen Dienst".

Die Sozialdemokratische „Berner Tagwacht" schrieb zum Thema in ihrer Ausgabe vom 3. 8. 1938:


Die Juden sind zwar im Verhältnis nur ein kleines machtloses Häuflein, aber im Verhältnis; nur politische Perversität hat sie durch Hetze zum tückischen Feind gestempelt, zum Feind, der in seiner Hexenküche den Bolschewismus zusammenbraut, so wie im Mittelalter der Teufel sich der Hexen bediente, um die Seelen harmloser Christen zu fressen.

In Deutschland gibt es eine verhältnißmäßig kleine Sekte, die sogenannten ernsten Bibelforscher (Zeugen Jehovas, 1884 in Amerika gegründet), die in Erwartung der Aufrichtung des „Königreiches Christi" sich mit einem besonderen religiösen Eifer der Deutung der Bibel hingegeben, fromme belehrende Schriften und Traktate verbreiten und sich bewußt seit je von der Politik fernhalten. Sie sind Gegner der Gewalt und sie hätten, weltfremd wie sie sind dem Dritten Reih sicher nichts in den Weg gelegt, hätte man sie in ihren engen kleinen Zirkeln unter sich gelassen, wie dies die Republik und vorher schon die Monarchie getan hat. Aber das totalitäre Regime sollte auch die Unterwerfung dieser harmlosen Schwärmer und die Tatsache, daß die Bibelforscher unter Berufung auf die Heilige Schrift die Verleugnung ihres Glaubens ablehnten, weckte den Haß des Systems.

Wir erleben im Herzen Europas eine Christenverfolgung, gerissen-demagogisch, um die Zweckreligion an die Stelle der echten zu setzen. Im Europa-Verlag in Zürich ist dieser Tage ein erschienen: "Kreuzzug gegen das Christentum, eine Dokumentensammlung von Franz Zürcher, das in der Literatur über den
Terror des Dritten Reiches eine Lücke ausfüllt und denen, die an eine Milderung des Schreckesregimentes der Gestapo glauben, den Star sticht.
Sechstausend Bibelforscher sind in Hitlerdeutschland in Gefängnissen, Zuchthäusern und Konzentrationslagern. Wie ist eine solche Verfolgungswut gegen Sektierer zu erklären? Alles, was an Schikanen Haß Rachsucht im Dritten Reich gegen die "Gegner" verübt wird, richtet sich auch gegen die Bibelforscher, gegen unpolitische Menschen, die nie zu einer Wahl gehen. Aber im Dritten Reich ist die Politik eine Mahlmaschine die mitleidlos jeden erfaßt.

Man vergleiche die in diesem Buche geschilderte Christenverfolgung mit den Phrasen über die Errettung der Religion in Deutschland vor dem Weltbolschewismus.
Ein besonders schlimmes Kapitel ist die Wegnahme der Kinder und die Kindesmißhandlung. Der Staat der prahlt, die Familie wieder zur gesunden Zelle gemacht zu haben, dokumentiert in Entscheidungen der Vormundschaftsgerichte, daß ein Kind moralische hochstehend und dennoch verwahrlost bezeichnet werden kann, wenn es politisch unzuverlässig ist, soll heißen, wenn es das vierte Gebot ernst nimmt, Vater und Mutter zu ehren, oder wenn es Gott höher stellt, als einen zum Gott emporgehobenen Führer.
Dennoch sollte diese Dokumentensammlung in viele Hände kommen, denn in dieser Zeit der Verirrung und Verwirrung, in der so viele Auch-Christen Gott und Christus längst verraten haben, ist es erhebend, wie diese Bibelforscher ihren Glauben mutig bekennen, Übermenschliches erdulden, ja oft genug um ihres Glaubens willen den Tod erleiden.


Gleichfalls am 3. 8. 1938, schrieb die „Freiwirtschaftliche Zeitung" zum selben Thema:

In dem sehr schönen, volkstümlichen Buch „Der französische Protestantismus" hat Joeeph Chambon, ein Abkömmling der Hugenotten, die "Verfolgungen der französischen Protestanten in Frankreich ergreifend geschildert ... Bei der Lektüre von Zürchers Buch mußte ich unwillkürlich immer wieder an jenes andere Buch denken. Zürcher schildert die Leiden der "Zeugen Jehovas" (Internationale Bibelforscher) im Dritten Reich. Wie Heinrich II. oder Ludwig XIV. die Hugenotten systematisch auszurotten versuchten, so führen Hitlers Folterknechte einen Vernichtungs-Feldzug gegen die Bibelforscher. Wie bei den Hugenotten aber schon die Kinder angesichts aller drohenden Schrecken standhaft ihren Glauben bekannten, so stehen hier auch schon die Kinder für ihren Glauben ein, recken den Arm nicht zum Sklavengruß und sind nicht zu bewegen, Heil Hitler zu rufen. Und wie endlich die französischen Gerichte immer wieder die Unbescholtenheit und Rechtschaffenheit der Verfolgten anerkennen müssen, freilich nur, um sie nachher erst recht schwer zu verurteilen, so auch die deutschen Gerichte. So gibt z.B. ein Amtsgericht über eine zirka 13jährige Schülerin folgendes Gutachten ab:

"Abgesehen von dieser Verweigerung des deutschen Grußes wird ihre Führung in der Schule als tadellos bezeichnet; sie ist geistig über dem Durchschnitt entwickelt und steht mit ihren Leistungen an der Spitze der Klasse. Sie zeichnet sich durch Fleiß, Aufmerksamkeit und Strebsamkeit in der Schule aus. Sie besitzt reiche Phantasie und eine besondere Gabe für bildhaftes Gestalten. Auch die äußere Erscheinung des Kindes ist in höchstem Maße sympathisch. Sie ist mit besonderer Sorgfalt gekleidet und macht einen außerordentlich ruhigen und zuvorkommenden Eindruck." Das hindert aber nicht, daß das Kind als eine Gefahr für die Schulzucht und die Volksgemeinschaft bezeichnet wird und staatliche Maßnahmen getroffen werden.

Arme Volksgemeinschaft, die durch ein so schwaches Kind bereits bedroht ist!
Nur in einem gleichen die Hugenottenverfolgungen den Christenverfolgungen im Dritten Reich nicht. Die französischen Könige sind zu ihren Untaten gestanden. Sie haben ihre Opfer öffentlich gefoltert und hingerichtet

Hitlers Schinderknechte feiern aber ihre Orgien im Geheimen. Die Nazi-Begierung leugnet alle ihre Untaten. Die feigen Sadisten werden bleich, sobald sie fürchten müssen, daß ihre Taten ans Tageslicht gezerrt werden. So z.B. jener Dortmunder Kriminalbeamte Theiß, der sich durch besondere Bestialität auszeichnete.
In einer Gerichtsverhandlung wagt der Anwalt dar angeklagten Zeugen Jehovas, Theiß zu fragen, ob er sich nicht einer strafbaren Handlung den Angeklagten gegenüber schuldig gemacht habe.
"Darauf wandte sich dieser blaß und sehr erregt an den Herrn Staatsanwalt and erklärte: 'Ich stelle mich unter Ihren Schutz, ich bin Ihr Mitarbeiter! Worauf natürlich der Staatsanwalt den Verteidiger sofort veranlaßte, seine Frage zurückzuziehen. Denn alle diese Grausamkeiten geschehen mit Willen und Wissen der Regierung, einschließlich Hitlers, an den z.B. Deutsche und ausländische Bibelforscher unzählige Eingaben gerichtet haben, natürlich ohne je nur einer Antwort gewürdigt zu werden.

Gewiß haben die Bibelforscher eine krause Lehre. Sie kommt auch in dieser Schrift da und dort zum Vorschein. Aber in ihrer konsequentem und standhaften Ablehnung der Staatsvergötzung, in ihrer Treue zu Gott, muten sie direkt urchristlich an. Sie schielen nicht, wie selbst ein Flügel der Bekenntniskirche, immer wieder nach den "nationalen Belangen". Sie haben bei Hitlers Machtergreifung den Rausch, der auch die Kirche erfaßt, nicht mitgemacht. Sie sind zu keiner Abstimmung angetreten. Sie sind dafür aber auch mit einer Grausamkeit verfolgt worden wie keine anderen Bekenner des Namen Christi. Das Buch bietet eine Fülle von Material. Das Buch bietet eine lulle von Material. Schandtat reiht sich an Schandtat. Greuelnachrichten, die einem die Haare zu Berge steigen lassen. Leider nicht Greuelmärchen. Wäre die moralische Verlotterung in unserer Zeit nicht so furchtbar, so müßte dieses eine Buch genügen zu einer totalen moralischen Isolation des Dritten Reiches durch alle anderen Länder. Leider wird es aber auch weiterhin Schweizer geben, die ein Buch wie das vorliegende nicht zu lesen begehren, oder die, wenn sie es lesen, finden, Ordnung müsse sein, und diesen Bibelforschern sei ganz recht geschehen.
Ich rechne es zu den allerbesten Materialsammlungen über das Dritte Reich.


Außerhalb dieser Presseberichte noch die Anmerkung. Zeitgenössisch kam vom „Zürcher"(Harbeck)-Buch eine französischsprachige, und erinnere ich mich recht, auch eine polnische Ausgabe heraus. Die sich überstürzenden Ereignisse, beide genannten Länder betreffend, dürften aber dahingehend einschätzbar sein. Wohl ohne sonderlichen Verbreitungsradius.

Jedenfalls erschien nie (bis zur Gegenwart) eine Englischsprachige Ausgabe, während der Herr Dr. Garbe es ja nun auch geschafft hat, sein Buch in Englisch bewundern zu können.

Im Zuge der politischen Entwicklung, kam es Anfangs der 1940er Jahre, auch in der Schweiz zum Vertriebsverbot dieses Buches (ein Verbot das erst 1944 wieder aufgehoben wurde). Sehr selten, aber durchaus gelegentlich registrierbar, kommen auch mal Exemplare davon bei ebay zum Angebot. Die dabei erzielten Preise erreichen nicht selten, Schwindelerregende Höhen, wobei offenbar mitwirkt, dass etliche Bieter aus dem US-amerikanischen Raum da mitbieten. Trotz dieser ungewöhnlichen Marktlage gibt es bis heute keinerlei reguläre Neuauflage. Selbst ein Deutscher (seinerzeitiger) Verlag der den Cole-"Schinken" (dieser Pro WTG-Schrift) neu herausbrachte, obwohl mit der ersten Auflage, die Markt"Nachfrage" weitgehend als „gesättigt" angesehen werden konnte. Selbst der unternahm offenbar keinerlei Bemühungen in Sachen „Zürcher"-Harbeck-Buch. Von der offiziellen WTG erst gar nicht zu reden.

Auch das ist dann ein Schlaglicht der besonderen Art. Man sonnt sich zwar im Ruhm von gestern. Aber Geld für eine würdevolle Installierung dieses Ruhmes auch heutzutage zu investieren, ist offenbar nicht drin. Das zeigt denn auch was den heutigen WTG-Apparatschicks den ihre damaligen Kanonenfutter-Opfer noch „wert" sind!

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Re: Im Zeitspiegel
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 29. Juli 2008 16:56

Einer gehörigen Waggonladung voll von Krokodilstränen, konnte man (auch) in der Form eines bezahlten Inserates (Geld hatte man ja wohl) in der „Freiburger Zeitung" vom 29. Juli 1928 begegnen.

Auf den darin angesprochenen Sachverhalt komme ich zu einem späteren Zeitpunkt sicher nochmals kommentierend zurück.
Hier und heute, mag es sein Bewenden dabei haben, dass jeder der da „will", sein Bad in dem Meere der Krokodilstränen vornehmen kann.






http://az.ub.uni-freiburg.de/show/fz.cgi?cmd=showpic&ausgabe=03&day=29r3&year=1928&month=07&project=3&anzahl=8

Re: Im Zeitspiegel
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 30. Juli 2008 14:20

Der Mann, der vor allem „dem Volke" (nicht aber Seinesgleichen) die Religion erhalten wissen wollte.
Selbigen gedenkt denn wohl „ehrfurchtsvoll" (?)
auch die Freiburger Zeitung in ihrer Ausgabe vom 30. 7. 1928



http://az.ub.uni-freiburg.de/show/fz.cgi?cmd=showpic&ausgabe=03&day=30b1&year=1928&month=07&project=3&anzahl=4

Auch dem C. T. Russell konnte man ja schon ähnliches bescheinigen. Ein wesentliches Element, dass ihn umtrieb war ähnlicher Art. Auch er wollte „dem Volke" die Religion erhalten wissen.

Man setze sich mal mit Band 4 seiner „Schriftstudien" näher im Detail auseinander, und man wird dort, aber auch andernorts (etwa bei seinen auch nachweisbaren Predigten gegen die „religiösen Sozialisten") vielerlei Belege vorfinden.

Würde „dem Volke" die Religion nicht erhalten, malt er ein Schreckenszenario des Anarchismus auf.

Nun mögen die Wege, die da Russell und Bismarck zur Erhaltung der Religion „für das Volk" eingeschlagen haben, durchaus unterschiedlich sein.
Das „Patentrezept" des Russell, sein „Joker", der „große Zampano", der da alles „richtet" (am Sankt Nimmerleinstag). Wer denn diesem „Joker" vertraut, der vertraut auch darauf, wie schon Paulus, Sklaverei, prinzipiell nicht in Frage zu stellen. Das machte dann Russell ebenso.

Und auch Bismarck erkannte durchaus den Wert einer Sklavereiähnliche Verhältnisse konservierenden Religion.

Irgendwie muss aber doch der Marktwert dieser „Jokerkarte" einiges an Wert verloren haben.

Dieser Tage las ich in der hiesigen „Berliner Zeitung" über das Ergebnis einer Forsa-Umfrage selbiger. Was wäre, wenn morgen wieder mal gewählt würde (ist in Berlin nicht derzeit aktuell. Daher meinte genannte Zeitung es sich leisten zu können, dieses „Sandkastenspiel" zu betreiben).

Und zum Schrecken der hiesigen „Bismarck-Jünger" (die sich selbst so naturgemäß nicht bezeichnen), wollte besagte Umfrage wissen.
Die CDU sei in Berlin auf 20 % abgesackt.
Sie liege auf demselben Level wie die Linken, die gleichfalls mit 20% prognostiziert werden. Lediglich die ebenfalls feste abgesackte SPD erreiche „noch" 26 %. Ob das für letztere den ein echter „Trost" ist, mag man ja wohl eher in Zweifel ziehen.

Vielleicht hat genannte Umfrage sich auch verschätzt? Wer weis.
Der „Spiegel" bescheinigten kürzlich dem Saarland, dass dort die Linken zunehmend der SPD das Wasser abgraben. Er bescheinigten dort den Linken auch (und da widerspreche ich nicht) vielfach billigen Populismus zu betreiben. Nach dem Motto: Allen alles versprechen, was sie denn so gerne hätten.
Gleichwohl nannte der „Spiegel" (ich zitiere jetzt aus dem Gedächtnis, ohne Zugrundelegung des entsprechenden Artikels), eine Zahl über die „Hartz IV" „Beglückten" im Saarland. Meiner Erinnerung nach bewegte die sich um die 10%.
Und er meinte weiter; bei der nächsten Wahl werden die Linken der SPD im Saarland wohl noch das endgültige Fürchten lehren.

Tja und sollte das so sein, dann wage ich meinerseits zu prognostizieren.
Wer das prinzipielle ausurfern der „Hartz IV"-Landschaft, bei gleichzeitigem astronomischen Gehältern eines Herr Wedeking (beispielsweise, von Porsche), als nicht hinterfragbares Naturgesetz ansieht und behandelt.

Derjenige braucht sich nicht im geringsten darüber zu wundern, dass seine Vorhalte (wie berechtigt sie auch sein mögen), über den „unverantwortlichen Populismus der Linken", letztendlich resonanzlos verpufffen werden.

Der „Spiegel" mag mit seiner Prognose recht haben oder nicht. Schaun wir mal. Wir werden es dann ja wohl noch sehen.

Das alles werden auch jene gelesen haben, die da in genannten Prognosen nicht unbedingt „gut" wegkamen. Und das ihr „Einfallsreichtum" offenbar nicht viel größer ist, als der des Bismarck, scheint mir auch offenkundig zu sein!

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Re: Im Zeitspiegel

geschrieben von: Drahbeck
Datum: 01. August 2008 10:26
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Re: Im Zeitspiegel
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 01. August 2008 16:59
Laut „Berliner Morgenpost", anlässlich des Zeugen Jehovas-Kongresses im Olympia-Stadion vom 31. 7. - 2. 8. 1998, gliederten sich die etwa 50.000 Anwesende in 35.000 Deutsche, etwa 5.000 Polnisch und etwa 7.700 Russischsprachige Anwesende. Also schon zu diesem Zeitpunkt ist die Zahlenmäßig zunehmende Relevanz fremdsprachiger Gruppen bei den Zeugen Jehovas, deutlich spürbar.
Unter Berufung auf den WTG-Funktionär Walter Köbe werden für den „Berliner Raum" 81 Gemeinden mit etwa 8.400 Mitgliedern beziffert.

Unterstellt man mal, das sei keine „Mondzahl" muss der schwammige Begriff „Berliner Raum" wohl dahingehend erweitert interpretiert werden. Köbe zählt da ganz offensichtlich nicht unerhebliche Bereiche von Brandenburg mit, zusammengefasst als „Berliner Raum".

Denn gemäß WTG-eigenen Angaben rechnet sie Berlin nach wie vor zu den sogenannten „Hilfe tut not Gebieten". Selbst in den Glanzzeiten Westberliner Höchstzahlen wurde nie auch nur annähernd genannte Zahl „erreicht". Etwa im Jahre 1964 hatte man laut WTG-eigenen in den Jahrbüchern veröffentlichten Statistiken eine Höchstzahl von 5.565.
Bis 1984 sank diese „Höchstzahl" auf 4.929. Auch. Unter Hinzurechnung der etwa 700 Zeugen Jehovas des Ostberliner Raumes, kann wohl schwerlich jener Zahlenmäßige Quantensprung erreicht worden sein, welchen die Köbe'sche Zahl suggeriert. Wäre es anders hätte man entsprechende Siegeszahlen, etwa in „Unser Königreichsdienst" mit vernommen. Genau das aber ist auch nicht der Fall.

In einem analogen Bericht der „Berliner Zeitung" vom 1./2. 8. 1998 ist von „rund 7.000" Zeugen Jehovas in Berlin die Rede. Auch diese Zahl dürfte schon der Rubrik „geschönt" zuzurechnen seien. Jedenfalls haben da zwei unterschiedliche Zeitungen, von den WTG-Funktionären auch noch unterschiedliche Zahlen vermittelt bekommen.

Weiter liest man im Bericht der „Berliner Morgenpost" auch:

„Nach der neuen Sportanlagennutzungsverordnung kostet das Stadion bei Veranstaltungen ohne Eintritt pro Tag 75.000 DM" (Euro-Rechnung gab es ja zu der Zeit noch nicht).

Als Impression gab die „Berliner Zeitung" auch den Eindruck wieder:
„Daß Prediger Albert Schroeder seine Ansprache eine halbe Stunde überzieht, ist nicht so schlimm. Niemand von den rund 50.000 Gästen würde es wagen, vorzeitig zum Mittagessen zu gehen oder zu schwatzen."
Das "braune Naturschutzgebiet" in der Bundesrepublik Deutschland

www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/0801/feuilleton/0136/index.html
Re: Im Zeitspiegel
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 04. August 2008 01:48
In der Wochenzeitung "Christ und Welt" war in deren Ausgabe vom 22. 3. 1968 zu lesen:

„Nur einmal bestraft. Erleichterung für Zeugen Jehovas und Richter
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die für einen Rechtsstaat unwürdige Praxis beendet, Straftäter für dasselbe Delikt zweimal zu bestrafen. Der Senat entschied, dass Wehrdienstverweigern, die auch den zivilen Ersatzdienst ablehnen, dafür nur einmal bestraft werden dürfen. Mit dieser Entscheidung hob das Gericht mehrere Urteile unterer Instanzen auf, nach denen Angehörige der Religionsgemeinschaft „Zeugen Jehovas" zwei oder dreimal mit Gefängnis bestraft wurden, weil sie einer zweiten oder dritten Einberufung zum Ersatzdienst nicht nachgekommen waren.

Wegen Bedenken gegen eine Doppelbestrafung hatte der Zweite Senat bereits im Juli 1967 die Vollstreckung der Gefängnishaft ausgesetzt, zu der zwei „Zeugen Jehovas" zum zweiten Mal verurteilt waren. Nun haben die Verfassungsrichter ihren Bedenken Raum gegeben. Die Klärung war überfällig.

Schwere Bedenken aber wurden immer wieder dagegen erhoben - auch von Richtern!, - die zweite oder gar dritte Verweigerung des Ersatzdienstes als neue Straftat zu bewerten und entsprechend zu ahnden.

Dieser Anflug von Mitgefühl ging einem Münchner Schöffengericht völlig ab, das im Juni 1967 einen „Zeugen Jehovas", der bereits einmal acht Monate im Gefängnis abgesessen hatte, erneut „wegen Dienstflucht" so die gesetzliche Bezeichnung des Deliktes der Ersatzdienstverweigerung - für zehn Monate ins Gefängnis schickte. Nach einem Gerichtsbericht der „Süddeutschen Zeitung" antwortete der Vorsitzende auf den Hinweis des Angeklagten dass die „Zeugen Jehovas" in Schweden auch vom Ersatzdienst befreit seien: „Dann müssen sie eben nach Schweden gehen - bei uns herrschen andere Gesetze."

Gründe der Staatsräson gegen das Gewissen eines einzelnen Staatsbürgers führte auch ein Freiburger Schöffengericht ins Feld. In der Begründung eines Zweiturteils (achtzehn Monate nach einer Erststrafe von einem Jahr!) verkündete der Vorsitzende, strafverschärfend sei in Betracht zu ziehen, „daß sich die Fälle der Ersatzdienstverweigerung häufen und damit eine erhebliche Gefahr für das öffentliche Leben gegeben ist."


Ergänzend noch aus derselben Zeitschrift die Ausgabe vom 4. 8. 1967. Unter der Überschrift „Dann müssen sie nach Schweden gehen. Die Zeugen Jehovas von den Richtern" war dort zu lesen:

„Noch immer werden „Zeugen Jehovas" zu beachtlichen Freiheitsstrafen verurteilt, weil sie als anerkannter Kriegsdienstverweigerer den zivilen Ersatzdienst in Krankenhäusern unter sonstigen Sozialeinrichtungen ablehnen...
Urteil vom Juli 1967 ...
Das Münchner Schöffengericht verurteilte den 26jährigen Goldschmiedemeister Lothar St. zu zehn Monaten Gefängnis. Lothar St. hat damit seine zweite Strafe abzusitzen, denn 1965 war er schon einmal zu acht Monaten Gefängnis wegen Ersatzdienstverweigerung verurteilt worden.

Schon vor drei Jahren warnte der Leiter der evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, Kirchenrat Hutten vor Gerichtsprozesse „ohne Ende" gegen die Zeugen Jehovas. Die Prozesse seien „in ihren Ansatz falsch, in ihrem Ablauf peinlich in ihrem Ergebnis unbefriedigend und in ihren Effekt wirkungslos."

Der Zeuge Jehovas vor dem Münchener Schöffengericht berief sich darauf, dass er den Ersatzdienst aus Glaubensgründen ablehne.
Mit Bibelworten das Gericht zu überzeugen gelang ihm nicht.

„Es geht nicht an, dass jemand aus Gründen seiner religiösen Überzeugung Vorteile gegenüber anderen Bürgern in Anspruch nimmt", meinte der Amtsgerichtsrat in seinem Antrag auf zehn Monate Gefängnis.

Die „Zeugen" bezeichnen den Wehrdienst grundsätzlich als Verbrechen und somit auch jeglichen „Ersatz" des Wehrdienstes. Als Soldaten Christi würden sie fahnenflüchtig, wenn sie sich den Gesetzen des Staates unterworfen. Den Einwand, das sie doch auch Steuern bezahlen und die Leistungen des Staates entgegennehmen, weisen sie mit dem Zinsgroschengleichnis zurück, wodurch sie lediglich zur Steuerzahlung und zu sonst nichts verpflichtet seien.

Vielmehr beanspruchen die Zeugen die gleichen Rechte wie die Geistlichen der beiden großen Konfessionen, die vom Wehr- und Ersatzdienst in der Bundesrepublik befreit sind. Mit Ausnahme der letzten, gewiss sehr anfechtbaren Regelung, sind die Argumente der „Zeugen" tatsächlich schwer verständlich, ja sie machen eine Fehleinschätzung der Rolle des Bürgers in der Demokratie sichtbar.

Die Zeugen Jehovas sehen jedoch grundsätzlich diesen Staat als ein endzeitliches Gebilde des Antichristen an. Sie verstehen sich selbst als Gesandte Gottes und beanspruchen so etwas wie Diplomatenrechte in einem Gastland, obwohl sie doch weitgehend nach den Spielregeln unserer Gesellschaft leben.

Sieht es in einigen Prozessen doch so aus, als ob der Staat um die Unterhöhlung seines Anspruches durch die Zeugen Jehovas bangt, und dass es ihm in seiner Rechtsprechung um ein pures Durchsetzen obrigkeitlicher Ansprüche gegenüber dem Individuum geht.

Die selbstgezimmerte Märtyrerrolle der „Zeugen" wird durch solches Verhalten geradezu gefördert.
„Ich verstehe allerdings" meinte der 26jährige Goldschmiedemeister und „Zeuge Jehovas" in München, „dass der Staat auf die Einhaltung seiner Gesetze achten muss, und bin daher bereit, eine Strafe auf mich zu nehmen."

Ob eine mehrfache Bestrafung aus rechtsstaatlichen Gründen zulässig ist, diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht vor wenigen Wochen dazu veranlasst, die Vollstreckung der Gefängnisstrafen zweier Zeugen Jehovas, die ebenfalls zum zweiten Mal verurteilt worden waren, auszusetzen.

Hutten denkt dabei an Geldbußen, die sie nach den Gegebenheiten des Einzelfalles richten müssen. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits in Schweden. Dort haben die „Zeugen Jehovas" nach einer Grundsatzentscheidung keinen zivilen Ersatzdienst zu leisten. Es befriedigt nicht recht, wenn ein Schöffengerichtsvorsitzender auf diesen Sachverhalt von einem „Zeugen" hingewiesen, meinte:

„Dann müssen sie ihm nach Schweden gehen - bei uns herrschen andere Gesetze!"


Als weitere Ergänzung sei noch aus dem Votum des im Text mit genannten Kurt Hutten zitiert; veröffentlicht in der „Zeitschrift für evangelische Ethik" Nr. 4/1964:
Es handelt sich um die Wehrpflichtigen Zeugen Jehovas, die nicht nur den Wehrdienst, sondern auch den Wehrersatzdienst ablehnen mit der Begründung, daß er als „Ersatzdienst" grundsätzlich zur gleichen Kategorie gehöre wie der Wehrdienst selbst. Der größte Teil der 300 Gerichtsprozesse, die alljährlich gegen Wehrdienstverweigerer geführt werden müssen, dürfte auf die Zeugen Jehovas entfallen.

Das Gericht ist ob solcher Sturheit ratlos, und die Ratlosigkeit äußert sich u. a. darin, dass das Maß der verhängten Strafe - trotz der Gleichartigkeit aller Fälle - sehr verschieden ist. Es reicht von drei Monaten bis zu mehr als einem Jahr Gefängnis.

Ich halte dafür, dass hier eine Änderung not tut. Denn es ist sachwidrig und zugleich eine Verletzung der im Grundgesetz garantierten Glaubensfreiheit, wenn man die Verweigerung des Wehrersatzdienstes aus einer Glaubensüberzeugung heraus mit einer Gefängnisstrafe belegt, und sie damit auf die gleiche Stufe stellt wie eine kriminelle Handlung. Zum anderen machen die Gerichtsverhandlungen deutlich, dass die Richter und Staatsanwälte die Hintergründe gar nicht richtig erfassen, aus denen die Haltung der Zeugen Jehovas erwächst.

Um diese Hintergründe hier kurz darzutun
1.) Die Theokratische Organisation vertritt einen radikalen Dualismus. Sie ist Jehovas einzig gehorsames Volk und Werkzeug auf dieser Erde, und alles andere - die Religionen, Staaten usw. - steht unter der Regie des Satans. In der Endschlacht von Harmagedon, werden die Glieder der Theokratischen Organisation gerettet, die übrige Menschheit wird restlos umgebracht. Nachher hat die Theokratische Organisation die Aufgabe, als Kadermannschaft das tausendjährige Königreich Christi aufzubauen und zu regieren.

2.) Die Theokratische Organisation hat jetzt schon eine radikale Trennung von dem „System der Welt" vorgenommen. Sie tritt als „neue Nation" den Nationen der Erde gegenüber. Wer sich ihr anschließt, der vollzieht damit seinen Austritt, nicht nur aus seiner bisherigen Kirche oder Glaubensgemeinschaft, sondern auch aus Volk und Staat. Die Werte und Motive der Volksgemeinschaft und der Vaterlandsliebe, die politischen Ordnungen, Interessen und Ziele seines Volkes sind für ihn gleichgültig geworden, ja mit einem negativen Vorzeichen - der Satansherrschaft - versehen. Alle politischen Konflikte und Kriege sind Händel, die im Satansreich verlaufen und deshalb den Zeugen Jehovas nichts angehen.

3.) Ein Zeugen Jehovas darf deshalb keinen Militärdienst leisten. Denn er ließe sich damit als ein Werkzeug Satans für Unternehmungen und Ziele des Satans missbrauchen. Die Leitung der theokratischen Organisation hat dem Zeugen Jehovas den Militärdienst in jeder Form des Ersatzdienstes strikte verboten. Dieses Verbot muß von ihm unter allen Umständen befolgt werden. Denn die Leitung der theokratischen Organisation beansprucht, der „Offenbarungs- und Verbindungskanal" Gottes zu sein. Ihre Weisung haben also göttliche Autorität. Der Zeuge Jehovas der sie missachtet, verweigert Jehova selbst den Gehorsam und hat die Strafe der Vernichtung verdient.

Aus diesen Tatbestand ergibt sich, dass der Zeuge Jehovas nicht zur Kategorie der Pazifisten gehört, sondern Wehrdienst und Wehrersatzdienst aus religiösen Gründen ablehnt - mag es auch in unseren Augen eine pervertierte Religion sein. Weiter ergibt sich daraus, daß er als Mitglied der Theokratischen Organisation kein freier Mensch ist, der allein seinen Gewissensgehorsam, selbstständig entscheiden kann. Er ist vielmehr ein „Sklave" - das ist ein Kernbegriff der Theokratischen Organisation - und verpflichtet, ihren Anweisungen blind zu folgen. Ein Gesetz, das von ihm unter Strafandrohung verlangt, Wehrersatzdienst zu leisten, stürzt ihn in einen unlösbaren Konflikt. Es ist meines Erachtens unmöglich, diesen Konflikt auf gerichtlicher Ebene auszutragen.

Es gibt bei der Behandlung dieser Fälle nur drei Möglichkeiten:
Entweder erfüllt der Staat die Forderung der theokratischen Organisation und behandelt all ihre Mitglieder genauso wie die Geistlichen, die gesetzlich vom Wehrersatzdienst befreit sind. Bis jetzt hat meines Erachtens ein Gericht - das Schöffengericht in Osnabrück im Juni 1963 - diesen Standpunkt eingenommen und dem angeklagten Zeugen Jehovas als ordinierten Geistlichen anerkannt. Ein Antrag der Theokratischen Organisation an das Bundesgericht, die Zeugen Jehovas den Geistlichen gleichzusetzen, ist noch nicht entschieden; wird aber voraussichtlich abgelehnt werden, da wesentliche Voraussetzungen für eine solche Gleichstellung fehlen.

Eine zweite Möglichkeit bestünde darin, dass der Staat gegen die Theokratische Organisation vorgeht, weil sie ihren Mitgliedern die Ablehnung des Wehrdienstes befiehlt. Er könnte also versuchen, sie gerichtlich zu einem Verzicht auf diese Anweisung zu zwingen. Die Theokratische Organisation, deren oberste Leitung zudem nicht in der Bundesrepublik, sondern in Brooklyn sitzt, würde sich einen solchen Zwang nicht beugen, denn er fordert von ihr eine Änderung fundamentaler Lehren.

So müsste der Staat den letzten Schritt tun und sie wegen staatsfeindlicher Betätigung auflösen und verbieten. Da auch dieser Weg aus vielerlei Gründen nicht gangbar ist, bleibt nur noch die dritte Möglichkeit. Sie besteht in einer Änderung der einschlägigen Bestimmungen des Wehrdienstgesetzes ...

aus der Gruppe der strafbaren Handlungen herauszunehmen und als ein Ordnungsverfahren zu behandeln. ...
Sie bestünde in einer Geldbuße.

Der Zweck der Geldbuße soll in einer Gleichstellung des Ersatzdienstverweigerers mit dem Ersatzdienstwilligen vor dem Gesetz bestehen.

Ich halte es für unumgänglich, dass eine neue Regelung beschlossen wird. Andernfalls werden wir Jahr für Jahr und ohne Ende Gerichtsprozesse erleben, die in ihrem Ansatz falsch, in ihrem Ablauf peinlich, in ihren Ergebnis unbefriedigend und in ihren Effekt wirkungslos sind.


Man vergleiche zum Thema auch:
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,627,4782#msg-4782
Dort der Eintrag vom 3. Mai 2008

Bezüglich des Details einer Radiosendung von Anfang 1967, sei deren Link nochmals separat genannt:

Eine Radiosendung des Jahres 1967 zum Thema Ersatzdienst

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Re: Im Zeitspiegel
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 05. August 2008 06:51
Beim Stichwort „Westdeutscher Beobachter" und seinen Zeugen Jehovas-spezifischen Artikeln, begegnet man verschiedentlich (etwa bei G. und W.) den Hinweis auf einen einschlägigen Artikel dort am 21. 8. 1938.
Im Rahmen der Kommentierung der „Trost".Ausgabe vom 1. 10. 1938 komme ich auf selbigen nochmals zurück.

Gerade aus der Überlieferung des „Westdeutschen Beobachters" sind noch einige weitere einschlägige Artikel bekannt. Etwa einer vom 21. 4. 38, der unter der Überschrift „Zwei sonderbare Heilige" ausführte:
[Zitierung ohne inhaltliche Identifizierung, gemäss der Prämisse dieser Serie, zu „zeigen, was war"]

„ Krankheitsträger hat man von jeher abgesondert und von der Mitwelt ferngehalten, damit das Gift nicht weiter verbreitet würde, das sie im Blute haben und die Allgemeinheit nicht verseucht werde. Epidemien gibt es aber nicht nur im Sinne der Medizin, es gibt auch geistige und seelische Erkrankungen, die weite Kreise erfassen können. Der Schaden, den sie verbreiten, ist nicht geringer als der, den etwa im Mittelalter die Pest oder der Aussatz anrichteten.

Eine dieser modernen Geisteskrankheiten hat uns das geschäftstüchtige Amerika in einer Hochflut von Schriften und Traktätchen nach Deutschland gebracht, indem es die Werber jener Bibelforscher entsandte, die sich mit Vorbedacht "ernste" nennen, weil sie wohl wissen, daß man sonst von vornherein an ihrem Verstand zweifeln würde. Sie bilden eine Gefahr für jeden Staat, denn sie maßen sich an, mit ihrem albernen Gewäsch, das sie als einen Glauben ausgeben, die Staatsgesetze zu messen. Da aber der kulturbolschewistische Krimskrams, den ein vertrotteltes Gehirn aus der Bibel und angeblichen Offenbarungen zusammenstoppelte, ganz uneinheitlich ist, so vermag jeder dieser sonderbaren Zeugen Jehovas eine andere Meinung über die Grundgesetze des Staates auszuhecken und sie abzulehnen. Es war darum, von allen anderen oft erörterten Gründen abgesehen, nicht mehr als eine wohlbegründete Vorsichtsmaßregel, daß der nationalsozialistische Staat dieser Sekte jede Betätigung verbot, zumalauch die Fäden zum Bolschewismus deutlich zutage traten.

Trotzdem gibt es immer noch Fanatiker, die so sehr von der göttlichen Sendung ihrer "Meister" überzeugt sind, daß sie auch heute noch den Irrsinn verbreiten wollen, den man ihnen verzapft hat. Und so hatte sich das Kölner Sondergericht gestern morgen wieder mit einer "Zeugin Jehovas" zu befassen, die im Jahre 1931 im Deutzer Strandbad "getauft" worden und seitdem immer tiefer in die Verstrickungen ihres Wahns hineingeraten war. Es wäre wenig über diese Verhandlung zu sagen, hätte nicht der "Reichsleiter" dieser amerikanischen Patent-Sekte als Zeuge eine Figur dargeboten, die die ganze Hohlheit seines "Glaubens" offenbarte. Dieser "Märtyrer" seiner Gesinnung, der zurzeit eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren absitzt, aus freien Stücken die heutige Angeklagte verraten und belastet. Man hätte ihr sonst vielleicht ihren Irrglauben, niemals aber ihre illegale Tätigkeit für die verbotene Bewegung nachweisen können.


[Einfügung Gemeint damit ist Albert Wandres]
Diese bestand darin, daß die Frau sozusagen die Nachfolgerin eines bereits abgeurteilten Bezirksleiters wurde, daß sie verbotene Schriften in Empfang nahm und verbreitet, dem Herrn "Reichsleiter" Gelder ablieferte usw. Heute, wo er Gelegenheit gehabt hätte, seiner
"Glaubensschwester" zu helfen, verweigerte dieser hartnäckig die Aussage. Die Angeklagte selbst, die sich als "Zeugin Jehovas" doch zu besonderer Wahrheitsliebe verpflichtet fühlen müßte, leugnet ebenso hartnäckig, etwas Verbotenes getan zu haben. Den Deutschen Gruß bezeichnet sie als eine verbotene Anbetung eines Menschen, sie bete nur Jehova an. Auch an einer Wahl teilzunehmen, verstoße gegen ihren Glauben. Früher allerdings hat sie brav gewählt, nur schweigt sie darüber, wem sie dann ihre Stimme gab.

Das Sondergericht zog aus dem hartnäckigen Leugnen der Angeklagten und des Zeugen den
einzig möglichen Schluß, daß seine damalige Darstellung richtig gewesen sei. Sonst hätte er wohl jetzt gesprochen. Es verurteilte die Beschuldigte zu zwei Jahren Gefängnis unter Anrechnung der Schutz- und Untersuchungshaft."


Ähnlich akzentuiert ist vielleicht auch der Artikel vom 5. 8. 1938, der im nachfolgenden noch kommentarlos vorgestellt sei:

„Zeugen Jehovas" vor dem Sondergericht
Verbrecher unter der Maske des Christentums
Bremen 5. Aug. (Eig. Ber.)
30 „Zeugen Jehovas", die zum Teil schon wegen ihrer staatsfeindlichen Betätigung vorbestraft sind, standen jetzt vor dem hanseatischen Sondergericht in Bremen. Die Verhandlung gab ein deutliches Bild von den gefährlichen Zielen und dem umstürzlerischen Treiben dieser Sekte unter der Maske des Christentums.
Unter dem Vowand, das Gebot „Du sollst nicht töten" zu befolgen, verweigern diese „Christen" jeglichen Kriegsdienst und auch die Tätigkeit in der Rüstungsindustrie. Einer der Angeklagten antwortete auf die Frage, was er tue, wenn er mit der Waffe bedroht werde:
„Nichts, ich überlasse alles Gott!"

Eine geordnete Vernehmung der Angeklagten, unter denen sich zahlreiche Frauen und ein Minderjähriger befanden, war unmöglich, da die Bibelforscher mit allen möglichen passenden und unpassenden Bibelsprüchen um sich warfen. Nach dem Verbot der Organisation in Deutschland hatten die Angeklagten, obwohl sie teilweise schon aus demselben Grunde vorbestraft sind, versucht ihre Sekte wieder neu aufzubauen, wobei sie die nötigen Anweisungen aus der Schweiz und Amerika bezogen. Durch das lesen und vor allem die Weiterverbreitung von illegalen Schriften hatten sie ihre Staatsfeindliche Haltung unter Beweis gestellt.
Vor allem der Anführer dieser Clique zeigte sich von einer äußerst renitenten Seite. Während der ganzen Voruntersuchung hat er kein Wort geantwortet



[Einfügung: Man vergleiche als Kontrast dazu:Winkler, Frost, Franke] und auch im Gericht schwieg er zunächst. Als Begründung für seine „Haltung" führte er - und dies waren seine einzigen Worte - an, da „Jesus vor Pilatus geschwiegen hätte, und er sei sein Nachfolger, also schweige er auch."
Das Gericht verurteilte die Angeklagten, deren verbrecherisches Treiben während der Verhandlung klar ans Tageslicht kam, zu strengen Gefängnisstrafen."

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Re: Im Zeitspiegel
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 17. August 2008 05:50
Gelesen in „Bayerischer Kurier und Neues Münchener Tageblatt" vom 17. 8. 1928

„Der Zorn der Bibelforscher
Die „Internationale Bibelforschervereinigung Deutschlands" geriet in heiligen Zorn und überschwemmt unser gutes deutsches Vaterland mit Protestformularen.


[Redaktionelle Einfügung: Bezüglich eines solchen Protestformulars, siehe auch das Repro aus der „Freiburger Zeitung" innerhalb dieser Serie „Im Zeitspiegel" Eintrag vom 29. Juli 2008]

Sie findet, daß ihr internationaler, amerikanisch rückgratloser „Dienst am Allgemeinwohl" im schrecklichen Deutschland nicht genügend gewürdigt und anerkannt wird.

Die Geschichte ist nämlich die:
Wegen Verstoßes gegen die Gewerbeordnung seitens der Mitarbeiter des „Goldenen Zeitalters" und der Bibelforscher wurden innerhalb weniger Jahre gegen diese „fast fünftausend finanzgerichtliche oder sonstige Prozesse" angestrengt. Wenn sie auch selbstverständlich nicht immer verurteilt wurden, überstieg diese Rekord-Prozeßziffer dennoch die biblische Belastungsprobe der „Ernsten Bibelforscher". Daher die Tränen und die Zornesblitze gegen die „kirchlichen Gegner", verbunden mit der Theaterinszenierung eines Protestes, des Protestes Nummer eins.

Nun zu Protest-Nummer zwei. Seit dem Jahr 1903 genoß die Bibelforscher-Vereinigung als „gemeinnütziges Unternehmen" (!!) Freiheit von allen Steuern, auch der Umsatzsteuer. Bedenkt man den Riesenumsatz der bibelforscherischen „Literatur" mit den Millionen-Auflagen, so ist das allerhand. Diese Steuerfreiheit wurde nun endlich aufgegeben. Spät genug.

Darüber natürlich lodernde bibelforscherische Entrüstung. „Dienst am Allgemeinwohl" schreien sie zur Verteidigung ihrer schlechten Sache. Ja, wo bleibt der Dienst am „Allgemeinwohl" der Bibelforscher. Bei ihren hetzerischen, fanatischen Flugschriften, etwa bei ihren „Anklagen gegen die Geistlichkeit", die nicht bloß die Erbitterung der Katholiken und Protestanten ganz Deutschlands wegen ihrer Gemeinheiten hervorrufen, sondern den Einspruch der allerbreitesten deutschen Öffentlichkeit heraufbeschwören, jener Öffentlichkeit, die am Schutz fremder Ehre und religiöser Einrichtungen an der Wahrheit und am religiösen Frieden irgendwelches Interesse hat!

Eigentlich sollten wir den Spieß umdrehen und wir dagegen unser maßloses, entrüstetes Staunen zum Ausdruck bringen, daß die Internationale Bibelforscher-Vereinigung mit ihren vergiftenden, undeutschen und destruktiven Tendenzen jahrelang deutsche Steuerfreiheit genoß!"


Am 31. 8. 1928 gab es dann unter der Überschrift „Ernste Bibelforscher - Frechheit" in dergleichen Zeitung noch den nachfolgenden „Nachschlag":

„Wir haben bereits in Nr. 66 „Der Zorn der Bibelforscher", auf den Protest der „Ernsten Bibelforscher" gegen die staatliche Besteuerung hingewiesen und unser Staunen zum Ausdruck gebracht darüber, wie eine Vereinigung, die so die Völker vergiftet und mit dieser vergifteten Broschüren-Flugschriftenliteratur und Traktatensinflut einen Riesenumsatz erzielt, überhaupt Steuerfreiheit genießen konnte.

Nun wird das in ganz Deutschland inszenierte Protestmanöver vor allem in München betrieben dadurch, daß überall in den Münchener Wohnungen die zornigen Bibelforscher Protestformulare zum Zweck der Unterschrift eingeworfen werden. Die Frechheit des Vorgehens erfährt die grellste Beleuchtung durch die ans Bolschewistische gehende Wühlarbeit der Bibelforscher."

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Re: Im Zeitspiegel
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 27. August 2008 07:17
Nachstehender Presseartikel der in Essen erscheinenden Zeitung „National-Zeitung" zur Nazizeit entnommen (Ausgabe vom 27. 8. 1938) ist bewusst der Rubrik „Im Zeitspiegel" zugeordnet. Es wird lediglich dokumentiert was war. Eine „Identifizierung" mit den seinerzeitigen Aussagen erfolgt so n i c h t.

Nachstehend sei kommentarlos zitiert, was in der genannten Ausgabe zu lesen war:


„Zeugen Jehovas" - geistig defekt
Das Sondergericht verhängte harte Strafen für die Feinde der Volksgemeinschaft.
Der Verteidiger hatte schon recht, als er am Schlusse einer mehrstündigen Verhandlung des Dortmunder Sondergerichts, das im Essener Schwurgerichtssaal tagte, gegen drei „ernste Bibelforscher" ausführte, das Gericht möchte bei der Strafzumessung berücksichtigen, daß man es mit drei geistig defekten Angeklagten zu tun habe.

Verbotene Zeitschriften, in denen der zersetzende jüdisch-marxistische Geist wahre Triumphe feiert.
Der Angeklagte Josef V. hat diese Zeitschriften von einem „Bruder" bekommen, wo sie an die ihm bekannten „Geschwister" - so nennen sich diese geistig defekten Brüder und Schwestern untereinander - weiter zu verteilen.
Die Angeklagten weigerten sich beharrlich, überhaupt eine Organisation des Dritten Reiches anzuerkennen, abgesehen von ihrer fanatischen Kriegsdienstverweigerung.
Auch den Deutschen Gruß könnten sie nicht erwidern, weil sie sich „dem Herrn geweiht" hätten.
Das Gericht ging angesichts eines solchen offensichtlichen Wahnsinns, teilweise über die Strafanträge des Staatsanwaltes hinaus und verkündete folgendes Urteil:
Gegen Josef V. zwei Jahre und gegen Friedrich G. und Adolf R. je ein Jahr Gefängnis. Die erlittene Untersuchungshaft wurde nur zum Teil angerechnet."


Unter Berücksichtigung des genannten Zeitungsnamens und Jahres ist der in der Brüssel erscheinden Exil-Wochen-Zeitung „Freies Deutschland" welche von dem ehemaligen Vorsitzenden des Deutschen Freidenkerbundes, Max Sievers, herausgegeben wurde, ein Artikel vom 27. 10. 1938 ebenfalls diesem Kontext zuzuordnen. „Freies Deutschland" redet zwar von einer Verhandlung in Bochum, was denn die Vermutung nahelegt, es könne sich um einen anderen Bericht handeln. Aber die Tendenz selbigen, dürfte wohl ähnlich sein.

In der genannten Ausgabe des „Freies Deutschland" liest man:

„Massenprozess gegen 'Bibelforscher'
Das Sondergericht tagt in Bochum
Einem Bericht der Essener 'National-Zeitung' zufolge, verhandelte das in Bochum tagende Sondergericht in drei Gruppenprozessen gegen die Vereinigung der 'Ernsten Bibelforscher'. In letzter Zeit hätte die Agitation dieser Vereinigung wieder weitere Kreise gezogen und sei 'dreister' geworden. Im Prozessbericht wird eine vollständige illegale Organisation aufgedeckt. Die Schriften sind aus Holland eingeschmuggelt und über die Zentralstelle den Funktionären über Anlaufstellen zugestellt worden. Die Angeklagten scheinen sich damit verteidigt zu haben, dass die sogenannten 'Hetzschriften', derentwegen sie vor Gericht stehen, sich mit nichts anderem als mit der Bibel beschäftigen. Der Vorsitzende des Gerichts konstatierte, dass es jedem Deutschen unbenommen bleibe, die Bibel 'für sich zu lesen': die Auslegungen der Bibelforscher aber werde der Staat nicht dulden.
Es wird aus dem Bericht nicht klar, wieviel Angeklagte vor Gericht standen. Es wurde gegen drei Gruppen verhandelt. Berichtet wurde von 16 Verurteilungen, größtenteils zu hohen Gefängnisstrafen.

Die Ausbreitung der Bibelforscher-Sekte deutet regelmäßig auf verzweifelt-oppositionelle Strömungen im Kleinbürgertum hin. Insofern sind diese Prozesse ein guter Gradmesser für das Maß der Opposition im Kleinbürgertum."

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Re: Im Zeitspiegel
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 28. August 2008 07:02

Die „Freiburger Zeitung" vom 28. August 1928 öffnete ihr Gruselkabinett.
Für schwache Nerven ist dieser Bericht garantiert ungeeignet, und es wird dringend angeraten, wer solches von sich weis, spätestens an dieser Stelle das weiterlesen abzubrechen.

Das Thema welches genannte Ausgabe der „Freiburger Zeitung" sich auserkoren hatte lautete: „Indische Witwenverbrennungen"









http://az.ub.uni-freiburg.de/show/fz.cgi?cmd=showpic&ausgabe=03&day=28b2&year=1928&month=08&project=3&anzahl=4

Noch ein auszugsweise zitierter Pressebericht:

„Esther B. brauchte dringend eine Transfusion. Die Hebammen und Ärzte waren verzweifelt. Denn die junge Mutter hatte es dem Arzt vorher schriftlich gegeben;
„In keinem Fall will ich eine Bluttransfusion."
Kostbare Zeit verging. ...
Vater Bruno zu NEUE REVUE: „Ich mußte den Willen meiner Frau respektieren. Wenn sie stirbt, ist es Gottes Wille ..."
Dann schlug Esther plötzlich die Augen auf.
Eine Hebamme: „Sie merkte, daß sie stirbt. Und wollte jetzt doch Blut.
Lediglich ihr Vater (auch ein Zeuge Jehovas) sollte der Transfusion noch zustimmen."
Die Ärzte atmeten auf. Unvorstellbar, daß der Vater seine eigene Tochter verbluten lassen könnte. Doch das Unbegreifliche geschah. Esthers Vater Fritz N. (52) gab die Zustimmung nicht. ..."


Neue Revue 15. 11. 1991

Gibt es Unterschiede zwischen beiden Fällen? Sicherlich, es gibt sie. Einmal ist von einer Witwe die Rede. Das andere mal von einer jungen Mutter.
Was aber in beiden Fällen wohl gleich erscheint, dürfte der Einfluss der jeweiligen Religion sein, der zu diesen doch wohl mehr als fragwürdigen Resultaten führt.

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Im Zeitspiegel
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 07. September 2008 07:10

„Das Heer der Einfältigen", betitelte die „Freiburger Zeitung" vom 7. 9. 1928 einen ihrer Aufsätze.
Seiner Intention nach wollte jener Artikel „mystische Geheimbünde" etwa in Berlin, beschreiben.

Der Verfasser postulierte:
„Menschen (die) in den Wirren der Nachkriegszeit den inneren Halt verloren haben, lauschten gläubig den Reden der Propheten und folgen in ihrer grenzenlosen Naivität den merkwürdigen Lehren, die ihnen an Stelle einer rauhen Wirklichkeit - meist schon in kurzer Zeit - einen glückseligen Zustand verheißen."

Meiner Meinung nach bleibt der Verfasser aber in Oberflächlichkeiten stecken. Das fängt schon damit an, dass er unterstellt, es gäbe in Berlin zahlreiche „geheime" Sekten.
Genau für dieses „geheim" liefert er aber keinerlei nachvollziehbare Belege.

Als erste Gruppe nennt er dann in Berlin ansässige Buddhisten, wobei er seiner Verwunderung Ausdruck gibt, feststellen zu müssen. Ja die haben ja alle deutsche Pässe.
Ob die schon mal in sein Raster hineinpassen, von „geheim", erscheint doch wohl mehr als zweifelhaft.

Danach nennt er dann tatsächlich eine Geheimgesellschaft Namens „Esoterische Studiengesellschaft". Deren Verfallswert wird allerdings allein schon durch den Umstand gekennzeichnet, das heutige konfessionskundliche Standardwerke über sie, unter diesem Namen, kaum etwas auszusagen wissen.

Die nächste Gruppe die dann in sein Blickfeld tritt, sind die Mormonen. Auch da zeichnet er sich nicht gerade durch „Tiefgründigkeit" aus, bei ihrer Beschreibung.

Danach hat er dann noch die „Weißenberger" entdeckt, die im Sinne seiner Artikel-Überschrift, noch am besten in sein Korsett passen.

Abgeschlossen wird das ganze dann noch mit der Platitüde. Vor dem Krieg habe es in Berlin etwa 100 Wahrsagerinnen gegeben. Jetzt seien deren über 1000.
Wie er seine Zahlen dann so begründet, wird wohl allerdings auf ewig sein Geheimnis bleiben.

http://az.ub.uni-freiburg.de/show/fz.cgi?cmd=showpic&ausgabe=01&day=07b2&year=1928&month=09&project=3&anzahl=4
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Re: Im Zeitspiegel
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 10. September 2008 06:03

Auch dieses Bild, darf man wohl letztendlich der Rubrik „ungeahnter" Aufstieg des Adolf Hitler zuordnen.




„Freiburger Zeitung" 10. 9. 1928

http://az.ub.uni-freiburg.de/show/fz.cgi?cmd=showpic&ausgabe=03&day=10b1&year=1928&month=09&project=3&anzahl=4

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Re: Im Zeitspiegel

geschrieben von: Drahbeck
Datum: 08. November 2008 05:30
In einem Kommentar zur amerikanischen Präsidentenwahl in der „Freiburger" Zeitung" vom 8. 11. 1928, wird von einem überwältigenden Sieg des Kandidaten Hoover berichtet.
An anderer Stelle (ein paar Tage vorher) gibt es auch die Anmerkung, Hoover sei auch der Kandidat der „Trockenen" gewesen.
Das will besagen, er stand in der Prohibitionsfrage, die Amerika damals umtrieb, auf seiten der Hardliner.

Bekanntlich bezog Rutherford im Prohibitionsstreit, die entgegengesetzte Position.
Auch die Wallstreet jubelte zur Wahl Hoover der als Verfechter der „reinen Marktwirtschaft" im Vorfeld gehandelt wurde. Die Ironie der Geschichte brachte es dann mit sich, dass in der Amtszeit diesen Verfechters „reiner Marktwirtschaft", dann die Weltwirtschaftskrise losbrach, deren wesentliche Wurzeln auch in den USA lokalisierbar sind, mit Folgewirkungen auch andernorts, einschließlich des Aufstiegs eines Herrn Hitler (vom politischen Sektierer zum Staatschef).

Jedenfalls war Herrn Hoover eine theoretisch mögliche zweite Amtszeit dann nicht mehr beschieden. Bei der nächsten Wahl (Ende 1932) kam Roosevelt dann ans Ruder.

Zu Roosevelt's politischen Entscheidungen gehörte dann auch die erstmalige Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Sowjetunion. Ein dazu gehöriges Schlaglicht war auch im „Goldenen Zeitalter" vom 15. 6. 1934 zu lesen.
Letzteres motierte:

„Die Anerkennung der russischen Sowjetregierung durch USA hat dazu geführt, dass Seine Exellenz der russische Botschafter Sergejew in Washington, der seither - in äusserst dürftigen Verhältnissen - immer noch im Botschafterpalast wohnte und an offiziellen Empfängen teilnahm, seines Amtes verlustig ging.
Kaiserlich russische Gesandte soll es jetzt nur noch in Buenos Aires und in Rio de Janeiro geben."


http://az.ub.uni-freiburg.de/show/fz.cgi?cmd=showpic&ausgabe=01&day=08a1&year=1928&month=11&project=3&anzahl=4
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Re: Im Zeitspiegel

geschrieben von: Drahbeck
Datum: 11. Dezember 2008 07:39
Nachdem bereits in ihrer Ausgabe vom 29. 5. 1938, die in Lodz (Polen) erscheinende Wochenzeitung „Der Deutsche Weg", das Zeugen Jehovas-Thema aufgegriffen hatte. Und nachdem die WTG bereits mehrmals jenen Artikel - teilweise - zitierte; als Beleg für die katholisch-faschistsche Interessenkoalition, ist zu registrieren, dass es im gleichen Jahrgang jener Zeitung, noch einen zweiten einschlägigen Artikel gab. Diesmal bildet das „Zürcher"(Harbeck)-Buch „Kreuzzug gegen das Christentum", den Anlass für jene Zeitungsredaktion, für eine erneute Thematisierung.

Sicherlich dürfte allerdings, die WTG auch an diesen neuerlichen Ausführungen, kaum Gefallen gefunden haben. Sehe ich es richtig, ist dieser zweite Artikel genannter Zeitung, bisher weder in der WTG-Literatur, noch in der ihrer „Schleppenträger", bislang thematisiert worden. Er sei im nachfolgenden vorerst kommentarlos zitiert. Ein Nachwort meinerseits sei dann noch angefügt:


„Der Deutsche Weg", Lodz, 11. 12. 1938
„Wer sind die „Zeugen Jehovas"?
Unter christlich-religiöser Tarnung wird jüdische Erziehung und Propgaganda getrieben
[Redaktionelle Einfügung: Das ist zwar die Meinung genannter Zeitung, jedoch nicht die meinige. Das sei schon mal ausdrücklich festgestellt. Weiter im Zitat]

Vor einigen Wochen kam uns durch Zufall ein Buch in die Hand, das in Lodz unter unserem Deutschtum bereits eine erhebliche Verbreitung gefunden hat. Das Buch trägt den Titel „Kreuzzug gegen das Christentum", erschienen im Europa-Verlag Zürich-New York. Als Verfasser zeichnet ein gewisser Franz Zürcher. Auf diesen vielversprechenden Titel hin sahen wir uns dieses Buch etwas näher an.

Dabei stellte sich heraus, daß es sich um eine der in letzter Zeit massenweise auf den Markt gebrachten plumpen Hetzschriften gegen das Dritte Reich handelt.
Es enthält zunächst einmal sogenannte grundsätzliche Betrachtungen über „Religion und Christentum", „obrigkeitliche Gewalten", „Die Aufgabe des Christen", um dann zu dem eigentlichen Zweck des Buches überzugehen, nämlich an Hand von „Beweisen" und Nachrichten „aus durchaus glaubwürdiger Quelle" den „Kreuzzug des Dritten Reiches" gegen das Christentum, d. h. die Verfolgungen und Greueltaten" gegenüber den Verfechtern des Christentums in Deutschland aufzuzeigen.
Es ist das sattsam bekannte Bild von verfolgten Christusbekennern, die in Konzentrationslagern schmachten, an Marterpfählen ausgepeitscht werden, die die Schimpflichsten Dienste tun müssen und deren einziges Vergehen doch nur war, eine Hakenkreuzfahne nicht gegrüßt zu haben, an einer Wahl nicht teilgenommen oder religiöse Erbauungsstunden seiner Religionsgemeinschaft veranstaltet zu haben.

Die Tatsache, daß dieses Buch auch bei uns Verbreitung gefunden hat, veranlaßte uns, uns einmal näher damit zu befassen. Das Buch ist im Auftrage der bekannten internationalen Sekte der Bibelforscher (Zeugen Jehovas) geschrieben. In der Annahme, daß hier der eigentliche Ausgangspunkt des Buches zu suchen sei, besorgten wir uns die entsprechenden Unterlagen im Form von Zeitschriften dieser „Zeugen Jehovas" und begannen in den Lehren dieser edlen Christusbekenner ein wenig nachzuforschen.

Unter vielen neuzeitlichen Sekten, die die Menschheit beglücken wollen, finden wir diese Bibelforscher an hervorragender Stelle. Ihre Finanzkraft ist der aller anderen Sekten weit überlegen. Ihre Beziehungen reichen um den ganzen Erdball. In allen demokratischen Ländern haben sie ihre Zweigniederlassungen, und ihre Organisationen erfreuen sich der tatkräftigsten Unterstützung aller Demokratien.

Umgekehrt sind alle Totalitären Staatsführungen in der Ablehnung der Bibelforscher oder Zeugen Jehovas einig. Und in der Tat - ein kleiner Einblick in ihre Lehren genügt, um das zu verstehen. Diese Sekte ist ganz dazu angetan, Verwirrung und Haß unter allen Kirchen und Menschen der Welt zu tragen.

Sie zeichnet ein besonderer kämpferischer Geist aus, der sich in Angriffen gegen Papst, aber auch gegen die evangelische Kirchen ausdrückt. Die ganze Lehre ist von einer religiösen Unduldsamkeit getragen, die sie in jedem anderen Glaubensbekenntnis nur eine Religion erblicken lässt, wogegen die Lehre der „wahren Bibelforscher" (wie sie sich selbst nennen) eine einzige Offenbarung Gottes sei. Der katholischen Kirche werden ihre Machtpläne und die Weltherrschaftsansprüche vorgeworfen. Auf Schritt und Tritt finden wir aber auch in der Literatur der Bibelforscher aufreizende Haltung gegen die Obrigkeit und jede Staatsordnung, die dem Reiche der Zukunft, dem „goldenen Zeitalter" der Bibelforscher Platz machen müßten. In diesen Aussprüchen ist ganz klar ausgedrückt, daß die „Zeugen Jehovas" eine Weltherrschaft anstreben, wenngleich sie der anderen zum Vorwurf machen und selbst das Wort Christi: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt" im Munde führen.

Diese planmäßige Zerstörung und Zerstreuung der religiösen Einheit würde eigentlich die Pfarrer und Pastoren mehr interessieren als den Politiker. Die Aktion gegen die Kirchen ist aber nicht die einzige Tätigkeit der Bibelforscher. Entgegen allen Beteuerungen, nur für die ewige Seligkeit der Menschen zu wirken und von der schnöden Welt nichts wissen zu wollen, nehmen sie immer wieder Stellung zu den politischen, nationalen und sozialen Problemen unserer Zeit. Sie stützen sich auf den Grundsatz, daß keines der bestehenden Reiche nach den Grundsätzen, die im Reiche Gottes zu gelten hätten, regiert werden.

Daraus folgern sie weiter, daß kein wahrer Christ den Gesetzen der bestehenden Staaten folgen könne, weil diese im krassem Widerspruch gegen Gottes Gesetz stünden. Der Bibelforscher käme nun in die größten Gewissenskonflikte, wenn er als „wahrer Christ" (das sind ihrer Meinung nach nur sie) nun den weltlichen Anordnungen seiner Obrigkeit Folge leisten müßte.

Um ihren Anhängern die Nichtbefolgung der staatlichen Anordnungen zu erleichtern, erläutern die Leiter der Lehre den Ausspruch Christ: „Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat", dahin aus, daß jede weltliche Gewalt usurpatorisch und nicht göttlicher Herkunft wäre, und nur Jehova die einzige Obrigkeit sei, deren Befehle man befolgen müsse. Das heißt mit anderen Worten:

Jedem König und jeder Regierung kann ein „wahrer Christ" den Gehorsam verweigern!
Eine andere Stelle der Bibel: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott was Gottes ist, legen sie dahin aus, daß mit „dem" Kaiser nur die Steuern (!!!) Gemeint wären. Jede andere Bürgerpflicht z. B. das Achten der Nationalhymnen, der Fahnen- und Staatszeichen, ist gegen Gottes Gebot und wird als Götzendienst bezeichnet. Der Kriegsdienst wird selbstverständlich verweigert, und jeder Militärpflichtige, der sich dieser Aufgabe entzieht, bewundert und verehrt.

Über allem aber erhebt sich die Wahrsagung von dem baldigen Weltuntergang, die die „Gläubigen" nur fester und entschlossener machen soll und ihretwegen auch zum großen Teil die Menschen aus einem Angstgefühl und mit geheimen Gruseln zu den Irrlehren strömen.

Eine der Hauptaufgaben dieser göttlichen Bewegung ist der Kampf gegen den Nationalsozialismus, in gleichem Maße, wie gegen den Faschismus oder die spanische Falanga. Sie werden im Grund und Boden verdammt, warum?
Man behauptet, diese Bewegungen bedrohen den Frieden (!) Ihre Machtpläne stünden drohend über allen anderen Völkern. Hitlers und Mussolinis Ziel sei der Weltkrieg. Diese bezeichnende Haltung der Zeugen Jehovas kommt in Protestschreiben an andere Regierungen zum Ausdruck. Sie veröffentlichen in ihren Schriften Beschlüsse der leidenden Bibelforscher, die z. B. Freilassung der politischen Häftlinge im Dritten Reich verlangen. Die Besetzung Abessiniens wird mit aller Schärfe verdammt und den weiland sehr bekannten und inzwischen pleitegegangenen Sanktionen gegen Italien jede Unterstützung zugesichert. Heute wettert man über die gegen ihre Obrigkeit meuternden Araber (weil sie die Juden bekämpfen?) Hierbei erwähnt man aber mit keinem Wort, daß die Engländer auf Betreiben der jüdischen Bodenspekulanten und andere Rothschilds, die Araber massenweise hinmorden und ganze Dörfer in die Luft sprengen. Ein sonderbares christliches Gewissen!

Merkwürdig ist bei all diesen politischen Auftritten, daß dem Kommunismus dabei keine Zeile der Kritik gewidmet wird. Als Gefahr oder zumindest als Frage besteht er für die Bibelforscher gar nicht. Für sie ist Sowjetrußland und das jüdisch verseuchte Amerika ein wahres Paradies.

Amerika wird über den grünen Klee gelobt. Roosevelt ist ein Musterbild eines Präsidenten. Ob ihm dieses Lob seine Mitgliedschaft in den Freimaurerlogen einbringt? Redefreiheit und die Unterstützung, die die Sekten in den USA genießen, ist den Bibelforschern eine ganz besonders angenehme Erscheinung. Man freut sich ganz offensichtlich, daß man ungehindert den Hochverrat vorbereiten kann.

Aus Amerika kommt ja schließlich auch die Sendung der Bibelforscher. Aus Detroit stammen die Geldmittel, die „Literatur", die Unterstützung. Von hier aus greift man die Verhältnisse in Europa an und geißelt unsere Zustände. Ausgerechnet uns Europäern und besonders den Deutschen hält man die Not der Arbeitslosigkeit vor Augen. Die einzige Abhilfe dafür sieht man darin, in süßlichen „Arbeitslosengedichten" die Anderen auf das Elend aufmerksam zu machen und die Arbeitslosen auf das „Goldene Zeitalter" der Bibelforscher zu vertrösten.

Daraus ersehen wir allzudeutlich, in wessen eigentlichen Diensten diese religiös getarnte Sekte steht. Es ist - wie bei der Freimaurerei, dem Marxismus und ... auch wie beim internationalen Kapitalismus - das internationale Judentum. Es hat sich in dieser und anderen Sekten auch auf religiösem Gebiete ein Mittel geschaffen, um gefügige Werkzeuge für seine Pläne und Ziele zu gewinnen. Viele deutsche Menschen stehen so - zum großen Teil unbewußt - im Dienste des Weltjudentums und tragen durch ihre Mitgliedschaft in diesen amerikanischen Sekten zur Erfüllung der jüdischen Pläne bei. Diese Sekten und ihre Propheten sind weder zufällige Erscheinungen, noch tatsächlich religiösen Bedürfnissen entsprungen, sondern ihr planmäßiges Auftreten, die aus tiefen Quellen fließenden enormen Geldmittel und vor allem die von ihnen befolgten Richtlinien weisen deutlich auf einen und denselben Anstifter hin, der nur ein Ziel kennt: Jede Staats- und Volksordnung zu unterhöhlen und zu zerbrechen und an dessen Stelle sein Reich der Zukunft, die Herrschaft Judas, aufzurichten.

Überall da, wo diese Sekten auftreten und Anhänger gewinnen, sind sie dennoch nicht nur für die Kirchen, sondern auch für jedes Volk und für jeden Staat eine große Gefahr. Die meisten Staaten, darunter auch Polen, haben diese Gefahr erkannt und die Organisation der „Zeugen Jehovas" verboten. Trotzdem aber verfügen sie - wie obiges Beispiel zeigt - über eine nicht kleine Anhängerschaft und arbeiten auf höheres Geheiß im stillen. Durch Aufklärung wird es Aufgabe sein, die Deutschen, die dazu gehören, ihren unsauberen Händen zu entreißen."


Nachwort:
Lässt man vorstehende Ausführungen unvoreingenommen auf sich einwirken, kommt man nicht umhin sie im Rang den Holocaustleugnern zuzuordnen. Verblendet von den Propagandathesen, will man einfach nicht wahrhaben, was sich da innerhalb der Grenzen des nazistischen Reiches, abspielte. Es mutet dann wohl zum Treppenwitz der Geschichte an, dass jenes Land, indem vorgenannte Zeitung erschien, dann noch von den nazistischen Horden selbst überrannt wurde.

Offen muss einstweilen die Frage bleiben, welche Rolle dann die Gesinnungsleute dieses „Deutschen Weges", dann dort noch spielten. Kollaborateure der Nazis? Einiges spricht wohl dafür, dass es so dann abgelaufen ist. Jedenfalls für eine objektive Bewertung, der ZJ-Problematik, die durchaus auch einige kritische Aspekte aufweist (kritisch zu Lasten der WTG), hat sich jedenfalls dieser „Deutsche Weg" selbst disqualifiziert.

Naiv oder scheinheilig fragt er zum Beispiel:
„Eine der Hauptaufgaben dieser göttlichen Bewegung ist der Kampf gegen den Nationalsozialismus, in gleichem Maße, wie gegen den Faschismus oder die spanische Falanga. Sie werden im Grund und Boden verdammt, warum?"

Auf dieses „warum" hat dann doch wohl die Geschichte eine eindeutige Antwort gegeben, welche allerdings einige „Ewiggestrige" auch heute noch nicht wahrhaben wollen. Indes lagen die Fakten schon im Jahre 1938 ausreichend deutlich auf den Tisch, um nicht auf diese „spätere Antwort der Geschichte" warten zu müssen.

In der offenkundigen Begünstigung aller Pro-Faschistischen Kräfte, trennt mich eine Welt, von diesem „Deutschen Weg". Das wiederum ist allerdings noch kein Freibrief für die WTG-Politik wie sie unter Rutherford (aber auch Nachfolger) praktiziert wurde.

Zeigt ein Totalitarist mit dem Finger auf den anderen gleichen „Strickmusters", sagt er zwar nichts prinzipiell falsches. Aber er sagt eben nur die sprichwörtliche halbe Wahrheit.
Das gilt es auch hierbei festzustellen.

Und dann noch dieses.
Das Naziregime hatte noch ganz andere politische Gegner überrumpelt und paralysiert. Diese Sachlage war erst mal das Faktum. Der Krug soll bekanntlich solange zu Brunnen gehen, bis er denn mal bricht.

Für politisch wache Menschen konnte daher nur die sinnvolle Parole sein. Zeitweilig in Deckung zu gehen, und erst dann aktiv zu Handeln, wenn Zeit und Umstände dafür sprachen. Genau auch diesen Grundsatz befolgte die Rutherford'sche WTG nicht. Sie nahm es billigend in Kauf, die von ihr Betörten, dem verhassten Gegner als Kanonenfutter noch dazu auf „goldenen Tellern zu servieren".

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Re: Im Zeitspiegel
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 31. Dezember 2008 05:48

Ob der Aberglaube hilft?

In einem Artikel über Formen von Silvesteraberglauben in verschiedenen Ländern, in der „Freiburger Zeitung" vom 30. 12. 1928 liest man auch bezüglich der USA:
„... Der dortige Bürger legt in seine rechte Hosentasche ziemlich viel Hartgeld hinein und beginnt damit um 12 Uhr zu klappern, damit es sich im künftigen Jahre vermehren solle ..."

http://az.ub.uni-freiburg.de/show/fz.cgi?cmd=showpic&ausgabe=01&day=30r2&year=1928&month=12&project=3&anzahl=4

Das Land der „unbegrenzten" (begrenzten) Möglichkeiten, hat offenbar noch mehr an „Innovationen" zu bieten.
Eine „wichtige" Marktlücke zu schließen, sah man sich laut einem anderen Artikel der „Freiburger Zeitung" vom 30. 12. 1928, in der Lage.

Diesmal ging es um die Gewerbsmäßige Fabrikation von „Gespenstern".

Allerdings eine Wissenslücke enthält der Artikel wohl. Er berichtet (leider) nichts darüber, ob den eine bekannte andere „Firma" in Brooklyn auch zu der Kundschaft des Anbieters gehört.

http://az.ub.uni-freiburg.de/show/fz.cgi?cmd=showpic&ausgabe=07&day=30r3&year=1928&month=12&project=3&anzahl=8

Nun miss man ja der Fairness halber einräumen, „konventionellen Gespensterglauben Made in Loch Ness, wo einige ein Ungeheuer meinen zu sehen, andere aber nicht. Oder auch Gespensterglauben Made in „Fliegende Untertassen", wiederum von einigen vehement „wahrgenommen", von anderen nicht.
Diese Art des Gespensterglaubens wird ja so von der WTG nicht betrieben.

Ihre Attacken gegen den Spiritismus, seit den ersten Tagen der WTG-Geschichte, basieren ja auf dem Prinzip. Verdrängung der Konkurrenz.

Auch die Gesundbeter-Religion der Mary Baker Eddy wird ja aus dergleichen Motivation, von der WTG gegeißelt.

Die Konkurrenz wird deshalb madig gemacht, um eben das gesamte Feld zu beherrschen. Das Feld der Leichtgläubigen, das Feld der Wunschdenker.

Und für letztere hat ja seit jeher, auch die WTG mit ihren Harmagedontheorien, ein besonderes Angebot parat. Und dieses Angebot erhebt den Absolutheitsanspruch; ergo haben in WTG-Sicht die Konkurrenz-Angebote zu verschwinden.

Bei Sachen die auf den ersten Blick nur wenig durchschaubar erscheinen, empfiehlt es sich immer die Gegenprobe zu machen, in der Form zu fragen:

Wem nützt es?

Nicht nur heutige Zeitgenossen, auch schon frühere Generationen hat Fragen dieser Art „umgetrieben".

Zwei Kontrahenten seien da mal namentlich genannt. Imanuel Kant und Swedenborg; auch ein Emanuel mit Vornamen; also fast ähnlich lautende Vornamen Der erstere der beiden widmete dem zweiten eigens eine Schrift mit dem Titel „Träume eines Geistersehers". Und in selbiger bescheinigt er ihm, man könne Erkenntnis höherer Welten nur um den Preis erlangen, einen Teil jenes Geistes zu verlieren, denn man zur Selbstbehauptung im diesseitigen Leben nötig hat.

Einige Schriften beider Imanuel/Emanuel's habe ich denn ja mal auch gelesen (zwar nicht „alle" aber einige). Und wenn ich die beiden in ein Konkurrenzverhältnis stelle, dann gibt und bedeutet mir jener Imanuel aus Königsberg, erheblich mehr, als jener Emanuel aus Stockholm.

Stellvertretend statt vieler Worte, nur der Ausriss aus einer Kant'schen Schrift.

 

Dann noch so eine Streitrage.
Wie heisst es nun richtig:
„Echte Geister und falsche Schwindler"
Oder „Echte Schwindler und falsche Geister".

Viele haben auf diese Frage schon ihre Antwort versucht.
Nun mag ja ein Weißgardistischer Jurist, denn es dann nach Hitlerdeutschland verschlagen, und der dort seine Karriere fortsetzen konnte, nicht unbedingt eine ideale Autorität sein. Das sehe auch ich so. Hätte ein anderer Autor den von ihm kreierten Buchtitel bezüglich eines Rudolf Steiner „Ein Schwindler wie keiner" kreiert, wäre mir das mit Sicherheit lieber. Leider war es aber nur der Herr Gregor Schwartz-Bostunitsch, dem da bezüglich Steiner, dieser Titel eingefallen ist. Leider, muss ich auch deshalb sagen, dieweil mir jener Herr Steiner, auch meinerseits, mit jener Buch-Überschrift, durchaus zutreffend charakterisiert erscheint.

Steiner war auch einer jener, die da wähnten, „mehr als Brot essen zu können".
„Wie erlangt man Erkenntnis der höheren Welten?" So der Titel eines der programmatischen Steiner-Bücher. Dieses und noch ein paar mehr, habe ich mir dann ja auch mal in der Phase meiner intensiven Bibliotheksstudien angetan. Und die fing in der Berliner Stadtbibliothek an.

Nun haben Stadtbibliotheken, auch andernorts, nicht jenes umfassende Buchangebot, wie etwa Universitätsbibliotheken oder gar Staatsbibliotheken.
Also was den Sektor Literatur zum Thema Religion anbelangt, hielt der sich in der Berliner Stadtbibliothek noch in halbwegs überschaubaren Größenordnungen. Darunter waren zwar auch einige wenige Highlights, etwa das Beröer-Handbuch aus den frühen WTG-Tagen, das man kaum andernorts im Bibliothekswesen findet. Aber in Gesamtheit muss man schon sagen. Von den einzelnen Religionsformen gibt es nur ein paar exemplarische Bücher, kein Gesamtangebot.

Nun gibt es je vielerlei Religionsformen. Auch der Steinerkult oder Freimaurerei ist im Bestand jener Bibliothek vertreten. Und weil eben nur von jedem eine relative Auswahl, gelangte damit auch der Steinerkult zu meiner näheren Kenntnis. Nutzer der Berliner Staatsbibliothek war ich zu der Zeit noch nicht. Ergo nutze ich das, was die Berliner Stadtbibliothek bot.

Und das Resümee dieser Studien sehe ich durchaus zutreffend in dem ztitierten Schwartz-Botstunitsch'en Buchtitel, wiedergespiegelt.

http://forum.mysnip.de/read.php?27094,17882,17882#msg-17882

Exkurs:
Auszüge aus:
Immanuel Kant TRAUME EINES GEISTERSEHERS
(zitiert nach einer Reprint-Ausgabe von 1954)

Die "Träume eines Geistersehers" erschienen 1766.
Bei diesem Werke handelt es sich um die "Arcana eoelestia" von Emanuel Swedenborg...
Das in Europa erregte Aufsehen ging immerhin so weit, daß sich nicht nur Kant, sondern später auch Herder (in seiner „Adrastea") mit Swedenborg beschäftigte.
S. 5

Überdem war ein großes Werk gekauft und, welches noch schlimmer ist, gelesen worden, und diese Mühe sollte nicht verloren sein. Daraus entstand nun die gegenwärtige Abhandlung...
S. 14

Ich weiß also nicht, ob es Geister gebe, ja, was noch mehr ist, ich weiß nicht einmal, was das Wort Geist bedeute.
S. 16

Denn nach den obigen Sätzen zu urteilen, kann die anschauende Kenntnis der ändern Welt allhier nur erlangt werden, indem man etwas von demjenigen Verstände einbüßt, welchen man vor die gegenwärtige nötig hat.
... nur besorge ich, daß ihnen irgendein Mann von gutem Verstande und wenig Feinigkeit ebendasselbe dürfte zu verstehen geben, was dem Tycho de Brahe sein Kutscher antwortete, als jener meinte, zur Nachtzeit nach den Sternen den kürzesten Weg fahren zu können: Guter Herr, auf den Himmel mögt Ihr Euch wohl verstehen, hier aber auf der Erde seid Ihr ein Narr.
S. 40

Seine (Swedenborgs) ganze Beschäftigung besteht darin, daß er, wie er selbst sagt, schon seit mehr als zwanzig Jahren mit Geistern und abgeschiedenen Seelen im genauesten Umgänge stehet, von ihnen Nachrichten aus der andern Welt einholet und ihnen dagegen welche aus der gegenwärtigen erteilt, große Bände über seine Entdeckungen abfaßt und bisweilen nach London reiset, um die Ausgabe derselben zu besorgen.
So wie er, wenn man ihm selbst glauben darf, der Erzgeisterseher unter allen Geistersehern ist, so ist er auch sicherlich der Erzphantast unter allen Phantasten, man mag ihn nun aus der Beschreibung derer, welche ihn kennen, oder aus seinen Schriften beurteilen.
S. 54

Die Schwäche des menschlichen Verstandes in Verbindung mit seiner Wißbegierce macht, daß man anfänglich Wahrheit und Betrug ohne Unterschied aufraffet. Aber nach und nach läutern sich die Begriffe, ein kleiner Teil bleibt, das übrige wird als Auskehricht weggeworfen.
S. 58

Das große Werk dieses Schriftsteller« enthält acht Quartbände voll Unsinn, welche er unter den Titel "Arcana coeleatica" der Welt als eine neue Offenbarung vorlegt, und wo seine Erscheinungen mehrenteils auf die Entdeckung des geheimen Sinnes in den zwei ersten Büchern Mosis und eine ähnliche Erklärungsart der ganzen H. Schrift angewendet werden.
S. 61

Als Kontrast dazu noch:
Emanuel Swedenborg „Himmel und Hölle"
Swedenborg-Verlag, Zürich 1977
S. 300:
„Nach ihrem Tode werden die Menschen, sobald sie in die Geisterwelt kommen, vom Herrn aufs genaueste unterschieden. Die Bösen werden umgehed an die höllische Gesellschaft gebunden, zu der sie bereits in der Welt gehört hatten. Die Guten aber werden sogleich mit der himmlischen Gesellschaft verbunden, zu der sie hinsichtlich der Liebe, der Nächstenliebe und des Glaubens auch schon auf Erden gehört hatten."

Dann noch ein Swedenborg bezüglicher Exkurs.
Entnommen dem 1926 erschienenen Buch von Eberhard Buchner
„Medien, Hexen und Geisterseher. Kulturhistorisch interessante Dokumente aus alten deutschen Zeitungen und Zeitschriften (16. bis 18. Jahrhundert)
S. 151ff.

(Das Folgende ist ein Bruchstück des "Briefes eines angesehenen Kavaliers" an die Herausgeber der "Berlinischen Monatsschrift"). ...

In der Vorrede nun zu dem gedachten Auszuge aus Swedenborga bandreichen Schriften fand ich unter anderem eines seiner Wunder angerühmet; und das war dieses:

"Die itzt verstorbene Königin Luise Ulrike habe einmal Swedenborg aufgetragen, Ihren damals schon verstorbenen Bruder, den Prinzen von Preussen, zu fragen, warum er Ihr auf einen gewissen Brief nicht geantwortet habe. Swedenborg habe hier auf nach 24stündigem Zeitraum der Königinn in einer geheimen Audienz die Antwort des Prinzen solchergestalt hinterbracht, daß die Königin, die völlig überzeugt war, niemand kenne den Inhalt jenes Briefes, als Sie und Ihr verstorbener Bruder allein, in die größte Bestürzung gerathen, und des großen Mannes Wunderkraft erkannt habe."

- Auf Thatsachen, zumal wenn man sich auf lebende Zeugen beruft, und das war hier der Fall, läßt sich so gerade heraus ohne Beweis nicht antworten. Ich las dieses Swedenborgische Wunderkreditiw; schwieg, und reiste kurz nachher nach Stockholm.
Hier hörte ich wenig von dem großen Mann; wenigstens was man mir von ihm sagte, bewies nicht, daß seine Grillen viele Anhänger gefunden, und bestand meistens in kleinen Zügen und Wundergeschichten, die als Thorheiten zitiert wurden. Dennoch habe ich aus mehr als einem Grunde Ursache zu glauben, daß damals schon die itzige Philantropische und Exegetische Gesellschaft in Geheim existierte, und an dem fiat lux arbeitete. Aber im beständigen Gewühle des Hofes und der großen Welt bekümmerte ich mich nicht viel um mystische Versammlungen, und war ganz gleichgültig bei der etwaigen Existenz solcher Gesellschaften. -

Unterdeß fand ich Gelegenheit mit der nunmehr verstorbenen Königin Frau Mutter über Swedenborg zu sprechen; und Sie erzählte mir Selbst die Ihren Bruder und Sie betreffende oben angeführte Anekdote, mit einer Überzeugung, die mir seltsam vorkam.

Jeder, der diese wirklich aufgeklärte Schwester des Großen Friedrichs gekannt hat, wird mir Recht geben, daß sie nichts weniger als schwärmerisch, und daß Ihre ganze Geistesetimmung völlig von dergleichen Einfällen frei war. Dennoch schien sie mir von den übernatürlichen Swedenborgischen Geisterkonferenzen so überzeugt, daß ich es kaum wagen durfte, einige Zweifel und meinen Verdacht von geheimen Intrigen zu äußern; und ein königliches: je ne suis pas facilement dupe endigte alle Widerlegungen.

Ich mußte also schweigen, und auf Gelegenheit warten. Sie fand sich bald, schon des ändern Tages, da ich eben den alten nun verewigten würdigen Ritter Beylon, ehmaligen Lektor der Königin Mutter, besuchte* und bei ih-n einen der edelsten aufgeklärtesten und rechtschaffensten Schweden den Grafen F fand. Die Unterredung fiel auf Swedenborg; und ich erzählte, was mir die Königin des Tages zuvor gesagt hatte.

Der alte Ritter sah den Grafen F an, und beide lächelten so, als wenn sie die geheimen Triebfedern der Geschichte wüßten. Das machte mich aufmerksam; und da ich begierig war, mehr davon zu wissen, erzählte mir der Ritter folgende Aufklärung:

"Von der im Jahr 1756 intendierten Revolution in Schweden, die dem Grafen Brahe und dem Hofmarschall Horn das Leben kostete, ward die Königin als eine der Haupturheber angesehn; und es fehlte nicht viel, daß die damals triumphierenden Hüte ihr das vergossene Blut angerechnet hätten.
In dieser so bedenklichen Lage schrieb sie ihrem Bruder, dem Prinzen von Preußen, um sich Rath und Hülfe bei ihm zu erbitten. Die Königin erhielt keine Antwort; und da der Prinz bald nachher starb, so erfuhr sie nie, warum er nicht geantwortet hatte; sie trug deshalb, Swedenborg auf, ihn darnach zu fragen. Eben als sie ihm diesen Auftrag ertheilte, waren die Reichsräthe Grafen T und H zugegen. Letzterer, der den Brief unterschlagen hatte, wußte sowohl wie der Gr. T warum keine Antwort erfolgt war; und beide beschlossen, diesen sonderbaren Umstand zu benutzen, um der Königin ihre Meinung über manches zu sagen, was sie ihr fühlbar zu machen hofften.

Sie gingen also des Nachts zum Geisterseher, und legten ihm die Worte in den Mund, die er sagen mußte. Swedenborg, froh in Ermangelung übernatürlicher Einflößungen, diese zu erhalten, eilte des ändern fages zur Königin; und dort in der Stille ihres Kabinetts sagte er ihr:

„Der Geist des Prinzen eei ihm erschienen, und habe ihm aufgetragen, ihr zu sagen:
Er hätte deshalb nicht geantwortet, weil er das Betragen seiner Schwester zu sehr gemißbilligt hätte, da sie vor Gott Schuld an dem ihrer unvorsichtigen Staatsklugheit und ihres Ehrgeizes wegen vergossenen Bluts wäre, und dafür büssen müsse.
Er bitte sie daher, sich nie wieder in Staatshändel mu mischen, die Regierung sich nicht anzumaßen, und keine Unruhen anzustiften, wovon sie über kurz oder lang das Opfer sein würde." -

Die Königin, äußerst verwundert über diese Erklärung, und in der festen Überzeugung: niemand als ihr verstorbener Bruder könnte geheime Umstände und Briefe wissen, die sie nur ihm entdeckt hätte, glaubte seit dem Augenblick an Swedenborg, und ward seine eifrige Vertheidegerin, ohne sich jedoch auf den Inhalt seines Berichts einzulassen. Und man kann leicht denken, daß die beiden Herren, die der Königin diese moralisch-politische Arzenei verschrieben hatten, sich wohl hüteten, davon zu sprechen; weil sie auch selbst nach der glücklichen Revolution von 1772 sicher sein konnten, durch deren Entdeckung es auf immer mit ihr zu verderben.

Nur sehr wenige in Schweden wußten, so lange die Königin lebte, -lese Anekdote. Der alte Ritter Beylon, der von ungefähr Morgens um 3 Uhr durch den Südermalm ging, wo Swedenborg wohnte, sah die beiden Staatsmänner aus dessen Hause schleichen; und da er auch zugegen war, wie die Königin ihm den Auftrag gegeben hatte, so errieth er bald den ganzen Plan, den er nicht verrieth, weil er der Königin gern einige Ermahnungen gönnte."
Den 9. Febr. 1788 Berlinische Monatsschrift 1788, April

Der Gewährsmann für diese zweite Fassung der Swedenborg-Luise Ulrike-Anekdote wird von der Redaktion der "Berlinischen Monatsschrift" ebenfalls als eine höchst glaubwürdige vortreffliche Persönlichkeit bezeichnet.

Ich fand in Stockholm selbst das Gerücht fast durchgängig geglaubt: Swedenborg hätte der verwitweten Königinn Luise Ulrike besondere Nachrichten von ihrem verstorbenen Bruder, dem hochseligen Prinzen von Preußen, mitgetheilt; Nachrichten, welche unmittelbaren Bezug auf Umstände hätten, die keinem Menschen als der Königin und dem Prinzen bekannt gewesen wären. Verschiedene behaupteten sogar:
die Königin, welche Swedenborgen, um die Wahrheit seiner Geisterseherei zu prüfen, den Auftrag gegeben, den Geist ihres Bruders darüber zu befragen, habe sichtbare Kennzeichen des größten Schreckens von sich gegeben, als ihr nun der Prophet, den sie zur Unterredung bei der öffentlichen Hoftafel der königlichen Familie herbeigerufen, diese Nachrichten mitgetheilt hättet -

Da mir die Königin den freien Zutritt zu ihrer Person erlaubte, so ergriff ich einst die Gelegenheit, Sie um die Wahrheit des Gerüchtes zu befragen. Sie antwortete mir lächelnd: daß ihr die Sage selbst eben so gut bekannt sei, als die Gründe mancher Personen, welche diese Sage gegen ihre eigene bessere Überzeugung in Glauben zu erhalten, gesucht hätten. Es habe mit der Sache folgende Bewandniß:

Swedenborg habe sich in einer Unterredung, in welcher Sie (die Königin) ihm allerhand Einwendungen gegen die Möglichkeit seiner Visionen gemacht, erboten: ihr die Wahrheit derselben durch Thatsachen anschaulich zu machen. Hierauf habe sie ihm aufgegeben: den Geist ihres seligen Bruders über den Sinn einiger Ausdrücke zu befragen, die ihr bei einer mit ihm gehabten und durch Zufall abgebrochenen Unterredung dunkel geblieben wären; sie habe ihm hierzu einige unterscheidende Umstände dieser Unterredung, als des Orts, der Materie, näher bezeichnet; und Swedenborg sei mit der Versicherung von ihr gegangen, ihr über lang oder kurz Nachricht von dem Erfolge seines Auftrages zu bringen. Diese Nachricht aber sei ihr niemals geworden.

Swedenborg habe sichtbar die Gelegenheiten zu einer Unterredung mit ihr vermieden; und ihr zu zweienmalen, da es nicht vermeiden können, gesagt: er könne den Herrn (nehmlich den Geist des Prinzen) noch nicht zum Spruch bringen.

Wobei er Ihr zugleich zu erkennen gegeben: daß es nicht von ihm abhinge, bestimmte Geister zu sprechen, wann und wie er wolle; und es könnten Jahre darüber hingehen, bevor der Herr sich bei ihm einfände. Einladen könne er zwar, aber die Auswahl der Gäste hinge nicht von ihm ab; und er müsse es sich gefallen lassen, ob ihn ein Geist mit seinem Zuspruch beehren wolle, wer es thun wolle, und wo er es wolle. Sie mögte sich also noch gedulden. Diese Geduld aber ist durch keinen Erfolg gekrönt worden.

- Swedenborg ist gestorben, ohne den Herrn zum Spruch zu bekommen; und die Königin ist gestorben, ohne mit einem Senfkorn Glauben an seinen Visionen zu hängen.


"Wachtturm" 1. 3. 1958

„Die Geisterwelt inspirierte Swedenborg" titelt der „Wachtturm" in seiner Ausgabe vom 1. 3. 1958. Swedenborg ist auch unter dem Aspekt „beachtlich", auch mit einem eigenen Endzeitdatum (1757) in die Geschichte eingegangen zu sein. In WTG-Sicht handelt es sich bei Swedenborg um religiöse Konkurrenz aus dem Lager der „Spiritisten". Das die WTG nichts für die religiöse Konkurrenz übrig hat, ist offenkundig. Folgerichtig bemüht sie sich nach Kräften in vorgenannten Artikel, diesen Swedenborg madig zu machen. Und so wähnt sie denn am Ende ihres Artikels sagen zu können:

„Die Ansichten Swedenborgs mögen gewisse Leute faszinieren, den aber, der Gott liebt, interessieren sie weiter nicht."

Immerhin widmet diese „Wachtturm"-Ausgabe dreieinhalb Druckseiten diesem Swedenborg, was doch wohl eher ungewöhnlich zu nennen ist. Religiöse Konkurrenz hat die WTG ja viele. Aber nur wenige davon bringen es zu der „Ehre", auf dreieinhalb Druckseiten im WTG-Schrifttum „abgekanzelt" zu werden.

Im Zeitspiegel (1)

Im Zeitspiegel (3)

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