Im Zeitspiegel (2)
Einige Stichworte in diesem Jahrgang (in Auswahl)
Viktor Erdmenges, August Seck, Konfessionsstatistik, Bibelforscherprozesse (NS-Zeit), Hans Meiser, David Friedrich Strauß, liberale Theologie, Aluminium, Kanton Zug, Sorgerechtsentzug, „Westdeutscher Beobachter", Albrecht Dürer, Ersatzdienstverweigerung, Albert Wandres, Cheopspyramide, Rousseau, Mathilde v. Leinburg, Wolfgang Langhoff, Karl Barth, „Öffentliche Dienst", Ewald Vorsteher, „Protest"-Resolution (1928), Bismarck, „National-Zeitung" (Essen), Indische Witwenverbrennungen, Hoover, „Deutsche Weg" (Lodz), Rudolf Steiner, Emanuel Kant, Swedenborg,
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Was so alles passierte ...
In der Tageszeitung „Volksecho" (Detmold) vom 10. 1. 1948 gelesen:
„Um die Formen des Meinungskampfes
Die katholische Kirche klagt gegen ernste Bibelforscher
Detmold, 7. Januar (Eigener Bericht)
Vor dem Amtsgericht Detmold wurde am Mittwoch gegen die Prediger der ernsten
Bibelforscher Viktor Erdmenges und Oskar Hamann verhandelte.
Erdmenges hatte in einer öffentlichen Versammlung der Bibelforscher in Detmold
im Februar vorigen Jahres einen Ausspruch Luthers zitierend - in Bezug auf
gewisse Lehren der katholischen Kirche erklärt, sie gehörten auf den „Misthaufen
der Dekretalien".
Hamann verglich eine Woche später, im Anschluss an ein Bibelwort, die
katholische Kirche mit der größten Hure, und machte dem Papst für den
Regierungsantritt Hitlers mitverantwortlich und beantwortete eine Frage aus der
Versammlung dahingehend, dass, nach seiner Erfahrung aus acht Jahren
Konzentrationslagerhaft, 80% der Geistlichen evangelischen und katholischer
Konfession, wegen krimineller Delikte inhaftiert gewesen sei.
Der Staatsanwalt vertrat in seinem Plädoyer den Standpunkt, dass der Staat, das Zusammenleben seiner Bewohner regeln müsse, Glaubens-, Rede- und Kritikfreiheit gestatten müsse. Zugleich aber müsse er die Formen des Meinungskampfes regeln, damit nicht der eine dem andern durch Worte, oder wir es zu unserem Schaden erlebten, durch Taten niederknüppele.
Das sei hier nach § 166 StGB geschehen, das öffentliche beschimpfende
Äußerungen über eine Religionsgemeinschaft oder ihre Gebräuche unter Strafe
stellt. Sein Antrag lautete gegen Erdmenges auf eine Geldstrafe von RM. 300,-
gegen Hamann auf RM 600,- oder 6 Wochen bzw. 3 Monate Gefängnis.
Das Gericht erkannte auf je 250,- RM an Stelle von an sich verwirkten 25 Tagen
Gefängnis. Es schloss sich der Urteilsbegründung in rechtlicher Hinsicht den
Ausführungen des Staatsanwaltes an. Auch wenn die inkriminierten derben
Äußerungen von Luther oder in der Bibel gebraucht sind, hindere das nicht, dass
wir sie heute als Beschimpfungen empfänden, die das Gefühl des Gegners über die
sachliche Kritik hinaus verletzten.
Wegen der Äußerung über den Papst und die Geistlichen wurde Anklagte Hamann freigesprochen. Er habe damit nicht die Institutionen der Kirche oder des Priesterstandes an sich angegriffen, sondern Einzelpersonen, und das ist im Rahmen des § 166 StGB. nicht strafbar. Die Angeklagte und der Staatsanwalt haben Berufung eingelegt.
Das war dann wohl schon der zweite Fall der Art, welcher vor die
Schranken des Kadi gelangte.
Der erste war wohl der des August Seck.
Siehe dazu auch:
Parsimony.12533
Auch der WTG-Funktionär Wolfram Slupina erwähnt in einem seiner Texte den
Fall Seck mit. Allerdings in einer Form, die doch wohl eher geeignet ist darauf
zu antworten. Es wird bagatellisiert, heruntergespielt. Bei Slupina liest man
den Satz:
„Auch sind mindestens zwei Fälle dokumentiert, in denen in nicht-sowjetischen
Besatzungszonen Zeugen Jehovas wegen ihrer christlichen Tätigkeit zu Geld- oder
Haftstrafen verurteilt wurden (Alma Dickmann in der Französischen Besatzungszone
am 13. August 1947; siehe Anklageschrift des Militärgerichts Mainz vom 9. August
1947; und August Seck in der Britischen Besatzungszone am 3. September 1947)."
Herr Slupina muss sich schon zum einem erst mal sagen lassen. Seine Wendung: „Siehe Anklageschrift ..." ist dergestalt unvollständig, dass er dem Leser selbige weder mitteilt noch einen Quellenbeleg für sie nennt. Er geht also davon aus, dass der gewöhnliche Leser den Aktenbestand der WTG, der ihm ja zugänglich ist, kennen könnte: oder was eher wahrscheinlich ist, garnicht es so genau wissen will. Damit entspricht Herr Slupina zwar den gängigen Gepflogenheiten unter Seinesgleichen. Wer sich zu diesen „Seinesgleichen" eben nicht zählt, dürfte das wohl etwas anders sehen. Noch makabrer hingegen wirkt die Wendung „wegen ihrer christlichen Tätigkeit ... verurteilt." Worin denn diese zur Verurteilung führende „christliche" Tätigkeit bestanden haben soll, dass, man ahnt es schon, hält Herr Slupina wiederum nicht für mitteilenswert.
Die „Krone" der Verirrungen-Verwirrungen aber liefert aber Frau Y.... In
ihrem „Visier"-Buch (S. 85f. Dok. 9), zitiert sie wortwörtlich eine, wie die
WTG-Apparatschicks grundsätzlich zu formulieren belieben „zersetzende Schrift"
des Willy Müller vom 22. 5. 1959. Und selbige soll dessen erste „zersetzende
Schrift" gewesen sein.
Das mit der ersten mag ja so stimmen, denn die gedruckte Ausgabe der
„Christlichen Verantwortung" begann ja erst ab Oktober 1965 zu erscheinen. Es
handelt sich somit um einer der diesbezüglichen Vorläufertexte.
Nun denn, im Gegensatz zu Herrn Slupina, mag denn besagte „zersetzende Schrift"
im nachfolgenden, aus genanntem Y.-Buch, einmal dokumentiert werden.
Deren Tenor ist klar. Der vermeintliche politische Antikommunismus der WTG,
den man im Osten eben nicht hinzunehmen bereit war. Das der Müller da von den
Stasi-Funktionären „inspiriert" wurde, bei Thematik und Diktion seiner
Ausführungen, kann nicht strittig sein.
Festzustellen ist aber auch. In diesem Text erwähnt Müller mit den August Seck, in der falschen Schreibweise „Sekt" Und er unterstellt, dessen Verhaftung habe etwas mit dem WTG-Antikommunismus zu tun. Da liegt er in der Tat grundlegend schief. Das makabre an der ganzen Sache ist jedoch dass. Einerseits wird zwar von Y. dieser Text dokumentiert; aber andererseits, gibt es keinerlei richtigstellende Detailhinweise. Y. verbreitet somit selbst Falschmeldungen, ohne diese in Detail richtig zu stellen.
Und im Fall Seck gibt es sogar eine interne Stellungnahme der WTG dazu,
welche im nachfolgendem als Repro vorgestellt sei.
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Bei einer Volkszählung in Baden am 16. Juni 1926, wurden laut
„Freiburger Zeitung" vom 11. 1. 1928, erstmals (im Vergleich zu früheren
Statistikerhebungen), in der Rubrik „Freikirchen" auch die Bibelforscher mit
registriert.
Auf 100 Einwohner des Landes, würden 9,52 auf die „Freikirchen" entfallen.
Hauptverbreitungsgebiet seien die an Württemberg „das Sektierland" (damals noch
nicht mit Baden Verwaltungstechnisch zusammengeschlossen), angrenzenden Bezirke
.
In der einschlägigen Literatur geistert dazu die Zahl herum, es seien damals etwa 600 Bibelforscher in Baden vorhanden gewesen. Eine spätere Statistikerhebung will für 1933 die Detailzahl für Karlsruhe auf 60 für Freiburg auf 82 und Lörrach etwa 44 beziffern. Hinzuzufügen wäre, diese Zahlen sind in etwa mit dem Begriff der heutigen Gedächtnismahl-Besucher vergleichbar. Nicht jedoch mit der weitaus geringer zu veranschlagenden Zahl der „Verkündiger". Die Strukturen letzterer waren in den zwanziger Jahren keinesfalls so ausgefeilt, wie heutzutage.
Schaefer-Stahl etwa zitierte in einem seiner Texte:
„Die letzten vom WTS-Bibelhaus Magdeburg im deutschen "Bulletin fuer Jehovas
Zeugen", Ausgabe Maerz 1933, publizierten Werte betrafen den Dezember 1932 und
betrugen lediglich etwas ueber insgesamt 10.000 Aktivisten (Arbeiter im Felde)."
Auch diese Zahl macht deutlich, dass die weitere für 1933 genannte Zahl von
etwa 25.000 deutschen ZJ ebenfalls als Zahl der Gedächtnismahl-Besucher zu
klassifizieren ist, was aber von interessierter Seite, ziemlich oft
unterschlagen wird.
Als die Rutherford-Adminstration, nach einer Phase des relativen „Stillhaltens",
ihre „Predigtdienst"-Option wieder durchsetzte, beziffern diesbezüglich sehr
wohl überlieferte Berichtsstatistiken, etwa in den Vernehmungsprotokollen des
Fritz Winkler, die Zahl der sich daran Beteiligenden, auf unter 6.000 (5930
„Arbeiter" (Verkündiger)).
Auch diese Zahl verdeutlicht, wie die Zahl der „25.000" von 1933 tatsächlich
einzuschätzen ist.
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In der „Magdeburgischen Zeitung" vom 16. 1. 1938 war nachfolgendes zu lesen:
Und nochmals: Bibelforscherprozesse
Das grenzt an Landesverrat - Parteigänger des Kommunismus
Wieder einmal hatte das Sondergericht Halle im Gerichtsgebäude eine Reihe von
Prozessen gegen Anhänger der "Internationalen Bibelforscher-Vereinigung"
durchzuführen.
Und wieder ergab sich das gleiche Bild: all diese "Bibelforscher", ihrer über
zwanzig, die einzeln oder gruppenweise sich zu verantworten hatten, haben trotz
des strengen Verbotes der Regierung und trotz all der Warnungen durch die bisher
durchgeführten Prozesses gegen "Bibelforscher" die Verbindung mit der
"Internationalen Bibelforscher-Vereinigung" aufrecht gehalten und haben die aus
dem Auslande nach Deutschland geschmuggelten Hetzschriften dieser Vereinigung
verteilt.
So ist bedeutsam, daß nicht weniger als vier der Angeklagten schon einmal mit
Gefängnis bestraft worden sind, eben weil sie sich als "Bibelforscher" betätigt
haben: einer von ihnen steht bereits zum dritten Male wegen solcher Betätigung
vor dem Sondergericht. Schon daraus, aber auch aus ihren Äußerungen vor Gericht
ergibt sich, daß bei ihnen nur wenig Hoffnung besteht, sie zu bekehren.
Bei so straffem Aufbau, den die Angeklagten immer wieder mit in Gang zu
bringen halfen, wird verständlich, daß der Nachrichtendienst, den sie
untereinander hatten, recht gut klappte, so daß sie stets genau über die
Verurteilungen von „Bibelforschern" irgendwo im Reiche Bescheid wußten.
Übrigens ergab sich an dieser Stelle auch verblüffender Einblick in die
Verrantheit dieser Menschen. Als nämlich in ihren Kreisen bekannt wurde, daß
hier und da gegen "Bibelforscher" auf eine Gefängnisstrafe von einem Jahre und
darüber erkannt worden sei, erkannten sie darin nicht die Langmut des
nationalsozialistischen Staates, der immer noch bemüht ist, diese irrenden
Menschen mit milden Strafen zur Umkehr und zur Rückkehr in die Volksgemeinschaft
zu ermahnen, sondern sahen darin den "Schutz Jehovas" - weil sie nämlich mit
Strafen von mehreren Jahren gerechnet hatten!
Wohin aber schließlich die Fahrt dieser „Bibelforscher" geht, ergab sich aus einem Satze aus einem in Magdeburg gedruckten Buche der "Bibelforscher", das zwar zum alten Schrifttum dieser gefährlichen Sekte zählt, das aber heute noch von ihren Anhängern verbreitet wird. In diesen Buche heißt es nämlich wörtlich:
„Wenn das Ewige Reich kommt, dann kann dies nur im Zeichen des Kommunismus
geschehen, und auf den warten wir ja!"
Damit sind die „Bibelforscher" unzweideutig als Parteigänger des Kommunismus
festgestellt worden.
So liegen denn in diesen Fällen die Strafen zwischen fünf und zehn Monaten
Gefängnis.
Bei den Angeklagten aber, die sich besonders eifrig betätigt haben, zum Teil
sogar trotz der früheren Strafen, mußte das Urteil schwerer ausfallen und bis zu
drei Jahren Gefängnis gehen. So sind diese jüngsten Prozesse bedeutsam, weil sie
einmal wieder mit aller Klarheit gezeigt haben, daß hier nicht eine religiöse
Betätigung verfolgt und bestraft wird, sondern eine höchst gefährliche
politische, zum andern deshalb, weil sie zeigen, daß die Zeit der milden Strafen
nunmehr endgültig vorbei ist.
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Nachwort. Wie bereits früher dokumentiert, lässt sich die
Zerrbild-Unterstellung, welche die Bibelforscher/Zeugen Jehovas in die
kommunistische Ecke stellt, keineswegs „nur" in Hitlerdeutschland nachweisen.
Wenn sich schon (unter anderem) katholische Kreise in der Schweiz, denen man nun
wirklich nicht echte „Sympathien" für das Naziregime unterstellen kann, sich
bläuaugig dieses Zerrbildes auch bedienten. Wieso soll dann eigentlich das
Naziregime diesbezüglich „besser" sein. Die Reduzierung dieses Zerrbildes (und
um ein solches handelt es sich unfraglich) auf „nur" nazistische Kreise, ist
somit zurückzuweisen.
Weiter zeigt die Argumentation in diesem Pressebericht auch, dass sowohl den Katholiken in der Schweiz, als auch den Nazis, jegliches Verständnis für die „Neu-Kultivierung" von eschatologischen Grundaussagen der Bibel abgeht.
Die einen wähnen ihre Kirche sei eben das „Reich Gottes", und was denn in
ferner Zukunft irgendwann sein könnte oder auch nicht, rangiert für sie auf
Platz 999a. Und die anderen setzen ihr vermeintliches „Drittes Reich" mit einem
ebenso vermeintlichen „Paradies" gleich. Dieweil die Realität indes alles andere
als „paradiesisch" ist, sind die Konflikte damit vorprogrammiert. Gefangen in
der WTG-Illusionswelt, erweisen sich somit die Zeugen Jehovas, in konkreten
politischen Umweltbedingungen, als nicht assimiliationsfähig. Sie müssen für
ihre Weltfremdheit, einen hohen, sehr hohen Preis bezahlen.
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Während seiner „Karrierezeit" bei RTL, wurden von dem Talkmaster Hans Meiser auch einige Sendungen über Religionsthemen gestaltet. Auch die Zeugen Jehovas kamen darin mit vor. Berühmt-berüchtigt solche eine Sendung aus dem Jahre 1997. bei der die WTG im Vorfeld versuchte, selbige zu verhindern, was ihr allerdings - in dieser Rigorosität nicht gelang. Allenfalls mussten eine vorankündigende Texte für diese Sendung auf der RTL-Webseite abgeändert werden. Die eigentliche Sendung indes wurde ausgestrahlt.
Immerhin versuchte, laut einem Bericht der Tageszeitung „Rheinische Post", im Nachfeld, die WTG, die dort wohl mit auftretende Frau Birlenberg juristisch zu belangen. Soweit es um Meinungsäußerungen dabei ging (welche Grundgesetzlich abgesichert) war der WTG auch dabei kein echter Erfolg beschieden. Sie kann sich allenfalls auf vermeintlich nicht korrekte Tatsachenbehauptungen zurückziehen. Und dann stellt sich immer noch der alte Justizia-Spruch zur Diskussion: „Vor Gericht und auf hoher See sind vielerlei Überraschungen möglich".
In weiteren Jahren, davor und danach, kam Meiser in seinen Sendungen auch auf die Zeugen Jehovas mit zu sprechen.- In einem frühen Kommentar im alten Infolink vom 4. 7. 1999 hatte ich beispielsweise dazu notiert:
„Die WTG hat durchaus schon ihre ihre Kinderschuhe verlassen. Sie ist
gewieft genug, um es mit anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften im
Konkurrenzkampf auf Dauer aufnehmen zu können. Sie hat den Kirchen gegenüber
noch den Vorteil, dass sie es geschafft hat, ökonomisch ein extrem hartes
Management durchzusetzen.
Ich meine als Beispiel dazu nur, ab wo bei der WTG die hauptamtliche Basis
beginnt und die entsprechenden Hunger"löhne" der dortigen Hauptamtlichen. Das
ist ein "Vorteil", der langfristig noch seine weiteren Auswirkungen haben wird.
Man vergleiche dazu die Infrastruktur vieler anderer Religionsgemeinschaften.
Das auch ... genannte Beispiel der "Siebenten-Tags-Adventisten" ist ein gutes
Veranschaulichungsbeispiel. Dort hat sich faktisch, eine besoldete
Funktionärsschicht herausgebildet.
Damit die leben kann, werden der Mitgliedschaft extrem hohe ökonomische Opfer
aufgebürdet. Verständlich, das die STA (zumindest in den Kernländern Europas)
auf dem absteigenden Ast sind.
Ich konzediere auch, dass es bei den Evangelikalen nicht den vergleichbaren
Psychodruck und die totalitären Strukturen wie bei den ZJ gibt. Letzteres ist
allerdings kein "Verdienst" der Evangelikalen, sondern durch den historisch
gewachsenen Pluralismus bedingt, der dort die Durchsetzung solcher Strukturen
nicht ermöglicht. Jedenfalls nicht im generalisierenden Sinne.
Übrigens war das bei den Bibelforschern zur Zeit Russells ähnlich. Es ist das
fragwürdige "Verdienst" von Rutherford, dass es heute bei den ZJ diesbezüglich
anders aussieht.
Last not least. Ich bin kein Fernsehkonsument, erst recht nicht von dortigen
seichten Sendungen. Dennoch hatte ich mal eine Phase (inzwischen der
Vergangenheit angehörend), wo ich mir auch einige der dortigen seichten
Sendungen angesehen habe. Da war eine sogenannte Talkshow des Hans Meiser.
Unter den eingeladenen Gästen eine ehemalige Zeugin Jehovas, und auch ein
Vertreter einer freikirchlichen Gruppierung (der konkrete Name letzterer ist mir
jetzt entfallen). Die Ex-ZJ gab auf Befragen die totalitären Strukturen der ZJ
zur Kenntnis, und aus dem bestellten Publikum bestätigte ein von der WTG
bestgehasster Pfarrer (aufgrund seines Buches über die Erziehungsmethoden der
WTG - Sektenkinder) die entsprechenden Aussagen.
Im zweiten Teil kam dann die Freikirche an die Reihe. Der entsprechende Aussteiger berichtete über Teufelsaustreibungen und ähnliches. Im Publikum dazu auch Hauptamtliche der fraglichen Freikirche. Auf befragen, mussten sie in geschraubt-gewundenen Redewendungen, letztendlich die Aussagen des Aussteigers bestätigen.
Summa summarum: Der Gesamteindruck, der von dieser Sendung bei mir hängen blieb, und höchstwahrscheinlich auch bei vielen anderen "Konsumenten" dieser Sendung war, dass die wirklich "gefährlichen Spinner" heute Freikirchen heißen!
Via der bei WT-Cleanpup eingestellten Videos kann man sich ja heute selbst noch solchen einen Zeugen Jehovas bezüglichen Ausschnitt einer Meiser-Sendung ansehen.
Auf die Meiser-Sendung vom 19. 1. 1998 nimmt auch der nachfolgende Link berzug
Man vergleiche auch noch
Parsimony.17484
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Eine zwar knappe, dennoch bemerkenswerte Meldung aus der „Freiburger Zeitung"
vom 26. 1. 1928, die ich ehrlich gesagt, dort zu allerletzt erwartet hätte.
Warum zu „allerletzt"? Nun, die Gegend um Freiburg darf man doch wohl als eine
Gegend einschätzen, wo die katholische Kirche sicherlich nicht schwach ist.
Andere Kirchen wohl auch nicht.
Und just einem der bedeutenden geschichtlichen Kirchenkritiker, ein „rotes Tuch"
sowohl für die katholische als auch die protestantische Kirche, erweist besagte
„Freiburger Zeitung" ihre Reverenz.
Nun ja. Vor 120 Jahren geboren. Da kann er wohl nicht mehr
viel „Schaden" anrichten für die Kirchen. Es reicht ja auch so, dass seine Werke
nicht mehr neu gedruckt, und vor allem Auge und Ohr des Volkes nicht mehr
erreichen.
So gesehen, kann man dann ja bequem, noch einem vor 120 Jahren geborenen,
vormaligen Kirchenkritiker „taufen".
Man vergleiche zum Thema auch:
Auch Albert Schweitzer
hat sich mit ihm auseinandergesetzt
Eine inhaltliche Referierung zu
David Friedrich
Strauss gibt es in der „Freiburger Zeitung" nicht. Heutzutage kann man sich
ja in Sachen Religionskritik, vielfältig sachkundig machen, so man den „will".
Dabei ist dann in der Tat das Wörtchen „will" das entscheidende, weil eben jenes
viele, denen man das empfehlen möchte, just jenes eben
n i c h t wollen.
Gesetzt den Fall, es gäbe tatsächlich solche, die vorgenannte Hürde überwinden.
Und die beschäftigen sich auch mit vorgenanntem Strauss. Da sie ja nun schon
einige Kenntnisse in Sachen Religionskritik besitzen (wie gesagt als
hypothetischer Fall), wird sich bei ihnen doch eher der Eindruck einstellen.
Und weshalb diese ganze Aufregung? Was ist denn das, was da so „vom Hocker
reißen soll?"
Auf der Suche nach einem Vergleich, würde ich versuchen das wie folgt zu
umschreiben. Wiederum mittels eines „hypothetischen Falles". Gesetzt der Fall,
ein „strammer Zeuge Jehovas", hat noch nie in seinem Leben etwas davon gehört
und gelesen, dass etwa die WTG-Endzeitdaten 1914, 1925, 1975 usw. kritisch, sehr
kritisch, bewertet werden können. Und dann tritt der „Quantensprung" ein.
Vielleicht zum ersten Male in seinem Leben, lernt er konzentriert einschlägige
Argumente und Belege kennen. Das muss er dann wohl halt erst mal „verdauen".
Sieht derselbe sich dann vorgenannte Argumente zum zweiten und dritten mal,
nochmals umfänglich an, ist ja für ihn der „Neuigkeitswert" bereits weg. Er
kennt das ja bereits ...
Meines Erachtens muss Strauss ähnlich eingeschätzt werden. Für sich allein sind seine einzelnen Thesen wohl nicht so „umwerfend". Da haben andere wohl tiefgründigeres schon formuliert. Die „Wirkung" die Strauss im besonderen erzielte lag wohl in der Befindlichkeit seiner Zeitgenossen. Die nämlich befanden sich auf demselben „Level" wie der als Vergleiche bemühte Zeuge Jehovas, der zum ersten Male in seinem Leben erfährt, die WTG-Endzeitdaten können auch kritisch bewertet werden. Es war also insbesondere, das „zum ersten Male aussprechen", was die besondere zeitgenössische Wirkung von Strauss ausmachte.
Da blieb in der Tat einigen kirchlichen Dogmatikern, „die Luft weg"
(zumindest damals).
Allerdings, auch die kirchlichen Dogmatiker „passten sich an". Die
Theologie-Geschichte lief von nun an, zunehmend in die Richtung „liberale
Theologie". „Gott einen guten Mann sein lassen", so der Haupttenor der
„liberalen Theologie". Ach, da gab es früher Dogmen, und um die wurden gar schon
Kriege geführt?!
Für die „liberale Theologie" nun auf einmal „völlig unwichtig", „nebensächlich".
Der „liberalen Theologie" ging und geht es ja nur um eines, um das „weiterlaufen
lassen ihres Ladens". Da verleugnet man halt auch die eigene Geschichte und das
allerkräftigst.
Nun gab und gibt es aber auch wiederum zur „liberalen Theologie" Gegenströmungen. Eine dieser Gegenströmungen etwa der Neuzeit, firmierte auch mit dem Schlagwort „kein anderes Evangelium". Wer sich denn für einen bornierten Vertreter solcher Gegenströmungen näher interessieren will, der intereressiere sich mal für den Herrn Lothar Gassmann und seine Jünger näher. Dann begegnet er einem besonders „prächtigem" Exemplar dieser Gegenströmung.
Letztendlich muss auch die frühe Russell-Bewegung diesem Bereich der Gegenströmung zugeordnet werden. Die Religionskritik, auch die eines D. F. Strauss ist an ihr als „nicht existent" vorbeigerauscht. Insofern bestehen da erhebliche Wissensdefizite. In Vergangenhert und Gegenwart.
Ein zeitgenössisch Epochemachendes Strauss-Buch mit den vorgenannten Einschränkungen sein „Der alte und der neue Glaube"
Was da besonders „wirkte" waren vielleicht schon die Kapitel-Überschriften in
ihm:
„Sind wir noch Christen?
„Haben wir noch Religion"
„Wie begreifen wir die Welt"
„Wie ordnen wir unser Leben?"
Dann vielleicht noch seine Schlussworte (S. 116) aus selbigem. Die Kunst der
Formulierung, „dass in der Kürze die Würze" liegt, ist ihm meines Erachtens
nicht gegeben. Er argumentiert weitschweifig, einen mageren Inhaltskern, mit
vielen Worten darlegend.
Epochemachend, zumindest für seine Zeitgenossen, war ohne Zweifel auch sein „Das
Leben Jesu für das deutsche Volk bearbeitet".
Wer sich aber für Strauss näher „interessieren" sollte, ist meines Erachtens
weitaus besser mit den theologischen Werken Albert Schweitzers, insbesondere
dessen
„Geschichte der Leben Jesu Forschung" bedient.
Man vergleiche auch:
Presseartikel anlässlich seines 200. Geburtstages.
www.nzz.ch/nachrichten/kultur/literatur_und_kunst/die_demokratisierung_der_heilsgeschichte_1.659686.html
www.ez-online.de/lokal/kultur/schaufenster/Artikel1457062.cfm
www.gea.de/detail/908575
tagblatt.de/2221754
hpd-online.de/node/3673
www.welt.de/welt_print/article1597190/Der_Mann_der_die_Bibel_entzauberte.html
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„Ein Kind musste sterben" so eine Überschrift der Tageszeitung „Telegraf" in
ihrer Ausgabe vom 29. 1. 1958 ...
Siehe dazu
Parsimony.14201
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Datum: 09. Februar 2008 19:29
Das Thema Aluminiumgeschirr wird in der „Freiburger Zeitung" vom 9. 2. 1928 aufgegriffen. Die dort abgedruckte Stellungnahme vermerkt, dass eine „vielgelesene" Zeitschrift, einen aus den USA übergeschwappten Anti-Alumniumgeschirr-Artikel verbreitet hätte. Und gegen dessen Aussagen nimmt nun der Artikel der „Freiburger Zeitung" bezug.
Um was für eine „vielgelesene" Zeitschrift es sich denn handelt,
wird allerdings nicht gesagt.
Erinnert sei jedoch daran.
In der Magdeburger Ausgabe des „Goldenen Zeitalters" vom 15. 3. 1928 (S. 86),
sah sich selbiges genötigt, eine von der Aluminium-Industrie durchgedrückte
Presserechtliche Berichtigung abzudrucken. Nicht ganz freiwillig, darf man wohl
hinzufügen. Um größere Ausweitungen des Konfliktes zu vermeiden, schluckte das
„Goldene Zeitalter", diese „Kröte", diese „Berichtigung" abdrucken zu müssen.
In selbiger wird seitens der Aluminium-Industrie bestritten, dass
Aluminiumgeschirr gesundheitsschädigend sein könne.
Bibelforscherkreise, auch ansonsten der Heilpraktiker-Szene sich sehr zugetan
wissend, hatten diese These mit ventiliert. Auch wenn ihre Ursprünge im
englischen „Golden Age" zu orten sind, ist allein ausschlaggebend. Diese
Abneigungen gegen das Alumniumgeschirr wurden auch in deutschen
Bibelforscherkreisen verbreitet.
Auch der zeitliche Rahmen spricht dafür, bei der nicht namentlich genannten „vielgelesenen"
Zeitschrift handelt es sich um das „Goldene Zeitalter".
Allerdings, dass muss man auch sagen. „Überzeugt" wurde durch dieses Vorgehen
die GZ-Redaktion mit Sicherheit nicht. Dafür steht beispielsweise auch der in
der Berner Ausgabe des GZ vom 1. 12. 1928 abgedruckte Leserbrief-Satz:
„Nachdem wir die Artikel in der englischen Ausgabe ihrer Zeitschrift gelesen
... Räumten wir mit unserem Aluminium-Geschirr auf. ... Seit wir das
Aluminium-Geschirr nicht mehr benutzen, haben die Kopfweh-Anfälle, unter denen
ich litt, aufgehört ..."
Und redaktionell merkt das GZ noch an:
„Wir hoffen, fragliche Artikel demnächst auch in unserer deutschen Ausgabe
des „Gold. Zeitalters" wiedergeben zu können."
Täuscht mich nicht alles, gab es umfassende Anti-Aluminium-Artikel in der
deutschen Ausgabe des GZ, eigentlich erst, nach der vorbeschriebenen
Intervention. Offenbar aber schon früher im englischen „Golden Age" und selbige
fanden offenbar über die Schiene der Flüsterpropaganda, auch massive Verbreitung
in deutschen Bibelforscherkreisen. So massiv, dass es zu vorgenannter
Intervention kam.
Man vergleiche zum Thema auch
Aluminiumstreit
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Datum: 14. Februar 2008 04:54
Fortsetzung des Berichtes in
Parsimony.24772
In der Tageszeitung „Zugerisches Volksblatt" (Schweiz) war in der Ausgabe
vom 16. 2. 1938, unter der Überschrift „Das verfassungswidrige Verbot gegen die
Bibelforscher" nachfolgendes zu lesen:
"Nachdem der Bericht des Bundesgerichtskorrespondenten der
N(euen)Z(ürcher)Z(eitung) über den staatsrechtlichen Rekurs der Sekte der
Ernsten Bibelforscher gegen das Versammlungsverbot des zugerischen
Regierungsrates vom 17. November 1937 vorliegt, wird dieses Verbot noch
unverständlicher. Der Regierungsrat mußte Kenntnis haben von einem ähnlichen
Verbot der Luzerner Regierung, das vom Bundesgericht im Frühjahr 1937 aufgehoben
wurde. Der Berichterstatter der "Neuen Zürcher Zeitung" schreibt darüber was
folgt:
"Die Sektion Zürich der Vereinigung Jehovahs Zeugen der Schweiz hielt am 12.
November 1937 in Zug eine öffentliche Versammlung ab, wobei ein Redner über das
Thema "Hoffnung für die Nationen" sprach. Nach dem Rapport des der Veranstaltung
beiwohnenden Polizeikorporals wurde im Vortrag ausgeführt, die Welt werde bis
zum Ende der Tage von Satan Luzifer beherrscht und die Zeugen Jehovas hätten den
Mut, dies anzuerkennen, wahrend die katholische Kirche und der Faschismus die
"absolute Lüge" verbreiteten, die Nöte der Menschen seien die Strafe Gottes für
die Sünde; noch zu Lebzeiten der gegenwärtigen Generation würden sich aber
Christus und Satan in der Schlacht Harmagedon bekämpfen, die zugunsten des
Gottessohnes entschieden werde. Die römisch-katholische Hierarchie und der
Faschismus wurden dabei als die Werkzeuge des Teufels und als die größten
Verleumder Gottes bezeichnet.
Ein zugerischer Regierungsratsbeschluß vom 17. November 1937 untersagte darauf
den Zeugen Jehovahs die Propagandatätigkeit Im Kantonsgebiet, insbesondere den
Vertrieb von Drucksachen und die Veranstaltung von Vorträgen, unter Androhung
strafrechtlicher Folgen im Falle der Widerhandlung. Die Polizeiorgane wurden zur
Beschlagnahme von Drucksachen angewiesen, Gegen diese Verfügung wurde von der
Vereinigung Jehovahs Zeugen der Schweiz beim Bundesgericht staatsrechtlicher
Rekurs wegen Verletzung der Glaubens- und Gewissensfreiheit eingereicht.
Das Auftreten der ernsten Bibelforscher oder Zeugen Jehovahs hat in den letzten
Jahren wiederholt Verbote kantonaler Behörden veranlaßt, und das Bundesgericht
hatte in mehreren Rekursfällen zu untersuchen, ob solche Maßnahmen mit der in
Art. 49 der Bundesverfassung gewährleisteten Glaubens- und Gewissensfreiheit
vereinbar gewesen seien. Nach der einschlägigen Rechtsprechung wird mit der
Glaubens- und Gewissensfreiheit in Art. 49 BV nicht nur die Freiheit des Denkens
und Fühlens in religiösen Dingen geschützt, sondern auch des Recht, seine
religiöse Überzeugung kundzugeben und dafür zu werben. Mit dem Rechte religiöser
Meinungsäußerung ist aber auch dasjenige der Kritik abweichender
Glaubensbekenntnisse verbunden, soweit bei dieser Kritik die Schranken der
öffentlichen Ordnung und Sitte eingehalten und der religiöse Friede nicht
gestört wird.
Wie schon in einem (nicht veröffentlichten) Entscheide Huber gegen Aargau vom
11. November 1927 erklärt wurde, steht derjenige noch unter dem Schutze der
Glaubensfreiheit, welcher die Auffassung von der Not der Menschheit als einer
göttlichen Strafe als Irrlehre hinstellt. Auf alle Fälle hat das Bundesgericht
sodann in einem neueren Entscheid (Zeugen Jehovas gegen Luzern vom 30. April
1937) ausgeführt, daß vereinzelte Verstöße gegen den religiösen Frieden noch
nicht ein allgemeines Propagandaverbot gegen eine religiöse Gemeinschaft zu
rechtfertigen vermögen.
Dies trifft auch auf den vorliegenden Fall zu. Mögen einige Äußerungen des Zuger
Vortrages als zu weitgehend zu beanstanden sein, so darf dies noch nicht ein
allgemeines kantonales Propagandaverbot gegen die Vereinigung veranlassen. Bei
solchen vereinzelten Verstößen ist die Einleitung eines Strafverfahrens gegen
die Schuldigen angezeigt, nicht aber eine allgemeine Vergeltungsmaßnahme gegen
die betreffende Organisation. Auch der umstand, daß Störung einer Veranstaltung
durch Dritte zu befürchten ist, berechtigt die Regierung nicht zu einem Verbot,
denn es ist ja ihre Pflicht als oberste Polizeibehörde gegen die Störer
vorzugehen.
Hat aber eine Kantonsregierung begründeten Anlaß zu der Vermutung, daß sich eine
Veranstaltung gegen den religiösen Frieden richten könne, so kann sie von den
Veranstaltern die notwendigen Zusicherungen oder auch die Einsicht in das
Manuskript des vorgesehenen Vortrages verlangen."
Zum gleichen Sachverhalt kommentierte die Tageszeitung „Zuger Nachrichten"
bereits am 14. 2. 1938:
„Das Bundesgericht schützt die hetzerischen "Bibelforscher".
Aufhebung eines zugerischen Verbotes.
Der Regierungsrat des Kantons Zug hatte am 17. November 1937 jede
gottesdienstliche Tätigkeit der Zeugen Jehovas (früher Bibelforscher genannt)
und ähnlicher Vereinigungen, insbesondere den Vertrieb von Drucksachen
biblischen Inhaltes und die Veranstaltung von Vorträgen verboten und dieses
Verbot im Amtsblatt des Kantons Zug veröffentlichen lassen. Am 30. April 1937
hatte das Bundesgericht ein gleiches Verbot des Regierungsrates des Kantons
Luzern vom 10. September 1936, weil verfassungswidrig, einstimmig aufgehoben.
Das Bundesgericht hatte sich nun auch mit einer Beschwerde der Zeugen Jehovas
gegen das Verbot im Kanton Zug zu befassen.
Ein Polizeirapport vom 13. November 1937, auf den der Regierungsrat des Kantons
Zug sein am 17. November 1937 erlassenes Verbot stützte, bezog sich auf einen
öffentlichen Vortrag, der von den Zeugen Jehovas Freitag, den 12. November 1937
in der "Eisenbahn" in Zug veranstaltet worden war. Der Vortragsabend verlief
ruhig, aber unter hetzerischer Angriffen auf die kathol. Religion. Es sei
durchwegs denkbar, daß auch im vorliegenden Falle der Regierungsrat des Kantons
Zug über die Zeugen Jehovas falsch informiert worden sei.
Anhand verschiedener, die anerkannten Konfessionen
s c h w er beleidigender Flugblätter der Bibelforscher ist jedoch die absolute
Gefährlichkeit und die Gesetzwidrigkeit der Bibelforscher klar ersichtlich,
Red.)
Die Staatsrechtliche Abteilung des Bundesgerichtes hieß nun am 4. Februar 1938
die Beschwerde der Zeugen Jehovas gegen den Regierungsrat des Kantons Zug auf,
und hob dessen eingangs genannten Beschluß auf."
Als konträr zu dem zitierten Votum der „Zuger Nachrichten" kann man den
Kommentar der Zeitung „Freie Innerschweiz", bereits in deren Ausgabe vom 8. 2.
1938 ansehen. Letztere schrieb:
„Schlappe der Zuger Reaktionäre.
Das Bibelforscherverbot der Zuger Regierung durch das Bundesgericht aufgehoben.
Am 17. November 1937 wurde vorn zugerischen Regierungsrat im Amtsblatt ein
Versammlungsverbot der Bibelforscher erlassen. Gegen diesen Beschluß reichte die
Zentralstelle der Bibelforscher in Bern eine staatsrechtlichen Rekurs an das
Bundesgericht ein. Dieser Tage wurde dieser Rekurs vom Bundesgericht gutgeheißen
und das erlassene Verbot der Zuger Regierung aufgehoben unter Kostenfolge an die
Gerichtskasse. Die Zuger Regierung ist nun wieder um eine Schlappe reicher
geworden und es durften ihre Dlktaturgelüste wieder für einige Zeit eingedämmt
werden. Dieser Entscheid zeigt doch, daß das Bundesgericht noch etwas
demokratischer gesinnt ist als unsere reaktionären Herren in der Zuger
Regierung. Wenn man auch über das Prinzip der Bibelforscher geteilter Meinung
sein kann, so zeigt dieser Fall doch, daß sie sich ihre Freiheit nicht so ohne
weiteres nehmen fassen und wir gratulieren ihnen zu ihrem Erfolg, den sie im
Kampfe um ein demokratisches Prinzip, die Glaubens- und Gewissensfreiheit,
erfochten."
Ähnlich äußerte sich auch, die gleichfalls Sozialdemokratisch orientierte
Tageszeitung „Berner Tagwacht" in ihrer Ausgabe vom 12. 2. 1938. Letztere
schrieb:
„Bekanntlich hat der Regierungsrat des Kantons Zug, beeinflußt von der
römisch-katholischen Hierarchie, am 17. November 1937 jede gottesdienstliche
Tätigkeit der Zeugen Jehovas (früher Bibelforscher genannt) und ähnlicher
Vereinigungen, insbesondere der Vertrieb von Drucksachen biblischen Inhaltes und
die Veranstaltung von Vortragen kurzerhand verboten und dieses Verbot in
Amtsblatt des Kantons Zug veröffentlicht.
Dieses generelle Verbot erregte besonders in Anwalts- und Gerichtskreisen großes
Aufsehen angesichts der Tatsache, daß das Bundesgericht kurz zuvor, d. h. am 30.
April 1937, das gleichsam unter dem Drucke der römisch-katholischen Hierarchie
entstandene Verbot jeder öffentlichen Tätigkeit der Zeugen Jehovas des
Regierungsrates des Kantons Luzern vom 10. September 1936, weil
verfassungswidrig, einstimmig aufgehoben hat.
Die "Zeugen Jehovas" rekurrierten auch gegen das Verbot von Zug beim
Bundesgericht und das Bundesgericht hat wie recht und billig die Zuger Regierung
ins Unrecht versetzt. Auch katholische Kantone müssen sich daran gewöhnen, daß
in der Schweiz noch die Glaubens- und Gewissensfreiheit besteht und auch in den
schwärzesten Winkeln zu respektieren ist."
Ähnlich äußerte sich „Die Arbeit. Sozialdemokratisches Tagblatt fürs
Zürcher Oberland" in ihrer Ausgabe vom 14. 2. 1938, aus dem der nachfolgende
Passus zitiert sei:
„ ...Die Zeugen Jehovas betonten in ihrer staatsrechtlichen Beschwerde unter
anderem, daß sie das Gefühl nicht los würden, daß nach all den Verfolgungen,
besonders in Deutschland, aber auch in anderen Staaten wie in Sowjetrußland,
Japan usw. nun auch in der Schweiz Tendenzen eindrängen, die darauf gerichtet
seien, die Zeugen Jehovas mit allen Mitteln zu unterdrücken. Das jüngst der
Oeffentlichkeit anläßlich der Affären Tödtli und Fleischhauer bekanntgewordene
Material enthalte auch bezeichnende Dokumente in bezug auf die Hintergründe der
Unterdrückungsmaßnahnen. Es sei durchaus denkbar, daß auch in vorliegenden Falle
der Regierungsrat des Kantons Zug über die Zeugen Jehovas falsch informiert
worden sei.
Die staatsrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hieß nun am 4. Februar 1938
die Beschwerde der Zeugen Jehovas gegen den Regierungsrat des Kantons Zug gut,
und hob dessen eingangs benannten Beschluß auf."
Analog äußerte sich auch die Zeitung „Volksrecht" vom 14. 2. 1938.
„Insbesondere der Hinweis auf die Situation in Hitlerdeutschland, dürfte bei
dem für die Zeugen Jehovas letztendlich günstigen Urteil, als ausschlaggebend zu
bewerten sein. Wenn denn katholische Kreise und ihre Marionetten in der Zuger
Regierung, sich zu Recht oder Unrecht (das sei jetzt nicht bewertet), in ihren
Gefühlen durch die Zeugen verletzt sahen. So werden sie sich doch fragen lassen
müssen. Was wollen Sie? Mit Kanonen auf Spatzen schießen? Oder gar mehr.
Innenpolitische Verhältnisse ähnlich dem im Nachbarland schaffen?!"
Unter der Überschrift „Keine Störung des religiösen Friedens" kommentierte
die „Neue Bündner Zeitung" dazu am 14. 2. 1938:
„ ... Der Inhalt des beanstandeten Vortrages konnte nicht mehr genau
festgestellt werden, aber auch nach dem Polizeirapport kann es sich höchstens um
einige unzulässige Ausdrucke gehandelt haben, denn ein früherer
bundesgerichtlicher Entscheid hat bereits erklärt, daß angesichts des Art. 49
der Bundesverfassung eine Kritik an der katholischen Lehre, wonach die Nöte der
Menschheit eine göttliche Strafe darstellen, noch zulässig sei. Durch ein Urteil
vom 30. April 1937 (Zeugen Jehovas gegen den Kanton Luzern) ist sodann die
Auffassung kundgegeben worden, vereinzelte Verstöße gegen den religiösen Frieden
berechtigten die Kantonsbehörden noch nicht zu einem allgemeinen Verbot gegen
jede Veranstaltung der betreffenden religiösen Gemeinschaft. Danach ist auch
hier der Kanton Zug über das durch die Verhältnisse Gebotene hinausgegangen und
sein Verbot aufzuheben."
Zu nennen ist als relativ neutrale Berichterstattung zum Thema auch die aus
der Berner Zeitung „Der Bund" vom 13. 2. 1938.
Relativ umfänglich, ging auch der „Tagesanzeiger für Stadt und Kanton Zürich"
(14. 2. 1938) auf dem Vorgang mit ein. Aus letzterem sei der nachfolgende Passus
zitiert:
„ ... Die Vereinigung Jehovas Zeugen der Schweiz und die Ortsgruppe Zug
reichten daraufhin beim Bundesgericht staatsrechtliche Beschwerde ein ...
Der Polizeirapport sei falsch. Der Referent habe in Vortrag nur die Verfolgung
der Bibelforscher geschildert und ihre Feinde, nämlich die Katholiken und
Faschisten. Der gefaßte Beschluß des Regierunsrates führe viel zu weit, sei ein
Willkürakt, ein Ausnahmegesetz. Es gehe nicht an, religiösen Minderheiten ihre
Glaubensäußerungen zu untersagen.
...
Der Sachverhalt lag in Zug, wie die Beratung zeigte, wesentlich anders als
seinerzeit in Luzern. Damals war durch eine stark entfaltete Propaganda und
Polemik unter der katholischen Bevölkerung in einer Weise agitiert worden, die
geeignet war, den religiösen Frieden zu stören. Das lag in Zug nicht vor; es kam
nicht zu Zusammenstößen. Hegte der Regierungsrat ernsthafte Befürchtungen, es
könnte im Einzelfall zu Ruhestörungen kommen, so konnte er immer noch
einschreiten. Der Vortrag in Zug war im ganzen ein viel gemäßigterer als der
seinerzeitige in Luzern. Die Lehre der Zeugen Jehovas im Grunde genommen aber
beruht lediglich auf einer besonderen Art der Bibelauslegung, ist an sich eine
Glaubensauffassung, wie sie jede Religions- oder Konfessionsgenossenschaft
vertreten kann. Tatsächlich kamen bei den Ernsten Bibelforschern Auswüchse vor,
die sich nicht mehr mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit rechtfertigen
lassen.
Aber deswegen geht es doch nicht an, ihnen jede Propaganda ein für allemal und
für alle Zukunft zu verbieten, wie es Zug tat. Ebensowenig kann einfach
behauptet werden, daß die Lehre der Bibelforscher staatsgefährlich sei. Jede
Glaubensauffassung ist vertretbar und gestattet, allein unter Einschränkungen,
denen eine jede Kritik unterstellt ist, nämlich, daß sie objektiv und ernsthaft
sei. Erlaubt ist diese objektive Auseinandersetzung mit anderslautenden
Glaubens- und Religionsaufassungen, verboten ist aber alles, was injuriösen,
beleidigenden Inhaltes ist, was zur Unwahrheit, zu Verleumdungen Zuflucht nimmt.
Dann können die Behörden dagegen einschreiten, wenn Straftatbestände injuriösen
Charakters vorliegen oder Vergehen anderer Art, die Strafsanktionen erfordern,
weisen Umstände und Verhältnisse bei weiteren Vorträgen auf eine Gefahr oder
Störung des religiösen Friedens hin, so kann wieder eingeschritten werden im
Einzelfalle, nicht aber durch ein generelles Verbot. Das gilt für - alle Kantone
als Anweisung. Ein Kontrollrecht steht ihnen zu, auch bezüglich der
Propagandabroschüren, und in dieser Beziehung hat das Bundesgericht eine scharfe
Warnung erlassen bezüglich der Kampfschriften "Schutz" und "Aufgedeckt" der
Zeugen Jehovas, die aus den Jahren 1936/37 stammen und Angriffe gegen die
katholische Kirche enthalten, die über das erlaubte hinausgehen."
Nach Durchsicht der einschlägigen Presseberichterstattung zum Thema, ist zu
konstatieren, dass der letztgenannte Hinweis:
„In dieser Beziehung hat das Bundesgericht eine scharfe Warnung erlassen
bezüglich der Kampfschriften "Schutz" und "Aufgedeckt" der Zeugen Jehovas, die
aus den Jahren 1936/37 stammen und Angriffe gegen die katholische Kirche
enthalten, die über das erlaubte hinausgehen", auch als beachtlich
einzuschätzen ist.
Siehe dazu:
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,627,715#msg-715
Es kann kein Zweifel darüber bestehen: Die Rutherford'sche WTG reizte ihr
„Skatblatt" (um im Bilde zu reden), bis zum letzten, bis zum allerletzten, aus.
Dennoch muss der nüchterne Beobachter auch die Frage stellen. Und wurde nun
„überreizt"?
Zu einer Provokation gehören immer zwei. Der Provokant, und der sich provozieren
Lassende. Wie dieser Fall ausging, wurde vorstehend berichtet.
Exkurs „Schutz" und „Aufgedeckt"
AUFGEDECKT
Der Betrug wird offenbar"
liest man schon als schreiende erste Überschrift in dieser Broschüre.
Betrug in den Augen Rutherford's ist es auch, dass seine das
Radio (als Propagandamittel) bezüglichen Ambitionen, auf zunehmendem Widerstand
stießen. Was also seinen Interessen schadet ist „Betrug". So einfach ist die
Welt in der Gedankenwelt des „Milchmädchen Rutherford" und der in seinem Sog
befindlichen.
Und Rutherford meint auch den Widerstand gegen seine Radio-Ambitionen, ganz
genau lokalisieren zu können:
„Die Hierarchie widersetzt sich ganz energisch dem Gebrauch des Radios zur
Verkündigung der biblischen Wahrheiten, welche sie und ihre falschen Lehren
bloßstellen."
Im folgenden ergießt Rutherford dann seine Kritik, namentlich über
katholische „Speziallehren". Wenn er die nicht zu teilen vermag, so leitet sich
daraus keineswegs die von ihm gepflegte Zwangsläufigkeit ab, sich selbst als das
Maß aller Dinge zu sehen, ist dazu zu sagen. Zumindest können für einen
Religionsneutralen Staat, welcher ja die USA, laut ihrer Verfassung, in der
Theorie (nicht aber in der Praxis) sein wollen, diesbezügliche Erörterungen; wer
denn da Recht hätte, keinerlei Relevanz beanspruchen.
Auch in solchen Voten von Rutherford kann man nur eines erkennen, nämlich Neid,
dass es ihm offenbar noch nicht möglich ist, das da fließende Geld, in die
eigenen Taschen zu lenken. Etwa wenn er tönt:
„Millionen aufrichtige Menschen haben auf derartige Anfragen reagiert und
viel Geld eingezahlt, um ihren Lieben im Fegefeuer zu helfen, was aber niemandem
irgend etwas genützt hat."
Man mag der katholischen Kirche vorhalten, noch immer nicht so recht in der
Demokratie „angekommen" zu sein. Auch in dieser Broschüre werden dafür Beispiele
genannt. Dennoch gilt wohl, dass dieser Vorwurf um ein vielfaches mehr, auf die
Rutherford-Organisation, nebst Nachfolger, zutrifft.
Einleitend lässt Rutherford wissen:
„Die Menschheit wird zu ihrem größten Schaden deshalb so leicht von Satan
getäuscht und betrogen, weil er für Menschenaugen unsichtbar ist. Um die
Menschen zu schädigen, verwendet der Teufel gottlose Elemente, ruchlose
Organisationen und falsche Worte. Er ist als Fürst der Finsternis bekannt und
bemüht sich jederzeit, die Menschen über die Wahrheit in Unwissenheit zu
halten."
Um daran die Frage zu hängen:
„Wie verhält es sich nun mit den Kirchen und der Religion, die diese ausüben?
Und schützt uns Religion wirklich gegen unsere Feinde?"
Um als Antwort darauf die These zu verkünden:
„Das, was oberflächlich gesehen hilfreich und gut erscheint, ist oftmals in
Wahrheit böse und deshalb schädlich. Satan und seine weltlichen Werkzeuge, die
Religionsdiener sind, stellen sich dar als Prediger des Evangeliums und geben
vor. Freunde zu sein, während sie aber todbringende Feinde sind."
Er versteigt sich dann noch in „Definitionen" der Art, wie „eine
'christliche' Religion habe es nie gegeben."
Unter Hinweis auf die Schriftgelehrten und Pharisäer zur Zeit Jesu, wird
dann der Bogen zur Neuzeit gespannt mit der Aussage;
„Sie übten einen Einfluß auf das Volk aus, der dem ganz ähnlich ist, den
heute die römisch-katholische Hierarchie ausübt. Die römisch-katholische
Hierarchie besteht aus einigen Männern, die über eine große Anzahl von Menschen,
die sie die "katholische Bevölkerung" nennen, herrschen. Dieser Bevölkerung ist
geboten, sich dem Einfluß und den Lehren der Hierarchie, das heißt der
Geistlichkeit der Jetztzeit, hinzugeben. Die Männer, aus denen die Hierarchie
besteht, verfolgen genau denselben Kurs wie die Pharisäer und Schriftgelehrten."
Er fühlt sich dann auch zu der Stigmatisierung der von ihm nicht
Geschätzten berufen mit der Aussage:
„Aber diese Religion ist in Wahrheit nur ein frömmlerisches Formenwesen, das
sie zu Unrecht "christlich" nennen."
Nicht nur die katholische, auch andere Kirchen finden in Rutherford's Augen
keine Gnade. Etwa mit der Aussage:
„Die römisch-katholische Organisation war die erste, die die von Menschen
erdachten Lehren und ein Formenwesen einführte, das "christliche Religion"
genannt wurde. Diese wurde bis auf den heutigen Tag ausgeübt. Dann kam die
sogenannte "protestantische Organisation", die nach einiger Zeit ebenfalls ein
Formenwesen annahm, das sie als "Gottesdienst" bezeichnete; und auch sie nannte
ihr Formenwesen "christliche Religion". Später entstanden Hunderte verschiedener
Sekten und Denominationen, die auch heute noch bestehen."
Was nun die eigene Anhängerschaft betrifft, erhebt Rutherford totalitär zu
nennende Forderungen, indem er ohne wenn und aber postuliert:
„Zu diesen Nachfolgern Christi Jesu, die Jehovas Zeugen sind, sagt der Herr:
"Es wird aber geschehen, jede Seele, die auf jenen Propheten nicht hören wird,
wird aus dem Volke ausgerottet werden" ...
Jehovas Zeugen haben keine Wahl. Sie müssen Gottes Geboten, wie sie Jesus
kundgetan hat, gehorchen. Ein Verfehlen, dieses zu tun, hat ihre Vernichtung zur
Folge. Wenn das Gesetz der Menschen, das durch die gesetzgebenden Körperschaften
der Welt gegeben wurde, im Widerspruch zu dem Gesetz Gottes steht, dann muß ein
Christ dem Gesetz Gottes gehorchen, auch wenn er dadurch in Konflikt mit den
Gesetzen des Landes gerät."
Als verbindlichen Interpret dieses „Gesetzes Gottes", sieht er sich
selbstredend selbst.
Gespickt wird dann das ganze noch mit solch destruktiven Thesen wie:
„Alle irdischen Herrscher sind unvollkommene Menschen, von welchen du
keinerlei Schutz erhalten kannst. Gott warnt dich durch sein Wort: "Vertrauet
nicht auf Fürsten [Herrscher], auf einen Menschensohn, bei welchem keine Rettung
ist" (Psalm 146: 3)."
Wenn zeitgenössische Gegner der Zeugen Jehovas, selbige in die
kommunistische Ecke stellten, und sie als „Bolschewisten" verschrieen, dann
lagen sie sicherlich dergestalt „schief", das organisatorische Verbindungen der
Art nicht gegeben sind. Variiert man genannten Vorwurf etwas, indem man nur als
vom „Bolschwewismus der Religion" spricht, dann ist da wohl ein entscheidender
Nerv getroffen. Plakativ auch die in dieser Broschüre enthaltene Verlagsreklame
mit der ins Auge springenden Überschrift
"Religion ist Humbug"
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Datum: 04. März 2008 06:11
Die Tageszeitung „Germania", in der Vor-Nazizeit der Zentrumspartei
nahestehend, in der Nazizeit dann ebenfalls „gleichgeschaltet", berichtet in
ihrer Ausgabe vom 4. 3. 1938 unter der Überschrift: „'Ernste Bibelforscher'
dürfen keine Kinder erziehen. (Ein inhaltlich ähnlicher Bericht auch im
„Berliner Tageblatt" vom 2. 3. 1938):
„Der Reichsminister des Innern teilt im Auszug eines grundsätzlich
bedeutungsvollen Beschlusses des Oberlandesgerichts München vom 3. Dezember 1937
mit, worin die Anordnung der Fürsorgeerziehung bei Minderjährigen, die von den
Eltern in der Lehre der ernsten Bibelforscher erzogen werden, für begründet
erklärt wird. Der Beschwerdeführende Vater war früher Mitglied der Vereinigung
der ernsten Bibelforscher und bekennt sich auch jetzt noch zu ihrer Lehre. Die
Anhänger dieser Lehre stehen aber der völkischen Lebensauffassung des heutigen
Staates feindlich gegenüber. Ihre Anschauungen sind in hohem Grade
Volkszersetzend und Staatsgefährlich. Die Vereinigung der ernsten Bibelforscher
ist dann auch wegen ihrer Staatsgefährlichkeit in allen deutschen Ländern
aufgelöst und verboten worden.
Bei dieser Sachlage steht außer Zweifel, dass ein deutsches Kind in seinem
geistigen und sittlichen Wohl schwer gefährdet wird, wenn es in den Anschauungen
der ernsten Bibelforscher erzogen und damit seinem Vaterlande und seinem Volke
entfremdet wird. Ein deutscher Vater, der sein Kind in der Lehre der ernsten
Bibelforscher erzieht, verletzt seine Erziehungspflichten gröblich und
missbraucht damit das Recht, für die Person des Kindes zu sorgen. Ein Kind, bei
dem die Folgen einer derartigen Erziehung eintreten, sinkt damit in Zustand
hinab, wo es in erheblichen Grade der sittlichen Eigenschaften ermangelt, die
bei einem Kind unter sonst gleichen Verhältnissen als Ergebnis einer
ordnungsgemäßen Erziehung vorausgesetzt werden müssen. Ein solches Kind ist als
sittlich verwahrlost zu erachten. Wenn sich ergibt, dass eine geeignete
anderweitige Unterbringung nur mit Hilfe öffentlicher Mittel stattfinden kann,
ist die vorhandene Fürsorgeerziehung statthaft und dann allerdings auch
geboten."
Es lassen sich in der juristischen Zeitschriftenliteratur während der
Nazizeit, noch einige analoge Fälle nachweisen. Aber nicht alle von denen,
erreichten auch eine nähere Beschreibung, als Präzendenzfälle, auch in der
Tagespresse. Der Fall, auf den der zitierte Bericht der „Germania" abstellt,
basiert offenbar auf jenem Fall, über den die für Juristen gedachte Zeitschrift
„Deutsche Justiz" in ihrer Ausgabe vom 17. 1. 1938 bereits berichtet hatte. Der
Bericht der „Deutschen Justiz" sei im nachfolgenden, ergänzend noch mit
vorgestellt (Juristische Abkürzungen bleiben bei dieser Zitierung
unergänzt):
„§ 63 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 JWG.; 1666 Abs. 1 GGB.
Kinder, die im Elternhaus in den staatsfeindlichen Anschauungen der ernsten
Bibelforscher erzogen werden, sind durch diese Art der Erziehung der Gefahr der
sittlichen Verwahrlosung ausgesetzt. Ob zur Abwendung dieser Gefahr Maßnahmen
des Vormundschaftsgericht nach § 1666 Abs. 1 BGB genügen oder ob zur Anordnung
der vorbeugenden Fürsorgeerziehung nach § 63 Absatz 1, JWG gegriffen werden
muss, ist nach den Umständen das einzelnen Falles zu entscheiden
OLG München v. 3.12. 37 - 8 Wx 478/37 -
Die Landwirteheleute Karl und Christine U. in M. aus deren Ehe die beiden Kinder
Ida (geboren am 30. Dezember 1924) und Elise (geboren am 24. April 1929)
vorhanden sind, gehörten früher der evangelischen Religionsgemeinschaft an. Im
Jahre 1932 tragen sie mit den Kindern aus der evangelischen Kirche aus und
schlossen sich der Vereinigung der ernsten Bibelforscher an. Seitdem waren sie
Mitglieder dieser Vereinigung bis zu ihrer Auflösung. Sie hängen den Lehren der
ernsten Bibelforscher auch jetzt noch an. Die beiden Kinder besuchen die
Volksschule in A.
Am 22/24. April 1937 beantragte das Jugendamt W. bei dem AG Sch., für Ida und
Elise U. die endgültige und gleichzeitig die eilige vorläufige Fürsorgeerziehung
anzuordnen. Das AG lehnte den Antrag ab. Auf die sofortige Beschwerde des
Jugendamtes hob das LG die amtsgerichtliche Entscheidung auf und überwies die
beiden Kinder der vorbeugenden Fürsorgeerziehung. Der Vater legte sofortige
Beschwerde gegen den Beschluss des LG ein.
Die vom LG angeordnete vorbeugende Fürsorgeerziehung ist nach § 63 Abs. 1, Nr. 1
JWG dann zulässig, wenn bei bestehender Ehe in der Person des Sorgeberechtigten
Elternteils die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 BGB gegeben sind und zur
Verhütung der hieraus drohenden geistigen oder sittlichen Verwahrlosung des
Minderjährigen seine anderweitige Unterbringung erforderlich ist, eine nach dem
Ermessen des Vormundschaftsgerichts geeignete Unterbringung ohne Inanspruchnahme
öffentlicher Mittel aber nicht erfolgen kann.
Es ist also zunächst zu prüfen, ob bei dem Beschwerdeführer dem die Sorge für
die Person der beiden Kinder zusteht, ein schuldhaftes Verhalten im Sinne des §
1666 Abs. 1 BGB vorliegt und ob infolgedessen die Kinder in ihrer Umgebung der
Gefahr geistiger oder sittlicher Verwahrlosung ausgesetzt sind. Das Landgericht
hat die Frage mit der Begründung bejaht, dass der Beschwerdeführer die beiden
Kinder in der Anschauungen der ernsten Bibelforscher erziehe. Diese Auffassung
läßt keinen Rechtsirrtum ersehen.
Der Beschwerdeführer war früher Mitglied der Vereinigung der ernsten
Bibelforscher und bekennt sich auch jetzt noch zu ihrer Lehre. Die Anhänger
dieser Lehre stehen dem heutigen Staat und der von ihm vertretenen völkischen
Lebensauffassung feindlich gegenüber. Sie lehnen die völkischen und nationalen
Ziele der Staatsführung ab, versagen den der Erreichung dieser Ziele dienenden
Gesetzen und Anordnungen den Gehorsam, leugnen jedes nationale
Zusammengehörigkeitsgefühl und stellen sich in ihrem ganzen Denken und Handeln
bewusst außerhalb der Volksgemeinschaft. Ihre Anschauungen sind sonach im hohen
Grade Volkszersetzend und Staatsgefährlich. Die Vereinigung der ernsten
Bibelforscher ist denn auch wegen ihrer Staatsgefährlichkeit in allen deutschen
Ländern aufgelöst und verboten worden. Bei dieser Sachlage steht es außer
Zweifel, dass ein deutsches Kind in seinen geistigen (sittlichen) Wohl schwer
gefährdet wird, wenn es in den Anschauungen der ernsten Bibelforscher erzogen
wird. Eine Erziehung in diesen Grundsätzen führt dazu, dass das Kind seinem
Vaterland und seinem Volke entfremdet wird, dass es zur Missachtung und
Unbotmäßigkeit gegenüber den staatlichen Anordnungen und Maßnahmen geneigt
gemacht wird, und dass es die Fähigkeit verliert, dereinst ein brauchbares
Mitglied der Volksgemeinschaft werden und seine Pflichten gegenüber Staat und
Gemeinschaft zu erfüllen. Besucht das Kind bereits die Schule, so kommt noch
weiter hinzu, das ist dadurch das ihm einerseits in der Schule und andererseits
im Elternhaus in allen Punkten völlig entgegengesetzte Lebensanschauungen als
allein richtig und maßgebend hingestellt werden, in einen inneren Zwiespalt
gebracht wird und so in seiner seelischen Entwicklung beeinträchtigt wird. Aus
alledem ergibt sich, dass ein deutscher Vater, der sein Kind in der Lehre
ernsten Bibelforscher erzieht, seine Erziehungspflichten gröblich verletzt und
damit das Recht der Sorge für die Person des Kindes missbraucht. Eine solche
Erziehung in die ein noch unreifes, urteilsloses Kind durch Einprägung
staatsfeindlicher Lehren für sein späteres Leben in seinen Wohlergehen und
Fortkommen aufs schwerste gefährdenden Gegensatz zu Staat und Volksgemeinschaft
zu bringen vermag, verstößt offensichtlich gegen Vernunft und staatliche
Ordnung. Dass der Erziehungsberechtigte trotz religiöser Bedenken, bei
pflichtgemäßer Überlegung dies unmöglich übersehen kann, und das besonders dann,
wenn er trotz Vorhalts und Belehrung über das verkehrte seine Handlungsweise auf
ihr beharrt, ohne weiteres angenommen werden muss, er handle wider besseres
Einsicht, sein Sorgerechtsmissbrauch sei also schuldhaft.
(§§ 1666 Abs. 1, 1627, 1631 Abs. 1 BGB).
Mit der Berufung auf seine religiöse Überzeugung vermag der sorgerechtliche
Elternteil sein Verschulden nicht auszuräumen. Es geht hier nicht darum, ob die
Eltern für ihre Person irgendwelchen als religiös bezeichneten Lehren anhängen
dürfen, sondern nur darum, welche Erziehungspflichten ihnen gegenüber ihren
minderjährigen Kind obliegen und ob die Art ihrer Erziehung mit den Interessen
des Kindes vereinbar ist.
Wenn die Gefahren, die einem Kind aus der Erziehung in der Bibelforscherlehre
erwachsen, nicht ausgeschaltet werden, führen sie notwendig dazu, dass das Kind
der sittlichen Verwahrlosung anheimfällt. Ein Kind bei dem die eben
geschilderten Folgen einer derartigen Erziehung eintreten, sinkt damit in einem
Zustand herab, indem es in erheblichen Grad derjenigen sittlichen Eigenschaften
ermangelt, die bei einem Kind unter sonst gleichen Verhältnisses als Ergebnis
einer ordnungsgemäßen Erziehung vorausgesetzt werden müssen und ist sonach als
sittlich verwahrlost zu erachten.
Bei Anwendung dieser Grundsätze ist nach dem LG für erwiesen erachteten
Sachverhalt die Folgerung gerechtfertigt, dass der Beschwerdeführer sein
Personensorgerecht in einer das Kindeswohl gefährdenden Weise missbraucht, und
dass die beiden Kinder infolgedessen im Elternhaus der Gefahr der sittlichen
Verwahrlosung ausgesetzt sind. Dass der Beschwerdeführer die Kinder in den
Anschauungen der ernsten Bibelforscher erzieht, ist in dem angefochtenen
Beschluss ausreichend dargetan.
Hiernach haben die zwei Kinder bei der Feier des Tages der nationalen Arbeit
unentschuldigt gefehlt obwohl sie als Schülerinnen zur Teilnahme an der Feier
verpflichtet waren. Sie haben ferner schon seit längerer Zeit die Erweisung des
deutschen Grußes in der Schule mit den bei den Bibelforscher üblichen Hinweis
auf eine Bibel Stellen verweigert. Ida hat die Frage eines Lehrers ob sie sich
hinter den Führer stelle, ausdrücklich verneint. Elise hat es ständig abgelehnt,
dass Horst-Wessel-Lied zu singen und im Zeichenunterricht ein Hakenkreuz zu
zeichnen. Ermahnungen und Schulstrafen waren bei beiden Kindern ohne Erfolg.
Der Beschwerdeführer selbst hat sich ungeachtet wiederholter Aufforderungen und
Verwarnungen von Seiten des Klassenlehrers, des Schulleiters und des
Bürgermeisters hartnäckig geweigert, die Kinder zu seiner Änderung ihres
Verhaltens zu bewegen, und hat durch sein Vorbringen im gegenwärtigen Verfahren
zu erkennen geben, dass er das Gebaren der Kinder billigt.
Aus diesen Tatsachen ergibt sich, dass die Kinder von dem Beschwerdeführer im
Sinne der Lehre der ernsten Bibelforscher erzogen und beeinflusst sind, denn es
ist klar, dass Kinder im Alter der beiden Minderjährigen nicht von sich aus zu
einer derartigen Einstellung kommen. Unter den gegebenen Umständen konnte das LG
auch unbedenklich annehmen, dass der dem Beschwerdeführer zur Last fallende
Sorgerechtsmißbrauch schuldhaft ist.
Die sittliche Verwahrlosung droht den zwei Kindern deshalb, weil sie von dem
Beschwerdeführer in der Lehre der ernsten Bibelforscher erzogen werden.
Das Landgericht konnte sonach ohne Rechtsverstoß annehmen, dass die beiden
Kinder zur Hintanhaltung der drohenden Verwahrlosung aus dem Elternhaus entfernt
und anderweitig untergebracht werden müssen. Die Notwendigkeit der anderweitigen
Unterbringung eines Minderjährigen zum Zwecke der Verhütung seiner Verwahrlosung
macht aber für sich allein die Anordnung der vorbeugenden Fürsorgeerziehung noch
nicht zulässig. Die vorbeugende Fürsorgeerziehung darf ebenso wie die heilende
(§ 63 Abs. 1 Nr. 2 JWG) nur dann angeordnet werden, wenn andere Mittel zur
Abhilfe nicht zu Gebote stehen. Dies macht im vorliegenden Fall eine Prüfung
dahin erforderlich, ob die Entfernung der Kinder aus der bisherigen Umgehung und
ihre anderweitigen Unterbringung nicht durch eine Maßregel nach § 166 Abs. 1 BGB
zu erreichen ist.
Erst wenn sich ergebt, dass eine geeignete anderweitige Unterbringung nur unter
Zuhilfenahme öffentlicher Mittel erfolgen kann, ist die vorbeugende
Fürsorgeerziehung statthaft und dann allerdings auch geboten (vgl. In JFG 10, 35
ZBI JR 25, 57 und in JFG 12, 163 = ZBI JR 27, 70).
Nach dieser Richtung erhält das angefochtene Beschluss keine Ausführungen. Der
Sachverhalt muss daher insoweit noch geprüft und erörtert werden.
Kommt das Landgericht bei der neuerlichen Prüfung dazu die Notwendigkeit der
Fürsorgeerziehung zu bejahen, so wird es sich auch darüber aussprechen müssen,
denn nach § 63 Abs. 2 JWG, darf die Fürsorgeerziehung - sowohl die vorbeugende
wie die heilende - nicht angeordnet werden, wenn sie offenbar keine Aussicht auf
Erfolg bietet."
Detlef Garbe kommt in seinem einschlägigen Buch auf den Fall auch mit zu
sprechen. Nach Garbe handelte es sich um die Landwirtseheleute Karl und
Christine Uhlmann.
„In Gang gesetzt wurde das Verfahren vom Rektor der Volksschule in Alfdorf,
der es anscheinend nicht verwinden konnte, daß die beiden Mädchen beharrlich den
"Hitler-Gruß" verweigerten und auch durch Schläge nicht zu einer Änderung ihrer
Haltung zu bewegen waren. Über das Jugendamt wurde am 22. April 1937 beim
Amtsgericht in Schwäbisch-Gmünd wegen "Gefahr im Verzuge" gemäß § 67 JWG ein
Eilantrag auf Anordnung der vorläufigen "Fürsorgeerziehung" gestellt".
Weiter nach Garbe.
„Zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung befanden sich beide Elternteile wegen
Betätigung für die IBV in Haft. Die Mutter kam am 5.5.38 wieder frei; der Vater
starb am 24.2.1940 im KZ Sachsenhausen."
Die Tragik-Geschichte nahm ihren Fortgang, dass die Kinder zu strammen
Nazis gebracht wurden. Nach einiger Zeit seien sie dort entflohen. Wiederum
Zitat Garbe:
„Nach einiger Zeit wurden die Kinder erneut abgeholt. Dieses Mal erfolgte die
Einweisung in ein bei Crailsheim gelegenes Kinderheim, in dem hauptsächlich
"schwererziehbare Kinder" untergebracht waren."
Es bleibt eine Hypothese. Dennoch meine ich mit selbiger nicht grundlegend
„schief" zu liegen, wenn ich unterstelle, der im „Trost" vom 15. 1. 1940
geschilderte Fall, ist mit dem vorstehendem sehr ähnlich, wenn nicht gar
identisch. Sollte er nicht identisch sein, ist er zumindest ähnlich. „Trost"
verfremdete in seinem zeitgenössischen Bericht, die Namen der handelnden
Personen, und weist auch auf diesen Umstand hin. Diese Namensverfremdung ist aus
der konkreten zeitgenössischen Situation heraus, sehr wohl nachvollziehbar.
Im nachfolgenden sei noch zitiert, was denn „Trost" in seiner genannten Ausgabe,
als „seinen Fall" so berichtete. Eingeleitet wird mit der Aussage:
„Namen und sonstige Angaben, die den Häschern dienlich sein könnten, haben
wir verändert. Das Schreiben handelt von einem amtlich durchgeführten.
Kindesraub und lautet:"
Und dann folgt der Bericht:
"Die Bemühungen des nationalsozialistischen Staates, die beiden Kinder Hilde
und Rudi Geißler von ihren Eltern wegzunehmen, gehen mehrere Jahre - bis etwa
auf 1936 - zurück. Damals forderte Direktor Knurrig von Hüllen die Hilde G., die
eine der obersten Klassen der Volksschule besuchte, auf, sich gegen ihre Eltern
aufzulehnen. Er gebrauchte die bezeichnenden Worte: "Sag zu deinen Eltern:
'Steigt mir den Buckel ,rauf; ich mache jetzt was ich will.'
Hilde sollte damals dem BDM [Bund Deutscher Mädchen] beitreten. ... Auf
Vorhaltungen von seiten des Vaters leugnete er alles ab.
Frau G. erzählt: "Als wir diesem Lehrer einen Zeitungsbericht brachten, wonach
Kerrl [Reichskirchenminister] die Glaubens- und Gewissensfreiheit forderte,
sagte er: 'Was geht mich das Zeitungsgeschreibe an! Geht mir bloß fort mit euren
alten Judengeschichten' Damit meinte er die Bibel. Er gab uns dann den Rat, mit
unseren Ansichten sollten wir ins Ausland gehen. Dann teilte er uns mit, er
müsse unsere Glaubenseinstellung dem Kultusministerium melden, weil die
nationalsozialistische Erziehung unserer Kinder durch diese Einstellung in Frage
gestellt sei.
Rektor Knurrig steht übrigens auf dem Standpunkt, daß, wenn man sich auf Gott
verläßt, man verlassen sei. Nur die eigene Kraft könne uns retten. Diese Meinung
brachte er bei einer Sammlung mir gegenüber zum Ausdruck.
Nach ihrer Schulentlassung machte unsere Hilde das vorgeschriebene Haushaltjahr
bei einer nationalsozialistisch eingestellten Frau im Alter von 71 Jahren. Nach
einem halben Jahr sollte sie jedoch die Stelle aufgeben, angeblich, weil die
Frau zu alt sei, obwohl ihr sogar von den Herren des Jugendamtes ein tadelloses
Zeugnis ausgestellt werden mußte. Doch nur eine jüngere Volksgenossin wäre
imstande, Hilde im nationalsozialistischen Sinne zu erziehen und zu
beeinflussen.
Ende Juli 1939 wurde uns vom Amtsgericht Hüllen ein Schreiben zugestellt, worin
es u. a. hieß:
Der Gerichtsentscheid
"Auf Antrag- des Bezirksjugendamtes wird angeordnet, daß die Kinder des
Mechanikers E. Geißler und seiner Ehefrau Ida zum Zwecke der Erziehung in
geeigneten Familien, deren Bestimmung vorenthalten bleibt, untergebracht werden.
Die durch Beschluß vom 3. November 1938 für die beiden Kinder angeordnete
Schutzaufsicht wird aufgehoben.
Gründe:
Die beiden Eltern haben der sogenannten Internationalen Vereinigung Ernster
Bibelforscher angehört Der Vater ist 1937 wegen illegaler Weiterbetätigung für
diese Organisation mit Gefängnis bestraft worden. Wie insbesondere die
Äußerungen des Vaters klar ergeben, hängen die Eltern heute noch der Lehre der
IVEB an. Nun kann vielleicht nicht ohne weiteres gesagt werden, daß sie ihre
beiden Kinder in dieser Lehre erziehen; aber es wird steh mindestens nicht
vermeiden lassen, daß bei der fanatischen Einstellung der Eltern die Kinder
davon berührt werden. Durch Eintritt der Kinder in die Hitlerjugend hätte in
gewissem Sinne ein Gegengewicht geschaffen werden können. Die Eltern lehnen es
aber ab, auf ihre Kinder In diesem Sinne einzuwirken.
Unterm 13. 9. 38 hat das Gericht Schutzaufsicht angeordnet, weil es in
Übereinstimmung mit den gehörten Stellen der Ansicht war, daß die Kinder durch
eine richtige Belehrung seitens eines Helfers den nationalsozialistischen
Jugendorganisationen zugeführt werden könnten. Die Bemühungen des Helfers hatten
keinen Erfolg.
Die Kinder selbst lehnen es ab, sich zum BDM bzw. Jungvolk anmelden zu lassen.
Die Eltern haben angeblich nichts gegen den Eintritt, sehen es aber nicht gern.
Einen Zwang wollen sie nicht ausüben, weil dies den Gesetzen Jehovas
widerspreche...
Es ist in vorliegendem Falle offenkundig, daß die Eltern jegliche
nationalsozialistische Erziehung Ihrer Kinder unterlassen, zumal sie die
Weltanschauung des Dritten Reiches ablehnen.
Es genügt keineswegs, wenn sie die Kinder sauber halten und in einem allgemeinen
guten Sinne erziehen. Eine Erziehung, die, von der Nation losgelöst, einem
wirklichkeitsfremden Fatalismus huldigt. - 'Alle Menschen sind ein Geschöpf
Jehovas, und der Töpfer kann mit dem Ton machen, was er will', wie es in einem
Schreiben des Vaters an den Helfer heißt -, fehlt nicht nur die Hauptsache, eine
solche Erziehung ist mit der Grundhaltung des deutschen Menschen schlechthin
unvereinbar.
Sie vernichtet insbesondere das. Gefühl der schicksalhaften Zusammengehörigkeit
aller Deutschen zur Erkämpfung der Lebensrechte der Nation, untergräbt den
Wehrwillen und macht den einzelnen Volksgenossen, statt zu einem Kämpfer, zu
einem energielosen, für die Volksgemeinschaft unbrauchbaren Träumer. Eine solche
Erziehung stellt einen eindeutigen Mißbrauch der väterlichen Sorgerechte und
eine Vernachlässigung dar. Das geistige und leibliche Wohl der Kinder wird
dadurch in unverantwortlicher Weise gefährdet. Daß der Vater sich einbildet, er
handele in gutem Glauben, ändert nichts daran, daß er schuldhaft handelt. Er muß
wissen, daß er zu den Grundanschauungen der ganzen Nation im Gegensatz steht.
Das Gericht hat daher die zur Abwehr der Gefahr erforderlichen Maßregeln zu
treffen. Der Vater selbst ist nicht einmal damit einverstanden, daß die
schulentlassene Tochter Hilde ihre derzeitige Stellung wechselt, um in einer
Familie zu arbeiten, wo sie nationalsozialistischem Einfluß unterworfen ist. So
bleibt nur übrig, daß das Gericht die Unterbringung der Kinder zum Zwecke der
Erziehung in geeigneten Familien hiermit anordnet
Eine vorherige weitere Anhörung der Eltern war zwecklos ... Zugleich war die
Schutzaufsicht aufzuheben, da die Erreichung des zunächst mit ihr verfolgten
Zweckes jetzt anderweitig sichergestellt ist."
In einem andern Schreiben hieß es u. a., die Erhebungen hätten ergeben, "daß die
Familie Geißler ein gutes Familienleben führt. Die Wohnung ist in Ordnung, und
die Kinder sind zu Anstand erzogen und gut gepflegt".
Trotzdem wird nachher von einem "ungünstigen Einfluß" dieser Eltern auf ihre
Kinder gesprochen, und es heißt dann wörtlich:
"Um die Kinder vor diesen Gefahren zu schützen, erscheint es erforderlich,
Maßnahmen zu ergreifen, die eine Erziehung im nationalsozialistischen Sinne
gewährleisten und so einer geistigen Einstellung der Kinder vorbeugen, die einer
Verwahrlosung gleichzustellen ist..." So weit die Schreiben des Amtsgerichts
Hüllen.
Frau Geißler fährt fort zu erzählen:
"Im Sommer 1939 kam ein BDM-Mädel von etwa 18 Jahren hierher, meldete Hilde
kurzerhand von der Krankenkasse ab und beschlagnahmte das Arbeitsbuch, mit der
Begründung, Hilde müsse nach Celle in eine Jugendherberge gebracht werden, als
Hilfe der dortigen Herbergsmutter. Hilde selbst weigerte sich, Folge zu leisten.
Das wurde gemeldet, und darauf erfolgten neue Belästigungen von der Kreisleitung
selbst. Nach vielem Hin und Her durfte Hilde ihr Haushaltjahr beenden, und
schließlich wurde beschlossen, beide Kinder bei Verwandten unterzubringen, deren
weltanschauliche Einstellung jedoch zuvor geprüft und bei denen festgestellt
worden war, daß sie "nicht zu uns gehören", das heißt keine Bibelforscher sind.
Hilde ist seit Anfang September bei ihrer Großmutter in einem Dienstverhältnis,
konnte aber ihr Arbeitsbuch trotz wiederholter Anforderung nicht erhalten. Sie
soll von dieser Stelle weggeholt werden, was durch einen Beamten der NSV
[National-Sozialistische Volkswohlfahrt] bereits angedroht wurde. ..."
Über das Schicksal des zweiten Kindes, „Rudi" in dem Bericht genannt, wird unter
anderem ausgeführt:
„(Kaum) daß die beiden (Beamten) das Haus betreten hatten. So öffnete ich, und
die beiden Beamten durchsuchten Speicher und Keller und sämtliche Schränke in
der Wohnung, bückten sich sogar unter die Betten, fanden aber natürlich niemand.
Der Polizeibeamte bedeutete dann dem NSV.-Beamten, er möge mich in Gewahrsam
nehmen lassen, bis ich Auskunft über mein Kind erteilen würde. Das wurde
abgelehnt. Sie gingen dann weg mit der Bemerkung: „Wir kriegen ihn doch!" Bei
der Nachbarschaft, wo sie weitere Erkundigungen einzogen, wurde ihnen nur Bestes
berichtet über den Charakter des Kindes.
Nach einer Woche - am 8. November - wurde dann der Kindesraub endgültig
durchgeführt. Rudi ging, wie üblich, um 8 Uhr zur Schule. Gleich nach Beginn
holte ihn der Schuldiener aus der Klasse und führte ihn auf Umwegen zur Bahn.
Natürlich wollte Rudi ausreißen - und nun mißhandelte der Schuldiener das Kind.
Da der Beamte, der Rudi in Empfang nehmen und wegbringen sollte, nicht gekommen
war, wurde das Kind wieder in die Schule zurückgebracht.
Während der Pause stellte Rudi fest, daß die Lehrer an der Tür Posten standen -
ein Entrinnen war also unmöglich.
Um 11 Uhr sagte der Lehrer: "Geißler kann heimgehen!"
Hinter der Klassentür nahm dann der Gendarm das ahnungslose Kind in Empfang und
brachte es zur Polizeiwache. Nach Schulschluß erwartete ich mein Kind
vergeblich, und nichts Gutes ahnend, ging ich zu einem Schulkameraden, der mir
versicherte, Rudi müsse doch heimgekommen sein, der Lehrer habe ihn
heimgeschickt. Dann ging ich zum Rektor und bat um Aufschluß über den Verbleib
meines
Kindes.
Er zögerte. Ich sagte, als Mutter hätte ich doch ein Recht, zu wissen, wo mein
Kind bleibt. Dann rückte er widerwillig heraus: "Er wird auf der Wache sein. Sie
wissen ja, daß er fortkommt." Ich machte ihn aufmerksam auf das Verbrechen, das
hier an einem Kinde begangen werde.
"Das ist Beschluß", war die kurze Antwort.
Auf der Wache fand ich mein Kind bitterlich weinend. Ich durfte ihm noch das
Essen bringen. Der Rektor kam auf das Wachtzimmer, um nach dem Jungen zu sehen.
Bei dieser Gelegenheit hielt mein Mann ihm seine "Heldentat" vor Augen und
sagte, daß dies auf ihn selbst und seine Kinder zurückkommen würde. Dasselbe
sagte ich auch zum Schuldiener.
Um halb 5 Uhr endlich kam der NSV.-Beamte, um Rudi wegzubringen. Er versicherte
uns, daß das Kind gut untergebracht würde, worauf mein Mann entgegnete: "Und
wenn sie ein goldenes Schloß für ihn bauen wurden, wäre es doch nur ein goldenes
Gefängnis für ihn."
Wir begleiteten Rudi noch an die Bahn - er hielt sich tapfer bis zuletzt, und
wir dürfen wohl hoffen, daß die Bemühungen, einen tüchtigen Nazi aus ihm zu
machen, gründlich fehlschlagen werden; denn unser Kind hofft, wie wir selbst,
auf Gottes Königreich, und weiß, daß dies die einzige Hoffnung für die Welt ist.
Wie dieser Kindesraub auf die ältere Schwester Rudis wirkte, zeigt ein Brief,
den sie am 11. November an uns schickte. Hilde schreibt:
"Mein lieber Rudi ist nicht mehr daheim... Es hat allen einen Schlag gegeben,
als wir vernehmen mußten, daß Rudi hinter Eurem Rücken gestohlen wurde. Von den
gemeinsten ... der Welt. Liebe Mutter schreibe mir doch alles ausführlich, wo
Rudi ist. Ich muß Tag und Nacht an ihn denken, wo er auch sein wird, ob er auch
standhaft und treu bleibt und nicht wankelmütig wird dort draußen, in der
verführerischen und heuchlerischen Welt.
Habt Ihr nicht gleich alle Hebel in Bewegung gesetzt, Euer Kind
wiederzubekommen? Wegen mir braucht Ihr keine Angst zu haben. Ich bin noch bei
der Großmutter und werde bei ihr bleiben, solange sie Arbeit und Brot hat. Wenn
jemand kommen sollte und mich wegnehmen will, dem werde ich in das Gesicht
schreien, daß sie ... und noch schlimmer als Barbaren sind."
Um das Bild voll zu machen, sei noch ein weiterer Fakt bezüglich der (von
Garbe) genannten Familie Uhlmann (nach Garbe) genannt. Letzterer schreibt auch
noch:
„Ein oder zwei Tage nach der Novemberwahl (1933) wurde das abseits gelegene
Gehöft der in der Nähe von Schwäbisch-Gmünd wohnhaften Landwirtseheleute
Uhlmann, die der mehrfachen Aufforderung zur Teilnahme an den Wahlen nicht
nachgekommen waren, "von unbekannter Hand" angezündet. Stall, Scheune und
Wohnhaus brannten vollständig aus; die wirtschaftliche Existenz der Familie war
damit weitgehend zerstört. Im Verlauf des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens
wurde aber der Geschädigte selbst der Brandstiftung beschuldigt und in
Untersuchungshaft genommen; erst als sich herausstellte, daß der Hof nicht
versichert war, wurde der Vorwurf des Versicherungsbetruges fallengelassen.
Weitere Ermittlungen erfolgten nicht; das Verfahren wurde ergebnislos
eingestellt."
Diese Familie war also, schon seit Anfang der Nazizeit - wie man so zu
sagen pflegt, und das sogar im buchstäblichem Sinne - ein „gebranntes Kind". Sie
vererbten diese Eigenschaft auch sehr bewusst auf ihre Kinder, denen damit
ähnliche Leiden beschert wurden. Der Vater kam, wie ausgeführt im KZ ums Leben.
Solche Fälle sind dann in der heutigen WTG-Lesart, Fälle von „Standhaft trotz
Verfolgung".
Wer das bejubelt mag es meinetwegen tun. Allerdings, sind diese Bejubler dann
noch Leute, denen man es nicht absprechen kann, sich in einem gewissen Umfange
mit der Zeugen Jehovas-Thematik beschäftigt zu haben. Namentlich in dem Umfange,
mit ihnen ein Geschäftchen zu machen. Beispielsweise als Lobbyist. Die aber bei
alledem dennoch eine Grenze einhalten. Persönlich, als Privatperson, nie Zeugen
Jehovas zu werden, dann kommt da noch ein zweites Gefühl hinzu.
Mir ist bei solchen Berichten, alles andere als nach Jubel zumute.
Ich stelle da beispielsweise die Frage: Was haben die Bibelforscher (etwa an
Wahltagen) vor 1933 zur Verhinderung von Hitler getan? Kurze Antwort mit einem
Wort - Nichts!
Dieses nichts kann man sicherlich auch anderen Bevölkerungskreisen anlasten.
Keine Frage. Wenn sie nun aufgrund ihrer politischen Naivität auch die bitteren
Früchte dieser Naivität mit auskosten müssen. Ist das wirklich ein als „Vorbild"
hinzustellendes Faktum?
Das Kaninchen, dass von der Schlange hypnotisiert, auf sein Ende wartet,
erinnert mich fatal an vorstehend beschriebene Sachlage.
Nachdem der Rattenfänger Hitler nun mal in Amt und Würden saß, wäre ein Umdenken
vonnöten gewesen. Zum Beispiel (damit fängt die Missere ja schon an), anläßlich
der Volkszählungstage im Naziregime, welche sich wohl auch „Wahlen" zu nennen
pflegten.
Wie hielt es eigentlich ein Dietrich Bonhoeffer (eingegangen in die Geschichte
als Widerstandskämpfer (echter Art) gegen das Naziregime). Wie hielt es
eigentlich ein Bonhoeffer an solchen Volkszählungstagen? Verweigerte er auch die
Teilnahme daran? Ein Bericht der Art ist mir jedenfalls bis heute nicht zu
Gesicht gekommen. Und ich unterstelle mal. Auch Bonhoeffer nahm an den
„Volkszählungen" teil. Mit dem Kopf gegen die Wand zu rennen bringt nämlich
überhaupt nichts! Die Wahlverweigerungen (mit Folgewirkungen), reduzieren sich
ja auf einen Aspekt. Den Aspekt: Demonstration!
Alles hat seine Zeit, weis schon die Bibel zu berichten. Das die Zeit der
Weimarer Republik, wo solches gefahrlos zu tun, möglich war, nicht mit der Zeit
im Hitlerregime mehr identisch war, konnte doch selbst der allernaivste Zeuge
Jehovas. Der mit den Pellkartoffeln vor den Augen durch die Weltgeschichte
herumrennt, erkennen.
Die Zeit war jetzt (nach 1933) eine andere. Sie hätte erfordert, auf ostentativ
erkennbare Demonstrationshandlungen (im eigenen Interesse) zu verzichten. Selbst
wenn man unterstellt, dies käme einer Gewissensvergewaltigung gleich, so ist die
zweite Frage: Und, wurde nun durch solches Demonstrieren das Naziregime aus den
Angeln gehoben? Mit Sicherheit nicht. Es fand allenfalls dadurch willfährige
Objekte, auf den es seinen Frust, in der bekannten, keineswegs „feinen
englischen Art", ablassen konnte.
Wie hielten es eigentlich die führenden deutschen WTG-Funktionäre zu der Zeit?
Ich nenne da insbesondere den Hans Dollinger. Der erinnert mich fatal an den
WTG-Funktionär zu DDR-Zeiten, Werner Liebig. Die CV unterstellte diesem Liebig,
er habe aus taktischen Gründen, um nicht auffällig zu werden, sehr wohl gewählt.
In den Vorhalten des Naziregimes, und auch in Dollinger's eigenen Ausführungen,
habe ich bis heute keinerlei Anhaltspunkte gefunden, dass auch er als
Privatperson, an den „Volkszählungstagen" Nichtwähler gewesen wäre. Wäre es
anders, hatte Dollinger hochstwahrscheinlich seine ihm zurückgegebene
Verfügungsgewalt über das WTG-Vermögen, nicht behalten. Da hätte wohl das
Naziregime weitaus früher, mit ihm „kurzen Prozess" gemacht.
Die Führungsclique der WTG muss sich sehr wohl vorhalten lassen, ihre deutsche
Anhängerschaft „verheizt" zu haben. Jedenfalls wären damals andere
Entscheidungen notwendig gewesen, als sie tatsächlich getroffen wurden.
Ich kann daher ein Gefühl dabei keineswegs unterdrücken. Und selbiges ist der
Buchstabenzahl sogar verhältnismäßig kurz. Ein Wort nur:
Hass
Keineswegs „nur" auf die Nazis, auch auf die Rutherford'sche WTG. Denn zur
Eskalation eines Konfliktes, gehören immer noch zwei!
Und was das zweite Gefühl anbelangt, dass die vorbeschriebenen Bejubler
betrifft. So ist es das Gefühl „kotzen" zu müssen, wegen dieser Personen, und
das nahezu ohne Ende! Jene da jenseits des großen Teiches auf Zeugen
Jehovas-Seite sitzenden Figuren (austauschbar mit einem Bin Ladin). Befehle von
existenzieller Qualität gebend. Aber den Vorteil habend, nicht auch persönlich
dessen Konsequenzen auskosten zu müssen. Und jenen, denen da das Wort Kritik an
der WTG-Religion ein Fremdwort ist. Und ist es nicht ganz so, dann allenfalls in
unscheinbaren Fußnoten Kritik an diesem Totalitarismus übend.
Da muss man sich wirklich fragen: Was für ein Unterschied besteht eigentlich
zwischen beiden Gruppen? Die „Geschäfte" der Vorgänger eines Bin Ladin (eben nur
auf christlicher nicht aber islamistischer Seite stehend) betreiben sie
jedenfalls beide gleichermaßen.
------------------------------
In der Nazi-Zeitung „Westdeutscher Beobachter" (Köln), Ausgabe vom 5. 4.
1938 gelesen.
(Ergänzende Anmerkung. In einer Köln bezüglichen ZJ-Broschüre gibt es diesen
Artikel auch als Faksimilie und magerer Detail-Zitierung. (S. 16). Insbesondere
wird dort der Herr Wandres als Heroe herausgestellt. Etwas makaber wirkt in
diesem Kontext allerdings der Satz des „Westdeutschen Beobachters"
„Dieser „Märtyrer" jener Gesinnung, der zur Zeit eine Gefängnisstrafe von
fünf Jahren absitzt, hatte nämlich seinerzeit, wie er selbst zugibt, aus freien
Stücken die heutige Angeklagte verraten und belastet."
Das dortige Faksimilie ist aber so undeutlich, dass es kaum lesbar ist. Ein
Volltext in Abschriftform wird gleichfalls nicht geboten.
Daher an dieser Stelle, zum geeigneten Termin, seine Zitierung (kommentarlos),
(Abschrift, soweit entzifferbar).
Zwei sonderbare Heilige vor dem Sondergericht
„Ernste" Bibelforscher verbohrt und verlogen
Krankheitsträger hat man von jeher abgesondert und von der Umwelt ferngehalten,
damit das Gift nicht weiter verbreitet werde, das sie im Blute haben und die
Allgemeinheit nicht verseucht werde. Epidemien gibt es aber nicht nur im Sinne
der Medizin, es gibt auch geistige und seelische Erkrankungen, die weite Kreise
erfassen können. Der Schaden den sie verbreiten, ist nicht geringer als der, den
im Mittelalter etwa die Pest oder der Aussatz.
Eine dieser modernen Geisteskrankheiten hat uns das geschäftstüchtige Amerika in
einer Hochflut von Schriften und Traktaten nach Deutschland gebracht, indem es
die Werber dieser Bibelforscher entsandte, die sich mit Vorbehalt 'ernste'
nennen, weil sie wohl wissen, daß man sonst von vornherein an ihrem Verstande
zweifeln würde. Sie bilden eine Gefahr für jeden Staat, den sie maßen sich an
mit ihrem albernen Gewäsch, das sie als ihren Glauben ausgeben, die
Staatsgesetze zu messen. Da aber der kulturbolschewistische Krimskram den ein
verkrustestest Hirn aus der Bibel und angeblichen Offenbarungen zusammenstoppeln
ganz uneinheitllich ist, so vermag jeder dieser sonderbaren Zeugen Jehovas eine
andere Meinung über die Grundgesetze des Staates auszuhecken und sie abzulehnen.
Es war darum, vor allem anderen oft erläuterten Gründen abgesehen, nicht mehr
als eine Vorsichtsmaßregel, daß der nationalsozialistische Staat dieser Sekte
jede Betätigung verbot, zumal auch die Fäden zum Bolschewismus deutlich zutage
traten.
Trotzdem gibt es immer noch Fanatiker, die von der göttlichen Sendung ihrer
„Meister" überzeugt sind, daß sie auch heute noch den Irrsinn verbreiten wollen
den man ihnen verzapft hat. Und so hatte sich denn das Kölner Sondergericht
gestern morgen wieder mit einer „Zeugin Jehovas" zu befassen, in im Jahre 1931
im Deutzer Strandbad getauft wurde, und seitdem immer tiefer in die
Verstrickungen ihres Wahnes hineingeraten war. Es wäre wenig über diese
Verhandlung zu sagen, hätte nicht der Reichsleiter dieser amerikanischen ...
Sekte als Zeuge eine Figur dargeboten, die die ganze Hohlheit seines Glaubens
offenbarte.
Dieser „Märtyrer" jener Gesinnung, der zur Zeit eine Gefängnisstrafe von fünf
Jahren absitzt, hatte nämlich seinerzeit, wie er selbst zugibt, aus freien
Stücken die heutige Angeklagte verraten und belastet.
Man hätte ihr sonst vielleicht ihren Irrglauben, niemals aber ihre illegale
Tätigkeit für die verbotene Bewegung auch beweisen können. Diese bestand darin,
daß die Frau sozusagen die Nachfolgerin eines bereits abgeurteilten
Bezirksleiter wurde, daß sie verbotene Schriften in empfang nahm und verteilte,
dem Herrn Reichsleiter Gelder ablieferte usw. Heute, wo er Gelegenheit gehabt
hätte, seiner Glaubensschwester zu helfen, verweigerte dieser hartnäckig jede
Aussage. Die Angeklagte selbst aber, die sich als „Zeugin Jehovas" doch zu
besonderer Wahrheitsliebe verpflichtet fühlen müßte, leugnete ebenfalls
hartnäckig etwas Verbotenes getan zu haben. Den Deutschen Gruß bezeichnet sie
als eine verbotene Verehrung eines Menschen, sie bete nur Jehova an. Auch an
einer Wahl teilzunehmen, verstoße gegen ihren Glauben. Früher allerdings hat sie
stets gewählt, nur schweigt sie darüber, wem sie ihre Stimme gab.
Das Sondergericht zog aus dem hartnäckigen leugnen der Angeklagten und dem
Zeugen den einzig möglichen Schluss, dass seine damalige Darstellung richtig
gewesen sei.
Sonst hätte er wohl jetzt gesprochen. Es verurteilte die Beschuldigte zu zwei
Jahren Gefängnis unter Anrechnung der Schutz- und Untersuchungshaft.
----------------------
Dem 400. Todestag Albrecht Dürers, widmete die „Freiburger
Zeitung" am 5. April 1928, eigens eine Sonderbeilage.
Lexikalische Angabe nennen allerdings den 6. April als Todestag.
Bedingt durch die Osterfeiertage erschien die „Freiburger Zeitung" aber nicht am
6. 4. 1928. Ergo wurde das ganze einen Tag vorgezogen.
Man vergleiche dazu etwa die Angaben in der Wikipedia
Die Wikipedia über Dürer
Religiöse Thematik lässt sich in seinem künstlerischen Schaffen auch vielfach
nachweisen.
Man vergleiche etwa die Ausführungen von Alois Payer
„Die Johannesapokalypse
in klassischen Comics"
Das Martyrium des Hl. Johannes.
Johannes erblickt die sieben Leuchter.
Johannes vor Gott und den Ältesten.
Die vier apokalyptischen Reiter.
Die Eröffnung des sechsten Siegels.
Die vier Windengel und die Versiegelung der Auserwählten.
Die sieben Posaunenengel.
Die vier Euphratengel.
Johannes verschlingt das Buch.
Das Sonnenweib und der siebenköpfige Drache.
Michaels Kampf mit dem Drachen.
Der siebenköpfige Drache und das Tier mit den Lammshörnern.
Der Lobgesang der Auserwählten.
Die babylonische Hure.
Der Engel mit dem Schlüssel zum Abgrund.
Seine interessanten Ausführungen schließt Payer mit dem Link zu
einem Tondokument, dass man sich vielleicht auch mal anhören sollte.
Payer
Tondokument
Übrigens wird man, wenn man sich die Ausführungen von Payer im Detail ansieht,
wird man auch einige WTG-Bilder darin mit vorfinden. Bei letzteren scheint mir
aber, dass Payer da vielfach mit Fotomontagen arbeitet, etwa bei diesem, nicht
unbekanntem Bild.
------------------------------------
Am 10. April 1938 veranstaltete das Naziregime wieder einmal eine
"Volkszählung". Offiziell hatte die aber wohl einen anderen Namen. Da wurde
diese Veranstaltung "Wahlen" genannt.
Wie es so der lauf der Dinge war findet sich besagte "Volkszählung" auch in
einem Passus des "Jahreslagebericht 1938 des Sicherheitshauptamtes" wieder
(Bundesarchiv R 58/1094).
Bezüglich des hier besonders interessierenden Aspektes, sei der mal nachstehend
(kommentarlos) zitiert:
"Von der verbotene Sekten trat lediglich wieder die internationale
Bibelforscher Vereinigung IBV merklich in Erscheinung. Der jedoch durch das
energische Vorgehen des Staates ihre Organisation vollkommen zerschlagen wurde,
blieben auch die neuerlichen Aktionen der IBV ohne größere Wirkung. Die illegale
Einfuhr von illegalen Schriften über die schweizerische und französische Grenze
wurde fast völlig unterbunden. Im ganzen Reich wurden im Jahre 1938 und 700
Bibelforscher in Schutzhaft genommen. Hierunter befanden sich zahlreiche
Personen, die am 10.4. 1938 in aller Öffentlichkeit die Teilnahme an der Wahl
verweigert gegen den Führer gehetzt hatten. Weiterhin wurden zahlreiche
Bibelforscher festgesetzt, die sich geweigert hatten dem Mobilmachungsbefehl
Folge zu leisten und ihrer Wehrpflicht zu genügen."
.................................................
Ein Zeuge Jehovas mit dem Status bei diesen als „Sonderpionier", wird von den zuständigen Behörden zur Ableistung des Ersatzdienstes aufgefordert, welcher für anerkannte Wehrdienstverweigerer vorgesehen ist.
„Seinen Lebensunterhalt bestritt der Zweiundzwanzigjährige von einem Unterhaltsbeitrag der Gemeinschaft und von der Gastfreundschaft seiner Glaubensbrüder."
Selbiger sollte in einer Heil- und Pflegeanstalt absolviert werden; es erfolgte jedoch kein Dienstantritt zum vorgesehenen Termin.
„ Er glaubte, seine Arbeit für die Glaubensgemeinschaft nicht unterbrechen zu können."
Unter Berufung auf einen früheren Fall, welcher vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgetragen wurde, wird in der anschließenden gerichtlichen Bewertung erneut festgestellt..
Die geschilderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, entsprächen keinesfalls denen, welche etwa ein evangelischer oder katholischer Geistlicher hat. Insoweit seien letzteren gewährte Sonderrechte, so auf die Zeugen Jehovas nicht übertragbar. Auch nicht im Falle eines Sonderpioniers.
„Fehlt es der Gemeinschaft nach Ansicht der Richter, an einem von den „Geistlichen" sauber getrennten „Laienstand". Ohne Laienstand aber, so folgert das Gericht, könne es - sozusagen per definitionem - auch keine „Geistlichen" geben." Damit ist ein Anspruchsdenken der Zeugen Jehovas, in der Sache erneut zurückgewiesen worden.
Das fange schon damit an, dass den Zeugen Jehovas „eine fundierte wissenschaftliche Ausbildung" fehle.
Dolph kann es sich allerdings nicht versagen, diese und ähnliche Gerichtsentscheidungen mit dem Satz zu kommentieren:
„Unter allen vom Gesetz verwendeten Worten, das zeigt sich, hat das Wort „Amt" bei Gericht den tiefsten Eindruck hinterlassen."
Über mehrere Gerichtsnstanzen bestätigt, erfolgt eine Verurteilung zu drei Monaten Gefängnis ohne Bewährung.
Zur weiter von Dolph geübten Kritik gehört auch der Satz:
„Ersatzdienst als billiges Arbeitskräftebeschaffungsprogramm zur Erledigung von Tätigkeiten, die wegen des geringen hierfür am Arbeitsmarkt gebotenen Bezahlung, keine Abnehmer mehr finden."
Allerdings - es gab noch mehr ähnlich gelagerte Fälle -, war nun im Jahre 1968 der Umstand eingetreten, dass in der gerichtlichen Bewertung, die mehrfache Bestrafung für den gleichen Tatbestand, nunmehr als Verfassungswidrig anerkannt wurde. Dies war als die Zeugen Jehovas Prozesse etwa im Jahre 1962 begannen, so noch nicht der Fall. Damals war Credo. Sollte es mehrfache Strafaussprüche in derselben Sache geben, wäre man erst dann zum Stoppen jener Spirale bereit, würde die Gesamtheit der verhängten Strafen, sich an die magische Zahl von 18 Monaten annähern. Bis es allerdings soweit war, konnten schon mal mehrere Verurteilungen derselben Personen absolviert werden, was denn ja auch die verhängte Erststrafe von drei Monaten, in diesem Fall belegt.
Werner Dolph in der Wochenzeitung "Die Zeit" Ausgabe vom 3. 5. 1968.
http://www.zeit.de/1968/18/die-verfolgung-der-zeugen-jehovas
http://www.zeit.de/1968/18/die-verfolgung-der-zeugen-jehovas/seite-2
http://www.zeit.de/1968/18/die-verfolgung-der-zeugen-jehovas/seite-3
Detail aus
einer Radiosendung, Anfang 1967, zum Thema Ersatzdienst
-----------------------------
In der Nazi-Zeitung „Westdeutscher Beobachter" (Köln), Ausgabe vom 5. 4.
1938 gelesen. (Ergänzende Anmerkung. In einer Köln bezüglichen ZJ-Broschüre gibt
es diesen Artikel auch als Faksimilie und magerer Detail-Zitierung. (S. 16).
Insbesondere wird dort der Herr
Wandres als
Heroe herausgestellt. Etwas makaber wirkt in diesem Kontext allerdings der Satz
des „Westdeutschen Beobachters"
„Dieser „Märtyrer" jener Gesinnung, der zur Zeit eine Gefängnisstrafe von
fünf Jahren absitzt, hatte nämlich seinerzeit, wie er selbst zugibt, aus freien
Stücken die heutige Angeklagte verraten und belastet."
Das dortige Faksimilie ist aber so undeutlich, dass es kaum lesbar ist. Ein
Volltext in Abschriftform wird gleichfalls nicht geboten.
Daher an dieser Stelle, zum geeigneten Termin, seine Zitierung (kommentarlos),
(Abschrift, soweit entzifferbar).
Zwei sonderbare Heilige vor dem Sondergericht
„Ernste" Bibelforscher verbohrt und verlogen
Krankheitsträger hat man von jeher abgesondert und von der Umwelt ferngehalten,
damit das Gift nicht weiter verbreitet werde, das sie im Blute haben und die
Allgemeinheit nicht verseucht werde. Epidemien gibt es aber nicht nur im Sinne
der Medizin, es gibt auch geistige und seelische Erkrankungen, die weite Kreise
erfassen können. Der Schaden den sie verbreiten, ist nicht geringer als der, den
im Mittelalter etwa die Pest oder der Aussatz.
Eine dieser modernen Geisteskrankheiten hat uns das geschäftstüchtige Amerika in
einer Hochflut von Schriften und Traktaten nach Deutschland gebracht, indem es
die Werber dieser Bibelforscher entsandte, die sich mit Vorbehalt 'ernste'
nennen, weil sie wohl wissen, daß man sonst von vornherein an ihrem Verstande
zweifeln würde. Sie bilden eine Gefahr für jeden Staat, den sie maßen sich an
mit ihrem albernen Gewäsch, das sie als ihren Glauben ausgeben, die
Staatsgesetze zu messen. Da aber der kulturbolschewistische Krimskram den ein
verkrustestest Hirn aus der Bibel und angeblichen Offenbarungen zusammenstoppeln
ganz uneinheitllich ist, so vermag jeder dieser sonderbaren Zeugen Jehovas eine
andere Meinung über die Grundgesetze des Staates auszuhecken und sie abzulehnen.
Es war darum, vor allem anderen oft erläuterten Gründen abgesehen, nicht mehr
als eine Vorsichtsmaßregel, daß der nationalsozialistische Staat dieser Sekte
jede Betätigung verbot, zumal auch die Fäden zum Bolschewismus deutlich zutage
traten.
Trotzdem gibt es immer noch Fanatiker, die von der göttlichen Sendung ihrer
„Meister" überzeugt sind, daß sie auch heute noch den Irrsinn verbreiten wollen
den man ihnen verzapft hat. Und so hatte sich denn das Kölner Sondergericht
gestern morgen wieder mit einer „Zeugin Jehovas" zu befassen, in im Jahre 1931
im Deutzer Strandbad getauft wurde, und seitdem immer tiefer in die
Verstrickungen ihres Wahnes hineingeraten war. Es wäre wenig über diese
Verhandlung zu sagen, hätte nicht der Reichsleiter dieser amerikanischen ...
Sekte als Zeuge eine Figur dargeboten, die die ganze Hohlheit seines Glaubens
offenbarte.
Dieser „Märtyrer" jener Gesinnung, der zur Zeit eine Gefängnisstrafe von fünf
Jahren absitzt, hatte nämlich seinerzeit, wie er selbst zugibt, aus freien
Stücken die heutige Angeklagte verraten und belastet.
Man hätte ihr sonst vielleicht ihren Irrglauben, niemals aber ihre illegale
Tätigkeit für die verbotene Bewegung auch beweisen können. Diese bestand darin,
daß die Frau sozusagen die Nachfolgerin eines bereits abgeurteilten
Bezirksleiter wurde, daß sie verbotene Schriften in empfang nahm und verteilte,
dem Herrn Reichsleiter Gelder ablieferte usw. Heute, wo er Gelegenheit gehabt
hätte, seiner Glaubensschwester zu helfen, verweigerte dieser hartnäckig jede
Aussage. Die Angeklagte selbst aber, die sich als „Zeugin Jehovas" doch zu
besonderer Wahrheitsliebe verpflichtet fühlen müßte, leugnete ebenfalls
hartnäckig etwas Verbotenes getan zu haben. Den Deutschen Gruß bezeichnet sie
als eine verbotene Verehrung eines Menschen, sie bete nur Jehova an. Auch an
einer Wahl teilzunehmen, verstoße gegen ihren Glauben. Früher allerdings hat sie
stets gewählt, nur schweigt sie darüber, wem sie ihre Stimme gab.
Das Sondergericht zog aus dem hartnäckigen leugnen der Angeklagten und dem
Zeugen den einzig möglichen Schluss, dass seine damalige Darstellung richtig
gewesen sei.
Sonst hätte er wohl jetzt gesprochen. Es verurteilte die Beschuldigte zu zwei
Jahren Gefängnis unter Anrechnung der Schutz- und Untersuchungshaft.
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Einer Gedenk-Notiz, Rousseau betreffend, von der man wohl mit
Sicherheit sagen kann.
Die WTG jedenfalls, würde von diesem Datum keine Notiz nehmen, konnte man in
der „Freiburger Zeitung" vom 2. 7. 1928 begegnen.
Der Grund erschließt sich in einem Internettext auch
dergestalt.
Zitat:
„Eine übermenschliche Offenbarung ist für uns nicht notwendig. Das wahre
Christentum besteht in dem uns von Gott selbst unmittelbar eingepflanzten
religiösen Gefühl; nicht auf geschriebenen Blättern, sondern in unserem Herzen
müssen wir das Gesetz Gottes suchen. Rousseau verteidigte seine Lehre gegen
die orthodoxen Angriffe"
Damit ist letztendlich auch für die WTG das „Eingemachte" tangiert.
Sie meinte selbigen gelegentlich nur dahingehend zitieren zu können, dass er
ja die Existenz eines Jesus anerkenne (sie also nicht bestreite).
Das Rousseuau insbesondere die Erbsündenlehre, wenn nicht direkt, so doch
indirekt, bekämpfte, ist für die WTG kein Thema. Wie gehabt. Was nicht ins
eigene Konzept passt, wird totgeschwiegen.
www.textlog.de/6464.html
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Deshalb wird auch regelmäßig darauf
hingewiesen, wie gefährlich und schädlich Bluttransfusionen sein können.
So auch im Erwachet für JULI 2008 auf S.30 unter der Rubrik:
WIR BEOBACHTEN DIE WELT
Mehr Schaden als Nutzen?
Laut einem Bericht der medizinischen Fakultät der Duke-Universität (Durham,
North Carolina, USA) "schaden Transfusionen von gelagertem Blut den meisten
Patienten möglicherweise mehr, als sie ihnen nützen". Gemäß verschiedenen
Studien kommt es bei Patienten, die Transfusionen erhalten haben, "häufiger zu
einem Herzanfall, zu Herzversagen, Schlaganfall und sogar zum Tod" als bei
Patienten, die nicht transfundiert wurden. Woran liegt das? "Fast unmittelbar
nach dem Verlassen des Körpers beginnt in den roten Blutkörperchen das
Stickoxid zu zerfallen." Das Stickoxid ist unerlässlich, damit die Blutgefäße
offen bleiben und die Erythrozyten das Körpergewebe mit Sauerstoff versorgen
können. "Millionen von Patienten wird demnach Blut transfundiert, dessen
Fähigkeit, Sauerstoff zu transportieren, beeinträchtigt ist", so der Bericht.
Re: Im Zeitspiegel
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Einer gehörigen Waggonladung voll von Krokodilstränen, konnte
man (auch) in der Form eines bezahlten Inserates (Geld hatte man ja wohl) in
der „Freiburger Zeitung" vom 29. Juli 1928 begegnen.
Auf den darin angesprochenen Sachverhalt komme ich zu einem späteren Zeitpunkt
sicher nochmals kommentierend zurück.
Hier und heute, mag es sein Bewenden dabei haben, dass jeder der da „will",
sein Bad in dem Meere der Krokodilstränen vornehmen kann.
http://az.ub.uni-freiburg.de/show/fz.cgi?cmd=showpic&ausgabe=03&day=29r3&year=1928&month=07&project=3&anzahl=8
Der Mann, der vor allem „dem Volke" (nicht aber
Seinesgleichen) die Religion erhalten wissen wollte.
Selbigen gedenkt denn wohl „ehrfurchtsvoll" (?)
auch die Freiburger Zeitung in ihrer Ausgabe vom 30. 7. 1928
http://az.ub.uni-freiburg.de/show/fz.cgi?cmd=showpic&ausgabe=03&day=30b1&year=1928&month=07&project=3&anzahl=4
Auch dem C. T. Russell konnte man ja schon ähnliches bescheinigen. Ein
wesentliches Element, dass ihn umtrieb war ähnlicher Art. Auch er wollte „dem
Volke" die Religion erhalten wissen.
Man setze sich mal mit Band 4 seiner „Schriftstudien" näher im Detail
auseinander, und man wird dort, aber auch andernorts (etwa bei seinen auch
nachweisbaren Predigten gegen die „religiösen Sozialisten") vielerlei Belege
vorfinden.
Würde „dem Volke" die Religion nicht erhalten, malt er ein Schreckenszenario
des Anarchismus auf.
Nun mögen die Wege, die da Russell und Bismarck zur Erhaltung der Religion
„für das Volk" eingeschlagen haben, durchaus unterschiedlich sein.
Das „Patentrezept" des Russell, sein „Joker", der „große Zampano", der da
alles „richtet" (am Sankt Nimmerleinstag). Wer denn diesem „Joker" vertraut,
der vertraut auch darauf, wie schon Paulus, Sklaverei, prinzipiell nicht in
Frage zu stellen. Das machte dann Russell ebenso.
Und auch Bismarck erkannte durchaus den Wert einer Sklavereiähnliche
Verhältnisse konservierenden Religion.
Irgendwie muss aber doch der Marktwert dieser „Jokerkarte" einiges an Wert
verloren haben.
Dieser Tage las ich in der hiesigen „Berliner Zeitung" über das Ergebnis einer
Forsa-Umfrage selbiger. Was wäre, wenn morgen wieder mal gewählt würde (ist in
Berlin nicht derzeit aktuell. Daher meinte genannte Zeitung es sich leisten zu
können, dieses „Sandkastenspiel" zu betreiben).
Und zum Schrecken der hiesigen „Bismarck-Jünger" (die sich selbst so
naturgemäß nicht bezeichnen), wollte besagte Umfrage wissen.
Die CDU sei in Berlin auf 20 % abgesackt.
Sie liege auf demselben Level wie die Linken, die gleichfalls mit 20%
prognostiziert werden. Lediglich die ebenfalls feste abgesackte SPD erreiche
„noch" 26 %. Ob das für letztere den ein echter „Trost" ist, mag man ja wohl
eher in Zweifel ziehen.
Vielleicht hat genannte Umfrage sich auch verschätzt? Wer weis.
Der „Spiegel" bescheinigten kürzlich dem Saarland, dass dort die Linken
zunehmend der SPD das Wasser abgraben. Er bescheinigten dort den Linken auch
(und da widerspreche ich nicht) vielfach billigen Populismus zu betreiben.
Nach dem Motto: Allen alles versprechen, was sie denn so gerne hätten.
Gleichwohl nannte der „Spiegel" (ich zitiere jetzt aus dem Gedächtnis, ohne
Zugrundelegung des entsprechenden Artikels), eine Zahl über die „Hartz IV"
„Beglückten" im Saarland. Meiner Erinnerung nach bewegte die sich um die 10%.
Und er meinte weiter; bei der nächsten Wahl werden die Linken der SPD im
Saarland wohl noch das endgültige Fürchten lehren.
Tja und sollte das so sein, dann wage ich meinerseits zu prognostizieren.
Wer das prinzipielle ausurfern der „Hartz IV"-Landschaft, bei gleichzeitigem
astronomischen Gehältern eines Herr Wedeking (beispielsweise, von Porsche),
als nicht hinterfragbares Naturgesetz ansieht und behandelt.
Derjenige braucht sich nicht im geringsten darüber zu wundern, dass seine
Vorhalte (wie berechtigt sie auch sein mögen), über den „unverantwortlichen
Populismus der Linken", letztendlich resonanzlos verpufffen werden.
Der „Spiegel" mag mit seiner Prognose recht haben oder nicht. Schaun wir mal.
Wir werden es dann ja wohl noch sehen.
Das alles werden auch jene gelesen haben, die da in genannten Prognosen nicht
unbedingt „gut" wegkamen. Und das ihr „Einfallsreichtum" offenbar nicht viel
größer ist, als der des Bismarck, scheint mir auch offenkundig zu sein!
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Re: Im Zeitspiegel
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Die „Freiburger Zeitung" vom 28. August 1928 öffnete ihr Gruselkabinett.
Für schwache Nerven ist dieser Bericht garantiert ungeeignet, und es wird
dringend angeraten, wer solches von sich weis, spätestens an dieser Stelle das
weiterlesen abzubrechen.
Das Thema welches genannte Ausgabe der „Freiburger Zeitung" sich auserkoren
hatte lautete: „Indische Witwenverbrennungen"
http://az.ub.uni-freiburg.de/show/fz.cgi?cmd=showpic&ausgabe=03&day=28b2&year=1928&month=08&project=3&anzahl=4
Noch ein auszugsweise zitierter Pressebericht:
„Esther B. brauchte dringend eine
Transfusion. Die Hebammen und Ärzte waren verzweifelt. Denn die junge Mutter
hatte es dem Arzt vorher schriftlich gegeben;
„In keinem Fall will ich eine Bluttransfusion."
Kostbare Zeit verging. ...
Vater Bruno zu NEUE REVUE: „Ich mußte den Willen meiner Frau respektieren.
Wenn sie stirbt, ist es Gottes Wille ..."
Dann schlug Esther plötzlich die Augen auf.
Eine Hebamme: „Sie merkte, daß sie stirbt. Und wollte jetzt doch Blut.
Lediglich ihr Vater (auch ein Zeuge Jehovas) sollte der Transfusion noch
zustimmen."
Die Ärzte atmeten auf. Unvorstellbar, daß der Vater seine eigene Tochter
verbluten lassen könnte. Doch das Unbegreifliche geschah. Esthers Vater Fritz
N. (52) gab die Zustimmung nicht. ..."
Neue Revue 15. 11. 1991
Gibt es Unterschiede zwischen beiden Fällen? Sicherlich, es gibt sie.
Einmal ist von einer Witwe die Rede. Das andere mal von einer jungen Mutter.
Was aber in beiden Fällen wohl gleich erscheint, dürfte der Einfluss der
jeweiligen Religion sein, der zu diesen doch wohl mehr als fragwürdigen
Resultaten führt.
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„Das Heer der Einfältigen", betitelte die „Freiburger Zeitung" vom 7. 9. 1928
einen ihrer Aufsätze.
Seiner Intention nach wollte jener Artikel „mystische Geheimbünde" etwa in
Berlin, beschreiben.
Der Verfasser postulierte:
„Menschen (die) in den Wirren der Nachkriegszeit den inneren Halt verloren
haben, lauschten gläubig den Reden der Propheten und folgen in ihrer
grenzenlosen Naivität den merkwürdigen Lehren, die ihnen an Stelle einer rauhen
Wirklichkeit - meist schon in kurzer Zeit - einen glückseligen Zustand
verheißen."
Meiner Meinung nach bleibt der Verfasser aber in Oberflächlichkeiten stecken.
Das fängt schon damit an, dass er unterstellt, es gäbe in Berlin zahlreiche
„geheime" Sekten.
Genau für dieses „geheim" liefert er aber keinerlei nachvollziehbare Belege.
Als erste Gruppe nennt er dann in Berlin ansässige Buddhisten, wobei er seiner
Verwunderung Ausdruck gibt, feststellen zu müssen. Ja die haben ja alle deutsche
Pässe.
Ob die schon mal in sein Raster hineinpassen, von „geheim", erscheint doch wohl
mehr als zweifelhaft.
Danach nennt er dann tatsächlich eine Geheimgesellschaft Namens „Esoterische
Studiengesellschaft". Deren Verfallswert wird allerdings allein schon durch den
Umstand gekennzeichnet, das heutige konfessionskundliche Standardwerke über sie,
unter diesem Namen, kaum etwas auszusagen wissen.
Die nächste Gruppe die dann in sein Blickfeld tritt, sind die Mormonen. Auch da
zeichnet er sich nicht gerade durch „Tiefgründigkeit" aus, bei ihrer
Beschreibung.
Danach hat er dann noch die „Weißenberger" entdeckt, die im Sinne seiner
Artikel-Überschrift, noch am besten in sein Korsett passen.
Abgeschlossen wird das ganze dann noch mit der Platitüde. Vor dem Krieg habe es
in Berlin etwa 100 Wahrsagerinnen gegeben. Jetzt seien deren über 1000.
Wie er seine Zahlen dann so begründet, wird wohl allerdings auf ewig sein
Geheimnis bleiben.
http://az.ub.uni-freiburg.de/show/fz.cgi?cmd=showpic&ausgabe=01&day=07b2&year=1928&month=09&project=3&anzahl=4
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Auch dieses Bild, darf man wohl letztendlich der Rubrik „ungeahnter" Aufstieg des Adolf Hitler zuordnen.
„Freiburger Zeitung" 10. 9. 1928
http://az.ub.uni-freiburg.de/show/fz.cgi?cmd=showpic&ausgabe=03&day=10b1&year=1928&month=09&project=3&anzahl=4
Re: Im Zeitspiegel
Re: Im Zeitspiegel
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Ob der Aberglaube hilft?
In einem Artikel über Formen von Silvesteraberglauben in verschiedenen
Ländern, in der „Freiburger Zeitung" vom 30. 12. 1928 liest man auch
bezüglich der USA:
„... Der dortige Bürger legt in seine rechte Hosentasche ziemlich viel
Hartgeld hinein und beginnt damit um 12 Uhr zu klappern, damit es sich im
künftigen Jahre vermehren solle ..."
http://az.ub.uni-freiburg.de/show/fz.cgi?cmd=showpic&ausgabe=01&day=30r2&year=1928&month=12&project=3&anzahl=4
Das Land der „unbegrenzten" (begrenzten) Möglichkeiten, hat offenbar noch
mehr an „Innovationen" zu bieten.
Eine „wichtige" Marktlücke zu schließen, sah man sich laut einem anderen
Artikel der „Freiburger Zeitung" vom 30. 12. 1928, in der Lage.
Diesmal ging es um die Gewerbsmäßige Fabrikation von „Gespenstern".
Allerdings eine Wissenslücke enthält der Artikel wohl. Er berichtet (leider)
nichts darüber, ob den eine bekannte andere „Firma" in Brooklyn auch zu der
Kundschaft des Anbieters gehört.
http://az.ub.uni-freiburg.de/show/fz.cgi?cmd=showpic&ausgabe=07&day=30r3&year=1928&month=12&project=3&anzahl=8
Nun miss man ja der Fairness halber einräumen, „konventionellen
Gespensterglauben Made in Loch Ness, wo einige ein Ungeheuer meinen zu
sehen, andere aber nicht. Oder auch Gespensterglauben Made in „Fliegende
Untertassen", wiederum von einigen vehement „wahrgenommen", von anderen
nicht.
Diese Art des Gespensterglaubens wird ja so von der WTG nicht betrieben.
Ihre Attacken gegen den Spiritismus, seit den ersten Tagen der
WTG-Geschichte, basieren ja auf dem Prinzip. Verdrängung der Konkurrenz.
Auch die Gesundbeter-Religion der Mary Baker Eddy wird ja aus dergleichen
Motivation, von der WTG gegeißelt.
Die Konkurrenz wird deshalb madig gemacht, um eben das gesamte Feld zu
beherrschen. Das Feld der Leichtgläubigen, das Feld der Wunschdenker.
Und für letztere hat ja seit jeher, auch die WTG mit ihren
Harmagedontheorien, ein besonderes Angebot parat. Und dieses Angebot erhebt
den Absolutheitsanspruch; ergo haben in WTG-Sicht die Konkurrenz-Angebote zu
verschwinden.
Bei Sachen die auf den ersten Blick nur wenig durchschaubar erscheinen,
empfiehlt es sich immer die Gegenprobe zu machen, in der Form zu fragen:
Wem nützt es?
Nicht nur heutige Zeitgenossen, auch schon frühere Generationen hat Fragen
dieser Art „umgetrieben".
Zwei Kontrahenten seien da mal namentlich genannt. Imanuel Kant und
Swedenborg; auch ein Emanuel mit Vornamen; also fast ähnlich lautende
Vornamen Der erstere der beiden widmete dem zweiten eigens eine Schrift mit
dem Titel „Träume eines Geistersehers". Und in selbiger bescheinigt er ihm,
man könne Erkenntnis höherer Welten nur um den Preis erlangen, einen Teil
jenes Geistes zu verlieren, denn man zur Selbstbehauptung im diesseitigen
Leben nötig hat.
Einige Schriften beider Imanuel/Emanuel's habe ich denn ja mal auch gelesen
(zwar nicht „alle" aber einige). Und wenn ich die beiden in ein
Konkurrenzverhältnis stelle, dann gibt und bedeutet mir jener Imanuel aus
Königsberg, erheblich mehr, als jener Emanuel aus Stockholm.
Stellvertretend statt vieler Worte, nur der Ausriss aus einer Kant'schen
Schrift.
Dann noch so eine Streitrage.
Wie heisst es nun richtig:
„Echte Geister und falsche Schwindler"
Oder „Echte Schwindler und falsche Geister".
Viele haben auf diese Frage schon ihre Antwort versucht.
Nun mag ja ein Weißgardistischer Jurist, denn es dann nach Hitlerdeutschland
verschlagen, und der dort seine Karriere fortsetzen konnte, nicht unbedingt
eine ideale Autorität sein. Das sehe auch ich so. Hätte ein anderer Autor
den von ihm kreierten Buchtitel bezüglich eines Rudolf Steiner „Ein
Schwindler wie keiner" kreiert, wäre mir das mit Sicherheit lieber. Leider
war es aber nur der Herr Gregor Schwartz-Bostunitsch, dem da bezüglich
Steiner, dieser Titel eingefallen ist. Leider, muss ich auch deshalb sagen,
dieweil mir jener Herr Steiner, auch meinerseits, mit jener
Buch-Überschrift, durchaus zutreffend charakterisiert erscheint.
Steiner war auch einer jener, die da wähnten, „mehr als Brot essen zu
können".
„Wie erlangt man Erkenntnis der höheren Welten?" So der Titel eines der
programmatischen Steiner-Bücher. Dieses und noch ein paar mehr, habe ich mir
dann ja auch mal in der Phase meiner intensiven Bibliotheksstudien angetan.
Und die fing in der Berliner Stadtbibliothek an.
Nun haben Stadtbibliotheken, auch andernorts, nicht jenes umfassende
Buchangebot, wie etwa Universitätsbibliotheken oder gar Staatsbibliotheken.
Also was den Sektor Literatur zum Thema Religion anbelangt, hielt der sich
in der Berliner Stadtbibliothek noch in halbwegs überschaubaren
Größenordnungen. Darunter waren zwar auch einige wenige Highlights, etwa das
Beröer-Handbuch aus den frühen WTG-Tagen, das man kaum andernorts im
Bibliothekswesen findet. Aber in Gesamtheit muss man schon sagen. Von den
einzelnen Religionsformen gibt es nur ein paar exemplarische Bücher, kein
Gesamtangebot.
Nun gibt es je vielerlei Religionsformen. Auch der Steinerkult oder
Freimaurerei ist im Bestand jener Bibliothek vertreten. Und weil eben nur
von jedem eine relative Auswahl, gelangte damit auch der Steinerkult zu
meiner näheren Kenntnis. Nutzer der Berliner Staatsbibliothek war ich zu der
Zeit noch nicht. Ergo nutze ich das, was die Berliner Stadtbibliothek bot.
Und das Resümee dieser Studien sehe ich durchaus zutreffend in dem
ztitierten Schwartz-Botstunitsch'en Buchtitel, wiedergespiegelt.
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,17882,17882#msg-17882
Exkurs:
Auszüge aus:
Immanuel Kant TRAUME EINES GEISTERSEHERS
(zitiert nach einer Reprint-Ausgabe von 1954)
Die "Träume eines Geistersehers" erschienen 1766.
Bei diesem Werke handelt es sich um die "Arcana eoelestia" von Emanuel
Swedenborg...
Das in Europa erregte Aufsehen ging immerhin so weit, daß sich nicht nur
Kant, sondern später auch Herder (in seiner „Adrastea") mit Swedenborg
beschäftigte.
S. 5
Überdem war ein großes Werk gekauft und, welches noch schlimmer ist, gelesen
worden, und diese Mühe sollte nicht verloren sein. Daraus entstand nun die
gegenwärtige Abhandlung...
S. 14
Ich weiß also nicht, ob es Geister gebe, ja, was noch mehr ist, ich weiß
nicht einmal, was das Wort Geist bedeute.
S. 16
Denn nach den obigen Sätzen zu urteilen, kann die anschauende Kenntnis der
ändern Welt allhier nur erlangt werden, indem man etwas von demjenigen
Verstände einbüßt, welchen man vor die gegenwärtige nötig hat.
... nur besorge ich, daß ihnen irgendein Mann von gutem Verstande und wenig
Feinigkeit ebendasselbe dürfte zu verstehen geben, was dem Tycho de Brahe
sein Kutscher antwortete, als jener meinte, zur Nachtzeit nach den Sternen
den kürzesten Weg fahren zu können: Guter Herr, auf den Himmel mögt Ihr Euch
wohl verstehen, hier aber auf der Erde seid Ihr ein Narr.
S. 40
Seine (Swedenborgs) ganze Beschäftigung besteht darin, daß er, wie er selbst
sagt, schon seit mehr als zwanzig Jahren mit Geistern und abgeschiedenen
Seelen im genauesten Umgänge stehet, von ihnen Nachrichten aus der andern
Welt einholet und ihnen dagegen welche aus der gegenwärtigen erteilt, große
Bände über seine Entdeckungen abfaßt und bisweilen nach London reiset, um
die Ausgabe derselben zu besorgen.
So wie er, wenn man ihm selbst glauben darf, der Erzgeisterseher unter allen
Geistersehern ist, so ist er auch sicherlich der Erzphantast unter allen
Phantasten, man mag ihn nun aus der Beschreibung derer, welche ihn kennen,
oder aus seinen Schriften beurteilen.
S. 54
Die Schwäche des menschlichen Verstandes in Verbindung mit seiner
Wißbegierce macht, daß man anfänglich Wahrheit und Betrug ohne Unterschied
aufraffet. Aber nach und nach läutern sich die Begriffe, ein kleiner Teil
bleibt, das übrige wird als Auskehricht weggeworfen.
S. 58
Das große Werk dieses Schriftsteller« enthält acht Quartbände voll Unsinn,
welche er unter den Titel "Arcana coeleatica" der Welt als eine neue
Offenbarung vorlegt, und wo seine Erscheinungen mehrenteils auf die
Entdeckung des geheimen Sinnes in den zwei ersten Büchern Mosis und eine
ähnliche Erklärungsart der ganzen H. Schrift angewendet werden.
S. 61
Als Kontrast dazu noch:
Emanuel Swedenborg „Himmel und Hölle"
Swedenborg-Verlag, Zürich 1977
S. 300:
„Nach ihrem Tode werden die Menschen, sobald sie in die Geisterwelt kommen,
vom Herrn aufs genaueste unterschieden. Die Bösen werden umgehed an die
höllische Gesellschaft gebunden, zu der sie bereits in der Welt gehört
hatten. Die Guten aber werden sogleich mit der himmlischen Gesellschaft
verbunden, zu der sie hinsichtlich der Liebe, der Nächstenliebe und des
Glaubens auch schon auf Erden gehört hatten."
Dann noch ein Swedenborg bezüglicher Exkurs.
Entnommen dem 1926 erschienenen Buch von Eberhard Buchner
„Medien, Hexen und Geisterseher. Kulturhistorisch interessante Dokumente aus
alten deutschen Zeitungen und Zeitschriften (16. bis 18. Jahrhundert)
S. 151ff.
(Das Folgende ist ein Bruchstück des "Briefes eines angesehenen Kavaliers"
an die Herausgeber der "Berlinischen Monatsschrift"). ...
In der Vorrede nun zu dem gedachten Auszuge aus Swedenborga bandreichen
Schriften fand ich unter anderem eines seiner Wunder angerühmet; und das war
dieses:
"Die itzt verstorbene Königin Luise Ulrike habe einmal Swedenborg
aufgetragen, Ihren damals schon verstorbenen Bruder, den Prinzen von
Preussen, zu fragen, warum er Ihr auf einen gewissen Brief nicht geantwortet
habe. Swedenborg habe hier auf nach 24stündigem Zeitraum der Königinn in
einer geheimen Audienz die Antwort des Prinzen solchergestalt hinterbracht,
daß die Königin, die völlig überzeugt war, niemand kenne den Inhalt jenes
Briefes, als Sie und Ihr verstorbener Bruder allein, in die größte
Bestürzung gerathen, und des großen Mannes Wunderkraft erkannt habe."
- Auf Thatsachen, zumal wenn man sich auf lebende Zeugen beruft, und das war
hier der Fall, läßt sich so gerade heraus ohne Beweis nicht antworten. Ich
las dieses Swedenborgische Wunderkreditiw; schwieg, und reiste kurz nachher
nach Stockholm.
Hier hörte ich wenig von dem großen Mann; wenigstens was man mir von ihm
sagte, bewies nicht, daß seine Grillen viele Anhänger gefunden, und bestand
meistens in kleinen Zügen und Wundergeschichten, die als Thorheiten zitiert
wurden. Dennoch habe ich aus mehr als einem Grunde Ursache zu glauben, daß
damals schon die itzige Philantropische und Exegetische Gesellschaft in
Geheim existierte, und an dem fiat lux arbeitete. Aber im beständigen
Gewühle des Hofes und der großen Welt bekümmerte ich mich nicht viel um
mystische Versammlungen, und war ganz gleichgültig bei der etwaigen Existenz
solcher Gesellschaften. -
Unterdeß fand ich Gelegenheit mit der nunmehr verstorbenen Königin Frau
Mutter über Swedenborg zu sprechen; und Sie erzählte mir Selbst die Ihren
Bruder und Sie betreffende oben angeführte Anekdote, mit einer Überzeugung,
die mir seltsam vorkam.
Jeder, der diese wirklich aufgeklärte Schwester des Großen Friedrichs
gekannt hat, wird mir Recht geben, daß sie nichts weniger als schwärmerisch,
und daß Ihre ganze Geistesetimmung völlig von dergleichen Einfällen frei
war. Dennoch schien sie mir von den übernatürlichen Swedenborgischen
Geisterkonferenzen so überzeugt, daß ich es kaum wagen durfte, einige
Zweifel und meinen Verdacht von geheimen Intrigen zu äußern; und ein
königliches: je ne suis pas facilement dupe endigte alle Widerlegungen.
Ich mußte also schweigen, und auf Gelegenheit warten. Sie fand sich bald,
schon des ändern Tages, da ich eben den alten nun verewigten würdigen Ritter
Beylon, ehmaligen Lektor der Königin Mutter, besuchte* und bei ih-n einen
der edelsten aufgeklärtesten und rechtschaffensten Schweden den Grafen F
fand. Die Unterredung fiel auf Swedenborg; und ich erzählte, was mir die
Königin des Tages zuvor gesagt hatte.
Der alte Ritter sah den Grafen F an, und beide lächelten so, als wenn sie
die geheimen Triebfedern der Geschichte wüßten. Das machte mich aufmerksam;
und da ich begierig war, mehr davon zu wissen, erzählte mir der Ritter
folgende Aufklärung:
"Von der im Jahr 1756 intendierten Revolution in Schweden, die dem Grafen
Brahe und dem Hofmarschall Horn das Leben kostete, ward die Königin als eine
der Haupturheber angesehn; und es fehlte nicht viel, daß die damals
triumphierenden Hüte ihr das vergossene Blut angerechnet hätten.
In dieser so bedenklichen Lage schrieb sie ihrem Bruder, dem Prinzen von
Preußen, um sich Rath und Hülfe bei ihm zu erbitten. Die Königin erhielt
keine Antwort; und da der Prinz bald nachher starb, so erfuhr sie nie, warum
er nicht geantwortet hatte; sie trug deshalb, Swedenborg auf, ihn darnach zu
fragen. Eben als sie ihm diesen Auftrag ertheilte, waren die Reichsräthe
Grafen T und H zugegen. Letzterer, der den Brief unterschlagen hatte, wußte
sowohl wie der Gr. T warum keine Antwort erfolgt war; und beide beschlossen,
diesen sonderbaren Umstand zu benutzen, um der Königin ihre Meinung über
manches zu sagen, was sie ihr fühlbar zu machen hofften.
Sie gingen also des Nachts zum Geisterseher, und legten ihm die Worte in den
Mund, die er sagen mußte. Swedenborg, froh in Ermangelung übernatürlicher
Einflößungen, diese zu erhalten, eilte des ändern fages zur Königin; und
dort in der Stille ihres Kabinetts sagte er ihr:
„Der Geist des Prinzen eei ihm erschienen, und habe ihm aufgetragen, ihr zu
sagen:
Er hätte deshalb nicht geantwortet, weil er das Betragen seiner Schwester zu
sehr gemißbilligt hätte, da sie vor Gott Schuld an dem ihrer unvorsichtigen
Staatsklugheit und ihres Ehrgeizes wegen vergossenen Bluts wäre, und dafür
büssen müsse.
Er bitte sie daher, sich nie wieder in Staatshändel mu mischen, die
Regierung sich nicht anzumaßen, und keine Unruhen anzustiften, wovon sie
über kurz oder lang das Opfer sein würde." -
Die Königin, äußerst verwundert über diese Erklärung, und in der festen
Überzeugung: niemand als ihr verstorbener Bruder könnte geheime Umstände und
Briefe wissen, die sie nur ihm entdeckt hätte, glaubte seit dem Augenblick
an Swedenborg, und ward seine eifrige Vertheidegerin, ohne sich jedoch auf
den Inhalt seines Berichts einzulassen. Und man kann leicht denken, daß die
beiden Herren, die der Königin diese moralisch-politische Arzenei
verschrieben hatten, sich wohl hüteten, davon zu sprechen; weil sie auch
selbst nach der glücklichen Revolution von 1772 sicher sein konnten, durch
deren Entdeckung es auf immer mit ihr zu verderben.
Nur sehr wenige in Schweden wußten, so lange die Königin lebte, -lese
Anekdote. Der alte Ritter Beylon, der von ungefähr Morgens um 3 Uhr durch
den Südermalm ging, wo Swedenborg wohnte, sah die beiden Staatsmänner aus
dessen Hause schleichen; und da er auch zugegen war, wie die Königin ihm den
Auftrag gegeben hatte, so errieth er bald den ganzen Plan, den er nicht
verrieth, weil er der Königin gern einige Ermahnungen gönnte."
Den 9. Febr. 1788 Berlinische Monatsschrift 1788, April
Der Gewährsmann für diese zweite Fassung der Swedenborg-Luise
Ulrike-Anekdote wird von der Redaktion der "Berlinischen Monatsschrift"
ebenfalls als eine höchst glaubwürdige vortreffliche Persönlichkeit
bezeichnet.
Ich fand in Stockholm selbst das Gerücht fast durchgängig geglaubt:
Swedenborg hätte der verwitweten Königinn Luise Ulrike besondere Nachrichten
von ihrem verstorbenen Bruder, dem hochseligen Prinzen von Preußen,
mitgetheilt; Nachrichten, welche unmittelbaren Bezug auf Umstände hätten,
die keinem Menschen als der Königin und dem Prinzen bekannt gewesen wären.
Verschiedene behaupteten sogar:
die Königin, welche Swedenborgen, um die Wahrheit seiner Geisterseherei zu
prüfen, den Auftrag gegeben, den Geist ihres Bruders darüber zu befragen,
habe sichtbare Kennzeichen des größten Schreckens von sich gegeben, als ihr
nun der Prophet, den sie zur Unterredung bei der öffentlichen Hoftafel der
königlichen Familie herbeigerufen, diese Nachrichten mitgetheilt hättet -
Da mir die Königin den freien Zutritt zu ihrer Person erlaubte, so ergriff
ich einst die Gelegenheit, Sie um die Wahrheit des Gerüchtes zu befragen.
Sie antwortete mir lächelnd: daß ihr die Sage selbst eben so gut bekannt
sei, als die Gründe mancher Personen, welche diese Sage gegen ihre eigene
bessere Überzeugung in Glauben zu erhalten, gesucht hätten. Es habe mit der
Sache folgende Bewandniß:
Swedenborg habe sich in einer Unterredung, in welcher Sie (die Königin) ihm
allerhand Einwendungen gegen die Möglichkeit seiner Visionen gemacht,
erboten: ihr die Wahrheit derselben durch Thatsachen anschaulich zu machen.
Hierauf habe sie ihm aufgegeben: den Geist ihres seligen Bruders über den
Sinn einiger Ausdrücke zu befragen, die ihr bei einer mit ihm gehabten und
durch Zufall abgebrochenen Unterredung dunkel geblieben wären; sie habe ihm
hierzu einige unterscheidende Umstände dieser Unterredung, als des Orts, der
Materie, näher bezeichnet; und Swedenborg sei mit der Versicherung von ihr
gegangen, ihr über lang oder kurz Nachricht von dem Erfolge seines Auftrages
zu bringen. Diese Nachricht aber sei ihr niemals geworden.
Swedenborg habe sichtbar die Gelegenheiten zu einer Unterredung mit ihr
vermieden; und ihr zu zweienmalen, da es nicht vermeiden können, gesagt: er
könne den Herrn (nehmlich den Geist des Prinzen) noch nicht zum Spruch
bringen.
Wobei er Ihr zugleich zu erkennen gegeben: daß es nicht von ihm abhinge,
bestimmte Geister zu sprechen, wann und wie er wolle; und es könnten Jahre
darüber hingehen, bevor der Herr sich bei ihm einfände. Einladen könne er
zwar, aber die Auswahl der Gäste hinge nicht von ihm ab; und er müsse es
sich gefallen lassen, ob ihn ein Geist mit seinem Zuspruch beehren wolle,
wer es thun wolle, und wo er es wolle. Sie mögte sich also noch gedulden.
Diese Geduld aber ist durch keinen Erfolg gekrönt worden.
- Swedenborg ist gestorben, ohne den Herrn zum Spruch zu bekommen; und die
Königin ist gestorben, ohne mit einem Senfkorn Glauben an seinen Visionen zu
hängen.
"Wachtturm" 1. 3. 1958
„Die Geisterwelt inspirierte Swedenborg" titelt der „Wachtturm" in seiner
Ausgabe vom 1. 3. 1958. Swedenborg ist auch unter dem Aspekt „beachtlich",
auch mit einem eigenen Endzeitdatum (1757) in die Geschichte eingegangen zu
sein. In WTG-Sicht handelt es sich bei Swedenborg um religiöse Konkurrenz
aus dem Lager der „Spiritisten". Das die WTG nichts für die religiöse
Konkurrenz übrig hat, ist offenkundig. Folgerichtig bemüht sie sich nach
Kräften in vorgenannten Artikel, diesen Swedenborg madig zu machen. Und so
wähnt sie denn am Ende ihres Artikels sagen zu können:
„Die Ansichten Swedenborgs mögen gewisse Leute faszinieren, den aber, der
Gott liebt, interessieren sie weiter nicht."
Immerhin widmet diese „Wachtturm"-Ausgabe dreieinhalb Druckseiten diesem
Swedenborg, was doch wohl eher ungewöhnlich zu nennen ist. Religiöse
Konkurrenz hat die WTG ja viele. Aber nur wenige davon bringen es zu der
„Ehre", auf dreieinhalb Druckseiten im WTG-Schrifttum „abgekanzelt" zu
werden.