Links zum Thema KdöR-Streit
Presseberichte 2005 zum Körperschaftsstreit der Zeugen Jehovas
Nach dem KdöR-Urteil vom 25. 3. 2005
Das1997er Zeugen Jehovas-Gutachten von Christoph Link
Kommentare zum Körperschaftsstreit der Zeugen Jehovas
Weltfriede ist er von Bestand?
Von Micha am Donnerstag, den 2. Dezember, 2004 - 15:20:
heute im OVG Berlin:
Es ging im wesentlichen um die Ermittlung des Sachverhaltes in den Punkten, die
zu klären das BVerwG dem OVerwG Berlin aufgegeben hatte.
Punkt 1:
Werden die Eltern von ZJ Druck ausgesetzt, um ja keine Einwilligung zur
Bluttransfusion bei Ihren Kindern zu geben?
Wie in der ganzen Verhandlung, gab Herr Südhoff, Parteivertreter des Berliner
Senats, ein ausgesprochen schwaches, nahezu unvorbereitet wirkendes Bild ab. Die
Herren Weber und P. dagegen betonten, auch wenn die Glaubensauffassung der ZJ
Bluttransfusionen verbiete, gebe es keinerlei Druck, dies sei die Entscheidung
jedes einzelnen. Sollten Gerichte die Einwilligung der Eltern ersetzen und eine
Bluttransfusion anordnen, würden ZJ-Eltern dieses Urteil akzeptieren. Der Anwalt
und ZJ P. legte dem Gericht sogar dar, dass selbst gegen Eltern, die in einer
solchen Notsituation in die Transfusion einwilligten, später aber, wenn die
Notsituation vorbei sei, ihr grundsätzliches Einverständnis mit den Lehren der
WTG - auch hinsichtlich des Blutes - zum Ausdruck brächten, nichts, aber auch
gar nichts unternommen werde.
Punkt 2:
Zerstört der Gemeinschaftsentzug Ehe und Familie?
Herr Südhoff zitierte aus dem Königreichsdienst 08/2002, um deutlich zu machen,
welche Auswirkungen auf die Familie bestehen: "Gottes Wort sagt, wir sollten
nicht einmal mit einem solchen essen (1. Kor. 5:11). Daher sollten wir auch
keinen gesellschaftlichen Umgang mit einem Ausgeschlossenen haben. Das schließt
aus, mit ihm zu picknicken, zu feiern, Sport zu treiben, einzukaufen, ins
Theater zu gehen, sich mit ihm zum Essen in der Wohnung oder in einem Restaurant
zu treffen." Der Bestand der Famile sei somit gefährdet. Er wurde dann vom
Vorsitzenden Richter darauf aufmerksam gemacht, dass es zwei Absätze weiter
unter der Überschrift "In einer gemeinsamen Wohnung" auch heißt: "Wenn ein
Ausgeschlossener in einer christlichen Familie lebt, hätte er immer noch am
normalen, alltäglichen häuslichen Geschehen und an familiären Aktivitäten teil."
Nur die Hälfte zu zitieren, ist genau das, was Richter mögen...
Dieser Steilvorlage brauchte die ZJ-Seite kaum noch etwas hinzuzufügen.
Punkt 3:
Werden die Mitglieder aus Angst vor sozialer Isolation (GE) am Verlassen der
Gemeinschaft gehindert?
Auch hier bezogen sich die Vertreter des Berliner Senats immer wieder auf
bereits vorhandene Schriftsätze und ließen es an der gebotenen Konkretisierung
ihrer Vorwürfe missen. Die Vertreter der ZJ betonten, es handele sich bei all
den gebrachten Zitaten um Empfehlungen, um den eigenen Glauben zu bewahren;
keinesfalls würden Disziplinarmaßnahmen gegen Gläubige ergriffen, die mit
Ausgeschlossenen dennoch Kontakt pflegen.
Punkt 4:
Wird die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu selbstständigen Gliedern
der Gesellschaft durch ZJ-Erziehungsmethoden nachhaltig negativ beeinflusst?
Der Senatsvertreter führte -ohne ein Beispiel nennen zu können - u.a. Schläge
und Mißhandlungen bei störenden Kindern in der Versammlung an. Auf Nachfrage gab
er an, keine Erkenntnisse von Jugendämtern liefern zu können, die eine
systematische Beeinträchtigung belegen. Auch gebe es diesbezüglich keine
Untersuchungen in der Kriminalitätsstatistik. Es sei sehr schwer, an
gerichtsverwendbares Material zu gelangen. Auf die Frage des Richters, ob ihm
bekannt sei, dass die Zusammenkünfte der ZJ öffentlich seien, bejahte er, führte
jedoch weiter aus, dass er noch nie daran teil genommen habe. Auch Herr
Patermann hat nach seinen Aussagen diese Gelegenheit noch nie genutzt, da er
sich zu sehr als Partei in diesem Prozess gefühlt habe.
Vermutlich nicht nur der Richter fragte sich an dieser Stelle, was die Berliner
Senatsverwaltung eigentlich in den letzten 14 Jahren so gemacht hat...
P. berichtete dann aus eigener Erfahrung von den Zusammenkünften der ZJ, in
denen die kleinen Kinder auf dem Boden säßen oder lägen und malten, die etwas
größeren z.B. in Büchern blätterten. Eine feste Altersgrenze, ab der die Kinder
still sitzen müssen, gäbe es nicht. Das Harmlos-Image der ZJ wurde mal wieder
beansprucht.
Ergebnis:
Das Gericht wird den Beteiligten ein Vergleichsangebot zukommen lassen, dass auf
den Status als KdÖR hinausläuft. Vermutlich werden die ZJ dauerhaft auf einige
Rechte, wie Kirchensteuer, Beamtenverhältnisse und Religionsunterricht
verzichten müssen, was ihnen nicht sonderlich schwer fallen wird, denen den ZJ
geht es nach Aussage ihres Prozessvertreters Weber i.w. um die günstigere
steuerliche Behandlung auch von Spenden, sowie Vorteile im Bauplanungsrecht.
So so.
Fazit:
Wäre ich der Richter und nie bei den ZJ gewesen, bliebe mir gar nichts anderes
übrig, als FÜR den KdÖR-Status zu entscheiden. Das Land Berlin ist sich in
Pauschalaussagen ergangen, ohne auch nur im geringsten - zumindest in der
Verhandlung - einen konkreten Beweis führen zu können. Dabei hat es auch vor
sinnentstellenden Zitaten (s.o.) nicht zurückgeschreckt. Dabei dann - noch nicht
mal von der Gegenpartei, sondern vom Richter - "erwischt" zu werden, wäre mir
mehr als peinlich.
immer noch bestürzt über die Kompetenzlosigkeit auf Seiten des Berliner Senats
grüßt
micha
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Gelesen in Gerhart Hauptmann:
"Der Narr in Christo. Emanuel Quint"
Ein
gewisser Tagelöhner, mit dem Quint zuweilen bei Gelegenheit seiner Feldgänge
einige Augenblicke philosophiert hatte, benutzt jetzt die Gelegenheit, um sich
bei Kellwinkel einzuschmeicheln. Indem er hervortrat, behauptete er, Quint halte
die Leute vom Arbeiten ab. Er mache sie unlustig, mache sie aufsässig, indem er
Weiber und Kinder gewöhnlich frage, ob denn das Zuckerrübenhacken oder das Heil
ihrer Seele wichtiger sei?
Nachdem Emanuel Quint auch noch die Kirchen und "sogenannten Gotteshäuser",
sowohl protestantische als katholische, insgesamt als das wahre Golgatha Jesu
Christi bezeichnet hatte, wofür ja auch das nachgemachte Kreuz und die
Ausstellung seiner Martern den Beweis liefere, stieß er gleichsam dem Faß der
Langmut seiner Zuhörer durch diesen Abschluß den Boden aus.
Am allermeisten bildete aber der Verkehr Emanuels mit einer wachsenden Anzahl
gebildeter Menschen für die Seinen ein Ärgernis. Sie sahen erstens, nach Art
ihrer Sektengenossen, Teufelswerk in aller Bildung und Wissenschaft und besaßen
außerdem jenen Haß gegen bessere Kleider, edleres Aussehen und überlegene
Lebensform, der dem Paria der Gesellschaft eigen ist.
Gerhart Hauptmann Der Narr in Christo Emanuel Quint
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Zum Thema Zweitverleihungen
"Erwachet!" 22. 3. 1961 (S. 8)
Aspekte zum Thema Zweitverleihung sind mit angesprochen in den nachfolgenden Forumsarchiven:
Präzendenzfall Bremen
Der „Präzedenzfall Bremen", der deshalb als Präzedenzfall bewertbar ist, als er in seiner Gründlichkeit beim Bewertungsvorgang, einigen Aufwand nicht scheute, selbst Länder wie Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (die es wohl eher mit dem hinter verschlossenen Türen agieren hielten) so gesehen in den Schatten stellte.
Vom Superkirchenfilstaat Bayern, mit seiner dortigen Schaffung vollendeter Tatsachen, ohne jegliche relevante Diskussion.
Einfach als selbstherrliche Ministerialbürokratie klammheimlich agierend. Von Bayern, das so bewertet stellvertretend die negative Spitze repräsentiert, erst gar nicht zu reden.
Zum Fall Bremen siehe unter anderem auch:
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