Links zum Thema KdöR-Streit
Presseberichte 2005 zum Körperschaftsstreit der Zeugen Jehovas
Nach dem KdöR-Urteil vom 25. 3. 2005
http://www.manfred-gebhard.de/Parsimony.14008.htm
Nordrhein-Westfalen. Stellungnahme zum KdöR-Urteil (extern)
http://www.manfred-gebhard.de/Parsimony.Therad12754.htm (Stand vom 24. 3. 2005)
http://www.manfred-gebhard.de/Parsimony.12828.htm
http://www.manfred-gebhard.de/Parsimony.12821.htm
http://www.manfred-gebhard.de/Parsimony.Thread11127.htm (ältere Postings zum Thema)
http://www.manfred-gebhard.de/Streit.htm
Das1997er Zeugen Jehovas-Gutachten von Christoph Link
Kommentare zum Körperschaftsstreit der Zeugen Jehovas
http://www.infolink-net.de/index.php?option=content&task=view&id=1085&Itemid=29
http://www.manfred-gebhard.de/Erinnerungen.htm
http://www.manfred-gebhard.de/Hunde.htm
Weltfriede ist er von Bestand?
Von Micha am Donnerstag, den 2. Dezember, 2004 - 15:20:
heute im OVG Berlin:
Es ging im wesentlichen um die Ermittlung des Sachverhaltes in den Punkten, die zu klären
das BVerwG dem OVerwG Berlin aufgegeben hatte.
Punkt 1:
Werden die Eltern von ZJ Druck ausgesetzt, um ja keine Einwilligung zur Bluttransfusion
bei Ihren Kindern zu geben?
Wie in der ganzen Verhandlung, gab Herr Südhoff, Parteivertreter des Berliner Senats, ein
ausgesprochen schwaches, nahezu unvorbereitet wirkendes Bild ab. Die Herren Weber und
P.
dagegen betonten, auch wenn die Glaubensauffassung der ZJ Bluttransfusionen verbiete, gebe
es keinerlei Druck, dies sei die Entscheidung jedes einzelnen. Sollten Gerichte die
Einwilligung der Eltern ersetzen und eine Bluttransfusion anordnen, würden ZJ-Eltern
dieses Urteil akzeptieren. Der Anwalt und ZJ P. legte dem Gericht sogar dar, dass selbst
gegen Eltern, die in einer solchen Notsituation in die Transfusion einwilligten, später
aber, wenn die Notsituation vorbei sei, ihr grundsätzliches Einverständnis mit den
Lehren der WTG - auch hinsichtlich des Blutes - zum Ausdruck brächten, nichts, aber auch
gar nichts unternommen werde.
Punkt 2:
Zerstört der Gemeinschaftsentzug Ehe und Familie?
Herr Südhoff zitierte aus dem Königreichsdienst 08/2002, um deutlich zu machen, welche
Auswirkungen auf die Familie bestehen: "Gottes Wort sagt, wir sollten nicht einmal
mit einem solchen essen (1. Kor. 5:11). Daher sollten wir auch keinen gesellschaftlichen
Umgang mit einem Ausgeschlossenen haben. Das schließt aus, mit ihm zu picknicken, zu
feiern, Sport zu treiben, einzukaufen, ins Theater zu gehen, sich mit ihm zum Essen in der
Wohnung oder in einem Restaurant zu treffen." Der Bestand der Famile sei somit
gefährdet. Er wurde dann vom Vorsitzenden Richter darauf aufmerksam gemacht, dass es zwei
Absätze weiter unter der Überschrift "In einer gemeinsamen Wohnung" auch
heißt: "Wenn ein Ausgeschlossener in einer christlichen Familie lebt, hätte er
immer noch am normalen, alltäglichen häuslichen Geschehen und an familiären
Aktivitäten teil." Nur die Hälfte zu zitieren, ist genau das, was Richter mögen...
Dieser Steilvorlage brauchte die ZJ-Seite kaum noch etwas hinzuzufügen.
Punkt 3:
Werden die Mitglieder aus Angst vor sozialer Isolation (GE) am Verlassen der Gemeinschaft
gehindert?
Auch hier bezogen sich die Vertreter des Berliner Senats immer wieder auf bereits
vorhandene Schriftsätze und ließen es an der gebotenen Konkretisierung ihrer Vorwürfe
missen. Die Vertreter der ZJ betonten, es handele sich bei all den gebrachten Zitaten um
Empfehlungen, um den eigenen Glauben zu bewahren; keinesfalls würden
Disziplinarmaßnahmen gegen Gläubige ergriffen, die mit Ausgeschlossenen dennoch Kontakt
pflegen.
Punkt 4:
Wird die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu selbstständigen Gliedern der
Gesellschaft durch ZJ-Erziehungsmethoden nachhaltig negativ beeinflusst?
Der Senatsvertreter führte -ohne ein Beispiel nennen zu können - u.a. Schläge und
Mißhandlungen bei störenden Kindern in der Versammlung an. Auf Nachfrage gab er an,
keine Erkenntnisse von Jugendämtern liefern zu können, die eine systematische
Beeinträchtigung belegen. Auch gebe es diesbezüglich keine Untersuchungen in der
Kriminalitätsstatistik. Es sei sehr schwer, an gerichtsverwendbares Material zu gelangen.
Auf die Frage des Richters, ob ihm bekannt sei, dass die Zusammenkünfte der ZJ
öffentlich seien, bejahte er, führte jedoch weiter aus, dass er noch nie daran teil
genommen habe. Auch Herr Patermann hat nach seinen Aussagen diese Gelegenheit noch nie
genutzt, da er sich zu sehr als Partei in diesem Prozess gefühlt habe.
Vermutlich nicht nur der Richter fragte sich an dieser Stelle, was die Berliner
Senatsverwaltung eigentlich in den letzten 14 Jahren so gemacht hat...
P. berichtete dann aus eigener Erfahrung von den Zusammenkünften der ZJ, in denen die
kleinen Kinder auf dem Boden säßen oder lägen und malten, die etwas größeren z.B. in
Büchern blätterten. Eine feste Altersgrenze, ab der die Kinder still sitzen müssen,
gäbe es nicht. Das Harmlos-Image der ZJ wurde mal wieder beansprucht.
Ergebnis:
Das Gericht wird den Beteiligten ein Vergleichsangebot zukommen lassen, dass auf den
Status als KdÖR hinausläuft. Vermutlich werden die ZJ dauerhaft auf einige Rechte, wie
Kirchensteuer, Beamtenverhältnisse und Religionsunterricht verzichten müssen, was ihnen
nicht sonderlich schwer fallen wird, denen den ZJ geht es nach Aussage ihres
Prozessvertreters Weber i.w. um die günstigere steuerliche Behandlung auch von Spenden,
sowie Vorteile im Bauplanungsrecht.
So so.
Fazit:
Wäre ich der Richter und nie bei den ZJ gewesen, bliebe mir gar nichts anderes übrig,
als FÜR den KdÖR-Status zu entscheiden. Das Land Berlin ist sich in Pauschalaussagen
ergangen, ohne auch nur im geringsten - zumindest in der Verhandlung - einen konkreten
Beweis führen zu können. Dabei hat es auch vor sinnentstellenden Zitaten (s.o.) nicht
zurückgeschreckt. Dabei dann - noch nicht mal von der Gegenpartei, sondern vom Richter -
"erwischt" zu werden, wäre mir mehr als peinlich.
immer noch bestürzt über die Kompetenzlosigkeit auf Seiten des Berliner Senats
grüßt
micha
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Gelesen in Gerhart Hauptmann:
"Der Narr in Christo. Emanuel Quint"
Ein gewisser
Tagelöhner, mit dem Quint zuweilen bei Gelegenheit seiner Feldgänge einige Augenblicke
philosophiert hatte, benutzt jetzt die Gelegenheit, um sich bei Kellwinkel
einzuschmeicheln. Indem er hervortrat, behauptete er, Quint halte die Leute vom Arbeiten
ab. Er mache sie unlustig, mache sie aufsässig, indem er Weiber und Kinder gewöhnlich
frage, ob denn das Zuckerrübenhacken oder das Heil ihrer Seele wichtiger sei?
Nachdem Emanuel Quint auch noch die Kirchen und "sogenannten Gotteshäuser",
sowohl protestantische als katholische, insgesamt als das wahre Golgatha Jesu Christi
bezeichnet hatte, wofür ja auch das nachgemachte Kreuz und die Ausstellung seiner Martern
den Beweis liefere, stieß er gleichsam dem Faß der Langmut seiner Zuhörer durch diesen
Abschluß den Boden aus.
Am allermeisten bildete aber der Verkehr Emanuels mit einer wachsenden Anzahl gebildeter
Menschen für die Seinen ein Ärgernis. Sie sahen erstens, nach Art ihrer Sektengenossen,
Teufelswerk in aller Bildung und Wissenschaft und besaßen außerdem jenen Haß gegen
bessere Kleider, edleres Aussehen und überlegene Lebensform, der dem Paria der
Gesellschaft eigen ist.