Nach dem Urteil vom 25. 3. 2005 des Oberlandesgerichts in Sachen KdöR-Anspruch der Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 12. Juli 2005 06:48:51:

Dem Vernehmen nach liegt der WTG jetzt die schriftliche Urteilsbegründung in ihrem erstrittenem Körperschaftsurteil vor. Gibt es nicht innerhalb der nächsten vier Wochen einen deutlich zu vernehmenden Widerspruch seitens des Berliner Senats, hat damit dieses Urteil eine nicht zu revidierende Rechtskraft erlangt
http://www.foren.de/system/thread-koerperschaftsprozess-davidzj-391784-1025099.html

Geschrieben von Drahbeck am 19. Juli 2005 06:17:45:

Als Antwort auf: Gelaufen geschrieben von Drahbeck am 12. Juli 2005 06:48:51:

Gemäß seiner Interpretation des KdöR-Urteiles, dessen schriftliche Ausführung nun auch beiden Prozeßparteien vorliegt,
prüft der Senat jetzt eineBeschwerde.
Gandow beruft sich darauf dass unmitelbar nach der Urteilsverkündigung seitens des Senates, diese Option angedacht wurde.
http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2005/03/24/24962/index.html

"Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Urteils zu begründen.Die vom Senat jetzt zu beauftragenden Juristen haben für die Begründung nun noch ... bis Ende August, Zeit."

Ich ziehe es derzeit vor, dass als denkbare, aber nicht zwangsläufige Option anzusehen.
Fakt ist, wird die maximale Frist überschritten, ist der Zug abgefahren.
Gandow kann derzeit, soweit es die Seite des Berliner Senats anbelangt, auch nur auf dessen Votum vom 24. 3. dieses Jahres verweisen. Man wird also das genannte absolute Terminende (Ende August) sorgfältig im Auge behalten. Passiert bis dahin etwas? Oder passiert nichts?

http://www.sektenausstieg.net/smf/index.php?topic=3971.msg96226#msg96226


Geschrieben von Drahbeck am 25. Juli 2005 14:36:36:

Als Antwort auf: Re: Herr Gandow hat noch Hoffnung geschrieben von Drahbeck am 19. Juli 2005 06:17:45:

Radio Vatikan ist nach meinem Überblick wohl die e r s t e Institution die nachfolgende Meldung weitergibt:

Berlin gegen Zeugen Jehovas
Das Land Berlin geht weiter juristisch gegen einen öffentlich-rechtlichen Körperschaftsstatus für die "Zeugen Jehovas" vor. Noch in diesem Monat will es beim Oberverwaltungsgericht Berlin eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen, Das erklärte ein Sprecher der Senatskulturverwaltung am Montag auf Anfrage . Damit will das Land erreichen, dass die Revision eines Urteils vom März beim OVG zugelassen wird. Das Gericht hatte damals seine Entscheidung vom Dezember 1995 bestätigt, nach der das Land Berlin die Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkennen muss.
(kna 25.07.05 hr)

http://www.oecumene.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?id=43757


Geschrieben von Gert am 25. Juli 2005 17:34:25:

Als Antwort auf: Re: Da "staunt" man - oder auch nicht! geschrieben von Drahbeck am 25. Juli 2005 14:36:36:

Für die Zeugen wäre eine "Nichtzulassung" vielleicht sogar nützlicher, im Sinn ihrer Lehre. In dem Sinn hoffe ich, daß sie weiter in der Opposition bleiben. Steht ihnen irgendwie besser.

Geschrieben von Drahbeck am 25. Juli 2005 17:42:26:

Als Antwort auf: Re: Da "staunt" man - oder auch nicht! geschrieben von gert am 25. Juli 2005 17:34:25:

In der Sache wohl richtig. Das haben auch schon andere so gesehen. Als Erfahrungswert steht dem aber gegenüber, wie es Karl Marx formulierte (auch wenn der weder für die Zeugen noch andere eine Autorität ist, hat er doch meines Erachtens den diesbezüglichen Nerv richtig getroffen):

"Die englische Hofkirche [und wohl auch die Leitung der Zeugen Jehovas angesichts ihrer Beharrlichkeit in der KdöR-Frage] verzeiht eher den Angriff auf 38 ihrer 39 Glaubensartikel, als auf 1/39 ihres Geldeinkommens" (Karl Marx, in "Das Kapital", 1. Band)

Und genau darum geht es letztendlich - unterm Strich - in der KdöR-Frage. Um Geld, viel Geld.

Geschrieben von Drahbeck am 26. Juli 2005 11:59:20:

Als Antwort auf: Re: Da "staunt" man - oder auch nicht! geschrieben von Drahbeck am 25. Juli 2005 17:42:26:

Zeugen Jehovas: Senat will Urteil anfechten
KNAMarlies Emmerich
Noch im Juli will die Senatskulturverwaltung eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes vom März zu Gunsten der Zeugen Jehovas einreichen. Die Zeugen Jehovas hatten nach einem 15 Jahre dauernden Rechtsstreit den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts durchgesetzt. Wie andere Religionsgemeinschaften können sie damit unter anderem Kirchensteuer einziehen. Die Beschwerdeaussichten des Senats werden als gering eingeschätzt, weil das Gericht weder Berufung noch Revision zugelassen hatte und Bedenken wegen mangelnder Rechtstreue zurückgewiesen hatte. (KNA/mm
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/469038.html
--------------------------
Ergänzend meinerseits noch die Anmerkung.
Zu dem auf der Webseite dokumentierten 1997er Gutachten von Christoph Link, gab es noch ein "Gegengutachten" der Herren P. und Co.
Auf letzteres "Gegengutachten" gehe ich in der diesbezüglichen Datei jetzt auch noch etwas ein.

Kommentar zum Gegengutachten

Geschrieben von gecko am 29. Juli 2005 19:52:05:

Als Antwort auf: Re: sekte verbieten - wundervoller gedanke geschrieben von Rudi am 29. Juli 2005 00:10:46:

also was heisst sekten schädigen niemanden? ist eine schädigung nur eine schädigung, wenn sie materielle dinge betrifft, und kann seelische oder "geistige" schädigung wirklich nicht von einem gericht oder wovon auch immer gesühnt werden? soweit ich weiss ist laut grundgesetz die würde des menschen unantastbar. sekten tasten diese aber ständig an, 24 std am tag, 365 tage im jahr, besser gesagt die würde ist einer sekte absolut schnuppe. ist das alles wirklich nicht von gerichten bzw von (straf-)gesetzen zu greifen? müssen immer erst menschen zu tode kommen oder körperlich verletzt werden? ist seelischer schaden nicht beweisbar?

Geschrieben von Drahbeck am 29. Juli 2005 20:13:11:

Als Antwort auf: Re:"...niemand schädigen" geschrieben von gecko am 29. Juli 2005 19:52:05: Es ist wohl ein gefährlicher Kreislauf, diese Thematik. In der Sicht besoldeter Juristen, die darüber gelegentlich zu befinden hatten (die aber in der Regel Sektenwirklichkeit nie am eigenen Leibe erfuhren), stellt sich als Hauptargument heraus.
Jeder könne ja austreten. Wenn er er's dann nicht tut - seine eigene Schuld. Dann könne er sich auch nicht beschweren.

Der Grundsatz der Gerechtigkeit ist in diesem Staat (relativ gesehen); einen "feuchten Kehricht" "wert". Man sieht es beispielsweise an den Konditionen die einem Hartz IV Getroffenen zugemutet werden, und im Vergleich dazu an den Konditionen die jene am anderen Ende der Spirale sich zubilligen. Wer da noch von Gerechtigkeit reden will, hat für mein Empfinden eine merkwürdige Werteskala
Das Dogma dieses Staates heißt auch Freiheit. Auch die Freiheit zum verrecken, im sehr buchstäblichen Sinne. In diesem Kontext nutzen die "Sekten" ihre Spielräume rigoros aus.

Die einzige Alternative wäre das "abstimmen mit den Füßen". Dazu sind - durchaus soziologisch erklärbar - viele nicht willens und vor allem nicht in der Lage. Jede Gesellschaft bekommt die "Krebsgeschwüre", die sie verdient. Das offenbart sich auch bei dieser Spezialfrage.

Geschrieben von Drahbeck am 30. Juli 2005 13:15:09:

Als Antwort auf: Re:"...niemand schädigen" geschrieben von Drahbeck am 29. Juli 2005 20:13:11:

Brennglashaft kommt die Problematik auch in der schriftlichen Urteilsbegründung des Berliner Oberverwaltungsgerichts vom 24. März 2005 zum Ausdruck.

Das Thema Bluttransfusion wurde zwar in den verschiedenen Phasen der Gerichtsverfahren mit angesprochen; es erfährt aber schon mal eine wesentliche Einschränkung. Das Gericht interessiert der Aspekt Bluttransfusion nur insoweit, als minderjährige Kinder davon betroffen sind oder sein können.

Der Bereich der Erwachsenen wird dabei grundsätzlich ausgeklammert. Die können in Gerichts-Lesart, sehr wohl (im Fall der Fälle) bewussten Selbstmord begehen. Kein Staatsanwalt kräht ernsthaft danach. Also soweit nicht auf privatrechtlicher Basis (wo sich schon mal die Frage der Aktivlegitimation, der Klageberechtigung stellt). Soweit es nicht auf privatrechtlicher Basis entsprechende Vorstöße gibt, wird es in diesem Lande grundsätzlich keine Gerichtsverfahren in Sachen Bluttransfusion geben. Sollte es doch im Erwachsenenbereich Todesfälle diesbezüglich geben. Die Justiz jedenfalls wird darüber hinweggehen, als sei nichts geschehen.

Sollte es anders sein, müsste der Beweis erbracht werden, das Opfer wurde zu seiner Haltung "gezwungen". Das aber dürfte schon durch dem Umstand nicht möglich sein, dass in vielen Fällen die so Indoktrinierten, notariell beglaubigte Erklärungen bei sich trügen, die auf der WTG-Linie liegen.

Die Justiz lässt also lediglich Bluttransfusionsfälle im Bereich unmündiger Kinder gelten. Und da beruft man sich dann darauf, dass behandelnde Ärzte die Möglichkeit hätten, den Widerspruch der Erziehungsberechtigten zu umgehen, indem zeitweilig das Sorgerecht außer Kraft gesetzt wird. Das ist zwar für die Ärzte nicht "bequem". Sie müssen schon, entgegen ihrer Alltagslethargie, zusätzliche Schritte unternehmen. Aber prinzipiell haben sie diese Option.

Dann erscheint mir noch ein weiterer Aspekt wesentlich. Nicht umsonst rennen die Advokaten der WTG bei jedem kleinen Anlass schon Sturm, wo die Vokabel "Verbot" zur Anwendung kommt. "Verbote" gäbe es in ihrer Lesart nicht. Das ist also das Entscheidende.

Sachverhalte, die einige vielleicht mit dem Begriff "Verbot" belegen, gibt es als eingeschliffene Mechanismen sehr wohl. Nur lassen sich diie im Fall der Fälle, justiziabel "wasserfest" eben nicht als juristisch dem Buchstaben nach beginnend mit "Ich verbiete ... bei Sanktionsstrafandohung" wirksames Verbot nachweisen. Und das wissen die WTG-Advokaten nur zu genau. Und darauf bauen sie auch.

Summa summarum. Die Judikatur dieses Landes eröffnet (nicht erst seit "heute") allerlei Advokatentricks ein reiches, sehr reiches Betätigungsfeld.
Beispiel der Satz im Urteil:
" Nach dieser Darstellung hält sich die Klägerin auch im 'Umgang mit Abtrünnigen' in den Grenzen dessen, was ihr die Verfassung abverlangt. Denn Art. 6 Abs. 1 GG umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht den Schutz der Generationen-Großfamile; unter 'Familie' im Sinne dieser Verfassungsnorm ist vielmehr nur die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern zu verstehen."

Die WTG lässt sich ihre Advokaten auch einiges kosten (obwohl sie ansonsten als sehr kostenbewusst bekannt ist). Offenbar ging dieses Kalkül bisher immer noch auf.

Geschrieben von D. am 04. August 2005 19:28:22:

Als Antwort auf: Re: DerSpagat zwischen Absicht und Ergebnis

geschrieben von Drahbeck am 26. Juli 2005 11:59:20:

Berlin: Beschwerde gegen Urteil zu Zeugen Jehovas eingereicht

Das Land Berlin will die Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht hinnehmen. Gegen die Nichtzulassung der Revision sei jetzt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht worden, sagte ein Sprecher der Kulturverwaltung am Donnerstag.

Nach jahrelangem Rechtsstreit hatte das Berliner Oberverwaltungsgericht im März entschieden, dass die Zeugen Jehovas vom Staat als Religionsgemeinschaft anerkannt werden müssen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Mit der Beschwerde nehme Berlin das letzte Rechtsmittel wahr, sagte der Sprecher.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hätten die Zeugen Jehovas in Berlin als erstem Bundesland den Status einer solchen Körperschaft erstritten. Sie wären damit in ihren Rechten den großen Kirchen gleichgestellt und würden steuerliche und organisationsrechtliche Vorteile erhalten.

Der Gemeinschaft wurde wiederholt vorgeworfen, dass sie ihre Mitglieder sozial stark isoliere und Austrittswillige psychisch unter Druck setze.

http://www.rbb-online.de/_/nachrichten/politik/beitrag_jsp/key=news2944054.html

Geschrieben von Drahbeck am 16. September 2005 08:15:50:

Als Antwort auf: Re: Nun ist Leipzig als nächstes am Zug geschrieben von D. am 05. August 2005 03:13:17:

Nachdem es schon vor einiger Zeit die Meldung gab, dass seitens des Berliner Senats die allerletzte juristische Option in Sachen Zeugen Jehovas-Körperschafts-Urteil in Anspruch genommen wurde; gibt es jetzt dazu eine erste Rückmeldung. Sie besagt in der Substanz lediglich, dass ein "Briefempfänger" (um im Bilde zu sprechen), den Eingang eines an ihn gerichteten Briefes bestätigt.

Eine inhaltliche Stellungnahme, zum Inhalt dieses "Briefes" ist damit allerdings noch keineswegs gegeben. Nachstehend die fragliche Meldung:

Bundesgericht prüft Beschwerde zu Zeugen Jehovas
Der Streit um die Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts beschäftigt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Bei Gericht ist eine Beschwerde des Landes Berlin eingegangen, sagte eine Sprecherin am Donnerstag. Die Bundesrichter müssen nun prüfen, ob sie für den Fall zuständig sind (Az.: BVerwG 7 B 80.05). Das Berliner Oberverwaltungsgericht hatte dies verneint und eine Revision ausgeschlossen. Laut Urteil sind die Zeugen Jehovas als Religionsgemeinschaft anzuerkennen. dpa

http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/09/16/berlin/779766.html

Das1997er Zeugen Jehovas-Gutachten von Christoph Link

Parsimony.13519

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Niemand kann dieses Selbsthinopfern verstehen

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