"Erwachet!" vom 22. 3. 1961 (S. 8)
Bremen und die Zweitverleihung
Margit Ricarda Rolf
... Wir dürfen gespannt sein. Die Rechtslage ist nicht einfach, zumal
Österreich in gleicher Sache vor dem Europäischen Gerichtshof verloren
hat.
"Der Hund beisst sich dergestalt in den eigenen Schwanz" meiner Meinung nach,
als das "Zwei-Klassen-Recht" de facto nicht angerührt wird.
Und da wirkt eben der Verquickung aller relevanten Parteien mit dem
Kirchenfilz (respektive das Hinzielen in die Richtung) kontraproduktiv.
Deshalb muss ich auch die derzeitige SPD-Führung als meinen Feind bezeichnen,
denn es gälte am Wahltage abzustrafen , unabhängig von der "bremischen
Schwalbe", dieweil sie in dieser Grundsatzfrage mit zu den Aussitzern gehört!
Sie hätte in ihren eigenen eher geächteten "Laizisten" schon mal Kräfte an
Bord, welche die notwendige Weichenstellung bewirken könnten.
Indes wenn man in der SPD Leute wie Thierse und Co weiter behätschelt, wird es
wohl kaum was werden.
Und deshalb meine Entscheidung:
Die derzeitige SPD-Führung gehört in meiner Skala der potentiellen Feinde, mit
an erster Stelle!
Ex-Kanzler Schmidt: Religionen sind nicht friedfertig genug.
"Fast alle Religionen geben sich heutzutage friedlich gesinnt. Aber in der
Praxis sind viele ihrer Führer... ebenso viele ihrer
Anhänger ... expansiv und sogar aggressiv."
www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft.html?&news%5Baction%5D=detail&news%5Bid%5D=3892
Margit Ricarda Rolf
Nun, solche Feindbilder habe ich nicht. Ich denke, es ist eher an der
Zeit aufzuklären, Politiker ins Boot zu holen und im
außerparlamentarischen Bereich aktiv zu wirken.
Vielleicht meinerseits noch die Anmerkung.
Jeder hat nur begrenzte Ressourcen, und halt auch unterschiedliche
Kriterien, wofür er denn diese vorrangig einsetzt.
Wie auch immer Programme, und Praxis von Parteien aussehen mögen (ob ich
die nun positiv oder negativ im Einzelfall bewerte). Keine Partei wird
denn meine Person je zu ihren Mitgliedern zählen können.
Insofern fällt schon mal die berühmt-berüchtigte „Ochsentour" innerhalb
der Parteien, die ja für viele, die dort „was werden wollen" prinzipiell
ansteht, flach für mich.
Meine Kritik ist daher die eines Außenstehenden. Wenn andere den Status
anzustreben, innerhalb einer Partei was bewegen zu wollen, hindere ich sie
nicht daran.
Aber auch das ist klar. Die Zeiten, am Wahltage durch Nichtbeteiligung zu
„glänzen" sind auch für mich endgültig vorbei.
Und da ist eben auch das im Vorfeld „näher in Augenschein" nehmen
angesagt.
Und angesichts der bisherigen Verlautbarungen der SPD-Führung in
Religionsfragen, kann ich schon jetzt prophezeien (im Herbst dieses Jahres
stehen ja auch in Berlin Wahlen an). Und just bei diesen Wahlen wird
besagte SPD eine Stimme weniger im Vergleich zu früheren Wahlen haben.
Der Grund wurde vorstehend schon mit genannt.
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1753
Landtag (zu Drs. 17/819 und 17/913) 17. Wahlperiode 20.04.2011 ...
Im Ergebnis stellte der Ausschuss (Bremen) nach Anhörung des Berliner
Vertreters fest, dass das Land Berlin in dem Verfahren vor dem
Oberverwaltungsgericht Berlin mit Blick auf das in
verwaltungsgerichtlichen Verfahren übliche Amtsermittlungsprinzip auf das
Stellen von Beweisanträgen verzichtet hatte, sodass eine Beweiserhebung
hinsichtlich der typisierenden Tatsachen unterblieben war. So wurde unter
anderem zur Frage des durch die Religionsgemeinschaft ausgeübten Drucks
auf Eltern, medizinisch erforderliche Bluttransfusionen für ihre Kinder
abzulehnen, weder vorgetragen noch ermittelt. ...
kommt das Justizministerium Baden-Württemberg in seiner gutachterlichen
Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass dem Antrag der Zeugen Jehovas auf
Verleihung der Rechte einer Körperschaft öffentlichen Rechts für das Land
Baden-Württemberg nicht stattgegeben werden müsse. Anders als vom
Oberverwaltungsgericht Berlin seien bei der Prüfung insbesondere die
Aussagen ehemaliger Zeugen Jehovas, ihrer Angehörigen, von Vertretern von
Selbsthilfevereinen und eines erfahrenen Diplompsychologen einbezogen
worden. Des Weiteren seien die für die Mitglieder bestimmten Schriften
sowie eine aktuelle erziehungswissenschaftliche Dissertation ausgewertet
worden. ...
Die Frage, ob die Zeugen Jehovas die "Gewähr der Rechtstreue" im Hinblick
auf die Beeinträchtigung oder Gefährdung der Grundrechte Dritter bieten,
ist für Baden-Württemberg noch nicht verbindlich gerichtlich entschieden
...
In Baden-Württemberg geht es nicht um ein Verbot der Tätigkeit der Zeugen
Jehovas, sondern um die Verleihung eines Privilegiertenstatus. Dieser kann
nach Auffassung des Justizministeriums Baden-Württemberg wegen Gefährdung
der Grundrechte Dritter versagt werden. ...
Zur Religionsfreiheit nach Artikel 4 Absatz 1 und 2 Grundgesetz hat das
Bundesverfassungsgericht ausdrücklich zur Prüfung aufgegeben, ob
austrittswillige Mitglieder zwangsweise oder mit vom Grundgesetz
missbilligten Mitteln in der Gemeinschaft festgehalten werden. Die nach
Artikel 6 Grundgesetz feststellbaren Beeinträchtigungen könnten auch
austrittswillige Personen aus Furcht vor Isolation oder Kontaktabbruch zum
Verbleib in der Religionsgemeinschaft veranlassen, sodass eine Gefährdung
des Grundrechtes auf Religionsfreiheit anzunehmen sei. ...
Bei den Mitgliedern der Religionsgemeinschaft werde nicht nur verbal die
Haltung zum Bluttransfusionsverbot gestärkt, sondern durch Ausübung von
Druck auf die Eltern werde der staatliche Schutzgedanke unterlaufen,
sodass erhebliche Gefährdungen für Kinder nicht auszuschließen seien. ...
Das Justizministerium Baden-Württemberg habe im Rahmen einer
Gesamtabwägung einerseits die Religionsfreiheit der Jehovas Zeugen und
andererseits die festgestellten Grundrechtsbeeinträchtigungen beleuchtet
und im Ergebnis festgestellt, dass insoweit die Gefährdung der
Grundrechtsposition Dritter überwiege. ...
Es werde von der Religionsgemeinschaft erwartet, dass der noch an Jehova
Glaubende sich von dem sich einer anderen Glaubens- oder Lebensanschauung
nähernden Abtrünnigen trenne und keinerlei Kontakt mehr halte. Hier stelle
sich die Frage nach dem Wertesystem, wenn so etwas verlangt werde. ...
Die Vertreter der Aussteigerorganisationen schilderten derartige Vorfälle
anhand von Einzelbeispielen. Insbesondere die sehr intensive Arbeit in der
Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen mache eine Ehe mit einem nicht den
Jehovas Zeugen angehörenden Partner nahezu unmöglich. ...
Selbst eine im Gerichtsverfahren erteilte Zustimmung zu Besuchsrechten
könne nicht realisiert werden. In der Regel werde das Besuchsrecht
umgangen und teilweise sogar behauptet, das Kind sei vom anderen Partner
missbraucht worden. Die Grundrechtsverletzungen, insbesondere Verletzung
der Menschenwürde, seien durch viele Beispiele zu belegen. ...
Die Argumentation, der Zeuge Jehovas, der sich zur Taufe entschlossen
habe, kenne die Lehren der Zeugen Jehovas, habe ihnen zugestimmt und sich
deswegen taufen lassen, könne für ein bei den Zeugen Jehovas
aufgewachsenes Kind keine Anwendung finden, da es nichts anderes habe
kennen lernen können. Die Zeugen Jehovas sprechen von einer so genannten
vorverlagerten Gewissensentscheidung, die allerdings bei kleinen und
minderjährigen Kindern nicht greifen könne. ...
Die Eltern erklärten, dass sie als Zeugen Jehovas dieser Transfusion nicht
zustimmen dürften. Nach Hinzutreten weiterer Mitglieder der
Religionsgemeinschaft, die sich als Helfer der Eltern vorstellten, und
nach einer gemeinsamen Beratung wurde die Durchführung der Bluttransfusion
abgelehnt. Als die Betreuer der Religionsgemeinschaft die Klinik verlassen
hatten, wandten sich die Eltern noch einmal an die Mediziner und
berichteten von ihrem Konflikt, einerseits wollten sie alles Gute für ihr
Kind und sahen die Notwendigkeit der Bluttransfusion ein, andererseits
hatten sie große Angst davor, dass ihr Kind dann nicht mehr zu den
Gerechten gehöre. Die Eltern hätten unter einem erheblichen Druck der
Religionsgemeinschaft gestanden und Angst vor einem Ausschluss aus der
Religionsgemeinschaft oder vor einem Kontaktverbot zu ihrem Kind gehabt.
...
Zur Rolle der Verbindungskomitees führte Prof. Dr. Huppertz aus, dass er
deren Teilnahme nicht als unterstützend, sondern im Gegenteil als die
Entscheidung erschwerend wahrgenommen habe. ...
Der häufigste medizinisch relevante Vorgang sei die Geburt eines Kindes.
Ein Vergleich der Sterblichkeit von Müttern bei der Geburt zwischen der
Allgemeinbevölkerung und der bei den Zeugen Jehovas habe ergeben, dass die
Sterblichkeit bei den den Zeugen Jehovas angehörenden Müttern erheblich
höher liege als bei anderen Müttern. ...
Schulleiter berichten hinsichtlich der Klassenfahrten, dass Schülerinnen
und Schüler der Zeugen Jehovas häufig zum Zeitpunkt der Klassenfahrt krank
würden. Darüber führe das Ressort jedoch keine Statistiken. ...
Eine Erziehung zu einem religionsmündigen Bürger erfolge nicht. Vielmehr
werden die Kinder in eine Außenseiterrolle gedrängt, indem man ihnen von
Anfang an erklärt, was gut und böse ist und dass die nicht an Jehova
Glaubenden vom Satan beherrscht seien. Eine freie Entscheidung, welcher
Religionsgemeinschaft sie angehören wollen, können die Kinder nicht
treffen, sodass das Grundrecht auf Religionsfreiheit verletzt werde. Die
Kinder aus Familien der Zeugen Jehovas werden aufgrund des keine Kritik
zulassenden hierarchischen Aufbaus der Religionsgemeinschaft, der
Andersdenkende ausstoße und aus der Gemeinschaft aussortiere, nicht zur
Kritikfähigkeit erzogen. Der Bundesgerichtshof habe in solchen Fällen
mehrfach entschieden, dass dem Staat diesbezüglich ein Wächteramt zukomme
und ein Eingreifen in Sorge- und Umgangsrechtsfällen geboten sei. ...
Der aus religiösen Gründen empfohlene Abbruch des Kontaktes zu
"abtrünnigen" Familienangehörigen ist zwar von der Glaubensfreiheit
erfasst, aber verfassungsrechtlich mit geringerem Gewicht einzuordnen als
das Grundrecht auf negative Religionsfreiheit eines austrittswilligen
Mitglieds der Zeugen Jehovas. Die Androhung eines Kontaktabbruchs soll den
Austrittswilligen zum Verbleib in der Religionsgemeinschaft zwingen,
sodass dieser in seiner Religionsfreiheit nachhaltig beeinträchtigt wird.
...
wird deutlich, dass die Religionsgemeinschaft Grundrechtsgefährdungen bis
hin zu Todesfällen von Kindern in Kauf nimmt und diesbezüglich auch massiv
Einfluss auf Elternentscheidungen nimmt. ...
Ehemalige Zeugen Jehovas äußerten in der öffentlichen Anhörung
ausnahmslos, dass sie selbst von Züchtigungen betroffen waren oder Zeugen
derartiger Züchtigungen bis in die Gegenwart geworden sind. Das Gleiche
gilt für die Aussage der Betroffenen in nicht öffentlicher Sitzung. Auch
der Weltanschauungsbeauftragte der Bremischen Evangelischen Kirche
berichtete aus seiner praktischen Erfahrung und aus langjähriger
Beratungstätigkeit, dass das Züchtigungsrecht der Eltern gegenüber den
Kindern immer wieder in der Beratung von Aussteigern auftauchte. ...
Der Rechtsausschuss kommt in seiner Gesamtbewertung - und in überwiegender
Übereinstimmung mit der Landesregierung Baden-Württemberg - zu folgendem
Ergebnis: ...
Bremen ist verfassungsrechtlich befugt, die Voraussetzungen für die
Verleihung der Rechte einer Körperschaft öffentlichen Rechts für das Land
Bremen auch nach einer so genannten "Erstverleihung" durch ein anderes
Bundesland eigenständig zu prüfen. ...
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin weist nach Auffassung des
Rechtsausschusses Mängel auf. ...
Hilfsweise ist die Auffassung vertretbar, dass der Antrag auf Verleihung
der besonderen öffentlich-rechtlichen Körperschaftsrechte auch dann
abgelehnt werden kann, wenn die Gewähr der Rechtstreue trotz aller
zumutbaren Aufklärungsversuche unklar bleibt.
Die Gewähr der Rechtstreue ist nicht gegeben, da wegen des geforderten
Kontaktverbotes mit ausgetretenen oder ausgeschlossenen Mitgliedern der
Zeugen Jehovas der Grundrechtsschutz von Familie und Ehe beeinträchtigt
und gefährdet wird. Des Weiteren liegt eine Beeinträchtigung und
Gefährdung des Grundrechts auf negative Religionsfreiheit, bedingt durch
die Sanktionen gegenüber austrittswilligen Mitgliedern, vor. ...
Der Rechtsausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass in diesem
Verfahren nicht über ein Verbot der Religionsgemeinschaft der Zeugen
Jehovas und ihrer Glaubensbetätigung, sondern lediglich über die
Verleihung eines Privilegiertenstatus mit besonderen Rechten in Bremen zu
entscheiden ist. ...
Der Rechtsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft (Landtag) einstimmig, das
Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft öffentlichen
Rechts an Jehovas Zeugen in Deutschland (Drs. 17/819) abzulehnen und der
Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen die Rechte einer Körperschaft
öffentlichen Rechts in der Freien Hansestadt Bremen im Wege der
Zweitverleihung nicht zuzubilligen."
"Dennoch gehe es hier nicht um ein Verbot der Gemeinschaft, betonte Insa Peters-Rehwinkel, sondern um die Frage, warum man diese besser nicht mit den Privilegien einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ausstatte."
Für die CDU.
"Ich finde das unsäglich, wie da Familien und Ehen auseinandergerissen werden." Zur Ablehnung in ihrer Fraktion sagte Winther: "Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht."
Und für die Grünen
Frehe zitierte aus einem Brief der Zeugen und kam zu dem Schluss: "Die Rechte aus der Religionsfreiheit, die für sie hier in Bremen gesichert sind, verwechseln sie mit den Privilegien einer Körperschaft des öffentlichen Rechts."
http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Vermischtes/376426/Keine-Anerkennung-als-Koerperschaft.html
sebe
Warum die FDP eher pro-Zeugen ist, kann ich nicht nachvollziehen.
Vielleicht
wissen die Parteiträger nicht, dass die Zeugen nicht zu einer
demokratischen Wahl dürfen und somit niemand wählen, auch nicht die FDP!!!
Na ja. Es gibt halt solche und jene.
Habe ich es richtig verstanden hat die FDP in Bremen (auch als Folge innerer
Querelen) im Parlament keinen Fraktionsstatus mehr. Sie war in dieser
Konsequenz auch nicht im Rechtsausschuß der Bremischen Bürgerschaft, bei der
Anhörung zum ZJ-Thema mit vertreten.
Sachkenntnis sprechen ich diesen saturierten Bürgern, in der Regel ohnehin ab.
Deren Motto war halt eben. Opposition - da die übrigen Parteien sich ohnehin
schon seit den Tagen der Anhörung eindeutig positioniert hatten.
Andererseits muss man wohl auf Baden-Württemberg hinweisen. Da stand das
dortige Justizministerium (der Regierung vor dem jetzigen Wechsel selbiger)
unter FDP-Führung.
Da unterstelle ich aber mal, dass man die bekannte Entscheidung in
Baden-Württemberg fällte, war eher dem Sog des Herrn Mappus von der CDU
zuzuschreiben, der da eher der Treiber und die FDP der Getriebene war.
Gleichwohl hat sie sich in Baden-Württemberg ja "treiben" lassen, auch das ist
richtig.
In Bremen indes hat die FDP keine Bestimmungsmacht, und ich kann nur hoffen,
dass die anstehenden Bremischen Wahlen, just diesen Aspekt, auch weiterhin
bestätigen werden.
Ich habe mit die URL nicht notiert, aber auf der Webseite Jesus.de gab es
einen Jubelgesang auf den Herrn Rössler, was für ein "Super-Patentchrist" der
doch sei.
Auch da kann ich nur hoffen, dass tatsächliche Christen nicht auf diese Tünche
hereinfallen. Der und seine Partei ist in erster Linie Lobbyist der Betuchten,
und garantiert keine "Volks"partei.
Die FDP heutiger Prägung trägt ja diesen Namen erst seit der Zeit nach 1945.
Gleichwohl gab es liberale Kreise schon weitaus früher.
Bei der Auswertung der "Freiburger Zeitung" (Jahrgang 1913) ist mir kürzlich
ein Inserat in die Hände geraten, von Kreisen der damaligen Nationalliberalen
Partei (eben einer der Vorläufer der heutigen FDP) welches in scharfer Klinge
gegenüber dem Ultramonatanismus (Katholizismus) focht. Lang, lang, ist es her.
Lang, lang ist es auch her, dass die Jungdemokraten in den 1970er Jahren ein
deutlich Kirchenkritisches Papier aufstellten.
Das indes hat mir der heutigen Speichelleckerpartei gegenüber der
Religionsindustrie (siehe Rössler), nichts aber auch gar nichts mehr zu tun.
Denkt man daran wie es Hitler mit seinen "Deutschen Christen" schaffte, die
großen Massen der Christen durch salbungsvolle Reden, als Stimmvieh gebrauchen
zu können, so kann ich nur hoffen, dass tatsächliche Christen, auch den
prinzipiellen Sozialdarwinismus-Charakter der FDP (vielleicht dort stärker
ausgeprägt als anderswo) erkennen, und sich nicht erneut als "Stimmvieh" a la
"Deutsche Christen" gebrauchen - mißbrauchen lassen.
"Sicher" wäre ich mir bezüglich dieser Hoffnung allerdings nicht!
Drahbeck
Frehe zitierte aus einem Brief der Zeugen
und kam zu dem Schluss:
"Die Rechte aus der Religionsfreiheit, die für sie hier in Bremen
gesichert sind, verwechseln sie mit den Privilegien einer Körperschaft
des öffentlichen Rechts."
http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Vermischtes/376426/Keine-Anerkennung-als-Koerperschaft.html
Frehes Ansicht teile ich. Aber die LK der ZJ hat eben, bei aller Bescheidenheit, Privilegien auch ganz gern.
GLOCKENTIN
"Wir streben an, gleichgestellt zu
werden mit anderen Gemeinschaften unserer Größenordnung oder auch den
großen Kirchen, weil das eben der Status ist, den das Grundgesetz
vorsieht."
GLOCKENTIN
"Wir streben den Status an, der uns
zusteht."
Karsten Packeiser (epd)
www.main-netz.de/nachrichten/politik/subdir/berichte02/art20502,1129609
Kommt im jahrelangen Gestreite um die Anerkennung als K.d.ö.R. nun schon eine Form der Gier zum Ausdruck?
Wilfried Schmickler - Die Gier
Es
gibt eben in jeder Gesellschaft Solche und Solche. Solche die mehr haben
Solche die weniger haben ...
Nur wenn es welche gibt die etwas haben, was die anderen nicht haben, was
sie aber auch unbedingt haben wollen ... dann entsteht
... die
Gier.
"Wir streben an, gleichgestellt zu werden mit anderen Gemeinschaften
unserer Größenordnung oder auch den großen Kirchen, weil das eben der
Status ist, den das Grundgesetz vorsieht."
........den das Grundgesetz vorsieht,......
Für den äußernden Herrn zur Erinnerung :
Das Grundgesetz besteht aus :
Freiheitsrechten, Gleichheitsrechten, Persönlichkeitsrechten, Elternrechten,
Berufsrechten, Schutzrechten, Vereinigungsrechten.
Conorr
Margit Ricarda Rolf
Die sogenannte Wiedervereinigung war da.
Die Zeugen Jehovas der DDR wurden als Religionsgemeinschaft und
Körperschaft anerkannt und wir Wessis wurden aufgefordert einer
Gleichstellung zuzustimmen in Form einer der üblichen Resolutionen ...
ich habe mich gefragt, ob die Abstimmung jetzt eigentlich demokratisch
oder theokratisch ist.
Puppet Master