"Erwachet!" vom 22. 3. 1961 (S. 8)

Bremen und die Zweitverleihung

geschrieben von: Drahbeck
Datum: 14. April 2011 15:58
Einer Meldung der Webseite von Radio Bremen zufolge, hat der Rechtsausschuß der Bremischen Bürgerschaft, und dabei werden vier Parteien namentlich genannt, welche das nun erfolgte Votum stützen. Die Empfehlung ausgesprochen, den Zeugen Jehovas in Bremen
n i c h t
denn KdöR-Status zuzubilligen.
Da vier Parteien als Unterstützer jenes vorgenannten Votums genannt werden, und ich einräumen muss über die Zusammensetzung der Bremischen Bürgerschaft nicht im Detail informiert zu sein, bleibt zumindest bei mir die Frage zurück.
Unter den vier genannten Parteien befindet sich aber nicht die Partei welche sich da "FDP" nennt.
Einstweilen muss die Frage unbeantwortet bleiben.
Vielleicht muss man das im nachfolgenden Link gesagte mit berücksichtigen.
Demzufolge hat die FDP in Bremen keinen Fraktionsstatus mehr. Das kann halt auch deren Nichtanwesenheit im Rechtsausschuss beinhalten (würde ich mal vermuten).
http://de.wikinews.org/wiki/FDP_verliert_Fraktionsstatus_im_Bremer_Landesparlament

Aber auch das muss gesagt werden:
Eine Empfehlung jenes Rechtsausschusses ist noch nicht mit einer tatsächlichen Entscheidung identisch, den in Bremen hat das Parlament (die Bürgerschaft) wohl die letzte Entscheidung zu tätigen (so jedenfalls würde ich das verstehen)

http://www.radiobremen.de/nachrichten/gesellschaft/gesellschaftbremenzeugenjehoas100.html

Siehe auch:
www.taz.de/1/nord/bremen/artikel/?dig=2011%2F04%2F15%2Fa0030&cHash=0846156827
 
Re: Eine Meldung aus Bremen - Ein ergänzender Kommentar dazu
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 14. April 2011 16:58
Am interessantesten fand ich neben der Tatsache alle vier Parteien votieren in der Frage ähnlich; dass dabei auch die Partei der "Linken" mit genannt wird.
So so, spinnt man den Faden mal weiter und fragt. Was ist mit Sachsen? Beispielsweise.
Seit jeher eine Zeugen Jehovas-Hochburg.
Zwar hat das dortige "Durchwinken" die CDU zu verantworten.
Aber immerhin sind die Linken dort - im Vergleich zu andernorts - relativ präsent. Andernorts sind sie weitaus schwächer.
Wie würden sich besagte "Linke" mit ihrem Trojanischen Pferd namens Besier wohl verhalten, sollte das Thema je wieder Relevanz erreichen?
Ich weis, das sind ungelegte Eier.
Aber man wird sich ja vielleicht auch über ungelegte Eier mal so seine Gedanken machen dürfen.
Und dann gilt wohl auch in diesem Falle.
Eine Bremische Schwalbe macht noch lange keinen Sommer.
Insbesondere wenn die dortigen Linken vorgenannten üblen Lobbyisten zu den Ihrigen zählen.
Da hätte die "Gysi-Partei" wohl noch einigen Klärungsbedarf.
Bis zum Beweis des Gegenteils, dürfte diese "Klärung" wohl eher im "aussitzen" bestehen.
Und solche Aussitzerparteien, sind bei mir auch weiterhin:
"Unten durch"!
 
Re: Eine Meldung aus Bremen - Ein ergänzender Kommentar dazu
geschrieben von: Margit Ricarda Rolf
Datum: 14. April 2011 18:08
Die Vorlage erfolgt Anfang Mai. Es ist geplant eine Abstimmung ohne Fraktionszwang herbeizuführen. Wir dürfen gespannt sein. Die Rechtslage ist nicht einfach, zumal Österreich in gleicher Sache vor dem Europäischen Gerichtshof verloren hat.
Re: Eine Meldung aus Bremen - Ein ergänzender Kommentar dazu
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 14. April 2011 18:33

Margit Ricarda Rolf
... Wir dürfen gespannt sein. Die Rechtslage ist nicht einfach, zumal Österreich in gleicher Sache vor dem Europäischen Gerichtshof verloren hat.

"Der Hund beisst sich dergestalt in den eigenen Schwanz" meiner Meinung nach, als das "Zwei-Klassen-Recht" de facto nicht angerührt wird.
Und da wirkt eben der Verquickung aller relevanten Parteien mit dem Kirchenfilz (respektive das Hinzielen in die Richtung) kontraproduktiv.
Deshalb muss ich auch die derzeitige SPD-Führung als meinen Feind bezeichnen, denn es gälte am Wahltage abzustrafen , unabhängig von der "bremischen Schwalbe", dieweil sie in dieser Grundsatzfrage mit zu den Aussitzern gehört!

Sie hätte in ihren eigenen eher geächteten "Laizisten" schon mal Kräfte an Bord, welche die notwendige Weichenstellung bewirken könnten.
Indes wenn man in der SPD Leute wie Thierse und Co weiter behätschelt, wird es wohl kaum was werden.
Und deshalb meine Entscheidung:
Die derzeitige SPD-Führung gehört in meiner Skala der potentiellen Feinde, mit an erster Stelle!


Ex-Kanzler Schmidt: Religionen sind nicht friedfertig genug.
"Fast alle Religionen geben sich heutzutage friedlich gesinnt. Aber in der
Praxis sind viele ihrer Führer... ebenso viele ihrer
Anhänger ... expansiv und sogar aggressiv."

www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft.html?&news%5Baction%5D=detail&news%5Bid%5D=3892
 

Re: Eine Meldung aus Bremen - Ein ergänzender Kommentar dazu
geschrieben von: Margit Ricarda Rolf
Datum: 15. April 2011 17:21
Nun, solche Feindbilder habe ich nicht. Ich denke, es ist eher an der Zeit aufzuklären, Politiker ins Boot zu holen und im außerparlamentarischen Bereich aktiv zu wirken.
Re: Eine Meldung aus Bremen - Ein ergänzender Kommentar dazu
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 16. April 2011 16:17

Margit Ricarda Rolf
Nun, solche Feindbilder habe ich nicht. Ich denke, es ist eher an der Zeit aufzuklären, Politiker ins Boot zu holen und im außerparlamentarischen Bereich aktiv zu wirken.

Vielleicht meinerseits noch die Anmerkung.
Jeder hat nur begrenzte Ressourcen, und halt auch unterschiedliche Kriterien, wofür er denn diese vorrangig einsetzt.
Wie auch immer Programme, und Praxis von Parteien aussehen mögen (ob ich die nun positiv oder negativ im Einzelfall bewerte). Keine Partei wird denn meine Person je zu ihren Mitgliedern zählen können.
Insofern fällt schon mal die berühmt-berüchtigte „Ochsentour" innerhalb der Parteien, die ja für viele, die dort „was werden wollen" prinzipiell ansteht, flach für mich.
Meine Kritik ist daher die eines Außenstehenden. Wenn andere den Status anzustreben, innerhalb einer Partei was bewegen zu wollen, hindere ich sie nicht daran.
Aber auch das ist klar. Die Zeiten, am Wahltage durch Nichtbeteiligung zu „glänzen" sind auch für mich endgültig vorbei.
Und da ist eben auch das im Vorfeld „näher in Augenschein" nehmen angesagt.
Und angesichts der bisherigen Verlautbarungen der SPD-Führung in Religionsfragen, kann ich schon jetzt prophezeien (im Herbst dieses Jahres stehen ja auch in Berlin Wahlen an). Und just bei diesen Wahlen wird besagte SPD eine Stimme weniger im Vergleich zu früheren Wahlen haben.
Der Grund wurde vorstehend schon mit genannt.

Re: Eine Meldung aus Bremen
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 23. April 2011 11:50
Als Dokumentation, der im Vergleich zu den gekürzten Pressemeldungen, etwas umfänglicher Ursprungstext;

14.04.2011
Zeugen Jehovas: Verleihung der Körperschaftsrechte abgelehnt
Der Rechtsausschuss lehnt es ab, den Zeugen Jehovas die Körperschaftsrechte zu verleihen. Eine entsprechende Empfehlung ans Parlament hat der Ausschuss heute mit großer Mehrheit beschlossen. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher Horst Frehe: „Die Zeugen Jehovas bieten aus unserer Sicht nicht die nötige Gewähr der Rechtstreue. In dieser Auffassung hat uns die große Anhörung u.a. von Zeugen Jehovas, AussteigerInnen, Ärzten und Verfassungsjuristen bestärkt. Die Zeugen Jehovas verstoßen demnach in generalisierender Weise gegen elementare Grundrechte. Indem die Zeugen Jehovas z.B. den Kontakt mit ausgetretenen Ehepartnern verbieten, beeinträchtigen sie den Schutz von Ehe und Familie. Der Kontaktabbruch treibt die Betroffenen in seelische Konflikte. Mit der Ablehnung von Bluttransfusionen gefährden die Zeugen Jehovas auch Leib und Leben minderjähriger Kinder und Jugendlicher. Das ist mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar. Insbesondere bei der Geburt ist eine erheblich höhere Müttersterblichkeit als bei anderen Religionsgemeinschaften zu verzeichnen. Die sogenannten Verbindungskomitees üben vor einer Operation offenbar einen derartigen Druck auf die Mitglieder aus, dass Zweifel bestehen, ob die Verweigerung der Bluttransfusion noch als Patientenverfügung betrachtet werden kann und beachtet werden muss. Auf jeden Fall gefährden die Zeugen Jehovas Leib und Leben ihrer Mitglieder.“
Die Religionsfreiheit der Zeugen Jehovas wird durch die Ablehnung der Körperschaftsrechte nicht eingeschränkt, wie der kirchenpolitische Sprecher Frank Willmann betont. Klar ist für ihn: „Eine zentral gesteuerte Glaubensgemeinschaft, die ihre Mitglieder in der Wahrnehmung ihrer Grundrechte einschränkt, darf nicht noch mit der Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft geadelt werden.“

gruene-bremen.de/startseite/volltext-startseite/article/zeugen_jehovas_verleihung_der_koerperschaftsrechte_abgelehnt/
Re: Eine Meldung aus Bremen
geschrieben von: Margit Ricarda Rolf
Datum: 24. April 2011 12:06
Für die Abstimmung wird - wie gesagt - der Frakitonszwang aufgehoben. Jeder Abgeordnete stimmt seinem Gewissen entsprechend ab.

Ich hatte hier in Hamburg mit der Senatskanzlei ein sehr langes Gespräch, weil ich wissen wollte, wie die bisherige Entscheidung in Hamburg aufgehoben werden kann. Stand ist hier, dass die Zeugen Jehovas in Hamburg derzeit Körperschaftsstatus besitzen. Eine Änderung kann es formal nur geben, wenn auf Bundesebene der Status rückgängig gemacht wird. Dann jedoch sind alle Länder angehalten ihre Entscheidungen zu überprüfen, bzw. rückgängi zu machen.

D.h.: die Zeugen klagen jetzt erneut. Das geht wiederum durch mehrere Instanzen - was Zeit braucht - und landet dann wahrscheinlich wieder vor dem Europäischen Gerichtshof. Kaum möglich, das Verfahren zu beschleunigen.

Da hilft nur Aufklärung. Ich gehe jetzt in Schulen, was mir übrigens viel Spaß macht. Ich werde konfrontiert mit Fragen wie: "Und das haben Sie wirklich geglaubt?" Ewiges Leben, ein Löwe der Stroh frißt, na ihr wißt schon....

Schockiert hat die Jugendlichen das neue Jugendbuch, das ich durch die Reihen gehen ließ. Das waren also etwa 20 Jugendliche, die sich nicht einfangen lassen werden. Wir müssen mehr Lehrer für solche Unterrichtsstunden gewinnen.
Re: Eine Meldung aus Bremen
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 25. April 2011 11:21
Jetzt gibt es auf 35 nummerierten Seiten, auch einen detaillierteren Bericht im Kontext des ZJ-Ansinnens auch in Bremen KdöR werden zu wollen.
Nicht erwähnt in diesem Bericht indes ist der Umstand, dass Bremen seitens der Zeugen Jehovas davor schon mal ein faktisches Ultimatum gesetzt wurde, im Sinne der Zeugen Jehovas entscheiden zu "müssen".
Siehe dazu:
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,79670,79670#msg-79670

Jenes Ultimatum, vielleicht auch wegen seiner öffentlichen Resonanz darauf, verstrich dann wohl ergebnislos (zumindest wenn man unterstellt, das Ergebnis "könne" nur in einer den ZJ gefälligen Entscheidung bestehen).
Auch in Bremen stehen demnächst Landtagswahlen vor der Tür. Etwa für den 11/12. Mai ist die letzte Sitzung des derzeitigen Parlaments der Bremischen Bürgerschaft (Parlament) terminiert.
In ihr ist dann wohl auf der Grundlage einer Vorlage des Rechtsausschusses der Bremischen Bürgerschaft, über diese mit zu entscheiden.
Aus dem 35-Seiten-Text dann nachfolgend noch einige Auszüge.

Der Volltext ist zugänglich unter:
www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/Drs-17-1753_be4.pdf
Beziehungsweise:
http://www.bremische-buergerschaft.de/fileadmin/volltext.php?area=&np=&navi=informationsdienste5&buergerschaftart=1&dn=D17L1753.DAT&lp=17&format=pdf&edatum=2011-04-2

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1753 Landtag (zu Drs. 17/819 und 17/913) 17. Wahlperiode 20.04.2011 ...
Im Ergebnis stellte der Ausschuss (Bremen) nach Anhörung des Berliner Vertreters fest, dass das Land Berlin in dem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin mit Blick auf das in verwaltungsgerichtlichen Verfahren übliche Amtsermittlungsprinzip auf das Stellen von Beweisanträgen verzichtet hatte, sodass eine Beweiserhebung hinsichtlich der typisierenden Tatsachen unterblieben war. So wurde unter anderem zur Frage des durch die Religionsgemeinschaft ausgeübten Drucks auf Eltern, medizinisch erforderliche Bluttransfusionen für ihre Kinder abzulehnen, weder vorgetragen noch ermittelt. ...
kommt das Justizministerium Baden-Württemberg in seiner gutachterlichen Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass dem Antrag der Zeugen Jehovas auf Verleihung der Rechte einer Körperschaft öffentlichen Rechts für das Land Baden-Württemberg nicht stattgegeben werden müsse. Anders als vom Oberverwaltungsgericht Berlin seien bei der Prüfung insbesondere die Aussagen ehemaliger Zeugen Jehovas, ihrer Angehörigen, von Vertretern von Selbsthilfevereinen und eines erfahrenen Diplompsychologen einbezogen worden. Des Weiteren seien die für die Mitglieder bestimmten Schriften sowie eine aktuelle erziehungswissenschaftliche Dissertation ausgewertet worden. ...
Die Frage, ob die Zeugen Jehovas die "Gewähr der Rechtstreue" im Hinblick auf die Beeinträchtigung oder Gefährdung der Grundrechte Dritter bieten, ist für Baden-Württemberg noch nicht verbindlich gerichtlich entschieden ...
In Baden-Württemberg geht es nicht um ein Verbot der Tätigkeit der Zeugen Jehovas, sondern um die Verleihung eines Privilegiertenstatus. Dieser kann nach Auffassung des Justizministeriums Baden-Württemberg wegen Gefährdung der Grundrechte Dritter versagt werden. ...
Zur Religionsfreiheit nach Artikel 4 Absatz 1 und 2 Grundgesetz hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich zur Prüfung aufgegeben, ob austrittswillige Mitglieder zwangsweise oder mit vom Grundgesetz missbilligten Mitteln in der Gemeinschaft festgehalten werden. Die nach Artikel 6 Grundgesetz feststellbaren Beeinträchtigungen könnten auch austrittswillige Personen aus Furcht vor Isolation oder Kontaktabbruch zum Verbleib in der Religionsgemeinschaft veranlassen, sodass eine Gefährdung des Grundrechtes auf Religionsfreiheit anzunehmen sei. ...
Bei den Mitgliedern der Religionsgemeinschaft werde nicht nur verbal die Haltung zum Bluttransfusionsverbot gestärkt, sondern durch Ausübung von Druck auf die Eltern werde der staatliche Schutzgedanke unterlaufen, sodass erhebliche Gefährdungen für Kinder nicht auszuschließen seien. ...
Das Justizministerium Baden-Württemberg habe im Rahmen einer Gesamtabwägung einerseits die Religionsfreiheit der Jehovas Zeugen und andererseits die festgestellten Grundrechtsbeeinträchtigungen beleuchtet und im Ergebnis festgestellt, dass insoweit die Gefährdung der Grundrechtsposition Dritter überwiege. ...
Es werde von der Religionsgemeinschaft erwartet, dass der noch an Jehova Glaubende sich von dem sich einer anderen Glaubens- oder Lebensanschauung nähernden Abtrünnigen trenne und keinerlei Kontakt mehr halte. Hier stelle sich die Frage nach dem Wertesystem, wenn so etwas verlangt werde. ...
Die Vertreter der Aussteigerorganisationen schilderten derartige Vorfälle anhand von Einzelbeispielen. Insbesondere die sehr intensive Arbeit in der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen mache eine Ehe mit einem nicht den Jehovas Zeugen angehörenden Partner nahezu unmöglich. ...
Selbst eine im Gerichtsverfahren erteilte Zustimmung zu Besuchsrechten könne nicht realisiert werden. In der Regel werde das Besuchsrecht umgangen und teilweise sogar behauptet, das Kind sei vom anderen Partner missbraucht worden. Die Grundrechtsverletzungen, insbesondere Verletzung der Menschenwürde, seien durch viele Beispiele zu belegen. ...
Die Argumentation, der Zeuge Jehovas, der sich zur Taufe entschlossen habe, kenne die Lehren der Zeugen Jehovas, habe ihnen zugestimmt und sich deswegen taufen lassen, könne für ein bei den Zeugen Jehovas aufgewachsenes Kind keine Anwendung finden, da es nichts anderes habe kennen lernen können. Die Zeugen Jehovas sprechen von einer so genannten vorverlagerten Gewissensentscheidung, die allerdings bei kleinen und minderjährigen Kindern nicht greifen könne. ...
Die Eltern erklärten, dass sie als Zeugen Jehovas dieser Transfusion nicht zustimmen dürften. Nach Hinzutreten weiterer Mitglieder der Religionsgemeinschaft, die sich als Helfer der Eltern vorstellten, und nach einer gemeinsamen Beratung wurde die Durchführung der Bluttransfusion abgelehnt. Als die Betreuer der Religionsgemeinschaft die Klinik verlassen hatten, wandten sich die Eltern noch einmal an die Mediziner und berichteten von ihrem Konflikt, einerseits wollten sie alles Gute für ihr Kind und sahen die Notwendigkeit der Bluttransfusion ein, andererseits hatten sie große Angst davor, dass ihr Kind dann nicht mehr zu den Gerechten gehöre. Die Eltern hätten unter einem erheblichen Druck der Religionsgemeinschaft gestanden und Angst vor einem Ausschluss aus der Religionsgemeinschaft oder vor einem Kontaktverbot zu ihrem Kind gehabt. ...
Zur Rolle der Verbindungskomitees führte Prof. Dr. Huppertz aus, dass er deren Teilnahme nicht als unterstützend, sondern im Gegenteil als die Entscheidung erschwerend wahrgenommen habe. ...
Der häufigste medizinisch relevante Vorgang sei die Geburt eines Kindes. Ein Vergleich der Sterblichkeit von Müttern bei der Geburt zwischen der Allgemeinbevölkerung und der bei den Zeugen Jehovas habe ergeben, dass die Sterblichkeit bei den den Zeugen Jehovas angehörenden Müttern erheblich höher liege als bei anderen Müttern. ...
Schulleiter berichten hinsichtlich der Klassenfahrten, dass Schülerinnen und Schüler der Zeugen Jehovas häufig zum Zeitpunkt der Klassenfahrt krank würden. Darüber führe das Ressort jedoch keine Statistiken. ...
Eine Erziehung zu einem religionsmündigen Bürger erfolge nicht. Vielmehr werden die Kinder in eine Außenseiterrolle gedrängt, indem man ihnen von Anfang an erklärt, was gut und böse ist und dass die nicht an Jehova Glaubenden vom Satan beherrscht seien. Eine freie Entscheidung, welcher Religionsgemeinschaft sie angehören wollen, können die Kinder nicht treffen, sodass das Grundrecht auf Religionsfreiheit verletzt werde. Die Kinder aus Familien der Zeugen Jehovas werden aufgrund des keine Kritik zulassenden hierarchischen Aufbaus der Religionsgemeinschaft, der Andersdenkende ausstoße und aus der Gemeinschaft aussortiere, nicht zur Kritikfähigkeit erzogen. Der Bundesgerichtshof habe in solchen Fällen mehrfach entschieden, dass dem Staat diesbezüglich ein Wächteramt zukomme und ein Eingreifen in Sorge- und Umgangsrechtsfällen geboten sei. ...
Der aus religiösen Gründen empfohlene Abbruch des Kontaktes zu "abtrünnigen" Familienangehörigen ist zwar von der Glaubensfreiheit erfasst, aber verfassungsrechtlich mit geringerem Gewicht einzuordnen als das Grundrecht auf negative Religionsfreiheit eines austrittswilligen Mitglieds der Zeugen Jehovas. Die Androhung eines Kontaktabbruchs soll den Austrittswilligen zum Verbleib in der Religionsgemeinschaft zwingen, sodass dieser in seiner Religionsfreiheit nachhaltig beeinträchtigt wird. ...
wird deutlich, dass die Religionsgemeinschaft Grundrechtsgefährdungen bis hin zu Todesfällen von Kindern in Kauf nimmt und diesbezüglich auch massiv Einfluss auf Elternentscheidungen nimmt. ...
Ehemalige Zeugen Jehovas äußerten in der öffentlichen Anhörung ausnahmslos, dass sie selbst von Züchtigungen betroffen waren oder Zeugen derartiger Züchtigungen bis in die Gegenwart geworden sind. Das Gleiche gilt für die Aussage der Betroffenen in nicht öffentlicher Sitzung. Auch der Weltanschauungsbeauftragte der Bremischen Evangelischen Kirche berichtete aus seiner praktischen Erfahrung und aus langjähriger Beratungstätigkeit, dass das Züchtigungsrecht der Eltern gegenüber den Kindern immer wieder in der Beratung von Aussteigern auftauchte. ...
Der Rechtsausschuss kommt in seiner Gesamtbewertung - und in überwiegender Übereinstimmung mit der Landesregierung Baden-Württemberg - zu folgendem Ergebnis: ...
Bremen ist verfassungsrechtlich befugt, die Voraussetzungen für die Verleihung der Rechte einer Körperschaft öffentlichen Rechts für das Land Bremen auch nach einer so genannten "Erstverleihung" durch ein anderes Bundesland eigenständig zu prüfen. ...
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin weist nach Auffassung des Rechtsausschusses Mängel auf. ...
Hilfsweise ist die Auffassung vertretbar, dass der Antrag auf Verleihung der besonderen öffentlich-rechtlichen Körperschaftsrechte auch dann abgelehnt werden kann, wenn die Gewähr der Rechtstreue trotz aller zumutbaren Aufklärungsversuche unklar bleibt.
Die Gewähr der Rechtstreue ist nicht gegeben, da wegen des geforderten Kontaktverbotes mit ausgetretenen oder ausgeschlossenen Mitgliedern der Zeugen Jehovas der Grundrechtsschutz von Familie und Ehe beeinträchtigt und gefährdet wird. Des Weiteren liegt eine Beeinträchtigung und Gefährdung des Grundrechts auf negative Religionsfreiheit, bedingt durch die Sanktionen gegenüber austrittswilligen Mitgliedern, vor. ...
Der Rechtsausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass in diesem Verfahren nicht über ein Verbot der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas und ihrer Glaubensbetätigung, sondern lediglich über die Verleihung eines Privilegiertenstatus mit besonderen Rechten in Bremen zu entscheiden ist. ...
Der Rechtsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft (Landtag) einstimmig, das Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft öffentlichen Rechts an Jehovas Zeugen in Deutschland (Drs. 17/819) abzulehnen und der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen die Rechte einer Körperschaft öffentlichen Rechts in der Freien Hansestadt Bremen im Wege der Zweitverleihung nicht zuzubilligen."

Re: Eine Meldung aus Bremen
geschrieben von: Margit Ricarda Rolf
Datum: 25. April 2011 12:37
Ich glaube schon, dass die Angelegenheit in Bremen jetzt von anderer Qualität ist. Mehr als bisher wurde deutlich, in welcher Notlage sich insbesondere Kinder der Zeugen Jehovas befinden.

In Berlin hatte man es sich zu einfach gemacht, weil ehemalige Zeugen Jehovas nicht gehört worden sind. Man verwies lediglich auf die Fehlanzeigen der Jugendämter und Sektenbeauftragten, ohne zu berücksichtigen, dass weder ein Zeuge Jehovas noch ein ehemaliger Zeuge Jehovas sich an Einrichtungen des Staates oder der Kirche wenden würden.

Erst allmählich fühlen sich Abtrünnige so frei nicht nur via Internet und Medien an die Öffentlichkeit zu gehen, sondern auch die Hilfe ihrer Abgeordneten im Wahlkreis, politische und kirchliche Sektenbeauftragte, Jugendämter und Rechtsanwälte in Anspruch zu nehmen.

Der Bericht von RA Zillikens zum Umgangsrecht abtrünniger Väter vor dem Rechtsausschuss war beeindruckend. Gallentin saß ausdruckslos da als Zillikens davon berichtete, dass die Rechtsanwälte der Zeugen Jehovas ganz gezielt solche Abtrünnigen des sexuellen Missbrauchs beschuldigen, um bei Richtern ein Kontaktverbot zuerwirken. Er zeigte auf, wie gerade bei Kleinkindern ein solches Kontaktverbot auf die Vertrauensbildung in den ersten Lebensjahren wirkt und in wie vielen Fällen sich die Schicksale solcher Kinder wiederholen. Das Kind hat ein Recht auf beide Elternteile. Sorge- und Umgangsrecht ist nicht das Recht des Elternteils, sondern das Recht des Kindes auf Umgang mit dem Elternteil. Hier wird ganz bewußt von der WTG ein Grundrecht von unmündigen Kindern so schwer verletzt, dass die Mitglieder des Rechtsausschusses empört waren.

Und was hatte Glockentin als Schlusswort zu sagen? Er käme sich bei all den Beschuldigen vor, als seien er und die Abtrünnigen in zwei verschiedenen Relgionsorganisationen gewesen. Dann müsse er wohl mehr als 40 Jahre etwas nicht mitbekommen haben.

Nein. Die Anhörung hatte schon eine besondere Qualität und die Betroffeneheit der Abgeordneten war echt und für jeden spürbar. Wie von der WTG Grundrechte, insbesondere von Kindern, mit Füßen getreten werden, in einem demokratischen Rechtsstaat bitte sehr, das hätten sich die Abgeordneten in ihren kühnsten Träumen nicht vorstellen können.

So erklärte Frau Winther für die CDU-Fraktion dann auch: "es geht hier keineswegs um ein Verbot der Zeugen Jehovas.....es geht allein darum, zusätzliche Rechte in den jeweiligen Bundesländern zu erlangen oder nicht, als da sind zum Beispiel Steuerfragen, die Möglichkeit, Kindergärten zu gründen, und Ähnliches mehr. Nur um diese Fragen geht es."

Ich glaube, nachdem das ganze Ausmaß der Grundrechtsverletzungen deutlich geworden ist, möchte kein Abgeordneter, dass die Zeugen jehovas Kindergärten und Schulen betreiben und die Kinder noch mehr abschotten als bisher oder dass sie in Aufsichtsräten der Rundfunkanstelten sitzen und ihre Propaganda im öffentlichrechtlichen Fernsehen verbreiten. Wir dürfen hoffen und gespannt sein, ob es dem Rechtsausschuss gelungen ist, diese Botschaft in die Fraktionen hineinzutranportieren. Das Abstimmungsergebnis wird es uns zeigen.
Re: Eine Meldung aus Bremen
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 13. Mai 2011 04:28
Bremen hat laut Bericht des "Weser-Kurier" seine Entscheidung in Sachen ZJ-KdöR-Ambitionen gefällt.
Bemerkenswert, wie sich in der Sache die Sozialdarwinistische Partei FDP verhielt.
Einfach der Mehrheitsmeinung in der Bremischen Bürgerschaft anschliessen behagt ihr offenbar nicht.
Ergo brachte sie einen Antrag ein, man möge doch einfach dem "bayrischen Gutsherrenmodell" folgen. Diese Formulierung verwandte sie zwar nicht, in der Sache aber läuft es darauf hinaus. Geistesverwandte Seelen. Überleben des Stärksten - Untergang dem Schwachen - unterstützen sich halt.
"Bayrisches Gutsherrenmodell" steht für den Umstand, vollendete Tatsachen - per Federstrich - ohne parlamentarische Diskussion zu schaffen.
Die fadenscheinige Behauptung der FDP, auch sie wolle ja keine ZJ-KdöR-Anerkennung, dürfte wohl so gesehen, noch nicht mal das Papier wert sein, auf dem sie dann vielleicht im Sitzungsprotokoll notiert wird.
Vertreter dreier anderer Parteien werden in dem Bericht der genannten Zeitung, auch noch mit Statements zitiert.
Für die SPD gibt es das Votum (unter anderem):

"Dennoch gehe es hier nicht um ein Verbot der Gemeinschaft, betonte Insa Peters-Rehwinkel, sondern um die Frage, warum man diese besser nicht mit den Privilegien einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ausstatte."

Für die CDU.

"Ich finde das unsäglich, wie da Familien und Ehen auseinandergerissen werden." Zur Ablehnung in ihrer Fraktion sagte Winther: "Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht."

Und für die Grünen

Frehe zitierte aus einem Brief der Zeugen und kam zu dem Schluss: "Die Rechte aus der Religionsfreiheit, die für sie hier in Bremen gesichert sind, verwechseln sie mit den Privilegien einer Körperschaft des öffentlichen Rechts."

http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Vermischtes/376426/Keine-Anerkennung-als-Koerperschaft.html

Re: Eine Meldung aus Bremen
geschrieben von: sebe
Datum: 13. Mai 2011 15:10
Warum die FDP eher pro-Zeugen ist, kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht
wissen die Parteiträger nicht, dass die Zeugen nicht zu einer demokratischen Wahl dürfen und somit niemand wählen, auch nicht die FDP!!!
Re: Eine Meldung aus Bremen
geschrieben von: Drahbeck (
Datum: 13. Mai 2011 15.12

sebe
Warum die FDP eher pro-Zeugen ist, kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht
wissen die Parteiträger nicht, dass die Zeugen nicht zu einer demokratischen Wahl dürfen und somit niemand wählen, auch nicht die FDP!!!

Na ja. Es gibt halt solche und jene.
Habe ich es richtig verstanden hat die FDP in Bremen (auch als Folge innerer Querelen) im Parlament keinen Fraktionsstatus mehr. Sie war in dieser Konsequenz auch nicht im Rechtsausschuß der Bremischen Bürgerschaft, bei der Anhörung zum ZJ-Thema mit vertreten.
Sachkenntnis sprechen ich diesen saturierten Bürgern, in der Regel ohnehin ab.

Deren Motto war halt eben. Opposition - da die übrigen Parteien sich ohnehin schon seit den Tagen der Anhörung eindeutig positioniert hatten.

Andererseits muss man wohl auf Baden-Württemberg hinweisen. Da stand das dortige Justizministerium (der Regierung vor dem jetzigen Wechsel selbiger) unter FDP-Führung.
Da unterstelle ich aber mal, dass man die bekannte Entscheidung in Baden-Württemberg fällte, war eher dem Sog des Herrn Mappus von der CDU zuzuschreiben, der da eher der Treiber und die FDP der Getriebene war. Gleichwohl hat sie sich in Baden-Württemberg ja "treiben" lassen, auch das ist richtig.

In Bremen indes hat die FDP keine Bestimmungsmacht, und ich kann nur hoffen, dass die anstehenden Bremischen Wahlen, just diesen Aspekt, auch weiterhin bestätigen werden.
Ich habe mit die URL nicht notiert, aber auf der Webseite Jesus.de gab es einen Jubelgesang auf den Herrn Rössler, was für ein "Super-Patentchrist" der doch sei.
Auch da kann ich nur hoffen, dass tatsächliche Christen nicht auf diese Tünche hereinfallen. Der und seine Partei ist in erster Linie Lobbyist der Betuchten, und garantiert keine "Volks"partei.

Die FDP heutiger Prägung trägt ja diesen Namen erst seit der Zeit nach 1945.
Gleichwohl gab es liberale Kreise schon weitaus früher.
Bei der Auswertung der "Freiburger Zeitung" (Jahrgang 1913) ist mir kürzlich ein Inserat in die Hände geraten, von Kreisen der damaligen Nationalliberalen Partei (eben einer der Vorläufer der heutigen FDP) welches in scharfer Klinge gegenüber dem Ultramonatanismus (Katholizismus) focht. Lang, lang, ist es her.
Lang, lang ist es auch her, dass die Jungdemokraten in den 1970er Jahren ein deutlich Kirchenkritisches Papier aufstellten.
Das indes hat mir der heutigen Speichelleckerpartei gegenüber der Religionsindustrie (siehe Rössler), nichts aber auch gar nichts mehr zu tun.
Denkt man daran wie es Hitler mit seinen "Deutschen Christen" schaffte, die großen Massen der Christen durch salbungsvolle Reden, als Stimmvieh gebrauchen zu können, so kann ich nur hoffen, dass tatsächliche Christen, auch den prinzipiellen Sozialdarwinismus-Charakter der FDP (vielleicht dort stärker ausgeprägt als anderswo) erkennen, und sich nicht erneut als "Stimmvieh" a la "Deutsche Christen" gebrauchen - mißbrauchen lassen.
"Sicher" wäre ich mir bezüglich dieser Hoffnung allerdings nicht!

Re: Eine Meldung aus Bremen
geschrieben von: Margit Ricarda Rolf
Datum: 14. Mai 2011 06:54
Ich freue mich einfach, dass die Bürgerschaft dem Rechtsausschuss gefolgt ist. Alle Aussteiger haben gute Arbeit bei der Anhörung geleistet und das ist gewürdigt worden.

Auch die Experten haben einen erheblichen Beitrag dazu geleistet.

Ein schönes Ergebnis.
Re: Eine Meldung aus Bremen
geschrieben von: sebe
Datum: 14. Mai 2011 09:01
Glückwunsch--so kanns weiter gehen!!!
Re: Gier?
geschrieben von: X ~ mysnip
Datum: 14. Mai 2011 14:33

Drahbeck

Frehe zitierte aus einem Brief der Zeugen und kam zu dem Schluss:

"Die Rechte aus der Religionsfreiheit, die für sie hier in Bremen gesichert sind, verwechseln sie mit den Privilegien einer Körperschaft des öffentlichen Rechts."

http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Vermischtes/376426/Keine-Anerkennung-als-Koerperschaft.html

Frehes Ansicht teile ich. Aber die LK der ZJ hat eben, bei aller Bescheidenheit, Privilegien auch ganz gern.

GLOCKENTIN
"Wir streben an, gleichgestellt zu werden mit anderen Gemeinschaften unserer Größenordnung oder auch den großen Kirchen, weil das eben der Status ist, den das Grundgesetz vorsieht."

GLOCKENTIN
"Wir streben den Status an, der uns zusteht."
Karsten Packeiser (epd)
www.main-netz.de/nachrichten/politik/subdir/berichte02/art20502,1129609

Kommt im jahrelangen Gestreite um die Anerkennung als K.d.ö.R. nun schon eine Form der Gier zum Ausdruck?

Wilfried Schmickler - Die Gier
Es gibt eben in jeder Gesellschaft Solche und Solche. Solche die mehr haben Solche die weniger haben ...
Nur wenn es welche gibt die etwas haben, was die anderen nicht haben, was sie aber auch unbedingt haben wollen ... dann entsteht
... die Gier.

http://www.youtube.com/watch?v=O8XVBpzlzDU
 

Re: Gier?
geschrieben von: Margit Ricarda Rolf
Datum: 14. Mai 2011 14:48
Ich erinnere noch vage, als wir aufgefordert wurden in der Versammlung, damit einverstanden zu sein, jetzt Mitglied einer Körperschaft zu werden. Ich gebe zu, ich habe brav meine Hand gehoben, wenn auch mit ungutem Gefühl. Verstanden hat es wohl niemand.

Die sogenannte Wiedervereinigung war da. Die Zeugen Jehovas der DDR wurden als Religionsgemeinschaft und Körperschaft anerkannt und wir Wessis wurden aufgefordert einer Gleichstellung zuzustimmen in Form einer der üblichen Resolutionen. Ich habe mich gefragt, was eigentlich mit Petra ist. Sie war nicht da - (wie so oft). Und ich habe mich gefragt, ob die Abstimmung jetzt eigentlich demokratisch oder theokratisch ist. Über die Folgen habe ich mir in dem Moment keine Gednaken gemacht. Ich fand die Abstimmung an sich nur ungewöhnlich.

Üblicherweise wurde theokratisch mitgeteilt. Oder bei einer Resolution antworteten alle mit "Ja". Eine Abstimmung fiel da eher aus dem Rahmen. Und Jürgen B ... hat tasächlich gezählt: Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen. Das hat niemanden stutzig gemacht.
Familienname redaktionell verkürzt
Re: Eine Meldung aus Bremen
geschrieben von: Conorr
Datum: 14. Mai 2011 15:10

Man braucht sich nur Inhalte und neue Personalstruktur vom gerade stattfindenden
Bundesparteitag ansehen, ........... und alles klärt sich wie von selbst.

Conorr
Re: Gier?
geschrieben von: Conorr
Datum: 14. Mai 2011 19:23

"Wir streben an, gleichgestellt zu werden mit anderen Gemeinschaften unserer Größenordnung oder auch den großen Kirchen, weil das eben der Status ist, den das Grundgesetz vorsieht."
........den das Grundgesetz vorsieht,......

Für den äußernden Herrn zur Erinnerung :

Das Grundgesetz besteht aus :

Freiheitsrechten, Gleichheitsrechten, Persönlichkeitsrechten, Elternrechten,
Berufsrechten, Schutzrechten, Vereinigungsrechten.

Conorr
 

Re: theokratisch?
geschrieben von: X ~ mysnip
Datum: 15. Mai 2011 12:31

Margit Ricarda Rolf
Die sogenannte Wiedervereinigung war da. Die Zeugen Jehovas der DDR wurden als Religionsgemeinschaft und Körperschaft anerkannt und wir Wessis wurden aufgefordert einer Gleichstellung zuzustimmen in Form einer der üblichen Resolutionen ...
ich habe mich gefragt, ob die Abstimmung jetzt eigentlich demokratisch oder theokratisch ist.

Puppet Master

http://www.youtube.com/watch?v=3JoGpJLhoIw&feature=mfu_in_order&list=UL
"Erwachet!" 8. März 1974
Rubrik: "Wir beobachten die Welt" (S. 30)

ZurIndexseite