Annotationen zu den Zeugen Jehovas
Das Zeugen Jehovas-Votum von Christoph Link aus dem Jahre 1997
Unter der Überschrift
"Zeugen Jehovas und der Körperschaftsstatus" hatte der Erlanger Professor Christoph Link in der "Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht" in Heft 1/1998 einen Text veröffentlicht, der laut Fußnote "in leicht gekürzter Fassung ein Rechtsgutachten darstellt, das der Verfasser am 12. 4. 1997 der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Vorlage beim Bundesverwaltungsgericht erstattet hat."
Wie man weiß, war die Angelegenheit mit der Verhandlung des Jahres 1997 keineswegs "beendet". Insofern stellen diese Ausführungen nicht den letzten, aktuellen Stand dar. Zeitweilig war, bzw ist, an unterschiedlichen Orten, dieser vorgenannte Text auch im Internet zugänglich. Er sei wegen der - aus meiner Sicht - grundsätzlichen Bedeutung auch an dieser Stelle dokumentiert (etwas überarbeitet Fließtext ohne ausgewiesene Fußnoten und Seitennnachweis). Es geht um die Substanz, was er zu sagen hat.
Im einzelnen führte Link aus:
Hier nicht mehr Online
Hinweis:
Auf der Zeugen Jehovas eigenen Webseite gab es zumindest in der Frühzeit jenen Text auch.
Siehe nachstehendes Bildschrirmfoto
entnommen aus:
http://web.archive.org/web/20010822094327/www.jehovaszeugen.de/rec/ues/default.htm
Offenbar ist der Text dort nicht (oder nicht mehr) zugänglich
Das aufrufen der Verlinkung produziert lediglich Fehlermeldungen.
Der Fairnes halben sei hinzugefügt.
Man rufe mal über eine Suchmaschine den Begriff "Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht" auf und sehe sich die dort offerierten finanziellen Konditionen näher an. Die dürften für etliche mehr als abschreckend sein.
Wissenschaftlich Interessierte nutzen in der Regel ohnehin die Bestände wissenschaftlicher Bibliotheken, und gehen damit horrenden unsozialen Finanzforderungen aus dem Wege.
Andererseit: die Aufsatz von Link war WTG-kritisch.
Ein anderer - nicht WTG-kritischer Ausatz aus dergleichen Zeitschrift - ist noch heute auf der aktuellen Variante der Zeugen Jehovas-Wenseite vorfindlich. Wiederum mit der Angabe mit freundlicher Genehmigung des Verlages.