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Geschrieben von Drahbeck am 18. Juli 2005 17:39:00: Nachdem nun im Land Berlin
zumindest die ZJ-KdöR-Angelegenheit in vermutlich "trockenen Tüchern" ist,
stellt sich die Frage, ob der von der WTG gewünschte Automatismus auch in den anderen
Bundesstaaten des kulturpolitisch föderalistisch konzipierten Landes, Bundesrepublik
Deutschland eintritt. Interessant wäre es zu erfahren, welche tatsächliche Rolle da
beispielsweise Bayern wahrzunehmen gedenkt. Den deutschen "Rückenwind" im Rücken, befand die WTG dass es nun an der
Zeit sei, auch Österreich in die Knie zu zwingen.Zu einer gütlichen Einigung ist man ja
dort bis heute nicht gelangt, wenn man unter gütlicher Einigung die bedingungslose
Anerkennung aller WTG-Forderungen versteht. Zeugen Jehovas klagen Österreich Die Zeugen Jehovas haben Österreich vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geklagt. Mit ihrer Stellung als staatlich eingetragene "religiöse Bekenntnisgemeinschaft" sehen sie sich gegenüber staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften benachteiligt. Der EGMR habe die Klage mit Entscheid vom 5. Juli zugelassen, hieß es heute. "Zahlreiche Benachteiligungen" Benachteiligungen anerkannter Bekenntnisgemeinschaften gegenüber Kirchen und Religionsgemeinschaften finden sich laut einer Aussendung unter anderem im bürgerlichen Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Wehr- und Zivildienstgesetz, Exekutionsrecht, Medienrecht, Schulwesen und Abgabenrecht. So seien etwa nur Spenden an anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften steuerlich absetzbar. Diskriminierungen seien auch durch das "teilweise staatlich geförderte Sektenstigma" gegeben. Die Vorführung von "Anti-Sekten-Videos" an Schulen etwa führe oftmals zu verbalen und sogar tätlichen Angriffen auf Kinder von Zeugen Jehovas. Verweis auf andere Länder Gegen diese Benachteiligungen setzt sich die Gemeinschaft, die nach eigenen Angaben in Österreich über 23.000 Mitglieder und rund 13.000 Sympathisanten verfügt, zur Wehr. Die Zeugen Jehovas verweisen darauf dass es in anderen europäischen Ländern wie
Italien, Schweden, Finnland, Norwegen, Portugal, Spanien und Großbritannien völlige
gesetzliche Gleichstellung mit anderen Kirchen gebe. |