Die „Liebe" der Zeugen Jehovas in der Praxis.


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 28. Februar 2005 03:23:36:

In der Endphase der "DDR", machte deren Staatssicherheitsminister im "Parlament" (Volkskammer) mit einer Rede Furore, die je nach Standpunkt geeignet war, Lachsalven oder auch das Gegenteil davon zu produzieren.
"Ich liebe doch alle Menschen. Ich liebe doch alle …" tönte da der Herr Mielke.
So, so, mag man dazu nur sagen. Wer diese vorgebliche "Liebe" in der Praxis erfuhr, wird da wohl andere Vokabeln dafür verwenden.
An vorstehendem fühlt man sich unwillkürlich erinnert, wenn man in "Erwachet!" vom 22. 10. 1953 die nachfolgende Ausführung über die "Liebe" der Zeugen Jehovas lesen konnte:

"Ein Abonnent schreibt: 'Gestern machte ich einen Nachbesuch bei einem Mann, der sich erkundigte: 'Was denken Sie über die Katholiken?' Ich frage ihn: 'Was halten Sie von ihnen?' Er antwortete: 'Nun, ich weiß nicht, aber ich hörte, daß Jehovas Zeugen sie hassen.' Darauf erwiderte ich: 'Ich will Ihnen sagen, was wir wirklich von ihnen denken. Wir lieben sie so sehr, daß wir von Haus zu Haus gehen, Stunde um Stunde, Tag für Tag, Jahr um Jahr in jedem Lande auf der Erde, um ihnen von Gottes Königreich zu erzählen und sie auf den Weg hinweisen, den sie einschlagen möchten, um ewig in Glück zu leben, und dies trotz all der Dinge, die sie oder irgend jemand sonst uns deswegen antun mögen. Lieben Sie so sehr?"


Mag man das auch als billige Polemik abtun, so besteht dabei doch ein tieferer Hintergrund. Schon unmittelbar nach 1945 wurde ein örtlicher Zeugen Jehovas-Funktionär, namens August Seck vor den Kadi gezerrt. Die WTG war darüber so erbost, dass sie eigens unter dem Titel „Gottesdienstfreiheit" eine Vortragserie dazu veranstaltete. Das ganze spielte sich zu einer Zeit ab (1947/48), wo das DDR-Verbot der Zeugen noch nicht Realität war. Und so findet man den in dem diesbezüglichen Vortragsmanuskript auch noch solche Sätze wie die:
„In der Ostzone suchte die Geistlichkeit beider Konfessionen, wie uns maßgebliche Offiziere der Sowjetischen Militär-Administration bekundeten, einen Einfluß dahingehend geltend zu machen, dass nur die katholische und evangelische Kirche als erlaubt anerkannt würden. Alle Sekten, besonders Jehovas Zeugen, würden im Volke Unruhe stiften und dürften nicht geduldet werden. Die sowjetische Besatzungsmacht hat sich aber klüger verhalten …"


Die Attacke in „Gottesdienstfreiheit" richtet sich also nicht vordergründig gegen den Osten. Ziel der WTG-Attacke ist ein Gericht in den westlichen Bezirken Deutschlands, zu einer Zeit, wo dessen Teilung noch nicht so zementiert war, wie dies einige Jahre später der Fall war.
„Auf Grund des Paragraphen 166 wurde am 3. September 1947 der Prediger August Seck aus Recklinghausen durch das Amtsgericht Haltern i. W. unter der Amtsführung des Amtsgerichtsrates Marx wegen angeblicher Beschimpfung der katholischen Religion zu einer Geldstrafe von RM 900,—, Ersatzweise 3 Monate Gefängnis verurteilt. Er soll in einem Vortrage, der von Jehovas Zeugen veranstaltet worden war, gesagt haben, der Papst sei der Steigbügelhalter des Faschismus gewesen und habe auf der Anklagebank in Nürnberg gefehlt, ferner, die katholische Kirche trage die Hauptschuld an den Kriegen der letzten Jahrhunderte.

Dieses Urteil wurde am 6. 11. 47 durch das Landgericht Münster in Westfalen, unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektor Homost und unter Mitwirkung der Amtsgerichtsräte Dr. Uppenkamp und Pardon bestätigt.

Es ist dies der erste Fall in der Geschichte der deutschen Nachkriegsjustiz, dass ein Zeuge Jehovas wegen irgendwelcher Äußerungen, die er bei der Verkündigung des Evangeliums vom Reiche Gottes gemacht hat, vor ein Gericht gezerrt wurde."
weiß die WTG dazu zu berichten.

Im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen erhält das erkennende Gericht von der WTG massive Gerichtsschelte. Die Richter werden, via öffentliche WTG-Vorträge belehrt:

„Unter offensichtlicher Missachtung der erwiesenen Wahrheit, nämlich, dass Seck in seiner Rede überhaupt nichts gesagt hat, für das er den Beweis schuldig geblieben wäre, wurde er unter Mißbrauch des Paragraphen 166 des Strafgesetzbuches verurteilt mit der Behauptung, dass dieser Paragraph hauptsächlich die Erhaltung des Religionsfriedens zum Ziele habe. Und hier
i r r t das Gericht! Von der Erhaltung eines sogenannten Religionsfriedens, den es in Wahrheit gar nicht geben kann, spricht das Gesetz nicht. Man denke nur daran, dass der Protestantismus überhaupt nur im Kampfe der Reformation gegen den Papismus entstanden ist, und, falls er wirklich "protestantisch" wäre, nur im Kampfe gegen Rom bestehen könnte. Der Protestantismus, die ganze protestantische evangelische Kirche, auf Protest gegen Rom gegründet, hat Sinn und Zweck verloren, wenn sie aufhört zu protestieren, wenn sie mit dem Papsttum einen Religionsfrieden schließt.

Wortlaut und Sinn des Paragraphen 166 StGB. lassen klar die Absicht des Gesetzgebers erkennen, nicht einen Religionsfrieden von zweifelhaftem Wert, sondern innerhalb der religiösen Auseinandersetzung lediglich die Rechte der verschiedenen Religions-Organisationen und allenfalls die religiösen Empfindungen ihrer Anhänger zu schützen. Aber weder diese noch jene werden dadurch verletzt, dass über die politischen Machenschaften der religiösen Führer der Welt, auch wenn sie Kirchenfürsten genannt werden, über ihr Paktieren mit politischen Abenteurern und über ihre machtpolitischen Weltherrschaftsgelüste freimütig die Wahrheit gesagt wird.
Noch weniger besagt der Paragraph 166, dass es Beschimpfung einer Religionsgesellschaft sei, wenn unbestreitbare Tatsachen, die man dem deutschen Volke lange genug vorzuenthalten verstanden hat, in ruhiger und sachlicher Weise (wie das Gericht zugeben mußte) der Öffentlichkeit unterbreitet wurden. Das deutsche Volk hat ein berechtigtes Interesse daran und einen Anspruch darauf, zu erfahren, was alles dazu beigetragen hat, es in den Abgrund seines unbeschreiblichen Unglückes zu stürzen, auch dann, oder erst recht dann, wenn solche "Beiträge" in der Haltung oder im Versagen einer oder aller christlichen Kirchen Deutschlands bestehen."

Weiter wird in jenem „Gottesdienstfreiheit"-Vortrag ausgeführt:
„Weiteres Tatsachen-Material ist in der in Deutschland und anderen Ländern verbreiteten Broschüre "Jehovas Zeugen im Feuerofen" zusammengestellt. Wir können hier nicht alles mehr erörtern. Alle diese Dinge sind ja so überzeugend, so eindeutig und klar, und die Zusammenarbeit zwischen der römisch-katholischen Hierarchie und dem Faschismus ist darüber hinaus auch in der politischen Presse vielfach erwähnt worden, daß jeder, der nur sehen will, die Wahrheit sieht:
Jawohl, der Papst ist der Steigbügelhalter des Faschismus gewesen!"


So also sah die „Liebe" der Zeugen Jehovas zu den Katholiken, von der eingangs die Rede war, in der Praxis aus.



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