Gerichtsentscheidung Rheinland-Pfalz
Ein Zeugen Jehovas-Apologet, hat das Urteil (einschließlich Aktenzeichen) auf
seiner Blogseite eingestellt.
http://hgp.blogger.de/stories/2052674/
Das die WTG-Advoktaten mit allen „Wässerchen" der Adokatenzunft gewaschen sind,
wurde auch an dem Umstand deutlich, das es zeitlich vor dem
Rheinland-Pfalz-Urteil die Meldung gab, WTG-seitig werde die auch gegen
Baden-Württemberg erhobene Klage ruhend gestellt.
Beim näheren Hinsehen ergibt sich.
Die Bremer Entscheidung basierte nicht zuletzt auch auf dem Umstand, dass Bremen
sich mit Baden-Württemberg „kurzgeschlossen" hatte.
Ob eine fallweise Gerichtsentscheidung in Baden-Württemberg genauso ausgefallen
wäre wie in Rheinland-Pfalz, ist so ohne weiteres keineswegs erwiesen.
Allerdings, das wäre eine relativierende Einschränkung. Es gab in
Baden-Württemberg einen Regierungswechsel. Neue Besen pflegen manchmal auch ein
neues Kehrmuster zu praktizieren.
Insoweit kann eine „Garantie" für das gleiche Maß an Entschlossenheit, bedingt
durch den Regierungswechsel, keineswegs prognostiziert werden.
Und Pferde sollen schon mal vor der Apotheke gekotzt haben, weis der Volksmund
weiter zu berichten.
Der derzeitige Ministerpräsident von Baden-Württemberg, wohl katholischer
Konfession, wenn ich richtig informiert bin.
Welchen Grad hat denn nun seine „Katholizität"? Es würde mich nicht wundern
ergäbe das Ergebnis einer „Tiefenprüfung". Bestenfalls „Kulturchrist". Für diese
Sorte pflegt „Gott ein guter Mann zu sein" und das war es dann auch schon.
Zeugen Jehovas, vielleicht mal den Namen gehört, aber ansonsten pflegt dieser
Typus allenfalls „Bahnhof zu verstehen". Nur „Bahnhof-Versteher" werden sich
weder im Falle Scientology noch im Falle Zeugen Jehovas, sonderlich
„engagieren". Es ist halt ein „Altlast" die sie da vom Vorgänger ererbt haben.
Und da das Zeugen Thema in der Politik ohnehin auf Platz 399a (oder noch weiter
hinten) rangiert, ist es für „Kulturchristen" eine „Selbstverständlichkeit",
ungeliebte Altlasten, dann mal bei passender Gelegenheit zu entsorgen.
Aber immer so, das ihr „Gesicht" dabei gewahrt bleibt (so sie den eines
„haben").
Einstweilen hat aber die WTG dafür gesorgt (bis zur noch anstehenden
Bremen-Verhandlung in Karlsruhe dann wohl mal). Einstweilen kann man es also in
Baden-Württemberg mit dem genannten „Platz 399a der politischen
Prioritätenskala) belassen.
Die von den Rechtsanwälten in Sachen Rheinland-Pfalz formulierten Schriftsätze,
offenbar auch ohne Detail-Konsulitierung mit wirklichen Sachkennern, auch ohne
Kurzschließung, mit den in Baden-Württemberg und oder in Bremen damit befasst
gewesenen, sie weisen einen gravierenden Fehler auf, den auch die WTG erkannte.
Das sind die Unterstellungen eines WTG-Rundschreibens, dass die WTG auch aus dem
Grunde bequem als Desavoierungsargument einsetzen konnte, dieweil keiner der
Anonymusse im Internet, die da jenes Schreiben mal auf den Ententeich setzten,
dessen Authentizität bewiesen hat. Auch ist bis heute keiner aus dem möglichen
Empfängerkreis in gerichtsfester Weise in Erscheinung getreten, der da bezeugt
hätte, solch ein Schreiben auf dem WTG-Dienstweg erhalten zu haben, oder gar zu
bezeugen, darin erhaltene Aussagen persönlich umgesetzt zu haben. *
* Einfügung:
Siehe zu diesem Aspekt auch:
Dort am Textende. Etwa das Posting 21. Februar 2007 13:28:04 - Nicht dumm sterben!
Und sich daran anschließende Postings.
Damit war der WTG ein Kronargument in die Hand gespielt worden, dass sie dann
auch einsetzte, im Bewusstsein in diesem Falle voraussehen zu können, jenes
windige genannte „Argumemt" bringt alles zum Einsturz. Ein wirklicher Einstieg
in die Materie erübrigt sich schon aus diesem formalen Grunde. Und so ist es
denn auch gekommen.
Weder im Berliner Verfahren noch nachfolgende Stufen, gab es eine Beweisaufnahme
und -Würdigung so wie sie Bremen praktizierte.
Genau das aber wäre dringend nötig. Und Rechtsanwälte die es zulassen, dass
diese Forderung in der Praxis nicht umgesetzt wird, sind in der Tat ihr Honorar
nicht wert.
Die Herren Rechtsanwälte stolz auf ihren Professorentitel, müssen sich schon
sagen lassen.
Nicht jeder der sich für schlau hält ist es auch tatsächlich. Da sie es also als
unter ihrer Würde ansahen, die Sachlage mit wirklichen Sachkennern abzustimmen,
da letztere in der Regel über keinen Doktortitel, noch weniger gar
Professorentitel verfügen, kann man heutzutage die Ergebnisse dieser Ignoranz
„bewundern".
Ob man den im Bild enthaltenen Optimismus teilen kann?
Es wäre schön, sicher aber wäre ich mir da keineswegs.
Siehe etwa den Tenor des Berichtes in der „Allgemeinen Zeitung" Mainz.
WTG-seitig möchte man die Berliner Entscheidung zum nicht hinterfragbaren
Dogma hochstilisiert sehen.
Nun ist aber die Bundesrepublik Deutschland föderalistisch strukturiert, nicht
zuletzt auf der Ebene Kulturpoltik, dem ja Körperschaftsrechte zuzuordnen
wären.
Was ein Bundesland entscheidet, muss ein anderes, so keineswegs 1 zu 1
übernehmen.
Siehe als Beispiel der Streit um verschiedene Schultypen, da agieren einzelne
Länder durchaus unterschiedlich. Oder etwa auch die Frage von Studiengebühren
für Universitätsstudien, dito.
Namentlich Rheinland-Pfalz hatte dann ja schon mal eine in meiner Sicht
„windige" Entscheidung gefällt.
Es ging um den Anspruch eines Zollbeamten, der da den Besuch von Zeugen
Jehovas-Kongressveranstaltungen, als bezahlten Urlaub vergütet haben möchte.
Letztendlich ist jener Herr vor Gericht gescheitert.
Aber sieht man sich die Urteilsbegründung an, enthält sie durchaus Elemente
des Zweiklassenrechts. Und wenn vor dem Gesetz alle gleich sein sollen, dann
ist eben ein Zweiklassenrecht anfechtbar.
Oder auch jene Gerichtsentscheidung in Nordrhein-Westfalen, aus der letzten
Zeit, die da den Zeugen Jehovas bestätigt, sie sollen in Sachen „Krabat" eine
Extrawurst gebraten bekommen.
Wenn es denn um Präzedenzfälle geht.
Die WTG möchte den Berliner Fall als solchen interpretiert sehen.
In meiner Sicht wäre dann auch der Fall Bremen ein Präzendenzfall, und der ist
für die WTG bislang ungünstig ausgegangen.
Man muss sich selbstredend darüber im klaren sein, hat die WTG die Chance, den
„kleinen Finger" zu ergreifen, so wird sie alles daran setzen, den ganzen Arm
zu ergreifen.
Jüngstes Beispiel die von der WTG eingeleitete Aktion, für Zeugen
Jehovas-Schulkinder, anlässlich ihrer Kongressveranstaltungen, Schulbefreiung
zu beantragen.
Das gab es in systematisierter Form wohl so bisher nicht.
Jetzt aber ist es auch auf der Tagesordnung.
Und in den WTG-seitig vorbereiteten Formularen dazu, gibt es auch den
ausdrücklichen Passus.
Sollten Antragsstellende Eltern abschlägig beschieden werden, mögen sie
Kontakt mit der WTG-Rechtsabteilung aufnehmen, die dann den Fall weiter
verfolgen will.
Auch noch etwas ist bemerkenswert.
In den entsprechend vorbereiteten WTG-Formularen beruft man sich ausdrücklich
auch auf unterschiedliche Gesetzgebungen in den einzelnen Bundesländern.
So z. B. ein Formular für Baden Württemberg
Dort der Verweis auf:
gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 Schulbesuchsverordnung BW (SchulBesV BW)
i.V.m. Nr. II der Anlage zur SchulBesV BW
Oder ein Formular für Bremen.
Dort der Verweis:
gem. Art. 4, 6 GG i.V.m. § 10 BremFTG (Feiertagsgesetz)
Diese beiden Beispiele sind auch insoweit pikant, als in diesen genannten
Ländern auch noch der KdöR-Disput zur Entscheidung ansteht.
Wird dort also in der Schulbefreiungsangelegenheit kommentarlos durchgewunken,
hat die WTG so, wieder mal Fakten geschaffen.
Selbstredend sind der KdöR-Disput und die Schulbefreiungsangelegenheit,
unterschiedliche Ebenen, was ja ausdrücklich noch festzustellen ist.
„Vor Gericht und auf hoher See seien vielerlei Überraschungen möglich", sagt
man sicherlich nicht zu unrecht.
Nach dem 26. 1. wird man sicherlich wissen, was für eine Überraschung in
Rheinland-Pfalz ansteht.
„Die baden-württembergische
Landesregierung hatte noch im März vergangenen Jahres argumentiert, die
Glaubensgemeinschaft verbiete aus ihrer Sicht den Kontakt mit
«abtrünnigen» Familienmitgliedern. Dies verstoße gegen den Schutz von Ehe
und Familie. Mit dem Kontaktverbot zu ausgetretenen Mitgliedern halte sie
zudem mit vom Grundgesetz missbilligten Mitteln austrittswillige
Mitglieder in der Religionsgemeinschaft fest."
„Solche Zeugen müssen endlich
einmal gehört werden, damit man sich ein wirkliches Bild von der
Glaubensgemeinschaft machen kann".
Genau das haben diese Beamtenseelen im Richtergewande, wieder einmal
vorsätzlich ignoriert. Sie stehen damit allerdings in Kontinuität zu anderen
„Beamtenseelen" im Richtergewande (und Beamten sagt man nicht wohl ganz zu
Unrecht nach, vor allem und zuerst ein bequemes Leben zu lieben).
Was den Aspekt der angesprochenen Anhörung anbelangt, gibt es da eine
rühmliche Ausnahme, den Rechtsausschuss der Bremischen Bürgerschaft.
Ich kann nicht erkennen, dass dessen Bemühung im jetzigen Verfahren auch nur
mit dem Bruchteil einer Silbe, in substanzieller Weise, zum Vortrag gekommen
wäre.
Es dürfte doch wahrlich keine Schwierigkeit sein, sich dessen Protokollierte
Verhandlungsführung zustellen zu lassen.
Und das Bremer Protokoll wurde von einer großen Parteienkoalition gebilligt,
keinesfalls nur von „einer".
Gleichwohl habe ich, wie ausgeführt, über Beamtenseelen, keine gute Meinung.
Kann insoweit auch nicht überrascht sein.
Im Gegensatz zu anderen Presseberichten, redet der jetzige, es wäre
theoretisch möglich, noch Revision einzulegen.
Ob es dazu in der Praxis allerdings kommt, ist wohl wieder mal,
berechtigterweise zu bezweifeln.
Der Ministerpräsident Beck hat ja ohnehin seinen Widerstand nur halbherzig
geführt. Was dem allenfalls stört, ist der ZJ-Grundsatz des Nichtwählens.
Damit ist bei ihm dann auch schon mal das Ende der Fahnenstange erreicht.
Von der Opportunistenpartei SPD verwundert das mich in der Tat nicht, so sehr
ich das auch bedaure, und an Wahltagen, aus diesem Bedauern, auch
entsprechende Schlussfolgerungen abteilten werde.
http://www.wormser-zeitung.de/eilmeldung/11604012.htm
Redaktioneller Hinweis: Der mit angesprochene religiöse Antisemitsmus, von Rutherford eingeleitet ist für die 1930 und 40er Jahre zutreffend. Nicht hingegen von Kater reflektiert ist, dass zuvor in der Ära Russell - kontrastierend - dazu ein nahezu glühender Philosemitismus bestand. Aber das gewissen Herrschaften ihr „Gewäsch von gestern" nicht mehr passt, weis man sicherlich nicht erst seit „heute".
„Jeder Schwede muß, ob er der Staatskirche angehört oder nicht, wenn er einen Personalausweis braucht, auf das Büro des Geistlichen gehen. Jede Eheschließung, jede Geburt und jeder Sterbefall muß bei dem Ortsgeistlichen registriert werden."
Kommentar von „Erwachet!" dazu: „Das ist keine ideale Einrichtung"
was dann nur zu bestätigen wäre.
Wer etwas weiter zurück in die deutsche Geschichte schaut, dem kann es nicht
entgehen. Auch hierzulande gab es mal ähnliche Verhältnisse. Zwar nicht in der
Neuzeit, wohl aber in der Geschichte.
Beleg dafür nur der berüchtigte „Arier"kult der Nazis (mit absichtlich
antisemitischer Komponente), zu dessen Nachweis auch alte Kirchenbücher
gewälzt werden mussten. Und die Kirchen stellten sich dem auch zur Verfügung.
Kein Ruhmesblatt für letztere. Sicherlich nicht nur bei diesem Bespiel.
Dann kam der betont nationalistisch orientierte deutsche Bundeskanzler
Bismarck, an das Ruder der politischen Macht. Im Zuge seines übersteigerten
Nationalismus, wurde ihm die katholische Kirche, mit ihrem Machtzentrum in
Rom, zunehmend zum Dorn im Auge. Er leitete in der Folge, darauf eine
aggressive Politik gegenüber letzterer in der Form von Ausnahmegesetzen ein.
In die Geschichte unter dem Begriff „Kulturkampf" eingegangen. Je länger je
mehr indes musste Bismarck, der da auch mal tönte „Nach Canossa gehen wir
nicht", letztendlich einen Rückzieher machen. Zwar wurde sein Kultusminister
Falk als erstes Bauernopfer diesbezüglich geopfert, aber auch Bismarcks
politische Tage, waren wegen seiner verfehlten Politik letztendlich gezählt,
insbesondere eben als Folge besagten „Kulturkampfes".
Bismarck hatte sich da auf eine Kraftprobe gemäß dem späteren Motto eines
Hitlers „Er spiele immer nur Vabanque" eingelassen, und hat diesen Kampf
letztendlich verloren.
Stück für Stück, wurden die aggressivsten Sondergesetze des „Kulturkampfes"
wieder demontiert. Sogar die mal aus Deutschland ausgewiesenen Jesuiten,
konnten letztendlich wieder zurückkehren.
Vor Bismarcks „Kulturkampf" sah die politische Landschaft weitgehend so aus,
dass eine spezielle klerikale Partei nicht vorhanden war.
Nach Bismarcks „Kulturkampf" gab es dann die relativ starke katholische
Zentrumspartei, zu deren Gründung es möglicherweise nicht gekommen wäre, hätte
Bismarck mit seinem „Kulturkampf" nicht den Bogen überspannt.
In rückblickender Wertung, ist der „Kulturkampf" auf breitester Ebene
gescheitert. Viel ist von seinen Prämissen nicht übrig geblieben.
Eine einsame Ausnahme dieser Bilanz stellen lediglich die mit eingeführten
staatlichen Standesämter dar.
Seit dem es diese gibt, ist für Eheschließungen usw. im juristischen Sinne,
die Kirche nicht mehr allein zuständig.
Offenbar ist man in Schweden, diesbezüglich soweit noch nicht gekommen, wovon
das vorgenannte Zitat dann ja auch kündet.
Auch die WTG meinte sich durch die schwedischen Verhältnisse unangenehm
berührt. Dafür steht das weitere Zitat in der „Erwachet!"-Ausgabe:
„In Schweden werden alle
kirchlichen Angelegenheiten, wie Bischofs- und Geistlichenernennungen von
dem Kultusministerium geregelt, und die Kirche wird aus Steuergeldern
unterhalten. Wenn man aus der Staatskirche austritt, werden einem 40% von
der Kirchensteuer, die man bisher bezahlt hat, erlassen, die 60%, die man
weiter bezahlen muß, sind für die „zivilen" Dienste der Kirche. Von diesem
Geld werden unter anderem die Geistlichen bezahlt, die die
Personenstandsbücher führen. Ferner werden mit diesem Geld die
Friedhofskapellen und die Friedhöfe unterhalten.
Seit dem Jahre 1927 sind nichtkirchliche Totenbestattungen erlaubt, nur
der Platz für das Grab wird einem zugeteilt.
Dennoch wurde Jehovas Zeugen nicht erlaubt, die Friedhofskapellen zu
benutzen, obschon sie Steuern für deren Unterhalt zahlen."
Wieder mal war der Umstand zu beobachten, dass die WTG in dieser in ihrer
Sicht misslichen Lage juristisch dagegen vorging. Letzteres kennt man auch aus
vergleichsweisen Problemlagen hierzulande.
Besonders beachtlich erscheinen mir die Schlusssätze in jenem „Erwachet!"-Artikel.
Da schrieb man:
„Man mag die Aufrechterhaltung dieser peinlichen Verbindung so oder so begründen, doch sollte erwogen werden, wieviel Unannehmlichkeiten und Freiheitsbeschränkungen die Verbindung zwischen Kirche und Staat zur Folge hat. Die Trennung zwischen Kirche und Staat würde offensichtlich viele Probleme lösen."
Im Gegensatz zu Schweden ist die hiesige WTG-Oligarchie, mittlerweile
selbst auf dem Level der aktiven Staat-Kirche-Verfilzer angelangt.
Der Bismarck'sche „Kulturkampf" ist meines Erachtens auch am niedrigen
Bildungsniveau des deutschen Volkes zu jener Zeit, gescheitert. Je niedriger
das Bildungsniveau, um so besser blüht der Weizen der Religionsindustrie in
Vergangenheit und Gegenwart.
Ich stehe nicht an, zu behaupten, das Bildungsniveau hierzulande, befände sich
noch auf dem gleich niedrigen Niveau wie zu Bismarcks Zeiten. Das es besser
geworden wäre, will ich zumindest hoffen. Sicher wäre ich mir da allerdings
keinesfalls, zumindest in Teilen der hiesigen Bevölkerung.
Ein Beispiel für letztere These.
Da gab es vor einiger Zeit die Meldung über eine Brandstiftung (betroffen ein
Königreichssaal der Zeugen Jehovas). Und es gelang nach einiger Zeit sogar,
den Täter zu ermitteln und vor Gericht zu stellen. Und dabei ergab die
Verhandlung ein weiteres makabres Detail. Der Täter wird als Analphabet
bezeichnet. Wenn so etwas in diesem Lande möglich ist (Analphabetismus). Wie
steht es dann wohl um das Bildungsniveau dieses Volkes?
Insoweit gibt es auch in diesem Lande eine nicht zu unterschätzende Klientel,
wo die Apostel der religiösen Verdummungsindustrie weiter fündig werden
können.
Insoweit geht mir der Optimismus ab, ein heutiger „Kulturkampf" konnte andere
Ergebnisse zeitigen, als etwa zu Bismarcks Zeiten.
Ganz abgesehen, dass es keine politisch relevanten Kräfte gibt, die zu führen
ihn gewillt wären.
Diese nüchterne Bilanz ändert nichts an der nochmaligen Unterstreichung des
Satzes:
„Die Trennung zwischen Kirche und Staat würde offensichtlich viele Probleme lösen."
Exkurs:
Ein geographisch anderes Beispiel.
Der katholisch orientierte "Johanesbund in Leutesdorf am Rhein",
veröffentlichte in den 1920er Jahren auch eine apologetische Schriftenreihe
die er "Rufe im Sturm" betitelte. Vielerlei Themen sind in ihr abgehandelt;
"Querbeet". Unter anderem als Nummer 12 dieser Reihe, auch ein die
Bibelforscher betreffendes Heft, das hier und jetzt, aber nicht weiter
interessieren soll.
Angesprochen werden soll jetzt lediglich das Heft 2 dieser Serie, das da
titelte "Weltuntergang - Weltrettung!"
Es behandelte als exemplarisches Beispiel die Katholiken in Holland. Und man
meinte in ihm jubeln zu können:
"Als 1918 die rote revolutionäre Flut Thron und Altar und Autorität stürzen wollte, da waren vor allem die katholischen Arbeiter der katholischen Provinzen (Hollands) der starke Damm, an dem die Wogen sich brachen; sie vereitelten den Umsturz."
Das dies dann keine leeren Worte waren, wird allein an dem Umstand
deutlich, dass der abgehalfterte deutsche Kaiser, sich just Holland als
Exilland aussuchte und auch bewilligt bekam.
Den Sieg den die Catholica da wähnte eingefahren zu haben, begründet sie
insbesondere dann noch mit ihren "Exerzitienhäusern". Das war dann quasi eine
katholische Variante des wöchentlichen "Wachtturm-Studiums" der Zeugen
Jehovas. Was beide Varianten eint, ist die massive Indoktrinierung weltfremder
Thesen. Gleichwohl wirkungsvoll indoktriniert. Und welchen Erfolg die
Catholica sich in Folge davon zuzuschreiben wähnt, wurde bereits genannt.
Den Faden etwas weiter ausspinnend.
Ab etwa den 1970er Jahren machten in der Bundesdeutschen Publizistik
sogenannte "Jugendsekten" von sich reden.
Kritiker zu denen ich mich in diesem Falle auch zähle, bemängeln das die
Fixierung auf "Jugend" völlig schief ist. Natürlich nahmen diese Sekten auch
Jugendliche mit "Kusshand" so sie ihrer habhaft werden konnten. Aber eben
nicht "nur" Jugendliche.
Jene die da jenen Begriff kreiert hatten, hatten für ihre Kreation auch eine
spezielle Motivation.
In den Jahrzehnten davor schockte die Religionsindustrie auch solche Begriffe
wie "Entmythologisieriumg" und ähnliches (zudem sich selbst einzelne Vertreter
der Religionsindustrie - Bultmann etwa - durchrangen).
Mit dem Aufkommen solch neuer Sekten (die hierzulande vordem so nicht bekannt
waren) wähnten nun andere Vertreter der Religionsindustrie wieder "Morgenluft"
zu wittern. Umkehrung der Säkularisation. Sie hofften und lassen es in ihre
Interpretation vorsätzlich mit hinein, jene neueren Sekten könnten ja nun gar
die Säkularisierung "kippen", die ihnen ohnehin nicht behagte. Ihr Geschäft
des Dummheitsverkaufs läuft unter einer dominierenden säkularen Gesamtlage,
sicherlich ungünstiger (abgesehen von einigen weiter bestehenden
"Heiligenclubs") die aber eben nicht dem Kriterium entsprachen, wirklich
breite Volksmassen erfassen zu können.
Letztendlich sind auch die Zeugen Jehovas diesem Bereich partieller
"Heiligenclubs" zuortbar. Außer ihrer Reproduktion aus den eigenen Kindern und
Jugendlichen, basiert ihr zweites wesentliches Standbein an
Neukonvertierungen, in der Hauptsache auf soziale Unterklassen. Damit ist ja
nicht gesagt "einmal soziale Unterklasse - immer soziale Unterklasse".
Namentlich schon nicht mehr für die zweiten und dritten Generationen usw.
selbiger. Aber für die erste Generation ist der Anteil der sozialen
Unterklassen nicht zu übersehen.
Natürlich gibt es auch die "Ausgeflippten", die als erste Generation auch bei
den Zeugen landen. Die würden - fallweise - aber auch ebensogut etwa bei
"Scientology" und ähnliches landen. Es kommt also in der Praxis darauf an, wer
die "Ausgeflippten" zuerst wirkungsvoll, werbend anspricht. Und da haben halt
die Zeugen, nach wie vor "die Nase vorn".
Für breite eher säkularisierte Volksschichten, besitzt die Zeugen
Jehovas-Religion hierzulande, kaum nennenswertes Interesse. Eher ist das
Gegenteil der Fall, man wertet sie als lästig, was sich dann in Extremfällen
auch in solchen Beispielen nierderschlägt, wie die im nachfolgenden Link
genannten
http://27093.foren.mysnip.de/read.php?27094,121527,122439#msg-122439
In den USA macht derzeit ein Präsidentschaftskandidat und Mormone namens Mitt
Romney besonders von sich reden. Sollte jener Herr ans tatsächliche Ruder
kommen, stehen wohl auch Scientology und Zeugen Jehovas, weitere "goldene
Zeiten" bevor. Mit dem Namen Romney verbindet sich beispielsweise auch der
Begriff aggressiver Hedgefonds.
Ein "Spiegel"-Artikel kündet weiteres über diesen Super-Apostel des
Manchester-Kapitalismus.
http://27093.foren.mysnip.de/read.php?27094,121948,121959#msg-121959
23. Januar 2012 14:37
Mögen Tausende, infolge seiner Politik weiter krepieren, Hauptsache die
Apostel der Hedgefonds haben ihren Nutzen davon.
Dafür steht im besonderen jener Herr auch.
Und in der Folge, um auf das Beispiel Holland zurückzukommen.
Die heutigen Schützer (neuzeitlicher) "Monarchien", eben der "Hedgefonds" und
verwandtes, sind die Romney, sind die Scientology, sind die Moonies, sind die
Zeugen Jehovas (und sei es nur in indirekter Form).
Kirchliche Verlautbarungen nach dem kürzlichen Mainzer KdöR-Urteil besagen.
Jenen Herrschaften stört jenes Urteil nicht. Sie sind ja auf dem gleichen
Level wie weiland jene, die neuere Sekten als "Jugend"sekten titulierten.
Kann man schon einige Volksteile für die eigenen Verdummungsangebote nicht
(mehr) errreichen, so gilt dennoch. Eine Krähe der Verdummungsindustrie hackt
der anderen selbiger, nicht die Augen aus.
Und folgerichtig ruft man als Kommentar zu jenem Mainzer Urteil nur:
Willkommen im Club.
Was nun politische Kräfte anbelangt, so habe ich zu denen weder Vertrauen noch
Hoffnung.
Gravierende Menschenrechtsverletzungen seitens der Zeugen Jehovas,
interessieren die nicht sonderlich.
Das es das Spektakel in Rheinland-Pfalz überhaupt gegeben hat, ist einzig und
allein dem Umstand zuzuschreiben, dass auch einem Herrn Beck der Zeugen
Jehovas-Grundsatz (aufgrund ihrer vermeintlichen "spirituellen
Staatenlosigkeit") des Nichtwählens sauer aufstieß.
Da er und seinesgleichen, sich indes nie mit der ZJ-Thematik näher beschäftigt
haben, ist es ihm vielleicht sogar entgangen, das schon die Nazis, und auch
die Ostdeutschen Machthaber, diesbezüglich auch auf die "höchste Wutpalme"
stiegen.
Hätte er sich mit diesem Umstand schon vorher etwas näher beschäftigt, hätte
er sich infolge dessen, eher beispielsweise seinen bayrischen Kollegen
angeschlossen. die das Problem, per Federstrich in einer "Nacht und
Nebel-Aktion" lösten. Oder auch dem Herrn Oetttinger aus Baden Württemberg,
der es ähnlich handhaben wollte, dann aber von einem Herrn Mappus "hinauskomplementiert"
wurde, der um des eigenen Profiles willen, eben einem anderen Kurs einschlug.
Wer indes zu der jetzt in Baden-Würrtemberg von den "Grünen" geführten
Regierung sonderliche Hoffnungen hegt, der möge sich lieber früher als später
über den Erfahrungssatz belehren lassen.
Hoffen und Harren, hält manchem zum Narren!
Bliebe allenfalls noch auf den Sonderfall Bremen hinzuweisen.
Ob der indes sich dauerhaft als standhaft erweist? Dafür würde ich jedenfalls
meine Hand nichts ins Feuer legen.
Es soll schon Pferde gegeben haben, die vor der Apotheke gekotzt haben.
Und auch in Bremen gibt es die Federstrich-Befürworter, beispielsweise den
Bürgerschafts-Präsidenten Weber.
Es reduziert sich alles auf den Faktor des nicht vorhandenen politischen
Willens der Oppportunistenparteien
CDU/CSU,
der Opportunistenpartei SPD
und noch einiger weiterer Opportunistenparteien,
Verletzung von Menschenrechten wirklich mit Konsequenzen zu bedenken.
Auch die sogenannten "Linken" denke ich beispielsweise an die in Sachsen, mit
ihrem trojanischen Pferd Besier, nehme ich keineswegs von dem Votum
Opportunistenpartei aus.
Und wer da auf Richter hofft, der möge sich auch darüber belehren lassen.
Richter pflegen fallweise auch die NPD zu begünstigen, selbst wenn andere
politische Kräfte das auch als nicht gerade „schön" ansehen.
Wer die Geschäfte der NPD begünstigt, der ist von seinem Level dann nicht weit
entfernt, es bei Menschentrechtsverletzenden Zeugen Jehovas, ähnlich zu
handhaben.
Abstrakte Freiheitsvorstellungen, nicht
gekoppelt mit politischem Gespür, tun das ihrige.
Ich sagte es schon mal früher
Ich hatte da mal zwei Richter verglichen.
Der eine hieß Rolf Stoedter, der publizierte zu Nazizeiten, einen noch heute
beachtlichen Artikel über die Zeugen Jehovas in einer juristischen Zeitschrift
(nach 1945 brauchte sich besagter Richter Stoedter, um die Fortsetzung seiner
Karriere in der Bundesrepublik Deutschland auch keine Sorgen machen. Das lief
für ihn „wie geschmiert").
Und besagtem Richter habe ich in Vergleich gesetzt zu einem Richter in der
DDR, der Zeugen Jehovas-Unrechtsurteile unterschrieben hatte. Und dieweil er
sie unterschrieben hatte, bekam er zu Zeiten, wo es keine DDR mehr gab, dann
noch ein zünftiges Rechtsbeugungsverfahren an den Hals. Letzteres lief
allerdings aus, wie das „Hornberger Schießen". Viel Rauch und Nebel - und das
war es dann auch.
http://27093.foren.mysnip.de/read.php?27094,42474,84937#msg-84937
12. November 2010 01:08
Meine Wertung den Fall beider Richter betreffend ist die. Die sind kompatibel.
Der DDR-Richter hätte (wäre er nicht ein zeitlich „Spätgeborener"), ebensogut
die Rolle des Stoedter in der Nazizeit wahrnehmen können, und der Stoedter
seinerseits wiederum die Rolle des DDR-Richters.
Das also als meine Meinung, und ich wende diese Meinung auch auf die Richter
an, die da vorangegangene ZJ-KdöR-Urteile, auch im Sinne der Zeugen
entschieden.
Jene Herrschaften mit ihrer „typisierenden Betrachtungsweise", interessierte
nur Kiloweise zu benennende Gerichtakten, als Versagungsgrund. Nicht einen
einzigen Zeitzeugen, etwa im Sinne der Bremer Anhörung, haben auch sie
angehört.
Mysnip.98731
Über diese Paragraphenreiter, kann ich nur meine tiefste Verachtung
artikulieren!
Letztendlich kann man wohl nur sagen:
Es ist nur die Abstimmung mit den Füßen möglich, dass heißt den Zeugen Ade zu
sagen.
Wer das wähnt nicht zu können, darf sich nicht allzuviel Hoffnung machen, etwa
von Opportunistenpartei "Hilfe" zu bekommen.
Etliche im Bereich der Zeugen Jehovas wollen „Hilfe" auch gar nicht. Wenn sie
sich in ihrem Mief wohlfühlen, dann mögen sie dort so lange verbleiben, wie es
ihnen da gefällt. Die Religionsfreiheit soll und wird als solche, keineswegs
angetastet.
Aber, es gibt auch die "negative Religionsfreiheit". Und wer die nutzt bekommt
seitens der Zeugen Jehovas, nicht selten massive Menschenrechtsverletzungen zu
spüren.
Und diese seitens des Staates noch zu belohnen. Das ist der eigentliche
Skandal !
Wer dennoch diese Hoffnung nicht aufgeben will auf die Justiz, braucht sich
nicht zu wundern, steht am Ende seiner Bilanz wieder einmal das
"Hoffen und Harren - hält manchem zum Narren!".
Aus Verfolgten werden selber Verfolger
Die Zeiten wandeln sich. Weniger indes die Motivation der Akteure.
Aus Verfolgten werden selber Verfolger.
Das hat man schon mal kurz nach 1945 erlebt, als die Kommunisten ans Ruder der
politischen Macht gelangten.
Noch ist im Falle der Zeugen Jehovas der Status tatsächlicher politischer
Macht, in direkter Form, nicht gegeben.
Unterhalb dieser Schwelle indes sind in einer Organisation die für Demokratie
keinerlei Verwendung hat, die gleichen totalitären Gesinnungen feststellbar.
"Vorerst" "nur" auf der Ebene etwa von Familienzerstörungen, zur
vermeintlichen "höheren Ehre Gottes".
Und nicht vergessen ...
Mein Nein zu Sektenausgaben wird
mehr und mehr als religiöse Verfolgung ausgelegt
... Der Hilfspionierdienst der Tochter wird in den Religionsnoten die sie
jetzt von den Ältesten der Sekte bekommt, mit einer 1 benotet. Leistet sie
nur den Verkündigerdurchschnitt wird sie dafür mit einer schlechteren
Benotung im Zeugnis abgestraft. ...
Abschließend möchte ich also hier zum Thema 10ten sagen, das ich vor allem
jeden Monat 4500,- DM der Wachtturmgesellschaft in Form meiner Frau als
Pionierin gespendet habe weil die Sekte mir deren Arbeitslohn schuldig
blieb.
Selbstverständlich zuzüglich aller zusätzlichen Kosten.
Ab einen gewissen Zeitraum konnte auf alle Fälle bei mir nicht mehr von
einem freiwilligen Spenden die Rede sein.
Die Sekte hat es von mir jahrelang erpresst. (und anderes mehr)
Nachlesbar in Die
Unheile Welt (auch) der Zeugen Jehovas (am
Textende).
Insoweit ist der massive Egoismus der WTG auch hierbei ursächlich.
In anderen Fällen entschieden gar Richter, dass solche Rahmenbedingungen, den
Tatbestand massiver Eheverfehlung erfüllen, zu lasten der religiös Betörten,
wohlbemerkt.
Zitierung in:
Ehehprobleme
Nun weis man aber auch, nicht erst seit heute, Recht haben und recht zu
bekommen, pflegen in diesem Lande zwei linke Schuhe zu sein.
Nicht jeder kann es sich leisten, in solchen Konfliktlagen "unendliche
Prozesse" zu führen. Insoweit steht nicht selten, ein fauler Kompromiss am
Ende des Konfliktes, vielfach zu lasten des eigentlichen Opfers, und die WTG
lacht sich wieder mal ins Fäustchen.
Dann sei auch noch an den Fall der in der Obdachlosenzeitung "Strassenfeger"
publizierten Fall erinnert (in der Freital-Datei mit erwähnt).
Der da in die Obdachlosigkeitr getriebene, Nicht-Zeuge Jehovas, hat sicherlich
auch einige weitere Verfehlungen zu seinen Lasten zu verantworten. Das kann
meines Erachtens nicht strittig sein. Aber wer ist der Nutznießer in diesem
Fall gewesen?
Wiederum die WTG, indem es heißt, seine Frau habe das Ehegemeinschaftliche
Eigentum (in Sonderheit eine Immobilie) den Zeugen "vermacht". Dieses
"vermachen" mag im formaljuristischen Sinne in zulässiger Weise abgelaufen
sein.
In moralischer Hinsicht indes, dürfte da wohl eher ein erneut vernichtendes
Urteil über die raffgierige WTG zu fällen sein.
WACHTTURM 1. November 2006 S. 5
In Bezug auf
Bestrafung heißt es in Sprüche 29:15:
,,Die Rute und Zurechtweisung sind das, was Weisheit gibt."
Doch nicht alle Kinder brauchen körperliche Bestrafung.
Wenn auch "nicht alle Kinder", so brauchen doch zumindest einige "körperliche
Bestrafung"?
Ist die Interpretation des WT mit dem in Deutschland seit 2000 geltenden BGB
§1631 (2) vereinbar?
Eckhard Türk
Von den Zeugen könne man nicht behaupten, dass „sie dem Gemeinwohl dienen", in dem sie etwa Kindergärten oder Krankenhäuser betreiben wie die Kirchen. Zudem sei zu bezweifeln, dass die Wachturmgesellschaft die Grundrechte einhalte. Aussteiger würden nach wie vor „massiv unter Druck gesetzt", und auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit werde nicht immer geachtet.
www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/11627430.htm
Türk's eigener Clinch mit der WTG
... Ihrem Antrag vom 8. April
1991 auf Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
gemäß Art(ikel). 140 G(rund)G(esetz),137 Abs(atz). 5
W(eimarer)R(eichs)V(erfassung) können wir nicht entsprechen. Nach
eingehender Befassung mit Ihren Argumenten, wobei wir insbesondere Ihre
ausführliche Stellungnahme vom 20. Januar 1993 nochmals eingehend
würdigten, sehen wir den Anspruch nicht für begründet an. Nachstehend die
Gründe für unsere Entscheidung;
l. Ihr Antrag stützt sich zunächst darauf, daß der Ministerrat der DDR
(Amt für Kirchenfragen) am 14. März 1990 der "Religionsgemeinschaft der
Zeugen Jehovas in der DDR" die staatliche Anerkennung ausgesprochen hat,
wonach die Religionsgemeinschaft rechtsfähig und legitimiert wurde, auf
der Grundlage des Art. 39 (2) der Verfassung der DDR ihre Tätigkeit
auszuüben. Hieraus leiten Sie ab, daß Sie bereits über den
Körperschaftsstatus verfügen.
Die von Ministerrat der DDR ausgesprochene "Anerkennung" bedeutet jedoch
keine "Verleihung" im Sinne von Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 5 WRV. Denn der
Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für eine
Religionsgemeinschaft war dem Verfassungsrecht der DDR unbekannt.
Aus dem Wortlaut der Erklärung des DDR-Ministerrats vom 14. März 1990 wird
andererseits deutlich, daß ein solcher Rechtsstatus über die sonstigen
Organisationsformen des Staates hinaus nicht geschaffen werden sollte. Die
DDR- Regierung statuierte lediglich deklaratorisch, daß Ihre
Religionsgemeinschaft rechtsfähig und legitimiert sei, sich im Rahmen der
Religionsfreiheit zu betätigen. Zumal vor dem Hintergrund, daß mit dieser
Maßnahme vor allem das (bisherige faktische) Verbot der Religionsausübung
aufgehoben werden sollte, lag es der DDR-Regierung also fern, neues Recht
zu setzen; stattdessen wurde deklaratorisch Bezug genommen auf
tatsächliche Entwicklungen und Verhältnisse. Es kann deshalb dahingestellt
bleiben, ob die Erklärung vom 14. März 1990 an der Überleitungsvorschrift
des Art. 19 Einigungsvertrag (EV) zu messen ist, oder ob, was nahe liegt,
der politische Charakter soweit im Vordergrund stand, daß damit als
Regierungsakt eine seitens der staatlichen Stellen positive, fördernde
Haltung gegenüber Ihrer Religionsgemeinschaft zum Ausdruck gebracht werden
sollte. Jedenfalls ist durch diese Erklärung nicht etwa ein dem
Staatsrecht der DDR unbekannter Rechtsstatus Singular geschaffen worden.
Auch aus dem Übergangsrecht des Einigungsvertrages ergeben sich für Sie
keine Verbesserungen, wie der Bundesminister des Innern in seiner
Stellungnahme zum Verleihungsantrag von ADASS JISROEL ausführte, leitet
Anlage 2 Kapitel IV Abschnitt I, 5 EV das Kirchensteuergesetz-DDR über,
das in § 2 Nr. L und 2 bestimmten, enumerativ aufgezählten oder
generalklauselartig erfaßten Religionsgemeinschaften in Anknüpfung an die
gesamtdeutsche Verfassungstradition Körperschaftsrechte zuerkennt. Die
Gesetzgebungshoheit über das Kirchenrecht fällt nach der grundgesetzlichen
Kompetenzverteilung den Ländern zu.
Für das Kirchensteuerrecht regelt Art. 9 Abs. 5 EV ausdrücklich, daß
dieses nur in den in Art. l Abs. l EV genannten Neuländern, nicht aber in
Berlin, als Landesrecht fortgilt. Dementsprechend gilt in Berlin nach § l
Abs. l, § 2 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Berliner Landesrechts
vom 28.9.1990 i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 3 das Kirchensteuergesetz
Berlins ab dem l. Januar 1991 auch im Ostteil der Stadt mit der Folge, daß
das Kirchensteuergesetz-DDR insoweit keine Geltung hat. Gegen eine
eventuelle entsprechende Anwendung des Kirchensteuergesetzes-DDR auf Ihre
Religionsgemeinschaft spricht, daß hier auf Grund einer ausdrücklichen
Regelung des kompetentiell verantwortlichen Berliner Landesgesetzgebers
keine ausfüllungsbedürftige Lücke besteht und die Verleihung von
Körperschaftsrechten ohne Beachtung der besonderen Vorgaben des
Verfassungsrechts restriktiv zu handhaben ist.
2. Sie berufen sich für den geltend gemachten Anspruch auf den Wortlaut
des Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 WRV. Weitere, darüber
hinausgehende Anforderungen könnten an diesen Anspruch nicht gestellt
werden, zumal das Bundesverfassungsgericht in einer die
Wachtturm-Gesellschaft betreffenden Entscheidung vom 4. Oktober 1965
festgestellt hat, es stehe der Gesellschaft jederzeit "frei, einen Antrag
zu stellen, um dadurch die Rechtsstellung einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts zu erlangen" (BVerfGE 19, Seite 135).
Dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Oktober 1965 läßt sich
indes, genau betrachtet, nicht mehr als die allgemeine Aussage entnehmen,
daß Ihrer Religionsgemeinschaft prinzipiell die Möglichkeit des Anspruchs
nach Art. 140 GG, 137 Abs. 5 WRV offensteht. Ob und inwieweit die
Anspruchsvoraussetzungen tatsächlich vorliegen, war nicht der eigentliche
bzw. Haupt-Prüfgegenstand des damaligen Verfahrens. Das
Bundesverfassungsgericht wollte zudem jedenfalls nicht die Verleihung des
Körperschaftsstatus selbst aussprechen, wovon bezeichnenderweise auch Ihre
Religionsgemeinschaft in den vergangenen drei Jahrzehnten selbst stets
ausgegangen ist.
Ihr Antrag bemißt sich daher allein nach den Kriterien des Art. 140 GG,
137 Abs. 5 WRV, wobei dafür allerdings ein verbandliches Statut, der
Nachweis für eine relevante Mitgliederzahl sowie die "Gewähr der Dauer"
nicht ausreichen, sondern vielmehr außerdem verlangt ist, daß die
Antragstellerin ein positives und zumindest nicht distanziert-ablehnendes
Grundverhältnis zu unserem Staat hat. Denn anders als in bezug auf die
eigentlichen Glaubensfragen, wo die Religionsfreiheit insoweit durchaus
auch ein tendenziell negatives Staatsverständnis erlaubt, kann doch
begriffsnotwendig nur solche Gruppierung den Status einer "Körperschaft
des öffentlichen Rechts" beanspruchen bzw. einnehmen, die auch zur
Übernahme staatlicher oder zumindest öffentlicher Trägerschaft und
Verantwortung bereit ist. Der Anspruch nach Art. 140 GG, 137 Abs. 5 WRV
setzt daneben voraus, daß die betreffende Religionsgemeinschaft die zum
Kernbestandteil des Grundgesetzes zählenden Normen des Demokratie- und des
Toleranzprinzips bejaht. Und zwar gebietet solches eine verfassungkonforme
Auslegung des Art. 140 GG. Diese Verfassungsnorm kann nicht losgelöst von
den übrigen Bestimmungen des Grundgesetzes gesehen werden und ist vielmehr
Bestandteil derselben. Sie ist infolgedessen insbesondere von den in Art.
20 GG verankerten wesentlichen Elementen unserer demokratischen
Grundordnung (vgl. Art. 79
Abs. 3 GG) geprägt und durchwirkt. Eine Religionsgemeinschaft, die über
den Rahmen der (privaten) religiösen Glaubensbetätigung hinaustreten und
als öffentlich-rechtliche Körperschaft fungieren will, muß deshalb in
bezug auf das Toleranz- und das Demokratiegebot ein Mindestmaß an Bejahung
erkennen lassen. Ihr Einwand in der Stellungnahme vom 20. Januar 1993, solche Erfordernisse
beinhalteten eine unzulässige "zusätzliche Qualitätskontrolle", indem die
Verleihung des Körperschaftsrechts von einer besonderen
"Anerkennungswürdigkeit" abhängig gemacht werde, vermag demgegenüber nicht
zu greifen. Denn die genannten Erfordernisse beinhalten keine inhaltliche
Bewertung von Religion oder Religionsausübung, sie zielen erst recht nicht
auf eine unterschiedliche Behandlung von Religionsgemeinschaften ab.
Ebenso wenig überzeugt der Einwand, daß auf diese Weise die Trennung
zwischen Staat und Kirche durchbrochen bzw. unzulässig aufgehoben werde.
Denn der Anspruch nach Art. 140 GG, 137 Abs. 5 WRV hat - in durchaus
genereller Anerkennung der Trennung zwischen Kirche und Staat - gerade
eine ausnahmsweise Durchbrechung dieses Trennungsprinzips zum Gegenstand,
und zwar dies einzig und allein in organisatorischer Hinsicht bzw. in
bezug auf die Übernahme öffentlicher Trägerschaft und Verantwortung.
Die Übernahme solcher Verantwortung durch Verleihung des Status einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts bedeutet im übrigen nicht etwa, daß
die betreffende Religionsgemeinschaft mit dem Staat in allen seinen
Ausformungen und Handlungsweisen konform gehen müßte; die
Religionsgemeinschaft kann sogar wie in Ihrem Fall staatliche Pflichten
teilweise gänzlich ablehnen, nämlich dort, wo diese wie z. B. bei der
Wehrpflicht ihren grundlegenden Glaubenssätzen entgegenstehen.
Der Übergang von einer privatrechtlichen Glaubensformation zum Status
einer öffentlich-rechtlichen Religionskörperschaft bedeutet jedoch den
Eintritt in den Kreis der im weitesten Sinne öffentlichen Verwaltung und
beinhaltet damit die Verpflichtung, zu den elementaren
staatsbürgerrechtlichen Normen des Grundgesetzes eine tendenziell positive
Haltung einzunehmen. Hieran bestehen jedoch bezüglich Ihrer
Religionsgemeinschaft Zweifel.
3. Zweifel genereller Art ergeben sich schon insoweit, als Ihre
Religionsgemeinschaft nach der von ihr vorgenommenen Exegese von Römer 13
den Staat "wie Satan, als von Gott nur zugelassen" ansieht, d. h. zu
diesem ein strukturell negatives Grundverständnis hat (vgl. Hütten,
"Seher, Grübler, Enthusiasten", 12. Auflage 1982, Seite 132). Ihre
Einlassung, die Mitglieder Ihrer Religionsgemeinschaft wären demgegenüber
jeder Obrigkeit uneingeschränkt untertan, sie würden daher staatliches
Handeln und staatliche Gewalt in jeder ihrer Ausprägungen anerkennen,
steht dieser Feststellung nicht entgegen. Diese Einlassung besagt vielmehr
nicht mehr, als daß Ihre Religionsgemeinschaft staatliche Formation und
Gewaltausübung, in welcher Gestalt diese auch immer auftritt, lediglich
respektiert, also dazu ein tendenziell eher passiv-duldendes als
aktiv-bejahendes Verhältnis hat.
4. Zweifel ergeben sich weiter im Hinblick auf das Toleranzgebot, das zu
den tragenden Pfeilern unseres Verfassungssystems zählt. Denn Ihre
Religionsgemeinschaft lehnt im Verhältnis zu anderen
Religionsgemeinschaften jede Form des Miteinander ab, indem sie ihren
religiösen Ausschließlichkeitsanspruch dahin auslegt, daß jegliche
Kontakte zu anderen Religionsgemeinschaften zu unterlassen sind. So lehnt
sie es beispielsweise ab, im Rahmen des ökumenischen Rats mit den anderen
christlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften zusammenzuarbeiten. Ihre
Religionsgemeinschaft verweigert sich außerdem bekanntlich z. B. dem
Angebot, in der in Berlin seit 40 Jahren aktiven "Arbeitsgemeinschaft für
Kirchen und Religionsgesellschaften" (AKR) mitzuarbeiten. Mag auch diese
Haltung für sich genommen nicht die Ablehnung des Antrages nach Art. 140
GG alleine begründen bzw. tragen zu können, so kommt dem doch jedenfalls
indizielle Bedeutung zu, zumal sich diese Haltung einfügt in das generell
von Ablehnung gezeichnete Außenverhältnis Ihrer
Religionsgemeinschaft.
5. Die Ablehnung Ihres Antrags stützt sich vor allem aber auf das
Demokratiegebot unserer Verfassung, weil Ihre Religionsgemeinschaft
bezüglich deren Mitglieder sowohl das aktive wie das passive Wahlrecht
ablehnt. Zwar haben Sie dies in Ihrer Stellungnahme vom 20. Januar 1993
generell in Abrede gestellt; dem stehen jedoch nicht nur gegenläufige
Äußerungen von Mitgliedern bzw. von ehemaligen Mitgliedern Ihrer
Religionsgemeinschaft entgegen, sondern insbesondere auch das Faktum, daß
offenbar keines Ihrer Mitglieder Sitz und Stimme in einem kommunalen oder
Landesparlament hat.
Unserer ausdrücklichen Aufforderung, gegebenenfalls solche Personen zu
benennen oder wenigstens Beispiele aufzuführen für die Beteiligung an
Bürgerinitiativen oder ähnlichen gesellschaftlich-politischen Aktivitäten,
sind Sie nicht nachgekommen.
Demgegenüber verwiesen Sie darauf, daß es Zeugen Jehovas durchaus auch als
Mitglied in Ärztekammern, Rechtsanwaltkammern und ähnlichen Einrichtungen
gebe. Hierbei handelt sich jedoch erkennbar nur um fachliche (Berufs-)Vertretungen,
die überdies in der Regel zwangsmitgliedschaftlichen Charakter haben, so
daß es auf die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit jeweils nicht ankommt.
Auch der weitere Hinweis auf die neuerdings hohe Nicht-Beteiligung an
Wahlen zum Bundestag und zu den Landtagen, woran, wie Sie geltend machen,
sichtbar werde, daß die Haltung Ihrer Mitglieder sogar von weiten
Bevölkerungsteilen der Bundesrepublik geteilt wird, vermag nicht zu
überzeugen. Der Hinweis bestätigt vielmehr gerade das Vorliegen einer das
aktive Wahlrecht ablehnenden Position. Die Teilnahme an der politischen
Willensbildung durch Ausübung des aktiven wie des passiven Wahlrechts
gehört aber zu den elementaren Prinzipien unserer demokratischen
Grundordnung.
Läßt sich daraus auch nicht etwa ein generelles Muß zur Mitgliedschaft in
Parteien herleiten, so muß doch umgekehrt jedenfalls gelten, daß die
generelle Ablehnung einer Mitwirkung am politischen Willensbildungsprozeß
nicht mit dem Status einer öffentlichen Körperschaft gemäß Art. 140 GG
vereinbar ist. ...
„Ich glaube nicht, dass das
Urteil in Rheinland Pfalz Auswirkungen auf Bremen hat", sagt Andre
Städtler, Pressesprecher der SPD-Fraktion. Man habe das Thema schließlich
parlamentarisch bearbeitet. Gekippt werden kann diese Entscheidung nur
noch durch das Bundesverfassungsgericht. ...
„Ob das Bundesverfassungsgericht das Bremer Parlament jedoch zwingen kann,
ein Gesetz zu verabschieden, ist eine spannende Frage", sagt auch
Grünen-Fraktionschef Güldner. „Davon sind wir jedoch noch weit entfernt."
Diese Vermutung bestätigt eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts:
Wann es zu einem Urteil komme, sei derzeit noch vollkommen unklar. Man sei
gerade dabei, sich in das Thema einzuarbeiten.
Regierungschef und Kirchensenator .... Sein Sprecher verweist darauf, dass
die Anerkennung von Körperschaften des öffentlichen Rechts durch das
Parlament entschieden werde und nicht durch die Verwaltung.
www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Politik/534914/Bremen-will-Zeugen-Jehovas-nicht-anerkennen.html
Auch die WTG entwickelt dabei nahezu „Dampfwalzencharakter", um alles ihren
Ansprüchen im Wege stehendes, „niederzuwalzen.
Nun vernimmt man in einem Diskussionsthread andernorts auch die Sätze, es gäbe
ja noch ein paar mehr nicht zu verharmlosende Erscheinungen auf dem
Religionsmarkt.
Sogar Evangelikale, und Taliban finden sich da in dieser Aufzählung.
Ja, wie wahr. Nur die Rückfrage ist dann (oder sollte sein). Will man vom
Hundersten ins Tausendste gelangen?
Will man die bisherige thematische Engführung auf das Zeugen Jehovas-Thema
verlassen? Oder den Aspekt „zahnloser Tiger", ohnehin schon vorhanden, noch
weiter ausbauen?
Dann wären die betreffenden Herrschaften sicherlich etwa im „Internationalen
Bund der Konfessionslosen und Atheisten" oder ähnlichen Organisationen, besser
aufgehoben.
Nur habe ich nichts davon vernommen, dass sie sich etwa dieser oder ähnlichen
Organisationen, tatsächlich „angeschlossen" hätten. Dann konnten sie sich
beispielsweise auch an Buskampagnen die es ja auch schon mal gab, mit
atheistischen Losungen beteiligen. Nicht zuletzt finanziell beteiligen, denn
solcherlei Aktionen pflegen Geld zu kosten.
Ob es denn was „bringt" sieht man fallweise öffentliche Verkehrsmittel mit
atheistischen Losungen bepflastert, stelle ich eher in Frage.
Es stärkt allenfalls das Ego ihrer Macher. In der breiten Öffentlichkeit
verpufft es resonanzlos (weitgehend): liefert allenfalls denen zusätzliche
Munition, die sich da schon vordem, als „verfolgte Unschuld vom Lande die
nicht wusste wieso und warum" zu stilisieren beliebten.
Es ist meines Erachtens ein Fehler, unter Hinweis auch andernorts vorhandener
Mißstände, die seitens der Zeugen Jehovas zu relativieren.
Diejenigen die das mangels ungenügender Sachkenntnis bereits tun, sind schon
reichlich vorhanden.
Siehe nur die Schleppenträger in Sachsen der Zeugen Jehovas, welche ihnen den
Landtag als Propagandatribüne zur Verfügung stellten, oder auch die Meldungen
aus Hessen, welche da gewisse technische Innovationen herausstellten, ohne
jedoch das Phänomen der ZJ-Religion in Gesamtheit mit, sachgerecht zu
würdigen.
Die Relativierer sind also schon da, und nicht zu knapp.
Betreiben nun verhinderte IBKA-Mitglieder (denn Mitglieder dort sind sie ja,
wie ausgeführt nicht), aus ihrer Animositätsmotivation, ein ähnliches
Geschäft, wird die ganze Sache auch nicht appetitlicher.
Wohl den Relativierern, die da den Sprung von einer ZJ-Erziehung als Kinder
und Jugendliche, zu heutigen Ex-ZJ geschafft haben, ohne von persönlichen
Brüchen ernsthafterer Art in ihrer Biographie betroffen gewesen sein.
Es gibt selbstredend auch solche Fälle.
Aber es gibt eben auch diejenigen, die das so von sich nicht sagen können.
Sehen jene Relativierer ihr Credo heutzutage darin über „Gott und die Welt" zu
fabulieren, stellt sich zumindest für mich die Frage, auf welcher Plattform
sie das so ausführen, und inwieweit ihr Umfunktionierungsbestrebungen, dabei
wirksam sind.
Nachsatz. Bei meinen Bibliotheksstudien (zu deren relevanten Zeit verfügte ich
noch über keine Computertechnik, namentlich auch nicht in dem geeographischen
Bereich wo ich wohnhaft bin). Ergo habe ich aus dieser Zeit auch noch einiges
an handschriftlichen Notizen, das aufzuarbeiten, ich mir noch vorgenommen
habe. Ob ich es denn tatsächlich schaffe, mag eine völlig andere Frage sein.
Wie auch immer. Da sind mir jetzt beispielsweise die Notizen zu einem 1935
erschienenen Buch mit dem Titel „Handbuch der Romfrage" in die Finger geraten,
von einem gewissen Karl Revetzlow.
Selbiger Herr refererierte unter anderem in seinem genannten Buch auch über
das Stichwort „Konkordate". Dazu dann mal als „Kostprobe" ein entsprechendes
Zitat, dass meines Erachtens die weiter oben genannte These eines Karl Marx
bestätigt.
Das ist zwar jetzt auf die katholische Kirche bezogen. Gleichwohl bringt es
den grundsätzlichen Anspruch der Religionsindustrie, die Steuerzahlerkasse
melken zu wollen, auch zum Ausdruck.
Und die ZJ-KddöR-Ansprüche sind auch Ausdruck des Bemühens diese Melkung der
Steuerzahlerkasse zu erweitern.
Nun also noch das angekündigte historische Zitat:
„Immerhin hat z. B. der
bayerische Staat genug Rechte vergeben, als er am 24. Januar 1925 ein
Konkordat abschloß, den katholischen Orden und religiösen Genossenschaften
wird volle Betätigungsfreiheit eingeräumt, die Kirche hat das Recht,
Gesetze und Verordnungen zu erlassen, die ihre Mitglieder binden, den
Hauptwert legt Rom immer auf die Schule und da hat es mit dem bayerischen
Konkordat allerhand erreicht: Volksschule, höhere Schulen, Universitäten,
sogar die Lehrstühle für Philosophie und Geschichte sind in die römische
Einflußsphäre einbezogen.
Erstaunlich sind die finanziellen Zugeständnisse. Staatsaufwand für die
römisch-katholische Kirche 2,8 Millionen Goldmark (für die beiden
evangelischen Landeskirchen Bayerns nur 300.000 M.). Dagegen ist das
preußische Konkordat vom 14. Juni 1929 „harmlos".
Nuntius Pacelli, der vier Jahre lang mit den Vertretern der preußischen
Regierung geheim verhandelt hatte, um ein Konkordat nach bayerischem
Muster zustande zu bringen, mußte schließlich, um nicht alles Scheitern zu
lassen, auf die Einbeziehung der Schulfrage in die Konkordatsregelung
verzichten. Auch in finanzieller Hinsicht entsprach der Abschluß nicht den
Wünschen des Papstes.
Immerhin erhöhten sich die staatlichen Zuwendungen an die katholische
Kirche von bisher 1,8 Millionen auf 2,8 Millionen, worin die staatlichen
Zuschüsse zur Besoldung der katholischen Pfarrer nicht inbegriffen sind
(sie betragen 20,1 Millionen jährlich).
1933 kam es zu einem Konkordat mit dem Reiche; die Länderkonkordate sind
durch dieses nicht in allen Teilen außer Kraft gesetzt. Alle Bestimmungen
des preußischen Konkordats wurden in das Reichskonkordat übernommen."
Ziel sei es, den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu bringen.
www.bbv-net.de/lokales/bocholt_artikel,-Bezirksregierung-legt-Beschwerde-gegen-%E2%80%9EKrabat-Urteil%E2%80%9C-ein-_arid,39367.html
Genauso, wie Angela Merkel gerade riskiert, dass ihr die konservativen Stammwähler davonlaufen, riskieren Gabriel und Nahles aber, das alte Freidenkermilieu zu verprellen
www.faz.net/aktuell/feuilleton/politik-und-religion-wie-viel-bekenntnis-vertraegt-die-spd-11583268.html
„Habt Ihr nicht von jenem tollen
Menschen gehört, der am hellen Vormittage eine Laterne anzündete, auf den
Markt lief und unaufhörlich schrie:
„Ich suche Gott! Ich suche Gott!" -
Da dort viele von denen zusammenstanden, welche nicht an Gott glaubten, so
erregte er ein großes Gelächter.
Ist er denn verlorengegangen? sagte der eine.
Hat er sich verlaufen wie ein Kind? sagte der andere.
Oder hält er sich versteckt?
Fürchtet er sich vor uns?
Ist er zu Schiff gegangen? Ausgewandert? -
So schrieen und lachten sie durcheinander.
Der tolle Mensch sprang mitten unter sie und durchbohrte sie mit seinen
Blicken.
„Wohn ist Gott?" rief er, ich will es Euch sagen!
Wir haben ihn getötet, ihr und ich! Wir alle sind seine Mörder!
Aber wie haben wir dies gemacht? ... Was taten wir, als wir diese Erde von
ihrer Sonne losketteten? Wohin bewegt sie sich nun? Wohin bewegen wir uns?
Fort von allen Sonnen?
Stürzen wir nicht fortwährend? Und rückwärts, seitwärts, vorwärts, nach
allen Seiten? Gibt es noch ein Oben und ein unten? Irren wir nicht wie
durch ein unendliches Nichts?
... Gott bleibt tot! Und wir haben ihn getötet! Wie trösten wir uns, die
Mörder aller Mörder? Das Heiligste und Mächtigste, was die Welt bisher
besaß, es ist unter unseren Messern verblutet - wer wischt dies Blut von
uns ab? ... Ist nicht die Größe dieser Tat zu groß für uns? ...
- Hier schwieg der tolle Mensch und sah wieder seine Zuhörer an; auch sie
schwiegen und blickten befremdet auf ihn.
Endlich warf er seine Laterne auf den Boden, daß sie in Stücke sprang und
erlosch.
„Ich komme zu früh", sagte er dann, „ich bin noch nicht an der Zeit. Dies
ungeheure Ereignis ist noch unterwegs und wandert - es ist noch nicht bis
zu den Ohren der Menschen gedrungen.
Blitz und Donner brauchen Zeit, das Licht der Gestirne braucht Zeit, auch
nachdem sie getan sind, um gesehen und gehört zu werden. Diese Tat ist
ihnen noch ferner als die fernsten Gestirne - und doch haben sie dieselbe
getan!" -
Man erzählt noch, daß der tolle Mensch desselbigen Tages in verschiedene
Kirchen eingedrungen sei und darin sein Requim 'aeteram deo' angestimmt
habe. Hinausgeführt und zur Rede gesetzt, habe er immer nur dies
entgegnet:
„Was sind denn diese Kirchen noch, wenn sie nicht die Grüfte und Grabmäler
Gottes sind?"
Nachsatz:
Wer hätte es gedacht, jenes Nietzsche-Zitat wurde einer katholischen
Publikation entnommen.
Und zwar dem 1976 erschienenen von dem Jesuiten Karl-Heinz Weger
herausgegebenen Buch:
„Religionskritik. Beiträge zur atheistischen Religionskritik der Gegenwart".
Die sich in ihm artikulierenden Autoren, sind fast alle ihrerseits auch
Jesuiten, erkenntlich am jeweiligen hinzugefügten Kürzel zum Namen: S. J.
Eigentlich besteht ja die Zielstellung dieser Publikation darin, vermeintliche
oder auch tatsächliche Schwachstellen der Religionskritik aufzuzeigen, damit
am Ende, die katholische Kirche, als strahlender Sieger dastehen möge. Ob denn
diese hehre Zielstellung tatsächlich „erreicht" wurde, kann man wohl -
zumindest als Nichtkatholik - auch erheblich anders sehen.
Zu dem gebrachten Nietzsche-Zitat wird in jenem Buch lediglich ergänzend
kommentiert:
„Das dieser Text wohl wie kein anderer" für das genannte „Thema treffend ist."
Es ist diesem Votum wohl kaum zu widersprechen.
Drahbeck
... Kasperletheater par excelence.
.. und Kalkül?
JEHOVAS
ZEUGEN - VERKÜNDIGER DES KÖNIGREICHES GOTTES (1993) S. 107
1972 ... In den
nächsten drei Jahren erlebten Jehovas Zeugen ein eindrucksvolles Wachstum
- mehr als eine Dreiviertelmillion Personen ließen sich taufen.
Denn was macht die "Brüder" der "Leitenden Körperschaft" glücklich?
JAHRBUCH
DER ZEUGEN JEHOVAS 1995
...
die Aussichten auf weiteres Wachstum