Gerichtsentscheidung Rheinland-Pfalz

Zitat von ...
Gibt es für das Urteil in Rheinland-Pfalz ein Aktenzeichen zum Urteil bzw. zum Beschluss des Gerichts? Danke!

Ein Zeugen Jehovas-Apologet, hat das Urteil (einschließlich Aktenzeichen) auf seiner Blogseite eingestellt.

http://hgp.blogger.de/stories/2052674/

Das die WTG-Advoktaten mit allen „Wässerchen" der Adokatenzunft gewaschen sind, wurde auch an dem Umstand deutlich, das es zeitlich vor dem Rheinland-Pfalz-Urteil die Meldung gab, WTG-seitig werde die auch gegen Baden-Württemberg erhobene Klage ruhend gestellt.
Beim näheren Hinsehen ergibt sich.

Die Bremer Entscheidung basierte nicht zuletzt auch auf dem Umstand, dass Bremen sich mit Baden-Württemberg „kurzgeschlossen" hatte. 
Ob eine fallweise Gerichtsentscheidung in Baden-Württemberg genauso ausgefallen wäre wie in Rheinland-Pfalz, ist so ohne weiteres keineswegs erwiesen.

Allerdings, das wäre eine relativierende Einschränkung. Es gab in Baden-Württemberg einen Regierungswechsel. Neue Besen pflegen manchmal auch ein neues Kehrmuster zu praktizieren.
Insoweit kann eine „Garantie" für das gleiche Maß an Entschlossenheit, bedingt durch den Regierungswechsel, keineswegs prognostiziert werden.
Und Pferde sollen schon mal vor der Apotheke gekotzt haben, weis der Volksmund weiter zu berichten.

Der derzeitige Ministerpräsident von Baden-Württemberg, wohl katholischer Konfession, wenn ich richtig informiert bin.
Welchen Grad hat denn nun seine „Katholizität"? Es würde mich nicht wundern ergäbe das Ergebnis einer „Tiefenprüfung". Bestenfalls „Kulturchrist". Für diese Sorte pflegt „Gott ein guter Mann zu sein" und das war es dann auch schon.

Zeugen Jehovas, vielleicht mal den Namen gehört, aber ansonsten pflegt dieser Typus allenfalls „Bahnhof zu verstehen". Nur „Bahnhof-Versteher" werden sich weder im Falle Scientology noch im Falle Zeugen Jehovas, sonderlich „engagieren". Es ist halt ein „Altlast" die sie da vom Vorgänger ererbt haben. 
Und da das Zeugen Thema in der Politik ohnehin auf Platz 399a (oder noch weiter hinten) rangiert, ist es für „Kulturchristen" eine „Selbstverständlichkeit", ungeliebte Altlasten, dann mal bei passender Gelegenheit zu entsorgen.
Aber immer so, das ihr „Gesicht" dabei gewahrt bleibt (so sie den eines „haben").

Einstweilen hat aber die WTG dafür gesorgt (bis zur noch anstehenden Bremen-Verhandlung in Karlsruhe dann wohl mal). Einstweilen kann man es also in Baden-Württemberg mit dem genannten „Platz 399a der politischen Prioritätenskala) belassen.

Die von den Rechtsanwälten in Sachen Rheinland-Pfalz formulierten Schriftsätze, offenbar auch ohne Detail-Konsulitierung mit wirklichen Sachkennern, auch ohne Kurzschließung, mit den in Baden-Württemberg und oder in Bremen damit befasst gewesenen, sie weisen einen gravierenden Fehler auf, den auch die WTG erkannte.

Das sind die Unterstellungen eines WTG-Rundschreibens, dass die WTG auch aus dem Grunde bequem als Desavoierungsargument einsetzen konnte, dieweil keiner der Anonymusse im Internet, die da jenes Schreiben mal auf den Ententeich setzten, dessen Authentizität bewiesen hat. Auch ist bis heute keiner aus dem möglichen Empfängerkreis in gerichtsfester Weise in Erscheinung getreten, der da bezeugt hätte, solch ein Schreiben auf dem WTG-Dienstweg erhalten zu haben, oder gar zu bezeugen, darin erhaltene Aussagen persönlich umgesetzt zu haben. *

* Einfügung:

Siehe zu diesem Aspekt auch:

Forumsarchiv202

Dort am Textende. Etwa das Posting 21. Februar 2007 13:28:04 - Nicht dumm sterben!

Und sich daran anschließende Postings.

Damit war der WTG ein Kronargument in die Hand gespielt worden, dass sie dann auch einsetzte, im Bewusstsein in diesem Falle voraussehen zu können, jenes windige genannte „Argumemt" bringt alles zum Einsturz. Ein wirklicher Einstieg in die Materie erübrigt sich schon aus diesem formalen Grunde. Und so ist es denn auch gekommen.

Weder im Berliner Verfahren noch nachfolgende Stufen, gab es eine Beweisaufnahme und -Würdigung so wie sie Bremen praktizierte. 

Genau das aber wäre dringend nötig. Und Rechtsanwälte die es zulassen, dass diese Forderung in der Praxis nicht umgesetzt wird, sind in der Tat ihr Honorar nicht wert.
Die Herren Rechtsanwälte stolz auf ihren Professorentitel, müssen sich schon sagen lassen.

Nicht jeder der sich für schlau hält ist es auch tatsächlich. Da sie es also als unter ihrer Würde ansahen, die Sachlage mit wirklichen Sachkennern abzustimmen, da letztere in der Regel über keinen Doktortitel, noch weniger gar Professorentitel verfügen, kann man heutzutage die Ergebnisse dieser Ignoranz „bewundern".

26. Januar 2012 - Rheinland-Pfalz
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 08. Januar 2012 07:05
Für den 26. Januar ist der Rechtsstreit Zeugen Jehovas versus Rheinland-Pfalz jetzt terminiert.
(KdöR-Streit)

www.pfaelzischer-merkur.de/region/landespolitik/art27452,4129748

www.neues-deutschland.de/artikel/214991.rechtsstreit-um-zeugen-jehovas.html

www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/meldungen/11559606.htm

Mysnip.94848

Mysnip.27391

Mysnip.79670

Forumsarchiv 330

Die Bremer Entscheidung
Re: 26. Januar 2012 - Rheinland-Pfalz
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 14. Januar 2012 07:17

Ob man den im Bild enthaltenen Optimismus teilen kann?
Es wäre schön, sicher aber wäre ich mir da keineswegs.
Siehe etwa den Tenor des Berichtes in der „Allgemeinen Zeitung" Mainz.
WTG-seitig möchte man die Berliner Entscheidung zum nicht hinterfragbaren Dogma hochstilisiert sehen.
Nun ist aber die Bundesrepublik Deutschland föderalistisch strukturiert, nicht zuletzt auf der Ebene Kulturpoltik, dem ja Körperschaftsrechte zuzuordnen wären.
Was ein Bundesland entscheidet, muss ein anderes, so keineswegs 1 zu 1 übernehmen.

Siehe als Beispiel der Streit um verschiedene Schultypen, da agieren einzelne Länder durchaus unterschiedlich. Oder etwa auch die Frage von Studiengebühren für Universitätsstudien, dito.

Namentlich Rheinland-Pfalz hatte dann ja schon mal eine in meiner Sicht „windige" Entscheidung gefällt.
Es ging um den Anspruch eines Zollbeamten, der da den Besuch von Zeugen Jehovas-Kongressveranstaltungen, als bezahlten Urlaub vergütet haben möchte.
Letztendlich ist jener Herr vor Gericht gescheitert.
Aber sieht man sich die Urteilsbegründung an, enthält sie durchaus Elemente des Zweiklassenrechts. Und wenn vor dem Gesetz alle gleich sein sollen, dann ist eben ein Zweiklassenrecht anfechtbar.
Oder auch jene Gerichtsentscheidung in Nordrhein-Westfalen, aus der letzten Zeit, die da den Zeugen Jehovas bestätigt, sie sollen in Sachen „Krabat" eine Extrawurst gebraten bekommen.

Wenn es denn um Präzedenzfälle geht.
Die WTG möchte den Berliner Fall als solchen interpretiert sehen.

In meiner Sicht wäre dann auch der Fall Bremen ein Präzendenzfall, und der ist für die WTG bislang ungünstig ausgegangen.
Man muss sich selbstredend darüber im klaren sein, hat die WTG die Chance, den „kleinen Finger" zu ergreifen, so wird sie alles daran setzen, den ganzen Arm zu ergreifen.
Jüngstes Beispiel die von der WTG eingeleitete Aktion, für Zeugen Jehovas-Schulkinder, anlässlich ihrer Kongressveranstaltungen, Schulbefreiung zu beantragen.
Das gab es in systematisierter Form wohl so bisher nicht.
Jetzt aber ist es auch auf der Tagesordnung.
Und in den WTG-seitig vorbereiteten Formularen dazu, gibt es auch den ausdrücklichen Passus.
Sollten Antragsstellende Eltern abschlägig beschieden werden, mögen sie Kontakt mit der WTG-Rechtsabteilung aufnehmen, die dann den Fall weiter verfolgen will.

Auch noch etwas ist bemerkenswert.
In den entsprechend vorbereiteten WTG-Formularen beruft man sich ausdrücklich auch auf unterschiedliche Gesetzgebungen in den einzelnen Bundesländern.
So z. B. ein Formular für Baden Württemberg
Dort der Verweis auf: 
gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 Schulbesuchsverordnung BW (SchulBesV BW)
i.V.m. Nr. II der Anlage zur SchulBesV BW

Oder ein Formular für Bremen.
Dort der Verweis:
gem. Art. 4, 6 GG i.V.m. § 10 BremFTG (Feiertagsgesetz)

Diese beiden Beispiele sind auch insoweit pikant, als in diesen genannten Ländern auch noch der KdöR-Disput zur Entscheidung ansteht.
Wird dort also in der Schulbefreiungsangelegenheit kommentarlos durchgewunken, hat die WTG so, wieder mal Fakten geschaffen.

Selbstredend sind der KdöR-Disput und die Schulbefreiungsangelegenheit, unterschiedliche Ebenen, was ja ausdrücklich noch festzustellen ist.

„Vor Gericht und auf hoher See seien vielerlei Überraschungen möglich", sagt man sicherlich nicht zu unrecht.

Nach dem 26. 1. wird man sicherlich wissen, was für eine Überraschung in Rheinland-Pfalz ansteht.

Re: 26. Januar 2012 - Rheinland-Pfalz
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 21. Januar 2012 14:22
Einer neueren Meldung zufolge (deren Substanz von der sie erstmals publizierenden Publikation zu verantworten ist)
stellt sich die derzeitige Sachlage im ZJ-KdöR-Streit wie folgt dar.
Das Verwaltungsgericht für Rheinland-Pfalz, wird wie vorgesehen, am 26. Januar in der Sache verhandeln.
Auch in Baden-Württemberg war eine analoge Klage der Zeugen Jehovas anhängig.
Die sei einstweilen jetzt zurückgezogen worden.

Weiter hingegen besteht die Verfassungsklage der Zeugen Jehovas gegen das Land Bremen (die dann wohl in Karlsruhe zur Verhandlung gelangen wird).
Ein Termin für letztere Verhandlung ist indes bislang in der Öffentlichkeit nicht bekannt.
Mutmasslich für den jetzigen Stand der Dinge kann die Überlegung sein, eine Verwaltungsgerichts-Verhandlung auch in Baden-Württemberg, könnte sich über weite Strecken, als analoge Dublette der Verhandlung in Rheinland-Pfalz entwickeln.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.umstrittene-gemeinschaft-zeugen-jehovas-lassen-klage-ruhen.076190e3-cb1b-49cc-b9a8-f55e87eb443e.html

http://www.stimme.de/suedwesten/nachrichten/pl/Justiz-Religion-Regierung-Zeugen-Jehovas-lassen-Rechtsstreit-mit-Land-ruhen;art19070,2350760

www.jehovaszeugen.de/uploads/media/PM_11-31_Bremen.pdf
Re: 26. Januar 2012 - Rheinland-Pfalz
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 21. Januar 2012 16:23
Zu dem Artikel der „Stuttgarter Nachrichten" ist dort schon mal ein erster, längerer Leserbrief registrierbar.
Der Leserbriefschreiber echauffiert sich besonders über dem Umstand, wie die vermeintliche Politiklosigkeit bei den Politikern so ankommt.
Und sucht zu bagatellisieren.
Damit wird in meiner Sicht eine Potemkinsche Fassade aufgebaut.

Bereits in den Berliner KdöR-Verfahren ist jenes Argument als in gerichtlicher Sicht, nicht so sonderlich relevant eingestuft worden.
Auch wenn es Politikern nicht „schmeckt" muss man sie erneut darauf aufmerksam machen.

Zur Narrenfreiheit in diesem Lande, gehört auch die Freiheit einen vermeintlich unpolitischen Lebensstil zu praktizieren
Das wurde bereits im Berliner Verfahren dokumentiert, und diese Feststellung wird sich wohl kaum in gegenwärtigen oder zukünftigen Gerichtsverfahren ändern.

Nun ist ein Journalistenvotum, und nur das liegt in den „Stuttgarten Nachrichten" vor, keinesfalls identisch, mit einer juristisch ausgewogenen Stellungnahme der Beklagten gegenüber dem Gericht.
Ich hoffe doch sehr, dass diejenigen, die solche eine Stellungnahme formulieren, sich darüber auch im klaren sind.

Politiker können sich zwar über apolitische Lebensentwürfe ärgern. Dieser Ärger darf aber nicht der dominierende Aspekt einer juristisch abgewogenen Stellungnahme sein, was nochmals festzustellen wäre.

Weitaus sinnvoller erscheint mir beispielsweise jener Aspekt, welcher im Bericht der „Stimme.de" mit enthalten ist:

„Die baden-württembergische Landesregierung hatte noch im März vergangenen Jahres argumentiert, die Glaubensgemeinschaft verbiete aus ihrer Sicht den Kontakt mit «abtrünnigen» Familienmitgliedern. Dies verstoße gegen den Schutz von Ehe und Familie. Mit dem Kontaktverbot zu ausgetretenen Mitgliedern halte sie zudem mit vom Grundgesetz missbilligten Mitteln austrittswillige Mitglieder in der Religionsgemeinschaft fest."
 

Re: 26. Januar 2012 - Rheinland-Pfalz
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 25. Januar 2012 11:49
Zu dem Ursprungsartikel der „Stuttgarter Nachrichten" hat sich dort zwischenzeitlich, eine Reihe weiterer Leserbriefe angesammelt. Es blieb also nicht nur bei dem ersten, der bereits erwähnt wurde.
Ein dortiger „Klugscheisser" meint beispielsweise damit „punkten" zu können, es wurden auch „sechzig Jahre alte" WTG-Texte genannt.
Da spielt er namentlich wohl auf den WT-Artikel aus dem Jahre 1953 an, der da tönte, wenn es nicht die Gesetze des Cäsars verhindern würden, wäre man bereit, tatsächliche Todesstrafen in eigener Machtvollkommenheit zu praktizieren.

Bewusst von diesem Apologeten indes nicht reflektiert, sind neuere WTG-Aussagen, etwa im „Wachtturm" vom 15. April 2012, welche eine ähnlich rabiate Stimmung WTG-seitig verbreiten.
An anderer Stelle meinten einige Anstoss zu nehmen, wie man im Januar 2012, schon einen mit 15. April 2012 datierten „Wachtturm"-Artikel zitieren könne.
Man kann sehr wohl. Man kann sich den genannten „Wachtturm" auch auf der WTG-Download-Seite, komplett herunterladen als pdf-Datei. Dazu braucht man keineswegs bis April zu warten. Das kann man schon im Januar 2012 so halten.
Ein weiterer dortiger „Klugscheisser" spielt auf das WTG-Dogma der „vorverlagerten Gewissensentscheidung" an. Damit würden in dieser Lesart - sich alle alle einmal getauften Zeugen Jehovas, zum willen und Gedankenlosen WTG-Werkzeug zeitlebens selbst „entmannen", gemäß dem Slogan:
„Führer befiehl - wir folgen dir" und sei es auch ins Verderben.

Jenen Herrschaften ist indes entgangen.
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland votiert keinesfalls für eine „Theokratie".
Die verbriefte Religionsfreiheit, beinhaltet im Einzelfall auch die negative Religionsfreiheit. Das heißt den entsprechenden Religionsorganisationen Ade sagen zu können.
Dann sind vor der Verfassung etwaige „vorverlagerte Gewissensentscheidungen" Null und nichtig.
Die können Betörte allenfalls auf freiwilliger Basis für sich realisieren.
Narrenfreiheit ist ja in diesem Lande garantiert.

Wer jedoch diesen Status ebenfalls freiwillig verlässt, für den haben sie keinerlei Rechtskraft.
Und zudem kollidieren diese WTG-Ansprüche massiv mit dem Grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie.
Eine Leserbriefschreiberin (und die ist keineswegs ein „Einzelfall") erwähnt beispielsweise, aufgrund der WTG-Doktrinen, keinerlei Kontakt seit zehn Jahren, mit ihrer leiblichen Schwester zu haben. Es kann unterstellt werden, ursächlich verursacht durch die WTG-Dogmatik.
Man darf gespannt sein, zu welchem Urteil morgen das Verwaltungsgericht gelangt.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.umstrittene-gemeinschaft-zeugen-jehovas-lassen-klage-ruhen.076190e3-cb1b-49cc-b9a8-f55e87eb443e.html
Das Gericht entschied jedoch,
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 26. Januar 2012 15:52
dass eine weitere Beweiserhebung nicht notwendig sei. 

www.heute.de/ZDFheute/inhalt/7/0,3672,8465831,00.html

Ergo kann dazu gesagt werden:
Es ist - fallweise - nur die Abstimmung mit den Füssen möglich.
In einer Datei bezogen auf den Herrn Rammerstorfer gibt es auch die Wertung:
Narrentum.
Narren ist in der Tat nicht zu helfen.

Und Manchesterkapitalismus ist auch in diesem Lande das "Hohlied", das "Evangelium".
Da kann man einer Religion, die das auch in besonderem verkörpert, nicht zu nahe treten.
Ich hätte mir eigentlich ein anderes Resultat gewünscht, aber zugleich schon in Kommentierung einer Karikatur (weiter oben in diesem Thread) Zweifel angemeldet, ob es denn dazu komme.

Meine persönliche Erkenntnis aus dieser Sachlage ist die (zwar schon vorher, jetzt aber erneut bestätigt).
An allen Wahltagen, an denen ich mich beteiligen kann, werden weder SPD, weder CDU/ CSU noch FDP meine Wahlstimme mehr bekommen.

Ich mache diese Parteien, in ihrer Halbherzigkeit, als die eigentich Schuldigen, verantwortlich.
Einer echten Trennung von Staat und Kirche, gehen die doch aus dem Wege, so wie der Teufel das Weihwasser scheuen soll.

Bundesverfassungsgericht
Die nicht vorhandene tatsächliche Trennung von Staat und Kirche, ist das eigentliche Krebsübel, das dann eben auch Entscheidungen, wie die jetzige, produziert.
Re: Das Gericht entschied jedoch ......
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 27. Januar 2012 10:46
Ein Forum, welches, sofern ich mich nicht täusche, von seiner Thematik her, eher auf die Neuapostolische Kirche hin orientiert ist (und letztere hat ja ihren KdöR-Anspruch schon seit Jahrzehnten in „trockenen Tüchern", (wobei letztere auch noch nie dem Grundsatz etwa von Wahlenthaltungen gehuldigt hat, womit schon mal ein wesentlicher Unterschied benannt ist).
Besagtes Forum hat offenbar den derzeitigen Stand des ZJ-KdöR-Disputes, mit entdeckt. Per Verlinkung wird dort unter anderem hingewiesen auf

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20001219_2bvr150097.html

http://www.glaubeundkirche.de/viewtopic.php?f=55&t=7000&sid=5c9accd6d2e099b1ce3d77c47f78abd9

Ein weiterer jetzt vorliegender Pressebericht, der etwas mehr ins Detail geht, als vorangegangene, zitiert den für das Land Rheinland-Pfalz im Verfahren agierenden Rechtsanwalt, auch mit dem Satz:

„Solche Zeugen müssen endlich einmal gehört werden, damit man sich ein wirkliches Bild von der Glaubensgemeinschaft machen kann".
Genau das haben diese Beamtenseelen im Richtergewande, wieder einmal vorsätzlich ignoriert. Sie stehen damit allerdings in Kontinuität zu anderen „Beamtenseelen" im Richtergewande (und Beamten sagt man nicht wohl ganz zu Unrecht nach, vor allem und zuerst ein bequemes Leben zu lieben).
Was den Aspekt der angesprochenen Anhörung anbelangt, gibt es da eine rühmliche Ausnahme, den Rechtsausschuss der Bremischen Bürgerschaft.
Ich kann nicht erkennen, dass dessen Bemühung im jetzigen Verfahren auch nur mit dem Bruchteil einer Silbe, in substanzieller Weise, zum Vortrag gekommen wäre.
Es dürfte doch wahrlich keine Schwierigkeit sein, sich dessen Protokollierte Verhandlungsführung zustellen zu lassen.
Und das Bremer Protokoll wurde von einer großen Parteienkoalition gebilligt, keinesfalls nur von „einer".

Gleichwohl habe ich, wie ausgeführt, über Beamtenseelen, keine gute Meinung. Kann insoweit auch nicht überrascht sein.
Im Gegensatz zu anderen Presseberichten, redet der jetzige, es wäre theoretisch möglich, noch Revision einzulegen.
Ob es dazu in der Praxis allerdings kommt, ist wohl wieder mal, berechtigterweise zu bezweifeln.
Der Ministerpräsident Beck hat ja ohnehin seinen Widerstand nur halbherzig geführt. Was dem allenfalls stört, ist der ZJ-Grundsatz des Nichtwählens. Damit ist bei ihm dann auch schon mal das Ende der Fahnenstange erreicht.
Von der Opportunistenpartei SPD verwundert das mich in der Tat nicht, so sehr ich das auch bedaure, und an Wahltagen, aus diesem Bedauern, auch entsprechende Schlussfolgerungen abteilten werde.

http://www.wormser-zeitung.de/eilmeldung/11604012.htm

Den Richtern in Mainz ins "Stammbuch" geschrieben
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 28. Januar 2012 14:42
Den die Schlange am Busen nährenden Richtern ins „Stammbuch" geschrieben

Redaktioneller Hinweis: Der mit angesprochene religiöse Antisemitsmus, von Rutherford eingeleitet ist für die 1930 und 40er Jahre zutreffend. Nicht hingegen von Kater reflektiert ist, dass zuvor in der Ära Russell - kontrastierend - dazu ein nahezu glühender Philosemitismus bestand. Aber das gewissen Herrschaften ihr „Gewäsch von gestern" nicht mehr passt, weis man sicherlich nicht erst seit „heute".

Ein (vielleicht) abschließender Kommentar
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 30. Januar 2012 11:02
In erweiterter Form, sei schon heute der Kommentar dargeboten, der ansonsten eigentlich erst für den 8. 2. 2012 vorgesehen war. Für die dortige Serie „Vor fünfzig Jahren".
Am 8. 2. a. a. O. dann lediglich ein Verweis auf den hiesigen Kommentar.

Schweden
Vor fünfzig Jahren
In einem Bericht aus Schweden in der „Erwachet!"-Ausgabe vom 8. 2. 1962 liest man unter anderem:

„Jeder Schwede muß, ob er der Staatskirche angehört oder nicht, wenn er einen Personalausweis braucht, auf das Büro des Geistlichen gehen. Jede Eheschließung, jede Geburt und jeder Sterbefall muß bei dem Ortsgeistlichen registriert werden."

Kommentar von „Erwachet!" dazu: „Das ist keine ideale Einrichtung"

was dann nur zu bestätigen wäre.
Wer etwas weiter zurück in die deutsche Geschichte schaut, dem kann es nicht entgehen. Auch hierzulande gab es mal ähnliche Verhältnisse. Zwar nicht in der Neuzeit, wohl aber in der Geschichte.
Beleg dafür nur der berüchtigte „Arier"kult der Nazis (mit absichtlich antisemitischer Komponente), zu dessen Nachweis auch alte Kirchenbücher gewälzt werden mussten. Und die Kirchen stellten sich dem auch zur Verfügung. Kein Ruhmesblatt für letztere. Sicherlich nicht nur bei diesem Bespiel.

Dann kam der betont nationalistisch orientierte deutsche Bundeskanzler Bismarck, an das Ruder der politischen Macht. Im Zuge seines übersteigerten Nationalismus, wurde ihm die katholische Kirche, mit ihrem Machtzentrum in Rom, zunehmend zum Dorn im Auge. Er leitete in der Folge, darauf eine aggressive Politik gegenüber letzterer in der Form von Ausnahmegesetzen ein. In die Geschichte unter dem Begriff „Kulturkampf" eingegangen. Je länger je mehr indes musste Bismarck, der da auch mal tönte „Nach Canossa gehen wir nicht", letztendlich einen Rückzieher machen. Zwar wurde sein Kultusminister Falk als erstes Bauernopfer diesbezüglich geopfert, aber auch Bismarcks politische Tage, waren wegen seiner verfehlten Politik letztendlich gezählt, insbesondere eben als Folge besagten „Kulturkampfes". 

Bismarck hatte sich da auf eine Kraftprobe gemäß dem späteren Motto eines Hitlers „Er spiele immer nur Vabanque" eingelassen, und hat diesen Kampf letztendlich verloren.
Stück für Stück, wurden die aggressivsten Sondergesetze des „Kulturkampfes" wieder demontiert. Sogar die mal aus Deutschland ausgewiesenen Jesuiten, konnten letztendlich wieder zurückkehren.
Vor Bismarcks „Kulturkampf" sah die politische Landschaft weitgehend so aus, dass eine spezielle klerikale Partei nicht vorhanden war.
Nach Bismarcks „Kulturkampf" gab es dann die relativ starke katholische Zentrumspartei, zu deren Gründung es möglicherweise nicht gekommen wäre, hätte Bismarck mit seinem „Kulturkampf" nicht den Bogen überspannt.
In rückblickender Wertung, ist der „Kulturkampf" auf breitester Ebene gescheitert. Viel ist von seinen Prämissen nicht übrig geblieben.

Eine einsame Ausnahme dieser Bilanz stellen lediglich die mit eingeführten staatlichen Standesämter dar.
Seit dem es diese gibt, ist für Eheschließungen usw. im juristischen Sinne, die Kirche nicht mehr allein zuständig.
Offenbar ist man in Schweden, diesbezüglich soweit noch nicht gekommen, wovon das vorgenannte Zitat dann ja auch kündet.
Auch die WTG meinte sich durch die schwedischen Verhältnisse unangenehm berührt. Dafür steht das weitere Zitat in der „Erwachet!"-Ausgabe:

„In Schweden werden alle kirchlichen Angelegenheiten, wie Bischofs- und Geistlichenernennungen von dem Kultusministerium geregelt, und die Kirche wird aus Steuergeldern unterhalten. Wenn man aus der Staatskirche austritt, werden einem 40% von der Kirchensteuer, die man bisher bezahlt hat, erlassen, die 60%, die man weiter bezahlen muß, sind für die „zivilen" Dienste der Kirche. Von diesem Geld werden unter anderem die Geistlichen bezahlt, die die Personenstandsbücher führen. Ferner werden mit diesem Geld die Friedhofskapellen und die Friedhöfe unterhalten.
Seit dem Jahre 1927 sind nichtkirchliche Totenbestattungen erlaubt, nur der Platz für das Grab wird einem zugeteilt.
Dennoch wurde Jehovas Zeugen nicht erlaubt, die Friedhofskapellen zu benutzen, obschon sie Steuern für deren Unterhalt zahlen."

Wieder mal war der Umstand zu beobachten, dass die WTG in dieser in ihrer Sicht misslichen Lage juristisch dagegen vorging. Letzteres kennt man auch aus vergleichsweisen Problemlagen hierzulande.
Besonders beachtlich erscheinen mir die Schlusssätze in jenem „Erwachet!"-Artikel.
Da schrieb man:

„Man mag die Aufrechterhaltung dieser peinlichen Verbindung so oder so begründen, doch sollte erwogen werden, wieviel Unannehmlichkeiten und Freiheitsbeschränkungen die Verbindung zwischen Kirche und Staat zur Folge hat. Die Trennung zwischen Kirche und Staat würde offensichtlich viele Probleme lösen."

Im Gegensatz zu Schweden ist die hiesige WTG-Oligarchie, mittlerweile selbst auf dem Level der aktiven Staat-Kirche-Verfilzer angelangt.

Der Bismarck'sche „Kulturkampf" ist meines Erachtens auch am niedrigen Bildungsniveau des deutschen Volkes zu jener Zeit, gescheitert. Je niedriger das Bildungsniveau, um so besser blüht der Weizen der Religionsindustrie in Vergangenheit und Gegenwart.
Ich stehe nicht an, zu behaupten, das Bildungsniveau hierzulande, befände sich noch auf dem gleich niedrigen Niveau wie zu Bismarcks Zeiten. Das es besser geworden wäre, will ich zumindest hoffen. Sicher wäre ich mir da allerdings keinesfalls, zumindest in Teilen der hiesigen Bevölkerung.
Ein Beispiel für letztere These.
Da gab es vor einiger Zeit die Meldung über eine Brandstiftung (betroffen ein Königreichssaal der Zeugen Jehovas). Und es gelang nach einiger Zeit sogar, den Täter zu ermitteln und vor Gericht zu stellen. Und dabei ergab die Verhandlung ein weiteres makabres Detail. Der Täter wird als Analphabet bezeichnet. Wenn so etwas in diesem Lande möglich ist (Analphabetismus). Wie steht es dann wohl um das Bildungsniveau dieses Volkes?
Insoweit gibt es auch in diesem Lande eine nicht zu unterschätzende Klientel, wo die Apostel der religiösen Verdummungsindustrie weiter fündig werden können.
Insoweit geht mir der Optimismus ab, ein heutiger „Kulturkampf" konnte andere Ergebnisse zeitigen, als etwa zu Bismarcks Zeiten.
Ganz abgesehen, dass es keine politisch relevanten Kräfte gibt, die zu führen ihn gewillt wären.

Diese nüchterne Bilanz ändert nichts an der nochmaligen Unterstreichung des Satzes:

„Die Trennung zwischen Kirche und Staat würde offensichtlich viele Probleme lösen."

Exkurs:
Ein geographisch anderes Beispiel.
Der katholisch orientierte "Johanesbund in Leutesdorf am Rhein", veröffentlichte in den 1920er Jahren auch eine apologetische Schriftenreihe die er "Rufe im Sturm" betitelte. Vielerlei Themen sind in ihr abgehandelt; "Querbeet". Unter anderem als Nummer 12 dieser Reihe, auch ein die Bibelforscher betreffendes Heft, das hier und jetzt, aber nicht weiter interessieren soll.
Angesprochen werden soll jetzt lediglich das Heft 2 dieser Serie, das da titelte "Weltuntergang - Weltrettung!"
Es behandelte als exemplarisches Beispiel die Katholiken in Holland. Und man meinte in ihm jubeln zu können:

"Als 1918 die rote revolutionäre Flut Thron und Altar und Autorität stürzen wollte, da waren vor allem die katholischen Arbeiter der katholischen Provinzen (Hollands) der starke Damm, an dem die Wogen sich brachen; sie vereitelten den Umsturz."

Das dies dann keine leeren Worte waren, wird allein an dem Umstand deutlich, dass der abgehalfterte deutsche Kaiser, sich just Holland als Exilland aussuchte und auch bewilligt bekam.
Den Sieg den die Catholica da wähnte eingefahren zu haben, begründet sie insbesondere dann noch mit ihren "Exerzitienhäusern". Das war dann quasi eine katholische Variante des wöchentlichen "Wachtturm-Studiums" der Zeugen Jehovas. Was beide Varianten eint, ist die massive Indoktrinierung weltfremder Thesen. Gleichwohl wirkungsvoll indoktriniert. Und welchen Erfolg die Catholica sich in Folge davon zuzuschreiben wähnt, wurde bereits genannt.
Den Faden etwas weiter ausspinnend.
Ab etwa den 1970er Jahren machten in der Bundesdeutschen Publizistik sogenannte "Jugendsekten" von sich reden.
Kritiker zu denen ich mich in diesem Falle auch zähle, bemängeln das die Fixierung auf "Jugend" völlig schief ist. Natürlich nahmen diese Sekten auch Jugendliche mit "Kusshand" so sie ihrer habhaft werden konnten. Aber eben nicht "nur" Jugendliche.
Jene die da jenen Begriff kreiert hatten, hatten für ihre Kreation auch eine spezielle Motivation.
In den Jahrzehnten davor schockte die Religionsindustrie auch solche Begriffe wie "Entmythologisieriumg" und ähnliches (zudem sich selbst einzelne Vertreter der Religionsindustrie - Bultmann etwa - durchrangen).
Mit dem Aufkommen solch neuer Sekten (die hierzulande vordem so nicht bekannt waren) wähnten nun andere Vertreter der Religionsindustrie wieder "Morgenluft" zu wittern. Umkehrung der Säkularisation. Sie hofften und lassen es in ihre Interpretation vorsätzlich mit hinein, jene neueren Sekten könnten ja nun gar die Säkularisierung "kippen", die ihnen ohnehin nicht behagte. Ihr Geschäft des Dummheitsverkaufs läuft unter einer dominierenden säkularen Gesamtlage, sicherlich ungünstiger (abgesehen von einigen weiter bestehenden "Heiligenclubs") die aber eben nicht dem Kriterium entsprachen, wirklich breite Volksmassen erfassen zu können.
Letztendlich sind auch die Zeugen Jehovas diesem Bereich partieller "Heiligenclubs" zuortbar. Außer ihrer Reproduktion aus den eigenen Kindern und Jugendlichen, basiert ihr zweites wesentliches Standbein an Neukonvertierungen, in der Hauptsache auf soziale Unterklassen. Damit ist ja nicht gesagt "einmal soziale Unterklasse - immer soziale Unterklasse". Namentlich schon nicht mehr für die zweiten und dritten Generationen usw. selbiger. Aber für die erste Generation ist der Anteil der sozialen Unterklassen nicht zu übersehen.
Natürlich gibt es auch die "Ausgeflippten", die als erste Generation auch bei den Zeugen landen. Die würden - fallweise - aber auch ebensogut etwa bei "Scientology" und ähnliches landen. Es kommt also in der Praxis darauf an, wer die "Ausgeflippten" zuerst wirkungsvoll, werbend anspricht. Und da haben halt die Zeugen, nach wie vor "die Nase vorn".

Für breite eher säkularisierte Volksschichten, besitzt die Zeugen Jehovas-Religion hierzulande, kaum nennenswertes Interesse. Eher ist das Gegenteil der Fall, man wertet sie als lästig, was sich dann in Extremfällen auch in solchen Beispielen nierderschlägt, wie die im nachfolgenden Link genannten

http://27093.foren.mysnip.de/read.php?27094,121527,122439#msg-122439

In den USA macht derzeit ein Präsidentschaftskandidat und Mormone namens Mitt Romney besonders von sich reden. Sollte jener Herr ans tatsächliche Ruder kommen, stehen wohl auch Scientology und Zeugen Jehovas, weitere "goldene Zeiten" bevor. Mit dem Namen Romney verbindet sich beispielsweise auch der Begriff aggressiver Hedgefonds.
Ein "Spiegel"-Artikel kündet weiteres über diesen Super-Apostel des Manchester-Kapitalismus.
http://27093.foren.mysnip.de/read.php?27094,121948,121959#msg-121959
23. Januar 2012 14:37

Mögen Tausende, infolge seiner Politik weiter krepieren, Hauptsache die Apostel der Hedgefonds haben ihren Nutzen davon.
Dafür steht im besonderen jener Herr auch.

Und in der Folge, um auf das Beispiel Holland zurückzukommen.
Die heutigen Schützer (neuzeitlicher) "Monarchien", eben der "Hedgefonds" und verwandtes, sind die Romney, sind die Scientology, sind die Moonies, sind die Zeugen Jehovas (und sei es nur in indirekter Form).

Kirchliche Verlautbarungen nach dem kürzlichen Mainzer KdöR-Urteil besagen.
Jenen Herrschaften stört jenes Urteil nicht. Sie sind ja auf dem gleichen Level wie weiland jene, die neuere Sekten als "Jugend"sekten titulierten.
Kann man schon einige Volksteile für die eigenen Verdummungsangebote nicht (mehr) errreichen, so gilt dennoch. Eine Krähe der Verdummungsindustrie hackt der anderen selbiger, nicht die Augen aus.
Und folgerichtig ruft man als Kommentar zu jenem Mainzer Urteil nur: 
Willkommen im Club.

Was nun politische Kräfte anbelangt, so habe ich zu denen weder Vertrauen noch Hoffnung.
Gravierende Menschenrechtsverletzungen seitens der Zeugen Jehovas, interessieren die nicht sonderlich.
Das es das Spektakel in Rheinland-Pfalz überhaupt gegeben hat, ist einzig und allein dem Umstand zuzuschreiben, dass auch einem Herrn Beck der Zeugen Jehovas-Grundsatz (aufgrund ihrer vermeintlichen "spirituellen Staatenlosigkeit") des Nichtwählens sauer aufstieß.
Da er und seinesgleichen, sich indes nie mit der ZJ-Thematik näher beschäftigt haben, ist es ihm vielleicht sogar entgangen, das schon die Nazis, und auch die Ostdeutschen Machthaber, diesbezüglich auch auf die "höchste Wutpalme" stiegen.
Hätte er sich mit diesem Umstand schon vorher etwas näher beschäftigt, hätte er sich infolge dessen, eher beispielsweise seinen bayrischen Kollegen angeschlossen. die das Problem, per Federstrich in einer "Nacht und Nebel-Aktion" lösten. Oder auch dem Herrn Oetttinger aus Baden Württemberg, der es ähnlich handhaben wollte, dann aber von einem Herrn Mappus "hinauskomplementiert" wurde, der um des eigenen Profiles willen, eben einem anderen Kurs einschlug.

Wer indes zu der jetzt in Baden-Würrtemberg von den "Grünen" geführten Regierung sonderliche Hoffnungen hegt, der möge sich lieber früher als später über den Erfahrungssatz belehren lassen.

Hoffen und Harren, hält manchem zum Narren!

Bliebe allenfalls noch auf den Sonderfall Bremen hinzuweisen.

Ob der indes sich dauerhaft als standhaft erweist? Dafür würde ich jedenfalls meine Hand nichts ins Feuer legen.
Es soll schon Pferde gegeben haben, die vor der Apotheke gekotzt haben. 
Und auch in Bremen gibt es die Federstrich-Befürworter, beispielsweise den Bürgerschafts-Präsidenten Weber.

Es reduziert sich alles auf den Faktor des nicht vorhandenen politischen Willens der Oppportunistenparteien
CDU/CSU, 
der Opportunistenpartei SPD 
und noch einiger weiterer Opportunistenparteien, 
Verletzung von Menschenrechten wirklich mit Konsequenzen zu bedenken.
Auch die sogenannten "Linken" denke ich beispielsweise an die in Sachsen, mit ihrem trojanischen Pferd Besier, nehme ich keineswegs von dem Votum Opportunistenpartei aus.

Und wer da auf Richter hofft, der möge sich auch darüber belehren lassen.
Richter pflegen fallweise auch die NPD zu begünstigen, selbst wenn andere politische Kräfte das auch als nicht gerade „schön" ansehen.
Wer die Geschäfte der NPD begünstigt, der ist von seinem Level dann nicht weit entfernt, es bei Menschentrechtsverletzenden Zeugen Jehovas, ähnlich zu handhaben.
Abstrakte Freiheitsvorstellungen, nicht gekoppelt mit politischem Gespür, tun das ihrige.

Ich sagte es schon mal früher
Ich hatte da mal zwei Richter verglichen.
Der eine hieß Rolf Stoedter, der publizierte zu Nazizeiten, einen noch heute beachtlichen Artikel über die Zeugen Jehovas in einer juristischen Zeitschrift (nach 1945 brauchte sich besagter Richter Stoedter, um die Fortsetzung seiner Karriere in der Bundesrepublik Deutschland auch keine Sorgen machen. Das lief für ihn „wie geschmiert").
Und besagtem Richter habe ich in Vergleich gesetzt zu einem Richter in der DDR, der Zeugen Jehovas-Unrechtsurteile unterschrieben hatte. Und dieweil er sie unterschrieben hatte, bekam er zu Zeiten, wo es keine DDR mehr gab, dann noch ein zünftiges Rechtsbeugungsverfahren an den Hals. Letzteres lief allerdings aus, wie das „Hornberger Schießen". Viel Rauch und Nebel - und das war es dann auch.

http://27093.foren.mysnip.de/read.php?27094,42474,84937#msg-84937
12. November 2010 01:08

Meine Wertung den Fall beider Richter betreffend ist die. Die sind kompatibel. Der DDR-Richter hätte (wäre er nicht ein zeitlich „Spätgeborener"), ebensogut die Rolle des Stoedter in der Nazizeit wahrnehmen können, und der Stoedter seinerseits wiederum die Rolle des DDR-Richters.
Das also als meine Meinung, und ich wende diese Meinung auch auf die Richter an, die da vorangegangene ZJ-KdöR-Urteile, auch im Sinne der Zeugen entschieden.

Jene Herrschaften mit ihrer „typisierenden Betrachtungsweise", interessierte nur Kiloweise zu benennende Gerichtakten, als Versagungsgrund. Nicht einen einzigen Zeitzeugen, etwa im Sinne der Bremer Anhörung, haben auch sie angehört.

Mysnip.98731

Über diese Paragraphenreiter, kann ich nur meine tiefste Verachtung artikulieren!
Letztendlich kann man wohl nur sagen:
Es ist nur die Abstimmung mit den Füßen möglich, dass heißt den Zeugen Ade zu sagen.
Wer das wähnt nicht zu können, darf sich nicht allzuviel Hoffnung machen, etwa von Opportunistenpartei "Hilfe" zu bekommen.
Etliche im Bereich der Zeugen Jehovas wollen „Hilfe" auch gar nicht. Wenn sie sich in ihrem Mief wohlfühlen, dann mögen sie dort so lange verbleiben, wie es ihnen da gefällt. Die Religionsfreiheit soll und wird als solche, keineswegs angetastet.
Aber, es gibt auch die "negative Religionsfreiheit". Und wer die nutzt bekommt seitens der Zeugen Jehovas, nicht selten massive Menschenrechtsverletzungen zu spüren.
Und diese seitens des Staates noch zu belohnen. Das ist der eigentliche Skandal !

Wer dennoch diese Hoffnung nicht aufgeben will auf die Justiz, braucht sich nicht zu wundern, steht am Ende seiner Bilanz wieder einmal das
"Hoffen und Harren - hält manchem zum Narren!".

Aus Verfolgten werden selber Verfolger
Die Zeiten wandeln sich. Weniger indes die Motivation der Akteure.
Aus Verfolgten werden selber Verfolger.
Das hat man schon mal kurz nach 1945 erlebt, als die Kommunisten ans Ruder der politischen Macht gelangten.
Noch ist im Falle der Zeugen Jehovas der Status tatsächlicher politischer Macht, in direkter Form, nicht gegeben.
Unterhalb dieser Schwelle indes sind in einer Organisation die für Demokratie keinerlei Verwendung hat, die gleichen totalitären Gesinnungen feststellbar. "Vorerst" "nur" auf der Ebene etwa von Familienzerstörungen, zur vermeintlichen "höheren Ehre Gottes".



Und nicht vergessen ...

geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 01. Februar 2012 16:37
Das Jahrbuch 2012 der Zeugen Jehovas beziffert den Anteil der sogenannten "Pioniere" an den "Verkündigern" von Zeugen Jehovas in Deutschland welche auf derzeit 165.387 beziffert werden. auf 10.312 Pioniere, und zuzüglich noch 8.310 Hilfspioniere.
Selbige verausgaben sich zwar für die WTG-Interessen in höherem Maße als die "einfachen" Versammlungsverkündiger. Gleichwohl müssen sie zusehen, wie sie das wirtschaftlich "auf die Reihe bekommen", denn WTG-seitig, gibt es dafür keinerlei materielle Entschädigung.
Nicht selten lautet dann das Motto jener "Halbtagsarbeit" oder ähnliche Varianten. 

Das wiederum ist unter den heutigen gesamtgesellschaftlich-wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit erheblichen Einbussen materieller Art gekoppelt. Von den späteren Mini-Altersrenten erst gar nicht zu reden.
Angesichts der vielfachen "Inzucht" unter den Zeugen Jehovas, ganze "Familienclane" gehören nicht selten zu ihnen, sieht die Praxis nicht selten so aus. Vorgenannte Belastungen, werden auf weitere Familienmitglieder überbürdet.
Wer sich denn da als "Pionier" engagiert, hat nicht selten, einen höheren "Ansehensstand" in den ZJ-Versammlungen, als jene für die das nicht zutrifft.
Noch höheren "Ansehenstand" mögen dann im Einzelfall solche Typen aus solchen Familienclans haben, die beispielsweise in "Krankenhausverbindungskomitees" der Zeugen Jehovas engagiert sind. Und solche existieren ja nur deshalb, dieweil es auch das ZJ-spezifische Blutthema gibt.
Da animieren dann nicht selten solche Typen, andere aus dem weitläufigen Familienclan, doch sich möglichst auch massiv für die WTG zu verausgaben.

Nun ist die gesetzliche Grundlage eine Ehe, vielfach auch mit einer Gütergemeinschaft identisch. "Gütertrennung" dürfte wohl in Zeugen Jehovas-Kreisen eher die exotische Ausnahme sein.
Insoweit ist auch der andere Ehepartner, auf Gedeih und Verderb mit tangiert, sollte der Fall vorhanden sein (gar nicht so selten), dass beispielsweise die Ehefrau den „Pionier" spielt, obwohl bei nüchterner Überlegung eher das Gebot der Stunde wäre, die gesamtwirtschaftliche Lage der betreffenden Familie, ist nicht so, als das man das unbeschadet "bejahen" könnte.

Die gegenseitige Aufpeitschung, dennoch sich für die WTG als "Pionier" zu verausgaben, ist aber besonders in solchen Clanfamilen, wo es denn vielleicht auch jemand vom Typus "Krankenhausverbindungskomitee" gibt besonders hoch.
Man höre sich nochmals die Tondatei "Freital" an, und man weis, vorstehend skizziertes ist keineswegs ein Einzelfall.
Freital

Das Ende vom Lied besteht dann, nicht immer aber doch ziemlich häufig, in einem massiven Ehezerwürfnis; mit Scheidungsfolge.

Mein Nein zu Sektenausgaben wird mehr und mehr als religiöse Verfolgung ausgelegt
... Der Hilfspionierdienst der Tochter wird in den Religionsnoten die sie jetzt von den Ältesten der Sekte bekommt, mit einer 1 benotet. Leistet sie nur den Verkündigerdurchschnitt wird sie dafür mit einer schlechteren Benotung im Zeugnis abgestraft. ...
Abschließend möchte ich also hier zum Thema 10ten sagen, das ich vor allem jeden Monat 4500,- DM der Wachtturmgesellschaft in Form meiner Frau als Pionierin gespendet habe weil die Sekte mir deren Arbeitslohn schuldig blieb.
Selbstverständlich zuzüglich aller zusätzlichen Kosten.
Ab einen gewissen Zeitraum konnte auf alle Fälle bei mir nicht mehr von einem freiwilligen Spenden die Rede sein.
Die Sekte hat es von mir jahrelang erpresst.
(und anderes mehr)
Nachlesbar in Die Unheile Welt (auch) der Zeugen Jehovas (am Textende).
Insoweit ist der massive Egoismus der WTG auch hierbei ursächlich.

In anderen Fällen entschieden gar Richter, dass solche Rahmenbedingungen, den Tatbestand massiver Eheverfehlung erfüllen, zu lasten der religiös Betörten, wohlbemerkt.
Zitierung in:
Ehehprobleme
Nun weis man aber auch, nicht erst seit heute, Recht haben und recht zu bekommen, pflegen in diesem Lande zwei linke Schuhe zu sein.
Nicht jeder kann es sich leisten, in solchen Konfliktlagen "unendliche Prozesse" zu führen. Insoweit steht nicht selten, ein fauler Kompromiss am Ende des Konfliktes, vielfach zu lasten des eigentlichen Opfers, und die WTG lacht sich wieder mal ins Fäustchen.

Dann sei auch noch an den Fall der in der Obdachlosenzeitung "Strassenfeger" publizierten Fall erinnert (in der Freital-Datei mit erwähnt).
Der da in die Obdachlosigkeitr getriebene, Nicht-Zeuge Jehovas, hat sicherlich auch einige weitere Verfehlungen zu seinen Lasten zu verantworten. Das kann meines Erachtens nicht strittig sein. Aber wer ist der Nutznießer in diesem Fall gewesen? 
Wiederum die WTG, indem es heißt, seine Frau habe das Ehegemeinschaftliche Eigentum (in Sonderheit eine Immobilie) den Zeugen "vermacht". Dieses "vermachen" mag im formaljuristischen Sinne in zulässiger Weise abgelaufen sein.
In moralischer Hinsicht indes, dürfte da wohl eher ein erneut vernichtendes Urteil über die raffgierige WTG zu fällen sein.

KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS? WT 2006
geschrieben von:  X ~ mysnip 
Datum: 15. Januar 2012 17:26
Fragen an die LK der ZJ:

WACHTTURM 1. November 2006 S. 5
In Bezug auf Bestrafung heißt es in Sprüche 29:15: 

,,Die Rute und Zurechtweisung sind das, was Weisheit gibt."

Doch nicht alle Kinder brauchen körperliche Bestrafung.

Wenn auch "nicht alle Kinder", so brauchen doch zumindest einige "körperliche Bestrafung"?

Ist die Interpretation des WT mit dem in Deutschland seit 2000 geltenden BGB §1631 (2) vereinbar?

Eckhard Türk

geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 02. Februar 2012 15:11

Von den Zeugen könne man nicht behaupten, dass „sie dem Gemeinwohl dienen", in dem sie etwa Kindergärten oder Krankenhäuser betreiben wie die Kirchen. Zudem sei zu bezweifeln, dass die Wachturmgesellschaft die Grundrechte einhalte. Aussteiger würden nach wie vor „massiv unter Druck gesetzt", und auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit werde nicht immer geachtet.

www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/11627430.htm

Türk's eigener Clinch mit der WTG

Dem kann ich mich nur anschließen
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 04. Februar 2012 12:38
Schlusssatz in einem Beitrag, der die "zwei Gesichter" der Zeugen Jehovas darstellt.
Ihre "Schönwetterthesen" und die graue Wirklichkeit.
Der zudem einige Rückschlüsse auf das Urteilvermögen bewertender Richter zulässt.

Eine Krähe hackt der anderen nicht die Augen aus!
Auch nicht die Krähe Jusitizia der Krähe religiöse Verdummungsindustrie!
Auch nicht die Krähen politischer Opportunistenparteien.
Was letztere anbelangt, werde ich mich zumindest - beim nächstmöglichen Wahltermin -, mich wieder ihrer erinnern.
Und in Form einer Wahlentscheidung beantworten.

http://forum.sektenausstieg.net/showthread.php?14172-Vortrag-im-Roncalli-Forum-Karlsruhe-am-1-Feber-2012-um-20-00-Uhr&p=420629&viewfull=1#post420629
Andrea Nahles
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 07. Februar 2012 18:02
Im Zeitspiegel
Die meiner Kenntnis nach im Jahre 1970 geborene SPD-Politikerin Andrea Nahles und Mit-Geschäftsführerin des Katholizismus auf Lobbyistenebene, dürfte wohl in ihrem Leben, nie bewusst etwa die Zeugen Jehovas 1975-Doktrin - zeitgenössisch - mitbekommen haben. Ergo hat sie sich mit dieser Sorte von Religion, auch noch nie ernsthaft auseinandersetzt.
Jedenfalls spreche ich ihr, allen ihren bisherigen Verlautbarungen, noch wichtiger allen ihren bisherigen Nicht-Verlautbarungen, jegliche sachliche Kompetenz das Zeugen Jehovas Thema zu bewerten, weitgehend ab.

Nun kennt man den Typus Kulturchristen zur Genüge. Gott sei ein guter Mann - und das war es dann auch schon.
Jener Typus Kulturchrist in seiner katholischen Variante pflegt sich auch nicht etwa mit dem Opus Dei oder mit dem Pro fide Catholica und ähnliches ernsthaft auseinanderzusetzen. Das würde ihr Zerrbild ohnehin tangieren, hielten sie es anders.

Man kann es auch bei Frau Nahles beobachten. Sollte es anders sein, möge man mir ein Statement von ihr nachweisen, wo sie sich mit den reaktionären Zirkeln innerhalb der katholischen Kirche, umfassend auseinandergesetzt hat.
Ich fürchte nur da kommt kein Nachweis.

Nun weis auch ich, die Staat-Kirche-Verfilzung in diesem Lande zu knacken, dürfte mehr als schwer sein.
Insoweit soll man ja vielleicht auch mal keine überzogenen Erwartungen haben.
Von der CSPD und auch von der Nahles, nicht.
Da hilft dann fallweise „nur" die Abstimmung mit den Füßen an Wahltagen - auch gegen die Nahles, meiner Meinung nach. 

Kommt es nicht zu solcher Tendenz, dann kann man sich halt auch nicht weiter beschweren.
Nun gibt es von Frau Nahles wieder mal eines ihrer unsäglichen Staat-Kirche-Verfilzungs-Statements neueren Datums.
Da macht sie ja aus ihrer Lobbyistenfunktion für die Catholiva wieder mal keinen Hehl. Wie gehabt ...
Frau Nahles zeichnet wieder mal das Zerrbild, was für Demokratieverfechter die Kirchen doch angeblich seien.
Bitte schön, über den Anteil der „Kulturchristen" in ihren, will ich nicht streiten.
Wohl aber über die Gleichung, das Level der „Kulturchristen" gelte für alle Formen von Religion einschließlich solch reaktionärer Formen, die etwa „Theokratie" als ihr Ziel, auf ihre Fahnen geschrieben haben.

Diese Nivellierung seitens der CSPD und der Nahles, alles Religionsformen bewegten sich auf dem Level der „Kulturchristen", und reaktionäre Religionsformen gäbe es überhaupt nicht.
Diese Milchmädchenlogik, für welche die Nahles im besonderen steht, ist einfach unerträglich!

www.pro-medienmagazin.de/politik.html?&news%5Baction%5D=detail&news%5Bid%5D=5026

Den Schleppenträgern der Zeugen Jehovas ins Stammbuch ...
Anwalt für Verwaltungsrecht
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 10. Februar 2012 07:17
Ein Zeitungs-Bericht über über die Mandatur eines Rechtsanwaltes, spezialisiert auf Verwaltungsrecht.
Auf den Artikel wird deshalb hingewiesen, weil ich meine dem Namen des im Artikel genannten Anwaltes, auch schon mal im Zeugen Jehovas spezifischen Zusammenhang begegnet zu sein.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/streit-um-subventionen-der-senat-zweifelt-an-adass-jisroel,10809148,11605008.html

Siehe thematisch auch:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/218065.zankapfel-geld.html

Aus dem ForumsarchivA153 sei noch ein älterer Text zitiert, der beiläufig auch Adass Jisroel mit streifte.
Übrigens meiner Erinnerung nach, war es ein Anwalt, welcher sowohl in der SED, als auch ihren Nachfolgern, bis in die Gegenwart, eine nicht unbedeutende Rolle spielt, der damals das nunmehr neu gegründete (nach der Zwangsauflösung durch die Nazis) Adass Jisroel gerichtlich vertrat, mit der Folgewirkung des „Geldsegens" für dieses, der wie man nun vernimmt, weiter umstritten ist.

Nun noch die angekündigte Zitierung jenes älteren Textes (26. Februar 2006 08:15:13):, der beiläufig Adass Jisroel mit erwähnte:
Rückblick 
Es ist zwar inzwischen „Schnee von gestern geworden". Gleichwohl nicht ganz uninteressant zu sehen; wie sich der Körperschaftsstreit seinerzeit eskalierte. Wenn der Herr S... von Springers ... den Eindruck zu erwecken sucht, als hätten die Noch Großkirchen eine wesentliche Aktie an dem langen Körperschaftsstreit, wird man das beim genaueren sichten der grundlegenden Dokumente, nicht bestätigen können. Diese vermitteln eher (auch von der WTG dokumentiert) einen anderen Eindruck. 

Die Wiedervereinigung Deutschlands brachte vielerlei Neuentwicklungen mit. Offene Fragen traten zutage. Die WTG meinte, die ihr von der DDR für den DDR-Bereich erteilte staatliche Anerkennung, wäre auch identisch mit dem Alt-Bundesrepublikanischem KdöR-Status, um den sie sich zu Alt-Bundesrepublikanischen Zeiten nie ernsthaft bemüht. Auch aufgrund ihrer theologischen Auslegung solcher Bibelstellen wie Johannes 18:36 „Mein Reich ist nicht von dieser Welt".
Nun in den Umstellungen, dass die DDR aufhörte zu bestehen, landete das WTG-Begehren den Rechtsstatus neu zu quantifizieren, letztendlich bei der Berliner Kulturverwaltung. Früher nur für Westberlin zuständig. Jetzt in der neuen Situation für ganz Berlin. 
Anfänglich wusste man dort auch nicht so recht; wie nun weiter. Man schwankte. Bedeutet nun die Anerkennung durch das DDR Amt für Kirchenfragen, zugleich eine Anerkennung gemäß KdöR-Recht? Man ließ das durch die Juristen prüfen und diese Prüfung nahm einige Zeit in Anspruch. Wenn überhaupt dann nur für Ostberlin, so das erste Ergebnis. Keinesfalls aber für nun Gesamt-Berlin, so das Prüfungsergebnis. Und dann war es so weit. Datiert vom 20. 4. 1993 ließ die Senatsverwaltung für Kulturelle Angelegenheiten den in der Heiligenberger Straße (damals) in (Ost)Berlin sitzenden de facto WTG-Vertretern, ihre Antwort als Entscheid zukommen. Etwaige kirchliche Vorbehalte gegen die Zeugen Jehovas, spielten darin, wenn überhaupt, nur eine untergeordnete Rolle. Bekanntermaßen schlug die WTG dann den Klageweg als Reaktion auf diesen Bescheid ein. 
Da jenes von dem damaligen Staatssekretär Winfried Sühlo unterzeichnete Schreiben vom 20. 4. 93, gewissermaßen auch aus heutiger Sicht noch, ein Schlüsseldokument ist, sei es in seinen wesentlichen Aussagen nachstehend auch hier dokumentiert:

... Ihrem Antrag vom 8. April 1991 auf Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Art(ikel). 140 G(rund)G(esetz),137 Abs(atz). 5 W(eimarer)R(eichs)V(erfassung) können wir nicht entsprechen. Nach eingehender Befassung mit Ihren Argumenten, wobei wir insbesondere Ihre ausführliche Stellungnahme vom 20. Januar 1993 nochmals eingehend würdigten, sehen wir den Anspruch nicht für begründet an. Nachstehend die Gründe für unsere Entscheidung; 

l. Ihr Antrag stützt sich zunächst darauf, daß der Ministerrat der DDR (Amt für Kirchenfragen) am 14. März 1990 der "Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in der DDR" die staatliche Anerkennung ausgesprochen hat, wonach die Religionsgemeinschaft rechtsfähig und legitimiert wurde, auf der Grundlage des Art. 39 (2) der Verfassung der DDR ihre Tätigkeit auszuüben. Hieraus leiten Sie ab, daß Sie bereits über den Körperschaftsstatus verfügen. 
Die von Ministerrat der DDR ausgesprochene "Anerkennung" bedeutet jedoch keine "Verleihung" im Sinne von Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 5 WRV. Denn der Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für eine Religionsgemeinschaft war dem Verfassungsrecht der DDR unbekannt. 
Aus dem Wortlaut der Erklärung des DDR-Ministerrats vom 14. März 1990 wird andererseits deutlich, daß ein solcher Rechtsstatus über die sonstigen Organisationsformen des Staates hinaus nicht geschaffen werden sollte. Die DDR- Regierung statuierte lediglich deklaratorisch, daß Ihre Religionsgemeinschaft rechtsfähig und legitimiert sei, sich im Rahmen der Religionsfreiheit zu betätigen. Zumal vor dem Hintergrund, daß mit dieser Maßnahme vor allem das (bisherige faktische) Verbot der Religionsausübung aufgehoben werden sollte, lag es der DDR-Regierung also fern, neues Recht zu setzen; stattdessen wurde deklaratorisch Bezug genommen auf tatsächliche Entwicklungen und Verhältnisse. Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob die Erklärung vom 14. März 1990 an der Überleitungsvorschrift des Art. 19 Einigungsvertrag (EV) zu messen ist, oder ob, was nahe liegt, der politische Charakter soweit im Vordergrund stand, daß damit als Regierungsakt eine seitens der staatlichen Stellen positive, fördernde Haltung gegenüber Ihrer Religionsgemeinschaft zum Ausdruck gebracht werden sollte. Jedenfalls ist durch diese Erklärung nicht etwa ein dem Staatsrecht der DDR unbekannter Rechtsstatus Singular geschaffen worden. 

Auch aus dem Übergangsrecht des Einigungsvertrages ergeben sich für Sie keine Verbesserungen, wie der Bundesminister des Innern in seiner Stellungnahme zum Verleihungsantrag von ADASS JISROEL ausführte, leitet Anlage 2 Kapitel IV Abschnitt I, 5 EV das Kirchensteuergesetz-DDR über, das in § 2 Nr. L und 2 bestimmten, enumerativ aufgezählten oder generalklauselartig erfaßten Religionsgemeinschaften in Anknüpfung an die gesamtdeutsche Verfassungstradition Körperschaftsrechte zuerkennt. Die Gesetzgebungshoheit über das Kirchenrecht fällt nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung den Ländern zu. 
Für das Kirchensteuerrecht regelt Art. 9 Abs. 5 EV ausdrücklich, daß dieses nur in den in Art. l Abs. l EV genannten Neuländern, nicht aber in Berlin, als Landesrecht fortgilt. Dementsprechend gilt in Berlin nach § l Abs. l, § 2 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Berliner Landesrechts vom 28.9.1990 i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 3 das Kirchensteuergesetz Berlins ab dem l. Januar 1991 auch im Ostteil der Stadt mit der Folge, daß das
 Kirchensteuergesetz-DDR insoweit keine Geltung hat. Gegen eine eventuelle entsprechende Anwendung des Kirchensteuergesetzes-DDR auf Ihre Religionsgemeinschaft spricht, daß hier auf Grund einer ausdrücklichen Regelung des kompetentiell verantwortlichen Berliner Landesgesetzgebers keine ausfüllungsbedürftige Lücke besteht und die Verleihung von Körperschaftsrechten ohne Beachtung der besonderen Vorgaben des Verfassungsrechts restriktiv zu handhaben ist. 

2. Sie berufen sich für den geltend gemachten Anspruch auf den Wortlaut des Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 WRV. Weitere, darüber hinausgehende Anforderungen könnten an diesen Anspruch nicht gestellt werden, zumal das Bundesverfassungsgericht in einer die Wachtturm-Gesellschaft betreffenden Entscheidung vom 4. Oktober 1965 festgestellt hat, es stehe der Gesellschaft jederzeit "frei, einen Antrag zu stellen, um dadurch die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erlangen" (BVerfGE 19, Seite 135). 
Dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Oktober 1965 läßt sich indes, genau betrachtet, nicht mehr als die allgemeine Aussage entnehmen, daß Ihrer Religionsgemeinschaft prinzipiell die Möglichkeit des Anspruchs nach Art. 140 GG, 137 Abs. 5 WRV offensteht. Ob und inwieweit die Anspruchsvoraussetzungen tatsächlich vorliegen, war nicht der eigentliche bzw. Haupt-Prüfgegenstand des damaligen Verfahrens. Das Bundesverfassungsgericht wollte zudem jedenfalls nicht die Verleihung des Körperschaftsstatus selbst aussprechen, wovon bezeichnenderweise auch Ihre Religionsgemeinschaft in den vergangenen drei Jahrzehnten selbst stets ausgegangen ist. 

Ihr Antrag bemißt sich daher allein nach den Kriterien des Art. 140 GG, 137 Abs. 5 WRV, wobei dafür allerdings ein verbandliches Statut, der Nachweis für eine relevante Mitgliederzahl sowie die "Gewähr der Dauer" nicht ausreichen, sondern vielmehr außerdem verlangt ist, daß die Antragstellerin ein positives und zumindest nicht distanziert-ablehnendes Grundverhältnis zu unserem Staat hat. Denn anders als in bezug auf die eigentlichen Glaubensfragen, wo die Religionsfreiheit insoweit durchaus auch ein tendenziell negatives Staatsverständnis erlaubt, kann doch begriffsnotwendig nur solche Gruppierung den Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" beanspruchen bzw. einnehmen, die auch zur Übernahme staatlicher oder zumindest öffentlicher Trägerschaft und Verantwortung bereit ist. Der Anspruch nach Art. 140 GG, 137 Abs. 5 WRV setzt daneben voraus, daß die betreffende Religionsgemeinschaft die zum Kernbestandteil des Grundgesetzes zählenden Normen des Demokratie- und des Toleranzprinzips bejaht. Und zwar gebietet solches eine verfassungkonforme Auslegung des Art. 140 GG. Diese Verfassungsnorm kann nicht losgelöst von den übrigen Bestimmungen des Grundgesetzes gesehen werden und ist vielmehr Bestandteil derselben. Sie ist infolgedessen insbesondere von den in Art. 20 GG verankerten wesentlichen Elementen unserer demokratischen Grundordnung (vgl. Art. 79
Abs. 3 GG) geprägt und durchwirkt. Eine Religionsgemeinschaft, die über den Rahmen der (privaten) religiösen Glaubensbetätigung hinaustreten und als öffentlich-rechtliche Körperschaft fungieren will, muß deshalb in bezug auf das Toleranz- und das Demokratiegebot ein Mindestmaß an Bejahung erkennen lassen. 
Ihr Einwand in der Stellungnahme vom 20. Januar 1993, solche Erfordernisse beinhalteten eine unzulässige "zusätzliche Qualitätskontrolle", indem die Verleihung des Körperschaftsrechts von einer besonderen "Anerkennungswürdigkeit" abhängig gemacht werde, vermag demgegenüber nicht zu greifen. Denn die genannten Erfordernisse beinhalten keine inhaltliche Bewertung von Religion oder Religionsausübung, sie zielen erst recht nicht auf eine unterschiedliche Behandlung von Religionsgemeinschaften ab. Ebenso wenig überzeugt der Einwand, daß auf diese Weise die Trennung zwischen Staat und Kirche durchbrochen bzw. unzulässig aufgehoben werde. Denn der Anspruch nach Art. 140 GG, 137 Abs. 5 WRV hat - in durchaus genereller Anerkennung der Trennung zwischen Kirche und Staat - gerade eine ausnahmsweise Durchbrechung dieses Trennungsprinzips zum Gegenstand, und zwar dies einzig und allein in organisatorischer Hinsicht bzw. in bezug auf die Übernahme öffentlicher Trägerschaft und Verantwortung. 
Die Übernahme solcher Verantwortung durch Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bedeutet im übrigen nicht etwa, daß die betreffende Religionsgemeinschaft mit dem Staat in allen seinen Ausformungen und Handlungsweisen konform gehen müßte; die Religionsgemeinschaft kann sogar wie in Ihrem Fall staatliche Pflichten teilweise gänzlich ablehnen, nämlich dort, wo diese wie z. B. bei der Wehrpflicht ihren grundlegenden Glaubenssätzen entgegenstehen. 

Der Übergang von einer privatrechtlichen Glaubensformation zum Status einer öffentlich-rechtlichen Religionskörperschaft bedeutet jedoch den Eintritt in den Kreis der im weitesten Sinne öffentlichen Verwaltung und beinhaltet damit die Verpflichtung, zu den elementaren staatsbürgerrechtlichen Normen des Grundgesetzes eine tendenziell positive Haltung einzunehmen. Hieran bestehen jedoch bezüglich Ihrer Religionsgemeinschaft Zweifel. 

3. Zweifel genereller Art ergeben sich schon insoweit, als Ihre Religionsgemeinschaft nach der von ihr vorgenommenen Exegese von Römer 13 den Staat "wie Satan, als von Gott nur zugelassen" ansieht, d. h. zu diesem ein strukturell negatives Grundverständnis hat (vgl. Hütten, "Seher, Grübler, Enthusiasten", 12. Auflage 1982, Seite 132). Ihre Einlassung, die Mitglieder Ihrer Religionsgemeinschaft wären demgegenüber jeder Obrigkeit uneingeschränkt untertan, sie würden daher staatliches Handeln und staatliche Gewalt in jeder ihrer Ausprägungen anerkennen, steht dieser Feststellung nicht entgegen. Diese Einlassung besagt vielmehr nicht mehr, als daß Ihre Religionsgemeinschaft staatliche Formation und Gewaltausübung, in welcher Gestalt diese auch immer auftritt, lediglich respektiert, also dazu ein tendenziell eher passiv-duldendes als aktiv-bejahendes Verhältnis hat. 

4. Zweifel ergeben sich weiter im Hinblick auf das Toleranzgebot, das zu den tragenden Pfeilern unseres Verfassungssystems zählt. Denn Ihre Religionsgemeinschaft lehnt im Verhältnis zu anderen Religionsgemeinschaften jede Form des Miteinander ab, indem sie ihren religiösen Ausschließlichkeitsanspruch dahin auslegt, daß jegliche Kontakte zu anderen Religionsgemeinschaften zu unterlassen sind. So lehnt sie es  beispielsweise ab, im Rahmen des ökumenischen Rats mit den anderen christlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften zusammenzuarbeiten. Ihre Religionsgemeinschaft verweigert sich außerdem bekanntlich z. B. dem Angebot, in der in Berlin seit 40 Jahren aktiven "Arbeitsgemeinschaft für Kirchen und Religionsgesellschaften" (AKR) mitzuarbeiten. Mag auch diese Haltung für sich genommen nicht die Ablehnung des Antrages nach Art. 140 GG alleine begründen bzw. tragen zu können, so kommt dem doch jedenfalls indizielle Bedeutung zu, zumal sich diese Haltung einfügt in das generell von Ablehnung gezeichnete Außenverhältnis Ihrer
Religionsgemeinschaft. 

5. Die Ablehnung Ihres Antrags stützt sich vor allem aber auf das Demokratiegebot unserer Verfassung, weil Ihre Religionsgemeinschaft bezüglich deren Mitglieder sowohl das aktive wie das passive Wahlrecht ablehnt. Zwar haben Sie dies in Ihrer Stellungnahme vom 20. Januar 1993 generell in Abrede gestellt; dem stehen jedoch nicht nur gegenläufige Äußerungen von Mitgliedern bzw. von ehemaligen Mitgliedern Ihrer Religionsgemeinschaft entgegen, sondern insbesondere auch das Faktum, daß offenbar keines Ihrer Mitglieder Sitz und Stimme in einem kommunalen oder Landesparlament hat. 

Unserer ausdrücklichen Aufforderung, gegebenenfalls solche Personen zu benennen oder wenigstens Beispiele aufzuführen für die Beteiligung an Bürgerinitiativen oder ähnlichen gesellschaftlich-politischen Aktivitäten, sind Sie nicht nachgekommen. 

Demgegenüber verwiesen Sie darauf, daß es Zeugen Jehovas durchaus auch als Mitglied in Ärztekammern, Rechtsanwaltkammern und ähnlichen Einrichtungen gebe. Hierbei handelt sich jedoch erkennbar nur um fachliche (Berufs-)Vertretungen, die überdies in der Regel zwangsmitgliedschaftlichen Charakter haben, so daß es auf die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit jeweils nicht ankommt. 
Auch der weitere Hinweis auf die neuerdings hohe Nicht-Beteiligung an Wahlen zum Bundestag und zu den Landtagen, woran, wie Sie geltend machen, sichtbar werde, daß die Haltung Ihrer Mitglieder sogar von weiten Bevölkerungsteilen der Bundesrepublik geteilt wird, vermag nicht zu überzeugen. Der Hinweis bestätigt vielmehr gerade das Vorliegen einer das aktive Wahlrecht ablehnenden Position. Die Teilnahme an der politischen Willensbildung durch Ausübung des aktiven wie des passiven Wahlrechts gehört aber zu den elementaren Prinzipien unserer demokratischen Grundordnung. 
Läßt sich daraus auch nicht etwa ein generelles Muß zur Mitgliedschaft in Parteien herleiten, so muß doch umgekehrt jedenfalls gelten, daß die generelle Ablehnung einer Mitwirkung am politischen Willensbildungsprozeß nicht mit dem Status einer öffentlichen Körperschaft gemäß Art. 140 GG vereinbar ist. ...

Bremen
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 13. Februar 2012 19:29

„Ich glaube nicht, dass das Urteil in Rheinland Pfalz Auswirkungen auf Bremen hat", sagt Andre Städtler, Pressesprecher der SPD-Fraktion. Man habe das Thema schließlich parlamentarisch bearbeitet. Gekippt werden kann diese Entscheidung nur noch durch das Bundesverfassungsgericht. ...
„Ob das Bundesverfassungsgericht das Bremer Parlament jedoch zwingen kann, ein Gesetz zu verabschieden, ist eine spannende Frage", sagt auch Grünen-Fraktionschef Güldner. „Davon sind wir jedoch noch weit entfernt." Diese Vermutung bestätigt eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts: Wann es zu einem Urteil komme, sei derzeit noch vollkommen unklar. Man sei gerade dabei, sich in das Thema einzuarbeiten.

Regierungschef und Kirchensenator .... Sein Sprecher verweist darauf, dass die Anerkennung von Körperschaften des öffentlichen Rechts durch das Parlament entschieden werde und nicht durch die Verwaltung.

www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Politik/534914/Bremen-will-Zeugen-Jehovas-nicht-anerkennen.html

Die Erreichbarkeit der "süßen Früchte" wurde höher gehängt
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 23. März 2012 07:25
Im Zeitspiegel
Fortsetzung der Meldung in Sachen „Adass Jisroel"
http://27093.foren.mysnip.de/read.php?27094,120803,123837#msg-123837
10. Februar 2012 07:17

Einem Bericht zufolge, wurden per Gerichtsurteil jetzt, die „süßen Trauben" - sprich die finanzielle Selbstbedienung, zu Lasten der Steuerzahlerkasse -, im Fall „Adass Jisroel" deutlich höher gehängt.

www.berliner-zeitung.de/berlin/klage-vor-verwaltungsgericht-gescheitert-niederlage-fuer-berliner-synagogengemeinde,10809148,11953430.html
Meinung
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 18. Januar 2012 09:12
Ein geschichtlicher Rückblick.
Gewissermaßen sind vollzogene KdöR-Anerkennungen (deren es ja etliche gibt) mit Konkordaten etwa mit der katholischen Kirche vergleichbar.
Nicht zu unterschätzender Aspekt dabei, die finanziellen Lasten zu ungunsten des Steuerzahlers.
Es ist also ein Privilegienbündel zur „Selbstbedienung", das sich da den KdöR-Berechtigten auftut.
Und die Aussage eines Karl Marx, ist dabei keineswegs „widerlegt".

Auch die WTG entwickelt dabei nahezu „Dampfwalzencharakter", um alles ihren Ansprüchen im Wege stehendes, „niederzuwalzen.
Nun vernimmt man in einem Diskussionsthread andernorts auch die Sätze, es gäbe ja noch ein paar mehr nicht zu verharmlosende Erscheinungen auf dem Religionsmarkt.
Sogar Evangelikale, und Taliban finden sich da in dieser Aufzählung.
Ja, wie wahr. Nur die Rückfrage ist dann (oder sollte sein). Will man vom Hundersten ins Tausendste gelangen?
Will man die bisherige thematische Engführung auf das Zeugen Jehovas-Thema verlassen? Oder den Aspekt „zahnloser Tiger", ohnehin schon vorhanden, noch weiter ausbauen?
Dann wären die betreffenden Herrschaften sicherlich etwa im „Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten" oder ähnlichen Organisationen, besser aufgehoben.
Nur habe ich nichts davon vernommen, dass sie sich etwa dieser oder ähnlichen Organisationen, tatsächlich „angeschlossen" hätten. Dann konnten sie sich beispielsweise auch an Buskampagnen die es ja auch schon mal gab, mit atheistischen Losungen beteiligen. Nicht zuletzt finanziell beteiligen, denn solcherlei Aktionen pflegen Geld zu kosten.
Ob es denn was „bringt" sieht man fallweise öffentliche Verkehrsmittel mit atheistischen Losungen bepflastert, stelle ich eher in Frage.
Es stärkt allenfalls das Ego ihrer Macher. In der breiten Öffentlichkeit verpufft es resonanzlos (weitgehend): liefert allenfalls denen zusätzliche Munition, die sich da schon vordem, als „verfolgte Unschuld vom Lande die nicht wusste wieso und warum" zu stilisieren beliebten.
Es ist meines Erachtens ein Fehler, unter Hinweis auch andernorts vorhandener Mißstände, die seitens der Zeugen Jehovas zu relativieren.
Diejenigen die das mangels ungenügender Sachkenntnis bereits tun, sind schon reichlich vorhanden.
Siehe nur die Schleppenträger in Sachsen der Zeugen Jehovas, welche ihnen den Landtag als Propagandatribüne zur Verfügung stellten, oder auch die Meldungen aus Hessen, welche da gewisse technische Innovationen herausstellten, ohne jedoch das Phänomen der ZJ-Religion in Gesamtheit mit, sachgerecht zu würdigen.
Die Relativierer sind also schon da, und nicht zu knapp.
Betreiben nun verhinderte IBKA-Mitglieder (denn Mitglieder dort sind sie ja, wie ausgeführt nicht), aus ihrer Animositätsmotivation, ein ähnliches Geschäft, wird die ganze Sache auch nicht appetitlicher.
Wohl den Relativierern, die da den Sprung von einer ZJ-Erziehung als Kinder und Jugendliche, zu heutigen Ex-ZJ geschafft haben, ohne von persönlichen Brüchen ernsthafterer Art in ihrer Biographie betroffen gewesen sein.
Es gibt selbstredend auch solche Fälle.
Aber es gibt eben auch diejenigen, die das so von sich nicht sagen können.
Sehen jene Relativierer ihr Credo heutzutage darin über „Gott und die Welt" zu fabulieren, stellt sich zumindest für mich die Frage, auf welcher Plattform sie das so ausführen, und inwieweit ihr Umfunktionierungsbestrebungen, dabei wirksam sind.
Nachsatz. Bei meinen Bibliotheksstudien (zu deren relevanten Zeit verfügte ich noch über keine Computertechnik, namentlich auch nicht in dem geeographischen Bereich wo ich wohnhaft bin). Ergo habe ich aus dieser Zeit auch noch einiges an handschriftlichen Notizen, das aufzuarbeiten, ich mir noch vorgenommen habe. Ob ich es denn tatsächlich schaffe, mag eine völlig andere Frage sein. Wie auch immer. Da sind mir jetzt beispielsweise die Notizen zu einem 1935 erschienenen Buch mit dem Titel „Handbuch der Romfrage" in die Finger geraten, von einem gewissen Karl Revetzlow.
Selbiger Herr refererierte unter anderem in seinem genannten Buch auch über das Stichwort „Konkordate". Dazu dann mal als „Kostprobe" ein entsprechendes Zitat, dass meines Erachtens die weiter oben genannte These eines Karl Marx bestätigt.
Das ist zwar jetzt auf die katholische Kirche bezogen. Gleichwohl bringt es den grundsätzlichen Anspruch der Religionsindustrie, die Steuerzahlerkasse melken zu wollen, auch zum Ausdruck.
Und die ZJ-KddöR-Ansprüche sind auch Ausdruck des Bemühens diese Melkung der Steuerzahlerkasse zu erweitern.
Nun also noch das angekündigte historische Zitat:

„Immerhin hat z. B. der bayerische Staat genug Rechte vergeben, als er am 24. Januar 1925 ein Konkordat abschloß, den katholischen Orden und religiösen Genossenschaften wird volle Betätigungsfreiheit eingeräumt, die Kirche hat das Recht, Gesetze und Verordnungen zu erlassen, die ihre Mitglieder binden, den Hauptwert legt Rom immer auf die Schule und da hat es mit dem bayerischen Konkordat allerhand erreicht: Volksschule, höhere Schulen, Universitäten, sogar die Lehrstühle für Philosophie und Geschichte sind in die römische Einflußsphäre einbezogen.
Erstaunlich sind die finanziellen Zugeständnisse. Staatsaufwand für die römisch-katholische Kirche 2,8 Millionen Goldmark (für die beiden evangelischen Landeskirchen Bayerns nur 300.000 M.). Dagegen ist das preußische Konkordat vom 14. Juni 1929 „harmlos".
Nuntius Pacelli, der vier Jahre lang mit den Vertretern der preußischen Regierung geheim verhandelt hatte, um ein Konkordat nach bayerischem Muster zustande zu bringen, mußte schließlich, um nicht alles Scheitern zu lassen, auf die Einbeziehung der Schulfrage in die Konkordatsregelung verzichten. Auch in finanzieller Hinsicht entsprach der Abschluß nicht den Wünschen des Papstes.
Immerhin erhöhten sich die staatlichen Zuwendungen an die katholische Kirche von bisher 1,8 Millionen auf 2,8 Millionen, worin die staatlichen Zuschüsse zur Besoldung der katholischen Pfarrer nicht inbegriffen sind (sie betragen 20,1 Millionen jährlich).
1933 kam es zu einem Konkordat mit dem Reiche; die Länderkonkordate sind durch dieses nicht in allen Teilen außer Kraft gesetzt. Alle Bestimmungen des preußischen Konkordats wurden in das Reichskonkordat übernommen."

Nordrhein-Westfalen
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 22. Februar 2012 07:43
In Nordrhein-Westfalen ist die Gesetzeslage analog der in Bremen.
Für eine KdöR-Anerkennung wäre ein parlamentarischer Mehrheitsbeschluss vonnöten.
Bislang hat sich NRW dem Zeugen Begehren gegenüber „bedeckt" gehalten.
Man verlautbarte, bevor die Sache Bremen nicht ihren Abschluss gefunden habe, werde man selbst auch nicht entscheiden.
In „glatten Statements" liest man nun in einem Pressebericht, NRW denke über eine Gesetzesänderug dergestalt nach, KdöR-Anlegenheiten einfach als Verwaltungsakt zu behandeln.
Was das heißt kann man am Beispiel Bayern ablesen. Eine Nacht und Nebel-Entscheidung.
Noch ist in NRW weiterhin keine Entscheidung gefallen.
Genannter Aspekt lässt aufhorchen.
Man darf sich keineswegs blenden lassen, durch die Worthülsen in die besagte Gesetzesänderung, in dem Presseartikel verpackt ist.
Für mich bestätigt sich erneut. Der CSPD kann nur an Wahltagen, durch entsprechendes Abstimmungsverhalten, geantwortet werden!

http://www.derwesten.de/politik/zeugen-jehovas-wollen-auch-in-nrw-gleiche-rechte-wie-die-grossen-kirchen-id6312059.html

http://hpd.de/node/12952

http://27093.foren.mysnip.de/read.php?27094,118439,119669#msg-119669
22. Dezember 2011 13:23
Eins zu Eins der Talk Barbara Kohout
geschrieben von:  . + 
Datum: 02. Januar 2012 12:29
Nach einem Jahr ist die Mediathekdatei von Eins zu Eins der Talk nicht mehr erreichbar.

Deswegen wurde das Gespräch nun auf Youtube eingestellt.

Bayern 2
Eins zu Eins
Der Talk
28. Oktober 2010
Ursula Heller im Gespräch mit Barbara Kohout

http://jessussirach.jimdo.com/videos/

Re: Eins zu Eins der Talk Barbara Kohout
geschrieben von:  offthehook 
Datum: 02. Januar 2012 13:12
Danke, PLUS...
Glaube heißt nichts wissen
geschrieben von:  . + 
Datum: 03. März 2012 16:23
Meinen bis jetzt letzten wachtturmkritischen Film veröffentlichte ich September 2010.

In die Finsternis.

Momentan wird für April 2012 einen wachtturmkritischer Vortrag vorbereitet der als Film ins Netz gestellt werden soll.
Vorab habe ich deswegen nach nunmehr über einem Jahr, einen neuen Film von mir zu dem Thema veröffentlicht.

Glauben heißt nichts wissen:
 
Re: Glaube heißt nichts wissen
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 03. März 2012 16:56
Die dem Martin Luther zugeschriebene Aussage von dem Köhler auf der Karlsbrücke in Prag (von der ich gelegentlich weiteren Gebrauch machen werde), habe ich via der Google-Buchsuche, als tatsächlich so geäußert feststellen können.
Allerdings ziehe ich es vor, eine Vokabel, die im Text auch mit enthalten ist (vom Teufel) eben auch als Ausdruck solch einer Glaubensthese, meinerseits, nicht mit zu repoduzieren (an einer Lücke im Text erkenntlich).

Der Mullahstaat hat entschieden
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 22. Dezember 2011 17:00
In Sachen des "Krabat"-Filmes.

Die Zeugen sollen diesbezüglich eine Extrawurst gebraten bekommen. Dies stellt offenbar das Ergebnis der seitens der ZJ angestrebten Revisions-Verhandlung dar.

www.wz-newsline.de/home/panorama/urteil-kind-muss-krabat-nicht-im-kino-sehen-1.854620

www.bild.de/regional/koeln/koeln-regional/schule-haette-zeugen-jehovas-von-film-befreien-21727350.bild.html


 
Re: Der Mullahstaat hat entschieden
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 23. Dezember 2011 14:05
Die Argumentation erinnert an jene fundamentalistischen Christen, die gegen die "Harry Potter"-Reihe wetterten.

www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,805507,00.html

www.heise.de/tp/blogs/6/151103

Siehe zum Thema auch:

Mysnip.46538

Thematisch ähnlich auch:

Mysnip.90225
Re: Der Mullahstaat hat entschieden
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 27. Januar 2012 03:20
„Krabat"-Urteil stößt ... auf Unverständnis

www.bbv-net.de/lokales/bocholt_artikel,-%E2%80%9EKrabat%E2%80%9C-Urteil-stoesst-bei-Bocholter-Schulen-auf-Unverstaendnis-_arid,34617.html

Körperschaft
Re: Der Mullahstaat hat entschieden
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 31. Januar 2012 17:03
Jetzt gibt es in Sachen des „Krabat"-Urteiles eine weitere Meldung. Ihr zufolge werden weitere juristische Schritte in der Sache angestrengt:

Ziel sei es, den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu bringen.

www.bbv-net.de/lokales/bocholt_artikel,-Bezirksregierung-legt-Beschwerde-gegen-%E2%80%9EKrabat-Urteil%E2%80%9C-ein-_arid,39367.html

Zeugen Jehovas-Predigtdienst
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 24. Dezember 2011 07:29
Made in Markus H ...

meine.stimme.de/bericht_detail/Jehovas-Zeugen-Heilbronn/?bericht=440007

Früher (im Königreichsdienst nachweisbar) war bei den Zeugen Jehovas, namentlich auch an den Weihnachtstagen, verstärkte Treppenterier-Aktionen angesagt.
Als einer der mit der Zeit geht, hat vorgenannter Herr, da eine wohl etwas bequemere Variante ausgemacht.
Re: Zeugen Jehovas-Predigtdienst
geschrieben von:  Alphabethus 
Datum: 24. Dezember 2011 09:31
Dieses Buch ist geradezu ein Paradebeispiel dafür, wie die Manipulation bei der Zeugen Organisation funktioniert. Es sind alle Faktoren nachzuweisen: Das Schärflein der Witwe, der verlorene Sohn, die Pharisäer als verurteilte Widersacher, die schwarz/weiß Malerei in drohende Vernichtung und mögliche Errettung und zu guter Letzt die Behauptung: "das ist eine ernste Lektion für alle, die sich als Nachfolger Christi ausgeben. Wenn sie von ihrem himmlischen Herrn Lob und Belohnung erhalten und nicht in die Finsternis draußen geworfen werden und schließlich Vernichtung erleiden wollen, müssen sie damit beschäftigt sein, seine Habe zu vermehren, indem sie einen vollen Anteil am Predigtwerk haben. Setzt du dich in dieser Hinsicht eifrig ein? (Unterstreichung von mir). 
Wie üblich ist es des Pudels Kern: sich für die Interessen des Wachtturm Konzerns einsetzen, der für sich in Anspruch nimmt, dass es sich dabei um die Interessen des Herrn handelt.
Re: Zeugen Jehovas-Predigtdienst
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 03. Januar 2012 14:54
Also sprach erneut Herr H ..., nach dem er zur Einstimmung sich erst mal einen tüchtigen Schluck aus der "Euphorie-Pulle" bewilligte.
Das mag wohl unabdingabare Voraussetzung für Seinesgleichen sein.
In nüchterm Zustande, wohl eher nicht möglich.

meine.stimme.de/bericht_detail/Jehovas-Zeugen-Heilbronn/?bericht=441622

Selbstverständlich kann Herr H... bei seinem Euphorie-Votum sich nicht mit dem Umstand aufhalten, dass seitens der Zeugen Jehovas in Deutschland, immer mehr Russischsprachige Veranstaltungen offeriert werden, so vor wenigen Tagen wieder, in einer Pressenotiz.
Die deutschen Zeugen Jehovas sterben allmählich aus, und Russen und andere Fremdsprachige Gruppen, besetzen das Feld.

www.nibelungen-kurier.de/?t=news&s=Veranstaltung&ID=41476
Meinung
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 30. Dezember 2011 03:54
Ergibt sich die Situation, mal auf einen Artikel der FAZ hinzuweisen, bn ich "immer ganz hin- und hergerissen". So auch im konkreten Fall.
Sein Verfasser, SPD-Mitglied und an der Universität Greifswald tätig.
Ihren Charakter als Pfarrerpartei unterstricht dann diese CSPD, ja auch durch einige Elemente, von denen im Artikel auch die Rede ist.
Damit gehört sie zumindest für mich, zu den derzeit unwählbaren Parteien.
Was wiederum nicht bedeutet, in anderen Parteien eine "überzeugende" Alternative zu sehen. Mitnichten. Aber das was diese CSPD da zumutet, ist schon etwas zuviel.
Ergo befördert besagte CSPD zu alllererst eines:
massive Politikverdrossenheit!

Zitat aus dem Artikel.

Genauso, wie Angela Merkel gerade riskiert, dass ihr die konservativen Stammwähler davonlaufen, riskieren Gabriel und Nahles aber, das alte Freidenkermilieu zu verprellen

 www.faz.net/aktuell/feuilleton/politik-und-religion-wie-viel-bekenntnis-vertraegt-die-spd-11583268.html

Schande über den Kirchenfilzstaat Bundesrepublik Deutschland!
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 03. Januar 2012 10:32
Verstehe ich es richtig, ist die Besonderheit des Kirchenfilzstaates Bundesrepublik Deutschland, namens 
K(örperschaft) d(es) Ö(ffentlichen) R(echts) so in der Schweiz nicht gegeben. 
Zwar ist auch in der Schweiz die Situation vorhanden, dass einzelne Kantone, auf diesem Felde Entscheidungen individuell treffen können, die aber nicht zwingend, so auch von anderen Kantonen 1 zu 1 übernommen werden „müssen".
Auch haben, was man hierzulande etwa als „Landeskirchen" bezeichnet (in der Schweiz eben mehr die Calvinisch orientierte Variante davon („Reformierte")) vielfach einen ähnlich privilegierten Status, wie etwa vergleichsweise die in Deutschland.
Nur, mit den „Hauptkirchen" (Katholische und Reformierte etwa), ist die tatsächliche Religionsindustrie ja noch keineswegs völlig erfasst. „Daneben" gibt es ja noch eine ganze Reihe weiterer Gruppierungen.
In Deutschland etwa, gehört zu diesen „weiteren" schon längere Zeit vor 1945, die „Neuapostolische Kirche", die selbst einige weitere sogenannte „Freikirchen" numerisch in den Schatten stellt. 

Das Thema KdöR ist auch für die NAK in Deutschland dergestalt „erledigt", als das sie diesen Status ja bereits seit langem besitzt.
Nun kommt aus der Schweiz die Maldung aus einem Kanton, auch dort möchte die NAK ihren Status aufbessern. Auch wenn dort der Begriff KdöR so wohl dort nicht üblich ist, so ist aber auch dort das Ansinnen feststellbar; in Staatskirchenrechtlicher Beziehung „aufgewertet" werden zu wollen.

Bisher war der NAK in diesem Kanton, besagte „Aufwertung" wohl versagt. Man lies nicht locker und stellte neue Anträge dazu.
Der Pressebericht kündet nun davon, dass die Bewertung jener neuen Anträge ergab, die NAK erfüllt alle geforderten Voraussetzungen, so das eine Aufwertungs-Entscheidung kaum zu verhindern sein dürfte.

Man sehe sich mal diesen Artikel näher an, was da so alles für geforderte und seitens der NAK erfüllte Bedingungen, für besagte Aufwertung genannt werden.
Bei einigen dieser Bedingungen jedenfalls, kann man glatttweg erklären.
Seitens der Zeugen Jehovas werden sie nicht erfüllt.

Es ist dann wohl auch bezeichnend, dass es zwar diverse Meldungen aus dem Kirchenfilzland Bundesrepublik Deutschland, in Sachen KdöR und Zeugen Jehovas gibt.
Kaum jedoch analoge Meldungen aus der Schweiz, und erst recht nicht aus dem in Rede stehenden Kanton.

Schande über den Kirchenfilzstaat Bundesrepublik Deutschland!

www.aargauerzeitung.ch/baselland/kanton-baselland-baselstadt/neuapostolen-sollen-in-einem-neuen-anlauf-den-segen-erhalten-118342385
Kommt morgen der Weihnachtsmann?
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 11. Januar 2012 02:52
Gelesen:
Der damalige Präsident liess verlauten "Könnte 1975 das Ende kommen? Es könnte sein! Es könnte sein! Doch wir sollten nicht spekulieren, da keiner die Zeit kennt wann das Ende kommt…". .
War das nun Hoffnung schüren oder nicht? Für mich jedenfalls klingt das, als würde ich meinen Kindern sagen "Kommt morgen der Weihnachtsmann? Es könnte sein! Es könnte sein! Doch wir wissen es nicht genau – daher hofft lieber nicht darauf dass er kommt…".
Klar, dass die Kinder sich drauf freuen werden, dass der Weihnachtsmann kommt – es wurde bei ihnen eine Hoffnung geschürt. Hätte man jedoch einfach die Klappe gehalten, wären die Kinder nicht so enttäuscht gewesen.
Zu allem Überfluss macht man den Kindern am nächsten Tag dann auch noch einen Vorwurf, warum sie denn so törricht waren, zu hoffen, obwohl man doch davon abgeraten hat, zu hoffen. Kasperletheater par excelence.
www.1975.at/
Re: Kommt morgen der Weihnachtsmann?
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 11. Januar 2012 12:45
Ein Kommentar.
Diesmal nicht aus dem „Wachtturm" oder einer anderen WTG-Publikation entnommen, sondern ein Zitat aus den Schriften Friedrich Nietzsches, das seinerseits, sich wohl kaum in den WTG-Publikationen vorfinden wird, jedenfalls nicht, in dem zitierten Textumfang.

„Habt Ihr nicht von jenem tollen Menschen gehört, der am hellen Vormittage eine Laterne anzündete, auf den Markt lief und unaufhörlich schrie: 
„Ich suche Gott! Ich suche Gott!" -
Da dort viele von denen zusammenstanden, welche nicht an Gott glaubten, so erregte er ein großes Gelächter. 
Ist er denn verlorengegangen? sagte der eine. 
Hat er sich verlaufen wie ein Kind? sagte der andere. 
Oder hält er sich versteckt?
Fürchtet er sich vor uns? 
Ist er zu Schiff gegangen? Ausgewandert? -
So schrieen und lachten sie durcheinander. 
Der tolle Mensch sprang mitten unter sie und durchbohrte sie mit seinen Blicken.
„Wohn ist Gott?" rief er, ich will es Euch sagen!
Wir haben ihn getötet, ihr und ich! Wir alle sind seine Mörder!
Aber wie haben wir dies gemacht? ... Was taten wir, als wir diese Erde von ihrer Sonne losketteten? Wohin bewegt sie sich nun? Wohin bewegen wir uns? Fort von allen Sonnen?
Stürzen wir nicht fortwährend? Und rückwärts, seitwärts, vorwärts, nach allen Seiten? Gibt es noch ein Oben und ein unten? Irren wir nicht wie durch ein unendliches Nichts?
... Gott bleibt tot! Und wir haben ihn getötet! Wie trösten wir uns, die Mörder aller Mörder? Das Heiligste und Mächtigste, was die Welt bisher besaß, es ist unter unseren Messern verblutet - wer wischt dies Blut von uns ab? ... Ist nicht die Größe dieser Tat zu groß für uns? ...
- Hier schwieg der tolle Mensch und sah wieder seine Zuhörer an; auch sie schwiegen und blickten befremdet auf ihn.
Endlich warf er seine Laterne auf den Boden, daß sie in Stücke sprang und erlosch.
„Ich komme zu früh", sagte er dann, „ich bin noch nicht an der Zeit. Dies ungeheure Ereignis ist noch unterwegs und wandert - es ist noch nicht bis zu den Ohren der Menschen gedrungen.
Blitz und Donner brauchen Zeit, das Licht der Gestirne braucht Zeit, auch nachdem sie getan sind, um gesehen und gehört zu werden. Diese Tat ist ihnen noch ferner als die fernsten Gestirne - und doch haben sie dieselbe getan!" -
Man erzählt noch, daß der tolle Mensch desselbigen Tages in verschiedene Kirchen eingedrungen sei und darin sein Requim 'aeteram deo' angestimmt habe. Hinausgeführt und zur Rede gesetzt, habe er immer nur dies entgegnet:
„Was sind denn diese Kirchen noch, wenn sie nicht die Grüfte und Grabmäler Gottes sind?"

Nachsatz:
Wer hätte es gedacht, jenes Nietzsche-Zitat wurde einer katholischen Publikation entnommen.
Und zwar dem 1976 erschienenen von dem Jesuiten Karl-Heinz Weger herausgegebenen Buch:
„Religionskritik. Beiträge zur atheistischen Religionskritik der Gegenwart".
Die sich in ihm artikulierenden Autoren, sind fast alle ihrerseits auch Jesuiten, erkenntlich am jeweiligen hinzugefügten Kürzel zum Namen: S. J.
Eigentlich besteht ja die Zielstellung dieser Publikation darin, vermeintliche oder auch tatsächliche Schwachstellen der Religionskritik aufzuzeigen, damit am Ende, die katholische Kirche, als strahlender Sieger dastehen möge. Ob denn diese hehre Zielstellung tatsächlich „erreicht" wurde, kann man wohl - zumindest als Nichtkatholik - auch erheblich anders sehen.
Zu dem gebrachten Nietzsche-Zitat wird in jenem Buch lediglich ergänzend kommentiert:

„Das dieser Text wohl wie kein anderer" für das genannte „Thema treffend ist."

Es ist diesem Votum wohl kaum zu widersprechen.

Re: 1975
geschrieben von:  X ~ mysnip 
Datum: 11. Januar 2012 17:13

Drahbeck
... Kasperletheater par excelence.

.. und Kalkül?

JEHOVAS ZEUGEN - VERKÜNDIGER DES KÖNIGREICHES GOTTES (1993) S. 107
1972 ... In den nächsten drei Jahren erlebten Jehovas Zeugen ein eindrucksvolles Wachstum - mehr als eine Dreiviertelmillion Personen ließen sich taufen.

Denn was macht die "Brüder" der "Leitenden Körperschaft" glücklich?

JAHRBUCH DER ZEUGEN JEHOVAS 1995
... die Aussichten auf weiteres Wachstum

Ein Banküberfall
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 16. Januar 2012 18:38
Im Stile abgekartete Sache.
Mit eingeweiht in den Coup eine Bankangestellte.
Man erfährt über deren tatsächlichen Status zwar nicht übermäßig viel, soviel aber doch.
Ihre Eltern seien Zeugen Jehovas.
Und sie habe auch eine typisch Zeugenmäßige Erziehung genossen.
Keine Geburtstagsfeiern und ähnliches mehr.
Und ihre sozialen Kontakte waren angesichts dieser Vorprägung reduziert. Sie konzentrierten sich letztendlich auf denjenigen, der dann den Part des Bankräubers wahrnahm.
Nun erfährt man zwar nicht, ob denn besagte Bankangestellte, selbst eine getaufte Zeugin Jehovas war.
Aber die einseitige ZJ-Erziehung, fabrizierte in diesem Falle ein ebenso einseitiges makabres Endergebnis.

www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/bankueberfall-fuer-grosse-brueste-aus-naechstenliebe-11609234.html

(Technischer Hinweis: Ich finde den Pressebericht zwar auch interessant, lehne es aber weiterhin grundsätzlich ab, das Presseorgan in dem er enthalten ist, direkt zu verlinken.
Ergo ist die Kopierung der URL in die Browserzeile, fallweise angesagt).
Re: Ein Banküberfall
geschrieben von:  . + 
Datum: 17. Januar 2012 08:33
"Das Gericht befand, dass sie durchaus eigenmächtig entscheiden konnte, trotz ihrer Vergangenheit als Kind von Zeugen Jehovas."

Das heißt dass zumindest die Angeklagte versucht hat ihre Fähigkeit "eigenmächtig entscheiden zu können", weil sie als Zeugen Jehovas aufgezogen wurde, als eingeschränkt darzustellen.
Mit anderen Worten – vor Gericht gilt die Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas durchaus als erwähnenswerte Vorbelastung.
Wenn auch in diesem Fall nicht strafmildernd.

Sollte gerade jemand mit den Zeugen Jehovas studieren und sich überlegen ob er seinen Kindern damit einen Gefallen tut kann er sich diesen Satz Einrahmen und an die Wand hängen.

ZurIndexseite