Wieder ein Versuch, Deutschland zum "Mullahstaat" zu gestalten

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 13. Februar 2010 01:23

"Der Anwalt der Eltern will Berufung einlegen" dies der letzte Satz eines Berichtes.
Was für ein Anwalt? Er wird zwar nicht namentlich genannt, ergo bleibt nur das spekulieren. Aber er hat Klienten die Zeugen Jehovas in diesem Falle sind. Und ohne deren Zustimmung läuft auch ein in Berufung gehen nicht ab.

Was hatte das Gericht in der derzeit aktuellen Phase den Klägern als Antwort auf ihr Begehren gesagt? Offenbar dieses
Das Gericht sieht das alles "als möglichen Präzedenzfall"

Und weiter: "Das "Grundrecht auf religiöse Kindererziehung" verleihe den Eltern nicht "das Recht, ihre Kinder von bestimmten Unterrichtsinhalten fernzuhalten" ... "In dem Unterricht haben wir kein Haar in der Suppe gefunden."

www.bbv-net.de/aktuelles/top_thema_1/1270145_Schueler_darf_Kinobesuch_aus_religioesen_Gruenden_nicht_verboten_werden.html

Es ist wohl auch davon auszugehen. Auch die Leitung der Zeugen Jehovas hat im Vorfeld Kenntnis von diesem Verfahren gehabt. Ein gegenteiliges Dementi hat sie jedenfalls nicht publiziert. Insofern geschieht das alles mit wohlwollender Duldung der Leitung der Zeugen Jehovas.
Man will es also auf einen (weiteren) Präzedenzfall ankommen lassen.

Man kennt ja bereits das Sturmlaufen gewisser Teile der Religionsinbdustrie, etwa gegen die "Harry Potter" Romane. Nun muss ein Film für eine ähnliche Konfliktlage herhalten.
Sollte der Präzendenzfall im Sinne der Kläger letztendlich ausgehen, sind wir einen weiteren Schritt hin zum "Mullahstaat".
Darüber ist man ja in diesem Lande durchaus nicht mehr verwundert; was allerdings nicht heißen soll, das unsereins das für "gut" fände.

www.kostenlose-urteile.de/VG-Muenster-Siebtklaessler-musste-nicht-aus-religioesen-Gruenden-vom-Kinobesuch-freigestellt-werden.news9210.htm

Re: "Krabat" - Echter Gewissenskonflikt oder brisanter Inhalt für totalitäre Mächte?

geschrieben von: X ~ mysnip

Datum: 13. Februar 2010 12:20

Drahbeck
"Der Anwalt der Eltern will Berufung einlegen" dies der letzte Satz eines Berichtes ...
www.bbv-net.de/aktuelles/top_thema_1/1270145_Schueler_darf_Kinobesuch_aus_religioesen_Gruenden_nicht_verboten_werden.html

,,BOCHOLTER BORKENER VOLKSBLATT vom 13.02.2010
Eine Diskussion über Bibelstellen - nein, die habe er damals nicht führen wollen, erinnerte sich der Schulleiter in der Verhandlung."

Von Beatrix Bohn

Zeugen Jehovas versuchen mit Bibelstellen ihren Standpunkt zu begründen.

Sind diese Argumentationen immer schlüssig?

Neue-Welt-Übersetzung der Heiligen Schrift- 2. Korinther 6:14-17:

,,Laßt euch nicht in ein ungleiches Joch mit Ungläubigen spannen. Denn welche Gemeinschaft besteht zwischen Gerechtigkeit und Gesetzlosigkeit? Oder welche Teilhaberschaft hat Licht mit Finsternis? Welche Harmonie besteht ferner zwischen Christus und Belial? Oder welchen Anteil hat ein Ungläubiger mit einem Ungläubigen? Und welche Übereinkunft besteht zwischen Gottes Tempel und Götzen? Denn wir sind ein Tempel eines lebendigen Gottes, so wie Gott gesagt hat: ,,Ich werde unter ihnen wohnen und unter [ihnen] wandeln, und ich werde ihr Gott sein, und sie werden mein Volk sein." ,, ,Darum geht aus ihrer Mitte hinaus und sondert euch ab', spricht Jehova, ,und hört auf, das Unreine anzurühren' ... "

"geht aus ihrer Mitte hinaus und sondert euch ab" "hört auf, das Unreine anzurühren"

Die Zeitung fährt fort:

BOCHOLTER BORKENER VOLKSBLATT
,,Das Buch von Otfried Preußler - mit Preisen überhäuft. Der Film - mehrfach ausgezeichnet. Die Lehrpläne - auf ihnen stand dieser Stoff. Der Unterricht habe gerade die Befreiung des Menschen von diesen dunklen, totalitären Mächten betont.
Dem widersprach der Anwalt der Familie nicht. Der Sohn habe ja auch teilgenommen, als Auszüge dieses Buches im Unterricht gelesen wurden. ,,Ein Film zieht den Betrachter aber viel stärker in den Bann.""

Von Beatrix Bohn

"Der Sohn habe ja auch teilgenommen, als Auszüge dieses Buches im Unterricht gelesen wurden."

LUKAS 16:10
,,Wer im Geringsten treu ist, ist auch in vielem treu, und wer im Geringsten ungerecht ist, ist auch in vielem ungrecht."

Re: "Krabat" - Lektüre ja, Film nein?

geschrieben von: X ~ mysnip

Datum: 17. Februar 2010 17:29

Jehovas Zeugen lesen "mystische" Lektüre, Filme lehnen sie hingegen ab? Ist dieses Verhalten konsequent?

,,SPIEGEL ONLINE Schulspiegel
Der Anwalt der Eltern entgegnete nach einem Bericht der "Westfälischen Nachrichten", das Problem sei nicht die Lektüre, sondern der Film: ... "

Warum ist der Film das Problem?

" ,Er zieht den Betrachter viel stärker in den Bann.' "
www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,678217,00.html

Richtig! Die WTG lehrt in ihrem Schulbuch:

WTG- Buch 2001 NUTZE DIE BELEHRUNG DER THEOKRATISCHEN PREDIGTDIENSTSCHULE S. 247
,,Ein visuelles Hilfsmittel hinterlässt im Sinn häufig einen deutlicheren oder nachhaltigeren Eindruck als das gesprochene Wort."

Um einen "deutlicheren oder nachhaltigeren Eindruck" im Sinn zu hinterlassen, benutzt die religiöse Gemeinschaft ebenfalls Filme:

WTG- Buch 2001 NUTZE DIE THEOKRATISCHE PREDIGTDIENSTSCHULE S. 249
,,Wenn Videofilme verfügbar sind, die unter der Aufsicht der leitenden Körperschaft hergestellt wurden, verwende diese, um das Vertrauen in die Bibel zu stärken, Studierende mit der Tätigkeit der Zeugen Jehovas vertraut zu machen und die Zuschauer zu ermuntern, im Einklang mit biblischen Grundsätzen zu leben."

Die Aufsicht der ZJ weiß:

WTG- Buch 2001 NUTZE DIE BELEHRUNG DER THEOKRATISCHEN PREDIGTDIENSTSCHULE S. 250
,,Richtig verwendet, kann ein passendes visuelles Hilfsmittel solch einen tiefen Eindruck hinterlassen, dass man sich noch jahrelang sowohl daran als auch an den Lehrpunkt erinnert."

Die WTG möchte durch Filme einen "tiefen Eindruck" hinterlassen. Die Schule auch!

Re: "Krabat" - Lektüre ja, Film nein?

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 03. Mai 2010 14:36

Nun ist es also soweit.
Die von dem Anwalt in dem Verfahren bereits früher angekündigte Beantragung einer Revisionsverhandlung ist nun in die Wege geleitet.
Voraussetzung dazu ist ja, dass die Mandanten der diesbezüglichen Beauftragung (kostenpflichtig) zustimmen.

www.bild.de/BILD/regional/duesseldorf/dpa/2010/05/03/eltern-gehen-wegen-kinoverbots-in-berufung.html

www.mv-online.de/aktuelles/nrw/1313863_Eltern_gehen_wegen_Kino_Verbots_in_Berufung.html

Re: "Krabat" - Lektüre ja, Film nein?

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 04. Mai 2010 07:11

Ach ja nun ist ein weiteres Detail in diesem bizarren Streit amtlich.
Bislang konnte man ja nur spekulieren, welcher Anwalt wohl jene Familie in ihrer juristischen Rechtssache zur Seite stehen würde.
Das "Bochholt Borkener Volksblatt" nennt nun auch den Namen jenes Anwaltes, der nach eigenen Angaben Berufung eingelegt hat. Und erwähnt wird auch, das zuständige Gericht habe gleichfalls den Eingang der diesbezüglichen Unterlagen bestätigt.
Es ist der ja nicht unbekannte Anwalt Pikl und damit ist zugleich deutlich.
Im Hintergrund stehen höchste ZJ-Kreise, denen daran gelegen ist, da einen Präzedenzfall zu schaffen.

Denn das Herr P. in Schulterschluss zu höchsten deutschen ZJ-Kreisen steht, ist vielfach schon mal aktenkundig belegt.
Auch für den Fall, dass die Klage primär von Privatpersonen getragen wird, ist weiter unterstellbar, höchste ZJ-Kreise haben im Vorfeld, der eingelegten Rechtsschritte Kenntnis davon.
Höchste ZJ-Kreise haben somit ihren Einfluss nicht etwa im mäßigenden, sondern eher im verschärfendem Sinne ausgeübt.

Man ist über solcherlei Entwicklungen ja keineswegs überrascht. Man kennt auch andere Fälle (zu anderen Themen), die etwa letztendlich bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gingen.
Dort kann man indes nicht so "mir nichts dir nichts" einfach "hinmarschieren".
Bis es soweit ist, müssen dann erst mal die nationalen Gerichtsinstanzen durchlaufen sein.

www.bbv-net.de/home/homepage_thema_5/1313868_Zwei_Zeugen_Jehovas_gehen_wegen_Kino_Verbots_in_Berufung.html

Re:Meinung zu "Krabat"

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 31. Oktober 2010 03:05

Es ist wohl so, und das lässt sich vielfach nachweisen. Teile des Christentums lehnen die Astrologie ab (wahrscheinlich der größere Teil). Ein paar Ausnahmen dabei mag es geben, gab es geschichtlich schon zu Luthers Zeiten.
Weiter lehnen große Teile des Christentums die Esoterik (als Sammelbegriff mit den verschiedensten Ausprägungen) gleichfalls ab. Wiederum mit ein "paar" Ausnahmen.
Auch die WTG ist ja bereits in der Frühzeit angetreten, etwa mit Gegnerschaft zum Spiritismus, der letztendlich ähnlich einortbar ist.

Primär auf einen Kernsatz reduziert, steht der Konkurrenzneid dahinter.

Man möchte das eigene Feld beackern, sodass man keine ähnlich gelagerten Konkurrenztheorien dulden will.
Und dann erinnere man sich mal an die Harry Potter-Romane.
Zu denen, welche gegen sie Sturm liefen, gehörten und gehören auch gewisse christliche Kreise.
Gleichwohl gingen diese christlichen Kreise doch nicht soweit, etwa ein Verbot der Harry Potter-Romane auf dem Weg der Justizschiene erzwingen zu wollen.
Meines Erachtens kann der Roman von Otfried Preußler "Krabat" durchaus mit den Harry Potter-Romanen verglichen werden.

In "Krabat" begegnet man in der Tat einigen "zauberhaften" Dialogen. Stellvertretend für weiteres auch nur der:

"Der Meister belehrte ihn: "Du mußt wissen, Krabat, daß Du in einer Schwarzen Schule bist. Man lernt hier nicht Lesen und Schreiben und Rechnen - hier lernt man die Kunst der Künste. Das Buch das da angekettet vor mir auf dem Tisch liegt, ist der Koraktor, der Höllenzwang. Wie du siehst, gibt es schwarze Seiten, die Schrift ist weiß. Es enthält alle Zaubersprüche der Welt. Ich allein darf sie lesen, weil ich der Meister bin. Euch aber; dir und den anderen Schülern, ist es verboten, darin zu lesen ..."

Wer von den heutigen Jugendlichen wird wohl solchen einen Dialog wie der von dem "angeketteten Buch" im Wortsinne für "bare Münze" nehmen?
Nach allem Dafürhalten wohl kaum einer.
Mag man solcherart Geschichten nicht, dann müsste man weitergehen, und etwa die Grimm'schen Märchen und ähnliches, einem analogen Verdikt unterwerfen.
Das wagen wohl selbst die krassesten religiösen Hardliner, nur in Ausnahmefällen.

Im Falle des geschichtlichen Märchen- und Sagengutes, stellt man sich auf den Standpunkt. Es mag neben der Kurzweil dem es den Betrachter bietet, gleichzeitig auch Lehren für die Gegenwart vermitteln.
Siehe als Beispiel nur "Des Kaisers neue Kleider"

Bei allem sagenhaften Geschehen im "Krabat"-Roman, erscheint mir.
Auch er vermag Lehren für die Gegenwart zu "rüberzubringen".

Um einen weiteren Dialog daraus zu zitieren.
Da wird in dem Roman der dort agierende Müllermeister auch mit der Aussage bemüht;

"Wer viel fragt, der viel irrt". - Wiederhole das!
Krabat stammelte: "Wer viel fragt, der viel irrt..."
"Schreib dir das hinter die Ohren!"
Der Meister verließ die Gsindestube - krach! Fiel die Tür hinter ihm ins Schloß."

Wäre das nicht auch eine Aussage, die der WTG, angesichts ihrer eigenen Autoritätsansprüche, auch "auf den Leib geschrieben sein könnte"?!
Sie in der Rolle dieses symbolischen Müllermeisters!

Sehr wohl können heutige Jugendliche, über deren geschichtliche "Bildung" ich nicht immer gerade die "beste" Meinung habe; außerhalb des Romanhaften Geschehens, auch einiges aus diesem Roman lernen.
Etwa diesen Dialog

Bekanntermaßen sind die Harry Potter Romane auch in ZJ-Kreisen vielfach verpönt.
Man vergleiche etwa
Parsimony.17037

Ein Paradebeispiel der Anti-Harry Potter-Agitation aus anderen christlichen Kreisen, auch dieses:
www.freie-bibelgemeinde.de/texte/texte/harrypotter.pdf

www.bible-only.org/german/gassmann/hp2.html

Da der Herr Lothar Gassmann mit zu diesen Gegnern gehört, darf sich die WTG dann ja als "im selben Bette liegend" (zumindest in dieser Frage) bewerten.

Indes diese Ablehnung dergestalt auszuweiten, daraus zugleich ein Justizspektakel zu konstruieren, hat man im Falle der Harry Potter-Romane bisher nicht gewagt.
Mir sind (bislang) auch keine anderen christlichen Kreise bekannt geworden, die soweit gegangen wären (Justizspektakel).

Da wird man doch verdächtig an die Dünnhäutigkeit gewisser islamistischer Kreise in Sachen der Mohammed-Karikaturen, oder an den Fall Salman Rushdie erinnert.

Was die WTG in Sachen des "Krabat"-Romanes duldet (wenn nicht gar forciert) ist eine ähnliche Kleinkariertheit.
Kein Jugendlicher aus ZJ-Elternhaus, wird meines Erachtens wegen des "Krabat"-Roman seinen Glauben aufgeben. Wenn doch, dann mit Sicherheit aus anderen Gründen.
Auch ZJ-Jugendliche, werden diesen Roman in die Rubrik Märchen einsortieren. Und dagegen läuft man ja auch nicht auf der Justizebene Sturm.
Noch ist die WTG ja nicht soweit, eigene Bekenntnisschulen zu fordern, wo man so richtig im eigenen Saft schmoren kann. Noch ...

Auch im Hinblick auf ihre Missionsambitionen, sieht sie sich (in begrenztem Umfange) genötigt, mit anderen Weltsichten auseinander zu setzen.
Auch ZJ-Jugendlichen (in Nicht Bekenntnisschulen) kann dieses sich mal "den Wind um die Nase wehen lassen" nicht prinzipiell erspart bleiben.

Es ist eine maßlose Kleinkariertheit, die sich da im Falle des "Krabat"-Romanes offenbart!

Im Urteil der ersten Gerichtsinstanz in der Sache wurde auch festgehalten, dass der Anspruch einer Minderheit, den Schulunterricht ihren Vorstellungen entsprechend zurecht zu biegen nicht gegeben sei.

Das Gerichte verneinte auch die Frage, jener Roman würde nun zum Spiritismus "anleiten". Man sieht in ihm eher ein Veranschaulichungsbeispiel für Verführbarkeit. Und das wäre doch der eigentliche Erkenntnisgewinn, der den Schülern, durch die Behandlung in Unterrichtsveranstaltungen, vermittelt würde.

Das wollen die Zeugen Jehovas offenbar jetzt zu kippen versuchen.
Das ist der eigentlich wesentliche Aspekt.
Alles weitere ist "Beiwerk".
Was nun die Filmversion anbelangt, eine im Handel erhältliche DVD (ob die inhaltlich von einer gleichfalls erhältlichen Blue Ray differiert, vermag ich nicht zu sagen).
Jedenfalls die DVD leitet schon mal ein mit dem Hinweis, Zeit des Geschehens zuzeiten des Dreißigjährigen Krieges, somit nicht Gegenwartsbezogen.
Dann geht es weiter, dass beeindruckende Landschaftsbilder als Rahmenkulisse zum Kommentar des Hintergrundsprechers, serviert werden. Dagegen ist doch wohl nichts einzuwenden.

Wenn man nun speziell nach jenen Aspekten wie "Zauberei" in dem Film Ausschau halten sollte, sind die nach meinem Eindruck, eher schwach dimensioniert. Im eigentlichen Buch, treten sie stärker in den Vordergrund. Etwa ab Filmminute 36 gibt es solch eine Aussage. Die ist aber eher "unterkühlt" und halt sich mit Gemeinplätzen auf.
Dann gibt es da etwa bei Minute 40 eine Szene "Fliegen durch Zauberei". Wer die nun für bare Münze nimmt, über dessen Bildungslevel enthalte ich mich dann doch lieber eines Kommentars. Ohnehin wissend, kaum ein Filmzuschauer nimmt die für bare Münze.

Aber, und das wäre ein Zitat, etwa von 1,46 (also kurz vorm Schluss)
(Sinngemäß): Und wenn sie doch die Zauberei aufgeben mussten, so gewannen sie dafür doch etwas anderes zurück (eingeblendet eine "dezente" Liebeszene, und davor sieht man die "Zaubermühle" im Hintergrund, in lichterlohe Flammen ihr Dasein aufgebend).

Also die Tendenz des Filmes ist nicht "Bejahung" sondern "Abkehr" von "Zauberei".
Und, dann wäre ja noch zu fragen. Und was ist zum Beispiel mit dem "auf dem Wasser wandelnden" Jesu, laut Bibelbericht?
Die Filmemacher nutzen eben auch in diesem Fall die spezifischen Elemente, durch Bilder zu beeindrucken. Weniger durch Thesen im Sinne einer "Heilsverkündigung" (was immer dann das "Heil" auch sein soll).

Herausarbeiten tut der Film auch die "Mobbingattacken" der Müllerjungen untereinander. Der zuletzt hinzugekommene hat am meisten zu leiden.
Auch zu diesem Aspekt wäre unter pädagogischer Wertung nichts einzuwenden.

Und dann sei doch mal die Frage gestattet.
Heutzutage in modernen Wohnbauten, findet man ja nicht selten eine Zentralheizung, elektrisches Licht usw. Dieser Komfort stand den Menschen zu Zeiten des Dreißigjährigen Krieges noch nicht zur Verfügung. Auch ist weiter die Frage zu stellen. Welcher der heutigen Jugendlichen kennt eine Mühle wirklich im Detail? Wohl die allerwenigsten. Auch diesbezüglich vermittelt der Film anschauliche Bildungsinhalte, gegen die schwerlich was einzuwenden ist.

Meines Erachtens müssten die Kläger im Sinne ihre Klage, die sich ja primär auf den Film (weniger das Buch) bezieht, die ihrer Ansicht nach, nicht hinnehmbaren Szenen, einer Beeinflussung im Sinne der Zauberei nachweisen.
Das indes, dürfte sich für sie letztendlich als nicht sonderlich ergiebig erweisen.
Selbige dürften dann wohl speziell im Kommentar des Hintergrund-Kommentierers im Film zu suchen sein. Erheblich weniger aber in den eigentlichen Dialogszenen. Und das Ergebnis einer solchen Suche ist meiner Meinung nach, mehr als mager!

Ich unterstelle mal, die Kläger haben den "Krabat"-Roman auch gelesen; besonders an den "Zauberszenen" daran Anstoß genommen.
Vor ihrer Ablehnungs-Entscheidung haben sie sich selbst jedoch nicht intensiv mit dem Film als solchem auseinandergesetzt.
Sie haben ihre Vorurteile also zu einer Entscheidung gestaltet ohne vorab sich wirklich sachkundig zu machen, ob denn der Film ihre Vorurteile auch so "bestätigt".

Die Webseite des ins Gerede gekommenen Autors
www.preussler.de/index1.htm

Siehe auch dort, wie der Autor seinen fraglichen Roman selbst beschreibt

www.preussler.de/werke/jugendbuecher01.html

Die Referierung des Urteils (1. Instanz) ist im Internet auf verschiedenen Plattformen erreichbar. Geeigneter Suchbegriff:
Siebtklässler musste nicht aus religiösen Gründen vom Kinobesuch freigestellt werden.

Re: "Krabat" - Lektüre ja, Film nein?

geschrieben von: Margit Ricarda Rolf

Datum: 31. Oktober 2010 07:49

Hallo drahbeck,
wenn Armin Pikl die Zeugen vertritt, wäre von besonderem Interesse, wer die Gegenseite vertritt. Es würde Sinn machen den Kontakt herzustellen und mit jenen Anwälten zusammenzuarbeiten.
Kannst du das auch herausfinden?

Re: "Krabat" - Lektüre ja, Film nein?

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 31. Oktober 2010 08:28

Ich kann nur auf das reagieren, was etwa via Pressemeldungen zu meiner Kenntnis mal gelangte.
Wie die "Krabat"-Streit anfing wurde noch kein Name des RA mit genannt, welcher die klagenden Eltern vertrat.
Dann gab es ein Gerichtsurteil, zu ungunsten der Kläger.
Als Detail wurde im "Bocholt Borkener Volksblatt" angeführt:
Die klagenden Eltern stammten aus Bocholt. Die abgeschlossene Verhandlung fand vor dem Verwaltungsgericht in Münster statt.
Laut der "Bild-Zeitung" gab es dann die Mitteilung:

"Der Anwalt der Familie teilte ... mit, nun Berufung beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt zu haben."

Auch die "Bild-Zeitung" nannte den fraglichen Anwalt nicht namentlich.
Es gab aber noch einen weiteren Artikel zum gleichen Thema unter der URL
www.bbv-net.de/home/homepage_thema_5/1313868_Zwei_Zeugen_Jehovas_gehen_wegen_Kino_Verbots_in_Berufung.html
Wiederum im "Bocholt Borkener Volksblatt"
Und in ihm auch die Sätze:

"Der Anwalt der Familie aus Bocholt teilte ... mit, nun Berufung beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eingelegt zu haben. Ein OVG-Sprecher bestätigte dies ... . Rechtsanwalt Armin Pikl..."

Jene angekündigte Revisionsverhandlung hat indes noch nicht stattgefunden, was ja so ungewöhnlich nicht ist. Auch andere juristische Streitbelange ziehen sich ja bekanntermaßen in die Länge.
Welche Behörde aus Nordrhein-Westfalen da dann die Rolle des Widerparts wahrnimmt, dürfte sicherlich beim OVG Münster, fallweise erfragbar sein.
Meine Position indes dazu ist die. Ich berichte und kommentiere.
Eine Aktivlegitimation auf der Justizschiene habe ich nicht und will sie sicherlich auch nicht haben.

Re: "Krabat" - Lektüre ja, Film nein?

geschrieben von: Margit Ricarda Rolf

Datum: 31. Oktober 2010 09:09

Ich habe inzwischen das Urteil beim Verwaltungsgericht Münster online angefordert 1 K 528/09

Der Schüler ging auf ein Gymnasium in Bocholt. Davon gibt es wohl drei, die ich morgen abtelefonieren werde. Laut Urteil hatte der Schulleiter den Besuch des Kinos angeordnet. Die Eltern hatten sich dieser Anordnung widersetzt, worauf ein Ordnungsgeld verhängt wurde, das aufgehoben wurde. Daraufhin stellten die Eltern Feststellungsklage und verloren.

Mal sehen, ob ich den Schulleiter finde, und ob er daran interessiert ist, dass wir seinen Rechtsanwalt unterstützen. Morgen wissen wir mehr.

In der Terminrolle des OLG Münster ist jedenfalls von Oktober bis November kein entsprechendes Verfahren anberaumt.

www.ovg.nrw.de/presse/terminvorschau/index.php

(Sollte ich es verpassen, schaut vielleicht einer von euch vorsorglich mit rein)

"Krabat"

geschrieben von:  Drahbeck

Datum: 11. September 2013 11:44

Der Roman „Krabat" letztendlich ist die Auseinandersetzung um ihm - dann aber erst in zweiter Gerichtsinstanz - zugunsten des Bratens einer „Extrawurst" für die Zeugen Jehovas ausgegangen, hat trotz dieses Gerichtsurteils weiter die Gemüter beschäftigt. Dafür spricht, dass man nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Münster, die noch mögliche Option genutzt hat, denn Fall vor des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu ziehen, (wer auch immer diesen juristischen Part veranlaßt hat und auch bezahlen muss, fallweise).
Auch islamische Kreise machen denn ja so von sich reden, nicht immer im Sinne des heutigen Zeitgeistes. Solch eine ihrer Doktrinen die sie dabei durchzusetzen beanspruchen, die Befreiung vom Schwimmunterricht im Rahmen des staatlichen Schulwesens.
Beide Fälle will nun am heutigen Tage wohl das genannte Gericht in Leipzig entscheiden.
Angesichts anderer Gerichtsentscheidungen zugunsten der Zeugen Jehovas, durch eine - wie ich unterstelle (im Falle jener Entscheidungen) - ein bequemes Leben liebende Justiz. Etwa nach dem Supenkasparprinzip: „Diese Suppe mag ich aber nicht". Auf die Justizebene übersetzt. Gewissen Beweisanträgen wird schon mal überhaupt nicht stattgegeben. Statt dessen nur gefordert. Als „Kiloware" Aktenzeichen von Gerichtsurteilen zu benennen, die im Sinne der Kritiker der WTG-Religion sprächen, muss man wohl - vielleicht - auch dem heutigen Gerichtsurteil, mit eher gemischten Gefühlen entgegensehen.

www.focus.de/panorama/welt/schwimmunterricht-fuer-muslimas-grundsatzurteil-im-burkini-streit-erwartet_aid_1096346.html

Re: "Krabat" Urteil Bundesverwaltungsgericht: Jehovas Zeugen verloren

geschrieben von:  . +

Datum: 11. September 2013 16:59

Verstößt der Inhalt einer schulischen Unterrichtsveranstaltung aus Sicht einzelner Schüler bzw. ihrer Eltern gegen für sie maßgebliche religiöse Vorgaben, so rechtfertigt dies im Regelfall keinen Anspruch auf Unterrichtsbefreiung. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Die Schule verstieß mit der Filmvorführung nicht gegen das verfassungsrechtliche Gebot, bei Ausgestaltung des Unterrichts Neutralität in religiöser Hinsicht zu wahren. Sonstige Beeinträchtigungen religiöser Vorstellungen sind grundsätzlich als typische, von der Verfassung von vornherein einberechnete Begleiterscheinung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags und der seiner Umsetzung dienenden Schulpflicht hinzunehmen.

Eine Unterrichtsbefreiung kann nur ausnahmsweise verlangt werden. Regelmäßig ist hierfür erforderlich, dass den religiösen Belangen des Betroffenen eine besonders gravierende Beeinträchtigung droht und der schulische Wirkungsauftrag im Vergleich hierzu lediglich nachrangig berührt wird. Jedenfalls die letztgenannte Voraussetzung war im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Das von den Klägern geltend gemachte religiöse Tabuisierungsgebot läuft der schulischen Aufgabe, die nachwachsende Generation vorbehaltlos und möglichst umfassend mit Wissensständen der Gemeinschaft und ihrem geistig-kulturellen Erbe vertraut zu machen, in ihrem Kern zuwider.

BVerwG 6 C 12.12 - Urteil vom 11. September 2013

Vorinstanzen:
OVG Münster 19 A 610/10 - Beschluss vom 22. Dezember 2011
VG Münster 1 K 528/09 - Urteil vom 12. Februar 2010

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=62

 "Kreide fressen" angesagt!
Bagatellisierend sucht Herr Armin P.... laut, einem weiteren Pressebericht, der ihn namentlich nennt und zitiert, den Fall herunterzuspielen.
Es sei doch ein „Einzelfall" und man sei doch ansonst so „brav, braver gehe es nicht".
(Einfügung, wer es glaubt, wird selig).
Es ist Anerkennenswert dass in diesem Falle das Land sich nicht dadurch einschüchtern ließ, dass die zweite von drei Gerichtsinstanzen, den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen beliebte.
„Das Bundesverwaltungsgericht lehnte im konkreten Fall dennoch einen Anspruch auf Befreiung ab. Eine Entscheidung müsse "verallgemeinerungsfähig" sein, erklärte der Vorsitzende Richter Werner Neumann, sonst würde der gemeinsame Bildungsauftrag unterlaufen. Das Gericht hätte offensichtlich eine pragmatische Lösung auf Schulebene lieber gesehen, aber nun ging es ums Prinzip."

www.badische-zeitung.de/nachrichten/deutschland/krabat-darf-nicht-geschwaenzt-werden--75153150.html

http://www.spiegel.de/schulspiegel/bundesverwaltungsgericht-zeugen-jehovas-muessen-krabat-gucken-a-921517.html

http://www.heise.de/tp/blogs/6/154946

Allein Allein

geschrieben von: . + 

Datum: 12. September 2013 00:47

Ein literarischer Deutscher Film der von der Filmstiftung Nordrein-Westfalen und anderen Gesellschaften des jungen deutschen Films gefördert wurde.



Ich verstehe jetzt das die Schule diesen Film behandeln wollte.
Ich hoffe das sie das weiter tun.
Große Literatur.
Auch geschichtlich wertvoll.
Besonders der deutschen Geschichte.

Ich empfand ihn als Poethisch.

Sollte der Richter den Film gesehen haben und in seinem Urteil berücksichtigt haben, kann ich das Urteil nur beklatschen.
Das die Wachtturmextremisten wegen dem Film vor Gericht zogen, beweist nur deren dummes unreflektiertes Sektierertum.

Der Film hilft Kindern deutsche Geschichte zu verstehen.
Sich lebendig in die Zeit des 30 jährigen Kriegs, der Pest und des Hungers um 1600 hineinzuversetzen.
Es geht um technische Innovation des deutschen Handwerks.
Es geht um die Realitätswelt der Menschen damals.
Aber vor allem nicht aufzugeben hart ehrlich zu Arbeiten.
Harte ehrliche Arbeit und Stunden der Leichtigkeit des Seins.
Hier wollte niemand dunkle Magie vermitteln.

Der Film vermittelt wichtige Werte und Kultur.
Literatur unserer Heimat.

Insbesondere der, der deutschen Handwerkergilden.
Der des Lehrlings, des Gesellen und des Meisters.
Dies wurde dort mehrfach angesprochen.
Kulturgut unserer Heimat die verloren geht, wenn wir sie an den amerikanischen Einheitskonsum aufgeben.

Dieser Film ist in jeder Sekunde 100x pädagogisch wertvoller als alle Wachtturm "Schulungsvideos" die in Amerika aus der Sektenretorte für Kinder produziert werden, zusammen.
Ich verstehe aber das Jehovas Zeugen diese Art Film fürchten.
"gegen liebe haben sie keinen Zauber"
Hält der Film der Wachtturmgesellschat doch den Spiegel vor, das die Realitätswelt dieser Verschwörungshörigen Religionskranken heute um keinen deut realitätsnaher ist, als die der Menschen um 1600.

"Wie verlockend war ihm doch der Gedanke gewöhnlichen Menschen überlegen zu sein"

Natürlich geht es auch um das Lernen des Lebens.
"was ist denn daran so schlimm wenn man ein Mädchen hat"
Ob ein Kind es durch dass Küssen eines Frosches lernt oder wie hier durch das Krabat Märchen.
Jehovas Zeugen Kindern wird von der Sekte das Lebenüben im Sandkasten verwehrt.
Das Lernen zu Leben, wie es Märchen nun mal lehren.
Die Folge sind Selenkrüppel deren soziale Interaktion in ihrem Sektengefängnis verkümmert.

Der Jehovas-Zeugen-Konzern ist eine gefährliche Gewinnorientierte Sekte, die den eigenen Kindern aber auch unserer Gesellschaft im allgemeinen Schaden zufügt.

Unerträglich wenn heute nach diesem Urteil Schulen lieber den Film aus dem Unterricht verbannen, um Konflikten aus dem Weg zu gehen.
Aber genauso unerträglich ist es, wenn Schulen den Film wegen Konfrontation einsetzen sollten.

Unerträglich das diese Sekte Freiheit so verletzt.
"Freiheit ist das wertvollste Gut"

Das Jehovas Zeugen gegen die Schule aber besonders gegen die Lehrkraft, die hier offensichtlich etwas besonders wertvolles seinen Schülern liefern wollte, klagte, ist einfach nur widerlich.
5 Jahre musste die Lehrkraft mit dem Vorwurf und dem Druck leben, das er hier Unrecht gegen einen Schüler tat.
Wen wundert es, wenn Pädagogen durch so etwas wie es die Wachtturmzeugen hier veranstaltet haben, jede Flamme der Begeisterung und des Freude an der Wissensvermittlung genommen wird.
Dieser Schaden ist längst irreparabel.

"Nimm meine Hand - ich will dir was zeigen - öffne die Augen - lass los"

Sieh die Wunder der Welt

"Hab keine Angst"
"Hör auf dein Herz"
"es gibt nur einen Ausweg"


Sektenausstieg - Jetzt

"voller Hoffnung auf eine Selbstbestimmte Zukunft"

http://www.youtube.com/watch?v=8dVFidNcF6M&feature=player_embedded


Zur Feier des Tages werde ich heute Abend Polarkreis 18 mit "allein allein" in meiner Sendung spielen.
Ich habe ein neues Lieblingslied.

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