Die empfohlene Tonprobe dann erst ein mal:
Opferrente für DDR-Unrecht, als Finanzierungsquelle für Zeugen Jehovas
Beschäftigt man sich mit den in der Tonprobe genannten Fall näher, stellt sich heraus.
Auch so ein Fall, wo sich jemand betören liess, auf eigene Kosten den Missionar zu spielen (in dem Fall eben eine Missionarin).
Die "Fürsorge" der WTG für solche Fälle bewegt sich doch auf einem erschreckend niedrigen "Niveau".
In der Tat empfehle ich zur Vertiefung dieses Aspektes, in Sonderheit die Lektüre des Buches von Willi Bühler
"Korkeiche und Olivenzweig".
Auch Bühler war einer der so Betörten. Charakteristisch seine Unterkunft in Portugal.
Ein umgebauter Hühnerstall! Nur, durch diese "Umbau"maßnahmen erreichte der damit noch lange nicht jenes Wohnungsniveau, dass man hierzulande als angemessen ansieht. Die Wahl auf dieses "Etablishement" fiel einzig und allein aus monitären Gründen darauf. Es ist je nachvollziehbar, das solcherlei Bruchbuden im Mietpreis wohl etwas günstiger angesiedelt sind, als wie die eben etwas "besseren" Wohnungen.
Das ist nur eine der vielen "Wohltaten" welche der von der WTG betörte Bühler, im Zuge seiner Betörung dann noch auskosten durfte.
Wie gesagt, ich kann den Bühler'schen Bericht als Zeitdokument, nur empfehlen.
Siehe dazu auch:
Exemplarisch wohl auch jener Erlebnis-Bericht im „Wachtturm" vom 1. 9. 1960, der sich gar zu dem Satz entblödet:
„Im ersten Monat verwandte ich zu viel Zeit darauf einen alten Schuppen als Unterkunft herzurichten ..."
Das ist dann wohl die Sorge der WTG für die von ihr Betörten, die eben auch der genannte Herr Bühler mit auskosten durfte.
Natürlich spekuliert die WTG auch darauf, dass andere den so Betörten helfen würden. Das mag dann auch so sein. Gleichwohl irgendeinen „Anspruch" haben sie nicht.
Sie haben auf Gedeih und Verderb die Folgen ihres Wahnes auszukosten.
Siehe auch
Man vergleiche dazu auch den Animierungstext der WTG im „Wachtturm" vom 15. 6. 2010

Bezüglich der mit genannten Deutschsprachigen Mennoniten in Mexiko kann man auch vergleichen; ergänzend bietet es sich auch an einen Blick noch Bolivien zu tätigen.
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,18401,18401#msg-18401
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,24915,24915#msg-24915
Exkurs:
Dann vielleicht noch ein kontrastierender Bericht.
Zu letzterem wäre es ja nicht uninteressant, von offiziellen Vertretern der Zeugen Jehovas, eine detaillierte Stellungnahme dazu mal zu erfahren. Eine konkrete Ortsangabe (Sonneberg in Thüringen ist ja in dem Bericht genannt, und der Berichterstatter wird auch mit offenbar vollem bürgerlichen Namen genannt). Insofern wäre eine Aufklärung - so man denn will - durchaus im Rahmen des möglichen.
Ich befürchte nur, seitens der Zeugen Jehovas besteht kein Interesse an einer solchen Aufklärung, was wiederum mehr als "erhellend" ist!
Zitat:
„In Thüringen habe ich zusammen mit meiner Frau und meinem Sohn im eigenen Haus gewohnt. Eines Tages kam ich von der Arbeit heim und war auf einmal Mieter im eigenen Haus. Meine Frau hatte unser Zuhause an die Zeugen Jehovas vermacht. Sie war dort schon länger Mitglied, doch ich habe mir nichts dabei gedacht. Damit rechnet man einfach nicht. Natürlich habe ich versucht, das Haus zurückzuholen. Das ging bis vor das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, doch ich hatte keine Chance. Alle Verträge, Rechnungen und so weiter liefen über meine Frau. Also bin ich mit meinem Sohn zurück zu meinen Eltern gezogen."
Die Ehe des Betreffenden dürfte wohl schon vorher erheblich
gekriselt haben.
Sein Sohn sei also in dieser Lebensphase mit ihm zu seinem Eltern
gezogen.
Da stellt sich doch die Frage nach der Zeugin Jehovas.
Im allgemeinen sind dann doch wohl erst mal gerichtliche Schritte
angesagt. Und da gibt es dann wohl auch eine Entscheidung zum
Sorgerecht.
Liegen nicht gravierende Umstände vor, besagen solche
Sorgerechts-Entscheidungen vielfach: Das Kind bleibt bei der Mutter.
Hier aber konnte es beim Vater bleiben, der wiederum sich nun in einer
wirtschaftlich schwach bis schlechten Situation befand.
Das wiederum lässt dann wohl eine Schlussfolgerungen bezüglich der
leiblichen Mutter, eben einer Zeugin Jehovas zu.
Spitzt sich die Sachlage also im geschilderten Sinne zu. Was soll man
dann wohl von besagter Zeugin Jehovas halten ???
Versteht man diese Sätze weiter richtig, hatte seine Frau das Haus den
Zeugen Jehovas vermacht.
Die scheinen auch raffgierig genug gewesen zu sein, dabei nicht „Nein"
zu sagen.
Wie man weiter vernahm zog er dann zuerst zu seinen leiblichen Eltern.
Der Obdachlosenstatus war damit noch nicht erreicht.
Da der Betreffende selbst einräumt, in seinem Leben viel Mist gebaut
zu haben, dürfte wohl eine relevante Phase dieser Mistbau-Zeit in
diesem Bereich zuortbar sein. Das „abhauen" nach Berlin war dann wohl
bloß noch der „Schlussakkord".
Die Frage die da noch zu stellen wäre ist wohl die, wie es wohl um den
moralischen Schuldanteil der Zeugen Jehovas, bei diesem Fall bestellt
ist ...
www.strassenfeger.org/article/3707.8222-meine-frau-hatte-unser-zuhause-an-die-zeugen-jehovas-vermacht-8221.html
Siehe auch:
www.madeleine-porr.de/stra-fe18_2009.pdf


Ein in der Sache zwar anders abgelaufener Fall, jedoch zu Vergleichszwecken auch empfohlen, wäre der:
Geschichten aus dem "Wienerwald"