Siehe auch: Forumsarchiv341 KdöR-Streit, Rheinland-Pfalz betreffend

Die nächste Etappe ist eingeläutet

geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 03. März 2011 15:02
www.rp-online.de/panorama/deutschland/Zeugen-Jehovas-klagen-gegen-Rheinland-Pfalz_aid_971549.html

nachrichten.t-online.de/zeugen-jehovas-klagen-gegen-das-land-rheinland-pfalz/id_44747826/index

Anmerkung:
"Gemeinnützigkeit" welche durchaus auch Steuervorteile beinhaltet, der Druckereibetrieb in Selters partizipiert schon Jahrzehntelang davon, dass seine Druckerzeugnisse eben nicht mit einer 7 % Mehrwertsteuer belastet werden, welche andere Buchhandels- und Zeitschriftenverlage sehr wohl abführen müssen (und anderes mehr).
Gemeinnützigkeits-Vorteile der vorbeschriebenen Art, sind sehr wohl auch auf Vereinsrechtsbasis möglich.

Die "Königsklasse" KdöR ist dafür nicht zwingend erforderlich.
Allerdings, weis man auch (nicht erst seit heute).
Je mehr er hat, je mehr er will.
Und das ein Zweiklassenrecht eine wacklige Angelegenheit sein kann, wurde hier schon früher kommentiert.

Wird also offenbar zuerst gegen Rheinland-Pfalz und wohl (sofern nicht noch eine ergänzende Nachricht kommt) nicht auch gegen Baden Württemberg (?) vorgegangen, den doch wohl eigentlichen Wortführer auf Regierungs-Verwaltungs-Ebene; ist mein Kommentar dazu, namentlich in einem früheren Kommentar von Kurt Tucholsky bezüglich der SPD nachlesbar.

Der ist auch wie "maßgeschneidert" (lässt man zeitbedingte Elemente außer Betracht) auf die heutige CSPD, welche ja wohl in Rheinland-Pfalz das sagen hat, zugeschnitten.

Das Lied vom Kompromiß
Re: Die nächste Etappe ist eingeläutet
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 03. März 2011 15:56
Ein historischer Vergleich.

Entnommen in der Form von Zitaten aus dem 1934 erschienenen Buch von Hans Kars "Kanzler und Kirche. Bismarcks grundsätzliche Einstellung zu den Kirchen während des Kulturkampfes“
.
Zum Hintergrund dabei gilt es zu beachten.
Zwar waren relevante Teile des Deutschen Reiches von der Reformation erfasst, gleichwohl gab es in ihr auch unterschiedliche Strömungen.
Eine Strömung repräsentierte unfraglich Martin Luther.
Es gab aber auch die Strömung der "Reformierten" die namentlich heute noch in der Schweiz dominierend ist. Eben auch mit Ausstrahlungen auf Deutschland.

Und hier war es wiederum besonders Preussen, welches diese "religiöse Kleinstaaterei" beenden wollte.
Zu diesem Zweck wurde in Preußen eine Unierte protestantische Kirche eingeführt (mit massivem staatlichen Druck im Hintergrund), welche diese verschiedenen Strömungen innerhalb des Protestantusmus, zwangsvereinigen wollte.
Und nun kommen die Zitate aus vorgenanntem Buch:

"Seit 1840, seitdem Friedrich Wilhelm IV, der Romantiker, den Thron der Hohenzollern bestiegen hatte, kam diese orthodoxe pietistische Partei zur unumschränkten Herrschaft in Preußen. Ihr theologischer Führer war der Berliner Professor Hengstenberg, der als Redakteur der "Evangelischen Kirchenzeitung" und durch seine Verbindungen zu der einflußreichen Hofkamarilla, auch die Weltlichen Machtmittel in den Dienst der Reaktion zu stellen verstand.
Aber Druck ruft nur Gegendruck hervor. Waren dem gewaltsamen Eifer, mit dem die Regierungen die Unionssache betrieben, die Altlutheraner entgegengetreten, so trat jetzt gegen die Reaktion der Orthodoxie die rationalistische Bewegung der sogenannten "Lichtfreunde" auf.

Der König aber sah in der orthodoxen Partei die einzige wahre Stütze von Thron und Altar, und Hengstenberg blieb Sieger.

Und die Gewaltmaßregeln, die die Regierung nun gegen die widerstrebenden Gemeinden und Geistlichen anwandte, reizten diese natürlich nur noch mehr und trieben sie schließlich zur Lossagung von der unionistischen Landeskirche und zur Bildung einer eigenen altlutherischen Kirche.
Andere Landeskirchen hatten die Union überhaupt nicht eingeführt und standen nun wieder gegen die unierten Preußens."

Also selbst das doch wohl relativ starke Preußen, im deutschen Staatenverbund, schaffte es nicht seine Pläne einer Unierten Kirche wirklich in "Vollendung" zu realisieren.
Damit ist veranschaulicht, eine "Zwangsläufigkeit" im Sinne der WTG-Interessen, muss keineswegs sein.
Dazu ist allerdings auch aktives Handeln, durchaus vonnöten.
Ob letztere Voraussetzung bei "Waschlappen" wirklich "gegeben" ist, darf wohl mit Fragezeichen versehen bleiben.

Re: Die nächste Etappe ist eingeläutet
geschrieben von:  Margit Ricarda Rolf
Datum: 04. März 2011 07:43
Es war nicht anders zu erwarten. Nur diesmal wird das Gericht wohl die Stellungnehmen der Abtrünnigen einfließen lassen müssen in die Beurteilung. Ich bin sicher, dass die Länder jene Personen, die sie angehört haben auch in den Zeugenstand rufen werden. Das dürfte dann für die Zeugen Jehovas nicht so angenehm sein. Zumal ich auch mit viel Presse rechne.
Einige Rheinland-Pfalz bezügliche Notizem
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 04. März 2011 10:59
Zum Thema Rheinland-Pfalz einige Erinnerungs-Reminiszensen.

Jener Bundesbeamte (wohl der Zollverwaltung angehörend), der da gerichtlich einklagen wollte, den Besuch von Zeugen Jehovas-Kongressveranstaltungen, als bezahltem Urlaub gewährt zu bekommen, und der auch in der Revisionsverhandlung letztendlich gescheitert ist, dürfte wohl geographisch im Lande Rheinland-Pfalz wohnen.
Zumindest gab es in seiner Sache eine Verhandlung auch vor dem Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz.

Die Neuapostolische Kirche hat auch in Rheinland-Plalz KdöR-Status.
Allerdings besteht da schon mal der bedeutende qualitative Unterschied, den Grundsatz spiritueller Staatenlosigkeit (Nichtwählen usw.) praktizierte selbige zu keinem Zeitpunkt. Im Gegenteil gibt es Bewertungen, welche ihr namentlich zu Nazizeiten und wohl auch in der DDR, eine vielleicht zu nahe Staatsverträglichkeit bescheinigten.

Wie auch immer, aus Trier (im Lande Rheinland-Pfalz) gibt es die Meldung (Engelland), dass dort eben auf der Basis KdöR, die Neuapostolische Kirche eine Volksschule eingerichtet hat.
Dieses Faktum von Schulen in privater Trägerschaft, kann man ja auch andernorts registrieren, etwa als besonders bekanntem Beispiel, den Waldorfschulen der Steinerianer.
Insoweit muss schon die Frage gestattet sein.
Derzeitiges Ziel der WTG ist es, den KdöR-Status erst mal in allen Bundesländern in "trockenen Tüchern" zu bekommen.
Indes aus Österreich ist schon mal belegt, dass sich die WTG dort juristisch das Recht abgesichert hat, fallweise auch Kirchensteuern zu erheben (auch wenn sie derzeit davon noch keinen Gebrauch macht), so sind dennoch die Weichen voreingestellt.

Es gibt sicherlich keinen Stillstand bei eingeleiteten Tendenzen.
Das Beispiel der Neuapostolen belegt, was da alles noch so passieren kann .. zur gegebenen Zeit.

Gelesen in der von Besier herausgegebenen Zeitschrift "Religion Staat Gesellschaft" (Krenzer)

"Nachdem die Wachtturm-Gesellschaft die Videodokumentation Standhaft trotz Verfolgung - Jehovas Zeugen unter dem NS-Regime" produziert hatte, bot sie diese den Kultusministerien der Länder zum Verleih in den Landesbildstellen an... (es) reagierten die Ministerien zunächst äußerst zurückhaltend.
Hintergrund war ein vom Landesmedienzentrum Rheinland-Pfalz 1997 in Auftrag gegebenes Gutachten, das zu dem Ergebnis kam, das Video sei für den Gebrauch an Schulen nicht zu empfehlen. Das Gutachten ... ist zwar bis heute unveröffentlicht geblieben, eine Kurzfassung nennt aber als wesentlichen Kritikpunkt, der Film greift einseitig und verfälschend eine kleine Gruppe von Zeugen Jehovas heraus und verallgemeinert die Aussagen"

(Schreiben des Landesmedienzentrums Rheinland-Pfalz vom 24. 7. 1997) ..."

Ergänzend dazu die Meldung aus dem alten Infolink:

"Das Gutachten wurde vom Landesmedienministerium Rheinland-Pfalz in Auftrag gegeben. Der Leiter des sogenannten "Informationsdienstes" (also der PR-Abteilung) der WTG, Wolfram Slupina, hat gegen das Gutachten Einspruch erhoben. In einem Antwortschreiben des Landesmedienministeriums Rheinland-Pfalz an Herrn Slupina heißt es:´

"Eine der wichtigsten Aufgaben unserer Einrichtung ist es, klassiche AV-Medien und neue Medien zu sichten, zu bewerten und zu überprüfen, ob sie für einen Einsatz in der Schule geeignet sind. Dabei werden rein sachliche und fachliche Kriterien zugrunde gelegt. Diesen sachlichen und fachlichen Kriterien genügt der eingereichte Videofilm nicht."

Im Gegensatz zur Behauptung von Krenzer (siehe oben), konnte man im alten Infolink (das heisst jenes vor einigen dort durchgeführten "Relancen" auch lesen.
Das fragliche Gutachten, sei auch bei Infolink im vollem Wortlaut zu lesen gewesen.

Weiter las man bei Infolink zu diesem Thema auch:

"Doch genau dieses Gutachten konnte bisher im Original-Wortlaut bei InfoLink nachgelesen werden. Welche Rolle diese Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz in dieser Sache spielt, bleibt unklar. Ebenso der Grund, warum man in Koblenz so aufgeregt über den Vorfall ist.
Eine Aufforderung zu einem sachlichen Gespräch wurde jedenfalls kategorisch abgelehnt. Statt dessen gibt man sich betont herablassend und pocht mit dem Hinweis auf irgendwelche "Rechte" stur auf die Entfernung des Dokuments. InfoLink hat das Dokument vorerst vom Server gelöscht. ...

Einige Tage später meldete sich tatsächlich eine Person und gab an, die Landesmedienzentrum Rheinland-Pfalz zu vertreten. Es wurde behauptet, die Antwort auf die eMail sei dort nicht eingegangen (obwohl man ja offensichtlich die darin genannte Telefonnummer kannte). Außerdem wurde nochmals die Forderung wiederholt und nachdrücklich auf eine umgehende Löschung des Dokuments gedrängt.
Die Frage nach den Gründen für dieses kategorische Verhalten blieben unbeantwortet. Der Anrufer gab sich ziemlich hochnäsig und war zu keinem sachlichen Gespräch bereit.
Auffallend an dem Gespräch war, daß man es offensichtlich eilig hatte, das Gutachten aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit zu wissen.
Bemerkenswert war auch die Bemerkung zum Schluß:
"Wenn Sie das Dokument nicht löschen, werden wir Sie haftbar machen."
Die Antwort auf die Frage, um welche Haftung für welchen Schaden es denn hier gehen könne, war:

"Zum Beispiel falls die Zeugen Jehovas dagegen klagen sollten."

Außerdem ging bei InfoLink wenige Tage später ein ein - ganz wichtig per Einschreiben mit Rückantwortkarte - in dem die Forderung, das Dokument aus dem Internet zu entfernen, nochmals wiederholt wurde.
Auch diesmal wurden keine Gründe genannt und gedroht, man werde den Adressaten für jeglichen Schaden haftbar machen.
Damit ist eigentlich klar, woher der Wind weht. Offensichtlich hat sich die WTG beim Landesmedienzentrum Rheinland-Pfalz darüber beschwert, daß ein Gutachten über ihren Propagandafilm im Internet zu lesen ist. ...
Nun kann man darüber streiten, wie die urheberrechtliche Situation für ein Gutachten ist, das mit öffentlichen Geldern im Interesse der Öffentlichkeit erstellt wurde. InfoLink meint jedenfalls, daß es sich dabei nicht um ein Geheimpapier handeln kann, sondern um eine Information, auf die jeder Bürger ein Recht hat. Schließlich hat die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran, die Entscheidungen der Behörden zu kennen und zu hinterfragen.

InfoLink gibt daher - zumindest in Auszügen - die Begründung der sechs Gutachter wieder, die den Videofilm "Standhaft trotz Verfolgung" als Unterrichtsmaterial für ungeeignet halten:

Der Film "Standhaft..." greift einseitig und verfälschend eine kleine Gruppe von Zeugen Jehovas heraus und verallgemeinert seine Aussagen.

Das Verhältnis zwischen Hitler und den Zeugen Jehovas wird geschichtsverfälschend dargestellt

Einige Statements von Historikern werden dazu benutzt, das Verhalten der Kirchen und einzelner Christen negativ zu verurteilen.

Die gesamte Machart entlarvt den Film als Werbefilm für die Wachtturm-Gesellschaft mit eindeutig missionarischer Tendenz.

Die missionarische Intention des Films verhindert eine inhaltliche und historische Auseinandersetzung mit dem Thema.

Das eindeutige Fazit:
Der Film eignet sich nicht für die Aufarbeitung der Widerstandsgeschichte im Nationalsozialismus. Er gehört nicht in die Hände von Schülern und wird daher nicht als Verleihmedium
empfohlen.
Stephan E. Wolf 24. 05. 98"

Ergo ist voraussehbar im Falle eines Erfolges ihres KdöR-Begehrens, wird die WTG sich nicht lange bitten lassen, darauf aufbauend, weitere Forderungen, dann aber mit diktatorischen Nachdruck - zu präsentieren.
Man vergleiche auch die thematische Einräumung von Detlev Garbe

Erinnert sei auch an das Zeugen Jehovas-Kongresszentrum in Bingen (Rheinland Pfalz)
Bei dessen Errichtung gab es in der Presse dazu auch einige Kommentare.

Unter anderem den:

Dass die Zeugen Jehovas ihr großes Binger Kongresszentrum fast komplett in Eigenleistung errichten, empfindet diese Leserin als Schwarzarbeit in großem Stil.
Schwarzarbeit und Ausbeutung
Als Nachkomme ehemaliger Binger Handwerker hätte ich doch einige Proteste der Handwerker erwartet: Handwerker, die in diesem Land mit vielen Abgaben ihre Leistungen berechnen müssen; Handwerker, die junge Leute ausbilden sollen - und so freiwilligen Leistungen mit Recht kritisch gegenüber stehen sollten!
Es handelt sich hier nicht um eine freiwillige Leistung von Eltern für die Verschönerung eines Kindergartens oder ähnliches, sondern um ein Bauvolumen, das auf 10 bis 15 Millionen Euro geschätzt wird!
Scheinbar gibt es nach oben keine Grenzen? Erstaunlich, wie wenig unsere Regierungen ihr "Land im Griff haben" oder hatten. Nach unten hin gibt es Regelungen genug - Strafe für nur fünf Minuten Überschreiten der Parkzeit, nach oben ist, wie mir scheint, nur Luft - der blaue Himmel!

Wenn man für Gottes Lohn arbeitet, erfolgen keine Einzahlungen, zum Beispiel in die Rentenkasse, oder? Also, Ihr Rentner, Eure Renten kommen aus dem, was heute eingezahlt wird! Bei 60 freiwilligen Helfern über Jahre macht das schon etwas aus, und wahrscheinlich gibt es noch mehr ähnliche Baustellen in Deutschland - Nullrunden!

Für mich ist das eine doppelt abgesegnete Schwarzarbeit: "Im Himmel wie auf Erden"! Moralisch gesehen ist es auch eine Ausbeutung von Menschen! ..."

www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2327276

Hinweis: Wohl nur eine Minderheit von Tageszeitungen belässt ihre einmal im Internet lesbaren Beiträge dort längere Zeit, was dann auch für den zitierten Kommentar zutrifft)

Re:"Rhein-Zeitung"
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 04. März 2011 12:58

"Angesichts der Tatsache, dass das Land seine Ablehnung fast ausschließlich auf einen im Internet kursierenden gefälschten Brief stützt, der angeblich von unserer Religionsgemeinschaft verfasst worden sein soll, dürfte es ein Leichtes sein, unsere Rechtstreue nachzuweisen."

Mit diesem Satz werden die Zeugen Jehovas bezüglich ihrer Rheinland-Pfalz-Entscheidung in einem Bericht der "Rhein-Zeitung" zitiert.
Zwar beschreibt genannte Zeitung jenen Brief inhaltlich nicht näher.
Aber vermutlich geht man wohl nicht fehl in der Einschätzung, dass sei ein Brief des Inhaltes, die örtlichen Funktionsträger von Zeugen Jehovas-Versammlungen, sollen belastendes Material - etwa Kindesmißbrauchsfälle betreffend - "diskret" auf Nimmerwiedersehen "entsorgen".
Meinerseits habe ich zu diesem Vorgang schon früher erklärt.
Es hat sich bis heute kein tatsächlicher Empfänger jenes Briefes gemeldet, der bereit ist jenen Brief Gerichtsfest zu bezeugen.
Insoweit ist die Feststellung, fraglicher Brief sei eine Fälschung, bis auf weiteres auch nicht widerlegt.
Insofern halte auch ich die Einführung eines solchen Argumentes für mehr als gewagt und habe das auch schon weitaus früher so erklärt.
Ich kenne den Text der Verlautbarung nicht, welchen Rheinland-Pfalz in Sachen seiner Ablehungsentscheidung der WTG zustellte.
Sollte tatsächlich es so sein, wie genannte Zeitung berichtet, hätte auch ich so meine Bedenken

Meines Erachtens bedürfte auch der Aspekt mangelnder negativer Religionsfreiheit, wie sie etwa unter anderem Barbara Kohout
angesprochen hat, auch der Bewertung.

www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Jehovas-Zeugen-klagen-gegen-Rheinland-Pfalz-_arid,213097.html

Siehe auch
Vjekoslav Marinic

Auch das kann als Verletzung von Menschenrechten gewertet werden. Und die Verfassung garantiert nicht nur Religionsfreiheit, sondern eben noch ein paar Rechte mehr.
In dem Fall wo man darauf verweist.
A ja, die Catholica verletzt ja auch etwa mit ihrem Zölibat Menschenrechte, wäre doch rückfragbar.
Ob die Verletzer von Menschenrechten, unbedingt zu allem Überfluss noch mit der Königsklasse KdöR belohnt werden müssen?
Diese Fragestellung indes setzt wiederum einen gewissen politischen Willen voraus.
Bis auf weiteres, stelle ich den auch bei der CSDP in Abrede, und kann daher meinerseits nur meine tiefste Verachtung über diesen Mullahstaat auf kirchenpolitischem Felde, artikulieren

Re: Einige Rheinland-Pfalz bezügliche Notizem
geschrieben von:  Margit Ricarda Rolf
Datum: 04. März 2011 21:08
Bei der Anhörung in Bremen wurde genau dieser Punkt angesprochen. Niemand will den Zeugen Jehovas ihre Religionsfreiheit beschränken. Das können sie auch als Verein. als Körperschaft jedoch könnten sie Schulen betrieben und Kindergärten, sowie im Aufsichtsrat des Rundfunks sitzen.

Für dieses "Vorrecht" sei eine besondere Rechtstreue erforderlich, die die Zeugen scheinbar nicht erfüllen. Deshalb eben die Anhörung.

(Aus der Erinnerung)
Dann schaun wir mal, was daraus noch so wird
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 09. März 2011 18:06
...
nachrichten.t-online.de/-wir-haben-mit-der-klage-gerechnet-/id_44881810/index?news
Re: Dann schaun wir mal, was daraus noch so wird
geschrieben von:  Margit Ricarda Rolf
Datum: 10. März 2011 07:23
Ich warte jetzt noch ab, bis hier in Hamburg der Senat vereidigt ist. Dann muss ich schauen, wie wir das Verfahren hier in Hamburg erneut aufnehmen können. Da könnte ich jede Hilfe gebrauchen.

Grundsätzlich ist die Anerkennung in den anderen Bundesländern ja eher "durchgewunken" worden. Die CDU hatte in Hamburg nicht das geringste Interesse sich mit der Problematik zu befassen. Einige aus der SPD sind dagegen inzwischen für das Thema sensibilisiert worden. Mein Anliegen ist also nicht wirklich eine Überraschung hier in Hamburg und es gibt keinen Koalitionspartner mit dem man diskutieren muss.
Re: Anerkennung einfach eine politische Entscheidung?
geschrieben von:  X ~ mysnip
Datum: 02. April 2011 12:23

Drahbeck

"Angesichts der Tatsache, dass das Land seine Ablehnung fast ausschließlich auf einen im Internet kursierenden gefälschten Brief stützt, der angeblich von unserer Religionsgemeinschaft verfasst worden sein soll, dürfte es ein Leichtes sein, unsere Rechtstreue nachzuweisen."

Mit diesem Satz werden die Zeugen Jehovas bezüglich ihrer Rheinland-Pfalz-Entscheidung in einem Bericht der "Rhein-Zeitung" zitiert ...

Zitiert wird weiterhin ein Sprecher der Religionsgemeinschaft:

"Ich denke, es war einfach eine politische Entscheidung, unseren Antrag abzulehnen."
www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Jehovas_Zeugen-klagen-gegen-Rheinland-Pfalz-_arid,213097.html

War die Anerkennung der Zeugen Jehovas in mehreren Bundesländern als Körperschaft des öffentlichen Rechts auch einfach eine politische Entscheidung?

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