Die nächste Etappe ist eingeläutet
"Seit 1840, seitdem Friedrich Wilhelm IV, der Romantiker,
den Thron der Hohenzollern bestiegen hatte, kam diese orthodoxe
pietistische Partei zur unumschränkten Herrschaft in Preußen. Ihr
theologischer Führer war der Berliner Professor Hengstenberg, der als
Redakteur der "Evangelischen Kirchenzeitung" und durch seine Verbindungen
zu der einflußreichen Hofkamarilla, auch die Weltlichen Machtmittel in den
Dienst der Reaktion zu stellen verstand.
Aber Druck ruft nur Gegendruck hervor. Waren dem gewaltsamen Eifer, mit
dem die Regierungen die Unionssache betrieben, die Altlutheraner
entgegengetreten, so trat jetzt gegen die Reaktion der Orthodoxie die
rationalistische Bewegung der sogenannten "Lichtfreunde" auf.
Der König aber sah in der orthodoxen Partei die einzige wahre Stütze von
Thron und Altar, und Hengstenberg blieb Sieger.
Und die Gewaltmaßregeln, die die Regierung nun gegen die widerstrebenden
Gemeinden und Geistlichen anwandte, reizten diese natürlich nur noch mehr
und trieben sie schließlich zur Lossagung von der unionistischen
Landeskirche und zur Bildung einer eigenen altlutherischen Kirche.
Andere Landeskirchen hatten die Union überhaupt nicht eingeführt und
standen nun wieder gegen die unierten Preußens."
Also selbst das doch wohl relativ starke Preußen, im deutschen
Staatenverbund, schaffte es nicht seine Pläne einer Unierten Kirche wirklich
in "Vollendung" zu realisieren.
Damit ist veranschaulicht, eine "Zwangsläufigkeit" im Sinne der WTG-Interessen,
muss keineswegs sein.
Dazu ist allerdings auch aktives Handeln, durchaus vonnöten.
Ob letztere Voraussetzung bei "Waschlappen" wirklich "gegeben" ist, darf wohl
mit Fragezeichen versehen bleiben.
"Nachdem die Wachtturm-Gesellschaft die Videodokumentation
Standhaft trotz Verfolgung - Jehovas Zeugen unter dem NS-Regime"
produziert hatte, bot sie diese den Kultusministerien der Länder zum
Verleih in den Landesbildstellen an... (es) reagierten die Ministerien
zunächst äußerst zurückhaltend.
Hintergrund war ein vom Landesmedienzentrum Rheinland-Pfalz 1997 in
Auftrag gegebenes Gutachten, das zu dem Ergebnis kam, das Video sei für
den Gebrauch an Schulen nicht zu empfehlen. Das Gutachten ... ist zwar bis
heute unveröffentlicht geblieben, eine Kurzfassung nennt aber als
wesentlichen Kritikpunkt, der Film greift einseitig und verfälschend eine
kleine Gruppe von Zeugen Jehovas heraus und verallgemeinert die Aussagen"
(Schreiben des Landesmedienzentrums Rheinland-Pfalz vom 24. 7. 1997) ..."
Ergänzend dazu die Meldung aus dem alten Infolink:
"Das Gutachten wurde vom Landesmedienministerium Rheinland-Pfalz in Auftrag gegeben. Der Leiter des sogenannten "Informationsdienstes" (also der PR-Abteilung) der WTG, Wolfram Slupina, hat gegen das Gutachten Einspruch erhoben. In einem Antwortschreiben des Landesmedienministeriums Rheinland-Pfalz an Herrn Slupina heißt es:´
"Eine der wichtigsten Aufgaben unserer Einrichtung ist es, klassiche AV-Medien und neue Medien zu sichten, zu bewerten und zu überprüfen, ob sie für einen Einsatz in der Schule geeignet sind. Dabei werden rein sachliche und fachliche Kriterien zugrunde gelegt. Diesen sachlichen und fachlichen Kriterien genügt der eingereichte Videofilm nicht."
Im Gegensatz zur Behauptung von Krenzer (siehe oben), konnte man im alten
Infolink (das heisst jenes vor einigen dort durchgeführten "Relancen" auch
lesen.
Das fragliche Gutachten, sei auch bei Infolink im vollem Wortlaut zu lesen
gewesen.
Weiter las man bei Infolink zu diesem Thema auch:
"Doch genau dieses Gutachten konnte bisher im
Original-Wortlaut bei InfoLink nachgelesen werden. Welche Rolle diese
Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz in dieser Sache spielt, bleibt
unklar. Ebenso der Grund, warum man in Koblenz so aufgeregt über den
Vorfall ist.
Eine Aufforderung zu einem sachlichen Gespräch wurde jedenfalls
kategorisch abgelehnt. Statt dessen gibt man sich betont herablassend und
pocht mit dem Hinweis auf irgendwelche "Rechte" stur auf die Entfernung
des Dokuments. InfoLink hat das Dokument vorerst vom Server gelöscht. ...
Einige Tage später meldete sich tatsächlich eine Person und gab an, die
Landesmedienzentrum Rheinland-Pfalz zu vertreten. Es wurde behauptet, die
Antwort auf die eMail sei dort nicht eingegangen (obwohl man ja
offensichtlich die darin genannte Telefonnummer kannte). Außerdem wurde
nochmals die Forderung wiederholt und nachdrücklich auf eine umgehende
Löschung des Dokuments gedrängt.
Die Frage nach den Gründen für dieses kategorische Verhalten blieben
unbeantwortet. Der Anrufer gab sich ziemlich hochnäsig und war zu keinem
sachlichen Gespräch bereit.
Auffallend an dem Gespräch war, daß man es offensichtlich eilig hatte, das
Gutachten aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit zu wissen.
Bemerkenswert war auch die Bemerkung zum Schluß:
"Wenn Sie das Dokument nicht löschen, werden wir Sie haftbar machen."
Die Antwort auf die Frage, um welche Haftung für welchen Schaden es denn
hier gehen könne, war:
"Zum Beispiel falls die Zeugen Jehovas dagegen klagen sollten."
Außerdem ging bei InfoLink wenige Tage später ein ein -
ganz wichtig per Einschreiben mit Rückantwortkarte - in dem die Forderung,
das Dokument aus dem Internet zu entfernen, nochmals wiederholt wurde.
Auch diesmal wurden keine Gründe genannt und gedroht, man werde den
Adressaten für jeglichen Schaden haftbar machen.
Damit ist eigentlich klar, woher der Wind weht. Offensichtlich hat sich
die WTG beim Landesmedienzentrum Rheinland-Pfalz darüber beschwert, daß
ein Gutachten über ihren Propagandafilm im Internet zu lesen ist. ...
Nun kann man darüber streiten, wie die urheberrechtliche Situation für ein
Gutachten ist, das mit öffentlichen Geldern im Interesse der
Öffentlichkeit erstellt wurde. InfoLink meint jedenfalls, daß es sich
dabei nicht um ein Geheimpapier handeln kann, sondern um eine Information,
auf die jeder Bürger ein Recht hat. Schließlich hat die Öffentlichkeit ein
berechtigtes Interesse daran, die Entscheidungen der Behörden zu kennen
und zu hinterfragen.
InfoLink gibt daher - zumindest in Auszügen - die Begründung der sechs
Gutachter wieder, die den Videofilm "Standhaft trotz Verfolgung" als
Unterrichtsmaterial für ungeeignet halten:
Der Film "Standhaft..." greift einseitig und verfälschend eine kleine
Gruppe von Zeugen Jehovas heraus und verallgemeinert seine Aussagen.
Das Verhältnis zwischen Hitler und den Zeugen Jehovas wird
geschichtsverfälschend dargestellt
Einige Statements von Historikern werden dazu benutzt, das Verhalten der
Kirchen und einzelner Christen negativ zu verurteilen.
Die gesamte Machart entlarvt den Film als Werbefilm für die
Wachtturm-Gesellschaft mit eindeutig missionarischer Tendenz.
Die missionarische Intention des Films verhindert eine inhaltliche und
historische Auseinandersetzung mit dem Thema.
Das eindeutige Fazit:
Der Film eignet sich nicht für die Aufarbeitung der Widerstandsgeschichte
im Nationalsozialismus. Er gehört nicht in die Hände von Schülern und wird
daher nicht als Verleihmedium
empfohlen.
Stephan E. Wolf 24. 05. 98"
Ergo ist voraussehbar im Falle eines Erfolges ihres KdöR-Begehrens, wird
die WTG sich nicht lange bitten lassen, darauf aufbauend, weitere Forderungen,
dann aber mit diktatorischen Nachdruck - zu präsentieren.
Man vergleiche auch die thematische Einräumung von Detlev Garbe
Erinnert sei auch an das Zeugen Jehovas-Kongresszentrum in Bingen
(Rheinland Pfalz)
Bei dessen Errichtung gab es in der Presse dazu auch einige Kommentare.
Unter anderem den:
Dass die Zeugen Jehovas ihr großes Binger Kongresszentrum
fast komplett in Eigenleistung errichten, empfindet diese Leserin als
Schwarzarbeit in großem Stil.
Schwarzarbeit und Ausbeutung
Als Nachkomme ehemaliger Binger Handwerker hätte ich doch einige Proteste
der Handwerker erwartet: Handwerker, die in diesem Land mit vielen Abgaben
ihre Leistungen berechnen müssen; Handwerker, die junge Leute ausbilden
sollen - und so freiwilligen Leistungen mit Recht kritisch gegenüber
stehen sollten!
Es handelt sich hier nicht um eine freiwillige Leistung von Eltern für die
Verschönerung eines Kindergartens oder ähnliches, sondern um ein
Bauvolumen, das auf 10 bis 15 Millionen Euro geschätzt wird!
Scheinbar gibt es nach oben keine Grenzen? Erstaunlich, wie wenig unsere
Regierungen ihr "Land im Griff haben" oder hatten. Nach unten hin gibt es
Regelungen genug - Strafe für nur fünf Minuten Überschreiten der Parkzeit,
nach oben ist, wie mir scheint, nur Luft - der blaue Himmel!
Wenn man für Gottes Lohn arbeitet, erfolgen keine Einzahlungen, zum
Beispiel in die Rentenkasse, oder? Also, Ihr Rentner, Eure Renten kommen
aus dem, was heute eingezahlt wird! Bei 60 freiwilligen Helfern über Jahre
macht das schon etwas aus, und wahrscheinlich gibt es noch mehr ähnliche
Baustellen in Deutschland - Nullrunden!
Für mich ist das eine doppelt abgesegnete Schwarzarbeit: "Im Himmel wie
auf Erden"! Moralisch gesehen ist es auch eine Ausbeutung von Menschen!
..."
www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2327276
Hinweis: Wohl nur eine Minderheit von
Tageszeitungen belässt ihre einmal im Internet lesbaren Beiträge dort längere
Zeit, was dann auch für den zitierten Kommentar zutrifft)
"Angesichts der Tatsache, dass das Land seine Ablehnung fast ausschließlich auf einen im Internet kursierenden gefälschten Brief stützt, der angeblich von unserer Religionsgemeinschaft verfasst worden sein soll, dürfte es ein Leichtes sein, unsere Rechtstreue nachzuweisen."
Mit diesem Satz werden die Zeugen Jehovas bezüglich ihrer
Rheinland-Pfalz-Entscheidung in einem Bericht der "Rhein-Zeitung" zitiert.
Zwar beschreibt genannte Zeitung jenen Brief inhaltlich nicht näher.
Aber vermutlich geht man wohl nicht fehl in der Einschätzung, dass sei ein
Brief des Inhaltes, die örtlichen Funktionsträger von Zeugen
Jehovas-Versammlungen, sollen belastendes Material - etwa
Kindesmißbrauchsfälle betreffend - "diskret" auf Nimmerwiedersehen
"entsorgen".
Meinerseits habe ich zu diesem Vorgang schon früher erklärt.
Es hat sich bis heute kein tatsächlicher Empfänger jenes Briefes gemeldet, der
bereit ist jenen Brief Gerichtsfest zu bezeugen.
Insoweit ist die Feststellung, fraglicher Brief sei eine Fälschung, bis auf
weiteres auch nicht widerlegt.
Insofern halte auch ich die Einführung eines solchen Argumentes für mehr als
gewagt und habe das auch schon weitaus früher so erklärt.
Ich kenne den Text der Verlautbarung nicht, welchen Rheinland-Pfalz in Sachen
seiner Ablehungsentscheidung der WTG zustellte.
Sollte tatsächlich es so sein, wie genannte Zeitung berichtet, hätte auch ich
so meine Bedenken
Meines Erachtens bedürfte auch der Aspekt mangelnder negativer
Religionsfreiheit, wie sie etwa unter anderem
Barbara Kohout
angesprochen hat, auch der Bewertung.
www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Jehovas-Zeugen-klagen-gegen-Rheinland-Pfalz-_arid,213097.html
Siehe auch
Vjekoslav Marinic
Auch das kann als Verletzung von Menschenrechten gewertet werden. Und die
Verfassung garantiert nicht nur Religionsfreiheit, sondern eben noch ein paar
Rechte mehr.
In dem Fall wo man darauf verweist.
A ja, die Catholica verletzt ja auch etwa mit ihrem Zölibat Menschenrechte,
wäre doch rückfragbar.
Ob die Verletzer von Menschenrechten, unbedingt zu allem Überfluss noch mit
der Königsklasse KdöR belohnt werden müssen?
Diese Fragestellung indes setzt wiederum einen gewissen politischen Willen
voraus.
Bis auf weiteres, stelle ich den auch bei der CSDP in Abrede, und kann daher
meinerseits nur meine tiefste Verachtung über diesen Mullahstaat auf
kirchenpolitischem Felde, artikulieren
Drahbeck
"Angesichts der Tatsache, dass das Land seine Ablehnung fast ausschließlich auf einen im Internet kursierenden gefälschten Brief stützt, der angeblich von unserer Religionsgemeinschaft verfasst worden sein soll, dürfte es ein Leichtes sein, unsere Rechtstreue nachzuweisen."
Mit diesem Satz werden die Zeugen Jehovas bezüglich ihrer Rheinland-Pfalz-Entscheidung in einem Bericht der "Rhein-Zeitung" zitiert ...
Zitiert wird weiterhin ein Sprecher der Religionsgemeinschaft:
"Ich denke, es war
einfach eine politische Entscheidung, unseren Antrag abzulehnen."
www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Jehovas_Zeugen-klagen-gegen-Rheinland-Pfalz-_arid,213097.html
War die Anerkennung der Zeugen Jehovas in mehreren Bundesländern als Körperschaft des öffentlichen Rechts auch einfach eine politische Entscheidung?