Annotationen zu den Zeugen Jehovas

Jehovas Zeugen und das Kindeswohl

"Jehovas Zeugen und das Kindeswohl im Sorgerecht" so lautet der Titel einer 1997 erschienenen Broschüre, (aktualisierte Fassung davon aus dem Jahre 2000 unter dem Titel: "Kindeswohl und Elternverantwortung - wenn ein Elternteil Zeuge Jehovas ist") . Die Tendenz der Broschüre ist klar. Sich der Öffentlichkeit gegenüber im "schönen Licht" zeigen, alle potentiellen Konflikte "schönzureden". Das hier ein konfliktträchtiges Potential gegeben ist, macht auch die Bemerkung in dieser Broschüre deutlich: "Macht ein Elternteil, der kein Zeuge Jehovas ist, geltend, der religiöse Einfluß des Elternteils, der ein Zeuge ist, könne dem Kind schaden, untersucht das Gericht in erforderlichem Umfang die Frage, ob dem Kind aus dem Umstand, daß es mit dem Glaubensinhalten und der Glaubenspraxis der Zeugen Jehovas aufwächst, unmittelbar Schaden erwächst. Das Familiengericht hat somit die heikle Aufgabe, zu entscheiden, ob eindeutige und glaubhafte Beweise für eine Schädigung des Kindeswohls vorliegen oder ob die Behauptungen lediglich dazu dienen sollen, das Gericht von den maßgeblichen Kriterien des Kindeswohls abzulenken oder den Elternteil, der ein Zeuge Jehovas ist, einzuschüchtern. Darüber hinaus muß ein Gericht, wenn es sich der obigen Frage zuwenden will, fairer weise ebenfalls untersuchen, welchen Nutzen das Kind durch die Religionszugehörigkeit(en) der Eltern hat."

Die WTG betont dann unter Hinweis auf ihre Literatur: "Die entsprechenden Artikel enthalten Aussagen und Empfehlungen von Kinderärzten, Lehrern, Kinderpsychologen und erfahrenen Eltern. Sie zielen darauf ab, Eltern zu ermuntern, den Kindern ein ruhiges, harmonisches und friedliches Zuhause zu bieten."

Nun sei es nicht in Abrede gestellt, dass solche Artikel von ihr veröffentlicht werden. Allein der "Teufel liegt im Detail", wie man so zu sagen pflegt. In keiner Weise reflektiert diese Broschüre das Klima der Gesamtüberlastung, dass für viele Zeugen Jehovas besteht. Wie auch andere müßen sie als erstes einmal ihren Lebensunterhalt verdienen. Besteht der bei Jehovas Zeugen nicht seltene Fall (intakte Familien vorausgesetzt), daß die Mutter in der Phase der Kindererziehung nicht berufstätig ist, bedeutet dies a) erst einmal finanzielle Einbüßen. Die Familie muß sehen, wie sie mit ihrem knappen Budget klarkommt.

b) die eventuelle Möglichkeit, Kinder in Vorschuleinrichtungen (Kindergärten ect.) unterzubringen, wird von diesen Familien in der Regel nicht genutzt. Solch eine Erziehungspraxis ist ein zweischneidiges Schwert. Sie führt in der Regel zu dem bei den Zeugen Jehovas nicht selten zu beobachtenden, ja geradezu kultivierten Außenseitertum.

Auch diesen Aspekt spricht diese Broschüre nicht mit an.

Ein weiterer Knackpunkt wird in dieser Broschüre mit den Worten formuliert:

"Daher trifft jede Familie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Fähigkeiten jedes Kindes individuell ihre eigene Entscheidung, ob die Kinder auf eine Hochschule gehen oder sich auf anderem Weg weiterbilden. Es gibt keine starren Regeln...., ob eine Weiterbildung zu befürworten ist oder nicht."

Nicht hinzugefügt wird aber, und dies wäre auch wesentlich, dass auf ihren Kongressen und bei anderen Anläßen, seitens der Zeugen Jehovas sehr wohl Lehrveranstaltungen, garniert mit Sketchen veranstaltet werden, deren Tendenz eindeutig ist. "Höhere" Bildung über das für alle obligate, hinausgehende, ist seitens der Zeugen Jehovas nicht sonderlich gern gesehen. Die Behauptung, die Eltern entscheiden, erweist sich als pure Heuchelei. Schwimmen die Eltern aus "strammen" Zeugen Jehovaskurs wird in den allermeisten Fällen eine Entscheidung getroffen, die gegen eine "höhere weltliche" Bildung gerichtet ist.

Genauso heuchlerisch ist der Satz: "Gemäß der Bibel ist gegen Sport nichts einzuwenden. Wie bei außerschulischen Aktivitäten ist es Sache der Eltern, zu entscheiden, ob das Kind zum Beispiel einem Sportverein beitritt." Hier gilt das gleiche schon vorstehend gesagte. Eltern die auf "strammen" Zeugen Jehovas-Kurs schwimmen, werden ihre Kinder eher den Sportvereinen vorenthalten. Das bedeutet mitnichten, dass die Kinder nun "beschäftigungslos" wären. Durchaus nicht. Sie werden sehr wohl von dieser Religionsgemeinschaft in Beschäftigung gehalten. Der feine Unterschied besteht nur in der "Art" der Beschäftigung. Mag diese für die anderen Schulkameraden beispielsweise im Sport bestehen. Nicht jedoch für Zeugen Jehovas-Kinder. Auch hierbei ist wiederum das Außenseitertum angesagt.

Noch so ein scheinheiliger Satz:

"Unabhängig von der religiösen Orientierung der Eltern beteiligen sich manche Kinder an bestimmten Aktivitäten, die andere Kinder nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, etwa die Beteiligung an Schul- oder Klassensprecherwahlen. In derlei Angelegenheiten müssen sich die Kinder von ihrem eigenen Gewissen leiten lassen." Dieses Gewissen wird aber maßgeblich mit von der Religionsgemeinschaft geprägt. Und die Tendenz dieser Prägung ist eindeutig - Außenseitertum!

Aalglatt auch die Ausführungen zum Thema "Rute und Zucht":

" Greifen wir als Beispiel die Kindererziehung heraus. In Sprüche 13:24 heißt es, ein Vater, der seinen Sohn liebe, sucht ihn sicherlich heim mit Züchtigung'. Für sich allein betrachtet und falsch angewandt, ließe sich mit diesem Bibeltext harte, unerbittliche Bestrafung rechtfertigen. Kolosser 3:21 indes enthält die ausgleichende Ermahnung: ,Ihr Väter, reizt eure Kinder nicht, damit sie nicht mutlos werden.' Eltern, die ihre Vernunft gebrauchen und diese Grundsätze miteinander in Einklang bringen, werden nicht zu einer Züchtigung greifen, die als ,Mißhandlung' bezeichnet werden könnte. Sie werden ihre Kinder herzlich, verständnisvoll und würdevoll behandeln (Epheser 6:4)."

Wie wahr, es sei auch den Zeugen Jehovas-Eltern prinzipiell erst einmal nichts schlechtes unterstellt. Wie auch andere Eltern bemühen sie sich ihren Kindern das Beste zuteil werden zu lassen. Dennoch, und darauf verweist auch versteckt das eben gebrachte Zitat, kann dieses "Beste" im Sinne der Zeugen Jehovas a u c h in materieller Züchtigung bestehen. Sind die Eltern durch die permanente Überforderung, die seitens der Religionsgemeinschaft an sie herangetragen wird, dann auch auf diesem Felde überfordert, kann es passieren, und die Praxis bestätigt das, dass ihnen "die Hand ausrutscht" und das gar nicht mal so selten. Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren. Einziger Zweck der Broschüre ist das "Schönreden" - auch da, wo es nichts schönzureden gibt.

Auch so ein hanebüchener Satz:

"Kinder werden nicht gezwungen, sich an der Evangeliumsverkündigung zu beteiligen. Wenn Kinder ihre Eltern, die Zeugen Jehovas sind, bei der Evangeliumsverkündigung ab und zu begleiten, können die Eltern ihnen erklären, was sie erwarten können." Was sie erwarten können .... nun getrimmt zu werden wie ihre Eltern, zu Robotern für die Interessen der Wachtturmgesellschaft!

Das Fehlen einer eigenen Kinderpädagogik wird mit dem Satz verklärt:

"Natürlich wird den Bedürfnissen kleiner Kinder Rechnung getragen; sie können je nach Bedarf ein Nickerchen halten." Da kann man nur lauthals dreimal ha ha ha als Kommentar sagen.

Wenn die Kinder den bei den Versammlungen ein "Nickerchen" machen würden! Dann wäre es vielleicht nicht gar so tragisch. Aber auch die Kinder werden genötigt Marathonsitzungen von 120 Minuten Dauer (im günstigen Fall .- von den Zeitüberziehern erst mal gar nicht geredet) zu absolvieren. Was das für Kinder in der Praxis bedeutet, dass können sich die buchstäblichen Altersgreise im New Yorker Brooklyn, die vielfach noch nicht einmal eigene Kinder gehabt haben, offenbar überhaupt nicht vorstellen. Diese buchstäblichen Ältesten bestimmen aber über Wohl und Wehe der Zeugen Jehovas!

Der Knackpunkt besteht darin, dass nicht wenige Kinder "liebevoller" Zeugen Jehovas bei den Zusammenkünften bei sichtbarer Unruhe ihrer Sprösslinge, sich keinen anderen Rat wissen, als ihre Kinder auf Toiletten und ähnliche Örtlichkeiten zu verfrachten, und ihnen dort diese Unruhe auszutreiben - auf sehr, sehr handgreifliche Art und Weise! Auch darüber kein Wort in dieser Broschüre.

Würden Jehovas Zeugen nicht Wehrdienstverweigerer sei, könnte man als Kommentar dazu nur sagen: Hier wird mit übelsten Barrasmethoden, Disziplin schon von frühesten Kindheitstagen eingeprügelt!

Das Leben besteht manchmal nicht nur aus schönen Tagen. Solche hässlichen Tage können auch darin bestehen, dass auch Zeugen Jehovas-Kinder verunglücken können. Da stellt sich im Ernstfall vielleicht auch die Frage Bluttransfusion ja oder nein. Diese Konfliktlage wird in dieser Schrift mit dem lapidaren Satz heruntergespielt:

"Für den Fall, daß man tatsächlich eine Bluttransfusion als zum Behandlungsstandard gehörend betrachtet, wird der Elternteil, der ein Zeuge Jehovas ist, anerkannte medizinische Behandlungsalternativen zu Bluttransfusionen erbitten. Für den Arzt besteht auch die Möglichkeit, sich mit dem örtlichen Krankenhaus-Verbindungskomitee in Verbindung zu setzen." Ob der Notfall-Mediziner dazu wohl die Zeit hat? Wie verhält sich der Arzt, wenn er von den medizinischen Laien (und das sind in diesem Fall auch die Eltern) die Auflage bekommt, unter allen Konstellationen - keine Bluttransfusion!

Interessant. In der zweiten Auflage findet sich eine Relativierung der letztgenannten Konfliktlage. Man geht wohl nicht fehl, wenn man unterstellt, maßgebliche Autoren bzw. Inspiratoren dieser Broschüre, sind die im Dienste der Zeugen Jehovas tätigen Rechtsanwälte. Rechtsanwälte haben sich schon seit jeher mehr Freiheiten herausgenommen, als sie anderen zugebilligt werden. Erinnert sei nur daran, dass die Schweizer Wehrdiensterklärung der Zeugen Jehovas aus dem Jahre 1943, auch durch die These glänzte, man leiste doch Wehrdienst. Und dies zu einer Zeit, als deutsche Zeugen Jehovas, lieber ihren Kopf auf's Schaffot legten. Peinlich berührt über das thematisieren dieses Faktes, redet sich die WTG damit raus, ihre Anwälte hätten jene Erklärung durchgesetzt. Sicher haben sie das. Hätten sie es nicht, wäre die WTG auch in der Schweiz zu jenem Zeitpunkt verboten worden. Also in betont kritischen Situationen macht auch die WTG ihre "Bocksprünge". In Sachen Bluttransfusion ist festzuhalten. Die WTG-Dogmatiker haben die diesbezügliche These aufgestellt. Und in dieser Broschüre, die keineswegs "allen" Zeugen Jehovas zugänglich ist, wird den WTG-Anwälten erlaubt (analog der Schweizer Wehrdienstthese), auch das Blutdogma "hinter vorgehaltener Hand" zu relativieren.

In der zweiten Auflage liest sich der diesbezügliche Absatz so:

"Ist der behandelnde Arzt nicht bereit oder in der Lage, einen Eingriff ohne die Verabreichung einer Bluttransfusion durchzuführen ... wird er erfahrungsgemäß das Familiengericht ... anrufen. ... Falls in äußerst seltenen Fällen ein Eingriff ... (Bluttransfusion) von einem Gericht als unverzichtbar angesehen wird. ... Auch der Elternteil, der Zeuge Jehovas ist, wird die rechtskräftige Entscheidung nach einem solchen Verfahren akzeptieren, selbst wenn er ihr nicht zustimmen mag. In besonders eiligen Notfällen ist der Arzt grundsätzlich ohnehin handlungsfähig."

Aalglatt formuliert, mag man dazu nur sagen. Über die zusätzlichen nervlichen Belastungen in diesem Hickhack indes, verlieren die Autoren dieser WTG-Broschüre kein Wort. Auch nicht darüber, dass sich ihre aalglatten Beschwichtigungen keineswegs bis zum letzten Zeugen Jehovas, durchgedrungen sind. Der liest stattdessen in der offiziellen WTG-Literatur Beispiele, wie man sich durch Flucht Bluttransfusionssituationen entzieht oder gar bereits dafür installierte Kanülen herausreist!

Exkurs:

Anmerkungen zu einem neueren Buch:
"Externe und interne Beobachtungen und Aussagen zur Erziehung in einem geschlossenen religiösen System am Beispiel der Zeugen Jehovas"
von Sarah Ruth Pohl
Zugleich; Freiburg (Breisgau) Pädagogische Hochschule, Dissertation 2009.

Zu den von der Autorin mit ausgewerteten Publikationen, welche ihr von der WTG nach entsprechender Anfrage zur Verfügung gestellt wurden, gehört auch die Broschüre "Kindeswohl und Elternverantwortung. Wenn ein Elternteil Zeuge Jehovas ist." Auf Seite 206 ihres Buches, macht nun Frau P. die auch die Angabe:

Zitat:

"Im Internet erhältlich, bzw. direkt in Selters beziehbar."

Im gleichem Atemzug nennt sie dann noch der WTG gehörende Internet-Seiten.
Dazu ist festzustellen.
Obwohl im Zeitraum nach 1970 erschienen, ist genannte Broschüre nicht mit auf der CD-ROM des WTG-Schrifttums enthalten.
Es gibt zwar im "Königreichsdienst" die Angabe, alle Versammlungsbibliotheken hätten wohl ein Exemplar davon erhalten. Das wiederum ist durchaus nicht mit freiem Zugang für All und Jeden identisch.
Auf den WTG-eigenen Internetseiten, ist genannte Broschüre derzeit für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich. Zu einem früheren Zeitpunkt meiner Erinnerung nach, daraus gewisse Auszüge.
Laut Webarchiv etwa der Jahre 2002/2003

Zitat:

Auszüge aus der 96-seitigen Broschüre Kindeswohl und Elternverantwortung Wenn ein Elternteil Zeuge Jehovas ist, die auch in dem Verfahren auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verwandt wurde.

Also ausdrücklich, nur Auszüge.
Und dann fragt sich bei denen:
"Wer zieht was 'aus'".
Auch andere einstmals vorhandene Texte sind auf dieser Webseite nicht mehr zugänglich.
So zum Beispiel aus der "Frühzeit"

Zitat:

31.03.2000 Zeugen Jehovas und Körperschaftsstatus von Prof. Dr. Christoph Link, Erlangen (Abdruck mit freundlicher Genehmigung aus der Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht, 43. Band, 1. Heft, März 1998

und anderes mehr.
Selbstredend steht es jedem Webseitenbetreiber zu, sein Angebot zu verändern.
Zur Fairnes würde dann gehören, wenn man Verweise macht, sich zu überzeugen, sind die noch vorhanden? Beziehungsweise zu welchem Zeitpunkt waren sie es?
Dann sei da mal zur weiteren Verdeutlichung dieses Kritikpunktes, ein Text von der kids e.V.-Webseite zitiert:

Zitat:

"28. Februar 2002
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bestätigen den Erhalt Ihres an den Vorstand der Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland, e. V., gerichtetes Telefaxschreiben vom 26. 02. 2002, das an uns zur Bearbeitung weitergeleitet wurde, mit dem Sie um Übersendung von drei Exemplaren der oben genannten Broschüre gebeten haben.
Bei der Broschüre" Kindeswohl und Elternverantwortung - Wenn ein Elternteil Zeuge Jehovas ist handelt es sich um eine familienrechtliche Fachveröffentlichung, die wir Fachkräften und auf dem Gebiet des Familienrechts tätigen Einrichtungen, die sich in fachlicher und sachlicher Weise für die Förderung des Kindeswohls einsetzen, gern zur Verfügung stellen. Diese Voraussetzungen können wir bei Ihrem Verein bedauerlicherweise nicht erkennen.
Sicherlich haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir Ihrer Anfrage nicht entsprechen können. Auf unserer Homepage im Internet unter www.JehovasZeugen.de können Sie sich jedoch einen Überblick über die Broschüre verschaffen, da wir Auszüge zu für die Öffentlichkeit besonders interessanten Themen dort bereit halten. Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass auch unsere Online-Publikationen den üblichen Copyright-Beschränkungen unterliegen.
Hochachtungsvoll
Uwe W. Herrmann
WTG"

www.kids-lev.com/presse/presse/081.html

Ergo, die WTG "siebt" durchaus, wem sie denn diese Broschüre zugänglich macht und wem nicht.
Jene Broschüre hat zwar nicht den Charakter des "geheimen" WTG-Buches "Gebt acht ..."- Buches auf welches der "kleine Zeuge" auch keinen offiziellen Zugriff hat. Aber sie kommt - etwas abgestuft - gleich danach.
Im Gegensatz zur Behauptung von Frau P..., ist genannte Broschüre (derzeit) im Internet nicht mehr zugänglich.
Im wissenschaftlichen Bibliothekswesen lassen sich zudem nur vier Exemplare (im Deutschsprachigem Raum) ermitteln.
In der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe (von der schon mal unterstellt werden kann. Für die Öffentlichkeit nur ein eingeschränkter - wenn überhaupt - Zugang).
In der Hessischen Landesbibliothek Wiesbaden (auf Grund ihres Pflichtexemplarrechtes).
In der Deutschen Nationalbibliothek mit den Häusern in Leipzig und Frankfurt/M (ebenfalls auf Grund des Pflichtexemplarrechtes; wobei bei letzteren noch hinzuzufügen ist. Das sind Präsenzbibliotheken. Einsichtnahme fallweise nur in den dortigen Lesesälen an Ort und Stelle).
Wer nimmt schon - ohne Not - diesen Aufwand in Kauf?
Fakt ist jedenfalls weiter. Der "kleine Zeuge" kennt diese Broschüre in der Regel bis zum heutigen Tage, nicht aus eigener Anschauung, es sei denn, er ist mit einem Sorgerechtsverfahren oder ähnlichem tangiert.

Man vergleiche auch:
Parsimony.1031
Parsimony.1077
Parsimony.1926
Parsimony.2255

Frau P..., welche ja nun genannte Broschüre nach eigenem Bekunden auch einsehen konnte, ordnet selbige der Rubrik zu: WTG-Veröffentlichungen "Material für Außenstehende". Der Adressatenkreis ist zwar stimmig. Nur was denn genannte Außenstehende erleben können, interessieren sie sich tatsächlich für diese Schrift, wurde hier ja schon mal angedeutet. Darüber indes erfährt man bei Frau P... indes nichts.
Selbstredend ist nicht sie für jene WTG-Politik verantwortlich. Darüber besteht ja überhaupt kein Zweifel.
Gleichwohl ist das dann auch ein Veranschaulichungsbeispiel dafür, dass man wohl bei der von der Autorin als Thema erkorenen Sachlage, durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen kann.

Dann wäre auch auf ihre Ausführungen zu dem Buch von Kurt-Helmuth Eimuth mit dem Titel "Die Sektenkinder" hinzuweisen.

Da sagt sie sicherlich nichts neues.
Sie wiederholt nur (in Referierungsform) altbekannte Voten von WTG-Apologeten.
Etwa der Art. Das Buch "sei ja nicht wissenschaftlich".
Oder Eimuth bemüht "uralte" Aussagen, die ja nicht mehr aktuell seien, und ähnliches in der Güte.
Namentlich meint man im Falle Eimuth sich auch darauf "einschießen" zu können, dass ältere WTG-Aussagen Rute und Zucht im buchstäblichem Sinne zur Anwendung zu bringen, in neueren WTG-Publikationen, besonders seit der Zeit, wo sie nach den KdöR-Status gierte, nicht mehr wörtlich wiederholt werden.
Ein Meilenstein auf dem diesbezüglichen "Wegerklärungsweg" der WTG ist sicherlich auch die genannte Broschüre "Kindeswohl und Elternverantwortung".
Gleichwohl gibt es immer wieder mal Berichte der Art:
Die Botschaft hört man wohl - Indes es fehlt der Glaube!

Kindererziehung ist unfraglich eine Kunst. Auch andernorts (außerhalb der Zeugen Jehovas), kann da "einiges aus dem Ruder laufen", was nicht zu bestreiten ist.
Indes im Falle der Zeugen sehe ich besonders noch den Aspekt, der vielfachen Überlastung, auch aufgrund des WTG-Forderungskataloges. Etwa möglichst viel Predigtdienst zu absolvieren und ähnliches.
Sind gutbürgerliche Rahmenbedingungen gegeben, mag das nicht unbedingt, in Konfikt-Dimensionen ausarten.
Auch bei den Zeugen indes, wird man solche vorfinden (in Hartz IV-Zeiten vielleicht sogar zunehmend), welche eben nicht von sich berichten können, mit Gutbürgerlichen Rahmenbedingungen gesegnet zu sein. Und eben dann auch genannte Folgewirkungen.

Der Überlastungsfaktor, den ich im Falle der Zeugen als das eigentliche Übel ausmache - eben mit Folgewirkungen - findet meiner Meinung nach, in den Reflektionen von Frau P... keinen relevanten Widerhall.
Ich unterstelle Frau P... keine Vorsätzlichkeit. Gleichwohl kann mich ihre Sicht der Dinge, keineswegs zufriedenstellen.

Nochmals auf Eimuth zurückkommmend:
Letzterer zitiert auch (S. 10)

Zitat:

"So heißt es etwa im Wachtturm vom 1.11. 1975 auf Seite 736: "Wieviele Jahre sollten Kinder christlicher Eltern ratsamerweise eine öffentliche Schule besuchen? ... Es wäre wohl kaum vernünftig, wenn ein Jugendlicher von sich aus eine längere Ausbildung anstreben würde, als es das Gesetz oder seine Eltern von ihm verlangen."

Das wäre dann ja in der Lesart von Frau P... auch so eine "uralte" Aussage. Und weil "uralt" will sie das dann eben nicht gelten lassen.
Nicht ganz so "uralt" ist dann wohl ein Auftritt des WTG-Funktionärs Lösch, der ja auch per Video dokumentiert ist.
Einen Hinweis darauf etwa in den Ausführungen von Frau P... zu suchen, kann man sich ersparen. Man wird ihn dort nicht vorfinden.
Siehe auch
http://www.youtube.com/watch?v=4PKbk_QmIfY

Auch bei diesem Aspekt unterstelle ich der WTG hochgradigen Egoismus.
Auf diesen Kernpunkt reduzieren sich alle Vorhalte.
Sie werden meiner Meinung, in den P...'schen Ausarbeitungen nicht ausreichend deutlich herausgearbeitet.
Ein aus meiner Sicht kritisch gewerteter Apologet, den die WTG da auf Eimuth ansetzen konnte ist auch der Herr Richard Singelenberg aus Holland, mit seinem auch durch die WTG vertriebenen "Eimuth-Zerriss".
Selbiger "glänzt" dann schon mal einleitenden mit der apodiktischen These:

Zitat:

"Die populäre Literatur zum Thema "Religiöse Bewegungen" (oder abschätzig "Sekten" oder "Kulte") ist voll von negativen Klischeevorstellungen und Stigmatisierungen".

Ernst zu nehmenden Verifizierungen dazu indes, außer einer geschraubten Schreibweise, die mehr bagatellisiert, denn sachgerecht berichtet, findet man wohl bei Singelenberg und nachplappernden Papagei's weniger.

Noch ein weiteres Zitat aus dem Text Singelenberg contra Eimuth:

Zitat:

"Als nächstes behandelt der Autor das Thema Züchtigung. In seiner sehr suggestiven einleitenden Aussage zitiert er aus einer RTL-Fernsehsendung (ich überlasse es dem einzelnen Leser, den journalistischen Ethos dieses bestimmten Kanals zu beurteilen), wonach eine Mutter, die Zeugin Jehovas ist, ihr Kind grob mißhandelt haben soll. Dieser bedauerliche Fall ist das Leitmotiv für die Schlußfolgerung des Autors, daß die Theologie der Bewegung die Anhänger zu körperlicher Bestrafung ihrer Kinder anhalte. Seine Ansicht über diesen Fall, in dem er einen unmittelbaren kausalen Zusammenhang zwischen der religiösen Überzeugung der Frau und ihrer bösen Handlungsweise annimmt, ist ein anschauliches Beispiel für die im ganzen vorherrschende Naivität des Autors. Alternative Erklärungen, daß beispielsweise die (geschiedene) Mutter aus bloßer Frustration, ungeachtet ihrer Glaubensansichten reagierte, werden ignoriert. Er unterläßt es auch, zu erwähnen, daß in diesem Fall die Mitgläubigen der Mutter ihr Verhalten scharf mißbilligen würden, wenn die grobe Mißhandlung bekannt werden würde."

Oder, von Frau P... zitiert, aus einer WTG-Presseerklärung der "Wegerklärungssatz" (S. 302):

Zitat:

"Die in der Heiligen Schrift erwähnten Begriffe "Zucht" und "Rute", die von Andersgläubigen gelegentlich mit Kindesmisshandlung in Verbindung gebracht werden, stehen in der Bibel und in den Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas als Synonym für liebevolle Erziehung (...). Das hebräische Wort für "Rute" bezeichnet einen Stab, den früher ein Hirte gebrauchte, um seine Schafe zu führen - nicht zu misshandeln. Deswegen wird in den christlichen Publikationen und Gottesdiensten von Jehovas Zeugen nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Erziehung ("Zucht") durch liebevolle Anleitung und Belehrung, nicht durch Schläge zum Ausdruck gebracht wird."

Dann sei als Beispiel aus der jüngeren Zeit, kommentierend, dazu nur auf das Buch
"Ich war Kind C" verwiesen.
Siehe dazu:
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,46206,46206#msg-46206

Neben ihrem eigentlichen Hauptthema kommt Frau P... dann auch noch auf "Nebenaspekte" zu sprechen. Etwa, die geschichtliche Entwicklung der Zeugen Jehovas.
Und da zitiert sie dann auch schon mal Autoren, welche der WTG gegenüber kritisch eingestellt sind. Besondere "Bauchschmerzen" indes, würde mir da die Auch-Zitierung des Robin de Ruiter mit seinem 2006er Buch bereiten.
Zwar ist auch Frau P... von letzterem keineswegs sonderlich angetan, bemängelt insbesondere auch, das etliche seiner Thesen sich als nicht belegt erweisen. Gleichwohl ordnet sie doch den de Ruiter zwar zu den WTG-Kritikern mit ein (was sicherlich richtig ist), billigt ihm aber in gewisser Weise - mit Einschränkungen - zu "honorig" zu sein.
Das indes bei de Ruiter ein besonders übles Verschwörungstheoretiker-Exemplar vorliegt, davon erfährt man - jedenfalls bei Frau P... - nicht den Bruchteil einer Silbe. Das mag ja zugegebenermaßen nicht ihr Hauptthema gewesen sein. Indes kann (zumindest ich), mir dazu doch nicht den Kommentarsatz ersparen;
"Setzen - Schularbeiten nicht gemacht!" ---
 

Siehe  auch: Fanatismus pur

Bei Wind und Wetter

Kindererziehung

Jehovas Zeugen und dieSchule

Jehovas Zeugen und Sport

 

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