Sarah Ruth Pohl
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 06. Juli 2012 17:18
Nach ihrer im Mai 2010 im Peter Lang Verlag erschienenen thematischen Dissertation, vernahm man in der im Grin-Verlag als Download zu einem (nicht gerade sozialen) Preis erhältlichen Arbeit des Herrn Michael M. Drebing, mit dem Titel:
„Mitarbeiter in sogenannten „Sekten". Risikobetrachtung und Ansätze zur Risikopävention aus unternehmerische Perspektive. Masterarbeit".

Exkurs:
Die Dissertation der Frau Vogt, an diesem Ort hier, kürzlich besprochen, kann man als Download für 14,95 Euro erhalten.
Mysnip.133063
Was nun den Einwand anbelangt, Grin sei halt ein teuerer Verlag, so kann der nicht als stichhaltig gelten. Andere Autoren bei Grin haben es sogar geschafft, ihre Arbeiten dort fast kostenlos zu publizieren zu lassen. Kostenlos für den Verbraucher. Wohl aber kaum für Autor und Verlag. Insoweit reduziert sich die genannte Preisgestaltung auf den Faktor Geldgier. Ob denn dieses Kalkül in der Praxis indes aufgeht, steht wohl auf einem anderen Blatt.

Das gedruckte Exemplar der Arbeit der Frau Vogt, hätte sogar einen Umfang von über 600 Seiten.
Für die Arbeit des Herrn Drebing, völlig unabhängig von ihrem sperrigen Titel, und weniger Seitenumfang enthaltend. Für die werden immerhin stolze 34,99 Euro verlangt).
Siehe als Beispiel die Arbeit von Julian Eichentopf. Für 0,99 Euro bei Grin erhältlich. Jene 0,99 Euro sind aber nur dann fällig wenn man die Variante pdf-Datei haben möchte. Die Variante html hingegen gibt es "für lau".

http://www.grin.com/de/e-book/156039/staatliche-repression-und-religioese-verweigerung-das-verhaeltnis-zwischen

Für einen zweiten Text von Juliane Eichentopf gelten ähnliche Kriterien.
Http://www.grin.com/de/e-book/154299/staatliche-repression-und-religioese-verweigerung-die-einflussnahme-des
Ende der Einfügung.

In dem Abschnitt „Danksagung" der Drebing-Arbeit gibt es auch den Detailsatz:

„Frau Dr. Sarah Ruth Pohl danke ich nicht nur für die Übernahme des Zweitgutachtens; unser Gedankenaustausch per Mail erleichterte mir auch die Klärung meiner Gedanken.
Ihre Unterstützung beim Auffinden vergriffener Bücher war mir eine große Hilfestellung."

Nun kann und will ich Herrn Drebing's Votum nicht weiter inhaltlich bewerten. Würde ich es tun dürfte das Urteil ein ähnlicher Teilweise-Zerriss sein, wie mein vorangegangenes Urteil in Sachen der Dissertation von Frau Pohl.
Siehe zu letzterem:
Mysnip.61417

Selbstredend ist nur von einem Teilzerriss die Rede. Mit anderen Worten; es wird anerkannt, dass ihre Studie auch brauchbare Elemente enthält.
Nun vernimmt man die Kunde, im Rahmen der Schriftenreihe die von der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, unter dem Titel „EZW-Texte" herausgegeben wird, erschien jetzt als deren Heft 218, zusammen mit dem Koautor Michael Utsch, von der EZW, das Heft das betitelt ist:
„Pädagogische Konzepte und Erziehungspraktiken bei den Zeugen Jehovas".
Die meinerseits früher geäußerte Kritik zur Diss. von Frau Pohl mal ausblendend, stellt sich die Frage, was bekommt man, beim unvoreingenommenen betrachten jenes Heftes in der Sache mitgeteilt?
Wieder gibt es in ihrer Einleitung den wertenden Satz:

„Die meisten Informationen, die über ihre Gruppendynamik und die Alltagspraxis bekannt wurden, stammen von ehemaligen Mitgliedern, die jedoch aufgrund der eigenen Leidensgeschichte meist aus einer einseitig geprägten Perspektive berichten und nicht als unvoreingenommene Berichterstatter gelten können."

Zu diesem „heimtückischen" Satz, den namentlich auch erklärte WTG-Apologeten zu ihrem „Evangelium" erkoren haben, muss ich erneut Widerspruch anmelden.
In einer zugehörigen Fußnote nennt dann Frau Pohl einige ältere, aber auch neuere Buchtitel; etwa das von Barbara Kohout.
Ich halte der Arroganz die da auch Frau Pohl artikuliert entgegen. Wenn sie denn der Meinung ist, die Berichte der Ex-ZJ-Szene seien ihr nicht objektiv genug, dann wäre es angebracht, dass am Einzelfall zu verifizieren. Also zumindest ansatzweise zu belegen, was an vorliegenden Berichten der „nicht objektiven Art", dann in objektiver Wertung dennoch realer Kern ist.
Die WTG-Apologeten, und in dem Falle auch Frau Pohl, indes meines es sei mit ihrer artikulierten Arroganz schon abgetan. Weitere Mühe erübrige sich.
Zu dieser erneut artikulierten Arroganz ist festzustellen:

Gewogen und als zu leicht befunden!

Der Konzeption solcher Schriften gemäß, findet man als nächstes einen knappen Überblick über einige Aspekte der Zeugen Jehovas-Geschichte, die aber hier grundsätzlich übersprungen werden können. Es geht einzig und allein in diesen Ausführungen darum herauszuarbeiten, zu welchen wertenden Schlussfolgerungen denn die Autorin bezüglich ihrer Thematik gelangt.
Immerhin melden die Autoren den Anspruch an: „In dem vorliegenden EZW-Text wird genauer untersucht, wodurch die Erziehungskonzepte der Zeugen Jehovas „problemerzeugend und konflikthaft" werden können."

Die Frage bleibt indes einstweilen offen, ob die Autoren ihrem Anspruch indes auch tatsächlich gerecht werden.
Immerhin kommt die Autorin nicht umhin einzuräumen: „Es ist zwar berechtigt und wichtig festzustellen, dass unter gläubigen ZJ eine große Verhaltensbandbreite besteht. Dennoch muss, selbst wenn gar keine Umsetzung der kritisch zu wertenden Erziehungsvorschläge erfolgte, Kritik an der Institution, die solche Erziehungsratschläge entwirft, geübt werden. Eine Untersuchung der Realität kann nicht über das Vorhandensein kritikwürdiger Aspekte in der Theorie und damit bei der Institution WTG hinwegtäuschen." (S. 30).
Ein Reizthema ist dabei sicherlich auch die Frage, der Verwendung oder Nichtverwendung körperlicher Gewalt. Die WTG-Apologeten werden ja nicht müde zu betonen, Aussagen die von Anwendung körperlicher Gewalt manchmal in ziemlich unverblümter Art redeten, seien ja mittlerweile ururalt.
Wenn die Autorin angesichts dieser Sachlage versucht vorsichtig zu urteilen ist das sicherlich berechtigt.
Immerhin meint die Autorin, und das sei auch zitiert, gewisse zusammenfassende Thesen ihrer Untersuchung formulieren zu können. In ihren eigenen Worten lautet dann die 2. dieser Thesen: „Die WTG betreibt in Deutschland gezielte Desinformation nach außen." (S. 31).

 Das „nur" in Deutschland würde ich schon mal in Abrede stellen. Gleichwohl hat die Autorin das Faktum der WTG-Desinformation durchaus zurecht erkannt. Weil sie sich zu dieser Erkenntnis durchgerungen hat, sind wir im Gegensatz zu der einleitend formulierten Kritik an ihr, schon mal ein wesentliches Stück weiter gekommen!
Weiter in ihrer Wertung: „Es ist schon bei einer ersten Durchsicht der Außendarstellungen zu erkennen: Sie bieten keine Angriffsfläche und entwerfen ein gesellschaftlich normiertes Erziehungsbild. Das gelingt nur, weil bestimmte (kritisch zu wertende) Inhalte nicht thematisiert werden. Es gilt, die ausgelassenen Inhalte nach ihrer Signifikanz zu strukturieren und in die Erziehungskonzeptionen der WTG einzuordnen."

Beachtlich auch ihr Urteil: „Beim Thema „Gewaltanwendung als Erziehungsmittel" zeigt sich eine eindeutige Weiterentwicklung bei der WTG analog zur gesellschaftlichen Situation. Es wird heute nirgendwo zu körperlichen Gewaltanwendungen geraten. Der Begriff „Zucht" wird tendenziell eher mit liebevoller Unterweisung gleichgesetzt. Einige Aspekte halte ich jedoch für bedenkenswert:
• Es wird an keiner Stelle der untersuchten Quellen eine eindeutige Negation der Behauptung vorgenommen, Zucht beinhalte auch körperliche Gewaltanwendung.
• Der Begriff „Zucht" ist weiterhin eine viel benutzte Vokabel im WTG-Jargon. Es findet sich jedoch an keiner Stelle der Quellen eine eindeutige Definition des sehr missverständlichen Begriffs.
• Gesetze bewirken einen höheren Anpassungsdruck als gesellschaftliche Normen. Möglicherweise hat die Anpassung also nicht aufgrund eines veränderten Bildes des Kindes stattgefunden, sondern weil die WTG nicht in Konflikt mit der Rechtsprechung geraten möchte"
(S. 35).
Was nun die einschlägigen WTG-Wegerklärer anbelangt, stellt sie sich denen auch dergestalt in den Weg, als sie auch formuliert:

„In diesem Zusammenhang ist dem Link'schen Gutachten beizupflichten, das zu dem Schluss kommt, die in den Gerichtsprozessen festgestellten positiven Eignungsprognosen beruhen darauf, dass die jeweils betroffenen Eltern die Lehre der Zeugen Jehovas nicht oder nicht konsequent in die Praxis umsetzen. Es erfolgt zwar keine Einflussmaßnahme der Religionsgemeinschaft mit sozialen Druckmitteln auf den Erziehungsstil ihrer Mitglieder. Dennoch kann eine Kritik der Lehre sich nicht an einer eventuell anders gelebten Praxis orientieren" (S. 37)
Zu diesem Ihren Urteil gibt es meinerseits als Kommentar ein beifälliges: „Bravo!"
Und weiter in ihrem Urteil, dass sie zu dem Schluss gelange:

„dass die Lehre der ZJ eine eindeutige gesellschaftliche Nichtintegration des Kindes und Jugendlichen in anderen Lebensbereichen vorsieht. ... Alle (WTG) Ratschläge haben bei korrekter Umsetzung eindeutig eine gesellschaftliche Nichtintegration des Kindes zur Folge. Es hat in diesem Bereich keine Weiterentwicklung der Lehren stattgefunden. " Auch dazu ein: „Bravo!"
Auch diese ihre Thesen sei noch zitiert. Da verwendet sie - ausnahmsweise - sogar mal eine Aussage aus Aussteigerkreisen:

„6.4 Zeitliche Einschränkungen durch das Leistungsprinzip
„Das Schlimmste an meiner Kindheit war, dass meine Eltern quasi nie Zeit für mich hatten. Immer ging es zu irgendwelchen Veranstaltungen bei den Zeugen Jehovas. Wenn andere Eltern mit ihren Kindern tolle Ausflüge machten, gingen meine Eltern mit uns predigen", berichtete eine Aussteigerin"
(S. 53).
Weiter in letzterem Urteil:

„Weiterhin definiert sich Wert und Geltung einer Person in Intensivgruppen häufig nach dem Leistungsprinzip, d. h. persönliche Bedürfnisse und Interessen sind sekundär und den Zielen der Gruppierung nachzustellen. Als Folge kann sich für Kinder eine zeitliche und emotionale Vernachlässigung ergeben sowie eine Vernachlässigung von Entwicklungsbedürfnissen, die von der Gruppierung nicht für wichtig erachtet werden. Eltern können unter Leistungsdruck (und damit in eine Situation zeitlicher, körperlicher und seelischer Überlastung) geraten, was wiederum Auswirkungen auf ihre Beziehung zu den Kindern haben kann."

Wie wahr. Die Autorin kommt zwar nicht auf das Thema Suizide und analoges zu sprechen. Indes liegt ihr Votum durchaus schon in dieser Richtung.
Aus ihren Schlußsätzen sei noch der zitiert:

„Es wäre wünschenswert, wenn sowohl für Eltern als auch für Jugendliche innerhalb der WTG „echte Religionsfreiheit" bestünde. ... So wäre zu wünschen, dass die WTG die Respektierung von Religionsfreiheit nicht nur von der Gesellschaft fordern, sondern auch ihren eigenen Mitgliedern echte Religionsfreiheit ermöglichen würde. „Echte Religiosität, die sich die Religion innerlich zu eigen macht und sie fortschreibt, setzt Freiheit voraus" (S. 56, 57).
Und dieser Satz wäre aus meiner Sicht noch wie folgt zu ergänzen, bzw. umzuformulieren:

Es wäre wünschenswert, wenn hochrangige Politik- und Jura-Vertreter, aus deren Augäpfeln immer nur ein Wort herausblitzt:
Opportunismus, Opportunismus und nochmals Opportunismus, wenn denen mal endlich so viel Feuer unter ihrem Elfenbeinturm bereitet würde, dass sie es selber in dem nicht mehr länger aushielten!

Am Rande vermerkt. Seit diesem Jahr ist der EZW-Text 145 aus dem Jahre 1999 (Detlef Garbe) auch Online zugänglich.
Mit verlinkt in
Extern

Das gilt aber nicht für das neuere EZW-Heft 218, welches nur als Print-Ausgabe bei der EZW erhältlich ist.

Was die WTG unter „kindgemäßer" Erziehung zu verstehen beliebt.

(Bild „Brücke zum Menschen" Nr. 107/108)

Die Unheile Welt (auch) der Zeugen Jehovas

Erinnerungen von Jehovas Zeugen

Das Thema Kindererziehung

Zwar nicht direkt zum Thema gehörig, in indirekter Form aber sehr wohl auch: Suizid  Dort (am Textende) mit vorgestellt die Fall Vjekoslav Marinic. Und in ihm sehe man sich besonders die erzieherischen Elemente an, die zum geschilderten Ausgang jenes Falles führten.

Erziehungs-Ergebnisbewertungen

 

ZurIndexseite