Annotationen zu den Zeugen Jehovas

Kurt Willy Triller und Jens-Uwe Lahrtz

In seiner den Zeugen Jehovas gewidmeten Bibliographie, erwähnt der Zeuge Jehovas Carlo Vegelahn auch einige Zeitungs- bzw. Zeitschriftenartikel deren Verfasser ein gewisser Kurt Willy Triller ist. Ich halte diese Artikel nicht unbedingt für so bedeutend, um sie auch hier anzusprechen. Ich möchte eher auf einen anderen Gesichtspunkt abstellen. Seitens der jetzigen Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Zeugen Jehovas sind organisatorische Vorkehrungen getroffen worden, dass ein wesentlicher Teil (wenn nicht gar sogar fast alle leicht erreichbaren) Pressepublikationen (Zeitungen, Zeitschriften) systematisch kontrolliert werden, ob sich dort etwas bezüglich der Zeugen Jehovas vorfindet. Dies ist dezentral organisiert. Örtliche Zeugen Jehovas erklären sich zur ständigen Auswertung entsprechender Publikationen bereit, und in der Zentrale hat man einen kompletten Überblick, wer was beobachtet.

Die diesbezüglichen Anweisungen besagen, dass für die Zeugen Jehovas positiv stimulierte Berichte, durchaus mit zeitlicher Verzögerung eingesandt werden können. Im Falle einer kritischen Publizistik, fordert die Zentrale aber die sofortige Zusendung, gegebenenfalls auch per Fax. In gleicher Art und Weise ist es auch organisiert, Pressepublikationen gegebenenfalls mit entsprechenden "Leserbriefen" zu bedenken. Sieht man die sich genauer an, ist das "Strickmuster" immer relativ ähnlich gehalten.

Also besagtem Herrn Triller ist es offenbar schon mehrmals gelungen, solche Leserbriefe zu platzieren.

Zu den von Herrn Triller offenbar mit ausgewerteten Publikationen gehört auch die Zeitschrift "Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung". Die hat denn auch ebenfalls einen Leserbrief von ihm in ihren Spalten veröffentlicht. Und zwar in Heft 2/1998.

Triller leitet sein Statement auch mit der Anmerkung ein: "Erfreut stelle ich fest, daß auch in Ihrer Zeitschrift über die Zeugen Jehovas geschrieben wurde". In seiner "Höflichkeit" "vergaß" er aber hinzuzufügen von wem und wann und was. Wer also nur das Heft 2/98 der BzG liest, tappt diesbezüglich im dunkeln. Nun sind in dieser Zeitschrift nur zwei Beiträge (vor Triller) zum Thema Zeugen Jehovas nachweisbar.

Der eine stammt von Jens-Uwe Lahrtz (Heft 3/1995). Und der zweite von Manfred Gebhard (Heft 1/1997). Herr Triller hat sich also, falls er Lahrtz gemeint haben sollte, doch relativ viel Zeit gelassen. Es spricht hingegen einiges mehr dafür, dass er auf Gebhard (oder meinetwegen auch auf beide reagiert) hat. Interessant auch zu registrieren, dass Triller keinerlei Detailkritik an den von ihm zwar nicht genannten (aber doch in der Sache gemeinten) Autoren übt.

Statt dessen versucht er lediglich die "Standhaft trotz Verfolgung"-These, auch gegenüber dem Leserkreis dieser Zeitschrift weiter zu verkaufen. Voller Stolz referiert er, welche Straßenbenennungen es nach Zeugen Jehovas-Opfern des NS-Regimes alles schon gegeben habe ("Emmy-Zehden-Weg"; "Bernhard Grimm Str."; "Hildegard-Blumenstengel-Straße"). Dann zitiert er noch aus einigen anderen Publikationen positive Urteile über die Zeugen Jehovas in der NS-Zeit.

Nun mag Herr Triller den Abdruck seines Leserbriefes sicher mit Befriedigung zur Kenntnis genommen haben.

Weshalb referiere ich das eigentlich hier? Nicht unbedingt aus Gründen der "Eitelkeit". Triller hätte sicherlich auch die Gelegenheit gehabt, sich im Detail kritisch mit Gebhard's Ausführungen in der genannten Zeitschrift auseinanderzusetzen. An anderer Stelle gibt es solche Beispiele zur Genüge. Er tat es nicht. Er zog es bloß vor, ihn unerwähnt zu lassen. Ein Zeichen dafür, wie es um die Argumentationskraft der Zeugen Jehovas gegenüber ihren Kritiker Gebhard bestellt ist!

Jens-Uwe Lahrtz

Jens-Uwe Lahrtz, geboren 1963, 1990 Diplomlehrer für Deutsch und Geschichte. 1993/4 Stipendiat der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung. Gegenwärtige Berufsbezeichnung Archivar, (zum Zeitpunkt des erstmaligen Schreibens dieser Zeilen, was ja weitere Veränderungen nicht ausschließt) in den Jahren 1997/98 publizistisch beim Mitteldeutschen Rundfunk tätig. Besagter Lahrtz ist mir schon insofern ein Begriff, als von ihm in Heft 3/1995 der Zeitschrift "Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung" ein Artikel abgedruckt war, betitelt: "Die Zeugen Jehovas während des Zweiten Weltkrieges in Großbritannien, Kanada und den USA".

Ich hatte jenen Artikel seinerzeit so interpretiert, dass er sich in der Kontinuität von Garbe sieht. Vielleicht ein Kernsatz daraus: "Gerade der Umgang mit solchen in eine Art Außenseiterposition gedrängten Gruppen kann jedoch zum Beispiel zeigen, wie ein demokratisch strukturiertes Staatswesen auch in schwerer Bedrängnis Kompromisse bei der Behandlung Andersdenkender zulassen kann."

Sicherlich ein gut formulierter Satz, den auch ich unterschreiben kann. Dennoch war für mich der "Fall Lahrtz" damit noch nicht abgetan. Alle Fakten sprechen dafür, dass Lahrtz nie selbst Zeuge Jehovas gewesen ist. Ihn interessiert das Thema sozusagen in erster Linie unter historischen Gesichtspunkten.

Im Gegensatz zu Lahrtz war ich sehr wohl mal Zeuge Jehovas und das von Kindheit an.

Also, als ich jenen oben genannten Artikel von Lahrtz gelesen hatte, da war mein Urteil: Er sagt nichts prinzipiell falsches, aber er kratzt an der Oberfläche herum. Zu den Tiefen der Problematik stößt er nicht vor. Was tun, war für mich jetzt die Frage. Eine Polemik mittels eines Leserbriefes mit ihm anfangen? Das schien mir nicht besonders sinnvoll, zumal er mich nicht näher kennt und damit automatisch gewisse Vorurteile wieder auf die Tagesordnung kommen.

Ich hatte mich dann für einen anderen Weg entschieden. Ich gab meine jahrelange publizistische Abstinenz auf und sandte der Redaktion der gleichen Zeitschrift ein Manuskriptangebot zu. Letztere veröffentlichte es dann auch in Heft 1/1997 ihrer Spalten. Lahrtz wird darin von mir nur in einer Fußnote erwähnt, um sozusagen die Kontinuität zum vorangegangenen Artikel herzustellen. Es wird nicht gegen ihn polemisiert. Dennoch hatte ich die Sache sehr wohl so verstanden, dass ich eine Art Gegenmeinung zu den geschönten Berichten, die Zeugen Jehovas betreffend, darlegen wollte.

Im Jahre 1997 hörte man das nächste mal von Lahrtz in Sachen Zeugen Jehovas. Diesmal war eine vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz herausgegebene Schriftenreihe (Sächsische Justizgeschichte Band 6) seine Tribüne. Darin streift er auch die Zeugen Jehovas, obwohl sein dortiger Beitrag nicht nur im Hinblick auf sie konzipiert war.

Mein Urteil zu Lahrtz wiederholte sich: Nichts prinzipielles falsches, aber wieder nur an der Oberfläche kratzend.

Ein Jahr später, meldet sich Lahrtz erneut zu dieser Thematik in der gleichen Schriftenreihe (Sächsische Justizgeschichte Band 8). Diesmal mit einem nur den Zeugen Jehovas gewidmeten Beitrag "Maulwürfe unter religiöser Tarnung". Auch ihn habe ich gelesen und muss, so leid es mir tut, mein Urteil wiederholen: Er sagt nichts prinzipiell falsches. Aber er kratzt weiter nur an der Oberfläche herum, ohne zu den Tiefen der Problematik vorzustoßen!

Sein Berufsweg hat ihn zum Archivar werden lassen. Man kennt ähnliches auch schon von Elke Imberger, die meines Wissens auch nie zu den WTG veranstalteten "Standhaft"-Veranstaltungen mit eingeladen wurde. Der Grund scheint ziemlich offenkundig zu sein. Ihre aufgrund umfassenden Aktenstudiums gewonnenen Thesen "passen" der WTG nicht so recht ins Konzept. Man vergleiche dazu mal beispielsweise:

Fallbeispiel Georg Bär

Auch Lahrtz bescheinigt der Studie von Elke Imberger "besonders interessante Ergebnisse" (S. 20).

Nun also hat der 1963 geborene Jens-Uwe Lahrtz auch seine Dissertation zugleich als Buchhandelsausgabe vorgelegt unter dem Titel:

"Nationalsozialistische Sondergerichtsbarkeit in Sachsen.

Das Beispiel der Verfolgung der Zeugen Jehovas in den Jahren von 1933 bis 1940"

Peter Lang Verlag, Frankfurt/M. 2003. 50,10 Euro.

Es ist bekannt, dass in Vergangenheit und Gegenwart, Sachsen mit eine der regionalen Hochburgen der Zeugen Jehovas darstellt. Das regional dafür im Naziregime zuständige Gericht befand sich in Freiberg (ab 1940 dann in Dresden). Es verwundert auch überhaupt nicht, dass aufgrund dieses Hochburg-Charakters besonders viele Zeugen Jehovas spezifische Akten, eben im Fundus jenes Freiberger Gerichtes vorhanden sind. Lahrtz redet davon, dass dort rund 2000 Zeugen Jehovas-Fälle, aktenmäßig erfasst sind. Worüber man sich allerdings "wundern" kann oder auch nicht, ist der Umstand, dass die angeblich ach so "antifaschistische" "DDR" es nicht geschafft hat, jenen Bestand einmal zu erschließen. Wäre die politische Wende von 1989 nicht eingetreten, so wurde das möglicherweise noch heute "geheime Verschlusssache" sein. Folgt man Lahrtz, so lagerten die Akten lange Jahre im nicht öffentlichen Archiv der Stasi in Berlin in der Freienwalderstr. Erst im Zuge der politischen Wende gelangten sie im März 1990 nach Dresden, als derzeitigem Standort zurück.

Mein eigenes Aktenstudium in der Freienwalderstr. (Zur Zeit seiner Trägerschaft durch das Bundesarchiv) datierte vom Januar 1991. Diese beiden Daten machen deutlich, dass da die "Freiberg-Akten" schon nicht mehr vorhanden waren. Die Resultate meiner Studien aus den Aktenbestand der Freienwalderstr. befinden sich auch in der "Geschichte der Zeugen Jehovas. Mit Schwerpunkt der deutschen Geschichte".

Lahrtz hat aufgrund dieser Aktenlage und ihrer erstmaligen Auswertung in größerem Rahmen, sicherlich eine interessante Ausgangsbasis.

Auch Lahrtz musste erfahren, wie schon andere vor ihm. Von der WTG gibt es in der Vor-Garbe-Zeit k e i n e Unterstützung.

Das liest sich dann bei Lahrtz so (S. 17, 18):

"Die Leitung der Zeugen Jehovas selbst hat die wissenschaftliche Forschung durch Außenstehende zu diesem Thema lange Zeit nicht befördert. Man verwies beispielsweise den Autor im Juni 1991 aufgrund einer entsprechenden Anfrage mit Bitte um Einsicht in Quellenmaterial in einem unterschriftslosen Antwortschreiben mit dem Bemerken 'Sie [die Zeugen Jehovas J.-U.L.] möchten den Eindruck vermeiden, sich als Märtyrer darzustellen oder irgendwelche Personen oder Umstände der Vergangenheit zur Rechenschaft zu ziehen oder anzuklagen' … Erst im April 1997, also rund sechs Jahre später, war dann für den Autor eine Besichtigung des Archivs der Zeugen Jehovas in Selters/Lahn möglich."

Lahrtz seinerseits, seine Berufsbezeichnung wurde bereits genannt, war es, der die Freiberg-Akten in Dresden neu erfasste (dieweil die Stasi-"Findbücher" dazu, sofern es solche überhaupt gab) äußerst mangelhaft waren. Es versteht sich, dass in diesen Gerichtsakten nicht "nur" die Zeugen Jehovas vorkamen. Lahrtz vermerkt weiter, dass er sich von dem Berliner Zeugen Jehovas-Sprecher Peter Meyer, im Jahre 1993 erst einmal in einige geschichtliche Daten bezüglich der Zeugen Jehovas habe einführen lassen. Verständlich, Lahrtz war nie selbst Zeuge Jehovas. Aufgrund dieser seiner Biographie ist ihm meines Erachtens auch ein sachlicher Fehler unterlaufen.

Auf Seite 98 kommt er auch auf jene Verhandlungen zwischen WTG-Funktionären und der Gestapo im Jahre 1935 zu sprechen. Dabei erwähnt er auch den Anton Koerber mit der Anmerkung, dass Koerber im WTG-Auftrag mit den faschistischen Behörden Verhandlungen geführt habe. Dieser Fakt war mir vorher so nicht bewusst. Mir war lediglich bekannt, dass auch der in der Schweiz stationierte WTG-Funktionär Harbeck ein gleiches Tat. Aber die Nachprüfung hat jetzt ergeben. Lahrtz hat recht. Die WTG hat a u c h den Koerber aus den USA nach Hitlerdeutschland gesandt!   Man vergleiche dazu auch: Martin C. Harbeck

Im "Wachtturm" 1968 (S. 507, 508) liest sich der entsprechende Koerber bezügliche Passus so:
"Im Jahre 1935 wuurde er nach Deutschland gesandt, um zu versuchen, die Rotationsmaschinen im Zweigbüro der Watch Tower Society in Magdeburg, die Hitler hatte beschlagnahmen lassen, herauszubekommen und sie nach Russland zu befördern, in der Hoffnung dort ein Zweigbüro eröffnen zu können.
Das war eine äußerst schwierige Aufgabe, denn er wurde ständig von Agenten der Nationalsozialisten oder der Kommunisten beobachtet "
Die WTG räumt ein, das mit den Transfer nach Russland klappte nicht. Immerhin bezeichnend aber, welche Überlegungen da versucht wurde in die Tat umzusetzen.
In seinem Resümee vertritt Lahrtz die Meinung (S. 297f.):

"Die Auswertung dieses umfangreichen Materials am Beispiel der Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Anhänger der Zeugen Jehovas hat ergeben, daß es einerseits sowohl Beispiele für ein wohlwollendes Ermahnen von jüngeren Angeklagten oder auch offensichtliche Zurückhaltung bei der Vergabe von hohen Strafen gegen ältere oder gebrechliche Angeklagte gegeben hat, wie es andererseits eben auch, und zwar mehrheitlich, Beispiele für ein breites, zum Teil umfassendes Ausschöpfen der möglichen Strafmaße als 'unbelehrbar', als 'Funktionär' oder etwa als Wiederholungstäter gab."

Na ja, so kann man es vielleicht auch sehen. Dennoch ist meines Erachtens diese Sicht etwas "schief". Zunehmend war es doch so - etwa über das Instrumentarium der sogenannten Schutzhaft - dass die Gestapo sich doch als der eigentliche Herr des Verfahrens erwies. In den sieben Jahren 1933-40 konnte die Gestapo die traditionell gewachsene Justiz noch nicht völlig kaltstellen. Als "überflüssig" hat sie letztere wohl schon damals angesehen, und sie zunehmend in die Rolle bloßer Statisten gedrängt. Was nutzen da milde Gerichtsurteile, wenn im Anschluss daran, die unbegrenzte "Schutzhaft" folgte?

Sicherlich hat es auch Zeugen Jehovas gegeben, die aufgrund milder Gerichtsurteile mit einem blauen Auge davonkamen. Für die in Gestapo-Sicht "Funktionäre" und "Unbelehrbare" galt das mit Sicherheit nicht.

Einen Dissenzpunkt sehe ich auch in seiner Behauptung, die WTG-Funktionäre Balzereit und Dollinger wären schon unmittelbar nach dem Zeugen Jehovas-Verbot verhaftet und blieben das bis zu ihrem Gerichtsverfahren im Jahre 1935. Da widerspreche ich. G. redet meines Wissens davon, (S. 108) dass Balzereit zeitweilig nach Prag ins dortige Bethel emigrierte. Noch eindeutiger ist jedoch die Sachlage bei Dollinger. Der "schmiß doch den Laden" nach dem Verbot, dass soweit es die wirtschaftliche Tätigkeit der WTG anbelangte, ja gar nicht mal so radikal war. Auch Lahrtz erwähnt den Umstand, dass da beispielsweise noch Kalender für das Jahr 1935 produziert wurden. Im Buch von Hubert Roser findet man einen solchen abgebildet. Auch Lahrtz notiert, dass die Gestapo es lieber gesehen hätte, hätte sich die WTG selbst liquidiert (aufgelöst). Diesem Ansinnen kam man nicht nach. Folge auch das Verbot in Preußen (als relatives Schlußlicht) nach Sachsen und Bayern, die da zuerst aktiv waren. Jedenfalls hat Dollinger noch in den Jahren 1934/35 Nazibehörden mit Eingaben traktiert. Sehr wohl noch auf freiem Fuß sich befindlich. Man kann dazu auch Dollingers eigenen Bericht vergleichen, der in diesem Punkt auch Lahrtz widerspricht.

Hans Dollinger Erinnerungen

Etwas verwundert nimmt man auch sein Literaturverzeichnis im Buch-Anhang zur Kenntnis.

Von dem Autor Detlef G. erwähnt er dort nur zwei kleinere Arbeiten, nicht aber dessen "Zwischen Widerstand und Martyrium". Immerhin taucht letzteres Buch noch in einigen Fußnoten bei ihm mit auf. Der Autor Gebhard existiert für Lahrtz auch nur in der Form des Uraniabuches. Das Buch des Hans Jonak v. Freyenwald aus dem Jahre 1936 verzeichnet er zwar auch; ebenfalls den Lahrtz-eigenen Aufsatz in den "Beiträgen zur Geschichte der Arbeiterbewegung". Jedoch das in der gleichen Zeitschrift auch ein Aufsatz über Jonak erschien, hält er schon wieder für nicht registrierenswert.

Die WTG wird es ihm danken. "Die 'Guten' ins Körbchen - die 'Schlechten' ins Kröpfchen." Zu den Nicht-Nutzern des Internet's scheint Lahrtz übrigens auch zu gehören. Noch wird man ja wohl die Nichtnutzung des Internet's nicht als offiziellen Disqualifizierungsgrund benennen dürfen. Noch ...

Ob man das in einigen Jahren auch noch so hält, scheint mir so sicher nicht zu sein.

Im Anhang seines Buches bietet Lahrtz auch einige wenige Reproduktionen. Ich würde es so einschätzen, dass aus dem ihm zugänglichen Aktenstudien sicherlich ausagekräftigere Dokumente hätten herausgefischt werden können, als es tatsächlich der Fall ist. Immerhin eines dieser Dokumente sei auch hier wiedergeben. Dem Thema Verweigerung des Hitlergrußes und der Konsequenzen gewidmet.

Exkurs: Triller

Auf eines kann man wohl warten: dass der Zeuge Jehovas Kurt Willy Triller aus Eppelheim, postwendend eine Leserbrief an eine örtliche Zeitung schreibt. Und mittlerweile kann ja Herr Triller schon auf eine staatliche Anzahl solch veröffentlichter Leserbriefe verweisen.

Public Relation im WTG-Sinne ist ihm somit schon "in Fleisch und Blut" übergegangen.
Sollte es sich nicht um eine Strassenbenennung handeln, sondern "nur" um eine Stolperstein-Verlagung. Auch diese Anlässe sind dann für Herrn Triller offenbar hochwillkommen.

Ein Beispiel dieser Art ein von ihm in der "Schwetzinger Zeitung" veröffentlichter Leserbrief. (23. 5. 2009)
http://www.morgenweb.de/meinung/leserbriefe/schwetzinger_zeitung/20090523_srv0000004205147.html

Hocherfreut teilt Herr Triller darin mit, es gäbe mittlerweile schon 22 Straßen in Deutschland, welche Namen von Zeugen Jehovas trügen.
Sollte also ein auch an Personenkult interessierter, etwa bei Herrn Triller diesbezüglich nachfragen.
Man kann wohl unterstellen. Jene 22 Straßennamen vermag selbiger mittlerweile schon "auswendig herunterzurattern". Denn das Faktum nach Zeugen Jehovas benannte Straßen zu erwähnen, vergisst Herr Triller, in seinen Leserbriefen, selten.
So auch in einem Leserbrief von ihm in der Zeitschrift "Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung".

Nicht dass Herr Triller sich durch den Titel jener Zeitschrift besonders angesprochen fühlen würde; dass wohl eher weniger.
Da aber die Herren Lahrtz, und als indirekte Reaktion auch Gebhard, dort mal Zeugen Jehovas bezügliches publiziert hatten, konnte man fast darauf warten. Auch Herr Triller würde dort noch seinen "Senf" dazu geben. Hätte einer im voraus eine Wette abgeschlossen, dass dieser Umstand eintreten würde, er wäre garantiert zum Gewinner jener (hypothetischen) Wette geworden!

Im genannten Fall  muss Herr Triller etwas "kleinere Brötchen" backen. Für eine Straßenbenennung, reicht es diesmal nicht. Er konnte  "nur" die Verlegung von zwei Stolpersteinen zu berichten.

Als einen der diesbezüglichen Namen benennt Herr Triller:
Johann Peter Hildenbeutel, der am 11. April 1940 im KZ Mauthausen ums Leben kam, in der Baumeisterstraße 34, Karlsruhe-Südstadt.

Nun will ich ja nicht um des Kaisers Bart streiten. Ich merke lediglich an, dass ich es in der veröffentlichten Literatur andernorts, Herrn Hildenbeutel betreffend etwas anders las. Und zwar so:
"Hans Hildenbeutel, Zeuge Jehovas, am 11. April
1941 44-jährig im Konzentrationslager Sachsenhausen ermordet." (In einem 1993 vom Stadtarchov Karlsruhe veröffentlichten Band. Dortiger Autor Manfred Koch, S. 70 f.)

Also lassen wir mal die Frage unbeantwortet, was denn nun zutrifft Sachsenhausen oder Mauthausen. Da Mauthausen eindeutig das berüchtigtere Vernichtungslager war, mag es ja sein, dass die Angabe von Triller zutreffender ist.

Als zweiten Namen nennt Triller noch:
"Adolf Wilhelm Mühlhäuser, der am 20. März 1940 im KZ Mauthausen ermordet wurde, in der Moningerstraße 4 in der Karlsruher Weststadt. "

Tja, und da nun Herr Triller auch Herrn Mühlhäuser erwähnt, kann ich es mir doch nicht verkneifen anzumerken, dass was Herr Triller zu letzterem mitteilt, ist etwas "mager" ausgefallen.

Will man etwas ausführlicher auf den Fall Mühlhäuser zu sprechen kommen, könnte man - beispielsweise - aus dem von Hubert Roser herausgegebenen einschlägigen Buch etwa auch dieses zitieren:

"Durch die Aussagen Frankes konnte die Gestapo die Dienstleiter in den größeren Städten Badens, der Pfalz und Südhessens überführen:
Adolf Mühlhäuser ... die alle seit 1935 von Franke mit den zunächst in Karlsruhe und dann in Mannheim hergestellten »Wachttürmen« beliefert worden waren." (S. 67 f.)

Im Klartext: Der Genannte Franke, war nicht "irgendein" Franke, sondern das war der in der Zeugen Jehovas-Geschichte auch andernorts bekannte Konrad Franke.
Ergo bescheinigt auch das Buch von Roser selbigen, dass Mühlhäuser (und noch ein paar mehr) durch Franke der Gestapo ans Messer geliefert wurden.

Weiter liest man bei Roser thematisch noch (S. 121 f.)
"Als ersten Dienstleiter hatte es im Juni 1936 Adolf Mühlhäuser aus Karlsruhe getroffen, der bei der Verteilung von Druckschriften auf frischer Tat ertappt worden war. Bei den Ermittlungen der Gestapo war es Kriminalsekretär Heinrich Hörner, der alle Kraft und Berufserfahrung daran setzte, den Aufbau und die Treffpunkte der Karlsruher Bibelforscher-Gruppen herauszubekommen.

Immer wieder führte er umfangreiche Geständnisvergleiche und Gegenüberstellungen durch und hoffte so, die zunächst schweigenden Bibelforscher überführen zu können. Dank seiner eifrigen Ermittlungsarbeit wurden schließlich acht Glaubensbrüder bzw. -Schwestern vom Mannheimer Sondergericht zu Gefängnisstrafen zwischen zwei und sechs Monaten verurteilt.
Adolf Mühlhäuser war allerdings nicht unter ihnen.
Nachdem Mitte September 1936 seine bedeutende Stellung innerhalb der badischen Zeugen Jehovas erkannt worden war, wurde das Verfahren abgetrennt und an die Aufrollung der landesweiten IBV-Organisation gekoppelt.

Die Erleichterung Hörners, sein Opfer doch noch umfassend überführt zu haben, geht deutlich aus dem Abschlußbericht hervor, in dem der Gestapobeamte frohlockte, daß
Mühlhäuser durch die Aussagen „des beschuldigten Franke nunmehr den ihm zur Last gelegten Sachverhalt rückhaltlos zugegeben" habe.

Das alles hatte für Mühlhäuser dann letztendlich die Konsequenz, im Alter von 48 Jahren, von den Nazis ermordet worden zu sein.

Ergänzend kann man zum Fall Mühlhäuser, etwa bei Graffard lesen:
"Adolf Mühlhäuser wurde zunächst in Vorbeugehaft genommen (vom 11.6.1936 bis zum 23.11.1936) und anschließend ins Mannheimer Gefängnis überstellt (vom 23.11.1936 bis zum 23.5.1938).
Schließlich brachte man ihn als Vorbeugehäftling nach Dachau und Mauthausen (vom 23.6.1938 bis zum 20.3.1940), wo er starb.
Seine Frau Emma befand sich bereits seit dem 10.3.1936 im Mannheimer Gefängnis in Vorbeugehaft (bis zum 1.8.1936). Im Anschluß an eine viermonatige Haftzeit in Gotteszell (ein ehemaliges Kloster im Raum Schwäbisch-Gmünd, das in ein Gefängnis umgebaut worden war) wurde sie am 17. April 1940 nach Ravensbrück deportiert, wo sie bis zum 8. Mai 1945 blieb.
Ihren Sohn Fritz hatten die Eltern 1936 in die Obhut seiner damals 25jährigen älteren Schwester gegeben. Dennoch erhielt der Zwölfjährige 1939 eine Vorladung vom Jugendamt und wurde in ein Umerziehungsheim geschickt. Es sei ebenfalls erwähnt, daß man den Mühlhäusers auch den Schrebergarten wegnahm, da sie als Zeugen Jehovas für unwürdig befunden wurden, deutsche Erde zu bestellen. "

Sicherlich kann man auch Herrn Franke nicht unterstellen, aus „Lust" am Verrat seine damaligen Aussagen gemacht zu haben. Das sicherlich nicht.
Dennoch muss die Frage gestattet sein.
Ist solch ein Mann prädestiniert, in erster Reihe, nach 1945, die Zeugen Jehovas in Deutschland zu repräsentieren. Wäre die „zweite Reihe" für ihn nicht angemessener gewesen?

Und was Herrn Triller anbelangt. Mit Herrn Roser wird er ja wohl kaum „über Kreuz liegen". Denn auch Roser wurde aktiv auf etlichen sogenannten „Standhaft"-Veranstaltungen der WTG vermarktet.
Herr Triller muss es sich aber sagen lassen, einen wesentlichen Tatbestand in seinem Leserbrief-Votum zu unterschlagen.
Ergo hat Herr Triller für sich garantiert keine Strassenbenennung verdient. Er darf sich lediglich in das Heer der sonstigen WTG-Geschichtsklitterer einordnen!

Weiteres über den Trittbrettfahrer Triller

Mysnip.175435

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