Annotationen zu den Zeugen Jehovas

Kriegslist zum Anfassen

Siehe auch als thematisch verwandt: Schlafende Hunde geweckt

Zu den Grundsätzen der Zeugen Jehovas gehört auch die sogenannte "Theokratische Kriegslist". Das heißt, man hat keine Skrupel auch in bestimmten Situationen mit Lügen, Täuschungsmanövern und ähnlichem zu arbeiten.
Man darf hier einen Namen nennen: Willi Pohl, seinerzeitiger Präsident der deutschen Wachtturmgesellschaft (im Jahre 2008 verstorben), war in früheren Jahren für die Untergrundorganisation der Zeugen Jehovas in der DDR und einigen anderen Ostblockstaaten zuständig. Unter seiner maßgeblichen Federführung, wurden den höheren Zeugenfunktionären in diesen Ländern, auch entsprechende Instruktionen zugeleitet, die als "Königreichsdienst - Schulkurs" Teil A und B firmierten. Schon in der Nummer 4 der "Christlichen Verantwortung" wurde darauf eingegangen. Wenn auch zwar nicht besonders aussagekräftig. Aber immerhin ist zu registrieren. Dieser Fakt wurde thematisiert. Man vergleiche dazu: Untergrund Königreichsdienstschule
Entsprechend den von Pohl ausgegebenen Direktiven, etwa die sogenannten "Brandmauerbestimmungen" bestand die Aufforderung, diese schriftlichen Instruktionen, nachdem sie durchstudiert worden waren, anschließend wieder zu vernichten. In der Regel wurde das auch so praktiziert. Wie man aber weiß, der Fall Hermann Laube und Wolfgang Kirchhoff (beide hochkarätige Stasi-IM in den Reihen der DDR-Zeugen Jehovas) belegen es, war die Stasi in etlichen Fällen "stiller Mitleser" dieser Dokumente. Sie wusste also sehr wohl, was da gespielt wird. Der Stasi-Funktionär Herbrich bringt denn auch in seinen Informationen an seine Vorgesetzten diverse male zum Ausdruck, dass seine Informationen nur informell, aber nicht offiziell verwendet werden können, wegen Quellengefährdung. Und so sind denn Kirchhoff und Laube, auch erst nach dem Ende der DDR "aufgeflogen". Zu DDR-Zeiten hingegen gehörten sie zu den von der Stasi "kräftig gemolkenen Kühen".

Der schon genannte Wolfgang Kirchhoff, wurde von der Stasi unter anderem als GM "Max" geführt. Später dann von der Stasi noch als IM "Albert" umbenannt. In einer nachfolgend noch genannten Akte der "Gauckbehörde", datiert vom 4. 6. 63 findet sich auch der Satz: Durch den IM "Albert" wurde bekannt, daß am 16. 6. 63 um 10.00 Uhr und 13.00 Uhr bei der Teufelsthalbrücke und um 19.00 Uhr in der Wohnung des … Erfurt, illegale Treffen führender Funktionäre der "Zeugen Jehovas" stattfinden. … Das illegale Treffen am 16. 6. um 10.00 Uhr an der Teufelsthalbrücke wird konspirativ überwacht.

In den Stasiakten der "Gauckbehörde" (MfS -HA XX/4 Nr. 2309) gibt es auch einen aufschlussreichen Bericht vom 11. 4. 1962 verfasst von dem Stasifunktionär Herbrich. Letzterer berichtet:
Durch den GM "Max" der B(ezirks) V(erwaltung) Gera wurde der zentrale Funktionär der Organisation "Zeugen Jehova" in Thüringen … am 30. 12. 1961 bei seinem Zusammentreffen mit dem GM unter dem Decknamen … bekannt. Dieses Treffen diente zur Aufnahme der Verbindung der Organisation "Zeugen Jehova" über … mit den illegalen Gruppen im Gebiet von Gera. Das Treffen fand in der konspirativen Wohnung der "Zeugen Jehovas" in Gera … wh.: Gera, Vollersdorferstr. statt.
Der nächste Treff des GM "Max" mit … fand am 6. 1. 62, wie vereinbart, wiederum in der genannten konspirativen Wohnung in Gera statt.
… übergab dem GM die neuesten Informationen und Anweisungen der Organisation "Zeugen Jehova". Weiterhin legte er dem GM dar, nach welchen neuen System die illegalen Gruppen in der DDR die Verbindung mit der Organisation in Westdeutschland halten.

Wie vereinbart führte der GM "Max" am 5. 2. 62 mit … einen weiteren Treff in ihrer konspirativen Wohnung in Gera durch. Der Treff diente dazu, um konkrete Einzelheiten festzulegen. Der GM "Max" wurde als verantwortlicher Funktionär für das Berichtsystem Gera (dazu gehören die umliegenden Gruppen) durch … eingesetzt.
Es erfolgte eine neue Gebietseinteilung. Das neue Berichtsschema besprach … ebenfalls mit "Max". … übergab Filmnegative für Vervielfältigungen und wiederum einige neue Informationen der Zentrale "Zeugen Jehovas". "Max" übergab … den Monatsbericht über die geleistete illegale Tätigkeit der Gruppe Gera, eine Deckadresse aus Gera und den Namen des voraussichtlichen Kurier. Zur Aufrechterhaltung der Verbindung mit … teilte er dem GM seine Anlaufstelle Frl. … Erfurt, Karthäuserstr. … bei … mit.
Ein neuer Treff wurde nach diesem nicht vereinbart. … Bemerkte jedoch, daß ca. aller 8 Wochen Besprechungen, solcher verantwortlicher "Zeugen Jehovas" wie "Max", in Jena stattfinden und er den Termin für die nächste Besprechung noch mitgeteilt bekommt.

Die am 5. 2. 62 durchgeführte Beobachtung und danach einige leitenden Ermittlungen des … ergaben folgendes:
Bei dem zentralen Funktionär der "Zeugen Jehova" in Thüringen handelt es sich um …in … Krs. Sömmerda wh.: Erfurt … Tätigkeit: selbst. …meister.
… wohnte bis 1958 bei … geb. am … in …Thr. wh.: Leipzig, Gorkistr. …
Bei …, der selbständiger … ist und eine eigene Werkstatt besitzt, ging … in die Lehre und erlernte den Beruf eines … Von der BV Leipzig wurde … als Stadt- und Gruppendiener, … als Schuldiener u. a. operativ bearbeitet und am 25. 2. 1954 inhaftiert.
… wurde am 28. 5. 1957 aus der Haft entlassen. Am 10. 1. 1958 verzog er nach Erfurt, Dohlberg …

In einer weiteren Information der gleichen Akte vom 29. 7. 63 berichtet Herbrich
Im Gebiet unserer Republik wurde bzw. wird eine sog. "Königreichsdienstschule" für die systematische Schulung der sog. "Gebietsdiener" (verantwortliche Funktionäre für 3 illegale Gruppen - ca 100 in der DDR) durchgeführt. Verantwortlich für die illegale Schule der "Z. J." in der DDR ist der Kreisdiener von Thüringen … geb. … wh.: Erfurt, Hermann-Jahn-Str. …
sowie dessen Stellvertreter … geb. am … wh.: Weimar, Am Kranach …

Nach der systematischen Schulung der "Gebietsdiener" soll die systematische Schulung der untergeordneten "Versammlungsdiener" im Jahre 1964 beginnen. In 14-tägigen Schulungskursen wurden bzw. werden die genannten Funktionäre des … ausgebildet. Bei dem Wochenendhaus handelt es sich um ein Objekt in der Kleingartenanlage, Am Blosenburghang in Erfurt, am Samuel-Beck-Weg. Ein zweites Objekt wird z. Zt. gebaut, was sich im Thüringer Wald, zwischen Herges-Hallenberg und Bermbach befindet. Sobald dieses fertiggestellt ist, werden dort die Schulungskurse der Funktionäre weiter durchgeführt. Im vergangenen Jahr wurden bereits einige Kurse in dem Objekt in Erfurt durchgeführt.

Die Schulung der Spitzenfunktionäre für das Jahr 1963 begann am 29. 6. 63 in Erfurt. Der 1. Durchgang war am 14. 7. beendet, der 2. Durchgang beginnt am 20. 7. und endet am 4. 8. 63.
Von den 8 "Gebietsdienern" des "Kreisdieners" …, wurden bereits 7 auf dieser "Königreichsdienstschule" ausgebildet. Der neu ernannte "Gebietsdiener" … wh.: Uhrdruf wird zu einem späteren Zeitpunkt die "Königreichsdienstschule" besuchen, da der Beschickungsplan bereits bei seiner Ernennung ausgearbeit war. Den 1. Durchgang dieser "Schule" im Jahre 1963 besuchten folgende Personen:
1. … wh.: Rudolfstadt (war mit Ehefrau)
2. … wh.: Arnstadt (war mit Ehefrau)
3. … wh.: b. Leipzig (war mit Ehefrau) gehört zum Gebiet des "Kreisdieners" … aus Leipzig.
4. … wh.: Gera
Als Schulungsleiter fungierte der "Kreisdiener" … der sich für die Dauer dieses Lehrganges ebenfalls ständig in dem Objekt aufhielt und übernachtete.

Den 2. Durchgang, der am 20. 7. 63 beginnt, leitet der … aus Weimar.
Die weitere Beschickung der "Königreichsdienstschule" erfolgt von Spitzenfunktionären außerhalb des Raumes Thüringen, die jedoch noch nicht bekannt sind.
Zur Versorgung und Abdeckung der Spitzenfunktionäre werden von ihnen auch die Frauen mitgenommen, die jedoch nicht an der "Königreichsdienstschule" teilnehmen. Der gebotene Lehrstoff ist aus dem Buch "Die Königreichsdienstschule" entnommen. Das Buch ist in fotokopierter Form abgeheftet in einem Leitzordner, für jeden Teilnehmer vorhanden. Das Material ist gezeichnet, daß es nur für diese "Königreichsdienstschule" bestimmt ist. Weiter werden "Sonderaufzeichnungen" des Lange vorgelesen (Einfügung: hier hat offenbar, interessanterweise, die Gauckbehörde bei ihrer prinzipiellen Namensschwärzung einmal einen solchen übersehen!) die speziell auf die Situation in der DDR abgestimmt sind. Diese "Sonderaufzeichnungen" liegen fotokopiert vor.

Die behandelten Themen gliedern sich in 5 "Lehrstücke":
1. "Königreichslehren"
2. "Felddienst"
3. Zusammenkünfte
4. "Aufseher"
5. Vorträge.
Der "Kreisdiener" … hält in dem Schulungskurs täglich 1-2 Vorträge zu den genannten Themen.

Das Tagesprogramm sieht 2mal 4 Stunden direkten Unterricht vor und 4 Stunden Selbststudium. Der Unterricht sieht öfters schriftliche Wiederholungen vor, die mit Punkte bzw. Prozente bewertet werden. Am letzten Sonnabend eines jeden Durchganges wird eine Gesamtwiederholung vorgenommen.

Der Tagesablauf beginnt um 6.00 Uhr und endet um 22.00 Uhr. Zur Absicherung der "Königreichsdienstschule" werden lediglich in den Nachtstunden sämtliche Unterlagen in einem Koffer und die "Sonderaufzeichnungen" des … in einem besonderen Umschlag in der Zwischendecke der Küche aufbewahrt.
Am letzten Freitag eines jeden Durchganges wird vom Leiter der "Schule" der beste Teilnehmer beauftragt, im Auftrage aller Teilnehmer der "Königreichsdienstschule" einen Dankes-Brief an der Präsidenten der Sekte in den USA K n o r r zu verfassen.
Am 3. Sonntag ihres Aufenthaltes in dem Objekt ist Mittag bzw. Nachmittag wieder die Abreise. Sie erfolgt mit der Bahn bzw. mit PKW.
Die Anreise erfolgt über die Wohnung des … in Erfurt, von wo man die Teilnehmer in das Objekt am Samuel-Beck-Weg bringt.

Maßnahmen:
1. Feststellung und Erfassung sämtlicher "Gebietsdiener" aus dem gesamten Gebiet unserer Republik (da diese noch nicht bekannt).
2. Mit Beginn der Schulung der "Versammlungsdiener", durch geeignete Maßnahmen die gesamte weitere Schulung der Masse der Funktionäre unterbinden.
(Herbrich)
Olt.

In der gleichen Akte aus dem Bestand der "Gauckbehörde" befindet sich auch ein vom 25. 6. 1965 datierter "Auskunftsbericht" über den vorstehend beschrieben "Kreisdiener" (Lange).
Ihn in vollem Wortlaut zu zitieren, wäre zu umfangreich. Immerhin einige Kernsätze sollen nicht vorenthalten werden:
geb. am … wohnh.: Erfurt, Hermann-Jahn-Str. … Beruf: … (Heimarbeit)
… ist von Jugend an im fanatischen Sinne der "Zeugen Jehova" … erzogen worden. Am 29. Februar 1954 wurde … wegen aktiver illegaler Tätigkeit inhaftiert … wurde im März 1957 vorzeitig aus der Haft entlassen. …
Im Zuge der Maßnahmen der Zentrale der "Zeugen Jehovas" in Westberlin im Jahre 1960/61 in Vorbereitung auf einen sogenannten "Ernstfall" wurde … als späterer "Kreisdiener" für die Bezirke Erfurt, Gera und Suhl auserwählt …

Es muß eingeschätzt werden, daß dem "Kreisdiener" … vermutlich sämtliche "Bezirks"- und "Kreisdiener" in der DDR bekannt sind. Auf jeden Fall kennt er davon den größten Teil. Ihm ist auch der … (Werner L...) in Dresden als Chef der Leitung der Sekte in der DDR bekannt. … ist als "Kreisdiener" der Sekte "Zeugen Jehovas", der die Deckbezeichnung … trägt, für den gesamten Raum Thüringen verantwortlich und leitet als solcher 8 "Gebiete" 32 illegale Gruppen mit 1 300 aktiven Mitgliedern der Sekte "ZJ", die in 6 000 Stunden monatlich für die Sekte neue Mitglieder zu gewinnen versuchen. Die genaue Struktur mit sämtlichen Funktionären liegt vor …

Seit April 1964 unterhält … eine eigene Verfielfältigungseinrichtung mit einem Abzugsapparat. Damit wurde die Vervielfältigung in den einzelnen Gebieten aufgehoben. Die Verfielfältigungseinrichtung befindet sich in der Wohnung der … wohnh.: Erfurt, Regierungsstraße … Die Tochter der … schreibt die Matrizen. An der Vervielfältigung ist die "ZJ" … wohnh.: Erfurt, Brühler Str. … beteiligt. Zu verschiedenen Schreibarbeiten für die Sekte zieht … die Zeugin Jehova" … wohnh.: Erfurt, Gustav-Adolf-Str. … heran. … Das Kuriersystem mit den Anlaufstellen ist im wesentlichen vollständige aufgeklärt …

Der "Kreisdiener" … verfügt zur Zeit über ca. 100 000 MDN. Es handelt sich um Spendengelder von Mitgliedern der Sekte "Zeugen Jehova" für die "gute Hoffnung". Dieses Geld wurde bei Vertrauenspersonen, die nur den "Gebietsdienern" bekannt sind, aufbewahrt. Eine kleinere Summe davon befindet sich bei den "Gruppendienern". In den Gebieten wird je nach ihrer Größe eine Summe von monatlich ca. 800 - 1000 MDN gesammelt. Der "Kreisdiener" weist in seinen monatlichen Besprechungen die "Gebietsdiener" an, welche Summe jedes Gebiet abzuliefern hat. Dieses Geld wird dann von den Sonderkurieren bei ihren Kurierfahrten abgeholt.

Die insgesamt aufgebrachte Summe an Spendengeldern lag weitaus höher als 100 000 MDN. Es wurden davon PKW und Kräder gekauft sowie die Unkosten der Vervielfältigung gedeckt … Zur Durchführung seiner illegalen "ZJ"-Tätigkeit hat … einen Pkw Trabant 601 zur Verfügung, der Eigentum der Sekte ist und von Spenden der Mitglieder gekauft wurde. Der Pkw ist polizeilich angemeldet auf den "ZJ" … wohnh.: Erfurt, Grolmannstr. …
hat den "Kreisdiener" … bis April 1965 gefahren. Seit Mai 1965 fährt … diesen PKW selbst. Im März 1965 hat sich … außerdem für seine illegale "ZJ"-Tätigkeit ein Krad mit Beiwagen von der "Zeugin Jehova" … aus Bad Blankenburg gekauft.
(Herbrich) Oberltn.

Rätselfrage: In dem Y.'schen "Visier"buch wird auch darüber berichtet, dass Herr Martin J., zu DDR-Zeiten auch Schulungskurse der "Königreichsdienstschule" durchführte. Auf dem Titelblatt dieser Publikation ist er auch mit einem Foto abgebildet, dass ihn auf einem Krad zeigt. Dazu vermerkt der Text im Buch, dass (auch) dieses Foto von der Wachtturmgesellschaft zur Verfügung gestellt wurde. Frage wie mögen sich da wohl die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse verhalten haben? Frage Nummer zwei. Sein Sohn Michael Jahn zeichnet als Eigentümer des Corona-Verlages. Auch dazu die Frage: Wie sind da die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse?

Trotz der Anweisung von Pohl, ist also der Text des sogenannten "Königreichsdienst-Schulkurs" für die DDR Zeugenfunktionäre übriggeblieben. Der Zeugenapologet und mutmaßlich gekaufte Schreiberling der Zeugen Jehovas, Prof. Dr. Gerhard B., ist sich nicht zu schade, in einem Elaborat, die Theokratische Kriegslist der Zeugen Jehovas (selbst in Kriegslistmanier) zu bagatellisieren und herunterzuspielen. Ob seine Gewährsmänner ihm wohl auch nachstehendes Dokument zugänglich gemacht haben? Ich bezweifle es. Man vergleiche auch:
Gerhard B...
Nachstehende einige wesentliche Zitate. Ich verzichte darauf sie im Detail zu kommentieren. Mögen dies denn andere tun, so sie dazu "Lust" haben.

(1) Eine Lüge ist eine falsche Aussage gegenüber jemand, der berechtigt ist, die Wahrheit zu wissen, mit dem Ziel, eine dritte Person zu schädigen. Ein Christ darf nicht lügen, denn Lügen führen zum Verlust des Lebens. Wenn ein Christ vor Gericht unter Eid aussagt, ist er verpflichtet, die Wahrheit zu sagen oder die Strafe für eine Aussageverweigerung auf sich zu nehmen. Verfolgungsorgane oder Nachbarn, die als Spitzel eingesetzt wurden, haben kein Recht, die Wahrheit über theokratische Dinge zu erfahren.
Wie könnte man Fragen, die von solchen Leuten gestellt werden, beantworten? Zunächst besteht die Möglichkeit, Gegenfragen zu stellen. Z. B. auf die Frage: "Sind sie ein Zeuge Jehovas?" könnte man die Gegenfrage stellen: "Haben wir in unserem Land Glaubensfreiheit oder nicht?" Sollte die Antwort "nein" lauten, kann man fragen: "Wo steht das in der Verfassung geschrieben?" Antwortet derjenige mit "ja", könnte man sagen: "Dann habe ich keine Veranlassung, auf diese Frage einzugehen."…

(2) Eine andere Möglichkeit besteht darin, eine allgemein richtige Antwort zu geben, die und selbst nicht belastet, jedoch den Fragesteller befriedigt oder abweist. Z. B. könnte man auf die oben gestellte Frage auch antworten: "Ich gehöre weder einer Konfession noch einer Sekte an."

(3) Eine Kriegslist ist eine falsche Aussage oder ein absichtliches Irreführen des Gegners, um theokratische Interessen zu verteidigen oder zu verbergen. Die Bibel zeigt durch viele Beispiele, daß Kriegslist erlaubt ist und Jehovas Billigung hat, soweit sie zum Schutz der Königreichsinteressen angewandt wird. Wenn unsere Gegner uns daraufhin der Lüge bezichtigen, können wir immer darauf hinweisen, daß niemand durch unsre Aussagen geschädigt wurde, ja im Gegenteil, wir suchten nach Mitteln und Wegen, um Menschen vor dem Unglück zu bewahren, gegen Gott zu streiten.

(4) Ob und wie ein Christ Kriegslist anwenden sollte, muß er in jedem Fall selbst entscheiden. Er kann beurteilen, ob es ratsam ist, Kriegslist anzuwenden und ausweichende Antworten zu geben, die den Feind von der Fährte abbringen oder nicht. Das hängt von den Umständen und Verhältnissen ab. Die Angelegenheit ist umfassend in der Aussage des Wachtturm vom Jahre 1956 unter dem Thema "Vorsichtig wie Schlangen unter Wölfen" behandelt worden.

(5) Wenn wir durch Verfolgungsorgane verhaftet werden, wird die Polizei z. B. ein Verhör durchführen. Niemand ist verpflichtet, vor Polizeiorganen irgendwelche Aussagen zu machen. Jeder hat das Recht, die Aussage zu verweigern und darauf zu bestehen, von einem Richter verhört zu werden. Niemand braucht sich selbst durch Aussagen zu belasten, selbst nicht vor einem Richter. Auf Fragen kann man dann antworten: "Darauf gebe ich keine Auskunft, vielleicht wollen Sie mich dadurch belasten."
Bei derartigen Verhören ist es immer gut, wenig zu sprechen, wenig zu wissen und auch über scheinbar nebensächliche Dinge nichts zu sagen, wie z. B. über seinen Lebenslauf, Steckenpferde usw. Auch wenn der Verhörende etwas behauptet, was nicht stimmt - beispielsweise falsche Lehrpunkte nennt und behauptet, wir würden dies so sagen - ist niemand verpflichtet, dies richtigzustellen....

(6) Während in Ländern, in denen Englisch gesprochen wird, der Angeklagte vor Gericht vereidigt wird, wenn er in eigener Sache aussagt, und der deshalb dann entweder die volle Wahrheit sagen oder eine Bestrafung für eine Aussageverweigerung auf sich nehmen muß, wenn er theokratische Dinge nicht preisgeben will, um keinen Verrat zu begehen, trifft dies in unserem Lande nicht zu. Wenn hier ein Angeklagter in seiner eigenen Sache vor Gericht befragt wird, darf er im Gegensatz zu der in jenen Ländern herrschenden Verfahrensweise nicht vereidigt werden. Der Umstand, daß er jetzt vor Gericht steht und nicht vor anderen Personen, die was von ihm wissen wollen, hat deshalb keinen Einfluß auf seine christliche Freiheit, Kriegslist zum Schutze theokratischer Interessen zu verwenden. Er vergeht sich damit nicht gegen einen Eid, weil er als Angeklagter vor Gericht einen solchen Eid nicht zu schwören braucht. Es kann sein, daß seine Antworten ihren Zweck erfüllen und das Gericht sich damit zufrieden gibt. Die Verfolger könnten dadurch von der Spur abgebracht werden. Doch könnte das Gericht auch den Sachverhalt ermitteln und feststellen, daß seine Aussagen ausweichend waren, wodurch der Bruder es dann schwerer hätte. Doch würde er dann leiden, weil er die Interessen der Brüder und des Werkes schützen wollte.

(7) Wie weit Brüder vor Gericht gehen können, indem sie ablenkende Aussagen machen, müssen sie selbst nach ihrem besten Urteilsvermögen, das sie als Gott hingegebene Diener aufbringen können, entscheiden. Sie müssen auch die Folgen für das auf sich nehmen, was sie sagen. Es hängt zum größten Teil von den Umständen und den Interessen ab, die auf dem Spiel stehen, und ein jeder muß nach bestem Können selbst beurteilen, wie weit er gehen sollte, um die Interessen der Theokratie zu schützen, doch dabei sich gleichzeitig gegen keinen Eid vergehen wenn er zur Eidesleistung aufgefordert werden kann. Das geschieht in der Regel, wenn jemand als Zeuge vor Gericht aussagen muß. Wenn jemand in Gottes Namen zur Eidesleistung veranlaßt wird, muß er wissen, daß er entweder die Wahrheit sagen und damit evtl. auch Geheimnisse preisgeben muß, die die Brüder oder das Werk in Mitleidenschaft ziehen könnten, oder aber daß er völlig schweigen und die Bestrafung dafür hinnehmen muß. Wenn er nicht in seiner Ergebenheit zu Jehova schwach wird, wird er schweigen, anstatt die Brüder oder die Organisation zu verraten.

(8) Wie verhält man sich, wenn man der berüchtigten Gehirnwäsche durch Isolierung oder Einzelhaft ausgesetzt werden soll? …
(9) Beschäftige deinen Sinn während der Zeit der Einzelhaft oder Isolierung beständig mit dem Worte Gottes. Versuche dich an Bibelstellen, Begebenheiten, Beispiele, usw. zu erinnern. Gehe den Stoff immer wieder in deinen Gedanken durch. Versuche dich an verschiedene Beweise und Gedankengänge zu einem Thema zu erinnern. Widme dich auch immer wieder wachen Sinnes dem Gebet. Nimm dabei eine unbequeme Lage ein. …

(10) Wie sollten sich Jehovas Zeugen im Gefängnis verhalten? Im Gefängnis besteht im allgemeinen keine Organisation der Gemeinschaft der Brüder, d. h. es gibt dort weder von der leitenden Körperschaft eingesetzte verantwortliche Brüder, noch ein solches Komitee. Wenn daher ein Bruder im Gefängnis etwas tut, was außerhalb des Gefängnisses den Gemeinschaftsentzug zur Folge hätte, ist es nicht möglich, ihm im Gefängnis die Gemeinschaft zu entziehen. Im Gefängnis kann man sich aber örtlich vor einem solchen Bruder, der übles getan hat, schützen, indem man ihn nicht mehr als einen Bruder betrachtet. Die Sache wird durch die Gemeinschaft der Brüder behandelt werden, nachdem der Betreffende entlassen ist.

(11) Wenn durch schlechte Verhältnisse im Gefängnis die Gefangenen streiken oder zu Unruhen auffordern sollten, werden sich Jehovas Zeugen niemals daran beteiligen. …

(12) Wenn jemand noch einer Partei angehört, wird er zur Taufe nicht zugelassen. Ein Christ sollte sich bezüglich der politischen Bestrebungen der Welt neutral verhalten. Wenn erst nach der Taufe bekannt wird, daß der Betreffende noch einer Partei angehört, muß die Taufe als ungültig betrachtet werden. Es könnte ihm eine kurze Frist gesetzt werden, während der er diese Sache in Ordnung bringen kann, falls er sich in Unwissenheit darüber taufen ließ. Nachdem er die Angelegenheit bereinigt hat, mag er sich Jehova hingeben und kann getauft werden. Sollte er keine Änderung anstreben, wird seine Verkündigerkarte aus der Kartei herausgenommen und er wird nicht als unser Bruder betrachtet. Der Gesellschaft muß ein solcher Fall mitgeteilt werden. Den Brüdern würde man lediglich sagen, daß jene Person durch ihr Verhalten gezeigt hat, daß sie außerhalb der Gemeinschaft der Brüder steht. Ein Gemeinschaftsentzugsverfahren findet in einem solchen Fall nicht statt, da es sich um eine offenbare Entscheidung jener Person handelt, in der die Gemeinschaft der Brüder nur die Konsequenz zieht, wie in ähnlichen Fällen, in denen ein Verkündiger seine Neutralität verletzt. Die Person gehört zu denen, die die "Gemeinschaft verlassen" haben. Über die Wiedereinsetzung in den Stand eines Verkündigers entscheidet das Komitee.

(13) Haussuchungen dürfen von der Polizei nur zwischen 6.00 Uhr morgens und 21.00 abends durchgeführt werden (außer "wenn Gefahr im Verzuge ist"). Dazu muß gewöhnlich ein Haussuchungsbefehl vom Staatsanwalt vorliegen. wenn man allein in der Wohnung sein sollte, kann man verlangen, daß noch zwei Zeugen zugegen sind, es sei denn ein Staatsanwalt wäre dabei. Außerdem sollte man ein Verzeichnis oder einen Bescheid über die mitgenommenen Dinge verlangen. Damit Haussuchungen ohne nachteiliges Ergebnis verlaufen, ist es notwendig, darauf zu achten, daß in der Wohnung niemals etwas herumliegt. Eingebaute Möbel, Betten, Bücherschränke, Bilder und Öfen sind im allgemeinen als Verstecke ungeeignet. Räume, die nicht zur Wohnung gehören, eignen sich dafür besser. Handwerker haben auch Gelegenheit, manche Dinge umzubauen und sie für Verstecken von Dingen brauchbar zu machen, die wir für unser Studium dringend benötigen. Während der Haussuchung laß niemals zu, daß die Beamten sich in der Wohnung zerstreuen. Bestehe immer darauf, daß ein Zeuge bei der Durchsuchung dabei ist. Benimm dich nicht herausfordernd, bleibe ruhig und bewahre stets dein Gleichgewicht. Wenn etwas gefunden wurde, versuche eine plausible Erklärung zu geben. Wenn die Durchsuchung vorbei ist, versuche unter Vorsichtsmaßnahmen andere Brüder zu warnen. In der Dienstbesprechung kann der Vorfall später besprochen werden, damit auch andere Brüder daraus lernen können.

Der nächste Abschnitt dieses Dokumentes geht einleitend in knappen Fragen und Antworten auf einige spezielle Dinge ein, wird aber im folgenden dann auch wieder ausführlicher:
(1) Wie sollen wir die Informationen der Gesellschaft behandeln? Nur denen zugänglich machen, für die sie bestimmt sind. Aufzeichnungen nicht länger als nötig behalten. Bei der Weitergabe sorgfältig und gewissenhaft sein. Das bedeutet in den meisten Fällen auch schriftliche Weitergabe. (Ungekürzt, um die Bedeutung nicht zu verändern).

(2) Müssen Ehefrauen über die Dienstangelegenheiten ihrer Ehegatten unterrichtet werden?
Nein, die Informationen sind vertraulich, die Verantwortung trägt der Bruder und nicht die Schwester.

(3) Was kann alles getan werden, um zu verhindern, daß der Gegner in theokratische Dinge Einblick nehmen kann?
A. Des Gegners Arbeitsweise
1. Versuch, verantwortliche Brüder zum Verrat zu bewegen, um Einblick zu bekommen.
2. Durch Beobachtungen und besonders durch Abhöreinrichtungen viele Einzelheiten in Erfahrung zu bringen, um sich ein möglichst genaues Bild machen zu können. Der Zweck: Das Werk lahmzulegen oder wenigstens zu unterlaufen.
3. Er benutzt mehrere hundert Meter weitreichende Richtmikrophone, Laserstrahlen zum Scheibenabtasten und Mikromikrophone mit Kleinstsendern, die irgendwo eingebaut werden können. Ferner Abhören von Telefongesprächen einschließlich Kenntnis der Nummer des Teilnehmers.

B. Was zum Schutz des Werkes oder der Brüder getan werden kann
1. Vertraue dem Gegner nicht, wenn er dich mit süßen Worten zur Zusammenarbeit veranlassen will. Halte Ps. 39:1. Sicherer können die Interessen von Dir, dem Werk und die der Brüder nicht geschützt werden. (Jedes Wort von Dir nützt nur dem Gegner.)
2. Das Bemühen, die Abhöranlagen unwirksam werden zu lassen
a) Weder in der Wohnung noch im Freien organisatorische Dinge, wie Verbindungswege, Treffpunkte, Zeiten, Namen, nennen.
b) Solche Dinge müssen immer aufgeschrieben werden und anschließend vernichtet werden. Selbst das leiseste, evtl. vor sich hin gemurmelte Wort wird durch Verstärker hörbar. (Selbstgespräche!)
c) Wenn du unterwegs bist, Wichtiges zu erledigen, wechsle evtl. mehrmals das Transportmittel. Je schneller der Wechsel erfolgt, um so schwieriger können dich Verfolger im Auge behalten.
d) Wenn etwas gebracht oder abgeholt wird, dann erwähne es nicht mit Namen, lege es schweigend ab, oder erbitte etwas schriftlich.
e) Sprich nicht über Brüder oder von ihnen, von denen du annimmst - daß sie größere Verantwortung tragen. Je öfter ein Name hier oder da auftaucht, um so mehr wird man der Person Aufmerksamkeit schenken.
(4) Es gibt auf der Erde nur zwei Organisationen: die Organisation Jehovas und die Organisation des Teufels, die der alten Ordnung. Ganz gleich, wo wir uns befinden mögen, wird es immer eine Gruppe Menschen geben, die unsere Veröffentlichungen anfechten. Die Anfechtungen werden sich immer auf Artikel richten, die dieser Gruppe am unbequemsten sind. Die Organisation des Teufels hat die Machtmittel in der Hand, gegen uns vorzugehen, besonders, weil Jehovas Volk eine Minderheit in der alten Ordnung ist. Dies trifft besonders in totalitär regierten Ländern zu. Artikel, die in unserer Literatur erscheinen und die diktatorischen Regierungen nicht passen, weil sie dortige Zustände aufdecken werden dann als "Hetzartikel" bezeichnet. Wie sollten wir uns verhalten, wenn wir angeklagt werden, "Hetzartikel" zu verbreiten? gX (Erwachet!) 1957, v. 22. 4. S. 16-20
(5) Wenn Brüder äußern, daß sie nicht für die Veröffentlichungen der Gesellschaft verantwortlich wären, könnten unsere Gegner das als Distanzierung auffassen und protokollieren, daß auch Jehovas Zeugen meinen, in ihren Veröffentlichungen erscheinen "Hetzartikel". Zumindest könnten sie dies als Mangel an Vertrauen auffassen und die Brüder für schwach genug halten, um sie zu weiteren Kompromissen zu behelligen. Wir sollten bestimmt unserer Überzeugung Ausdruck verleihen, daß die Berichte in unserer Literatur der Wahrheit entsprechen. Der Artikel selbst kann uns zwar unbekannt sein, doch sollten wir wissen, daß es keine Publikationen gibt, die die Wahrheit besser darlegen würden. Wenn unsere Gegner dennoch behaupten sollten, daß der Inhalt nicht stimmt, könnte man die Frage stellen: "Sind Sie denn selber Augenzeuge dieser Sache gewesen? Woher haben Sie Ihre Kenntnisse? Sie haben Ihre Zeitungen; gut. Sie glauben Ihren Zeitungen und ich glaube dieser Zeitung." …
(6) Warum jedoch werden solche Artikel in unsren Zeitschriften überhaupt geschrieben? Niemals, um jemand zu schaden, sondern um gerechtdenkenden Menschen zu helfen, Tatsachen, die geschehen sind, können nicht dadurch geändert werden, daß man sie vertuscht. Wenn eine ungerechte Handlungsweise aufgedeckt und weltweit publiziert wird, stellen die gesetzlosen Herrscher oft ihre ungerechten Maßnahmen ein oder lindern sie, da sie wissen, daß sie ihre Handlungen nicht mehr im Geheimen ausüben können. Ein solches Beispiel gab die Dominikanische Republik. So haben wir auch den Behörden in Portugal geschrieben und kürzlich den Behörden in Malawi und Mosambique.
(7) Wir haben nicht nur die Aufgabe, die gute Botschaft bekanntzumachen, sondern auch den Auftrag, auf die schlechten Weltverhältnisse hinzuweisen, weil sie in der Schrift prophezeit wurden für Menschen, die nach der Wahrheit hungern, Zeichen der Zeit sind. An diesen Ereignissen kann man erkennen, wie spät es ist und wie notwendig das Königreich Gottes für alle Menschen wird. Gemäß dem Bericht der Bibel haben auch viele Propheten auf die Mißstände in ihren eigenen und anderen Regierungssystemen hingewiesen. Z. B. brandmarkte Johannes der Täufer Herodes Antipas als Blutschänder. Warum tat er das? Um dem Halbsamariter Herodes Antipas und seiner Frau Herodias, die z. T. jüdisches und idumäisches Blut in ihren Adern hatte, zu zeigen, daß sie gegen das Gesetz Gottes verstoßen hatten und Reue bekunden müßten …
(8) Jehovas Zeugen veröffentlichen keine tendenziösen Nachrichten, die nur eine Regierungsform bloßstellen. Z. B. werden in vielen Veröffentlichungen die Mängel der kapitalistischen Systeme dargestellt. Ebenso werden die Zustände in totalitär regierten wie in "neutralen" Ländern behandelt. Doch kann man nicht ohne weiteres darauf Bezug nehmen, da man dadurch zugeben würde, daß man die Zeitschriften hat oder kennt. Eine Möglichkeit bestände darin, die Zeitschrift während der Diskussion kurz durchzublättern und dann rein zufällig auf einen solchen Artikel, der ein anderes System verurteilt, hinzuweisen. …
(9) Im Jahre 1950 wurde das Werk in der DDR verboten. Als Grund wurde angegeben, daß Jehovas Zeugen Spionage, Sabotage und Boykotthetze betreiben und tendenziöse Gerüchte verbreiten würden. Diese Anklagepunkte sind nicht zutreffend; sie sind Lügen, die aus üblen Verdrehungen fabriziert worden sind. Allein schon aus diesem Grunde ist das Verbot in Wirklichkeit ungesetzlich und für Gottes Volk nicht maßgebend. Außerdem steht Gottes Gebot, seine Botschaft zu predigen höher als menschliche Verbote. …
(10) Ist es recht, Geldbeträge für das Werk zur Verfügung zu stellen, oder ist es ein Übertreten des Gesetzes des Cäsars? Jehova, der von uns in erster Linie geistige "Opfer" erwartet, das ist die "Frucht der Lippen", gebietet er uns doch auch, das weltweite Predigtwerk durch unsere materiellen Mittel zu unterstützen. Wir gehorchen Gottes Wort, wenn wir materielle Spenden opfern. Gesetze des Cäsars, die das verbieten wollen, richten sich gegen Gottes Gebot.
Sie stellen eine ungesetzliche Einschränkung der Glaubensfreiheit dar, die auch die religiöse Betätigung einschließt. Wir achten Gottes Gesetz. Da uns durch das Verbot die Möglichkeit genommen ist, das Geld offen im eigenen Lande zur Förderung der Predigttätigkeit zu verwenden - was wir sicherlich gern tun würden - müssen wir unsere materiellen Opfergaben nach unserem Gewissen verwenden, um das Werk zu fördern. Wenn Spenden für das Werk in anderen Ländern gegeben werden, werden sie nicht um selbstischer Vorteile willen überbracht, wie das bei Devisenschiebern der Fall ist, sondern als Teil der religiösen Betätigung, die der Cäsar ungesetzlicherweise zu unterbinden sucht. Natürlich muß jeder in dieser Angelegenheit gemäß seinem geschulten, christlichen Gewissen seine eigene Entscheidung treffen.
(11) Wie sollten wir uns gegenüber Brüdern verhalten, die unter Verfolgung Kompromisse eingehen oder Verrat üben? Ein solcher Brüder kann nicht unbedingt voll für seine Taten verantwortlich gemacht werden, denn er befand sich nicht in einer normalen Lage. Wir wissen nicht, welchem Druck er ausgesetzt war. Natürlich hat er unser Vertrauen verloren. Er kann somit nicht mehr als Bruder betrachtet werden, der Verantwortung tragen kann, und andere Brüder müßten seine Aufgaben übernehmen. Wenn jemand unter Druck sich lossagt und eingewilligt hat, kein Zeuge Jehovas mehr zu sein, hat er sich für künftige Dienstamtspflichten als untauglich erwiesen. Doch sollten wir uns bemühen, solchen Brüdern zu helfen, wenn sie ihre falsche Handlungsweise einsehen. Es mag sein, daß sie nach dieser Erfahrung ihre Taten bereuen und sich bemühen, künftig stärker zu sein. Aus diesem Grunde sollte einem solchen Bruder nicht sogleich die Gemeinschaft entzogen werden. Es müßte geprüft werden, ob der Verrat böswillig verübt wurde.

Der nachfolgende Abschnitt widmet sich im besonderem dem sogenannten "Predigtdienst"
(1) Die Furcht ist für den Predigtdienst unter schwierigen Verhältnissen der Hauptfeind unserer Tätigkeit. Auch Interessierte lassen sich durch Furcht zurückhalten, die Wahrheit des Wortes Gottes zu studieren. Aus diesen Gründen gilt es, die Furcht zu überwinden. …
(2) Wie kann Menschenfurcht am wirksamsten bekämpft werden? Es hat wenig Zweck, jemanden, der sich vor dem Predigtdienst fürchtet, durch gutes Zureden zur Tätigkeit bewegen zu wollen, da ihm die ausreichende Liebe zu Jehova und seiner Organisation fehlt, Liebe jedoch treibt alle Furcht aus (1. Joh. 4:18). Liebe zu Jehova Gott kann nur durch eine genaue Erkenntnis seines Wortes kommen. Darum ist liebevolle Hilfe im persönlichen Studium der erste Schritt. … Durch überlegte Arbeit im Gebiet, die alle möglichen Gefahrenmomente berücksichtigt, kann den Verkündigern ein größtmögliches Maß an Sicherheit gegeben werden. Aufseher tragen hier eine besonders große Verantwortung. …
(3) Jeder Zeuge Jehovas hat die Verantwortung, ganz gleich unter welchen Umständen er lebt, "diese gute Botschaft vom Königreich" bekanntzumachen. … Allerdings wäre es nicht in jedem Gebiet weise, systematisch von Haus zu Haus zu arbeiten. Eine Gemeinschaft der Brüder kann mit einer in der Nachbarschaft befindlichen anderen Gemeinschaft der Brüder Adressen austauschen, die von Brüdern aufgesucht werden, die im Gebiet völlig unbekannt sind. Außerdem ist dadurch die Gewißheit gegeben, daß man nicht an direkte Gegner des Werkes gerät. Für Neuarbeit in den Häusern im Gebiet sollte man irgendeine organisierte, aber unauffällige Methode wählen. Z. B. kann man als persönliches Gebiet einem Verkündiger in allen Straßen eine bestimmte Hausnummer und diesem Haus auch nur e i n e Wohnungstür in einer bestimmten Etage zuteilen.
(4) Einwänden ist besonders taktvoll zu begegnen, wenn das Werk verboten ist, damit wir uns nicht selbst zu sehr gefährden. Es wird immer gut sein, zu zeigen, daß man aus eigenem Antrieb kommt, um über die Bibel zu sprechen. Als Grund könnten Schriftstellen angeführt werden, die einem Christen gebieten, über seinem Glauben mit anderen zu sprechen. Wenn dabei eine vom Staat lizensierte Bibel, die möglichst neu und nicht angestrichen ist, benutzt wird, wirkt dies überzeugend.
(5) Wie verhält man sich, wenn man feststellt, daß man an eine falsche Adresse gekommen ist? Wenn irgend möglich, könnte man darauf bedacht sein, den wahren Grund seines Kommens durch irgendeine Ausrede zu verdecken. Z. B. kann man sich auf irgendeine Anzeige oder einen Aushang berufen und sagen, daß man etwas kaufen wolle, doch inzwischen habe man festgestellt, daß der Name nicht stimmt und man sich geirrt hat.
(6) Viele Leute werden ängstlich, wenn sie erfahren, daß wir Zeugen Jehovas sind. Diese Interessierten müssen gestärkt werden. Wie kann man das tun? Die Anwendung einer möglichst unauffälligen Methode wird dazu beitragen. Es wäre beispielsweise nicht gut, einen Ort mit mehreren Verkündigern schlagartig zu bearbeiten oder wenn zwei Verkündiger gemeinsam von Haus zu Haus arbeiten, weil dies organisiert wirkt, und nicht nur auf die Verkündiger, sondern auch auf die Wohnungsinhaber unpassende Aufmerksamkeit lenkt und ihnen Furcht einflößt.
(7) Unser Ziel in der Predigtdiensttätigkeit besteht darin, zu veranlassen, daß Interessierte beginnen, Jehova zu preisen. Wie bei den ersten Besuchen gilt es auch bei der Nacharbeit vorsichtig zu sein, denn nicht alle Personen, die sich als interessiert ausgeben, haben in Wirklichkeit Interesse. Wie kann die Nacharbeit unter schwierigen Verhältnissen vernünftig durchgeführt werden? Wir sollten für die ersten Besuche keine festen Verabredungen treffen, damit wir nicht in eine gestellte Falle hineinlaufen. Wann können die Rückbesuche durchgeführt werden? Wir sollten auch hier positiv denken und die Leute wieder aufsuchen, selbst wenn wir denken, sie hätten nicht viel Interesse. Das Interesse soll ja jetzt gefördert werden. Wohnverhältnisse, Zeiten und andere Umstände sollten dabei natürlich in vernünftigen Rahmen beachtet werden. Auch wenn man nach längerer Zeit bei einer Person, die vorher ein Zeugnis erhalten hat, ein Gespräch führt und dabei das Ziel verfolgt, ein weiteres Zeugnis zu geben, dann ist das ein regulärer Rückbesuch, obwohl niemand im allgemeinen lange warten sollte, gefundenes Interesse zu fördern.
Auch im Park auf einer Bank oder auf der Straße können Rückbesuche durchgeführt werden, ja sogar am Arbeitsplatz. Unsere Einstellung zum Fremden beim Beginn des Zeugnisses ist entscheidend, wenn wir die Frage beantworten wollen, ob es sich um einen Rückbesuch handelt. …
(8) Rückbesuche können auch auf Grund einer Mitteilung der Gesellschaft gemacht werden. Wenn ihr von der Gesellschaft Rückbesuchsadressen erhaltet, sollten zwei wichtige Punkte beachtet werden:
a) man sollte sich die erdenklichste Mühe geben, um die genannte Person zu erreichen, indem man auch die Besuchszeiten ändert.
b) Wir sollten mit diesen Personen sehr viel Geduld haben und nicht in jedem Fall erwarten, daß sie die Wahrheit schon kennen und nur noch auf die Verbindung warten, um getauft zu werden. Sie sind meistens noch sehr unwissend. Oftmals haben sie sich auch ihren Verwandten gegenüber, die den Rückbesuch veranlassen mögen, anders verhalten.
(9) Wenn ihr Rückbesuchsadressen aufgebt, solltet ihr an folgende drei Punkte denken:
a) Name und Anschrift sind genau anzugeben;
b) bezüglich der Person sollten der Gesellschaft nähere Einzelheiten bezüglich des Interessengebietes und der bereits bekannten Publikationen sowie die Angabe, welche Zeit für einen Besuch am passendsten wäre, mitgeteilt werden. …
c) das vereinbarte Stichwort, das der Verkündiger, der den Besuch durchführt, zur Identifizierung benutzen soll. Es können z. B. Grüße von einer bestimmten Person ausgerichtet werden.
(10) Heimbibelstudium sind das Ziel unserer Rückbesuche. Bereite dich gemäß dem Interessengebiet des Interessierten gut auf das Studium vor, besonders dann, wenn du nur mit der Bibel das Studium durchführen kannst. Literatur sollte sehr vorsichtig eingeführt werden. Ein Buch deutet immer auf eine organisierte Tätigkeit hin, darum sollte man auch bei gutinteressierten Personen erst nach längerer Zeit davon direkten Gebrauch machen. Am besten wäre es, sich die Bibelstellen eines Kapitels aus unserer Literatur nacheinander aufzuschreiben; als Kommentar kann man sich einige Notizen machen. Das Studium kann dann an Hand dieser kleinen Disposition durchgeführt werden.
(11) Kinder werden nicht ohne weiteres Jünger, bloß weil ihre Eltern es sind. Sie werden keine Nachfolger Christi Jesu werden, wenn man sie nicht lehrt, was er geboten hat. Selbst wenn die Familie religiös geteilt ist, ist es für den Gläubigen, ob Vater oder Mutter, oft möglich, mit den Kindern zu studieren. Zu einem solchen Familienstudium der Bibel sollte ermuntert werden. Für die kleineren Kinder könnte die gedruckte Predigt Auf den großen Lehrer hören und für die älteren Kinder die gedruckte Predigt Mache deine Jugend zu einem Erfolg verwendet werden. Ein solch regelmäßig durchgeführtes Studium ist ein bedeutender Faktor für jemandes geistiges Wachstum. Außerdem ist es die Verantwortung der Väter, ihre Kinder in der Zucht und der ernsten Ermahnung Jehovas aufzuziehen, und ein regelmäßiges Familienstudium ist eine Hilfe, dies zu erreichen. …
(12) Gelegentliche Zeugnisse sind weitere günstige Möglichkeiten, die gute Botschaft auszubreiten. Besonders die Gelegenheit, bei Angehörigen unserer Brüder Zeugnis zu geben, kann gut genutzt werden. Wenn der Mann einer Schwester nicht in der Wahrheit ist, könnte ein Bruder ihm gelegentliche Zeugnisse geben. Achte dabei auf die äußeren Umstände, wenn du in die Wohnung eintrittst, z. B. die Kleidung, Uniformen, Mützen, auf die wirtschaftlichen Verhältnisse, auf den Bücherschrank, auf Abzeichen, Bilder, auf die Wahl der Worte, usw. Wenn man auf diese Dinge achtet, kann man die Möglichkeit, gelegentlich Zeugnis zu geben, noch wesentlich besser ausbauen.
(13) Andere Möglichkeiten bieten sich im Beruf an. Handwerker und Reisende können oft Zeugnis geben oder anderen Brüdern Adressen mitteilen, die ungefährlich sind. auf Reisen, auf dem Friedhof, bei gelegentlichen Einkäufen und Spaziergängen nutzen Brüder, die unter schwierigen Verhältnissen dienen wollen, ihre Gelegenheiten. Zögert auch dabei nicht lange, die Bibel zur Hand zu nehmen. Als Aufseher könnt ihr den Verkündigern die Anregungen geben, damit sie diese Möglichkeiten noch wesentlich mehr erkennen.

Weiteren Details des Predigtdienstes wie Gebietsaufteilung, Literaturabgabe, Umzug in ein von den Zeugen Jehovas wenig bearbeitetes Gebiet widmet sich der nächste Abschnitt. Darauf folgen Ausführungen über die Aufseher, Gemeinschaftsentzüge und ähnliche Interna, die aber im wesentlichen mit den Praktiken in freiheitlichen Ländern korrespondieren. Sie seien hier aber übersprungen. Eine Passage, die zwar analog auch für die freiheitlichen Länder zutrifft erscheint mir dennoch zitierenswert:
(4) Wie sollte die Gemeinschaft der Brüder ihre Gelder verwenden? Brüder, die in Not geraten sind, sollten nur unter besonderen Umständen unterstützt werden. Am besten wäre es wenn solche Fälle durch private Hilfeleistungen überwunden werden. Im allgemeinen ist der Staat unser "Nächster", den wir in Anspruch nehmen sollten. … Es können auch Gelder für Rechtsfälle verwendet werden, wenn dadurch günstige Urteile erzielt werden können. Die Studienleiter brauchen nicht über die Ausgaben und über die finanzielle Lage der Gemeinschaft der Brüder informiert zu werden. Es genügt, wenn die Ältestenschaft davon unterrichtet ist und in der Dienstbesprechung die Anschaffung oder Ausgabe beschließt. …

Als weitere Passage aus diesem Kapitel sei auch noch zitiert:
(8) In der Theokratie gibt es in allen Ländern vertrauliche Dinge, die nur für jene gedacht sind, die einen Auftrag haben, sich damit zu beschäftigen. Ältere Männer erfahren oft nur deswegen etwas Spezielles, weil sie den Auftrag haben, sich damit zu beschäftigen. Wenn sie diesen Auftrag nicht hätten, wüßten sie nichts von dieser Sache. Z. B. sind Karteien vertraulich zu behandeln, d. h. kein anderer sollte sich Aufschlüsse daraus holen können. Eine Ehefrau sollte niemals von dienstlichen Angelegenheiten ihres Mannes unterrichtet werden, weil es sich um vertrauliche Angelegenheiten handelt. Dies sollte den anderen Brüdern und auch den Studienleitern deutlich eingeprägt werden. In der vergangenen Zeit ist dieser Punkt nicht immer sorgfältig beachtet worden. …

Im InfoLink Diskussionsforum schrieb Ottonio zu obigem Sachverhalt:

"Das Thema 'Theokratische Kriegslist' betrachte ich mit gemischten Gefühlen.
Zunächst ist es klar, dass man nicht redselig sein darf, wenn das eigene Leben oder die eigene Freiheit (bzw. das Leben oder die Freiheit der anderen) in Gefahr ist.
So sagte Jesus: Siehe ich sende euch wie Schafe inmitten unter die Wölfe. Darum seid wachsam/listig/vorsichtig wie Schlangen, und unschuldig wie Tauben.
Besonders in totalitären Staaten trifft das ganz bestimmt zu. Ich denke die wenigsten würden da den ZJ (oder anderen) einen Vorwurf machen wollen.
Problematisch wird es, wenn durch Vortäuschung falscher und unkorrekter Tatsachen ein Bild nach aussen gezeichnet wird, das nachweislich nur dazu dient, Menschen in eine Organisation zu locken, in die sie nie eingetreten wären, wenn sie die ganze Wahrheit schon vorher wüssten.
Die Grenze zu Betrug ist dann überschritten.
David sagte: Ich sitze nicht bei Menschen, die verhehlen, was sie sind.
Jesus sagte: Ihr seid wie getünchte Gräber. Aussen verputzt und innen voller Totengebein. So erscheint ihr auch den Menschen von aussen gerecht, aber innen seid ihr voller Ungerechtigkeit und Heuchelei und Betrug.
Meiner Meinung nach gibt es nur einen Grund für diese 'gespaltene Zunge': Die Scham zu sagen wie es wirklich ist. Die WTG weiss genau, dass sie mit ihren Lehren falsch liegt. Ihre Ausweichmanöver und ihr Nebelkerzen-Werfen soll ablenken vom dem, das im Argen liegt. Und das ist der Beweis, dass sie WISSEN, dass sie NICHT die Wahrheit haben.
Die Welt wäre besser dran ohne die WTG. Es gibt bereits zuviele bedrückende Systeme.
Grüsse. Ottonio"

An der gleichen Stelle kommentierte Bauer:

"... Albert (ein im Infolink-Diskussionsforum auftretender Zeuge Jehovas) macht es den Zeugen Jehovas in der 'Organisation Gottes' vor, wie man sich kriegslistig verhalten soll. Abstreiten und Beweise verneinen. Doch wo man Stellung nehmen müsste oder die eigene verwerfliche Argumentation entlarvt und sie als solche eingestehen müsste, da wird eisern geschwiegen. Albert, unser Funktionär aus Selters, sagt zu den an ihn gerichteten Fragen gar nichts. Andererseits, wenn etwas zu seinen Gunsten geschrieben wird oder wenn er es entsprechend ummünzen kann, dann ist er zufällig online und wir können seinen Kommentar kurze Zeit später lesen.
Und allen Zeugen wird dieses Verhalten als christliches Verhalten in der Bruderschaft eingetrichtert. Eingetrichtert? Ja, aber auf eine das Unterbewusstsein beeinflussende Art und Weise! Wie anders ist es zu verstehen, wenn im Jahrbuch und den Zeitschriften immer wieder Berichte geschrieben werden, wo von heroischem Schweigen berichtet wird? Heroisch, weil die Betreffenden im Namen der Sache geschwiegen und viele andere Dinge getan haben. Als Vorwand wird dann immer dargestellt, dass es sich um einen Schutz der anderen Brüder handelte. In Wirklichkeit dient alles dem Schutz der Machenschaften der Wachtturmgesellschaft.
Gruß von Bauer"

Mit in diesem Kontext einzuordnen sind auch die nachfolgenden Postings:

Von Jens am Sonntag, den 26. September, 2004 - 19:22:
Letzte Woche kam ich mit einem aktiven Zeugen Jehovas ins Gespräch, der lange Zeit den Kontakt mit mir gemieden hatte.

Im Laufe der Diskussion verwendete ich im Zusammenhang mit der Geschichtsfälschung der Wachtturm-Gesellschaft in eigener Sache auch den Begriff "Theokratische Kriegsführung".

Hierauf unterstellte mein Gesprächspartner höchst erzürnt, dieser Begriff sei eine Erfindung Abtrünniger, um die Glaubwürdigkeit der Wachtturm-Gesellschaft zu untergraben.

Dieser Punkt war im Handumdrehen abgehakt. Wer das Liederbuch der Org. zur Hand nimmt, findet im Inhaltsverzeichnis auf der letzten Seite die Überschrift: "Theokratische Kriegsführung". Meinem Gesprächspartner fiel die Kinnlade runter, als ich ihm das Liederbuch an der betreffenden Stelle aufschlug...

Hier wird in 10 Liedern die Vernichtung und die Rache Jehovas an allen Menschen besungen, die keine Anhänger der Wachtturm-Gesellschaft in Brooklyn/USA werden.

Eine Kostprobe aus den kriegslüsternen Texten, welche die "friedliebenden Zeugen Jehovas" in ihren Zusammenkünften singen:

"Bald das Kriegsgeschrei wird erschallen, Feinde Gottes Macht dann verspüren"

(Lied 174, Letzte Strophe)

"Seht, Gottes Kämpfer schreiten mit ganzer Kraft voran! Sie ehren Gott, Jehova sind ihm stets untertan!

(Lied 39, 1. Strophe)

" Jehovas Tag der Rache rückt näher nun sehr schnell" (Druck: 1984! :-) )

(Lied 189, 1. Strophe)

Es ist in der Tat ein Paradoxum, dass Zeugen Jehovas an den Türen der Menschen Nächstenliebe heucheln - und in ihren Zusammenkünften die Vernichtung aller Nicht-Zeugen auf dieser Erde als "Feinde Gottes" herbei singen.

"Theokratische Kriegsführung": Keine Erfindung von "Abtrünnigen" sondern der Schlüssel bzw. Freibrief der Wachtturm-Gesellschaft zum Lügen und Betrügen in jeder Situation. Sei es um falsche Prophezeihungen und Irrlehren zu negieren, Falschaussagen vor Gericht zu machen, Finanzämter zu betrügen und - die eigenen Anhänger hinters Licht zu führen.

Viele Grüße von Jens


Von Russell am Sonntag, den 26. September, 2004 - 21:37:
Hallo Jens,

dieses von dir beschriebene Gespräch war wieder einmal einer von unzähligen Beweisen, dass ein Großteil der (noch) aktiven Zeugen nicht mal ihr eigenes Religionsverständnis kapiert haben.

Ich hatte eine ähnliche Erfahrung dieses Jahr. Nachdem sich mein Schwager herabgelassen hatte, mit mir über die ZJ-Lehre zu diskutieren, stellte ich ihm die Frage, ob die ZJ gemäß ihrem Selbstverständnis Pazifisten sind oder nicht. Das war natürlich eine rhetorische Frage, denn ich wusste die Antwort, nur mein lieber Schwager, der immer noch aktive ZJ natürlich nicht.

Da sich die ZJ in einem geistigen Krieg befinden und sich u.a. der "Theokratischen Krieglist" bedienen, bezeichnen sie sich selbstredend nicht als Pazifisten. Zugleich aber rühren sie die Werbetrommel für die konsequenten Kriegsdienstverweigerer aus ihren Reihen!

Ja, ja die WTG verpackt sogar die theokratische Kriegslist zwischen den Zeilen, dass fast alle ihrer Mitglieder nicht dahinterkommen. Meiner Meinung nach sollte dieser perverse WT-Terminus anderen Menschen viel mehr näher gebracht werden, um die Doppelbödigkeit dieser Gruppe zu offenbaren, meint

Russell

 

Man vergleiche auch:

Beraubung der Ägypter

Zeugen Jehovas in Ostberlin (DDR-Zeit)

Hans-Hermann Dirksen

Stasi und Religionsgemeinschaften

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