Re: Austrittserklärung, Überwachung des Forums?


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 23. Juli 2004 00:36:53:

Als Antwort auf: Austrittserklärung, Überwachung des Forums? geschrieben von Sabine am 22. Juli 2004 21:49:27:

„Stellt die WTG obligatorisch oder nur auf Wunsch eine Austrittserklärung an die jeweilige Person aus?
Gibt es das? „

Wohl eher nur auf ausdrücklichen und nachdrücklichen Wunsch. Als Beleg kann man da den Fall Bambach nennen, der bei Infolink berichtete, weil er hartnäckig genug war, eine solche Bescheinigung erhalten zu haben.
In früheren Jahren verweigerte man das eher wie der bei Wunderlich genannte Fall der Johanna Epstein verdeutlicht.
Gerd Wunderlich

"Inwieweit wird dieses Forum von der WTG überwacht und ggf. jemand wegen Rufschädigung gegen die Gesellschaft von deren Anwälte zur Verantwortung gezogen?
Ist das schon vorgekommen? Wird das Forum überhaupt überwacht?"

Das Recht der Meinungsfreiheit ist in der Bundesrepublik Deutschland, dankenswerter Weise ein hoch geachtetes Recht. Diese Hürde wissen offenbar auch diejenigen in der WTG einzuschätzen, die da gegebenenfalls als Widerpart in Betracht kommen.

Das, wenn sie denn glauben Oberwasser zu haben, die WTG über Leichen geht, hat sie schon in ihrem „Wachtturm" vom 15. 1. 1953 deutlich gemacht,

Wachtturm vom 15. 1. 1953

Für weiteres siehe auch:

Parsimony.1901

Der Fall Türk

Der Fall Langel

WTG Zensur


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