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Geschrieben von Drahbeck am 23. Juli 2004 00:36:53: Als Antwort auf: Austrittserklärung, Überwachung des Forums? geschrieben von Sabine am 22. Juli 2004 21:49:27: Stellt die WTG obligatorisch oder nur auf Wunsch eine Austrittserklärung an die
jeweilige Person aus? Wohl eher nur auf ausdrücklichen und nachdrücklichen Wunsch. Als Beleg kann man da
den Fall Bambach nennen, der bei Infolink berichtete, weil er hartnäckig genug war, eine
solche Bescheinigung erhalten zu haben. "Inwieweit wird dieses Forum von der WTG überwacht und ggf. jemand wegen
Rufschädigung gegen die Gesellschaft von deren Anwälte zur Verantwortung gezogen? Das Recht der Meinungsfreiheit ist in der Bundesrepublik Deutschland, dankenswerter Weise ein hoch geachtetes Recht. Diese Hürde wissen offenbar auch diejenigen in der WTG einzuschätzen, die da gegebenenfalls als Widerpart in Betracht kommen. Das, wenn sie denn glauben Oberwasser zu haben, die WTG über Leichen geht, hat sie schon in ihrem Wachtturm" vom 15. 1. 1953 deutlich gemacht, Für weiteres siehe auch: |