Annotationen zu den Zeugen Jehovas

Das Langel-Märchen der WTG

Der Beauftragte für Sekten- und Weltanschauungsfragen der Bremischen Evangelischen Kirche, Pastor Helmut Langel, publizierte im Jahre 1996 eine mehrteilige Broschürenserie unter dem Obertitel "Destruktive Kulte in Bremen". Innerhalb dieser Reihe erschien als fünftes Heft auch eines, das thematisch den Zeugen Jehovas gewidmet ist.

Dazu gab es kürzlich ein gerichtliches Nachspiel, über das bislang drei Presseberichte vorliegen.

Vorab erst einmal der Text dieser Berichte.

Evangelische Kirche kontra Zeugen Jehovas
In der kommenden Woche wird vor dem Bremer Verwaltungsgericht eine Klage der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas und der Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft gegen die Bremische Evangelische Kirche (BEK) verhandelt. Dabei geht es um den Inhalt der Broschüre „Die Zeugen Jehovas', die 1996 im Rahmen der BEK-Schriftenreihe „Destruktive Kulte in Bremen' erschienen ist.

Die Zeugen Jehovas und die Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft wollen mit ihrer im Jahr 2000 eingereichten Klage vor allem erreichen, dass die
BEK zu sieben Aussagen der Broschüre eine Unterlassungserklärung abgibt. Die Aussagen seien unwahr und verletzten Persönlichkeitsrechte, argumentieren die Kläger.

Die
BEK verweist darauf, dass sie mit der Broschüre eine besondere Aufgabe wahrgenommen habe. Es gehe um die „Fürsorge und den Schutz gefährdeter Menschen" und die Information der Öffentlichkeit.

Die Kläger hatten zunächst den Zivilrechtsweg beschritten. Vom Bundesgerichtshof wurde dann aber im vergangenen Jahr entschieden, dass für das Verfahren die Verwaltungsgerichte zuständig sind.

http://www.nwz-online.de/regionales/974.html?showres=NWZ%2FREGION&showid=510544

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Kirche macht Rückzieher
Vor Gericht musste die Evangelische Kirche zusichern, ihre Broschüre über den "destruktiven Kult" der Zeugen Jehovas nicht zu verbreiten. Der Sektenbeauftragte Langel konnte sein Werk nicht verteidigen
Mit einem klaren Rückzug hat gestern die Bremische Evangelische Kirche (
BEK) vor dem Oberverwaltungsgericht einen Streit mit den Zeugen Jehovas beigelegt. 1996 hatte die BEK in einer Broschüre des Sektenbeauftragten Pfarrer Helmut Langel die Zeugen Jehovas als "destruktiven Kult" beschrieben und diverse Tatsachenbehauptungen aufgestellt, gegen die die Zeugen Jehovas gerichtlich vorgingen. Nach langem Streit um das zuständige Gericht kam es erst gestern zur Verhandlung.

Der Sektenbeauftragte und Autor Langel erklärte dem Gericht freimütig, er würde heute "fast keinen einzigen Satz" mehr so schreiben wie damals. Die Broschüre sei im übrigen "sehr schnell vergriffen" gewesen, auf eine zweite Auflage verzichtete die Kirche. Langel findet nicht alles falsch, was er damals geschrieben hat, aber er müsse die umstrittenen Behauptungen neu überprüfen und würde vermutlich "vieles anders formulieren", sagte er. Da über eine Unterlassungsklage verhandelt wurde, ging es vor Gericht nicht darum, ob die Behauptungen damals gerechtfertigt gewesen waren.

Langel hatte in seiner Broschüre "verpönte oder verbotene Tätigkeiten" aufgelistet und behauptet, seine Liste sei ein "Auszug aus einem internen Originaldokument der Zeugen Jehovas". Dieses ist offenkundig falsch. Langel erklärte gestern, er ziehe die Formulierung von dem "Originaldokument" zurück.

In die Liste der "verpönten Tätigkeiten" hat Langel sogar die "Arbeit im Rüstungssektor" aufgenommen. Zu Recht - bekanntlich sind die Zeugen Jehovas unbeugsame Kriegsgegner und dafür auch von den Nazis unbarmherzig verfolgt worden. "Sehr verpönt" sei auch das Studium an einer Hochschule, heißt es in der Liste. Der Anwalt, der die Zeugen vor Gericht vertrat, bekannte sich als Anhänger der Religionsgemeinschaft und lebendiger Gegenbeweis - er hatte 1987 sein Jura-Examen abgelegt.

"Kinder dürfen nicht basteln, keine Gesellschaftsspiele spielen", heißt es in der Broschüre der
BEK. "Unsinn", sagt der Anwalt, der selbst Vater ist. "All das, was Jugendlichen Spaß macht, ist streng untersagt", hatte Langel formuliert. Die Wiederholung solcher Behauptungen würde die Kirche nach dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich 5.000 Euro kosten. Was Spaß macht, soll in der strengen Religionsgemeinschaft hinter dem Dienst an Jahwe zurückzutreten, das wäre korrekt gewesen - eine Einstellung, die es vereinzelt auch noch in der Evangelischen Kirche geben soll. Vor Gericht erklärte Langel, die Sitten bei den Zeugen Jehovas hätten sich in den letzten Jahren "liberalisiert". Das Bastelverbot beziehe sich zudem auf die christlichen Feiertage wie Weihnachten oder Ostern.

Dies ist allerdings ein pikanter Punkt, denn das Weihnachtsfest etwa ist eine späte Erfindung, die Teilnahme daran wurde von der katholischen Kirche über Jahrhunderte verboten - bis sie dem Zeitgeist nachgab und dem Fest den christlichen Segen gab. Der Weihnachtsbaum wurde erst im 19. Jahrhundert dazu gestellt. Weihnachtsbasteleien werden von den Zeugen Jehovas als wenig christliche Betätigung angesehen. Auch das Osterfest oder die Geburtstagsfeier sind Anpassungsleistungen der Kirchen an nichtchristliche Traditionen. Was die Bremer Evangelische Kirche den Zeugen Jehovas also vorwirft, ist deren fehlende Anpassung an den Zeitgeist. "Klerikaler Absolutismus" wird da als Kennzeichen von Sekten definiert, "destruktives Merkmal" ist der Glaube, dass die kirchliche "Organisation im Besitz der einzig gültigen Wahrheit" ist. Langel bekannte schon in der Broschüre, dass "auch die Großkirchen in ihrer Geschichte ähnliche Strukturen entwickelt haben" wie das, was er als "destruktiver Kult" heute kleinen Konkurrenten vorwirft. Klaus Wolschner
taz Bremen Nr. 6905 vom 15.11.2002, Seite 22, 123 Zeilen (TAZ-Bericht), Klaus Wolschner

Kirche vergleicht sich mit Zeugen Jehovas
Von unserer Redakteurin
Elke Gundel
Ist es Kindern von Zeugen Jehovas erlaubt zu basteln? Dürfen sie Popusik hören und modische Klamotten tragen? Unter anderem mit diesen Fragen hat sich gestern die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts befasst. Im Mittelpunkt des Streits: Heft 5 der Reihe „Desktruktive Kulte in Bremen", herausgegeben von der Bremischen Evangelischen Kirche. Titel: Die Zeugen Jehovas.
Sieben Passagen der Broschüre, die 1996 erschienen war, hat die Glaubensgemeinschaft mit einer Unterlassungsklage angegriffen. Herausgekommen ist nun ein Vergleich, nach dem die beanstandeten Absätze in einer eventuellen Neuauflage entfallen oder entschärft werden. Beide Seiten haben sich vorsorglich aber ein Widerrufsrecht einräumen lassen, um das Ergebnis mit den Gremien ihrer jeweiligen Organisationen besprechen zu können.

http://www.weser-kurier.de/bremen/fs_wk_bremen.html?id=95253

Siehe dazu auch: Evangelische Kirche kontra Zeugen Jehovas

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Liest man diese Presseberichte, entsteht der Eindruck als habe die WTG da wieder einen großen Sieg errungen. Dies sei nun der Anlass, sich mit genannter Langel-Schrift einmal näher auseinanderzusetzen.

Von sieben Unterlassungsbegehren ist die Rede. Systematisch werden sie nicht genannt. So kann man sich also fürs erste nur auf das beschränken, was aus den Presseberichten ersichtlich ist.

Zitat:

"Langel hatte in seiner Broschüre "verpönte oder verbotene Tätigkeiten" aufgelistet und behauptet, seine Liste sei ein "Auszug aus einem internen Originaldokument der Zeugen Jehovas". Dieses ist offenkundig falsch. Langel erklärte gestern, er ziehe die Formulierung von dem "Originaldokument" zurück.
In die Liste der "verpönten Tätigkeiten" hat Langel sogar die "Arbeit im Rüstungssektor" aufgenommen. Zu Recht - bekanntlich sind die Zeugen Jehovas unbeugsame Kriegsgegner und dafür auch von den Nazis unbarmherzig verfolgt worden"

Dazu ist zu sagen, dass Langel in der Tat in seiner Broschüre - in Faksimile - ein Liste "Verbotene oder verpönte Tätigkeit" abgedruckt hatte.

Hinzuzufügen ist, dass gegen die eigentliche Liste nicht geklagt wurde. Die Aussagen der Liste sind auch andernorts publiziert. Luise Mandau, etwa, zitiert sie in gleicher Weise umfänglich. Der Punkt ist aber der. Mandau gibt eine korrekte Quellenangabe an. Entnommen der Schrift von Jerry R. Bergman "Zur seelischen Gesundheit von Jehovas Zeugen". Genau dies tat Langel aber nicht.

Langel hat den unverzeihlichen Fehler gemacht, als Kommentar zu dieser Liste seinerseits redaktionell hinzuzufügen "Auszug aus einem internen Originaldokument der Zeugen Jehovas. Die Liste enthält 'verpönte oder verbotene Tätigkeiten' und die Begründung dafür. Es wird anschaulich, wie streng reglementiert die Lebensführung eines vorbildlichen Zeugen auszusehen hat."

Wenn Langel also von "einem internen Originaldokument der Zeugen Jehovas" redete, dann ist diese Aussage mit Sicherheit falsch. Wenn er dies auch gerichtlich bestätigt bekam, ist das zu akzeptieren. Nicht falsch hingegen ist seine auch getätigte Detailaussage "Es wird anschaulich, wie streng reglementiert die Lebensführung eines vorbildlichen Zeugen auszusehen hat." Genau diese Aussage ist meines Wissens auch nicht gerichtlich angefochten worden.

Zur Liste selbst ist zu sagen. Sie bietet nur Stichwörter. Umfangreiche Detailbegründungen gibt es in ihr nicht.

Es wurde auch der darin mit erwähnte Punkt, "Langel sogar die "Arbeit im Rüstungssektor" aufgenommen."

Wie schon gesagt, war dies nicht Langel, sondern ursächlich Jerry R. Bergman. Dessen Schrift liegt schon seit längerer Zeit, sowohl gedruckt, als auch im Internet vor. Genau diese Bergman-Schrift ist indes bis heute von der WTG nicht erfolgreich angefochten. Somit steht es jedem frei, bei korrekter Verfasserangabe, sie auch weiterhin zu zitieren. Daran hat das Bremer Urteil nicht das geringste geändert.

Weiteres Zitat:

"Sehr verpönt" sei auch das Studium an einer Hochschule, heißt es in der Liste. Der Anwalt, der die Zeugen vor Gericht vertrat, bekannte sich als Anhänger der Religionsgemeinschaft und lebendiger Gegenbeweis - er hatte 1987 sein Jura-Examen abgelegt."

Auch hierbei steht Aussage gegen Aussage. Wohl ist bekannt, dass die "Berufswahlempfehlungen" der WTG in der nach 1975-Phase sich etwas abgemildert haben. Den Satz: "Als Jugendlicher wirst du das Ende einer zeitlich langen universitären Ausbildung in dieser alten Welt" (sinngemäß) nicht erleben. Diesen Satz wagt man heute so nicht mehr offiziell zu wiederholen. Ist jemand f e s t entschloßen, beispielsweise eine universitäre Ausbildung zu absolvieren, wird (heute) in vielen Fällen da nicht mehr massiv opponiert. Anders schon sieht es bei den "Wackelkandidaten" aus. Da wird nach wie vor eher in der gegenteiligen Richtung eingewirkt. Es ist somit völlig legitim, dieses Thema auch in der Gegenwart noch mit anzusprechen. Nicht mehr hat auch Langel getan. Er hätte bei seiner Wortwahl differenzierter formulieren sollen.

In der Sache bleibt indes bestehen, dass die Thematisierung dieses Aspektes, keineswegs gerichtlich abgeblockt wäre. Es steht jedem frei dies erneut, in der gebotenen differenzierten Darstellung, vorzutragen.

Die Schwäche von Langel, nicht differenziert genug zu sein kommt auch in seiner Einlassung zum Ausdruck:

"Vor Gericht erklärte Langel, die Sitten bei den Zeugen Jehovas hätten sich in den letzten Jahren "liberalisiert". Das Bastelverbot beziehe sich zudem auf die christlichen Feiertage wie Weihnachten oder Ostern. …

Was Spaß macht, soll in der strengen Religionsgemeinschaft hinter dem Dienst an Jahwe zurückzutreten, das wäre korrekt gewesen - eine Einstellung, die es vereinzelt auch noch in der Evangelischen Kirche geben soll."

Summa summarum. Es ist ein Pyrrhussieg, den die WTG sich da erkämpft hat.

Dies alles soll jetzt der Anlass sein, mal ein paar Zitate, aus der Broschüre etwas näher vorzustellen. Die WTG hat wie ausgeführt, die Haare in der Suppe herausgefischt. Grund genug sich für die eigentliche "Suppe" näher zu interessieren.

Einleitend vermerkt Langel, nachdem auch er sich zum Pluralismus auf religiösem Gebiet bekannte:

"Es läßt sich indessen nicht verleugnen, daß auf diesem Markt auch Organisationen mit höchst fragwürdigen, persönlichkeitszerstörenden Methoden arbeiten. Diese Organsationen geraten zunehmend ins Blickfeld einer kritischen Öffentlichkeit auch außerhalb der Kirchen. Zu den umstrittensten Religionsgemeinschaften unter den sogenannten klassischen Sekten zählen die Zeugen Jehovas. …

Wir betreiben mit dieser Information keine theologische Fremdenfeindlichkeit. Es geht vielmehr darum, Praktiken und Selbstaussagen einander gegenüberzustellen. Überdis ist uns auch deutlich, daß gerade die Zeugen Jehovas oftmals staatlich verfolgt und diskriminiert wurden. Mutig und still haben sie im Dritten Reich und anderswo ihre Glaubensüberzeugung vertreten und sind dafür in großer Zahl durch Gefängnis oder Konzentrationslager bestraft worden. … Eine Auseinandersetzung mit den Zeugen Jehovas muß sich aber dieser Seite ihrer Geschichte stellen, um nicht propagandistisch verwertet zu werden. … Andererseits zeigt gerade die Geschichte dieser Glaubensgemeinschaft, wie aus einem zunächst offenen und adventistisch orientierten religiösen Neuansatz im 19. Jahrhundert ein rigides orthodoxes Glaubensimperium entstanden ist, das destruktive Kultmerkmale entwickelt, die Menschen nicht selten in eine ausweglose Lage bringen.

Die Zahl der fundamentalistischen Organisationen auch im christlichen Bereich sowie die Zahl ihrer Anhänger nimmt stetig zu …

Ihre Praktiken erscheinen uns bedenklich, zumal eine Reihe von sogenannten klassischen Sekten sich ihrer bedienen und auf diese Weise mit Recht eine kritische Gegenöffentlichkeit hervorrufen, nämlich aus den Reihen der Betroffenen, die in zunehmenden Maße ihre weitgehend dramatisch verlaufenden Kultbiographien veröffentlichen. Es hat sich leider herausgestellt: Auch die sogenannten 'klassischen' Sekten produzieren Opfer, die nur schwer wieder in ein geregeltes Leben integriert werden können und die gelegentlich schwere psychische Schäden davontragen. Davor können wir die Augen nicht verschließen. …

Ein klerikaler Absolutismus entmündigt die Mitglieder und erlaubt keinen kritischen Gedanken. Die Organisation hat immer Recht und ist im Besitz der einzig gültigen Wahrheit. Ihre Grenze fällt mit der Grenze der Glaubensgemeinschaft zusammen. (Daß auch die Großkirchen in ihrer Geschichte ähnliche Strukturen entwickelt haben, ist bedauerlich und kritisch zu untersuchen, aber kein Rechtfertigungsgrund, sie nachzuahmen.

Es besteht ein krasser Widerspruch zwischen äußerer Erscheinung des Kults und der internen Wirklichkeit. Diese Diskrepanz wird von Seiten des Kults systematisch verschleiert. Er reagiert empfindlich bis aggressiv auf Untersuchungen und Hinterfragungen, stellt sich öffentlichkeitsscheu und abwehrend vor seine internen Verhältnisse. Ein Außenstehender hat keine Möglichkeit, Einblick hinter diese Fassade zu bekommen. An dieser Stelle entstehen die meisten Widerspruchserfahrungen bei Mitgliedern, die zu tiefgreifenden Konflikten führen können. …

Der Kult entwickelt ein religiös-weltanschauliches Konzept, das totalitäre Züge trägt. …

Die religiöse Ideologie verbindet radikales Elitedenken mit aggressiver Missionstätigkeit, die bei den Mitgliedern zu einem starken Realitätsverlust führt. Besonders wichtig ist dabei das 'Führerprinzip'.

Die religiöse Ideologie entwickelt ein totalitäres Weltanschauungskonzept, das naiv-dualistisch nur schwarz und weiß, gut und böse, Freund oder Feind kennt.

Die religiöse Ideologie fanatisiert ihre Anhänger systematisch, so daß sie nur noch über ein eingeschränktes Wahrnehmungsvermögen verfügen. Gegen Kritiker, Abweichler und Renegaten (= Glaubensabtrünnige) erlaubt dieses Konzept, unerbittlich vorzugehen. …

Der Kult ist kultur- und politikfeindlich. Es sind keine Kompromisse und Überschneidungen mit der umgebenden Gesellschaftswirklichkeit zulässig. Die Mitglieder werden systematisch zu Außenseitern erzogen, deren Integration in 'normale' gesellschaftliche Umgangsformen kaum noch möglich ist.

Der destruktive Kult nimmt die Ruinierung der Familienverhältnisse seiner Anhänger nicht nur in Kauf, er betreibt die Zerstörung bestehender sozialer Kontakte planvoll. Die damit verbundenen Krisen und Ängste seiner Anhänger führen oftmals zu psychischen Krankheiten. …"

Dann schildert Langel im Detail die fiktive (wenngleich nicht unrealistische) Anwerbung eines Neulings zu den Zeugen Jehovas. Von Langel als Vokabel zwar nicht verwandt, gleichwohl in der Sache doch von ihm dargestellt, ist hierbei das System "Lowbombing" dominierend. Im Zusammenhang mit seiner diesbezüglichen Darstellung fällt bei ihm auch der Satz:

"Eine erste Konflikterfahrung beschert ihr (Fallbeispiel "Doris") die Tatsache, daß sie ihre Kinder mit zu diesem Kongreß nimmt. Die Kinder dürfen nicht spielen, nicht basteln, sie müssen langen Vorträgen lauschen und dürfen sich dabei nicht bemerkbar machen. Überhaupt kommen ihr die Einschränkungen, die gerade Kinder erfahren, sehr merkwürdig vor. Man macht sie nachdrücklich aber immer noch freundlich darauf aufmerksam, daß auch Kinder sich in den Dienst Jehovas stellen müssen.

Sie macht außerdem die Erfahrung, daß Freunde und Verwandte sich große Sorgen um sie machen, mit ihr sprechen wollen und manches an ihren veränderten Einstellungen nicht verstehen. Ihre 'Geschwister' bei den ZJ indessen interpretieren dies alles als feindliche Einflüsse von 'Weltmenschen', die noch nicht zu Jehova gefunden haben. Man bereitet Doris darauf vor, daß alte Kontakte und Freundschaften den Dienst an Jehova nur stören könnten.

Immer mehr Termine kommen auf sie zu. … Doris erfährt auch, daß nicht ihre eigenen Gedanken und Vorstellungen gefragt sind, sondern allein die Wiedergabe dessen, was im Wachtturm und den Schulungsbüchern steht."

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen, offeriert Langel dann noch in Faksimile jenes WTG-Schreiben, wo vor dem Franzbuch "gewarnt" wird.

Luise Mandau

Eckhard Tuerk

Zensur Made in Pikl und Co

Impfgegner

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