Wieder ein Meer von WTG-Krokodilstränen
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 22. März 2014 02:05
Vor fünfzig Jahren
Auf vier Druckseiten, fühlt Erwachet!" vom 22. 3. 1963 sich bemüßigt, über
einen - de facto - verhinderten Selbstmord" zu lamentieren. Ort der Handlung
die USA. Die Ärzte eines Krankenhauses, welche eine schwer kranke 23jährige Frau zu
behandeln hatten, urteilten, ohne Bluttransfusion ginge es nicht. Dem stand eine im Sinne
der Zeugen Jehovas formulierte Patientenverfügung entgegen.
In dieser Konfliktsituation beschloss jenes Krankenhaus, eine richterliche Verfügung zu
erwirken, die Patientenverfügung als nicht für sie bindend ansehen zu können.
Allerdings, der erste damit befasste Richter, stimmte diesem Ansinnen nicht zu.
Darauf legten die Anwälte des Krankenhauses Berufung ein, und in jener Berufsentscheidung
wurde im Sinne ihrer Sicht der Dinge entschieden. Offenbar erhielt die Patientin dann auch
besagte Bluttransfusion.
Zeter und Mordio-Geschrei der WTG dieserhalb.
Es ist zwar im konkreten Fall Spekulation, welche Folgen eingetreten wären, wenn es nicht
zur praktizierten Bluttransfusion gekommen wäre.
Gleichwohl kann auf Grund anderer Fälle gesagt werden. Der Tod der Patientin hätte eine
mögliche Folge sein können. Fakt ist jedenfalls, die besagte 23jährige hat diese
Krankenhaus-Behandlung, lebend überstanden.
Wiederwillig muss auch Erwachet!" einräumen:
Die Ärzte und die Richter, die diesen ...
Entscheid fällten, meinten es ohne Zweifel gut".
Das wiederum will die WTG nicht gelten lassen und lamentiert des langen und breiten
darüber, was bei einer medizinischen Entscheidung, trotzdem alles schief laufen
könnte". Indes den Beweis, das trotz erhaltener Bluttransfusion jene Patientin
verstorben wäre, kann die WTG nicht antreten, und tritt sie nicht im konkreten Falle an.
Allem WTG-Gewäsch zum trotz ist festzustellen. Der WTG geht es nur um die Durchsetzung
ihres Dogmas. Ob diese Durchsetzung im Einzelfall dann tödliche Folgen hat, darüber will
sie nichts hören und sagen.
Letztendlich reduziert sich das alles auf den Machtanspruch der WTG. Sie alleine will
bestimmen. Wenn es die Umstände so fügen, fallweise auch über Leben und Tod.
Ein anderes Beispiel über den Machtanspruch von Vertretern der
Religionsindustrie, hat auch Luise
Kraft in ihrem Buch geliefert.
Der dort geschilderte Fall mag prinzipiell harmloser" sein, spielt zudem in dem
Milieu einer völlig anderen Religionsgemeinschaft (der Neuapostolischen Kirche).
Indes durchaus charakteristisch auch die Sätze von Frau Kraft, bei der Darstellung ihres
Sujets.
Peter und ich waren frei geworden. Nun schwor
man uns Rache und Verfolgung ... Traurig war das Verhältnis zwischen uns und unsren
Kindern. Diese Ärmsten - wie trugen sie Leid um ihre Eltern, besonders um die
'abgefallene' Mutter, die sie vom Herrn 'Papa' nur noch als eine vom Herrn verworfene,
eine verlorene schildern hörten! ... Wilhelm gab sich alle Mühe, den Kinder den Rest
ihrer Zuneigung zur Mutter zu nehmen ... Jetzt, Lisa, bist du niedergezwungen, jetzt habe
ich euch erst recht gedemütigt, dich und deinen Peter; mein sind nun die Kinder, ihrem
geistigen Vater, der sie gezeuget hat!"
In der Rolle des die einzelnen versklavenden, findet sich dann auch die WTG wieder!
Eine schillernde Vokabel, welcher man in diesem Kontext auch verschiedentlich begegnet,
ist die der sogenannten "vorverlagerten Gewissensentscheidung" von den
WTG-Advokaten kreiert. In der Bibel steht zwar nichts davon, das jedoch hindert besagte
Herrschaften nicht daran, diesen ihren Generaljoker zur Anwendung zu bringen.
In der Praxis ist das der moralische Druck, eine Organisationskonforme Handlungsweise zu praktizieren. Eine möglicherweise schon etliche Jahre zurückliegende Taufe als Zeuge Jehovas, wird als juristisches Vehikel benutzt, um damit zu sagen, damit habe der Täufling sich auf Gedeih und Verderb "verpflichtet" eine Organisationskonforme Handlungsweise (zu der eben auch die Verweigerung der Annahme von Bluttransfusionen gehört) zu befolgen. Das es sich dabei um Tatbestände handelt, die der Einzelne zum Zeitpunkt der Taufe überhaupt noch nicht überschauen konnte, und die erst später auf ihn zukommen mögen, sei in der Lesart dieser WTG-Winkeladvokaten "unbeachtlich".
Kein anderer hat sich dafür hergegeben, unter dem Namen seiner Herausgeberschaft, dieses windige Konstrukt, in einer Buchform zu publizieren, als ausgerechnet der Superegoistische und Super-Skrupelose Herr Besier. Dieses Trojanisches Pferd mit Professorentitel ist eine Schande, für einen freiheitlichen Rechtststaat!
eine besonders heimtückische Verlautbarung von WTG-Apparatschicks. Selbige
ist allerdings eher schwer erreichbar. Sie ist jedoch in der veröffentlichten
Buch-Literatur weiterhin nachweisbar, und zwar in dem Band 2 des von dem Herrn
Besier, mit einem Koautor herausgegebenen Bandes „Die neuen Inquisitoren".
Dort auf Seite 211f. beginnt der berüchtigte Aufsatz der WTG-Apologeten. Ihr
Hauptziel war es, den Gutachter Christoph Links im KdöR-Verfahren zu „wiederlegen".
Die fragliche heimtückische Formulierung hierbei, indes verpackten sie in den
Wortschwall einer Fußnote, und zwar der Nummer 59 auf der Seite 484 im genannten
Besier-Band
Im Internet (zum Zeitpunkt des Schreibens dieser Zeilen) in einem
Download-Artikel auffindbar:
www.jehovaszeugen.de/fileadmin/user_upload/Recht/Anerkennungsverfahren/1998-98-01.pdf
Gegenüber dem Quellennachweis aus der Buchliteratur, sind allerdings einige
Differenzen beim Download-Artikel nachweisbar. Insoweit mag dem Quellen-Nachweis
aus der Buchliteratur das größere Gewicht zukommen. Immerhin kommt im
Download-Artikel auch der Begriff „vorverlagerte Gewissensentscheidung" mit vor.
„Das Prinzip der vorverlagerten
Gewissensentscheidung ist auf alle Lehren und die gesamte Glaubenspraxis der
Zeugen Jehovas anwendbar, jede Person, die Zeuge Jehovas wird, trifft vor ihrer
Taufe eine bewußte unbeeinflußte Entscheidung darüber, nach welchen Prinzipien
sie ihr weiteres Leben gestalten möchte ...
Die bewußte Entscheidung sein weiteres Leben als Zeuge Jehovas leben zu wollen,
stellt eine Gewissensentscheidung in Fragen wie z.B. der
Kriegsdienstverweigerung, der Wahlenthaltung, der Ablehnung von Blut als
medizinische Heilmethode usw. dar, um künftig in Übereinstimmung mit den Lehren
der Religionsgemeinschaft zu leben. Es handelt sich somit um
Individualentscheidungen, die der Zeuge Jehovas vor seiner Taufe für sein
weiteres Leben trifft."
Mit dieser windigen Winkeladvokatenlogik, suchen sich die WTG-Apparatschicks
selbst einen Freibrief auszustellen, und ihre Hörigen auf den Status von
Marionetten zu degradieren.
Denn nichts anderes als ein schlecht gespieltes Marionettentheater ist der
WTG-Zirkus ohnehin
Weiteres zu diesem Herrn Besier
Chrstoph Links siehe zu ihm auch http://datei.sektenausstieg.net/literatur/Rechtsgutachten.pdf