Wieder ein Meer von WTG-Krokodilstränen

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 22. März 2014 02:05

Vor fünfzig Jahren
Auf vier Druckseiten, fühlt „Erwachet!" vom 22. 3. 1963 sich bemüßigt, über einen - de facto - verhinderten „Selbstmord" zu lamentieren. Ort der Handlung die USA. Die Ärzte eines Krankenhauses, welche eine schwer kranke 23jährige Frau zu behandeln hatten, urteilten, ohne Bluttransfusion ginge es nicht. Dem stand eine im Sinne der Zeugen Jehovas formulierte Patientenverfügung entgegen.
In dieser Konfliktsituation beschloss jenes Krankenhaus, eine richterliche Verfügung zu erwirken, die Patientenverfügung als nicht für sie bindend ansehen zu können. Allerdings, der erste damit befasste Richter, stimmte diesem Ansinnen nicht zu.
Darauf legten die Anwälte des Krankenhauses Berufung ein, und in jener Berufsentscheidung wurde im Sinne ihrer Sicht der Dinge entschieden. Offenbar erhielt die Patientin dann auch besagte Bluttransfusion.
Zeter und Mordio-Geschrei der WTG dieserhalb.
Es ist zwar im konkreten Fall Spekulation, welche Folgen eingetreten wären, wenn es nicht zur praktizierten Bluttransfusion gekommen wäre.
Gleichwohl kann auf Grund anderer Fälle gesagt werden. Der Tod der Patientin hätte eine mögliche Folge sein können. Fakt ist jedenfalls, die besagte 23jährige hat diese Krankenhaus-Behandlung, lebend überstanden.
Wiederwillig muss auch „Erwachet!" einräumen:

„Die Ärzte und die Richter, die diesen ... Entscheid fällten, meinten es ohne Zweifel gut".
Das wiederum will die WTG nicht gelten lassen und lamentiert des langen und breiten darüber, was bei einer medizinischen Entscheidung, trotzdem alles „schief laufen könnte". Indes den Beweis, das trotz erhaltener Bluttransfusion jene Patientin verstorben wäre, kann die WTG nicht antreten, und tritt sie nicht im konkreten Falle an.
Allem WTG-Gewäsch zum trotz ist festzustellen. Der WTG geht es nur um die Durchsetzung ihres Dogmas. Ob diese Durchsetzung im Einzelfall dann tödliche Folgen hat, darüber will sie nichts hören und sagen.

Letztendlich reduziert sich das alles auf den Machtanspruch der WTG. Sie alleine will bestimmen. Wenn es die Umstände so fügen, fallweise auch über Leben und Tod.









Ein anderes Beispiel über den Machtanspruch von Vertretern der Religionsindustrie, hat auch Luise Kraft in ihrem Buch geliefert.
Der dort geschilderte Fall mag prinzipiell „harmloser" sein, spielt zudem in dem Milieu einer völlig anderen Religionsgemeinschaft (der Neuapostolischen Kirche).
Indes durchaus charakteristisch auch die Sätze von Frau Kraft, bei der Darstellung ihres Sujets.
„Peter und ich waren frei geworden. Nun schwor man uns Rache und Verfolgung ... Traurig war das Verhältnis zwischen uns und unsren Kindern. Diese Ärmsten - wie trugen sie Leid um ihre Eltern, besonders um die 'abgefallene' Mutter, die sie vom Herrn 'Papa' nur noch als eine vom Herrn verworfene, eine verlorene schildern hörten! ... Wilhelm gab sich alle Mühe, den Kinder den Rest ihrer Zuneigung zur Mutter zu nehmen ... Jetzt, Lisa, bist du niedergezwungen, jetzt habe ich euch erst recht gedemütigt, dich und deinen Peter; mein sind nun die Kinder, ihrem geistigen Vater, der sie gezeuget hat!"

In der Rolle des die einzelnen versklavenden, findet sich dann auch die WTG wieder!

Eine schillernde Vokabel, welcher man in diesem Kontext auch verschiedentlich begegnet, ist die der sogenannten "vorverlagerten Gewissensentscheidung" von den WTG-Advokaten kreiert. In der Bibel steht zwar nichts davon, das jedoch hindert besagte Herrschaften nicht daran, diesen ihren Generaljoker zur Anwendung zu bringen.

In der Praxis ist das der moralische Druck, eine Organisationskonforme Handlungsweise zu praktizieren. Eine möglicherweise schon etliche Jahre zurückliegende Taufe als Zeuge Jehovas, wird als juristisches Vehikel benutzt, um damit zu sagen, damit habe der Täufling sich auf Gedeih und Verderb "verpflichtet" eine Organisationskonforme Handlungsweise (zu der eben auch die Verweigerung der Annahme von Bluttransfusionen gehört) zu befolgen. Das es sich dabei um Tatbestände handelt, die der Einzelne zum Zeitpunkt der Taufe überhaupt noch nicht überschauen konnte, und die erst später auf ihn zukommen mögen, sei in der Lesart dieser WTG-Winkeladvokaten "unbeachtlich".

Kein anderer hat sich dafür hergegeben, unter dem Namen seiner Herausgeberschaft, dieses windige Konstrukt, in einer Buchform zu publizieren, als ausgerechnet der Superegoistische und Super-Skrupelose Herr Besier. Dieses Trojanisches Pferd mit Professorentitel ist eine Schande, für einen freiheitlichen Rechtststaat!

eine besonders heimtückische Verlautbarung von WTG-Apparatschicks. Selbige ist allerdings eher schwer erreichbar. Sie ist jedoch in der veröffentlichten Buch-Literatur weiterhin nachweisbar, und zwar in dem Band 2 des von dem Herrn Besier, mit einem Koautor herausgegebenen Bandes „Die neuen Inquisitoren".
Dort auf Seite 211f. beginnt der berüchtigte Aufsatz der WTG-Apologeten. Ihr Hauptziel war es, den Gutachter Christoph Links im KdöR-Verfahren zu „wiederlegen". Die fragliche heimtückische Formulierung hierbei, indes verpackten sie in den Wortschwall einer Fußnote, und zwar der Nummer 59 auf der Seite 484 im genannten Besier-Band
Im Internet (zum Zeitpunkt des Schreibens dieser Zeilen) in einem Download-Artikel auffindbar:
www.jehovaszeugen.de/fileadmin/user_upload/Recht/Anerkennungsverfahren/1998-98-01.pdf
Gegenüber dem Quellennachweis aus der Buchliteratur, sind allerdings einige Differenzen beim Download-Artikel nachweisbar. Insoweit mag dem Quellen-Nachweis aus der Buchliteratur das größere Gewicht zukommen. Immerhin kommt im Download-Artikel auch der Begriff „vorverlagerte Gewissensentscheidung" mit vor.
„Das Prinzip der vorverlagerten Gewissensentscheidung ist auf alle Lehren und die gesamte Glaubenspraxis der Zeugen Jehovas anwendbar, jede Person, die Zeuge Jehovas wird, trifft vor ihrer Taufe eine bewußte unbeeinflußte Entscheidung darüber, nach welchen Prinzipien sie ihr weiteres Leben gestalten möchte ...
Die bewußte Entscheidung sein weiteres Leben als Zeuge Jehovas leben zu wollen, stellt eine Gewissensentscheidung in Fragen wie z.B. der Kriegsdienstverweigerung, der Wahlenthaltung, der Ablehnung von Blut als medizinische Heilmethode usw. dar, um künftig in Übereinstimmung mit den Lehren der Religionsgemeinschaft zu leben. Es handelt sich somit um Individualentscheidungen, die der Zeuge Jehovas vor seiner Taufe für sein weiteres Leben trifft."

Mit dieser windigen Winkeladvokatenlogik, suchen sich die WTG-Apparatschicks selbst einen Freibrief auszustellen, und ihre Hörigen auf den Status von Marionetten zu degradieren.
Denn nichts anderes als ein schlecht gespieltes Marionettentheater ist der WTG-Zirkus ohnehin

Weiteres zu diesem Herrn Besier

Chrstoph Links siehe zu ihm auch http://datei.sektenausstieg.net/literatur/Rechtsgutachten.pdf

Mysnip.20422

Mysnip.133063

Weitere Blutberichte

ZurIndexseite