Laut einer gerichtlichen Vereinbarung
Beschluss des Familiengerichtes vom 27.12.2012 (ist) mit einem Vergleich
abgeschlossen. Der Vergleich beinhaltet u. a.:
§ 6
... Die Eltern führen damit die gemeinsame elterliche
Sorge für ihre Tochter fort.
Dazu erhebt der Kindesvater den Vorwurf an die Adresse der
Zeugen Jehovas der
"Beihilfe zur Kindesentführung"
Mit Unterstützung von Zeugen Jehovas (offenbar aus deren
Fremdsprachigen Bereich innerhalb Deutschlands) wird die Wahrnehmung seines
gerichtlich zugestandenen Sorgerechtes unterlaufen. Wer dafür die
Verantwortung trägt sei einstweilen als "offen" bezeichnet.
Fakt ist der Kindesvater ist in der Sache bei den Zeugen
Jehovas mehrfach vorstellig geworden.
Deren Antwort indes lautet sinngemäß ´"mein Name ist Hase
ich weiß von nichts".
Sie w o l l e n
offenbar nichts wissen. Der Vorhalt der Beihilfe zur Rechtsverletzung ist
damit keineswegs als "ausgeräumt" zu bezeichnen.
[Adressdaten redaktionell entfernt]
Siehe auch:
Was spielt sich in den Fremdsprachigen Versammlungen der Zeugen Jehovas,
innerhalb Deutschlands ab?
Datum: 03. April 2013 10:01
Zunehmend bevorzugtes Wilderungsgebiet der Zeugen Jehovas in Deutschland, sind
die hierzulande antreffbaren Fremdsprachigen Kreise. Seit jeher sind die
Zeugen Jehovas auf das sammeln von „Strandgut" spezialisiert. Deutschland (Ost
und West) war noch nie eine Insel der „Nur Seligen". Da gibt es die „da oben"
wie zum Beispiel Bundestagsabgeordnete die ihren vollen Hals noch nicht voll
genug haben, und nach mehr, noch mehr schreien.
Und da gibt es auch „die da unten".
In objektiver Wertung würde ich mich selbst der Entstammung nach, einer
solchen Unterschicht zuordnen. Schon relativ früh Halbwaise geworden, die
soziale Schichtung meiner Eltern real einschätzend, zur Unterklasse gehörend
bewertend, der Tod des Vaters (übrigens starker Kettenraucher gewesen, was
seinen frühen Tod wesentlich verursachte. Insoweit haben die Zeugen Jehovas
mit ihrer Ablehnung des Rauchens, sogar meine Zustimmung. Allenfalls wäre über
die dabei angewandten Auch-ultimativen, wenig sensiblen Formen zu
diskutieren.)
Wie auch immer, ich meine mich schon etwas mehr in die Befindlichkeit „der da
unten" hineinversetzen zu können, als beispielhaft, gewisse unsensible Typen,
die da von Zeit zu Zeit, etwa bei Infolink, ihre unsensiblen
Manchester-Kapitalismus-Bejubler-Thesen zu Protokoll zu geben pflegen. Dieweil
sie selber ja zweiten und dritten Generationen entstammen, aber nicht mehr der
ersten, die da vielleicht auch eine „ganz Unten-Generation" war.
Die Zeiten haben sich dergestalt gewandelt, dass heutzutage „die da unten"
besonders in Fremdsprachigen Kreisen hierzulande anzutreffen sind. Nicht jeder
aus diesem Segment schafft es halt, sein „überflüssiges Geld" nach Zpern zu
transferieren, (in der Zeit, wo Zypern noch nicht Thema in den Schlagzeilen
war). Denen pflegen ganz andere Sorgen im Nacken zu sitzen.
Und dann kommen die Zeugen, und sprechen jenes „Strandgut" noch dazu in ihrer
Heimatsprache an.
Mit dem System Lovbombing als „Fischköder" haben bekanntermaßen auch
Deutschsprachige Kreise zu kämpfen.
Parsimony.3220
Es war alles
so hohl, so hohl!
Um wieviel mehr dann noch die Fremdsprachigen Kreise!
Vorstehendes ist mehr allgemein. Ich will aber auf etwas ganz anderes hinaus.
Das Ehen/Lebensgemeinschaften kriseln können, weis man nicht erst seit heute.
Die Ursachen können vielgestaltig sein, so wie das Leben halt vielgestaltig
auch ist. Kommen da aber noch die Zeugen mit in die Quere, und sprechen, für
die Zeugen erfolgreich, solch einen primär fremdsprachigen Partner in einer
Ehe/Lebensgemeinschaft an, dann steht fallweise schlimmes zu befürchten, auf
der Tagesordnung.
Man weis weiter, besonderer Zankapfel einer kriselnden Ehe/Lebensgemeinschaft
pflegen die Kinder zu sein.
So wie in dem Fall, wo ein etwa siebenjähriges Kind vorhanden ist.
Verstehe ich die Sachlage richtig wurde in der Form eines gerichtlichen
Vergleichs, auch dem Vater ein gleichwertiges Sorgerecht zugesprochen.
Nun üben Zeugen Jehovas aus dem fremdsprachigen Segment ihren unheilvollen
Einfluss auch dergestalt aus, die Frau weitgehend in ihrem Betörungssog schon
zu haben.
Da die Mutter - offenbar aus Rachegelüste - sich aber nicht an die
gerichtliche Vereinbarung hält, und offenbar - mit Unterstützung von Zeugen
Jehovas hierzulande, „abgetaucht" ist, nutzt dem Vater sein theoretisches
Recht, in der Praxis herzlich wenig.
Der Vater Deutschstämmig, die Mutter nicht. Und offenbar besonders Zeugen
Jehovas aus dem Fremdsprachigen Bereich, leisten da ihre unheilvollen Dienste,
namentlich beim
„Abtauchen" von Mutter und Kind.
Sollte das sich so bestätigen, wie vorbeschrieben, verdient allerdings der
unheilvolle Einfluss der Zeugen Jehovas dabei, noch an die ganz große Glocke
gehängt zu werden!
Datum: 03. April 2013 13:55
http://scheidungs-manager-news.blogspot.de/2011/04/bedrohen-jehovas-zeugen-in-hamburg-ein.html