Laut einer gerichtlichen Vereinbarung

Beschluss des Familiengerichtes vom 27.12.2012 (ist) mit einem Vergleich abgeschlossen. Der Vergleich beinhaltet u. a.:

§ 6

... Die Eltern führen damit die gemeinsame elterliche Sorge für ihre Tochter fort.

Dazu erhebt der Kindesvater den Vorwurf an die Adresse der Zeugen Jehovas der

"Beihilfe zur Kindesentführung"

Mit Unterstützung von Zeugen Jehovas (offenbar aus deren Fremdsprachigen Bereich innerhalb Deutschlands) wird die Wahrnehmung seines gerichtlich zugestandenen Sorgerechtes unterlaufen. Wer dafür die Verantwortung trägt sei einstweilen als "offen" bezeichnet.

Fakt ist der Kindesvater ist in der Sache bei den Zeugen Jehovas mehrfach vorstellig geworden.

Deren Antwort indes lautet sinngemäß ´"mein Name ist Hase ich weiß von nichts".

Sie w o l l e n offenbar nichts wissen. Der Vorhalt der Beihilfe zur Rechtsverletzung ist damit keineswegs als "ausgeräumt" zu bezeichnen.

[Adressdaten redaktionell entfernt]

Siehe auch:

Was spielt sich in den Fremdsprachigen Versammlungen der Zeugen Jehovas, innerhalb Deutschlands ab?

geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 03. April 2013 10:01
Zunehmend bevorzugtes Wilderungsgebiet der Zeugen Jehovas in Deutschland, sind die hierzulande antreffbaren Fremdsprachigen Kreise. Seit jeher sind die Zeugen Jehovas auf das sammeln von „Strandgut" spezialisiert. Deutschland (Ost und West) war noch nie eine Insel der „Nur Seligen". Da gibt es die „da oben" wie zum Beispiel Bundestagsabgeordnete die ihren vollen Hals noch nicht voll genug haben, und nach mehr, noch mehr schreien.
Und da gibt es auch „die da unten".
In objektiver Wertung würde ich mich selbst der Entstammung nach, einer solchen Unterschicht zuordnen. Schon relativ früh Halbwaise geworden, die soziale Schichtung meiner Eltern real einschätzend, zur Unterklasse gehörend bewertend, der Tod des Vaters (übrigens starker Kettenraucher gewesen, was seinen frühen Tod wesentlich verursachte. Insoweit haben die Zeugen Jehovas mit ihrer Ablehnung des Rauchens, sogar meine Zustimmung. Allenfalls wäre über die dabei angewandten Auch-ultimativen, wenig sensiblen Formen zu diskutieren.)
Wie auch immer, ich meine mich schon etwas mehr in die Befindlichkeit „der da unten" hineinversetzen zu können, als beispielhaft, gewisse unsensible Typen, die da von Zeit zu Zeit, etwa bei Infolink, ihre unsensiblen Manchester-Kapitalismus-Bejubler-Thesen zu Protokoll zu geben pflegen. Dieweil sie selber ja zweiten und dritten Generationen entstammen, aber nicht mehr der ersten, die da vielleicht auch eine „ganz Unten-Generation" war.
Die Zeiten haben sich dergestalt gewandelt, dass heutzutage „die da unten" besonders in Fremdsprachigen Kreisen hierzulande anzutreffen sind. Nicht jeder aus diesem Segment schafft es halt, sein „überflüssiges Geld" nach Zpern zu transferieren, (in der Zeit, wo Zypern noch nicht Thema in den Schlagzeilen war). Denen pflegen ganz andere Sorgen im Nacken zu sitzen.
Und dann kommen die Zeugen, und sprechen jenes „Strandgut" noch dazu in ihrer Heimatsprache an.
Mit dem System Lovbombing als „Fischköder" haben bekanntermaßen auch Deutschsprachige Kreise zu kämpfen.

Parsimony.3220

Es war alles so hohl, so hohl!

Um wieviel mehr dann noch die Fremdsprachigen Kreise!
Vorstehendes ist mehr allgemein. Ich will aber auf etwas ganz anderes hinaus.

Das Ehen/Lebensgemeinschaften kriseln können, weis man nicht erst seit heute. Die Ursachen können vielgestaltig sein, so wie das Leben halt vielgestaltig auch ist. Kommen da aber noch die Zeugen mit in die Quere, und sprechen, für die Zeugen erfolgreich, solch einen primär fremdsprachigen Partner in einer Ehe/Lebensgemeinschaft an, dann steht fallweise schlimmes zu befürchten, auf der Tagesordnung.
Man weis weiter, besonderer Zankapfel einer kriselnden Ehe/Lebensgemeinschaft pflegen die Kinder zu sein.
So wie in dem Fall, wo ein etwa siebenjähriges Kind vorhanden ist.
Verstehe ich die Sachlage richtig wurde in der Form eines gerichtlichen Vergleichs, auch dem Vater ein gleichwertiges Sorgerecht zugesprochen.
Nun üben Zeugen Jehovas aus dem fremdsprachigen Segment ihren unheilvollen Einfluss auch dergestalt aus, die Frau weitgehend in ihrem Betörungssog schon zu haben.
Da die Mutter - offenbar aus Rachegelüste - sich aber nicht an die gerichtliche Vereinbarung hält, und offenbar - mit Unterstützung von Zeugen Jehovas hierzulande, „abgetaucht" ist, nutzt dem Vater sein theoretisches Recht, in der Praxis herzlich wenig.
Der Vater Deutschstämmig, die Mutter nicht. Und offenbar besonders Zeugen Jehovas aus dem Fremdsprachigen Bereich, leisten da ihre unheilvollen Dienste, namentlich beim
„Abtauchen" von Mutter und Kind.
Sollte das sich so bestätigen, wie vorbeschrieben, verdient allerdings der unheilvolle Einfluss der Zeugen Jehovas dabei, noch an die ganz große Glocke gehängt zu werden!
Re: Was spielt sich in den Fremdsprachigen Versammlungen der Zeugen Jehovas, innerhalb Deutschlands ab?
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 03. April 2013 13:55
Exkurs:
In einem Antwortschreiben des deutschen Zweigbüros der Zeugen Jehovas vom 13. 3. 2013, mit dem Antwortenzeichen Bearbeiter. Herrmann (was wohl für Uwe Hermann stehen dürfte), das aber tatsächlich am Textende unterzeichnet ist mit:
Ramon Templeton (Zweigbüro Präsidium), belieben vorgenannten Herrschaften sich auf die Linie zurückzuziehen, bei den „Verschwundenen" handele es sich ja um keine getauften Zeugen Jehovas.
Und die Herrschaften im Zweigbüro (noch andere relativ hochrangige Namen haben sich dort mit dem Fall schon befassen [müssen]).
Von den besagten Herrschaften im Zweigbüro kenne ja keiner die Verschwunden persönlich.
Auch wenn sie die nicht persönlich kennen, bleibt trotzdem der Umstand bestehen, dass eine getaufte Zeugin Jehovas, ebenfalls Spanisch sprechend, ganz offenkundig Hehlerdienste zum Verschwinden der Fraglichen Personen geleistet hat.
Wie deren Verhaltensweise zu bewerten ist. Ob das eine „Privatinitiative" oder eher eine gesteuerte Privatinitiative ist, wären schon wieder eine andere Frage, die schlüssig zu beantworten, ich mir in der Tat nicht anmaße.
Vorgenannte Herrschaften halten es indes offenbar nicht für notwendig, nachdem sie vom Involvierten schon mal in einem Seltersbesuch direkt angesprochen wurden, ihrerseits Untersuchungen einzuleiten, dies dem Geschädigten zuzusagen, und gegebenenfalls auch über das Ergebnis, dem Geschädigten umfänglich zu berichten.
Fakt ist. Eine getaufte Zeugin Jehovas ist in dem Fall involviert.
Den Herrschaften im Zweigbüro geht es offenbar nur darum, dass besagte Zeugin Jehovas ihren Zeugentypischen Predigtdienst absolvieren könne.
Mit dieser Feststellung wähnen sie dann, der Fall sei für sie „ausgestanden".
Ob er denn tatsächlich „ausgestanden" ist wäre eine Frage zu der man durchaus eine andere Meinung als die Herrschaften im deutschen Zweigbüro der Zeugen Jehovas haben kann.

Offenbar auch in diesem Fall das WTG-Motto

Beraubung der Ägypter

Wer ihren Interessen nicht dienlich ist wird als rechtlos und Vogelfrei behandelt!

Eine bezeichnende "Wachtturm"-Ausgabe

Außerhalb des vorstehend geschilderten Falles noch ein externer Link:

http://scheidungs-manager-news.blogspot.de/2011/04/bedrohen-jehovas-zeugen-in-hamburg-ein.html

Lügen vor Gericht und Religion: Eine Analyse der Lehre der Zeugen Jehovas von der „theokratischen Kriegsführung"

http://www.silentlambs.org/theobergman_de.htm (extern)

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