„da heute so viel über das
Impfen diskutiert wird, drängt es mich auch etwas über dieses grosse Übel
zu schreiben. Das Impfgesetz kann keinesfalls ein gerechtes Gesetz sein.
Jeder Vater und jede Mutter sollte ein Recht haben darüber zu bestimmen,
was mit dem Körper ihres Kindes geschehen soll. Das Impfgesetz beraubt
jedoch die Väter und Mutter dieses Rechtes. Das ist eine Sklaverei, die
nicht viel hinter der zurücksteht, mit der man einst die Negerkinder
verkaufte.
Die Impfung ist eine direkte Vergewaltigung des ewigen Bundes, den Gott
nach der Sintflut mit Noah schloss. …
Zwei Dinge sind es, die Gott in diesem Bunde dem Menschen zu tun
verbietet. Das eine ist, dass er nicht das Blut der Tiere geniessen soll,
und das andere, dass er nicht das Blut seiner Mitmenschen vergiessen darf.
… Da auch das Tier in diesem Bund eingeschlossen war, sollte auch sein
Blut in gleicher Weise vergossen werden. Jeder vernünftig denkende Mensch
wird sich sagen, dass es nicht der Genuss des Blutes an sich war, wogegen
Jehova Einspruch erhob, sondern sein Verbot richtete sich gegen das
Mischen tierischem Blutes mit Menschenblut. …
Der Mensch hat nicht nur ungesetzmäsig das Blut seiner Mitmenschen
vergossen, sondern er hat auch ungesetzmässig das Blut der Tiere mit
Giften verdorben und dieses unter der Bezeichnung Lymphe und Gegengift in
direkte Verbindung mit dem Blute von Menschen gebracht. Das ist meiner
Meinung nach eine Übertretung der göttlichen Gesetze der schlimmsten Art
und dass es von Gott gemissbilligt wird, lesen wir in Jesaja 24:5 …
Zweifellos gibt es viele Menschen, die diese Übertretung des göttlichen
Gesetzes zu rechtfertigen suchen. Wer aber das Gesetz Gottes auch nur in
etwa übertritt und seine Handlungsweise zu rechtfertigen sucht, ist in den
Augen Gottes noch viel verantwortlicher als jemand, der ein Unrecht begeht
und es hinterher offen eingesteht. …
In den Tagen Noahs wurde das Blut der Menschen mit fremdem unnatürlichem
Blute vermischt, was die Missbilligung Gottes hervorrief und das Verderben
des Menschen, wie der Tiere durch die Sintflut.
Unmittelbar nach der Flut schloss Gott seinen ewigen Bund mit Noah, der
besagte, dass seine Übertretung ein ähnliches Verderben, wie das durch die
Flut über das Menschengeschlecht bringen würde. … und es ist die ernste
Pflicht eines jeden, der die Bibel kennt, seine Mitmenschen vor der
Übertretung dieses Gesetzes zu warnen. …"
Über sich selbst berichtet vorgenannter Artikelschreiber dann noch:
„Dennoch bin ich schweren
Verfolgungen ausgesetzt, weil ich mich unerbittlich dagegen gewehrt habe,
dass mein siebenjähriger Sohn geimpft werde. Ich will mir nicht die
göttliche Ungnade zuziehen. Und es gibt kein Gesetz in der Bibel, dass
mich rechtfertigt, wenn ich dieses grosse Unrecht beginge. Wenn es
wirklich so wäre, dass der Mensch das göttliche Gesetz übertreten müsste,
um seinen Zustand zu bessern, so würde das beweisen, dass das Gesetz
Gottes ein ungerechtes Gesetz wäre, das gegen seinen Urheber zeugt. Aber
niemals hat die Impfung ein menschliches Leben gerettet, niemals hat sie
die Blattern Krankheit verhindert. …
Der Mensch, der ein Geschäft daraus macht, Menschenblut mit ekelhaftem
Stoff, der vom Tierblut genommen wird, zu verunreinigen, macht sich des
grössten Verbrechens schuldig, das man nur begehen kann. Es ist noch nicht
bekannt, welche Leiden diese Handlungen nach sich ziehen werden. Gott
gebe, dass die Menschen aufwachen mögen und über diese Sache nachdenken
lernen."
Erneut kam die Schweizer Ausgabe des „Goldenen Zeitalters" in ihrer Ausgabe vom 1. 3. 1932 auf das Thema zu sprechen. Unter der Überschrift „Das Blut von Mensch und Tier" ist darin zu lesen:
„Die sogenannten
‚Wissenschaftler' unserer Tage haben in ihrem Bestreben, Jehova Gott bei
allen ihren Berechnungen auszulassen, und alles Mögliche zu tun, um
Schmach auf seinen Namen zu häufen, eine verzweifelte Anstrengung gemacht
die Theorie aufzustellen, dass es nicht nur keinen stofflichen Unterschied
zwischen dem Blute der Menschen und der Tiere gibt, sondern, dass sie
sogar das Recht haben, beide miteinander zu vermischen, wie es ihnen
beliebt. Das ist jedoch nicht der Fall.
Der Artikel von Charles Pattilo aus Virginia über die Heiligkeit des
menschlichen Blutes, die in Nummer 213 des ‚Goldenen Zeitalters' erschien,
zeigt einen ganz neuen Standpunkt. Wenn es unbiblisch ist, menschliches
Blut zu verunreinigen, wie es nach dem Artikel Pattilos zu sein scheint,
kann man mit Sicherheit erwarten, dass die Männer, die mit ihren Impfungen
und Serumeinspritzungen bisher auf wenig Widerstand gestossen sind,
plötzlich einem ganzen Heer solcher gegenüber stehen werden, die ihnen aus
Gewissensgründen Widerstand leisten, und die sich von den Gesetzen des
Buches der Bücher leiten lassen und dabei auf den Schutz seines Autors,
Jehova Gottes vertrauen. …
Bisher haben wir geglaubt, dass obiges Verbot gegeben worden ist, weil
eine solche Handlung unnatürlich und bestialisch ist. Es scheint aber noch
ein tieferer Grund dafür vorhanden zu sein. Das Blut des Menschen ist
heilig. Es darf nicht verderbt werden, indem es mit dem Blute eines
anderen Geschöpfes vermischt wird, sei es nun auf die direkte … Art oder
auf die abscheuliche Methode der Serumeinspritzungen oder auch durch
Nahrung. …
Von anderen ist bereits schon die Anklage erhoben worden, dass dieses in
Unordnungbringen des menschlichen Blutstromes und das Vermischen der
menschlichen Blutzellen mit anderen Blutzellen, der Grund zu einer Menge
von Krankheiten und Leiden (zum Beispiel Krebs gelegt wird. … Wenn, Gott
seinem Volke ausdrücklich verbot, mit dem Blute geschlachteter Tiere
irgendetwas anderes zu tun als es auf die Erde zu giessen, welches Recht
haben dann Menschen, das Blut künstlich krankgemachter Tiere direkt in den
Blutstrom ihrer Mitmenschen zu leiten?
Wenn man sich einmal mit diesem Gegenstand beschäftigt, ist man überrascht
wie zahlreich und wie dringend Instruktionen sind, die den Israeliten
unter Androhung von schweren Strafen verbieten, Blut zu essen. …
Sehr wahrscheinlich besteht eine Verbindung zwischen der Vergewaltigung
des menschlichen Blutes und dem Dämonismus. …
Möge sich niemand belügen, dass dieses Gesetz, das den Juden gegeben
wurde, jetzt keine Anwendung mehr habe. Es ist sehr bemerkenswert, dass im
neuen Testament zur gleichen Zeit als der heilige Geist durch die Apostel
erklärte, die Nationen seien frei vom Joche der Bescheidung auch das
Enthalten von Blut geboten und der Genuss von Blut auf eine Stelle mit
Götzendienst und Hurerei gestellt wurde. … Das lässt vermuten, dass viel
der Sittenlosigkeit auf sexuellem Gebiet unserer Zeit auf die beständige
und leichtfertige Übertretung des göttlichen Gebotes, Menschenblut niemals
mit Tierblut zu mischen, zurückzuführen ist. Sobald Zellen eines fremden
Blutes durch die Adern eines Menschen laufen, ist dieser nicht mehr
normal, sondern ermangelt des Gleichgewichtes, das zur Selbstbeherrschung
erforderlich ist."
Im Kontext der besonderen Affinität der Bibelforscher/Zeugen Jehovas für
das Heilpraktikertum (außerhalb der Schulmedizin mit indirekten Nachwirkungen
bis in die Gegenwart. Wenngleich man heute der Schulmedizin nicht mehr ganz so
krass negativ gegenübersteht wie in früheren Jahrzehnten).
Man vergleiche Beispielhaft die Begünstigung des Heilpraktikers Erwin Hof
durch das "Goldene Zeitalter"
Mysnip.128884
Erinnert sei auch an die Episode, wie WTG-Funktionär Fred Franz (in der
Knorr-Ära) mal "auflief", dieweil er im Gegensatz zu Knorr, nicht über gültige
Impfzeugnisse (bei einer Auslandsreise) verfügte. Man geht sicher nicht fehl,
unterstellt man, jener dem Franz zum Verhängnis gewordene Umstand, hatte einer
seiner Ursachen in der WTG-gezüchteten Abscheu gegen das Impfen.
Da war Knorr indes schon cleverer. Der hatte diese Skrupel nicht (mehr).
Siehe dazu auch:
Parsimony.23587
Wenn schon der Name Fred Franz in den Mund genommen wird, darf zugleich auch
an seine Propagierung einer "Weintraubenkur" als vermeintliches Wundermittel
erinnert werden. (In der Rutherford-Ära).
Weintraubenkur
Solche "Blüten" haben letztendlich ihre tiefere Wurzel in der WTG-Begünstigung
der Heilpraktikerzene, zu jener Zeit.
Und noch etwas "tiefer analysiert" entpuppt sich, als eine Wurzel dabei (man
kann es auch bei den Texten des Herr Pattilo nachlesen, die These "man solle
Gott nicht ins Handwerk pfuschen".
Gerade aber der Schulmedizin wird von den Fans der Heilpraktikerszene der
Vorhalt gemacht, solche "Gott ins Handwerk-Pfuscher" zu sein, was auch der
Fakt der Impfgegnerschaft belegt. Zur Herstellung der Impfseren wird ja gemäß
den Fans der Heilpraktikerszene, prächtig mit Blut "herumgepanscht" was denn
für sie ausreichender Abscheugrund ist.
Impfgegnerschaft oder auch
Agitationskampagnen gegen Aluminiumgeschirr sind dann durchaus
ähnlich gelagerte Falle.
Im Kontext dieser „Gesamtgemengelage" hatten vorstehende Voten schon einiges
Gewicht. Gelegentlich wurde das Thema Impfgegnerschaft in den Zeitschriften
der Zeugen Jehovas vor 1945, weiterhin aufgenommen und kultiviert.
Es ist Demagogie, entweder aus Unwissenheit oder mit Vorsatz, angesichts
dieses historischen Hintergrundes sich so darzustellen, als hätte das Thema
Impfgegnerschaft, die Zeugen Jehovas nie in besonderem Maße erreicht.
Im Jahre 1998 veröffentlichte, die über keine eigene Zeugen
Jehovas-Sozialisation verfügende Autorin Sigrid Raquet ihr Buch „Keine Angst
vor Zeugen Jehovas". Darin schrieb sie auch (mehr in der beiläufigen Form (S.
37, 38):
„Über zwanzig Jahre lang war z. B. Impfung bei Jehovas Zeugen verboten. Wer kann sagen, wie viele Krankheiten oder sogar Todesfälle es durch diese Vorschrift der Wachtturmgesellschaft gab? Wo Impfungen per Gesetz vorgeschrieben waren, sind sie wohl oftmals durch gefälschte Bescheinigungen umgangen worden, denn wie sonst hätten z. B. Missionare der Wachtturmgesellschaft in bestimmte tropische Länder reisen können? Auf einen Leserbrief zur Frage der Organtransplantation im amerikanischen ‚Watchtower' vom 15. 11. 67 antwortete der ‚treue und verständige Sklave', Gott verbiete diese, sie seien vergleichbar mit Kannibalismus. Auch hier musste man einen Angehörigen lieber sterben lassen als einer Transplantation zuzustimmen. Im Jahre 1980 (15. 06. 80) hatte er dann auf eine Leserfrage im ‚Wachtturm' geantwortet: ‚Ob man sich Gewebe oder Knochen eines anderen Menschen einpflanzen darf, muß jeder Zeuge Jehovas in Übereinstimmung mit seinem Gewissen entscheiden.' Als ob man von der vorherigen offiziellen Aussage des ‚treuen und verständigen Sklaven', Transplantation sei Kannibalismus, gar nichts wüsste, schreibt man: ‚Einige Christen mögen der Auffassung sein, es sei Kannibalismus, wenn man Gewebe oder Körperteile eines anderen Menschen in den eigenen Körper aufnimmt …'"
Unter prinzipiellem Verschweigen und Nichtreflektierung der vorher
zitierten Voten aus dem „Goldenen Zeitalter", nahmen nun Jehovas Zeugen, durch
ihr Sprachrohr, den Rechtsanwalt Pikl an dem Umstand Anstoß, dass sich in dem
Text von Frau Raquet auch die Vokabel „Verbot" vorfindet. In Advokatenschläue
meint man zu wissen. Formaljuristisch sei das ja gar kein Verbot. Und dieses
Wissen wollte Advokat Pikl in Form einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
vom Juli 1999 noch mit einem Bruttobetrag von 717,17 DM „vergoldet" wissen.
Wer da unseriöser agierte. Etwa Frau Raquet oder die WTG via Sprachrohr Pikl,
darüber mag denn sich jeder so seine eigenen Gedanken machen. Meine Meinung
dazu ist:
Pikl hat durch das verschweigen einer wesentlichen Faktenlage, durch seine
Interpretation, diese Faktenlage hätte es gar „gar nicht gegeben", selbst den
Tatbestand der unseriösen Nötigung erfüllt.
Pikl meint sich besonders auf eine im „Wachtturm" vom 15. 2. 1953
veröffentlichte Leserfrage berufen zu können. Die zitiert er wie folgt:
„Auf die Frage ‚Verletzt eine
Impfung das Gesetz Gottes, das verbiet, Blut in unser Körpersystem
aufzunehmen?' wurde auszugsweise gesagt:
‚In der Impfangelegenheit muß der einzelne selbst Entscheidungen treffen,
wenn er diesem Problem gegenübersteht."
Noch im "Wachtturm"-Jahrgang des Jahres 1965, (S. 42) begegnet man einer distanzierten Stellungnahme zum Thema Impfung, wenn es dort wörtlich heisst:
"Die Gesellschaft [damalige umgangssprachliche Selbstbezeichung der WTG] billigt keine der heutigen medizinischen Methoden Blut zu verwenden, auch nicht die Verwendung von Blut in Verbindung mit Impfungen. Impfungen sind für viele Leute einfach unumgänglich. Daher überlassen wird es dem Gewissen des einzelnen, darüber zu entscheiden, ob er sich ein Blutserum einsprizen lassen möchte, das die Bildung von Antikörpern zur Bekämpfung einer bestimmten Krankheit hervorruft. ..."!
Ergo die Aufgabe der Impfgegnerschaft erfolgte nur "halb gezwungen". Man lässt aber durchblicken, lieber hätte man es eigentlich anders!
Nochmals rückblickend. Frau Raquet hat, und dass kann auch Pikl nicht
bestreiten, die Impfgegnerschaft der Zeugen Jehovas auf rund zwei Jahrzehnte
beziffert. Wie bereits festgestellt, stammen die ersten relevanten Voten dazu,
von Anfang der dreißiger Jahre. Die von Pikl bemühte WT-Leserfrage, war
faktisch das erste offizielle Abrücken in der veröffentlichten WT-Literatur
von der früheren Position in der Frage. Es ist auch bezeichnend, dass in jener
Leserfrage, ebenfalls, keinerlei, auch nur andeutungsweiser Hinweis auf die
früheren Voten zum Thema im „Goldenen Zeitalter" enthalten ist. Dieses
Verschweigen wesentlicher Tatbestände, ist durchaus nicht untypisch für Zeugen
Jehovas. Es äußert sich unter anderem auch bei einem anderen „Reizthema", der
sogenannten
„theokratischen Kriegslist", bei der ähnliches feststellbar ist.
Nachstehend zur Abrundung des Gesamtbildes noch, die von Pikl bemühte
Leserfrage in ihrem vollem Wortlaut:
„Verletzt eine Impfung das
Gesetz Gottes, das verbietet, Blut in unser Körpersystem aufzunehmen? –
G. C. North Carolina
In der Impfangelegenheit muß der einzelne selbst Entscheidungen treffen,
wenn er diesem Problem gegenübersteht. Er übernimmt auch die Folgen für
seine Stellungnahme und Handlungsweise im Falle einer zwangsweisen
Impfung, wenn er dabei nach seinem Gewissen und Verständnis handelt über
das, was im Interesse guter Gesundheit und Förderung des Werkes Gottes
ist. Unsere Gesellschaft kann es sich nicht leisten, gesetzlich in die
Angelegenheit hineingezogen zu werden oder die Verantwortung für den
Ausgang eines Falles zu übernehmen.
Es scheint uns nach Betrachtung dieser Angelegenheit keine Verletzung des
ewigen Bundes zu sein, der mit Noah geschlossen wurde und in 1. Mose 9:4
niedergeschrieben ist. Es steht auch nicht mit Gottes gebot in 3. Mose
17:10-14 im Widerspruch. Ganz gewiß kann vernünftigerweise oder
schriftgemäß nicht gefolgert und bewiesen werden, dass durch Impfung die
betreffende Person entweder Blut ist oder trinkt und es als Nahrung
verzehrt oder eine Bluttransfusion erhält. Impfung hat keine
Verwandtschaft oder irgendeine Ähnlichkeit mit der Mischheirat zwischen
himmlischen ‚Söhnen Gottes' und den Töchtern der Menschen, wie es in 1.
Mose 6: 1-4 beschrieben wird. Auch kann es nicht in dieselbe Art
eingestuft werden, die in 3. Mose 18:23,24 beschrieben ist und die
Vermengung der Menschen mit Tieren verbietet. Es hat nichts mit
Geschlechtsbeziehungen zu tun.
Somit scheint also jeder Einwand gegen die Impfung aus der Schrift zu
fehlen. Der einzige passende Einwand, den einige erheben könnten, würde
sich auf das Gebiet der Gesundheitsgefahren beziehen, die damit verbunden
sind. Oder man möchte sein Blut von Krankheitsstoffen frei halten, die aus
fremder Quelle kommen, sei dies nun aus einer tierischen oder menschlichen
Wunde. Medizinische Wissenschaft erhebt in der Tat den Anspruch, dass die
Impfung den Aufbau der Lebenskraft des Blutes zur Folge hat, um der
Krankheit zu widerstehen gegen die eine Person geimpft ist. Aber das ist
natürlich eine Frage, die der Entscheidung des einzelnen überlassen bleibt
und was er für sich als den Willen Jehovas betrachtet.
Wir geben die obenangeführte Auskunft nur auf Wunsch, übernehmen aber
keine Verantwortung für die Entscheidung und Handlungsweise, die der Leser
einschlägt."
Zusätzlich ergänzend noch die beiden Artikel aus dem „Goldenen Zeitalter"
Den, der in der Schweizer Ausgabe des „Goldenen Zeitalters" vom 1. 8. 1931
publiziert wurde, gab es davor schon in der Magdeburger Ausgabe vom 15. 7.
1931 (Dort die Seite 218).
Als Reprobeleg wird hier allerdings die Schweizer Ausgabe genutzt:
(Dort die
Seiten 236, 237)
Der Artikel in der Schweizer Ausgabe des „Goldenen Zeitalters" vom 1. 3. 1932 lässt sich indes nur dort (Seite 79, 80) nachweisen.
Ohne das jetzt selber zu verifizieren, ist davon auszugehen, beide Artikel
dürften sich auch im Englischsprachigen „Golden Age" ermitteln lassen.
Man vergleiche den Jahrgang 1931 des „Golden Age" nutzt man eine Suchfunktion
selbigen und lässt den Begriff „Vaccination" aufspüren, bekommt man einige
Hinweise. So etwa in der „Golden Age"-Nummer 297 (4. 2. 1931). Dort den
Artikel
„The Blood of Man and Beast"
Schon in den ersten Zeilen selbigen begegnet man dem famosen, bereits
bekannten Charles A. Pattilo
Gefolgt von zwei weiteren thematischen Artikeln (Seite 291 - 300) was denn als
Stichprobe ausreichen mag und sich durch weitere ähnliche Artikel noch
ergänzen ließe.
Die WTG-seitig inkriminierte Passage aus dem Buch der Frau Raquet, entpuppt
sich beim näheren Hinsehen, als „Banalität hoch zehn". Ganze zwei Textzeilen
war Frau Raquet der relevante Tatbestand Wert (Seite 37 unten). Bei denen kann
man allenfalls die Vokabel „Verbot" monieren. Ob dies dann die künstlichen
Aufbauschung wert ist, wie sie dann tatsächlich erfolgte, ist doch sehr die
Frage.
Siehe dazu auch nachstehend die Seite 37/38 aus dem Raquet-Buch um den Kontext
zu verdeutlichen. Sowie einer älteren Internet-Datai entnommen, die Seite 1
des diesbezüglichen Pikl-Schreibens. Wer so agiert, der hat es wohl besonders
nötig!
Impfgegner-Dokumentation
Was die inkriminierte Vokabel "Verbot" anbelangt, ist es doch wohl nicht mehr
als wie Recht und billig zu fordern, dabei "auf dem Teppich zu bleiben."
Umgangsprachlich lässt sich diese Vokabel auch andernorts nachweisen.
Ein geschichtliches Beispiel.
Der Katholik Max Heimbucher formulierte in einem Zeitschriftenaufsatz
(Jahrgang 1923 der "Theologisch-praktischen Quartalsschrift" S. 249f.) auch
den Satz:
"Die Methodisten verbieten ihren Glaubensgenossen das Tragen goldenen Schmuckes und kostbarer Kleider, sowie die Annahme irdischer Schätze."
Ob besagte Methodisten mit dieser Charakterisierung sich sachgerecht
beschrieben sahen, mag man eher bezweifeln.
Gleichwohl kommt darin auch die Vokabel "Verbot" mit vor. Ob der Heimbucher
indes in der Lage gewesen wäre, für diese seine Aussage, ein tatsächliches de
jure Verbot vorweisen zu können, darf wohl mit Recht bezweifelt werden.
Gleichwohl ist nicht bekannt, dass die Methodisten wegen dieser Aussage,
ihrerseits den Kadi bemüht hätten.
Selbst würde man unterstellen, Heimbucher hatte mit seiner Charakterisierung
recht, könnte man als Kontrast dazu auf die Romane von Friedrich Gerstäcker
"Die Regulatoren von Arkansas" und "Die Flusspiraten des Missisippi"
verweisen, in der just besagte Methodisten als die Hauptpersonen
herausgestellt werden. Und Gerstäcker ließ es sich angelegen sein, dabei
besonders den Grad ihrer bodenlosen Heuchelei herauszuarbeiten!
http://27093.foren.mysnip.de/read.php?27094,122282,122547#msg-122547
Also gilt es bei der Bewertung unliebsamer Aussagen auch immer die
Verhältnismäßigkeit zu beachten.
Die WTG-Funktionäre und ihr Sprachrohr Pikl, haben letzteres garantiert nicht
getan!
Exkurs:
Eine dem Karl Marx zugeschriebene Aussage:
"Luther hat allerdings die Knechtschaft aus Devotion besiegt, weil er die Knechtschaft als Überzeugung an ihre Stelle gesetzt hat. Er hat den Glauben an die Autorität gebrochen, weil er die Autorität des Glaubens restauriert hat. Er hat die Pfaffen in Laien verwandelt, weil er die Laien in Pfaffen verwandelt hat. Er hat die Menschen von der äußeren Religiosität befreit, weil er die Religiosität zum inneren Menschen gemacht hat. Er hat den Leib von der Kette emanzipiert, weil er das Herz in Ketten gelegt."
http://www.filmzentrale.com/rezis/lutherdke.htm
Eine solche Charakterisierung trifft für neuzeitlichere Religionen, auch
besonders für die Zeugen Jehovas zu. Beispielhaft (auch) auf dem Felde der
Impfgegnerschaft!