Notiert
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 13. Februar 2013 10:30
Für den 27 Februar ist in Schwerin eine Buchvorstellung terminiert.
Selbiges soll dann wohl der Schriftenreihe des Bundesbeauftragten für sie Stasiunterlagen, in diesem Fall dem von Mecklenburg-Vorpommmern, zugeordnet werden.
Buchvorsteller der nicht unbekannte Falk Bersch, zusammen mit seinem Koautor Hans-Hermann Dirksen.
Wer da die eigentliche Federführung wahrnahm, sei an dieser Stelle, in Unkenntnis des tatsächlichen Textes, nicht weiter bewertet.
Beide Herrschaften haben sich als Thema ihrer Studie den Titel auserkoren:
„Strafvollzug Berndshof/Ueckermünde (1952-1972)"
Nun habe ich sicherlich keinen Zweifel, und in diesem Falle wohl auch keinen wesentlichen Disssenz, mit den genannten Autoren, das der Ostdeutsche Staat, mit seinen Wehrdienstverweigerern nicht „fein" umgegangen ist.
Sollte dies also die Quintessenz jenes Buches sein, bestünde wohl wenig Anlass zur Verwunderung darüber. Andere Länder, etwa Griechenland, (wohlbemerkt die Zeit nach 1945) reagierten bei diesem Reizthema noch weitaus aggressiver.
Im Rahmen der sogenannten „Standhaft"-Veranstaltungen der Zeugen Jehovas, über welche Videoaufzeichnungen vorliegen, sind auch solche mit dem Veranstaltungsort Bremen bekannt. Und da ist mir durchaus noch die eher jämmerliche Klage eines dortigen Akteurs in Erinnerung, die Bremer Justiz habe ihm bei diesem Thema auch hart angefasst.
Der Unterschied besteht wohl dann darin, in Bremen handelte er sich um die Verweigerung des Ersatzdienstes.
Was den sogenannten „Bausoldatendienst" in Ostdeutschland anbelangt, gab es den erst seit 1964.
Ein solcher Bausoldaten-Verweigerer war übrigens der Pfarrer Rainer Eppelmann, über den man dieser Tage, anläßlich seines 70. Geburtstages, einige Pressenotizen registrieren konnte.
Nun ist es nicht mein Anliegen, die Gesamtbiographie jenes Herrn Eppelmann einzuschätzen.
Einige Details daraus erscheinen mir schon bemerkenswert.
In Ostberlin lebend, absolvierte er seinen Schulbesuch aber in Westberlin. Dann kam der Mauerbau des Jahres 1961, und damit der Abbruch seiner weiteren Schulausbildung in Westberlin. Damit waren erst mal alle eventuell getätigten Berufspläne zur Makulatur verflüchtigt. Auch mit ihren Grenzgängern, pflegte der Ostdeutsche Staat, nach dem Mauerbau, nicht sonderlich zimperlich umzugehen. Ein solcher Fall war letztendlich auch der Fall Eppelmann.
Die Ostberliner Predigerschule „Paulinium" (unter der Leitung des Dr. Pietz) erwies sich auch für Eppelmann dann als eine Art Notanker, die ihm, dem bereits wie vorbeschrieben im Sinne der östlichen Bürokratie als „gescheitert" angesehenen, doch noch eine gehobenere Ausbildung zu ermöglichen.
Übrigens erkannte je länger, je mehr das auch die östliche Stasi, und setzte einiges daran, auch dort ihre Stasi-IM zu installieren.
Siehe dazu etwa auch:
Fallbeispiel "Steffen Schuster"
Mit zitiert in
Noch nicht enttarnt
Sonderliche Freude an Eppelmann, wie er dann in die kirchliche Ämterhierachie mit integriert war, hatten wohl nicht alle seiner Funktionärskollegen. Die hielten es lieber mit dem Motto „sich streicheln lassen - bis der Maulkorb festsitzt". Da war der, auch aufgrund seiner skizzierten eigenen biographischen Erfahrungen geprägte Eppelmann, sicherlich aus anderem Holze, als etwa die Stolpe und Co (oder von einer anderen „Feldpostnummer" die Meissner und Co) geschnitzt.
Namentlich die Bluesmessen, von Epelmann initiiert, wirkten als eine Art Anziehungsmagnet, für weitere, dem Ostdeutschen Regime kritisch gegenüberstehende Kreise. Und letztendlich setzten sich die „sich streicheln lassen wollenden, bis der Maulkorb festsitzt", in diesem Konflikt doch durch.

Selbstredend sind das zwar Beispiele aus unterschiedlichen Ebenen. Was diese Beispiele jedoch eint ist, dass sie durch ihr Agieren, mitten in der Politik gelandet sind. Ob sie sich dessen auch selbst bewußt waren oder nicht, ist dabei eine völlig untergeordnete Frage.

www.nordkurier.de/cmlink/nordkurier/lokales/ueckermuende/wo-die-ddr-ihre-haftlinge-umerzog-1.544664
Etwas „Salz in die Euphoriesuppe“
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 25. Februar 2013 10:13
Zu den nach eigenen Angaben, von den Autoren mit Interviewten, gehört auch der besonders noch als Politiker bekannt gewordene Rainer Eppelmann. Der Fall Eppelmann ist in gewisser Beziehung durchaus exemplarisch. *1) Eppelmann, Jahrgang 1943, lebte zu Ostzeiten, geographisch in Ostberlin. Gleichwohl hatte er und seine Eltern die Entscheidung gefällt, nicht aber auch in Ostberlin zur Schule zu gehen, wie dies normalerweise üblich wäre, sondern in Westberlin. Dann kam der 13. August 1961, und auch dem Grenzgänger Eppelmann wurde eine dicker Strich durch seine Rechnung gemacht. Er konnte seine - eigentlich mit dem Abitur enden sollende Schulausbildung nicht weiter fortsetzen.
Das der östliche Staat auf die Grenzgänger nicht sonderlich gut zu sprechen war, liegt auf der Hand. Gleichwohl gab es im Ostberlin vor dem August 1961 noch einige weitere Besonderheiten.
So hatte auch die ansonsten im Osten mit der KPD zwangsvereinigte SPD (zur SED) weiter in Ostberlin, vor dem August 1961, eigene Bezirksverbände. Das sahen die östlichen Machthaber auch nicht gern. Aber die Nachwirkungen des Vier-Sektoren-Status für Gesamtberlin machten - einstweilen - solche Besonderheiten noch möglich. Eine völlig andere Frage indes ist die, wie es denn den in jenen Landesverbänden im Osten Berlins organisierten SPD-Mitgliedern so erging. Da war vielfach das Spießrutenlaufen angesagt.
Zurückkehrend zu Eppelmann. Der nun nach dem August 1961 auch "gestrandete" Eppelmann, musste seine Schulausbildungspläne einstweilen "in den Rauch schreiben". Er hatte und nutzte nur die Chance, zu einer kirchlichen Ausbildung, auf dem Wege der Erwachsenenbildung, an der Predigerschule "Paulinium" der Evangelischen Kirche. Wenn der spätere Eppelmann, einem Buchbericht, seine Biographie betreffend betitelte "Fremd im eigenen Haus", dann ist damit durchaus ein wesentlicher Aspekt seiner Biographie erfasst. Eppelmann profilierte sich zunehmend zum dem östlichen Regime gegenüber feindlich eingestellten Antikommunisten. Auch daran ersichtlich, wie das Wehrdienstthema für ihn akut wurde, dass er sich zwar für die ab 1964 mögliche Variante Bausoldaten entschied, jedoch die Ablegung des dabei üblichen Gelöbnisses verweigerte, was ihm dann eine Militärstrafe von acht Monaten eintrug. Auch andere aus dem Background der evangelischen Kirche entschieden sich für die Option des Bausoldatendienstes. Die hatten, was die Gelöbnisfrage anbelangt, dann in der Regel keine solche Skrupel, wie sie als eben Eppelmann hatte.
Andere aus dem „Kontigent“ Bausoldaten, mit dem Background aus dem Bereich der Evangelischen Kirche, erlebten durchaus andere Entwicklungen. Da sei nicht nur auf das Fallbeispiel „Steffen Schuster“ verwiesen (von den Autoren Bersch/Dirksen übrigens auch unerwähnt gelassen). Jener Fall belegt, dass es der Stasi gelang (zumindest in den späteren Jahren), auch die Predigerschule „Paulinium“ zu infiltrieren. Und ihr besonderer Hebel dabei waren eben die „Bausoldaten.“ Aber ein anderes Fallbeispiel, stellen die Autoren in ihrem Buch selbst mit vor.
Auf der Seite 109 sieht man dort das Foto eines aus zehn Mann bestehenden Posaunenorchesters, allesamt in Bausoldaten-Uniform.
Der zugehörige Bildtext notiert:

"1967 von Bausoldaten während der Dienstzeit gegründeter Posaunenchor."

Also auch solcherlei war im Bereich der Bausoldaten möglich. Fast überflüssig zu erwähnen, dass die dem östlichen Regime feindlich gegenüberstehenden Zeugen Jehovas, wohl kaum zu dem illustren Club jenes Posaunenorchesters gehört haben dürften.
Über die weitere Biographie eines dieser Posaunisten, erfährt man ab Seite 109 etwa die Details.

"Am 24. Januar 1968 kehrte (er) zu seiner Familie zurück. Zunächst war er zweieinhalb Jahre am Theater in Senftenberg tätig, dann am Theater in Erfurt. Als er beim Berliner Rundfunksinfonieorchester anfangen wollte, wurde ihm die Stelle verwehrt. In einem Gespräch mit der Kaderleiterin bekam der Posaunist zu hören, dass man auf solche Leute wie ihn verzichten könne. „Während andere unseren sozialistischen Staat in jeder Weise unterstützen und auch zur Armee gehen, hätte ich mich staatsfeindlich verhalten. Solche Leute könnten nicht eingestellt werden." Offensichtlich hatte schon der Vermerk „Bausoldat" im eingereichten Lebenslauf genügt, ... den Stempel Staatsfeind aufzudrücken."

Einige Details jetzt überspringend wäre noch zu vermerken; der Betreffende ließ nicht locker und traktierte die DDR-Behörden mit Eingaben in der Sache und hatte, wenn auch nach einigen Nervenaufreibungen, sogar Erfolg.
Für die Zeugen Jehovas waren in der Tat andere Elemente in ihrer Biographie angesagt. Beispielsweise der Arbeitseinsatz im Gleisbau, und anderen unbeliebten Jobs, die dann vom östlichen Staat mittels Zwangsarbeitern aus seiner Gefangenenindustrie aufgefüllt wurden.

Solche "Fremd im eigenen Haus" gestimmten waren, mental gesehen, dann auch prinzipiell die Zeugen Jehovas.
Wer als „fremd im eigenen Haus“ tituliert werden kann, bewegt sich in der Tat auf dem Level eines Eppelmann.
Beide eint dann der Aspekt, der Staatsfeindschaft gegen das östliche Regime. Ein Narr der nicht erkennt, das der östliche Staat seine Staatsfeinde nicht gerade mit Glacehandschuhen anzufassen beliebte.
Insoweit reduziert sich das Verhalten der Zeugen Jehovas, primär auf politische Aspekte, ob sie sich dessen nun auch selbst bewusst waren oder nicht.
Im übrigen waren die Zeugen Jehovas getreu dem Motto „Führer befiehl - wir folgen dir“ hochgradig fremdbestimmt. Die Bestimmungsmacht dabei lag und liegt allein in den Händen der Altherrenriege in Brooklyn-Warwick (USA). Fast überflüssig zu erwähnen, dass die Autoren jenen Aspekt ebenfalls nicht mit herausarbeiten.
Zu den von ihnen unter den Teppich gekehrten, also unerwähnt gelassenen, gehört auch der Umstand, dass etwa zeitgleich auch Zeugen Jehovas in Westdeutschland, dort in die Gefängnisse einwanderten. In Westdeutschland aber aus dem Grunde, weil sie sich dort weigerten, Ersatzdienste in Krankenhäusern, die dort möglich und angesagt waren, zu leisten.
Dann kam das Jahr 1996, und das Begehren nach den KdöR-Fleischtöpfen wurde in WTG-Kreisen übermächtig. Und siehe da, quasi über Nacht, räumte die WTG selber den diesbezüglichen Stolperstein, keine Ersatzdienste zu leisten, selbst aus dem Weg!
Opportunismus ist im übrigen, gerade auch beim Thema Wehrdienst, der WTG nicht unbekannt. Erinnert sei nur an das Schicksal jener Wehrdienstgegegnerischen Passagen aus Band 7 der „Schrifstudien“ in welchem in der ersten Auflage noch zu lesen war

Dann knickte die WTG ehrlos ein und strich in den nachfolgenden Auflagen des Bandes 7 „Schriftstudien“ jene Aussagen wieder. Siehe zum Thema auch:
Schriftstudienhinweis
Oder aber auch das Fallbeispiel des WTG-Buches die „Harfe Gottes“, dessen erste Auflagen, sowohl in Bern wie in Barmen gedruckt, enthielten noch eine verklärende Passage zum Thema. Und zwar die:

Zum relevanten Volltext der entsprechenden Passage, siehe auch die Datei Herrberger
In einer nachfolgenden Auflage jenes Buches in Magdeburg gedruckt, verschwand dann auch jene Passage sang- und klanglos, ohne jegliche Begründung dort, oder andernorts im WTG-Schrifttum.
Opportunismus hoch zehn, wäre dazu nur festzustellen.

Zu den aus meiner Sicht bemerkenswerten Details der Studie von Bersch/Dirksen, gehören auch die Angaben auf der Seite 83.
Danach haben aus dem Zeugen Jehovas-Bereich, nach der 1964er Einführung der Kreation "Bausoldatendienst", sechs von ihnen im ersten Durchgang selbigen, für diesen optiert. Im zweiten Durchgang dann nur noch einer.
Ein 1938 geborener Zeuge Jehovas aus Thüringen, sein Vater selbigen (und letzterer zweimal vom Ostdeutschen Regime in der Zeugen Jehovas-Angelegenheit schon verhaftet worden). Dessen Sohn also, dessen Familiennamen die Autoren nicht ausschreiben, sondern nur mit Wolfgang B. benennen, habe auch den Bausoldatendienst verweigert, dann in der Haft diese Entscheidung revidiert, nach dieser Revidierung diese erneut revidiert. In der Folge sei er am 22. 1. 1965 zu 18 Monaten Haft verurteilt worden.
Er wird als erster Zeuge Jehovas bezeichnet, welcher in der Wehrdienstverweigerungsangelegenheit, in das Haftlager Berndshof eingewiesen wurde.
Nach Ende seiner Haft soll er dann die Verbindung zu den Zeugen Jehovas gelöst haben.
Nun erheben die Autoren noch ihren Zeigefinger und teilen mit :

"Nachweislich war er von 1969 bis 1970 und von 1973 bis 1977 als IM tätig, zeitweise arbeitete er auch für die ... Zeitschrift Christliche Verantwortung."

Nähere Erläuterungen und Nachweise indes gibt es zu dieser These nicht.
Was das "zeitweise" für oder bei der CV mitarbeiten anbelangt, kann ich mich selbstredend nur auf die veröffentlichten Ausgaben der "Christlichen Verantwortung" stützen. Und auf Grund dieses Quellenbestandes ist mir kein Vorgang bekannt, der in vorgenanntes Raster hineinpassen würde.
Es bleibt also als Resümee die Feststellung. Eine Behauptung ohne Quellenbeleg, die sowohl richtig als falsch sein kann. Unterstellt man weiter besagter Wolfgang B. habe auch noch Artikel, vielleicht auch sich selbst betreffend, für die CV geschrieben, ist festzustellen. Auf das Basis dessen, was tatsächlich in der CV publiziert wurde - ohne Nachweis dort!
Die Konzentration der Zeugen Jehovas in dem Haftarbeitslager Berndshof fand dann am 26. 8. 1965 ihr faktisches Ende. Sie wurden nunmehr in "zivile" Gefängnisse umverteilt. Rückblickend klagen eine Akteure, die Zeit sich relativ frei im Haftarbeitslager bewegen zu können, und auch verhältnismäßig ungezwungen unter einander Kontakte haben zu können, war damit auch vorbei. Jetzt wurden sie zu Gefangenen im buchstäblichen Sinne des Wortes.
Über die formale Ursache dieser nun eingetretenen Zäsur vernimmt man, es habe sich ein faktischer Machtkampf zwischen der Wachmannschaft des Haftarbeitslager Berndshof und den Zeugen Jehovas entwickelt. Dazu werden die Details mitgeteilt:

„Unter dem Vorwand, uns ,Ordnung' beibringen zu wollen, mussten wir auf dem Appellplatz im Gleichschritt marschieren üben, denn zur Arbeit wurde im Gleichschritt aus- bzw. eingerückt. Diese Übungen nahmen ganz sachte die Form von militärischem Drill an, und als uns das klar wurde, stand bei den folgenden Versuchen die Kolonne still. Das hatten die noch nicht erlebt, dass auf ihr Kommando: ,lm Gleichschritt marsch!' sich kein Fuß rührte. Unsere Erklärung dazu: Wir rücken im Gleichschritt zur Arbeit aus und von der Arbeit ein, sonst nichts, alles andere gehört nicht zur Ordnung. Das Ergebnis: Strafandrohung, Gebrüll, Unsicherheit, Einrücken, Ruhe bis zum nächsten Versuch. ...“ (S. 150f.)

.Aus der Biographie eines der Akteure seien noch diese Details zitiert:

"Hinzu kamen viele weitere Drangsalierungen, die Bernhard S.. [Familienname im Original ausgeschrieben, hier nur verkürzt zitiert]

dazu veranlassten, für seine Familie einen Antrag auf Ausreise aus der DDR zu stellen. Er stellte insgesamt 18 Ausreiseanträge und wartet"Hinzu kamen viele weitere Drangsalierungen, die Bernhard S...e dreieinhalb Jahre auf einen positiven Bescheid. 1979 reisten er und seine Familie nach Nordrhein-Westfalen aus.
Bernhard S ... merkte in der Bundesrepublik, dass es für die anderen in der Regel nicht leicht war, sich in DDR-Verhältnisse so differenziert hineinzudenken, um zu verstehen, weshalb er nicht Bausoldat, sehr gerne aber Zivildienstleistender hätte werden wollen. So dauerte es drei Jahre, bis er als politischer Häftling anerkannt wurde. ..."
(S. 159).

*1)

Siehe ergänzend auch: Der "Fall Gysi" in:

http://27093.foren.mysnip.de/read.php?27094,145840,147805#msg-147805  19. Februar 2013 08:27

http://27093.foren.mysnip.de/read.php?27094,145840,147809#msg-147809 19. Februar 2013 10:46

 

http://forum.sektenausstieg.net/showthread.php?12961-Wehrersatzdienst-das-schäbige-Verhalten-der-WTG&p=456471&viewfull=1#post456471

 

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