Annotationen zu den Zeugen Jehovas

Noch nicht enttarnt

Anfang der 90-er Jahre, waren die Geschäftsbeziehungen des Theologieprofessors B. zur WTG, noch nicht so ausgebaut. G.'s Buch war auch noch nicht im Angebot; und folglich gehörten - damals - sowohl G., wie auch B., für die WTG noch zu "Babylon der Großen". Wie man weiß, hat sich die Einschätzung der beiden Genannten seitens der WTG, in den nachfolgenden Jahren noch dramatisch verändert.

B. seinerseits hatte zu diesem frühen Zeitpunkt auch keine Skrupel, selbst (indirekt) die Dienste der DDR-Stasi in Anspruch zu nehmen. Sein Interesse bestand darin, den Aktenbestand des faschistischen Reichskirchenministeriums zu Forschungszwecken einsehen zu können. Der Haken an der ganzen Sache war dabei nur, dass diese Akten, von der Sowjetunion an die DDR zurückgegeben, nicht in regulären Archiven landeten; sondern dass die Stasi sie an sich zog und der wissenschaftlichen Öffentlichkeit vorenthielt. Nur einige wenige, handverlesene (außer den eigentlichen Stasibedientesten) erhielten zu DDR-Zeiten Zugang dazu. In zwei externen Objekten (Berlin-Karlshorst, Stühlingstr. 3 und Berlin-Pankow, Majakowskiweg 4) waren sie zu DDR-Zeiten stationiert. Einer der wenigen der sie auch einsehen durfte, war B.. Sicherlich waren diese genannten Objekte nicht mit dem Firmenschild "Stasi" versehen. Andererseits waren sie jedoch auch keine regulären Archivräumlichkeiten. Auch so ein bezeichnender Satz in der diesbezüglichen Expertise:

"Eine Reihe von Benutzeranträgen wurde abgelehnt wegen Verdacht des Mißbrauchs dieser Archivalien". Auch daraus ergibt sich, dass schon damals Herr B. eine herausgehobene Stellung innehatte.

Der DDR-Staat löste sich auf. Jetzt schlug erneut die Stunde für Herrn B.. Ihm war es vergönnt, mit als einer der ersten, als "Koautor" einer umfänglichen Dokumentensammlung zum Thema Stasi und DDR-Kirchen in Erscheinung treten zu können . Zweimal aufgelegt. 1991 und 1992.

In ihr finden sich auch einige Angaben zu den Zeugen Jehovas. Unter anderem wird darin auch der "Hans Voss" alias Hermann Laube erwähnt, der bekanntermaßen, schon seit einiger Zeit enttarnt ist.

Zieht man indes die neuere Literatur von Y., H. und D. mit heran, so muss man registrieren, dass einige "Stasi-U-Boote" bei den Zeugen Jehovas, nach wie vor nicht in der Öffentlichkeit enttarnt sind. Respektive, soweit es sich nur um Anwerbungsversuche ohne greifbares Ergebnis handelte, die Hintergründe und Details seitens der WTG-Apologeten, keineswegs offengelegt wurden. Bei einigen von ihnen hat man den Verdacht, als handele es sich um analoge Fälle, wie bei den sattsam bekannten "Kirchenjuristen" der Großkirchen, von denen es einer gar zum Ministerpräsidenten brachte. Ihre Stasi-Gesprächskontakte verklären sie allesamt damit, "im Dienst der Kirche" gewesen zu sein.

Sie alle wurden schon bei B. genannt. Die diesbezüglichen seinerzeitigen Ausführungen ("Pfarrer, Christen und Katholiken" S. 281) seinen nachstehend noch einmal (auszugsweise) zitiert:

"Konrad". Der Kandidat ist Leiter der Sekte "Zeugen Jehovas" in der DDR. Er steht in ständiger Verbindung mit der Zentrale Wiesbaden und ist verantwortlich für die Anleitung und Kontrolle der sogenannten "Bezirksdiener". Die Werbung wird im Zusammenhang mit der Liquidierung der Materialschleuse durchgeführt. …

"Reinhardt". Der Kandidat ist "Bezirksdiener". Sein Anleitungs- und Kontrollbereich umfaßt den gesamten Berliner Raum sowie die Bezirke Neubrandenburg, Schwerin und Rostock. Mit R. wurden schon Kontaktgespräche geführt, als er noch nicht die Funktion des "Bezirksdieners" hatte. …

"Otto". Der Kandidat ist "Kreisdiener" und Stellvertreter des "Bezirksdieners". Er wurde von der Zentrale für die Verteilung der eingeschleusten Originalliteratur für die gesamte DDR eingesetzt. Die Werbung erfolgt mit der Liquidierung der Materialschleuse. …

"Fritz". Der Kandidat ist der Stellvertreter des "Bezirkksdieners" für die Bezirke Leipzig, Halle, Erfurt, Gera und Suhl. Durch operative Maßnahmen wurde der "Bezirksdiener" weitgehend ausgeschaltet, so das F. die gesamte Tätigkeit durchführt. F. ist in systematischer Überzeugungsarbeit für die Zusammenarbeit zu gewinnen. …

"Jan" IMF "Jan" war Kurier der Zentrale und stand mit dem verantwortlichen Mitarbeiter der Zentrale für die Organisierung der "ZJ"-Tätigkeit in der DDR, Pohl, in persönlicher Verbindung. Das Ziel ist, "Jan" arbeitsmäßig in die Zentrale einzuschleusen. …

"Christia" IMV. Von "Christa" wohnt eine Schwester direkt neben der Zentrale in Wiesbaden. Die Qualifizierung von "Christa" besteht darin, ihre Schwester für die ständige Außenaufklärung der Zentrale zu gewinnen. …

IMF "Karper". Die Qualifizierung von "Karper" besteht in der Vermittlung von Grundkenntnisse über die Sekte "ZJ", damit er zeitweilig für die Aufklärung der Zentrale und für Kontaktaufnahmen zu Personen der Zentrale eingesetzt werden kann.

IMV "Bernd Koch". K. ist "Bezirksdiener" der Sekte "ZJ". In systematischer Erziehungsarbeit ist zu erreichen, daß er offen und ehrlich über alle internen Probleme berichtet. Dabei ist das vorliegende operative Material stärker auf seine Person auszuwerten und zu nutzen. …

IMV "Karl". K. ist "Kreisdiener" der Sekte "ZJ". In einer regelmäßigen und kurzfristigen Trefftätigkeit ist zu erreichen, daß er seine noch vorhandene Zurückhaltung überwindet und offen über interne "ZJ"-Probleme berichet. …

Soweit in dieser Auflistung der Stasi-Deckname "Otto" mit auftaucht, ist der inzwischen aufgeklärt. Es handelt sich dabei um das Mitglied im Präsidium der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland, Egon R.... Letzterer wurde auch, wie fast alle höheren Funktionsträger der DDR Zeugen Jehovas, von der Stasi kontaktiert, mit der Zielstellung, ihn zum "U-Boot" zu formieren. R... gab der Stasi, letztlich einen Korb, wie dies aus den entsprechenden Akten ersichtlich ist.

Nicht nur Bezirks- und Kreisdiener, auch die unter ihnen stehenden örtlichen Versammlungsdiener respektive Aufseher (vor der Wiedereinführung des "Ältestenamtes" so genannt), standen auf der Gesprächsliste der Stasi. Einer von ihnen berichtete, dass man ihm seitens der Stasi gar angeboten habe, westliche Zeugen Jehovas-Kongresse besuchen zu können. Gegen eine "kleine Gegenleistung" versteht sich.

Dies alles nährt den Verdacht, dass das Thema Zeugen Jehovas und DDR-Stasi, keineswegs als abschließend "aufgeklärt" betrachtet werden kann. Anläßlich ihrer 1965er Verhaftungsaktion führender DDR Zeugen Jehovas (L... und andere), hatte die Stasi schon im Vorfeld minutiös aufgelistet, dass sie damit rechne, dass im Anschluss daran 11 Kreisdiener als "erste Garnitur" übrig bleiben würden, die seitens der Stasi bewusst nicht mit verhaftet würden. Dies keineswegs aus "Mitleid" oder "Sympathie" gegenüber den Zeugen Jehovas. Solche Eigenschaften sind der Stasi von jeher fremd, sondern aus nüchternem Kalkül. Die Stasi schätze sicherlich nicht unbegründet ein, dass seitens der WTG eine neue DDR-Leitung besonders aus dem Kreis jener 11 heraus gebildet würde. In ihrer "Aufklärung" kam die Stasi zu der Einschätzung, dass sie besonders fanatische unter diesen 11 ihrerseits gerüchtemäßig damit belasten wollte, sie hätten mit der Stasi zusammengearbeitet und somit auch die Verhaftungswelle ermöglicht. Bei fünf von den elf indes rechnete sich die Stasi aus, sie gar als IM herausbrechen zu können. Und gerade diese ihre IM's sollten in der neuen DDR-Zeugenleitung mit vertreten sein. Auch D. (S. 685) erwähnt diesen Sachverhalt. Jedoch macht D. keinerlei Angaben wer den nun die fraglichen fünf gewesen seien. Aus den eingangs gebrachten Zitaten von B., dürfte man sie allerdings durchaus lokalisieren können.

Indes wäre es notwendig, den Details diesbezüglich weit gründlicher nachzugehen, als D. dies getan hat.

Auf den Fall Fritz K..., mitverhaftet in der Novemberaktion 1965, kommt D. noch detaillierter zu sprechen. Er erläutert, das K... so ziemlich als einzigster von den Verhafteten wieder freigelassen wurde. Nicht ohne Hintersinn dabei. Seine Entlassung wurde seitens der Stasi auch dazu genutzt, kräftigst die Gerüchteküche anzukurbeln, um ihn letztendlich in Zeugenkreisen "unmöglich" zu machen. Zitat D. (S. 694): "Obwohl K... wegen seiner Tätigkeit als Zeuge Jehovas bereits 1957 zu mehreren Jahren Zuchthaus bestraft worden war und es nach Ansicht des Ministeriums für Staatssicherheit Straftatbestände durch die Organisierung seiner Versammlung und die Schulung von anderen Zeugen Jehovas verletzt hatte, die in anderen Fällen durchaus ausreichend waren, um mehrjährige Haftstrafen zu verhängen, hatte das Ministerium für Staatssicherheit hier kein Interesse an der Durchführung eines Strafverfahrens."

Man kommt nicht umhin festzustellen. Etliche der "hochkarätigen" Zeugen Jehovas wurden in der 1965er Stasiakltion in der Tat äußerst unterschiedlich behandelt. Einige verhaftet; andere "nur" mit Hausdurchsuchungen und oder Vernehmungen "beglückt". Äußerlich sieht das sehr wohl nach Willkür aus. Faktisch war es ein geschickter Schachzug im Sinne der MfS-Strategie, in der zu erwartenden Neuformierung der DDR-Zeugen Jehovas-Leitung, möglichst vieler ihrer tatsächlichen oder auch nur beabsichtigten IM zu platzieren. und die wirklichen WTG-Hardliner möglichst in den Augen der WTG als "Wackelkandidaten" wenn nicht schlimmeres erscheinen zu lassen. Es war ein diabolisches Spiel das da ablief. Darüber kann es keine Frage geben. Fragen gibt es aber nach wie vor, welche wirkliche Rolle die Einzelnen in diesem Drama letztendlich gespielt haben.

Fallbeispiel: Helmut R...

In schon als äußerst „dürr" zu bezeichnendem Umfang kommen sowohl D. als auch die Webseite „Standhaft.org" auf den Fall des 1928 geborenen WTG-Kreisdieners (Aufseher) Helmut R... zu sprechen. Das was D. und „Standhaft.org" dazu mitteilen erschöpft sich lediglich darin, dass er Mitte 1953 durch Verrat verhaftet wurde.

Etwas weniger „dürr" zum Fall R... ist hingegen Robert Schmidt in seiner Zeugen Jehovas bezüglichen Dissertation. Die Angaben von Schmidt ermöglichen es schon eher sich ein Bild davon zu machen, was da „ablief". Schmidt nennt auch den Verräter bei seinem Stasi-Namen (GM Schuster). Aber auch Schmidt lässt das Rätsel weiter bestehen, welche Person sich hinter dem GM „Schuster" tatsächlich verbirgt. Jedenfalls muss man Schmidt das als Pluspunkt noch (relativ) anrechnen: denn weder bei D. noch in sonstiger einschlägiger Literatur erfährt man im Kontext Zeugen Jehovas etwas über einen „GM Schuster".

Nach der Darstellung von Schmidt (S. 199f) ereignete sich der Fall Helmut R... wie folgt:

In einem Bericht der MfS - Kreisdienststelle Zittau/Niesky vom 6.1.1953 heißt es über den ehemals als "Kreisdiener" tätigen ZJ Helmut R.:

"Es wurde uns bekannt, dass der R... der illegalen Sekte Zeugen Jehovas angehört und die Funktion in dieser Sekte als Kreisdiener bekleidet. In dieser Eigenschaft als Kreisdiener führte er am 13.8.1952 im Kreisgebiet Niesky bei 9 Personen Taufen durch. Bei diesen Taufen, die in verschiedenen Orten und Wohnungen durchgeführt werden, hält R... vorher eine Predigt von ca. 1/2 Stunde, wobei er die Täuflinge verpflichtet, bei Festnahmen durch die Polizei oder anderen Staatsorganen keine Aussagen zu machen, sondern nur Gott Jehova zu dienen. Ferner andere Leute zu überzeugen und das Wort Jehova zu predigen. Bei einer durchgeführten Vernehmung am 28.10.1950 in Bautzen gab R... zu, dass er seit 1946 Zeuge Jehovas ist und an seinem Glauben festhält. Am 31.5.1951 wurde R..., als er in Rammenau eine illegale Zusammenkunft mit noch weiteren 17 Personen durchführte, von der VP gestellt. Bei der Zuführung zur Wache wurde R. flüchtig mit seinem Fahrrad. Seit diesem Zeitpunkt reist Ratze, unbekannten Aufenthalts, ohne DPA, in verschiedenen Kreisgebieten umher, unter anderem auch im Kreisgebiet Niesky. R. hält sich auch zeitweise illegal in Westberlin auf.

Am 5.6. u. 7.9.1952 war er als Kreisdiener mit in Westberlin bei der Bezirkstagung der ZJ. Er hielt dort am 6.9.52 gegen 14.30 Uhr ein Hetzreferat von ca. 1/2 Stunde unter dem Thema: "Einander helfen, um stark zu werden." Er nahm auch gleichzeitig dort selbst an der Geheimsitzung mit teil. Die Vermutung liegt nahe, dass R. im Januar oder Febr. 1953 den Krs. Niesky wieder aufsucht, um Taufen durchzuführen."

Am 5. Juni 1953 wurde R... dann während einer Taufe in Zittau mit 12 weiteren ZJ aufgrund einer Denunziation verhaftet und zu 12 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, von denen er 7 Jahre in Waldheim und 2 Jahre in Bautzen (Objekt I) verbüßen musste, bevor er 1962 vorzeitig aus der Haft entlassen wurde. Gemäß Schmidt liegt über R... 1.263 Seiten Aktenmaterial des MfS vor, von denen er selbst inzwischen ca. 700 Seiten gesichtet hat.

Weiter äußert Schmidt:

Schon 1953 vermutete das Büro der ZJ in Berlin in einem Schreiben an das Westbüro in Wiesbaden, dass "offenbar" ein "direkter Verrat" vorliegen müsse, "... denn bei einer Versammlung riegelte ein großes SSD - Aufgebot [Staatssicherheitsdienst] das Gebäude vollständig ab und drang dann mit einem Nachschlüssel in das Haus ein

Bruder R... war es gelungen, durchs Fenster zu entkommen und in das Nachbarhaus zu gelangen. Er flüchtete in eine Wohnung, deren Inhaberin ihn aber einschloß und dem Staatssicherheitsdienst übergab. Es wird vermutet, dass der Verrat durch eine Person begangen wurde, die bekundete ein Bruder zu sein, der aber schon seit längerer Zeit in keinem guten Verhältnis zur Organisation steht. (...)."

Der von der Stasi in Niesky beschriebene Verhaftungsversuch 1951 ging auf eine Denunziation des Hauswirtes zurück, in dessen Haus eine ZJ -Mieterin die besagte Zusammenkunft (Zittau, Mandaustr. 4) organisierte. Hierzu berichtet R...:

"(...)Wieder sollte eine Besprechung mit verantwortlichen Brüdern stattfinden. Diesmal in der Wohnung einer Glaubensschwester. Leider hatte sie den Hauswirt am Nachmittag gebeten, ob er mehrere Stühle zur Verfügung stellen könnte, weil sie am Abend Gäste erwarte.

Dieser Hauswirt (...) sah jetzt die günstige Gelegenheit uns zu denunzieren. Ca. eine halbe Stunde nach Beginn hörte ich auf der Holztreppe schwere Stiefelschritte. Es erschienen 2 Mitarbeiter von K5 (später Stasi). Sofort wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Sie fanden auch etwas Literatur. Alle Namen der Anwesenden wurden notiert, mir nahm man den Ausweis ab."

Offenbar gelang R... aber damals (1951) noch eine Flucht, unter Einbüßung seines Personalausweises.

Weiter Schmidt:

„Der zweite Verrat, der 1953 zu R...'s Verhaftung und Verurteilung führte, ging tatsächlich auf einen ehemaligen Mitgläubigen zurück. Die detaillierten Informationen des oben zitierten MfS-Berichts lassen dies schon erkennen. Aus heutiger Sicht dokumentieren MfS-Unterlagen, dass der ehemalige ZJ GM "Schuster" von R... getauft wurde: er berichtete über die Wohnung, in der die Taufe stattfand, nannte die Namen der anderen Täuflinge, übermittelte Informationen über den besagten Vortrag von Helmut R. in Berlin und auch darüber, dass dieser über die "Zustände der DDR" gesprochen und diese "verleumdet" hätte. Zudem versorgte der GM "Schuster" schon im Vorfeld der Verhaftung von Helmut R. das MfS mit detaillierten Angaben , die diese für ihre Fahndung benötigten."

Seitens der "Gauckbehörde" gibt es auch eine Verlautbarung, dass so ziemlich als einzigste Kirchenorganisation in der DDR, die "Siebenten-Tags-Adventisten" von letzterer einen "Persilschein" verpasst bekommen haben. Dieser Meldung stehe ich zwar mit einiger Skepsis gegenüber, muss sie aber als solches, vorerst so zur Kenntnis nehmen. Meine Erklärung dazu ist aber auch, dass gerade die STA mit die treuesten "Vasallen" der Ost-CDU waren. Die Ost-CDU ihrerseits beliebte, wo immer möglich, am liebsten noch die SED von "links zu überholen". Aufgrund dieser Konstellation entfiel für die Stasi zugleich wohl auch die Notwendigkeit, ein gleiches Maß von Infiltration und Zersetzung den STA gegenüber zur Anwendung zu bringen, als es andernorts der Fall war.

Vorausgegangen zu diesem Statement der Gauckbehörde, war eine systematische Überprüfung ihrer hauptamtlichen Funktionäre in der DDR, die dann obiges Ergebnis zutage forderte. Diese Überprüfung geschah im Einverständnis mit der gegenwärtigen Kirchenleitung der STA. Die Evangelische Kirche ließ 2100 ihrer Amtsträger via Gauckbehörde überprüfen, die Katholische Kirche 850.

Nun liegt bei den Zeugen Jehovas der Sachverhalt dahingehend anders, dass sie zu DDR-Zeiten fast keine hauptamtlichen Funktionäre hatten. Ihre "Funktionäre" übten in der Regel auch noch einen "weltlichen" Beruf aus. Dieser Umstand erschwert es wohl, die Forderung durchzusetzen, dass ihre seinerzeitigen DDR-Funktionäre alle a u c h Gauckbehördenmäßig durchleuchtet würden. Auch ist die WTG als "Kirchenleitung" daran nicht interessiert. So wird sie sich demzufolge auch weiterhin vorhalten lassen müßen, nur an einer Teilaufklärung interessiert zu sein.

Sie befindet sich damit in einer bemerkenswerten Interessengleicheit z. B. mit dem Altkanzler Helmut Kohl, der da auch sinngemäß sagt: Was Wahrheit ist - bestimme ich. Und was die Öffentlichkeit nicht wissen darf, gleichfalls!

Nachtrag.
Wie das mit den Westreisen von DDR-Zeugen Jehovas aussah, kann man beispielhaft an einer Stasi-Fachschulabschlussarbeit aus dem Jahre 1976 erkennen. Ihr Verfasser, ein Major Erich Baenz, betont, dass die Stasi in bestimmten Fällen auch schriftliche Aufträge erteilte, damit sich das bei dem "Auftragnehmer" besser einpräge, was er alles zu beachten habe.

Das mit den "schriftlichen Aufträgen" mag zwar nicht die Regel gewesen sein. Aber da Baenz selbst einen solchen Auftrag wortwörtlich zitiert, wird es wohl so gewesen sein, dass es auch das gab.
Das Beispiel von Baenz bezieht sich auf eine Westreise eines im Dienste der Stasi stehenden Zeugen Jehovas.
Nachstehend seine Zitierung:

Auftrag
In der langjährigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit hat Ihre Tätigkeit dazu beigetragen, daß unser Organ in der Aufklärung der illegalen Tätigkeit der WTG (Zeugen Jehova) im Raum Torgelow/Eggesin gute Erfolge erreichte. Dafür möchten wir Ihnen unseren Dank und Anerkennung aussprechen.

Sie haben durch Ihre Arbeit bewiesen, daß Sie in der Lage sind, auch kompliziertere Aufträge zu lösen, die Über das Territorium der DDR hinausgehen. In diesem Zusammenhang erklärten Sie sich bereit, eine Reise in die Bundesrepublik zu Ihrer Schwester zu unternehmen, um dadurch die Möglichkeit zu erhalten, am Kongreß der Zeugen Jehova in Karlsruhe teilzunehmen.

Zur Vorbereitung und Legendierung Ihres Auftrages informierten Sie den Versammlungsdiener der Zeugen Jehova Gruppe Torgelow von Ihrem Vorhaben. Er begrüßte Ihren Vorschlag und zeigte Möglichkeiten, die es ihnen ermöglichen, am Kongreß teilzunehmen. Er gab Ihnen hierzu Ratschläge und Hinweise.

Ihre Absicht teilten Sie Ihrem Gebietsdiener mit. Auch dieser gab dazu seine Zustimmung.
Die Durchführung Ihres Auftrages ist sowohl gegenüber der Öffentlichkeit (Besuch Ihrer Schwester in Bayern) als auch gegenüber den Funktionären der WTG Zeugen Jehova (Zustimmung durch die Funktionäre) abgedeckt.

Wir bitten Sie nun, daß Sie Ihre Reise von Torgelow aus antreten und direkt nach Karlsruhe fahren, um am Kongreß teilzunehmen. Sie umgehen damit alle unliebsamen Fragen Ihrer Schwester, die sich auf Ihre Teilnahme am Kongreß der WTG beziehen. Das würde bedeuten, daß Sie sich in der Zeit vom 10. 8. - 12. 8. in Karlsruhe aufhalten und erst danach zu Ihrer Schwester nach Amberg reisen.

Halten Sie sich an nachfolgende Instruktionen:
Sie lösen Ihre Fahrkarte am 10. 8. auf dem Bahnhof Torgelow mit der Angabe des Reiseziels Amberg/Bayern über Karlsruhe. Erklären Sie bei Fragen, daß Sie beabsichtigen, die Reise in Karlsruhe kurz zu unterbrechen. Das würde bedeuten, daß Sie am 12. 8. Karlsruhe wieder verlassen müssen, da die Reiseunterbrechung nach Vorschrift nur vier Tage möglich ist und Sie gegen 24.00 Ihr Reiseziel erreicht haben müssen. Gleichzeitig lösen Sie in Torgelow Ihre Rückfahrkarte auf geradem Wege von Amberg nach Torgelow.

In Karlsruhe angekommen, suchen Sie unmittelbar danach die nächste Polizeidienststelle auf, um Ihrer Anmeldepflicht nachzukommen. Erklären Sie dort den Beamten den wahren Grund Ihrer Reiseunterbrechung, indem Sie sagen, daß Sie aus der DDR kommen, Mitglied der WTG sind und beabsichtigen, am Kongreß teilzunehmen. Da sie ja nicht wissen, wo sich das Kongreßgelände befindet, erkundigen Sie sich nach dem Weg dorthin. Hierbei ist von Interesse, festzustellen, welche Hilfe und Unterstützung Bürgern der DDR zuteil wird und welche Instruktionen Polizeibeamte für derartige Fälle erhalten haben.

Da der Kongreß erst am nächsten Tag, dem 10. 8. beginnt, begeben Sie sich noch am 9. 8., unmittelbar nach Ihrer polizeilichen Anmeldung zum Kongreß. Dort sprechen Sie einen Ordner an. Erklären Sie diesem, wer Sie sind und wo Sie herkommen sowie Ihre Absicht, am Kongreß teilzunehmen, jedoch zu diesem Zweck eine Unterkunft benötigen. Sollten Sie an ein Hotel verwiesen werden, dann erklären Sie, daß Sie finanziell nicht in der Lage sind, dort zu übernachten. Versuchen Sie, ein Privatquartier zu erhalten. Werden Sie durch anwesende Ordner dem auf dem Kongreßgelände eingerichteten sogenannten Ostbüro zugeführt, um Ihr Problem zu lösen, dann befolgen Sie deren Ratschläge.

Das Ziel Ihres Reiseauftrages besteht in folgendem:
- die Pläne und Absichten der illegalen Leitung der WTG in der DDR sowie des Ostbüros in Wiesbaden gegen die DDR zur Durchsetzung ihrer illegalen Tätigkeit in Erfahrung zu bringen
- zu versuchen, in die Konspiration der illegalen Sekte einzudringen;
- zu erarbeiten, wie die Aufnahme und Behandlung von DDR-Bürgern durch leitende Funktionäre der WTG während des Kongresses vor sich geht, welche Probleme von besonderem Interesse sind, welche Instruktionen DDR-Bürger erhalten und welche Aufträge erteilt werden;
- Materialien sicherzustellen, die den feindlichen Charakter der WTG (Zeugen Jehova) als Feindorganisation weiter entlarven und dokumentieren;
- herauszuarbeiten, inwieweit staatliche Stellen der BRD über den ZJ-Kongreß informiert sind, welche Instruktionen sie erhielten und welche Verfahrensweise bei der Abfertigung von DDR-Bürgern zur Anwendung kommt.

Begeben Sie sich am 10. 8. frühzeitig zum Kongreßgelände, nehmen an der Eröffnung teil und verfolgen Sie sehr aufmerksam die Ausführungen der Redner. Merken Sie sich auch, wer zu welchem Problem Ausführungen macht.
Besonderer Wert ist auf den Gesamtverlauf des Kongresses, seinen Inhalt und das Programm zu legen. Das betrifft vor allem auch solche Fragen wie:
- Ausführungen über neue Gedanken und Ideen zur Frage 1975,
- Gedanken und Ideen zu dem Problem der Ältesten,
- Meinungen und Äußerungen zur Politik der Wachtturm-Gesellschaft zum Antikommunismus,
- welche neuen Materialien kommen heraus, Broschüren und Traktate, die den Kongreß und die WTG betreffen,
- und andere Probleme, die von besonderer Bedeutung sind.

Suchen Sie nach der Eröffnung des Kongresses das Ostbüro, das auf dem Kongreßgelände für Besucher aus der DDR eingerichtet ist, auf. Sprechen Sie hier vor, um Hilfe und Unterstützung während Ihres Aufenthaltes zu erhalten. Richten Sie an die dort Anwesenden die Bitte, ob es möglich ist, einen leitenden Bruder zu sprechen. Sicher werden Sie einer solchen Person zugeführt. Sagen Sie dieser wer Sie sind, woher sie kommen und daß Sie eine Rentnerreise zu Ihrer Schwester nach Amberg unternehmen. Auf Anraten Ihrer leitenden Brüder unternehmen Sie die Reise zum Kongreß, um neue "geistige Nahrung" in sich aufzunehmen. Erwähnen Sie in diesem Zusammenhang, daß es Ihre erste Reise zu einem Kongreß und auch Ihre erste Reise in die Bundesrepublik ist. Da diese Darlegungen der Wahrheit entsprechen, gibt es nichts, was in irgendeiner Form Anstoß erregen könnte.

Bereiten Sie sich beim Aufsuchen des Kogresses bzw. des Ostbüros gründlich auf den für diese Tage geltenden Tagestext und ein Gebet vor. Die Beherrschung des geltenden Tagestextes ist die Grundlage und zugleich auch die Legitimation Ihrer Zugehörigkeit zur WTG. Versuchen Sie dort nach Möglichkeit ein Gebet zum erfolgreichen Gelingen des Kongresses vorzutragen, indem sie den Kongreß segnen. Das hinterläßt auf jeden Fall Eindruck.

Übermitteln Sie den leitenden Brüdern die herzlichsten Grüße der Brüdern und Schwestern aus Mecklenburg.
Bedanken Sie sich für die Ihrer Versammlung zugehende geistige Nahrung, durch die Sie bzw. die Brüder und Schwestern das Wort Jehovas in sich aufnehmen können und so mit ihnen verbunden sind.

Sie werden dort sicher nach der Lage und Situation in Ihrer Versammlung befragt. Sollte das der Fall sein, dann berichten Sie im wesentlichen darüber, wie das Buch- und Bibelstudium durchgeführt wird. Werden Sie nach den leitenden Brüdern befragt, so geben Sie auch darüber bereitwillig Auskunft. Nennen Sie auf keinen Fall von sich aus die Funktion von ... erwähnen Sie in diesem Zusammenhang nur, daß es ein leitender Bruder ist. Ansonsten bringen Sie Ihre Genugtuung diesen Bruder gegenüber zum Ausdruck, unterlassen aber jede Anspielung auf die wahre Situation, wie es sich gegenwärtig tatsächlich verhält.

Sie wurden bisher von niemandem beauftragt, darüber zu informieren. Sprechen Sie über Schwierigkeiten, unter denen Sie das Wort Jehovas verkünden. Heben Sie aber auch hervor, daß sie alle bereit sind, unter diesen schwierigen Bedingungen ihre Pflicht zu tun, um Jehova zu dienen.

Sollten Sie danach befragt werden, inwieweit staatliche Organe der DDR eine Kontrolle über die Versammlung ausüben, so erklären Sie dazu, daß Sie seit Dezember 1968/69 in keiner Weise behelligt wurden. Die seinerzeit ausgesprochenen Ordnungsstrafen wurden gezahlt - damit schien die Sache erledigt zu sein. Daraus wurde die Schlußfolgerung gezogen, noch vorsichtiger bei der Verkündigung des Werkes vorzugehen.

Beachten Sie sehr genau die Fragestellung der Mitarbeiter des Ostbüros und durchdenken Sie auch Ihre Antworten, vor allem widersprechen Sie sich nicht. Bewegen Sie sich so, daß von Ihnen eine Atmosphäre des Vertrauens ausgeht.

Es ist möglich, daß Sie beauftragt werden, Grüße vom Kongreß an die leitenden Brüder der Versammlung Torgelow zu überbringen oder andere Aufträge entgegenzunehmen. Nehmen Sie diese Aufträge dankbar entgegen und versprechen Sie, sie zur Zufriedenheit zu erledigen.

Von Interesse ist:
- welche Fragen werden Ihnen vorgelegt, was erregt das besondere Interesse Ihrer Versammlung,
- was interessiert besonders zu den leitenden Funktionären ... und ...
- welche Aufträge oder Orientierungen erhalten Sie für die zukünftige Arbeit hinsichtlich der Aktivierung der Tätigkeit,
- welches Material wird übergeben,
- welche leitenden Funktionäre lernen Sie während des Kongresses und im Ostbüro kennen oder werden Ihnen vorgestellt,
- beachten Sie den organisatorischen Ablauf im Ostbüro,
- welche Maßnahmen zur Absicherung des Kongresses durch Ordner, der Polizei oder sonstige Institutionen wurden getroffen.

Falls Sie im Ostbüro Reden leitender Funktionäre erhalten können, versuchen Sie, diese dort zu erhalten. Besonders kommt es uns auf Neuerscheinungen an.
Stellen Sie fest, wieviel DDR-Bürger am Kongreß teilnehmen und versuchen Sie, mit DDR-Bürgern Kontakt aufzunehmen.

Nach Durchführung Ihres Auftrages setzen Sie Ihre Reise am 12. 8. nach Amberg fort. Treten Sie, entsprechend Ihrer Absicht, dann am ... ihre Heimreise nach Torgelow an.
Berichten Sie uns über die Erfüllung Ihres Auftrages bei unserem nächsten Treff am ...

Wir weisen Sie abschließend noch darauf hin, daß der Umstand eintreten kann, daß Sie während Ihres Aufenthaltes in der BRD von unbekannten Personen angesprochen oder aufgesucht werden könnten.
In derartigen Fällen handelt es sich meistens um Mitarbeiter des Bundesverfassungsschutzes oder Mitarbeiter von Feindzentralen.

Verhalten Sie sich in diesem Falle so, daß Sie Auskunft geben über Ihre Person und Ihr Reiseziel. Lassen Sie sich auf keinerlei Gespräche und Fragen ein. Geben Sie auf keinen Fall zu, daß Sie im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit in die BRD reisten. Derartige Anschuldigungen weisen Sie entschieden zurück. In solchen Fällen handelt es sich um Bluff. Den Organen der Bundesrepublik ist Ihre Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit in keiner Weise bekannt ...

In ihrem Buch „Doppelstaat DDR" kommt Christina M. auch auf vorstehend zitierte Ausarbeitung des Stasiisten Baenz zu sprechen (S. 324f).

Frau M. gewährt allen von ihr auch referierten Stasiisten die „Wohltat", ihren Familiennamen nur in Form des Anfangsbuchstabens zu nennen.

Das ist eine Kann-Option, die fallweise zu respektieren ist.

Indes Herr Hirch der Baenz auch referiert (S. 35f.), nennt sehr wohl seinen Familiennamen, und auch ich sehe keine zwingende Notwendigkeit, es anders zu halten.

Diese Stasiisten wären innerhalb ihrer Hierarchie höher angesiedelt.

Nicht jeder von ihnen konnte auch die Stasi-eigene Juristische Hochschule absolvieren.

Sollte jenen Herrschaften heute ihre Vergangenheit nicht passen, steht es ihnen frei sich mit selbiger (hoffentlich auch selbstkritisch) auseinander zusetzen.

Zumindest haben sie den Rang einer Person der Öffentlichkeit erlangt.

Sollten sie Mimosen-Gefühle heute haben, wäre die Frage zu stellen.

Und wie hielten Sie es zu ihrer eigenen Zeit?

Die eigentliche Referierung des von mir zitierten Fallbeispieles, ordnet Frau M. in einer Fußnote unter. Offenbar erscheinen ihr andere Aspekte relevanter.

Auch Herrn Hirch erschien gleichfalls jenes Fallbeispiel nur als Miterwähnung in einer noch kürzeren Fußnote wert.

Darüber will ich dann ja nicht weiter streiten.

Jeder hat eben so seinen eigenen Blickwinkel auf die Materie.

Im Bericht von Frau M. liest man auch die Sätze (S. 326f.):

„Auf Seiten der WTG sei eine hohe Konspiration zu verzeichnen, welche sich in Form der sog. „Brandmauerbestimmungen" zeigen würde. Diese besagten im Wesentlichen, dass bei Beratungen mit Ältesten nicht mehr laut gesprochen werden dürfe, sondern alle relevanten Informationen schriftlich ausgetauscht werden sollten, da man damit Rechne, dass das MfS Abhöreinrichtungen installiert habe. Ferner solle nach Maßgabe der WTG jeder nur noch das wissen, was er wirklich an Informationen benötige, um so Lücken in der Geheimhaltung zu vermeiden. Die WTG habe ferner bestimmt, dass Personen, die Mitglieder der SED oder GST sind, keine Funktionen mehr zu übertragen seien, weil damit gerechnet werde, dass solche Personen vom MfS eingeschleust würden oder zumindest schneller zu Kompromissen gegenüber dem MfS bereit seien. Ferner habe die WTG nahegelegt, die Stärke der Gruppen zu reduzieren, um so das Vorgehen des MfS zu erschweren."

Genau dieses Thema „Brandmauerbestimmungen" erwähnt Herr Hirch indes so nicht.

Es könnte ja sonst jemand auf den Gedanken kommen.

Im Kleinkrieg der Geheimdienste untereinander, nimmt auch die WTG ihren gleichwertigen Part wahr!

Exkurs

In der Rubrik "Wir beobachten die Welt" des "Erwachet!" vom 8. 3. 1961, gibt es auch einen "Verfolgungen in Ostdeutschland" überschriebenen Beitrag.
Liest man in ihm unter anderem, noch im Jahre 1960 habe es Neu-Verurteilungen von Zeugen Jehovas gegeben, dann offenbarte des Ostdeutsche Regime damit nur seine Erbärmlichkeit. Daran gibt es nichts zu rütteln. Und hat man den weiteren Geschichtsablauf mit im Blick, ist feststellbar, diese Erbärmlichkeit fand erst nach der letzten großen Verhaftungsaktion vom November 1965 ihr Ende.
Siehe zu letzterem unter anderem.
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,89501,89990#msg-89990
09. Januar 2011 03:25
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,89501,90572#msg-90572
16. Januar 2011 02:43
Das Ostdeutsche Regime ist nicht zu entschuldigen, darüber dürfte wohl weitgehende Einigkeit bestehen, auch bei denen, welche kein Fan der WTG-Religion sind.
Etwas anderes in diesem Bericht verdient vielleicht noch gesondert hervorgehoben zu werden. Zum Abschluss der "Erwachet!"-Ausführungen liest man auch die Sätze.

Zitat:

"Durch die in der Ostzone Ende September verkündete Amnestie sind 57 Zeugen Jehovas vorzeitig zur Entlassung gekommen, wie bisher bekanntgeworden ist. Ihnen wurde dadurch ein Straferlaß von durchschnittlich 1 Jahr und 2 Monaten gewährt. Die Amnestie ist am 30. November beendet worden."

Meines Erachtens ist es durchaus aufschlußreich, sich die Biographien dieser 57 etwas näher anzusehen. Sie werden ja weder in dieser "Erwachet!"-Ausgabe, noch andernorts mal zusammengefasst dargestellt. Es ist also bestenfalls nur möglich, vereinzelte - verstreute - Berichte zu diesen 57 mal etwas näher in Augenschein zu nehmen.
Ein Teil dieser 57 wurde wohl nach dem Westen abgeschoben, aber doch nicht alle.

Vorgenannte Amnestie war dann wohl die zweite mit Zeugen Jehovas bezüglichen Anteil.
Über die erste etwa notierte die (westliche) Zeitschrift "Kirche im Sozialismus" mal:

Zitat:

"1956 wurden im Zuge einer Amnestie über 800 Zeugen aus der Haft entlassen und zum Teil mit ihren Familien in den Westen abgeschoben."

Ob die Zahl der 800 tatsächlich authentisch ist, mag mit einem Fragezeichen versehen bleiben. Damit ist diese Angabe nicht prinzipiell bestritten. Andererseits wird auf die zugehörige Quellenangabe dafür im KuS Artikel hinzuweisen sein.
Und jene zugehörige Fußnote (35) weist dazu aus.

Zitat:

"Mündliche Mitteilung des Katholischen Informationsbüros in Wolfegg Baden-Württtemberg"

Insider wissen, dass war zum Zeitpunkt der Publizierung des KuS-Artikels, Personengleich mit dem seit Anfang der 1950er Jahre im Westen lebenden Günther Pape.
Wenn der das mündlich meinte, dann ist das allerdings kein authentischer Beweis.
Dass es 1956 eine Amnestie gab, kann nicht strittig sein. Allenfalls ist zu fragen, in welchem Umfange denn auch Zeugen Jehovas von ihr profitierten.
Jedenfalls sind durchaus auch Fälle von geschockten Zeugen Jehovas ruchbar geworden, welche hofften, mit von Amnestien erfasst zu werden, es letztendlich aber doch nicht wurden.
Das Ostdeutsche Regime stellten für solche potentiell für eine Amnestie in Betracht kommenden, nämlich eine Bedingung.
Die Bedingung des politischen Wohlverhaltens im Sinne der östlichen Interessenlage.
Im Fall des 1952 mit verhafteten Dieter Pape, war ja dieses Wohlverhalten, nachweisbar gegeben.
In anderen Fällen eben nicht; und die mussten dann halt weiter ihre Gefängnisstrafe absitzen (ohne vorzeitige Amnestie).
Ewald Kaven etwa notierte in seinem Erfahrungsbericht auch:

Zitat:

"Der August verging, aber es wurde nichts daraus. Doch dann kam der September, der entscheidende Veränderungen für mich mit sich bringen sollte. Am 7. September 1960 starb Wilhelm Pieck, der Präsident der DDR, und es wurde eine Amnestie für alle Strafgefangenen, die Zweidrittel ihrer Strafe verbüßt hatten, in Aussicht gestellt. Auch ich wurde befragt. Dazu musste wieder ein Fragebogen ausgefüllt werden:
"Wie stehen Sie zu Ihrer Straftat?"
Eine verfängliche Frage.
Verurteilt wurde ich nach Artikel 6 der Verfassung der DDR, der Spionage, Sabotage, Kriegshetze und der Dinge mehr, wie der Staatsanwalt es so umfangreich ausgemalt hatte, beinhaltet. ... Also gab ich zur Antwort: "Ich glaube nach wie vor an Gott."
Nun musste ich abwarten, was wohl daraus werden würde. ...

Zum Arbeiten hatte ich nicht mehr viel Lust, denn meine Gedanken kreisten immer häufiger um die Entlassung. Auch gab es täglich neue Gerüchte, wer alles, wann der letzte, und wie viel es sind, die entlassen werden. Täglich gab es neue Informationen darüber. ...
Es gab einige, die jetzt schon vorzeitig entlassen wurden. Dadurch war die Spannung noch größer. Da ich meine Arbeit einschränkte, verlängerte sich die Zeit des Wartens, oft wollte der Tag überhaupt kein Ende nehmen.
Über alle möglichen Dinge habe ich nachgedacht, doch nichts war mir klar. Es war, als wenn ein dichter Nebel zwischen dem Zuchthaus und zu Hause war. Die Vorstellungen entschwanden, sie waren sehr undeutlich, und dennoch versuchte ich immer wieder, mir alles klar vorzustellen. Wie gesagt, der Monat September war ein nervenaufreibender Monat. ...
Weil im Oktober sich für mich noch nichts ereignet hatte, machte ich mit dem Warten Schluss. Ich gab mir einen Ruck und ging wie besessen an die Arbeit. ...
Ich hatte erfahren, dass alle Gefangenen, die unter die Amnestie fallen, bis zum 29. November entlassen sein sollten. Das würde bedeuten, noch vier Wochen, und ich würde es endgültig wissen, ob ich diesmal dabei bin. ...

Es war Anfang November, als an einem Vormittag der Wachtmeister zu mir in die Werkstatt kam und mich aufforderte, sofort mitzukommen. Er brachte mich ins Zellenhaus. Dort wurde ich vor dem ,Stem' in ein Zimmer geführt.
In diesem Zimmer war ein Offizier von der Stasi. Er forderte mich auf, Platz zu nehmen. Zur Einleitung des Gesprächs stellte er sich als ein Beamter des Innenministeriums vor, vom Dezernat der Zeugen Jehovas. ...
"Wie stehen Sie heute zu Ihrem Glauben?"
"Wenn ich über meinen Glauben weiter spreche, verstehen Sie ganz etwas anderes, als ich es verstehe."
"Nein, Sie können mit mir so sprechen, wie Sie mit einem Ihrer Glaubensbrüder sprechen würden. Ich lese alle Publikationen, die die Wachtturm-Gesellschaft veröffentlicht. Auch lese ich alle Briefe, darum kenne ich mich mehr aus als mancher Bruder von Ihnen. Ich weiß, dass Sie kein Spion oder Kriegshetzer sind. Das mussten wir der Öffentlichkeit so sagen. Sie haben eine Weltanschauung und wir haben eine Weltanschauung, doch da wir regieren, müssen Sie sitzen, aber das kann sich ja ändern.

Wir könnten doch auch nebeneinander bestehen. Doch dazu müssten auch die Veröffentlichungen von Ihnen objektiv sein."
Er legte einen Stapel von Zeitschriften, sowohl vom Wachtturm, als auch einige neuere Ausgaben der Zeitschrift Erwachet auf seinen Schreibtisch. Dann gab er mir eine Erwachet-Ausgabe und forderte mich auf, sie mal zu lesen. ...
Doch dann, als ich meine Gedanken beendet hatte, forderte er mich auf, den Artikel "Berlin eine geteilte Stadt" in der Erwachet-Ausgabe aufmerksam zu lesen ...
aber schon nach ein paar Minuten unterbrach er und erläuterte das Thema.
Sicher kannte er jede Passage auswendig.

Er sagte: "Ich muss zugeben, der Artikel stimmt, wenn gesagt wird: Im Westen der Stadt gibt es sehr viel Lichtreklame und die Schaufenster sind voll mit Angeboten, doch kommt der Besucher nach dem Ostteil der Stadt, dann sieht er leere Schaufenster, dafür aber viele Parolen auf Transparenten.
Alles ist soweit richtig, nur es ist nicht ganz objektiv. Im Artikel hätte auch stehen müssen, dass die Miete im Hansaviertel für eine zwei Zimmerwohnung 350 DM kostet, dagegen in der Stalinallee 75 Mark. Das wäre eine objektive Berichterstattung. Doch unter keinem Artikel steht der Name vom Verfasser, und da meine ich, wenn Sie nun nach West-Berlin entlassen werden, könnten Sie doch einmal mit den Glaubensbrüdern dort sprechen, dass solche Berichte auch objektiv verfasst werden.
Ich könnte mir vorstellen, dass wir uns von Zeit zu Zeit treffen und durch ein freimütiges Gespräch diese Dinge erörtern. Was meinen Sie dazu?

Nun wusste ich es, warum er die ganze Zeit so freundlich zu mir war.
Aber nun war ich an der Reihe. Was sollte ich zu ihm sagen? ...
In spätestens drei Wochen könnte ich zu Hause sein, aber durch dieses Gespräch könnte es auch noch ein Jahr länger dauern, wenn ich nicht nach seinem Willen antworten würde. Das musste ich mit in Kauf nehmen. Dabei waren die Spannungen auch so schon groß genug und natürlich der Wunsch, bald mit der Familie vereint zu sein. All das bestimmte das Denken und Handeln. ...."

Meines Erachtens ist der Kaven-Bericht durchaus exemplarisch.
Die näheren Angehörigen von Kaven waren in den Westen übergesiedelt. Daher war Kaven nicht zu einer Entlassung nach Ostdeutschland bereit.
Dieser Umstand an sich, war für das Ostdeutsche Regime kein prinzipieller Hinderungsgrund. Auch andere wurden in den Westen abgeschoben. Warum also nicht auch Kaven!?

Zum Metier keineswegs "nur" der Stasi (sondern auch westlicher Geheimdienste) gehört die Differenzierung zwischen Angeworbenen auf einer gewissen Überzeugungsbasis und "Herausgebrochenen". Meines Erachtens ist Kaven solch ein versuchter Fall des "Herausbrechens". Wie er denn tatsächlich handeln würde, befand er sich dann wieder in Westberlin, ist ja eine völlig andere Frage.
Jedenfalls unternahm die Stasi auch in seinem Fall, aktive Schritte ihn als IM zu rekrutierten. Darüber kann es keinen Zweifel geben.
Es wäre blauäugig zu wähnen, der Fall Kaven sei ein "Einzelfall" gewesen. Es gab mit Sicherheit noch ein paar mehr solcher "Einzelfälle" auch unter den genannten 57 von der 1960er Amnestie profitierenden!

Wer dieses "Spiel" so nicht mitspielte der konnte das erleben war etwa Günter Rosenbaum auf einer Veranstaltung in Bautzen des Jahres 1997 etwa mit den Worten beschrieb:

Zitat:

"Bautzen war für mich, obwohl ich arbeitsmäßig recht gut arbeiten konnte - ich war im Konstruktionsbüro - arbeitsmäßig nicht überlastet. Aber es war für mich die härteste Zeit. Nach 10 Jahren, fast 11 Jahren kriegen sie gesagt, amtlich gesagt,
"Sie gehen jetzt bei der Amnestie nach Hause, Sie sind dabei. Lassen Sie den Einkauf denen, die hier bleiben müssen."
Und an dem Tag, an dem die Amnestiezeit zu Ende war, hieß es am ersten Tag:
"Die jetzt noch hier sind, sind eine Entlassung nicht wert." Und das zweimal innerhalb eines Jahres. Und das war dann der Hammer für mich, da war ich einem Nervenzusammenbruch wirklich sehr nahe. Das war das Schlimmste, weil man sich das kaum vorstellen kann - für mich. ..."

Der Fall Rosenbaum ist auch noch in anderer Hinsicht exemplarisch.
Als Zeuge Jehovas ließ er sich erst nach 1945 taufen. Gleichwohl war seine Jugend schon Zeugen Jehovas spezifisch geprägt. Er musste es miterleben, dass sein Vater im Nazi-KZ ermordet wurde. Er der Junior wollte "schlauer" sein. Dieses "schlauer sein" äußerte sich dergestalt, dass er sich freiwillig zur Naziwehrmacht meldete (Marine). Sein Kalkül dann musse er dort ja erst mal ein paar Ausbildungskurse absolvieren und könne so "Zeit herausschinden".
Nachstehend zwei Details als Tonaufzeichnung (bezüglich unbefriedigender technischer Qualität wird um Nachsicht gebeten).

Rosenbaum Bautzen mp3

Rosenbaum Bautzen 2 mp3

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