Annotationen zu den Zeugen Jehovas

Max W...

Es gibt Leute, die was zu sagen haben, die dennoch hinter ihren Thesen zurücktreten und diese lieber im Vordergrund sprechen laßen. Dann gibt es noch Leute, die indes lieber selbst im Vordergrund stehen. Ob ihre Thesen sonderlich beeindruckend sind, mag man bei ihnen bezweifeln. Jedenfalls gibt es da einen Mitarbeiter des "Informationsdienst der Zeugen Jehovas", der was seine optische Präsenz betrifft, offenbar kein "Kostverächter" ist. Jedenfalls ließ er auf einer Webseite der Zeugen Jehovas, ein nicht zu übersehendes Foto von sich in Szene setzen. Allerdings heute gehört die fragliche Webseite und damit auch das Foto,  schon wieder der Vergangenheit an. So liest man wenn man sie jetzt aufruft dort nur noch den lapidaren Satz:

Die Veranstaltungsreihe 1999-2001 ist abgeschlossen.

Für Anfragen oder weitere Auskünfte wenden Sie sich an

Geschichtsarchiv Jehovas Zeugen
Ulmenweg 45
Postfach 225
3602 Thun
Man vergleiche dazu:  http://www.vergessene-opfer.ch/

Indes legten im September 2003 unter Hinweis auf das Urheberrecht, offenbar den Zeugen Jehovas zuzuordnende Kreise wert darauf, dass dieses Bild auch an dieser Stelle wieder entfernt wurde, was hiermit getan ist.
Besagter Herr W., beliebte schon am 3. 11. 2000 auf einer Tagung in Heidelberg, bei Herrn B. als Referent in Erscheinung zu treten. Sein damaliges Thema:
"Jehovas Zeugen in der Schweiz von 1933-1945: beschimpft, bedroht, behindert, aber nicht ganz verboten". Da Herr W. Schweizer ist, unterstelle ich mal, dass er zu seinem Thema auch etwas substanzielles zu sagen wusste.

Der nächste Auftritt des Herrn W. fand in der Zeit vom 15 bis 24. Februar 2001 in Bern (Schweiz) statt. Dort veranstalteten Jehovas Zeugen zum xten Male ihre "Standhaft"-Veranstaltung, mit der obligaten Aufführung ihres Videos, dass etliche Zeugen Jehovas inzwischen nicht nur "einmal" sondern auch schon zum xten Male gesehen haben dürften. Auch Herr W. beliebte auf dieser Veranstaltung als Referent in Erscheinung zu treten, wie ja auch obiges Foto verdeutlicht. Ach ja, da war doch noch eine Bringeschuld dem Herrn B. gegenüber. Folgerichtig durfte auch Herr B. am 23. 2. 2001 auf jener Veranstaltung referieren. Man kennt sich halt und reicht sich gegenseitig herum!

Eine solch würdevolle Veranstaltung sollte natürlich auch ihren Presseniederschlag finden. Und damit die Journalisten sich nicht selbst die Köpfe zu sehr zerbrechen müßen, liefert man ihnen auch gleich frei Haus entsprechende Pressemitteilungen, die man dann möglichst auch im vollen Wortlaut abgedruckt sehen möchte. In "Jehovas Organisation", muß eben alles seine Ordnung haben. Das klappte bislang in etlichen Fällen auch so, wie gewünscht. Nur die Redaktion der Berner Zeitung "Der Bund" hat diese "Spielregeln" wohl nicht ganz so eingehalten, wie vorgesehen. Hatte sie sich doch gar erdreistet, in dem pflichtschuldigen Hofberichterstattungsbeitrag über Jehovas Zeugen auch ein paar kritische Akzente mit einzustreuen.

Damit hat "Der Bund" sich nun offenbar das Mißfallen des Herrn W. zugezogen. Getreu demokratischer Tradition, veröffentlichte auch "Der Bund" das entsprechende Protestschreiben des Herrn W. In seiner Replik lässt Herr W. verlauten;

"Ich bedaure es, dass in der Reportage zur Ausstellung über die verfolgten Zeugen Jehovas dem Berichterstatter zwei Fehlgriffe unterlaufen sind. Die Untertitel «Ausgewogenheit umstritten» und «Politischer Opportunismus» sind offenbar Frucht einer raschen «Internet-Surftour» und stammen aus polemischen Quellen. ...
Um nur ein Detail aufzuführen: Der so genannte «anbiedernde Brief» an Reichskanzler Hitler (im Sommer 1933, also kurz nach dem Machtantritt der neuen Regierung) endete - im Unterschied zu vielen Loyalitätsadressen auch der grossen Kirchen - nicht mit «Heil Hitler», sondern «mit der Versicherung unserer allergrössten Hochachtung».
Dies allein dürfte die Wirkung allfälliger «anbiedernder» Passagen im Brief wieder zunichte gemacht haben. Denn der erste Konfliktpunkt mit dem Nazi-Regime war die konsequente Verweigerung des «Heil-Hitler-Grusses», in welchem die Zeugen Jehovas eine für Christen unmögliche Heilszuschreibung an einen Menschen sahen. Aber dies alles mindert in keiner Weise die Leiden der Tausenden von Opfern.
Die Gefahr besteht, dass durch solche unhaltbaren Argumente das furchtbare Unrecht, das damals geschah, verharmlost wird und die Opfer unterschwellig wieder zu Schuldigen gemacht werden. Deswegen die «Ausgewogenheit» der Ausstellung zu bezweifeln ist sachlich nicht gerechtfertigt und moralisch aus Respekt vor den Opfern inakzeptabel."

Hierzu wäre hinzuzufügen:

Nun ist es in der Tat so, dass was Anbiederung an das Naziregime betraf, andere Kirchen und Religionsgemeinschaften die Zeugen Jehovas um etliches übertrafen.

Der Punkt dabei ist aber auch der, dass in anderen Kirchen etc. keine prinzipielle Wahlenthaltung, Ablehnung der Politik usw. gehandhabt wurde. W. vergleicht hier also Äpfel mit Birnen. Gemessen am eigenen Standard (kein Teil der Welt zu sein) ist die Erklärung der Zeugen Jehovas vom 25. 6. 1933 in der Substanz sehr wohl eine Anbiederung, wenn sie auch in der Wortwahl sich vielleicht von anderen Akklamationen etwas unterscheidet.

Allerdings ist auch zu sagen, dass Naziregime war für solche Nuancen nicht feinfühlig genug. Es forderte "alles oder nichts". Jedenfalls gab die deutsche Zeugenleitung noch im Jahre 1933 die Order heraus, die Verbotsmaßnahmen vorerst zu akzeptieren, weil man immer noch hoffte, vielleicht doch noch einen Modus vivendi erreichen zu können. Schon in dem Begleitschreiben an Hitler, anläßlich der "Erklärung" vom 25. 6. 1933 findet sich der Satz:

"Wir wollen auch weiter hin den erlassenen Verbotsanordnungen Folge leisten; denn wir sind gewiss, dass der Herr Reichskanzler bzw. die einzelnen hohen Landesregierungen diese Maßnahmen, durch welche Zehntausende christliche Männer und Frauen schließlich einem dem Urchristen-Leiden vergleichbaren Märtyrertum verfallen müssten - nach Kenntnis der wirklichen Sachlage - aufheben werden."

Diese Anweisung wurde nachfolgend (zumindest im Jahre 1933) verschiedentlich wiederholt. Höchste WTG-Funktionäre versuchten trotz Verbot, zu verhandeln. Der Schweizer WTG-Funktionär Martin C. Harbeck, der faktisch zu damaliger Zeit alle entscheidenden Fäden bezüglich der deutschen Zeugen Jehovas in der Hand hatte, reiste selbst nach Deutschland, um aktiv an diesen Verhandlungen teilzunehmen. Am 2. 10. 1933 war Harbeck zum Beispiel zusammen mit Dollinger im Polizeipräsidium Wuppertal vorstellig, als einem Mosaiksteicnchen in den damaligen aktiven Bemühungen. Harbeck war auch später noch in Deutschland. Selbst noch im Jahre 1935. In einem Eigenbericht dazu hatte er seinerzeit selbst geschrieben:

"Als Beauftragter der Bibelforscher musste er (d. h. Harbeck) des öfteren in Berlin im Innenministerium mit maßgebenden deutschen Personen verhandeln, nachdem er durch den amerikanischen Konsul eingeführt worden war und nachgewiesen hatte, dass er kein Jude ist. (Der deutsche Stammbaum seines nordischen Bauerngeschlechts geht lückenlos zurück bis auf den Dreißigjährigen Krieg)."

Im Jahre 1935 war dann dem Naziregime allerdings der Geduldsfaden geplatzt. In Harbeck's eigenen Worten:

"Als der Schreiber im Juli 1935 wiederum in Berlin und bereits bei Staatssekretär Dr. Grauert angemeldet war und von ihm persönlich empfangen werden sollte, wurde er ohne Grund und Ursache am 18. Juli in Berlin von zwei jungen Gestapo-Leuten verhaftet, die ihm die ehrenvolle wörtliche Zusage gaben, dass von einer Verhaftung keine Rede sei.

Vor der Abführung in den berüchtigten Gestapo-Keller an der Prinz-Albrecht-Straße gelang es dem Schreiber, in einem unbewachten Moment im Gebäude der Gestapo an den amerikanischen Generalkonsul zu telefonieren. Der Fall wurde in der englischen und amerikanischen Presse in großer Aufmachung behandelt; aber es wurde verschwiegen, dass es sich um einen Bibelforscher oder Zeugen Jehovas handelte. Die amerikanische Regierung intervenierte unter persönlicher Mitwirkung des amerikanischen Staatssekretärs Cordell Hull, welcher forderte, dass dem Betreffenden irgendein Verbrechen nachgewiesen werden müsse oder er innerhalb drei Tagen aus der Haft zu entlassen sei.

Weder kommunistische noch staatsfeindliche Betätigung noch irgendein anderes Verbrechen konnte in diesem Fall zur Zufriedenheit der amerikanischen Regierung nachgewiesen werden, und dann wurde der Schreiber dieses Berichtes nach 4 Tagen Haft entlassen und, um doch irgendeine Entschuldigung für das ungerechtfertigte Vorgehen geben zu können, wegen staatsfeindlicher Gesinnung aus dem deutschen Reichsgebiet ausgewiesen."

Auch andere Religionsgemeinschaften, ich nenne hier mal besonders die "Siebenten Tags Adventisten", die in Nazisicht auch "jüdisch verseucht" waren, wurden vom Naziregime im November 1933 gleichfalls verboten. Auch letztere setzten "Himmel und Hölle" in Bewegung und konnten nach einigen Tagen erreichen, dass ihr Verbot wieder aufgehoben wurde. Offensichtlich glaubte die Führung der Zeugen Jehovas bis in ihre höchsten Spitzen in Brooklyn (New York, USA), analoges vielleicht noch erreichen zu können. Sie wurde dann eines anderen belehrt und hat, nachdem sich dies als unabänderlich erwies, dann umgeschaltet.

Herrn W.s Zurückweisung kritischer Akzente am Verhalten der Zeugen Jehovas im Jahre 1933 erweist sich somit als Interessengeleitet und dies gilt es auch auszusprechen.

Wenn schon der Name W. in den Mund genommen wurde, dann gilt es auch noch auf einen anderen Fakt mit Schweizer Bezüglichkeit zu sprechen zu kommen. Die dortige „Wehrdiensterklärung" die zweimal hintereinander in der WTG-Zeitschrift „Trost" veröffentlicht wurde. In der Ausgabe vom 1. Oktober und in der Ausgabe vom 15. Oktober 1943. Die damit verbundene Problematik, lässt sich auch am besten mit der Dissertation von Herbert Weber, die 1990 in Wien unter dem Titel „Religiöse Mobilität" erschien veranschaulichen. Leider sind die darin besonders aussagekräftigen Dokumente, in der überarbeiteten und durch Friederike Valentin stark gekürzten Buchausgabe, nicht mit übernommen worden. Tenor der Valentin'schen Überarbeitung kommt schon in dem von ihr gewählten Buchtitel zum Ausdruck „Zwischen Bewunderung und Befremdung"; wobei die Valentin offenbar mehr dem Lager der „Bewunderer" zuneigt; was sie auch dadurch dokumentiert, das besonders befremdliches, bei ihr unter dem Tisch fällt.

In seiner Dissertation hatte Weber unter anderem drei Dokumente wiedergegeben. Einmal die „Wehrdiensterklärunng" und zwei darauf bezügliche WTG-Schreiben.

Diese Dokumente nachstehend erst einmal.

 

Genau auf dieser Linie liegt auch die Apologie von W.. „Die bösen"( nicht genannten) Rechtsanwälte, seien an allem Schuld. Dazu ist schon mal zusammenfassend festgestellt worden:

Die nachträgliche Interpretation der WTG und des Herrn W., es sei doch „nur" Kriegslist gewesen, von ihren Anwälten der WTG „aufgedrängt", reflektiert nicht ausreichend die tatsächliche Sachlage.

Das „Trost" stand schon geraume Zeit unter Vorzensur. Mehr noch. Die Schweizer Behörden machten ernst. Es sind einige „Trost"-Ausgaben nachweisbar die berühmt-berüchtigte weiße Stellen aufwiesen. Also wo die Zensurbehörde es durchsetzte, dass bestimmte Passagen nicht gedruckt werden durften. Das spricht ja wohl für sich. Die WTG nahm diese massiven Zensureingriffe in Kauf, um ihr „Trost" wenigstens weiter herausgeben zu können. Den „Wachtturm" konnte sie auch in der Schweiz schon nicht mehr seit Mitte 1940 offiziell herausgeben. Es gab noch andere Verbote. So z. B. die Rutherford-Broschüre „Faschismus oder Freiheit". Da lautete nämlich auch die Forderung der Schweizer Behörden. Einreichung der Manuskripte vor Drucklegung bei der Zensurbehörde. Oder kein Erscheinen. Die WTG entschied sich im Falle „Wachtturm" für letzteres.

Franz Zürchers Buch „Kreuzzug gegen das Christentum" war auch für den weiteren Vertrieb gesperrt worden. Erst Mitte 44 hoben die Schweizer Behörden das wieder auf. Zürcher selbst, als maßgeblicher WTG-Funktionär sah sich in gerichtliche Aktionen verwickelt, wo eben die Wehrdienstfrage auch eine wesentliche Rolle spielte, und die anonymen, von der WTG nicht genannten Rechtsanwälte, die da die „Wehrdiensterklärung" abfassten, haben das sehr wohl als eine Art Befreiungsschlag verstanden. Hätte es diese Aktion nicht gegeben, hätte sich die Situation für die WTG ohne Zweifel weiter verschärft.

Es ist nicht die entscheidende Frage, ob es die „Hunderte Glaubensfreunde" die in dieser Erklärung bemüht werden, die Wehrdienst absolvieren, gegeben oder nicht gegeben hat.

Das Entscheidende ist. Nur so war es der WTG möglich organisatorisch in jenen Jahren zu überleben. Sie musste einen Preis dafür bezahlen. Und sie hat ihn bezahlt.

Zu nennen ist auch jene Visite von WTG-Präsident N. H. Knorr im Jahre 1948 in der Schweiz, wo er sich ausdrücklich versichern liess. Nunmehr gelte die 1943er Erklärung nicht mehr. Laut „Wachtturm" 1948 las sich das so:

Zum Beispiel nahm es das Schweizer Büro auf sich, in der Ausgabe des Trost vom 1. Oktober 1943 (Schweizer Ausgabe von Consolation), also während der zunehmenden Bedrängnis des letzten Weltkrieges, als die politische Neutralität der Schweiz bedroht zu sein schien, eine Erklärung zu veröffentlichen, in welcher ein Satz wie folgt lautet:

'Hunderte unserer Mitglieder und Glaubensfreunde haben ihre militärischen Pflichten erfüllt und erfüllen sie weiterhin.'

Diese einlullende Erklärung hatte sowohl in der Schweiz als auch in gewissen Teilen Frankreichs Beunruhigung hervorgerufen. Unter herzlichem Beifall legte nun Bruder Knorr als Präsident mutig dar, dass diese Worte der Erklärung abgelehnt werden, weil sie nicht die Stellung der Gesellschaft dartun und nicht in Harmonie sind mit den christlichen Grundsätzen, wie sie in der Bibel deutlich enthalten sind. Jetzt war die Zeit für die Schweizer Geschwister gekommen, vor Gott und seinem Christus ein Bekenntnis abzulegen, und als Antwort auf Bruder Knorrs Einladung, sich zu äußern, erhoben viele Geschwister die Hand, um alle Zuschauenden wissen zu lassen, dass sie ihre stillschweigende Zustimmung zu dieser Erklärung von 1943 zurückzuziehen und diese in keiner Weise mehr zu unterstützen wünschen."

1948 konnte man in der Tat „mutig" sein. 1943 wo es auch um Sein oder Nichtsein der WTG in der Schweiz ging, offenbar nicht.

Mysnip.43770 Geburtstagsgratulationen sind für Zeugen Jehovas nicht angesagt, es sei denn - man ist einer von den Gleichen, die etwas gleicher als die anderen Gleichen sind, wie zum Beispiel Herr Wörnhard

Mysnip.151988

So, so - wir sind völlig damit zufrieden

Hans Dollinger Erinnerungen

Brief an Hitler

ZurIndexseite