So, so - "wir sind völlig damit zufrieden"

Über das Jahr 1933 und seine Auswirkungen auch für Jehovas Zeugen, ist schon viel geschrieben worden. Auf einige weniger bekannte Details bezüglich letzterer gehen nachfolgende Ausführungen ein. Zur "Einstimmung"  eine Leseblüte aus dem "Wachtturm"des Jahres 1934 (S. 31):
"Wenn der Feind das Werk in Deutschland nicht gehindert hätte, wäre die Verbreitung größer gewesen. Wir sind aber nicht beunruhigt. Der Herr hat das Steuer in der Hand und hat gute Gründe für alles, was er zulässt, und wir sind völlig damit zufrieden."

Diese "Zufriedenheit" kommt auch in einem von M. C. Harbeck unterzeichneten Zirkular zum Ausdruck in dem man lesen konnte:

"Watch Tower Bible an Tract Society. Brooklyn New York U.S.A.

Magdeburg, den 28. August 1933

Meine lieben Freunde!

Die vielen Anfragen, die hier eingegangen sind, möchte ich hiermit durch ein Zirkularschreiben beantworten.

Die 'Watch Tower Bible and Tract Society' ist verboten. Ebenso die Tätigkeit der 'Internationalen Bibelforscher-Vereinigung'.

Als Bevollmächtigter der 'Watch Tower Bible and Tract Society', speziell als Beauftragter des Präsidenten, Richter Rutherford, möchte ich Euch hiermit bitten, Euch den gegenwärtigen Vorschriften ... der Regierungs- und Polizeibehörden zu unterziehen. Vor allen Dingen möchte ich Euch ersuchen, keine verbotenen Schriften zu verbreiten und ohne polizeiliche Bewilligung keinerlei Versammlungen oder Vorlesungen abzuhalten.

Da der Druck von Bücher, Broschüren und Zeitschriften verboten ist ... können die laufenden Bestellungern nicht mehr (erfüllt werden). Anfragen sind daher vorläufig zwecklos."

Harbeck schliesst sein Schreiben mit der Anmerkung, dass er lediglich empfehle als Bürger desw Landes durch "unseren vorbildlichen Lebenswandel ein beredtes Zeugnis für die Ehre Gottes und die Rechtfertigung seines Namens und Wortes abzulegen.

Er vermerkt als Schlusssatz, dass er die Grüße übermittle die ihm Richter Rutherford aufgetragen habe. Das man im Glauben und Gebet ausharren wolle, und das im kommenden Königreich es erst wieder Gelegenheit geben werde für die Rechtfertigung des Namens Gottes beizutragen.

Auch anlässlich der ersten Besetzung der Magdeburger Zentrale und ihrer anschließenden Wiederfreigabe, übte man sich noch in Zweckoptimismus. Symptomatisch dafür auch jener Pressebericht:
"Zu der in Nr. 37 des (Magdeburger) 'General-Anzeigers' erschienenen Bericht über die Polizeiaktion gegen die ernsten Bibelforscher schreibt uns die 'Wachtturm- Bibel- und Traktatgesellschaft': 'Es ist unzutreffend, dass die Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft Vorbereitungen traf, einen Teil des Maschinenparks der Druckerei deshalb nach Prag auszuführen, weil die Vereinigung in Bayern und Sachsen verboten wurde. Diese Verbotsmaßnahmen dürften in den nächsten Tagen auf Grund des Resultats der polizeilichen Durchsuchung unserer Räume welche die vollständige unpolitische und streng religiöse Tätigkeit … als behördliche Feststellung ergab, aufgehoben werden. Die Versendung einzelner, ganz alter Maschinen nach Prag erfolgt deshalb, weil die Ausfuhr tschechischer Literatur nach der Tschechoslowakei durch neue tschechische Einfuhrbestimmungen unmöglich gemacht wurde und wir daher gezwungen sind, diese Literatur in der Tschechoslowakei zu drucken. Übrigens hatten wir drei Wochen vorher dem Polizeipräsidium Magdeburg von unserer Absicht Kenntnis gegeben und um eine Umzugsbescheinigung gebeten, die wir tatsächlich erhalten haben, so dass also unsere Absicht nicht unbekannt war." ("Magdeburger General-Anzeiger" 3. 5. 1933. Zitiert in: "Das Goldene Zeitalter" 1. 6. 1934 S. 6).


Noch einmal vermochte man eine "positive" Meldung zu registrieren. Im November 1934 meldete das interne in der Schweiz erscheinende Blatt "Bulletin": "Inzwischen haben wir eine Mitteilung erhalten, die uns sicherlich alle erfreuen wird. Die Bücherlager in Deutschland, die seit einem Jahre beschlagnahmt waren, sind nun freigegeben. Allerdings unter der Bedingung, dass die Literatur nicht in Deutschland verbreitet werden darf."
Das "Jahrbuch 1934 der Zeugen Jehovas" (S. 89) vermeldet weiter:


"Im Juni (1933) besuchte der Präsident der Gesellschaft Deutschland um etwas zur Rückerstattung des Eigentums und zur Weiterführung des Werkes zu tun." Sichtbares Resultat dieser Stippvisite war die als Geschichtsträchtig in die Annalen eingegangene Berlin-Wilmersdorfer Veranstaltung vom 25. Juni 1933.
Mit dieser Gewissheit, dass "der Herr das Steuer in der Hand" habe und dass alles mit seiner Zulassung geschehe und das man "völlig zufrieden" sei, oder wie es gar das 1934 Jahrbuch formulierte: "Wir wissen natürlich, dass Jehova dies hätte verhindern können, aber offenbar hat er nicht eingegriffen, um seinen und seines Königreiches Widersachern zu erlauben, sich vor Harmagedon voll und ganz auf Satans Seite stehend zu offenbaren." Mit dieser künstlich zur Schau gestellten Zuversicht, kann es doch wohl nicht allzuweit her gewesen sein. Denn schon in der Ausgabe vom 1. 6. 1934 des "Wachtturms" kann man über einen öffentlichen Protest etwas lesen. In ihm findet sich auch der Satz: "(Wir) rufen alle wahren Christen und fair denkenden Menschen auf der ganzen Erde auf, sich uns in diesem energischen Protest anzuschließen."


Das die Rutherfordadminstration versuchte mit aller Macht, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Verbotssituation wenn möglich wieder zu verändern, steht außer Frage. War doch schon davor die Rede, dass in der deutschen Stadt Dresden beispielsweise, mehr Bibelforscher/Zeugen Jehovas vorhanden wären, als zur gleichen Zeit in New York. Man kann es schon verstehen, dass dieses deutsche Verbot äußerst ungelegen kam. In den USA war diese Gruppe im Spektrum des Pluralismus, zum damaligen Zeitpunkt auch nur eine von Vielen - eher der unbedeutenderen Art zugehörig. In Deutschland hingegen "war man schon wer". Die heutigen Zeugen Jehovas schätzt man von der Quantität in Millionendimensionen ein.

Man sollte nicht vergessen, dass dies zur fraglichen Zeit keinesfalls so war. Um 1925 hatte man einen Höchststand von rund 90 000 (Weltweit) erreicht. Danach war erst mal Schluss mit weiteren Zuwächsen. Eher ist das Gegenteil zu registrieren. Die Nachwirkungen der 1925-Verkündigung machten sich bemerkbar. Der nunmehr praktizierte straffe Zentralismus durch die Rutherfordadministration hatte ein "Herausschütteln vieler" bewirkt, um eine zeitgenössische Vokabel aus ihrer damaligen Literatur aufzunehmen. Das 1934 erschiene Rutherford-Buch "Jehova" fasst den diesbezüglichen Dissens auch in die Worte: "Die heute hartnäckig darauf bestehen, Pastor Russell hätte alle Wahrheit, die von den Heiligen auf der Erde zu lernen ist, gelehrt, sind in Finsternis und werden in Finsternis bleiben." (S. 233). Die sogenannte "Tagesanbruch-Bewegung" ließ also schon damals "grüßen".
Die numerische Sachlage wird auch Schlaglichtartig in einer Meldung des internen Mitteilungsblattes "Bulletin" vom Februar 1934 deutlich, in dem registriert wurde, dass es nach langer Zeit, trotz der deutschen Zäsur doch etwas vorwärts wieder ging. Der Text berichtet von 79 Ländern in denen man insgesamt zum damaligen Zeitpunkt tätig sei. Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass es in etlichen dieser 79 Länder nur eine Handvoll gewesen sein können, wenn man liest:
"Dieses durch des Herrn Gnade erreichte Resultat ist um so bemerkenswerter, wenn wir bedenken, dass mehr als 19 000 Arbeiter in Deutschland nicht in diesem Bericht eingeschlossen sind. Es ist interessant festzustellen, dass vor einem Jahr in der ganzen Welt 37 411 Arbeiter Berichte einsandten, während es in diesem Jahr ohne Deutschland 34 518 Arbeiter waren."
Zum Vergleich: Das gleiche interne Blatt "Bulletin" vermeldet bezüglich der USA im Juli 1934, dass dort eine offensichtliche Stagnation eingetreten sei. Die Zahl der dortigen Verkündiger wird zu diesem Zeitpunkt mit maximal 19 871 angegeben. Und die gleichzeitig mit angegebene Zahl der Anwesenden beim dortigen Gedächtnismahl  (25 805); vermag auch nicht sonderlich zu beeindrucken. Diese Sachlage wird auch an den Zahlen für das sogenannte "Gedächtnismahl" deutlich. Laut "Bulletin" vom August 1933, gab es in jenem Jahr weltweit 84 179 Anwesende. Ein Jahr zuvor (1932) waren es 81 778.


Verständlich, dass die deutsche Zäsur besonders empfindlich traf. Himmel und Hölle wurden in Bewegung gesetzt, diese Sachlage - sofern möglich - wieder zu verändern. Auch die den Verfolgungen in Deutschland gewidmete Ausgabe des "Goldenen Zeitalters" vom 1. 6. 1934 berichtet darüber:
"Gab die Hitlerregierung am 4. April 1933 einen Erlass heraus, wodurch die Tätigkeit … der Zeugen Jehovas, verboten wurde, beschlagnahmte und zog das Besitztum der Gesellschaft, dass damals einen Wert von etwa RM 2 500 000,- hatte, ein. Diese Beschlagnahme war eine Verletzung des Vertrages zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland, und da es sich um eine amerikanische Körperschaft handelte, intervenierte die amerikanische Regierung, worauf am 28. April 1933 die Beschlagnahme aufgehoben und das Besitztum den rechtmäßigen Eigentümern zurück erstattet wurde.


Am 24. Juni 1933 beschlagnahme die deutsche Regierung … erneut das Besitztum der Gesellschaft und verbot ihre Tätigkeit in Deutschland. Die Regierung der Vereinigten Staaten, gemäß den Bestimmungen des erwähnten Vertrages intervenierte von neuem für die Gesellschaft und im Oktober 1933 hat die deutsche Regierung dann wiederholt die Beschlagnahme des Besitztums aufgehoben. Jedoch weigert sie sich immer noch, der Gesellschaft zu gestatten, dass Eigentum zur Fortsetzung ihrer Tätigkeit zu gebrauchen. Die deutsche Regierung kündete durch ihre Behörden an, dass die Wachtturm- Bibel- und Traktat-Gesellschaft … ja wegen der Beschlagnahme bei den deutschen Gerichten Beschwerde erheben und Klage führen könnten um ihre Rechte geltend zu machen. Dies ist getan worden; aber als die Gesellschaft diesen Weg beschritt, hat die deutsche Regierung einfach das Recht abgesprochen, solche Prozesse zu führen. …

Wiederholte Anstrengungen wurden gemacht, um von den deutschen Behörden angehört zu werden … alle solche Anstrengungen blieben jedoch gänzlich erfolglos. Deutsche Beamte hatten versprochen, die Gesellschaft anzuhören, aber wenn versucht wurde, sie zu erreichen, weigerten sich die Herren, mit einem Vertreter der Gesellschaft Verhandlungen zu führen. Anlässlich eines Kongresses von 7000 der Zeugen Jehovas, der im Juni 1933 in Berlin stattfand, wurde in Form einer Resolution eine Erklärung … herausgegeben. Millionen Exemplare hiervon wurden gedruckt und in ganz Deutschland verbreitet. Den zuständigen Behörden wurde zuerst ein Exemplar verabfolgt. … Die deutschen Behörden zeigen so, dass sie die wirklichen Tatsachen gar nicht wissen wollen, sondern das sie, getrieben von irgendeinem dunklen und mächtigen Einfluss, entschlossen sind, den Zeugen Jehovas Schaden zuzufügen und die Verkündigung der Botschaft über Jehovas Königreich zu verhindern.


Das Vergehen der deutschen Regierung in der Beschlagnahme des Eigentums der Gesellschaft und dem Verbot ihres Gottesdienstes in ganz Deutschland ist nicht nur eine direkte Verletzung des Vertrages, der zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland besteht, sondern ebenfalls eine offensichtliche Übertretung der Verfassung des Deutschen Reiches....
Eine Autorität in Rechtssachen, nämlich das 'Handwörterbuch der Rechtswissenschaft von Prof. Stier-Semle, in welchem als weitere Mitarbeiter der Präsident des Reichsgerichts Dr. Bumke, und der Reichsanwalt Dr. Ebermeyer angeführt sind, sagt u. a. mit Bezug auf Religionsgesellschaften: 'Was solche Religionsgesellschaften betrifft, sind vor allem die Methodisten, die Freie Gemeinde, die Neuapostolischen, die Bibelforscher und andere eingeschlossen.' … Jehovas Zeugen in Deutschland haben es an keiner Anstrengung fehlen lassen, um ihren Fall den dortigen Behörden vorzutragen. … Alle ihre Bemühungen in dieser Beziehung haben jedoch nichts genützt."


In der gleichen Ausgabe des "Goldenen Zeitalters" wurde noch ein weiterer umfangreicher Bericht zur gleichen Thematik abgedruckt. Er wurde mit der Anmerkung eingeleitet:
"Das Nachstehende wurde von einem der Zeugen Jehovas zusammengestellt, der von vielen Tatsachen unterrichtet ist, über Briefe und Mitteilungen von solchen verfügt." Auch wenn der Betreffende nicht namentlich genannt wurde, so steht es jedoch mit ziemlicher Sicherheit fest, dass es sich dabei um Hans Dollinger handelt, der zur fraglichen Zeit der Statthalter der WTG in Deutschland war. Vergleicht man die bereits zitierten Ausführungen zur Sache, mit denen von Dollinger zum gleichen Thema, so wird man eine inhaltlichen Gleichklang registrieren können. Das heißt, was Dollinger sagte, machte sich (zum damaligen Zeitpunkt) auch die WTG voll inhaltlich zu Eigen.


Auch Dollinger schreibt unter anderem:
"Vergeblich haben wir auf eine Freigabe gewartet, weil ja der Vertrag zwischen Amerika und Deutschland verbürgt, dass unsere Tätigkeit ohne Behinderung ausgeführt werden kann, und weil nach den vielen öffentlichen Aussagen der gegenwärtigen Führer in Deutschland, die behaupten, von Gott gesandt zu sein, Glaubens- und Gewissensfreiheit im Dritten Reich gewährleistet sein sollten. … Kein deutscher Anwalt ist willens und imstande unsere Rechte in den deutschen Gerichten unter den heutigen Verhältnissen zu vertreten. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist gegenwärtig immer noch verboten auf Grund eines Erlasses des Preußischen Innenministers und durch andere Ortsbehörden, die nach deutschem Gesetz kein Recht haben, derartige Verbote gegen die Gesellschaft auszusprechen, da die Gesellschaft in Deutschland gesetzlich durch den Reichsrat, der höchsten nationalen Autorität, zugelassen wurde."


Es ist schon aufschlussreich, sich auch den weiteren Detailbericht von Dollinger in dieser Ausgabe des "Goldenen Zeitalters" näher anzusehen. Also man wird wohl dem zustimmen müssen, dass er da auf verlorenem Posten kämpfte, dass er faktisch keine reelle Chance hatte. Die Kritik gilt also - ohne Zweifel - in erster Linie dem NS-Regime. Dollinger schrieb in seiner diesbezüglichen Replik auch:
"Während einer Besprechung zwischen Dr. Fischer vom deutschen Ministerium, einem Vertreter der Gesellschaft und einem Vertreter der amerikanischen Regierung, die uns schließlich gewährt wurde, erklärte ersterer, dass die Bibel nicht zuverlässig, Jehova nicht annehmbar sei, und besonders das Alte Testament abgeschafft werden müsse. Er erklärte ferner, dass besonders die sogenannten Deutschen Christen Gegner der Zeugen Jehovas seien und das Deutsche, arischer Abstammung, keiner Erlösung bedürften, denn sie hätten Gott in sich selbst und seien dazu bestimmt die Welt zu retten. Weiter sagte er, die Erlösung durch das Blut Christi sei Unsinn. Außerdem beanstandete er einen gewissen Teil des Textes unserer Literatur und wusste nicht einmal, dass es ein Zitat aus Jesajas Prophezeiung war.


Später, anlässlich einer weiteren Konferenz, als durch die Intervention der amerikanischen Regierung das Besitztum freigegeben wurde, bestand Dr. Fischer darauf, dass alle Versammlungen der Bibelforscher verboten bleiben sollten und dass niemand in den Gebäuden der Gesellschaft in Magdeburg beten dürfe. Solche eigentümlichen und lächerlichen Forderungen veranlassten einige Vertreter anderer Regierungen zu sagen, dass die Nazi-Führer wohl Gott abschaffen wollen. …
Die Verhandlungen offenbarten ferner, dass Dr. Schemm, ein Beamter der bayrischen Regierung (Bayrischer Kultusminister), und Kardinal Faulhaber, sowie andere religiöse Fanatiker etwas zu tun hatten mit der Maßnahme der deutschen Behörden gegen das Werk … Minister Rudolf Hess, die rechte Hand des Reichskanzlers, sagte bezüglich unserer Sache, dass er nichts dafür tun könne. …

So wurde unsere Angelegenheit von einem zum andern geschoben. Niemand war bereit, die Verantwortung zu übernehmen. Dr. Frick, der Reichsinnenminister, erklärte, dass er weder etwas für uns, noch gegen uns tun wolle. Er übergab die Sache Dr. Scholz und dieser leitete sie an Dr. Erbe weiter. Etliche Beamten zeigten sich vermessen. Kürzlich sagte Dr. Erbe einem Vertreter der Gesellschaft in Berlin: 'Wir kennen die Bibelforscher zur Genüge, von vorn und hinten. Es hat keinen Zweck, die Sache mit mir zu besprechen. Sie würden nur Ihre und meine Zeit vergeuden. Unsere Entscheidung ist getroffen und ich zweifle daran, ob die amerikanische Regierung weiter Ihretwegen intervenieren wird.'"


Es half also nichts, wenn die Zeugen Jehovas alle nur möglichen formaljuristischen Aspekte betonten. Das Hitlerregime pflegte die Zeugen Jehovas nicht wegen irgendwelcher Formalien zu verbieten. Ihm war ihre politische Abstinenz zuwider. Das aber wollte man in San-Diego-Brooklyn, und mit Einschränkung auch in Magdeburg, eben nicht zur Kenntnis nehmen.


Noch eins: Das Hitlerregime ist in Sachen Zeugen Jehovas ohne Zweifel zu weit gegangen. An dieser Feststellung gibt es nichts zu rütteln. Aber es sei auch eine Gegenfrage gestellt. Im Bibelbuch 1. Timotheus 2:2 wird dem Apostel Paulus der Ausspruch nachgesagt, dass man, soweit es an den Christen liege, doch ein "stilles und ehrbares" Leben führen möchte. Wie verhielt es sich diesbezüglich bei den Zeugen Jehovas. Man wird wohl kaum sagen können, dass sie um ein "stilles" Leben bemüht waren.

Symptomatisch dafür ist auch jene Stelle aus dem "Wachtturm" (1934 S. 185):
"Diese Getreuen weigern sich, die Herrscher dieser Welt als die 'obrigkeitlichen Gewalten' anzuerkennen. Sie lehnen es ab, mit den Mächten der Satansorganisation auf einen Ausgleich einzugehen, und sie weigern sich, von der Organisation Satans Erlaubnis, das Evangelium vom Königreiche Gottes predigen zu dürfen, zu erbitten oder anzunehmen."

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1934er Rückblick zur Zeugen Jehovas-Geschichte