Re: Gemeinschaftsentzug und Wiederaufnahme

Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 13. Januar 2004 07:36:31:

Als Antwort auf: Gemeinschaftsentzug und Wiederaufnahme geschrieben von Knaxian am 12. Januar 2004 23:02:26:

"Wer hat Erfahrungen und Infos? "

Soweit es Infos anbelangt sei auf einen Beitrag auf der Webseite WT-Cleanup hingewiesen, der daher hier an erster Stelle genannt sei:

geocities.com/wtcleanup/02Internes/15GemEntzug/15RFranzGemEntzug.htm

Hingewiesen sei auch noch auf:

19532.Gemeinschaftsentzug

Als Beispiel aus der Praxis sei der Fall Rita K... genannt:

Parsimony.2135

Auch der Hinweis auf:

Parsimony.5444

Weitere Praxis-Beispiele der Fall Reinhardt

Reinhardt

Soweit es um eine neuere WTG-Stellungnahme zum Thema geht, sei auf jene aus dem Jahre 2002 verwiesen, die hatte ich mir, nachdem sie im Internet auftauchte, mal notiert. Man las damals dazu:

Der Umgang mit Ausgeschlossenen aus der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas wird im neuen Königreichsdienst vom August 2002 auf den Seiten 3 und 4 wie folgt erklärt:
Christliche Loyalität bekunden, wenn ein Verwandter ausgeschlossen ist
1 Der Zusammenhalt von Familien kann sehr stark sein. Dadurch kann es für einen Christen zu Prüfung werden, wenn der Ehepartner, ein Kind, ein Elternteil oder ein anderer naher Verwandter ausgeschlossen wird oder die Gemeinschaft von sich aus verlässt (Mat. 10:37). Wie sollten sich loyale Christen gegenüber solch einem Verwandten verhalten? Ändert sich etwas an der Verhaltensweise, wenn man mit dem betreffenden in einer Wohnung lebt? Wir wollen zunächst sehen, was die Bibel zu diesem Thema sagt, und die Grundsätze betrachten, die unabhängig davon gelten, ob jemand ausgeschlossen wurde oder die Gemeinschaft von sich aus verlassen hat.
2 Verhalten gegenüber Ausgeschlossenen: Gottes Wort gebietet Christen, keinen Umgang oder keine Gemeinschaft mit jemanden zu haben, der aus der Versammlung ausgeschlossen wurde: "Nun aber schreibe ich euch, keinen Umgang mehr mit jemandem zu haben, der Bruder genannt wird, wenn er ein Hurer oder ein Habgieriger oder ein Götzendiener oder ein Schmäher oder ein Trunkenbold oder ein Erpresser ist, selbst nicht mit einem solchen zu essen. ... ‚Entfernt den bösen [Menschen] aus eurer Mitte.'" (1. Kor. 5: 11, 13). Jesus Worte aus Matthäus 18:17 spielen ebenfalls eine Rolle: "[Der Ausgeschlossene] sei ... für dich ebenso wie ein Mensch von den Nationen und wie ein Steuereinnehmer." Jesus Zuhöre wussten genau, dass sich die Juden ihrer Zeit nicht mit den Heiden verbrüderten und das sie Steuereinnehmer ächteten. Mit diesen Worten wies Jesus seine Nachfolger an, keinen Umgang mit Ausgeschlossenen zu haben. (Siehe Wachtturm vom 15. Dezember 1981, Seite 17-19.)
3 Das heißt, dass loyale Christen keinen religiösen Umgang mit jemanden haben, der aus der Versammlung ausgeschlossen wurde. Doch das ist nicht alles. Gottes Wort sagt, wir sollten nicht einmal mit einen solchen essen (1. Kor. 5:11) Daher sollten wir auch keinen gesellschaftlichen Umgang mit einem Ausgeschlossenen haben. Das schließt aus, mit ihm zu picknicken, zu feiern, Sport zu treiben, einzukaufen, ins Theater zu gehen, sich mit ihm zum Essen in der Wohnung oder in einem Restaurant zu treffen.
4 Wie verhält es sich mit Gesprächen mit einem Ausgeschlossenen? Die Bibel behandelt zwar nicht jede mögliche Situation, doch 2. Johannes 10 hilft uns, Jehovas Ansicht in dieser Sache zu verstehen: "Wenn jemand zu euch kommt und diese Lehre nicht bringt, so nehmt ihn niemals in euer Haus auf, noch entbietet ihm einen Gruß." Zu dieser Bibelstelle wurde im Wachtturm vom 15. Dezember 1981 auf Seite 24 gesagt: "Ein einfacher Gruß kann der erste Schritt zu einer Unterhaltung und vielleicht sogar zu einer Freundschaft sein. Möchten wir bei einem Ausgeschlossenen diesen ersten Schritt tun?"
5 Ja, es ist genau so, wie auf Seite 30 desselben Wachtturms gesagt wurde: "Fest steht, dass ein Christ, der sich in Sünde verstrickt und ausgeschlossen werden muss, viel einbüßt: die Anerkennung Gottes, ... die liebliche Gemeinschaft der Brüder und einen Großteil der Gesellschaft seiner christlichen Verwandten."
6 In einer gemeinsamen Wohnung: Bedeutet das, dass Christen, die mit einem ausgeschlossenen Familienangehörigen in derselben Wohnung leben, im Alltag nicht mehr mit ihm sprechen, essen oder Umgang haben dürfen? Im Wachtturm vom 15. April 1991 hieß es in einer Fußnote auf Seite 22: "Wenn ein Ausgeschlossener in einer christlichen Familie lebt, hätte er immer noch am normalen, alltäglichen häuslichen Geschehen und an familiären Aktivitäten teil." Daher bleibt es den Familienmitgliedern überlassen, zu entscheiden, in welchen Umfang der Ausgeschlossene mit ihm essen oder sich an sonstigen Familienaktivitäten beteiligen kann. Trotzdem möchte er bei Brüdern, mit denen sie Umgang pflegen, nicht den Eindruck erwecken, es sei alles so wie vor dem Gemeinschaftsentzug.
Im Wachtturm vom 15. Dezember 1981 wurde auf Seite 27 jedoch über Personen, die ausgeschlossen wurden oder die die Gemeinschaft verlassen haben, gesagt: "Die früheren geistigen Bande sind völlig aufgelöst worden. Das trifft selbst auf seine Angehörigen zu, auch auf die im engsten Familienkreis. ... Das bringt zwangsläufig Veränderungen in den geistigen Beziehungen mit sich, die bis dahin in der Familie bestanden haben mögen. Wenn zum Beispiel dem Mann die Gemeinschaft entzogen worden ist, wird es seiner Frau und den Kindern nicht recht sein, daß er ein Familienstudium durchführt oder die Familie beim Bibellesen oder im Gebet leitet. Möchte er bei Mahlzeiten ein Gebet sprechen, so hat er in seiner Wohnung das Recht dazu. Doch seine Angehörigen können im stillen selbst zu Gott beten (Spr. 28:9; Ps. 119:145, 146). Was ist, wenn ein Familienangehöriger, dem die Gemeinschaft entzogen worden ist, dem Bibellesen oder einem Bibelstudium im Familienkreis beiwohnen möchte? Die anderen können ihn zuhören lassen, wenn er nicht versucht, sie zu belehren oder seine religiösen Anschauungen vorzubringen."
8 Ist einem minderjährigen Kind die Gemeinschaft entzogen worden, das bei seinen Eltern wohnt, sind diese nach wie vor für dessen Erziehung verantwortlich. Im Wachtturm vom 15. November 1988 hieß es auf Seite 20: "Genauso, wie sie weiterhin ihr Kind in bezug auf Nahrung, Kleidung und Obdach versorgen, sollten sie es auch im Einklang mit Gottes Wort unterweisen und in Zucht nehmen (Sprüche 6:20-22; 29:17). Liebevolle Eltern können somit ein Heimbibelstudium mit ihm durchführen, selbst wenn ihm die Gemeinschaft entzogen worden ist. Vielleicht zieht es den größten Nutzen aus dem Studium und korrigiert sich, wenn es mit ihm allein durchgeführt wird. Oder womöglich sagen sich die Eltern, das Kind könne weiterhin am Familienstudium teilnehmen." (Siehe auch Wachtturm vom 1. Oktober 2001, Seite 16, 17.)
9 Verwandte die nicht in der selben Wohnung leben:
"Anders verhält es sich, wenn einem Verwandten, der außerhalb des engsten Familienkreises lebt, das heißt nicht in derselben Wohnung, die Gemeinschaft entzogen worden ist oder er die Gemeinschaft verlassen hat", war im Wachtturm vom 15. April 1988 auf Seite 28 zu lesen. "Höchstwahrscheinlich ist es möglich, so gut wie gar keinen Kontakt mit diesem Verwandten zu haben. Doch selbst wenn gewisse familiäre Angelegenheiten einen Kontakt erfordern würden, würde man diesen gewiss auf ein Minimum beschränken, was im Einklang mit dem göttlichen Grundsatz wäre, "keinen Umgang mehr mit jemandem zu haben, der ein reueloser Sünder ist (1. Korinther 5:11). Loyale Christen sollten sich bemühen, keinen unnötigen Kontakt zu solchen Verwandten zu haben, und sogar Geschäftsbeziehungen auf ein Mindestmaß beschränken. (Siehe auch Wachtturm vom 15. Dezember 1981, Seite 28, 29.)
10 Im Wachtturm wurde auch eine andere mögliche Situation angesprochen: "Was ist aber zu tun, wenn ein naher Verwandter, ein Sohn oder ein Elternteil, dem die Gemeinschaft entzogen worden ist und der nicht in der Wohnung seiner christlichen Angehörigen lebt, mit in diese Wohnung ziehen möchte? Was die Familie in einem solchen Fall tun sollte, könnte sie je nach den bestehenden Umständen selbst entscheiden. Ein Elternteil, dem die Gemeinschaft entzogen worden ist, mag zum Beispiel krank werden oder in finanzieller oder körperlicher Hinsicht nicht mehr in der Lage sein, für sich selbst zu sorgen. Christliche Kinder haben eine biblische und moralische Verpflichtung, dem Betreffenden zu helfen (1. Tim. 5:8). ... Was sie tun, mag beispielsweise davon abhängen, welche Bedürfnisse der Elternteil wirklich hat, wie er eingestellt ist und was das Haupt der Familie im Hinblick auf das geistige Wohl der Familie für angebracht hält" (Der Wachtturm vom 15. Dezember 1981, Seite 27, 28).
11 In Bezug auf Kinder wird im selben Artikel weiter gesagt: "Mitunter haben christliche Eltern ein Kind, das ausgeschlossen wurde und dann körperlich oder emotionell erkrankte, wieder eine Zeitlang in die Familie aufgenommen. Aber in jedem Fall können die Eltern die gegebenen Umstände abwägen. Hat der ausgeschlossene Sohn einen eigenen Haushalt geführt, und ist er jetzt nicht mehr dazu in der Lage? Oder möchte er vor allem deswegen in die elterliche Wohnung zurückkehren, weil er dort ein leichteres Leben hat? Wie steht es mit seinen Moralbegriffen und seiner Einstellung? Wird er "Sauerteig" in die Familie bringen? (Gal. 5:9)."
12 Gegenüber Jehova loyal sein wirkt sich zum Guten aus: Sich an die biblischen Verfahrensweisen zu halten, reuelose Missetätern die Gemeinschaft zu entziehen und die Betreffenden zu meiden, wirkt sich zum Guten aus. So wird die Reinheit der Versammlung erhalten, und es kennzeichnete uns als solche, die an den hohen Sittenmaßstäben der Bibel festhalten (1.Pet. 1:14-16). Wir werden vor verderblichen Einflüssen geschützt (Gal. 5:7-9). Auch der Missetäter hat die Gelegenheit, vollen Nutzen aus der Zurechtweisung zu ziehen, was dazu beitragen kann, dass er 'eine friedsame Frucht, nämlich Gerechtigkeit', hervorbringt (Heb. 12:11).
13 Nachdem ein Bruder und seine leibliche Schwester auf einem Kreiskongress einen Vortrag gehört hatten, wurde ihnen bewusst, dass sie sich gegenüber ihrer Mutter, die woanders lebte und seit sechs Jahren ausgeschlossen war, anders verhalten mussten. Der Bruder rief sofort nach dem Kongress seine Mutter an, versicherte ihr, dass er uns eine Schwester nicht mehr mit ihr sprechen würden, es sei denn, wichtige Familienangelegenheiten würden dies erfordern. Kurz darauf fing seine Mutter an, Zusammenkünfte zu besuchen, und schließlich wurde sie wieder aufgenommen. Auch ihr ungläubiger Mann begann zu studieren und ließ sich im Laufe der Zeit taufen.
14 Uns loyal an alles zu halten, was in der Bibel in Verbindung mit dem Gemeinschaftsentzug gesagt wird, zeigt unsere Liebe zu Jehova und ist eine Antwort für den, der ihn höhnt (Spr. 27:11). Im Gegenzug können wir sicher sein, dass Jehova uns segnet. König David schrieb über Jehova: "Was seine Satzungen betrifft, ich werde nicht davon weichen. Mit einem Loyalgesinnten wirst du loyal handeln" (2. Sam 22:23, 26).

Als weitere thematische URL sei noch hingewiesen auf:

www.infolink-net.de/docs/news/presse177.htm

http://www.gimpelfang.de/infoseiten012/wtg-info.htm

http://www.bible-only.org/german/handbuch/Gemeinschaftsentzug.html

home.t-online.de/home/333200002919-0020/gem-entz.htm

www.kids-lev.com/presse/154.html

Kindererziehung

Dies alles sind wie gesagt Info-Hinweise. Sie lösen in der Regel nicht das Problem der Betreffenden. Aber eine Lösung kann es auch nur dann geben, wenn man sich umfassend sachkundig macht und versucht, Ursache und Wirkung zu verstehen. Vor allem eines sollte man auch im Blick haben.

Wer sich von der WTG auch in dieser Sache hypnotisieren lässt, gleich dem Kaninchen, dass wie erstarrt auf die Schlange stiert, und tatenlos darauf wartet, gefressen zu werden.

Wichtig wäre es im Einzelfall zu versuchen, die eigenen Sozialkontakte, außerhalb der Zeugen Jehovas auszuweiten.
Denn:

Es ist etliches faul


ZurIndexseite