Geschrieben von Drahbeck am 13. Januar 2004 07:36:31: Als Antwort auf: Gemeinschaftsentzug und Wiederaufnahme geschrieben von Knaxian am 12.
Januar 2004 23:02:26:
"Wer hat Erfahrungen und Infos? "
Soweit es Infos anbelangt sei auf einen Beitrag auf der Webseite WT-Cleanup
hingewiesen, der daher hier an erster Stelle genannt sei:
geocities.com/wtcleanup/02Internes/15GemEntzug/15RFranzGemEntzug.htm
Hingewiesen sei auch noch auf:
19532.Gemeinschaftsentzug
Als Beispiel aus der Praxis sei der Fall Rita K... genannt:
Parsimony.2135
Auch der Hinweis auf:
Parsimony.5444
Weitere Praxis-Beispiele der Fall Reinhardt
Reinhardt
Soweit es um eine neuere WTG-Stellungnahme zum Thema geht, sei auf jene aus dem Jahre
2002 verwiesen, die hatte ich mir, nachdem sie im Internet auftauchte, mal notiert. Man
las damals dazu:
Der Umgang mit Ausgeschlossenen aus der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas wird im neuen
Königreichsdienst vom August 2002 auf den Seiten 3 und 4 wie folgt erklärt:
Christliche Loyalität bekunden, wenn ein Verwandter ausgeschlossen ist
1 Der Zusammenhalt von Familien kann sehr stark sein. Dadurch kann es für einen Christen
zu Prüfung werden, wenn der Ehepartner, ein Kind, ein Elternteil oder ein anderer naher
Verwandter ausgeschlossen wird oder die Gemeinschaft von sich aus verlässt (Mat. 10:37).
Wie sollten sich loyale Christen gegenüber solch einem Verwandten verhalten? Ändert sich
etwas an der Verhaltensweise, wenn man mit dem betreffenden in einer Wohnung lebt? Wir
wollen zunächst sehen, was die Bibel zu diesem Thema sagt, und die Grundsätze
betrachten, die unabhängig davon gelten, ob jemand ausgeschlossen wurde oder die
Gemeinschaft von sich aus verlassen hat.
2 Verhalten gegenüber Ausgeschlossenen: Gottes Wort gebietet Christen, keinen Umgang oder
keine Gemeinschaft mit jemanden zu haben, der aus der Versammlung ausgeschlossen wurde:
"Nun aber schreibe ich euch, keinen Umgang mehr mit jemandem zu haben, der Bruder
genannt wird, wenn er ein Hurer oder ein Habgieriger oder ein Götzendiener oder ein
Schmäher oder ein Trunkenbold oder ein Erpresser ist, selbst nicht mit einem solchen zu
essen. ... Entfernt den bösen [Menschen] aus eurer Mitte.'" (1. Kor. 5: 11,
13). Jesus Worte aus Matthäus 18:17 spielen ebenfalls eine Rolle: "[Der
Ausgeschlossene] sei ... für dich ebenso wie ein Mensch von den Nationen und wie ein
Steuereinnehmer." Jesus Zuhöre wussten genau, dass sich die Juden ihrer Zeit nicht
mit den Heiden verbrüderten und das sie Steuereinnehmer ächteten. Mit diesen Worten wies
Jesus seine Nachfolger an, keinen Umgang mit Ausgeschlossenen zu haben. (Siehe Wachtturm
vom 15. Dezember 1981, Seite 17-19.)
3 Das heißt, dass loyale Christen keinen religiösen Umgang mit jemanden haben, der aus
der Versammlung ausgeschlossen wurde. Doch das ist nicht alles. Gottes Wort sagt, wir
sollten nicht einmal mit einen solchen essen (1. Kor. 5:11) Daher sollten wir auch keinen
gesellschaftlichen Umgang mit einem Ausgeschlossenen haben. Das schließt aus, mit ihm zu
picknicken, zu feiern, Sport zu treiben, einzukaufen, ins Theater zu gehen, sich mit ihm
zum Essen in der Wohnung oder in einem Restaurant zu treffen.
4 Wie verhält es sich mit Gesprächen mit einem Ausgeschlossenen? Die Bibel behandelt
zwar nicht jede mögliche Situation, doch 2. Johannes 10 hilft uns, Jehovas Ansicht in
dieser Sache zu verstehen: "Wenn jemand zu euch kommt und diese Lehre nicht bringt,
so nehmt ihn niemals in euer Haus auf, noch entbietet ihm einen Gruß." Zu dieser
Bibelstelle wurde im Wachtturm vom 15. Dezember 1981 auf Seite 24 gesagt: "Ein
einfacher Gruß kann der erste Schritt zu einer Unterhaltung und vielleicht sogar zu einer
Freundschaft sein. Möchten wir bei einem Ausgeschlossenen diesen ersten Schritt
tun?"
5 Ja, es ist genau so, wie auf Seite 30 desselben Wachtturms gesagt wurde: "Fest
steht, dass ein Christ, der sich in Sünde verstrickt und ausgeschlossen werden muss, viel
einbüßt: die Anerkennung Gottes, ... die liebliche Gemeinschaft der Brüder und einen
Großteil der Gesellschaft seiner christlichen Verwandten."
6 In einer gemeinsamen Wohnung: Bedeutet das, dass Christen, die mit einem
ausgeschlossenen Familienangehörigen in derselben Wohnung leben, im Alltag nicht mehr mit
ihm sprechen, essen oder Umgang haben dürfen? Im Wachtturm vom 15. April 1991 hieß es in
einer Fußnote auf Seite 22: "Wenn ein Ausgeschlossener in einer christlichen Familie
lebt, hätte er immer noch am normalen, alltäglichen häuslichen Geschehen und an
familiären Aktivitäten teil." Daher bleibt es den Familienmitgliedern überlassen,
zu entscheiden, in welchen Umfang der Ausgeschlossene mit ihm essen oder sich an sonstigen
Familienaktivitäten beteiligen kann. Trotzdem möchte er bei Brüdern, mit denen sie
Umgang pflegen, nicht den Eindruck erwecken, es sei alles so wie vor dem
Gemeinschaftsentzug.
Im Wachtturm vom 15. Dezember 1981 wurde auf Seite 27 jedoch über Personen, die
ausgeschlossen wurden oder die die Gemeinschaft verlassen haben, gesagt: "Die
früheren geistigen Bande sind völlig aufgelöst worden. Das trifft selbst auf seine
Angehörigen zu, auch auf die im engsten Familienkreis. ... Das bringt zwangsläufig
Veränderungen in den geistigen Beziehungen mit sich, die bis dahin in der Familie
bestanden haben mögen. Wenn zum Beispiel dem Mann die Gemeinschaft entzogen worden ist,
wird es seiner Frau und den Kindern nicht recht sein, daß er ein Familienstudium
durchführt oder die Familie beim Bibellesen oder im Gebet leitet. Möchte er bei
Mahlzeiten ein Gebet sprechen, so hat er in seiner Wohnung das Recht dazu. Doch seine
Angehörigen können im stillen selbst zu Gott beten (Spr. 28:9; Ps. 119:145, 146). Was
ist, wenn ein Familienangehöriger, dem die Gemeinschaft entzogen worden ist, dem
Bibellesen oder einem Bibelstudium im Familienkreis beiwohnen möchte? Die anderen können
ihn zuhören lassen, wenn er nicht versucht, sie zu belehren oder seine religiösen
Anschauungen vorzubringen."
8 Ist einem minderjährigen Kind die Gemeinschaft entzogen worden, das bei seinen Eltern
wohnt, sind diese nach wie vor für dessen Erziehung verantwortlich. Im Wachtturm vom 15.
November 1988 hieß es auf Seite 20: "Genauso, wie sie weiterhin ihr Kind in bezug
auf Nahrung, Kleidung und Obdach versorgen, sollten sie es auch im Einklang mit Gottes
Wort unterweisen und in Zucht nehmen (Sprüche 6:20-22; 29:17). Liebevolle Eltern können
somit ein Heimbibelstudium mit ihm durchführen, selbst wenn ihm die Gemeinschaft entzogen
worden ist. Vielleicht zieht es den größten Nutzen aus dem Studium und korrigiert sich,
wenn es mit ihm allein durchgeführt wird. Oder womöglich sagen sich die Eltern, das Kind
könne weiterhin am Familienstudium teilnehmen." (Siehe auch Wachtturm vom 1. Oktober
2001, Seite 16, 17.)
9 Verwandte die nicht in der selben Wohnung leben:
"Anders verhält es sich, wenn einem Verwandten, der außerhalb des engsten
Familienkreises lebt, das heißt nicht in derselben Wohnung, die Gemeinschaft entzogen
worden ist oder er die Gemeinschaft verlassen hat", war im Wachtturm vom 15. April
1988 auf Seite 28 zu lesen. "Höchstwahrscheinlich ist es möglich, so gut wie gar
keinen Kontakt mit diesem Verwandten zu haben. Doch selbst wenn gewisse familiäre
Angelegenheiten einen Kontakt erfordern würden, würde man diesen gewiss auf ein Minimum
beschränken, was im Einklang mit dem göttlichen Grundsatz wäre, "keinen Umgang
mehr mit jemandem zu haben, der ein reueloser Sünder ist (1. Korinther 5:11). Loyale
Christen sollten sich bemühen, keinen unnötigen Kontakt zu solchen Verwandten zu haben,
und sogar Geschäftsbeziehungen auf ein Mindestmaß beschränken. (Siehe auch Wachtturm
vom 15. Dezember 1981, Seite 28, 29.)
10 Im Wachtturm wurde auch eine andere mögliche Situation angesprochen: "Was ist
aber zu tun, wenn ein naher Verwandter, ein Sohn oder ein Elternteil, dem die Gemeinschaft
entzogen worden ist und der nicht in der Wohnung seiner christlichen Angehörigen lebt,
mit in diese Wohnung ziehen möchte? Was die Familie in einem solchen Fall tun sollte,
könnte sie je nach den bestehenden Umständen selbst entscheiden. Ein Elternteil, dem die
Gemeinschaft entzogen worden ist, mag zum Beispiel krank werden oder in finanzieller oder
körperlicher Hinsicht nicht mehr in der Lage sein, für sich selbst zu sorgen.
Christliche Kinder haben eine biblische und moralische Verpflichtung, dem Betreffenden zu
helfen (1. Tim. 5:8). ... Was sie tun, mag beispielsweise davon abhängen, welche
Bedürfnisse der Elternteil wirklich hat, wie er eingestellt ist und was das Haupt der
Familie im Hinblick auf das geistige Wohl der Familie für angebracht hält" (Der
Wachtturm vom 15. Dezember 1981, Seite 27, 28).
11 In Bezug auf Kinder wird im selben Artikel weiter gesagt: "Mitunter haben
christliche Eltern ein Kind, das ausgeschlossen wurde und dann körperlich oder emotionell
erkrankte, wieder eine Zeitlang in die Familie aufgenommen. Aber in jedem Fall können die
Eltern die gegebenen Umstände abwägen. Hat der ausgeschlossene Sohn einen eigenen
Haushalt geführt, und ist er jetzt nicht mehr dazu in der Lage? Oder möchte er vor allem
deswegen in die elterliche Wohnung zurückkehren, weil er dort ein leichteres Leben hat?
Wie steht es mit seinen Moralbegriffen und seiner Einstellung? Wird er
"Sauerteig" in die Familie bringen? (Gal. 5:9)."
12 Gegenüber Jehova loyal sein wirkt sich zum Guten aus: Sich an die biblischen
Verfahrensweisen zu halten, reuelose Missetätern die Gemeinschaft zu entziehen und die
Betreffenden zu meiden, wirkt sich zum Guten aus. So wird die Reinheit der Versammlung
erhalten, und es kennzeichnete uns als solche, die an den hohen Sittenmaßstäben der
Bibel festhalten (1.Pet. 1:14-16). Wir werden vor verderblichen Einflüssen geschützt
(Gal. 5:7-9). Auch der Missetäter hat die Gelegenheit, vollen Nutzen aus der
Zurechtweisung zu ziehen, was dazu beitragen kann, dass er 'eine friedsame Frucht,
nämlich Gerechtigkeit', hervorbringt (Heb. 12:11).
13 Nachdem ein Bruder und seine leibliche Schwester auf einem Kreiskongress einen Vortrag
gehört hatten, wurde ihnen bewusst, dass sie sich gegenüber ihrer Mutter, die woanders
lebte und seit sechs Jahren ausgeschlossen war, anders verhalten mussten. Der Bruder rief
sofort nach dem Kongress seine Mutter an, versicherte ihr, dass er uns eine Schwester
nicht mehr mit ihr sprechen würden, es sei denn, wichtige Familienangelegenheiten würden
dies erfordern. Kurz darauf fing seine Mutter an, Zusammenkünfte zu besuchen, und
schließlich wurde sie wieder aufgenommen. Auch ihr ungläubiger Mann begann zu studieren
und ließ sich im Laufe der Zeit taufen.
14 Uns loyal an alles zu halten, was in der Bibel in Verbindung mit dem
Gemeinschaftsentzug gesagt wird, zeigt unsere Liebe zu Jehova und ist eine Antwort für
den, der ihn höhnt (Spr. 27:11). Im Gegenzug können wir sicher sein, dass Jehova uns
segnet. König David schrieb über Jehova: "Was seine Satzungen betrifft, ich werde
nicht davon weichen. Mit einem Loyalgesinnten wirst du loyal handeln" (2. Sam 22:23,
26).
Als weitere thematische URL sei noch hingewiesen auf:
www.infolink-net.de/docs/news/presse177.htm
http://www.gimpelfang.de/infoseiten012/wtg-info.htm
http://www.bible-only.org/german/handbuch/Gemeinschaftsentzug.html
home.t-online.de/home/333200002919-0020/gem-entz.htm
www.kids-lev.com/presse/154.html
Kindererziehung
Dies alles sind wie gesagt Info-Hinweise. Sie lösen in der Regel nicht das Problem der
Betreffenden. Aber eine Lösung kann es auch nur dann geben, wenn man sich umfassend
sachkundig macht und versucht, Ursache und Wirkung zu verstehen. Vor allem eines sollte
man auch im Blick haben.
Wer sich von der WTG auch in dieser Sache hypnotisieren lässt, gleich dem Kaninchen,
dass wie erstarrt auf die Schlange stiert, und tatenlos darauf wartet, gefressen zu
werden.
Wichtig wäre es im Einzelfall zu versuchen, die eigenen Sozialkontakte, außerhalb der
Zeugen Jehovas auszuweiten.
Denn:
Es ist etliches faul
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