Annotationen zu den Zeugen Jehovas

Der Fall Reinhardt

Ich muss gestehen, die URL

http://www.gotteswort.info/

kannte ich zwar schon einige Zeit. Habe es aber mehr oder weniger bei diesem flüchtigen „auch kennen" belassen. Als ehemaliger Zeuge Jehovas, der ich ja auch bin, kann ich bei besonders von „Frömmigkeit" triefenden Webseiten ein gewisses Unbehagen nicht verleugnen. „Gotteswort.info", hört sich das nicht auch nach vorgenantem Raster an?

Wieder einmal dazugelernt. Man soll nicht allzuviel auf Äußerlichkeiten geben!

Aus der Lethargie des Nichtbesuches genannter Webseite bin nun auch ich urplötzlich „herausgerissen" worden. Da war nämlich von einem Pressebericht die Rede, der just auf jene Reinhardt's Bezug nimmt. Das ganze spielte sich wo ab? Genau. In Baden-Württemberg. Jenes „Ländle" darf man heutzutage durchaus als eine Art Hochburg der Zeugen Jehovas im guten wie im schlechtem Sinne bezeichnen.

Also der fragliche Artikel erschien in der „Waiblinger Kreiszeitung" (Ausgabe vom 31. Juli 2003). Auf deren Titelblatt gab es eine knappe Meldung unter der Überschrift „Abschied von den Zeugen Jehovas", die den wesentlichen Sachverhalt mitteilt, ohne zu sehr in die Einzelheiten zu gehen.

Ausführlicher indes auf einer Innenseite der genannten Zeitung (dem Regionalteil „Rems-Murr-Rundschau"). Notierte schon die Notiz auf der Titelseite: „In der Geschichte der Reinhardts bündeln sich wie unter dem Brennglas all die drängenden Fragen zum Thema 'Zeugen Jehovas'", so wird diese Aussage im eigentlichen Hauptartikel noch deutlicher.

Auch den Reinhart's erging es wie anderen vor ihnen (und wohl auch nach ihnen). Eines Tages konnten sie das Lügengespinst der WTG nicht weiter mehr herunterschlucken. Die Folge ihr Austritt von den Zeugen Jehovas. Nun muss man wissen, dass beide Ehepartner den Zeugen Jehovas Glauben bereits mit der Muttermilch eingesogen hatten. Ihr gesamtes soziales Umfeld bestand nur mehr oder weniger aus Zeugen Jehovas.

Noch schlimmer. Der eigene Sohn wurde von den Zeugen Jehovas ausgeschlossen, dieweil er beim Rauchen erwischt wurde. Es sollte aber noch schlimmer kommen. Der Sohn erlitt einen schweren Motorradunfall. Und in der Folge eine Beinamputation. Dabei stellte sich sehr wohl die Frage einer Bluttransfusion. Der Sohn lehnte ab (als Nachwirkung von den Zeugen; obwohl von diesen ekommuniziert). Hätten nicht verantwortungsbewusste Ärzte die nötigen Entscheidungen in eigener Verantwortung gefällt; wer weis, was das noch alles für weitergehende Konsequenzen gehabt hätte.

Wie gesagt auch für die Reinhardts kam eines Tages der Tag der Ernüchterung. Und auch sie mussten erleben, wie ihr soziales bisheriges Umfeld „wegbrach". Das „steckt" man in der Regel nicht so „mir nichts dir nichts" weg. Als daher ein örtlicher Funktionär der Zeugen Jehovas sich in seiner Wortwahl nicht beherrschte, kam der „Knallpunkt".

Es kam zu einer Zivilgerichtlichen Auseinandersetzung, über die genannte Zeitung berichtete.

Und noch eines. Wer trat als Anwalt da in Erscheinung? Fast hätte man es geahnt. Der WTG „Haus- und Hof-Anwalt" . Folgt man Postings aus dem Infolink-Forum, so war l auch bemüht, den Streitwert in die Höhe zu treiben. Von der Höhe des Streitwertes hängt in der Regel auch das Anwaltshonorar ab.

So machen die „lieben Brüder" Made in und Co halt auch ihr Geschäft.

Mein Kommentar soll an der Stelle sein Ende finden mit der Anmerkung, dass man eigentlich gar nicht soviel essen kann, wie man angesichts dessen kotzen möchte.

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Von Stephan E. am Freitag, den 1. August, 2003 - 10:00:

Dieser Fall ist übrigens auch ein typisches Beispiel dafür, wie illoyal sich die WTG gegenüber ihren eigenen Gläubigen verhält, wenn es hart auf hart kommt.
Zuerst hat man dem betreffenden Ältesten jede erdenkliche Unterstützung zugesichert und RA übernahm sofort seine Vertretung. Am Ende hieß es dann aber plötzlich, das sei eine reine Privatangelegenheit (schließlich sei er ja als Privatpersön verklagt worden) und wollte damit nichts mehr zu tun haben.
Ratet mal, wer jetzt die Prozesskosten trägt?
Kein Zeuge sollte sich also irgendwelche Illusionen machen. Die WTG interessiert sich ausschließlich für ihre Interessen. Jeder Älteste handelt hingegen auf eigene Gefahr und muss im Zweifelsfall auch ganz allein die Konsequenzen tragen. Wobei man in diesem Fall sagen muss, dass der Betreffende wirklich über die Stränge geschlagen hat. Allerdings hat ihn die WTG anfangs auch in seiner Haltung bestätigt und dadurch mit einer gewissen Siegessicherheit in den Prozess getrieben.

Von Joker am Freitag, den 1. August, 2003 - 16:05:

Was mir so aufgefallen ist.
Ausgerechnet der Herr RA nennt das
"...im Prinzip eine Lappalie",
bei der Herr Betzel
"...übers Ziel hinausgeschossen sei." /-(
Wie ist dann sein eigenes mit
>Kanonen auf Spatzen schießen<
einzuordnen, wenn der Herr Advokat im Auftrag der
WTG wegen tatsächlicher Lappalien (Wortklaubereien)
seine Pikerl (in Form von strafbewährten
Unterlassungsklagen) landauf - landab verteilt? §-(
(Könnte natürlich sein - hmm - die Zeiten sind schlecht -
wäre ja möglich - und sein Verein wird nix rausrücken -
und von irgendwas muss ja selbst ein noch so
gutmütiger Advokat leben - grübel. )

Von Joker am Sonntag, den 3. August, 2003 - 10:00:

Anmerkung zu RA ´s Kommentar >Lappalie<
Immerhin war die Lappalie für RA verdienstvoll genug, dass er nach dem Scheitern vor dem Amtsgericht WN beantragte, den Streitwert von 4.000 Euro, auf 30.000 Euro zu erhöhen, womit er den Prozess vor das Landgericht Stuttgart brachte.
Siehe: (Könnte natürlich sein - hmm - die Zeiten sind schlecht - ...;-)

Von Julia am Sonntag, den 3. August, 2003 - 10:11:

Vielleicht wollte er seinen Widersacher einschüchtern? Aber da hatte er leider Pech.
Die Zeiten sind schlecht - für RA .
Und das Image der ZJ wird immer noch schlechter.
Grüße von Julia.

Von Thomas am Sonntag, den 3. August, 2003 - 10:53:

Der Artikel ist wirklich gut gelungen - besonders
die Aussage, dass man in den Schriften - sehr
nebulös formuliert - eben alles rauslesen kann,
was man gerade benötigt.
Gut gemacht!!
Thomas

Siehe auch: Zeugen Jehovas - Waiblinger Kreiszeitung 31.07.2003 (extern)


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