Re: Zeugen Jehovas nehmen sich einen Anwalt


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

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Parsimony.23486

Geschrieben von Drahbeck am 09. September 2007 05:00:07:

Als Antwort auf: Zeugen Jehovas nehmen sich einen Anwalt geschrieben von Bauer am 08. September 2007 22:08:

Also meinerseits habe ich ja Herrn Tjaden auch schon Vereinfachungen (zum Teil bedenklicher Art) attestiert. Auch scheint mir. Herr Tjaden stützt sich ja wesentlich auf Äußerungen anderer. Namentlich solcher, die auch im Internet eruierbar sind. Dort aber ist das Angebot zum ZJ-Thema inzwischen ziemlich groß. Eine Auswahl ist somit zwangsläufig. Die „Autoritäten", die da Tjaden bemüht, und die „Nicht-Autoritäten" (in seiner Sicht), die er da „links liegen lässt", dass er bei diesem Selektionsprozess nicht unbedingt das „glücklichste Händchen" hat. Das muss ich auch zu ihm kritisch anmerken.

Nun ist der Fall eingetreten, dass die „Mandantschaft des Herrn P." wieder mal von sich reden macht, etwa im Stil des Falles Langel, oder auch nicht zu vergessen, im Stile des Falles Raquet. Es ist eine Binsenweisheit, dass wird die reine Meinungsäußerungsebene verlassen, und werden Sachen apodiktisch im Stile von „Tatsachenbehauptungen" vorgetragen, dass dann ein vorher morastiger Untergrund, plötzlich zur Glatteisbahn werden kann. Vielleicht erleben wir gerade mal wieder solch einen Fall.

Das vorstehend Gesagte hätte ich mir sicher sparen können, und auch darauf verzichtet. Nun aber findet sich, folgt man dem Text, so wie er in der „onlinezeitung24.de" wiedergegeben wird, darin auch der Satz (und letzteren jetzt verkürzt zitiert um einen speziellen Aspekt herauszuarbeiten):
„Als zweite "falsche Tatsachenbehauptung" führt der Anwalt der Zeugen Jehovas an: "Die Eheschließung mit dem vom Glauben Abgefallenen gilt als null und nichtig." ...
Dazu Armin P.: ...
"Dazu heißt es in der Literatur meiner Mandantschaft schon seit jeher: ´Gottes Gesetz gestattet einem Ehepartner nicht, seinen Ehegenossen zu entlassen, weil ihm die Gemeinschaft entzogen wurde oder er abgefallen ist.` (Der Wachtturm, 15. Januar 1953, Seite 63)."

Das Brisante daran ist ja nun, dass gemäß vorzitiertem Text, Herr P. ausdrücklich die Seite 63 des „Der Wachtturm" vom 15. 1. 1953 zitiert. Also wahrlich eine Lachnummer!
Wenn ich an Stelle P.'s agieren würde, und wollte Tjaden widerlegen, dann würde ich mir mit Sicherheit nicht ausgerechnet jene Seite 63 (WT 53) aussuchen. Da findet man sicher noch andere, geeignete Stellen.

Aber nun hat ja Herr P. (gemäß vorstehendem Text nur dazu jene Seite 63 (WT 53) und keine andere Quelle genannt. Wahrlich ein Selbstdemaskierendes Schauspiel , dass Herr P. da abliefert. Tjaden bemerkte schon zu Recht an. P. zitiert ungenügend. Aber das muss man wohl nochmals ausdrücklich unterstreichen. Das ist doch jene berühmt-berüchtigte WT-Leserfrage, die auch die Sätze enthält:
„Wir leben heute nicht unter theokratischen Nationen, wo solche Glieder unserer Familiengemeinschaft im Fleisch ausgerottet werden können, weil sie von Gott und seiner theokratischen Organisation abgefallen sind, wie es in der Nation Israel ... möglich und angeordnet war. ...
Da uns durch die Gesetze der weltlichen Nationen, unter denen wir leben, und auch durch die Gesetze Gottes ... Schranken auferlegt sind, können wir nur bis zu einem gewissen Grade gegen Abgefallene Schritte unternehmen."

Auch das steht in dem Artikel, den da Herr P. als Argumentationsbasis benutzt.

Es dürfte vielleicht sogar reizvoll sein, diesen Artikel in Gesamtheit gerichtlich bewerten zu lassen. Wenn das sogar Herr P.s Mandantschaft (vielleicht) veranlassen will, dann darf man wirklich gespannt sein, was da am Ende herauskommt (wenn denn etwas herauskommt).
Der Artikel S. 63 aus dem WT vom 15. 1. 1953, nochmals zum Nachlesen

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Parismony.25749


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