Kommentar zu einer neueren Verlautbarung von Herrn Tjaden
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 19. April 2008 14:53
Zur Vorgeschichte empfiehlt sich ein Blick in
Parsimony.23968

Zum gegenwärtigen Stand teilt in einer neueren Verlautbarung (verkürzt zitiert. Volltext Siehe Link am Textende) der tangierte Autor auch mit:
„ ... Mit Datum vom 3. März 2008 hat der Rechtsanwalt Armin P. eine Klageschrift verfasst .... Vor dem Landgericht Hamburg soll am 18. Juli 2008 ... erst einmal ein Gütetermin und ein früher erster Verhandlungstermin stattfinden. ... Bei solchen Terminen wird ein Vergleich angestrebt. ...
Armin P.l beantragt "namens und mit Vollmacht der Klägerin": "1. Der Beklagte hat es ...
zu unterlassen, über die Klägerin die folgenden Behauptungen aufzustellen ...
Diese beiden Zitate stammen übrigens aus dem "Ärzteblatt" vom 18. Januar 2002 und stehen an anderer Stelle immer noch im Netz.
Ehe nur in einem Satz ...
Das Thema Ehe wird lediglich in einem Satz angeschnitten:

"Gemäß dem Verständnis der Zeugen Jehovas ändert sich die Beziehung der Eheleute jedoch nicht, wenn ein Partner kein Zeuge Jehovas mehr ist." ...

Der Klageschrift hat er auch die Seiten 63 und 64 des "Wachtturm" vom 15. Januar 1953 beigefügt. Beantwortet wird dort die Frage eines Lesers, die da lautet: "Wie sollten ein Vater, eine Mutter, Sohn oder Tochter, denen die Gemeinschaft entzogen wurde, von den übrigen Gliedern der Familiengemeinschaft behandelt werden?"

Die Antwort beginnt mit dem Hinweis:
"Wir leben heute nicht unter theokratischen Nationen, wo solche Glieder unserer Familiengemeinschaft im Fleisch ausgerottet werden können."
Dem stünden "die Gesetze der weltlichen Nationen, unter denen wir leben, und auch… die Gesetze Gottes durch Christus Jesus" entgegen. ...

"…deshalb muß das treue Familienglied die Anordnung über den Gemeinschaftsentzug anerkennen und sich fügen." ...

Die Zeugen Jehovas vergleichen "Abtrünnigkeit" aber nicht nur mit Pornografie, aus der Seite 325 des Buches "Neue Himmel und neue Erde" spricht ein derartiger blanker Hass, dass es einem die Sprache verschlägt: "Die Abtrünnigen, welche zur Klasse des ´schlechten Sklaven´ werden, lassen ihren Namen als Fluchwort zurück und werden hinausgeworfen, um ihr Teil mit den Heuchlern zu haben, die bei Harmagedon ...

Im weiteren Verlauf seiner neueren Ausführungen beruft Herr Tjaden, als Veranschaulichungsbeispiel, noch auf ein Telefonat das mit ihm geführt wurde.

Meine Meinung zu vorstehendem wäre die. Ich rate Herrn Tjaden (der allerdings selbst entscheiden muss) genau den Unterschied zwischen zulässigen Meinungsäußerungen (gegen die auch ein Herr P. nicht viel tun kann) und Äußerungen zu unterscheiden, die in Gerichtsfester Weise als Tatsachenbehauptung bewertet werden können.
Der Streit dreht sich nicht primär ums „Ärzteblatt" der Streit ist, wie ja Herr Tjaden selbst zitiert:

Zitat:
"Gemäß dem Verständnis der Zeugen Jehovas ändert sich die Beziehung der Eheleute jedoch nicht, wenn ein Partner kein Zeuge Jehovas mehr ist." ..."

Es ist richtig, und durch diverse Beispiele aus der Praxis auch belegbar, dass dies eine „geschönte" Sicht ist. Die „Beziehungen" (Zitat) ändern sich eben trotz dieser geschönten Sicht nicht selten dramatisch. Das ist richtig und belegbar.

Aber es geht nicht um subjektives Empfinden. Es geht darum ob das Gericht eine inkriminierte Äußerung dem Status einer „Tatsachenbehauptung" zubilligt, oder eben nicht. Nur unter diesem Aspekt sollte man das ganze im Vorfeld nüchtern bewerten: wäre jedenfalls meine Meinung dazu.

Die neuere Verlautbarung von Herrn Tjaden
Re: Kommentar zu einer neueren Verlautbarung von Herrn Tjaden
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 19. April 2008 17:27
Der inkriminierte Satz des Ärzteblattes:

„Den Ehepartnern wird von der Gemeindeleitung, den „Ältesten", nahe gelegt, sich zu trennen. Die Eheschließung mit dem vom Glauben Abgefallenen gilt als null und nichtig."

Ist ein Satz, der für sich allein gestellt (ohne Ergänzung durch beglaubigte Praxisbeispiele) so nicht haltbar ist.

Insbesondere ist das „null und nichtig" unter keinen Umständen, als juristischer Tatbestand „akzeptabel".

Gibt es im Einzelfall Trennungen, weil das Klima „zum nicht mehr aushalten" ist. Diese Trennungen, müssen nicht zwangsläufig mit einer formalen Ehescheidung identisch sein (können es aber sehr wohl sein), so ist das dann immer noch Individual-Entscheidung. Nicht jedoch „von oben angeordnetes Dogma".

Der Text des „Ärzteblattes" aus dem obiges zitiert wurde, unter:
www.aerzteblatt.de/V4/archiv/artikel.asp?id=30076
Re: Kommentar zu einer neueren Verlautbarung von Herrn Tjaden
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 21. April 2008 06:10
Herrn Tjaden's Interpretation ist unter nachfolgender URL lesbar.

zeugenjehovas.blogspot.com/2007/09/sie-kommen-mit-anwalt.html

Zwar zitiert er die gerügten Passagen nur (ergo ist das "Ärzteblatt" als eigentlicher Verursacher zu bezeichnen). Und selbiges hat bis dato die inkrminierte Passage nicht aus dem Netz genommen. Oder sehe ich das falsch?

Gegen besagtes "Ärzteblatt" ist WTG-Anwalt P. in der Streitgegenständlichen Sache auch nicht davor Juristisch vorgegangen. (Es ist hier jetzt n u r von dem Eheaspekt die Rede). Nicht von anderen, weiteren anfechtbaren Details im "Ärzteblatt". Namentlich die Überbewertung der Opposition in der Bluttransfusionsfrage, als "Inner"organisatorisch.

Es wäre ja immerhin denkbar, dass der Erstverursacher anders gewertet werden muss als ein beiläufiger Zitator.
Und ob denn das ganze "Wert" ist, so hochgespult zu werden, angesichts der nachweisbaren Implikationen, die das WTG-Verhalten sehr wohl zeitigt, ist auch noch eine andere relevante Frage.

Man vergleiche etwa auch den Bericht von Klaus Arendt in der Zeitschrift
„Rheinischer Merkur / Christ und Welt" vom 17. 2. 1989

Eheprobleme
Re: Fortsetzung der Verlautbarung von Herrn Tjaden
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 22. April 2008 15:52
„Wenn sich der Beklagte darauf beruft, er habe nur aus einem Artikel aus dem Deutschen Ärzteblatt aus dem Jahre 2002 zitiert, der unwidersprochen im Netz stünde, so ist das unzutreffend. Der Artikel des Ärzteblattes steht keineswegs unangefochten im Netz. Auch das deutsche Ärzteblatt wurde damals durch die Klägerin anwaltlich abgemahnt. Die Angelegenheit wurde außergerichtlich durch die Veröffentlichung einer Gegendarstellung geregelt, die gleichfalls im Netz recherchierbar ist", schreibt Armin P.l, Rechtsanwalt der Zeugen Jehovas, in seiner Klageschrift, die er am 3. März 2008 an das Hamburger Landgericht abgeschickt hat und die am 18. Juli 2008, 13.30 Uhr, zu einer Güteverhandlung und zu einem ersten frühen Termin führt.

Da es hier nicht auf Wortklauberei ankommen, sondern gleich zur Sache gehen soll:
Das Ärzteblatt hat keinesfalls eine Gegendarstellung veröffentlicht, die entsprechenden Passagen des Artikels sind auch nicht unkenntlich gemacht worden, sie stehen immer noch im Netz, abgedruckt worden ist eine Stellungnahme, in der es fast ausschließlich um Bluttransfusionen geht.

Klagegegenstand der Zeugen Jehovas ist aber das Verhalten dieser Glaubensgemeinschaft, wenn ein Familienmitglied ausgeschlossen worden ist. Dazu heißt es in der Stellungnahme: "Gemäß dem Verständnis der Zeugen Jehovas ändert sich die Beziehung der Eheleute jedoch nicht, wenn ein Partner kein Zeuge Jehovas mehr ist."

Warum interne Anweisungen?
Wenn sich eine Beziehung nicht ändert, warum gibt es dann interne Anweisungen zum Verhalten der Zeugen Jehovas gegenüber Ehemaligen? Zu diesen internen Schriften gehört der "Königsreichsdienst", in der Ausgabe vom August 2002 hat dort die Frage gelautet:

"…kann es für einen Christen zur Prüfung werden, wenn der Ehepartner, ein Kind, ein Elternteil oder ein anderer näher Verwandter ausgeschlossen wird oder die Gemeinschaft von sich aus verlässt (Mat. 10:37). Wie sollten sich loyale Christen gegenüber solch einem Verwandten verhalten?"

Die erste Antwort lautet: "Gottes Wort gebietet Christen, keinen Umgang oder keine Gemeinschaft mit jemandem zu haben, der aus der Versammlung ausgeschlossen wurde."

Das sei aber noch nicht alles, denn:

"Daher sollten wir auch keinen gesellschaftlichen Umgang mit einem Ausgeschlossenen haben. Das schließt aus, mit ihm zu picknicken, zu feiern, Sport zu treiben, einzukaufen, ins Theater zu gehen, sich mit ihm zum Essen in der Wohnung oder in einem Restaurant zu treffen."

Und wenn Papi was sagen will?
Und wenn Papi, der nicht mehr zu den Zeugen Jehovas gehört, in den eigenen vier Wänden doch einmal etwas sagen möchte? Dann gilt laut diesem "Königsreichsdienst":

"Daher bleibt es den Familienmitgliedern überlassen, zu entscheiden, in welchem Umfang der Ausgeschlossene mit ihm essen oder sich an sonstigen Familienaktivitäten beteiligen kann. Trotzdem möchte er bei Brüdern, mit denen sie Umgang pflegen, nicht den Eindruck erwecken, es sei alles so wie vor dem Gemeinschaftsentzug."

Wenn nicht mehr alles so ist wie vorher, Herr P.l, hat sich dann nicht etwas geändert? Also noch ein Zitat zu Familienverhältnissen nach dem Ausschluss oder Austritt:

"Das bringt zwangsläufig Veränderungen in den geistigen Beziehungen mit sich, die bis dahin in der Familie bestanden haben."
Und die Liebe höret nimmer auf?

www.readers-edition.de/2008/04/22/thema-ehe-zeugen-jehovas-beschreiten-den-klageweg-ii/
Re: Fortsetzung der Verlautbarung von Herrn Tjaden
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 22. April 2008 16:21
Detail eines Bildschirmfotos (aufgenommen am heutigen Tage), aus dem in Rede stehenden Artikel des „Deutschen Ärzteblattes", das belegt, dass die von Herrn P. angefochtene Passage, dort sehr wohl unverändert lesbar ist.

Herr Tjaden stellt zu Recht fest. Ein veröffentlichtes Dementi, bezogen auf den Streitgegenständlichen Gegenstand (und nur der interessiert jetzt hier) ist bis Dato auf den Webseiten des „Deutschen Ärzteblattes" n i c h t nachweisbar.
Anderweitige Interpretationen bedürfen des Nachweises. Er ist bis jetzt auf dem für die Öffentlichkeit sichtbaren Angebotes des „Deutschen Ärzteblattes" nicht eruierbar.
Re: heuchlerische Wachtturmbrut und Sektenpest Teil 1
geschrieben von:  . +
Datum: 22. April 2008 18:44
Kann man diesen Link nicht den Herrn Tjaden zukommen lassen?
Ich muss es in drei Teile teilen weil ich gerade auf 180 bin und versuche mich wieder zu beruhigen.

Wachtturm 1. 11.1988

Seite 22-23 Abs. 12-13 Wenn der Ehefrieden in Gefahr ist

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Eine tatsächliche Gefährdung des geistigen Wohls stellt auch einen Grund für eine Trennung dar.
In einem religiös geteilten Haus sollte der Gläubige alles ihm Mögliche tun, um die von Gott zur Stärkung des Glaubens getroffenen Vorkehrungen zu nutzen.
Eine Trennung ist jedoch zulässig, wenn die Gegnerschaft des ungläubigen Partners (unter anderem vielleicht durch eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit) die Ausübung der wahren Anbetung wirklich unmöglich macht und das geistige Wohl des Gläubigen tatsächlich gefährdet.
Was aber, wenn in einer Familie, in der beide Ehepartner gläubig sind, ein sehr ungesunder geistiger Zustand herrscht?
Dann sollten die Ältesten Hilfe leisten, doch besonders der getaufte Ehemann sollte sich angestrengt um eine Lösung bemühen.
Wenn sich ein getaufter Ehepartner wie ein Abtrünniger verhält und den anderen daran zu hindern sucht, Jehova zu dienen, sollten die Ältesten natürlich im Einklang mit der Heiligen Schrift vorgehen.
Kommt es im Falle von tatsächlicher Gefährdung des geistigen Wohls, vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht oder schweren körperlichen Mißhandlungen zu einem Gemeinschaftsentzug, so würde der treue Christ, der eine gesetzliche Trennung erwirkt, dadurch nicht dem Rat des Paulus zuwiderhandeln, mit einem Gläubigen nicht vor Gericht zu gehen (1. Korinther 6:1-8).

Bei außergewöhnlichen Umständen mag demnach eine Trennung gerechtfertigt sein.

Man sollte sie aber offensichtlich nicht aus fadenscheinigen Gründen erwirken.
Christen, die sich trennen, müssen selbst die Verantwortung für diesen Schritt übernehmen und sollten sich dessen bewußt sein, daß wir alle Jehova Rechenschaft zu geben haben (Hebräer 4:13).

Den Artikel kennt der Pikel und seine Komplizen ganz genau aber er kann darauf Wetten das unbedarfte Weltmenschen es
1.) nicht wissen und
2.) selber für unmöglich und unfassbar halten.

Wenn es dann heißt, das wir alle Jehova Rechenschaft zu geben haben muss man den gleich folgenden Artikel...
*** w85 15. 11. S. 19-20 Abs. 10-11 Habe nicht an den Sünden anderer teil ***
...beachten.
Re: heuchlerische Wachtturmbrut und Sektenpest Teil 2 Willkommen in meiner Hölle
geschrieben von:  . +
Datum: 22. April 2008 19:31
Diese getünchten Gräber.
Faulendes Gebein voller Lügen und Hinterlist.

Gott – wie ich diese Bande hasse.

Kennt jemand Kontaktadressen zu dem Angeklagten um ihm diese Faximile zukommen zu lassen?
Ich könnte auf dem Weg der Amtshilfe die Faximile in dem Amtsgericht in meiner Stadt im Original vorlegen und beglaubigen lassen.
Sofern die Tabernakelsektierer die Faximilen abstreiten würden.
Zutrauen täte ich es ihnen.

Willkommen in meiner Hölle

Die ganze Schrift ist von Gott inspiriert

Seite 171 Abs. 24 38. Bibelbuch — Sacharja

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In Kapitel 13, Vers 2 bis 6 veranschaulicht Sacharja die Loyalität, die bis heute ein Kennzeichen der Organisation Jehovas gewesen ist.
Sie muß gegenüber jeder menschlichen Beziehung — zum Beispiel gegenüber nahen Verwandten — vorrangig sein.
Sollte ein naher Verwandter im Namen Jehovas Falschheit prophezeien, das heißt, sollte er der Königreichsbotschaft widersprechen und versuchen, andere in der Versammlung des Volkes Gottes in seinem Sinne zu beeinflussen, so müssen seine Angehörigen irgendwelche Maßnahmen, die das Rechtskomitee der Versammlung trifft, loyal unterstützen.
Die gleiche Haltung muß man gegenüber einem vertrauten Genossen, der Lügen prophezeit, einnehmen, damit er wegen seiner verkehrten Handlungsweise beschämt wird und es ihm im Herzen weh tut.

Wachtturm 1. 11.1986

Seite 28 Abs. 7-8 Probleme in der Familie durch biblischen Rat gelöst

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Was aber, wenn der Ungläubige eine gottgemäße Erziehung zu untergraben sucht?
Das kann durch eine Vorbereitung auf den Besuch verhindert werden. Eine christliche Mutter, deren ehemaliger Mann abtrünnig wurde, berichtete: „Bevor meine Kinder einen Besuch machten, sprach ich jeweils eingehend mit ihnen darüber, wie Jehova ihr Verhalten beurteilen würde. Wir stellten uns gewisse Situationen vor. Ich sagte: ‚Wenn euer Vater das oder das sagt, was werdet ihr dann antworten?‘ “ Eine andere Christin, die geschieden wurde, weil sie eine Zeugin Jehovas wurde, sagte: „Bevor . . . [meine beiden Teenager] ihren Wochenendbesuch bei ihrem Vater machen, bitten wir Jehova im Gebet darum, mit ihnen zu sein und ihnen zu helfen, ihrem Vater Zeugnis zu geben, besonders durch ein vorzügliches Benehmen.“

Seite 28 Abs. 10

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In Extremfällen können die Besuche eine ernste Gefahr für das Kind darstellen. Der gläubige Elternteil würde unter diesen Umständen zu entscheiden haben, was zu tun ist, indem er unter Gebet erwägt, wie groß die Gefahr ist, welche gesetzlichen Schritte möglich sind und womit er möglicherweise zu rechnen hat, wenn er das Recht auf persönlichen Umgang nicht anerkennt. Vermeide übereilte Handlungen, durch die deine Eignung als Vater oder Mutter in Frage gestellt werden könnte (Galater 6:5; Römer 13:1; Apostelgeschichte 5:29; 1. Petrus 2:19, 20).

Wachtturm 15. 11.1985

Seite 19-20 Abs. 10-11 Habe nicht an den Sünden anderer teil

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Jemand, der der „Lehre des Christus“ abtrünnig wird, ist nicht der rechte Umgang, und der loyale Christ hütet sich dadurch, daß er ihn nicht einmal grüßt, davor, an seiner Bosheit teilzuhaben.
11 Da mit einem Abtrünnigen auf diese Weise verfahren wird, möchten wir ebensowenig Teilhaber an der Bosheit anderer werden, von deren unmoralischen Handlungen wir Kenntnis erhalten. Was sollten wir daher tun, wenn wir wissen, daß ein Glied der Versammlung zum Dieb oder zum Trunkenbold geworden ist? Sind wir völlig schuldlos, wenn wir es unterlassen, den Betreffenden zu ermuntern, Jehovas Vergebung zu suchen und seine Sünde den Ältesten zu bekennen? Nein, denn wir tragen eine schwere Verantwortung.

Seite 21 Abs. 19

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Verheiratete Christen müssen darauf achten, daß sie nicht Gottes Gesetz verletzen, indem sie schwere Sünden ihres Ehepartners decken. Sie sollten an den Fall von Ananias und Sapphira denken, die ein Komplott geschmiedet hatten, aber ihre schwere Sünde nicht verborgen halten konnten (Apostelgeschichte 5:1-11).

Wachtturm 15. 12.1981

Seite 27 Abs. 11-13 Wenn einem Verwandten die Gemeinschaft entzogen wird

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Ein Ausgeschlossener ist geistig von der Versammlung abgeschnitten worden; die früheren geistigen Bande sind völlig aufgelöst worden. Das trifft selbst auf seine Angehörigen zu, auch auf die im engsten Familienkreis. Sie haben — obschon sie die Familienbande anerkennen — keine geistige Gemeinschaft mehr mit ihm (1. Sam. 28:6; Spr. 15:8, 9).
12 Das bringt zwangsläufig Veränderungen in den geistigen Beziehungen mit sich, die bis dahin in der Familie bestanden haben mögen. Wenn zum Beispiel dem Mann die Gemeinschaft entzogen worden ist, wird es seiner Frau und den Kindern nicht recht sein, daß er ein Familienstudium durchführt oder die Familie beim Bibellesen oder im Gebet leitet. Möchte er bei Mahlzeiten ein Gebet sprechen, so hat er in seiner Wohnung das Recht dazu. Doch seine Angehörigen können im stillen selbst zu Gott beten (Spr. 28:9; Ps. 119:145, 146). Was ist, wenn ein Familienangehöriger, dem die Gemeinschaft entzogen worden ist, dem Bibellesen oder einem Bibelstudium im Familienkreis beiwohnen möchte? Die anderen können ihn zuhören lassen, wenn er nicht versucht, sie zu belehren oder seine religiösen Anschauungen vorzubringen.

Seite 31 Abs. 28

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Die gefühlsmäßigen und familiären Bindungen sind zwischen Eltern und Kindern besonders stark, und sie spielen auch eine große Rolle, wenn einem Ehepartner die Gemeinschaft entzogen worden ist. Wir müssen aber einsehen, daß wir letzten Endes niemandem nützen und auch Gott nicht wohlgefallen, wenn wir uns durch unsere Gefühle dazu verleiten lassen, seinen Rat und seine Anleitung zu mißachten. Wir sollten zeigen, daß wir auf die vollkommene Gerechtigkeit der Wege Gottes — die die Vorkehrung einschließen, daß einem reuelosen Missetäter die Gemeinschaft entzogen wird — völlig vertrauen. Wenn wir gegenüber Gott und der Versammlung loyal bleiben, zieht der Missetäter im Laufe der Zeit vielleicht eine Lehre daraus, indem er bereut und wieder in die Versammlung aufgenommen werden kann
Re: heuchlerische Wachtturmbrut und Sektenpest Teil 3 Wenn Verwandten die Gemeinschaft entzogen wird
geschrieben von:  . +
Datum: 22. April 2008 19:48
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Um den Eindruck vorzubeugen ich würde nur selektiv Zitieren, hier den ganzen Artikel ungekürzt:

Wachtturm 15. 12.1981

Seite 27 Abs. 11-13 Wenn einem Verwandten die Gemeinschaft entzogen wird

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Ich muss jetzt erst einmal an die frische Luft.
Teil 4 Folgt…
Re: Heinz-Peter-Tjaden und Margit R. R.
geschrieben von:  X ~ mysnip
Datum: 22. April 2008 20:52
1.) Heinz-Peter-Tjaden
www.blogger.com/comment.g?blogID=6118480602237799017&postID=65463638472426518331&isPopup=true
2.) Heinz-Peter-Tjaden
zeugenjehovas.blogspot.com/

3.) Heinz-Peter-Tjaden und Margit R. R. in Kontakt
www.readers-edition.de/2008/04/19/thema-ehe-jetzt-beschreiten-zeugen-jehovas-den-klageweg#comment-196970
[bitte bis Mitte scrollen]
Re: Heinz-Peter-Tjaden und Margit R. R.
geschrieben von:  . +
Datum: 22. April 2008 21:20
Hallo X!

Vielen Dank.
Ich schickte gerade ein E-Mail an Herr Tjaden.

Grillen auf der Terrasse tat gut und nun widme ich mich dem vierten Teil.

Zu folgenden Satz des Anwaltes P.…

„Gemäß dem Verständnis der Zeugen Jehovas ändert sich die Beziehung der Eheleute jedoch nicht, wenn ein Partner kein Zeuge Jehovas mehr ist.“
heuchlerische Wachtturmbrut und Sektenpest Teil 4 ändert sich die Beziehung der Eheleute jedoch nicht, wenn ein Partner kein Zeuge Jehovas mehr ist
geschrieben von:  . +
Datum: 23. April 2008 00:02
Zu folgenden Satz des Anwaltes P.l…

„Gemäß dem Verständnis der Zeugen Jehovas ändert sich die Beziehung der Eheleute jedoch nicht, wenn ein Partner kein Zeuge Jehovas mehr ist.“

Das aktuelle Familienglückbuch (Baujahr 1996) ist da eindeutig
"Das Geheimnis des Familienglücks"

Seite 160 / 161 Abs. 19 Wenn die Ehe zu scheitern droht

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Auch wenn ein Ehepartner den anderen ständig zu zwingen versucht, Gottes Gebote auf irgendeine Weise zu übertreten, könnte der bedrohte Partner eine Trennung erwägen, vor allem wenn der Punkt erreicht wird, wo das Glaubensleben gefährdet ist. Der Partner, der dieser Gefahr ausgesetzt ist, mag zu dem Schluß kommen, daß eine gesetzliche Trennung die einzige Möglichkeit ist, „Gott, dem Herrscher, mehr [zu] gehorchen als den Menschen“ (Apostelgeschichte 5:29).

Wachtturm 1. 11.1988

Seite 24-25 Abs. 20 Wenn der Ehefrieden in Gefahr ist

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Sucht ein ungläubiger Mann seine christliche Frau am Dienst für Jehova zu hindern, so kann sie sich bemühen, vernünftig mit ihm zu reden und ihn taktvoll darauf hinzuweisen, daß sie ihm Religionsfreiheit zugesteht und logischerweise erwartet, von ihm genauso behandelt zu werden (Matthäus 7:12). Sie ist ihrem ungläubigen Mann zwar bedingt untertan, doch wenn es zu einem Konflikt kommt, muß der Wille Gottes getan werden (1. Korinther 11:3; Apostelgeschichte 5:29). Dreimal in der Woche christliche Zusammenkünfte zu besuchen ist bestimmt nicht übertrieben. Aber die gläubige Frau mag es weise finden, an den anderen Abenden zu Hause zu sein und ihren Predigtdienst größtenteils für die Zeit vorzusehen, in der ihr Mann arbeitet und die Kinder in der Schule sind. Wenn sie vernünftig ist und gut plant, braucht sie ‘nicht nachzulassen, das zu tun, was vortrefflich ist’ (Galater 6:9).

Wachtturm 15. 6.1983

Seite 28-29 Ehre die Ehe als göttliche Einrichtung!

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In manchen Fällen kann es zu Beschimpfungen, Mißhandlungen, Drohungen oder Schlägen kommen. Heißt das aber, daß der christliche Ehepartner den Ungläubigen verlassen sollte? Der Apostel Paulus gibt den Rat: „Eine Ehefrau [sollte] nicht von ihrem Mann weggehen . . .; doch wenn sie wirklich wegginge, so bleibe sie unverheiratet, oder sonst söhne sie sich mit ihrem Mann wieder aus; und ein Ehemann sollte seine Frau nicht verlassen.“ Paulus weist darauf hin, daß es sich günstig auf das geistige Wohl der Kinder auswirkt, wenn eine Ehe aufrechterhalten wird. Es kann außerdem für den gläubigen Elternteil und für die Kinder von materiellem Nutzen sein. Sollte aber die Behandlung unerträglich werden oder das Leben des gläubigen Partners gar gefährdet sein, mag er sich dazu entschließen „wegzugehen“. Es sollte ihm jedoch daran gelegen sein, sich zur gegebenen Zeit ‘wieder auszusöhnen’ (1. Korinther 7:10-16). Das „Weggehen“ allein ist allerdings kein schriftgemäßer Grund für eine Scheidung und Wiederverheiratung; doch eine gesetzliche Scheidung oder Trennung mag immerhin ein gewisser Schutz vor weiteren Mißhandlungen sein.

Zitat:


Wenn sich eine Beziehung nicht ändert, warum gibt es dann interne Anweisungen zum Verhalten der Zeugen Jehovas gegenüber Ehemaligen? Zu diesen internen Schriften gehört der "Königsreichsdienst", in der Ausgabe vom August 2002 hat dort die Frage gelautet:

"…kann es für einen Christen zur Prüfung werden, wenn der Ehepartner, ein Kind, ein Elternteil oder ein anderer näher Verwandter ausgeschlossen wird oder die Gemeinschaft von sich aus verlässt (Mat. 10:37). Wie sollten sich loyale Christen gegenüber solch einem Verwandten verhalten?"
Hier der ganze Artikel des Königreichsdienstes August 2002.
Damit auch der Wachtturmanwalt nicht selektiv zitiert…

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An dieser Stelle sei extra betont das der Königreichsdienst vom August 2002 sich auf die Wachttürme vom 1991 und 1981 beruft.
Falls jemand sich auf das Argument „altes Licht“ zurückziehen will.

Einsichten-1

Seite 22 Abfall, Abtrünnigkeit

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Selbst ein naher Verwandter oder der Ehepartner mußte getötet werden, wenn er andere zur Abtrünnigkeit verleitete, „denn er hat“, wie das Gesetz sagte, „gegen Jehova, euren Gott, . . . Auflehnung geredet“ (5Mo 13:1-15).

Wachtturm 1. 7.1983

Seite 23 Abs. 17 Widerstehe der Abtrünnigkeit, halte an der Wahrheit fest!

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Christen sollten gastfreundlich sein, aber nicht gegenüber denen, die vom wahren Glauben abgefallen sind (1. Petrus 4:9).

Seite 24 Abs. 18

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Kein loyaler Zeuge Jehovas der Neuzeit wird daher einen Abtrünnigen, dem die Gemeinschaft entzogen worden ist oder der die Gemeinschaft verlassen hat, grüßen oder ihm erlauben, sein christliches Heim zur Verbreitung von Irrlehren zu benutzen. Bestimmt würde ein Gläubiger, der einem Abtrünnigen Gastfreundschaft erweisen und dadurch den geistigen Tod eines Mitanbeters Jehovas herbeiführen würde, von Gott zur Rechenschaft gezogen werden. (Vergleiche Römer 16:17, 18; 2. Timotheus 3:6, 7.)

Wachtturm 15. 2.1975

Seite 127-128 Fragen von Lesern

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Somit könnten die unzüchtigen Handlungen, die ein Verheirateter mit seinem Ehepartner begeht, unter Umständen ein schriftgemäßer Scheidungsgrund sein.

Wachtturm 15. 5.1978

Seite 31 Fragen von Lesern

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Wie verhält es sich, wenn ein Verheirateter behauptet, gewisse sexuelle Handlungen des Ehepartners seien so schwerwiegend, daß sie unter den in Matthäus 19:9 gebrauchten griechischen Begriff pornéia („Hurerei“, Neue-Welt-Übersetzung) fallen? Wie bereits erwähnt, enthält die Bibel keine besonderen Angaben, anhand deren eindeutig festzulegen wäre, welche sexuellen Handlungen in der Ehe pornéia sind und welche nicht. Beachten wir, daß der griechische Ausdruck von einem Wort abgeleitet wird, dessen Grundbedeutung „verkaufen“ oder „sich ergeben oder hingeben“ ist, und pornéia somit „sich der Wollust oder Unzucht verkaufen oder hingeben“ bedeutet. Die Verbform (pornéuo) bedeutet unter anderem „sich der Unzucht preisgeben“ (Greek-English Lexicon von Liddell und Scott). Wenn eine verheiratete Person die geschlechtlichen Handlungen ihres Ehepartners — obgleich sie nicht mit einer Person außerhalb der Ehe gepflegt werden — für so schwerwiegend hält, daß sie der Unzucht gleichkommen, so ist das ihr eigenes Urteil, und sie muß auch die Verantwortung dafür übernehmen.
Sie mag der Auffassung sein, daß die Umstände sie zu einer schriftgemäßen Ehescheidung berechtigen. In einem solchen Fall muß die betreffende Person die volle Verantwortung vor Gott übernehmen, wenn sie eine Scheidung anstrebt. Von Ältesten kann nicht erwartet werden, die Scheidung (vom biblischen Standpunkt aus) gutzuheißen, wenn sie sich über die Gründe nicht im klaren sind. Gleichzeitig sind Älteste nicht befugt, einem anderen in einem zweifelhaften Fall ihr Gewissen aufzuzwingen (Jak. 4:11, 12). Nachdem sie den in ihren Augen zutreffenden biblischen Rat erteilt haben, können sie dem Betreffenden den Ernst der Sache deutlich vor Augen führen und ihm zeigen, daß er die volle Verantwortung übernehmen muß, wenn er eine Scheidung anstrebt.

Familienglück (Baujahr 1996)

Seite 158

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Wohlgemerkt - Unerlaubte Handlungen unter EHEPARTNERN wie sie laut Wachtturm zu verstehen sind, wie sie zum Beispiel in einem Freudenhaus getrieben werden mögen, einschließlich oralen und analen Geschlechtsverkehrs…

Fortsetzung als
Teil 5 unter der URL:
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Re: Kommentar zu einer neueren Verlautbarung von Herrn Tjaden
geschrieben von:  rhemus
Datum: 23. April 2008 07:50
Ich habe mal dazu eine simple Frage, die nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun hat. Vielleicht kann mir dazu irgendein aktiver Zeuge Jehovas eine Antwort geben (Lieber +, Du könntest vielleicht Deiner Frau diese Frage stellen, wenn Du so lieb wärst, und mir ihre Antwort darauf weiterleiten).

"Die Abtrünnigen, welche zur Klasse des ´schlechten Sklaven´ werden, lassen ihren Namen als Fluchwort zurück und werden hinausgeworfen, um ihr Teil mit den Heuchlern zu haben, die bei Harmagedon..." ("Neue Himmel und neue Erde", Seite 325). Da ich selber aus der WTG ausgetreten bin, gehöre ich zu den klassischen Abtrünnigen. Laut dieser Definition gehöre ich damit auch zu der Klasse des "schlechten Sklaven".

Laut der WTG gehören zur Sklavenklasse jedoch ausschließlich Menschen, die sich selber als "Geistgesalbte" bezeichnen. Diese "Geistgesalbten" versorgen laut Matthäus, auf die sich die WTG beruft, die Hausgemeinschaft mit "Speise". Damit wird angedeutet, dass sie über die Hausgemeinschaft eingesetzt wurden. Der übelgesinnte Sklave glaubt nun, dass sein Herr ausbleibt, und fängt deshalb an, die Hausgemeinschaft zu schlagen.

Wie kann also jemand, der niemals zur Sklavenklasse gehört hat, da er nie ein "Geistgesalbter" war, nun auf einmal zur Klasse des "schlechten Sklaven" gehören? Die Antwort darauf wird dann wahrscheinlich lauten: "Nun ja, die Klasse des schlechten Sklaven wird von allen gebildet, die der WTG den Rücken kehren, und nicht nur von Abtrünnigen Geistgesalbten."

Wie kann es aber sein, dass die eine Klasse ein Mix aus "Nichtgesalbten" und "Geistgesalbten" sein soll, die andere Klasse aber ausschließlich von "Geistgesalbten" gebildet werden soll? Wie kann es sein, dass Gott dem einem ein Vorrecht gewährt, das er einem anderen nicht gewährt, aber trotzdem den anderen, dem er das Vorrecht nicht gewährt hat, mit dem selben Maßstab richtet, mit dem er den richtet, dem er das Vorrecht gewährt hat? Hier würde Gott mit 2 unterschiedlichen Maßstäben messen und damit gegen sein eigenes Gesetz verstoßen.

Entweder werden beide Klassen, sowohl der "treue Sklave" als auch der "untreue Sklave" ausschließlich aus "Geistgesalbten" gebildet oder beide müssen ein Mix aus "Nichtgesalbten" und "Geistgesalbten" sein. Ansonsten ist das Beispiel aus Matthäus in sich selbst widersprüchlich. Die WTG müsste also ihre Lehre wiederrufen, dass Abtrünnige "Nichtgesalbte" zur Klasse des "schlechten Sklaven" gehören oder sie müsste ihre Lehre dahingehend korrigieren, dass zur Klasse des "treuen Sklaven" sowohl "Gesalbte" als auch "Nicht Gesalbte" gehören. Beides wird sie jedoch niemals tun können, denn damit wäre ihr Autoritäts- und Führungsanspruch endgültig untergraben....

LG
Andre

P.S.
Durch die falsche Lehre der 2 Klassen bei Christen, entstehen in der Bibel ständig neue Paradoxon. Ich habe z.B. in meinem Antwortschreiben von der WTG den klassischen Text aus 1. Johannes 2,19 stehen: "Sie sind von uns ausgegangen, aber sie waren nicht von uns;...". Die WTG behauptet nun, die Worte des NT richten sich ausschließlich an Geistgesalbte, weshalb auch alle Verheißungen des NT nur auf Geistgesalbte angewendet werden können. Wenn ich nie ein Geistgesalbter war, dann kann ich auch nicht von ihnen ausgegangen sein usw. usf. Wie kann ich als Nichtgesalbter nach dem Maßstab eines Gesalbten gerichtet werden?
Re: Fortsetzung der Verlautbarung von Herrn Tjaden
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 23. April 2008 11:03
Aus gegebenem Anlass wurde jetzt der schon länger bestehende Artikel in Sachen „Ärzteblatt", um ein Nachwort ergänzt.

Der Artikel in Sachen „Ärzteblatt"
Re: Kommentar zu einer neueren Verlautbarung von Herrn Tjaden
geschrieben von: Heinz-Peter Tjaden
Datum: 23. April 2008 12:13
moin, ich bin erstaunt über die vielen hinweise, die ich bekomme. vielen dank dafür.

in den 80-er und 90-er jahren habe ich über 2 000 sektenaussteiger beraten, einige bewahrte ich vor dem selbstmord. von daher weiß ich auch, was bei den zj zum thema trennungen läuft.

jeder anwalt, der nicht - wie herr P.l - zu den zeugen jehovas gehört, hätte von dieser klage abgeraten. zumal die gleichen zitate in meiner broschüre "wir sind gottes volk", auf www.onlinezeitung24.de und auf www.sajonara.de nie zu unterlassungserklärungen geführt haben - wie ich sie auch für den artikel auf www.readers-edition.de nie abgegeben habe.

die öffentliche aufmerksamkeit wegen dieser klage steigt übrigens auf unglaubliche weise. da ich mich an klageandrohungen und strafanzeigen - vornehmlich der neuapostolischen kirche - gewöhnt habe, könnte auch in diesem fall geschehen, was 1988 geschah. meine erwiderung auf einen strafantrag der nak wurde zur grundlage für weitere informationen über diese glaubensgemeinschaft.
Re: Fortsetzung der Verlautbarung von Herrn Tjaden
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 23. April 2008 16:12
Teil III der Verlautbarung auf "Reader's Edition"
http://www.readers-edition.de/2008/04/23/thema-ehe-zeugen-jehovas-beschreiten-den-klageweg-iii/

Ergänzend meinerseits:
Zum Thema Herausgeberschaft des Urania-Buches, habe ich an anderer Stelle ausreichend Stellung genommen. Bei Bedarf kann man sich die entsprechenden Link's aus dem nachfolgenden Sammellink selbst heraussuchen:

Ostdeutschland

Auch
Uraniabuch
wäre noch zu nennen
Nicht zu vergessen:
Hirch

Es gehört zur fragwürdigen "Kultur" in diesem Lande, auch von Herrn Hirch besonders gepflegt, papageienhaft sich gewisserr vermeintlicher Totschlag-Vokabeln zu bedienen.

Der "Papageistall WTG" machts halt möglich,

Deshalb stelle ich einfach mal fest.

Herausgeberschaft und eigene Texte sind "zwei linke Schuh", Passen vorne und hinten nicht.

Eigenverantwortete Publizistik meinerseits, gibt es seit 1997 reichlich. Zu ihr stehe ich auch jederzeit.

Fortsetzung dieses Threadd's unter:
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,3093,3093#msg-3093
Re: Tjaden-Thread. Technischer Hinweis
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 23. April 2008 16:54
Wie bereits bekannt gibt es in diesem Forum auch die Option (fallweise, wenn es sinnvoll erscheint), zu umfänglich gewordene Thread's zu teilen.
Die Praxis hat allerdings auch gezeigt, dass damit eine nicht beabsichtigte Nebenwirkung verbunden ist.

Diese Nebenwirkung besteht darin, dass etwa andernorts vorgenommene Verlinkungen auf hiesige Thread's dann nicht mehr funktionieren.

Derzeit hat der Tjaden Thread schon volumenmäßig einen Umfang erreicht, dass man der Option der Teilung, näher zu treten geneigt ist.

Um jene nicht beabsichtigte Nebenwirkung zu vermeiden, wird jetzt mal eine andere Opion versucht. Die der Thread-Schliessung.

Das ist nicht inhaltlich gemeint. Wen gewünscht kann die Thematik (in der Form neuer Beiträge/Thread's) auch wieder aufgenommen werden. Auch Verlinkungen auf die bereits bestehenden Beiträge sind also möglich.

Danke für's Verständnis!

Fortsetzung des Thread's unter:
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,3093,3093#msg-3093

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