Kommentar zu einer neueren Verlautbarung von Herrn Tjaden
geschrieben von:
Drahbeck
Datum: 19. April 2008 14:53
Zur Vorgeschichte empfiehlt sich ein Blick in
Parsimony.23968
Zum gegenwärtigen Stand teilt in einer neueren Verlautbarung (verkürzt
zitiert. Volltext Siehe Link am Textende) der tangierte Autor auch mit:
„ ... Mit Datum vom 3. März 2008 hat der Rechtsanwalt Armin P. eine
Klageschrift verfasst .... Vor dem Landgericht Hamburg soll am 18. Juli 2008
... erst einmal ein Gütetermin und ein früher erster Verhandlungstermin
stattfinden. ... Bei solchen Terminen wird ein Vergleich angestrebt. ...
Armin P.l beantragt "namens und mit Vollmacht der Klägerin": "1. Der Beklagte
hat es ...
zu unterlassen, über die Klägerin die folgenden Behauptungen aufzustellen ...
Diese beiden Zitate stammen übrigens aus dem "Ärzteblatt" vom 18. Januar 2002
und stehen an anderer Stelle immer noch im Netz.
Ehe nur in einem Satz ...
Das Thema Ehe wird lediglich in einem Satz angeschnitten:
"Gemäß dem Verständnis der Zeugen Jehovas ändert sich die Beziehung der
Eheleute jedoch nicht, wenn ein Partner kein Zeuge Jehovas mehr ist." ...
Der Klageschrift hat er auch die Seiten 63 und 64 des "Wachtturm" vom 15.
Januar 1953 beigefügt. Beantwortet wird dort die Frage eines Lesers, die da
lautet: "Wie sollten ein Vater, eine Mutter, Sohn oder Tochter, denen die
Gemeinschaft entzogen wurde, von den übrigen Gliedern der Familiengemeinschaft
behandelt werden?"
Die Antwort beginnt mit dem Hinweis:
"Wir leben heute nicht unter theokratischen Nationen, wo solche Glieder
unserer Familiengemeinschaft im Fleisch ausgerottet werden können."
Dem stünden "die Gesetze der weltlichen Nationen, unter denen wir leben, und
auch… die Gesetze Gottes durch Christus Jesus" entgegen. ...
"…deshalb muß das treue Familienglied die Anordnung über den
Gemeinschaftsentzug anerkennen und sich fügen." ...
Die Zeugen Jehovas vergleichen "Abtrünnigkeit" aber nicht nur mit Pornografie,
aus der Seite 325 des Buches "Neue Himmel und neue Erde" spricht ein
derartiger blanker Hass, dass es einem die Sprache verschlägt: "Die
Abtrünnigen, welche zur Klasse des ´schlechten Sklaven´ werden, lassen ihren
Namen als Fluchwort zurück und werden hinausgeworfen, um ihr Teil mit den
Heuchlern zu haben, die bei Harmagedon ...
Im weiteren Verlauf seiner neueren Ausführungen beruft Herr Tjaden, als
Veranschaulichungsbeispiel, noch auf ein Telefonat das mit ihm geführt wurde.
Meine Meinung zu vorstehendem wäre die. Ich rate Herrn Tjaden (der allerdings
selbst entscheiden muss) genau den Unterschied zwischen zulässigen
Meinungsäußerungen (gegen die auch ein Herr P. nicht viel tun kann) und
Äußerungen zu unterscheiden, die in Gerichtsfester Weise als
Tatsachenbehauptung bewertet werden können.
Der Streit dreht sich nicht primär ums „Ärzteblatt" der Streit ist, wie ja
Herr Tjaden selbst zitiert:
Zitat:
"Gemäß dem Verständnis der Zeugen Jehovas ändert sich die Beziehung der
Eheleute jedoch nicht, wenn ein Partner kein Zeuge Jehovas mehr ist." ..."
Es ist richtig, und durch diverse Beispiele aus der Praxis auch belegbar, dass
dies eine „geschönte" Sicht ist. Die „Beziehungen" (Zitat) ändern sich eben
trotz dieser geschönten Sicht nicht selten dramatisch. Das ist richtig und
belegbar.
Aber es geht nicht um subjektives Empfinden. Es geht darum ob das Gericht eine
inkriminierte Äußerung dem Status einer „Tatsachenbehauptung" zubilligt, oder
eben nicht. Nur unter diesem Aspekt sollte man das ganze im Vorfeld nüchtern
bewerten: wäre jedenfalls meine Meinung dazu.
Die neuere Verlautbarung von Herrn Tjaden
Re: Kommentar zu einer neueren Verlautbarung von Herrn Tjaden
geschrieben von:
Drahbeck
Datum: 19. April 2008 17:27
Der inkriminierte Satz des Ärzteblattes:
„Den Ehepartnern wird von der Gemeindeleitung, den „Ältesten", nahe gelegt,
sich zu trennen. Die Eheschließung mit dem vom Glauben Abgefallenen gilt als
null und nichtig."
Ist ein Satz, der für sich allein gestellt (ohne Ergänzung durch beglaubigte
Praxisbeispiele) so nicht haltbar ist.
Insbesondere ist das „null und nichtig" unter keinen Umständen, als
juristischer Tatbestand „akzeptabel".
Gibt es im Einzelfall Trennungen, weil das Klima „zum nicht mehr aushalten"
ist. Diese Trennungen, müssen nicht zwangsläufig mit einer formalen
Ehescheidung identisch sein (können es aber sehr wohl sein), so ist das dann
immer noch Individual-Entscheidung. Nicht jedoch „von oben angeordnetes
Dogma".
Der Text des „Ärzteblattes" aus dem obiges zitiert wurde, unter:
www.aerzteblatt.de/V4/archiv/artikel.asp?id=30076
Re: Kommentar zu einer neueren Verlautbarung von Herrn Tjaden
geschrieben von:
Drahbeck
Datum: 21. April 2008 06:10
Herrn Tjaden's Interpretation ist unter nachfolgender URL lesbar.
zeugenjehovas.blogspot.com/2007/09/sie-kommen-mit-anwalt.html
Zwar zitiert er die gerügten Passagen nur (ergo ist das "Ärzteblatt" als
eigentlicher Verursacher zu bezeichnen). Und selbiges hat bis dato die
inkrminierte Passage nicht aus dem Netz genommen. Oder sehe ich das falsch?
Gegen besagtes "Ärzteblatt" ist WTG-Anwalt P. in der Streitgegenständlichen
Sache auch nicht davor Juristisch vorgegangen. (Es ist hier jetzt n u r von
dem Eheaspekt die Rede). Nicht von anderen, weiteren anfechtbaren Details im
"Ärzteblatt". Namentlich die Überbewertung der Opposition in der
Bluttransfusionsfrage, als "Inner"organisatorisch.
Es wäre ja immerhin denkbar, dass der Erstverursacher anders gewertet werden
muss als ein beiläufiger Zitator.
Und ob denn das ganze "Wert" ist, so hochgespult zu werden, angesichts der
nachweisbaren Implikationen, die das WTG-Verhalten sehr wohl zeitigt, ist auch
noch eine andere relevante Frage.
Man vergleiche etwa auch den Bericht von Klaus Arendt in der Zeitschrift
„Rheinischer Merkur / Christ und Welt" vom 17. 2. 1989
Eheprobleme
Re: Fortsetzung der Verlautbarung von Herrn Tjaden
geschrieben von:
Drahbeck
Datum: 22. April 2008 15:52
„Wenn sich der Beklagte darauf beruft, er habe nur aus einem Artikel aus dem
Deutschen Ärzteblatt aus dem Jahre 2002 zitiert, der unwidersprochen im Netz
stünde, so ist das unzutreffend. Der Artikel des Ärzteblattes steht keineswegs
unangefochten im Netz. Auch das deutsche Ärzteblatt wurde damals durch die
Klägerin anwaltlich abgemahnt. Die Angelegenheit wurde außergerichtlich durch
die Veröffentlichung einer Gegendarstellung geregelt, die gleichfalls im Netz
recherchierbar ist", schreibt Armin P.l, Rechtsanwalt der Zeugen Jehovas, in
seiner Klageschrift, die er am 3. März 2008 an das Hamburger Landgericht
abgeschickt hat und die am 18. Juli 2008, 13.30 Uhr, zu einer Güteverhandlung
und zu einem ersten frühen Termin führt.
Da es hier nicht auf Wortklauberei ankommen, sondern gleich zur Sache gehen
soll:
Das Ärzteblatt hat keinesfalls eine
Gegendarstellung veröffentlicht, die entsprechenden Passagen des Artikels sind
auch nicht unkenntlich gemacht worden, sie stehen immer noch im Netz,
abgedruckt worden ist eine Stellungnahme, in der es fast ausschließlich um
Bluttransfusionen geht.
Klagegegenstand der Zeugen Jehovas ist aber das Verhalten dieser
Glaubensgemeinschaft, wenn ein Familienmitglied ausgeschlossen worden ist.
Dazu heißt es in der Stellungnahme: "Gemäß dem Verständnis der Zeugen Jehovas
ändert sich die Beziehung der Eheleute jedoch nicht, wenn ein Partner kein
Zeuge Jehovas mehr ist."
Warum interne Anweisungen?
Wenn sich eine Beziehung nicht ändert, warum gibt es dann interne Anweisungen
zum Verhalten der Zeugen Jehovas gegenüber Ehemaligen? Zu diesen internen
Schriften gehört der "Königsreichsdienst", in der Ausgabe vom August 2002 hat
dort die Frage gelautet:
"…kann es für einen Christen zur Prüfung werden, wenn der Ehepartner, ein
Kind, ein Elternteil oder ein anderer näher Verwandter ausgeschlossen wird
oder die Gemeinschaft von sich aus verlässt (Mat. 10:37). Wie sollten sich
loyale Christen gegenüber solch einem Verwandten verhalten?"
Die erste Antwort lautet: "Gottes Wort gebietet Christen, keinen Umgang oder
keine Gemeinschaft mit jemandem zu haben, der aus der Versammlung
ausgeschlossen wurde."
Das sei aber noch nicht alles, denn:
"Daher sollten wir auch keinen gesellschaftlichen Umgang mit einem
Ausgeschlossenen haben. Das schließt aus, mit ihm zu picknicken, zu feiern,
Sport zu treiben, einzukaufen, ins Theater zu gehen, sich mit ihm zum Essen in
der Wohnung oder in einem Restaurant zu treffen."
Und wenn Papi was sagen will?
Und wenn Papi, der nicht mehr zu den Zeugen Jehovas gehört, in den eigenen
vier Wänden doch einmal etwas sagen möchte? Dann gilt laut diesem
"Königsreichsdienst":
"Daher bleibt es den Familienmitgliedern überlassen, zu entscheiden, in
welchem Umfang der Ausgeschlossene mit ihm essen oder sich an sonstigen
Familienaktivitäten beteiligen kann. Trotzdem möchte er bei Brüdern, mit denen
sie Umgang pflegen, nicht den Eindruck erwecken, es sei alles so wie vor dem
Gemeinschaftsentzug."
Wenn nicht mehr alles so ist wie vorher, Herr P.l, hat sich dann nicht etwas
geändert? Also noch ein Zitat zu Familienverhältnissen nach dem Ausschluss
oder Austritt:
"Das bringt zwangsläufig Veränderungen in den geistigen Beziehungen mit sich,
die bis dahin in der Familie bestanden haben."
Und die Liebe höret nimmer auf?
www.readers-edition.de/2008/04/22/thema-ehe-zeugen-jehovas-beschreiten-den-klageweg-ii/
Re: Fortsetzung der Verlautbarung von Herrn Tjaden
geschrieben von:
Drahbeck
Datum: 22. April 2008 16:21
Detail eines Bildschirmfotos (aufgenommen am heutigen Tage), aus dem in Rede
stehenden Artikel des „Deutschen Ärzteblattes", das belegt, dass die von Herrn
P. angefochtene Passage, dort sehr wohl unverändert lesbar ist.
Herr Tjaden stellt zu Recht fest. Ein veröffentlichtes Dementi, bezogen auf
den Streitgegenständlichen Gegenstand (und nur der interessiert jetzt hier)
ist bis Dato auf den Webseiten des „Deutschen Ärzteblattes" n i c h t
nachweisbar.
Anderweitige Interpretationen bedürfen des Nachweises. Er ist bis jetzt auf
dem für die Öffentlichkeit sichtbaren Angebotes des „Deutschen Ärzteblattes"
nicht eruierbar.
Re: heuchlerische Wachtturmbrut und Sektenpest Teil 1
Datum: 22. April 2008 18:44
Kann man diesen Link nicht den Herrn Tjaden zukommen lassen?
Ich muss es in drei Teile teilen weil ich gerade auf 180 bin und versuche mich
wieder zu beruhigen.
Wachtturm 1. 11.1988
Seite 22-23 Abs. 12-13 Wenn der Ehefrieden in Gefahr ist
Eine tatsächliche Gefährdung des geistigen Wohls stellt auch einen Grund für
eine Trennung dar.
In einem religiös geteilten Haus sollte der Gläubige alles ihm Mögliche tun,
um die von Gott zur Stärkung des Glaubens getroffenen Vorkehrungen zu nutzen.
Eine Trennung ist jedoch zulässig, wenn die Gegnerschaft des ungläubigen
Partners (unter anderem vielleicht durch eine Einschränkung der
Bewegungsfreiheit) die Ausübung der wahren Anbetung wirklich unmöglich macht
und das geistige Wohl des Gläubigen tatsächlich gefährdet.
Was aber, wenn in einer Familie, in der beide Ehepartner gläubig sind, ein
sehr ungesunder geistiger Zustand herrscht?
Dann sollten die Ältesten Hilfe leisten, doch besonders der getaufte Ehemann
sollte sich angestrengt um eine Lösung bemühen.
Wenn sich ein getaufter Ehepartner wie ein Abtrünniger verhält und den anderen
daran zu hindern sucht, Jehova zu dienen, sollten die Ältesten natürlich im
Einklang mit der Heiligen Schrift vorgehen.
Kommt es im Falle von tatsächlicher Gefährdung des geistigen Wohls,
vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht oder schweren körperlichen
Mißhandlungen zu einem Gemeinschaftsentzug, so würde der treue Christ, der
eine gesetzliche Trennung erwirkt, dadurch nicht dem Rat des Paulus
zuwiderhandeln, mit einem Gläubigen nicht vor Gericht zu gehen (1. Korinther
6:1-8).
Bei außergewöhnlichen Umständen mag demnach eine Trennung gerechtfertigt sein.
Man sollte sie aber offensichtlich nicht aus fadenscheinigen Gründen erwirken.
Christen, die sich trennen, müssen selbst die Verantwortung für diesen Schritt
übernehmen und sollten sich dessen bewußt sein, daß wir alle Jehova
Rechenschaft zu geben haben (Hebräer 4:13).
Den Artikel kennt der Pikel und seine Komplizen ganz genau aber er kann darauf
Wetten das unbedarfte Weltmenschen es
1.) nicht wissen und
2.) selber für unmöglich und unfassbar halten.
Wenn es dann heißt, das wir alle Jehova Rechenschaft zu geben haben muss man
den gleich folgenden Artikel...
*** w85 15. 11. S. 19-20 Abs. 10-11 Habe nicht an den Sünden anderer teil ***
...beachten.
Re: heuchlerische Wachtturmbrut und Sektenpest Teil 2 Willkommen in meiner
Hölle
Datum: 22. April 2008 19:31
Diese getünchten Gräber.
Faulendes Gebein voller Lügen und Hinterlist.
Gott – wie ich diese Bande hasse.
Kennt jemand Kontaktadressen zu dem Angeklagten um ihm diese Faximile zukommen
zu lassen?
Ich könnte auf dem Weg der Amtshilfe die Faximile in dem Amtsgericht in meiner
Stadt im Original vorlegen und beglaubigen lassen.
Sofern die Tabernakelsektierer die Faximilen abstreiten würden.
Zutrauen täte ich es ihnen.
Willkommen in meiner Hölle
Die ganze Schrift ist von Gott inspiriert
Seite 171 Abs. 24 38. Bibelbuch — Sacharja
In Kapitel 13, Vers 2 bis 6 veranschaulicht Sacharja die Loyalität, die bis
heute ein Kennzeichen der Organisation Jehovas gewesen ist.
Sie muß gegenüber jeder menschlichen Beziehung — zum Beispiel gegenüber nahen
Verwandten — vorrangig sein.
Sollte ein naher Verwandter im Namen Jehovas Falschheit prophezeien, das
heißt, sollte er der Königreichsbotschaft widersprechen und versuchen, andere
in der Versammlung des Volkes Gottes in seinem Sinne zu beeinflussen, so
müssen seine Angehörigen irgendwelche Maßnahmen, die das Rechtskomitee der
Versammlung trifft, loyal unterstützen.
Die gleiche Haltung muß man gegenüber einem vertrauten Genossen, der Lügen
prophezeit, einnehmen, damit er wegen seiner verkehrten Handlungsweise
beschämt wird und es ihm im Herzen weh tut.
Wachtturm 1. 11.1986
Seite 28 Abs. 7-8 Probleme in der Familie durch biblischen Rat gelöst
Was aber, wenn der Ungläubige eine gottgemäße Erziehung zu untergraben sucht?
Das kann durch eine Vorbereitung auf den Besuch verhindert werden. Eine
christliche Mutter, deren ehemaliger Mann abtrünnig wurde, berichtete: „Bevor
meine Kinder einen Besuch machten, sprach ich jeweils eingehend mit ihnen
darüber, wie Jehova ihr Verhalten beurteilen würde. Wir stellten uns gewisse
Situationen vor. Ich sagte: ‚Wenn euer Vater das oder das sagt, was werdet ihr
dann antworten?‘ “ Eine andere Christin, die geschieden wurde, weil sie eine
Zeugin Jehovas wurde, sagte: „Bevor . . . [meine beiden Teenager] ihren
Wochenendbesuch bei ihrem Vater machen, bitten wir Jehova im Gebet darum, mit
ihnen zu sein und ihnen zu helfen, ihrem Vater Zeugnis zu geben, besonders
durch ein vorzügliches Benehmen.“
Seite 28 Abs. 10
In Extremfällen können die Besuche eine ernste Gefahr für das Kind darstellen.
Der gläubige Elternteil würde unter diesen Umständen zu entscheiden haben, was
zu tun ist, indem er unter Gebet erwägt, wie groß die Gefahr ist, welche
gesetzlichen Schritte möglich sind und womit er möglicherweise zu rechnen hat,
wenn er das Recht auf persönlichen Umgang nicht anerkennt. Vermeide übereilte
Handlungen, durch die deine Eignung als Vater oder Mutter in Frage gestellt
werden könnte (Galater 6:5; Römer 13:1; Apostelgeschichte 5:29; 1. Petrus
2:19, 20).
Wachtturm 15. 11.1985
Seite 19-20 Abs. 10-11 Habe nicht an den Sünden anderer teil
Jemand, der der „Lehre des Christus“ abtrünnig wird, ist nicht der rechte
Umgang, und der loyale Christ hütet sich dadurch, daß er ihn nicht einmal
grüßt, davor, an seiner Bosheit teilzuhaben.
11 Da mit einem Abtrünnigen auf diese Weise verfahren wird, möchten wir
ebensowenig Teilhaber an der Bosheit anderer werden, von deren unmoralischen
Handlungen wir Kenntnis erhalten. Was sollten wir daher tun, wenn wir wissen,
daß ein Glied der Versammlung zum Dieb oder zum Trunkenbold geworden ist? Sind
wir völlig schuldlos, wenn wir es unterlassen, den Betreffenden zu ermuntern,
Jehovas Vergebung zu suchen und seine Sünde den Ältesten zu bekennen? Nein,
denn wir tragen eine schwere Verantwortung.
Seite 21 Abs. 19
Verheiratete Christen müssen darauf achten, daß sie nicht Gottes Gesetz
verletzen, indem sie schwere Sünden ihres Ehepartners decken. Sie sollten an
den Fall von Ananias und Sapphira denken, die ein Komplott geschmiedet hatten,
aber ihre schwere Sünde nicht verborgen halten konnten (Apostelgeschichte
5:1-11).
Wachtturm 15. 12.1981
Seite 27 Abs. 11-13 Wenn einem Verwandten die Gemeinschaft entzogen wird
Ein Ausgeschlossener ist geistig von der Versammlung abgeschnitten worden; die
früheren geistigen Bande sind völlig aufgelöst worden. Das trifft selbst auf
seine Angehörigen zu, auch auf die im engsten Familienkreis. Sie haben —
obschon sie die Familienbande anerkennen — keine geistige Gemeinschaft mehr
mit ihm (1. Sam. 28:6; Spr. 15:8, 9).
12 Das bringt zwangsläufig Veränderungen in den geistigen Beziehungen mit
sich, die bis dahin in der Familie bestanden haben mögen. Wenn zum Beispiel
dem Mann die Gemeinschaft entzogen worden ist, wird es seiner Frau und den
Kindern nicht recht sein, daß er ein Familienstudium durchführt oder die
Familie beim Bibellesen oder im Gebet leitet. Möchte er bei Mahlzeiten ein
Gebet sprechen, so hat er in seiner Wohnung das Recht dazu. Doch seine
Angehörigen können im stillen selbst zu Gott beten (Spr. 28:9; Ps. 119:145,
146). Was ist, wenn ein Familienangehöriger, dem die Gemeinschaft entzogen
worden ist, dem Bibellesen oder einem Bibelstudium im Familienkreis beiwohnen
möchte? Die anderen können ihn zuhören lassen, wenn er nicht versucht, sie zu
belehren oder seine religiösen Anschauungen vorzubringen.
Seite 31 Abs. 28
Die gefühlsmäßigen und familiären Bindungen sind zwischen Eltern und Kindern
besonders stark, und sie spielen auch eine große Rolle, wenn einem Ehepartner
die Gemeinschaft entzogen worden ist. Wir müssen aber einsehen, daß wir
letzten Endes niemandem nützen und auch Gott nicht wohlgefallen, wenn wir uns
durch unsere Gefühle dazu verleiten lassen, seinen Rat und seine Anleitung zu
mißachten. Wir sollten zeigen, daß wir auf die vollkommene Gerechtigkeit der
Wege Gottes — die die Vorkehrung einschließen, daß einem reuelosen Missetäter
die Gemeinschaft entzogen wird — völlig vertrauen. Wenn wir gegenüber Gott und
der Versammlung loyal bleiben, zieht der Missetäter im Laufe der Zeit
vielleicht eine Lehre daraus, indem er bereut und wieder in die Versammlung
aufgenommen werden kann
Re: heuchlerische Wachtturmbrut und Sektenpest Teil 3 Wenn Verwandten die
Gemeinschaft entzogen wird
Datum: 22. April 2008 19:48
Um den Eindruck vorzubeugen ich würde nur selektiv Zitieren, hier den ganzen
Artikel ungekürzt:
Wachtturm 15. 12.1981
Seite 27 Abs. 11-13 Wenn einem Verwandten die Gemeinschaft entzogen wird
Ich muss jetzt erst einmal an die frische Luft.
Teil 4 Folgt…
Re: Heinz-Peter-Tjaden und Margit R. R.
geschrieben von:
X
~ mysnip
Datum: 22. April 2008 20:52
1.) Heinz-Peter-Tjaden
www.blogger.com/comment.g?blogID=6118480602237799017&postID=65463638472426518331&isPopup=true
2.) Heinz-Peter-Tjaden
zeugenjehovas.blogspot.com/
3.) Heinz-Peter-Tjaden und Margit R. R. in Kontakt
www.readers-edition.de/2008/04/19/thema-ehe-jetzt-beschreiten-zeugen-jehovas-den-klageweg#comment-196970
[bitte bis Mitte scrollen]
Re: Heinz-Peter-Tjaden und Margit R. R.
Datum: 22. April 2008 21:20
Hallo X!
Vielen Dank.
Ich schickte gerade ein E-Mail an Herr Tjaden.
Grillen auf der Terrasse tat gut und nun widme ich mich dem vierten Teil.
Zu folgenden Satz des Anwaltes P.…
„Gemäß dem Verständnis der Zeugen Jehovas ändert sich die Beziehung der
Eheleute jedoch nicht, wenn ein Partner kein Zeuge Jehovas mehr ist.“
heuchlerische Wachtturmbrut und Sektenpest Teil 4 ändert sich die Beziehung
der Eheleute jedoch nicht, wenn ein Partner kein Zeuge Jehovas mehr ist
Datum: 23. April 2008 00:02
Zu folgenden Satz des Anwaltes P.l…
„Gemäß dem Verständnis der Zeugen Jehovas ändert sich die Beziehung der
Eheleute jedoch nicht, wenn ein Partner kein Zeuge Jehovas mehr ist.“
Das aktuelle Familienglückbuch (Baujahr 1996) ist da eindeutig
"Das Geheimnis des Familienglücks"
Seite 160 / 161 Abs. 19 Wenn die Ehe zu scheitern droht
Auch wenn ein Ehepartner den anderen ständig zu zwingen versucht, Gottes
Gebote auf irgendeine Weise zu übertreten, könnte der bedrohte Partner eine
Trennung erwägen, vor allem wenn der Punkt erreicht wird, wo das Glaubensleben
gefährdet ist. Der Partner, der dieser Gefahr ausgesetzt ist, mag zu dem
Schluß kommen, daß eine gesetzliche Trennung die einzige Möglichkeit ist,
„Gott, dem Herrscher, mehr [zu] gehorchen als den Menschen“ (Apostelgeschichte
5:29).
Wachtturm 1. 11.1988
Seite 24-25 Abs. 20 Wenn der Ehefrieden in Gefahr ist
Sucht ein ungläubiger Mann seine christliche Frau am Dienst für Jehova zu
hindern, so kann sie sich bemühen, vernünftig mit ihm zu reden und ihn
taktvoll darauf hinzuweisen, daß sie ihm Religionsfreiheit zugesteht und
logischerweise erwartet, von ihm genauso behandelt zu werden (Matthäus 7:12).
Sie ist ihrem ungläubigen Mann zwar bedingt untertan, doch wenn es zu einem
Konflikt kommt, muß der Wille Gottes getan werden (1. Korinther 11:3;
Apostelgeschichte 5:29). Dreimal in der Woche christliche Zusammenkünfte zu
besuchen ist bestimmt nicht übertrieben. Aber die gläubige Frau mag es weise
finden, an den anderen Abenden zu Hause zu sein und ihren Predigtdienst
größtenteils für die Zeit vorzusehen, in der ihr Mann arbeitet und die Kinder
in der Schule sind. Wenn sie vernünftig ist und gut plant, braucht sie ‘nicht
nachzulassen, das zu tun, was vortrefflich ist’ (Galater 6:9).
Wachtturm 15. 6.1983
Seite 28-29 Ehre die Ehe als göttliche Einrichtung!
In manchen Fällen kann es zu Beschimpfungen, Mißhandlungen, Drohungen oder
Schlägen kommen. Heißt das aber, daß der christliche Ehepartner den
Ungläubigen verlassen sollte? Der Apostel Paulus gibt den Rat: „Eine Ehefrau
[sollte] nicht von ihrem Mann weggehen . . .; doch wenn sie wirklich wegginge,
so bleibe sie unverheiratet, oder sonst söhne sie sich mit ihrem Mann wieder
aus; und ein Ehemann sollte seine Frau nicht verlassen.“ Paulus weist darauf
hin, daß es sich günstig auf das geistige Wohl der Kinder auswirkt, wenn eine
Ehe aufrechterhalten wird. Es kann außerdem für den gläubigen Elternteil und
für die Kinder von materiellem Nutzen sein. Sollte aber die Behandlung
unerträglich werden oder das Leben des gläubigen Partners gar gefährdet sein,
mag er sich dazu entschließen „wegzugehen“. Es sollte ihm jedoch daran gelegen
sein, sich zur gegebenen Zeit ‘wieder auszusöhnen’ (1. Korinther 7:10-16). Das
„Weggehen“ allein ist allerdings kein schriftgemäßer Grund für eine Scheidung
und Wiederverheiratung; doch eine gesetzliche Scheidung oder Trennung mag
immerhin ein gewisser Schutz vor weiteren Mißhandlungen sein.
Zitat:
Wenn sich eine Beziehung nicht ändert, warum gibt es dann interne
Anweisungen zum Verhalten der Zeugen Jehovas gegenüber Ehemaligen? Zu diesen
internen Schriften gehört der "Königsreichsdienst", in der Ausgabe vom
August 2002 hat dort die Frage gelautet:
"…kann es für einen Christen zur Prüfung werden, wenn der Ehepartner, ein
Kind, ein Elternteil oder ein anderer näher Verwandter ausgeschlossen wird
oder die Gemeinschaft von sich aus verlässt (Mat. 10:37). Wie sollten sich
loyale Christen gegenüber solch einem Verwandten verhalten?"
Hier der ganze Artikel des Königreichsdienstes August 2002.
Damit auch der Wachtturmanwalt nicht selektiv zitiert…
An dieser Stelle sei extra betont das der Königreichsdienst vom August 2002 sich
auf die Wachttürme vom 1991 und 1981 beruft.
Falls jemand sich auf das Argument „altes Licht“ zurückziehen will.
Einsichten-1
Seite 22 Abfall, Abtrünnigkeit
Selbst ein naher Verwandter oder der Ehepartner mußte getötet werden, wenn er
andere zur Abtrünnigkeit verleitete, „denn er hat“, wie das Gesetz sagte, „gegen
Jehova, euren Gott, . . . Auflehnung geredet“ (5Mo 13:1-15).
Wachtturm 1. 7.1983
Seite 23 Abs. 17 Widerstehe der Abtrünnigkeit, halte an der Wahrheit fest!
Christen sollten gastfreundlich sein, aber nicht gegenüber denen, die vom wahren
Glauben abgefallen sind (1. Petrus 4:9).
Seite 24 Abs. 18
Kein loyaler Zeuge Jehovas der Neuzeit wird daher einen Abtrünnigen, dem die
Gemeinschaft entzogen worden ist oder der die Gemeinschaft verlassen hat, grüßen
oder ihm erlauben, sein christliches Heim zur Verbreitung von Irrlehren zu
benutzen. Bestimmt würde ein Gläubiger, der einem Abtrünnigen Gastfreundschaft
erweisen und dadurch den geistigen Tod eines Mitanbeters Jehovas herbeiführen
würde, von Gott zur Rechenschaft gezogen werden. (Vergleiche Römer 16:17, 18; 2.
Timotheus 3:6, 7.)
Wachtturm 15. 2.1975
Seite 127-128 Fragen von Lesern
Somit könnten die unzüchtigen Handlungen, die ein Verheirateter mit seinem
Ehepartner begeht, unter Umständen ein schriftgemäßer Scheidungsgrund sein.
Wachtturm 15. 5.1978
Seite 31 Fragen von Lesern
Wie verhält es sich, wenn ein Verheirateter behauptet, gewisse sexuelle
Handlungen des Ehepartners seien so schwerwiegend, daß sie unter den in Matthäus
19:9 gebrauchten griechischen Begriff pornéia („Hurerei“, Neue-Welt-Übersetzung)
fallen? Wie bereits erwähnt, enthält die Bibel keine besonderen Angaben, anhand
deren eindeutig festzulegen wäre, welche sexuellen Handlungen in der Ehe pornéia
sind und welche nicht. Beachten wir, daß der griechische Ausdruck von einem Wort
abgeleitet wird, dessen Grundbedeutung „verkaufen“ oder „sich ergeben oder
hingeben“ ist, und pornéia somit „sich der Wollust oder Unzucht verkaufen oder
hingeben“ bedeutet. Die Verbform (pornéuo) bedeutet unter anderem „sich der
Unzucht preisgeben“ (Greek-English Lexicon von Liddell und Scott). Wenn eine
verheiratete Person die geschlechtlichen Handlungen ihres Ehepartners — obgleich
sie nicht mit einer Person außerhalb der Ehe gepflegt werden — für so
schwerwiegend hält, daß sie der Unzucht gleichkommen, so ist das ihr eigenes
Urteil, und sie muß auch die Verantwortung dafür übernehmen.
Sie mag der Auffassung sein, daß die Umstände sie zu einer schriftgemäßen
Ehescheidung berechtigen. In einem solchen Fall muß die betreffende Person die
volle Verantwortung vor Gott übernehmen, wenn sie eine Scheidung anstrebt. Von
Ältesten kann nicht erwartet werden, die Scheidung (vom biblischen Standpunkt
aus) gutzuheißen, wenn sie sich über die Gründe nicht im klaren sind.
Gleichzeitig sind Älteste nicht befugt, einem anderen in einem zweifelhaften
Fall ihr Gewissen aufzuzwingen (Jak. 4:11, 12). Nachdem sie den in ihren Augen
zutreffenden biblischen Rat erteilt haben, können sie dem Betreffenden den Ernst
der Sache deutlich vor Augen führen und ihm zeigen, daß er die volle
Verantwortung übernehmen muß, wenn er eine Scheidung anstrebt.
Familienglück (Baujahr 1996)
Seite 158
Wohlgemerkt - Unerlaubte Handlungen unter EHEPARTNERN wie sie laut Wachtturm zu
verstehen sind, wie sie zum Beispiel in einem Freudenhaus getrieben werden
mögen, einschließlich oralen und analen Geschlechtsverkehrs…
Fortsetzung als
Teil 5 unter der URL:
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,3093,3093#msg-3093
Re: Kommentar zu einer neueren Verlautbarung von Herrn Tjaden
Datum: 23. April 2008 07:50
Ich habe mal dazu eine simple Frage, die nichts mit dem eigentlichen Thema zu
tun hat. Vielleicht kann mir dazu irgendein aktiver Zeuge Jehovas eine Antwort
geben (Lieber +, Du könntest vielleicht Deiner Frau diese Frage stellen, wenn
Du so lieb wärst, und mir ihre Antwort darauf weiterleiten).
"Die Abtrünnigen, welche zur Klasse des ´schlechten Sklaven´ werden, lassen
ihren Namen als Fluchwort zurück und werden hinausgeworfen, um ihr Teil mit
den Heuchlern zu haben, die bei Harmagedon..." ("Neue Himmel und neue Erde",
Seite 325). Da ich selber aus der WTG ausgetreten bin, gehöre ich zu den
klassischen Abtrünnigen. Laut dieser Definition gehöre ich damit auch zu der
Klasse des "schlechten Sklaven".
Laut der WTG gehören zur Sklavenklasse jedoch ausschließlich Menschen, die
sich selber als "Geistgesalbte" bezeichnen. Diese "Geistgesalbten" versorgen
laut Matthäus, auf die sich die WTG beruft, die Hausgemeinschaft mit "Speise".
Damit wird angedeutet, dass sie über die Hausgemeinschaft eingesetzt wurden.
Der übelgesinnte Sklave glaubt nun, dass sein Herr ausbleibt, und fängt
deshalb an, die Hausgemeinschaft zu schlagen.
Wie kann also jemand, der niemals zur Sklavenklasse gehört hat, da er nie ein
"Geistgesalbter" war, nun auf einmal zur Klasse des "schlechten Sklaven"
gehören? Die Antwort darauf wird dann wahrscheinlich lauten: "Nun ja, die
Klasse des schlechten Sklaven wird von allen gebildet, die der WTG den Rücken
kehren, und nicht nur von Abtrünnigen Geistgesalbten."
Wie kann es aber sein, dass die eine Klasse ein Mix aus "Nichtgesalbten" und
"Geistgesalbten" sein soll, die andere Klasse aber ausschließlich von
"Geistgesalbten" gebildet werden soll? Wie kann es sein, dass Gott dem einem
ein Vorrecht gewährt, das er einem anderen nicht gewährt, aber trotzdem den
anderen, dem er das Vorrecht nicht gewährt hat, mit dem selben Maßstab
richtet, mit dem er den richtet, dem er das Vorrecht gewährt hat? Hier würde
Gott mit 2 unterschiedlichen Maßstäben messen und damit gegen sein eigenes
Gesetz verstoßen.
Entweder werden beide Klassen, sowohl der "treue Sklave" als auch der "untreue
Sklave" ausschließlich aus "Geistgesalbten" gebildet oder beide müssen ein Mix
aus "Nichtgesalbten" und "Geistgesalbten" sein. Ansonsten ist das Beispiel aus
Matthäus in sich selbst widersprüchlich. Die WTG müsste also ihre Lehre
wiederrufen, dass Abtrünnige "Nichtgesalbte" zur Klasse des "schlechten
Sklaven" gehören oder sie müsste ihre Lehre dahingehend korrigieren, dass zur
Klasse des "treuen Sklaven" sowohl "Gesalbte" als auch "Nicht Gesalbte"
gehören. Beides wird sie jedoch niemals tun können, denn damit wäre ihr
Autoritäts- und Führungsanspruch endgültig untergraben....
LG
Andre
P.S.
Durch die falsche Lehre der 2 Klassen bei Christen, entstehen in der Bibel
ständig neue Paradoxon. Ich habe z.B. in meinem Antwortschreiben von der WTG
den klassischen Text aus 1. Johannes 2,19 stehen: "Sie sind von uns
ausgegangen, aber sie waren nicht von uns;...". Die WTG behauptet nun, die
Worte des NT richten sich ausschließlich an Geistgesalbte, weshalb auch alle
Verheißungen des NT nur auf Geistgesalbte angewendet werden können. Wenn ich
nie ein Geistgesalbter war, dann kann ich auch nicht von ihnen ausgegangen
sein usw. usf. Wie kann ich als Nichtgesalbter nach dem Maßstab eines
Gesalbten gerichtet werden?
Re: Fortsetzung der Verlautbarung von Herrn Tjaden
geschrieben von:
Drahbeck
Datum: 23. April 2008 11:03
Aus gegebenem Anlass wurde jetzt der schon länger bestehende Artikel in Sachen
„Ärzteblatt", um ein Nachwort ergänzt.
Der Artikel in Sachen
„Ärzteblatt"
Re: Kommentar zu einer neueren Verlautbarung von Herrn Tjaden
Datum: 23. April 2008 12:13
moin, ich bin erstaunt über die vielen hinweise, die ich bekomme. vielen dank
dafür.
in den 80-er und 90-er jahren habe ich über 2 000 sektenaussteiger beraten,
einige bewahrte ich vor dem selbstmord. von daher weiß ich auch, was bei den
zj zum thema trennungen läuft.
jeder anwalt, der nicht - wie herr P.l - zu den zeugen jehovas gehört, hätte
von dieser klage abgeraten. zumal die gleichen zitate in meiner broschüre "wir
sind gottes volk", auf www.onlinezeitung24.de und auf www.sajonara.de nie zu
unterlassungserklärungen geführt haben - wie ich sie auch für den artikel auf
www.readers-edition.de nie abgegeben habe.
die öffentliche aufmerksamkeit wegen dieser klage steigt übrigens auf
unglaubliche weise. da ich mich an klageandrohungen und strafanzeigen -
vornehmlich der neuapostolischen kirche - gewöhnt habe, könnte auch in diesem
fall geschehen, was 1988 geschah. meine erwiderung auf einen strafantrag der
nak wurde zur grundlage für weitere informationen über diese
glaubensgemeinschaft.
Re: Fortsetzung der Verlautbarung von Herrn Tjaden
geschrieben von:
Drahbeck
Datum: 23. April 2008 16:12
Teil III der Verlautbarung auf "Reader's Edition"
http://www.readers-edition.de/2008/04/23/thema-ehe-zeugen-jehovas-beschreiten-den-klageweg-iii/
Ergänzend meinerseits:
Zum Thema Herausgeberschaft des Urania-Buches, habe ich an anderer Stelle
ausreichend Stellung genommen. Bei Bedarf kann man sich die entsprechenden
Link's aus dem nachfolgenden Sammellink selbst heraussuchen:
Ostdeutschland
Auch
Uraniabuch
wäre noch zu nennen
Nicht zu vergessen:
Hirch
Es gehört zur fragwürdigen "Kultur" in diesem Lande, auch von Herrn Hirch
besonders gepflegt, papageienhaft sich gewisserr vermeintlicher
Totschlag-Vokabeln zu bedienen.
Der "Papageistall WTG" machts halt möglich,
Deshalb stelle ich einfach mal fest.
Herausgeberschaft und eigene Texte sind "zwei linke Schuh", Passen vorne und
hinten nicht.
Eigenverantwortete Publizistik meinerseits, gibt es seit 1997 reichlich. Zu
ihr stehe ich auch jederzeit.
Fortsetzung dieses Threadd's unter:
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,3093,3093#msg-3093
Re: Tjaden-Thread. Technischer Hinweis
geschrieben von:
Drahbeck
Datum: 23. April 2008 16:54
Wie bereits bekannt gibt es in diesem Forum auch die Option (fallweise, wenn
es sinnvoll erscheint), zu umfänglich gewordene Thread's zu teilen.
Die Praxis hat allerdings auch gezeigt, dass damit eine nicht beabsichtigte
Nebenwirkung verbunden ist.
Diese Nebenwirkung besteht darin, dass etwa andernorts vorgenommene
Verlinkungen auf hiesige Thread's dann nicht mehr funktionieren.
Derzeit hat der Tjaden Thread schon volumenmäßig einen Umfang erreicht, dass
man der Option der Teilung, näher zu treten geneigt ist.
Um jene nicht beabsichtigte Nebenwirkung zu vermeiden, wird jetzt mal eine
andere Opion versucht. Die der Thread-Schliessung.
Das ist nicht inhaltlich gemeint. Wen gewünscht kann die Thematik (in der Form
neuer Beiträge/Thread's) auch wieder aufgenommen werden. Auch Verlinkungen auf
die bereits bestehenden Beiträge sind also möglich.
Danke für's Verständnis!
Fortsetzung des Thread's unter:
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,3093,3093#msg-3093
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