Geschrieben von Drahbeck am 01. August 2005 06:48:54:

Als Antwort auf: Re: 22. 7. 1955 (Vor fünfzig Jahren) geschrieben von Drahbeck am 22. Juli 2005 06:35:01:

"In der schottischen Presse und in den Tageszeitungen Englands fand der Fall große Publizität. Der Fall selbst war ungewöhnlich genug, und daß dazu drei Beamte der Gesellschaft vom Hauptbüro nach Edinburg geflogen waren, um ... als Zeugen beizustehen, gefiel der Öffentlichkeit und lockte Reporter von fern und nah herbei. Die größeren Zeitungen widmeten dem Fall mehr als 25 m Spaltenlänge."
7 Tage soll dieses Prozessspektakel Ende 1954, Anfang 1955, gedauert haben. Und die offiziellen Gerichtsprotokolle sollen einen Umfang von 762 Manuskriptseiten umfassen. Das Urteil fiel nicht zugunsten der WTG aus. Sie legte Berufung ein. Auch die wurde verworfen:
"Dann wurde der Fall vor das Oberhaus gebracht, die letzte Instanz. Am 21. Juli 1955 wies Lord Goddard, der Lordoberrichter von England, die Berufung zurück. Jehovas Zeugen wurden daher als eine Religionsgemeinschaft betrachtet, die keine regulären Prediger hat.

Auch der "Wachtturm" (1. 8. 1955) kam darauf zu sprechen. Der einleitend zitierte Satz wurde daraus entnommen. In gewisser Beziehung kann man diesen "Jahrhundertprozess" durchaus mit den deutschen Körperschafts-Prozessen der Zeugen Jehovas vergleichen.

Worum ging es der WTG beim Fall Douglas Walsh, dass sie selbst hochkaratiges WTG-Personal wie den damaligen WTG-Viziepräsidenten F. W. Franz, den WTG-Rechtsberater Hayden C. Covington und den WTG Sekretär-Kassierer Grant Suiter, eigens aus den USA zur Verhandlung nach Schottland beorderte?

Vordergründig wollte sie vor allem eines erreichen: Der britische Staat möge doch im Hinblick auf Geistlichen gewährten Privilegien, doch zumindest ihren "Pionieren", die zugleich die Rolle eines Versammlungsleiters der Zeugen Jehovas wahrnehmen, ähnliches zubilligen.

Nicht nur der deutsche, auch der britische Staat tat sich jedoch bei diesem Ansinnen schwer. Und da erschien den WTG-Gewaltigen der gerade anstehende Gerichtsfall Douglas Walsh geeignet, um ihn zum Präzedenzfall hochzustilisieren. Deshalb (in diesem Fall) auch ihr hochkarätiges Aufgebot.

Sind Fälle aus Deutschland bekannt, wo Zeugen Jehovas im Zusammenhang mit den sich durch ihre seinerzeitige Ersatzdienstverweigerung ergebenden Gerichtsfällen (einer von ihnen, Albert Grandath, ging gar bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte). Sind Fälle bekannt, dass da ihnen der finanzielle Atem ausging (juristische Kämpfe auszutragen ist bekanntlich in diesem Lande nicht "billig"). So scherte das die WTG relativ wenig. Die Kosten hatten die indoktrinierten Opfer ohnehin zu tragen, da es ja in WTG-Lesart ihre "eigene" (WTG indoktrinierte) Gewissensentscheidung war.

Nun aber Schottland. Da war es der WTG sogar wert, ihre führenden Spitzenfunktionäre eigens über den großen Teich zu schicken. Das deren Kosten der Douglas Walsh auch tragen musste, ist (zumindest in diesem Ausnahmefall) nicht bekannt.

Bedauerlicherweise musste die WTG in diesem Gerichtsspektakel aber registrieren. Ihr eigentliches Ziel hat sie nicht erreicht.
Das äußert sich dann auch in solchen Sätzen im WT-Bericht, wie der:

"Die zweite der zwei Hauptfragen: Ist der Beschwerdeführer ein 'regulärer Geistlicher' kraft seiner Ernennung als Pionier? als Versammlungsdiener? Der Richter entschied in dieser Frage gegen Walsh."

Missmutig muss die WTG zu diesem Aspekt des Spektakels registrieren:

"Der Richter jedoch vertrat die Auffassung, daß die Ordination an sich jemanden nicht zu einem 'regulären Geistlichen' mache, da alle Zeugen Jehovas ordinierte Prediger seien, und daß es beim Gericht liege, die Sache, soweit es das Nationale Militärgesetz des Landes betreffe, zu entscheiden.

Über den Ausdruck 'Prediger' oder 'Geistlicher' sagte der Richter: 'Um ein Geistlicher zu sein, muß der Betreffende erstens mit dem Amt eines Religionsgeistlichen bekleidet worden sein, und muß zweitens die religiösen Verordnungen seiner Gemeinschaft praktiziert haben oder wenigstens dazu berechtigt sein (denn so lese ich diese Worte). Ferner bin ich der Ansicht, daß diese zwei wichtigsten Voraussetzungen notwendigerweise einschließen, daß ein Geistlicher in geistigen Dingen gewissermaßen abgesondert ist von den gewöhnlichen Gliedern seiner Gemeinschaft.'

Der Richter wandte dann seine Definition auf Walhs Ernennung zum Versammlungsdiener an. Er protestierte gegen die Form der Ernennung: einen mit dem Stempel der Gesellschaft unterzeichneten Brief, und auch gegen die Tatsache, daß derselbe Brief dazu benutzt werde, andere Diener zu geringeren Ämtern in der Versammlung zu ernennen. Er folgerte, daß 'der Nachdruck entschieden mehr auf Administration als geistiger Führerschaft beruhe'.

Der Richter fand auch Mängel an der erforderlichen höheren Schulung eines Versammlungsdieners. Über die theokratische Dienstamtschule, in der ein Versammlungsdiener mindestens ein Jahr lang vor seiner Ernennung Schulung empfangen haben muß, sagte der Richter:

Es 'klingt nach Schulung, besonders im Verein mit den Anweisungen und dem vorgeschriebenen Studienplan'. Darauf sagte der Richter ... daß das 'dort Gelehrte von Kindern ... im zartem Alter verstanden werden könne.'"

So gesehen, wird man das Ergebnis dieser Gerichtsverhandlung, wohl eher als "Bauchklatscher" für die WTG deuten können. Und dies trotz des Umstandes, dass die WTG im Vorfeld, einige Hoffnungen, gerade in dieses Verfahren gesetzt hatte. Die Hoffnungen der WTG offenbaren sich auch in den folgenden Details aus vorgenannter WT-Berichterstattung:

"H. C. Covington ... der allgemeine Rechtsberater der Watch Tower Society, war schon für die Vorverhandlung in beaufsichtigender Eigenschaft zugegen gewesen. Nun wurde bestimmt daß er und zwei weitere langjährige Beamte von New York herüberfliegen sollten, um anläßlich des Prozesses Beweise vorzubringen. ...

Der Fall war so vorbereitet worden, daß F. W. Franz, der Vizepräsident der Gesellschaft, als erster den Zeugenstand einnehmen mußte. ...
Covington sprach über die Organisation der Zeugen Jehovas, ihre Zeremonien und Bräuche. Er erklärte den Aufbau der Organisation ... Er zeigte, daß es eine bestimmte, festumrissene Organisation ist ...
Grant Suiter, der Sekretär und Kassierer der Gesellschaft, behandelte ebenfalls die Funktionen der Pioniere und Versammlungsdiener und dann die Finanzierung der Organisation. Er hatte die Bilanzen der Gesellschaft bei sich und besprach sie vor Gericht. Die Zahlen zeigten, daß die Beiträge, die durch die Abgabe von Schriften hereinkommen, nicht Einzelpersonen oder die Gesellschaft bereichern, sondern sogar ungenügend sind um das weltweite Missionarswerk in seinem gegenwärtigen Ausmaß durchzuführen, und daß freiwillige Beiträge der Zeugen Jehovas die Differenz ausgleichen."

Weiter nahmen laut Bericht, auch noch hochrangige Vertreter des britischen Zweiges der WTG zusätzlich, mit an diesem Spektakel teil. Über das Ergebnis wurde schon berichtet.
Namentlich im englischsprachigen Raum, liegen über diesen für WTG-Verhältnisse, wohl als "Jahrhundertprozess" zu bezeichnende Spektakel auch einige, weiter ins Detail gehende Veröffentlichungen vor. Ein Teil von ihnen - zumeist in der Form einer indirekten Zitierung - ist über den Umweg, der Übersetzung aus dem englischsprachigen Raum, auch in einigen deutschen Publikationen zugänglich. Mit am ausführlichsten, zitiert vielleicht Raymond Franz (auch) in seinem zweiten Buch ("Auf der Suche nach christlicher Freiheit") daraus.

Als Details, die (auch) via der Franz'schen Rezeption mitgeteilt werden seien genannt.
Der Wortwechsel zwischen Franz und dem Ankläger:
Ankläger- Haben Sie sich mit dem Hebräischen vertraut gemacht?
Franz-
Ja
Ankläger -- So dass Sie über einen beträchtlichen sprachlichen Apparat verfügen?
Franz--
Ja, zum Gebrauch für meine Arbeit mit der Bibel.
Prosecutor-- Ich glaube, Sie sind in der Lage, die Bibel in Hebräisch, Griechisch, Spanisch, Portugiesisch, Deutsch und Französisch zu lesen und ihr zu folgen.
Franz--
Ja
Prosecutor-- Können Sie selbst dies hier ins Hebräische übersetzen?
Franz--
Was?
Prosecutor-- Diesen vierten Vers im zweiten Kapitel von 1. Mose?
Franz--
Nein.
(Fred Franz im Kreuzverhör. Beweise des Anklägers im Fall Douglas Walsh gegen The Right Honorable James Latham, Clyde, Scottish Court of Sessions, Mittwoch, 24. November 1954, Seite 7, Abschnitte A-B. und Seite 102, Abschnitt F.)

Hayden C. Covington "verewigte" sich mit dem nachfolgenden Statement:
Ankläger -- Es wurde falsche Prophetie verbreitet?
Antwort--
Ich stimme zu.
Ankläger -- Sie musste von den Zeugen Jehovas akzeptiert werden?
Antwort --
Das ist korrekt.
Ankläger -- Wenn ein Glied der Zeugen Jehovas zu dem eigenen Schluss kam, die Prophetie sei falsch, und das auch sagte, wurde er dann üblicherweise ausgeschlossen?
Antwort --
Ja ... Unsere Absicht ist es, Einheit zu haben.
Ankläger -- Einheit um jeden Preis?
Antwort --
Einheit um jeden Preis ...
Ankläger -- Und Einheit aufgrund zwangsweisen Annehmens falscher Prophetie?
Antwort --
Das räume ich ein.
Ankläger -- Und derjenige, der seine Ansicht äußerte, dass sie ... falsch sei, und der dann ausgeschlossen wurde, würde gegen den Bund verstoßen, wenn er getauft war?
Antwort --
Das ist richtig.
Ankläger -- Und wäre, wie Sie gestern ausdrücklich sagten, des Todes würdig?
Antwort --
Ich antworte unbedingt mit ja. Ohne Zögern.
Ankläger -- Bezeichnen Sie das als Religion?
Antwort --
Das ist es sicher.
Ankläger -- Nennen Sie das Christentum?
Antwort --
Ganz bestimmt.
(Beweise des Anklägers im Fall Douglas Walsh gegen The Right Honorable
James Latham Clyde, Scottish Court of Sessions, November 1954, Seiten
347-348)

Raymond Franz zitiert weiter aus der Zeugenaussage seines Onkels (des WTG-Vizepräsidenten F. W. Franz) wobei er die Kürzel
F: für Frage; und
A: für Antwort verwendet:

F.: Arbeiten Sie zusätzlich zu diesen regulären Veröffentlichungen von Zeit zu Zeit eine Anzahl theologischer Broschüren und Bücher aus und geben sie heraus?
A.: Ja.
F.: Können Sie mir folgendes sagen: Werden diese theologischen Veröffentlichungen und die Halbmonatsschriften benutzt, um Lehraussagen zu besprechen?
A.: Ja.
F.: Sieht man diese Lehraussagen innerhalb der Gesellschaft als maßgebend an?
A.: Ja.
F.: Steht es frei, sie zu akzeptieren, oder sind sie verpflichtend für alle, die Mitglieder der Gesellschaft sind und bleiben wollen?
A.: Sie sind verpflichtend.
F.: So, daß es praktisch als Ergebnis eine neue menschliche Gesellschaft geben wird?
A.: Ja. Es wird eine Neue-Welt-Gesellschaft unter neuen Himmeln geben, denn die früheren Himmel und die frühere Erde werden in der Schlacht von Harmagedon vergangen sein.
F.: Nun zur Bevölkerung dieser neuen Erde: Wird sie nur aus Zeugen Jehovas
bestehen?
A.: Am Anfang wird sie nur aus Zeugen Jehovas bestehen. Die Glieder des Überrests erwarten, diese Schlacht von Harmagedon genauso zu überleben wie eine große Schar dieser anderen Schafe. Der Verbleib des Überrests auf der Erde nach der Schlacht von Harmagedon wird aber nur zeitweilig sein, da er seinen irdischen Lauf treu bis zum Tod vollenden muß, aber die anderen Schafe dürfen, wenn sie ständig Gottes Willen gehorchen, für immer auf der Erde leben.
F.: Und werden diese disziplinarischen Maßnahmen tatsächlich
vollzogen, wenn sich die Situation ergibt?
A.: Ja.
F.: Nun, ich will Sie nicht noch mehr über diese Seite der Angelegenheit fragen, aber gibt es Verstöße, die als so schwerwiegend angesehen werden, daß sie einen Ausschluß ohne Hoffnung auf Wiederaufnahme rechtfertigen?
A.: Ja. Tatsache ist, daß der Ausschluß als solcher für den Ausgeschlossenen zur Vernichtung führen kann, wenn dieser niemals bereut und seinen Lauf ändert und wenn er außerhalb der Organisation bleibt. Für ihn gäbe es keine Hoffnung auf Leben in der neuen Welt. Es gibt jedoch eine zum Ausschluß führende Handlungskette, aus der derjenige mit Sicherheit nie zurückkönnte, und das ist die sogenannte Sünde gegen den Heiligen Geist.
F.: Stimmt es nicht, daß Pastor Russell den Zeitpunkt 1874 festsetzte?
A.: Nein.
F.: Es stimmt doch aber, daß er die Festsetzung des Zeitpunktes vor 1914 vornahm?
A.: Ja.
F.: Welchen Zeitpunkt setzte er an?
A.: Das Ende der Zeit der Heiden setzte er mit 1914 an.
F.: Hat er nicht 1874 als irgendein anderes entscheidendes Datum angesetzt?
A.:1874 verstand man allgemein als den Zeitpunkt des Zweiten Kommens Jesu im Geiste.
F.: Sagen Sie: Verstand man allgemein?
A.: Das ist richtig.
F.: Und wurde das als Tatsache herausgebracht, die von allen, die Zeugen Jehovas waren, akzeptiert werden mußte?
A.: Ja.
F.: Jetzt wird das nicht mehr angenommen, nicht wahr?
A.: Nein.
F.: Als Pastor Russell zu diesem Schluß kam, da gründete er die Ansicht doch auf eine
Auslegung des Buches Daniel, nicht wahr?
A.: Zum Teil.
F.: Und insbesondere auf Daniel, Kapitel 7, Vers 7 und Daniel, Kapitel 12, Vers 12?
A.: Daniel 7:7 und 12:12. Was sagten Sie, gründete er auf diese Schriftstellen?
F.: Seinen Zeitpunkt 1874 als entscheidenden Zeitpunkt und das Datum des Zweiten Kommens Christi?
A.: Nein.
F.: Als was, sagten Sie, setzte er es an? Ich habe das so dem von Ihnen
Gesagten entnommen. Da muß ich Sie wohl falsch verstanden haben.
A.: Er gründete nicht 1874 auf diese Schriftstellen.
F.: Er gründete es auf diese Schriftstellen in Verbindung mit der Ansicht, daß im Jahre 539 das Königreich der Ostgoten auf den Plan trat?
A.: Ja. 539 war ein Datum, das er bei der Berechnung benutzte. Aber 1874 gründete sich nicht darauf.
F.: Aber es handelte sich um eine Berechnung, die nun nicht mehr vom Direktorium der Gesellschaft angenommen wird?
A.: Das ist richtig.
F.: So habe ich also doch recht; ich bin nur bemüht, die Einstellung herauszufinden. Es wurde also die Pflicht und Schuldigkeit des Zeugen, diese Fehlberechnung zu akzeptieren?
A.: Ja.
F.: So muß die Gesellschaft also vielleicht in ein paar Jahren einräumen, daß das, was sie heute als Wahrheit herausgibt, dann falsch ist?
A.: Wir müssen eben abwarten.
F.: Und in der Zwischenzeit ist die Gesamtheit der Zeugen Jehovas weiter einem Irrtum gefolgt?
A.: Sie sind Mißverständnissen in bezug auf die Schrift gefolgt.
F.: Irrtum?
A.: Nun ja, Irrtum.
A.: Um ein ordinierter Diener zu werden, muß er ein Verständnis der in diesen Büchern enthaltenen Dinge erlangen.
F.: Aber wird man nicht durch die Taufe zu einem Diener ordiniert?
A.: Doch.
F.: Er muß daher also bei der Taufe diese Bücher kennen?
A.: Er muß die Vorhaben Gottes verstehen, die in diesen Büchern dargelegt sind.
F.: In diesen Büchern dargelegt; und dargelegt aus Auslegung der Bibel?
A.: Diese Bücher geben eine Darlegung der gesamten Schrift.
F.: Aber eine maßgebende Darlegung?
A.: Sie legen die Bibel oder die darin gemachten Aussagen dar, und der einzelne untersucht die Aussage und dann die Schrift und stellt fest, daß die Aussage von der Schrift gestützt wird.
F.: Er - Wie bitte?
A.: Er untersucht die Schrift, um festzustellen, ob die Aussage von der Schrift gestützt wird. Der Apostel sagt: "Vergewissert euch aller Dinge; haltet an dem fest, was vortrefflich ist."
F.: Ich habe Ihre Haltung so verstanden -bitte korrigieren Sie mich, wenn ich unrecht habe-, daß ein Mitglied der Zeugen Jehovas das, was in den Büchern steht, auf die ich Sie hinwies, als eine Art Bibel und als wahre Auslegung annehmen muß.
A.: Aber er tut das nicht unter Zwang; man gibt ihm das Recht als Christ, die Schriftstellen zu untersuchen, damit er die Bestätigung erhält, daß das von der Bibel gestützt wird.
F.: Und wenn er nun sieht, daß die Schriftstelle nicht von den Büchern gestützt wird oder auch umgekehrt, was wird er dann tun?
A.: Die Schriftstelle steht da als Stütze der Aussage, darum wird sie dort angeführt.
F.: Was tut jemand, wenn er sieht, daß zwischen der Schriftstelle und diesen Büchern eine Diskrepanz besteht?
A.: Sie müssen mir schon jemanden beibringen, der das findet, dann kann ich antworten oder er wird es tun.
F.: haben Sie damit auch sagen wollen, daß das einzelne Mitglied das Recht hat, die Bücher und die Bibel zu lesen und sich dann seine eigene Meinung zu bilden, was die richtige Auslegung der Heiligen Schrift ist?
A.: Er kommt---
F.: Würden Sie ja oder nein sagen und es dann näher ausführen?
A.: Nein. Möchten Sie, daß ich das jetzt begründe?
F.: Ja, wenn Sie wollen.
A.: Die Schriftstelle ist dort als Stütze für die Aussage angegeben. Wenn daher jemand die Schriftstelle nachschlägt und sich so die Aussage bestätigen läßt, dann gelangt er zu der schriftgemäßen Ansicht über den Stoff, zu dem schriftgemäßen Verständnis wie in Apostelgeschichte, Kapitel 17, Vers 11, wo es heißt, daß die Beröer edler gesinnt waren als die Thessalonicher, weil sie das Wort mit der größten Bereitwilligkeit aufnahmen, indem sie in der Schrift forschten, ob sich die Dinge so verhielten. Und wir erteilen Anweisung, diesem edlen Lauf der Beröer nachzufolgen und in der Schrift zu forschen, ob sich die Dinge so verhalten.
F.: Ein Zeuge hat dann doch wohl keine Alternative, als die im "Wachtturm", dem "Informator" oder in "Erwachet!" herausgegebenen Anweisungen als maßgebend anzunehmen und zu befolgen?
A.: Er muß sie akzeptieren.
F.: Gibt es für jemanden Hoffnung auf Rettung, der sich in einer Situation in der Welt, wo er die Traktate und Veröffentlichungen Ihrer Vereinigung nicht erhalten kann, allein auf die Bibel stützt?
A.: Er stützt sich ja auf die Bibel.
F.: Kann er sie dann richtig auslegen?
A.: Nein.
F.: Ich möchte nicht, daß wir uns gegenseitig Texte vorhalten, aber sagte Jesus nicht: "Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stürbe, [und wer lebt und an mich] glaubt, wird niemals sterben"?
A.: Ja.
F: Hat in religiösen Dingen jedes Mitglied des Direktoriums gleichviel zu sagen?
A: Der Präsident ist das Sprachrohr. Er hält die Reden, die einen Fortschritt im Bibelverständnis zeigen. Danach kann er andere Mitarbeiter im Hauptbüro vorübergehend beauftragen, andere Reden zu halten, in denen Teile der Bibel besprochen werden, auf die weiteres Licht gefallen ist.
F: Sagen Sie bitte, wird über die Fortschritte, wie Sie es nennen, von den Direktoren abgestimmt?
A: Nein
F: Wie werden sie dann zu offiziellen Verlautbarungen?
A: Sie werden dem Herausgeberkomitee vorgelegt, und ich prüfe sie an Hand der Bibel und gebe meine Zustimmung Dann leite ich sie an Präsident Knorr weiter, und Präsident Knorr trifft die endgültige Entscheidung.
F: Und dem Direktorium werden sie überhaupt nicht vorgelegt?
A: Nein

Hayden C. Covington wand sich nach dem Bericht von Raymond Franz in diesem Verhör noch wie folgt:
F.: Ist es nicht unbedingt notwendig, wahrheitsgemäß in religiösen Dingen zu reden?
A.: Ja, sicher.
F.: Gibt es Ihrer Ansicht nach in einer Religion Raum für eine Änderung der Auslegung der Heiligen Schrift von Zeit zu Zeit?
A.: Es gibt allen Grund für eine Änderung der Auslegung der Heiligen Schrift, wie wir sie sehen. Unser Blick wird klarer, weil wir sehen, wie sich mit der Zeit die Prophetie erfüllt.
F.: Sie haben -entschuldigen Sie das Wort- falsche Prophetie
verbreitet?
A.: Wir haben -ich glaube nicht, daß wir falsche Prophetie verbreitet haben; es hat da Aussagen gegeben, die waren irrig, so würde ich es ausdrücken, und unangebracht.
F.: Ist es bei der heutigen Weltlage ein höchst wichtiger Aspekt, zu wissen, ob der Prophetie eine konkrete Bedeutung gegeben werden kann, wann Christi zweites Kommen stattfand?
A.: Das ist es, und wir sind immer bestrebt gewesen zu sehen, daß wir die Wahrheit haben, ehe wir uns äußern. Wir stützen uns auf das bestmögliche uns zur Verfügung stehende Material, können aber nicht warten, bis wir vollkommenes Wissen haben. Wenn wir das nämlich täten, dann könnten wir nie etwas sagen.
F.: Lassen Sie uns den Faden etwas weiterspinnen. Daß das zweite Kommen des Herrn im Jahr 1874 stattfand, war als etwas verbreitet worden, dem alle Mitglieder der Zeugen Jehovas zu glauben hatten?
A.: Damit kenne ich mich nicht aus. Sie sprechen da über etwas, von dem ich nichts weiß.
F.: Sie haben Mr. Franz' Aussage mitbekommen?
A.: Ich habe Mr. Franz' Angaben gehört, aber ich kenne mich mit dem, was er darüber sagte, nicht aus. Deshalb kann ich nicht mehr darauf erwidern als Sie, der Sie gehört haben, was er gesagt hat.
F.: Lassen Sie mich bitte aus dem Spiel.
A.: Was ich im Gerichtssaal gehört habe, ist die Quelle meiner Kenntnis.
F.: Sie haben die Literatur Ihrer Bewegung studiert?
A.: Ja, aber nicht die gesamte. Ich habe nicht die sieben Bände der "Schriftstudien" studiert und auch nicht das, was sie jetzt über 1874 erwähnen. Ich kenne mich da ganz und gar nicht aus.
F.: Nehmen Sie als von mir gegeben an, es sei von der Gesellschaft verbreitet worden, Christi zweites Kommen fände 1874 statt.
A.: Unterstellt, es sei so, dann ist das eine hypothetische Feststellung.
F.: War das Veröffentlichung falscher Prophetie?
A.: Es war Veröffentlichen falscher Prophetie, es war eine falsche Aussage oder eine irrige Aussage über die Erfüllung von Prophetie, die falsch oder irrig war.
F.: Und das hatte von der Gesamtheit der Zeugen Jehovas geglaubt zu werden?
A.: Ja, sie müssen nämlich verstehen, daß wir in Einheit sein müssen; wir können keine Uneinigkeit haben, wo eine Menge Leute alle möglichen Wege gehen. Von einer Armee wird erwartet, daß sie im Gleichschritt marschiert.
F.: Sie glauben doch aber nicht an die Berechtigung weltlicher Armeen?
A.: Wir glauben an die christliche Armee Gottes.
F.: Glauben Sie nun an die Berechtigung weltlicher Armeen?
A.: Darüber erlauben wir uns keine Feststellungen. Wir predigen nicht gegen sie, wir sagen bloß, daß die Armeen der Welt, wie die Nationen der heutigen Welt, ein Teil der Organisation Satans sind, und wir haben nicht an ihnen teil. Wir predigen nicht gegen den Krieg, wir nehmen nur in Anspruch, davon befreit zu werden. Das ist alles.
F.: Kommen wir jetzt auf den Kern zurück. Es wurde falsche Prophetie verbreitet?
A.: Ich stimme zu.
F.: Sie mußte von den Zeugen Jehovas akzeptiert werden?
A.: Das ist korrekt.
F.: Wenn ein Glied der Zeugen Jehovas zu dem eigenen Schluß kam, die Prophetie sei falsch, und das auch sagte, wurde er dann üblicherweise ausgeschlossen?
A.: Ja, wenn er das sagte und weiterhin Unruhe verursachte. Wenn nämlich die gesamte Organisation etwas glaubt, auch wenn es falsch ist, und jemand kommt daher und versucht, seine Ideen unter die Leute zu bringen, dann gibt es Uneinigkeit und Unruhe, kein Marschieren im Gleichklang. Wenn eine Änderung kommt, sollte sie aus der richtigen Quelle kommen, von der Leitung der Organisation, der leitenden Körperschaft, nicht von unten nach oben. Sonst hätte nämlich jeder so seine Vorstellungen, und die Organisation würde zerfallen und in Tausende verschiedener Richtungen gehen. Unsere Absicht ist es, Einheit zu haben.
F.: Einheit um jeden Preis?
A.: Einheit um jeden Preis, weil wir glauben und dessen gewiß sind, daß Jehova Gott unsere Organisation benutzt und ihre leitende Körperschaft zu ihrer Führung, auch wenn von Zeit zu Zeit Fehler gemacht werden.
F.: Und Einheit aufgrund zwangsweisen Annehmens falscher Prophetie?
A.: Das räume ich ein.
F.: Und derjenige, der seine Ansicht äußerte, daß sie, wie Sie sagen, falsch sei, und der dann ausgeschlossen wurde, würde gegen den Bund verstoßen, wenn er getauft war?
A.: Das ist richtig.
F.: Und wäre, wie Sie gestern ausdrücklich sagten, des Todes würdig?
A.: Ich glaube---
F.: Würden Sie nun ja oder nein sagen?
A.: Ich antworte unbedingt mit ja. Ohne Zögern.
F.: Bezeichnen Sie das als Religion?
A.: Das ist es sicher.
F.: Nennen Sie das Christentum?
A.: Ganz bestimmt
F.: Im Zusammenhang mit Irrtümern standen Sie in einem ziemlich ausführlichen Kreuzverhör über Ansichtsunterschiede, die es vielleicht in der maßgebenden Darstellung der Schrift die Jahre hindurch seit Gründung der Gesellschaft gegeben hat, und ich meine, sie haben zugestimmt, daß es da Unterschiede gegeben hat.
A.: Ja.
F.: Sie haben auch ganz freimütig beigepflichtet, daß Personen, die zu irgendeiner Zeit die maßgebende Darstellung nicht akzeptieren wollen, mit ihrem Ausschluß aus der Gesellschaft rechnen müssen, mit den geistigen Folgen, die das vielleicht mit sich bringt.
A.: Ja, das habe ich gesagt, und das stelle ich nochmals fest.

Die Vernehmung des Grant Suiter wird mit den Worten zitiert:
F.: Wie sieht die Stellung eines Dieners der Gesellschaft in dieser Hinsicht aus?
A.: Er muß die Voraussetzungen erfüllt haben, von denen zuvor gesprochen wurde, er muß Reife und Verstand und geistiges Verständnis besitzen, um die Versammlung zu leiten. Er muß die eben erwähnte Schulung in der Theokratischen Dienstschule haben, im Felddienst selbst führend vorangehen, lehrfähig sein, und sonst noch Fähigkeiten haben, die die Schrift festgelegt hat. Wissen Sie, der Mensch kann keine Fähigkeiten bestimmen, die die Schrift selbst nicht festlegt.
F.: Das ist allgemein gesagt. Aber um auf die eigentliche Praxis zu kommen, er muß nun also die Theokratische Dienstschule besuchen, nicht wahr?
A.: Ja.
F.: Und dort findet er die Bibliothek vor?
A.: Ja.
F.: Erwartet man von ihm nicht, daß er sich mit den Publikationen der Gesellschaft vertraut macht?
A.: Ja, sicher.
F.: Kann er nun eigentlich nach Ansicht der Zeugen Jehovas ein Verständnis der Schrift ohne die Publikationen der Gesellschaft haben?
A.: Nein.
F.: Er kann nur durch die Publikationen ein richtiges Verständnis der Schrift haben?
A.: Ja.
F.: Ist das keine Anmaßung?
A.: Nein.
F.: Sie haben die Aussage darüber gehört, daß man 1874 als wesentliches und entscheidendes Datum schließlich für falsch gehalten hat und daß 1925 ein falscher Zeitpunkt war? Was diese zwei Punkte angeht: Allen Zeugen Jehovas zu der Zeit wurde auferlegt, sie als die Wahrheit zu akzeptieren, und zwar uneingeschränkt?
A.: Das ist richtig.
F.: Sie stimmen zu, daß das Falsches zu akzeptieren hieß?
A.: Nein, nicht ganz. Die Punkte, die verkehrt waren, waren es deshalb, weil wir uns irrten, aber wichtig ist das, was insgesamt dabei herauskam. All die Jahre des Dienstes von Zeugen Jehovas, seit der Gründung der Gesellschaft, der Pennsylvania Corporation, hat es ein ständiges Hinwenden der Menschen mit Herz und Sinn zu Gottes Wort und seinen gerechten Grundsätzen gegeben, und es wurde ihnen die geistige Kraft gegeben, für das einzutreten, was nach ihrem Wissen richtig ist, Jehovas Namen hochzuhalten und sein Königreich zu verkünden. Man kann die nebensächlichen Punkte, die berichtigt worden sind, einfach nicht mit der Bedeutung der Hauptsache vergleichen, der Anbetung Jehovas Gottes. Die ist all die Jahre hindurch im Sinn von Jehovas Zeugen und anderen Personen verankert worden.

Geschrieben von gert  am 01. August 2005 19:49:06:

Als Antwort auf: Re: 1. 8. 1955 (Vor fünfzig Jahren) geschrieben von Drahbeck am 01. August 2005 06:48:54:

Hmmm. Das Verhandlungprotokoll stimmt einen schon nachdenklich.---Armee Gottes! Einheit, für den Preis von Falschaussagen. Ausschluss, auch bei nachgewiesener Falschheit der Prophezeihung Hmmm. Hmm. DAs ähnelt doch sehr den strategisch inqusitorischen Massnahmen der katholischen Kirche.

Geschrieben von Drahbeck am 01. August 2005 06:50:32:

Als Antwort auf: Re: 1. 8. 1955 (Vor fünfzig Jahren) geschrieben von Drahbeck am 01. August 2005 06:48:54:

In dieser WT-Ausgabe auch noch beachtlich, die Fortsetzungserie "Neuzeitliche Geschichte der Zeugen Jehovas", mir dem Abschnitt über die endgültige Einführung der Diktatur in der WTG-Organisation

Geschrieben von Drahbeck am 08. August 2005 06:38:35:

Als Antwort auf: Re: 1. 8. 1955 (Vor fünfzig Jahren) geschrieben von Drahbeck am 01. August 2005 06:50:32:

Der griechische Philosoph Epikur, gehört eigentlich nicht zu jenen, über die seitens der Zeugen Jehovas sonderlich viele Worte verloren werden. Lieber halten sie es da mit dem übergehen. Eine seltene Ausnahme von dieser Regel gibt es allerdings zu registrieren. Da wurde er doch tatsächlich einmal in "Erwachet!" vom 8. 8. 1955 etwas näher vorgestellt. Nun gehören "Erwachet!"-Artikel nicht zu den "Studienartikeln" der Zeugen Jehovas. Es ist daher fraglich, wieviele diesen Artikel tatsächlich gelesen; und wenn, ob es sich nicht eher blos um ein "überfliegen", denn einer intensiven Lektüre handelte.

Einige wesentliche Aussagen aus dem "Epikur, der Materialist" überschriebenen Artikel seien deshalb nachstehend vorgestellt.

EPIKUR war ein altgriechischer Philosoph, der vom Jahr 342 bis 270 v. Chr. lebte. Ein Philosoph behauptet ein Freund (philos) der Weisheit [sophia) zu sein. Jeder Philosoph hat seine eigene Philosophie, was im Grunde genommen eine Lebensauffassung ist. Grundsätze, nach denen er seine Handlungsweise richtet. Man könnte sagen, jede Person, die nicht andere für sich denken läßt, habe eine Philosophie entwickelt oder angenommen, die ihrem Bedürfnis entspricht.

Wenn man von Epikur hört, denkt man an die Epikureer. Heute versteht man unter einem Epikureer einen „wählerischen, feinschmeckerischen und gleichzeitig in seinen Genüssen (besonders) des Essens und Trinkens schwelgerischen Menschen". Obschon Epikur kein solcher „Epikureer" war, werden doch jene, die den Bauch zu ihrem Gott machen, Epikureer genannt.

Epikur wurde auf der griechischen Insel Samos geboren. Im Alter von achtzehn Jahren ging er nach Athen, um Philosophie zu studieren. Alexander der Große verbannte ihn eine Zeitlang. Nach seiner Rückkehr gründete er die als „Garten des Epikur" bekannte Schule, in der er „die Ruhe eines heiteren Gemüts" lehrte. Die Anhänger seiner
Philosophie nannte man Epikureer. Als Kultus blühte der Epikureismus sieben Jahrhunderte lang. …

Epikur huldigte dem Hedonismus, der im Wörterbuch von Webster als eine Lehre definiert wird, nach der „Glückseligkeit das höchste oder bedeutendste Gut des Menschen sei, und daß die sittliche Pflicht erfüllt sei durch die Befriedigung der nach Lust strebenden Instinkte und Neigungen. Die wichtigsten Vertreter des Hedonismus des Altertums waren die Epikureer und die Kyrenaiker."

Epikur wurde „Vater des Materialismus" genannt und auch der „erste reine Materialist in der Geschichte der westlichen Philosophie". Er gab vor, an das Dasein von Göttern zu glauben, doch scheint dies lediglich eine Konzession an das gläubige Volk gewesen zu sein, denn er lehrte, das Weltall sei nicht von ihnen erschaffen worden; sie seien von derselben Materie gemacht wie der Mensch und das übrige Universum, nämlich aus Atomen (Philosophen vor ihm haben die Atomlehre schon entwickelt); und daß die Götter zu weit entfernt seien von der Erde, um sich darum zu kümmern, was auf ihr vorgehe; es sei daher Torheit, ihnen zu opfern oder zu ihnen zu beten. Die Religion diene einem guten Zweck, weil sie die Menschen veranlasse, danach zu streben, den Göttern ähnlich zu werden.

Er argumentierte: „Entweder will Gott die Übel beseitigen und kann es nicht, dann ist er schwach. Wenn er kann und nicht will, dann ist er mißgünstig. Wenn er aber will und kann, woher kommen dann die Übel?" Er sagte, das „Leben des Menschen sei ein zu verrückter Schwank, um das Produkt eines vernünftigen Dramatikers zu sein. Kein weiser Gott würde den Bau eines Tempels zu seinen Ehren anordnen und dann zulassen, daß er durch seinen eigenen Blitz zerstört werde. Keine gnädige Vorsehung würde einen jungen Mann von einer gefährlichen Krankheit genesen lassen, und ihn dann einem noch schrecklicheren Tod auf dem Schlachtfeld preisgeben!"

Epikur sagte: „Befreit euch von der Todesfurcht und der Furcht vor den Göttern", und er verband seine Auffassung über Gott mit dem Glauben, daß mit dem Tod alles ende. Der Mensch hat wohl eine Seele; diese nimmt ihren Anfang bei seiner Geburt und hört beim Tode des Körpers auf zu existieren; die Seele füllt den Körper wie Wasser einen Krug; beim Tode zerbricht der Krug, und das Wasser fließt aus, die Atome der Seele zerstreuen sich. Man könnte sagen, Epikur habe an eine Art Nirwana geglaubt, denn er sagte: „Das Leben ist eine bittere Gabe", und der Gedanke, daß der Tod alles ende, sollte Grund zur Freude sein, weil es keine Fortsetzung unseres qualvollen Lebens bedeute, noch Strafe für Fehler, die wir während unseres bewegten Erdenlebens begangen haben'.

Menschen, die die Auffassungen Epikurs teilen, sagen: „Laßt uns essen und trinken, denn morgen sterben wir." Und dies war auch seine Philosophie. Er ermunterte jedoch nicht zu Schwelgerei. Im Gegenteil, er redete stark der Mäßigkeit das Wort, weil nur durch Mäßigkeit die Glückseligkeit von Dauer sein könne. Darin unterschied er sich sehr von Aristippos, jenem anderen Apostel des Hedonismus und Begründer der Kyrenaischen Schule, der uneingeschränktes Schwelgen in den Genüssen des Lebens lehrte; je größer die Intensität, desto größer die Glückseligkeit. Epikur dagegen betonte mehr die Dauer der Glückseligkeit als ihre Art oder Intensität.

„Naturgemäß ist jedem Organismus sein Wohl wichtiger als das eines anderen", daher strebe man nach seiner eigenen Glückseligkeit. Die Lust ist Anfang und Ende des seligen Lebens. Wir wählen jedoch nicht jede Lust, sondern gehen über viele Lustempfindungen hinweg, wenn sich aus ihnen ein Übermaß an Lästigem ergibt. Geistigen Genüssen wie Freundschaft haftet keine Bitterkeit an, diese sind daher den körperlichen Genüssen vorzuziehen. Infolge des Genusses, den Freundschaft bedeutet, ist es viel wichtiger, mit wem wir essen, als was wir essen.

Nach Epikur plant keine göttliche Vorsehung unser Leben, sondern es ist lediglich ein Zufall in einem mechanischen Universum; wir können es jedoch glücklich gestalten, wenn wir wollen, oder mindestens interessant. Dies können wir unter anderem tun,
indem wir so wenig Verantwortung übernehmen wie möglich. Die Wissenschaft ist nur notwendig, um den Menschen von Aberglauben und religiösen Ängsten zu befreien; wäre er nicht mit diesen behaftet, so könnte er gut unwissend bleiben. Warum soll man ein „Ideal" erstreben in den schönen Künsten? Die Poesie tat er ab als „Geschwätz der Poeten". Man meide extreme Liebe und extremen Haß; man ereifere sich nicht wegen der Politik, sondern trachte nach einem ruhigen Geist; man strebe nach Selbstgenügsamkeit, dem kostbarsten Gut. Heiraten soll man nicht, denn was ist eher dazu angetan, einem die Ruhe des Geistes zu rauben als ein zänkisches Weib oder undankbare Kinder? Über die Fleischeslust schrieb er einem Freund: „Ich habe vernommen, dass bei Dir die Bewegung des Fleisches nach dem Genusse der Liebe besonders heftig drängt. Wenn Du nun den Gesetzen nicht zuwiderhandelst, die gute gegebene Sitte nicht verletzest, keinen von Deinen Nächsten betrübst, das Fleisch nicht aufreibst und das zum Leben Notwendige nicht verbrauchst, dann folge Deinem Wunsche, wie Du willst. Es ist allerdings undenkbar, daß Du nicht an eine der genannten Schwierigkeiten stößt, denn die Liebesdinge haben noch niemals genützt; man muß zufrieden sein, wenn sie nicht geschadet haben." Hier muß erwähnt werden, daß Epikur in dieser Beziehung tat, was er lehrte, denn er führte einen keuschen Lebenswandel und legte weit größeren Wert auf Freundschaften als auf das Essen.

Die Philosophie des Epikur ist ohne Grundsatz. Tugend mag zu Glückseligkeit führen und tut es auch oft; so weit sie das tut, sollte sie geübt werden, aber nur, wenn es sich lohnt. Der Spruch: „Die Tugend trägt den Lohn in sich" ist für den Epikureer Ketzerei und Torheit. Für ihn gibt es keine abstrakte Gerechtigkeit. Sie ist nicht unabhängig vorhanden, daher ist die Ungerechtigkeit an sich kein Übel. Ein Mensch, der ganz allein auf einer Insel lebt, könnte handeln, wie er wollte, weil seine Handlungen nur ihn berühren. Epikur scheint dies östlichem religiösem und philosophischem Gedankengut entnommen zu haben, denn der Buddhismus sagt, daß eine Handlung nur dann schlecht sei, wenn ein anderer dadurch geschädigt werde. Epikur riet, ungerechtes Handeln, Stehlen, Lügen, Betrügen, usw. zu meiden, aber nicht, weil diese Dinge übel seien, sondern weil sie sich nicht lohnen wegen des Schmerzes, verbunden mit der Schmach, entdeckt zu werden, oder der Strafe, die sie eintragen, .ja weil sie nicht einmal die Furcht vor diesen Dingen wert seien.

Epikur lehrte auch gutnachbarliche Beziehungen, nicht weil dies edel und recht, sondern weil es vorteilhaft ist, weil es sich bezahlt macht. Will man leben, muß man auch andere leben lassen; will man nicht ausgebeutet werden, soll man auch andere nicht ausbeuten. Freundschaften verschönern das Leben und erleichtern den Tod, ohne daß sie zu viele Pflichten mit sich bringen.

Paradoxerweise gründete Epikur seine materialistische Philosophie offensichtlich auf die Existenz des Übels. Aber man mag fragen, ob er zu seiner Auffassung durch objektive Überlegung gekommen sei oder durch ein unbewußtes, subjektives Verlangen, dass die eigene Lustempfindung als das höchste Gut des Menschen gelten möge. Die Glückseligkeit spielte bei ihm die wichtigste Rolle, Glückseligkeit, entspringend aus Genüssen wie Freundschaften, und ermöglicht durch die Abwesenheit von Schmerz; aus Seelenfrieden und Selbstgenügsamkeit. Man fliehe daher Pflichten und Bildung. Daß seine Philosophie ein Fiasko ist, zeigt jedoch seine Bemerkung, das „Leben sei bitter" und den Tod sollte man begrüßen, weil er das Ende unseres „chaotischen" Lebens bedeute.

Ergänzend kann man noch vergleichen:

home.datacomm.ch/mik/ba/e/epikur/

http://de.wikipedia.org/wiki/Epikur

Als "Kontrastprogramm" vergleiche man auch
die Philosophie des Albert Schweitzer

Geschrieben von Drahbeck am 15. August 2005 05:19:30:

Als Antwort auf: Re: 8. 8. 1955 (Vor fünfzig Jahren) geschrieben von Drahbeck am 08. August 2005 06:38:35:

"Der Kommunismus ist ein Antichrist, indem er Christus und sein Königreich als rechtmäßigen Herrscher und des Menschen einzige Hoffnung zu ersetzen sucht."
Diesen markigen Satz, kann man (unter anderem) im "Wachtturm" vom 15. 8. 1955 lesen.
Was bedeutet diese Aussage? Doch wohl auch dies. Es gäbe in WTG-Sicht nur ein "Entweder - Oder" Ihre Ideologie wäre die "einzige Hoffnung". Das diese "Hoffnung" beispielsweise 1925 schon "baden ging". Darüber wird selbstredend nicht reflektiert. Die WTG "tibetanische Mühle" besagt ja, es gäbe nur die "Hoffnung" ihrer Illusionsverkäufer.

Sicherlich gibt es noch ein paar mehr Illusionsverkäufer auf diesen Planeten. Das ist unbestritten. Wenn jedoch die eigenen Seifenblasen als "die Ultima ratio" angepriesen werden, wird es schon mehr als bedenklich.

Wie man weis, artete der Konflikt Zeugen Jehovas - Kommunisten in gefährliche Dimensionen aus. Beide Totalitarismen die da aufeinander prallten, waren nicht in der Lage und willens, dem Widerpart ein Lebensrecht zubilligen. Beide setzten ihre Politik der unversöhnlichen Härte bis zur letzten Konsequenz fort.
Mitte der 1950er Jahre machte sich die WTG noch Hoffnung; ihr Mitgliederzuwachs würde, wie in den ersten Jahren nach 1945, in Deutschland (auch Ostdeutschland) weiter rasant ansteigen. Die zeitweilige "Delle" nach dem 1950er Verbot hatte sie ja bereits überwunden.

Als einen Fingerzeig in der Richtung deutete man in WTG-Kreisen auch die nachfolgende "Erfahrung", die der "Wachtturm" glaubte in genannter WT-Ausgabe unbedingt seinen Lesern zum besten geben zu müssen. Man las da:

"In Ostdeutschland sind in der Gemeinde Y. viele Methodisten zu finden. Einer von ihnen, den die Lehren der Methodisten nicht mehr befriedigten, und der besonders davor Abscheu hatte, wie sich seine Versammlung mit den Kommunisten auf Kompromisse einließ, kam in Berührung mit Jehovas Zeugen. Bald bezog er Stellung, wurde getauft und verkündigte eifrig die gute Botschaft von Gottes Königreich. Drei Monate waren nach seiner Taufe vergangen, als sich eines Morgens auf seinem Wege nach dem Arbeitsplatz plötzlich der SSD, die Staatssicherheitspolizei, auf ihn stürzte und ihn schleunigst zu einem wartenden Lastwagen brachte.

Wochenlang wußten seine Angehörigen nicht, was geschehen war, da ihm nicht erlaubt wurde, mit ihnen in Verbindung zu treten. Dies veranlaßte sie, sich die Dinge zu überlegen, und als das nächste Mal ein Zeuge Jehovas an ihre Türe kam, baten sie ihn hereinzutreten und vereinbarten ein Heimbibelstudium mit ihm. Es ging denn auch nicht lange, und die ganze Familie nahm am Studium teil, und ein weiteres Studium wurde in der Wohnung von Freunden begonnen.

Sechs Monate später konnte der Zeuge Jehovas, den man inzwischen vor Gericht gestellt und zu mehren Jahren Gefängnis verurteilt hatte, Besucher empfangen. Man stelle sich seine große Freude vor als seine Tochter ihn mit den Worten begrüßte "Mein Papa - und nun auch mein Bruder!" Ja, bis zu diesem Zeitpunkt hatten acht Angehörige seiner Familie Stellung bezogen und waren als Zeugen Jehovas getauft worden, der älteste mit 84 und der jüngste mit 15 Jahren. In diesen sechs Monaten war die Ortsversammlung der Zeugen von 12 Personen auf 22 angewachsen!"

Was besagt dieser Bericht? Doch wohl auch dieses. In gewissen soziologischen Kreisen, namentlich in Sachsen, dort wieder besonders im Erzgebirge, erwies sich Religion als ein Katalysator, der politisches Unbehagen an den obwaltenden politischen Rahmenbedingungen aufzunehmen und zu kanalisieren vermochte. Der ostdeutsche Staat in den Jahren vor seinem Mauerbau, taumelte mit Sicherheit von einer in die andere wirtschaftliche und damit auch Politikverdrossenheit erzeugende Krise. Waren die Ostberliner noch relativ privilegiert. So sah das in der "tiefsten Provinz" erheblich anders aus. Nutznießer dessen war letztendlich auch die WTG. Historiker reden nicht zu Unrecht davon, das eigentliche "Gründungsdatum" der DDR lag eigentlich erst nach deren Mauerbau. Erst ab diesem Zeitpunkt gelang es halbwegs, den Niedergang (oder Nichtaufschwung) zu stoppen. Damit begannen auch für die WTG die Blütenträume zu zerrinnen, es würde für sie immer weiter nur aufwärts gehen.

Ihre Bestandswahrung war ihr möglich, das ist unbestritten. Aber das war es dann auch schon. Es gibt also sehr wohl eine "Wechselwirkung" zwischen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und der Konjunkturphase der Illusionsverkäufer.

Mutmaßlich wird sich das in Folgewirkung von solchen Stichworten wie "Hartz IV" auch zukünftig erneut bestätigen.

Auch andernorts gab es ein spannungsgeladenes Verhältnis zwischen Kommunisten und Zeugen Jehovas. Über ein solches, nämlich in Italien, berichtet die gleiche "Wachtturm"-Ausgabe. Dort aber waren durchaus andere Rahmenbedingungen, und andere daraus sich ergebende Resultate zu registrieren.

Der "Wachtturm" schreibt:
"Trotz priesterlicher Anklagen und päpstlicher Exkommunikationen erobert die Marxsche Theorie die Sinne und die Stimmen der Italiener. In diesem Propagandakrieg versucht eine verlierende Seite feige, 'Ansehen zu bewahren', indem sie für ihre Pleite andere tadelt. Gerade das tat das italienische Episkopat am 1. Februar 1954, als es der Welt sagte, 'protestantische Propaganda ... fördert offensichtlich ... den atheistischen Kommunismus."

Der "Wachtturm" meint nun, dass was da als "protestantische Propaganda" tituliert wurde, beziehe sich in Sonderheit auf ihn selbst. Und in Kommentierung diesen Umstandes führt er dann aus:
"Man hat in Italien große Schritte in Richtung der Freiheit der Anbetung gemacht, aber nicht ohne Schwierigkeiten. Wenn kommunistenfreundliche Zeitungen in ihren Spalten über Schmähungen und unfaire Behandlungen religiöser Minderheiten berichten, so geht es ihnen nicht um die richtige Lehre oder um Sympathie und Unterstützung anderer Religionen, sondern darum, aus den undemokratischen und verfassungsverletzenden Aktionen gegen Minderheiten Kapital zu schlagen."

Die WTG kommt aber nicht umhin zu registrieren, dass in ihrem Clinch mit der katholischen Kirche in Italien, sie eine gewisse (begrenzte) Unterstützung dort in kommunistischen Publikationen erfuhr. Da ist man in Brooklyn aber "ganz hin- und hergerissen" angesichts dieses Umstandes. Nachdem man sich dann wieder etwas gesammelt, meint man doch klar wieder auf das eindeutige Feindbild verweisen zu können. Das liest sich dann in diesem "Wachtturm" so:

"Die Tatsachen zeigen nämlich, daß die Kommunisten nicht ernstlich an geistigen Dingen interessiert sind, handle es sich um katholische oder nichtkatholische Angelegenheiten. Sie interessieren sich hauptsächlich für die materiellen Dinge dieser Erde. Die Kommunisten machen sich lächerlich über jene, die an die Verheißungen des Königreiches Gottes unter Christus glauben. Sie nennen sie Feiglinge und Schmarotzer.

Die kommunistische Presse macht die Bibel lächerlich und besudelt christliche Prediger, die Gottes Wort lehrten. Nimm als Beispiel folgenden Bericht der kommunistischen Zeitung 'La Veritd' aus Brescia, Italien. Darin nannte man Jehovas Zeugen 'amerikanische Spione, die als 'Missionare' getarnt sind', und sagte weiter:
'Sie gehen von Haus zu Haus und predigen mit der 'Heiligen Schrift' Unterwürfigkeit unter den von den Amerikanern vorbereiteten Krieg.' Weiterhin behaupten sie fälschlicherweise, diese Missionare seien bezahlte Agenten von Bankiers in New York und Chikago und wären bemüht, 'Informationen jeder Art über Männer und die Tätigkeit [kommunistischer] Organisationen zu sammeln'.
Der Schreiber schloß:
'Es ist Pflicht der Arbeiter, die wissen, wie sie ihr Land gut verteidigen können ... vor diesen gemeinen, als Pastoren getarnten Spionen die Türe zuzuschlagen.'"

Weiter meint der "Wachtturm" die italienischen Kommunisten wie folgt charakterisieren zu können:
"Viele italienische Kommunisten haben nichts dagegen, daß ihre Frauen und Kinder die katholische Kirche besuchen. Sie glauben, weil Frauen und Kinder eine Art Religion wünschen, könnte es auch die gleiche alte Religion sein, die ihnen ihre Väter lehrten. Ihr Standpunkt ist der, daß die religiösen Lehren der Katholischen Kirche nicht schaden. Es ist nur der Reichtum der Kirche und die Stellungnahme der Kirche auf der Seite der kapitalistischen Länder, was sie stört. Doch die katholische Religion ist die größte Religion Italiens - eine Tatsache, die die stimmensuchenden Kommunisten wohl anerkennen. Wie wiederholte offizielle Erklärungen beweisen, hätten die Kommunisten gerne die Katholische Kirche als Partner, eher als irgendeine andere Religion in Italien. ...

Die katholische Hierarchie mag über die 'schädlichen' Wirkungen nichtkatholischer Propaganda innerhalb der Grenzen des katholischen Italiens sagen, was sie will. Wenn sie aber religiöse Minderheiten anklagt, sie würden Italiens Kommunismus helfen, und dieser würde sie begünstigen, mit ihnen sympathisieren und sie unterstützen, dann setzt sie sich selbst sehr der Kritik aus, und ihre Anklage erweist sich für sie als ein Bumerang."

Geschrieben von Drahbeck am 22. August 2005 05:21:35:

Als Antwort auf: Re: 15. 8. 1955 (Vor fünfzig Jahren) geschrieben von Drahbeck am 15. August 2005 05:19:30:

„Befreit oder versklavt die Wissenschaft den Menschen?" Diese Frage stellt „Erwachet!" in seiner Ausgabe vom 22. 8. 1955. Wenn man die Zeugen Jehovas „Paradiesbilder" kennt, die nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben, darf man wohl erwarten, auch diesmal „Holzschnittartige" Thesen serviert zu bekommen. Um es vorweg zu sagen. Man wird bezüglich einer solchen Erwartung, nicht „enttäuscht".

„Erwachet!" belehrt:
„Das Streben der Wissenschaft ging dahin, durch neue Erfindungen, besonders von Maschinen, den Menschen mühsame körperliche Arbeit zu ersparen. Das 'Maschinenzeitalter' brach an, aber anstatt ein Heiland zu sein, ist dieses 'Ungetüm' ein harter Fronvogt, ein Sklaventreiber der Menschen geworden. Die zahlreichen Erfindungen, welche in den vergangenen Jahren gemacht wurden, haben viel dazu beigetragen, daß der Mensch Gott und die unermeßlichen Naturschätze weniger würdigt. Sie haben die Menschen veranlaßt, Antwort auf das Wie und Warum, von Menschen zu erwarten."

Mit letzterem Satz dürfte deutlich geworden sein, welche Sorge die WTG eigentlich umtreibt. Es ist salopp gesagt, dieselbe Sorge, die ein Kinobesitzer gegenüber der Existenz des Fernsehens hat.

Weiter geht es bei „Erwachet!" mit der nostalgischen Verklärung:
„Dem modernen Produktionsprozeß opfern Männer und Frauen unzählige Tagesstunden, Heim, Familie, Kinder, Jugend, Liebe und berufliche Tüchtigkeit. Dafür verspricht die Wissenschaft Reichtum, Geschwindigkeit und Macht. Ähnlich wie Esau, so hat der moderne Mensch sein 'Geburtsrecht der Freiheit' um ein Linsengericht verkauft. Die Menschen sind Sklaven jener Maschinen-'Götter' geworden, die sie sich selbst gemacht haben."

Aber „Erwachet!" weiß auch „Rat". Und so belehrt denn im Ausklang der „Artikel"
„Es ist daher nicht befremdend, daß Gott die Weisheit dieser 'Verstandes'-Welt als Torheit bezeichnet, und sagt, er werde den Verstand der Verstandesmenschen hinwegtun."

Man meint der „alten Welt" weiter attestieren zu können:
„Sie hat keine Zeit für Gott oder seine kommende neue Welt. Wie eine Seifenblase schwebt sie hierhin und dorthin, bis sie in der Schlacht von Harmagedon in Nichts zerstiebt."

Man muss „Erwachet!" zugestehen, dass der Vergleich mit der Seifenblase gar nicht mal so abwegig ist. Allerdings, die zu klärende Frage dabei ist die; wessen Ideologie die tatsächliche Seifenblase ist!

Geschrieben von Drahbeck am 01. September 2005 03:55:01:

Als Antwort auf: Re: 22. 8. 1955 (Vor fünfzig Jahren) geschrieben von Drahbeck am 22. August 2005 05:21:35:

Die Fortsetzungsserie "Neuzeitliche Geschichte der Zeugen Jehovas" geht in der "Wachtturm"-Ausgabe vom 1. 9. 1955 besonders auf die Rutherford'sche Radio-Verkündigung ein. Stolz wird berichtet. Seit 1927 bediente man sich dazu kommerzieller Radiostationen. Man kommt nicht umhin anzumerken:
"Dieser Nachrichtenweg kostete die Gesellschaft Millionen von Dollar, die alle während der Jahre der großen Depression von den Brüdern beigesteuert wurden."

Es ist wohl angebracht, einen Moment bei dieser Aussage zu verweilen. "Von den Brüdern ...?" Welche "Brüder"?

Polemik beiseite. Auch Zeitzeuge William Schnell berichtet beispielsweise über die Jahre der großen Depression in den USA. Wie da seitens der Bibelforscher die Rutherford'schen Schriften gar im Tausch gegen alte Autobatterien und Kühler an den Mann (respektive die Frau) gebracht wurden. Wenn es schon soweit ist, dass relativ billige Literatur (gemessen an sonstigen Buchhandelspreisen) nur auf diese Weise abgesetzt werden kann; dann sagt das doch wohl einiges über die wirtschaftliche Lage insgesamt, zu jener Zeit aus. Auch in Deutschland ist ja der Begriff der Weltwirtschaftskrise, die sich hierzulande als Steigbügelhalter für Hitler auswirkte, in den Geschichtsbüchern dokumentiert.

Zu Zeiten Rutherford's waren die Bibelforscher in den USA (wie auch Herbert H. Stroup in seiner 1945 in den USA erschienenen Dissertation belegt), noch eine ausgesprochene "Unterklassen-Religion". Und die Leutchen, die da selbst alte Autobatterien und -Kühler in Zahlung nahmen. Ausgerechnet die sollen nun für Rutherford's Radioambitionen Millionenbeträge aufgebracht haben? Ein bisschen abenteuerlich diese These.

Da hat (wenn auch nicht Dokumentenmäßig belegte) die These aus der früheren Sowjetunion, ein weitaus höheres Maß an Plausibilität. Dort schätzte man nämlich ein; dass die Rockefellers und Co, im wesentlichen Umfang die Rutherford'schen Radioambitionen sponserten. Rockefeller und Co (und das ist nachweisbar) sponserten auch andere Religionen. Das also auch Rutherford - zumindest zeitweilig - einen Anteil von diesem "Kuchen" abbekam ist ziemlich offenkundig. Den Großbürger (namentlich den in den USA) hat schon seit jeher eine besondere Frage umgetrieben. Die Frage, die der deutsche Reichskanzler Bismarck mal dergestalt auf den Punkt brachte, dass die Religion dem V o l k e erhalten bleiben müsse. Und gewichtiger Teil dieser Verdummungspolitik ist auch die WTG-Religion. Wessen ganzes Sinnen und Trachten nur auf das nie kommende "Paradies" ausgerichtet ist, der hat in der Tat keine Zeit und Kraft, in der Gegenwart, etwa politisch etwas zu bewirken. Und das ist gewollt. Vom Großbürger gewollt, der dessen Nutznießer ist. Da kann man es sich schon mal leisten, quasi als "Anschubfinanzierung", ein paar Milliönchen herüberzureichen. Nicht unbedingt im Sinne der "persönlichen Bereicherung" (das wohl weniger). Aber sehr wohl in dem Sinne, die Sinne der Menschen mit Opiatgedanken zu füllen. Das damals neue Radio erschien als eine angemessene technische Option dazu. Die 1925-Krise hatte die Rutherford-Organisation überlebt. Somit ihre Lebensfähigkeit unter Beweis gestellt.

Wenn USA-Kreise selbst über verdeckte Zahlungen den Nazidiktator sponserten. Warum sollten sie es nicht auch bei Rutherford, quasi vor der eigenen Haustür tun? Es spricht einiges dafür, dass diese Mechanismen ab etwa 1927 tatsächlich in Kraft traten.

Geschrieben von D. am 27. Juli 2005 11:24:00:

Als Antwort auf: Es war alles so hohl, so hohl! geschrieben von Drahbeck am 12. Februar 2005 15:23:34:

Ein Bericht über das Buch von Martina Schmidt: "Ich war eine Zeugin Jehovas"
www.dradio.de/dkultur/sendungen/kritik/400103/

Geschrieben von Drahbeck am 31. Juli 2005 07:32:02:

Wohl dem Bereich der Werbefinanzierten Sender zuzuordnen. Mit einer "Reportage" über den ZJ-Kongress. In den darin enthaltenen Interviews begegnet man auch der ZJ-Technologie, neuralgische Punkte zu relativieren bzw. nicht wirklich auf sie einzugehen. Etwa bei der gestellten Frage nach der Rolle der Frau in der ZJ-Organisation. In bewährter Halbwahrheitsverkündigungsstrategie wird gesagt, sie nähmen ja auch an der "Theokratischen Predigtdienstschule" teil. Indes dass ihnen Leitungsämter, analog zur als Beispiel genannten kathoischen Kirche prinzipiell verwehrt sind wird "dezent" unterschlagen.

Im Umfeld der Webseite werden auch noch einige wenige Links genannt. Pikant auch der "Jehovas Zeugen Kritik" überschriebene. Deshalb "pikant" weil es sich dabei um eine der unzähligen Vorformen auf dem Lexikonprojekt Wikipedia handelt, den die dortige Zeugenfraktion inzwischen aber gelöscht hat. Dennoch kann man vereinzelt, andernorts noch solchen Vorformen begegenen, und Köln TV zitiert eine solche.

www.koelnguckt.de/

zeugen_jehovas_kritik.definition-info.de/

Aus dem Begleittext des Fernsehsenders
Seit vielen Jahren feiern Deutschlands Zeugen Jehovas im Kölner Stadion ihren jährlichen Bezirkskongress mit mehr als 10.000 Glaubensbrüdern und Schwestern aus der Region. Für drei Tage widmen sich die Gläubigen in einem Gemeinschaftserlebnis dem Bibelstudium und der gegenseitigen Ermutigung. Höhepunkt des Kongresses ist die Taufe von rund 100 neuen Mitgliedern, die sich unter großem Beifall des Publikums in einem großen Swimmingpool mitten im Stadion unter Wasser tauchen lassen.
Die Gemeinschaft, die in Deutschland seit dem Sommer 2005 als öffentlich anerkannte Religionsgemeinschaft den großen Kirchen gleichgestellt ist, hat ca. 200.000 Mitglieder. Das Glaubensleben ist für jeden Zeugen der zentrale Lebensmittelpunkt, die Bibel in ihrer Gesamtheit aus Altem und Neuem Testament eine unumstößliche Autorität, an der nicht gerüttelt wird. Die Zeugen, die für ihren Glauben im Nationalsozialismus und in der DDR verfolgt wurden, sind an Kritik und Anfeindungen aus der Mehrheitsgesellschaft gewöhnt. Weil sie mit Begriffen wie „Theokratie" (Gottesstaat) operieren, wird ihnen ein gespaltenes Verhältnis zur pluralistischen Demokratie nachgesagt. Auch der überwunden geglaubte „Satan" (Teufel) und ein vor-aufklärerischer Umgang mit Minderheiten (z.B. Homosexualität = Hurerei) bringt ihnen den Vorwurf der Intoleranz und der Rückwärtsgewandtheit ein.
Zur weiteren Recherche empfehlen wir ...

Geschrieben von D. am 27. Juli 2005 06:40:21:

Als Antwort auf: Bluttransfusion geschrieben von D. am 26. Juli 2005 12:24:29:

Während der Bayerische Rundfunk verhältnismäßig ausführlich über diesen Fall berichtete, ist er der "Badischen Zeitung" nur eine Kurzmeldung wert:

KURZ GEMELDET Mutter verblutet
In Landau (Bayern) ist eine Frau unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes an den Folgen des hohen Blutverlustes gestorben. Die Zeugin Jehovas hatte eine Bluttransfusion abgelehnt.

Geschrieben von DZ am 27. Juli 2005 22:57:28:

Als Antwort auf: Re: Bluttransfusion geschrieben von D. am 27. Juli 2005 06:40:21:

Röttgers, Hanns Rüdiger; Nedjat, Schide
Zeugen Jehovas: Kritik am Transfusionsverbot nimmt zu
Deutsches Ärzteblatt 99, Ausgabe 3 vom 18.01.2002, Seite A-102 / B-86 / C-84
THEMEN DER ZEIT

Die Zeugen Jehovas lehnten Bluttransfusionen bisher auch bei vitaler Indikation ab. Dagegen hat sich in den eigenen Reihen Widerstand formiert.
www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=30076

Geschrieben von D. am 27. Juli 2005 11:19:17:

Als Antwort auf: Re: Bluttransfusion geschrieben von D. am 27. Juli 2005 06:55:34:

Ein kommentierender Bericht zu diesem Fall.

In dem kommentierenden Bericht auch die Angabe des berichtenden Journalisten:

"In den beiden Kreiskrankenhäusern in Landau und in Dingolfing gibt es, wie in vielen Krankenhäusern, so genannte „Zellsaver", die eine Art Selbsttransfusion ermöglichen, und so den Einsatz von fremdem Blut reduzieren können. Unter bestimmten Umständen kann damit Wundblut aufgefangen und dem Körper wieder zurückgegeben werden. In dem tragischen Landauer Fall hätte dieses Gerät aber nicht zum Einsatz kommen können. "

Dazu wäre allerdings noch anzumerken, da der Journalist das nicht tat. Auch diese Variante der Eigenbluttransfusion wird von Linientreuen Zeugen Jehovas abhelehnt.

Geschrieben von Drahbeck am 28. Juli 2005 11:24:25:

Als Antwort auf: Re: Bluttransfusion geschrieben von D. am 27. Juli 2005 11:19:17:

Das war wohl vorausszusehen. Jegliches selbstkritisches Gefühl entbehrend, wird jetzt auf der Gutachtentour herumgeritten.
Noch ein thematischer Bericht zu diesem Fall.

Parsimony.14032

Geschrieben von D. am 27. Juli 2005 13:59:20:

Als Antwort auf: Re: Bluttransfusion geschrieben von D. am 27. Juli 2005 11:19:17:

Diskussion um die Prinzipien der Zeugen Jehovas entbrannt, titelt ein weiterer Bericht.

...Empörung und Unverständnis dominieren in diesen Tagen die Reaktionen vor Ort. Sowohl das Thema Patientenverfügung als auch die Ablehnende Haltung solch lebensrettender Eingriffe in dieser Glaubensgemeinschaft sorgen für eine breite Diskussion.

Geschrieben von D. am 28. Juli 2005 06:47:47:

Als Antwort auf: Re: Bluttransfusion geschrieben von D. am 27. Juli 2005 13:59:20:


... aber warum griffen die Ärzte nicht ein?
fragt ein weiterer Bericht.

Diese Frage ist eher unter dem Gesichtspunkt Publikumsmeinung zu sehen.

Unter juristischen Gesichtspunkten muss das zwangsweise, etwas anders gesehen werden.

Ein Verwandter (77): „Wir sind entsetzt. Das sind Fanatiker, das war wie Mord!"

Irmgard (32) und Andreas C. (38) bei ihrer Hochzeit vor fünf Jahren. Für ihre große Liebe trat die Katholikin den Zeugen Jehovas bei

Geschrieben von Drahbeck am 28. Juli 2005 05:19:22:

Als Antwort auf: Re: Bluttransfusion geschrieben von D. am 27. Juli 2005 13:59:20:

Versuch einer Rekonstruktion..
Laut dem WTG-Buch „Babylon die Große ist gefallen" war es die englische „Watchtower"-Ausgabe vom 1. Juli 1945, welche erstmals die ZJ-Bluttransfusions-Doktrin einführte.

Ergänzend muss man noch hinzufügen. Der deutsche „Wachtturm" konnte in der Schweiz, nach einer Zwangspause ab Mitte 1940, erst wieder ab Oktober 1944 erscheinen. Einen wesentlichen Unterschied gab es aber in den Jahren 1944/45 noch. Der deutsche „Wachtturm" konnte vorerst nur einmal monatlich erscheinen. Hingegen erschien das englische Original auch zu dieser Zeit, ungebrochen zwei mal monatlich. Diesem Umstand ist es wohl zuzuschreiben, dass der fragliche Blutartikel im deutschen „Wachtturm" nicht nachweisbar ist. Man ist einzig und allein als Beleg auf das englischsprachige

Noch eine Beobachtung. In genannter „Watchtower"-Ausgabe gibt es nur einen Hauptstudienartikel „Immovable fort he Right Worship" überschrieben (S. 195 – 204). Der ist auch mit den Zeugen üblichen „Studienfragen" versehen. Das Thema Blut kommt darin zwar mit vor. Aber die Gesamtkonzeption dieses Artikels ist doch weiter gespannt. Das beginnt schon damit, dass man ihn ihm noch der zeitbedingten Zeugen Jehovas-These begegnet; der Teufel würde mittels „Religion" die Menschen von Gott wegziehen wollen. Zu jener Zeit noch, galt in den Augen der Zeugen, der Begriff „Religion" als etwas abscheuliches, als „Gimpelfang", und verächtlich wurde die religiöse Konkurrent als „Religionisten" tituliert. Erst auf dem 1950er Zeugen Jehovas-Kongress in New York 1950 wurde dann auch dieser zugespitzten These der Laufpass gegeben.

Dann benutzen die „Wachtturm-Schreiber den Psalm 16 als Aufhänger für ihre interpretierenden Ausführungen. Sonderlich „streng" indes halten sie sich nicht an jene Bibelvorlage, denn in jenem Psalm liest man ja auch die Sätze:
„Darum freut sich mein Herz wirklich, und meine Herrlichkeit ist geneigt zu frohlocken.
Auch mein eigenes Fleisch wird in Sicherheit weilen.
Denn du wirst meine Seele nicht im Scheol lassen.
Du wirst nicht zulassen, daß dein Loyalgesinnter die Grube sieht.
Du wirst mich den Pfad des Lebens erkennen lassen.
Freuden bis zur Sättigung sind bei deinem Angesicht;
Da ist Lieblichkeit zu deiner Rechten immerdar."

Vorstehendes nach der Zeugeneigenen „Neue Welt Übersetzung" zitiert, wird meines Erachtens in der Bibelübersetzung von Hermann Menge deutlicher artikuliert, wenn in letzterer der Vers 10 mit den Worten wiedergegeben wird:
„Denn du gibst meine Seele (= mein Leben) dem Totenreich nicht preis, du lässt deinen Frommen nicht schaun die Vernichtung."

Es ist also in der Konsequenz von einer Lebensbewahrung die Rede. Letzteres kann man von der ZJ-Blutdoktrin so wohl nicht sagen.

Als nächstes begegnet man der These, der Teufel habe schon seit Abels Tagen die „wahren Diener Gottes" verfolgt. Als neuzeitliches Beispiel, dass man nun glaubt siegreich überstanden zu haben, verweist man auch auf die „Nazistisch-faschistische Vatican Totalitätsherrschaft". Die nun überstanden zu haben; in diesem Kontext will man dann doch wohl den zitierten Psalm 16 interpretiert wissen.

„Der Misserfolg des Gegners, treue {ergebene} Männer wegzuführen von der Anbetung Jehovas, sogar unter religiös {gottgläubig} Verfolgungen und Martyrium, wurde veranschaulicht
vom Fall David, dem Krieger-Hirten. David im prophetischen Vorbild" (sinngemäß –nicht wörtlich) zitiert.

Unter Hinweis auf die „neue internationale Nachkriegsordnung", der man ein Scheitern prophezeit, verweist man erneut auf Psalm 16 als darin „vorhergesagt".

Etwas weiter begegnet man dann in der Tat einem „Die HEILIGKEIT DES BLUTES" überschriebenen Zwischenabschnitt. Da wird dann schon mal auf den englischen „Wachtower" vom 15. Dezember 1927 verwiesen, der sich schon mal zum Thema Blutessen geäußert habe. Das Thema Bluttransfusion" war allerdings im Jahre 1927 noch nicht akut.
„Ein Grund für den Tag der Rache Gottes, sei die grobe Übertretung durch die Nationen des mit Jehova' geschlossenen "immerwährenden {ewigen} Bund.. Dieser Vertrag wurde von ihm gemacht mit Noah nach der Ankunft aus der Arche, und war es symbolisiert durch den Regenbogen, den Gott verursachte."

In diesem Kontext wird dann auch noch ergänzend auf das in der Apostelgeschichte erwähnte „Apostelkonzil" verwiesen, mit seiner Aufrechterhaltung des Blutverbotes.
Dann meint der „Watchtower" auf 1. Chronika 11: 17-19 verweisen zu sollen, wo man gemäß der NW-Übersetzung liest:
17 Nach einer Weile bekundete David sein Verlangen und sprach: „O daß ich einen Trunk Wasser aus der Zisterne von B hätte, die sich beim Tor befindet!" 18 Darauf erzwangen sich die Drei ihren Weg in das Lager der Phillister und schöpften Wasser aus der Zisterne von Bethlehem die am Tor ist, und trugen es dann und brachten es zu David. Und David wollte es nicht trinken, sondern goß es für Jehova aus. 19 Und er sagte dann: „Es ist im Hinblick auf meinen Gott für mich undenkbar, dies zu tun! Sollte ich das Blut dieser Männer trinken, die ihre Seele eingesetzt haben? Denn unter Einsatz ihrer Seele haben sie es gebracht." Und er wollte es nicht trinken.

Dies nun meint der WT in dem Sinne deuten zu können, dass David damit dokumentieren wolle, das Blutverbot strikt einzuhalten. Darüber dass dies doch eine großzügige Auslegung ist, denn es ist doch nur vom beschaffen von Trinkwasser unter großer Gefahr im Feindesland die Rede. Darüber gibt sich der WT dann schon keine Rechenschaft mehr. Mit dem großzügigen Auslegen, hält er es ja generell.

Dann wird auch noch auf das Verhältnis des David zu Jonathan verwiesen und ausgedeutet. Auch dabei bleiben Fragen zurück. Erinnert sei daran, dass Rutherford in seinem Buch „Rettung" geradezu diesem Thema ein signifikantes Bild veröffentlichen ließ (in der deutschen Ausgabe in Schwarz-weiß. In der englischen Ausgabe hingegen in Farbe

Dann meint der WT zu wissen, dass unter barbarischen Völkern der Brauch bestanden habe, das Blut besiegter Feinde zu trinken. Und in diesem Kontext wird dann erstmals der Begriff der Bluttransfusion eingeführt. „Selbstständig" ist der WT dabei aber auch nicht. Er verweist als seine Gewährsleute auf die „Enzyklopädie-Amerikana" Revidierte Ausgabe von 1929, Band 4. Dort soll berichtet sein, dass schon die alten Ägypter Experimente in Sachen Bluttransfusionen machten. In neuerer Zeit soll dann beim Papst Innozenz VIII im Jahre 1492 eine solche veranstaltet worden sein, die drei Jugendlichen das Leben kosteten, aber den Papst trotzdem nicht rettete.
Und genau dieser Aspekt, wird dann ja auch in dem eingangs genannten „Babylon"-Buch wiederholt.

Weiter geht's dann, immer noch in Zitierung mit der „Enzyklopädie-Amerikana", das die Entdeckung des Blutkreislaufes durch Harvey ein weiterer Meilenstein gewesen sei.
Zu letzterem kann man vergleichen:
www.onmeda.de/lexika/persoenlichkeiten/harvey.html
Daraus entwickelte sich perspektivisch dann auch die Bluttransfusionstechnologie, die dann wohl in den 1940er Jahren auch in das Bewusstsein der Wachtturm-Schreiber gelangten.

In Fortsetzung ihres vermeintlich „strengen Biblizismus" und unter Hinweis auf den Wasser vergießenden David, glaubt man jedoch auch dazu, eine negative Haltung einnehmen zu sollen. So wie man schon zuvor, wie in Artikeln des „Goldenen Zeitalters" nachweisbar, zu Impfungen negativ eingestellt war, und den diesbezüglichen Abscheu auch durch den Umstand geschürt sei, dass bei der Entwicklung von Impfseren, nicht selten bakteriell provoziertes Blut, Ausgangsstoff dafür ist.
Geschrieben von DZ am 27. Juli 2005 22:36:37:

Als Antwort auf: Re: Bluttransfusion geschrieben von D. am 27. Juli 2005 13:59:20:

So würde ich das betiteln. Eine Bluttransfusion hätte den Ausschluss aus der Gemeinschft bedeutet. Der Ausschluss bei Jehovas Zeugen bedeutet kurz gesagt: TOD in Harmagedon. Zeugen Jehovas sind dacon überzeugt, dass Harmagedon bald kommt.

Für mich hat diese irregeführte Frau aus falscher Angst und aufgrund falscher Hoffnungen die Jehovas Zeugen vermitteln, ihr Leben aufgegeben.

Harmagedon kommt nie. Es wird allerdinsg auch nie ein Paradies geben.

Jehovas Zeugen verweigern Bluttransfusionen mit der Begründung, die Bibel verbiete den Genuss von Blut. Bei der Nahrungsaufnahme, man vergleiche hier das Verhalten gläubiger Juden und Moslems, ist die Beachtung des Bibelgebotes nicht mehr feststellbar. Jedoch werden jährlich aufwendige Anleitungen hinsichtlich der Verweigerung von Bluttransfusionen gegeben. Andererseits ist die Verwendung von Blutbestandteilen weitestgehends erlaubt. nur weiß dieses der normale Zeuge Jehovas in der Regel nicht im Detail. Ärzten werden über ausgewählte Personen Informationen gegeben und im Bedarfsfall Patienten vermittelt. Ist das ein Weg, ärztliche Kritik zu vermeiden und so, eine 'heimliche' Änderung der Lehre herbeizuführen? Oder formal weiter zu lehren, sich aber tatsächlich anders zu verhalten? Werden die Mitglieder in der Lehre getäuscht? Mit der Bulgarischen Regierung wurde vereinbart, im Falle von Bluttrasnfusionen einzelne Zeugen Jehovas nicht zu exkommunizieren (kein Ausschluss aus der Gemeinschaft).
HOFFEN und HARREN macht viele zum Narren

Geschrieben von DZ am 27. Juli 2005 22:41:39:

Als Antwort auf: Aus Angst vor Harmagedon gestorben geschrieben von DZ am 27. Juli 2005 22:36:37:

Was mich jedoch immer wieder Wunder: Abgeleitet wird dieses Handlungsweise von dem biblischen Verbot, Blut zu essen und nur Fleisch von ausgebluteten Tiere. es verwundert mich jedoch, dass gerade dies bei JZ offensichtlich nicht beachtet wird. Jeder Dönerstand wird akzeptiert und an jedem Wurststand wird gegessen.

Die Argumentation lautet dabei etwas überspitzt formuliert: "Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß"

Warum kommt diese Einstellung nicht auch bei der medizinischen Behandlung zur Anwendung? "Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß" würde analog zur Praxis der Nahrungsaufnahme bei medizinischer Behandlung bedeuten: Wenn ich nicht weiß dass der Arzt eine Bluttransfusion gibt oder mit andere Blutbestandteile direkt oder in Kombination verabreicht, dann muss ich kein schlecchtes Gewissen haben.

Geschrieben von DZ am 27. Juli 2005 22:44:53:

Als Antwort auf: Ausschluss bei Annahme von Blutprodukten geschrieben von DZ am 27. Juli 2005 22:41:39:

Es gibt keine wirkungsvollere Methode, die Geistesgestörtheit des "treuen und verständigen Sklaven" im Hinblick auf ihr "Blutdogma" aufzuzeigen, als die ständig wechselnden Lehrmeinungen in einer tabellarischen Aufstellung zu zeigen. wtcleanup hat den Zeitraum von 1892 bis 1995 erfaßt, ihn aber - um den Thread nicht übermäßig zu überlasten - für das Forum stark reduziert.

Die Tabelle ist in Originalgröße auf der Website von http://www.geo cities.com /wtcleanup unter LETZTES UPDATE oder MEDIZIN - BLUT-DOGMA der WTG - eine heillose Konfusion. Sie beinhaltet Angaben über die WT-Literatur, Datum, Seite und Themenbereich, sowie "Dogmen-Laufzeit". Die Farbe ROT = Verboten, GRÜN = Erlaubt.

Geschrieben von DZ am 27. Juli 2005 22:51:28:

Als Antwort auf: Die Perfektion der Irreführung geschrieben von DZ am 27. Juli 2005 22:44:53:

Jehovas Zeugen wollen nur eine religiöse Sonderrolle einnehmen mit der sie vorgeben ganz besonders den Willen Gottes zu achten oder dass nur sie von Gott akzeptiert werden.

Die Führung der JZ versucht mit allen Mitteln Sonderrollen zu produzieren. An diesen Besonderheiten die nur bei Jehovas Zeugen zu finden sind, wird festgemacht, dass nur sie, Jehovas Zeugen, die Wahrheit haben und nur sie wahre Gottesanbeter sind.

Hallo Bauer,
Du sprichst mir aus dem Herzen. Genauso ist es!
Es kommt der WTG gar nicht auf eine gewissenhafte Bibelauslegung an.

Man muß mit Gewalt anders sein. Je mehr man von der üblichen Bibelauslegung abweicht, desto besser. Weiter ist wichtig, daß man auf alle Fragen eine "Antwort" hat. Nichts darf offen bleiben. Und daß man ein "geschlossenes Lehrsystem" anbieten kann.

Das bedingt ein "passendmachen" von Bibelstellen, daß es einen Kenner der Schrift grausen kann. Nur ein Beispiel für viele: ihre Zweiklassenhoffnung.

Weil man in den 30er Jahren plötzlich ca. 100 000 Zeugen stark war (also gefährlich nahe an 144 000), mußte eine neue "Erkenntnis" her. Jetzt ist praktisch über Nacht 98% des Neuen Testaments nur für die 144 000 gültig und das "Fußvolk" darf sich mit dem Rest begnügen plus Prophetien aus dem AT, die gar nicht für die Menschen des Neuen Bundes bestimmt sind.

Es ist und bleibt ein umsatzorientiertes Verlagsunternehmen mit der "Handelsware Bibel".

Geschrieben von magnusfe am 26. Juli 2005 20:07:46:

Als Antwort auf: Bluttransfusion geschrieben von D. am 26. Juli 2005 12:24:29:

Und wie steht es bei Zeugen Jehovas die diese Regelung noch beachten mit dem Spenden von Eigenblut fur künftige Notfälle ?

www.jesus.de.vu

Geschrieben von Raimund am 26. Juli 2005 21:08:24:

Als Antwort auf: Eigenblut ... geschrieben von magnusfe am 26. Juli 2005 20:07:46:

Ist nicht gestattet. Gemäß dem mosaischen Blutverbot ist Blut, das den Körper verlassen hat, nach Ansicht der ZJ zu verwerfen. Alternativ ist aber die Anwendung von Maschinen gestattet, die das Blut über einen angeschlossenen externen Kreislauf, parallel zum körpereigenen Kreislauf, aufbereiten und es anschließend zum Körper zurückführen. Wichtig ist: das Blut darf den Kreislauf nicht verlassen!

Geschrieben von Rudi am 28. Juli 2005 00:03:45:

Als Antwort auf: Re: Eigenblut ... geschrieben von Raimund am 26. Juli 2005 21:08:24:

ach ja und so detailliert steht das in der Bibel???
In welcher Übersetzuung??
Kein Eigenblut, kein Bluttransfusionen, die Leben retten kann???? Wo wird einem das Recht auf Selbstentscheidung abgesprochen??
Nennt man das nun im indivduellen Fall, das persönliche Sterben für Jesus Christus, für Gott oder für die Auslegungen der WTG?

Bei mir steht lediglich wortwörtlich: genießt kein Blut...
Wenn ihr diese Regel beachtet, tut ihr recht (Gute Nachricht)
Wo steht, dass man mit Nichtauferstehung oder mit dem Tod in Harmagedon bestraft wird, wenn man für sich selbst beschließt, Eigenblut oder Bluttransfusionen zu nehmen??

Typisch: Im Namen Gottes verbieten wir Blut....
Hallo, durch den freien Willen wird man frei!!!

Christen stehen nicht mehr unter dem mos. Gesetz!!!!

Geschrieben von DZ am 27. Juli 2005 23:01:53:

Im Wachtturm vom 15.06.2004 wird das Thema Blut hervorgehoben. Allerdings wohl mehr die selten vorkommende medizinische Verwendung. Blut-Verweigerung bei der Nahrungsaufnahme, obwohl es für alle ZJ das tägliche Leben betrifft, bleibt nachrangig. Eigentlich verwunderlich, wenn vordergründig so sehr auf die "Heiligkeit des Blutes" abgezielt wird. Gläubige Moslems betrachten da wohl mehr das 'Blut-Verbot' als gläubige Zeugen Jehovas. Wenn es um die Begriffe Reinheit und Blut in der Nahrung, sprich ausgeblutetes Fleisch geht, sind gläubige Juden sicherlich ganz besonders zu erwähnen. Koscher - ein Begriff der weit bekannt ist.

Meinungsäußerung zum Thema Blut von depesche

Geschrieben von Depesche am 28. Juli 2005 17:37:58:

Geschrieben von Depesche am 28. Juli 2005 16:48:06:
Postings-Überschrift redaktionell verändert
Depesche wrote:
> [...] In Bayern ist eine Frau wegen ihrer religiösen Überzeugung
> unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes verblutet. Als Zeugin
> Jehovas habe die Patientin eine notwendige Bluttransfusion
> ausdrücklich abgelehnt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Ärzte
> mussten sich dem Willen der Frau fügen.
Mussten nicht.
Das sehe ich anders: m.E. haben sich die Ärzte der Unterlassenen
Hilfeleistung mit Todesfolge nach dem StGB schuldig gemacht, denn man
muss ja auch Prioritätern setzen können. Was ist wichtiger, wenn zwei
Gesetze sich widersprechen? Eine rein formelle Einhaltung der
Religionsfreiheit und die daraus resultierende Erfüllung des - dem
Selbstmordgedanken gleichgestellten - okkulten Wunsches des Patienen,
der unvermeidlich zum Tod führen muss, oder Rettungsmaßnahmen zu
ergreifen, um Leben zu retten? Die Priorität erkennt man schon an dem
für die Verletzung der jew. Gesetze vorgesehenen Strafmaß.
Übrigens: Die strafrechtlich relevante Unterlasung der Hilfeleistung
greift bei jedem Selbstmordversuch, denn jeder Selbstmörder befindet
sich in einer psychischen Ausnahmesituation. D.h, jeder ist zur
Hilfeleistung verpflichtet, zumal es nicht bekannt ist, wie der
Selbstmordkandidat unter normalen Bedingungen, d.h. außerhalb der
Einflüsse, die ihn zum selbstmordversuch getrieben haben, denken und
handeln würde (in diesem Fall ohne den psychischen Einfluss der Sekte).
Unter diesen Aspekten dürfte man auch die Rechtmäßigkeit der Anwendung
der Glaubensfreiheit in solchen Fällen anzweifeln, denn seit der
Trennung der Kirche vom Staat steht der Staat grundsätzlich über der
Kirche, deren interne Gesetze nicht mit den Gesetzen des Staates
kollidieren dürfen. Insofern ist die Interpretation des Herrn
Staatsanwalts über die Einhaltung des Willens des Patienten in diesem
Fall mehr als fragwürdig.
> Bei einer Obduktion seien keine Hinweise auf ein Fremdverschulden am
> Tod der zweifachen Mutter gefunden worden, sagte Oberstaatsanwalt
> Alfons Obermeier. "Die Mediziner haben sich richtig verhalten."
Wir sind aber ein blöder Staatsamwalt... Dass solche Leute überhaupt
Arbeit haben und eines Tages für solchen Murks auch eine dicke Rente
beziehen werden...
> Die behandelnden Ärzte seien verpflichtet gewesen, den Willen der
> 32-jährigen Patientin zu respektieren, erklärte Obermeier.
Nochmals: Es gibt auch noch andere gesetzl. Verpflichtungen, die Vorrang
genießen.
> Andernfalls hätten sich die Mediziner der vorsätzlichen
> Körperverletzung schuldig gemacht.
"Verletzung", indem man dem Patienten etwas Gutes tun will?
Auch wenn: Was ist ein schlimmeres Vergehen: Eine "Korperverletzung" als
lebensrettende Maßnahme oder die Unterlassene Hilfeleistung mit -
*vorsehbarer!!* - Todesfolge?
Übrigens: Machen sich die Malteser / Johaniter auch der
"Körperverletzung" schuldig, wenn sie bewusstlose Unfallopfer noch im
Notarztwagen an den Tropf anschließen, damit diese nicht noch während
des Transports vom Unfallort ins Krankenhaus verbluten?
> Nach der Geburt eines gesunden Kindes war es nach Angaben des
> Mediziners bei der Frau zu Nachblutungen gekommen, die sich nicht
> stillen ließen. Daraufhin habe der jungen Frau die Gebärmutter
> entnommen werden müssen. Eine notwendige Bluttransfusion habe die
> Frau mehrfach abgelehnt. Auch in ihrem Mutterpass habe die 32-Jährige
> erklärt, dass sie keine Bluttransfusion wolle.
Das braucht man in solchen unvorgesehenen Situationen dem Patienten ja
gar nicht erzählen! Es stimmt schon, das Ärzte dokumentationspflichtig
sind, aber welcher Patient bekommt die komplette Akte zur Einsicht?
Notfalls kann man den entsprechenden Teil der Akte unter Verschluss
halten - das tun Ärzte sowieso immer dann, wenn si sich schützen wollen,
und das ist häufiger der Fall als allgemein bekannt. Für die Ärzte also
nichts Neues. Ganz zu schweigen von all den Abrechnungsskandalen, als
Ärzte nicht existente oder schon längst verstorbene Patienten
"behandelt" und mit Kasse abgerechnet haben. Also?
Ich versuche mir die Ärzte vorzustellen, wie sie über dem bewusstlosen
Körper der jungen Frau stehen, auf die Uhr gucken und warten, bis sie
stirbt...
> Zeugen Jehovas ist es nach ihrer Religion untersagt,
> Bluttransfusionen anzunehmen. Stattdessen würden auch
> Kochsalz-Lösungen und Sauerstoff-Beatmung ausreichen, wird auf der
> Internetseite Watchtower.org behauptet. Außerdem trage der feste
> Glaube kranker Zeugen Jehovas zu deren Genesung bei.
Eine pure Gehirnwäsche nach dem Scientology-Strickmuster, verfeinert mit
einer Dosis Mittelalter. Allein dies ist Grund genug, der Patientin eine
Willensschwäche im strafrechtlich relevanten Sinne zu bestätigen und sie
nur bedingt als mundig zu betrachten.
Die Sekte müsste wegen Anstifftung zum Selbstmord als Kriminelle
Vereinigung verboten und aufgelöst werden.

Geschrieben von Rudi am 28. Juli 2005 23:43:20:

Als Antwort auf: Meinungsäußerung zum Thema Blut von depesche geschrieben von Depesche am 28. Juli 2005 17:37:58:

das arme arme Kind, das am Grabe der Mutter steht und sich die Augen nach Mama ausweint, dessen Herz blutet und dessen Wunden nie heilen.

Da sind Probleme über Problem über Jahrzehnte vorprogrammiert!!!
Nenn mir ein Kind, dass den Tod der Mutter, verkraftet!!

Ich persönlich nenne das Selbstmord!!
Doch des Menschen Wille sei sein Himmelreich!
Das ganze mit Jesus Christus in Übereinstimmung bringen zu wollen, nenn ich persönlich "Schindluder" mit Gott getrieben. Der wollte nie und nimmer den Tod der Mutter und die Probleme, die auf das Kind zukommen, falls es überlebte!!

Aber wie gesagt, jeder bereitet sich Himmel und Hölle.
Wie kommt eigentlich der Vater damit zurecht?
Was für Märchen werden dem Kind erzählt??

Würde mich interessieren!!

Re: sekte verbieten - wundervoller gedanke

Geschrieben von gecko am 28. Juli 2005 20:32:34:

Als Antwort auf: Meinungsäußerung zum Thema Blut von depesche geschrieben von Depesche am 28. Juli 2005 17:37:58:

dann könnte man wunderbar aufatmen, es wäre eine ungeheure plage von der welt verschwunden. hm, a propos, sekten entstehen oder bilden sich -hat schon mal jemand daon gehört, das sich eine sekte oder so ein gebilde "von selbst erledigt" hat?

Geschrieben von Rudi am 28. Juli 2005 23:52:46:

Als Antwort auf: Re: sekte verbieten - wundervoller gedanke geschrieben von gecko am 28. Juli 2005 20:32:34:

Religion ist wie eine Droge und der Mensch brauch bekanntlich Drogen zur Betäubung der Realität, mit der er nicht zurecht kommt.
Zudem läßt sich mit Sekten, überhaupt Religion, gut Geschäfte machen!!
Also wer sollte wirklich daran interessiert sein, Sekten zu verbieten?
Ab und an lösen sich auch mal eine auf, wenn sie nicht allzu viel Anhänger haben, aber ganz ehrlich, mir ist das völlig wurst.
Jeder kann jederzeit aus einer Selte austreten, leid tun mir nur die Kidis!!
Warum Mitleid mit Erwachsenen, die freiwillig dazugehören wollen??
Nicht einmal der Gesetzgeber scheint daran interssiert zu sein, Sekten wirklich aufzulösen.
Diese Menschen, ungeachtet der Sektenzugehörigkeit, leben in ihrer eigenen aufgebauten Welt und dortkommen sie zurecht, sind zufrieden, was mehr!?

Geschrieben von gert  am 29. Juli 2005 21:24:27:

Als Antwort auf: Re: sekte verbieten - wundervoller gedanke geschrieben von Rudi am 28. Juli 2005 23:52:46:

Man kann es aber auch umdrehen,und fragen, WAS ist an der bundesdeutschen Realtiät so lobenswert, oder erstebenswert, als das eine Sekte nicht den Schutz, oder die Zuflucht zu bieten hat, welche die reale WElt scheints, vermissen lässt??

Geschrieben von Rudi am 31. Juli 2005 22:49:13:

Als Antwort auf: Re: sekte verbieten - wundervoller gedanke geschrieben von gert am 29. Juli 2005 21:24:27:

das ist nur Rhetorik.

Auf jeden Fall, würde eine "normal denkende",katholisch oder evang. gebärende Mutter sich für ihr Baby entscheiden und an das Baby denken, dass es sie benötigt, eine Familie benötigt um geborgen heranzuwachsen. Das ist realistisch.

Na ja dafür hat das Baby jetzt scheinbar ja viele liebende Brüder und Schwestern und Onkel und Tanten und Oma und Opas, nur die Mama fehlt. Ist die für Jehova gestorben???

Geschrieben von Rudi am 31. Juli 2005 23:00:01:

Als Antwort auf: Re: sekte verbieten - wundervoller gedanke geschrieben von Rudi am 31. Juli 2005 22:49:13:

Oder für wen ist sie gestorben? Für Jesus Christus, der sogar Tote auferweckte, der das Leben liebt??

Geschrieben von Zip-Zap am 29. Juli 2005 22:17:22:

Als Antwort auf: Re: sekte verbieten - wundervoller gedanke geschrieben von gert am 29. Juli 2005 21:24:27:

Das Problem dürfte die unrealistische Überzeichnung sein.

Die welt ist böse und negativ.
Die Sekte ist edel und gut, also positiv

Doch in Wahrheit kommt der Hilfesuchende vom Regen in die Traufe und wird als Beute für Zwecke der Sekte benutzt. Als Arbeitsbiene würde ich das vergleichen. Der Lohn ist keiner: Gotteslohn.

Geschrieben von Rudi am 29. Juli 2005 00:10:46:

Als Antwort auf: Re: sekte verbieten - wundervoller gedanke geschrieben von Rudi am 28. Juli 2005 23:52:46:

Erinnere ich mich richtig, oder kam nicht durch das Gerichturteil in Berlin heraus, dass sie nicht gegen Grundrechte verstossen und dass sie niemanden schädigen.
Zumind. meine ich mich zu erinnern, dass es zu wenig Beweispunkte dafür gab?
Ob das jetzt ein Beweispunkt ist, müssen evt. Anwälte klären, denn ich könnte mir vorstellen, dass gegen die Recht des Kindes verstoßen wurde. Aber wer verteidigt jetzt?
Der meiner Meinung nach gleichzusetzende "Glaubenstod" kommt doch Selbstmord nahe, oder täusche ich mich??
Dann nehme ich es zurück! Und in welcher LAge die helfenden Ärzte versetzt wurden!!
Die Entscheidungen der Eltern über ein Kind muss zum Wohl des Kindes sein, ob der Tod der Mutter zum Wohl des Kindes war, ist doch fraglich, oder??
Wie standen die Angehörigen, die jetzt das Kind in ihrer Obhut hatten und der Vater und die Glaubensgemeinschaft zum Freitod der Mutter?
Wo wächst das Kind auf? Ist in Zukunft mit ähnlichen Entscheidungen über das Kind zu rechnen, falls ein Unfall passiert, wo Ärzte Blut für lebensrettend ansehen?

Doch wer hat wirklich Interesse dran, da anzusetzen?

Nur meine Gedanken

Geschrieben von gert  am 29. Juli 2005 20:54:22:

Als Antwort auf: Re: sekte verbieten - wundervoller gedanke geschrieben von Rudi am 29. Juli 2005 00:10:46:

Die Vermeidung von Blut gehört bei den Zeugen zum Glaubensinhalt.--- Falls ein "Zeuge", den Glauben verinnerlicht hat, wird auch das zu erwartende Pardies ihn fur alle Leiden hier auf Erden entschädigen. Man muss
immer die Perspektive der betroffenen Person in Rechung stellen. --- Wo für unsereiner, das Leben, das aktuelle Leben, an erster Stelle steht, muss dies für einen überzeugten Glaubensbruder nicht der Fall sein.-----Allerdigs frage ich mich auch, ob Chritstus, falls er bei besagtem Fall anwesend gewesen wäre, nicht Barmherzigkeit vor GESETZ gestellt hätte.
Ist fast anzunehmen.

Ps. Nora, du weisst so gut wie nichts von den Zeugen.
Deine Beiträge sagen mnir absulut nichts,. ausser das
sie eine Menge Vorurteile, undsoweiter, wiederkäuen.
Informier dich, dann können wir gern diskutieren.

Geschrieben von gecko am 29. Juli 2005 23:21:41:

Als Antwort auf: Re: sekte verbieten - wundervoller gedanke geschrieben von gert am 29. Juli 2005 20:54:22:

das ist doch der punkt!!
barmherzigkeit ÜBER dem gesetz!!
mit diesem satz müsste doch einiges übel zu verhindern sein...
aber wenn jesus damit käme, würden die in brooklyn ihm schon sagen er soll sich sonstwohin scheren...

Geschrieben von Zip-Zap am 29. Juli 2005 22:29:29:

Als Antwort auf: Re: sekte verbieten - wundervoller gedanke geschrieben von gert am 29. Juli 2005 20:54:22:

Die Moskauer Gerichte hatten beim Verbot von Jehovas Zeugen schon den richtigen Blick gehabt.

Neben der Fata Morgana eines imaginären Paradieses für dessen Erwartung nur Zeugen Jehovas stehen ist folgendes zu beachten:

Im Falle der Bluttransfusion ist der Gemeinscahftsentzug die zu erwartende Folge.

Wer einer Bluttransfusion zustimmt gilt als Abtrünniger:
Kein Umgang mit Abtrünnigen - gerade oder auch in der Familie.
Die Frau darf erst wenige Minuten vor Programmbeginn in den Versammlungssaal. Muss hinten oder in sonstiger Randposition Platz nehmen. Niemand spricht mit ihr. Auch für die Kinder eine Belastung! Unsere Mutter eine Schande?
Ihr Mann spricht mit ihr nicht mehr über den Glauben. Sie ist eine Ausgeschlossene - eine lebende Tote!
Dann lieber gleich tod sein?
Ächtung, Gruppenzwang und Demütigung ist die Folge einer Bluttranssusion.

Das ist sicherlich der Zwang zum Selbstmord durch die erwartete Verblutung und Tod durch Verweigerung medizinischer Hilfe in Form einer Bluttransfusion.

Geschrieben von gecko am 29. Juli 2005 19:52:05:

Als Antwort auf: Re: sekte verbieten - wundervoller gedanke geschrieben von Rudi am 29. Juli 2005 00:10:46:

also was heisst sekten schädigen niemanden? ist eine schädigung nur eine schädigung, wenn sie materielle dinge betrifft, und kann seelische oder "geistige" schädigung wirklich nicht von einem gericht oder wovon auch immer gesühnt werden? soweit ich weiss ist laut grundgesetz die würde des menschen unantastbar. sekten tasten diese aber ständig an, 24 std am tag, 365 tage im jahr, besser gesagt die würde ist einer sekte absolut schnuppe. ist das alles wirklich nicht von gerichten bzw von (straf-)gesetzen zu greifen? müssen immer erst menschen zu tode kommen oder körperlich verletzt werden? ist seelischer schaden nicht beweisbar?

Geschrieben von Rudi am 31. Juli 2005 22:56:53:

Als Antwort auf: Re:"...niemand schädigen" geschrieben von gecko am 29. Juli 2005 19:52:05:

das musst du mit den entsprechenden Anwälten, die zu dem Verfahren anwesend waren, besprechen.
So wie ich es verstanden habe, ist man lt. Urteil davon überzeugt, dass ZJ niemanden schädigen.
Dieser Anklagepunkt ist, soweit ich mich erinnere, wegen Mangels an Beweisen, von den Anwälten der WTG niedergeschlagen worden.

Geschrieben von Drahbeck am 29. Juli 2005 20:13:11:

Als Antwort auf: Re:"...niemand schädigen" geschrieben von gecko am 29. Juli 2005 19:52:05:

Es ist wohl ein gefährlicher Kreislauf, diese Thematik. In der Sicht besoldeter Juristen, die darüber gelegentlich zu befinden hatten (die aber in der Regel Sektenwirklichkeit nie am eigenen Leibe erfuhren), stellt sich als Hauptargument heraus.
Jeder könne ja austreten. Wenn er er's dann nicht tut - seine eigene Schuld. Dann könne er sich auch nicht beschweren.

Der Grundsatz der Gerechtigkeit ist in diesem Staat (relativ gesehen); einen "feuchten Kehricht" "wert". Man sieht es beispielsweise an den Konditionen die einem Hartz IV Getroffenen zugemutet werden, und im Vergleich dazu an den Konditionen die jene am anderen Ende der Spirale sich zubilligen. Wer da noch von Gerechtigkeit reden will, hat für mein Empfinden eine merkwürdige Werteskala.
Das Dogma dieses Staates heißt auch Freiheit. Auch die Freiheit zum verrecken, im sehr buchstäblichen Sinne. In diesem Kontext nutzen die "Sekten" ihre Spielräume rigoros aus.

Die einzige Alternative wäre das "abstimmen mit den Füßen". Dazu sind - durchaus soziologisch erklärbar - viele nicht willens und vor allem nicht in der Lage. Jede Gesellschaft bekommt die "Krebsgeschwüre", die sie verdient. Das offenbart sich auch bei dieser Spezialfrage.

Geschrieben von Drahbeck am 30. Juli 2005 13:15:09:

Als Antwort auf: Re:"...niemand schädigen" geschrieben von Drahbeck am 29. Juli 2005 20:13:11:

Brennglashaft kommt die Problematik auch in der schriftlichen Urteilsbegründung des Berliner Oberverwaltungsgerichts vom 24. März 2005 zum Ausdruck.

Das Thema Bluttransfusion wurde zwar in den verschiedenen Phasen der Gerichtsverfahren mit angesprochen; es erfährt aber schon mal eine wesentliche Einschränkung. Das Gericht interessiert der Aspekt Bluttransfusion nur insoweit, als minderjährige Kinder davon betroffen sind oder sein können.

Der Bereich der Erwachsenen wird dabei grundsätzlich ausgeklammert. Die können in Gerichts-Lesart, sehr wohl (im Fall der Fälle) bewussten Selbstmord begehen. Kein Staatsanwalt kräht ernsthaft danach. Also soweit nicht auf privatrechtlicher Basis (wo sich schon mal die Frage der Aktivlegitimation, der Klageberechtigung stellt). Soweit es nicht auf privatrechtlicher Basis entsprechende Vorstöße gibt, wird es in diesem Lande grundsätzlich keine Gerichtsverfahren in Sachen Bluttransfusion geben. Sollte es doch im Erwachsenenbereich Todesfälle diesbezüglich geben. Die Justiz jedenfalls wird darüber hinweggehen, als sei nichts geschehen.

Sollte es anders sein, müsste der Beweis erbracht werden, das Opfer wurde zu seiner Haltung "gezwungen". Das aber dürfte schon durch dem Umstand nicht möglich sein, dass in vielen Fällen die so Indoktrinierten, notariell beglaubigte Erklärungen bei sich trügen, die auf der WTG-Linie liegen.

Die Justiz lässt also lediglich Bluttransfusionsfälle im Bereich unmündiger Kinder gelten. Und da beruft man sich dann darauf, dass behandelnde Ärzte die Möglichkeit hätten, den Widerspruch der Erziehungsberechtigten zu umgehen, indem zeitweilig das Sorgerecht außer Kraft gesetzt wird. Das ist zwar für die Ärzte nicht "bequem". Sie müssen schon, entgegen ihrer Alltagslethargie, zusätzliche Schritte unternehmen. Aber prinzipiell haben sie diese Option.

Dann erscheint mir noch ein weiterer Aspekt wesentlich. Nicht umsonst rennen die Advokaten der WTG bei jedem kleinen Anlass schon Sturm, wo die Vokabel "Verbot" zur Anwendung kommt. "Verbote" gäbe es in ihrer Lesart nicht. Das ist also das Entscheidende.

Sachverhalte, die einige vielleicht mit dem Begriff "Verbot" belegen, gibt es als eingeschliffene Mechanismen sehr wohl. Nur lassen sich diie im Fall der Fälle, justiziabel "wasserfest" eben nicht als juristisch dem Bu chstaben nach beginnend mit "Ich verbiete ... bei Sanktionsstrafandohung" wirksames Verbot nachweisen. Und das wissen die WTG-Advokaten nur zu genau. Und darauf bauen sie auch.

Summa summarum. Die Judikatur dieses Landes eröffnet (nicht erst seit "heute") allerlei Advokatentricks ein reiches, sehr reiches Betätigungsfeld.
Beispiel der Satz im Urteil:
" Nach dieser Darstellung hält sich die Klägerin auch im 'Umgang mit Abtrünnigen' in den Grenzen dessen, was ihr die Verfassung abverlangt. Denn Art. 6 Abs. 1 GG umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht den Schutz der Generationen-Großfamile; unter 'Familie' im Sinne dieser Verfassungsnorm ist vielmehr nur die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern zu verstehen."

Die WTG lässt sich ihre Advokaten auch einiges kosten (obwohl sie ansonsten als sehr kostenbewusst bekannt ist). Offenbar ging dieses Kalkül bisher immer noch auf.

Geschrieben von Gimp am 29. Juli 2005 01:51:45:

Durch die Anwesenheit eines für Bluttransfusionen Beauftragten der Zeugen Jehovas war die Gewissenfreiheit der Frau eingeschränkt bzw. war es nicht möglich eine eigene und vor allem freie Entscheidung zu treffen.
Es besteht der Verdacht, dass auf die Frau in unzulässiger Weise Druck ausgeübt wurde.
Unter Berücksichtigung des sanktionsgeladenen Hintergrundes ist in Anbetracht, dass eine Akzeptanz einer Bluttransfussion schwere Sanktionen mit sich bringen kann, bereits die Anwesenheit ein Sachverghalt, der jedwede freie Entscheidung oder gar Gewissenentscheidung unmöglich macht.

Die Gemeinschaft hat in absolut unzulässiger Weise durch die Anwesenheit eines für Bluttransfusionen Beauftragten der Zeugen Jehovas, die Persönlichkeitsrechte der Frau verletzt.
Für mich liegt darin ein starker Verdacht begründet, dass diese Frau von Jehovas Zeugen zum Selbstmord getrieben wurde.

Geschrieben von  gert am 29. Juli 2005 21:19:04:

Als Antwort auf: Bluttransfusion - keine Gewissensentscheidung, Freiheit beeinträchtigt geschrieben von Gimp am 29. Juli 2005 01:51:45:

Es kann aber auch sein, daß die Frau um "Beistand" gebeten hat? Geht aus dem Text jedenfalls nicht hervor, wie der tatsächliche Sachverhalt war?!?

Geschrieben von Juri am 29. Juli 2005 22:10:01:

Als Antwort auf: Re: Bluttransfusion - keine Gewissensentscheidung, Freiheit beeinträchtigt geschrieben von gert am 29. Juli 2005 21:19:04:

Dann käme auch noch ein Verstoß gegen das Standesrecht hinzu.

Juristischer Beistand ist Rechtsanwälten vorbehalten. Im vorliegenden Fall wäre das auch nur zu richtig gewesen.
Juristischer Beistand durch Laien kann nicht akzeptiert werden.

Als religiöser Beistand kann die Anwesenheit eines für Bluttransfusionen Beauftragten der Zeugen Jehovas nicht bezeichnet und nicht verstanden werden. Es ist einfach bedauerlich wenn religiöse, mediziniesche und juristische Laien als 'Frontmänner' von Jehovas Zeugen auftreten.

Geschrieben von Drahbeck am 31. Juli 2005 07:44:15:

Als Antwort auf: Re: Strafanzeige gegen Blutvater? geschrieben von Raimund am 31. Juli 2005 07:33:06:

Die ZJ-Webseite gehört nicht unbedingt zu meiner "Standardlektüre". Insofern "reicht" es mir, gelegentlich dort mal nachzuschauen.
Ich registriere nur folgendes in der von Ihnen genannten Rubrik
27.07.2005.b Stellungnahme, Landau/Isar vom 27.07.2005
28.07.2005 Ergänzende Stellungnahme, Landau/Isar vom 28.07.2005
30.07.2005 Wiederherstellung Stand 27.07.2005.a

Das offenbart dann doch wohl ein gewisses Schwanken. Das sei nicht überbewertet. Entscheidend ist ja was derzeit dort lesbar ist. Offenbar muss dieses Schwanken wohl auch "Depesche" aufgefallen sein, sonst hätte er nicht den Hinweis dazu gemacht.

Bemerkenswert auch noch, dass in dieser Rubrik die Hinweise auf die Landau-Texte als nicht anklickbare Links nur vorhanden sind.
Es bleibt also weiter der Umstand bestehen (zumindest zum Zeitpunkt des Schreibens dieser Zeilen): Kennt man nicht die genaue Detail-URL der ZJ-Landau-Texte, kommt man jedenfalls über die Neues vermitteln wollende Rubrik, derzeit dort nicht heran; im Gegensatz etwa zu den KdöR-Texten.

Geschrieben von umsonst am 14. August 2005 11:50:39:

Als Antwort auf: Re: Junge Mutter starb geschrieben von Drahbeck am 14. August 2005 05:45:29:

Die „Zeugen Jehovas" begründen ihre Ablehnung einer Bluttransfusion mit dem biblischen Verbot von Blutgenuß.

... und kümmern sich heute ganz und gar nicht darum, ob das Fleisch das sie täglich essen, koscher, frei von Blut ist.

Ob diesen Tatbestandes gehöhren Zeugen Jehehovas, die eine persönliche medizinische Behandlung ablehnen und dies mit dem göttlichen Verbot des Blutgenusses begründen, in psychiatrische Behandlung.

Ein Mensch der eine derartige geistige Persönlichkeitsspaltung aufweist, muss unbedingt psychiatrisch behndelt werden, wenn er sich selbstzerstörerisch verhält.

Im Falle von Gerichtsentscheiden aufgrund Anrufe durch behandelnde Ärzte, sollten die Patienten entmündigt und soweit ihr gesundheitlicher Zustand es zulässt, in die Psychiatrie eingewiesen werden - zu ihrem persönlichen Schutz.

Geschrieben von Millie am 08. August 2005 23:06:48:

Als Antwort auf: Re: Bluttransfusion verboten geschrieben von Drahbeck am 07. August 2005 01:37:01:

Ein ehemaliger Bekannter von mir, der Fernfahrer war, hat für Coca Cola Blut gefahren.
Ich weiß, das ist wirklich abartig aber er fuhr wirklich Blut in seinem Tanklaster, vom Schlachthof zu Coca Cola!!!
Habe damals versucht der Sache auf den Grund zu gehen, bin aber nicht weiter gekommen, da die Rezeptur ja soooo streng geheim sei...

Geschrieben von Leif am 09. August 2005 14:59:04:

Als Antwort auf: Rettet Coca Cola! Spendet Blut! geschrieben von Millie am 08. August 2005 23:06:48:

...ja, und die Typen von der Waschmittelfirma Lenor, beten den Teufel an! :)
Solche Themen gehören unter der Rubrik Großstadtmythen, nich?! (Wir kennen doch alle die liebe Oma, die ihrem Pudel zum trocknen, in die Mikrowelle stopfte, oder der Irre mit der Axt in der Handtasche, der per Anhalter in Frauenkleider fährt, höhöhö!!!)

:)))Leif

Geschrieben von gert am 09. August 2005 10:52:53:

Als Antwort auf: Rettet Coca Cola! Spendet Blut! geschrieben von Millie am 08. August 2005 23:06:48:

Kann ich mir einfach nicht vorstellen. Das muss ne Ente sein? Lebensmittelgesetz, etc.?!

Geschrieben von Ricarda1191  am 28. August 2005 13:45:34:

Als Antwort auf: Re: Rettet Coca Cola! Spendet Blut! geschrieben von gert am 09. August 2005 10:52:53:

wieso soll das eine ente sein? im holländischem lakritz wurde auch blut verarbeitet ! noch nie was von gehört?

Geschrieben von Drahbeck am 31. Juli 2005 20:26:22:

Gelesen in der „Stuttgarter Zeitung" vom 27. September 1962 (S. 19)
Vorab die Feststellung, der Artikel (ein Gerichtsbericht) hat n i c h t s mit den Zeugen Jehovas zu tun. Gleichwohl spielt eine Blutttransfusionsverweigerung, mit tödlichem Ausgang, in ihm auch eine wesentliche Rolle.
Im einzelnen las man da:

In den Bereich der sogenannten „Glaubensheilungen" hat ein in rechtlicher wie menschlicher Hinsicht ungewöhnlicher Prozeß geführt, der am Dienstagnachmittag vor dem Schöffengericht in Geislingen stattgefunden hat. Die beherrschende Frage dieses Falles war, ob es strafbar wenn ein Ehemann aus Glaubensgründen einen Krankenhausaufenthalt der lebensgefährlich erkrankten Frau ablehne und dadurch ihren Tod verursache. Das Geislinger Schöffengericht hat diese Frage bejaht und den Mann wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten Gefängnis verurteilt.
Es blieb dabei noch erheblich unter dem Antrag des Staatsanwaltes, der anderthalb Jahre Gefängnis gefordert hatte,

Die 33 Jahre alte Frau des gleichaltrigen Angeklagten, hatte am frühen Morgen des 25. März in Süßen im Kreis Göppingen ein Kind, das vierte innerhalb von vier Jahren, zur Welt gebracht. Auf Betreiben der Hebamme war nach der Geburt ein Arzt, der damals Sonntagsdienst hatte, zugezogen worden. Dieser Arzt hatte die Patientin dann im Laufe des Vormittags noch zweimal besucht und festgestellt, daß die an hochgradiger Blutarmut leidende Frau durch den Blutverlust so geschwächt worden war, daß ihr Kreislauf zu versagen drohte. Er hatte deshalb schon bei dem zweiten Besuch darauf gedrungen, daß sie zum Zwecke einer Blutübertragung ins Krankenhaus einzuweisen sei.

Der Mann, ein überzeugter Anhänger der außerkirchlichen Glaubenssekte „evangelischer Brüderverein", hatte dem aber widersprochen und den Standpunkt vertreten, wenn es Gottes Wille sei, dann werde seine Frau auch allein durch die Kraft des Gebetes wieder gesund werden. Der Arzt hatte sich daraufhin mit einem anderen Arzt aus Salach, der bei den früheren Geburten geholfen hatte, in Verbindung gesetzt. Beide Ärzte versuchten dann um die Mittagszeit, den Mann von seiner starren Haltung abzubringen, wobei sie ihm eindringlich vor Augen hielten, daß sich seine Frau in einem lebensgefährlichen Zustand befinde und ohne eine Blutübertragung sehr wahrscheinlich sterben werde.

Dennoch hatte sich der Mann nicht bereitgefunden, in eine Krankenhausbehandlung einzuwilligen. Statt dessen hatte er einige andere Angehörige des „Brüdervereins", die dann mit ihm am Krankenbett beteten. Während des Gebetes, zwei stunden nach dem Besuch der Ärzte, starb die Frau infolge Herz- und Kreislaufversagens.

In der Verhandlung erwies sich der Angeklagte als ein engstirniger religiöser Fanatiker, der dem fassungslosen Gericht sogar zu verstehen gab, er würde auch heute wieder so handeln wie damals. Im „Brüderverein", so sagte er, gelte der Glaubensgrundsatz: „Ich jemand krank, der rufe zu sich die Ältesten der Gemeinde und lasse über sich beten, und das Gebet des Glaubens wird dem Kranken helfen."

Diesen Weg zu gehen, habe er seiner Frau vorgeschlagen, und wenn sie trotzdem gestorben sei, dann müsse man sich eben Gottes Fügung beugen.
„Aber war es nicht dann auch Gottes Fügung, daß er ihnen die Ärzte geschickt hat, um Ihrer Frau zu helfen?" fragte der Schöffengerichtsvorsitzende, Amtsgerichtsrat Dr. Holz.
Vorwurfsvoll und unberührt erwiderte der Angeklagte:
„Vor Gott und meinem Gewissen habe ich richtig gehandelt, daß meine Frau nicht ins Krankenhaus kam."
Erregt sagte darauf der Vorsitzende: „Nein, damit haben Sie gegen Gottes Willen gehandelt!"

Nun schaltete sich der Erste Staatsanwalt Dr. Geiselhart in die Auseinansdersetzung ein:
„Ich verstehe einfach nicht", sagte er zu dem Angeklagten, „daß Sie zwar einen Arzt kommen lassen, seine Ratschläge aber nicht befolgen. Haben Sie denn eigentlich Ihre Frau loswerden wollen?"

Der Angeklagte entgegnete darauf, er sei davon ausgegangen, daß seine Frau durch das Gebet geheilt werde; wenn Gott nicht hülfe, dann menschliche Hilfe vergebens.

Der Staatsanwalt: „Und was würden Sie nun tun, wenn eines Ihrer Kinder etwa an Blinddarmentzündung erkrankt?"

Man traute seinen Ohren kaum, als der Angeklagte im Tone größter Selbstverständlichkeit antwortete, er würde auch dann die Heilung im Gebet suchen und eine Krankenhausbehandlung ablehnen. Er wisse, daß sogar ein schon durchgebrochener Blinddarm allein durch Gebet geheilt worden sei; andererseits hätte seine Frau auch im Krankenhaus sterben können, wenn es Gott so gewollt habe.

Unwillig meinte darauf der Vorsitzende: „Sie haben aber Gott die Entscheidung weggenommen, denn Sie haben Ihre Frau gar nicht erst ins Krankenhaus gebracht!"

Aus den Zeugenaussagen der beiden Ärzte ging hervor, daß sie dem Mann den Ernst der Lage ganz unmißverständlich klargemacht hatten. Er war aber trotz allem Zureden unzugänglich und brachte immer wieder das Gegenargument geglückter Glaubensheilungen ohne ärztliche Hilfe vor. Wenn man eine Blutübertragung vorgenommen hätte, so sagten die Ärzte übereinstimmend, dann wäre die Frau mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerettet worden. Als die sterbenskranke Frau gefragt worden war, ob sie denn wirklich nicht ins Krankenhaus wolle, hatte sie zu dem Hausarzt gesagt:
„Ich tue das, was mein Mann will".

Diese Haltung, dem Mann die Entscheidung zu überlassen, entsprach offenbar dem ganzen Wesen dieser Ehe, die wie der Angeklagte einmal sagte, auf der biblischen Auffassung gegründet war, „daß der Mann des Weibes Haupt ist."

Geschrieben von Drahbeck am 04. August 2005 03:44:43:

Als Antwort auf: Evangelischer Brüderverein geschrieben von Drahbeck am 31. Juli 2005 20:26:22:

Gelesen im „Deutschen Pfarrerblatt" Ausgabe vom 15. April 1951 unter der Überschrift:
„Die arme Blutwurst"

Als ich aber fortfuhr zu lesen, verging mir das Gelüst und ich erschrak. Um Gottes Willen, das gibt es? Menschen, die selbst gegen eine harmlose Blutwurst die Unbefangenheit verlieren? Pfarrer, die mit theologisch, ja religiös geladenen Kanonen nach der Blutwurst schießen und Zeit, Kraft und Gedanken in den Dienst solcher Skrupel stellen? Die von ihrer Idee so besessen sind, daß sie die Blutwurst mitverantwortlich machen für das Blutvergießen der vergangenen Kriege, ja dem Blutrausch Heinrich Himmlers?
Himmler, der doch die meisten seiner Opfer hängen oder vergasen ließ, und dabei ist kein Tropfen Blut geflossen!

Doch ich rede im Ernst. Der Herr Kollege Bundel weiß so gut wie ich, daß ehedem das Blut als Sitz der Seele galt und daß man mit dem Genuß des Blutes teilzubekommen hoffte an der Kraft des Getöteten, mag es Tier oder Mensch gewesen sein. Der Kampf gegen diesen Wahn hat vermutlich mit zur Entstehung jenes Noahschen Gebotes beigetragen. Der Wahn und der Mißbrauch sind gefallen, wozu dann den Brauch noch bekämpfen? …

wer sich an das Verbot des Blutgenusses glaubt halten zu sollen, der muß, wenn er nur halbwegs folgerichtig denken und handeln will, auch hingehen und sich beschneiden lassen und statt des Sonntags den Samstag heiligen. Es leben die Zeugen Jehovas! …

Schon Matthäus 15,11: „Was zum Munde eingeht, das verunreinigt den Menschen nicht".
Vollends hat der Lebenskampf des Apostels Paulus gerade auch der Klarheit und Freiheit in dieser Frage gegolten. Herr Kollege, lesen Sie doch Römer 14, 1: „Der eine glaubt, er darf alles essen, welcher aber schwach ist, der isset Kraut.
Lesen Sie doch: Galater 4,9; Galater 5,2; Römer 10,4.

Geschrieben von Drahbeck am 05. August 2005 03:40:39:

Als Antwort auf: Re: Die Sache mit der Blutwurst geschrieben von Drahbeck am 04. August 2005 03:44:43:

Gelesen in der „Stuttgarter Zeitung" vom 21. Juni 1955 (S. 5) Unter der Überschrift „Bluttransfusion mit Hindernissen". Als Quelle wird angegeben: Eine AP-Meldung:

Ein erst neun Tage altes Mädchen mußte in Englewood (New Yersey, USA) auf gerichtlichem Beschluß ihren Eltern entzogen werden, damit das Kind eine Bluttransfusion erhalten konnte. Das Kind hat mit einem negativen Rhesus-Faktor, so daß sich die roten Blutkörperchen nicht in der erforderlichen Schnelligkeit vermehren.
Die Eltern weigerten sich jedoch, den Arzt eine Bluttransfusion vornehmen zu lassen. Sie erklärten, sie gehörten der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas an und glaubten daher, daß Bluttransfusionen wider die biblische Lehre seien. In der Nacht zum Sonntag beschloß das Landesgericht in einer Sondersitzung, das Kind den Eltern zu entziehen, um sein Leben zu retten.

Geschrieben von Drahbeck am 06. August 2005 05:44:58:

Als Antwort auf: Re: Bluttransfusion mit Hindernissen geschrieben von Drahbeck am 05. August 2005 03:40:39:

Gelesen in „Der Telegraf" (Berlin) Ausgabe vom 29. 1. 1958 unter der Überschrift: „Ein Kind musste sterben"

Gegen ein Ehepaar in Workrop in Nottingshamshire wurde jetzt Anklage wegen Totschlags erhoben, weil sie als Mitglieder der Sekte „Zeugen Jehovas" die Genehmigung versagt hatten, ihrem schwer kranken Kind eine Blutübertragung zu geben. Das Kind starb.

Ronald Spencer und seine Frau gaben vor dem Untersuchungsrichter zu, daß ihnen die Ärzte schon sechs Monate vor der Geburt ihres Kindes erklärt hatten, dem Kind müsse sofort nach der Geburt neues Blut zugeführt werden, andernfalls werde es nicht lebensfähig sein. Trotz dieser Warnung verweigerten die Eltern die Blutübertragung, worauf das Kind fünf Tage nach der Geburt starb.

Geschrieben von gert  am 06. August 2005 18:57:57:

Als Antwort auf: Re: Ein Kind musste sterben geschrieben von Drahbeck am 06. August 2005 05:44:58:

Mich würde mal die rechtliche Lage dazu interessieren? Gibt es dazu eindeutige Urteile?

Geschrieben von Drahbeck am 06. August 2005 19:10:41:

Als Antwort auf: Re: Ein Kind musste sterben geschrieben von gert am 06. August 2005 18:57:57:

In der Bundesrepublik Deutschland (und etlichen anderen Ländern) gilt; wenn man von dem Tatbestand ausgeht (der in vielen Fällen bei den Zeugen Jehovas gegeben ist); dass die mit notariell beglaubigten Erklärungen ausgerüstet sind: "Kein Blut". Das dann die Ärzte gezwungen sind, sehenden Auges zuzusehen, dass der Patient stirbt (wenn sie denn meinen ohne Blut eine solche Situation nicht beherrschen zu können).
Es folgen in nächster Zeit noch ein paar weitere Pressemeldungen der "Güte" wie bisher, die auch das deutlich machen.
Anders bei unmündigen, noch nicht volljährigen Kindern. Hier haben die Ärzte durchaus die Möglichkeit, zeitweilig das Sorgerecht der Eltern gerichtlich aufheben zu lassen. Aber auch das erspart ihnen nicht den Nervenkrieg, sich mit keifenden, WTG-Indoktrinierten Eltern und sonstigen "Krankenhaus-Verbingungskomitee" herumschlagen zu müssen, die das verhindern wollen. Aber letztlich - juristisch - bekommt der Arzt diese Sorgerechts-Aussetzung zugebiliigt.

Geschrieben von Drahbeck am 07. August 2005 01:37:01:

Als Antwort auf: Re: Ein Kind musste sterben geschrieben von Drahbeck am 06. August 2005 05:44:58:

Gelesen als Kurzmeldung in der Tageszeitung „Neue Zeit" (Berlin); Ausgabe vom 24. Oktober 1959 (Seite 2):

Die sechsjährige Linda Yourking in Atlanta (USA) mußte sterben, weil ihre Eltern eine Bluttransfusion verboten, die nach einer Operation notwendig geworden war. Die Eltern die der Sekte „Zeugen Jehovas" angehören, beriefen sich bei dem Verbot auf die Bibel

Geschrieben von Drahbeck am 11. August 2005 06:42:19:

Als Antwort auf: Re: Bluttransfusion verboten geschrieben von Drahbeck am 07. August 2005 01:37:01:

Gelesen in der „Stuttgarter Zeitung" vom 22. Oktober 1960 (S.9) unter der Überschrift „Baby durch Gerichtsbeschluß vor dem Tode gerettet". Als Quelle wird angegeben. Eine AP-Meldung.

Cambridge (England) 21. Oktober
Nur durch das rasche Eingreifen eines Jugendgerichts konnte in der englischen Universitätsstadt Cambridge ein erst einen Tag alter Bub vor dem sicheren Tode gerettet werden.
Gleich nach der Geburt stellte sich heraus, daß das Kind nur durch einen vollständigen Wechsel seines Blutes am Leben erhalten werden könne. Beide Elternteile widersetzten sich jedoch dieser Maßnahme, die nach ihrer religiösen Anschauung - beide sind Zeugen Jehovas - unzulässig ist. Daraufhin wandten sich die Ärzte sofort an das Jugendgericht, das kurz darauf in der Entbindungsabteilung des Krankenhauses zusammentrat, das Kind unter vorübergehende Amtsvormundschaft stellte und zum erstenmal in der Geschichte der britischen Justiz gegen den Widerstand der Eltern die Bluttransfusion anordnete. Das Kind wurde gerettet.

Geschrieben von Drahbeck am 12. August 2005 01:51:12:

Als Antwort auf: Re: Baby durch Gerichtsbeschluß vor dem Tode gerettet geschrieben von Drahbeck am 11. August 2005 06:42:19:

Gelesen in „Freidenker" (Aarau, Schweiz) 43. Jahrgang 1960 S. 39 unter Bezugnahme auf eine in „Freies Denken" (Nordrhein-Westfalen) Dezember 1959 erschiene Meldung:

In St. Bonifas (Kanada) verweigerten Eltern ihrem totkranken Jungen eine Blutübertragung, da kein echtes Jehovablut zur Stelle war und das Kind nicht mit ungläubigem Blut infiziert werden sollte. Der Patient starb alsbald.

Auf Seite 47 vorgenannter Zeitschrift gibt es dann noch eine „Berichtigung" dazu, die wie folgt formuliert ist:
Die Redaktion wurde darauf aufmerksam gemacht, daß die in Nr. 5 veröffentlichte Glosse „Himmel - Fimmel" nicht den Lehren der Zeugen Jehovas entspreche, laut welchen die Bibel jede Bluttransfusion untersagt. Entscheidend für den Verzicht der Eltern, das Leben ihrer Kinder durch eine Blutübertragung zu retten, war also nicht der Mangel an „Jehovablut", sondern die Ablehnung jeder Blutübertragung überhaupt. Ein Beleg mehr für die lebensfeindliche Seite christlicher Religionen und ihre Einstellung zu Wissenschaft und Fortschritt.

Geschrieben von Drahbeck am 13. August 2005 06:35:40:

Als Antwort auf: Re: Kein echtes Jehovablut geschrieben von Drahbeck am 12. August 2005 01:51:12:

In kommentierter Form hatte bereits die „Christliche Verantwortung" vom März 1968 auf einen Bericht der Zeitung „Westfälische Rundschau" vom 11. 10. 1967 Bezug genommen. Der CV Bericht ist wie gesagt „kommentiert" und entspricht über weite Strecken nicht dem eigentlichen Zeitungstext, der hier nachstehend wiedergegeben sei. Unter der Überschrift „Religiöse Überzeugung stand gegen Recht" las man dort:

Eine Bluttransfusion lehnte der Vater ab.
Oberlandesgericht Hamm hob Siegener Urteil gegen Mitglieder der Zeugen Jehovas auf

Vor dem Richterspruch fragte ein Journalist den angeklagten Adolf Zierath (33), wie er heute über den Fall denke und ob er genauso handeln würde wie damals im März vorigen Jahres. Zierath, ein schmächtiger Mann mit blassem Gesicht, ohne Zögern: „Genauso. Denn es ist Gottes Befehl, kein Blut zu sich zu nehmen. Wer es tut, der wird ausgerottet. Blut - das ist Totschlag."

Der Mann aus dem Dorfe Lindenberg bei Siegen ist Schreiner. Seine Vorbilder sind die Apostel. Auch Leute einfachen Standes wie er.
(Es fungierten) Dr. Herbert Falk, Staatsanwalt aus Stuttgart und als Verteidiger Dr. Günther Weigande. Bekannt geworden:
„Mein Mandant fühlt sich als Träger einer ihm von Gott offenbarten Entscheidung".

Adolf Zierath ist ein Zeuge Jehovas. Ein Prediger - wie er sagt. Stark im Glauben und ebenso stark, auf die Stimme seines Gewissens zu hören - selbst auf die Gefahr hin, damit gegen die bei uns gültige Rechtsordnung zu verstoßen.

Im Dezember hatte das Schöffengericht Siegen ihn wegen unterlassener Hilfeleistung zu 200 DM Geldstrafe oder 10 Tagen Gefängnis verurteilt. Das Landgericht Siegen verwarf die Berufung. Gestern saß man in Hamm über ihn zu Gericht.
Frau Hertha Zierath (27) hatte am 20. März 1966 ihrem vierten Kind das Leben geschenkt. Der kleine Thomas litt an Blutzerfall und drohte zwei Tage nach der Geburt zu sterben. Im Kinderkrankenhaus Siegen waren Chefarzt Dr. Kräuer und die behandelnde Ärztin davon überzeugt, daß nur noch eine Blutaustauschtransfusion die Chance biete, den Säugling zu retten. Die Eltern hatten unterschiedliche Rhesusfaktoren im Blut.

Vater Zierath sagte aus religiösen Gründen ein striktes Nein, schien bereit, notfalls den Tod seines Sohnes in Kauf zu nehmen und erklärte, um zu zeigen, wie ernst er die Weigerung nehme - bei einer Blutübertragung werde er Thomas nicht mehr als sein leibliches Kind anerkennen. Im übrigen gebe es ja auch andere Mittel gegen die Krankheit.

Die Ärzte konnten es sich an fünf Fingern abzählen, wann das winzige Leben erlöschen würde. Sie alarmierten Vormundschaftsrichter Dr. Schürmann. Als Zierath auch ihm gegenüber auf seiner sturen Ablehnung beharrte, entzog der Amtsgerichtsrat ihm und der Mutter das Sorgerecht. Es wurde vorübergehend dem Chefarzt übergeben, der sofort die Transfusion vornahm. Drei Wochen später hielten die Eltern ihren gesunden Sohn wieder in den Armen.

Staatsanwalt Walter: „Ich hoffe, daß das bei solchen Fällen noch mehr Schürmänner gibt."
Zu Adolf Zierath: „In unserem Rechtskreis - und der Angeklagte lebt in ihm - pflegt man zu verhindern, daß jemand stirbt."

Der Zeuge Jehovas in einer Verhandlungspause:
„Natürlich bin ich froh, daß uns dieses Kind erhalten blieb, aber es ist kränklich. Wir müssen alle vier Wochen mit ihm zum Arzt. Es geht ihm nicht gut. Durch die Transfusion ist ihm eine Blutschuld auferlegt worden."

Sein Glaube ist nicht zu erschüttern. Der Prediger aus dem kleinen Lindenberg: „Meine Weigerung ist Gehorsam gegen Gott, und ich kann nicht dafür bestraft werden, weil ich ein göttliches Gebot achtete."

Dr. Herbert Falk: „Ich gehöre nicht der Sekte der Bibelforscher an, aber ich habe schon manchem ihrer Angehörigen - sie verweigern ja auch den Wehrdienst - vor Gericht vertreten", ergänzte:
„Die bundesdeutsche Justiz habe sich bisher meist an Entscheidungen vorbeigedrückt, wenn über Fragen des Gewissens zu urteilen war."

Der Verteidiger: „Wehe der Rechtsprechung, die den kleinen Mann dafür bestraft, was die berufenen Wahrer des Rechts zu tun versäumten."

Glaubensbrüder- und Schwestern des Angeklagten füllten die Zuhörerbänke im Sitzungssaal 243 des Oberlandesgerichts. Eine hellwache aber stille Gemeinde. Der Schreiner aus dem Siegerland mit dem Gesicht eines Asketen wirkte wie ein Märtyrer. Und es war ruhig wie in der Kirche als Senatspräsident Laube verkündete:

„Der Revision wird stattgegeben. Damit war das Urteil von Siegen aufgehoben. Der Prozeß geht zurück an eine andere Strafkammer des Landgerichts Siegen.

Dr. Falk zu Journalisten:
„Es hat schon krassere Fälle gegeben, in denen Zeugen Jehovas straffrei blieben. Zum Beispiel diesen:
Eine Frau drohte nach der Geburt ihres Kindes zu verbluten. Aus Glaubensgründen lehnte sie eine Bluttransfusion ab. Ihr Mann sah im OP-Saal, daß er seine Frau und die Mutter seiner Kinder verlieren würde; aber auch er folgte dem mosaischen Befehl.
Verteidiger Falk: „Die Frau starb. Gegen den Mann wurde nicht einmal Anklage erhoben."

Schreiner Zierath ist der erste Bibelforscher, der in der Bundesrepublik verurteilt worden war, weil er einen Blutaustausch verweigert hatte.

In derselben Ausgabe der „Westfälischen Rundschau" unter der Überschrift: „Tagesgespräch. Blutübertragung" noch:
In der Bundesrepublik leben etwa 84.000 aktive Zeugen Jehovas (Stand von 1967). Die Zahl der Mitglieder dieser Glaubensgemeinschaft wächst von Jahr zu Jahr. Aus religiösen Gründen lehnen sie eine Blutübertragung selbst dann ab, wenn ihr Leben auf des Messers Schneide steht und die Transfusion nach ärztlichem Ermessen noch die letzte Möglichkeit bieten könnte, den Tod zu bannen. Der Fall, der gestern vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt wurde, bot hierfür ein spektakuläres Beispiel.

Die Bibelforscher - wie sie der Volksmund nennt - tragen für den Fall, daß sie bei einem Unfall schwer verletzt werden und bewußtlos sind, eine Erklärung in der Tasche, in der es heißt, ihnen dürfe nie das Blut eines anderen gegeben werden.

Was soll der Arzt tun? Wir sprachen gestern mit Medizinern und Juristen. Sie sagten:
Der Arzt, der dennoch eine Blutübertragung vornimmt, verstößt gegen das Gesetz. Wird er dafür zur Rechenschaft gezogen, kann er sein Handeln mit dem übergesetzlichen Notstand begründen. Das spricht ihn frei. Ein Arzt, der den Willen des mit dem Tode ringenden Patienten respektiert und deshalb keine Bluttransfusion anordnet, macht sich jedoch nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Denn er hält sich an das Gesetz, das erst die Einwilligung des Kranken voraussetzt, bevor ein operativer Eingriff vorgenommen werden darf.
In jedem Fall stünde - so hieß es - der Arzt in einer schweren Konfliktsituation. Sein Eid fordert von ihm die Hilfe, die die religiöse Überzeugung des Patienten verbietet.

Geschrieben von Drahbeck am 18. August 2005 07:11:39:

Als Antwort auf: Re: Religiöse Überzeugung stand gegen Recht geschrieben von Drahbeck am 13. August 2005 06:35:40:

Zu dem durch die Presse gegangenen Bluttransfusionsfall Adolf Zierath; siehe dazu:

Parsimony.14288

ist noch anzumerken, dass er als exemplarisches Veranschaulichungsbeispiel inzwischen auch Eingang in die Rechtsmedizinische Literatur gefunden hat. So beispielsweise in dem im Jahre 2001 erschienenen Buch von Reinhard Dettmeyer "Medizin und Recht für Ärzte" Dettmeyer, an der Universität Bonn tätig, dokumentiert diesen Fall (S. 219f.) unter Bezugnahme auf den Bericht, den zeitgenössisch die "Neue Juristische Wochenschrift" (1968 S. 212) veröffentlichte.
Als Kernsatz aus dem diesbezüglichen Urteil zitiert er:
"Das OLG Hamm führte in seinem Fall ... u. a. aus:
'Im vorlegenden Fall, in dem es um Leben und Gesundheit des Kindes des Angeklagten ging, kann die im Religiösen motivierte, das Leben des Kindes aufs Spiel setzende Gewissensentscheidung des Angeklagten nicht anerkannt werden. Die Berufung auf die durch das Grundgesetz gewährleistete Freiheit des Gewissens und der Religion geht insoweit fehl'".

Bei Dettmeyer werden einige Kernzitate aus diesem Bericht gebracht. Der Vergleich mit der NJW indes ergibt, dass nur auszugsweise zitiert wird. Nachstehend sei daher auch an dieser Stelle die "Neue Juristische Wochenschrift" zitiert. In schönstem Juristendeutsch führte sie zu diesem Fall aus:

Die Zustimmung des Vaters zu einem für die Rettung des Kindes unerläßlichen Blutaustausch ist im Sinne des § 33oc StGB dann nicht erforderlich, wenn der anwesende Vormundschafts-Richter - wie der Vater weiß - bereit ist, bei Weigerung des Vaters dessen Sorgerecht dem ebenfalls anwesenden Arzt zu übertragen, so daß der Blutaustausch auch ohne Zustimmung des Vaters rechtzeitig erfolgen kann. Zumindest ist in einem solchen Fall dem Vater die Zustimmung unzumutbar, wenn er als Angehöriger der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas fest glaubt, der Blutaustausch widerspreche den göttlichen Geboten. OLG Hamm, Urt. v. 10. 10. 1967 - 3 Ss 1150/67

Der Angeklagte ist vom L(and)G(ericht) wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt worden. Die Str(af).K(ammer) hat im wesentlichen folgende Feststellungen getroffen:
Der Angeklagte ist Angehöriger der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas. Am 20. 03. 1966 wurde sein viertes Kind geboren, das an einer schweren durch Auflösung der roten Blutkörperchen entstandenen Gelbsucht litt. Am 22. 3. 1966 brachte der Angeklagte das Kind auf Anraten des Hausarztes gegen 11.00 Uhr in das Kinderkrankenhaus. Dort erklärte er sich schriftlich mit allen notwendig werdenden medizinischen Eingriffen einverstanden, ausgenommen mit einer Bluttransfusion. Im laufe des Tages verschlimmerte sich der Zustand des Kindes. Der Blutzerfall war schon so weit fortgeschritten, daß eine lebensbedrohende Situation für das Kind bestand und eine andere Behandlung als eine Blutaustauschtransfusion nicht mehr in Betracht kam. Um 17.00 Uhr unterrichtete der Chefarzt den Angeklagten über die Situation und verlangte von ihm die Zustimmung zu der Blutauschtauschtransfusion. Dabei wies er ihn darauf hin, daß ohne sofortigen Blutaustausch das Kind innerhalb kürzester Zeit entweder sterben oder schwere körperliche und geistige Schäden davontragen werde.

Der Angeklagte erklärte, seines Wissens gebe es noch andere Möglichkeiten, die Krankheit zu heilen. Obwohl ihn die Ärzte darauf hinwiesen, daß hier wegen des fortgeschrittenen Blutzerfalls ein Blutaustausch das einzige Mittel sei, das Kind zu retten, verweigerte er unter Berufung auf seine religiöse Überzeugung die Zustimmung. Deshalb benachrichtigte der Chefarzt den zuständigen Vormundschaftsrichter, der gegen 18,30 Uhr im Krankenhaus erschien. Dieser hielt dem Angeklagten eindringlich vor, daß er sich strafbar mache, wenn er seine Zustimmung nicht erteile. Der Angeklagte beharrte aber bei seiner Weigerung.

Darauf entzog der Vormundschaftsrichter dem Angeklagten und dessen Frau das Personensorgerecht und bestellte den Chefarzt zum Sorgerechtspfleger über das Kind. Dieser veranlaßte sofort die Durchführung der Blutauschtauschtransfusion. Das Kind konnte dadurch gerettet werden.

Die Revision des Angeklagten mußte zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung der Sache führen. Die Revision vertritt unter Hinweis auf Peters („Überzeugungstäter und Gewissenstäter" in: Festschrift für H. Mayer, 1966) die Ansicht, die Gewissensentscheidung des Angeklagten müsse respektiert werden. Es könne von ihm nicht verlangt werden, gegen sein Gewissen zu handeln. In dieser Allgemeinheit trifft das jedoch nicht zu.

Bei einem Widerstreit von Gesetz und Gewissen ist dem Gewissen daher nicht grundsätzlich der Vorrang zu geben. Im vorliegenden Fall, in dem es um Leben und Gesundheit des Kindes des Angeklagten ging, kann die im Religiösen motivierte, das Leben des Kindes aufs Spiel setzende Gewissensentscheidung des Angeklagten nicht anerkannt werden. Die Berufung auf die durch das Grundgesetz gewährleistete Freiheit des Gewissens und der Religion geht insoweit fehl. Das Grundgesetz schützt nicht schlechthin jede religiöse Betätigung und Überzeugung, sondern nur solche, die sich bei den heutigen Kulturvölkern auf dem Boden gewisser übereinstimmender sittlicher Grundanschauungen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung herausgebildet haben.

Dann zu der Frage, ob der Vater zur Rettung seines Kindes aus Leib- oder Lebensgefahr auch gegen seine religiöse Überzeugung einem Blutaustausch zustimmen muß, liegen soweit ersichtlich, noch keine veröffentlichten obergerichtlichen Entscheidungen vor, an denen sich der Angeklagte hätte orientieren können.

Andererseits kann sich der Senat aber auch nicht der Auffassung von Peters („Überzeugungstäter und Gewissenstäter", S. 278) anschließen, daß bei Gewissenstätern stets ein entschuldbarer Verbotsirrtum vorliege, da die Gewissensentscheidung nicht überprüfbar und daher ihre Richtigkeit zu unterstellen sei. Eine solche Unterstellung könnte sich lediglich auf das Vorliegen einer Gewissensentscheidung, nicht aber darauf beziehen, ob ihr ein unvermeidbarer Irrtum zugrunde liegt. Auf keinen Fall kann die Ansicht von Peters für alle Fälle des § 330c StGB gelten, in denen es um das Leben eines Kindes des Täters geht. Die von Peters (in Fußnote 68) zum Nachweis angeführte nicht veröffentlichte Entscheidung des OLG Stuttgart v. 27. 1. 1965 - 1 Ss 810/64 betrifft einen Fall der Ersatzdienstverweigerung.
Mitgeteilt von Sen(ats)Präs(ident) Laube, Hamm

Geschrieben von Drahbeck am 14. August 2005 05:45:29:

Als Antwort auf: Re: Religiöse Überzeugung stand gegen Recht geschrieben von Drahbeck am 13. August 2005 06:35:40:

Gelesen in „Adventecho" 15. April 1975 S. 11
In der amerikanischen Bundeshauptstadt Washington starb vor kurzem eine junge Mutter nach der Geburt ihres Kindes, weil sie eine notwendige Bluttransfusion ablehnte. Sie war Mitglied der „Zeugen Jehovas". Auch ihr Mann, der ebenfalls dieser Glaubensgemeinschaft angehört, hatte eine Bluttransfusion für seine Frau abgelehnt. Der eingeschaltete Richter sah sich außerstande, eine Transfusion durch richterlichen Befehl zu erzwingen, weil ihm das als ein Verstoß gegen die religiöse Freiheit erschien. Für das Kind allerdings ordnete er eine Bluttransfusion an, so daß es am Leben blieb. Die „Zeugen Jehovas" begründen ihre Ablehnung einer Bluttransfusion mit dem biblischen Verbot von Blutgenuß.

Geschrieben von Tina am 25. August 2005 20:58:07:

Als Antwort auf: Re: Junge Mutter starb geschrieben von Drahbeck am 14. August 2005 05:45:29:

Wenn sie eine Bluttransfusion bekommen hätte, hätte sie dann weiter gelebt?? Die Blutung konnte nicht gestoppt werden und das ist der Punkt. Nichts anderes.

Geschrieben von Drahbeck am 19. August 2005 06:49:02:

Als Antwort auf: Re: Junge Mutter starb geschrieben von Drahbeck am 14. August 2005 05:45:29:

Gelesen in: einer Zeitung 6 September 1976 unter der Überschrift: "Eltern verweigern Bluttransfusion"

Zeugen Jehovas machen religiöse Gründe geltend.
Schwierige Rechtslage ...

Geschrieben von Drahbeck am 20. August 2005 07:48:16:

Als Antwort auf: Re: Eltern Verweigern Bluttransfusion geschrieben von Drahbeck am 19. August 2005 06:49:02:

Gelesen in: Cliff Richard „Ein Christ im Showgeschäft", Aslar 1979 S. 28f.

„In einer bestimmten Zeit war auch Donna (die Schwester von Cliff Richard) hart an der Grenze, zum Bekenntnis der Zeugen Jehovas überzutreten, und buchstäblich erst an der Grenze des Todes fand sie zurück. 1973 war Donna schwer krank und brauchte eine Bluttransfusion. Da die Zeugen Jehovas kompromißlos Bluttransfusionen verboten - was auf einer sehr simplen Mißdeutung der Bibel beruht -, lehnte Donna standhaft ab, bis sie fast starb. Ich kenne wenige Leute, die ihrer Überzeugung bis zum Tod treu bleiben, und dafür hat sie meine lebenslange Hochachtung. Ich weiß nicht, ob ich im Testfall so etwas auch fertig brächte.

Aber der ganze Vorfall hatte eine gewaltige Erschütterung aller Vorstellungen, besonders bei meiner Mutter, zur Folge. Sie war es, die schließlich entschied: 'Tun Sie, was getan werden muß!' Die Ärzte gaben ihr sofort die Bluttransfusion.
Donna ist heute gesund und munter. Für sie bedeutete diese Erfahrung eine drastische Änderung ihrer Wertmaßstäbe.

Meine Mutter, ein getauftes Mitglied der Zeugen Jehovas, wurde vor das Tribunal der Sekte zitiert.
Aber dieses außergewöhnliche und leicht lächerliche 'Gericht' gab einen tiefen Einblick in das Gottesbild der Zeugen Jehovas. Ein 'nein' zur Transfusion, und Donna wäre jetzt tot - als wenn Gott solche Entscheidungen von uns erwartete!

Meine Mutter - immer noch leicht 'Zeugen Jehova-orientiert' - entdeckte eine neue und dynamische Seite der Bibel: Sie erlaubte jetzt dem Heiligen Geist, ihr den Text zu erschließen, und das ist etwas wesentlich anderes als die Interpretationen der unpersönlichen Wachtturm-Autoritäten!"

Geschrieben von Drahbeck am 21. August 2005 06:51:08:

Als Antwort auf: Re: Die Schwester von Cliff Richard geschrieben von Drahbeck am 20. August 2005 07:48:16:

Gelesen in: Margarete Buber-Neumann
"Als Gefangene bei Stalin und Hitler"
(Seitenangabe zitiert nach der Auflage von 1997: S. 264f.)

Eines Tages kam eine Bibelforscherin zu mir und erklärte, daß ein Teil ihrer »Schwestern« sich von jetzt ab weigere, Blutwurst zu essen. Mit dieser Blutwurst verhielt es sich so: In Ravensbrück bekamen wir bis 1943, außer der täglichen Ration Brot von ungefähr 500 Gramm, mittags 1/2 bis 3/4 Liter Gemüse und 5 bis 6 Pellkartoffeln sowie abends und eine Zeitlang auch am Morgen eine Suppe. Sonnabends und sonntags aber war das Abendessen »kalt«. Dieses kalte Abendessen bestand aus ungefähr 20 Gramm Margarine, dazu sonnabends einem kleinen »Sechserkäse« und sonntags ungefähr 35 Gramm Leber-, Fleisch- oder Blutwurst. Die Ernährung in Ravensbrück verschlechterte sich ab 1941 von Woche zu Woche. Hülsenfrüchte oder Teigwaren verschwanden vollkommen, und die Fettzuteilung im Essen, die im ersten Jahr wirklich vorhanden war, wurde immer geringer. Der wöchentliche Löffel mit Schmalz hörte schon 1941 auf, und Marmelade gab es nur noch in ganz minimalen Mengen, einen Eßlöffel pro Woche. Die Zuckerzuteilung wurde restlos von der SS gestohlen. Auch in der Häftlingskantine konnte man bald nur noch minderwertiges Zeug wie Fischpastete, die aus Heringsköpfen und Gräten hergestellt schien, und irgendwelche abscheulichen »Gemüsesalate« einkaufen.

Eine junge Bibelforscherin, Ilse Unterdörfer, entdeckte im Alten Testament den Befehl Jehovas : »Lasset das Blut zur Erde fließen!« und erläuterte ihren Schwestern, daß man fortan das Essen der Blutwurst einstellen müsse. Ungefähr fünfundzwanzig der »Extremen« beschlossen, von nun ab die Annahme der Blutwurst zu verweigern. - Es gab unter den Bibelforschern drei »Fraktionen«, die »Extremen«, die »schwankende Mitte« und die »Gemäßigten«. Sie trugen regelrechte Fraktionskämpfe aus, bezichtigten einander des Verrats an den Glaubenssätzen, wozu sie Vergleiche aus der biblischen Geschichte heranzogen, und legten ihren Fraktionsgegnern Namen alttestamentarischer Verräter zu.

Als ich von dieser Weigerung hörte, nahm ich an, die Blutwurst schmecke meinen Bibelforschem schlecht, denn sie war wirklich nicht delikat. Darum machte ich ihnen den Vorschlag, soweit es durchführbar war, allen denen, die keine Blutwurst mochten, Leberwurst zu geben. Aber da hatte ich nicht mit Jehovas Befehl gerechnet. Denn es ging ja gar nicht um die Blutwurst, es ging um eine Demonstration zu Ehren Jehovas. Die Extremen mußten von sich reden machen, sie wollten einen Angriff der SS provozieren, es gelüstete sie nach Leiden. Und so fertigten sie eine Liste mit den Namen aller derer an, die laut Jehovas Befehl von nun ab den Genuß der Blutwurst verweigerten. Die Liste wurde »nach vom« gebracht, und die SS lachte sich ins Fäustchen: Wenn die keine Blutwurst fressen wollen, kriegen sie auch keine Margarine. Eine vorzügliche Sparmaßnahme.

Der ersten »Verweigerer-Liste« folgte eine zweite. Erbitterte Kämpfe zwischen den »Extremen« und »Gemäßigten« wurden auf dem Bibelforscherblock ausgetragen. Wie zu erwarten war, reagierte die Lagerleitung nicht nur mit dem Entzug der Margarine, sondern ersann drastischere Maßnahmen.

Ergänzend dazu noch aus Hanna Elling "Frauen im deutschen Widerstand 1933-45" Frankfurt/M. 1979 S. 79f. (Interview mit Herta Brünen-Niederhellmann:

"Auch ich kam, nachdem das KZ Lichtenburg aufgelöst worden war, in das neu errichtete Frauenkonzentrationslager Ravensbrück. Dort habe ich den seltsamen Essensstreik der Bibelforscher gegen die Blutwurst miterlebt. Irgendeine Frau hatte in der Bibel ein Wort gefunden, das ihnen den Verzehr von Blutwurst untersagte. Da Sonntagsabends ein Stück Brot mit einem Stück Blut- oder Leberwurst ausgegeben wurde, und die Bibelforscherinnen die Annahme der Blutwurst verweigerten, wuchs sich das zu einer Katastrophe für die Bibelforscher aus."

Geschrieben von Drahbeck am 24. August 2005 07:59:41:

Als Antwort auf: Re: Margarete Buber-Neumann geschrieben von Drahbeck am 21. August 2005 06:51:08:

Gelesen in:
Günther Pape: "Die Wahrheit über Jehovas Zeugen", Rottweil (Neckar) 1970, S. 41f.

Eine Zeugin Jehovas, Besitzerin einer Hühnerfarm, verfütterte ihren Hühnern Futter, das eine Blutsubstanz enthielt. Auf dem Markt wird dieses Futter allgemein verkauft und es ist nicht möglich, anderes fabrikmäßig hergestelltes Futter zu erhalten. Sie wurde vor das Rechtskomitee der Versammlung geladen.

"Liebe Schwester . . .
Ich schreibe Dir heute als Vorsitzender des Rechtskomitees der Versammlung ... , der Zeugen Jehovas.
Da wir uns über Dein persönliches Verhältnis zu unserem Schöpfer Jehova große Sorgen machen und da wir als Komitee über die Reinheit unserer Versammlung zu wachen haben, laden wir Dich herzlich ein zu einer Verhandlung vor dem Komitee am kommenden Sonntag um ... Uhr.
Du weißt, daß es darum geht, daß Du an Deine Hühner Blut verfütterst. Wie wir als Zeugen Jehovas zu handeln haben, kannst Du nochmals im Wachtturm vom 1. August 64 unter Fragen von Lesern nachlesen. Wir raten Dir sehr, die dort verzeichneten Bibelstellen nachzuschlagen und gebetsvoll darüber nachzusinnen.
Wir werden Dir am Sonntag eine klare Frage stellen und erwarten von Dir eine klare Antwort:
Bist Du bereit, dem göttlichen Gebot zu gehorchen, Dich zu korrigieren und kein Blutmittel mehr zu verfüttern? Oder willst Du weiterhin den göttlichen Anforderungen bezüglich der Heiligkeit des Blutes zuwiderhandeln, so wie sie uns durch seine Organisation verständlich gemacht werden?
Bringe bitte alles verfügbare Material mit, von dem Du denkst, daß es für Deinen Standpunkt sprechen könnte.
In dem gemeinsamen gebetsvollen Bemühen um die Reinerhaltung unserer Versammlung und in der ernsten Fürbitte für Dich vor unserem himmlischen Vater m grüßt Dich in theokratischer Verbundenheit
Dein Bruder Unterschrift

Dieser Schwester wurde vom Komitee die Gemeinschaft entzogen, weil sie auf dem Standpunkt stand, daß sie dann ihre Hühnerfarm zumachen müßte. Ein anderes Futter hätte die Legeleistung der Hühner so beeinträchtigt, daß die Farm unrentabel geworden wäre.

Geschrieben von Blindes Huhn am 24. August 2005 11:21:56:

Als Antwort auf: Re: Hühnerfutter geschrieben von Drahbeck am 24. August 2005 07:59:41:

Da hat Sie eine richtige Entscheidung getroffen.

Zeugen Jehovas essen doch auch jedes Fleisch das auf dem Markt ist.

Wenn ein Zeuge sich so für den Inhalt seiner konsumierten Fleischwaren interessieren würde wie dieses Rechtskommitee sich für Hühnerfutter interessierte, könnte man womöglich nachvollziehen, dass sie sich Gedanken über Bluttransfusionen machen.

Wer aber täglich das auf dem Markt befindliche Fleisch verzehrt, der kann getrost auch eine Bluttransfusion akzeptieren. Mehr als täglich beim Mittagessen sündigt er dann auch nicht. Und wenn, dann reißt die Blutverweigerung auch nichts heraus - hat er doch täglich gegen das 'heiligste Blutgersetz' vestoßen.

Bei Blutverweigerung bestehen große Chancen bald zu sterben.
Andernfalls hat er große chancen eines natürlichen Todes zu sterben. Harmagedon, das Paradies und der Gerichtstag Gottes ist so unnatürlich wie eine Verweigerung einer Bluttransfusion.

Geschrieben von Drahbeck am 25. August 2005 07:21:47:

Als Antwort auf: Re: Hühnerfutter geschrieben von Drahbeck am 24. August 2005 07:59:41:

Gelesen in: Rolf Nobel: "Falschspieler Gottes. Die Wahrheit über Jehovas Zeugen", Hamburg 1985 S. 175f.

Eines Tages drückte mir die alte Verkündigerin Quast ein kleines weißes Kärtchen in die Hand. Es weist den Inhaber als Zeugen Jehovas aus und erklärt, daß ihm keine Bluttransfusionen gegeben werden sollen, »selbst wenn andere das zur Erhaltung meines Lebens oder meiner Gesundheit für nötig erachten«. Ich sollte das Kärtchen in ihrer Gegenwart unterzeichnen: »Das müssen Sie dann immer in Ihrer Brieftasche tragen!»

Jehovas Zeugen lehnen fremdes Blut in jeder Form ab. Im KZ Ravensbrück verweigerten viele Zeugen trotz ihres Hungers selbst das Essen von Blutwurst. Blut als Nahrungsmittel ist sogar für Tiere verboten. Günther Pape berichtet in seinem Buch »Die Wahrheit über Jehovas Zeugen« über einen Fall, wo man die Besitzerin einer Hühnerfarm exkommunizierte, nur weil in dem von ihr verfütterten Futter Blut enthalten war. Die Verwendung anderen Futters hätte die Legeleistung der Hühner derart verringert, daß die Farm dann unrentabel wäre. Das Rechtskomitee zeigte kein Einsehen, die Schwester gab nicht nach und ihre Hühnerfarm nicht auf, also flog sie raus.

Bei dem Blutverbot beruft sich die Leitende Körperschaft auf einen 4300 Jahre alten Hinweis Gottes an Noah: »jedes sich regende Tier, das am Leben ist, möge euch zur Speise dienen. Wie im Falle der grünen Pflanzen gebe ich euch gewiß das alles. Nur Fleisch mit seiner Seele - seinem Blut - sollt ihr nicht essen.«
Und um zu beweisen, daß auch das Neue Testament Blut verbietet, führen sie Apostelgeschichte 15, Vers 19, an: »Darum urteile ich, daß man denen, die aus den Heiden zu Gott sich bekehren, nicht beunruhige, sondern ihnen schreibe, daß sie sich enthalten sollen von der Befleckung durch Götzen und von Unzucht und vom Erstickten (unausgeblutetem Fleisch) und vom Blut. «

In dem 64seitigen Heft »Jehovas Zeugen und die Blutfragen« werden noch pseudowissenschaftliche Thesen über die Gefahren von Bluttransfusionen nachgereicht. Nicht weniger als achtzig medizinische Bücher und Zeitschriften werden - meist aus dem Zusammenhang gerissen - zitiert, um die Gefahren von Bluttransfusionen dramatisch und völlig überzogen zu schildern. Die elterliche Fürsorgepflicht interpretieren Zeugen Jehovas darin vor allem als Entscheidungsrecht. Sie verlangen »aus moralischen und grundsätzlichen Überlegungen«, daß der Arzt im Falle hohen Blutverlustes »die Verantwortung liebevoller, besorgter Eltern anerkennt, Entscheidungen für ihre minderjährigen Kinder zu treffen«.

Was dieser Schmus im Klartext heißt, zeigt der Fall der »besorgten« Zeugen-Eltern Krüger: Es war der 15. Juli 1976 im österreichischen Kärnten. Landschaftsgärtner Werner Krüger kam mit seiner Frau Monika und den Kindern Markus, Michael und Ilona von einer Bergwanderung zurück. Die Kinder liefen ihren Eltern voraus zur Pension. Beim Spielen im Zimmer passierte dann das Unglück. Markus kletterte auf das Balkongeländer, verlor das Gleichgewicht und stürzte sechs Meter hinab auf den Schotterboden. Schädelbruch.

Die Eltern fanden den Jungen leblos in einer Lache von Blut. Der Rettungswagen brachte Markus nach Salzburg, wo der bekannte Neurochirurg Dr. Diemath arbeitete. Gegen Mitternacht traf der schwerverletzte Junge dort ein. Die untersuchenden Ärzte hielten eine sofortige Bluttransfusion für notwendig, weil es gerade bei Hirnverletzungen darauf ankommt, daß über die roten Blutkörperchen genügend Sauerstoff zugeführt wird. Die Eltern von Markus Krüger lehnten das ab. »Wir sind aus religiösen Gründen dagegen«, erklärten die Zeugen Jehovas. Sie boten Dr. Diemath ein Fläschchen Blutersatz an, eine Lösung, die zwar Blutvolumen aufbaut, aber keine roten Blutkörperchen liefert oder heranbildet.

»Ihr Kind stirbt, wenn Sie nicht einverstanden sind«, sagte der diensthabende Arzt. Die Eltern blieben bei ihrer Haltung. Zum Schluß der Auseinandersetzung wurde Werner Krüger sogar wütend und drohte: »Wenn mein Kind fremdes Blut bekommt, ist es mein Kind nicht mehr. Dann können sie es gleich behalten! «

Der zuständige Staatsanwalt ordnete schließlich die sofortige Operation an. Erst acht Stunden nach der Einlieferung konnten die Ärzte den Kampf um das Leben des kleinen Markus Krüger beginnen. Es dauerte fünf Tage. Vergeblich. Markus Krüger starb.

Der ehemalige Führer des deutschen Sektenablegers, Konrad Franke, erklärte der empörten Öffentlichkeit nach dem Tod Markus Krügers in einem »stern«-Interview: »Wir töten niemanden. Aber wenn wir eine Bluttransfusion zulassen würden, dann wären wir vom göttlichen Standpunkt her Gesetzesbrecher. Ärztliche Kunst kann nicht auf Kosten von göttlichen Gesetzen gehen. Wenn es Gottes Wunsch ist, daß ein Mensch stirbt, dann müssen wir das respektieren.«

Damit verlangte Franke von allen Zeugen Jehovas, daß sie im Notfall lieber das eigene Leben oder das ihrer Kinder opfern sollen, als ein »göttliches Gesetz« zu brechen. In einer internen Organisationsanweisung für Aufseher der Zeugen Jehovas wird die Bestrafung derjenigen angeordnet, die sich nicht an diese Anordnung halten: »Eine Bluttransfusion an sich selber vornehmen zu lassen ist ein Grund für einen Gemeinschaftsentzug. Ausnahme: Wer im Zustand der Schwäche zustimmte, sein Unrecht erkennt und Jehova und das Komitee um Vergebung bittet, dem kann eine Frist zur Bewährung unter Überwachung gesetzt werden.« Den »Starken« bleibt im Todesfall Konrad Frankes Trost: »Dafür kommt dann die Auferstehung... « Gegen Ende des Interviews machte Franke, der das Blutverbot darin mit dem Soldateneid verglich, Jehovas Zeugen zum eigentlichen Opfer des »Falles Krüger«, über dessen wirkliches Opfer Markus er nicht ein einziges Wort verlor: »Für einen Großteil der Öffentlichkeit sind wir Menschen zweiter Klasse. Und Minderheiten kann man schlachten, so auch uns.«

Man muß sich diesen Wahnsinn einmal vor Augen halten: Da ziehen einige Sätze und Halbsätze aus der Bibel, die zudem noch interpretationsfähig sind, die fürchterliche Konsequenz des Todes nach sich. Und niemand vermag zu sagen, ob der heute als gesichert geltenden Schrifterkenntnis nicht morgen »mehr Licht zuteil wird« und sie dann ganz anders ausgelegt wird.

In der Vergangenheit war das schon häufig der Fall. Würden Sektengründer Russell und sein Nachfolger Rutherford ihre religiösen Auffassungen heutzutage in der Sekte vertreten, würden sie sehr schnell Gemeinschaftsentzug erhalten. So sehr haben sich die Wachtturm-Lehren verändert. Trotzdem wird das Blutverbot als die absolute Wahrheit gehandelt, unter Einkalkulierung auch der schlimmsten Folgen.

Meine Blutverbotskarte füllte ich in Gegenwart der beiden Verkündigerinnen sorgfältig aus und ließ sie anschließend von ihnen unterschreiben. Ich hütete mich aber davor, sie bei mir zu tragen, wie es die Frauen verlangten. Denn ich wollte im Falle eines Unfalls nicht am Straßenrand verbluten, weil sich ein Unfallarzt an das Blutverbot eines vermeintlichen Zeugen Jehovas hält.

Geschrieben von exZJ am 25. August 2005 08:38:47:

Als Antwort auf: Re: Rolf Nobel geschrieben von Drahbeck am 25. August 2005 07:21:47:

Damit lässt sich die gesamte Lehre von Jehovas Zeugen zusammen fassen:

einige Sätze und Halbsätze aus der Bibel

Wie sagte es Martin Luther in seiner Bibel:

Seelig sind die geistig armen.

Und stellt sich nicht geistige Armut zwangsweise ein, wenn, wie bei Jehovas Zeugen, nicht geistig eigenständig gedacht werden kann?

Geschrieben von Drahbeck am 26. August 2005 02:33:15:

Als Antwort auf: Re: Rolf Nobel geschrieben von Drahbeck am 25. August 2005 07:21:47:

Gelesen in: einer  Zeitung" unter dem Datum 12. März 1982  unter der Überschrift:
„Zeugen Jehovas verweigern Blutübertragung: 14 Jahre Haft"
Ein Gericht auf Sardinien hat ein Ehepaar, das Mitglied der Zeugen Jehovas ist, wegen Totschlags zu vierzehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Ehepaar hatte sich im März 1980 geweigert, bei seiner zwei Jahre alten Tochter eine lebensrettende Bluttransfusion vornehmen zu lassen. Das Kind, das an einer schweren Blutkrankheit litt, war im Juli desselben Jahres gestorben.

Geschrieben von Drahbeck am 27. August 2005 07:10:14:

Als Antwort auf: Re: Zeugen Jehovas verweigern Blutübertragung geschrieben von Drahbeck am 26. August 2005 02:33:15:

Gelesen in „Der Tagesspiegel" (Berlin) 1. März 1984 unter der Überschrift:
„Zeugin Jehovas verweigerte Bluttransfusion":

New York  Umgerechnet 3,2 Millionen DM Entschädigung hat das Oberste Gericht in New York dem Ehemann einer Zeugin Jehovas zugesprochen, die 1975 im Städtischen Krankenhaus in New York nach einem Kaiserschnitt verblutete.
Die 45jährige Besse Randolph hatte ihrem Glauben gemäß eine Bluttransfusion verweigert. Ihr Ehemann, der kein Mitglied der Zeugen Jehovas ist, erhielt jedoch mit seiner Klage wegen unterlassener Hilfeleistung gegen das Krankenhaus Recht.
Im US-Bundesstaat Kentucky hatte erst kürzlich die Mutter einer bei einem Autounfall schwer verletzten Zeugin Jehovas mit gerichtlicher Hilfe eine Bluttransfusion durchgesetzt. Die auf diese Weise gerettete Lola Austin, selbst Mutter zweier Kinder, hatte einen Paß mit der Anweisung getragen, keine Bluttransfusion vorzunehmen. Sie erklärte später, sie wäre lieber gestorben. Ihr Ehemann warf den Ärzten „religiöse Vergewaltigung" vor. Die Zeugen Jehovas sehen in Bluttransfusionen eine durch die Bibel verbotene Form des „Bluttrinkens".

Geschrieben von Drahbeck am 28. August 2005 06:24:00:

Als Antwort auf: Re: Zeugin Jehovas verweigerte Bluttransfusion geschrieben von Drahbeck am 27. August 2005 07:10:14:

Gelesen in „Weggefährte" (Leipzig) 5. Jg. 1984 Nr. 17 (S. 10f.) unter der Überschrift „Ein Fall von Fanatismus und seine Folgen"

(Vorbemerkung: „Weggefährte" war in der DDR eine Art „Schwesterblatt" der „Christlichen Verantwortung". War die „Christliche Verantwortung" ein ausgesprochenes „Zwitterblatt", mit einer nicht selten ungenießbaren Mixtur von „konservativer Bibelauslegung" Made Eigenbau, gemixt mit ausgesprochen politischen Aspekten; aber auch aufgrund - auch - internationaler Verbindungen, im Einzelfall auch Informationen liefernd, die über vorgenanntes hinausgingen.

So wird man eine solche Charakteristik auf „Weggefährte" nicht übertragen können. Sein Redakteur stand beispielsweise im engen Schulterschluß zur „Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde" (Baptisten), was man auch von der CV in keiner Beziehung sagen konnte. Seine Konzeption war die eines strengen Biblizismus (so wie er ihn verstand). Der nachfolgende Artikel „passt" eigentlich nicht so recht in dieses Konzept hinein. Dennoch hat ihn „Weggefährte" veröffentlicht. Es mag Leute geben, die ihre die CV betreffenden Ressentiments auch auf „Weggefährte" übertragen. Die da am lautesten trompeten, sind allerdings nicht selten solche, die den tatsächlichen Inhalt auch von „Weggefährte" überhaupt nicht aus eigener Anschauung kennen.
Ende der Vorbemerkung).

Erich und Hanna Herrlich sind ein Ehepaar seit 12 Jahren. Sie haben einen 10jährigen Sohn, der Uwe heißt. Sohn Uwe stürzt auf einer Baustelle (beim unerlaubten Spielen dort) erleidet schwere Verletzungen, u. a. hohen Blutverlust. …

Hanna Herrlich schnappte nach Luft. Man merkte ihr an, daß sie außer sich war. Der Chefarzt musterte sie beinahe verständnislos und sagte schließlich: „Ist Ihnen nicht gut? Sie können sich doch nicht sosehr aufregen? Noch bestehen ja Aussichten für ein erfolgreiches Bemühen um die Lebenserhaltung ihres Kindes."

„Lassen Sie mich in Ruhe!" schrie sie den Arzt an. „Wer hat ihnen erlaubt, bei unserem Kinde eine Bluttransfusion vorzunehmen?"
„Wie bitte?", so der Arzt.

„Sofort entfernen sie den Bluttropf von meinem Kinde! Sie hatten keine Erlaubnis dazu und werden sie für weitere Experimente auch nicht bekommen!"

„Sie wollen die Mutter dieses in höchster Lebensgefahr schwebenden Kindes sein? Das gibt es doch nicht! Oder habe ich nicht richtig gehört? wenn ich nicht genau wüßte, daß ich mich in meiner Klinik befinde, müßte ich annehmen, in einem Irrenhaus zu sein. Sind sie denn des Teufels?"

„Wer hier des Teufels ist, das können doch nur Sie sein, Herr Chefarzt! Wir sind strenggläubige Christen. Wir leisten dem Gehorsam, denn wir uns verpflichtet fühlen, Jehova Gott. Was wir zu tun und zu lassen haben, entnehmen wir der Bibel, und daran halten wir uns. Bluttransfusionen sind ein Greuel in den Augen Gottes, dem wir dienen!"

„Sie lieben ja noch nicht einmal ihr eigenes Kind, sie Rabenmutter! Sie wollen es bewußt einem Wahnsinnskult opfern."

„Ich liebe mein Kind! Gerade deswegen will ich es vor einer Verunreinigung mit fremden Blut schützen. wenn es stirbt, dann ist es eben Jehovas Wille gewesen", erwiderte sie triumphierend dem Arzt.

Der Chefarzt raufte sich die Haare. Er war fassungslos. Dann wandte er sich an den Vater:
„Sagen Sie, Herr Herrlich; haben Sie eigentlich auch eine Meinung? Oder interessiert Sie der Fall gar nicht? Es soll ja vorkommen, daß auch Väter ihre Kinder lieben. Stimmen Sie in ihrer Ansicht, was das Kind betrifft, mit der Ihrer Frau überein?"

„Was soll ich noch hinzufügen? Eltern sollten, was ihre Kinder angeht, einer Meinung sein. Ich wüßte nicht, wie ich anders argumentieren sollte. Ich bin nicht so bibelfest wie meine Frau."

„Wunderbar! Naiver konnten Sie sich nicht aus der Affäre ziehen. Sie verweigern also auch Ihr Einverständnis zum einzig aussichtsreichen Handeln der Ärzte an ihrem Kinde zu geben?" „Eltern müssen sich einig sein. Es kann doch nicht der eine hott und der andere hüh sagen."

Als der Chefarzt die Zimmertür geöffnet hatte, geschah etwas, womit der Arzt nicht gerechnet hatte. Hanna Herrlich stürzte blitzschnell ans Krankenbett, riß den Tropf von ihrem Kinde los und kippte die Apparatur um, daß es Scherben gab.
Das Ehepaar Herrlich setzte sich im Flur auf eine Bank, um weitere Bescheide abzuwarten. Erich zitterte am ganzen Leibe. Hanna dagegen blickte triumphierend umher.
Nach längerem Schweigen sagte Erich: „Ich werde das Gefühl nicht los, das ich neben einer Mörderin sitze.

Sie wurden aus ihren Gedanken aufgescheucht, als der Chefarzt und die Oberschwester an sie herantraten und ihnen eröffnete, daß ihr Junge das auf ihn verübte Attentat nicht überstanden habe und vor ein paar Minuten eingeschlafen sei.

„Ich habe Jehova die Treue gehalten und den Weltmenschen getrotzt, was man von Dir nicht sagen kann. Dafür wird dich keine geringe Strafe treffen. In unserer Studiengruppe wird man begeistert sein, wie tapfer ich mich gehalten habe!"

„O, das glaube ich auch! Nur mich wird man dort nicht wieder sehen. Es reicht aus, was sie aus Dir gemacht haben."

„Das darf doch wohl nicht wahr sein! Du willst Jehova verraten und dich dem Schutz in seiner Organisation entziehen? Also hast Du uns allen etwas vorgeheuchelt? Du warst nie mit dem Herzen dabei!"

„Mit dem Herzen schon, aber ich habe mir nicht den Verstand total verkleistern lassen. Ich war aus Liebe zu Gott dabei, ohne das Bedürfnis, ein willenloser Sklave der Gesellschaft sein zu wollen. D a s ist der Unterschied!"

Die Geschichte endete damit, daß Erich Herrlich die Wohnung verließ und auch nicht zurückkehrte. Die Ehe wurde später geschieden. Ein Fall von extremen Fanatismus hatte seinen Tribut gefordert!

Geschrieben von Drahbeck am 29. August 2005 07:24:37:

Als Antwort auf: Re: Ein Fall von Fanatismus und seine Folgen geschrieben von Drahbeck am 28. August 2005 06:24:00:

Gelesen in "Frankfurter Rundschau" 28. Dezember 1987 (S. 20) unter der Überschrift: "Lebensretter muß Strafe zahlen"

Arzt hatte bewußtloser Zeugin Jehovas Bluttransfusion gegeben

Zur Zahlung eines Schmerzengeldes von 20.000 Dollar hat das Oberste Gericht von Ontario jetzt einen Arzt verurteilt, der einer Patientin das Leben gerettet und deshalb von dieser verklagt worden war. Mit dem Urteil endete ein jahrelanger und beispielloser Rechtsstreit.

Die Klägerin war im Juni 1979 nach einem Autounfall, der ihren Mann das Leben gekostet hatte, lebensgefährlich verletzt ins Krankenhaus von Kirkland eingeliefert worden. Starker Blutverlust führte zu Atembeschwerden und Bewußtlosigkeit und der diensthabende Arzt beschloß deswegen, ihr Bluttransfusionen zu geben. Der Zustand der Patientin besserte sich, und nach sechs Wochen konnte sie das Krankenhaus wieder verlassen.

Vier Jahre später verklagte die Frau aber Arzt und Krankenhaus: Sie sei Zeugin Jehovas und lehne aufgrund ihrer religiösen Überzeugung Bluttransfusionen ab. Auf einer Karte, die sie bei sich getragen habe, sei ausdrücklich gebeten worden, keine Transfusionen vorzunehmen. Der Arzt habe sich darüber aber hinweggesetzt. Hierdurch habe sie "geistigen und seelischen Schaden" erlitten. Sie fühle sich wie nach einer Vergewaltigung, und es gebe Tage, an denen sie nicht mehr leben möchte. Die Frau verklagte Arzt und Krankenhaus wegen "Nachlässigkeit, Konspiration und Körperverletzung auf der Grundlage religiöser Diskriminierung."

Obwohl der Richter die Klage gegen das Krankenhaus abwies und obwohl er zu bedenken gab, daß der Arzt sich in einer kritischen Situation befunden habe (die religiösen Gefühle der Patientin zu mißachten und ihr zu helfen oder ihrem Wunsch nachzukommen und sie sterben zu lassen), verurteilte er den Arzt:

"Einige Aspekte des Lebens" seien "wichtiger als das Leben selbst". Der Arzt habe sich redlich bemüht, das komplexe medizinische, rechtliche und ethische Problem zu lösen. Das Recht, ärztliche Behandlungen abzulehnen, müsse aber auch weiterhin Bestandteil des Verfügungsrechtes des Patienten über seinen Körper bleiben.

Geschrieben von Drahbeck am 30. August 2005 06:21:39:

Als Antwort auf: Re: Lebensretter muß Strafe zahlen geschrieben von Drahbeck am 29. August 2005 07:24:37:

Gelesen in: einer  Zeitung unterm Datum 19. September 1994  unter der Überschrift:
„Bluttransfusion verweigert: Zwei Kinder gestorben"
 Zwei Kinder sind im spanischen Katalonien gestorben, weil sich ihre Eltern - Mitglieder der Sekte „Zeugen Jehovas" - einer lebensrettenden Bluttransfusion widersetzt hatten. Die 14jährige Judith starb an einer Hirnhautentzündung, nachdem sie in ein Krankenhaus in Lorida (Ostkatalonien) gebracht worden war, weil sie in Lebensgefahr schwebte. Als sich die Mutter der dringend empfohlenen Bluttransfusion widersetzte, versuchten die Ärzte diese mit einer gerichtlichen Genehmigung durchzusetzen. Das Mädchen starb jedoch, bevor das Verfahren beendet war.
Ganz in der Nähe ereignete sich ein zweiter Todesfall unter ähnlichen Umständen. Der 13 Jahre alte Marcos starb im Krankenhaus von Ballobar an Leukämie. Seine Eltern hatten sich ebenfalls mit der Begründung, sie seien Zeugen Jehovas, einer Bluttransfusion widersetzt. Ein Gericht hatte nach einer Beschwerde des Bürgermeisteramts die Verlegung des Kindes in das Krankenhaus von Zaragazu veranlaßt, wo es starb

Geschrieben von Drahbeck am 04. September 2005 07:05:09:

Als Antwort auf: Re: Zwei Kinder gestorben geschrieben von Drahbeck am 30. August 2005 06:21:39:

Gelesen in:
http://www.---.com/athens/ithaca/6236/angeliqu.htm
(--- durch geocities ersetzen. Technisch bedingt)
Unter Bezugnahme auf:

Aukland Time, 17. August 1996
Ein junges Mädchen im Alter von 3 Jahren starb gestern abend im Hospital, nachdem seine Eltern eine Bluttransfusion aus religiösem Glauben ablehnten.
Angelique Perrota fuhr mit ihrer Mutter (im Auto) in Norden von Auckland als sie von einem Schnellfahrer gerammt wurde. Sanitäter waren an der Unfallstelle und eilten mit dem jungen Mädchen sofort in ein Hospital. Sie verlor sehr schnell viel Blut. Die Eltern willigten nicht in eine Bluttransfusion ein, da es unter Zeugen Jehovas streng verboten ist, in jeglicher Form Blut aufzunehmen
Dr. Kilby sagte später, daß eine Bluttransfusion ohne Zweifel ihr Leben gerettet hätte, aber der Doktor ist bekannt bei den Zeugen, daß er das no- Blut Gesetz der Zeugen respektiert.
Es sind momentan ungefähr 11 000 Zeugen Jehovas in Neuseeland, die zu 40 Todesfällen im Jahr, beitragen wegen ihres "Kein Blut" Glaubens.

Geschrieben von Raimund am 04. September 2005 07:39:02:

Als Antwort auf: Re: Bluttransfusionsfall in Neuseeland geschrieben von Drahbeck am 04. September 2005 07:05:09:

Es sind momentan ungefähr 11 000 Zeugen Jehovas in Neuseeland, die zu 40 Todesfällen im Jahr, beitragen wegen ihres "Kein Blut" Glaubens.

Abenteuerlich und unglaubwürdig!

Geschrieben von Bauer am 04. September 2005 10:14:36:

Als Antwort auf: Re: Bluttransfusionsfall in Neuseeland geschrieben von Raimund am 04. September 2005 07:39:02:

Nee, der Glaube ist einfach nur blöd und ohne wirkliche Substanz.

Leute die sich so wenig klar werden was sie glauben, können einem einfach nur leid tun.

Geschrieben von Jehovas Knecht am 04. September 2005 13:51:01:

Als Antwort auf: Re: Bluttransfusionsfall in Neuseeland geschrieben von Bauer am 04. September 2005 10:14:36:

Ich danke Jehova dem allmächtigen Gott aus ganzem Herzen!

Jehova hat mich erkennen lassen, wie flasch und unbiblisch die Lehre der Sekte der Jehovas Zeugen ist.

Die gelehrte Lehre führt von Gott weg direkt in die Hände des Satans. Der Teufel verdirbt Menschen und Jehovas Zeugen tun es ebenso.

Geschrieben von Drahbeck am 05. September 2005 06:02:00:

Als Antwort auf: Re: Bluttransfusionsfall in Neuseeland geschrieben von Drahbeck am 04. September 2005 07:05:09:

Gelesen in: Eva-Maria Kaiser / Ulrich Rausch "Die Zeugen Jehovas. Ein Sektenreport", Augsburg 1996 S. 186f.

Im September 1993 erschütterte der Tod eines Babys die Öffentlichkeit Österreichs. Nur elf Tage nach seiner Geburt starb der kleine Simon Hartl in der Linzer Kinderklinik, weil seine Eltern, strenggläubige Zeugen .Jehovas. die lebensrettende Bluttransfusion verweigert hatten. Das Baby litt an einer ..Rhesus-Unverträglichkeit". Die verantwortlichen Ärzte entschieden sich für eine Therapie mit Immunglobulinen, einer anerkannten Alternativmethode. In diesem Fall versagte sie jedoch, das frühgeborene Baby starb an Herzinfarkt infolge von schwerer Blutarmut. Dieser Fall brach in Österreich eine breite Diskussion über die ethische Verantwortung von Ärzten vom Zaun. Die Zeugen Jehovas kamen wieder einmal als fanatische Sekte auf die Titelseiten der Tageszeitungen.
Der Fall endete im Januar 1995 mit einem Schuldspruch für den Leiter der Linzer Kinderklinik, Leonhard H., und die behandelnde Ärztin Gabriele W. Sie wurden wegen fahrlässiger Tötung zu hohen Geldstrafen verurteilt. Die Eltern hingegen entgingen einer strafrechtlich Verfolgung, da ihnen, so Richter K. M., von den Ärzten die Immunglobulin-Therapie als gleichwertige Behandlungsmethode empfohlen worden war. In der Linzer Kinderklinik hatte man tatsächlich bereits zwölf ähnliche Fälle mit der Alternativmethode erfolgreich behandelt. Die Eltern hatten dennoch einen Revers unterschrieben, in dem festgestellt wurde, daß höchste Gefahr für das Leben des Kindes bestehe. Obwohl sich die Anklage auf die Frage der richtigen ärztlichen Behandlungsmethode konzentrierte und die Glaubensüberzeugung der Eltern ausklammern wollte, bestimmte diese immer wieder die Gerichtsverhandlung.

Richter K. M. in seiner Urteilsbegründung: "Die Eltern, die die Bluttransfusion verboten haben, sind zwar strafrechtlich exkulpiert [entschuldigt]. Ob sie moralisch exkulpiert sind, wenn sie zuschauen, wie ihr Kind stirbt, mögen andere beurteilen. "

Aufgrund der Aufmerksamkeit, die der traurige Vorfall in Linz erreicht hatte, konnte sechs Monate später in Österreich ein anderes Menschenleben gerettet werden. Eine 18jährige junge Frau, die bei einem Verkehrsunfall viel Blut verloren hatte, wurde in das Krankenhaus Wien-Mödling eingeliefert. Auch sie lehnte als gläubige Zeugin Jehovas eine Bluttransfusion strikt ab. Eine medikamentöse Ersatzmethode führte zu lebensbedrohenden Komplikationen. Als der Zustand der jungen Frau bereits kritisch wurde, stimmte sie der Bluttransfusion zu. Um sie nach einem Gespräch mit den Eltern wieder zu verweigern! Daraufhin schalteten die Ärzte den Journalrichter des Wiener Straflandesgerichtes, Werner R., ein, der mit der bereits sehr schwachen Patientin selbst telefonierte und sie fragte: "Wollen Sie wirklich schon sterben?"

Der Richter hatte den Eindruck, als würde sie gerne der Transfusion zustimmen, infolge des großen Druckes blieb sie jedoch bei der Ablehnung. Daraufhin schaltete sich der Anwalt der Zeugen Jehovas ein und wollte dem Richter eine Intervention untersagen. Das Mädchen sei alt genug und könne selbst entscheiden. Werner R. jedoch entschied für "Gefahr im Verzug" und bestellte - auf einer rechtlich nicht unbedenklichen Grundlage - den Arzt zum Sachwalter. Die rettende Bluttransfusion konnte im letzten Moment durchgeführt werden. Der Richter nahm dafür eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Kauf. Das Mädchen überlebte. Was mit ihm weiter geschah, ist nicht bekannt. Von der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas müßte sie aufgrund der Bluttransfusion ausgeschlossen worden sein. Und von ihrer Familie verstoßen werden!

... Wie der Fall von Simon Hartl zeigt, sind Zeugen ohne weiteres bereit, nicht nur ihr eigenes Leben, sondern auch das ihrer Kinder für ein angeblich göttliches Gebot zu opfern. Manche Ärzte setzen allerdings ihre ärztliche Handlungspflicht über abstruse Glaubensansichten.

1991 behandelte der Unfallchirurg Georg K., Primar am Linzer Unfallkrankenhaus, ein Kind gegen den Willen der Zeugen-Eltern mit Blutkonserven. Das Kind, das bei einem offenen Oberschenkelbruch einen hohen Blutverlust erlitten hatte, hätte ohne fremdes Blut keine Überlebenschancen gehabt. Der Arzt hatte aufgrund der akuten Lebensgefahr keine Zeit, sich eine gerichtliche Erlaubnis zu holen. Zu den Eltern, die drohten, ihr Kind im Falle der Transfusion zu verstoßen, meinte der Arzt lapidar: "Dann adoptiere ich es eben. " Am Tag nach der geglückten Operation wollten die Eltern ihr Kind sehen und dankten dem Chirurgen. Sie waren keine Zeugen Jehovas mehr.

Die Lebensgefahr, die für Kinder durch das unmenschliche Bluttransfusionsverbot der Zeugen Jehovas entsteht, hat im Jahr 1986 in Österreich zu einer bemerkenswerten Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) geführt. Nach der Scheidung eines Ehepaares, wobei der Mann Katholik, die Frau aktive Zeugin Jehovas war, waren die gemeinsamen, katholisch getauften Kinder zuerst der Mutter zugesprochen worden. Der OGH hob das Urteil auf und entschied zugunsten des Vaters. Die Urteilsbegründung des OGH: Die Religionszugehörigkeit der Mutter könnte negative Auswirkungen auf das soziale Leben der Kinder haben und - im Falle einer notwendigen Bluttransfusion - sogar Lebensgefahr bedeuten. Sieben Jahre später, im Juni 1993, sah der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in diesem Urteil allerdings eine Verletzung des Rechts auf Familienleben (Artikel 8 der Menschenrechtskonvention) und eine Diskriminierung (Artikel 14); er verurteilte die Republik Österreich zu einer Geldstrafe zugunsten der Mutter. Im Sinne des Menschenrechts auf freie Religionsausübung dürfen der Mutter ihre Kinder nicht aufgrund ihrer Glaubensüberzeugung abgesprochen werden.

Daß dieser Glaube das fundamentale Menschenrecht auf Leben einschränken kann, hat sich bis zu den Richtern in Straßburg nicht herumgesprochen. Denn nicht nur die Kinder, auch Erwachsene haben selten die Möglichkeit, sich ruhigen Gewissens für oder gegen das Leben zu entscheiden. Sie werden von Angehörigen und Zeugen-Anwälten massiv unter Druck gesetzt. Oder setzen sich, infolge langjähriger Indoktrinierung, selbst unter Druck.
"Das strikte Verbot von Bluttransfusionen bei den Zeugen Jehovas hätte mich einmal beinahe das Leben gekostet. Das war während meiner dritten Schwangerschaft. Ich war im sechsten Monat schwanger und müßte sehr schwer arbeiten. Da ich vorher schon ein Kind verloren hatte, wußte ich, daß es Probleme geben könnte. Ich habe den Beginn der Fehlgeburt sofort gemerkt, mich niedergelegt und meinen Mann gebeten, er möge die Rettung rufen. Wir hatten im Haus kein Telefon. Er selbst wollte kein zweites Kind, Abtreibung war bei den Zeugen Jehovas aber verboten. Er hat mir daher keine Rettung gerufen, sondern mich einfach liegen gelassen. Ich habe wahnsinnig viel Blut verloren. Als die Rettung endlich doch kam, konnte ich meine Arme und Beine gar nicht mehr bewegen. Es wurde dann eine Notoperation gemacht. Der Operationssaal war nicht sofort frei, weil es kurz vorher einen schweren Verkehrsunfall gegeben hat, außerdem war Wochenende, daher Notbesetzung im Krankenhaus. Ich mußte warten, die Blutungen waren aber so stark, daß ich vor der Operation noch Schlimmes über mich ergehen lassen mußte - ich will das jetzt gar nicht näher schildern! Als ich dann endlich im OP lag, fragte mich der Arzt nach meiner Blutgruppe. Ich habe gesagt: Ich nehme kein Blut, ich bin Zeugin Jehovas.' Der Arzt wußte, daß ich ein kleines Kind hatte. Er hat mich gestreichelt und gesagt: Mama, du hast ein Kind zu Hause. Wenn wir dir kein Blut geben, wirst du nicht mehr munter, wir bringen dich nicht durch! ` Meine Antwort war:, Wenn Gott es so will, dann muß es so sein.' Sie haben mich dann doch mit Traubenzuckerlösungen durchgebracht. Es ist aber wirklich schlimm um mich gestanden. Ich bin nicht nur auf der Intensivstation gelegen, sondern hatte rund um die Uhr eine Schwester bei mir sitzen. Gott sei dank habe ich es geschafft. " Sylvia Wolf

Von freier Gewissensentscheidung kann im Falle des Bluttransfusionsverbotes keine Rede sein. Ein Zeuge, der Blut annehmen würde, würde sofort aus der Gemeinschaft ausgeschlossen. Was laut WTG-Lehre bedeutet, daß er bei der Schlacht von Harmagedon mit Sicherheit vernichtet wird. Ein Zeuge hat also die Alternative: entweder jetzt sterben und dafür das ewige Leben im Paradies gewinnen - das ja praktisch stündlich eintreffen kann -, oder das kurze Leben in diesem "bösen System der Dinge" wählen. Daß er sich für ersteres entscheidet, dafür sorgen im guten Glauben auch die Angehörigen und Zeugen-Anwälte, die für diesen speziellen Fall bestens geschult sind.

In jedem Zweigbüro gibt es ein "Krankenhaus-Verbindungskomitee". Dieses wird aktiv, wenn Bluttransfusion droht. Die Angehörigen, der Patient und die Ärzte werden von den geschulten Mitarbeitern aufgesucht, um die Transfusion mit allen Mitteln zu verhindern. Daß ein Zeuge keine freie Entscheidungsmöglichkeit hat, zeigt auch die "Willenserklärung gegen Bluttransfusion", die er ständig bei sich hat.

Bedenkt man die fatalen Folgen, die das Bluttransfusionsverbot bei den Zeugen Jehovas haben kann und oftmals bereits hatte, würde man meinen, daß die WTG zumindest eine gut fundierte Begründung dafür vorweisen kann. Leider ist das nicht der Fall. Die WTG legt Wert darauf, daß biblische und "göttliche" Gebote und nicht medizinische Kriterien dafür ausschlaggebend sind. In der neuesten Broschüre "Wie kann Blut dein Leben retten?" von 1990, die sich ausführlich mit dem Blutverbot beschäftigt, geht es eher am Rande um die göttliche Begründung. Von den 31 Seiten handeln nur 6 Seiten die angeblich biblische Lehre ab. Der Rest der Broschüre setzt darauf, in langen Abhandlungen über Leberschäden, Aids und andere Ansteckungsgefahren die Angst vor Bluttransfusionen zu schüren. Anscheinend ist die WTG sich der schwachen biblischen Grundlagen ihres Blutkultes bewußt.

Daß sich in der Bibel kein direktes Verbot findet, da es damals noch keine Bluttransfusionen gab, versteht sich von selbst. Die WTG begründet es mit dem Verbot des Blutgenusses bei den Juden, das bis in die früheste Zeit des Alten Testaments zurückgeht. Blut galt als Sitz des Lebens und daher als heilig. Diese Ehrfurcht vor dem Blut teilte Israel mit vielen Völkern des alten Orients. Blut durfte nur zu Opferzwecken verwendet werden. Laut WTG ist das Blutgenußverbot aber auch für Christen verbindlich. Die entscheidende Bibelstelle, die die WTG zur Untermauerung des Bluttransfusionsverbotes heranzieht, ist Apostelgeschichte 15, 28.29, wo es um das erste Konzil der Apostel in Jerusalem geht: "Denn der heilige Geist und wir selbst haben es für gut befunden, euch keine weitere Bürde aufzuerlegen als folgende notwendigen Dinge: euch von Dingen zu enthalten, die Götzen geopfert wurden, sowie von Blut und von Erwürgtem und von Hurerei. Wenn ihr euch vor diesen Dingen sorgfältig bewahrt, wird es euch gut gehen. Bleibt gesund!"

Hier handelt es sich weder um ein Gebot Gottes noch um ein Wort Jesu, sondern um eine Entscheidung der Apostel in einer ganz bestimmten Situation. Es geht außerdem eindeutig um Blut als Nahrungsmittel und um sonst nichts.

Wie an den Haaren herbeigezogen die Blutlehre der WTG ist, zeigt ein Vergleich mit den orthodoxen Juden. Auch diese halten sich streng an das Gesetz des Mose und lehnen daher den Blutgenuß ab. Das heißt im Klartext: Sie essen keine Nahrungsmittel wie Blutwurst und nur geschächtetes, also ausgeblutetes Fleisch. Von einem Bluttransfusionsverbot hingegen hat man bei Juden noch nie gehört. Zeugen Jehovas hingegen essen zwar kein Wildfleisch, weil es auch noch Blut enthält, ansonsten aber völlig normales Fleisch von üblichen Schlachtungen; es ist ihnen sogar erlaubt, blutige Steaks (!) zu essen. Wer kann eine solche Differenzierung verstehen?

Auch sonst ist die Blutlehre der WTG, die völlig am Sinn der Bibeltexte vorbeigeht, in sich widersprüchlich und inkonsequent. Die Bluttransfusion lehnt die WTG ab, weil der "Blutgenuß" nach "göttlichem" Gesetz verboten ist. Nur scheint Jehova Gott anscheinend ein Auge zuzudrücken, wenn sich Zeugen Injektionen mit Blutbestandteilen geben lassen oder mit Substanzen wie Immunglobulin behandelt werden, die man auch aus Blut gewinnt. Immunglobuline sind für die Blutgerinnung und damit für Menschen von Bedeutung, die an der Bluterkrankheit leiden. Wenn also ein Bluter solche aus Blut gewonnenen Gerinnungsfaktoren benötigt, darf er sie verwenden und so sein Leben retten. Wenn jemand eine Bluttransfusion benötigt, um sein Leben zu retten, dann soll das gegen Gottes Gesetz sein!

Raymond Franz, ehemaliges Mitglied der Leitenden Körperschaft, schildert anhand der Entscheidungen bezüglich Blutern, wie beliebig der Umgang der WTG mit ihrem Blutkult ist. Wandten sich die Bluter an die Zentrale der WTG in Brooklyn, antwortete man ihnen jahrelang, daß gegen den einmaligen Einsatz des Blutbestandteils nichts einzuwenden sei, weil das einem Medikament gleichkomme. Werde es aber öfter eingesetzt, komme das der "Ernährung" gleich und müsse daher abgelehnt werden. Ein paar Jahre später wurde die Anweisung geändert, Bluter durften nun das Immunglobulin immer, wenn sie es benötigten, annehmen. Da die Weisungen nie veröffentlicht, sondern immer nur auf Anfrage erteilt wurden, konnten Bluter immer noch aufgrund der ersten Anordnung verbluten, da sie von der neuen Regelung nichts wußten. Erst nach mehreren Jahren veröffentlichte die WTG dazu einen Wachtturmartikel, der die Lehränderung allerdings mit keinem Wort erwähnte.

Wenn nun Blut nach Ansicht der WTG der Sitz des Lebens ist und ein Mensch daher kein fremdes Blut aufnehmen soll, gäbe es noch die Möglichkeit, eigenes Blut zu verwenden. Die Medizin hat, um Ansteckungsgefahren über Blut zu vermeiden, die Methode der "Autotransfusion" entwickelt. Dabei wird dem Patienten vor einer Operation Blut abgenommen und im Bedarfsfall wieder zugeführt. Doch auch diese Möglichkeit lehnt die WTG ab!' Im der Bibel stehe zwar nichts über Bluttransfusionen, gibt die WTG zu, "Gott" habe "aber für Anweisungen gesorgt." Die göttliche Anweisung für die Ablehnung der Autotransfusion sieht sie in der alttestamentarischen Vorschrift für Jäger, das Wild ausbluten zu lassen. Levitikus 17,13: "Er soll in diesem Fall sein Blut ausgießen und es mit Staub bedecken." Wenn also das Blut eines Lebewesens nicht zu Opferzwecken verwendet wurde, mußte es auf die Erde gegossen werden.

Die Schlußfolgerung der Wachtturm-Gesellschaft: Daher sind Autotransfusionen verboten, weil dabei ja auch Blut entnommen wird. Dieses Blut sei nicht mehr "Bestandteil" der betreffenden Person und müsse beseitigt werden. Erlaubt sei hingegen, wenn während der Operation das Blut in Lagerbehälter ausgeführt wird. Denn hierbei bleibe die Verbindung mit dem Blutkreislauf des Patienten bestehen. Abschließende Bemerkung des Wachtturmartikels:

"Die moderne Medizin kann vielleicht unser gegenwärtiges Leben verlängern, doch möchten wir unser gegenwärtiges Leben bestimmt nicht durch irgend etwas verlängern, was unser christliches Gewissen verletzen und unserem Lebensgeber mißfallen würde." ...

"Wie verträgt sich das mit dem Gebot der Barmherzigkeit, das es nicht nur im Neuen, sondern auch im Alten Testament gibt? Jesus selbst ist oft in Konflikt mit der Gesetzesfrömmigkeit der Schriftgelehrten gekommen, die die Einhaltung von Gesetzen für wichtiger hielten als das menschliche Leben. So zögerte Jesus nicht, das Sabbatgebot, eines der von Gott gegebenen Zehn Gebote, in Frage zu stellen, wenn die Erhaltung des Lebens wichtiger war (Matthäus 12,1-14 parr). Als seine Jünger am Sabbat Ähren abrissen, um ihren Hunger zu stillen, begehrten die Pharisäer auf: "Das ist nach dem Gesetz am Sabbat verboten." Jesus erinnert sie an König David und seine Gefährten, die, als sie Hunger hatten, sogar von den geweihten Schaubroten im Tempel gegessen hatten und zitiert das Prophetenwort Hosea 6,6: "Barmherzigkeit will ich, nicht Opfer!" Die kleinliche Befolgung eines Gebotes wird unwichtig, wenn es um die Erhaltung des Lebens geht. Das kommt besonders dann zum Ausdruck, wenn Jesus am Sabbat die gelähmte Hand eines Kranken heilt, obwohl er genausogut einen Tag hätte warten können. Jesus sagt zu den Pharisäern, die bereits beschließen, ihn für diesen freien Umgang mit dem Gesetz zu töten: "Der Sabbat ist für den Menschen da, nicht der Mensch für den Sabbat" (Markus 2,27).

Für die WTG ist allerdings der Mensch für die Einhaltung des Blutverbotes da, nicht das Blut für den Menschen. In diesem Falle will sie auch keine Barmherzigkeit, sondern Opfer. Was hat es mit diesem Blutverbot überhaupt auf sich? Das Gesetz des Mose braucht man hier nicht mehr heranzuziehen, weil es für Christen (und das wollen die Zeugen Jehovas ja sein) durch Jesus endgültig aufgehoben ist. Doch auch Apostelgeschichte 15, 28.29, der wichtigste biblische Beleg der WTG, ist nicht haltbar. Das kommt ganz klar zum Ausdruck, wenn man die Verse im Zusammenhang des Kapitels 15 liest:

Die Apostel hatten sich zu einem ersten "Konzil" in Jerusalem getroffen, um wichtige Fragen zu erörtern. Zu den jungen christlichen Gemeinden gehörten nämlich nicht nur Juden (Judenchristen), sondern es ließen sich immer mehr Heiden taufen und schlossen sich den Christen an. Daher entstand bei den Judenchristen die Frage, ob sich diese Heidenchristen nicht zuerst dem jüdischen Gesetz (Beschneidung, Speisegebote) unterwerfen sollten, bevor sie Christen werden konnten. Das klare Ergebnis der Beratungen zwischen Paulus und den Aposteln in Jerusalem war: Die Heidenchristen müssen sich dem jüdischen Gesetz nicht unterwerfen. Um aber die Judenchristen nicht vor den Kopf zu stoßen, erreichte der Herrenbruder Jakobus ein kleines Zugeständnis (15,29): Man wolle den Heidenchristen "keine weiteren Lasten" aufladen, als sich folgender Dinge zu enthalten: Götzenopferfleisch (Fleisch von Tieren, die in heidnischen Tempeln geopfert wurden), Blut von Ersticktem (nicht ausgeblutetes Fleisch) und Unzucht.

Was also von der WTG als unbedingtes Gebot Gottes hingestellt wird, war in Wahrheit ein Kompromiß der ersten christlichen Gemeinschaft, um ein gedeihliches Zusammenleben von Heiden- und Judenchristen zu gewährleisten. Abgesehen davon ging es nur um Blutgenuß in Form von Nahrungsmitteln, von Blutspenden kann natürlich keine Rede sein. Doch gerade zum Speisegebot gibt es von Jesus selbst eine eindeutige Aussage: "Nichts, was der Mensch von außen in sich aufnimmt, kann ihn unrein machen; nur das, was aus ihm selbst kommt, macht ihn unrein!" (Markus 7,15). Nicht nur die WTG, auch die damaligen Jünger verstanden den Sinn dieses Wortes Jesu nicht gleich, daher erklärte er es ihnen noch einmal. Was der Mensch von außen aufnimmt, kann ihn nicht unrein machen, weil es nur in seinen Magen gelangt. Nur was aus ihm selbst, aus seinem Herzen kommt, macht unrein: böse Gedanken, Mord, ... und Unvernunft (vgl. Markus 7,17-23). Ja, auch die Unvernunft macht unrein!

Das Verbot von Bluttransfusionen aus der Bibel, besonders aus Apostelgeschichte 15, ableiten zu wollen und als göttliches Gebot hinzustellen, kann nicht nur als "unvernünftig", sondern als verantwortungslose Verfälschung des Wortes Gottes bezeichnet werden. Hier paßt das Jesuswort gegen die Pharisäer von Matthäus 23,4: "Sie schnüren schwere Lasten zusammen und legen sie den Menschen auf die Schultern, aber sie selbst machen keinen Finger krumm, um sie zu tragen."

Die Last, die die WTG ihren Anhängern auf die Schultern legt, kann so weit gehen, daß sie am Tod eines Angehörigen schuldig werden. Und welchen Trost hat sie dafür zu bieten? Ein "endloses Leben in Gesundheit auf einer paradiesischen Erde", "ewiges Leben in menschlicher Vollkommenheit" nach der Schlacht von Harmagedon. Dabei gibt es nur ein kleines Problem: Die Schlacht von Harmagedon wird es niemals geben!

ZurIndexseite