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Geschrieben von Drahbeck am 21. Juli 2007 15:03:43: Als Antwort auf: gemeinschaftsentzug geschrieben von + am 21. Juli 2007 10:59:38: Sorry, ich fürchte bezüglich der Fragestellung dergestalt passen zu müssen, dass ich in "Organisations-Anweisungen für die Königreichsverkündiger" (1945) und "Verbesserungen zu den Organisations-Anweisungen" (15. 10. 1946) in bezug auf die Fragestellung nichts relevantes entdecken kann. Als Exerpt der seinerzeitigen Lektüre selbiger hatte ich mir notiert: Organisations-Anweisungen für die Königreichsverkündiger Jeder Verkündiger im Alter von über zwölf Jahren, der seine Hingabe an den Herrn und Jehovas Königreich kundgetan hat, indem er während einer Zeit von drei Monaten als ein Zeuge für das Königreich tätig war, oder in seinem ersten oder zweiten Monat des Zeugnisgebens die Stundenquote der Gruppe erreichte, sollte für sich ein Exemplar dieser Broschüre erhalten. S. 4: S.8: Pioniere 150 Stunden Die Verschärfung in der Frage trat meines Wissens erst Anfang der 50er Jahre ein Einen eigenen Abschnitt zum Thema gibt es in der WTG-Broschüre "In Einheit
miteineinander predigen". Die erschien aber in Deutsch erst 1956. Die späteren WTG-Veröffentlichungen in Buchform, die dieses Thema
enthalten, welche unter anderem mit dem Disclaimer "glänzen" als ernannter
Ältester erhältlich. Bei Aufgabe dieser Eigenschaft sei indes das Buch zurückzugeben;
setzte ich als Insidern bekannt voraus. |