Weiter die MKZ:
„Die Herren Bibelforscher machen sich die Sache
sehr leicht. Warum klagen sie denn nicht.
Der Einfachheit halber und damit ja niemand - klug wie die Schlangen und glatt
wie die Aale - uns durchschlüpfen kann, formulieren wir folgende 20 Punkte:
Und darin:
„1. Am 21. Januar 1924 haben die Protestanten der
Stadt St. Gallen eine große Protestversammlung gegen die Umtriebe der 'Ernsten
Bibelforscher' abgehalten.
Nach der Hauptrede des Univ. Prof. Dr. Ludwig Köhler ..."
Und aus Punkt 20 trumpft die MKZ dann auf:
„20 Ist es richtig, daß auch die Polizeidirektion
und Regierungsrat des Kantons Nidwalden Missionaren der 'Ernsten
Bibelforscher' die Hausierpatente verweigert haben? Daß das Bundesgericht
durch diesen Entscheid bestätigt hat? ("Basler Nachrichten" 25. Juli 1924).
..."
Nun also in der Ausgabe vom 10. 5. 1925 nahm jene Kontroverse ihren
Fortgang:
Man habe heisst es:
„vom „Pressebüro der Internationalen Vereinigung
'Ernster' Bibelforscher" in Freiburg ein drei Seiten langes Schreiben
zugesandt bekommen, das sogar mit dem Preßgesetz zu drohen wagte. Dieses
Schreiben ließ jede Kenntnis dieses § 11 vermissen und dem Schreiber fehlte
jedes Recht, jede Aktivlegitimation zu einer Berichtigung. Trotzdem haben wir
postwendend erwidert".
Man böte an, Korrekturen der eigenen Berichterstattung dann vorzunehmen,
wenn sachlich begründeter Anlass dazu bestünde. Einstweilen indes wolle man
einige Gegenfragen stellen.
„Die Sache ist uns so wichtig, daß wir Sie hiermit
bitten, uns die genaue Adresse des „Herbert von Bomsdorff-Bergen, der in Baden
wohnt" (Besitzer des „Freimaurerbriefes") angeben zu wollen, ebenso die genaue
Adresse des Verlegers, der „vor Gericht bereits im März 1924 das betreffende
Kapitel mit dem Freimaurerbrief widerrufen hat und nun auch das Buch nicht
mehr herausgibt."
Und weiter:
„Der „Pressedienst der Bibelforscher" hat uns die
gewünschten Adressen, wenn auch falsch, angegeben und sich einverstanden
erklärt, daß wir die gewünschte Berichtigung bis nach der Berufungsverhandlung
in St. Gallen zurückstellen. Nun warten wir bis zum heutigen Tage auf Antwort
des vorgenannten Pressedienstes und um eine dem Pressegesetz entsprechende
Einsendung.
Die Bibelforscher schweigen sich vollständig aus. Bis zum heutigen Tage haben
wir keine Antwort erhalten."
Der Grund sei offenbar der, dass eine Berufsverhandlung in der Sache am 13.
5. 1925 bereits stattgefunden habe mit dem Ergebnis:
„Die zweite Instanz hat die Bibelforscher
neuerdings zur Tragung der Gerichtsgebühren von 500 Fr. verurteilt, hat den
erstinstanzlichen Richterspruch über die rechtlichen Kosten bestätigt und
überdies die Bibelforscher verurteilt unter solidarischer Haftbarkeit dem von
ihnen beklagten Dr. Fehrmann eine außerrechtliche Entschädigung von 863,65
Franken zu bezahlen."
Ihre inzwischen aufgebauten Kontakt zu dem Arzt Dr. Fehrmann und dem
Herbert von Bomsdorff-Bergen nutzend, lässt sich die MKZ den Verfahrensablauf
von letzterem schildern. Diese führten dann aus:
„Das Kantonsgericht hat die ganze materielle Seite
zu beurteilen gehabt", schreibt uns der Angeklagte Dr. med. Fehrmann unterm
28. April, sie ist auch von beiden Parteien in mehrstündigen Plädoyers
behandelt worden. In der richterlichen Beurteilung kam aber das Kantonsgericht
zu der Abweisung der Kläger wegen mangelnder Aktivlegitimation.
Die V.E.B. legte Statuten ins Recht, die gar nicht ihre sind, sondern die
einer englischen Handelsgesellschaft; eigene Statuten hat die V.E.B. nicht und
will keine haben -
Sie ist für Angriffe nicht faßbar, wollte sich aber als Klägerin
Rechtpersönlichkeit durch Einlegen eines anderen Status verschaffen!"
Als weitere Details in Wiederholung teilweise der eigenen Berichterstattung
vernimmt man:
„Unsere Frage 4:
„Ist dieser verantwortliche Leiter der Bibelforscher Konrad C. Binkele in
Zürich personengleich mit Mister Binkele, Bürger der Vereinigten Staaten,
jüdisch Pinkeles, amerikanisch Bainggele" beantwortete das Pressebüro also:
„Nein! Der Bevollmächtigte K. C. Binkele entstammt christlich-evangelischen
Eltern, gebürtig in Eppingen (Baden). Seine Vorfahren waren Arier, er schloß
sich unserer Bewegung 1912 an und ist seit 1920 Generalbevollmächtigter und
verantwortlicher Vereinigung für Mitteleuropa."
Namentlich die Diffamierung „Binkele jüdisch Pinkeles, amerikanisch
Bainggele" spricht dann wohl Bände, und ist kaum als „Ruhmeszeugnis" für die
MKZ anzusehen.
Man nahm dann auch noch Kontakt zu einem protestantischen Pfarrer in Eppingen
auf, der dann in seiner Antwort mitteilt:
„Der evangelische Stadtpfarrer Ludwig Reimold in
Eppingen schreibt uns auf Anfrage ...
Konrad Christian Binkele ist in Eppingen geboren am 4. Dezember 1867. Zu
unserer unierten evangelisch-protestantischen Landeskirche Badens haben weder
Konrad Christian Binkele, noch seine Vorfahren gehört. Diese hielten sich
vielmehr allesamt von jeher zur antikirchlichen Sekte der Neutäufer, die man
hier in der Gegend auch Untertaucher nennt, nach der Form ihrer Taufe der
Erwachsenen; die Kindertaufe, der Eid u. dergl. wird von ihnen verworfen.
Geleitet wird diese Sekte, die unsere Kirche niemals betritt, nicht von
ordentlich vorgebildeten Geistlichen, sondern meist von Landwirten aus der
Gegend (Gutspächtern). Ihre Kinder bekommen keinen ordentlichen
Religionsunterricht. Man kann sagen, daß diese Sekte etwas Staatswidriges an
sich hat; manche Kinder dieser Sekte die eine ungenügende Erziehung genossen
haben, haben sich schlecht geführt im Leben -
Die Eltern des Konrad Christian Binkele sind Christian Heinrich Binkele,
Wagner, eine Reihe von Jahren hier wohnhaft, wo seine Ehefrau herstammte. Der
Vater ist geboren am 19. Mai 1837 (wo? ist in unseren Akten nicht ersichtlich,
wahrscheinlich auswärts) und gestorben am 27. September 1889 hier Neutäufer.
Er hat sich am 14 März 1867 ziviliter trauen lassen mit Christine Trelz,
Metzgers-Tochter von Eppingen (letztere geboren dahier am 2. Februar 1847 und
gestorben dahier etwa 1908 ebenfalls Neutäuferin).
Die Großeltern (väterlicherseits) unseres Christian Binkele waren: Christian
Binkele, Landwirt auf dem Immelhäuserhof (bei Sinsheim a. D. Eisenz, Kreis
Heidelberg, Baden) und dessen Ehefrau Christine, geb. Frey, alle der
evangelischen Sekte der Neutäufer zugetan. Das gleiche gilt von den Großeltern
mütterlicherseits.
Mit Israeliten ist die Familie Binkele nicht verwandt."
Auch wenn auch dieses Votum einige Tendenziösitäten aufweist, ist doch
besonders beachtlich, dass eine Unterstellung in Sachen Judentum, mittels
dieses „Stammbaumes" erst mal als „abgeschmettert" zu bezeichnen ist.
Dennoch will die antisemitisch angehauchte MKZ einfach nicht locker lassen.
Dafür steht dann auch ihre Polemik:
„Richtig ist nach dem Eingeständnis der
Bibelforscher auch unser Hinweis, daß sie sich im Prozeß durch das jüdische
Advokatenbüro Dr. Liebermann bzw. den ehemaligen polnischen Juden Dr. Adam
Reichstein verteidigen ließen (Frage 5 und 6). Beide haben auch in der
Verhandlung vom 13. März die Bibelforscher vertreten."
Darauf bekam die MKZ dann die Antwort:
„Das Preßbüro der Bibelforscher erklärt dazu nur:
„Binkele hat seinen Rechtsbeistand nicht befragt, ob dessen Vertreter in Polen
oder sonstwo geboren ist. Die Bibel sagt, daß wir Menschen aus einem Blut
gemacht sind."
Das indes will die MKZ so nicht gelten lassen und tönt dann weiter:
„Es handelt sich hier nicht darum, wo der
Verteidiger Binkeles geboren wurde oder „ob wir Menschen aus einem Blute"
sind. Es handelt sich um Weltanschauung. Der ganze Prozeß dreht sich um die
eine Frage, ob eine enge Verbindung der „Bibelforscher" mit dem Judentum
besteht, was die „Bibelforscher" ganz verzweifelt bestreiten."
Für letztere These wird dann insbesondere auf Philosemitische Passagen in
der WTG-Literatur verwiesen, und auch, das dass seinerzeitige Mitglied des
Antisemitischen „Deutschvölkischen Schutz und Trutzbundes", August Fetz, auch
von der MKZ als „Autorität" gehandelt wird.
Der nächste wesentliche Aspekt den die MKZ abhandelt, betrifft den sogenannten
„Freimaurerbrief" und seinen Erstpublizierer in der Öffentlichkeit. Dazu
erfährt man via MKZ:
„Der Adressat Herbert von Bomsdorff-Bergen.
Bomsdorff-Bergen war Großkommandeur 33 Grad, Leiter der ...
Bruderkorrespondenz für alle fünf Kontinente, außerdem noch der I. Großbeamte
und der Inhaber von sechs anderen Ämtern. Er hat der Loge längst, auch
offiziell, den Rücken gekehrt ermächtigt uns, seinen Namen zu nennen."
Dann wird die von Bomsdorff-Bergen initiierte Publikationsgeschichte in
Sachen dieses Briefes referiert. Und weiter:
„Der Empfänger des (Freimaurer-)Briefes H. v.
Bomsdorff-Bergen, schreibt uns weiter mit der Vollmacht zur Veröffentlichung:
Anfangs Juni (1923) erhielt die Redaktion des „Morgen" einen Einschreibbrief
von den Rechtsanwälten der sogen. Ernsten Bibelforscher, der Autor des
Artikels soll unter Klageandrohung Widerruf leisten. Ich ließ absichtlich die
gestellte Frist verstreichen, um die Herrschaften zur Klage zu reizen. Sie
klagten aber nicht. Auf Veranlassung des „Morgen" brachte ich am 16. Juni 1923
einen Artikel, der alles andere als ein Widerruf und nur eine neue
Bekräftigung der erhobenen Anklagen war. ... Die Bibelforscher schwiegen bis
Mitte September, also volle drei Monate. Da erhielt der „Morgen" wieder einen
Einschreibebrief der Rechtsanwälte, in welchem nochmals mit Klage gedroht
wird, auf die ich ja so sehnlichst gewartet habe, um den Herrschaften vor
Gericht die Beweise ihrer „Harmlosigkeit" unter die Nase halten zu können und
gleichzeitig weiteren Verdächtigungen durch Gerichtsurteil ein Ende zu machen.
Wiederum ließ ich die Frist von acht Tagen, die mir für den Widerruf
eingeräumt wurde, verstreichen, und brachte am 3. Oktober 1923 einen
Zeitungsartikel, den jeder, selbst mit einem einfachen Denkvermögen Bedachte
als eine direkte Herausforderung zur Klage ansehen muß. ... Man klagte nicht.
Die gesetzliche Frist zur Klageerhebung verging, man ließ sie verstreichen
..."
Also Bomsdorff-Bergen direkt wurde WTG-seitig nicht tangiert. Anders
hingegen sein Buchverleger, in dessen Verlag, Bomsdorff-Bergen seine Thematik
in einem Buche auch mit abhandelte.
Über letzteren vernimmt man dann in der Darstellung des v. Bomsdorff-Bergen:
„Ich habe mich in meinem Verleger arg getäuscht.
Ich wußte nicht, daß er wiederholt vorbestraft war.
Es kommt noch besser: Der Herr Verleger schloß mit dem Rechtsbeistand der sog.
„Ernsten Bibelforscher" vor der Gerichtsverhandlung einen Vergleich, in dem er
hinter dem Rücken des Autors den Inhalt jenes Briefes wiederrief."
Auch der Mit-Interviewte Arzt Dr. Fehrmann kommentierte dann in der MKZ
jenen Verleger-Vergleich mit den Sätzen:
„Es ist bezeichnend, daß der Verleger aus eigenen
Stücken referiert hat, ohne den Autor auch nur anzufragen oder zu
benachrichtigen, trotzdem ihm seine Adresse bekannt war, und daß der Verleger
keine Entschädigung, nicht einmal Gerichtskosten bezahlen mußte, sondern diese
von der „Internationalen Vereinigung „Ernster Bibelforscher" getragen wurden."
Der Hintergrund wird dann etwas deutlicher in der Form der Zitierung eines
weiteren Presseartikels. Dazu liest man dann via MKZ:
„Am 6. Oktober 1924 erhielt der Autor Kenntnis von
folgendem Inserat im Oltener Tageblatt.
„ ... Um der Ehre der von ihr vertretenen Wahrheit willen sah sich die
Internationale Vereinigung Ernster Bibelforscher genötigt, gegen den oben
genannten Verleger beim Bezirksgericht Zürich Klage wegen Ehrverletzung durch
die Presse einzureichen ... Am 31. Mai kam folgender Vergleich zustande:
In der heutigen Verhandlung vor dem Untersuchungsrichten widerruft der Verlag
L. Keller-Zoller die Veröffentlichung über die Internationale Vereinigung
Ernster Bibelforscher auf Seite 141 bis 144 in der Broschüre „Ein Weltbetrug
..." und erklärt, gegen die gerichtliche Beschlagnahme dieser Broschüre, des
Leitsatzes oder der Druckplatten nichts einwenden zu können.
Der Verlag verpflichtet sich, die eingeklagten Äußerungen nicht in gleicher
oder ähnlicher Form zu veröffentlichen. Gestützt auf diese Erklärung ziehen
die Ankläger die Anklage zurück.
Internationale Vereinigung Ernster Bibelforscher
Zentraleurop. Büro Zürich."
Weiter im Kommentar von Bomsdorff-Bergen via MKZ dazu:
„In dem Protokoll jener Vereinbarung ist die
Stelle enthalten, daß ich (Buchverleger Keller-Zoller) zu dem Vergleich nur
die Hand biete, weil durch Unterschlagung des sog. Freimaurerbriefes mir die
Möglichkeit einer richtigen Beweisführung genommen ist, was für mich den Grund
bildet zur Verständigung mit den Ernsten Bibelforschern. Die Ernsten
Bibelforscher haben auch die Kosten des gegen mich eingeleiteten Verfahrens
übernommen. Die Ernsten Bibelforscher, so konstatiert der Verleger weiter,
machten nachher breitspurige Veröffentlichungen, ließen aber jene
Protokollstelle mit Absicht unerwähnt."
Damit wähnte dann die WTG jene Äffäre „ausgestanden" zu haben. Auf der
justiziablen Ebene, vielleicht. In moralischer Sicht wohl kaum!
Eine Zusammenfassende Referierung des gesamten Komplexes hat dann auch Jonak
in seinem ZJ-Buch noch offeriert.
In der gedruckten Buchausgabe etwa ab Seite 41.
In meiner eigenen Onlinestellung einiger Auszüge aus dem Jonak-Buch habe ich
diese Passage allerdings nicht mit übernommen.
Der Grund ist halt eben, die Überbewertung, die Bibelforscher seien von
Freimaurer/Juden fremdfinanziert, kann ich so nicht teilen.
Eine Anschubfinanzierung mag es vielleicht gegeben haben. Auch die
Rockefellers und Co pflegten in Sachen Religion zu investieren. Jedoch
florierende Geschäftsunternehmen pflegen sich auf lange Sicht selbst zu
tragen.
Dieses wirtschaftliche sich Selbsttragen können, muß man fairerweise auch der
WTG zugestehen.
Siehe zum Thema unter anderem auch:
Mysnip.128044
Mysnip.113818.
Trotz dieser Divergenzen, verdient ein weiter oben
Seitenmäßig nachgewiesener Artikel der „Monistischen Monatshefte" eine
positive Bewertung.
Sein Verfasser offenbar in der Süddeutschen Stadt Ulm wohnhaft, entdeckte in
einer Kirchenzeitung vom 10. 7. 1925, einen von Herbert v. Bomsdorff-Bergen
verfassten Artikel. Er referiert dann die Ausführungen des Bomsdorff in diesen
Artikel mit den Detailangaben:
„Die Sekten haben im Plan der Weltfreimaurerei
eine dreifache Aufgabe.
(In einer Fußnote wird den verirrten Schäflein gütlich zugeredet:
„Ausdrücklich sei konstatiert, daß von diesem Plan, der nur den Eingeweihten
des innersten Kreises in allen Teilen bekannt ist, die wenigsten Brüder eine
Ahnung haben, denn sonst wäre es unmöglich, daß der Weltfreimaurerei
christliche, nationalgesinnte, durchaus ehrenhafte (!) Männer angehören
könnten!")
Also liegt Bomsdorff-Bergen voll auf der Linie der
Weltverschwörungsapostel.
Nachdem der Autor in den „Monistischen Monatsheften" sich nun die Ausführungen
des Bomsdorff-Bergen einverleibt hatte, sucht er als Schlußresümee
zusammenzufassen, was er den von dergestalt von Bomsdorff-Bergen „gelernt"
habe.
Das ist offenbar dieses:
„Diese verflixten jüdischen Freimaurer, denen
leider auch „christlich nationalgesinnte" also „ehrenhafte" Männer angehören,
sind an allem schuld. An dem jüdischen Kapitalismus, an dem jüdischen
Sozialismus, an dem Weltkrieg, an dem Dolchstoß und an der Inflation."
Und wie sieht es nun mit der Begründung für diese These nach
Bomsdorff-Bergen aus:
Dazu konnte der Referent dann nur die sinngemäße Feststellung wiedergeben:
„Warum? Weils wahr ist."
So „einfach" ist das also, heißt man nur v. Bomsdorff-Bergen!