Münchener katholische Kirchenzeitung
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 19. Oktober 2011 02:36
Im "Goldenen Zeitalter" gelesen - eine Zeitreise
Münchener katholische Kirchenzeitung

Unter den zeitgenössischen Gegnern der Bibelforscher, soweit es sich um Zeitschriften handelt, ragt besonders die "Münchener katholische Kirchenzeitung" hervor. Und zwar in einem Umfange, der selbst die WTG einmal zwang, im "Goldenen Zeitalter" (Berner und Magdeburger Ausgabe) vom 15. 10. 1926, darauf einzugehen. Vorab sei aber erst einmal die Publizistik genannter Kirchenzeitung zum Bibelforscher-Thema etwas näher vorgestellt.

In der "Münchener katholischen Kirchenzeitung" Nr. 51/1924 war unter der Überschrift "Ein ernstes Wort über die 'Ernsten Bibelforscher'" zu lesen:

"Die 'Wachtturm- Bibel- und Traktatgesellschaft' Magdeburg bezeichnet in einer langen und weitverbreiteten 'Öffentlichen Erklärung' die vom Bezirksgericht St. Gallen als wahr und erwiesen angenommene Behauptung, die 'Ernsten Bibelforscher' würden von Juden mit Geld unterstützt, als unwahr."

Hier schon muss die Zitierung unterbrochen werden. Offenbar sind genannte katholische Kreise da ihrem eigenen Wunschdenken erlegen. Die Unterstellung, genanntes Gericht hätte, genannte Vorhalte "als wahr und erwiesen angenommen", ist sachlich nicht haltbar. Zu den Kontroversen und Hintergründen des St. Galler Bibelforscherprozesses, empfehlen sich besonders auch die Detailausführungen in der "Geschichte der Zeugen Jehovas. Mit Schwerpunkt der deutschen Geschichte" .
Man nannte sie Philosemiten

Mysnip.5995

Parsimony.24123

Ausgehend von ihrer nicht haltbaren Wunschdenkensthese argumentiert genannte Ausgabe dieser Kirchenzeitung weiter:

"Statt des geraden und einfachen Weges gerichtlich gegen die Verbreiter dieser Behauptung, in erster Linie das 'St. Galler Tagblatt' vorzugehen, wie die Züricher (Wachtturm Bibel- und) Traktatgesellschaft es in St. Gallen gegen Dr. Fehrmann getan hat, erklärt nun die Magdeburger Traktatgesellschaft die Schriftleiter jener Zeitungen, welche die Mitteilungen über die Feststellungen und Enthüllungen vor dem Gericht St. Gallen abgedruckt haben, als Verbreiter grober Unwahrheiten.
Die Redakteure sollten die Traktatgesellschaft Magdeburg verklagen, weil die Schriftleiter den Gerichtsbericht über die in St. Gallen so blamabel unterlegene Klägerin, die Traktatgesellschaft - Zürich veröffentlicht haben! ...
Die Herren Bibelforscher machen sich die Sache sehr leicht. Warum klagen sie denn nicht."

Hier erneut eine Unterbrechung der Zitierung. Was das "sehr leicht machen" anbelangt, da beschreibt wohl genannte Kirchenzeitung auch sich selbst. Ihr Versuch des "aufhetzens", des animierens anderer, für die eigenen Interessen doch möglichst die "heißen Kartoffeln aus dem Ofen zu holen", ist für den unabhängiger Beobachter nur zu augenfällig. Kennt man den Background anderer zeitgenössischer katholischer Apologeten zum Bibelforscherthema (etwa den des verhinderten Nazis Fritz Schlegel, oder auch zu nennen, die zum Wesensgefüge der Catholica gehörende massive Freimaurerhetze, wird der Erguss der MKZ nicht gerade "erträglicher".
Man vergleiche ergänzend (außerhalb des "nur" auf katholische Kreise eingeengten Blickfeldes) auch:
Das Thema Freimaurer
Bemerkenswert eine etwas abgewandelte, neuzeitlichere Auseinandersetzung, mit einem vom Typus unterbelichteter Katholik

Weiter die MKZ:

"Der Einfachheit halber und damit ja niemand - klug wie die Schlangen und glatt wie die Aale - uns durchschlüpfen kann, formulieren wir folgende ... Punkte:
1. Am 21. Januar 1924 haben die Protestanten der Stadt St. Gallen eine große Protestversammlung gegen die Umtriebe der 'Ernsten Bibelforscher' abgehalten. ...
Ist es richtig, daß auch die Polizeidirektion und Regierungsrat des Kantons Nidwalden Missionaren der 'Ernsten Bibelforscher' die Hausierpatente verweigert haben? Daß das Bundesgericht durch diesen Entscheid bestätigt hat? ("Basler Nachrichten" 25. Juli 1924). ..."

Wenn wir schon beim dokumentierten zitieren sind, sei auch noch die genannte Ausgabe der "Basler Nachrichten" auf welche sich die MKZ beruft, zitiert. Unter der Überschrift
"Aus dem Bundesgericht. Die 'Ernsten Bibelforscher'" kann man in den "Basler Nachrichten" vom 25. 7. 1924 lesen:

"In einem neuesten Entscheide hatte sich das Bundesgericht auch mit dem Wesen der sogenannten 'Ernsten Bibelforscher' mit ihrer aufdringlichen Propaganda und ihrer widerwärtigen Proselytenmacherei zu befassen, wodurch diese Gesellschaft schon in verschiedenen Kantonen den starken Unwillen der Bevölkerung erregt hat. Den Anlaß bildeten zwei staatsrechtliche Rekurse, die von dieser Vereinigung und einzelnen ihrer 'Prediger' gegen die Beschlüsse der Regierungen von St. Gallen und Nidwalden eingereicht hatten, wodurch in Zukunft keine Patente mehr für den Vertrieb der Schriften der 'Bibelforscher' erteilt werden dürfen und bereits erteilte zurückgezogen, bezw. nachgesuchte Patente verweigert werden.

Nach der Rekursschrift handelt es sich hier um eine religiöse Bewegung angelsächsischen Ursprungs, die auf die ganze kirchliche Dogmatik und theologische Wissenschaft verzichtet, indem sie unmittelbar auf die Bibel zurückgreift. Nach ihrer Lehre können die Menschen ewiges Leben erlangen, nicht im Sinne der Unsterblichkeit im Himmel, sondern im Sinne eines ewigen Lebens auf Erden in menschlicher Vollkommenheit, in einem reinen, von Gott regierten Universum!

1. Der St. Galler Rekurs
Am 12. Februar 1924 beschloß der Regierungsrat des Kantons St. Gallen auf vielfache Klagen hin:
1. Die zuständigen Stellen seien angewiesen für den Vertrieb der Publikationen der 'Vereinigung ernster Bibelforscher' keine Hausierpatente mehr zu verabfolgen.
2. Die für einen solchen Vertrieb bereits erteilten und noch laufenden Patente seien, unter Rückvergütung der gekürzten Gültigkeitsdauer entsprechenden Patenttaxe, auf den 18. Februar 1924 als ungültig erklärt.
Dieser Beschluß stützte sich auf Art. 8 des kantonalen Gesetzes über den Marktverkehr und das Hausieren:

"Es wird kein Patent erteilt, wenn mit der Ausübung des Gewerbes
c) eine Belästigung des Publikums verbunden ist, wie bei Orgelspielen, Bänkelsängern, Bärenführer usw."

Der Patententzug betraf 5 Personen, die zur Rückgabe ihrer Ausweise aufgefordert wurden.
Gegen diesen Beschluß führten:
a) die internationale Vereinigung ernster Bibelforscher in Zürich,
b) die Wachtturm- Bibel- und Traktatgesellschaft in Zürich und
c) Frau Nürpel-Teiler in Benken (Zürich), der das Patent entzogen worden war, beim Bundesgericht staatsrechtliche Beschwerde, worin eine Verletzung der Rechtsgleichheit, der Preßfreiheit und der Glaubensfreiheit behauptet wurde. Es wurde bestritten, daß das Publikum durch die Missionare der Vereingung belästigt worden sei und darauf hingewiesen, daß bis dahin noch keine einzige Polizeibuße aus diesem Grunde verhängt worden wäre. Sollte sich jemand tatsächlich eine Belästigung zuschulden kommen lassen, so mögen die Behörden gegen ihn einschreiten; ein derart allgemeines Verbot lasse sich aber auf Grund des Hausiergesetzes nicht rechtfertigen.
Der angefochtene Beschluß verstoße aber auch gegen die Garantie der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 49 der Bundesverfassung), weil dadurch eine religiöse Propaganda praktisch unterbunden und die Erfüllung des religiösen Glaubensbekenntnisses verunmöglicht werde.

In seiner Rekursantwort führte der Regierungsrat aus, das Verbot sei erfolgt, nicht weil diese Propaganda dem Großteil der Bevölkerung unsympathisch sei, sondern weil das aufdringliche, rücksichtslose und herausfordernde Vorgehen, das ziemlich allgemein bei diesen Hausbesuchen durch die Missionare befolgt werde, eine dem Publikum nicht zumutende Belästigung bedeute, daß gelegentlich auch das religiöse Bekenntnis der zu Belehrenden heruntergemacht werde.

Andererseits handle es sich hier um eine gewerbepolizeiliche Verfügung, gegenüber der die Preßfreiheit nicht angerufen werden könne; ebensowenig die Glaubensfreiheit, die an die Schranken der öffentlichen Ordnung gebunden sei, an die sich auch eine religiöse Propaganda zu halten habe. Schließlich legte der Regierungsrat eine Instruktion zu den Akten, wodurch diese Hausierer-Missionare beim Vertrieb dieser Broschüren verpflichtet sind,

"frisch aufzutreten, langsam und freundlich zu reden."

Nur wenn jemand die gebotene Schrift "absolut nicht will", "bestimmt gekauft werde."

Wo kein Patent erteilt wird, sollen die Schriften nach dieser Instruktion geschenkt werden, mit dem Beifügen:

"Wenn Sie aber sonst gerne eine Kleinigkeit für dieses Werk geben möchten, so haben Sie die Freiheit."

In diesen Fällen darf kein Preis genannt werden, um nicht das Hausiergesetz zu übertreten.

Im Bundesgericht waren die Meinungen sehr geteilt, ob dieses Verbot auf Grund der zitierten Bestimmung des kantonalen Hausiergesetzes erlassen werden dürfte. Die Minderheit des Bundesgerichts wollte dies verneinen. Nach ihrer Auffassung hätte das Verbot auf Grund von Art. 49 der Bundesverfassung (Garantie der Glaubens- und Gewissensfreiheit) erlassen werden sollen.

In der Begründung dieses Standpunktes wurde in erster Linie darauf hingewiesen, daß weder bei den rekurrierenden Vereinigungen als solche, noch der Frau Norpel in irgend einem konkreten Falle tatsächlich eine Belästigung des Publikums nachgewiesen ist. Auch kann der Vertrieb dieser Traktaten der Bibelforscher nicht als unsittliche Literatur verboten werden, so abstruse hirnverbrannte Theorien auch durch von diesen "religiösen Führern" entwickelt werden, wie sich ein Mitglied des Gerichtes ausdrückte. Damit fehlen aber für die Anwendung des Hausiergesetzes die Voraussetzungen. Dagegen läßt sich dieses Verbot sehr gut rechtfertigen auf Grund der Garantie der Glaubensfreiheit. Hier stellte die Minderheit des Bundesgerichtes den Grundsatz auf, daß die Glaubensfreiheit ihre Schranken habe in der Respektierung der religiösen Überzeugung anderer und in der Sorge, um den religiösen Frieden. Es braucht sich niemand gefallen zu lassen, daß ihm wider seinen Willen in derart aufdringlicher Weise eine andere religiöse Überzeugung aufgedrängt wird, wie dies die Werbetätigkeit dieser Bibelforscher bezweckt.

Es ist ein vom Standpunkt der Bundesverfassung aus absolut unzulässiger Eingriff in die eigene Glaubenssphäre, wenn ein Agent einer religiösen Gemeinschaft einen Andersgläubigen in die Wohnung eindringt und ihn dort in einer Art und Weise bearbeiten will, wie dies den Missionaren der Bibelforscher in ihrer Instruktion vorgeschrieben ist. Eine derartige Belästigung mit religiöser Propaganda und Zudringlichkeit soll an sich verboten sein. Dafür gibt die Bundesverfassung die notwendige Handhabe.

Demgegenüber vertrat die Mehrheit des Bundesgerichts die Auffassung, daß dieses Verbot auch schon im kantonalen Hausiergesetz seine rechtliche Stütze finde, auf Grund dessen es vom Regierungsrat erlassen wurde, indem im Verhalten der Agenten der Bibelforscher bei der Kolportage dieser Schriften im allgemeinen eine "Belästigung des Publikums" im Sinne des Hausiergesetzes erblickt werden müsse. In dieser Beziehung wurde in der Hauptsache folgendes ausgeführt.

Mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit ist in der Bundesverfassung auch die Verbreitung religiöser Lehren gewährleistet. Doch gilt diese Garantie nicht unbeschränkt, sondern nur innerhalb der Grenzen der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung. Sittlichkeit und öffentliche Ordnung sind dabei bundesrechtliche Begriffe. Aus dem Vorbehalt für öffentliche Ordnung ergibt sich ohne weiteres, daß die religiöse Werbearbeit, wenn sie in der Form des Hausierens mit Schriften auftritt, sich auch die polizeilichen Beschränkungen gefallen lassen muß, die für diese Gewerbe zu Recht bestehen.

Wenn nun auch den Rekurrenten keine konkrete Belästigung des Publikums zur Last gelegt wird, so erscheint dieser Patententzug doch für gerechtfertigt, wenn gesagt werden kann, daß die Natur der Schriften als Werbemittel für eine bestimmte religiöse Lehre und der Propagandazweck des Hausiervertriebes nach den vorliegenden Erfahrungen eine unstatthafte Belästigung des Publikums mehr oder weniger mit Notwendigkeit bedingt. Das ist hier zu bejahen.

Dabei ist vor allem zu beachten, daß man es hier nicht mit dem Vertrieb einer Ware, wie beim gewöhnlichen Hausierhandel zu tun hat, sondern mit der Propaganda einer religiösen Lehre. Der Absatz der Broschüren ist nur ein Mittel zum Zweck, zur Erreichung des wahren Zieles, der Ausbreitung der Lehre. Wenn auch jedes religiöse Bekenntnis im allgemeinen das Recht hat, seine Lehren bekanntzumachen, um neue Anhänger für sie zu gewinnen, so kann andererseits der einzelne verlangen, daß er innerhalb seiner eigenen vier Wände von unaufgeforderter religiöser Werbetätigkeit verschont bleibe.

Dies muß hier um so mehr verlangt werden, als es sich bei den Ernsten Bibelforschern um eine Lehre handelt, die geeignet ist, bei einfachen Gemütern Beunruhigung hervorzurufen. Die Agenten sind angewiesen, dabei
"frisch aufzutreten",

was wohl heißen will, daß sie sich durch eine ablehnende Haltung nicht beirren lassen sollen. Das den Hausierern in jener Instruktion vorgeschriebene Verhalten überschreitet dasjenige Maß der religiösen Propaganda, das aus Gründen der öffentlichen Ordnung zuzulassen ist. Daß das Publikum diese Werbetätigkeit tatsächlich als eine Belästigung empfindet, geht aus den vielen laut gewordenen Klagen und Beschwerden hervor. Bei dieser Sachlage war der Regierungsrat berechtigt, den weiteren Vertrieb dieser Schriften im Hausierhandel zu verbieten. Der Staat ist nicht verpflichtet, eine derartige Belästigung des Publikums durch Erteilung von Hausierpatenten zu erleichtern oder zu begünstigen.
Im Sinne dieser Erwägungen hat das Bundesgericht diesen Rekurs mit vier gegen drei Stimmen abgewiesen. Die Minderheit wollte den Rekurs im Sinne ihrer Ausführung gutheißen, wonach solche Werbetätigkeit vom Standpunkt der Glaubensfreiheit aus bekämpft werden müßte.

Der Nidwaldner Rekurs
Hier lag die Sache anders. Karl Maurer, Gärtner in Pfäffikon (Zürich) und Paul Manz in Zürich, beides Missionare der Vereinigung Ernster Bibelforscher, bewarben sich um ein Hausierpatent im Kanton Nidwalden, um hier diese Schriften zu vertreiben. Die Polizeidirektion wies das Gesuch ab. Durch Entscheid des Regierungsrates von Nidwalden vom 10 März 1924 wurde der von ihnen ergriffene Rekurs abgewiesen. Der Entscheid stützt sich auf Paragraph 6d des Kantonalen Gesetzes über den Hausierverkehr, wonach

"von Personen, die erfahrungsgemäß beim Hausieren des Publikums durch Bettel oder Zudringlichkeit belästigen, keine Patente erteilt werden."

Hier war nun aber polizeilich festgestellt, daß sich die beiden Rekurrenten durch ihre Zudringlichkeiten bereits an verschiedenen Orten Belästigungen des Publikums hatten zuschulden kommen lassen.

Angesichts dieser Tatsache, war das Bundesgericht in der Abweisung der gegen diesen Entscheid eingereichten staatsrechtlichen Rekurses einig. Hier handelt es sich nicht um ein generelles Verbot wie in St. Gallen, sondern um die Patentverweigerung an zwei bestimmte Agenten, die durch ihr Verhalten bereits das Publikum belästigt hatten. Da hat das kantonale Hausiergesetz auch nach der Auffassung der Minderheit des Bundesgerichts im St. Galler Fall eine vollauf genügende Handhabe zur Abweisung des gestellten Gesuches."

Soweit erst mal die Ausführungen der "Basler Nachrichten". Bevor nun wieder auf die "Münchener Katholische Kirchenzeitung" eingegangen wird, mag die Gelegenheit genutzt werden, noch einen weiteren Artikel der "Basler Nachrichten" zu zitieren. Und zwar den aus der Ausgabe vom 28. 10. 1924, da auch er, gewisse beachtliche Aspekte mit anspricht.
Unter der Überschrift "Ein interessanter Prozeß" liest man in diesem Artikel:

"Am 21. Januar, anläßlich einer von der Freien protestantischen Vereinigung veranstalteten, von über 1200 Personen besuchten Volksversammlung, an der der Zürcher Theologieprofessor Ludwig Köhler über die Internationale Vereinigung der ernsten Bibelforscher referierte, stellte Dr. med. Fehrmann als Diskussionsredner die Behauptung auf, die Internationale Vereinigung ernster Bibelforscher werde von den Juden finanziell unterstützt, um Verwirrung in die westeuropäische Christenheit zu bringen. Diesen Vorwurf wiederholte Dr. F. nachher auch in einem St. Galler Blatte und machte sich anheischig auch den Beweis für seine Behauptung erbringen zu wollen.

Diese Äußerung und die angedeutete Zeitungserklärung bildeten nun Gegenstand einer Klage. Als Kläger traten auf die Internationale Vereinigung ernster Bibelforscher und in zweiter Linie deren Leiter für Zentraleuropa, der in Zürich domilizierte Deutsch-Amerikaner Binkele, beide verbeiständet durch Dr. A. Reichstein (Zürich).

Der Beklagte bestritt vorerst die Aktivlegitimation der beiden Kläger zur Klageberechtigung. Die I.V.E.B. sei keine juristische Person nach geltendem Schweizerischen und St. Gallischem Recht. Das Gericht hat denn auch die Aktivlegitimation der I.V.E.B. verneint, diejenige des verantwortlichen Leiters Binkele dagegen bejaht und den Kläger zugelassen, so daß die Angelegenheit nichts destoweniger materiell zur Behandlung gelangen konnte.

Von Seiten der Klägerschaft wurde nun vor den Gerichtsschranken geltend gemacht, daß die von Dr. Fehrmann gemachte Behauptung, die Juden seien die Geldgeber der Internationalen Vereinigung ernster Bibelforscher, und sie bezweckten damit, eine Verwirrung in der westeuropäischen Christenheit, nichts anderes sei als der Vorwurf, daß die I.V.E.B. lasse sich von den Juden bestechen, da dieselben vermeintlich ein Interesse daran hätten, in Europa ein Durcheinander herbeizuführen, wobei dann die Söhne Israels am besten im Trüben fischen könnten.

Die I.V.E.B. bestreitet nun entschieden, daß jemals jüdisches Geld ihnen zugekommen sei, wie auch aus einer bezüglichen bestimmten Erklärung des Generalkassiers der I.V.E.B. hervorgehe.
Übrigens habe die Vereinigung gar nicht zu sagen, woher sie ihre reichen Geldmittel, die sie für propagandistische Zwecke verwende, habe. - Dr. Reichstein sagte, sie flössen ihr von begüterten und opferfreudigen Anhängern der Idee der neuen Lehre zu -, wohl aber sei es Pflicht der Beklagten, nun klipp und klar zu beweisen, daß die Juden hier die Hand im Spiele hatten, wie er behauptet habe.

Der Rechtsvertreter des Beklagten Dr. Duft, Nationalrat in St. Gallen, findet es auffallend, daß nun hier die I.V.E.B. bezw. ihr Leiter Binkele, als Kläger auftraten, nicht aber die Juden, denen doch der Vorwurf von Dr. F. in erster Linie habe gelten müssen.
Dann schildert er die Entstehung und den Werdegang der I.V.E.B., deren Lehren und Weltuntergangsprophezeiungen, die bis jetzt immer hätten von einem Termin auf den anderen zurückgestellt werden müssen, bis nun im kommenden Jahr das Verhängnis eintreffen werde. Die neue Lehre sei eine Irrlehre, die nur dazu angetan sei, geistige Verwirrung zu schaffen. Zum Teil aufgebaut auf dem Alten Testament, richte sie sich in ihrer Ausrichtung mit aller Schärfe gegen die heutigen christlichen Kirchen, die mit allen Mitteln und in rücksichtslosester, brutalster und gemeinster Weise bekämpft und beschmutzt würden.

Die katholische Kirche habe man in den Büchern und Traktätchen der I.V.E.B. die "große Hure" genannt, die protestantische dagegen die "kleine Hure". Die I.V.E.B. sei zudem dem Staatsgefährlich durch die angestrebte Ausmerzung der christlichen Kirche versuche sie gleichzeitig auch die Trägerin der Staatshoheit zu treffen, die Staaten sollten verschwinden, um dem von den Bibelforschern erträumten Friedensreiche der tausend Jahre als einem Paradiese Platz zu machen.

Ebenso verwerflich wie diese Irrlehre sei auch die Art und Weise, wie sie vertreten werde. Mit Lüge und Verleumdung werde da rücksichtslos operiert, keine Spur von Toleranz werde zuerkannt, überall Unverträglichkeit, maßlose Aufdringlichkeit, aufgebaut nach einem besonderen Leitfaden zuhanden der zahlreichen Agenten usw.
Gewiß haben die Apostel der I.V.E.B. schon vieles hören und lesen müssen; sie haben sich "Bibelpfuscher und fälscher" nennen lassen, haben die seit Jahren schon oft aufgestellte Behauptung in der Presse und andern Publikationen, die I.V.E.B. lasse sich von den Juden Geldmittel durch das New Yorker Bankhaus Hirsch zuschießen u. a. m. eingesteckt, ohne jemals den Mut zu finden, dagegen in einem Strafverfahren aufzutreten; man habe es lediglich auf vereinzelte Drohungen abgestellt. Dagegen habe man in der Verherrlichung des Judentums (Herzl) nicht genug tun können. Ein geistiger Zusammenhang zwischen der I.V.E.B und den Juden müsse unbedingt bestehen. Das zeige schon die gelegentliche Ähnlichkeit der Lehren der Bibelforscher und des Talmud, weiter die Tatsache, daß jene von protestantischer Seite einberufene Volksversammlung in St. Gallen von zahlreichen Israeliten besucht gewesen sei, daß auch der gegnerische Anwalt diesen Kreisen angehöre und daß das "Israelitische Wochenblatt für die Schweiz" schon seit Wochen ein ganz auffallendes Interesse für den heutigen Prozeß an den Tag gelegt habe.

Auch gegenüber den neuesten Angriffen im Oltener "Morgen" habe die I.V.E.B. kein Strafverfahren durchzuführen gewagt, obgleich just dort ein Brief eines jüdisch-amerikanischen Freimaurers an seinen Bruder in der Schweiz zum Abdruck gelangt sei, aus dem unzweideutig hervorgehe, daß zwischen den Bibelforschern und den Juden nicht bloß eine geistige Verbindung bestehe, sondern daß tatsächlich auch jüdische Gelder der I.V.E.B. zuflossen. Der Beklagte, gegen den man den Richter anruft, obschon er nichts anderes gesagt und behauptet hat, was zuvor von anderer Seite bereits Dutzende geschrieben haben, ohne daß die I.V.E.B. deshalb zum Kadi gelaufen wäre - die gute Treue könnte ihm auf keinen Fall abgesprochen werden -, macht sich nun anheischig, darüber hinaus auch noch einen direkten Beweis anzutreten und durch einen in Konstanz lebenden Schriftsteller beweisen zu lassen, daß nicht bloß der im "Morgen" abgedruckte Brief authentisch sei, sondern auch die darin enthaltenen Behauptungen ihre Richtigkeit hätten.

Das Gericht fand nun, daß der offerierte Zeuge gar nicht notwendig sei, da, nachdem die I.V.E.B. Jahrelang sich nicht habe dazu aufraffen können, die von Dr. F. gemachte Behauptung vorher schon einer gerichtlichen Beurteilung zu unterstellen, da sie Binkele und Konsorten doch schon längst habe bekannt sein müssen, der vom Beklagten zu erbringende Beweis auch so als erbracht angenommen werden müsse. Das Gericht wies deshalb die Klage unter Kostenfolge ab und sprach dem Beklagten zu dem eine außerrechtliche Entschädigung von 450 Fr. zu ..."

Man vergleiche ergänzend auch:
Mysnip.46627

Resümierende Zwischenbemerkung. Lässt man die zeitgenössische Engführung auf "Juden" oder "Freimaurer" beiseite. Setzt man statt dessen mehr allgemein gehalten den Begriff ein "finanzstarke US-Kreise", kommt man wohl einem wesentlichen Sachverhalt auf die Spur. In ihrem agieren gegen diese zeitgenössischen Vorhalte, hat die damalige WTG sich keineswegs "mit Ruhm" bekleckert. Ihre Kontrahenten haben wohl nicht zu unrecht herausgearbeitet. Sie reagierte erst dann, wenn die publizistischen "Wellen" ihr zu übermächtig zu werden drohten. Solange sich das alles noch auf der Ebene abspielte, "im Tagesgeschäft unterzugehen" (heute gemeldet, morgen vergessen), zog sie es vor - zu Schweigen. Warum? Wohl auch deshalb, weil den verantwortlichen WTG-Funktionären, sowohl in Deutschland, als auch in der Schweiz bewusst war. Ohne die tatsächliche massive Anschubfinanzierung aus den USA, hätte diese Organisation nicht den Stand erreicht, einschließlich Immobilien, Druckereien usw., den sie tatsächlich einnahm. Nicht zu vergessen auch die kostspieligen Werbebeilagen in den Tageszeitungen der ersten Jahre. Das alles kostet Geld. Viel Geld. Der Fehler der zeitgenössischen Aufgeregtheit bestand eben darin, diese Finanzströme, definitiv "Juden" oder "Freimaurern" zuorten zu können, ohne letztendlich auch einen stichhaltigen Beweis dafür zu liefern.

Dieser Beweis hätte sich durchaus nicht vor den Tribunalen eines Gerichtssaales abspielen müssen. Er hätte ebensogut (ja sogar noch besser), etwa auf der Ebene der Publizistik erbracht werden können, müssen. Außer wagen Andeutungen, und nicht bewiesenen Unterstellungen, ist man da nicht sonderlich weit gekommen. Weder in der Schweiz, noch in Deutschland. Das gilt es auch heute noch, als Endresultat auszusprechen.
Es passt übrigens ins Bild, dass auch die beiden zitierten Artikel aus den "Basler Nachrichten" zu denen gehören, die von der WTG im Schweigen übergangen wurden. Ihre Zitierung lässt sich zwar zeitgenössisch nachweisen. Nur eben nicht im Schrifttum der WTG.

Um nun wieder auf die eingangs genannte "Münchener Katholische Kirchenzeitung" zurückzukehren. In ihrer Ausgabe Nr. 19/1925 "legte sie nach". Das heißt es gab einen neuen, umfänglichen Artikel zum Thema. Unter dem Vorbehalt, die Vorlage ist nicht optimal, sei er nachstehend reproduziert. Wer sich wirklich für die Details dieser ganzen "Affäre" interessiert, wird in ihm etliche, nicht unwesentliche Fingerzeige vorfinden. Da das Repro-Angebot vorliegt, sei es mir gestattet diesen Artikel jetzt nicht weiter zu referieren/kommentieren. An anderer Stelle ist das schon ausreichend geschehen.

http://www.manfred-gebhard.de/MKZ.1925.1.jpg

http://www.manfred-gebhard.de/MKZ.1925.2.jpg

http://www.manfred-gebhard.de/MKZ.1925.3.jpg

Auch hier wiederum nicht uninteressant. Eine Detail-Kommentierung in der WTG-Literatur zu ihm, gibt es nicht!
Nun aber kommt der Punkt, wo die WTG-Organisation tatsächlich (und sogar relativ umfänglich) ihr Schweigen brach. Für die MKZ war das Bibelforscherthema, weiterhin "Thema". Und so gibt es in ihrer Ausgabe Nr. 31/1926 eine neue Meldung in ihren Spalten. Und siehe da; selbst das "Goldene Zeitalter" (Ausgabe Bern und Ausgabe Magdeburg) vom 15. 10. 1926 erwähnt sie in kommentierter Form. Schlau indes wie WTG-Funktionäre zu sein belieben, hütet man sich den genauen Wortlaut auch seinerseits wiederzugeben. Man bietet allenfalls ein paar kommentierte Brocken aus ihm.
So sei denn zuerst auch jener Artikel aus der MKZ näher vorgestellt. In deren Rubrik "Aus Welt und Kirche", liest man in der Ausgabe Nr. 31/1926 (und das ist doch eigentlich eher eine Kurzmeldung. Weniger aber ein umfänglicher Artikel) das Nachfolgende:

"Die 'Ernsten' Bibelforscher haben eine neue schwere Niederlage erlitten: der oberste Heeresleiter ihrer deutschen Abteilung Balzereit hat amtlich Brief und Siegel für seine vollendete Unkenntnis, Unwissenheit und Unwissenschaftlichkeit erhalten.
Der "Bayer. Kurier" und das "Neue Münchener Tageblatt" eines von beiden Blättern sollte jeder bessere Katholik lesen! - haben schon vor längerer Zeit die in 250 000 Exemplaren verbreite Hetzschrift Balzereits: "Die größte Geheimmacht der Welt" öffentlich gebrandmarkt.
Sie haben z. B. darauf hingewiesen, daß dieses wissenschaftliche Waisenkind "Council von Trient" mit "Rat der Dreißig" übersetzt, denen die geheime Leitung der katholischen Kirche obliegen soll! aus 1000 und 1 Hetzbroschürchen, auch aus Elaboraten des "Evangelischen Bundes" und Hoensbroechs ist, hier alles und jedes gegen Rom zusammengetragen und "verwertet", gerade wie wenn jemand auf ein Häuflein Staub am Portal eines Riesendomes hinweisen und daraus als Schlußfolgerung verkünden würde, so schaut der ganze Dom aus!
Das Oberlandesgericht Dresden hat nun das Haupt der deutschen Bibelforscher Balzereit wegen Verletzung des § 166 belangt:

"wer öffentlich eine der christlichen Kirchen oder ihre Einrichtungen und Gebräuche beschimpft" ... Balzereit wurde zu 100 Mk. Geldstrafe und Einziehung der Schrift verurteilt."

Als die WTG-Oberen vorstehendes zu Gesicht bekamen, da fanden sie in der Tat ihre lange verlorene Fähigkeit zu sprechen wieder. Genugtuung sei vonnöten, befanden sie. Welchen Weg solle man da einschlagen? Den Weg über die Gerichte. O je, so ihr internes "Gutachten". Das doch lieber nicht. Dann konnte (müsste) ja wohl vor aller Öffentlichkeit, auch die Verfasserfrage jener ominösen "Geheimmacht"-Schrift aufgerollt werden. Das wollten doch die Bibelforscher-Gegner schon lange. Nee, so besagte ihr "Gutachten". Den Gefallen tun wir ihnen nicht. Bei der Verfasserfrage ist weiterhin von oben angeordnetes Schweigen angesagt.

Aber die MKZ war in einem wesentlichen Punkt durchaus mehr als ungenau. Sie unterstellte, die "Geheimmacht"-Schrift sei auch im offiziellen Verlag der WTG erschienen, was jedoch eben nicht der Fall war. Wie immer man den da in Rede stehenden "Sternverlag" einschätzt "Strohmann" oder nicht. Jedenfalls die Gelegenheit die MKZ der Ungenauigkeit in der Verlagsfrage zu bezichtigen; genau diese Gelegenheit wollte man sich nun durchaus nicht entgehen lassen. Und siehe da, die Spalten des "Goldenen Zeitalters" waren nun gut genug, sich in der Pose der "verfolgten Unschuld vom Lande" zu präsentieren.

Einleitend bemerkt das GZ in seiner Ausgabe vom 15. 10. 1926 schon, unter der Überschrift:

"Eine Zurückweisung. Gereicht an alle, die es angeht! Besonders der Münchner katholischen Kirchen-Zeitung in Stammbuch."

Was bekam nun selbige in ihrem "Stammbuch" zu lesen? Unter anderem dieses:

"Da wir bei sachlich und ruhig gehaltenen Richtigstellungen bei demjenigen Teil der Presse, der uns fortgesetzt unwahren Dinge unterschiebt, um Ziele und Absichten unsere Arbeit in der öffentlichen Meinung zu diskreditieren, zur Zurückweisung dieser Dinge entweder gar kein Gehör finden oder aber stets erleben müssen, daß unsere Richtigstellung völlig verdreht und durch Kommentar verschandelt wird, übermitteln wir hier all denen, die falsche Nachrichten aufnehmen oder weiter verbreiten, eine einmalige öffentliche Zurückweisung.
Die Münchner katholische Kirchen-Zeitung Nr. 31 brachte auf Seite 359 einen Artikel, in welchen dem anderen Unwahrheiten u. a. berichtet wurde, wie folgt:

Das Oberlandesgericht Dresden hat das Haupt der deutschen Bibelforscher, Balzereit, wegen Verletzung des § 166 belangt: "Wer öffentlich eine der christlichen Kirchen oder ihre Einrichtungen und Gebräuche beschimpft." ---
Balzereit wurde zu Mk. 100,- Geldstrafe und Einziehung der Schrift verurteilt.

Diese Behauptung ist von A bis Z eine frei erfundene Unwahrheit.
Wir sandten der Münchner katholischen Kirchen-Zeitung eine Zurückweisung obiger Unwahrheit und hielten uns naturgemäß nur kurz und knapp an den Sachverhalt, weil wir wissen, dass aufgrund des § 11 des Pressegesetzes nur eine Richtigstellung verlangen kann, wenn sie kurz und sachlich nur auf den Gegenstand der Verleumdung selber eingeht, und wir wissen weiter, dass man nicht nötig hat, eine Berichtigung aufzunehmen, wenn sie über das Maß des Richtigzustellenden hinausgeht, infolgedessen lautete unser Anschreiben knapp und klar wie folgt.

"In Nummer 31 ihres Blattes auf Seite 359 bringen sie eine den Tatsachen widersprechende Schilderung einer Gerichtsverhandlung, in der angeblich der Leiter der internationalen Bibelforscher Vereinigung verurteilt worden ist.
Mit Bezugnahme auf § 11 Pressgesetzes ersuchen wir Sie um Veröffentlichung beiliegender Richtigstellung in der nächsten Nummer ihres Blattes."
Die Berichtigung selbst beschränkte sich streng auf das, was wir als völlig aus der Luft gegriffen und unverantwortliche Unwahrheit bezeichnen müssen und wollen.
Unsere Richtigstellung lautete wie folgt:

"Die Nummer 31, Seite 359 der katholischen Kirchen-Zeitung bringt unter dem Titel: "Die ernsten Bibelforscher haben etc." über den Leiter des deutschen Zweiges diese Vereinigung eine Schilderung die wie folgt berichtigt wird.
Es ist nicht wahr das Herr Balzereit beim Oberlandesgericht Dresden wegen Verletzung des § 166 St. G. B. angeklagt war oder verurteilt wurde.
Richtig ist, dass der "Sternverlag" Leipzig, wegen dieser Angelegenheit vor Gericht stand."

Aber wenn es keine jesuitischen Verdrehungsmethoden in Deutschland gebe, dann würde man streng dem Gesetz angepasste Richtigstellungen bringen, ohne durch Wortschwall und neue Verleumdungen zu versuchen, die Aufmerksamkeit von der Tatsache abzulenken, dass man unwahre Dinge berichtete, und das hat die Münchner katholischen Kirchen-Zeitung mit der oben genannter Behauptung getan.
Unsere Rechtsstellung wird nun zwar von ihr in einem Artikel gebracht, aber nach bekanntem Rezept vollkommen verschandelt, in dem man sie in neue Verdächtigungen und Schmähungen eingehüllt hat.
Damit denen die dieser erneuten Schmähungen lesen, unsere letzte Antwort, die wir der Münchner katholischen Kirchen-Zeitung gaben, nicht unbekannt bleibt, geben wir hiermit zur Kenntnis, was wir auf diesen neuesten Angriff dieses "christlichen" Blattes geantwortet haben:

"Im Hinblick auf Ihren Artikel auf Seite 418 dieses Jahrganges haben wir abschließend vorzutragen:
"Wir geben es auf, Sie zu objektiven Darstellung zu bewegen, da wir eingesehen haben, dass die Art, mit der sie in ihrem christlich sein wollenden Blatte den Kampf führen, vornehme Gesinnung und Tatsachen, die als Beweisführung zu gelten hätten, nicht durchdringen lässt.
§ 11 des Pressegesetzes zwingt den Angegriffenen in dem Rahmen des zu berichtigenden Artikel gesagten, doch sind sie Meister, das in der sachlich gebliebenen Berichtigung Genannte umgehend, das Nicht-Genannte als Beweisführung zu sehen und zudem zu machen was im fraglichen Artikel auf Seite 418 durch ihre Kunst geworden ist: eine Entstellung der Tatsachen."

Hinzuzufügen haben wir noch: Die ganze mit großem Geschrei vorgebrachte, gegen die Bibelforscher bezw. den Leiter der Bibelforscher Herrn Balzereit, gerichtete Behauptung ist von A bis Z frei erfunden, denn Herr Balzereit ist wieder angeklagt noch bestraft worden, sondern die Klage richtete sich gegen Sternverlag in Leipzig und es ist nicht wahr, dass der Sternverlag ein Verlag des Herrn Balzereit ist. Wahr ist das der Sternverlag ein Handelsgerichtlich eingetragene selbstständiger Verlag ist, und sein Inhaber ist Herr Rudolf Floegel, wohnhaft Leipzig Hafenstraße 35.

Allerdings haben Bibelforscher große Vorliebe an - und verbreiten auch mit Vorliebe - Literatur, die sich gegen Rom und seine die Welt umschließenden alle wahre Geistesfreiheit fesselnden Intrigen richtet, und dass Rom und die von ihm zur Erreichung seiner Pläne bezahlten Blätter und Blättchen hieran keine Freunde haben, ist uns ebenso verständlich.
Aber im übrigen der auch in den ersten Schmähartikel wieder durchsichtig die Aufforderung gemacht wird, die Staatsanwaltschaft wurde in ihren eigenen Interesse handeln, wenn sie gegen die Bibelforscher vorginge, denken wir, dass die Zeit einmal kommen wird, wo die Staatsanwaltschaft sich ernstlich beschäftigen wird mit jenen Einflüssen, die von Rom kommend, klag und heimlich so vieles veranlassten, was Deutschlands Zerrissenheit durch partikularistische Bestrebungen zu einer Kette ununterbrochener trauriger Geschehnisse für Volk und Verhältnisse unseres Heimatlandes gemacht hat.

Es wäre in der Tat Zeit, wenn die Staatsanwaltschaft sich ernstlich befassen wollte mit Leuten, die öffentlich auffordern zu Mord und Totschlag, auffordern, andere Christen zu erschießen wie zum Beispiel indirekt in den "Kinzingthtaler Nachrichten" vom 27. August 1926 durch einen katholischen Schreiber geschickt, die allerdings eine alte Frau vorschiebt, aber nichtsdestoweniger sich merken sollte, daß wenn dort wirklich Bibelforscher hinterrücks erschossen werden, dies auf das Konto seiner indirekten Ketzerei kommt. Die betroffene Aufforderung, Bibelforscher zu erschießen, lautet:

"Eine alte Frau äußerte sich, derlei Leute - es wird vorher über die Bibelforscher skandaliert - gehören nicht zum Ort hinausgejagt, sondern zum Ort hinaus"geschossen".

Und dann sagte Schreiber: "Wir haben nichts dagegen, wenn es wahr wird."

(Und um der Effekt nicht gar zu auffällig werden zu lassen, fährt nach jesuitischer Manier dieser Satz dann fort),

"wie eine wackere Frau im Nachbarort entgegnete." usw. usw.

Es ist kennzeichnend, wenn Menschen einer Geistesrichtung, die so offen durch ihre Anhänger zu Verbrechen auffordern, nachdem Staatsanwalt schreien.
Ein ganzes Kapitel unsagbarer Repressalien gegen unsere Missions-Gehilfen in den Gegenden, wo die Freunde und Gesinnungsgenossen der katholischen Kirchen-Zeitung wohnen, sind zu berichten. Prügel, mit Steinen beworfen werden, die Schuljugend hinter sich gehetzt sehen, die Namen der Bibelforscher, d. h. die Angehörigen einzelner Ortsgruppen in der Zeitung öffentlich nennen, das heißt sie an den Pranger ziehen und viele andere Dinge mehr sind die Martern und Folter, die moderne Inquisition, mit der Rom und seine Freunde noch heute, wo sie die Macht haben, im freien Deutschland das Gewissen, das religiöse Recht und die religiöse Freiheit Andersdenkender vergewaltigen und sie mit Füßen treten."

Man vergleiche thematisch auch:
Balzereits "Geheimmacht"-Schrift

Mysnip.92723

Da hatte das GZ nun also so richtig mal "Dampf abgelassen". Auffällig nur wieder einmal, dass die MKZ-Ausführungen auf Seite 418 (1926) der MKZ, vom GZ zwar als Quelle genannt; nur eben nicht im Wortlaut vorgestellt werden. Ich habe sicherlich nicht die Catholica und ihr zeitgenössisches agieren zu verteidigen. Nicht selten drängt sich da auch mir der Eindruck auf: Sonderlich "gut" ist das wohl nicht. So mag man auch seine Vorbehalte zu den Ausführungen auf Seite 418 (1926) der MKZ haben. Dennoch seien sie hier nachstehend (kommentarlos) noch mit vorgestellt.

"Eine schwere Niederlage der Bibelforscher
Ist der Leiter ihres deutschen Zweiges, Herr Balzereit, Verfasser einer gerichtlich eingezogenen Schmähschrift?
Die ernsten Bibelforscher haben ein Buch in 250.000 Exemplaren verbreitet: "Die größte Geheimmacht der Welt", dessen Einziehung das Oberlandesgericht Dresden, nunmehr verfügt hat.
Unter all den vielen, einfältigen Büchern, die in den letzten Jahren erschienen sind, ist dieses Buch das dümmste, ein ganz unglaublich unwissenschaftliches Machwerk, eine maßlos ungerechte, gehässige und gemeine Schmähschrift. In welcher Art darin der Kampf gegen Rom geführt wird, dafür ein Beispiel:

S. 76: "Im Jahre 1914 schlug die Uhr der Zeitalter die Stunde zum Beginn der von Gott verordneten Vernichtung des Romreiches."

S. 82: "Roms Herrschaft war und ist das Königreich des Teufels auf Erden. Solange Diese Errichtung des Satans besteht ... Kann der ideale Zustand, den die Bibel Königreich Christi nennt nicht kommen. Aber alles beweist: der Morgen steht vor der Tür, daher Los von Rom!"

Nebenbei bemerkt, ist der Verfasser auch in diesen Schmähungen nicht originell, sondern nur gelehriger Schüler seiner großen Väter Russell und Rutherford, die im 7. Band ihrer "Schriftstudien" verkünden:

S. 361: "Die Christenheit soll wüster gemacht werden als die Wildnis, die Palästina umgibt. Sie soll von der Erdoberfläche weggefegt werden.

Dazu
S. 375: "Wer die meisten Geistlichen tötet, ist der eifrigste Jünger des Herrn. Die katholische Kirche ist des Satans Hauptvertreter, die Mutter der Hure, die protestanischen Kirchen sind die "Töchter der großen Hure."

S. 420: "Die Anarchisten werden buchstäblich Kirchendiener zu Millionen töten." ..

Das vorgenannte Buch "Die größte Geheimmacht der Welt ist anonym erschienen. Aber Verfasser, Besteller, Geldgeber und Verbreiter sind trotz aller Anonymität jetzt unzweifelhaft festgestellt. ...

Dagegen schickt uns die "Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft Magdeburg", gez. Balzereit, eine "Berichtigung", die wertlos ist in dem was sie berichtigt, dagegen hochinteressant und für die Bibelforscher geradezu vernichtend in dem, was sie stillschweigend eingesteht.
Bemerkenswert ist, daß hier "der Leiter des deutschen Zweiges" der Bibelforscher und die bei uns gar nicht genannte höchste Spitzenorganisation sich zu verteidigen suchen. Balzereit und Magdeburg, das den Versand der gerichtlich gebrandmarkten Schmähschrift besorgt hat, auch keine Ruhmestat und keine Ehrenkrone für die "freien Bibelforscher"!

Diese "Berichtigung", welche die gerichtlich so arg ramponierte Ehre "freier Bibelforscher" nicht wiederherstellen kann, sondern ihnen nur neue Schmach und Schande bringt, hat folgenden Wortlaut:

"Die Nummer 31, Seite 359 der kath. Kirchenzeitung bringt unter dem Titel "Die ernsten Bibelforscher haben" über den Leiter des deutschen Zweiges (Balzereit, d. Red.) Eine Schilderung, die wie folgt berichtigt wird.
Es ist nicht wahr, daß Herr Balzereit beim Oberlandesgericht Dresden wegen Verletzung des § 166 StrGB. angeklagt war oder verurteilt wurde. Richtig ist, daß der "Sternverlag", Leipzig, wegen dieser Angelegenheit vor Gericht stand."

Ei, ei, wie Herr Balzereit, der wilde Mann gegen Rom und Wittenberg, so ganz jungfräulich säuseln kann: "Der Sternverlag stand wegen dieser Angelegenheit vor Gericht!"
Nein, nein! Ist dieser Sternverlag nicht der Verlag des Wachtturms Magdeburg und des Herrn Balzereit? Und "der Sternverlag stand nicht bloß vor Gericht", er wurde zu hundert Mark Geldstrafe und zur Einziehung der Schrift verurteilt. Warum? Weil der oder die Verfasser, unanständige und deutsche Feiglinge, nicht so viel Mut und deutsches Ehrgefühl aufbrachten, sich selbst als die Hauptschuldigen zu bekennen und den immerhin weniger schuldigen Verleger zu entlasten.

Das Oberlandesgericht Dresden, hat diese in erster Linie Schuldigen, d. h. den oder die Verfasser - einer allein kann solchen blühenden Blödsinn, solch klassische Unwissenheit kaum fertigbringen! - offenbar nicht gekannt.
Aber jetzt wird das Oberlandesgericht Dresden sich wohl die Frage vorlegen, warum "der Leiter der deutschen Bibelforscher", Balzereit, in seiner mehr als naiv ungeschickten "Berichtigung" kein Wort dagegen findet, daß wir und andere ihn selbst wiederholt als den Verfasser bezeichnet haben.

Das Landesgericht wird bekennen: wenn in irgendeinem Fall, dann gilt in solch wichtiger "Berichtigung", der Grundsatz:
Wer schweigt, der gibt zu. Das Oberlandesgericht ist damit in der Lage, die Anklage und Verurteilung wegen Verletzung des § 166, d. h. "wegen öffentlicher Beschimpfung einer der christlichen Kirchen oder ihrer Einrichtungen oder Gebräuche" auch auf den in erster Linie schuldigen Hauptmissetäter, auf den Verfasser selbst auszudehnen. Die Staatsanwaltschaft tut mit ihrer Anklage nicht bloß ihre verfassungsgemäße Pflicht gegenüber dem Christentum, sie handelt in ureigensten Interesse des Staates."

Einen "Nachschlag" zum Thema gab es dann noch in der Ausgabe des "Goldenen Zeitalters" vom 1. 12. 1927. Obwohl als weitgehend gesicherte Feststellung gesagt werden kann: Balzereit war der Verfasser, bekannt selbiger sich jedoch nie zu ihr in eindeutiger Form, sondern versteckte sich hinter (ziemlich durchsichtigen) Pseudonymen.
Nach jener vor erwähnten gerichtlichen Auseinandersetzung gab es noch eine weitere, etwas variierte Ausgabe der inkriminierten Schrift. Nun wurde aus dem Verfasser J. P. G. Gerhrhard, plötzlich ein "Ludwig Hado", ohne das dieses in der Schrift selber, oder anderswo, etwa im "Goldenen Zeitalter", näher erläutert wurde.

Nachdem es im "Goldenen Zeitalter" in der Sache (ebenfalls ohne nähere Begründung) merklich still geworden war, wähnte Balzereit offenbar, nach dem Erscheinen der Neuauflage, Morgenluft. Und sicherlich darf man unterstellen. Es ging ihm dabei wohl auch um deren Bekanntmachung, wenn nicht gar (was allerdings so nicht erwiesen), um damit verbundene Tantiemen für den Autor. Wie auch immer. Verpackt in einen neuerlichen Angriff, liest man dazu im GZ vom 1. 12. 1927 (S. 364):

"In der im Sternverlag in Leipzig erschienenen kleinen Broschüre "Die größte Geheimmacht der Welt", die in einigen Hunderttausend Exemplaren in Deutschland verbreitet wurde, macht der Verfasser aufmerksam auf Umtriebe des politischen Roms, und zeigt, daß das Priestergewand sehr oft nur ein Deckmantel für politische Machtgelüste war und ist. Warnend wird gezeigt, daß das kirchenpolitische Rom auch nicht davor zurückschreckt - wenn es irgendwo seine Machtbelange bedroht sieht . "Waffen" zu ergreifen und mit Gewalt und Blut die Erfüllung seiner ehrgeizigen Wünsche der Errichtung eines Weltkirchenstaates durchzusetzen, also direkt staatsfeindlich wird.

Man fand dann allerdings in dieser Broschüre ein paar Worte, die gebraucht werden konnten, um eine Beschlagnahme durchzusetzen. Es tut eben immer weh, wenn die Wahrheit gesagt wird!
Die Broschüre ist mittlerweile unter Fortlassung dieser beanstandeten Worte im Neudruck erschienen und verdient Beachtung überall im deutschen Lande, um so viel mehr, als auch hierzulande die Machtbestrebungen des kirchenpolitischen Roms überall deutlich fühlbar sind. Schulgesetz und andre Dinge mehr sind solche angebahnten Brücken des Versuchs der Knebelung des deutschen Volkes durch eine nur der Rückständigkeit huldigende Macht; ein Versuch schon der geistigen Versklavung der Jugend. ...
Zur Hinausführung seiner Absichten aber gilt eben der jesuitische Grundsatz: Der Zweck heiligt die Mittel. Der Welt und auch dem deutschen Volke könnte kein schlimmeres Unglück widerfahren, als daß diese dunkle Macht, der einstmals das Mittelalter der Folter und Inquisition zu danken war, wieder ans Ruder kommt.

Diese kleine, im Sternverlag Leipzig erschienene Broschüre, 84 Seiten stark, sollte weiteste Verbreitung finden. Der Preis beträgt 50 Pfennig."

Zu nennen ist auch die massive Reklamewelle, welche die deutsche Ausgabe des "Goldenen Zeitalters!" für diese "Geheimmacht"-Schrift betrieb. Immer jeweils eine volle Druckseite umfassend, dass sie auch ja niemand übersehe. Und wie dann (ohne ein Wort der Erklärung) jene Reklamewelle genauso abrupt abbrach, wie sie einst begonnen. Eine Erläuterung weshalb das so ist, kann man sicherlich auch aus den Ausführungen der MKZ entnehmen.

Ergänzender Exkurs.
Weiter oben wurde bereits in Faksimile der Bibelforscher-Artikel der „Münchener katholischen Kirchenzeitung" vorgestellt (mit der Einschränkung aus technischen Gründen, leider nicht sonderlich „gut" lesbar).
Wer jedoch genannte Ausführungen tatsächlich gelesen hat, dem kann der Quellenwert jenes Artikels durchaus deutlicher werden.
Er besteht besonders in zwei Aspekten.
Die MKZ interviewte für ihren Artikel besonders die Herren Dr. med. Fehrmann und den Herbert von Bomsdorff-Bergen.
Letzterer war es, der zuerst jene Briefe publizierte, die an ihn als Empfänger, von USA-amerikanischen Freimaurerkreisen gerichtet gewesen sein sollen, und deren wesentliche Substanz auch in der Detailaussage besteht:
Zitat
„Wir (jene USA-amerikanischen Freimaurerkreise) geben ihnen (den Bibelforschern) viel Geld."

Was die Publizistik des Bomsdorff-Bergen anbelangt, haben zwei Aspekte, eine weiter wirkende geschichtliche Bedeutung erlangt.
Sein 1923 im Verlag L. Keller-Zoller (Zürich) unter dem Pseudonym „Christian Kreuz", 200 Seiten umfassendes Buch: „Ein Welt-Betrug durch Zeichen, Wort und Griff an der Werkmaurerei. Die Wahrheit über die politische Weltfreimaurerei. Der Dokumente 1. Teil", ist Anti-Freimaurerisch orientiert.
Im Naziregime wurden die Freimaurerlogen zur „Selbstauflösung" genötigt (de facto ein Verbot). Diesen Umstand betreffend ist ein Kommentar des Bomsdorff-Bergen dazu bekannt, publiziert in der antisemitischen Zeitschrift „Der Weltkampf"; August 1935 S. 231f.
„Rechtsstaat und Geheimbünde"',
Von Herbert von Bomsdorff-Bergen.
In ihm meinte er die Leserschaft auch mit dem Satz belehren zu sollen:

„Die Idealisten und wertvollen Menschen, die Logenmitglieder waren, haben nichts verloren. Sie können froh sein, auf eine gute Art aus der Suggestion des jüdischen Ungeistes erlöst worden zu sein."

Weitaus relevanter ist sein Part auf dem Felde seiner Anti-Bibelforscher-Agitation.
Wiederum, unter seinem Pseudonym (von dem die Münchener katholische Kirchenzeitung" später mitteilt, es sei ihr von ihm ausdrücklich erlaubt worden, jenes Pseudonym zu entschlüsseln) publizierte er erstmals in der Ausgabe vom 18. 5. 1923 im „Morgen. Katholisches Tagblatt der Schweiz" (in Olten erscheinend) einen Aufsatz den er betitelte: „Sind die ernsten Bibelforscher wirklich so "harmlos"..?". Ihm folgten noch weitere, ähnlich gelagerte Stellungnahmen. Im vorgenannten Buch, auf den Seiten 141 - 144 dann erneut nachgedruckt.
Als Faksimilie-Abdruck mit vorgestellt in:
Mysnip.53190

Kernthese dabei:
1919 erhielt er ein Schreiben eines amerikanischen Freimaurers

„daß man in Freimaurerkreisen ein Interesse an der Arbeit der 'Ernsten Bibelforscher' habe. - Ein großes sogar!"

Diese These verstärkte sich dann noch in einem weiteren Schreiben US-amerikanischer Freimaurer an ihn (vom 27. 12. 1922) das auch den Satz enthielt: „Wir (die Freimaurer) geben ihnen viel Geld".

Deutschnationalistische und kirchliche Gegner der Bibelforscher stützten sich dann auf diese These und machten ausgiebig von ihr Gebrauch.
Nicht Bomsdorff-Bergen, wohl aber andere Wiederkäuer jener These wurden dieserhalb auch vor Gericht gezogen.
Mit am ausführlichsten dazu berichtete zeitgenössisch eben die „Münchener Katholische Kirchenzeitung"'' in ihrer Ausgabe vom 10. Mai 1925 (S. 224f.)
Besagte Kirchenzeitung hat für ihre Berichterstattung, sowohl den Angeklagten Dr. Fehrmann, als auch Bomsdorff-Bergen, direkt kontaktiert und berichtet über ihre Stellungnahmen dieserhalb.
Ein wesentlicher Aspekt jenes Gerichtsverfahrens in St. Gallen war auch die Bestreitung einer Aktivlegitimation der klagenden Bibelforscher. Substanziell ging das Gericht deshalb auf die getätigten Vorhalte nicht ein. Es anerkannte lediglich, Fehrmann hat wiederholt, was andere ähnlich, ohne justiziable Folgen, davor auch schon sagten, und sprach Fehrmann für seine Vorladung vor Gericht, auch noch eine finanzielle Entschädigung, zu Lasten der Bibelforscher zu.
Relevant ist im Bericht der „Münchener katholischen Kirchenzeitung", auch der auf Seite 226 beginnende Abschnitt: „Der sogenannte „Widerruf" des Freimaurerbriefes."
In ihm stellt Bomsdorff-Bergen (als Interviewte) es so dar. Sein Buchverleger habe sich hinter seinem Rücken und ohne seine Zustimmung, mit den Bibelforschern verglichen, als diese auch gegen den Buchverleger klagten.

„Ich habe mich in meinem Verleger arg getäuscht. Ich wußte nicht, daß er wiederholt vorbestraft war.
Es kommt noch besser: Der Herr Verleger schloß mit dem Rechtsbeistand der sog. „Ernsten Bibelforscher" vor der Gerichtsverhandlung einen Vergleich, in dem er hinter dem Rücken des Autors den Inhalt jenes Briefes widerrief."

Es wird auch notiert, die Gerichtskosten jener Vergleichs-Vereinbarung seien von den Bibelforschern übernommen worden, die offenbar froh waren, auf diesem Wege, nunmehr „die Kuh vom Eise herunterbekommen zu haben".
Da störte es aus ihrer Interessenlage natürlich, was der Erstpublizierer in dieser Sache, eben Bomsdorff-Bergen, kommentierend zu jenem Vergleich zu sagen hatte.
Es wäre allerdings vielleicht viel reizvoller gewesen, hätte Bomsdorf-Bergen selber den Wahrheitsbeweis seiner Anschuldigungen, vor Gericht vortragen müßen. Seine Bereitschaft dazu hatte er in Artikeln im „Morgen" auch ausdrücklich erklärt. Dieweil es aber vorgenannten Vergleich dann gab, ist es nie mehr, zu einer justiziablen Weiter-Aufrollung der Sache gekommen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und wegen besserer Lesbarkeit, sei der Abschnitt aus dem Artikel der MKZ nachstehend noch einmal unkommentiert in Abschrift vorgestellt.

Der sogenannte „Widerruf" des Freimaurerbriefes.
Der Adressat und Besitzer des Briefes teilt uns mit:
Als Grundsätzliches sei ausdrücklich festgestellt.
„Der Verleger war über meine Stellung zu den sogenannten Ernsten Bibelforschern genau unterrichtet. Er wußte, daß der Brief, weil man die gesetzliche Klagefrist hatte verstreichen lassen, nie mehr Gegenstand einer Klage werden könne ...
Da kam die Klage der Bibelforscher gegen Dr. Fehrmann, der sich zum Teil auf den Freimaurerbrief stützte, wegen „Verleumdung und Beschimpfung der Bibelforscher" (S. 22).
Mittlerweile geschah etwas anderes. Zu derselben Zeit, als die Druckerei und ich als Autor des Buches „Ein Weltbetrug etc." den (S. 23) Herrn Verleger an die Erfüllung seiner Zahlungspflichten mahnten, wurde dieser von dem Advokaten der Bibelforscher wegen des Briefes, der durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Frist für eine Klage gegenstandslos geworden war, wegen „Beleidigung durch die Druckpresse" verklagt.
Ich habe mich in meinem Verleger arg getäuscht. Ich wußte nicht, daß er wiederholt vorbestraft war.
Es kommt noch besser: Der Herr Verleger schloß mit dem Rechtsbeistand der sog. „Ernsten Bibelforscher" vor der Gerichtsverhandlung einen Vergleich, in dem er hinter dem Rücken des Autors den Inhalt jenes Briefes widerrief.
Wenige Tage vor der Verhandlung hatte der „Herr Verleger" dem Autor des Buches einen Besuch gemacht und ihm unter falschen Vorspiegelungen Material ablocken wollen, er hat kein Wort von einer Verhandlung gesagt und den Autor inständige gebeten, ja sein Pseudonym nicht zu lüften, da er sonst seines Lebens nicht sicher sei.
Von dem Prozeß und von dem Vergleich erfuhr der Autor durch einen Zufall nach kurzer Zeit, d. H. kurz vor dem Prozeß in St Gallen ...
Ausdrücklich sei nochmals betont, daß jener Vergleich hinter dem Rücken und gegen den Willen des Autors unter wissentlich unwahren Angaben des Herrn Verlegers abgeschlossen wurde. *

* Der beklagte Dr. med Fehrmann schrieb uns auf Anfrage unterm 28. April 1924:

„Es ist bezeichnend, daß der Verleger aus eigenen Stücken referiert hat, ohne den Autor auch nur anzufragen oder zu benachrichtigen, trotzdem ihm seine Adresse bekannt war, und daß der Verleger keine Entschädigung, nicht einmal Gerichtskosten bezahlen mußte, sondern diese von der „Internationalen Vereinigung „Ernster Bibelforscher" getragen wurden."

Am 6. Oktober 1924 erhielt der Autor Kenntnis von folgendem Inserat im Oltener Tageblatt.

„ ... Um der Ehre der von ihr vertretenen Wahrheit willen sah sich die Internationale Vereinigung Ernster Bibelforscher genötigt, gegen den oben genannten Verleger beim Bezirksgericht Zürich Klage wegen Ehrverletzung durch die Presse einzureichen, da der Autor des fraglichen Buches sich unter dem Decknamen Christian Kreuz versteckt und im Auslande ansässig ist, weshalb er nicht vor die schweizerischen Gerichte gezogen werden kann. *

* Interessant ist, daß die Bibelforscher" schon in einem Briefe vom 3. Februar 1925 an uns (MKZ) Name und Wohnort dieses „unter Decknamen Versteckten" anzugeben wissen, ebenso in einer gedruckten „Berichtigung" ohne Datum, ja schon vor der ersten Verhandlung am Bezirksgericht!

„In der heutigen Verhandlung vor dem Untersuchungsrichten widerruft der Verlag L. Keller-Zoller die Veröffentlichung über die Internationale Vereinigung Ernster Bibelforscher auf Seite 141 bis 144 in der Broschüre „Ein Weltbetrug etc." und erklärt, gegen die gerichtliche Beschlagnahme dieser Broschüre, des Leitsatzes oder der Druckplatten nichts einwenden zu können.
Der Verlag verpflichtet sich, die eingeklagten Äußerungen nicht in gleicher oder ähnlicher Form zu veröffentlichen.
Gestützt auf diese Erklärung ziehen die Ankläger die Anklage zurück.
Internationale Vereinigung Ernster Bibelforscher
Zentraleurop. Büro Zürich."

In dem Protokoll jener Vereinbarung ist die Stelle enthalten, daß ich (Keller-Zoller) zu dem Vergleich nur die Hand biete, weil durch Unterschlagung des sog. Freimaurerbriefes mir die Möglichkeit einer richtigen Beweisführung genommen ist, was für mich den Grund bildet zur Verständigung mit den Ernsten Bibelforschern. Die Ernsten Bibelforscher haben auch die Kosten des gegen mich eingeleiteten Verfahrens übernommen. Die Ernsten Bibelforscher, so konstatiert der Verleger weiter, machten nachher breitspurige Veröffentlichungen, ließen aber jene Protokollstelle mit Absicht unerwähnt."

Aufschlussreich zum Thema Freimaurerei sind auch einige Detailangaben dazu in der „Allgemeinen Evangelisch-lutherischen Kirchenzeitung" (AELKZ) Ausgabe vom 30. 7. 1915 (Sp. 733f.).
Zur besseren Einschätzung der dortigen Angaben, die Erinnerung an einen wesentlichen Fakt der Weltgeschichte.
Der Niedergang europäischer Kolonialmächte, bezogen auf den Kolonialismus, datiert im wesentlichen auf das 20. Jahrhundert. In ihrer Glanzzeit hingegen waren Kanonenboote und Religion, wesentliche Instrumentarien zum Aufbau kolonialer Strukturen. Nachdem die Kanonenboote ihr Werk getan, war es Aufgabe der Religion die versklavten Völker in ein Demutsverhältnis zu den neuen Herren zu bringen.
Beide Weltkriege - ebenfalls im 20. Jahrhundert - brachten ökonomischer Verlierer und auch Gewinner an die Oberfläche. Zu den Gewinnern gehörten unzweifelhaft die USA.
Besonders markant auch in Deutschland zu beobachten. In Hitlerdeutschland hatte die Religion einige wesentliche Schlachten bereits verloren. Lediglich aus opportunistischen Gründen, und weil jenes Regime zu Gewährung eines begrenzten Burgfriedens genötigt war, konnte sie dennoch überleben.
Besonders die USA-Politik nach Ende des zweiten Weltkrieges zeigte dann, wie ihr Hätschelkind Religion, neue USA-gestützte Impulse verpasst bekam. Auch am Beispiel der Zeugen Jehovas ablesbar. Der Terror des Naziregimes hatte selbige von etwa 25.000 im Jahre 1933 in Deutschland, auf vielleicht 3.000 noch Aktive zusammenschrumpfen lassen.
Die neue Zeitenwende nach 1945 indes brachte auch für sie einen Aufschwung.
Zugrunde lag dem die alte Kolonialherrenweisheit. Früher hatten die Versklavten das Land und wir die Bibel. Jetzt indes haben wir das Land und sie die Bibel!
Was in Falle der Entwicklung nach dem zweiten Weltkrieg nachweisbar ist, spielte sich in ähnlicher Dimension bereits, auch zu Zeiten des ersten Weltkriegs ähnlich ab. Schon damals war die WTG-Religion fest in das Konzept USA-imperialistischer Intentionen eingespannt. Traditionelle europäische Religionsformen, mit ihrer klassischen Jenseitsorientierung, waren dabei den USA allerdings weniger nützlich. Es galt eine Religion aufzubauen, die etwas „moderner" daherkam. Etwa mit der plakativen Ablehnung der Feuerhöllenlehre, Selbige lehnten bekanntermaßen auch atheistische Kreise, etwa die (zeitweilig) starken „Freidenker" ab. Nur, bei denen konnten die USA keinerlei Regiefunktion wahrnehmen. Bei der WTG-Religion indes, sah es grundlegend anders aus. Die war „ihr Kind" und von ihr auch beherrschbar.
Nun einige Zahlen aus dem genannten Artikel der AELKZ.
Letztere notiert:

„Nach den offiziellen freimaurerischen Statistiken beträgt die Zahl der Logen auf der ganzen Welt über 23.000 und die Zahl ihrer Mitglieder ungefähr 2 Millionen. Nordamerika weist die Zahl von 15.000 Freimaurerlogen und 1.500.000 Brüdern auf. Amerika ist das klassische Land der Freimaurerei. Auf 80 Einwohner überhaupt und auf 25 männliche Erwachsene trifft in den Vereinigten Staaten ein Mitglied der Loge."

Weiter im Zitat:

„Das Hauptquartier der amerikanischen Loge ist, so schreibt selbst ein in San Antonio (Texas) erscheinendes amerikanisches Blatt, in Washington, dem Sitz der Regierung. Die Freimaurerei hat sich dort in allen Regierungsdepartments eingenistet. Beförderungen werden nur auf Empfehlung der Freimaurerei hin gemacht; Beförderungen, die auf Verdienst allein beruhen, werden verweigert. Die Washingtoner 'Post' bestätigt ebenfalls die Tatsache, daß die Regierung der Vereinigten Staaten fast ausschließlich aus Logenmitgliedern sich zusammensetzt."

Mag in späteren Jahren, die zahlenmäßige Dominanz des Freimaurerums in den USA auch zurückgegangen sein, so war sie zumindest in der Zeit um den ersten Weltkrieg gegeben. Damit erwies sich eine von den USA aus steuerbare Religionsform, als für die imperialistischen Interessen der USA besonders vorteilhafte Variante. Die Anschaffung von „Kanonenbooten" kosteten den europäischen Kolonialmächten auch erstmal Geld. Auch die USA mussten für ihre Form „religiöser Kanonenboote" erstmal tief in die eigene Tasche greifen. Wohl wissend, geht das Kalkül auf, werden sich diese Investitionen, um ein vielfaches amortisieren.

Die "Münchner katholische Kirchenzeitung" trumpft auf

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