"Die 'Wachtturm- Bibel- und Traktatgesellschaft' Magdeburg bezeichnet in einer langen und weitverbreiteten 'Öffentlichen Erklärung' die vom Bezirksgericht St. Gallen als wahr und erwiesen angenommene Behauptung, die 'Ernsten Bibelforscher' würden von Juden mit Geld unterstützt, als unwahr."
Hier schon muss die Zitierung unterbrochen werden. Offenbar sind genannte
katholische Kreise da ihrem eigenen Wunschdenken erlegen. Die Unterstellung,
genanntes Gericht hätte, genannte Vorhalte "als wahr und erwiesen angenommen",
ist sachlich nicht haltbar. Zu den Kontroversen und Hintergründen des St.
Galler Bibelforscherprozesses, empfehlen sich besonders auch die
Detailausführungen in der "Geschichte der Zeugen Jehovas. Mit Schwerpunkt der
deutschen Geschichte" .
Man nannte sie Philosemiten
Mysnip.5995
Parsimony.24123
Ausgehend von ihrer nicht haltbaren Wunschdenkensthese argumentiert genannte
Ausgabe dieser Kirchenzeitung weiter:
"Statt des geraden und einfachen Weges
gerichtlich gegen die Verbreiter dieser Behauptung, in erster Linie das
'St. Galler Tagblatt' vorzugehen, wie die Züricher (Wachtturm Bibel- und)
Traktatgesellschaft es in St. Gallen gegen Dr. Fehrmann getan hat, erklärt
nun die Magdeburger Traktatgesellschaft die Schriftleiter jener Zeitungen,
welche die Mitteilungen über die Feststellungen und Enthüllungen vor dem
Gericht St. Gallen abgedruckt haben, als Verbreiter grober Unwahrheiten.
Die Redakteure sollten die Traktatgesellschaft Magdeburg verklagen, weil
die Schriftleiter den Gerichtsbericht über die in St. Gallen so blamabel
unterlegene Klägerin, die Traktatgesellschaft - Zürich veröffentlicht
haben! ...
Die Herren Bibelforscher machen sich die Sache sehr leicht. Warum klagen
sie denn nicht."
Hier erneut eine Unterbrechung der Zitierung. Was das "sehr leicht machen"
anbelangt, da beschreibt wohl genannte Kirchenzeitung auch sich selbst. Ihr
Versuch des "aufhetzens", des animierens anderer, für die eigenen Interessen
doch möglichst die "heißen Kartoffeln aus dem Ofen zu holen", ist für den
unabhängiger Beobachter nur zu augenfällig. Kennt man den Background anderer
zeitgenössischer katholischer Apologeten zum Bibelforscherthema (etwa den des
verhinderten Nazis
Fritz Schlegel, oder auch zu nennen, die zum
Wesensgefüge der Catholica gehörende massive Freimaurerhetze, wird
der Erguss der MKZ nicht gerade "erträglicher".
Man vergleiche ergänzend (außerhalb des "nur" auf katholische Kreise
eingeengten Blickfeldes) auch:
Das Thema Freimaurer
Bemerkenswert eine etwas abgewandelte, neuzeitlichere Auseinandersetzung, mit
einem vom
Typus unterbelichteter Katholik
Weiter die MKZ:
"Der Einfachheit halber und damit ja
niemand - klug wie die Schlangen und glatt wie die Aale - uns
durchschlüpfen kann, formulieren wir folgende ... Punkte:
1. Am 21. Januar 1924 haben die Protestanten der Stadt St. Gallen eine
große Protestversammlung gegen die Umtriebe der 'Ernsten Bibelforscher'
abgehalten. ...
Ist es richtig, daß auch die Polizeidirektion und Regierungsrat des
Kantons Nidwalden Missionaren der 'Ernsten Bibelforscher' die
Hausierpatente verweigert haben? Daß das Bundesgericht durch diesen
Entscheid bestätigt hat? ("Basler Nachrichten" 25. Juli 1924). ..."
Wenn wir schon beim dokumentierten zitieren sind, sei auch noch die
genannte Ausgabe der "Basler Nachrichten" auf welche sich die MKZ beruft,
zitiert. Unter der Überschrift
"Aus dem Bundesgericht. Die 'Ernsten Bibelforscher'" kann man in den "Basler
Nachrichten" vom 25. 7. 1924 lesen:
"In einem neuesten Entscheide hatte sich das
Bundesgericht auch mit dem Wesen der sogenannten 'Ernsten Bibelforscher'
mit ihrer aufdringlichen Propaganda und ihrer widerwärtigen
Proselytenmacherei zu befassen, wodurch diese Gesellschaft schon in
verschiedenen Kantonen den starken Unwillen der Bevölkerung erregt hat.
Den Anlaß bildeten zwei staatsrechtliche Rekurse, die von dieser
Vereinigung und einzelnen ihrer 'Prediger' gegen die Beschlüsse der
Regierungen von St. Gallen und Nidwalden eingereicht hatten, wodurch in
Zukunft keine Patente mehr für den Vertrieb der Schriften der
'Bibelforscher' erteilt werden dürfen und bereits erteilte zurückgezogen,
bezw. nachgesuchte Patente verweigert werden.
Nach der Rekursschrift handelt es sich hier um eine religiöse Bewegung
angelsächsischen Ursprungs, die auf die ganze kirchliche Dogmatik und
theologische Wissenschaft verzichtet, indem sie unmittelbar auf die Bibel
zurückgreift. Nach ihrer Lehre können die Menschen ewiges Leben erlangen,
nicht im Sinne der Unsterblichkeit im Himmel, sondern im Sinne eines
ewigen Lebens auf Erden in menschlicher Vollkommenheit, in einem reinen,
von Gott regierten Universum!
1. Der St. Galler Rekurs
Am 12. Februar 1924 beschloß der Regierungsrat des Kantons St. Gallen auf
vielfache Klagen hin:
1. Die zuständigen Stellen seien angewiesen für den Vertrieb der
Publikationen der 'Vereinigung ernster Bibelforscher' keine Hausierpatente
mehr zu verabfolgen.
2. Die für einen solchen Vertrieb bereits erteilten und noch laufenden
Patente seien, unter Rückvergütung der gekürzten Gültigkeitsdauer
entsprechenden Patenttaxe, auf den 18. Februar 1924 als ungültig erklärt.
Dieser Beschluß stützte sich auf Art. 8 des kantonalen Gesetzes über den
Marktverkehr und das Hausieren:
"Es wird kein Patent erteilt, wenn mit
der Ausübung des Gewerbes
c) eine Belästigung des Publikums verbunden ist, wie bei Orgelspielen,
Bänkelsängern, Bärenführer usw."
Der Patententzug betraf 5 Personen, die zur
Rückgabe ihrer Ausweise aufgefordert wurden.
Gegen diesen Beschluß führten:
a) die internationale Vereinigung ernster Bibelforscher in Zürich,
b) die Wachtturm- Bibel- und Traktatgesellschaft in Zürich und
c) Frau Nürpel-Teiler in Benken (Zürich), der das Patent entzogen worden
war, beim Bundesgericht staatsrechtliche Beschwerde, worin eine Verletzung
der Rechtsgleichheit, der Preßfreiheit und der Glaubensfreiheit behauptet
wurde. Es wurde bestritten, daß das Publikum durch die Missionare der
Vereingung belästigt worden sei und darauf hingewiesen, daß bis dahin noch
keine einzige Polizeibuße aus diesem Grunde verhängt worden wäre. Sollte
sich jemand tatsächlich eine Belästigung zuschulden kommen lassen, so
mögen die Behörden gegen ihn einschreiten; ein derart allgemeines Verbot
lasse sich aber auf Grund des Hausiergesetzes nicht rechtfertigen.
Der angefochtene Beschluß verstoße aber auch gegen die Garantie der
Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 49 der Bundesverfassung), weil
dadurch eine religiöse Propaganda praktisch unterbunden und die Erfüllung
des religiösen Glaubensbekenntnisses verunmöglicht werde.
In seiner Rekursantwort führte der Regierungsrat aus, das Verbot sei
erfolgt, nicht weil diese Propaganda dem Großteil der Bevölkerung
unsympathisch sei, sondern weil das aufdringliche, rücksichtslose und
herausfordernde Vorgehen, das ziemlich allgemein bei diesen Hausbesuchen
durch die Missionare befolgt werde, eine dem Publikum nicht zumutende
Belästigung bedeute, daß gelegentlich auch das religiöse Bekenntnis der zu
Belehrenden heruntergemacht werde.
Andererseits handle es sich hier um eine gewerbepolizeiliche Verfügung,
gegenüber der die Preßfreiheit nicht angerufen werden könne; ebensowenig
die Glaubensfreiheit, die an die Schranken der öffentlichen Ordnung
gebunden sei, an die sich auch eine religiöse Propaganda zu halten habe.
Schließlich legte der Regierungsrat eine Instruktion zu den Akten, wodurch
diese Hausierer-Missionare beim Vertrieb dieser Broschüren verpflichtet
sind,
"frisch aufzutreten, langsam und freundlich zu reden."
Nur wenn jemand die gebotene Schrift "absolut nicht will", "bestimmt gekauft werde."
Wo kein Patent erteilt wird, sollen die Schriften nach dieser Instruktion geschenkt werden, mit dem Beifügen:
"Wenn Sie aber sonst gerne eine Kleinigkeit für dieses Werk geben möchten, so haben Sie die Freiheit."
In diesen Fällen darf kein Preis genannt
werden, um nicht das Hausiergesetz zu übertreten.
Im Bundesgericht waren die Meinungen sehr geteilt, ob dieses Verbot auf
Grund der zitierten Bestimmung des kantonalen Hausiergesetzes erlassen
werden dürfte. Die Minderheit des Bundesgerichts wollte dies verneinen.
Nach ihrer Auffassung hätte das Verbot auf Grund von Art. 49 der
Bundesverfassung (Garantie der Glaubens- und Gewissensfreiheit) erlassen
werden sollen.
In der Begründung dieses Standpunktes wurde in erster Linie darauf
hingewiesen, daß weder bei den rekurrierenden Vereinigungen als solche,
noch der Frau Norpel in irgend einem konkreten Falle tatsächlich eine
Belästigung des Publikums nachgewiesen ist. Auch kann der Vertrieb dieser
Traktaten der Bibelforscher nicht als unsittliche Literatur verboten
werden, so abstruse hirnverbrannte Theorien auch durch von diesen
"religiösen Führern" entwickelt werden, wie sich ein Mitglied des
Gerichtes ausdrückte. Damit fehlen aber für die Anwendung des
Hausiergesetzes die Voraussetzungen. Dagegen läßt sich dieses Verbot sehr
gut rechtfertigen auf Grund der Garantie der Glaubensfreiheit. Hier
stellte die Minderheit des Bundesgerichtes den Grundsatz auf, daß die
Glaubensfreiheit ihre Schranken habe in der Respektierung der religiösen
Überzeugung anderer und in der Sorge, um den religiösen Frieden. Es
braucht sich niemand gefallen zu lassen, daß ihm wider seinen Willen in
derart aufdringlicher Weise eine andere religiöse Überzeugung aufgedrängt
wird, wie dies die Werbetätigkeit dieser Bibelforscher bezweckt.
Es ist ein vom Standpunkt der Bundesverfassung aus absolut unzulässiger
Eingriff in die eigene Glaubenssphäre, wenn ein Agent einer religiösen
Gemeinschaft einen Andersgläubigen in die Wohnung eindringt und ihn dort
in einer Art und Weise bearbeiten will, wie dies den Missionaren der
Bibelforscher in ihrer Instruktion vorgeschrieben ist. Eine derartige
Belästigung mit religiöser Propaganda und Zudringlichkeit soll an sich
verboten sein. Dafür gibt die Bundesverfassung die notwendige Handhabe.
Demgegenüber vertrat die Mehrheit des Bundesgerichts die Auffassung, daß
dieses Verbot auch schon im kantonalen Hausiergesetz seine rechtliche
Stütze finde, auf Grund dessen es vom Regierungsrat erlassen wurde, indem
im Verhalten der Agenten der Bibelforscher bei der Kolportage dieser
Schriften im allgemeinen eine "Belästigung des Publikums" im Sinne des
Hausiergesetzes erblickt werden müsse. In dieser Beziehung wurde in der
Hauptsache folgendes ausgeführt.
Mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit ist in der Bundesverfassung auch
die Verbreitung religiöser Lehren gewährleistet. Doch gilt diese Garantie
nicht unbeschränkt, sondern nur innerhalb der Grenzen der Sittlichkeit und
der öffentlichen Ordnung. Sittlichkeit und öffentliche Ordnung sind dabei
bundesrechtliche Begriffe. Aus dem Vorbehalt für öffentliche Ordnung
ergibt sich ohne weiteres, daß die religiöse Werbearbeit, wenn sie in der
Form des Hausierens mit Schriften auftritt, sich auch die polizeilichen
Beschränkungen gefallen lassen muß, die für diese Gewerbe zu Recht
bestehen.
Wenn nun auch den Rekurrenten keine konkrete Belästigung des Publikums zur
Last gelegt wird, so erscheint dieser Patententzug doch für
gerechtfertigt, wenn gesagt werden kann, daß die Natur der Schriften als
Werbemittel für eine bestimmte religiöse Lehre und der Propagandazweck des
Hausiervertriebes nach den vorliegenden Erfahrungen eine unstatthafte
Belästigung des Publikums mehr oder weniger mit Notwendigkeit bedingt. Das
ist hier zu bejahen.
Dabei ist vor allem zu beachten, daß man es hier nicht mit dem Vertrieb
einer Ware, wie beim gewöhnlichen Hausierhandel zu tun hat, sondern mit
der Propaganda einer religiösen Lehre. Der Absatz der Broschüren ist nur
ein Mittel zum Zweck, zur Erreichung des wahren Zieles, der Ausbreitung
der Lehre. Wenn auch jedes religiöse Bekenntnis im allgemeinen das Recht
hat, seine Lehren bekanntzumachen, um neue Anhänger für sie zu gewinnen,
so kann andererseits der einzelne verlangen, daß er innerhalb seiner
eigenen vier Wände von unaufgeforderter religiöser Werbetätigkeit
verschont bleibe.
Dies muß hier um so mehr verlangt werden, als es sich bei den Ernsten
Bibelforschern um eine Lehre handelt, die geeignet ist, bei einfachen
Gemütern Beunruhigung hervorzurufen. Die Agenten sind angewiesen, dabei
"frisch aufzutreten",
was wohl heißen will, daß sie sich durch eine
ablehnende Haltung nicht beirren lassen sollen. Das den Hausierern in
jener Instruktion vorgeschriebene Verhalten überschreitet dasjenige Maß
der religiösen Propaganda, das aus Gründen der öffentlichen Ordnung
zuzulassen ist. Daß das Publikum diese Werbetätigkeit tatsächlich als eine
Belästigung empfindet, geht aus den vielen laut gewordenen Klagen und
Beschwerden hervor. Bei dieser Sachlage war der Regierungsrat berechtigt,
den weiteren Vertrieb dieser Schriften im Hausierhandel zu verbieten. Der
Staat ist nicht verpflichtet, eine derartige Belästigung des Publikums
durch Erteilung von Hausierpatenten zu erleichtern oder zu begünstigen.
Im Sinne dieser Erwägungen hat das Bundesgericht diesen Rekurs mit vier
gegen drei Stimmen abgewiesen. Die Minderheit wollte den Rekurs im Sinne
ihrer Ausführung gutheißen, wonach solche Werbetätigkeit vom Standpunkt
der Glaubensfreiheit aus bekämpft werden müßte.
Der Nidwaldner Rekurs
Hier lag die Sache anders. Karl Maurer, Gärtner in Pfäffikon (Zürich) und
Paul Manz in Zürich, beides Missionare der Vereinigung Ernster
Bibelforscher, bewarben sich um ein Hausierpatent im Kanton Nidwalden, um
hier diese Schriften zu vertreiben. Die Polizeidirektion wies das Gesuch
ab. Durch Entscheid des Regierungsrates von Nidwalden vom 10 März 1924
wurde der von ihnen ergriffene Rekurs abgewiesen. Der Entscheid stützt
sich auf Paragraph 6d des Kantonalen Gesetzes über den Hausierverkehr,
wonach
"von Personen, die erfahrungsgemäß beim Hausieren des Publikums durch Bettel oder Zudringlichkeit belästigen, keine Patente erteilt werden."
Hier war nun aber polizeilich festgestellt,
daß sich die beiden Rekurrenten durch ihre Zudringlichkeiten bereits an
verschiedenen Orten Belästigungen des Publikums hatten zuschulden kommen
lassen.
Angesichts dieser Tatsache, war das Bundesgericht in der Abweisung der
gegen diesen Entscheid eingereichten staatsrechtlichen Rekurses einig.
Hier handelt es sich nicht um ein generelles Verbot wie in St. Gallen,
sondern um die Patentverweigerung an zwei bestimmte Agenten, die durch ihr
Verhalten bereits das Publikum belästigt hatten. Da hat das kantonale
Hausiergesetz auch nach der Auffassung der Minderheit des Bundesgerichts
im St. Galler Fall eine vollauf genügende Handhabe zur Abweisung des
gestellten Gesuches."
Soweit erst mal die Ausführungen der "Basler Nachrichten". Bevor nun wieder
auf die "Münchener Katholische Kirchenzeitung" eingegangen wird, mag die
Gelegenheit genutzt werden, noch einen weiteren Artikel der "Basler
Nachrichten" zu zitieren. Und zwar den aus der Ausgabe vom 28. 10. 1924, da
auch er, gewisse beachtliche Aspekte mit anspricht.
Unter der Überschrift "Ein interessanter Prozeß" liest man in diesem Artikel:
"Am 21. Januar, anläßlich einer von der Freien
protestantischen Vereinigung veranstalteten, von über 1200 Personen
besuchten Volksversammlung, an der der Zürcher Theologieprofessor Ludwig
Köhler über die Internationale Vereinigung der ernsten Bibelforscher
referierte, stellte Dr. med. Fehrmann als Diskussionsredner die Behauptung
auf, die Internationale Vereinigung ernster Bibelforscher werde von den
Juden finanziell unterstützt, um Verwirrung in die westeuropäische
Christenheit zu bringen. Diesen Vorwurf wiederholte Dr. F. nachher auch in
einem St. Galler Blatte und machte sich anheischig auch den Beweis für
seine Behauptung erbringen zu wollen.
Diese Äußerung und die angedeutete Zeitungserklärung bildeten nun
Gegenstand einer Klage. Als Kläger traten auf die Internationale
Vereinigung ernster Bibelforscher und in zweiter Linie deren Leiter für
Zentraleuropa, der in Zürich domilizierte Deutsch-Amerikaner Binkele,
beide verbeiständet durch Dr. A. Reichstein (Zürich).
Der Beklagte bestritt vorerst die Aktivlegitimation der beiden Kläger zur
Klageberechtigung. Die I.V.E.B. sei keine juristische Person nach
geltendem Schweizerischen und St. Gallischem Recht. Das Gericht hat denn
auch die Aktivlegitimation der I.V.E.B. verneint, diejenige des
verantwortlichen Leiters Binkele dagegen bejaht und den Kläger zugelassen,
so daß die Angelegenheit nichts destoweniger materiell zur Behandlung
gelangen konnte.
Von Seiten der Klägerschaft wurde nun vor den Gerichtsschranken geltend
gemacht, daß die von Dr. Fehrmann gemachte Behauptung, die Juden seien die
Geldgeber der Internationalen Vereinigung ernster Bibelforscher, und sie
bezweckten damit, eine Verwirrung in der westeuropäischen Christenheit,
nichts anderes sei als der Vorwurf, daß die I.V.E.B. lasse sich von den
Juden bestechen, da dieselben vermeintlich ein Interesse daran hätten, in
Europa ein Durcheinander herbeizuführen, wobei dann die Söhne Israels am
besten im Trüben fischen könnten.
Die I.V.E.B. bestreitet nun entschieden, daß jemals jüdisches Geld ihnen
zugekommen sei, wie auch aus einer bezüglichen bestimmten Erklärung des
Generalkassiers der I.V.E.B. hervorgehe.
Übrigens habe die Vereinigung gar nicht zu sagen, woher sie ihre reichen
Geldmittel, die sie für propagandistische Zwecke verwende, habe. - Dr.
Reichstein sagte, sie flössen ihr von begüterten und opferfreudigen
Anhängern der Idee der neuen Lehre zu -, wohl aber sei es Pflicht der
Beklagten, nun klipp und klar zu beweisen, daß die Juden hier die Hand im
Spiele hatten, wie er behauptet habe.
Der Rechtsvertreter des Beklagten Dr. Duft, Nationalrat in St. Gallen,
findet es auffallend, daß nun hier die I.V.E.B. bezw. ihr Leiter Binkele,
als Kläger auftraten, nicht aber die Juden, denen doch der Vorwurf von Dr.
F. in erster Linie habe gelten müssen.
Dann schildert er die Entstehung und den Werdegang der I.V.E.B., deren
Lehren und Weltuntergangsprophezeiungen, die bis jetzt immer hätten von
einem Termin auf den anderen zurückgestellt werden müssen, bis nun im
kommenden Jahr das Verhängnis eintreffen werde. Die neue Lehre sei eine
Irrlehre, die nur dazu angetan sei, geistige Verwirrung zu schaffen. Zum
Teil aufgebaut auf dem Alten Testament, richte sie sich in ihrer
Ausrichtung mit aller Schärfe gegen die heutigen christlichen Kirchen, die
mit allen Mitteln und in rücksichtslosester, brutalster und gemeinster
Weise bekämpft und beschmutzt würden.
Die katholische Kirche habe man in den Büchern und Traktätchen der I.V.E.B.
die "große Hure" genannt, die protestantische dagegen die "kleine Hure".
Die I.V.E.B. sei zudem dem Staatsgefährlich durch die angestrebte
Ausmerzung der christlichen Kirche versuche sie gleichzeitig auch die
Trägerin der Staatshoheit zu treffen, die Staaten sollten verschwinden, um
dem von den Bibelforschern erträumten Friedensreiche der tausend Jahre als
einem Paradiese Platz zu machen.
Ebenso verwerflich wie diese Irrlehre sei auch die Art und Weise, wie sie
vertreten werde. Mit Lüge und Verleumdung werde da rücksichtslos operiert,
keine Spur von Toleranz werde zuerkannt, überall Unverträglichkeit,
maßlose Aufdringlichkeit, aufgebaut nach einem besonderen Leitfaden
zuhanden der zahlreichen Agenten usw.
Gewiß haben die Apostel der I.V.E.B. schon vieles hören und lesen müssen;
sie haben sich "Bibelpfuscher und fälscher" nennen lassen, haben die seit
Jahren schon oft aufgestellte Behauptung in der Presse und andern
Publikationen, die I.V.E.B. lasse sich von den Juden Geldmittel durch das
New Yorker Bankhaus Hirsch zuschießen u. a. m. eingesteckt, ohne jemals
den Mut zu finden, dagegen in einem Strafverfahren aufzutreten; man habe
es lediglich auf vereinzelte Drohungen abgestellt. Dagegen habe man in der
Verherrlichung des Judentums (Herzl) nicht genug tun können. Ein geistiger
Zusammenhang zwischen der I.V.E.B und den Juden müsse unbedingt bestehen.
Das zeige schon die gelegentliche Ähnlichkeit der Lehren der Bibelforscher
und des Talmud, weiter die Tatsache, daß jene von protestantischer Seite
einberufene Volksversammlung in St. Gallen von zahlreichen Israeliten
besucht gewesen sei, daß auch der gegnerische Anwalt diesen Kreisen
angehöre und daß das "Israelitische Wochenblatt für die Schweiz" schon
seit Wochen ein ganz auffallendes Interesse für den heutigen Prozeß an den
Tag gelegt habe.
Auch gegenüber den neuesten Angriffen im Oltener "Morgen" habe die I.V.E.B.
kein Strafverfahren durchzuführen gewagt, obgleich just dort ein Brief
eines jüdisch-amerikanischen Freimaurers an seinen Bruder in der Schweiz
zum Abdruck gelangt sei, aus dem unzweideutig hervorgehe, daß zwischen den
Bibelforschern und den Juden nicht bloß eine geistige Verbindung bestehe,
sondern daß tatsächlich auch jüdische Gelder der I.V.E.B. zuflossen. Der
Beklagte, gegen den man den Richter anruft, obschon er nichts anderes
gesagt und behauptet hat, was zuvor von anderer Seite bereits Dutzende
geschrieben haben, ohne daß die I.V.E.B. deshalb zum Kadi gelaufen wäre -
die gute Treue könnte ihm auf keinen Fall abgesprochen werden -, macht
sich nun anheischig, darüber hinaus auch noch einen direkten Beweis
anzutreten und durch einen in Konstanz lebenden Schriftsteller beweisen zu
lassen, daß nicht bloß der im "Morgen" abgedruckte Brief authentisch sei,
sondern auch die darin enthaltenen Behauptungen ihre Richtigkeit hätten.
Das Gericht fand nun, daß der offerierte Zeuge gar nicht notwendig sei,
da, nachdem die I.V.E.B. Jahrelang sich nicht habe dazu aufraffen können,
die von Dr. F. gemachte Behauptung vorher schon einer gerichtlichen
Beurteilung zu unterstellen, da sie Binkele und Konsorten doch schon
längst habe bekannt sein müssen, der vom Beklagten zu erbringende Beweis
auch so als erbracht angenommen werden müsse. Das Gericht wies deshalb die
Klage unter Kostenfolge ab und sprach dem Beklagten zu dem eine
außerrechtliche Entschädigung von 450 Fr. zu ..."
Man vergleiche ergänzend auch:
Mysnip.46627
Resümierende Zwischenbemerkung. Lässt man die zeitgenössische Engführung auf
"Juden" oder "Freimaurer" beiseite. Setzt man statt dessen mehr allgemein
gehalten den Begriff ein "finanzstarke US-Kreise", kommt man wohl einem
wesentlichen Sachverhalt auf die Spur. In ihrem agieren gegen diese
zeitgenössischen Vorhalte, hat die damalige WTG sich keineswegs "mit Ruhm"
bekleckert. Ihre Kontrahenten haben wohl nicht zu unrecht herausgearbeitet.
Sie reagierte erst dann, wenn die publizistischen "Wellen" ihr zu übermächtig
zu werden drohten. Solange sich das alles noch auf der Ebene abspielte, "im
Tagesgeschäft unterzugehen" (heute gemeldet, morgen vergessen), zog sie es vor
- zu Schweigen. Warum? Wohl auch deshalb, weil den verantwortlichen
WTG-Funktionären, sowohl in Deutschland, als auch in der Schweiz bewusst war.
Ohne die tatsächliche massive Anschubfinanzierung aus den USA, hätte diese
Organisation nicht den Stand erreicht, einschließlich Immobilien, Druckereien
usw., den sie tatsächlich einnahm. Nicht zu vergessen auch die kostspieligen
Werbebeilagen in den Tageszeitungen der ersten Jahre. Das alles kostet Geld.
Viel Geld. Der Fehler der zeitgenössischen Aufgeregtheit bestand eben darin,
diese Finanzströme, definitiv "Juden" oder "Freimaurern" zuorten zu können,
ohne letztendlich auch einen stichhaltigen Beweis dafür zu liefern.
Dieser Beweis hätte sich durchaus nicht vor den Tribunalen eines
Gerichtssaales abspielen müssen. Er hätte ebensogut (ja sogar noch besser),
etwa auf der Ebene der Publizistik erbracht werden können, müssen. Außer wagen
Andeutungen, und nicht bewiesenen Unterstellungen, ist man da nicht sonderlich
weit gekommen. Weder in der Schweiz, noch in Deutschland. Das gilt es auch
heute noch, als Endresultat auszusprechen.
Es passt übrigens ins Bild, dass auch die beiden zitierten Artikel aus den
"Basler Nachrichten" zu denen gehören, die von der WTG im Schweigen übergangen
wurden. Ihre Zitierung lässt sich zwar zeitgenössisch nachweisen. Nur eben
nicht im Schrifttum der WTG.
Um nun wieder auf die eingangs genannte "Münchener Katholische Kirchenzeitung"
zurückzukehren. In ihrer Ausgabe Nr. 19/1925 "legte sie nach". Das heißt es
gab einen neuen, umfänglichen Artikel zum Thema. Unter dem Vorbehalt, die
Vorlage ist nicht optimal, sei er nachstehend reproduziert. Wer sich wirklich
für die Details dieser ganzen "Affäre" interessiert, wird in ihm etliche,
nicht unwesentliche Fingerzeige vorfinden. Da das Repro-Angebot vorliegt, sei
es mir gestattet diesen Artikel jetzt nicht weiter zu referieren/kommentieren.
An anderer Stelle ist das schon ausreichend geschehen.
Auch hier wiederum nicht uninteressant. Eine Detail-Kommentierung in der
WTG-Literatur zu ihm, gibt es nicht!
Nun aber kommt der Punkt, wo die WTG-Organisation tatsächlich (und sogar
relativ umfänglich) ihr Schweigen brach. Für die MKZ war das
Bibelforscherthema, weiterhin "Thema". Und so gibt es in ihrer Ausgabe Nr.
31/1926 eine neue Meldung in ihren Spalten. Und siehe da; selbst das "Goldene
Zeitalter" (Ausgabe Bern und Ausgabe Magdeburg) vom 15. 10. 1926 erwähnt sie
in kommentierter Form. Schlau indes wie WTG-Funktionäre zu sein belieben,
hütet man sich den genauen Wortlaut auch seinerseits wiederzugeben. Man bietet
allenfalls ein paar kommentierte Brocken aus ihm.
So sei denn zuerst auch jener Artikel aus der MKZ näher vorgestellt. In deren
Rubrik "Aus Welt und Kirche", liest man in der Ausgabe Nr. 31/1926 (und das
ist doch eigentlich eher eine Kurzmeldung. Weniger aber ein umfänglicher
Artikel) das Nachfolgende:
"Die 'Ernsten' Bibelforscher haben eine
neue schwere Niederlage erlitten: der oberste Heeresleiter ihrer deutschen
Abteilung Balzereit hat amtlich Brief und Siegel für seine vollendete
Unkenntnis, Unwissenheit und Unwissenschaftlichkeit erhalten.
Der "Bayer. Kurier" und das "Neue Münchener Tageblatt" eines von beiden
Blättern sollte jeder bessere Katholik lesen! - haben schon vor längerer
Zeit die in 250 000 Exemplaren verbreite Hetzschrift Balzereits: "Die
größte Geheimmacht der Welt" öffentlich gebrandmarkt.
Sie haben z. B. darauf hingewiesen, daß dieses wissenschaftliche
Waisenkind "Council von Trient" mit "Rat der Dreißig" übersetzt, denen die
geheime Leitung der katholischen Kirche obliegen soll! aus 1000 und 1
Hetzbroschürchen, auch aus Elaboraten des "Evangelischen Bundes" und
Hoensbroechs ist, hier alles und jedes gegen Rom zusammengetragen und
"verwertet", gerade wie wenn jemand auf ein Häuflein Staub am Portal eines
Riesendomes hinweisen und daraus als Schlußfolgerung verkünden würde, so
schaut der ganze Dom aus!
Das Oberlandesgericht Dresden hat nun das Haupt der deutschen
Bibelforscher Balzereit wegen Verletzung des § 166 belangt:
"wer öffentlich eine der christlichen Kirchen oder ihre Einrichtungen und Gebräuche beschimpft" ... Balzereit wurde zu 100 Mk. Geldstrafe und Einziehung der Schrift verurteilt."
Als die WTG-Oberen vorstehendes zu Gesicht bekamen, da fanden sie in der
Tat ihre lange verlorene Fähigkeit zu sprechen wieder. Genugtuung sei
vonnöten, befanden sie. Welchen Weg solle man da einschlagen? Den Weg über die
Gerichte. O je, so ihr internes "Gutachten". Das doch lieber nicht. Dann
konnte (müsste) ja wohl vor aller Öffentlichkeit, auch die Verfasserfrage
jener ominösen "Geheimmacht"-Schrift aufgerollt werden. Das wollten doch die
Bibelforscher-Gegner schon lange. Nee, so besagte ihr "Gutachten". Den
Gefallen tun wir ihnen nicht. Bei der Verfasserfrage ist weiterhin von oben
angeordnetes Schweigen angesagt.
Aber die MKZ war in einem wesentlichen Punkt durchaus mehr als ungenau. Sie
unterstellte, die "Geheimmacht"-Schrift sei auch im offiziellen Verlag der WTG
erschienen, was jedoch eben nicht der Fall war. Wie immer man den da in Rede
stehenden "Sternverlag" einschätzt "Strohmann" oder nicht. Jedenfalls die
Gelegenheit die MKZ der Ungenauigkeit in der Verlagsfrage zu bezichtigen;
genau diese Gelegenheit wollte man sich nun durchaus nicht entgehen lassen.
Und siehe da, die Spalten des "Goldenen Zeitalters" waren nun gut genug, sich
in der Pose der "verfolgten Unschuld vom Lande" zu präsentieren.
Einleitend bemerkt das GZ in seiner Ausgabe vom 15. 10. 1926 schon, unter der
Überschrift:
"Eine Zurückweisung. Gereicht an alle, die es angeht! Besonders der Münchner katholischen Kirchen-Zeitung in Stammbuch."
Was bekam nun selbige in ihrem "Stammbuch" zu lesen? Unter anderem dieses:
"Da wir bei sachlich und ruhig gehaltenen
Richtigstellungen bei demjenigen Teil der Presse, der uns fortgesetzt
unwahren Dinge unterschiebt, um Ziele und Absichten unsere Arbeit in der
öffentlichen Meinung zu diskreditieren, zur Zurückweisung dieser Dinge
entweder gar kein Gehör finden oder aber stets erleben müssen, daß unsere
Richtigstellung völlig verdreht und durch Kommentar verschandelt wird,
übermitteln wir hier all denen, die falsche Nachrichten aufnehmen oder
weiter verbreiten, eine einmalige öffentliche Zurückweisung.
Die Münchner katholische Kirchen-Zeitung Nr. 31 brachte auf Seite 359
einen Artikel, in welchen dem anderen Unwahrheiten u. a. berichtet wurde,
wie folgt:
Das Oberlandesgericht Dresden hat das
Haupt der deutschen Bibelforscher, Balzereit, wegen Verletzung des § 166
belangt: "Wer öffentlich eine der christlichen Kirchen oder ihre
Einrichtungen und Gebräuche beschimpft." ---
Balzereit wurde zu Mk. 100,- Geldstrafe und Einziehung der Schrift
verurteilt.
Diese Behauptung ist von A bis Z eine frei
erfundene Unwahrheit.
Wir sandten der Münchner katholischen Kirchen-Zeitung eine Zurückweisung
obiger Unwahrheit und hielten uns naturgemäß nur kurz und knapp an den
Sachverhalt, weil wir wissen, dass aufgrund des § 11 des Pressegesetzes
nur eine Richtigstellung verlangen kann, wenn sie kurz und sachlich nur
auf den Gegenstand der Verleumdung selber eingeht, und wir wissen weiter,
dass man nicht nötig hat, eine Berichtigung aufzunehmen, wenn sie über das
Maß des Richtigzustellenden hinausgeht, infolgedessen lautete unser
Anschreiben knapp und klar wie folgt.
"In Nummer 31 ihres Blattes auf Seite
359 bringen sie eine den Tatsachen widersprechende Schilderung einer
Gerichtsverhandlung, in der angeblich der Leiter der internationalen
Bibelforscher Vereinigung verurteilt worden ist.
Mit Bezugnahme auf § 11 Pressgesetzes ersuchen wir Sie um Veröffentlichung
beiliegender Richtigstellung in der nächsten Nummer ihres Blattes."
Die Berichtigung selbst beschränkte sich streng auf das, was wir als
völlig aus der Luft gegriffen und unverantwortliche Unwahrheit bezeichnen
müssen und wollen.
Unsere Richtigstellung lautete wie folgt:
"Die Nummer 31, Seite 359 der katholischen Kirchen-Zeitung bringt unter
dem Titel: "Die ernsten Bibelforscher haben etc." über den Leiter des
deutschen Zweiges diese Vereinigung eine Schilderung die wie folgt
berichtigt wird.
Es ist nicht wahr das Herr Balzereit beim Oberlandesgericht Dresden wegen
Verletzung des § 166 St. G. B. angeklagt war oder verurteilt wurde.
Richtig ist, dass der "Sternverlag" Leipzig, wegen dieser Angelegenheit
vor Gericht stand."
Aber wenn es keine jesuitischen
Verdrehungsmethoden in Deutschland gebe, dann würde man streng dem Gesetz
angepasste Richtigstellungen bringen, ohne durch Wortschwall und neue
Verleumdungen zu versuchen, die Aufmerksamkeit von der Tatsache
abzulenken, dass man unwahre Dinge berichtete, und das hat die Münchner
katholischen Kirchen-Zeitung mit der oben genannter Behauptung getan.
Unsere Rechtsstellung wird nun zwar von ihr in einem Artikel gebracht,
aber nach bekanntem Rezept vollkommen verschandelt, in dem man sie in neue
Verdächtigungen und Schmähungen eingehüllt hat.
Damit denen die dieser erneuten Schmähungen lesen, unsere letzte Antwort,
die wir der Münchner katholischen Kirchen-Zeitung gaben, nicht unbekannt
bleibt, geben wir hiermit zur Kenntnis, was wir auf diesen neuesten
Angriff dieses "christlichen" Blattes geantwortet haben:
"Im Hinblick auf Ihren Artikel auf Seite
418 dieses Jahrganges haben wir abschließend vorzutragen:
"Wir geben es auf, Sie zu objektiven Darstellung zu bewegen, da wir
eingesehen haben, dass die Art, mit der sie in ihrem christlich sein
wollenden Blatte den Kampf führen, vornehme Gesinnung und Tatsachen, die
als Beweisführung zu gelten hätten, nicht durchdringen lässt.
§ 11 des Pressegesetzes zwingt den Angegriffenen in dem Rahmen des zu
berichtigenden Artikel gesagten, doch sind sie Meister, das in der
sachlich gebliebenen Berichtigung Genannte umgehend, das Nicht-Genannte
als Beweisführung zu sehen und zudem zu machen was im fraglichen Artikel
auf Seite 418 durch ihre Kunst geworden ist: eine Entstellung der
Tatsachen."
Hinzuzufügen haben wir noch: Die ganze mit
großem Geschrei vorgebrachte, gegen die Bibelforscher bezw. den Leiter der
Bibelforscher Herrn Balzereit, gerichtete Behauptung ist von A bis Z frei
erfunden, denn Herr Balzereit ist wieder angeklagt noch bestraft worden,
sondern die Klage richtete sich gegen Sternverlag in Leipzig und es ist
nicht wahr, dass der Sternverlag ein Verlag des Herrn Balzereit ist. Wahr
ist das der Sternverlag ein Handelsgerichtlich eingetragene
selbstständiger Verlag ist, und sein Inhaber ist Herr Rudolf Floegel,
wohnhaft Leipzig Hafenstraße 35.
Allerdings haben Bibelforscher große Vorliebe an - und verbreiten auch mit
Vorliebe - Literatur, die sich gegen Rom und seine die Welt umschließenden
alle wahre Geistesfreiheit fesselnden Intrigen richtet, und dass Rom und
die von ihm zur Erreichung seiner Pläne bezahlten Blätter und Blättchen
hieran keine Freunde haben, ist uns ebenso verständlich.
Aber im übrigen der auch in den ersten Schmähartikel wieder durchsichtig
die Aufforderung gemacht wird, die Staatsanwaltschaft wurde in ihren
eigenen Interesse handeln, wenn sie gegen die Bibelforscher vorginge,
denken wir, dass die Zeit einmal kommen wird, wo die Staatsanwaltschaft
sich ernstlich beschäftigen wird mit jenen Einflüssen, die von Rom
kommend, klag und heimlich so vieles veranlassten, was Deutschlands
Zerrissenheit durch partikularistische Bestrebungen zu einer Kette
ununterbrochener trauriger Geschehnisse für Volk und Verhältnisse unseres
Heimatlandes gemacht hat.
Es wäre in der Tat Zeit, wenn die Staatsanwaltschaft sich ernstlich
befassen wollte mit Leuten, die öffentlich auffordern zu Mord und
Totschlag, auffordern, andere Christen zu erschießen wie zum Beispiel
indirekt in den "Kinzingthtaler Nachrichten" vom 27. August 1926 durch
einen katholischen Schreiber geschickt, die allerdings eine alte Frau
vorschiebt, aber nichtsdestoweniger sich merken sollte, daß wenn dort
wirklich Bibelforscher hinterrücks erschossen werden, dies auf das Konto
seiner indirekten Ketzerei kommt. Die betroffene Aufforderung,
Bibelforscher zu erschießen, lautet:
"Eine alte Frau äußerte sich, derlei Leute - es wird vorher über die Bibelforscher skandaliert - gehören nicht zum Ort hinausgejagt, sondern zum Ort hinaus"geschossen".
Und dann sagte Schreiber: "Wir haben nichts dagegen, wenn es wahr wird."
(Und um der Effekt nicht gar zu auffällig werden zu lassen, fährt nach jesuitischer Manier dieser Satz dann fort),
"wie eine wackere Frau im Nachbarort
entgegnete."
usw. usw.
Es ist kennzeichnend, wenn Menschen einer Geistesrichtung, die so offen
durch ihre Anhänger zu Verbrechen auffordern, nachdem Staatsanwalt
schreien.
Ein ganzes Kapitel unsagbarer Repressalien gegen unsere Missions-Gehilfen
in den Gegenden, wo die Freunde und Gesinnungsgenossen der katholischen
Kirchen-Zeitung wohnen, sind zu berichten. Prügel, mit Steinen beworfen
werden, die Schuljugend hinter sich gehetzt sehen, die Namen der
Bibelforscher, d. h. die Angehörigen einzelner Ortsgruppen in der Zeitung
öffentlich nennen, das heißt sie an den Pranger ziehen und viele andere
Dinge mehr sind die Martern und Folter, die moderne Inquisition, mit der
Rom und seine Freunde noch heute, wo sie die Macht haben, im freien
Deutschland das Gewissen, das religiöse Recht und die religiöse Freiheit
Andersdenkender vergewaltigen und sie mit Füßen treten."
Man vergleiche thematisch auch:
Balzereits "Geheimmacht"-Schrift
Mysnip.92723
Da hatte das GZ nun also so richtig mal "Dampf abgelassen". Auffällig nur
wieder einmal, dass die MKZ-Ausführungen auf Seite 418 (1926) der MKZ, vom GZ
zwar als Quelle genannt; nur eben nicht im Wortlaut vorgestellt werden. Ich
habe sicherlich nicht die Catholica und ihr zeitgenössisches agieren zu
verteidigen. Nicht selten drängt sich da auch mir der Eindruck auf: Sonderlich
"gut" ist das wohl nicht. So mag man auch seine Vorbehalte zu den Ausführungen
auf Seite 418 (1926) der MKZ haben. Dennoch seien sie hier nachstehend
(kommentarlos) noch mit vorgestellt.
"Eine schwere Niederlage der
Bibelforscher
Ist der Leiter ihres deutschen Zweiges, Herr Balzereit, Verfasser einer
gerichtlich eingezogenen Schmähschrift?
Die ernsten Bibelforscher haben ein Buch in 250.000 Exemplaren verbreitet:
"Die größte Geheimmacht der Welt", dessen Einziehung das Oberlandesgericht
Dresden, nunmehr verfügt hat.
Unter all den vielen, einfältigen Büchern, die in den letzten Jahren
erschienen sind, ist dieses Buch das dümmste, ein ganz unglaublich
unwissenschaftliches Machwerk, eine maßlos ungerechte, gehässige und
gemeine Schmähschrift. In welcher Art darin der Kampf gegen Rom geführt
wird, dafür ein Beispiel:
S. 76: "Im Jahre 1914 schlug die Uhr der
Zeitalter die Stunde zum Beginn der von Gott verordneten Vernichtung des
Romreiches."
S. 82: "Roms Herrschaft war und ist das Königreich des Teufels auf Erden.
Solange Diese Errichtung des Satans besteht ... Kann der ideale Zustand,
den die Bibel Königreich Christi nennt nicht kommen. Aber alles beweist:
der Morgen steht vor der Tür, daher Los von Rom!"
Nebenbei bemerkt, ist der Verfasser auch in diesen Schmähungen nicht originell, sondern nur gelehriger Schüler seiner großen Väter Russell und Rutherford, die im 7. Band ihrer "Schriftstudien" verkünden:
S. 361: "Die Christenheit soll wüster
gemacht werden als die Wildnis, die Palästina umgibt. Sie soll von der
Erdoberfläche weggefegt werden.
Dazu S. 375: "Wer die meisten Geistlichen tötet, ist der eifrigste Jünger
des Herrn. Die katholische Kirche ist des Satans Hauptvertreter, die
Mutter der Hure, die protestanischen Kirchen sind die "Töchter der großen
Hure."
S. 420: "Die Anarchisten werden buchstäblich Kirchendiener zu Millionen
töten." ..
Das vorgenannte Buch "Die größte
Geheimmacht der Welt ist anonym erschienen. Aber Verfasser, Besteller,
Geldgeber und Verbreiter sind trotz aller Anonymität jetzt unzweifelhaft
festgestellt. ...
Dagegen schickt uns die "Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft
Magdeburg", gez. Balzereit, eine "Berichtigung", die wertlos ist in dem
was sie berichtigt, dagegen hochinteressant und für die Bibelforscher
geradezu vernichtend in dem, was sie stillschweigend eingesteht.
Bemerkenswert ist, daß hier "der Leiter des deutschen Zweiges" der
Bibelforscher und die bei uns gar nicht genannte höchste
Spitzenorganisation sich zu verteidigen suchen. Balzereit und Magdeburg,
das den Versand der gerichtlich gebrandmarkten Schmähschrift besorgt hat,
auch keine Ruhmestat und keine Ehrenkrone für die "freien Bibelforscher"!
Diese "Berichtigung", welche die gerichtlich so arg ramponierte Ehre
"freier Bibelforscher" nicht wiederherstellen kann, sondern ihnen nur neue
Schmach und Schande bringt, hat folgenden Wortlaut:
"Die Nummer 31, Seite 359 der kath.
Kirchenzeitung bringt unter dem Titel "Die ernsten Bibelforscher haben"
über den Leiter des deutschen Zweiges (Balzereit, d. Red.) Eine
Schilderung, die wie folgt berichtigt wird.
Es ist nicht wahr, daß Herr Balzereit beim Oberlandesgericht Dresden wegen
Verletzung des § 166 StrGB. angeklagt war oder verurteilt wurde. Richtig
ist, daß der "Sternverlag", Leipzig, wegen dieser Angelegenheit vor
Gericht stand."
Ei, ei, wie Herr Balzereit, der wilde
Mann gegen Rom und Wittenberg, so ganz jungfräulich säuseln kann: "Der
Sternverlag stand wegen dieser Angelegenheit vor Gericht!"
Nein, nein! Ist dieser Sternverlag nicht der Verlag des Wachtturms
Magdeburg und des Herrn Balzereit? Und "der Sternverlag stand nicht bloß
vor Gericht", er wurde zu hundert Mark Geldstrafe und zur Einziehung der
Schrift verurteilt. Warum? Weil der oder die Verfasser, unanständige und
deutsche Feiglinge, nicht so viel Mut und deutsches Ehrgefühl aufbrachten,
sich selbst als die Hauptschuldigen zu bekennen und den immerhin weniger
schuldigen Verleger zu entlasten.
Das Oberlandesgericht Dresden, hat diese in erster Linie Schuldigen, d. h.
den oder die Verfasser - einer allein kann solchen blühenden Blödsinn,
solch klassische Unwissenheit kaum fertigbringen! - offenbar nicht
gekannt.
Aber jetzt wird das Oberlandesgericht Dresden sich wohl die Frage
vorlegen, warum "der Leiter der deutschen Bibelforscher", Balzereit, in
seiner mehr als naiv ungeschickten "Berichtigung" kein Wort dagegen
findet, daß wir und andere ihn selbst wiederholt als den Verfasser
bezeichnet haben.
Das Landesgericht wird bekennen: wenn in irgendeinem Fall, dann gilt in
solch wichtiger "Berichtigung", der Grundsatz:
Wer schweigt, der gibt zu. Das Oberlandesgericht ist damit in der Lage,
die Anklage und Verurteilung wegen Verletzung des § 166, d. h. "wegen
öffentlicher Beschimpfung einer der christlichen Kirchen oder ihrer
Einrichtungen oder Gebräuche" auch auf den in erster Linie schuldigen
Hauptmissetäter, auf den Verfasser selbst auszudehnen. Die
Staatsanwaltschaft tut mit ihrer Anklage nicht bloß ihre verfassungsgemäße
Pflicht gegenüber dem Christentum, sie handelt in ureigensten Interesse
des Staates."
Einen "Nachschlag" zum Thema gab es dann noch in der Ausgabe des "Goldenen
Zeitalters" vom 1. 12. 1927. Obwohl als weitgehend gesicherte Feststellung
gesagt werden kann: Balzereit war der Verfasser, bekannt selbiger sich jedoch
nie zu ihr in eindeutiger Form, sondern versteckte sich hinter (ziemlich
durchsichtigen) Pseudonymen.
Nach jener vor erwähnten gerichtlichen Auseinandersetzung gab es noch eine
weitere, etwas variierte Ausgabe der inkriminierten Schrift. Nun wurde aus dem
Verfasser J. P. G. Gerhrhard, plötzlich ein "Ludwig Hado", ohne das dieses in
der Schrift selber, oder anderswo, etwa im "Goldenen Zeitalter", näher
erläutert wurde.
Nachdem es im "Goldenen Zeitalter" in der Sache (ebenfalls ohne nähere
Begründung) merklich still geworden war, wähnte Balzereit offenbar, nach dem
Erscheinen der Neuauflage, Morgenluft. Und sicherlich darf man unterstellen.
Es ging ihm dabei wohl auch um deren Bekanntmachung, wenn nicht gar (was
allerdings so nicht erwiesen), um damit verbundene Tantiemen für den Autor.
Wie auch immer. Verpackt in einen neuerlichen Angriff, liest man dazu im GZ
vom 1. 12. 1927 (S. 364):
"In der im Sternverlag in Leipzig erschienenen
kleinen Broschüre "Die größte Geheimmacht der Welt", die in einigen
Hunderttausend Exemplaren in Deutschland verbreitet wurde, macht der
Verfasser aufmerksam auf Umtriebe des politischen Roms, und zeigt, daß das
Priestergewand sehr oft nur ein Deckmantel für politische Machtgelüste war
und ist. Warnend wird gezeigt, daß das kirchenpolitische Rom auch nicht
davor zurückschreckt - wenn es irgendwo seine Machtbelange bedroht sieht .
"Waffen" zu ergreifen und mit Gewalt und Blut die Erfüllung seiner
ehrgeizigen Wünsche der Errichtung eines Weltkirchenstaates durchzusetzen,
also direkt staatsfeindlich wird.
Man fand dann allerdings in dieser Broschüre ein paar Worte, die gebraucht
werden konnten, um eine Beschlagnahme durchzusetzen. Es tut eben immer
weh, wenn die Wahrheit gesagt wird!
Die Broschüre ist mittlerweile unter Fortlassung dieser beanstandeten
Worte im Neudruck erschienen und verdient Beachtung überall im deutschen
Lande, um so viel mehr, als auch hierzulande die Machtbestrebungen des
kirchenpolitischen Roms überall deutlich fühlbar sind. Schulgesetz und
andre Dinge mehr sind solche angebahnten Brücken des Versuchs der
Knebelung des deutschen Volkes durch eine nur der Rückständigkeit
huldigende Macht; ein Versuch schon der geistigen Versklavung der Jugend.
...
Zur Hinausführung seiner Absichten aber gilt eben der jesuitische
Grundsatz: Der Zweck heiligt die Mittel. Der Welt und auch dem deutschen
Volke könnte kein schlimmeres Unglück widerfahren, als daß diese dunkle
Macht, der einstmals das Mittelalter der Folter und Inquisition zu danken
war, wieder ans Ruder kommt.
Diese kleine, im Sternverlag Leipzig erschienene Broschüre, 84 Seiten
stark, sollte weiteste Verbreitung finden. Der Preis beträgt 50 Pfennig."
Zu nennen ist auch die massive Reklamewelle, welche die deutsche Ausgabe des "Goldenen Zeitalters!" für diese "Geheimmacht"-Schrift betrieb. Immer jeweils eine volle Druckseite umfassend, dass sie auch ja niemand übersehe. Und wie dann (ohne ein Wort der Erklärung) jene Reklamewelle genauso abrupt abbrach, wie sie einst begonnen. Eine Erläuterung weshalb das so ist, kann man sicherlich auch aus den Ausführungen der MKZ entnehmen.
Zitat
„Wir (jene USA-amerikanischen Freimaurerkreise) geben ihnen (den Bibelforschern) viel Geld."
Was die Publizistik des Bomsdorff-Bergen anbelangt, haben zwei
Aspekte, eine weiter wirkende geschichtliche Bedeutung erlangt.
Sein 1923 im Verlag L. Keller-Zoller (Zürich) unter dem Pseudonym
„Christian Kreuz", 200 Seiten umfassendes Buch: „Ein Welt-Betrug durch
Zeichen, Wort und Griff an der Werkmaurerei. Die Wahrheit über die
politische Weltfreimaurerei. Der Dokumente 1. Teil", ist
Anti-Freimaurerisch orientiert.
Im Naziregime wurden die Freimaurerlogen zur „Selbstauflösung"
genötigt (de facto ein Verbot). Diesen Umstand betreffend ist ein
Kommentar des Bomsdorff-Bergen dazu bekannt, publiziert in der
antisemitischen Zeitschrift „Der Weltkampf"; August 1935 S. 231f.
„Rechtsstaat und Geheimbünde"',
Von Herbert von Bomsdorff-Bergen.
In ihm meinte er die Leserschaft auch mit dem Satz belehren zu sollen:
„Die Idealisten und wertvollen Menschen, die Logenmitglieder waren, haben nichts verloren. Sie können froh sein, auf eine gute Art aus der Suggestion des jüdischen Ungeistes erlöst worden zu sein."
Weitaus relevanter ist sein Part auf dem Felde seiner
Anti-Bibelforscher-Agitation.
Wiederum, unter seinem Pseudonym (von dem die Münchener katholische
Kirchenzeitung" später mitteilt, es sei ihr von ihm ausdrücklich
erlaubt worden, jenes Pseudonym zu entschlüsseln) publizierte er
erstmals in der Ausgabe vom 18. 5. 1923 im „Morgen. Katholisches
Tagblatt der Schweiz" (in Olten erscheinend) einen Aufsatz den er
betitelte: „Sind die ernsten Bibelforscher wirklich so "harmlos"..?".
Ihm folgten noch weitere, ähnlich gelagerte Stellungnahmen. Im
vorgenannten Buch, auf den Seiten 141 - 144 dann erneut nachgedruckt.
Als Faksimilie-Abdruck mit vorgestellt in:
Mysnip.53190
Kernthese dabei:
1919 erhielt er ein Schreiben eines amerikanischen Freimaurers
„daß man in Freimaurerkreisen ein Interesse an der Arbeit der 'Ernsten Bibelforscher' habe. - Ein großes sogar!"
Diese These verstärkte sich dann noch in einem weiteren Schreiben US-amerikanischer Freimaurer an ihn (vom 27. 12. 1922) das auch den Satz enthielt: „Wir (die Freimaurer) geben ihnen viel Geld".
Deutschnationalistische und kirchliche Gegner der Bibelforscher
stützten sich dann auf diese These und machten ausgiebig von ihr
Gebrauch.
Nicht Bomsdorff-Bergen, wohl aber andere Wiederkäuer jener These
wurden dieserhalb auch vor Gericht gezogen.
Mit am ausführlichsten dazu berichtete zeitgenössisch eben die
„Münchener Katholische Kirchenzeitung"'' in ihrer Ausgabe vom 10. Mai
1925 (S. 224f.)
Besagte Kirchenzeitung hat für ihre Berichterstattung, sowohl den
Angeklagten Dr. Fehrmann, als auch Bomsdorff-Bergen, direkt
kontaktiert und berichtet über ihre Stellungnahmen dieserhalb.
Ein wesentlicher Aspekt jenes Gerichtsverfahrens in St. Gallen war
auch die Bestreitung einer Aktivlegitimation der klagenden
Bibelforscher. Substanziell ging das Gericht deshalb auf die
getätigten Vorhalte nicht ein. Es anerkannte lediglich, Fehrmann hat
wiederholt, was andere ähnlich, ohne justiziable Folgen, davor auch
schon sagten, und sprach Fehrmann für seine Vorladung vor Gericht,
auch noch eine finanzielle Entschädigung, zu Lasten der Bibelforscher
zu.
Relevant ist im Bericht der „Münchener katholischen Kirchenzeitung",
auch der auf Seite 226 beginnende Abschnitt: „Der sogenannte
„Widerruf" des Freimaurerbriefes."
In ihm stellt Bomsdorff-Bergen (als Interviewte) es so dar. Sein
Buchverleger habe sich hinter seinem Rücken und ohne seine Zustimmung,
mit den Bibelforschern verglichen, als diese auch gegen den
Buchverleger klagten.
„Ich habe mich in meinem
Verleger arg getäuscht. Ich wußte nicht, daß er wiederholt
vorbestraft war.
Es kommt noch besser: Der Herr Verleger schloß mit dem
Rechtsbeistand der sog. „Ernsten Bibelforscher" vor der
Gerichtsverhandlung einen Vergleich, in dem er hinter dem Rücken
des Autors den Inhalt jenes Briefes widerrief."
Es wird auch notiert, die Gerichtskosten jener
Vergleichs-Vereinbarung seien von den Bibelforschern übernommen
worden, die offenbar froh waren, auf diesem Wege, nunmehr „die Kuh vom
Eise herunterbekommen zu haben".
Da störte es aus ihrer Interessenlage natürlich, was der
Erstpublizierer in dieser Sache, eben Bomsdorff-Bergen, kommentierend
zu jenem Vergleich zu sagen hatte.
Es wäre allerdings vielleicht viel reizvoller gewesen, hätte
Bomsdorf-Bergen selber den Wahrheitsbeweis seiner Anschuldigungen, vor
Gericht vortragen müßen. Seine Bereitschaft dazu hatte er in Artikeln
im „Morgen" auch ausdrücklich erklärt. Dieweil es aber vorgenannten
Vergleich dann gab, ist es nie mehr, zu einer justiziablen
Weiter-Aufrollung der Sache gekommen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und wegen besserer Lesbarkeit, sei
der Abschnitt aus dem Artikel der MKZ nachstehend noch einmal
unkommentiert in Abschrift vorgestellt.
Der sogenannte
„Widerruf" des Freimaurerbriefes.
Der Adressat und Besitzer des Briefes teilt uns mit:
Als Grundsätzliches sei ausdrücklich festgestellt.
„Der Verleger war über meine Stellung zu den sogenannten Ernsten
Bibelforschern genau unterrichtet. Er wußte, daß der Brief, weil
man die gesetzliche Klagefrist hatte verstreichen lassen, nie mehr
Gegenstand einer Klage werden könne ...
Da kam die Klage der Bibelforscher gegen Dr. Fehrmann, der sich
zum Teil auf den Freimaurerbrief stützte, wegen „Verleumdung und
Beschimpfung der Bibelforscher" (S. 22).
Mittlerweile geschah etwas anderes. Zu derselben Zeit, als die
Druckerei und ich als Autor des Buches „Ein Weltbetrug etc." den
(S. 23) Herrn Verleger an die Erfüllung seiner Zahlungspflichten
mahnten, wurde dieser von dem Advokaten der Bibelforscher wegen
des Briefes, der durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Frist für
eine Klage gegenstandslos geworden war, wegen „Beleidigung durch
die Druckpresse" verklagt.
Ich habe mich in meinem Verleger arg getäuscht. Ich wußte nicht,
daß er wiederholt vorbestraft war.
Es kommt noch besser: Der Herr Verleger schloß mit dem
Rechtsbeistand der sog. „Ernsten Bibelforscher" vor der
Gerichtsverhandlung einen Vergleich, in dem er hinter dem Rücken
des Autors den Inhalt jenes Briefes widerrief.
Wenige Tage vor der Verhandlung hatte der „Herr Verleger" dem
Autor des Buches einen Besuch gemacht und ihm unter falschen
Vorspiegelungen Material ablocken wollen, er hat kein Wort von
einer Verhandlung gesagt und den Autor inständige gebeten, ja sein
Pseudonym nicht zu lüften, da er sonst seines Lebens nicht sicher
sei.
Von dem Prozeß und von dem Vergleich erfuhr der Autor durch einen
Zufall nach kurzer Zeit, d. H. kurz vor dem Prozeß in St Gallen
...
Ausdrücklich sei nochmals betont, daß jener Vergleich hinter dem
Rücken und gegen den Willen des Autors unter wissentlich unwahren
Angaben des Herrn Verlegers abgeschlossen wurde. *
* Der beklagte Dr. med Fehrmann schrieb uns auf Anfrage unterm 28. April 1924:
„Es ist bezeichnend, daß der Verleger aus eigenen Stücken referiert hat, ohne den Autor auch nur anzufragen oder zu benachrichtigen, trotzdem ihm seine Adresse bekannt war, und daß der Verleger keine Entschädigung, nicht einmal Gerichtskosten bezahlen mußte, sondern diese von der „Internationalen Vereinigung „Ernster Bibelforscher" getragen wurden."
Am 6. Oktober 1924 erhielt der Autor Kenntnis von folgendem Inserat im Oltener Tageblatt.
„ ... Um der Ehre der von ihr vertretenen Wahrheit willen sah sich die Internationale Vereinigung Ernster Bibelforscher genötigt, gegen den oben genannten Verleger beim Bezirksgericht Zürich Klage wegen Ehrverletzung durch die Presse einzureichen, da der Autor des fraglichen Buches sich unter dem Decknamen Christian Kreuz versteckt und im Auslande ansässig ist, weshalb er nicht vor die schweizerischen Gerichte gezogen werden kann. *
* Interessant ist, daß die Bibelforscher" schon in einem Briefe vom 3. Februar 1925 an uns (MKZ) Name und Wohnort dieses „unter Decknamen Versteckten" anzugeben wissen, ebenso in einer gedruckten „Berichtigung" ohne Datum, ja schon vor der ersten Verhandlung am Bezirksgericht!
„In der heutigen
Verhandlung vor dem Untersuchungsrichten widerruft der Verlag L.
Keller-Zoller die Veröffentlichung über die Internationale
Vereinigung Ernster Bibelforscher auf Seite 141 bis 144 in der
Broschüre „Ein Weltbetrug etc." und erklärt, gegen die
gerichtliche Beschlagnahme dieser Broschüre, des Leitsatzes oder
der Druckplatten nichts einwenden zu können.
Der Verlag verpflichtet sich, die eingeklagten Äußerungen nicht in
gleicher oder ähnlicher Form zu veröffentlichen.
Gestützt auf diese Erklärung ziehen die Ankläger die Anklage
zurück.
Internationale Vereinigung Ernster Bibelforscher
Zentraleurop. Büro Zürich."
In dem Protokoll jener Vereinbarung ist die Stelle enthalten, daß ich (Keller-Zoller) zu dem Vergleich nur die Hand biete, weil durch Unterschlagung des sog. Freimaurerbriefes mir die Möglichkeit einer richtigen Beweisführung genommen ist, was für mich den Grund bildet zur Verständigung mit den Ernsten Bibelforschern. Die Ernsten Bibelforscher haben auch die Kosten des gegen mich eingeleiteten Verfahrens übernommen. Die Ernsten Bibelforscher, so konstatiert der Verleger weiter, machten nachher breitspurige Veröffentlichungen, ließen aber jene Protokollstelle mit Absicht unerwähnt."
Aufschlussreich zum Thema Freimaurerei sind auch einige Detailangaben
dazu in der „Allgemeinen Evangelisch-lutherischen Kirchenzeitung" (AELKZ)
Ausgabe vom 30. 7. 1915 (Sp. 733f.).
Zur besseren Einschätzung der dortigen Angaben, die Erinnerung an
einen wesentlichen Fakt der Weltgeschichte.
Der Niedergang europäischer Kolonialmächte, bezogen auf den
Kolonialismus, datiert im wesentlichen auf das 20. Jahrhundert. In
ihrer Glanzzeit hingegen waren Kanonenboote und Religion, wesentliche
Instrumentarien zum Aufbau kolonialer Strukturen. Nachdem die
Kanonenboote ihr Werk getan, war es Aufgabe der Religion die
versklavten Völker in ein Demutsverhältnis zu den neuen Herren zu
bringen.
Beide Weltkriege - ebenfalls im 20. Jahrhundert - brachten
ökonomischer Verlierer und auch Gewinner an die Oberfläche. Zu den
Gewinnern gehörten unzweifelhaft die USA.
Besonders markant auch in Deutschland zu beobachten. In
Hitlerdeutschland hatte die Religion einige wesentliche Schlachten
bereits verloren. Lediglich aus opportunistischen Gründen, und weil
jenes Regime zu Gewährung eines begrenzten Burgfriedens genötigt war,
konnte sie dennoch überleben.
Besonders die USA-Politik nach Ende des zweiten Weltkrieges zeigte
dann, wie ihr Hätschelkind Religion, neue USA-gestützte Impulse
verpasst bekam. Auch am Beispiel der Zeugen Jehovas ablesbar. Der
Terror des Naziregimes hatte selbige von etwa 25.000 im Jahre 1933 in
Deutschland, auf vielleicht 3.000 noch Aktive zusammenschrumpfen
lassen.
Die neue Zeitenwende nach 1945 indes brachte auch für sie einen
Aufschwung.
Zugrunde lag dem die alte Kolonialherrenweisheit. Früher hatten die
Versklavten das Land und wir die Bibel. Jetzt indes haben wir das Land
und sie die Bibel!
Was in Falle der Entwicklung nach dem zweiten Weltkrieg nachweisbar
ist, spielte sich in ähnlicher Dimension bereits, auch zu Zeiten des
ersten Weltkriegs ähnlich ab. Schon damals war die WTG-Religion fest
in das Konzept USA-imperialistischer Intentionen eingespannt.
Traditionelle europäische Religionsformen, mit ihrer klassischen
Jenseitsorientierung, waren dabei den USA allerdings weniger nützlich.
Es galt eine Religion aufzubauen, die etwas „moderner" daherkam. Etwa
mit der plakativen Ablehnung der Feuerhöllenlehre, Selbige lehnten
bekanntermaßen auch atheistische Kreise, etwa die (zeitweilig) starken
„Freidenker" ab. Nur, bei denen konnten die USA keinerlei
Regiefunktion wahrnehmen. Bei der WTG-Religion indes, sah es
grundlegend anders aus. Die war „ihr Kind" und von ihr auch
beherrschbar.
Nun einige Zahlen aus dem genannten Artikel der AELKZ.
Letztere notiert:
„Nach den offiziellen freimaurerischen Statistiken beträgt die Zahl der Logen auf der ganzen Welt über 23.000 und die Zahl ihrer Mitglieder ungefähr 2 Millionen. Nordamerika weist die Zahl von 15.000 Freimaurerlogen und 1.500.000 Brüdern auf. Amerika ist das klassische Land der Freimaurerei. Auf 80 Einwohner überhaupt und auf 25 männliche Erwachsene trifft in den Vereinigten Staaten ein Mitglied der Loge."
Weiter im Zitat:
„Das Hauptquartier der amerikanischen Loge ist, so schreibt selbst ein in San Antonio (Texas) erscheinendes amerikanisches Blatt, in Washington, dem Sitz der Regierung. Die Freimaurerei hat sich dort in allen Regierungsdepartments eingenistet. Beförderungen werden nur auf Empfehlung der Freimaurerei hin gemacht; Beförderungen, die auf Verdienst allein beruhen, werden verweigert. Die Washingtoner 'Post' bestätigt ebenfalls die Tatsache, daß die Regierung der Vereinigten Staaten fast ausschließlich aus Logenmitgliedern sich zusammensetzt."
Mag in späteren Jahren, die zahlenmäßige Dominanz des Freimaurerums in den USA auch zurückgegangen sein, so war sie zumindest in der Zeit um den ersten Weltkrieg gegeben. Damit erwies sich eine von den USA aus steuerbare Religionsform, als für die imperialistischen Interessen der USA besonders vorteilhafte Variante. Die Anschaffung von „Kanonenbooten" kosteten den europäischen Kolonialmächten auch erstmal Geld. Auch die USA mussten für ihre Form „religiöser Kanonenboote" erstmal tief in die eigene Tasche greifen. Wohl wissend, geht das Kalkül auf, werden sich diese Investitionen, um ein vielfaches amortisieren.
Die "Münchner katholische Kirchenzeitung" trumpft auf