Gerichtliche Auseinandersetzungen in den USA

Es wäre ein Trugschluss zu meinen, dass die Zeugen Jehovas nur in den kommunistischen Diktaturstaaten ernsthafte Probleme gehabt haben. Auch in den USA sah die Situation zeitweilig nicht viel anders aus. Der wesentliche Unterschied mag dort darin bestanden haben, dass sich dies auf der Justizebene abspielte. Dies kann man für die Ostblockstaaten so nicht sagen. Die dortigen Gerichtsverhandlungen waren in der Regel eine Farce, in der lediglich das umgesetzt wurde, was die Herrschenden angesichts der Herausforderung durch die Zeugen Jehovas, als Antwort realisiert wissen wollten.

In den USA hingegen konnten Rechtsanwälte alle Facetten in den anstehenden Auseinandersetzungen versuchen aufzublättern. Und auch die eigentlichen Richter waren nicht von vornherein einem staatlichen Diktat unterworfen. Diesen Unterschied gilt es klar zu sehen und auch auszusprechen.

Dennoch war auch in den USA die "Luft konfliktgeschwängert". Etliche dieser Konflikte gelangten dort bis vors Oberste Bundesgericht.

Im Jahre 1951 wurde im Berliner Duncker & Humblot-Verlag eine Studie von Charles P. Curtis jr. veröffentlicht. Sie trug den Titel: "Löwen unter dem Thron. Eine Studie über das Oberste Bundesgericht". In ihr wurde relativ breit auch der Fall der Zeugen Jehovas mit angesprochen. Curtis hat in erster Linie die Juristen als Leser im Auge. Dies beinhaltet, dass manches nicht unbedingt so formuliert ist, dass auch "Otto Normalverbraucher" ohne Schwierigkeiten zu folgen vermag. Wer sich mit diesem Text beschäftigen möchte, der sollte es schon in konzentrierter Weise tun. Für oberflächliche Überschriftenüberflieger ist er eher wenig geeignet. Dennoch ist diese Studie so ziemlich die einzigste auch in Deutsch zugängliche, die umfassend die Problematik der Zeugen Jehovas in den USA thematisiert. Die entsprechenden Passagen seien nachstehend einmal zitiert, wobei ich das vorhergesagte zu beachten bitte. Einige Passagen (erkenntlich an der Großschreibung) wurden meinerseits hervorgehoben:

Es gibt verschiedene Wege zum Himmel, und Menschen können in ihrer Ansicht über die freie Wahl des Weges so eng sein wie der Weg.

Die Zeugen Jehovas hatten dem Bundesgericht einen Fall aufgedrängt und das Bundesgericht war immer wieder darüber hinweggegangen. Dreimal in drei aufeinanderfolgenden Jahren hatte es die Frage zurückgewiesen, ob man nach der Verfassung von einem Zeugen Jehovas verlangen könne, daß er entgegen seiner religiösen Überzeugung, die Flagge grüßen müsse. Der Fall hatte weittragende Möglichkeiten wie alles Symbolische. Seine Bedeutung fiel dem Bundesgericht plötzlich 1940 im Fall Gobitis auf.

Lilian Gobitis war 13 und ihr Bruder Walter 12 Jahre alt, als der Lehrer der öffentlichen Schule, die sich besuchten, ihnen befahl, mit den anderen Schülern am Gruß an die Flagge teilzunehmen, mit dem der Unterricht jeden Morgen eröffnet wurde. Sie sollten sagen: 'Ich schwöre Treue meiner Flagge und der Republik, für die sie steht. Eine unteilbare Nation mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle.'

Aber sie waren Zeugen Jehovas und dazu erzogen, das für Götzendienst und einen Bruch der beiden ersten Gebote zu halten. … So verweigerten Lilian und Walter den Flaggengruß und ihr Vater unterstützte sie darin. Trotzdem sandte er sie zur Schule. Es war eine öffentliche Schule und der Besuch war obligatorisch, wenn er sie nicht privat erziehen ließ. Er bestand auf ihrem Recht, die Schule zu besuchen, ohne den Dekalog zu brechen. Die Schule bestand auf dem Flaggengruß.

PATRIOTISMUS UND RELIGION SIND NUN MEHR ODER WENIGER AUS DEMSELBEN STOFF GEBILDET UND WERDEN AUF DIESELBE WEISE GELEHRT. ES MUß UNRUHE ENTSTEHEN, WENN DAS EINE AUF DAS GEBIET DES ANDEREN ÜBERGREIFT. Das gerade geschah im Falle Gobitis.

Man versetze sich an die Stelle der Schulleitung, die es für ihre Pflicht hält, den Gruß von allen Schülern zu verlangen. Nicht nur von denen, die es gern, willig oder ohne Einwand tun. Man versetze sich an die Stelle der Eltern, für die der Flaggengruß die Verdammung ihres Kindes bedeutet, da es nur Jehova grüßen darf. Ihre Angst und ihre Gewissensbisse müssen sie nun mit einer Privaterziehung bezahlen.

Oder denken Sie an das Kind, das von Hause aus sich nicht erheben und dem Vaterland Treue schwören soll, das aber vom Lehrer heimgeschickt wird, wenn es gehorcht. Stellen sie sich seine Gefühle und die der anderen Kinder vor. … Die Verfassung sollte also jetzt zwischen Cäsar und Jehova entscheiden oder zwischen den Kindern Gobitis und ihren Mitschülern?

Am 3. Juni 1940 schrieb (Richter) Frankfurter die Begründung des Bundesgerichtes nur gegen die Stimme Stones. Das Bundesgericht lehnte es ab, die Regelung für verfassungswidrig zu halten. Frankfurter sagte: 'Eine schwere Verantwortung liegt auf diesem Gerichtshof, wenn er in einem Streitfall die widerstrebenden Ansprüche der Freiheit und der Autorität zu versöhnen hat.

Die schwerste Prüfung für das Gewissen des Richters ist es, wenn es sich auf der einen Seite um Gewissensfreiheit und auf der anderen Seite um die Autorität der nationalen Gemeinschaft handelt. Der vorliegende Streitfall ist dieser Natur.' Er schildert den Tatbestand und fuhr dann fort:

"Wir haben darüber zu entscheiden: Wird die von der 14. Ergänzung garantierte Freiheit ohne ordentliches Verfahren gekürzt, wenn man ein Kind, das aus ehrlichen religiösen Gründen sich weigert, zur Teilnahme an einer solchen religiösen Zeremonie zwingen will." Bemerken Sie wohl die 14. Ergänzung (amendment).

Frankfurter fuhr mit der Frage fort: "Wann befreit die Verfassungsgarantie von dem, was die Gesellschaft zur Erreichung eines großen Zieles für notwendig hält? Wann befreit sie von der Strafe für eine Haltung, die gefährlich für das allgemeine Wohl erscheint? Bei diesem Problem muß man sich an die Wahrheit erinnern, daß ein Prinzip niemals den verschlungenen Wegen des Lebens gerecht werden kann. Das Recht auf Religionsfreiheit, auch wenn es den Überzeugungen anderer widerspricht und schadet ,- sogar wenn diese anderen die Mehrheit sind, - ist an sich schon der Verzicht auf das Absolute.

Man kann nicht behaupten, daß die Gewissensfreiheit keine Grenzen in dem Leben einer Gesellschaft haben. Sonst würde man jene Vielfältigkeit der Prinzipien leugnen, denen der Schutz der religiösen Toleranz zu verdanken ist. Unsere Aufgabe ist es also wie so oft, zwei Rechte zu versöhnen, indem man das eine an der Zerstörung des anderen hindert."

Aber für (Richter) Stone war der Glaube etwas Absolutes; nicht seine Verneinung. Es gab allerdings Grenzen, sogar für die Religionsfreiheit. Zu manchem konnte ein Mann gezwungen werden, trotz seiner Gewissensbisse. Er konnte eingezogen und zum Kampf geführt werden. So gab es auch Dinge, die man ihm verbieten konnte. Er konnte an der Störung des Friedens und an der Verletzung der öffentlichen Moral verhindert werden, wenn ihn auch sein Gewissen dazu getrieben hatte. Aber das waren äußere Dinge.

Waffendienst oder Störung des Friedens wurden vom Staat um ihrer selbst willen oder verboten. Ihre Vorteile konnten gegenüber der Gewissensfrage abgewogen werden. Aber irgendwo gab es etwas Absolutes und Stone fand es in den 'höchsten Geboten Gottes'. Gerade die Bill of Rights verhindere hier jede Versöhnung.

Frankfurter und Stone und später die anderen behandelten alle die Rechtsfrage, als ob sie sich mit der Beziehung des Staates zu der Religionsfreiheit einer der Kirchen befassen müsse. Wenn der Flaggengruß das religiöse Gewissen der Zeugen beleidigt, so wird es wenigstens für sie eine religiöse Handlung, zu der sie der Staat gezwungen hat. Die Zeremonie, die für uns politisch ist, betrachten sie als religiös. Ist der Gruß nichts Religiöses, dann ist er nach der Konstitution nicht verboten. Wenn er religiös ist, dann bildet er den ersten Schritt - obsta principiis - zur Einrichtung einer Staatsreligion. Obwohl das Bundesgericht sich nicht auf die erste Ergänzung bezog, so verbietet gerade diese die Einrichtung einer Staatsreligion ebenso deutlich, wie es die freie Religionsausübung durch eine Kirche oder Sekte schützt.

Als das Interesse am Seelenheil nachließ, als viele oder die meisten Kirchen soziale Gruppen wurden, wandte sich der religiöse Trieb im Menschen der Vergottung des Staates zu. Der Nationalismus wurde zur Religion und die Nation zur Kirche. Der Flaggengruß erschien den Zeugen als Akt des Gehorsams gegen eine neue Gottheit, als das Bild dieser Gottheit selbst. So handelte es sich nicht so sehr um die Einmischung in die Religionsfreiheit, sondern um den beginnenden Vormarsch des Nationalismus zu einer Staatsreligion.

Kehren wir zu Frankfurters Begründung zurück:
"Für uns ist die eigentliche Frage, ob die Gesetzgebung der verschiedenen Staaten und die Autorität in Tausenden von Schulbezirken dieses Landes entscheiden dürfen über die Wahl ihrer Mittel, durch die sie jenes einigende Gefühl erwecken wollen, ohne welches es letzten Endes weder bürgerliche noch religiöse Freiheit gibt. Die Wege zu diesem gemeinsamen Vaterlandsgefühl sind mannigfaltig. Manche mögen rauh erscheinen, manche sind ohne Zweifel unsinnig. Trotzdem ist das Ziel sicher berechtigt.

Die Wirksamkeit der Mittel ist noch so unsicher und so unerforscht, daß wir den vielfach gebrauchten Flaggengruß nicht für außerhalb der Gesetze stehend erklären können. Es ist unvernünftig und geschichtswidrig, indem bei passenden Gelegenheiten geforderten Flaggengruß den Anfang zur Sanktion eines Führers zu sehen.

"Sogar wenn wir überzeugt sind von der Unsinnigkeit einer solchen Maßnahme, dann wäre das noch kein Beweis ihrer Verfassungswidrigkeit. Wir unsererseits möchten glauben, daß der ehrlichste Patriotismus da wachse, wo auch den absonderlichsten Überzeugungen freier Spielraum gegeben wird. Vielleicht wäre es am Klügsten, im Interesse der hier verfolgten Zwecke auch der kleinsten Sekte die hier behandelten Formalitäten zu erlassen.

Aber der Gerichtssaal ist nicht der Platz für eine Debatte über politische Erziehung. Nicht wir haben zu wählen in dem Wettstreit zwischen der schwierigen Erziehung zur Loyalität für die traditionellen Ideale der Demokratie, und der Achtung vor den Eigenheiten eines Volkes, das nach Rasse und Religion so verschiedenartig zusammengesetzt ist. Wäre das der Fall, so würden wir ja zum Unterrichtsministerium für das Land. Diese Autorität ist dem Bundesgericht nicht übertragen und wir wollen sie uns nicht anmaßen. Außer, wo die Überschreitung der Verfassungsfreiheit auf der Hand liegt, bleibt die persönliche Freiheit am besten gewahrt - solange die Hilfskanäle der Demokratie offen und unzerstört sind - wenn sie mit den Gewohnheiten eines Volkes verwachsen und nicht durch Gesetzeszwang aufgedrängt ist."

Und er schloß: "Die richterliche Überprüfung, an sich schon eine Einschränkung der Regierung, ist eine Grundlage unseres Verfassungssystems. Aber nicht weniger als den Gerichtshöfen ist der Schutz teurer Freiheiten der Gesetzgebung übertragen. Wo die Mittel zur Herbeiführung politischer Änderungen unbehindert sind, da ist die Entkräftung törichter Gesetze an sich schon ein Unterricht in der Freiheit. Es dient dem Selbstvertrauen eines freien Volkes, wenn der weise Gebrauch der Gesetzgebung in der öffentlichen Meinung und von den gesetzgebenden Körperschaften ausgefochten wird, und nicht in der richterlichen Arena."

(Richter) Black hatte sich bekanntlich im Falle Gobitis der Meinung Frankfurters angeschlossen. Das war ungefähr 1 ½ Jahre vor dem Urteil Bridges, sechs Monate nachher, im Dezember 1941, widerrief er.

Unter den Fällen der Zeugen Jehovas befand sich einer, in dem das Bundesgericht eine kleine Steuer auf das Hausieren mit Büchern und Schriften in Opalika, Alabama, billigte, Black aber widersprach. Mit Douglas und Murphy, denen er im Fall Gobitis gefolgt war, arbeitete er ein kurzes abweichendes Votum zur Erklärung ihrer Haltung aus:

"Da wir uns dem Urteil im Falle Gobitis angeschlossen haben, halten wir dies für eine Gelegenheit, festzustellen, daß wir jetzt darin ein Fehlurteil sehen. Unsere demokratische Regierungsform hat sicherlich unter der historischen Bill of Rights die unbedingte Verantwortung, den religiösen Anschauungen der Minderheit gerecht zu werden, wie sehr diese auch gegen die öffentliche Meinung und die Orthodoxie verstoßen mögen. Die 1. Ergänzung stellt das Recht der freien Religionsausübung nicht an eine untergeordnete Stelle. Wir fürchten jedoch, daß dies bei dem Falle Gobitis der Fall ist."

Immer wieder die 1. Ergänzung. Dadurch blieb das Gesetz in einem Zustand der Unsicherheit. Vier Richter hielten den Flaggengruß für verfassungswidrig, nur drei sprachen sich für ihn aus, Frankfurter, Roberts und Reed. Hughes und Mc Reynolds waren abgegangen und zwei neue Richter, Jackson und Rutledge, waren nicht verpflichtet. Was sollte ein niederer Gerichtshof tun?

Als der nächste Flaggengruß in West-Virginia vor Gericht kam, befolgte Richter Parker mit Erfolg dieses Rezept. Er zählte ab und sagte: "Unter diesen Umständen glauben wir, daß der Flaggengruß die Religionsfreiheit verletzt, wenn er Personen mit der religiösen Ansicht der Kläger aufgezwungen wird. Wir würden unsere Pflicht als Richter mißachten, wenn wir dem Urteil des Obersten Bundesgericht blind folgen und den Schutz von Rechten verweigern würden, die wir zu den heiligsten von der Verfassung garantierten Rechten zählen."

Richter Parker drang durch. Das Bundesgericht beseitigte die Entscheidung Gobitis bei einer Berufung im Falle Barnette, denn die beiden neuen Richter schlossen sich Black, Douglas und Murphy an, 6 zu 3. Nur Frankfurter, Roberts und Reed hielten am bisherigen fest.

Von der Verschwommenheit der Klausel vom ordentlichen, gerichtlichen Verfahren wird vieles deutlicher, wenn die ausdrücklichen Verbote der ersten Ergänzung als Maßstab genommen werden. Zum Beispiel kann das Recht eines Staates auf Regelung eines öffentlichen Unternehmens nach der Klausel das Recht zu allen vernünftigen Einschränkungen durch die Gesetzgebung enthalten. Aber die Freiheit der Rede, der Presse, der Versammlung und der Religion kann nicht nur auf so schwacher Grundlage beeinträchtigt werden. Das kann nur geschehen, wenn ernste und unmittelbare Gefahr für die vom Staate zu schützenden Interessen besteht. Während die 14. Ergänzung direkt auf den Staat zielt, haben wir es in diesem Falle mit den besonderen Einschränkungsprinzipien der 1. Ergänzung zu tun. Wieder die erste Ergänzung.

In einer Hinsicht haben wir diese Rechtsfrage falsch aufgefaßt und behandelt. Wie das Bundesgericht und alle Richter haben wir sie als eine Angelegenheit zwischen Lilian, ihren Eltern und der Schulleitung angesehen. ALS DEM BUNDESGERICHT IMMER MEHR VON DIESEN FÄLLEN DER ZEUGEN JEHOVAS AUFGEDRÄNGT WURDEN, ERKANNTEN DIE RICHTER, DAß SIE UND DER STAAT ES WENIGER MIT EINZELNEN ZEUGEN ALS MIT EINER ORGANISATION ZU TUN HATTEN. JE MEHR FÄLLE ANKAMEN, DESTO DEUTLICHER ENTHÜLLTE SICH EIN MUSTER.

Jackson schilderte es in seinem abweichendem Votum über einen Fall aus Jeanette, Pennsylvania.
1939 führten die Zeugen Jehovas einen "Wachtturmfeldzug" in Jeanette, Pennsylvania, einer Industriestadt von ungefähr 16 000 Einwohnern. Die Zeugen besuchten jedes Haus, klingelten oder klopften an jeder Tür und teilten den Wohnungsinhabern mit, daß sie eine wichtige Nachricht brächten. Wenn sie angehört wurden, dann spielten sie immer dieselbe Platte ab:

Die Religion ist falsch und eine Falle, weil sie Leute betrügt. Das bedeutet nicht, daß alle Anhänger mit Absicht schlecht sind. Die Religion ist ein unsauberes Gewerbe, weil sie früher und jetzt dazu benützt wird, Geld aus den Leuten zu ziehen mit dem Versprechen, daß die Abgabe von Geld an einen Priester von der Strafe nach dem Tod befreit und die ewige Rettung sicherstellt. Diese Angriffslinie nahmen die Zeugen im allgemeinen gegen alle Bekenntnisse ein, aber besonders gegen den katholischen Glauben.

Der Wohnungsinhaber wurde gebeten, verschiedene Literatur für einen Preis oder Beitrag zu kaufen. 25 Cents für die Bücher und kleinere Summen für die Schriften. Wenn er nicht kaufen wollte, wurde Buch oder Schrift kostenlos abgegeben. Zu Beginn dieses Feldzuges gingen viele Klagen aus Haushalten ein und drei oder vier Zeugen wurden verhaftet. Hierauf hatte der Zeuge, der den Feldzug leitete, eine Besprechung mit dem Bürgermeister. Er vertrat die Meinung, daß sie das Recht dazu hätten und zeigte als Beweis eine Entscheidung des Obersten Bundesgerichtes.

Der Bürgermeister entgegnete, daß sie ihre Literatur in den Straßen der Stadt verteilen könnten und daß er nichts gegen eine kostenlose Abgabe in den Häusern habe, aber daß die Bevölkerung sich gegen den erzwungenen Verkauf wehre, besonders am Sonntag. Der Bürgermeister fragte, ob sie nicht einen anderen Tag wählen und die Literatur kostenlos verteilen können. Die Zeugen erwiderten, dass sei gegen ihre Methode, und lehnten ab. Sie drohten, genug Zeugen in die Stadt zu bringen, um ihr Vorhaben auch gegen den Bürgermeister durchzusetzen.

Am Palmsonntag 1939 hielten sie Wort. Über 100 Zeugen erschienen. Sie kamen von auswärts in über 25 Automobilen an. Die Automobile blieben außerhalb der Stadtgrenze und das Hauptquartier wurde in einer Tankstelle aufgeschlagen, um den Leiter des Feldzuges telephonisch zu benachrichtigen, falls irgend etwas vorkommen sollte. Er leistete Bürgschaft für die verhafteten Zeugen. Von 9 Uhr ab, als sie mit ihrer Arbeit anfingen, begannen die Anrufe beim Polizeirevier und die Klagen hielten den ganzen Tag an. Die Polizei konnte kaum fertig werden und wandte sich an die Feuerwehr um Hilfe. die Zeugen kamen einzeln und in Gruppen in die Häuser, in einige sogar mehrmals.

21 Zeugen wurden verhaftet. Nur solche, die bewiesenermaßen die Literatur gegen einen bestimmten Preis angeboten und verkauft hatten. Drei wurden später freigesprochen, weil der Beweis nicht genügte und 18 wurden verurteilt. An der Spitze der Zeugen Jehovas steht die Wachtturmgesellschaft. Einige sind ständig, andere zeitweise beauftragt. Die ständigen Zeugen erhalten ihre Literatur zu einem Preis, der einen Gewinn abwirft. Einige Bücher wurden für 5 Cents gekauft und für einen Beitrag von 25 Cents weitergegeben. Bei anderen ist die Gewinnspanne kleiner. Auf Zeit eingesetzte Zeugen zahlen 20 Cents und verlangen 25 Cents für das Buch. Viele der Zeugen gaben auch bedeutende Mengen kostenlos ab.

AUS ALLEM GEHT HERVOR, DAß DIE ZEUGEN GUT ORGANISIERT SIND, EINEN GEWISSEN LEBENSUNTERHALT VERDIENEN UND DARAUF AUS SIND, SICH ZU MÄRTYRERN ZU MACHEN. VIELLEICHT KANN DAS MÄRTYRERTUM SCHON AN SICH ALS RELIGION BETRACHTET WERDEN. DIE ZEUGEN SAHEN GANZ DANACH AUS, ALS OB SIE ENTTÄUSCHT WÄREN, WENN SIE NICHT ZUM FLAGGENGRUß HERANGEZOGEN UND NICHT VERHAFTET WÜRDEN. Sie waren mit anderen Worten eine organisierte Gruppe, die ihre Streitfälle auf Gott gründete. Jedenfalls stießen sie die Richter immer tiefer in einen transzendentalen Graben. Es gibt nun einmal Gräben auf beiden Seiten der Straße.

Die Verordnung, nach welcher die Zeugen verurteilt wurden, untersagte allen Personen das Hausieren oder die Beitragssammlung ohne Lizenz, die 1,50 Dollar im Tag und 7 Dollar in der Woche kostete. Eine Mehrheit des Bundesgerichtes, Douglas, Black, Murphy, Rutlegde und Präsident Stone hielten das nicht für anwendbar auf die Zeugen, selbstverständlich nach der 1. Ergänzung.

Zur Rechtfertigung dieser Lizenzsteuer, so sagte die Mehrheit, wird angegeben, daß die Verteilung der religiösen Literatur mit einer Beitragserhebung verknüpft wird. Aber die bloße Tatsache, daß die religiöse Literatur durch die Wanderprediger "verkauft" und nicht "geschenkt" wird, verwandelt das Evangelium nicht in ein Handelsunternehmen. Wenn das so wäre, dann würde auch der Klingelbeutel in der Kirche aus dem Gottesdienst ein geschäftliches Projekt machen. Es liegt auf der Hand, daß eine religiöse Organisation zu ihrem Bestand Gelder braucht.

Aber ein Wanderprediger, mag es noch so irregeleitet oder intolerant sein, wird nicht ein einfacher Buchverkäufer, indem er zur Deckung seiner Unkosten oder seines Unterhaltes die Bibel oder religiöse Schriften verkauft. Freiheit der Rede, der Presse und der Religion müssen auf alle angewendet werden, nicht nur auf die Zahlungskräftigen.

Das stimmt, aber haben wir zu entscheiden, ob es sich um Verbreitung des Evangeliums oder um Hausieren handelt? Die Linie mag schwer zu ziehen sein, aber haben wir sie überhaupt zu ziehen, wenn die Zeugen ihre Evangeliumsverbreitung, ihre Werbung und ihr Missionswerk so aufziehen, daß es in Wirklichkeit dem Hausierhandel mit Büchern gleichkommt. Wenn ja, müssen sie dann nicht dieselbe Steuer zahlen wie andere Leute?

Die Mentalität der Richter ist für uns interessanter als der Fall. Ein weiterer Beweis für ihre Auffassung: Wenn man die Ausübung eines Privilegiums besteuert, so kann man es damit kontrollieren oder unterdrücken. Wer die Religionsausübung besteuern kann, kann sie kostspielig gestalten, daß ihr die Mittel ausgehen. Wer diese Missionstätigkeit besteuern kann, kann die Türe vor allen Minderbemittelten zuschließen. Die Verbreitung von Glaubensdingen in dieser alten und angesehenen Form würde damit den Armen entzogen. Wer religiöse Gruppen ihrer Werber berauben kann, kann ihnen die aus der Reformationszeit stammende Werbungsmacht teilweise entziehen.

Exkurs:

Die Zeugen Jehovas-Zeitschrift "Trost" berichtete in ihrer Ausgabe vom 1. 4. 1941  beispielsweise:

Ort der Handlung Rawlins im Staate Wyoming, im Westen der USA. "Trost" notiert:

"Ein Ehepaar fuhr auf dem Wege zum großen Kongreß der Zeugen Jehovas Mitte 1940 durch diese Stadt, war dort fremd und wollte dort nichts tun als eben nach kurzer Rast weiterfahren."

Die Berichterstatter auf die "Trost" sich beruft, führen dann aus:

"Wir fuhren also eines Abends in Rawlins, Wyoming ein und erkundigten uns nach dem Weg zum Gruppendiener, Bruder Cläre. Die Leute blickten uns finster an, wir wußten nicht warum. Überall hingen Flaggen; wir dachten, es wäre wohl ein Festtag.

An unserm Auto befanden sich zu beiden Seiten, wie immer, die Schilder "Lest den WACHTTURM" und "Lest TROST".

(Über Bruder Cläre fiel man gerade her, während wir uns nach ihm erkundigten.) Wir fuhren ruhig durch die Stadt, als wir von Autos umstellt wurden, ein paar Männer bei uns aufs Trittbrett sprangen und uns anhalten hießen. Im Nu waren wir von einer großen Menge umringt. Man richtete an Dick eine ganze Reihe Fragen, und er erwiderte:

"Ich werde euch die Antwort geben, wenn wir im Rathaus sind." -
"Hör mal,
Buddy, bis dorthin wirst du niemals kommen."

Sie zwangen Dick, in der von ihnen angegebenen Richtung zu fahren, und in ein paar Minuten waren wir doch beim. Rathaus. Dort stand ein Polizist und sagte grinsend zu dem Koloß von Rädelsführer:

"Was gibt's wieder für Spaß, Al?"

Vor dem Gebäude war eine große Menschenmenge mit Flaggen in den Händen. Unser Auto und der Wohnwagen waren sofort von ihnen umschwärmt, und sie schrieen auf uns ein. Ich war zu erstaunt um zu hören, was sie sagten. Man forderte uns auf, den Wagen zu verlassen, und wir wurden durch die Menschenmenge buchstäblich hindurchgeschubst Schließlich langten der Rädelsführer, Dick und ich im Kellergeschoß des Gebäudes an, wo sich noch mehr Männer befanden, die auf uns einschrieen und sich weigerten, Platz zu machen. Wir konnten uns kaum bewegen, kamen aber schließlich bis zu einer Mauer, wo zwei Stühle standen, auf die wir beiden absackten. Jetzt erst beobachtete ich die Gesichter der Männer. Sie sahen bleich und zu allem entschlossen aus. Einige blickten wild drein. ...
Man brachte unsere Bücher und Grammophone und die Privatpapiere herein und stöberte alles durch, auf der Suche nach irgend etwas.

Während der ganzen Zeit schauten sie uns finster an und drohten mit dem Lynchen. Gerade jetzt sei ein Mann gestorben, sagten sie, weil er die amerikanische Flagge nicht gegrüßt habe; und ferner erzählten sie, ihre Frauen hätten eben jetzt zwei Frauen verprügelt.
Ich glaubte ihnen nicht und dachte, sie wollten uns nur einschüchtern. Nachdem alles vorüber war, erfuhr ich jedoch, daß ich mich da geirrt hatte; nur daß jener Bruder nicht gestorben war. Nach einer Weile hörten sie auf damit, auf uns einzureden; sie brachen unsere Grammophone in Stücke und schleuderten unsere Bücher verächtlich auf den Boden. ...

Plötzlich wandte sich die Horde uns zu und schrie:

"Wollen sehen, ob sie die Flagge salutieren!"

Der Anführer sagte zu uns:

"Salutiert lieber die amerikanische Flagge; ich meine es ernst!"

Er war geisterhaft bleich und redete selten. Dann hörte ich:

"Bei uns werden Verräter gehängt; wir haben den Strick. In Deutschland erschießt man sie, wir hängen sie auf." ...

Sie redeten vom Strick und davon, daß Männer für unsere Freiheit stürben, und von ihrer Liebe für Amerika und die Flagge. ...
Jetzt ging es zu wie im Tollhaus. Sie hatten mich beobachtet und schrieen und heulten:

"Verräter!", "Nazi!", "Hängt sie auf; hier ist der Strick!", "Führt sie hinaus!"

Einige von ihnen sagten jedoch:

"Halt, wartet!"

Sie begannen über die Flagge und das Land und über meine Freiheiten zu reden. ...
Dafür aber sagte der Rädelsführer, ein echter Bangemacher:

"Führt sie hinaus und übergebt sie den Frauen, die werden es ihr schon geben!"

Alles setzte sich in Bewegung, und wieder hörte man rufen:

"Hängt sie auf!",
"Her mit dem Strick!"

Wir gingen alle hinaus ins Freie, und als unser Auto und der Wohnwagen sichtbar wurden, umschwärmte man diese .

Im Dunkeln setzten wir unsern Weg fort, bis wir ein andres Gebäude erreichten. Ich fühlte eine Hand auf meiner Schulter. Es war der Beamte, der ganz sanft zu mir sagte:

"Gehen Sie!"

Ich ging die Stiegen hinauf; er ging schnell nach vorn und stieß eine Tür auf. Dort sah ich neun oder zehn Beamte, wohl eine Patrouille der Staatspolizei.
Der Offizier gab hastig die Anweisung:

"Sperrt diese Frau ein, ehe der Pöbel sie erwischt."

Damit war über mich für die nächsten drei Nächte und drei Tage entschieden. Ich kam in Einzelhaft, hatte keine Seife, kein Handtuch, keinen Kamm und nicht einmal eine Zahnbürste. Täglich zweimal ging die Zellentür auf, nur gerade weit genug, um vorsichtig einen Napf miserablen Essens hereinschieben zu können. ...

Drei Nächte hindurch lärmte und schrie der Pöbel vor dem Gefängnis, immer bis zum Tagesgrauen. In der Nachbarzelle waren zwei Männer, die sich immerzu unterhielten, gerade laut genug, daß ich es hören konnte. Gewöhnlich diskutierten sie die Frage "Erschießen oder Hängen" und kamen zu dem Schluß, Erschießen sei wahrscheinlicher. Dann hörte ich sie sagen:
"Man hat schon nach den G-Männern geschickt.
[G-Männer sind mit automatischen Waffen ausgerüstete Spezialpolizisten, die besonders gegen Verbrecher oder in sonstigen gefährlichen Situationen eingesetzt werden.] Diese Unterhaltung ging so lange, bis ich meinte, den Verstand zu verlieren. ...

Sowohl der G-Mann als auch ein andrer Beamter (ein Katholik) waren nun im Besitz des Buches RETTUNG. ...
Er schien etwas durcheinander zu sein, zeigte sich aber sehr gefällig und auch glücklich. Dann gaben wir etwa eine Stunde lang dem Polizeichef Zeugnis, der von der Stadt abwesend gewesen war, und er nahm eine ganze Buchserie, ferner etwa 20 RETTUNG und eine Menge Broschüren. ...

Kurz darauf befand er sich im Gefängnis, von jenem blassen Polizeioffizier zur Tür einer Zelle hineingeschoben, in der sich noch drei andre Männer befanden, die alle einen Kampf hinter sich zu haben schienen, denn alle bluteten, waren verbunden, hatten die Augen blau geschlagen und Rippen gebrochen.
Warum er im Gefängnis sei, wollten sie von ihm wissen. Ihm tat der Mund weh, und er antwortete:

"Ach, das ist eine lange Geschichte, die ihr doch nicht verstehen würdet."

Sie ließen ihm aber keine Ruhe, so daß er schließlich sagte:

"Also gut, ich bin hier, weil ich die Flagge nicht salutieren kann."

Sie zeigten sich erstaunt und drängten ihn, doch zu erklären, warum er das nicht könne.
Dick dachte, sie wollten Händel suchen, aber da er keinen Ausweg sah, fing er an, ihnen auseinanderzusetzen, warum er keine Flagge salutieren könne. Plötzlich lächelten sie alle, ergriffen seine Hand und sagten:

"Recht so, Bruder, auch wir können das nicht."

Sie waren ebenfalls Zeugen Jehovas und waren von der dämonisierten Horde zerschlagen worden. Bruder Cläre hatte man zusammen mit ihnen eingesperrt. Auch er und seine Frau waren schrecklich geschlagen worden, ebenso die Frau des einen der Brüder, die mit dort im Gefängnis saßen. Dem einen hatte man seinen Wohnwagen und das Auto verbrannt.

Bruder Cläre traf ich auf dem Kongreß in Detroit, und er sagte mir, die beiden Anführer der Horde hätten seither ihre Arbeitsstelle verloren, und einer von ihnen, der dicke Haupträdelsführer, den ich schon erwähnte, habe jetzt auf dem Rücken eine Messer-Schlitzwunde von oben bis unten, die er sich bei einem politischen Streit geholt habe, wie die Zeitungen schreiben.

So gut wie alles, was wir in unserm Wohnwagen hatten, wurde vom Pöbel gestohlen ...
Bei der Abfahrt zum Kongreß war mein Haar hellblond, zurückgekommen bin ich mit ergrautem Haar. ...

Die Zeitung "Republican-Bulletin" von Rawlins gab am 17. September 1940 zu, daß sich im Juni an den Ausschreitungen gegen Jehovas Zeugen mehrere hundert Einwohner der Stadt beteiligten. Gegen 35 von ihnen laufen Klagen über 71 900 Dollar Schadenersatz. Die Zeitung ersuchte die Einwohner um Beiträge für die etwa 1200 Dollar Anwalts- und Gerichtskosten zur Durchführung der Prozesse. ..."

Ergänzend sei noch aus "Trost" vom 1. 5. 1941 zitiert:
"Gelegentlich liest man in den Tageszeitungen etwas von der "American Legion" als einem starken Faktor im politischen Leben der Vereinigten Staaten. Diese "Legion" war als Frontkämpfer-Vereinigung gedacht, ist jedoch freiheitsfeindlichen Einflüssen erlegen und läßt sich heute als Werkzeug zur Verfolgung der Zeugen Jehovas mißbrauchen.
In der amerikanischen Stadt Richwood, Westvirginien, wurden am 28. Juni 1940 eine Anzahl Zeugen Jehovas gemäß der Rizinusöl-Methode mißhandelt. Sie sammelten Unterschriften für eine Petition um Versammlungs-, Gottesdienst- und Preßfreiheit, wurden von Polizeibeamten einem Legionär-Pöbelhaufen übergeben; hernach band man neun Zeugen Jehovas mit Stricken aneinander, wie Vieh, ließ ihnen von einem Doktor den Magen auspumpen, hatte auch schon neun Viertelliterflaschen Rizinusöl zur Hand und zwang vier der Zeugen, das Öl zu trinken. Hernach trieb man sie durch den Ort, belog die Ortseinwohner in einer Ansprache über die Gesinnung der Zeugen Jehovas und drohte - auch das ist mit der Original-Rizinusölmethode verbunden! -, wer irgend aus der versammelten Menge Sympathie für diese mißhandelten Christen zu erkennen gebe, werde mit ihnen zusammengebunden werden."

Die "Wachtturm"-Ausgabe vom 15. 4. 1951 berichtet über die Sprengung einer Zeugen Jehovas Veranstaltung durch Pöbelrotten in Missouri (USA) im September 1950.

"Ein Terrorist mit dem Namen Coy Bannister geht von einer Kneipe in die andere, um Alkohol zu tanken, und versucht gleichzeitig eine Pöbelrotte zu organisieren. Ihm schliessen sich zwei andere Strolche an, Paul Patton und 'Buck' Estes, und die drei bilden den Kern einer Rotte, die anschwillt, bis sie 100 bis 150 Leute zählt. Sie streifen durch die Strassen, reissen Plakate vom Rücken hilfloser Zeugen Jehovas, machen sich an Zeugen heran, die allein sind, und schlagen jene, die sie zu überwältigen vermögen. … Während der Versammlung wird ein Versuch gemacht, die Lichtkabel durchzuschneiden, und einmal versucht die Rotte, sich durch die Hintertüre Eingang zu erzwingen. Die dort stationierte Staatspolizei macht das Gewehr bereit und hält sie fern.
Es ist nun 9 Uhr abends; die Versammlung ist vorüber, und die Nationalgarde ist vorbereitet, die Zeugen zu evakuieren. Das Kriegsrecht wird erklärt. Die Menge draußen, die jetzt gegen 2000 zählt, wird angewiesen, sich auf die entgegengesetzte Seite der Strasse zu begeben. Die eiserne Tür zum Saal wird geöffnet, und herab kommen die Zeugen. Gardisten mit Stahlhelmen und aufgepflanzten Bajonetten patrouillieren nun auf den Trottoirs und halten Gesetz und Ordnung aufrecht. Wahrlich, es ist ein befremdender Anblick, denn jetzt sieht man unter den Gardisten solche, die sich noch vor kurzem unter der Pöbelrotte befunden haben."

Da fragt man sich schon, was für einen Unterschied besteht denn da noch zwischen den Hitler'schen KZs und diesen USA-Pöbelrotten? Kaum ein Unterschied, muss man wohl antworten. Abgesehen von dem einen. In Hitlerdeutschland war das alles staatlich organisiert. In den USA herrschte vielfach Selbstjustiz. Nach 1945 waren den Selbstjustizlern in den USA auch die Flügel beschnitten. Sie konnten nicht mehr so wie sie denn gerne wollten. Die McCartysche Kommunistenhatz war der willkommene Anlass, um flugs gleich noch ein paar mehr USA-Bürger, betitelt als Zeugen Jehovas, zu Kommunisten zu erklären. Das waren die Rahmenbedingungen. Da waren die Geschehnisse in der DDR, für die WTG in den USA eine tatsächliche Entlastung. Auch darüber gilt es zu reflektieren

Thematisch wäre auch auf das Agieren der USA zur McCarthy-Zeit hinzuweisen, und ihre Auswirkungen auf die Zeugen Jehovas.

Die McCarthy Zeit in den USA

1951er Rückblick zur Zeugen Jehovas-Geschichte

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