Steffen Rink


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 17. November 2003 07:18:45:

In Heft 1/1998 der "Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht" hatte der Juraprofessor Dr. Christoph Link sein Gutachten in Sachen KdöR-Anspruch der Zeugen Jehovas publiziert. Link verwendete dabei durchaus einige deutliche Worte. So dass die Zeugen Jehovas ein nach außen für sie "überaus positives, ja idyllisches Bild zeichnen". Das Thema "theokratische Kriegslist" der Zeugen hatte er auch mit angesprochen.

Er kam auch zu dem Urteil: "Der immer wieder erhobene Totalitarismus-Vorwurf kennzeichnet daher das System der Organisation nach Selbst- und Fremdzeugnissen offensichtlich zutreffend."
Auch deutlich sein Urteil: "Alles das lässt erkennen, daß die Bildungschancen der Jugendlichen ohne weiteres den Organisationsinteressen untergeordnet werden." Und abschließend kam er zu dem Urteil:
"Der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland ist daher die Verleihung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts durch das Land Berlin zu Recht versagt worden."

Ganze "Batterien" setzte die WTG daraufhin auf Link an. So den sattsam bekannten Herrn B...; aber auch nicht zu vergessen, den sich gleichfalls mit einem Professorentitel schmückenden Rechtsanwalt Dr. Hermann Weber. Die WTG hat es sich bis heute, auch in finanzieller Hinsicht, einiges kosten lassen, um diesen Streit in ihrem Sinne weiter zu forcieren. Wie man weiß, ist ausgehend vom derzeitigen Stand, immer noch kein Ende in der Sache erreicht. Obwohl es mal in einer Pressenotiz hieß, dass derzeit damit befasste Gericht wolle noch in diesem Jahre (2003) zu einem Urteil gelangen. Und so lang ist dieses Jahr wohl nicht mehr. Oder eben, es zögert sich weiter hinaus

Im Jahre 2002 gab es nun in Marburg unter dem Motto "Religionen und Recht" eine Tagung, an der als Referent auch der vorher benannte Herr Link mit teilnahm. Darüber gibt es auch unter dem gleichen Titel einen Tagungsband, der im Marburger "diagonal"-Verlag erschien. Soweit es Link betrifft, streifte er darin nur die Zeugen Jehovas, ohne sich in weitere Details zu verlieren. Insbesondere ein anderer Beitrag auf dieser Tagung, der von Steffen Rink, nahm gezielt auf die Zeugen Jehovas bezug. Einige Anmerkungen dazu im nachfolgenden Link:.



ZurIndexseite