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Geschrieben von Drahbeck am 20. Juli 2002 18:19:34: Als Antwort auf: Falko Schilling geschrieben von Drahbeck am 20. Juli 2002 14:31:33: Über einen zweiten potentiellen Dissertationskandidaten gibt es neues zu berichten. Gerald Hacke, bekannt durch seine vom Dresdner Totalitarismusinstitut verlegte Studie über die Zeugen Jehovas in der DDR, ist nun erneut "einschlägig" in einer einer Publikation aus dem Jahre 2001 in Erscheinung getreten. "Münchner Platz, Dresden. Die Strafjustiz der Diktaturen und der historische Ort" ist ein von Norbert Haase und Birgit Sack herausgegebenes, im Gustav Kiepenheuer Verlag Leipzig erschienenes Buch betitelt. Als institutioneller Herausgeber wird die "Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft" genannt. In der beigefügten Autorenvita liest man dass sowohl Haase als auch Sack und nicht uninteressant auch Hacke, beruflich vorgenannter Stiftung angehören; während beispielsweise der in diesem Buch auch vertretene Manfred Zeidler, nunmehr als "freier" Historiker bezeichnet wird. Jene Vokabel "frei" bedeutet in der Regel eine Existenz ohne festes reguläres institutionell abgesichertes Einkommen. Verlassen wir das personale. Bereits in seiner als Buch vorliegenden Studie machte
Hacke die Auskunft, dass selbiges als Diplomarbeit anerkannt wurde und dass er
perspektivisch die Absicht habe auch eine Dissertation zum Thema zu verfassen. Der Beitrag von Hacke in diesem Buch (S. 243f.) ist überschrieben: Zur Politik der Sowjets in dem von ihnen beherrschten Teil Deutschlands merkt er an: Hacke erwähnt auch: "In Anbetracht der nicht mehr vorhandenen eigenen
Versammlungsmöglichkeiten stellten die sächsischen Kommunen bereitwillig Schulen und
andere Räumlichkeiten zur Verfügung." Die Eskalation auf beiden Seiten nahm ihren Fortgang. Die Verlautbarungen des
Westberliner Zeugen Jehovas-Kongresses von 1949, schreckten selbst solche SED-Funktionäre
wie Walter Ulbricht hoch. Der SED bescheinigt er: Als einen der tatsächlichen Verbotsgründe (abgesehen von den vorgeschobenen propagandistischen), nennt auch Hacke die Wahlverweigerungsideologie der Zeugen Jehovas. Zur Verurteilungspraxis der DDR-Justiz wird berichtet, dass allein in Sachsen im Jahre
1950 sieben Urteile mit dem Strafmaß lebenslänglich ausgesprochen wurden. Zitat bei
Hacke, um die besondere Rigorosität der sächsischen Justiz herauszustellen: Der Bericht von Hacke endet mit einem lediglich ½ Seite umfassenden Abschnitt der Zeit nach dem Mauerbau, was man lediglich als Stichwortreferierung ansehen kann. Haupttenor seiner 15-seitigen Ausführung ist demzufolge die Zeit vor 1950. Seine zitierten Ausführungen unterscheiden sie dabei wohltuend von der einer Gabriele Y. oder eines H.-H. D.. |