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Geschrieben von Drahbeck am 14. Oktober 2007 06:56:40: Als Antwort auf: Die "arme Kirchenmaus" geschrieben von Drahbeck am 10. September 2007 19:50:59: Interna der WTG gelangen nur selten an die Öffentlichkeit. Dem Vernehmen nach soll es ja in der katholischen Kirche einige Orden von "Bettelmönchen" geben. Irgendwie - eben durch Betteln - kommen die auch über "die Runden". Desweiteren vernimmt man gelegentlich von einigen "Bettelmönchen" der Zeugen Jehovas erstaunliches. Ihr offizielles "Bettelsalär" würde man kaum für eine großere PKW-Tankauffüllung ausreichen. Trotzdem haben einige von ihnen (nicht alle) es verstanden, über einen beachtlich zu nennenden relativen Wohlstand zu verfügen. Es geschehen wohl immer noch, mutmaßliche "Zeichen und Wunder" ... Dem Bereich der internen WTG-Dokumente ist auch das nachfolgende zuzuordnen, dass die CV in ihrer Ausgabe 219 (1987) einmal zitierte. Nun mag der Stand von 1987 nicht mit dem heutigen Stand mehr übereinstimmen. Gleichwohl sei dieses bemerkenswerte Zeitdokument nachstehend einmal zitiert: AUS DER SONDERPIONIER-GEBIETSZUTEILUNG Zufolge von Krankheit oder einigen anderen unvermeidlichen Umständen kommt es manchmal vor, daß ein Sonderpionier seine Quote von 150 Stunden oder das Mindestmaß von 140 Stunden pro Monat nicht erreicht. Deshalb kann er das reguläre Taschengeld nicht erhalten. Das hat für einige eine Härte mit sich gebracht. Um dafür einen Ausgleich zu schaffen, hat die Gesellschaft es so eingerichtet, daß diejenigen, die 125 Stunden im Monat berichten, ein Taschengeld anfordern können, dessen Höhe aber nicht die Hälfte der regulären Vergütung übersteigen darf. Diese Vorkehrung ist getroffen worden, um Sonderpionieren beizustehen, die aus irgendeinem verständlichen Grund während ein oder zwei Monaten im Jahr nicht die volle Zeit in den Dienst kommen können. Wenn jemand ohne einen guten Grund in zwei aufeinanderfolgenden Monaten nur 125 Stunden berichtet, kann er vom Sonderpionierdienst gestrichen werden. Bis auf weiteres sendet die Gesellschaft jedes Jahr im November allen Sonderpionieren eine Extrazahlung in Höhe von 15 % des jetzigen monatlichen Taschengeldes für die Monate, in denen der Sonderpionier mindestens 150 Stunden und 50 Nachbesuche berichtet hat. Wenn der Sonderpionier zum Beispiel in einem Jahr während acht Monaten je 150 Stunden und 50 Nachbesuche berichtet, wird er einen Bonus von 144.- DM (18.- DM pro Monat) erhalten. Diesen Zuschuß erhält der Pionier im November. Die Höhe des Betrages ergibt sich aus seinem Bericht für das vergangene Jahr. Voraussetzung ist natürlich, daß er noch Sonderpionier ist ... |