Re: Extertaler von der Wikipedia


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 03. April 2006 09:36:31:

Als Antwort auf: Re: Extertaler von der Wikipedia geschrieben von Drahbeck am 02. April 2006 16:20:09:

Herr Extertaler hängt sich im fraglichen Disput "ziemlich weit aus dem Fenster", wenn er in einem von ihm verfassten Votum in der Wikipedia (datiert vom 2. April 2006, 21.35) auch schreibt:

"Es kann ohne Belangung als Verleumder gesagt werden: Günter Pape ist zu Recht als Betrüger verurteilt worden. Seine Brüder waren Mitarbeiter der Staatssicherheit der DDR.Diese Menschen verdienen Geld, weil sie sich als Verläumder und Verdreher einer Kirche oder einem Geheimdienst verkaufen.!" (Schreibfehler Original Extertaler)

Dies schrieb er zu einem Zeitpunkt wo (auch er) bereits ausdrücklich auf die Stellungnahme des Günther Pape zu den Anschuldigungen hingewiesen wurde, die unter anderem in

Parsimony.8294

nachlesbar ist.

Auch für das "Stammbuch von Extertaler" ist in dem Wikipedia - Diskussionsbeitrag jetzt noch der früher bereits bekannte Hinweis lesbar (offenbar benötigen aber einige "Gedächtnisschwache" der Wiederholung):

„Die Beklagten (die Wachtturmgesellschaft und die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas, d. Verf.) werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 50 000,-- DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu zwei Monaten, zu unterlassen, über den Kläger (d.h. Günther Pape, d. Verf.) zu behaupten, dieser habe mit dem Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR zusammengearbeitet."
Die Beklagten hatten umfangreiche Kopien aus den Stasi-Aktenbeständen vorgelegt, mit denen sie die Stasi-Mitarbeit Günther Papes beweisen wollten. Keine Akte bewies oder ließ den Schluss zu, dass er mit der Stasi zusammengearbeitet hatte. Nach diesem Urteil konnten die Beklagten ihre diffamierenden Behauptungen nicht mehr straflos wiederholen oder verbreiten.
Der Artikel wirkte jedoch weiter. Nur allzu bereitwillig nehmen Zeugen Jehovas, wie z. B. Waldemar H. in seiner Dissertation von (2003, S.18, 230). Hans-Hermann D. (1999, S. 33) u.a. B.s „Kreuzzugs-Artikel" von 1999 als Tatsachenquelle und Beleg für ihre Behauptungen der angeblichen Stasi-Mitarbeit von Günther Pape. so das Landgericht Limbug!"


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