Günther Pape wehrt sich

Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 06. Juni 2004 13:04:07:

Als Antwort auf: B. zum Thema Pape geschrieben von Drahbeck am 04. Juli 2002 00:55:43:

Verleumdungskampagne der Zeugen Jehovas gegen Pape
Gelesen in:

http://web.archive.org/web/20041125103139/http://kids-lev.com/presse/241.htm
Ihnen geht es nicht um Wahrheit
Die Verleumdungskampagne von Zeugen Jehovas und Sympathisanten gegen Günther und Klaus-Dieter Pape geht ins 10. Jahr
„Wie ein Täter seine Stasi-Akte sperren lässt" lautet die Überschrift eines Artikel in der Tageszeitung „DIE WELT" vom 4. Juli 2002. Verfasser des Artikels ist Professor Dr. Dr. Gerhard B.
Schon im ersten Satz der Einleitung wiederholt B. eine Behauptung, die er selbst 1999 ohne Beweiskraft in der gleichen Zeitung aufgestellt hatte: „Anfang 1999 wurde bekannt, dass Günther Pape, einer der prominentesten Gegner der Zeugen Jehovas in der Bundesrepublik ... in (seinem) Kampf gegen die Glaubensgemeinschaft auch vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) unterstützt worden waren." Erneut ignoriert der Wissenschaftler nicht nur sachliche und belegbare Argumente der Kritiker, sondern schmückt seine Ausführungen mit unsachlicher Polemik und Falschdarstellungen aus.

Offensichtlich ist dies sein übliches Vorgehen, denn Prof. B. ist mit seinen „Forschungsmethoden" selbst unter seinen Kollegen mehr als umstritten. Dies macht u. a. ein „Offener Brief" in „Das Sonntagsblatt", Nr.15, vom 12. April 1996 unter der Überschrift: „Mein Fazit ist: Sie lügen!", deutlich. Hierin setzt sich der angesehene anglikanische Theologe und Politologe Paul Oestreicher mit den Publikationen B.s über die DDR und die Stasi auseinander und beschuldigt B. der Verleumdung ostdeutscher Christen. Oestreicher schreibt:
„Fünf dicke Bände liegen vor mir. Mein Fazit dieser (aber nicht nur dieser) Lektüre ist schlicht: Sie lügen. Was Sie dazu verleitet, weiß ich nicht. Doch werden es nicht nur Ihre ideologischen Scheuklappen sein. Dazu sind Sie zu klug. Oder doch nicht? ... In der einseitigen Selektion liegt der Grund, der das Ganze zur Lüge macht. Mit der gleichen Methode wäre es leicht, in fünf Bänden eine – nicht weniger verlogene - Heldengeschichte zu schreiben.... Gäbe es einen systematischen Anti-B., könnte man fast Seite für Seite Anti-Zitate aus den Akten graben. Der Wahrheitsfindung würde das aber auch nicht dienen."

Die Erfahrung, die Oestreicher bei der B´.-Lektüre machte, deckt sich mit der Erfahrung beim Lesen von B.s „Welt-Artikel", auch hier sind Verdrehung von Tatsachen und Verleumdungen zu finden. Hinzu kommt noch eine bewusste Falschdarstellung, indem er die Verurteilung der Wachtturmgesellschaft vor dem Limburger Landgericht vom 22. März 1996 (s.u.) verschwieg und den Eindruck erweckte, dass das Gericht den Verdacht bestätigt hätte, dass Günther Pape mit der Stasi zusammengearbeitet habe, was erwiesenermaßen eindeutig falsch ist. Denn in dem Urteil heißt es: „Die Beklagten (die Wachtturmgesellschaft und die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas, d. Verf.) werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 50 000,-- DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu zwei Monaten, zu unterlassen, über den Kläger (d.h. Günther Pape, d. Verf.) zu behaupten, dieser habe mit dem Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR zusammengearbeitet."

Die Beklagten hatten umfangreiche Kopien aus den Stasi-Aktenbeständen vorgelegt, mit denen sie die Stasi-Mitarbeit Günther Papes beweisen wollten. Keine Akte bewies oder ließ den Schluss zu, dass er mit der Stasi zusammengearbeitet hatte. Nach diesem Urteil konnten die Beklagten ihre diffamierenden Behauptungen nicht mehr straflos wiederholen oder verbreiten.

Der Artikel wirkte jedoch weiter. Nur allzu bereitwillig nehmen Zeugen Jehovas, wie z. B. Waldemar H. in seiner Dissertation von (2003, S.18, 230). Hans-Hermann D. (1999, S. 33) u.a. B.s „Kreuzzugs-Artikel" von 1999 als Tatsachenquelle und Beleg für ihre Behauptungen der angeblichen Stasi-Mitarbeit von Günther Pape.

Und B. legt nach. Anlässlich der „Heidelberger Kooperationstagung des Hannah Arendt- Institutes, und der Arbeitsstelle Kirchliche Zeitgeschichte der Theol. Fakultät der Uni Heidelberg" vom 3. – 5. 11. 2000, stellte B. laut Vorwort in der nachfolgenden Publikation „Repression und Selbstbehauptung" die falsche Behauptung auf, dass die „Zeitschrift Christliche Verantwortung" (Gera, DDR) bis 1996 existiert hätte. Er unterstellte damit, dass die Schrift „Aus christlicher Verantwortung" (Tübingen) 1993 bis 1996, ebenfalls ein Stasiorgan gewesen sei. In der letzten Nr. 254, I/93,S. 1, „CV CHRISTLICHE VERANTWORTUNG" aus Gera, ehem. DDR, wird den Lesern mitgeteilt: „ Die Herausgabe von CV wird mit dieser Ausgabe beendet." (Unterstreichung im Original).
Nach einem „Tagungsbericht" von Hesse und Roser (verbreitet im Internet), behauptet B.: „Unter der Aegide der Familie Pape erwuchs die ‚Christliche Verantwortung' zu einem zentralen Instrument der Stasi gegen die ZJ."

Auch diese öffentlichen Aussagen von B. sind bewusste Falschdarstellungen, die einzig zur Verleumdung dienen, aber nicht zur Wahrheitsfindung. Als Wissenschaftler diskreditiert er sich zum wiederholten Male. Die ungeheuerliche Lobrede auf Scientology vom September 2003 anlässlich der Einweihung des Scientology-Büros in Brüssel, die große Wellen in der Öffentlichkeit schlug, steht hier in logischer Folge. Fakt ist: weder Günther noch Klaus-Dieter Pape haben mit der durch die Stasi geförderte, in der DDR herausgegebenen Schrift „Christliche Verantwortung" etwas zu tun gehabt. Günther Pape bekam sie, wie andere Institute weltweit unregelmäßig zugesandt, hat aber in seiner Arbeit davon keinen Gebrauch gemacht. Die Behauptung B.s, dass diese CV-Schrift die „Grosskirchen" im Westen wesentlich gegen die ZJ beeinflusst hat, ist mindestens für die Katholische Kirche, kompletter Unsinn.

Wie lange verleumderische Artikel von B. noch bis heute nachwirken, zeigt sich daran, dass Ende März 2004 bislang unbekannte Täter in Heilbronn anonyme Verleumdungsschreiben verbreiteten, in denen versucht wurde eine Stasiverbindung von Klaus-Dieter Pape herzustellen. U. a. wurde der WELT-Artikel von 1999 verwendet, wenn auch von den Tätern am Computer nachbearbeitet. Klaus-Dieter Pape hat gegen diese Verleumdungsaktion am 29. März 2004 bei der Polizei Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn ermittelt derzeit noch.

WIE ALLES BEGANN...
1993: Günther Pape geht altersbedingt in den Ruhestand und daraus folgt die Auflösung des Kath. Infobüros über Jehovas Zeugen. Um Betroffenen weiterhin Hilfe zu leisten, planten der Diplomtheologe Klaus-Dieter Pape und Günther Pape einen Verein „Christliche Dienste" zu gründen und die Schriftenreihe „Aus christlicher Verantwortung" herauszugeben. Da der im Frühjahr 1993 in der ehem. DDR gegründete Verein „Christliche Verantwortung", mit dem weder Günther noch Klaus-Dieter Pape etwas zu tun hatten, seine Tätigkeit einstellte, trat der Bruder von Günther Pape, Dieter Pape, dem Verein „Christliche Dienste" bei.
1994: Einladung der „Konrad-Adenauer-Stiftung" zu einer Tagung über die Zeugen Jehova für „Pädagogen, Mitarbeiter in der Jugendarbeit, Kommunalpolitiker und andere Interessierte"
am 16. 04. 1994 in Rostock. Referenten: Günther Pape, Michael Sobania und Klaus-Dieter
Pape.

Am 11.04.1994 fordert per Fax der Rechtsanwalt und Zeuge Jehovas, Armin P..., im Namen der „Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas" Berlin und der „Wachtturm-Gesellschaft" Selters, die Adenauer Stiftung auf, die Tagung nicht durchzuführen und „bis spätestens 14. 04. 1994 dies in einer Erklärung" mitzuteilen.
Kopien dieses Schreibens wurden an Bundespräsident Dr. Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl als die Schirmherren der Stiftung versandt. Zur Begründung der Forderung führte der Anwalt u.a. an: dass die „eingeladenen Referenten zum Teil schon eng mit dem Staatssicherheitsdienst der DDR gegen die Zeugen Jehovas zusammengearbeitet hätten und sie sich bereits wiederholt äußerst aggressiv gegen die Zeugen Jehovas geäußert haben und von denen bekannt ist, daß sie diese Glaubensgemeinschaft zum wiederholten Male verunglimpft haben und dabei auch vor Falschdarstellungen, die keinerlei Wahrheitsgehalt haben, nicht zurückschrecken."

Der Anwalt moniert, dass die Stiftung die Tagung nicht in Abstimmung und unter Beteiligung der Zeugen durchgeführt wird und schließt daraus, „daß sie dazu dienen soll, eine religiöse Minderheit in unserem Lande zu diffamieren" und betont, daß „die Zeugen Jehovas als die am meisten verfolgte religiöse Gemeinschaft" auch vor Diktatoren nicht kapituliert haben. Mit dem Verlangen, die Tagung abzusetzen, wird gleichzeitig gedroht, der Stiftung mit rechtlichen Mitteln weitere Förderungsgelder untersagen zu lassen, wenn sie sich nicht religiös neutral verhalte. Trotz der weiteren Drohung, dass die Stiftung „ihren Ruf gefährden würde, wurde die Veranstaltung durchgeführt. Auf Wunsch von Günther Pape wurden Vertreter der Zeugen mit dem Hinweis eingeladen, dass hinreichend Gelegenheit bestehe, Unwahrheiten klarzustellen und Diffamierungen zurückzuweisen.

Da die Behauptung, „eng mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet" offensichtlich nur auf Günther Pape gezielt war, erhob er Klage gegen die Religionsgemeinschaft und die Wachtturm-Gesellschaft auf Unterlassung dieser Unwahrheit. Am 22. März 1996 wurde, wie schon eingangs erwähnt, dieser Klage entsprochen.

Am 26. Januar 1999 erschien in der Zeitung „DIE WELT" von Gerhard B. eine angebliche Rezension des 1998 erschienenen Buches von Klaus-Dieter Pape, „Die Angstmacher – Wer (ver)führt die Zeugen Jehovas?" Der aufreißerische Titel lautete: „Kreuzzug als Familienunternehmen. Bekehrung in der DDR: Wie die Papes über die Zeugen Jehovas aufklären." Dieser Artikel war, wie eingangs schon angedeutet, alles andere als eine Buchbesprechung. An keiner einzigen Stelle wurde inhaltlich auf das Buch eingegangen, das besprochen werden sollte. Nur ganz zum Schluss wurde von B. gemutmaßt, dass Argumente aus dem Buch die Verleihung der Körperschaftsrechte für die Zeugen Jehovas vor dem Bundesverfassungsgericht 1997 verhindert haben könnten. Da B. sich immer wieder öffentlich massiv, so auch gutachterlich, für die Zeugen Jehovas einsetzt, sind vermutlich in solchen Niederlagen seine Motive zu suchen, die ihn zu seinen verleumderischen Ausfällen Treiben.

Nach Erscheinen eines neuen Buches von Günther Pape, „Ich klage an", begann im Herbst 1999 mit Kopien des „B.-Welt-Artikel" vom 26. Januar 1999 eine Kampagne, die aus allen Gegenden Deutschlands den Weltbild-Verlag und zum Teil den St. Benno-Verlag mit Briefen und Artikelbeilagen überschwemmten.
Der Tenor war einheitlich. Kunden oder angebliche Besteller von Artikeln aus dem Weltbild-Verlagskatalog kündigten dem Verlag an, nichts mehr von ihm zu beziehen, weil er das Buch „Ich klage an" im Vertrieb hat. Ähnliches geschah im Benno-Verlag wegen der „Angstmacher". Einige der Schreiber ließen ihre „Empörung" erkennen, dass sie, die Zeugen Jehovas, verleumdet und falsch dargestellt würden. Andere, wie z.B. ein Absender unter seiner Anschrift, Selters am Steinfels, tat so, als sei er, die Zeugen gut kennend, äußerst empört über eine angebliche „üble Verleumdung dieser ehrlichen Christen" und den Verlag, weil dieser ein solch diffamierendes Machwerk publiziere. Die Absenderadresse war die der Wachtturm-Zentrale, der Schreiber also ein mitarbeitender aktiver Zeuge Jehovas.

DER VERSUCH ETWAS LICHT INS DUNKEL BRINGEN
Im Jahre 1994 stellte Günther Pape einen Antrag auf Akteneinsicht bei der damaligen „Gauck-Behörde". Fünf Jahre später erhielt er 1999 die Mitteilung der Behörde, dass er am 23. Juni 1999 die ihn betreffenden Stasiakten als Betroffener in Berlin einsehen. könne. Bei der Akteneinsicht bestätigte sich, dass in den Akten des „IM Wilhelm", d.h. seines Bruders Dieter Pape in Berlin, über ihn Aufzeichnungen zu finden waren. Dieter Pape hatte sich Ende 1996 gegenüber seinen Verwandten über seine Stasimitarbeit geoffenbart. Gleichzeitig stellte Günther Pape fest, dass über ihn selbst am 26. 11. 1959 ein eigener Akt „Marion" angelegt worden war, der im April 1961 geschlossen bzw. abgelegt wurde. In diesem Akt ging es um Gespräche eines von den Brüdern Dieter und Günther Pape gemeinsam geplanten Buchprojektes mit Vertretern des Staatssekretariates für Kirchenfragen. Dieses Projekt konnte aber wegen grundsätzlich unterschiedlichen Auffassungen nie verwirklicht werden. Die Akten zeigten nun, dass der damalige „angebliche" Vertreter des Staatssekretariats für Kirchenfragen ebenfalls ein Stasioffizier war. Aus diesen Akten wurden Günther Pape als Betroffenen wunschgemäss 110 Kopien gezogen.

Unter dem Datum 25. September 2001 erhielt Günther Pape von der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehem. DDR (BStU) die Mitteilung, dass nach nochmaliger Überprüfung seiner Unterlagen eine Umstufung vom Betroffenen zum Mitarbeiter vorgenommen werden müsse. Offensichtlich hatte B. einige Wochen zuvor am 28. August 2001 bei der BStU einen Forschungsantrag zu Günther Pape gestellt. Da Günther Pape aber mindestens bis zur Beendigung des Verfahrens als Betroffener galt, benötigte B. dazu sein Einverständnis, was Günther Pape aber ablehnte. Aufgrund dieses Benutzerantrages wurden die Akten von der BStU überprüft, und Günther Pape umgestuft, so dass B. nun ohne Einwilligung Günther Papes die Akten hätte auswerten können, da er nun als Mitarbeiter und nicht mehr als Betroffener behandelt wurde.

Im Dezember 2001 musste B. zur Kenntnis nehmen, dass er keine Akteneinsicht bekommen könne, solange der Rechtsstreit Pape./. BStU- Behörde nicht beendet ist. Denn gegen den Umstufungs-Bescheid legte Pape am 4.Oktober 2001 Widerspruch ein. Am 14. Mai 2002 lehnte die Behörde diesen Wiederspruch ab. Hierauf erhob Günther Pape am 11. 06. 2002 Klage gegen die Umstufung vom Betroffenen zum Mitarbeiter vor dem Verwaltungsgericht in Berlin.

Am 4. Juli 2002 erschien nun ein von Gerhard B. verfasster Artikel unter der unglaublichen Überschrift: „Wie ein Täter seine Akte sperren lässt" in der Zeitschrift „DIE WELT". Günther Papes Akten waren für B. gesperrt. Wie kommt B. zu seiner verleumderischen „Täterbehauptung"? André Gursky aus Halle, der ebenfalls einen Forschungsantrag gestellt hatte, bat Günther Pape als Betroffener um seine Einwilligung, die er unverzüglich bekam. André Gursky ist Historiker und Leiter der Gedenkstätte „Roter Ochse" Halle. Inzwischen sind Gurskys Forschungsergebnisse in der Reihe „Sachbeiträge Nr. 27 von der Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen in Sachsen-Anhalt veröffentlicht und somit für jeden zugänglich.

Den Artikel vom 4. Juli 2002 nahm Günther Pape Monate später zur Kenntnis, als ihn der Ortsverband der CDU aufforderte, zu der in diesem Artikel unterstellten Behauptung, dass er „IM Marion" gewesen sei, Stellung zu nehmen hätte, da dies den Ruf der Partei schädige. Aufgrund dieses Hinweises auf den Artikel stellte Günther Pape gegen Gerhard B. am 27. 02. 2003 Strafanzeige wegen übler Nachrede, falschen Behauptungen in den Medien und Verächtlichmachung seiner Person. Die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin, teilte mit, „eine strafrechtliche Verfolgung (war) bereits zu dem Zeitpunkt, in dem Sie Strafanzeige stellten, nicht mehr möglich." Presseinhaltsdelikte verjähren in Berlin nach 6 Monaten.

Am 11. 12. 2003 schlug der Vorsitzende der 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes Berlin, wie er schrieb, „nach eingehendem Aktenstudium" der Bundesbehörde vor, sich mit Günther Pape „gütig" zu einigen.
Am 29. März 2004 teilte der Anwalt der Behörde dem Verwaltungsgericht mit, dass sie nicht an der Einstufung vom 25.09.2001 als Mitarbeiter festhält und diesen Bescheid aufgehoben hat. Daraufhin entsprach Günther Pape der Bitte der Behörde und nahm seine Klage zurück.
Entsprechend wurde mit dem Gebührenbescheid verfahren und Günther Pape die unter Vorbehalt gezahlten Gebühren zurückerstattet. Mitarbeiter der Stasi müssen Gebühren bezahlen. Somit entfiel der Grund der Klage. Günther Pape sieht die Forderungen seines Widerspruches erfüllt. Er ist nach dem StUG weder Begünstigter noch Mitarbeiter der Stasi, sondern nach wie vor Betroffener. Sein Widerspruch mit Begründung wurde zum Akt „Marion" genommen.

Vom Verwaltungsgericht Berlin erhielt Günther Pape am 1. 4. 2004 eine Abschrift des BstU-behördlichen Anwaltsschreiben mit der Bitte, nach der nun erfolgten Erfüllung der Forderungen Günther Papes die Klage zurückzunehmen. Dieser Bitte kam er am 10. April 2004 nach. Am 15. April 2004 stellte daraufhin das Verwaltungsgericht das Verfahren ein.
Günther und Klaus-Dieter Pape, im Mai 2004

Ergänzend kann man unter anderem vergleichen:

http://web.archive.org/web/20071010155419/http://www.kids-lev.com/presse/132.html

Weinreich

Gursky

B....

Quer beet Nr. 3
Dort Eintrag vom 20. Juli 2003

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Detailkommentar

Hirch
 

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