|
Geschrieben von
Drahbeck am 06. Juni 2004 13:04:07: Als Antwort auf: B. zum Thema Pape geschrieben von Drahbeck am 04. Juli 2002 00:55:43: Verleumdungskampagne der Zeugen Jehovas gegen Pape http://web.archive.org/web/20041125103139/http://kids-lev.com/presse/241.htm Ihnen geht es nicht um Wahrheit Die Verleumdungskampagne von Zeugen Jehovas und Sympathisanten gegen Günther und Klaus-Dieter Pape geht ins 10. Jahr „Wie ein Täter seine Stasi-Akte sperren lässt" lautet die Überschrift eines Artikel in der Tageszeitung „DIE WELT" vom 4. Juli 2002. Verfasser des Artikels ist Professor Dr. Dr. Gerhard B. Schon im ersten Satz der Einleitung wiederholt B. eine Behauptung, die er selbst 1999 ohne Beweiskraft in der gleichen Zeitung aufgestellt hatte: „Anfang 1999 wurde bekannt, dass Günther Pape, einer der prominentesten Gegner der Zeugen Jehovas in der Bundesrepublik ... in (seinem) Kampf gegen die Glaubensgemeinschaft auch vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) unterstützt worden waren." Erneut ignoriert der Wissenschaftler nicht nur sachliche und belegbare Argumente der Kritiker, sondern schmückt seine Ausführungen mit unsachlicher Polemik und Falschdarstellungen aus. Offensichtlich ist dies sein übliches Vorgehen, denn Prof. B. ist mit
seinen „Forschungsmethoden" selbst unter seinen Kollegen mehr als
umstritten. Dies macht u. a. ein „Offener Brief" in „Das Sonntagsblatt",
Nr.15, vom 12. April 1996 unter der Überschrift: „Mein Fazit ist: Sie
lügen!", deutlich. Hierin setzt sich der angesehene anglikanische Theologe
und Politologe Paul Oestreicher mit den Publikationen B.s über die DDR und
die Stasi auseinander und beschuldigt B. der Verleumdung ostdeutscher
Christen. Oestreicher schreibt: Die Erfahrung, die Oestreicher bei der B´.-Lektüre machte, deckt sich mit der Erfahrung beim Lesen von B.s „Welt-Artikel", auch hier sind Verdrehung von Tatsachen und Verleumdungen zu finden. Hinzu kommt noch eine bewusste Falschdarstellung, indem er die Verurteilung der Wachtturmgesellschaft vor dem Limburger Landgericht vom 22. März 1996 (s.u.) verschwieg und den Eindruck erweckte, dass das Gericht den Verdacht bestätigt hätte, dass Günther Pape mit der Stasi zusammengearbeitet habe, was erwiesenermaßen eindeutig falsch ist. Denn in dem Urteil heißt es: „Die Beklagten (die Wachtturmgesellschaft und die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas, d. Verf.) werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 50 000,-- DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu zwei Monaten, zu unterlassen, über den Kläger (d.h. Günther Pape, d. Verf.) zu behaupten, dieser habe mit dem Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR zusammengearbeitet." Die Beklagten hatten umfangreiche Kopien aus den Stasi-Aktenbeständen vorgelegt, mit denen sie die Stasi-Mitarbeit Günther Papes beweisen wollten. Keine Akte bewies oder ließ den Schluss zu, dass er mit der Stasi zusammengearbeitet hatte. Nach diesem Urteil konnten die Beklagten ihre diffamierenden Behauptungen nicht mehr straflos wiederholen oder verbreiten. Der Artikel wirkte jedoch weiter. Nur allzu bereitwillig nehmen Zeugen Jehovas, wie z. B. Waldemar H. in seiner Dissertation von (2003, S.18, 230). Hans-Hermann D. (1999, S. 33) u.a. B.s „Kreuzzugs-Artikel" von 1999 als Tatsachenquelle und Beleg für ihre Behauptungen der angeblichen Stasi-Mitarbeit von Günther Pape. Und B. legt nach. Anlässlich der „Heidelberger Kooperationstagung des
Hannah Arendt- Institutes, und der Arbeitsstelle Kirchliche Zeitgeschichte
der Theol. Fakultät der Uni Heidelberg" vom 3. – 5. 11. 2000, stellte B.
laut Vorwort in der nachfolgenden Publikation „Repression und
Selbstbehauptung" die falsche Behauptung auf, dass die „Zeitschrift
Christliche Verantwortung" (Gera, DDR) bis 1996 existiert hätte. Er
unterstellte damit, dass die Schrift „Aus christlicher Verantwortung"
(Tübingen) 1993 bis 1996, ebenfalls ein Stasiorgan gewesen sei. In der
letzten Nr. 254, I/93,S. 1, „CV CHRISTLICHE VERANTWORTUNG" aus Gera, ehem.
DDR, wird den Lesern mitgeteilt: „ Die Herausgabe von CV wird mit dieser
Ausgabe beendet." (Unterstreichung im Original). Auch diese öffentlichen Aussagen von B. sind bewusste Falschdarstellungen, die einzig zur Verleumdung dienen, aber nicht zur Wahrheitsfindung. Als Wissenschaftler diskreditiert er sich zum wiederholten Male. Die ungeheuerliche Lobrede auf Scientology vom September 2003 anlässlich der Einweihung des Scientology-Büros in Brüssel, die große Wellen in der Öffentlichkeit schlug, steht hier in logischer Folge. Fakt ist: weder Günther noch Klaus-Dieter Pape haben mit der durch die Stasi geförderte, in der DDR herausgegebenen Schrift „Christliche Verantwortung" etwas zu tun gehabt. Günther Pape bekam sie, wie andere Institute weltweit unregelmäßig zugesandt, hat aber in seiner Arbeit davon keinen Gebrauch gemacht. Die Behauptung B.s, dass diese CV-Schrift die „Grosskirchen" im Westen wesentlich gegen die ZJ beeinflusst hat, ist mindestens für die Katholische Kirche, kompletter Unsinn. Wie lange verleumderische Artikel von B. noch bis heute nachwirken, zeigt sich daran, dass Ende März 2004 bislang unbekannte Täter in Heilbronn anonyme Verleumdungsschreiben verbreiteten, in denen versucht wurde eine Stasiverbindung von Klaus-Dieter Pape herzustellen. U. a. wurde der WELT-Artikel von 1999 verwendet, wenn auch von den Tätern am Computer nachbearbeitet. Klaus-Dieter Pape hat gegen diese Verleumdungsaktion am 29. März 2004 bei der Polizei Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn ermittelt derzeit noch. WIE ALLES BEGANN... Am 11.04.1994 fordert per Fax der Rechtsanwalt und Zeuge Jehovas, Armin
P..., im Namen der „Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas" Berlin und
der „Wachtturm-Gesellschaft" Selters, die Adenauer Stiftung auf, die
Tagung nicht durchzuführen und „bis spätestens 14. 04. 1994 dies in einer
Erklärung" mitzuteilen. Der Anwalt moniert, dass die Stiftung die Tagung nicht in Abstimmung und unter Beteiligung der Zeugen durchgeführt wird und schließt daraus, „daß sie dazu dienen soll, eine religiöse Minderheit in unserem Lande zu diffamieren" und betont, daß „die Zeugen Jehovas als die am meisten verfolgte religiöse Gemeinschaft" auch vor Diktatoren nicht kapituliert haben. Mit dem Verlangen, die Tagung abzusetzen, wird gleichzeitig gedroht, der Stiftung mit rechtlichen Mitteln weitere Förderungsgelder untersagen zu lassen, wenn sie sich nicht religiös neutral verhalte. Trotz der weiteren Drohung, dass die Stiftung „ihren Ruf gefährden würde, wurde die Veranstaltung durchgeführt. Auf Wunsch von Günther Pape wurden Vertreter der Zeugen mit dem Hinweis eingeladen, dass hinreichend Gelegenheit bestehe, Unwahrheiten klarzustellen und Diffamierungen zurückzuweisen. Da die Behauptung, „eng mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet" offensichtlich nur auf Günther Pape gezielt war, erhob er Klage gegen die Religionsgemeinschaft und die Wachtturm-Gesellschaft auf Unterlassung dieser Unwahrheit. Am 22. März 1996 wurde, wie schon eingangs erwähnt, dieser Klage entsprochen. Am 26. Januar 1999 erschien in der Zeitung „DIE WELT" von Gerhard B. eine angebliche Rezension des 1998 erschienenen Buches von Klaus-Dieter Pape, „Die Angstmacher – Wer (ver)führt die Zeugen Jehovas?" Der aufreißerische Titel lautete: „Kreuzzug als Familienunternehmen. Bekehrung in der DDR: Wie die Papes über die Zeugen Jehovas aufklären." Dieser Artikel war, wie eingangs schon angedeutet, alles andere als eine Buchbesprechung. An keiner einzigen Stelle wurde inhaltlich auf das Buch eingegangen, das besprochen werden sollte. Nur ganz zum Schluss wurde von B. gemutmaßt, dass Argumente aus dem Buch die Verleihung der Körperschaftsrechte für die Zeugen Jehovas vor dem Bundesverfassungsgericht 1997 verhindert haben könnten. Da B. sich immer wieder öffentlich massiv, so auch gutachterlich, für die Zeugen Jehovas einsetzt, sind vermutlich in solchen Niederlagen seine Motive zu suchen, die ihn zu seinen verleumderischen Ausfällen Treiben. Nach Erscheinen eines neuen Buches von Günther Pape, „Ich klage an",
begann im Herbst 1999 mit Kopien des „B.-Welt-Artikel" vom 26. Januar 1999
eine Kampagne, die aus allen Gegenden Deutschlands den Weltbild-Verlag und
zum Teil den St. Benno-Verlag mit Briefen und Artikelbeilagen
überschwemmten. DER VERSUCH ETWAS LICHT INS DUNKEL BRINGEN Unter dem Datum 25. September 2001 erhielt Günther Pape von der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehem. DDR (BStU) die Mitteilung, dass nach nochmaliger Überprüfung seiner Unterlagen eine Umstufung vom Betroffenen zum Mitarbeiter vorgenommen werden müsse. Offensichtlich hatte B. einige Wochen zuvor am 28. August 2001 bei der BStU einen Forschungsantrag zu Günther Pape gestellt. Da Günther Pape aber mindestens bis zur Beendigung des Verfahrens als Betroffener galt, benötigte B. dazu sein Einverständnis, was Günther Pape aber ablehnte. Aufgrund dieses Benutzerantrages wurden die Akten von der BStU überprüft, und Günther Pape umgestuft, so dass B. nun ohne Einwilligung Günther Papes die Akten hätte auswerten können, da er nun als Mitarbeiter und nicht mehr als Betroffener behandelt wurde. Im Dezember 2001 musste B. zur Kenntnis nehmen, dass er keine Akteneinsicht bekommen könne, solange der Rechtsstreit Pape./. BStU- Behörde nicht beendet ist. Denn gegen den Umstufungs-Bescheid legte Pape am 4.Oktober 2001 Widerspruch ein. Am 14. Mai 2002 lehnte die Behörde diesen Wiederspruch ab. Hierauf erhob Günther Pape am 11. 06. 2002 Klage gegen die Umstufung vom Betroffenen zum Mitarbeiter vor dem Verwaltungsgericht in Berlin. Am 4. Juli 2002 erschien nun ein von Gerhard B. verfasster Artikel unter der unglaublichen Überschrift: „Wie ein Täter seine Akte sperren lässt" in der Zeitschrift „DIE WELT". Günther Papes Akten waren für B. gesperrt. Wie kommt B. zu seiner verleumderischen „Täterbehauptung"? André Gursky aus Halle, der ebenfalls einen Forschungsantrag gestellt hatte, bat Günther Pape als Betroffener um seine Einwilligung, die er unverzüglich bekam. André Gursky ist Historiker und Leiter der Gedenkstätte „Roter Ochse" Halle. Inzwischen sind Gurskys Forschungsergebnisse in der Reihe „Sachbeiträge Nr. 27 von der Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen in Sachsen-Anhalt veröffentlicht und somit für jeden zugänglich. Den Artikel vom 4. Juli 2002 nahm Günther Pape Monate später zur Kenntnis, als ihn der Ortsverband der CDU aufforderte, zu der in diesem Artikel unterstellten Behauptung, dass er „IM Marion" gewesen sei, Stellung zu nehmen hätte, da dies den Ruf der Partei schädige. Aufgrund dieses Hinweises auf den Artikel stellte Günther Pape gegen Gerhard B. am 27. 02. 2003 Strafanzeige wegen übler Nachrede, falschen Behauptungen in den Medien und Verächtlichmachung seiner Person. Die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin, teilte mit, „eine strafrechtliche Verfolgung (war) bereits zu dem Zeitpunkt, in dem Sie Strafanzeige stellten, nicht mehr möglich." Presseinhaltsdelikte verjähren in Berlin nach 6 Monaten. Am 11. 12. 2003 schlug der Vorsitzende der 1. Kammer des
Verwaltungsgerichtes Berlin, wie er schrieb, „nach eingehendem
Aktenstudium" der Bundesbehörde vor, sich mit Günther Pape „gütig" zu
einigen. Vom Verwaltungsgericht Berlin erhielt Günther Pape am 1. 4. 2004 eine
Abschrift des BstU-behördlichen Anwaltsschreiben mit der Bitte, nach der
nun erfolgten Erfüllung der Forderungen Günther Papes die Klage
zurückzunehmen. Dieser Bitte kam er am 10. April 2004 nach. Am 15. April
2004 stellte daraufhin das Verwaltungsgericht das Verfahren ein. Ergänzend kann man unter anderem vergleichen: http://web.archive.org/web/20071010155419/http://www.kids-lev.com/presse/132.html Quer beet Nr. 3 |