Was der CV „Buschfunk" alles so vermeldet


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 30. Juni 2005 06:40:49:

Entnommen aus der CV 197

Schon vor einiger Zeit wurde bekannt, daß der ZJ Alfred Hegenbart in Wunsiedel, in der Landespolizeidirektion Bayreuth, auch Polizist ist Auf Beschwerden aus der Bevölkerung verbot ihm das Innenministerium, die Ausübung des ZJ-Hausdienstes, gestattete ihm aber den ZJ-Straßendienst.
Er versuchte, über seinen Anwalt Karl von Raser unter Berufung auf das BRD-Grundgesetz auch ein Recht auf Haus-zu-Hausdienst als ZJ und Polizist durchzusetzen, das wurde jedoch-kostenpflichtig abgewiesen.

(Zum Fall Hegenbart hatte die CV 41 schon berichtet. Dortiges Zitat:
"1968 entschied das Bundesverwaltungsgericht in der BRD, daß Bruder Alfred Hegenbart, Wunsiedel, Landespolizeidirektion Bayreuth, als "Polizeivollzugsbeamter" auch Angehöriger und Verkündiger der Zeugen Jehovas sein könne. Bruder Hegenbart hatte seinen Fall im Einvernehmen mit dem Zweigbüro in Wiesbaden bis vor die höchste Instanz gebracht. (B Verw. G II C 101.64).

Aus ZJ-Kreisen in Hamburg wurde bekannt, daß die WT-Organisation mit der Zolldienststelle in Hamburg zusammenarbeitet und von dort benachrichtigt werde, wieviel Besatzung und welcher Nationalität sich auf einlaufenden Schiffen. befindet, um dann über die Kapitäne der Schiffe entsprechendes WT-Material zu verteilen.

Wie aus dem Bethel Wiesbaden bekannt wurde, ließ der WTG-Zweigdiener einen ehem. Bezirksdienergehilfen Gottfried M., Hamburg, mit Polizeigewalt aus dem Bethel, "Gotteshaus" entfernen, weil er nicht eher gehen wollte, bevor er den bekannten Bezirksdiener Fritz Adler gesprochen hatte, was ihm verweigert wurde. Das hatte im Bethel ein Geschrei verursacht, so daß die Frauen auf den Fluren zusammenliefen.
Zum Fall Fritz Adler kann man auch vergleichen:


Parsimony.94


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