Re: Kaiser/Rausch


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 07. Juni 2005 07:48:12:

Als Antwort auf: Re: Leben in Bethel-Selters geschrieben von Raimund am 07. Juni 2005 07:09:18:

Auf ihre Auslassungen sonderlich einzugehen, erscheint mir überflüssig. Es gehört zu den Grundsätzen der Demokratie unterschiedlicher Meinung sein zu können.
Hier liegt ein wohl klassischer Fall der Bestätigung dessen vor.

Ich möchte eigentlich nur auf den von Ihnen mit erwähnten Korrekturzettel "Errata" überschrieben, zu Kaiser/Rausch zu sprechen kommen. Der war der ersten Auflage 1996 beigefügt.
Nicht aber mehr der zweiten überarbeiteten und erweiterten Auflage 1997.
Die zweite Auflage zeichnet sich besonders durch den neu eingefügten Abschnitt "Mehr Licht auf den Zivildienst" aus. Dazu kann man auch vergleichen:
Zivildienst
Auch die im Heyne-Verlag 1998 noch erschienene Taschenbuchausgabe basiert auf der zweiten Auflage - ohne Korrekturzettel.

Nun zum Korrekturzettel der ersten Auflage:
Der endet mit dem Satz: "Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland nimmt naturgemäß eine andere Bewertung der dargestellten Glaubenslehren und der Glaubenspraxis vor als wir".

In der Substanz hingegen sah der Verlag (respektive Autoren) sich nur zur Rücknahme ungenauer Angaben zur Finanzierung der WTG-Tätigkeit genötigt. Kaiser/Rausch hatten auch nicht die ab September 1991 bestehende WTG-Praxis ausreichend berücksichtigt, dass es ab diesem Zeitpunkt keine festen Preisangaben in der WTG-Literatur mehr gibt.
Dazu muss der Verlag einräumen "Wir halten daher unsere (dem entgegenstehende) Behauptungen nicht mehr aufrecht".

Ein weiterer Punkt betraf die ungenaue Formulierung bezüglich eines Austrittes von den Zeugen Jehovas. Auch da hatten Kaiser/Rausch (beide selbst nie ZJ gewesen) zu kategorisch formuliert und mussten auch diesbezüglich einen "Zahn zurückdrehen".

Zu kategorisch war auch ihre Aussage, ob den der Zeugen Jehovas übliche Predigtdienst ein "Muss" im juristischen Sinne sei. Und ob es da wirklich "Pflichtquoten" gäbe. Auch bei dieser ihrer Aussage, mussten sie zurückstecken.

Wie gesagt, die zweite Auflage firmiert dann als "überarbeitet". Vergleicht man die Unterschiede zwischen beiden Auflagen, so sind sie doch eher wohl marginal zu bezeichnen.


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