Re: Im Zeitspiegel
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 03. Mai 2008 08:08 (überarbeitet 9/2012)
Die Quintessenz der Ausführungen von Dolph:

Ein Zeuge Jehovas mit dem Status bei diesen als „Sonderpionier", wird von den zuständigen Behörden zur Ableistung des Ersatzdienstes aufgefordert, welcher für anerkannte Wehrdienstverweigerer vorgesehen ist.

„Seinen Lebensunterhalt bestritt der Zweiundzwanzigjährige von einem Unterhaltsbeitrag der Gemeinschaft und von der Gastfreundschaft seiner Glaubensbrüder."

Selbiger sollte in einer Heil- und Pflegeanstalt absolviert werden; es erfolgte jedoch kein Dienstantritt zum vorgesehenen Termin.

„ Er glaubte, seine Arbeit für die Glaubensgemeinschaft nicht unterbrechen zu können."

Unter Berufung auf einen früheren Fall, welcher vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgetragen wurde, wird in der anschließenden gerichtlichen Bewertung erneut festgestellt..

Die geschilderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, entsprächen keinesfalls denen, welche etwa ein evangelischer oder katholischer Geistlicher hat. Insoweit seien letzteren gewährte Sonderrechte, so auf die Zeugen Jehovas nicht übertragbar. Auch nicht im Falle eines Sonderpioniers.

„Fehlt es der Gemeinschaft nach Ansicht der Richter, an einem von den „Geistlichen" sauber getrennten „Laienstand". Ohne Laienstand aber, so folgert das Gericht, könne es - sozusagen per definitionem - auch keine „Geistlichen" geben." Damit ist ein Anspruchsdenken der Zeugen Jehovas, in der Sache erneut zurückgewiesen worden.

Das fange schon damit an, dass den Zeugen Jehovas „eine fundierte wissenschaftliche Ausbildung" fehle.

Dolph kann es sich allerdings nicht versagen, diese und ähnliche Gerichtsentscheidungen mit dem Satz zu kommentieren:

„Unter allen vom Gesetz verwendeten Worten, das zeigt sich, hat das Wort „Amt" bei Gericht den tiefsten Eindruck hinterlassen."

Über mehrere Gerichtsnstanzen bestätigt, erfolgt eine Verurteilung zu drei Monaten Gefängnis ohne Bewährung.

Zur weiter von Dolph geübten Kritik gehört auch der Satz:

„Ersatzdienst als billiges Arbeitskräftebeschaffungsprogramm zur Erledigung von Tätigkeiten, die wegen des geringen hierfür am Arbeitsmarkt gebotenen Bezahlung, keine Abnehmer mehr finden."

Allerdings - es gab noch mehr ähnlich gelagerte Fälle -, war nun im Jahre 1968 der Umstand eingetreten, dass in der gerichtlichen Bewertung, die mehrfache Bestrafung für den gleichen Tatbestand, nunmehr als Verfassungswidrig anerkannt wurde. Dies war als die Zeugen Jehovas Prozesse etwa im Jahre 1962 begannen, so noch nicht der Fall. Damals war Credo. Sollte es mehrfache Strafaussprüche in derselben Sache geben, wäre man erst dann zum Stoppen jener Spirale bereit, würde die Gesamtheit der verhängten Strafen, sich an die magische Zahl von 18 Monaten annähern. Bis es allerdings soweit war, konnten schon mal mehrere Verurteilungen derselben Personen absolviert werden, was denn ja auch die verhängte Erststrafe von drei Monaten, in diesem Fall belegt.
 

Werner Dolph in der Wochenzeitung "Die Zeit" Ausgabe vom 3. 5. 1968.

http://www.zeit.de/1968/18/die-verfolgung-der-zeugen-jehovas

http://www.zeit.de/1968/18/die-verfolgung-der-zeugen-jehovas/seite-2

http://www.zeit.de/1968/18/die-verfolgung-der-zeugen-jehovas/seite-3

Detail aus einer Radiosendung, Anfang 1967, zum Thema Ersatzdienst

´Siehe auch:

Mysnip.10657

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