Johannes Neumann in Ludwigsburg

Zu den verschiedenen Stationen des KdöR-Anspruch-Streites der Zeugen Jehovas gehörte auch, dass dieser Fall (unter anderem) vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kam. Letzteres fällte zwar ein Urteil, aber nicht dergestalt, dass man sagen konnte. Nun ist der Fall endgültig abgeschlossen. Es gab noch eine Rückverweisung an das Berliner Oberwaltungsgericht. Die diesbezügliche Sachlage kann als bekannt vorausgesetzt werden.

Wenige Tage vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes, führten Jehovas Zeugen im Staatsarchiv Ludwigsburg eine ihrer "Standhaft"-Veranstaltungen durch. Über mehre Tage (respektive Veranstaltungen) aufgesplittet.

Unter der Leitung des Journalisten Stefan Z ... vom "Schwäbischen Tagblatt" fand am 17. 12. 2000 eine Podiumsdiskussion statt. Neben dem Herrn Robert Schmidt, später noch bekannt geworden durch seine auch in Buchform vorliegende Dissertation "Religiöse Sebstbehauptung und staatliche Repression" (2003 erschienen. Siehe dazu: Diplomarbeiten). Neben ihm ragte besonders, ja geradezu herausragend, der 1995 emeritierte Soziologe Prof. Dr. Johannes Neumann, mit seinen diesbezüglichen Statements in dieser Podiumsrunde hervor. Neumann, von Hause aus katholischer Theologe, hat viele Jahre an der Universität Tübingen, Kirchenrecht gelehrt. Bis zu seinem 1977 erfolgten Bruch mit der katholischen Kirche.

Neumann, hatte im Gegensatz zu dem gleichfalls vormals katholischen Hubertus Mynarek, nicht den in der Nachbetrachtung kardinalen Fehler gemacht, auf eine österreichische Universität umzusiedeln.

Man vergleiche dazu: Mynarek

Beide. Neumann und Mynarek, scheiterten an der katholischen Kirche. Jedoch für Mynarek hatte dieses Scheitern existenzbedrohende Folgen. Nicht so für Neumann. Nunmehr als Soziologe konnte er seine Tätigkeit an der Universität Tübingen erfolgreich fortsetzen. Sich selbst, dass heisst seine heutige Position, bezeichnet Neumann als die eines Agnostikers.

Ich gehe durchaus nicht in allem mit Neumann konform. Immerhin ist er schon mit einem Beitrag in dem Band I des von B. mit herausgegebenen Opus "Die neuen Inquisitoren" vertreten. Sein dortiger Beitrag hat die Überschrift "Wenn Juristen 'Schutzengel' spielen, ist die Religionsfreiheit in Gefahr". Verstehe ich diese Ausführungen richtig, hat er wesentliche Vorbehalte gegen das System institutionalisierter "Sektenbeauftragten" der Großkirchen. Das passt sich dann ein in das von Mit-Herausgeber B. gewünschte Zerrbild der "Inqisitoren".

Immerhin würde ich Neumann zu seiner Aussage auf S. 237 zustimmen, wenn er da äußert:

"Daher ist zu fragen, wieso ausgerechnet an einige neuere Bewegungen strengere Maßstäbe angelegt werden sollen als an die etablierten Kirchen oder religiösen Organisationen."

Anerkennswert auch sein Satz (S. 243):

"Grundsätzlich ist die Zuerkennung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ein höchst problematisches Relikt aus der Zeit des Staatskirchentums."

Seine Ausführungen bei B. läßt er mit den Worten asusklingen, und auch da noch würde ich zustimmen:

"Die Gefährdung der Religionsfreiheit - wie auch der anderen Grundrechte - geht nicht zuerst von den 'neuen' Seelenfängern aus, sondern von einem den Kirchen und ihren Interessen willfährigen Staat ..."

Zu Neumann noch die weitere Anmerkung.

Als Herr B. sein umstrittenes Heft, der von ihm (auch) redigierten Zeitschrift "Religion Staat Gesellschaft" zum Thema Scientology (Heft 2/2003) herausgeben wollte: und sein Verlag dazu nur ein Wort sagte: Nein. Da war es wiederum Neumann der half, "die Kuh vom Eis zu bekommen". Man einigte sich darauf: Anstelle von B. wird in diesem Heft Neumann das einleitende Editorial schreiben. Insofern mag letztere Aspekt schon eine gewisse Zwiespältigkeit verdeutlichen, was mein Urteil zu Neumann anbelangt.

Das Neumann nun auch vor den Zeugen Jehovas in Ludwigsburg referierte, bedeutet nun nicht, dass er damit seine Meinung "aufgegeben" hätte. Das er dort sprach, darf man vielleicht auch als wesentlichen Faktor dem Umstand zuschreiben. Das sowohl Stefan Z ... als auch Robert Schmidt, zeitweilig zu seinen Schülern gehörten.

Genug der Vorrede. Laut Transkription der Ausführungen von Neumann erklärte dieser in der eingangs genannten Podiumsveranstaltung, und nun bleibt es dem mündigen Leser selbst überlassen, das Gesagte für sich zu werten.

Auf das vom Gesprächsleiter Z ... gelieferte Stichwort, dass der auch bei B. vertretene Autor Martin Kriele inflationär mit der Vokabel "faschistisch" umwerfe äußert Neumann dann:

Also ich habe immer Bauchweh, wenn das Wort faschistisch so leicht von der Zunge geht. Es gibt natürlich viele Dinge, die mit dem Faschismus zu tun haben, irgendwie. Irgendwie.

Aber das man dann gleich eine Verbindungslinie herstellt, sozusagen, halte ich für höchst problematisch.

Auch bei Kriele. Bei Kriele kommt natürlich noch etwas anderes hinzu. Kriele ist ja jemand, der ungemein staatskirchenfreundlich ist. Also ich habe mit ihm, ich war ganz sprachlos, wie ich von ihm oder über ihn, von Herrn B. eine Einladung bekam, dort mitzuarbeiten. Wir sind eigentlich wie Hund und Katz gewesen, weil er eine sehr viel andere Position verficht, als ich und zwar aus einem antiaufklärerischen Impetus heraus.

Also er ist für eine geordnete und richtige Gesellschaft, aber er steht nun sozusagen in diesem Dilemma, dass er auf der einen Seite überzeugter Demokrat und rechtsstaatlich urteilender Jurist ist, und auf der anderen Seite, sieht er die Gefährdungen und Gefahren der modernen Gesellschaft, und sieht gleichzeitig, dass diese moderne Gesellschaft nun wiederum schlägt gegen solche, die nicht in den modernen Denkströmungen und damit auch gegen ihn, sozusagen sich richten. Und von daher hat Kriele dann genauso auch der andere der noch mitgemacht hat, der Philosoph Scheuch, nicht der Scheuch aus Köln, der nicht, sondern der , ah wie heisst er denn, der berühmte Philosoph . Hier steht doch was: Lübbe!

Lübbe ja auch einer der großen Protagonisten der Gegenaufklärung sozusagen.

Und von daher sehen sie nun, dass die moderne Gesellschaft am Beginn des 21. Jahrhunderts, sehr viel komplizierter ist, als das sie sich auf eine gute und auf eine faschistische Gesellschaft reduzieren läßt. Denn die moderne Gesellschaft in ihrer hohen Komplexität, ist ja auch nicht mehr sozusagen zuzuordnen: Sekte oder Nichtsekte. Oder Kirche oder Religion, sondern die Dinge sind ja, wie ich angedeutet habe, sehr fließend. Das sie heute als Zeugen Jehovas wenigen Verfolgungen, oder weniger Verfolgungen ausgesetzt sind; wohl Diskriminierung, aber keine Verfolgung, liegt ja auch daran, dass im Grunde es in der Alltagswirklichkeit unserer Gesellschaft, völlig irrelevant ist, was sie für eine Religion haben. Es kräht im Grunde kein Hahn danach, und selbst wenn auf Religion großer Wert gelegt wird, dann wird gesagt: Ja deshalb brauchen wir den Religionsunterricht, deshalb brauchen wir Gebet in der Schule, denn zuhause kommen wir ja nicht zum beten.

Also diese Dinge des Religiösen Alltagsleben , die sind im Grunde abgedrängt, aus der Öffentlichkeit. Im Kaufhaus dudeln jetzt alle möglichen Weihnachtslieder, aber das hat ja mit religiösen Symbolen, im Grunde überhaupt nichts mehr zu tun. Und von daher hat sich die gesamte gesellschaftliche Struktur und damit auch die Position der einzelnen religiösen Gruppierungen völlig geändert. Und wie Herr Schmidt gesagt hat, die Zahl der kleinen Religionsgesellschaften, ist im Grunde so klein, dass sie vom rein rationalen Kalkül zu vernachlässigen sind. Aber weil diese kleinen religiösen Gruppen dann, eben weil sie einen Standort vermitteln, eine Gefährlichkeit haben, für die dominierenden Religionen, sind sie das Objekt, das man, vor dem man jetzt warnen muss, anstatt das man warnt vor dem Götzen Mammon und des Kaufrausch und der Entfremdung der Menschen von sich selbst durch den Konsum. Das ist nicht packbar, vor allen Dingen ist es gefährlich, da hängen wieder Kirchensteuern, Gelder und Subventionen und alles möglich dran. Aber sich hier sozusagen bestimmte kleine Gruppen herauszupicken als Buhmänner, das legt sich nahe. ...

Und jetzt nachdem sie mir schon das Wort gegeben haben, kriegen Sie mich so schnell nicht wieder still. ...

An einem Problem, das übermorgen wieder die Tageszeitungen beherrschen wird, sind sie teilweise selber schuld. Nämlich die Frage Körperschaft des öffentlichen Rechts für die Zeugen Jehovas. Ich hatte bis in die 90er Jahre immer die Zeugen Jehovas, als jene religiöse Gruppe vorgestellt, die aus sich heraus, so souverän und stark ist, dass sie auf diesen staatlichen Firlefanz, diese staatliche Begutachtung sozusagen verzichten konnte. Und dann hat sie der gute Herr de Maiziere in bester Absicht, er wollte nämlich Buße tun, gewissermaßen für das Unrecht der DDR, und hat den Zeugen Jehovas damals 1990, den Status einer anerkannten Religionsgesellschaft verliehen. So etwas gibt es in Deutschland, in unserer Verfassung nicht, so etwas gab es erst nach der DDR, in der neuen DDR sozusagen, in dieser kurzlebigen 1-Jahres-DDR. Und davon nun gewissermaßen gefangen genommen, haben die Zeugen Jehovas gesagt: Jetzt möchten wir das auch werden. Körperschaft des öffentlichen Rechts, denn das ist natürlich, attraktiv.

Auch wenn sie nicht gleich Kirchensteuern erheben, was sie dann könnten, aber sie haben dann sehr viele, es ist am Anfang schon gesagt worden von Herrn Schmidt, eine ganze Reihe von Privilegien, die sie in Anspruch nehmen können, über "einfache" (in Anführungsstrichelchen) Religionsgemeinschaften. Und das Bundesverwaltunggericht hat ja nun genau die Dinge über die wir geredet haben, in seinem Urteil von 1997 aufgeführt, die es den Zeugen Jehovas vorwirft, von dem man jetzt gespannt sein kann, wie das Bundesverfassungsgericht darüber denkt. Das Bundesverwaltungsgericht hat gesagt, diese Verleihung des Körperschaftscharakters, an eine Religionsgemeinschaft setzt voraus, dass diese Gemeinschaft dauerhaft mit dem Staat zusammenarbeitet. Jetzt bitt ich sie: Wo in aller Welt, steht das in irgendeinem Nebensatz, in unserer Verfassung. Es steht noch nicht einmal in einem Komma. Davon ist nirgends die Rede, sondern Religionsfreiheit heisst: Religion kann ihre eigenen Angelegenheiten selber gestalten.

Und wenn die Kirchen irgend etwas durchsetzen wollen, dann haben sie gesagt: Das sind unsere eigenen Angelegenheiten, nach Artikel 137 Abs. 5 und 7 der Weimarer Reichsverfassung wie sie ins Grundgesetz übernommen wurde, bei den Zeugen Jehovas wird gesagt: Moment, die Kindererziehung, die ist rigide sagt das Bundesverwaltungsgericht, und deshalb, fehlt es, aufgrund dieser rigiden Erziehungsmethoden, und ihrer autoritären inneren Struktur, die sie haben sollen, vielleicht haben. Jedenfalls; das Bundesverwaltungsgericht stellt das fest, glaubt das feststellen zu können, kann eine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Meinung des Bundesverwaltungsgerichts nicht erfolgen.

Ich finde, hier haben wir im Grunde diese Tradition, dass Religionen ist ja schon ganz gut, Religionen kann man noch tolerieren, aber sie muss so sein, wie man sie haben will. Und in dem Augenblick, wo sie etwas anderes tradiert, ist sie suspekt, gefährlich. Das teilen sie etwa genauso mit der Vereinigungskirche. Vereinigungskirche, diesem merkwüdigen Gemisch aus fernöstlichen Glaubens, zusammen mit überholtem Antikommunimus und so weiter, ist genauso eine Sache, womit der europäisch denkende Mensch nichts anfangen kann, und genauso mit dem Islam.

Wer von uns das Wort Islam in den Mund nimmt, der assoziiert sofort, heiligen Krieg und alles mögliche, als wenn der ganze Islam nur aus heiligem Krieg und heiligen Kriegern besteht. Sondern der Islam hat ja auch eine sehr humane, sehr humanistisch gebildete, sehr menschliche Tradition. Und wir in Europa wüssten, meine Damen und Herren, von den alten griechischen Philosophen nichts, wenn es nicht den Umweg gegeben hätte über den Islam die jüdischen Philosophen und dann schließlich zur christlichen Philosophie. Denn die alten christlichen Väter haben ja alles getan, um diese Schriften praktisch zu vernichten, und sie waren nur denjenigen zugänglich, die alte Sprachen beherrschten. Also, der Islam, um das nur zu sagen, ist uns genauso fremd und deshalb hat er ja genau diegleichen Schwierigkeiten, wie sie, weil der Islam sich nicht organisiert, in Körperschaftsform. Das ist für sie, der Gedanke einer Körperschaft, einer in abendländischer Tradition stehenden Gemeinschaft, können sie damit umgehen.

Aber der Islam kann mit diesem Körperschaftsdenken europäisch-abendländisch-lateinischer Art, fast nichts anfangen, und deshalb fällt er auch bei uns auch bei den Gerichten, zum großen Teil immer unter dem Tisch, oder es kommen ganz merkwürdige Urteile zustande, die einerseits ihnen, den Charakter einer Körperschaft zusprechen, die Religionsunterricht geben kann, andererseits aber den Körperschaftscharakter im Sinne der Verfassung abspricht, also auch da macht unsere Juristerei einen Eiertanz, weil sie einfach nicht mit diesen verschiedenen Denktraditionen, nicht umgehen kann.

Und ich glaube auch, dass ist ein Zeichen, dass wir auch jetzt im 21. Jahrhundert, eben an einer Schwelle stehen, zu neuen Dimensionen, und mit denen müssen wir uns im 21. Jahrhundert auseinandersetzen. ...

In einer anderen Republik würden wir nicht leben (bei Zuerkennung des KdöR-Status für die Zeugen Jehovas). Aber wir würden ein Run auslösen, eine Flut von Prozessen, weil alle religiösen und weltanschaulichen Gruppierungen, die irgend etwas auf sich halten, nun in diese "Bundesliga" auch aufgenommen werden möchten, und vor allem Dingen der Status der Körperschaften des öffentlichen Rechts, für die großen Kirchen, aber es sind ja nicht nur die großen Kirchen, es sind ja zum Teil ganz kleine, Kleinstreligiönchen die diesen Status irgendwann bekommen haben. Die würden dann in einem Status, deren Status würde zementiert werden. Während ich heute immer noch denken kann, vielleicht stirbt die eine oder andere dieser Körperschaften des öffentlichen Rechtes irgendwann mal aus, aufgrund von Alter. Wenn die Zeugen Jehovas jetzt, da hineinkommen in diesen Status, was ich ihnen auf der einen Seite als Institution gönne, dann ist aber dieser Status Körperschaft des öffentlichen Rechts, zumindest für die nächsten fünfzig Jahre in unserer Republik nicht mehr wegzudiskutieren. Das heißt dann: Dieser Status ist dann für alle religiösen und weltanschaulichen Gruppierungen festgeschrieben und es ist dann zu befürchten, dass natürlich, immer mehr Gruppierungen es durchsetzen, diesen Status auch zu bekommen, und wir dann ein weites Feld von Körperschaften des öffentlichen Rechts im religiösen Bereich haben, und dann wird der Körperschaftscharakter tatsächlich so etwas wie eine "Gütesiegel" wird.

Und das würde ich für verhängnisvoll halten, das würde ich auch für eine Verletzung des Artikel 4 der Religionsfreiheit ansehen, wenn es sozusagen eine Staatskirche nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts haben wir praktisch zweierlei Qualitäten, bei den religiösen Gruppen. Die Körperschaften des öffentlichen Rechts, das ist wirklich die "Bundesliga", und dann kommen die anderen, die irgendwo, so unten spielen.

Das ist ganz eindeutig gegen meine Auffassung, wie ich sie vom Grundgesetz habe, und wie ich sie die ganzen Jahrzehnte über vertreten habe, sondern hier sind Religionen quasi Religionen, zunächst einmal unabhängig von ihrem staatsrechtlichen Charakter gleich zu werten.

Das würde dann wahrscheinlich, um eine Dimension verschärft werden, dass wir tatsächlich "diese" und "jene" haben. Und auf der anderen Seite: Wenn am Dienstag, der Körperschaftscharakter öffentlichen Rechts den Zeugen Jehovas nicht zugesprochen wird, dann möchte ich die Behauptung wagen, ohne Prophet zu sein, dass in die zweite Hälfte des 21. Jahrhunderts, die Kirchen nicht mehr mit dem Körperschaftscharakter werden hineingehen können. Sondern, der wird dann unterlaufen und unterspült werden. Also insofern ist dieser Dienstag, mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, von einer großen Tragweite, so oder so. ...

Es ist lediglich meiner Meinung nach eine Frage der Zeit, die Frage der Globalisierung, dieser vielen, dieses Fetischs den wir ja heute haben, der aber gleichwohl im wirtschaftlichen Bereich sehr wirksam ist, genauso, wie die Europäische Union, werden dazu beitragen, dass sich auch die religiösen Systeme aneinander annähern. Und das habe ich ja anzudeuten versucht, wenn am Dienstag gesagt wird: Sie sind nicht fähig, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu sein. Seien Sie nicht zu traurig, in der zweiten Hälfte des begonnenen Jahrhunderts, wird das keine Rolle mehr spielen.


Wenn Sie anerkannt werden, als Körperschaft des öffentlichen Rechts, dann freuen sie sich nicht zu sehr, sondern es ist eigentlich gerade für Sie und aus der von Ihnen angesprochenen Geisteshaltung heraus, doch völlig irrrelevant.
Denn eine Religion ist ja eigentlich nur dann eine innere Überzeugung, und verdient den Namen Religion, nämlich Rückbindung, wenn sie Widerständig ist. Und eine solch konformistische Religion, wie wir sie heutzutage allenthalben haben, da kann man sagen: Die Grenzen zwischen den einzelnen religiösen Gruppierungen sind ja so fließend, das man einfach sagen kann:
Es ist nur die Frage; gehe ich zu Hertie oder gehe ich zu Neckermann oder gehe ich sonstwo hin. Also, das eigentliche Profil, verschwimmt ja. Und nur die kleinen Gruppen, die wissen und sagen was sie wollen, haben im Grunde eine Überzeugungskraft.
Und deshalb wird dann ja auch, etwa die Frage des Gemeinschaftsentzuges, welches das Bundesverwaltungsgericht als Argument gegen sie gebraucht hat, ist ja im Grunde nichts anderes, als zu Deutsch die Exkommunikation, die die katholische Kirche heute noch kennt, aber nur anwendet, wenn es politisch opportun ist.


Und in sofern, ist eine widerständige Religion, allein eine Religion, möchte ich mal sagen, weil sich an ihr nämlich die Scheidung der Geister, von denen ja im Neuen Testament die Rede ist, überhaupt entzünden kann.
Aber damit würde ich jetzt ein neues Kapitel aufmachen, und damit ist würde ich sagen, die Frage der Toleranz wieder angesprochen. Und da habe ich so mit dem Neuen Testament meine Probleme.

Alternativ vergleiche man auch:

http://www.standhaft.org/events/archiv/pm181200.html

http://www.bfg-muenchen.de/br150701.htm

ZurIndexseite