Kommentare zu den eingescannten CV-Ausgaben
CV 176
In Heft 5/1983 ihrer Zeitschrift „Materialdienst", ging die „Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen" in einem Gemisch von Berichterstattung mit gleichzeitiger Kommentierung, auch auf die Raymond Franz-Krise in der WTG Zentrale ein. Die CV druckt in ihrer Nummer 176 diesen Artikel nach.
Offenbar hatte die EZW, damals noch in Stuttgart ansässig, diesen ihren Zeugen Jehovas bezüglichen Artikel auch der CV zugänglich gemacht.
Das die CV diesen Artikel ihrerseits ohne Zutun der EZW eruiert haben könnte, kann so gut wie ausgeschlossen werden. Selbst die nach der Deutschen Bücherei, zweitrelevanteste wissenschaftliche Bibliothek in der DDR, die Deutsche Staatsbibliothek in Berlin, hatte diese Zeitschrift der EZW nicht in ihrem Bestand. Das kann ich auch daher bestätigen, dieweil ich mich zu der fraglichen Zeit, selbst um Einsichtnahme einzelner Aufsätze aus dem „Materialdienst der EZW" via Fernleihen des wissenschaftlichen Bibliotkekswesens der DDR bemüht hatte. Und das völlig unabhängig von der CV.
Das diesbezügliche Prozedere beinhaltete, dass alle wissenschaftlich relevanten Bibliotheken der DDR auf dem Leihschein bestätigen mussten, dass der gesuchte Jahrgang der entsprechenden Zeitschrift sich nicht in ihrem Bestand befindet. Erst wenn diese Negativbestätigungen vorlagen. Erst dann durfte die Bestellung von konkret zu benennenden Aufsätzen, an besitzende Bibliotheken in der BRD weitergeleitet werden. Diese Prozedur habe ich in den Jahren vor 1990 mehr als übergenug mitgemacht, und weiss daher bestimmt. Im wissenschaftlichen Bibliothekswesen der DDR befanden sich diese neueren Jahrgänge des „Materialdienstes" nicht.
An dieser Stelle nun „schwillt" dem Zeugen Jehovas-Apologeten Waldemar H., ausweislich seiner Veröffentlichungen, „der Kamm an". „Unerhört" - so seine Diktion. Die EZW hat auch der CV ihre Aufsätze zugänglich gemacht. Ich hingegen bin da anderer Meinung. Die EZW hat damit lediglich dokumentiert, dass sie die CV in gewissem Sinne durchaus als relevant einschätzt. Schätze ich jemand als relevant ein, im Kontext der „Gesamt-Gemengelage", bedeutet das noch lange nicht, dass ich mich mit dessen Thesen und Positionen in allen Facetten „identifiziere". Das war auch im Falle CV - EZW so.
Indem nun H. im besonderen gegen solche im Einzelfall nachweisbare Kontakte polemisiert, schießt er letztendlich ein Eigentor. H. und die WTG mögen diese Kontakte bejammern. Sie tun es zur Genüge. Letztendlich erweisen sie ihrem Gegner nur damit eine ungewollte Reverenz!


CV CHRISTLICHE VERANTWORTUNG

MONATSSCHRIFT DER STUDIENGRUPPE CHRISTLICHE VERANTWORTUNG
BEGRÜNDET 1959 VON WILLY MÜLLER, GD, GERA/THÜR, DDR

NR. 176 GERA MÄRZ 1984

Christliche Verantwortung 1984 Teil I

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