Kommentare zu den eingescannten CV-Ausgaben
CV 145
Ein Zitat aus dieser Ausgabe:
"Mit der Organisation der Zeugen Jehovas sind sie also fest verbunden, während sie im gesellschaftlichen Leben keine Rolle spielen. Sie haben keine 'weltlichen' Freunde, ja sie stoßen bei Gleichaltrigen eher auf Unverständnis, da sie kaum an außerschulischen Veranstaltungen teilnehmen und jeden Kontakt mit ihnen ablehnen. Die ersten großen Probleme tauchen aber bei der Berufswahl auf. Sie sind nicht in der FDJ, nehmen nicht an der vormilitärischen Ausbildung teil, verweigern jegliches politisches Engagement für unsere sozialistische Gesellschaft. Wie sollen die Betriebe, unter diesen Voraussetzungen, mit den jungen Zeugen Jehovas einen Lehrvertrag abschließen? Sollte kein Lehrvertrag zustande kommen, fühlen sie sich benachteiligt. Wir lernen doch gut! Wir wollen doch auch gut arbeiten!"
Vorstehendes ist zwar eine zutreffende Beschreibung der DDR-Wirklichkeit. Dennoch bleibt ein fader Beigeschmack dabei zurück. Nachweisbar, hat die DDR, ab 1985, klammheimlich ihre Praxis eingestellt, Zeugen Jehovas in Sachen Wehrdienst gerichtlich zu belangen. Vor 1985 sah es allerdings, diesbezüglich anders aus.
Dieses Beispiel belegt. Es sind in jedem Staat immer verschiedene Wege möglich. Wenn in vorstehendem Text sich auch das wörtliche Zitat findet: "Wie sollen die Betriebe, unter diesen Voraussetzungen, mit den jungen Zeugen Jehovas einen Lehrvertrag abschließen?" Dann gilt es dazu auch zu sagen. Eine Entschuldigung für diese Art von Politik kann es nicht geben. Damit hat die DDR überzogen. Damit hat sie die Kriterien eines der übelsten Totalitarismussysteme erfüllt.
Es ist nicht bestritten, dass auch die Zeugen Jehovas ihren Anteil an dieser unglückseligen Entwicklung haben. Die nicht entschuldbare Schuld des DDR-Regimes in dieser Lebensfrage ist indes um ein vielfaches größer!


CV CHRISTLICHE VERANTWORTUNG
MONATSSCHRIFT DER STUDIENGRUPPE CHRISTLICHE VERANTWORTUNG
BEGRÜNDET 1959 VON WILLY MÜLLER, GD, GERA/THÜR, DDR

NR. 145 GERA AUGUST 1981

Christliche Verantwortung 1981 Teil II

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