CV 145
Ein Zitat aus dieser Ausgabe:
"Mit der Organisation der Zeugen
Jehovas sind sie also fest verbunden, während sie im gesellschaftlichen Leben keine Rolle
spielen. Sie haben keine 'weltlichen' Freunde, ja sie stoßen bei Gleichaltrigen eher auf
Unverständnis, da sie kaum an außerschulischen Veranstaltungen teilnehmen und jeden
Kontakt mit ihnen ablehnen. Die ersten großen Probleme tauchen aber bei der Berufswahl
auf. Sie sind nicht in der FDJ, nehmen nicht an der vormilitärischen Ausbildung teil,
verweigern jegliches politisches Engagement für unsere sozialistische Gesellschaft. Wie
sollen die Betriebe, unter diesen Voraussetzungen, mit den jungen Zeugen Jehovas einen
Lehrvertrag abschließen? Sollte kein Lehrvertrag zustande kommen, fühlen sie sich
benachteiligt. Wir lernen doch gut! Wir wollen doch auch gut arbeiten!"
Vorstehendes ist zwar eine
zutreffende Beschreibung der DDR-Wirklichkeit. Dennoch bleibt ein fader Beigeschmack dabei
zurück. Nachweisbar, hat die DDR, ab 1985, klammheimlich ihre Praxis eingestellt, Zeugen
Jehovas in Sachen Wehrdienst gerichtlich zu belangen. Vor 1985 sah es allerdings,
diesbezüglich anders aus.
Dieses Beispiel belegt. Es sind in
jedem Staat immer verschiedene Wege möglich. Wenn in vorstehendem Text sich auch das
wörtliche Zitat findet: "Wie sollen die Betriebe, unter diesen Voraussetzungen, mit
den jungen Zeugen Jehovas einen Lehrvertrag abschließen?" Dann gilt es dazu auch zu
sagen. Eine Entschuldigung für diese Art von Politik kann es nicht geben. Damit hat die
DDR überzogen. Damit hat sie die Kriterien eines der übelsten Totalitarismussysteme
erfüllt.
Es ist nicht bestritten, dass auch
die Zeugen Jehovas ihren Anteil an dieser unglückseligen Entwicklung haben. Die nicht
entschuldbare Schuld des DDR-Regimes in dieser Lebensfrage ist indes um ein vielfaches
größer!
CV CHRISTLICHE VERANTWORTUNG
MONATSSCHRIFT DER STUDIENGRUPPE CHRISTLICHE VERANTWORTUNG
BEGRÜNDET 1959 VON WILLY MÜLLER, GD, GERA/THÜR, DDR