Erklärung

Sie wurde an anderer Stelle schon mehrmals im vollen Wortlaut zitiert. Jene „Erklärung" der Schweizer Zeugen Jehovas aus dem Jahre 1943, dass man keine wehrdienstgegnerische Organisation sei. Unter der Überschrift „Schweizer Visite" wurde bei der Darstellung des Jahres 1948 dieses Rückblickes, auch auf die nachfolgenden Ereignisse in diesem Zusammenhang eingegangen. In der Rubrik Annotationen, wurde unter der Überschrift „Schweizer Wehrdienstverweigerer" auch auf diesen Vorgang Bezug genommen.

Titelblatt und Seite 2 der "Trost"-Ausgabe vom 1. 10. 1943

Eines sollte man zum Verständnis jener "Erklärung" noch hinzufügen. Es hatte diesmal auch Zeugen Jehovas auf der Leitungsebene getroffen. Nicht nur die kleinen "Mitläufer". Ein Symptom dafür ist jene "Mitteilung" im "Trost" vom 15. 12. 1942 (Nr. 486 S. 2) in der zu lesen war:

"An unsere werten Leser. Verantwortliche Beamte der Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft in Bern sind am Dienstag den 24. November 1942 vom Territorialgericht 2a verurteilt worden. Die in der Presse veröffentlichte amtliche Erklärung lautet: 'Amtlich wird mitgeteilt. Das Territorialgericht 2a hat verurteilt:

1. Zürcher, Franz, Sekretär der Zweigniederlassung Bern der Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft New York, Allmendstraße 39 in Bern, zu zwei Jahren Gefängnis und fünf Jahren Einstellung in der bürgerlichen Ehrenfähigkeit wegen Untergrabung der militärischen Disziplin durch Beteiligung an den Bestrebungen der 'Vereinigung Jehovas Zeugen' und der 'Wachtturmgesellschaft' zur Verleitung zur Dienstverweigerung, wegen Zuwiderhandlung gegen das Verbot staatsgefährlicher Propaganda und wegen Missachtung der Weisungen über die Pressezensur.

2. Rütimann, Alfred, kaufmännischer Angestellter, Allmendstraße 39 in Bern, zu drei Monaten Gefängnis und drei Jahren Einstellung in der bürgerlichen Ehrenfähigkeit, da er als HD-Soldat die Leistung des Eides und die Ablegung des Gelöbnisses beim Einrücken zum Aktivdienst verweigerte.'

Der Verteidiger des Herrn Zürcher hat gegen dieses Urteil die Kassations-Beschwerde eingereicht.

Bern, Dezember 1942. Wachtturm Bibel und Traktat-Gesellschaft. Vereinigung Jehovas Zeugen der Schweiz."

Dies wirft ein bezeichnendes Schlaglicht. Wenn es den verantwortlichen Zeugen Jehovas-Chargen selbst an den Kragen geht, dann sind sie zu bemerkenswerten Kurskorrekturen fähig, wie dies ihre 1943-er Erklärung auch belegt!

Dokumente aus der 1990 erschinenen Dissertation von Herbert Weber

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1943er Rückblick zur Zeugen Jehovas-Geschichte