Annotationen zu den Zeugen Jehovas
Webseite "Jehovas Zeugen-Info"
Unter dem Namen "Jehovas Zeugen-Info" befand sich auch einige Zeit eine Webseite im Netz, die laut Impressumsangaben von einem "Wolfgang Klaus" oder Wolfgang H. aus Hamburg gestaltet wurde. Das letzte dort zu registrierende Update datierte wohl vom 30. 12. 2000.
Nachdem der Betreiber jener Webseite sie noch einige Jahre - ohne Aktualisierungen im Netz beließ, hat er sie wenn ich richtig sehe, etwa im Jahre 2005 außer Betrieb genommen.
Von seinen Beiträgen die ich mir abgespeichert hatte, erscheint mir die nachfolgende Auswahl durchaus bewahrenswert
Ade - Jehovas Zeugen
Am 24. Februar 1999 gingen für die 165 Zeugen Jehovas der Versammlungen
Hamburg Neugraben-Ost e.V und -West e.V. die Lichter aus.
Gemeinsam trafen sie sich ein letztes Mal um 19 Uhr
zu einer Zusammenkunft in "ihrem"
Versammlungsgebäude Francoper Straße 55a.
Mit einer kleinen Dia-Chronik über die vergangenen 15 Jahre endeten die
Zusammenkünfte dieser Gruppe möglicherweise endgültig in Hamburg-Neugraben. Richtig
seßhaft scheint diese Gruppe in diesem Ortsteil Hamburgs nie geworden zu sein. Dafür
betrachten sie sich aber gerne auf religiöser Ebene als der einzig wahre ruhende Pol in
einer brodelnden Menschheit.
Die Neugrabener Gruppe hat jetzt ihren dritten "Exodus" hinter sich.
In den 1950er Jahren fanden die "Zusammenkünfte" in der alten Hauptschule (heute Frieda Stoppenbrink-Schule) statt. Als die Räumlichkeiten zu klein wurden, zogen die Zeugen in den 1960er Jahren in einen Klassenraum des "Kreuzbaues", später in die Aula der Haupt- und Realschule Francoper Straße 32. Sieben Älteste gründeten 1972 den Ortsverein der Zeugen Jehovas Hamburg-Neugraben e.V.. Von ihnen sind drei bereits verstorben, zwei aus Hamburg wegzogen, einer in eine fremdsprachige Gruppe der Zeugen gegangen und der siebente schwer erkrankt. Von etwa 60 bis 80 Zeugen Jehovas 1972, die in diesem Verein keine Mitglieder werden können und sich auch nicht Anhänger nennen wollen, wuchs die Gruppe durch Zuzug von Zeugen Jehovas oder natürliche Vermehrung, eher weniger durch ihre wohlbekannte Missionsarbeit, auf ca. 120 getaufte Zeugen Jehovas an. (Allein der Status des "getauften Verkündigers" zählt für statistische Zwecke.) Die Aula der Schule wurde zu klein.
1984 folgte das Projekt, in einem halben Jahr und mit viel Mühe und Liebe zum Detail einen alten Kuhstall des Flüggeschen Hofes in der Francoper Straße 55a in fast ausschließlicher Eigenhilfe zu einem schmucken "Königreichssaal" umzubauen.
Das umzubauende Objekt wurde in den Immobilienanzeigen mit einer Monatsmiete von DM 1500.- angeboten. Dem Vermieter war es eigener Aussage zufolge eher an laufenden sicheren Einkünften gelegen, als an einer ständig steigenden Spitzenmiete. Mit den Zeugen Jehovas als Mieter war kein Ärger zu befürchten. Außerdem würden sie Gebäude und Grundstück in Ordnung halten und wieder zu einem gepflegten Gesamteindruck dieses kleinen Teils des historischen Neugrabener Dorfes beitragen. Die reinen Materialkosten für den Umbau beliefen sich damals auf knapp DM 100.000. Schon 1991 schätzte man den Wiederbeschaffungswert dieses Saales auf rund 50% über den Materialkosten.
Fast schon zu spät, eben die Zeit "verschlafen", bemühte
sich die örtliche Führung der Zeugen seit 1992 mit Zustimmung ihrer Zentrale in Selters
vergeblich um Schaffung von Eigentum in Neugraben. Schließlich stand auch die
Rückzahlungsoption von etwa einem Drittel der Umbaukosten aus Spendengeldern auf dem
Spiel, die man für eine Mietzeit von nicht länger als 10 Jahren mit dem Vermieter
vereinbart hatte. Es wurden Grundstücke in Waldfrieden vor dem Friedhof, in Neugraben
(Ecke Süderelbebogen/Neuwiedenthaler Straße) auf Standfestigkeit des Untergrundes
untersucht und andere Standorte begutachtet. Zu gerne hätte man "der Welt" die
Leistungsfähigkeit von Laienhandwerkern möglichst nahe des Neugrabener Zentrums unter
Beweis gestellt. Wie sie sagen "Unter der Leitung ihres Gottes Jehova" und
Baufachleuten aus eigenen Reihen stampfen die Zeugen weltweit Königreichssäle mit einer
speziellen zeitsparenden Bauweise und genug unentgeldlichen Helfern (zeitweise bis zu
zweihundert Helfern und Handwerkern) in drei bis vier Wochen aus dem Boden.
Merkwürdigerweise kam es jedoch in Hamburg-Neugraben nie zu einem Kaufvertragsabschluß
mit den Eigentümern. Die laufende Miete war mit einer Steigerungsrate des allgemeinen
Lebenshaltungsindexes zudem noch immer äußerst günstig und so schien keine Eile
geboten. Außerdem wirtschaftete die Ältestenschaft nicht mit ihrem eigenen Geld, sondern
mit Spendengeldern, für deren Rechenschaft sich die gesamte Wachtturm-Gesellschaft sehr
bedeckt hält. Deswegen mutmaßen einige Zeitgenossen, die Wachtturm-Gesellschaft sei
weltweit mit eine der reichsten Religionsgesellschaften. Schätzungen ihrer
weltumspannenden Immobilien gehen in die Millionen, wenn nicht gar Milliarden.
Zurück nach Neugraben. Nach dem Ende des ersten Mietvertrages 1994 zog die Miete an. Als dann der Vermieter Herr Flügge verstarb, kletterte die Miete in eine für diese Gemeinschaft nicht bezahlbare Höhe.
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Was mögen die Gründe sein, daß die Zeugen nach Ende des
Mietvertrages kein Vorkaufsrecht angeboten bekamen? Zu gönnen wäre ihnen der Kauf
dieses Gebäudes gewesen, wenn man bedenkt, mit wieviel Idealismus fast alle Neugrabener
Zeugen das Werk damals angingen und in welchem Zustand der "Stall" vor dem Umbau
war. Unwahrscheinlich ist es, daß sich Jehovas Zeugen an diesem Flecken so unbeliebt
gemacht haben, daß man ihnen über den Mietpreis den "Ausstieg" aus dem
Neugrabener Dorf erleichtern wollte. Ebenso werden schlecht recherchierte Medienberichte
deren zufolge die Zeugen Jehovas ungeheuer reich sein sollen und "die Kuh noch mehr
Milch geben könnte", kaum Anlaß für das Ende der Äera der Zeugen Jehovas im
Neugrabener Dorf sein, denn wer die Zeugen 15 Jahre in der Nachbarschaft erlebte weiß,
daß die Glaubensgemeinschaft in Neugraben zum überwiegenden Teil aus Arbeiterfamilien,
und Menschen besteht, die eher zu den unteren Einkommensgruppen zählen; die wenigen
betuchten Geschäftsleute konnten kaum eine Stütze sein. Da die Wachtturm-Gesellschaft
ihre Finanzen nirgendwo veröffentlicht, wissen wohl die wenigsten, daß die Finanzkraft
der Ortsversammlungen der Zeugen Jehovas vergleichsweise gering ist zu der mächtigen
Wachtturm-Gesellschaft, zu der alle Gelder hinfließen. Auf eine kräftige uneigennützige
Finanzspritze von "oben" nach "unten" werden die Ortsversammlungen der
Zeugen Jehovas vergeblich warten.
War den Zeugen die Mietpreisentwicklung letzlich selbst recht, um möglichst
"elegant" und ohne den Vermieter zu verprellen eine weitere Trennung von der
"Welt Satans" zu vollziehen um sich mit Eigentum noch stärker von ihren
Mitmenschen auszugrenzen? Vermutungen helfen hier nicht weiter.
Nun sind die Neugrabener Vereine der Zeugen Jehovas gezwungen, entweder teure Mieten zu zahlen, die ihre Finanzkraft übersteigen, oder ihre Spendengelder so lange zu sparen, bis sie das Geld für ein Grundstück und die neue Immobilie aufbringen können. Und das kann nach Einschätzung einiger Zeugen bei den Grundstückspreisen und der entsprechenden Bausumme noch einige Jahre dauern, obwohl immer wieder Verhandlungen mit Vertretern des Ortsamtes Süderelbe um günstige Konditionen laufen. Für DM 100.000 werden sie jedenfalls kein so schönes Unterkommen wie bisher aufbauen können. Spendenaufrufe sind jetzt in ihren Zusammenküften wieder vermehrt an der Tagesordnung. Die erneute, weit mehr als eine halbe Million teure Finanzierung bleibt wie immer am kleinen "Verkündiger", wie der einzelne Zeuge Jehovas genannt wird, hängen. Die Zentrale in Selters würde den Bau nur bei entsprechendem Eigenkapital mit verzinsten Krediten finanzieren und nicht mit einer Spende, wie sie andererseits von den Mitgliedern in den Ortsversammlungen erwartet wird. Es fragt sich nur, in wie weit die örtliche Führung der Zeugen bereit ist, diese Entwicklung der Vergangenheit und auch in Zukunft zu verantworten.
Die Fahrwege und damit die Fahrkosten steigen ab jetzt erheblich. Wer nicht im PKW einer Fahrgemeinschaft mitgenommen wird, zahlt nun mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Buxtehude wenn auch noch der HVV in Anspruch genommen wird, pro Person und Monat mehr als DM 110.- Fahrgeld. Zusätzlich werden aber auch noch Spenden für einen neuen "Königreichssaal" erwartet. Für Familien mit Kindern ist das kaum zu finanzieren. Aber mit ihrem Idealismus werden die Zeugen auch das schaffen. Für ihre Idee des "geistigen Paradieses" schon jetzt inmitten einer von Gott zum Untergang verurteilten Welt sind ihnen keine Opfer zu hoch, solange eben diese böse Welt ihnen ein Grundstück verkauft und die Baugenehmigung erteilt. Wer weiß, vielleicht ist ein Behördenvertreter so beeindruckt, daß er auch ein Zeuge Jehovas wird; und wenn nicht, bekäme er die gute Tat von Gott vielleicht im jüngsten Gericht angerechnet(?).
Wie alle ihre Versammlungshäuser wird auch das nächste Gebäude wohl
fast ausschließlich in freiwilliger Eigenhilfe errichtet werden, ohne große Aufträge
für ortsansässige Handwerksfirmen und ohne Entlohnung der fleißigen Helfer. Für sie
ist alles "heiliger Dienst für das Königreich". Einzig Mahlzeiten bekommen sie
während ihrer Arbeit, die ihnen die nicht am Bau tätigen Ehefrauen kochen, braten und
backen.
Und auch die Berufsgenossenschaft bekommt ihren finanziellen Anteil, denn Sicherheit wird
großgeschrieben und Null Arbeitsunfälle zieren eben jede Baustelle.
Chancen auf einen Bauplatz rechnen sich die Zeugen im Gewerbegebiet Hausbruch/Heykenau im Dubbenviertel aus. Sie werden in guter Gesellschaft sein - die Freie Evangelische Gemeinde aus der Waldschlucht würde auch gerne in dieses Gewerbegebiet expandieren wollen.
Bis dort ein "Königreichssaal" steht, ist den Zeugen wieder eine Gastrolle beschieden - bei ihren Nachbargemeinden in Bostelbek und Buxtehude. Auch Gäste ("Interessierte", wie Jehovas Zeugen Menschen nennen, die ihre Zusammenkünfte besuchen) können nicht mehr mal eben vorbeischauen, denn zumindest für den Ortsteil Neugraben scheint die Präsenz der Zeugen-Gottesdienste ein Ende zu haben. Schadenfreude hat hier keinen Platz, denn ihr Klingeln und ihr Missionsanliegen wird auch künftig in diesem Ortsteil an den Haustüren zu hören und auf den Plätzen zu sehen sein; wie immer, gut organisiert .
Gespannt sein dürfen die Neugrabener Bürger auf den Nachmieter oder die weitere Verwendung des Objektes in der Francoper Straße. Ob das dann auch wieder so diszipliniert wird, wie es war...? Oder wird man sie zurückholen wollen...?
Februar 1999
Dezember 2000 - Nachtrag:
Seit über einem Jahr stand das Gebäude Francoper Str. 55a leer. Nun ist dort ein
Fabrikverkauf für Bekleidung eingezogen. Eine Küche wurde installiert, die schöne
Teakholzwand hinter der Bühne mit Rigipsplatten verkleidet - ansonsten hat man sich ins
gemachte Nest gesetzt.
Ob die Zeugen "ihrem Saal" noch nachtrauern? Kann in einer Theokratie die den Menschen aus Amerika und in Deutschland über Selters aufgedrückt wird, überhaupt von Fairness gesprochen werden? Wei viele Menschen haben in diesen Saal ihr Herzblut gegeben!!! Urlaub, Feierabend, Wochenenden, bis spät in die Nacht hinein haben sie gearbeitet - freiwillig, OHNE einen Pfennig Gegenleistung - "für Jehova" heißt es.
Vielleicht liegt ihnen aber schon die Vorfreude auf Neues im Herzen und sie sorgen sich, wie sie die Million, unter der nichts geht, zusammenbekommen. Schließlich soll wohl auf einem noch mit Gestrüpp bewachsenen Grundstück unweit des Beiersdorf-Werks ein Gebäude mit einem Saal und Wohnung mit Aufstockmöglichkeit für einen zweiten Saal entstehen.
(diese Zeilen schockierten mich - ich hoffe, Jehovas Zeugen ebenso. ...und hoffentlich legt man einigen Ältesten bald das Handwerk...)
Eine Zeitlang durften in den 1970er Jahren Personen, die von den Zeugen Jehovas (ZJ) ausgeschlossen wurden, unter bestimmten Bedingungen gegrüßt werden. Davon ausgenommen waren diejenigen Personen, die aus Sicht der ZJ gegen 2.Johannes 9-11 verstoßen hatten. ("Unser Königreichsdienst", November 1974). Damit setzte die Wachtturm-Gesellschaft (WTG) die Lehre Jesu Christi mit ihrer eigenen Lehre gleich. Das schlimmste "Verbrechen" eines ZJ besteht heute darin, offen das Schrifttum der WTG anzuzweifeln und mit anderen darüber zu reden. In diesem Zusammenhang ist es völlig unerheblich, daß diese Zweifel anhand der Bibel völlig berechtigt geäußert werden. Ein Beharren auf diesen Zweifeln und fortgesetztes Reden darüber zieht unweigerlich einen Ausschluß "wegen Abtrünnigkeit" nach sich.
Angenommen, die Lehre der WTG ist die Lehre Jesu Christi, die es unter allen Umständen zu verteidigen gilt, wird jeder Leser zu Recht annehmen dürfen, daß diese Lehre unseres Herrn unfehlbar ist. Die WTG betont immer wieder, daß die Schreiber ihrer Literatur nicht inspiriert und so auch nicht unfehlbar sind. Sie beweisen das auch immer wieder durch Behauptungen in ihrer Literatur, die sie scheinbar willkürlich in gewissen Zeitabständen so drehen, daß den Lesern nur schwindelig werden kann. Stellten sie noch 1996 im Wachtturm eine Behauptung auf, schreiben sie 1998 ohne einen Hinweis auf ihren möglichen Fehler von 1996, oder eine Entschuldigung, "es gibt keinen Grund für die Annahme, daß..." [die Annahme von 1996 richtig war]. ZJ sind in den 1980er Jahren dafür ausgeschlossen worden, daß sie schon damals anhand der Bibel und historischen Berichten bewiesen haben, daß die bis 1998 vertretene Auffassung biblisch falsch war.
Kann unser Herr Jesus Christus so gegensätzlich lehren ? Als Christ muß ich entschieden NEIN sagen. Ist das ein "Licht", das ständig heller wird, oder nicht eher eine schwache Lampe, die an und aus geht, weil das Stromkabel defekt ist ?
Noch 1910 war die WTG offen für Gedanken, die nicht von der WTG veröffentlicht wurden. DER WACHTTURM vom Dezember 1910 veröffentlichte einen Brief eines "Ernsten Bibelforschers", der die Gedanken von C.T. Russell weiterdachte. Demütig schreibt er zu Beginn seines Briefes auf Seite 220: ...denn ich möchte um die ganze Welt nicht eine Idee verbreiten, die irgend ein Maß von Irrtum an sich hat. ... Wenn Sie irgendetwas Unbiblisches darin finden, so will ich die Sache gänzlich fallen lassen ... .
Heute ist dieses Vorgehen undenkbar. Scheinbar ist die Angst, das Lehrgebäude der WTG könne durch die klare Lehre der Bibel zum Wanken gebracht werden übergroß. Diese Angst setzt sich fort bis in die kleinsten Winkel einer Ortsversammlung. Nachdem ich in einigen Punkten biblisch berechtigte Zweifel an verschiedenen Lehren der WTG zu einigen ZJ äußerte, wollten die Ältesten mit mir darüber sprechen. Mein Verlangen, aufgrund unseres Herrn Worte aus Matthäus 18, Sünden erst einmal unter vier Augen mit dem Betroffenen selbst zu klären, wurde von den Ältesten mehrfach abgelehnt. Ich weigerte mich, diesem unbiblischen Verhalten Rechnung zu tragen und erschien nicht zu den Verhandlungsterminen, bei denen entschieden werden sollte, ob der Vorwurf der Abtrünnigkeit gegen mich gerechtfertigt sei.
In Abwesenheit wurde ich im Dezember 1995 "wegen Abtrünnigkeit" ausgeschlossen. Diese Entscheidung wurde mir persönlich überbracht, jedoch verweigerte man mir alles schriftliche; eine Kopie oder selbst nur die Einsicht in das Verhandlungsprotokoll. Ab dem Zeitpunkt war ich für die ZJ einer von der schlimmsten Kathegorie der Ausgeschlossenen. Niemand soll wirklich die Gründe für meine Zweifel erfahren, deswegen beeilte man sich, mich zu isolieren. ZJ können schwer glauben, daß ich mich weiter zum Glauben an Jesus Christus bekenne. Wer ausgeschlossen wird, muß schlecht sein, ist das allgemeine Klischee, dem ich leider früher auch unterlag. Nicht verwunderlich sind daher die Lügen, die in Unwissenheit über die wahren Umstände über meine Familie und mich verbreitet werden.
Fragen Sie den nächsten ZJ, der an Ihre Tür kommt. Er wird Ihnen entweder sagen, er kennt die näheren Umstände, oder mich nicht (und will sie sicher auch nicht kennen), deswegen wird er Ihnen nichts, oder allenfalls Lügen über mich berichten können. Danach wird er versuchen, Ihnen genau die Lehren darlegen, über die Sie zu einem späteren Zeitpunkt ebenso Ihre Zweifel bekommen wenn Sie sich daran erinnern, was Ihnen heutzutage gesagt wird und wenn Sie dann aus Angst vor einem Ausschluß noch den Mut dazu haben !
Mich wundert nur, daß man immer noch mein Geld nimmt. Sowohl 1997 als auch 1998 bekam ich ganz offiziell eine Spendenbescheinigung über eine monatliche Spende die als Jahresbetrag 1200.-DM ausmacht.
Den Scheck eines Ausgeschlossenen, der in Selters Literatur bestellen wollte, bekam diesen entwertet mit dem Hinweis zurück, man nähme kein Geld von Ausgeschlossenen. Vor Ort stinkt Geld nicht, wenn man dabei ist, für ein neues Versammlungsgebäude zu sparen. Man ließ mir Ende 1997 den Hinweis zukommen, ich möge künftig meine Spende auf ein Termingeldkonto überweisen, denn einem gemeinnützigen Verein stünde ein an die 100 000 DM heranreichendes Sparbuch schlecht zu Gesicht. Termine kann man verschieben und Zinsen bekäme man wie auf einem Sparbuch und große Summen seien so glaubwürdiger zu verwalten.
Inzwischen wurde meine Spende als "edle Geste" kommentiert, ohne daß sich einer auf seinem Stuhl während der Zusammenkünfte unwohl fühlt, der zu einem gewissen Teil jeden Monat auch von meiner Spende mitfinanziert wird.
Heiligt der Zweck die (finanziellen) Mittel ?
W.H. ehem. Versammlung Hamburg-N.
Inzwischen hat derjenige, dessen Spendengelder immer noch angenommen wurde, die Spendengelder seit Zeitpunkt des Ausschlusses mit der Begründung des groben Undankes zurückgefordert - und ohne ein Wort der Entschuldigung oder irgendeine Rechtfertigung für das Fehlverhalten zurückerhalten.
Hier der Wortlaut:
Versammlung xxx
Beenden des Spenden-Dauerauftrages
Hiermit beende ich zum 01.10.1998 meine beiden monatlichen Spenden in Höhe von je DM xx.- Die Gründe führe ich unten näher aus.
Rückforderung der Spenden von Januar 1996 bis September 1998
Hiermit bitte ich um Rücküberweisung der in dem oben genannten Zeitraum getätigten Spenden in Höhe von DM x.xxx.-. Als Begründung nenne ich GROBEN UNDANK. Unter dieser Voraussetzung bin ich berechtigt, die Spenden, die ich dem VEREIN DER ZEUGEN JEHOVAS H. E.V. auch nach meinem Ausschluß zukommen ließ, zurückzufordern.
Im einzelnen begründe ich den Undank wie folgt:
Ich möchte hier anmerken, daß ich meine Spenden nicht als Bezahlung für Freundlichkeit gab. Auch bezahlte ich damit nicht meine Zugehörigkeit zur Versammlung H. Ich gab meine Spende zur Verbreitung der Guten Botschaft.
Durch die wahrhaft unbiblische Handlungsweise der Versammlung H. als Ganzes (es tut mir leid, wenn einige liebe Menschen jetzt mit unter dieses Kollektivurteil fallen) vor und nach meinem Ausschluß, mir und mehr noch meiner Familie gegenüber, bin ich jetzt der Überzeugung, daß die Versammlung H. diese Gute Botschaft von Gottes Barmherzigkeit NICHT im Sinn Jesu Christi verkündigt. Den Betrag von DM x.xxx.- bitte ich auf mein Konto bis zum 01.10.1998 zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen, der Herr sei mit Euch
Hierauf darf sich jeder seine eigene Meinung bilden !
UNGLAUBLICH - Falschdarstellungen im WACHTTURM vom 15.August 1998
Seit Ende des zweiten Weltkrieges verweigern wehrpflichtige Zeugen Jehovas den Wehrdienst teils unter erschwerten Bedingungen. Zivildienst in Krankenhäusern, Altersheimen usw. - also rein zivilen und sozialen Einrichtungen - verweigern sie angeblich aus Gewissensgründen - so hat man es ihnen jedenfalls bis dato von ihrer Organisation "nahegelegt". Bis Mitte der 1960er Jahre erduldeten sie für ihre Weigerung, Zivildienst zu leisten, oft hohe Geld-und Gefängnisstrafen. Dann brachte der § 15a des Zivildienstgesetzes Erleichterung. Wer aus Gewissensgründen Zivildienst ablehnte, konnte nun statt dessen 30 Monate in einem sozialen Bereich einer regulären Arbeit nachgehen. Als eine weitere Möglichkeit bietet das Zivildienstgesetz 10-jährige Verpflichtungen bei einer Katastrophenschutzorganisation wie Feuerwehr, THW usw. neben der regulären Berufstätigkeit. Wer dennoch Zivildienst mit seinem Gewissen vereinbaren konnte, wurde zwar nicht offiziell ausgeschlossen (exkommuniziert), doch wie jemand, der die Gemeinschaft verlassen hat behandelt, was aber einer Ächtung wie der der Exkommunikation identisch ist. Es kommt aber noch härter !
Mitte der 1980er Jahre wurde allen jungen Zeugen Jehovas in einer mündlichen (schriftliche Beweise gibt es nicht) Aktion nahegelegt, ihre 10-Jahres-Verpflichtungen ohne Rücksicht auf etwaige private oder zivildienstrechtliche Konsequenzen zu kündigen, da ein Zeuge Jehovas im Verteidigungsfall mittelbar der (zivilen) Landesverteidigung unterstellt wäre, und er damit seine christliche Neutralität verletzen würde. Das Gewissen des einzelnen mußte sich wieder einmal dem Gewissen der Wachtturm-Gesellschaft unterstellen, wenn er "dabei" bleiben wollte, meint, den Status "Jehovas Zeuge" nicht verlieren wollte. Wer die 10-Jahres-Verpflichtung mit seinem Gewissen vereinbaren konnte, wurde zwar auch nicht offiziell exkommuniziert, doch so angesehen, wie jemand, der die Gemeinschaft verlassen hat was einem Ausschluß in der Behandlung von Seiten seiner Mitbrüder jedoch gleichkam.
Für die besagte "mündliche Aktion" informierte der deutsche Zweig der
Wachtturm-Gesellschaft die reisenden Aufseher, wie z.B. die Kreisaufseher, die wiederum
die Ältesten der Versammlungen rein mündlich über diese neue Sichtweise der
Wachtturm-Gesellschaft informierten. Schriftliche Aufzeichnungen konnten von den Ältesten
unter der Bedingung stichwortartig gemacht werden, daß diese dann unverzüglich nach
Durchlesen dauerhaft vernichtet wurden.
Argumente, die dieser Anweisung den Boden entzogen, ließ man nicht gelten, wie z.B. daß
es im Verteidigungsfall in strategisch wichtigen Krankenhäusern eine beiderseitige
Kündigungssperre gibt, die auch die Mitarbeiter unter §15a ZDG zu Angestellten eines
Lazaretts macht; oder daß Beamte zu verteidigungswichtigen Aufgaben herangezogen werden
könnten. - Es für einen Zeugen Jehovas unter Umständen gar nicht angebracht sei,
Beamter zu sein.
Das Rohr biegt sich im Wind
Der WACHTTURM präsentiert in seiner Ausgabe vom 1. Mai 1996 auf Seite 20, eine "gründliche Betrachtung der Anweisungen des Apostels Paulus aus Römer 13 bezüglich des Verhältnisses eines Christen zur Obrigkeit". Kommt nun ab diesem Zeitpunkt ein Zeuge Jehovas zu dem Schluß, der Zivildienst (!) sei ein 'gutes Werk', sollen die Ältesten und alle anderen seine Gewissensentscheidung respektieren und ihn weiterhin als Christen betrachten, der in gutem Ruf steht. Und die anderen, deren Gewissen Zivildienst nicht zuläßt, sollten weiter respektiert werden und liebevolle Unterstützung erhalten (gemeint ist hier wohl die "seelsorgerliche" Unterstützung bei der Ablehnung des Zivildienstes). In einem internen Anschreiben zu dieser Ausgabe sagt die Wachtturm-Gesellschaft, daß sich grundsätzlich nichts geändert habe, daß jeder Zeuge Jehovas gemäß seinem Gewissen entscheiden muß. Hier wird der völlig falsche Eindruck erweckt, man habe seit jeher die Gewissensentscheidung des einzelnen Zeugen Jehovas in dem Sinn von heute respektiert und ihn deswegen auch nie den Repressalien des "Verlassens der Gemeinschaft" ausgesetzt. Respektiert schon, da man sich sonst vor den Landesgesetzen strafbar gemacht hätte, aber nicht mehr in den eigenen Reihen geduldet! Heute weht die Fahne in einem anderen Wind: man respektiert wie immer, doch duldet jetzt auch.
Eckhard Türk nennt diese Kehrtwendung gegenüber den jungen Zeugen Jehovas in seinem 1996 erschienenen Buch "Die Zeugen Jehovas kommen" eine Unverfrorenheit in Anbetracht der Geld- und Gefängnisstrafen, die die Zeugen Jehovas bisher aus Gewissensnot gegenüber der Wachtturm-Gesellschaft erduldeten. Dazu erscheinen die Artikel über Toleranz lächerlich, die Jehovas Zeugen im Januar 1997 in ihren Blättchen feilboten. Diese verlogene Scheintoleranz steht ihnen in Anbetracht ihres Anspruches, den wahren Gott vertreten zu wollen, sehr schlecht. Würde GOTT sein Mäntelchen so in den Wind hängen, wäre mancher schon lange Atheist. Wie "leicht" haben es doch dagegen die Zeugen Jehovas in Mexiko, die sich durch Bestechung (!) einen Wehrpaß ohne Wehrdienst erkaufen können, wie es Raymond Franz in seinem Buch "Der Gewissenskonflikt" mit Kopien von organisationsinternen Briefen aus dem Jahre 1969 belegt, die diese Handlung an höchster Wachtturm-Stelle tolerieren, solange dabei Zeit für den Missionsdienst herausspringt. Im Kriegsfall ist jeder auf sich selbst gestellt. Hilfe gibt es dann nämlich von der "toleranten Mutter", der WT-Gesellschaft nicht -ungeachtet, wieviel der Zeuge missioniert hat. Eine Anfrage an das Hauptbüro der Wachtturm-Gesellschaft in New York bezüglich der Glaubwürdigkeit dieser Kopien blieb unbeantwortet. Sind diese Ereignisse der Grund für die Liberalisierung ?
Die Frage ist nur, wie verfährt die Wachtturm-Gesellschaft mit den Zeugen Jehovas, die Zivildienst leisteten, dadurch den Status des "Verlassens der Gemeinschaft" bekamen und nun fairerweise rehabilitiert werden müßten!? Wird "man" sich die Mühe machen und sich entschuldigen und ihnen den Rückweg liebevoll öffnen ? Soll heißen, sie nach Jahren der ungerechtfertigten Ächtung SOFORT !!! wieder als "Christen betrachten, die in gutem Ruf stehen" ? Es steht den Ausgestoßenen jedenfalls zu - wenn sie es noch wollen. Das hätte nichts mit Demut des "Delinquenten" zu tun, wie es von den übrigen "Muster"-Zeugen gerne gesehen würde, sondern mit einer wohl kaum anzutreffenden Großherzigkeit des Ausgestoßenen gegenüber den "Überaposteln".
In einem kurzen Telefongespräch mit dem Informationsdienst der Zeugen Jehovas in Selters sagte Herr Slupina, daß
Wie nun unterschiedliche persönliche Meinungen innerhalb der "Bruderschaft" der Zeugen Jehovas Wahrheit werden, kann an der Antwort eines Stadtaufsehers der Zeugen Jehovas abgeschätzt werden. Herr O. ist der Meinung,
So entstehen Meinungen. Jeder Zeuge Jehovas möchte in allen Bereichen als kompetent gelten und sein Informationsdefizit vertuschen.
So viel zu der Situation der jungen Zeugen Jehovas in Deutschland (und auch in anderen Ländern?) die sich jetzt plötzlich als Zivildienstleistende dem "Cäsar" verpflichten dürfen.
Neueste Meinungen in Kreisen der Zeugen Jehovas Deutschlands begründen diese Wandlung mit veränderten Zuständigkeiten innerhalb der Ämter und Ministerien. So ist in Kreisen von zivildienstleistenden Zeugen Jehovas zu hören, daß in Deutschland das "Bundesamt für den Zivildienst" (BAZD), die oberste Zivildienstbehörde, nun seit kurzem nicht mehr einem Ministerium der Landesverteidigung unterstünde (ob mittelbar oder unmittelbar ist bei der Betrachtung der christlichen Neutralität eines Zeugen Jehovas gleichgültig), sondern dem "Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend". Damit will offensichtlich jeder die letzte kleine Unsicherheit, ob dieser Dienst denn nun doch durchgeführt werden dürfe, vor seinem jahrelang vergewaltigten Gewissen glattbügeln.
Diese Behauptung sollte einer Prüfung standhalten. Ein Anruf bei dem Referat für Öffentlichkeitsarbeit des BAZD bringt Licht in die Angelegenheit :
Ein anderer Punkt betrifft jedoch JEDEN männlichen Bundesbürger bis 55 Jahren: Im Verteidigungsfall kann JEDER Mann bis 55 Jahren zu verteidigungswichtigen Aufgaben herangezogen werden, unabhängig seines Status. Wehrdienstleistende zum Dienst mit der Waffe und Zivildienstleistende zum Dienst ohne Waffe in einem zivilen Bereich. Diese Regelung gilt für JEDEN Bundesbürger und betrifft somit auch solche, die nach §15a ZDG ein freies Arbeitsverhältnis für 30 (oder weniger) Monate eingegangen waren oder sich auf 10 Jahre verpflichtet hatten. Nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland die im Verteidigungsfall gelten und den strengen Neutralitätsansprüchen der Wachtturm-Gesellschaft dürfte z.B. kein Zeuge Jehovas Beamter sein, oder im Krankenhaus arbeiten. Die Bibel fordert Christen mehr als einmal auf, alles zu prüfen. Eine leichtgläubige Abhängigkeit zu den Führern einer Religion führt immer in die Irre und den Tod !
Welcher junge Zeuge Jehovas wußte schon, daß er unter genau den gleichen Umständen seit 1981, oder sogar seit 1961 hätte Zivildienst leisten dürfen?
Welche Macht geben Jehovas Zeugen Menschen, die nicht mehr sind als sie !?
Forschen und prüfen ist die Aufforderung der Bibel, denn nicht die Wachtturm-Gesellschaft gibt Menschen ein reines Gewissen vor Gott, nicht die Leitende Körperschaft oder die "Ältesten" erretten, sondern NUR der HERR JESUS CHRISTUS !
Quellen:
BFDZ Referat für Öffentlichkeitsarbeit
Tel : 0221-3673-475
Bundestagsarchiv Bonn,
Zivildienstgesetz,
Wehrgesetz,
Katastrophenschutzgesetz,
Notstandsgesetze
Der Wachtturm, 15.August 1998, Seite 17:
Artikel:
"UNSERE ZUVERSICHT GEGENÜBER GOTTES GERECHTIGKEIT FESTIGEN"
Das Empfinden, unnötig gelitten zu haben
6 In der Vergangenheit haben einige Zeugen Jehovas leiden müssen, weil sie eine Tätigkeit ablehnten, die ihr Gewissen heute zulassen würde[1]. Das könnte zum Beispiel mit der Entscheidung zusammenhängen, die sie vor Jahren hinsichtlich bestimmt er Formen von zivilen Diensten getroffen haben. Ein Bruder ist inzwischen womöglich zu der Überzeugung gelangt[2], er könne mit gutem Gewissen solche Dienste verrichten, ohne seine christliche Neutralität gegenüber dem gegenwärtigen System der Dinge zu verletzen.
7 War es von Seiten Jehovas ungerecht, zuzulassen, daß jemand leiden mußte, weil er etwas ablehnte, was er heute ohne weiteres tun könnte? Die meisten, denen es so ergangen ist, sehen das anders. Sie freuen sich vielmehr, daß sie Gelegenheit hatten, öffentlich und eindeutig ihre Entschlossenheit zu beweisen, in der Sreitfrage der universellen Souveränität festzubleiben.(Vergleiche Hiob 27:5.) Aus welchem Grund sollten sie es bedauern, ihrem Gewisssen gefolgt zu sein[3] und unerschütterlich für Jehova Stellung bezogen zu haben? Durch das loyale Festhalten an christlichen Grundsätzen, wie sie sie verstanden, oder dadurch, daß sie der Stimme des Gewissens[4] folgten, erwiesen sie sich der Freundschaft Jehovas als würdig. Es ist gewiß vernünftig, eine Handlungsweise zu vermeiden, die das Gewissen belasten oder andere womöglich zum Straucheln bringen würde. Wir können in dieser Hinsicht an das Beispiel des Apostels Paulus denken (1.Korinther 8:12, 13; 10:31-33).
8 Wenn die Juden Jehova gefallen wollten, mußten sie nicht nur die Zehn Gebote, sondern auch die über 600 weiteren Gesetze halten. Später, innerhalb der christlichen Ordnung, war der Gehorsam gegenüber diesen Gesetzen als solchen kein Erfordernis mehr, wenn man Jehova dienen wollte, nicht einmal für natürliche Juden. Nicht mehr bindend waren zum Beispiel die Gesetze, die mit der Beschneidung, dem Halten des Sabbats, dem Darbringen von Tieropfern und dem Einhalten bestimmter Speisevorschriften zu tun hatten (1.Korinther 7:19; 10:25; Kolosser 2:16, 17; Hebräer 10:1, 11-14). Juden - einschließlich der Apostel -, die Christen wurden, waren von der Verpflichtung befreit, die Gesetze einzuhalten, denen sie gehorchen mußten, solange sie unter dem Gesetzesbund standen.Klagten sie darüber, daß Gottes Einrichtung ungerecht sei, weil früher etwas von ihnen verlangt wurde, was jetzt nicht mehr nötig war[5]? Nein, sie freuten sich über das erweiterte Verständnis der Vorsätze Jehovas (Apostelgeschichte 16:4, 5).[6]
9 In der Neuzeit gab es einige Zeugen Jehovas, die sehr streng mit sich selbst waren, was sie tun oder nicht tun durften[7]. Aus diesem Grund hatten sie mehr zu leiden, als andere. Später half ihnen eine vermehrte Erkenntnis, die Dinge ausgeglichener zu sehen. Aber es gibt für sie keinen Grund, zu bedauern, daß es seinerzeit womöglich zusätzliches Leid bedeutete, im Einklang mit ihrem Gewissen zu handeln. Es ist wirklich lobenswert, daß sie bereit waren, aus Treue zu Jehova zu leiden, ja 'alles um der guten Botschaft willen zu tun'. Jehova segnet diese Art der Gottergebenheit (1.Korinther 9:23; Hebräer 6:10). Vom Apostel Petrus stammen die augschlußreichen Worte: "Harrt ihr ... aus, wenn ihr Gutes tut[8] und leidet, so ist dies bei Gott etwas Wohlgefälliges" (1.Petrus 2:20).
Kommentare zum obigen Wachtturm-Zitat
1.) Warum läßt HEUTE das Gewissen eines Zeugen den Zivildienst zu? Weil nach dem WACHTTURM vom 1. Mai 1996 DIE WACHTTURM-GESELLSCHAFT ihren Anhängern diese Gewissensfreiheit heute läßt, und nicht weil der einzelne Zeuge Jehovas VOR GOTT diese Entscheidung trifft!!!
2.) Viele "Brüder" waren schon immer der Überzeugung, daß Zivildienst etwas Gutes sei. Lediglich die Verfahrensweise mit ihnen, die die WACHTTURM-GESELLSCHAFT, vertreten durch die ÄLTESTEN vor Ort durchführten, hinderte sie daran, wirklich nach IHREM Gewissen zu entscheiden. So waren diese jungen Männer - wenn sie Zeugen Jehovas bleiben wollten - praktisch dazu gezwungen, das GEWISSEN DER WACHTTURM-GESELLSCHAFT über ihr eigenes zu stülpen, ihr eigenes Gewissen also zu vergewaltigen!
3.) Um die unbändige Wut der Zeugen Jehovas auf die Wachtturm-Gesellschaft zu zügeln - schließlich ist er Zeit seines Lebens vorbestraft, weil er linientreu war und ins Gefängnis statt zum Zivildienst zu gehen, müssen diese Aussagen hier stehen. Gerade vielleicht deswegen lassen sich die Zeugen gerne sagen, sie hätten nach ihrem Gewissen gehandelt. - Einreden kann man diesem "Volk" viel, und sie lassen es bereitwillig mit sich machen.- Sie lassen sich gerne verblenden und ihr Gewissen nicht von ihrem HERRN, sondern von der WACHTTURM-GESELLSCHAFT machen!
4.) "des Gewissens". WESSEN GEWISSEN? Natürlich das Gewissen der
WACHTTURM-GESELLSCHAFT! Und sie glauben, damit Gott einen Dienst zu erweisen. Es ist eine
glatte LÜGE den Schein zu vermitteln, Jehovas Zeugen
hätten eine reine eigene Gewissensentscheidung getroffen. Nachgeholfen hat die
Wachtturm-Gesellschaft und die Angst vor "Ächtung".
Es ist eine Schande, wie hier die christliche Freiheit von der
Wachtturm-Gesellschaft mißbraucht wird!
5.) Hier versucht die WACHTTURM-GESELLSCHAFT den Lesern zu vermitteln, daß die Christen die Gesetze des Gesetzesbundes deshalb nicht mehr halten mußten, weil sie ein "erweitertes Verständnis der Vorsätze Jehovas" hatten. Die Bibel sagt jedoch etwas ganz anderes: Das Halten der Gesetze Gottes hörte in keinem Fall auf, (Römer 7) nur war unter dem NEUEN BUND das Halten des Gesetzes in allen Zeremonialpunkten nicht mehr Heilsnotwendig. Das Beschneiden, das Halten des Sabbats usw. war nicht mehr zwingend nötig, aber es IST das Gesetz Gottes. Es war unter dem NEUEN Bund nicht zwingend notwendig, um ein Glied des Leibes Christi zu werden, auch beschnitten zu sein. Wer sich dennoch beschneiden lassen wollte, war damit kein besserer, und wer unbeschnitten war, kein schlechterer Christ.
6.) Das "erweiterte Verständnis" wurde KEINESFALLS freudig aufgenommen, wie es Der WACHTTURM hier vermitteln will. Über das Halten der nun nicht mehr verlangten Gesetze entstand im Gegenteil ein "nicht geringer Zwiespalt und Wortstreit" in der Christengemeinde.(Apostelgeschichte 15:1,2) Das "erweiterte Verständnis der Vorsätze Jehovas" wird in Apostelgeschichte 16:4, 5 gar nicht in die Versammlung getragen, sondern der "Schiedsspruch" des Apostelkonzils. Dieses ist wieder ein BEWEIS für das Verdrehen der Bibel durch die Wachtturm-Gesellschaft.
7.) Die Frage sei erlaubt, WARUM sie so streng mit sich selbst waren? Die Antwort ist klar, wenn man den Hintergrund zu den damaligen Ansichten liest.
Warum Jehovas Zeugen keinen Geburtstag feiern dürfen
es folgt im Anschluß eine Stellungnahme zu dieser Ansprache
beides zusammen kann als Gesprächsgrundlage für Eltern und Lehrer dienen.
Bezirkskongreß 1997 Freitag, 01.08.97, 14.50
Originalwortlaut der Ansprache: "Fragen, die in Gottes Wort beantwortet werden "
Frage:
Viele Zeugen Jehovas feiern alljährlich ihren Hochzeitstag. Ein
Geburtstag ist auch eine Art Jahrestag, der Tag, an dem man geboren wurde. Warum kann man
den Hochzeitstag feiern, den Geburtstag aber nicht ?
Antwort:
Es besteht, offen gesagt, keine Notwendigkeit, das eine oder das andere
zu feiern. Das heißt jedoch nicht, daß beide von gleicher Bedeutung sind, daß wir
Hochzeitstage genauso betrachten müßten, wie Geburtstage. Beides sind Gedenktage, weil
Gedenktage Tage zum Gedenken an jemanden oder etwas sind.
Es könnte einen Jahrestag für jedes Ereignis geben: - der Tag an dem man einen
Autounfall hatte, - an dem man eine Mondfinsternis sah, - usw.
Natürlich machen wir nicht aus jedem Jahrestag einen besonderen Tag, oder veranstalten
deshalb eine Feier. Wir müssen gewisse Aspekte eines Ereignisses betrachten und
entscheiden, was für uns passend ist. Gemäß 2.Mose 12:14 wies Gott die Israeliten
beispielsweise ausdrücklich an, die Verschonung durch einen Engel und den anschließenden
Auszug aus Ägypten zu feiern. Die Juden, Jesus eingeschlossen, taten dieses alljährlich
- aber nicht mit Parties oder Geschenken. Für die Juden war auch die Wiedereinweihung des
Tempels ein besonderer Jahrestag. Wie aus Johannes 10:22,23 hervorgeht, kritisierte Jesus
dies nicht. Christen führen am Todestag Christi eine besondere Zusammenkunft durch. Und
sie tun es aus Gehorsam gegenüber einem ausdrücklichen Gebot Gottes.
In manchen Ländern ist es üblich, daß Mann und Frau den Jahrestag der Eheschließung
feiern. Wir wissen daß die Ehe in der Bibel keineswegs in einem schlechten Licht
dargestellt wird. Sie ist eine göttliche Einrichtung. Sogar Jesus wohnte einer
Hochzeitsfeier bei. Daher ist es nichts außergewöhnliches, wenn sich ein Ehepaar
entschließt, den Jahrestag der Eheschließung, oder am Jahrestag der Eheschließung an
die Freude des Ereignisses zurückzudenken und den Entschluß zu erneuern, den Erfolg der
Ehe zu erwirken.
Ob man dieses freudigen Ereignisses im privaten Rahmen gedenkt, nur für sich als Ehepaar,
oder ob man sich einige Verwandte und Freunde einläd, muß man selbst entscheiden.
Selbstverständlich darf der Anlaß nicht als Entschuldigung für große unbeaufsichtigte
Geselligkeiten dienen. An diesem Tag wollen wir uns von den selben Grundsätzen leiten
lassen, die jeden Tag unseres Lebens gelten. Es ist somit eine persönliche Angelegenheit,
ob wir einen Hochzeitstag feiern, oder nicht.
Wie verhält es sich jedoch damit, dem Geburtstag besondere Aufmerksamkeit zu schenken ?
Finden sich in der Bibel irgendwelche Hinweise zu einem solchen Jahrestag ?
Nun, Anfang dieses Jahrhunderts feierten unsere Glaubensbrüder den Geburtstag. Viele von
ihnen hielten ihn in einem Büchlein fest, betitelt "Täglich himmlisch Manna",
das einen Bibeltext für jeden Tag enthielt. Sie klebten dort kleine Photos von anderen
Bibelforschern ein, und zwar an dem Datum, an dem die betreffenden Geburtstag hatten.
Außerdem wurde in der englischen Wachtturm-Ausgabe vom 15. 2. 1909 berichtet, daß man
bei einem Kongerß in Jacksonville (Florida) Bruder Russell auf die Bühne führte. Warum
? Man teilte ihm mit, daß ihm einige Kisten mit Ananas, Pampelmusen und Orangen als
Geburtstagsgeschenk zugesandt worden waren. Das gibt uns einen Einblick, wie es in der
Vergangenheit gehandhabt wurde. Bemerkenswerterweise feierten die Brüder zu der Zeit auch
den 25. Dezember als Jahrestag der Geburt Jesu, also seinen Geburtstag. Und im Bethel in
Brooklyn gab es sogar ein Weihnachtsessen.
Natürlich haben wir seitdem in geistiger Hinsicht Fortschritte gemacht. In den 20er
Jahren ließ vermehrtes Licht der Wahrheit folgendes erkennen:
1. Jesus wurde nicht am 25.Dezember geboren, an einem Datum, das mit dem Heidentum in
Verbindung steht.
2. In der Bibel werden wir angewiesen, des Todes Jesu zu gedenken, jedoch nicht des
Jahrestages seiner Geburt, oder der Geburt anderer Personen
3. Jesu Tod zu gedenken, ist in Einklang mit Prediger 7:1 und wie der Lebenslauf eines
treuen Menschen endet, ist wichtiger als der Tag seiner Geburt.
4. In der Bibel wird von keinem einzigen treuen Diener Gottes berichtet, der seinen
Geburtstag feierte, sie berichtet nur über die Geburtstagsfeier von Heiden, die zudem mit
grausamen Handlungen in Verbindung standen, wodurch auf Geburtstagsfeiern eindeutig ein
negatives Licht geworfen wird.
Folglich ist es eine Privatangelegenheit, ob Christen ihrem Hochzeitstag eine besondere
Note geben möchten, es gibt jedoch gute Gründe, keine Geburtstage zu feiern.
Stellungnahme
Nachfolgend eine detaillierte Stellungnahme zu den Behauptungen, die
Jehovas Zeugen so dankbar annehmen und die doch so leicht zu entkräften sind. In einem
Gespräch stimmte ein Ältester der Zeugen Jehovas (Bruder P. aus D.-O.) allen Punkten zu,
meinte jedoch, er habe sich aus Überzeugung entschieden, keinen Geburtstag zu feiern,
weil es Jesus eben nicht geboten hatte.
Diese persönliche Entscheidung eines Menschen muß ein Christ respektieren.
Die vorstehenden Argumente der Ansprache beweisen nach eingehender Betrachtung NICHT, daß
Christen vom biblischen Standpunkt her nicht maßvoll des Jahrestages ihrer Geburt
gedenken dürfen. Die geschichtlich-historische Seite bleibt in der vorstehenden Ansprache
völlig außer acht. Die Beweise wurden eher aus dem Bauch heraus, für einen
geschichtlichen Laien völlig schlüssig, da nicht nachvollziehbar, geführt.
Es heißt :
"...eingeschlossen, taten dieses alljährlich ..."
Das war sicher das Passah-Fest
"...Wie aus Johannes 10:22,23 hervorgeht, kritisierte Jesus dies nicht. "
Dieses Fest wurde nicht von Gott geboten zu feiern. Judas Makkabäus eroberte 165 v.u.Z
Jerusalem und den Tempel in Jerusalem von der syrisch-griechischen Herrschaft zurück und
weihte den Tempel am 25.Kislew 165 v.u.Z (siehe 1.Makkabäer 4,36-54 und 2.Makkabäer
10,1-9) - nach dem Buch der Zeugen Jehovas EINSICHTEN ÜBER DIE HEILIGE SCHRIFT, Band 1,
Seite 727
"...Gehorsam gegenüber einem ausdrücklichen Gebot Gottes. "
Nach Lukas 22,19 und 1.Korinther 11,24-26 gab JESUS Christus das ausdrückliche Gebot:
"...tut dieses immer wieder zur Erinnerung an mich" und nicht Gott, es sei denn,
Jehovas Zeugen erkennen Jesus Christus endlich als Gott an, was dieser Satz eindeutig
sagt.
"...Sogar Jesus wohnte einer Hochzeitsfeier bei."
Diese Aussage assoziiert, daß das Feiern des Hochzeits-Jahrestages durchaus Gottes Segen
findet, da Jesus auch einer Hochzeitsfeier beiwohnte. Doch die Bibel berichtet
andererseits nirgends von Hochzeits-Jahrestagsfeiern, ebensowenig wie sie von Feiern des
Geburtstags-Jahrestages berichtet. Wohl berichtet sie jedoch von den Ereignissen selbst,
bei denen die Personen jeweils auch beschenkt wurden. Selbst Jesus wurde bei Seiner Geburt
von den Heiligen drei Königen beschenkt. Zu differenzieren ist hierbei unbedingt
einerseits das Geschenk als magisch-mystisches Glücksritual, das von einem Christen
unbedingt abzulehnen ist und andererseits das Geschenk als ausschließlicher Ausdruck der
Freude und dem Wunsch, diese Freude mit dem Geschenk weiterzugeben.
"...Jesus wurde nicht am 25.Dezember geboren, an einem Datum, das mit dem Heidentum
in Verbindung steht."
Jesus wurde nicht deswegen am 25.12 nicht geboren, weil dieses Datum mit dem Heidentum in
Verbindung steht. Die Gründe dafür sind andere. In diesem Zusammenhang fehlt der
eindeutige Hinweis auf die Trennung einer von Christen begangenen Feier und den
heidnisch-kultischen Bräuchen, die zu diesen ursprünglich wohl untadeligen Festen im
Laufe der Zeit hinzugefügt wurden. Ein Christ ist aufgerufen, sich zu vergewissern,
welche Bräuche er bei einem Fest vermeiden muß. Jegliche Bräuche , die dem Menschen
z.B. Glück bringen sollen, haben keinen Ursprung in der Bibel und müssen daher strikt
abgelehnt werden. (Glückskuchen, Glücksgeschenke, Kerzen auf Kuchen auspusten usw.) ...
. Einen Kuchen am Jahrestag der Geburt zu backen oder zu essen ist ohne den Hintergedanken
eines Glückskuchens sicher ebensowenig für einen Christen zu verurteilen, wie das Nutzen
eines Fleischermessers oder einer Axt gleichen Herstellers, mit dem schon zehn Personen
ermordet wurden.
"...In der Bibel werden wir angewiesen, des Todes Jesu zu gedenken, jedoch nicht des
Jahrestages seiner Geburt, oder der Geburt anderer Personen. "
Wie oben schon ausgeführt, wurden die Israeliten offensichtlich auch nicht von Gott
angewiesen, das Fest der Wiedereinweihung des Tempels zu feiern, doch gab es keinen
vernünftigen Grund, dieses Fest nicht zu feiern. Wir werden in der Bibel ebensowenig
angewiesen, den Jahrestag einer Hochzeit zu feiern, doch gibt es keinen vernünftigen
Grund, dieses Fest nicht zu feiern.
"...Jesu Tod zu gedenken, ist in Einklang mit Prediger 7:1 und wie der Lebenslauf
eines treuen Menschen endet, ist wichtiger als der Tag seiner Geburt."
Der Tod eines Menschen aus Prediger 7,1 kann wohl kaum mit dem Ereignis der Erlösung der
Menschen durch den Tod Jesu Christi verglichen werden. Bei Menschen mag eine
abschließende Bewertung erst zum Zeitpunkt des Todes möglich sein. Jesus Christus wurde
jedoch schon zu Lebzeiten vor seinem Tode von Seinen Jüngern und anderen Juden als Sohn
Gottes erkannt.
"...feierte, sie berichtet nur über die Geburtstagsfeier von Heiden..."
Die Bibel berichtet ebenfalls von keinem einzigen treuen Diener Gottes, der seinen
Hochzeits-Jahrestag feierte, trotzdem feiern heute Millionen Zeugen Jehovas ihren
Hochzeitstag mit dem Hinweis auf den Besuch Jesu einer Hochzeit. Die Bibel berichtet von 2
Geburtstagsfeiern:
1.) Pharao (1.Mose 40,20) und
2.) Herodes (Matthäus 14,6) Zu 1.):
Zu 1.): Bedeutsam ist, daß der biblische Bericht nichts darüber aussagt, daß Pharaos
Geburtstagsfeier in erster Linie dazu diente, einen Menschen willkürlich zu hängen. Bei
den erwähnten Personen (Bäcker und Mundschenk) handelt es sich um Straftäter, die
vorübergehend in Gewahrsam saßen und auf eine Verurteilung warteten. Zuerst wurde der
Mundschenk begnadigt. Daß der Bäcker gehängt wurde, war die Bestätigung des Traumes,
den Joseph mit der Hilfe Gottes deutete. Offensichtlich hatten sich der Bäcker und der
Mundschenk gegen den Pharao versündigt. Begnadigung und Bestrafung lagen in der Hand des
Herrschers. Die Bibel berichtet ZUERST von dem positiven Ereignis, der Begnadigung . War
der Geburtstag damit nicht eher Anlaß, den Mundschenk zu begnadigen, als den Bäcker zu
hängen? Wäre der Geburtstag des Pharao nicht gewesen, hätte dieses mutmaßlich
ebensogut den Tod beider Männer bedeuten können. Damit war die Geburtstagsfeier eher ein
Anlaß zum Leben als zum Sterben. Auch zum Passah war später in Israel eine Begnadigung
üblich.
Zu 2.): Die Aussage ist falsch. Herodes war kein Heide. Das Buch EINSICHTEN ÜBER DIE
HEILIGE SCHRIFT (Hrsg.: Wachtturm-Gesellschaft Selters/Ts.) sagt in Band 1 auf Seite 1131:
Johannes konnte [Herodes] Antipas mit Fug und Recht diesen Verweis erteilen, denn Antipas
war nominell ein Jude und unterstand daher dem Gesetz. "Heiden", die als
Fremdlinge in Israel ansässig waren, standen uneingeschränkt unter dem Gesetz Israels.
Bemerkenswerter Weise zeigt der Bericht der Bibel nicht, daß Johannes oder ein anderer
Jünger Jesu Herodes jemals wegen des Feierns seines Geburtstages einen ähnlichen Verweis
erteilte, wie für den Ehebruch. Wie aus einschlägigen Geschichtswerken hervorgeht, war
das Feiern des Jahrestages der Geburt eines Menschen in der jüdischen Kultur zumindest
für das allgemeine Volk nicht üblich. Daher konnte weder Johannes noch ein anderer
Jünger Jesu Herodes gar nicht für das Feiern des Geburtstages rügen. Wie der biblische
Bericht zeigt, wollte Herodes Johannes schon VOR seiner Geburtstagsfeier töten (Matthäus
14,5). Der Tod Johannes' kann also nicht ursächlich mit Herodes' Geburtstag in Verbindung
gebracht werden. Der Tod Johannes des Täufers zur Geburtstagsfeier war ursächlich
begründet in der Intrige seiner Frau gegenüber seiner Tochter, die aufgrund ihres
schönen Tanzes einen Wunsch frei hatte. Wie Matthäus 14,9 zeigt, war Herodes betrübt
über den Wunsch seiner Tochter, konnte aber seines Eides wegen diesen Wunsch nicht
abschlagen. Vergleichend sollte der Wortlaut von Hiob 1,4 in Betracht gezogen werden. Die
Bibel berichtet von Feiern der Kinder Hiobs eines jeden "an seinem Tag". Was
immer das auch bedeuten mag, weist es doch auf ein Ereignis hin, das zu feiern Hiobs
Kinder zusammenkamen.
"...Folglich ist es eine Privatangelegenheit, ob Christen ihrem Hochzeitstag eine
besondere Note geben möchten, es gibt jedoch gute Gründe, keine Geburtstage zu
feiern."
Die guten Gründe, keine Geburtstage zu feiern, scheinen sich hier mehr auf rhetorischer
Ebene zu befinden. Objektive Gründe hierfür gibt es nach den in den Fußnoten genannten
Gründen nicht. Abgesehen von den heute in das allgemeine Kulturgut übernommenen und
eingefügten heidnischen Komponenten von Geburtstagsfeiern, die leider bei der
"Christianisierung" der heidnischen Wintersonnenwendfeste zu einem
"Geburtstag Jesu Christi" gipfelten, gibt es offensichtlich keine BIBLISCHEN
Gründe, am Jahrestag der Geburt im bescheidenen Rahmen mit der Familie oder den Kollegen
zusammenzusitzen und in Dankbarkeit Gott gegenüber dem "Geburtstagskind" Gottes
Segen zu wünschen und dabei auch eine Kleinigkeit zu essen. Die vorliegende rhetorisch
geschickte Antwort kann nur den Zweck verfolgen, Jehovas Zeugen gleich zu schalten und sie
unter allen Umständen von der sie umgebenden Welt nicht im biblischen, sondern eher im
subjektiv-religiösen Sinn zu trennen. Nachprüfungen alleine aus dem biblischen Kontext
heraus widerlegen oft schnell die brillianten Argumentationsketten der Zeugen Jehovas.
Peinlich berührt werden Zeugen Jehovas entweder die Flucht ergreifen, oder die Flucht
nach Vorne antreten. Die werden den Gedanken der Stellungnahme recht geben, sich aber auf
ihre freie Entscheidung berufen.(s.o.)