Annotationen zu den Zeugen Jehovas
Der Fall Charlotte Tetzner
Um in die Hitler'schen KZ eingeliefert zu werden, musste man wahrlich kein Zeuge Jehovas sein. Dieses Schicksal sollte auch die sächsische Familie Decker erfahren. In ihrem Fall "reichte" es schon aus, dass der Familienvater kroatischer Abstammung war, was die KZ-Inhaftierung ab 1941 zur Folge hatte. Der Vater sollte schon nach ganz kurzer Zeit die damit verbundenen Torturen nicht überleben. Das auch komplett verhaftete Familien auseinandergerissen und in unterschiedlichen KZs in "Verwahrung" gehalten wurden, war für die Nazis auch in diesem Fall eine "Selbstverständlichkeit". Und so ergab sich denn die besondere Situation, dass einer der wenigen Briefe die der Familienvater seiner Frau schreiben durfte, zeitgleich mit einem später abgesandten Telegramm ankam. Der Telegramm-Inhalt war kurz und knapp. Er teilte den Tod des Häftlings Decker mit.
Einen solchen Schock steckt man nicht so ohne weiteres weg. Das war auch in diesem Falle so.
Mutter und Tochter Decker, im KZ der Kategorie mit roten Armbinden zugeordnet (also als Politische), lernten nun unter den KZ-Bedingungen, wohl erstmalig in ihrem Leben, die Bibelforscherreligion kennen. Für die Mutter ergab sich ein relatives "Happyend" noch dergestalt, dass sie eine Erklärung, nichts oder nichts mehr, mit den Bibelforschern zu tun haben zu wollen, anstandslos unterschrieb und daraufhin auch entlassen wurde.
Der Tochter hingegen war diese Unterschrift offenbar mental nicht möglich gewesen. Und so wurde sie denn unter KZ-Bedingungen erst, allmählich eine tatsächliche Zeugin Jehovas.
Auf diversen "Standhaft"-Ausstellungen, von ihr auch persönlich vorgetragen, kannte man diese Geschichte bereits. Nunmehr liegt sie in ebenso knapper Form, wie bei den "Standhaft"-Statements vorgetragen, auch in Buchform, unter dem Titel "Frierende" vor, herausgegeben von dem umtriebigen Hans Hesse.
Damit aber über den dürren Tatbestand hinaus, ein tatsächliches Buch gefüllt werden konnte, wurden einige Erweiterungen notwendig. Die betreffen allerdings zu allerletzt die Namensgeberin dieses Buches. Über ihre "Standhaft"-Statements hinausgehendes, teilt sie auch diesmal nicht mit.
Vielleicht sollte man mit letzterer Einschätzung doch etwas zurückhaltender sein. So etwa wenn man in ihrem Bericht über ihren Kontakt zu den Zeuginnen Jehovas liest:
"Eine Gruppe von ihnen, und ich gehörte dazu, entwickelte die Ansicht, dass bestimmte Handlungen und Haltungen hier im KZ nicht mit den biblischen Grundsätzen im Einklang standen. Hierzu gehörten nicht nur Kriegsarbeiten, die wir verrichten sollten, sondern wir waren der Auffassung, nicht mehr aufstehen zu wollen, wenn z. B. ein SS-Offizier den Block betrat. Hierfür wurden wir 10 bis 12 Frauen auf einem Block isoliert und bestraft. Wir durften den Block nicht verlassen und bekamen nur zweimal in der Woche etwas zu essen.
Nach zwei bis drei Wochen wurde ich, nur ich, von zwei Aufseherinnen aus dem Block herausgeholt. Sie befahlen mir mitzukommen. Natürlich stand ich auf und ging mit.
Das war mein Glück. Denn die zurückgebliebenen Glaubensschwestern verweigerten immer häufiger Befehle. Sie verweigerten schließlich sogar den Appell. Ich konnte beobachten, dass die Frauen aus dem Block herausgeschleppt wurden und, weil sie nicht stehen wollten, mit Wasser übergossen wurden."
Dieser Bericht macht also deutlich, dass Charlotte Decker bei den "Extremen" gelandet war, die in der Regel das KZ auch nicht überlebten. Frau Gertrud Pötzinger gehörte bekanntlich nicht zu dieser Kategorie; sonst wäre sie wohl auch nie Kindermädchen und Haushaltshilfe bei einem SS-Offizier geworden.
Die junge Decker hatte insofern noch Glück im Unglück, noch nicht ganz von den Doktrinen der Extremen durchdrungen gewesen sein, was zusammen mit ihrem späteren zeitweiligem Job auf einer Schreibstube, für sie einer Überlebensversicherung gleichkam.
1946 ließ sich die befreite Charlotte Decker zusammen mit ihrer Mutter als Zeugin Jehovas taufen. 1948 heiratete sie den an einer Kunstschule ausgebildeten Maler Heinz Tetzner. Auch sein Schicksal und das ihrer Kinder war ambivalent. Nicht selten war materielle Not ständiger Gast bei den Tetzners. Von der staatlichen Kunstförderung in der DDR hatte er nur selten einen Nutzen, größtenteils musste er sich als Freiberufler durchschlagen. Das änderte sich erst wenige Jahre vor dem DDR-Mauerfall, als der Kunsthandel der DDR entdeckte, die Bilder des Tetzner lassen sich im Westen gewinnbringend absetzen.
Und so bildet denn ein Hauptteil des Buches auch die Abbildung diverser seiner Aquarelle.
Daran schließt sich noch eine Einschätzung der Zeugen Jehovas-Geschichte durch Hans Hesse an. Andere mögen es als nebensächliche Erbsenkrämerei bewerten. Darüber kann man in der Tat streiten. Aber eine gewisse Oberflächlichkeit von Hesse offenbart sich meines Erachtens schon in einem Schreibfehler von ihm. So schreibt er etwa auf S. 58:
"In gleicher Weise argumentierten die überzeugten Antisemiten Dietrich Eckard und August Fetz." In der dazugehörigen Anmerkungsnummer 9 indes schreibt er den Namen richtig mit "Dietrich Eckart".
Wer hat da wohl beim Korrekturlesen geschlampt. Der Autor oder der Verlag?
Ansonsten liegt er mit diesem Geschichtsrückblick inhaltlich und in der Wortwahl, weitgehend auf der Linie des Detlef G., ohne dem wesentlich neues hinzuzufügen (oder zufügen zu können) Interessant empfand ich lediglich den Umstand, dass er sich in vorsichtigen Worten (ohne daraus einen grundsätzlichen Dissenz werden zu lassen), von der Frau Y... etwas absetzt. Aber man konnte ja seinerzeit schon rätseln, warum auf der Heidelberger Tagung des Jahres 2000 (die Hesse irrtümlich auf 2003 datiert), Frau Y... zu den Nichteingeladenen gehörte, obwohl sich dort alles andere, was in WTG-Sicht Rang und Namen" hat, versammelt hatte.
Hesse, der sich schon früher im WTG-Sinne in Sachen Abschwörungserklärung positioniert hat, kommt auch diesmal auf diesen Aspekt mit zu sprechen. Jetzt räumt er aber ein, was man bei ihm früher nicht in dieser Deutlichkeit las:
"Eine Entlassungsverfügung des betreffenden Häftlings war nicht allein von der Unterschriftsleistung abhängig, sondern wurde in einem größeren bürokratischen Kontext von mehreren Behördenstellen 'geprüft'. So kam es vor, dass Zeugen Jehovas nach dem Unterschreiben nicht entlassen wurden. Gleichwohl führte diese schikanöse Behandlung der SS auf Seiten der Opfer zu einer Art Gewissensprüfung und öffentlichen Demonstration ihrer Weigerung, sich dem NS-System anzupassen." (S. 65f.)