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Geschrieben von Drahbeck am 25. August 2004 10:51:07: Als Antwort auf: Re: Austrittserklärung geschrieben von Bauer am 25. August 2004 10:20:01: Ich denke mal, es ist eine Fehlinterpretation zu schlussfolgern, dass öffentliche Aufklärung in Sachen Zeugen Jehovas damit abgelehnt" würde. Das ist sicherlich nicht der Fall. Aber auch das sage ich. Selbstredend steht es jedem frei, so er denn möchte, in seinen Angelegenheiten auch Rechtsanwälte einzuschalten. Ich denke mal, der in Frage stehenden Autorin ist auch im voraus klar gewesen, dass eine solche anwaltliche Begleitung mit entsprechenden Kosten nach deren Gebührenordnung verbunden ist. Die Wahrheitsfrage" einmal einen Moment beiseite lassend stellt sich die weitere Frage. Und, was ist das Ergebnis? Hat die WTG dadurch eine juristische Schlappe erlitten? Realistischerweise verneine ich bezogen auf den vorliegenden konkreten Fall diese Frage eindeutig. Es war also letztendlich einer jener Luftschläge, die schon einen Don Quichott
auszeichneten". Und ob der eingeschlagene Weg, die betreffende Autorin wirklich weiter gebracht hat, ganz persönlich weiter gebracht hat, bezweifle ich auch. Sie hätte womöglich mehr davon gehabt, hätte sie das Geld das sie als Anwaltshonorar zu zahlen hat, dafür verwandt, beispielsweise ein Seminar zu besuchen, wie es bei Infolink gelegentlich angeboten wird, oder auch oder gleichzeitig, neben den einschlägigen Internetangeboten, vielleicht auch noch das einschlägige Bücherangebot zu nutzen. Wie P. es schon sinngemäß zum Ausdruck brachte. Die ganze Aktion war, so wie sie tatsächlich abgelaufen, eine lästige Mücke für die WTG. Letztere wird sich wegen dieser Mücke nicht aus ihrem Gleichgewicht bringen lassen. Und die tatsächlichen Entscheidungsträger in Sachen KdöR übrigens auch nicht. |