Re: Austrittserklärung


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 25. August 2004 10:51:07:

Als Antwort auf: Re: Austrittserklärung geschrieben von Bauer am 25. August 2004 10:20:01:


»Aus dieser aussichtslosen Situation war kaum ein herauskommen, bis ihr klar wurde, daß sie vergeben mußte, um Frieden zu finden.
Sie mußte verzeihen und ihren Groll abbauen. Sie mußte diesen Menschen, dem System, vor allem aber sich selbst vergeben, und das war das Schwerste…"«
Ich halte dieses Gedankengut für ein pervertiertes Gedankengut das die Opfer wieder einmal zum Opfer macht. Was ist mit den Tätern? Nein, man muss unterscheiden. Das mindeste was Opfer tun müssen, tun sollten und tun dürfen ist doch das, das "Verbrechen" zu brandmarken und es öffentlich zu machen!?

Ich denke mal, es ist eine Fehlinterpretation zu schlussfolgern, dass öffentliche Aufklärung in Sachen Zeugen Jehovas damit „abgelehnt" würde. Das ist sicherlich nicht der Fall.

Aber auch das sage ich. Selbstredend steht es jedem frei, so er denn möchte, in seinen Angelegenheiten auch Rechtsanwälte einzuschalten. Ich denke mal, der in Frage stehenden Autorin ist auch im voraus klar gewesen, dass eine solche anwaltliche Begleitung mit entsprechenden Kosten nach deren Gebührenordnung verbunden ist. Die „Wahrheitsfrage" einmal einen Moment beiseite lassend stellt sich die weitere Frage. Und, was ist das Ergebnis?

Hat die WTG dadurch eine juristische Schlappe erlitten? Realistischerweise verneine ich bezogen auf den vorliegenden konkreten Fall diese Frage eindeutig.

Es war also letztendlich einer jener Luftschläge, die schon einen Don Quichott „auszeichneten".
Die erhaltenen WTG-Antworten von Kelsey oder P. etwa, sind keineswegs dazu angetan, um nun in Euphorie über einen vermeintlichen „Sieg" über die WTG auszubrechen. Es wurde ein hoher Preis gezahlt. Einige Anwälte kamen zu weiteren Honorar. Das ist alles, was dabei herauskam.

Und ob der eingeschlagene Weg, die betreffende Autorin wirklich weiter gebracht hat, ganz persönlich weiter gebracht hat, bezweifle ich auch. Sie hätte womöglich mehr davon gehabt, hätte sie das Geld das sie als Anwaltshonorar zu zahlen hat, dafür verwandt, beispielsweise ein Seminar zu besuchen, wie es bei Infolink gelegentlich angeboten wird, oder auch oder gleichzeitig, neben den einschlägigen Internetangeboten, vielleicht auch noch das einschlägige Bücherangebot zu nutzen.

Wie P. es schon sinngemäß zum Ausdruck brachte. Die ganze Aktion war, so wie sie tatsächlich abgelaufen, eine lästige Mücke für die WTG. Letztere wird sich wegen dieser Mücke nicht aus ihrem Gleichgewicht bringen lassen. Und die tatsächlichen Entscheidungsträger in Sachen KdöR übrigens auch nicht.


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